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Aktuelle Infektionslage: Weitere Maßnahmen des Landkreises Gifhorn – Coronahotspot Gifhorn

Aktuelle Infektionslage: Weitere Maßnahmen des Landkreises Gifhorn

11. Januar 2021/in Niedersachsen

GIFHORN (PM) .Der Landkreis Gifhorn verzeichnet weiterhin hohe Infektionszahlen mit dem Corona-Virus. Die 7-Tage-Inzidenz liegt weiterhin über 200. Um vor allem die Neuinfektionen im Privatbereich und innerhalb von Alten- und Pflegeheimen einzudämmen, hat der Landkreis Gifhorn gemeinsam mit der Stadt Gifhorn und der Polizei Gifhorn vier Maßnahmen beschlossen, die teilweise ab Dienstag, 12. Januar 2021, in Kraft treten.

Als erstes tritt ab Dienstagabend, 12. Januar 2021, von 20 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangssperre für die Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises Gifhorn in Kraft. Diese gilt bis einschließlich 31. Januar 2021. In diesem Zeitraum ist auch das Einkaufen in Supermärkten sowie das in Anspruch nehmen von Lieferdiensten nicht erlaubt. Bei dieser Regelung gibt es einige Ausnahmen, die nicht unter die Ausgangssperre fallen.

Dazu zählen:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeit, die zwingend in diesem Zeitraum erfolgen muss
  • Ausübung einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehr
  • dringend erforderliche Inanspruchnahme medizinischer oder veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
  • Unterstützung Hilfsbedürftiger
  • Handlungen zur dringend erforderlichen Versorgung von Tieren
  • zur Begleitung Sterbender

Zudem hat der Landkreis Gifhorn eine Taskforce für Alten- und Pflegeheime eingesetzt. Diese soll weiterhin, und gemeinsam mit der Gifhorner Polizei, verstärkte Kontrollen seitens der Heimaufsicht durchführen. Auch Hygienepläne der Einrichtungen werden überprüft und eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit den Pflege- und Behandlungskapazitäten in den Heimen und Krankenhäusern.

Sofern die Inzidenz weiterhin so hoch ist wie zum jetzigen Zeitpunkt, wird der Landkreis Gifhorn als weitere Maßnahme ein Kontaktverbot für privaten Bereich verhängen. Dieses würde frühestens ab Freitag, 15. Januar 2021, spätestens jedoch ab Montag, 18. Januar 2021, greifen. Dafür beobachtet die Kreisverwaltung das Infektionsgeschehen im Landkreis Gifhorn genau und bereitet eine Allgemeinverfügung vor, die ein allgemeines Kontaktverbot vorsieht. Mit in Kraft treten der Allgemeinverfügung wären Kontakte außerhalb des eigenen Haushaltes nicht mehr erlaubt. In welchen Fällen es Ausnahmeregelungen geben kann, wird derzeit erarbeitet. Diese Vorgehensweise wird bereits mit dem Land Niedersachsen abgestimmt.

Zu den getroffenen und vorbereitenden Maßnahmen kommt hinzu, dass der Landkreis Gifhorn als einen vierten Handlungsschritt bereits mehr Impfdosen vom Land Niedersachsen gefordert hat. Mit einer Verdopplung der Impfdosen von 1.000 auf 2.000 Stück soll es schneller möglich sein, zusätzlich zu den Alten- und Pflegeheimen auch in den Kliniken im Landkreis zu impfen. Die erste Lieferung des Impfstoffes wurde seitens des Landkreises Gifhorn bereits in der ersten Woche verimpft.

Die in der Niedersächsischen Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vorgesehene Möglichkeit, einen 15-Kilometer-Radius einzuführen, ist höchst unbestimmt vorgegeben. So dürfen die Einwohnerinnen und Einwohner den 15-Kilometer-Radius beispielsweise nicht verlassen, Bürgerinnen und Bürger aus anderen Landkreises aber problemlos in den Landkreis Gifhorn einreisen. Außerdem ist eine Kontrolle seitens der Polizei und Ordnungsämter nur schwer zu gewährleisten.

Die nun getroffenen Maßnahmen werden nötig, weil das Gesundheitsamt Gifhorn bei der Kontaktnachverfolgung zunehmend feststellt, dass die Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen vor allem während der Feiertage sehr großzügig ausgelegt wurden. Allein innerhalb der letzten fünf Tage verzeichnete der Landkreis Gifhorn 450 Neuinfektionen. Darauf reagiert die Kreisverwaltung nun umgehend.

Landrat Dr. Andreas Ebel begründet die getroffenen Maßnahmen: „Die aktuellen Zahlen veranlassen uns zu handeln. Denn unsere Aufgabe ist es, Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Gifhorn zu gewährleisten. Daher halte ich die getroffenen Regeln für angemessen. Wir müssen bei allen Maßnahmen, die wir treffen, eine Rechtsgüterabwägung treffen. Dazu zählt, ob eine Maßnahme verhältnismäßig ist, ob sie angemessen und geeignet ist.“

Die jetzt getroffenen Maßnahmen gelten bis zum 31. Januar 2021. Deswegen appelliert Landrat Dr. Andreas Ebel nochmal eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger. „Jetzt kommt es auf jeden Einzelnen an. Wir erhalten immer wieder Nachfragen, wie die geltenden Regeln der Corona-Verordnung möglichst großzügig ausgelegt werden könnten. Stattdessen sollten sich alle Bürgerinnen und Bürger über das Gegenteil Gedanken machen. Es ist jetzt ganz wichtig, dass jeder Einzelne seine persönlichen Kontakte drastisch einschränkt und sich nicht täglich mit anderen Personen trifft. Wir müssen alle daran arbeiten, die Möglichkeiten für eine Infektion zu reduzieren.“

Zudem schaltet der Landkreis Gifhorn ab Dienstag, 12. Januar 2021, zwei Telefonnummern, über die Bürgerinnen und Bürger weitere Auskünfte erhalten. Die kostenfreien Telefonnummern sind montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr erreichbar.

  • Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen: 0800 8282444
  • Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und Pflegebereich : 0800 8282555

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