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Schlagwortarchiv für: Einschränkungen

Schützenausmarsch in Hannover: Polizei warnt vor erheblichen Verkehrsbehinderungen – Ausmarsch und Drohnen

Schützenausmarsch in Hannover: Polizei warnt vor erheblichen Verkehrsbehinderungen

2. Juli 2026/in Hannover

Von 8 bis 16 Uhr müssen Autofahrende mit erheblichen Einschränkungen rechnen. Zudem gilt eine temporäre Flugbeschränkung für private Drohnen.

HANNOVER (redu) – Der Schützenausmarsch sorgt am Sonntag, 5. Juli, für erhebliche Verkehrsbehinderungen in der Innenstadt. Zwischen 8 und 16 Uhr werden zahlreiche Straßen zeitweise gesperrt. Die Polizei empfiehlt, für Fahrten ins Zentrum Busse, Stadtbahnen oder das Fahrrad zu nutzen.

Der traditionelle Festumzug zählt zu den Höhepunkten des Schützenfestes in Hannover. Damit die Veranstaltung sicher stattfinden kann, richtet die Polizei entlang der gesamten Strecke umfangreiche Verkehrssperren ein.

Umfangreiche Sperrungen entlang der Strecke

Am Sonntag zieht der Schützenausmarsch vom Platz der Menschenrechte durch die Innenstadt bis zum Schützenplatz. An dem traditionellen Festumzug nehmen zahlreiche Kapellen, Fanfarenzüge sowie Schützen- und Tanzvereine aus dem Bundesgebiet und dem benachbarten Ausland teil.

Die Verkehrssperrungen betreffen unter anderem den Platz der Menschenrechte, den Friedrichswall, die Osterstraße, die Schmiedestraße, die Leinstraße, die Karmarschstraße, den Friederikenplatz, die Lavesallee, die Waterloostraße sowie die Willy-Brandt-Allee bis zum Schützenplatz.

Nach Angaben der Polizei werden die Sperrstellen so eingerichtet, dass eine weiträumige Umfahrung möglich bleibt. Während des Umzuges ist ein Verlassen der Innenstadt mit dem Auto aufgrund der Länge des Festzuges und der Sicherheitsmaßnahmen jedoch grundsätzlich nicht möglich. Autofahrende sollten insbesondere den Bereich rund um den Schützenplatz, das Nordufer des Maschsees sowie den Bereich zwischen Neuem Rathaus und Friederikenplatz meiden.

Polizei empfiehlt öffentliche Verkehrsmittel

Die Polizei rät Besucherinnen und Besuchern, möglichst auf Busse, Stadtbahnen oder das Fahrrad umzusteigen. Wer von außerhalb anreist, sollte die ausgeschilderten Park-and-Ride-Parkplätze nutzen und anschließend den öffentlichen Nahverkehr verwenden. Kurzfristige Einschränkungen bei Bus und Stadtbahn sind ebenfalls möglich.

Für die Einsatzleitung wird außerdem eine polizeiliche Drohne eingesetzt. Sie soll einen Überblick über das Veranstaltungsgeschehen ermöglichen und potenzielle Störungen frühzeitig erkennen. Nach Angaben der Polizei werden personenbezogene Daten nur erhoben oder gespeichert, wenn dafür die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.

Schützenausmarsch in Hannover: Polizei warnt vor erheblichen Verkehrsbehinderungen – Drohnenverbotszone

Flugverbotszone für private Drohnen beim Ausmarsch © KI

Zusätzlich gilt am Sonntag von 7 bis 15 Uhr eine temporäre Flugbeschränkung für private Drohnen im Umkreis von einem Kilometer um das Neue Rathaus. Der Drohneneinsatz der Polizei ist von dieser Regelung ausgenommen.

Bauarbeiten auf der Podbielskistraße

Stadtbahnsanierung: Einschränkungen auf der Podbielskistraße bis Ende August

1. Juli 2026/in Hannover, Verkehr

Gleise der Stadtbahnlinien 3, 7 und 13 werden erneuert – Sperrungen für Auto- und Stadtbahnverkehr.

HANNOVER (redu) – Mit einer umfangreichen Stadtbahnsanierung beginnt am 6. Juli die Erneuerung der Stadtbahnstrecke entlang der Podbielskistraße. Bis Ende August müssen sich Verkehrsteilnehmer und Fahrgäste der Linien 3, 7 und 13 auf Sperrungen, Umleitungen und zeitweise Ersatzverkehr einstellen.

Die Bauarbeiten dienen der Erneuerung stark beanspruchter Gleisanlagen und Überfahrten. Während der Arbeiten kommt es sowohl im Straßenverkehr als auch im Stadtbahnverkehr zu erheblichen Einschränkungen.

Gleise und Überfahrten

Entlang der Podbielskistraße startet die Stadtbahnsanierung mit zwei Baustellen zwischen dem Ende des Stadtbahntunnels, der Haltestelle Lortzingstraße und der Überfahrt Brahmsstraße. Zusätzlich werden die Überfahrt Grethe-Jürgens-Straße sowie der Streckenabschnitt bis zur Grillparzerstraße erneuert.

Zwischen Tunnel und Haltestelle Lortzingstraße werden verschlissene Schienenstöße ersetzt. Auf den weiteren Abschnitten erneuert die Infrastrukturgesellschaft Region Hannover (infra) den Gleisoberbau einschließlich der Gleisverbindungen. Außerdem werden an der Überfahrt Grethe-Jürgens-Straße neue Schienen, Schwellen und eine neue Betonplatte eingebaut.

Für den Straßenverkehr bleibt die Podbielskistraße während der gesamten Bauzeit eingeengt. Vom 20. Juli bis 7. August wird sie zwischen Waldstraße und Brahmsstraße vollständig gesperrt. Im Bereich der Grethe-Jürgens-Straße entfallen Fahrspuren, die Überfahrt wird komplett gesperrt. Auch einzelne Fuß- und Radquerungen stehen vorübergehend nicht zur Verfügung.

Ersatzverkehr für Linien 3, 7 und 13

Ein Teil der Arbeiten kann nicht unter laufendem Stadtbahnbetrieb erfolgen. Deshalb verkehren die Stadtbahnlinien 3, 7 und 13 vom 27. Juli, 3 Uhr, bis zum 3. August, 3 Uhr, nicht auf dem betroffenen Abschnitt.

Während dieser Zeit richtet die ÜSTRA einen Ersatzverkehr mit Bussen zwischen Hauptbahnhof/ZOB und In den Sieben Stücken ein. Die Stadtbahnen nach Misburg, Altwarmbüchen und Fasanenkrug fahren während der Sperrung im Inselbetrieb über den Betriebshof Buchholz. Über die genauen Abläufe informiert die ÜSTRA gesondert.

Badesaison KI Symbolbild

Badesee-Saison 2026 startet in der Region Hannover

18. Mai 2026/in Region Hannover

Zum Start der Badesee-Saison 2026 gelten bereits erste Einschränkungen an einzelnen Seen in der Region Hannover.

REGION HANNOVER (redu) – Mit den ersten warmen Tagen hat in der Region Hannover offiziell die Badesee-Saison 2026 begonnen. Bis zum 15. September überwacht die Region regelmäßig die Wasserqualität an 25 EU-Badestellen und informiert bei möglichen Einschränkungen oder Badeverboten.

Die meisten Badestellen in Niedersachsen und der Region Hannover erreichen weiterhin sehr gute Bewertungen. Gleichzeitig weisen Behörden auf mögliche kurzfristige Einschränkungen durch Blaualgen oder niedrige Wasserstände hin.

Die Badesee-Saison in Niedersachsen läuft offiziell seit dem 15. Mai. Landesweit werden 274 Badestellen überwacht. Nach Angaben des Niedersächsischen Landesgesundheitsamtes erhielten 238 Badegewässer die Bewertung „ausgezeichnet“, weitere 27 Seen wurden mit „gut“ eingestuft.

In der Region Hannover sind insgesamt 23 Seen mit 25 offiziellen EU-Badestellen freigegeben. Die Region kontrolliert die Wasserqualität bis Mitte September mindestens alle 30 Tage. Dabei untersucht der Fachbereich Gesundheit das Wasser auf intestinale Enterokokken und Escherichia coli.

Kontrollen an den Badeseen

Zusätzlich messen Hygieneinspektorinnen und Hygieneinspektoren direkt vor Ort Temperatur, pH-Wert und Sichttiefe des Wassers. Besonderes Augenmerk liegt auf möglichen Blaualgen. Bei erhöhten Konzentrationen kann es zu Warnungen oder zeitweisen Sperrungen kommen.

Aktuell besteht bereits ein Badeverbot am Großen Teich der Ricklinger Kiesteiche in Hannover wegen erhöhter Blaualgenwerte. Im Franzsee in Neustadt-Mandelsloh ist Baden derzeit wegen des niedrigen Wasserstandes nicht möglich.

Bewertungen in der Region

21 Badestellen in der Region Hannover wurden zur Saison 2026 mit „ausgezeichnet“ bewertet. Der Waldsee Hämelerwald und das Maschseebad bleiben bei der Einstufung „gut“. Verbessert hat sich die Bewertung der Badeinsel Steinhude im Steinhuder Meer. Dagegen wurde die Badestelle Mardorf von „ausgezeichnet“ auf „gut“ abgestuft.

Aktuelle Hinweise, Warnungen und Informationen veröffentlicht die Region Hannover im Internet über das Bäderportal sowie den Badegewässer-Atlas des Landes Niedersachsen.

Advent unter Corona-Bedingungen – Advent unter Coronaregeln

Advent unter Corona-Bedingungen

25. November 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Verständliche und verlässliche Regeln für die Zeit bis zum Jahreswechsel – das ist das Ergebnis der Gespräche zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten am heutigen Tage.

„Wir befinden uns bei den täglichen Neuinfektionen nach wie vor auf einem hohen Plateau, die exponentielle Steigerung der Infektionszahlen aber konnten wir gemeinsam abschwächen. Bei allen Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen, die dazu beigetragen haben, möchte ich mich herzlich bedanken“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „Aber machen wir uns nichts vor – das Virus hat Niedersachsen und uns alle nach wie vor fest im Griff.“

Die bisherigen Einschränkungen haben in Deutschland, so Berechnungen des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung in Braunschweig, zu einer Reduktion der direkten Kontakte um etwa 40 Prozent geführt. Stephan Weil: „Das ist gut, reicht aber leider nicht aus, um die Infektionskurve nach unten zu bringen. Deshalb ist es nicht nur nicht die Zeit für Lockerungen, sondern für noch mehr Zurückhaltung in den direkten Kontakten und für noch mehr Umsicht und Vorsicht und Rücksichtnahme auf andere.“

Alle am 28. Oktober 2020 für den November beschlossenen Maßnahmen werden bundesweit und auch in Niedersachsen bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Die aufgrund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben geschlossen. Das gilt insbesondere für die Gastronomie und die Übernachtungsangebote, aber auch für Kultureinrichtungen, für Sportstätten und für körpernahe Dienstleistungen. „Wir hätten gerne hierzu andere Signale gegeben, aber es wäre nicht zu verantworten.“

Bund und Länder gehen davon aus, dass diese Beschränkungen noch bis Anfang Januar 2020 erforderlich sein werden.

In Regionen mit Inzidenzen über 200 sind weitergehende Beschränkungen vorgesehen. Soweit niedersächsische Regionen betroffen sind, wird sich die Landesregierung mit den Kommunen abstimmen.

Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet, die Maskenpflicht wird jedoch ausgeweitet – auch auf den öffentlichen Raum vor Einzelhandelsgeschäften und auf die Parkplätze. Es ist sicherzustellen, dass sich in kleineren Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche aufhält, bei einer Verkaufsfläche von über 800 m² lautet die Vorgabe 20 m² pro Kunde. All das gilt vom 1. Dezember 2020 an nicht nur in den Hotspots, sondern landesweit.

„Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich, in diesem Jahr ihre Weihnachtseinkäufe möglichst klug über die Woche zu verteilen“, so Ministerpräsident Stephan Weil. Bitte planen Sie Ihre Einkäufe gut, kaufen Sie – wenn möglich – mehr auf einmal und gehen seltener los. Jüngere Menschen bitte ich, älteren Nachbarn oder Bekannten zu helfen und Ihnen den einen oder anderen Gang abzunehmen.“

Der Ministerpräsident weiter: „Gleichzeitig wäre es gut, wenn die Niedersächsinnen und Niedersachsen ihren jeweiligen örtlichen Einzelhandel unterstützen würden. Viele Geschäfte nehmen inzwischen auch digitale oder telefonische Bestellungen entgegen, liefern Waren selber aus oder schicken sie per Post. Es liegt an uns allen, dazu beizutragen, dass wir auch nach der Pandemie noch bunte und lebendige Innenstädte in Niedersachsen haben.“

Mit den heute zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin vereinbarten Beschlüssen gehe Niedersachsen und ganz Deutschland, so der Ministerpräsident, in eine Vorweihnachtszeit, die sich sehr grundsätzlich vom Advent in anderen Jahren unterscheiden werde. Es falle ihm nicht leicht, noch stärker als bislang schon in das Privatleben der Menschen in Niedersachsen einzugreifen. Dennoch stehe auch er hinter dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern, in den nächsten Wochen private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf maximal fünf Personen zu beschränken und auf maximal zwei Haushalte.

Kinder bis 14 Jahren sind von dieser Einschränkung ausgenommen – das war dem Ministerpräsidenten ein Anliegen. „Wenn möglichst viele sich im Dezember an diese Regel halten, wird es“, so Stephan Weil, „gut vertretbar sein, über Weihnachten bis zum 1. Januar 2020 die Kontaktbeschränkungen maßvoll zu lockern.“ Bis zu zehn Personen sollen dann zusammenkommen dürfen, die Begrenzung auf zwei Haushalte wird vorübergehend ausgesetzt. Bund und Länder werden das Gespräch mit den Religionsgemeinschaften suchen, um Vereinbarungen zu schließen für möglichst sichere Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte.

Das Vorziehen der Weihnachtsferien auf den 18. Dezember 2020 hat, so Weil, einen wichtigen Grund: „Wir möchten allen Kindern und Jugendlichen die Chance geben, ihre Großeltern an Weihnachten zu sehen, ohne sie zu gefährden. Natürlich klappt das nur, wenn man sich in den dann schulfreien Tagen bis Weihnachten sehr zurückhält, was direkte Kontakte mit anderen anbelangt. „Ansonsten wollen wir“, bekräftigt Weil, „die Schulen in unserem Land grundsätzlich im Präsenzbetrieb halten. Davon profitieren insbesondere Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Familien.“  Diese Regel habe sich in den letzten Wochen nachweislich bewährt.

Bei einem Infektionsgeschehen mit einer Inzidenz oberhalb von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen sollen in den älteren Jahrgängen (außer den Abschlussklassen) weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung schulspezifisch umgesetzt werden. Details zu den Planungen für Niedersachsen wird Kultusminister Grant Henrik Tonne morgen vorstellen.

„Bitte tun Sie uns und sich in den nächsten Wochen einen großen Gefallen“, so Weil abschließend: „Bitte halten Sie nicht nur die verschärften Regeln konsequent ein, sondern versuchen darüber hinaus, direkte Kontakte mit anderen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglichst weitgehend zu vermeiden. Ich würde mir wünschen, dass die Niedersächsinnen und Niedersachsen nicht nach Schlupflöchern in den Regelungen suchen, sondern ihrerseits einen gewissen Ehrgeiz entwickeln, dem Virus einen Strich durch die Rechnung zu machen. Lassen sie uns gemeinsam alles dafür tun, gesund durch die nächsten Wochen zu kommen.“

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