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Schlagwortarchiv für: Kita

Schon Drei- bis Sechsjährige verstehen Schaden von achtlos weggeworfenem Müll – Kita Langenhagen Müllsammeln

Schon Drei- bis Sechsjährige verstehen Schaden von achtlos weggeworfenem Müll

31. März 2021/in Region Hannover

LANGENHAGEN (PM). „Warum schmeißen Erwachsene so viel Müll achtlos weg“, fragten Kinder der Kita Krähenwinkel mit Blick auf den Abfall, den sie innerhalb von zwei Wochen beim Spazierengehen im näheren Umfeld eingesammelt hatten. Zahlreiche Einweg- und Mehrwegflaschen, jede Menge Plastikmüll, eine Radkappe, einen Sattel, eine Schaufel, Kinderspielzeug und vieles, vieles mehr: Die Ausbeute, die sie Bürgermeister Mirko Heuer und Krähenwinkels Ortsbürgermeister, Steffen Hunger, zeigen konnten, bildete einen großen Haufen. „Da müsst Ihr mal diejenigen fragen, die so sorglos mit unserer Umwelt umgehen“, regte Heuer zum Hinschauen und Nachfassen bei Eltern, Verwandten, Freunden und Bekannten an.

Durch die Projektarbeit zum Thema „Nachhaltigkeit“ hatten die Kinder der Fexe-Gruppe verstanden, dass Müll schlecht für Umwelt und Tiere ist. „Auch mich ärgert die Selbstgefälligkeit einiger Mitmenschen, vor allem dann, wenn es nur ein paar Schritte bis zum nächsten Mülleimer sind“, gestand Heuer. Er war zu dem Termin eigens mit Josie, dem städtischen Lastenfahrrad mit Müllsammelbehälter, gekommen; darin befanden sich einige Fundstücke von unterwegs. „Langenhagen sauber zu halten, muss eine Herzensangelegenheit von allen und nicht nur von engagierten Kindern wie Euch und vielen anderen sein.“ Um diese Einstellungsänderung zu erzielen, habe die Stadt bereits vieles auf den Weg gebracht, und sei stetig im Einsatz. „Das ist aktuell auch dringend nötig, weil wir wegen der Corona-Pandemie noch viel mehr Müll wie Einwegverpackungen, Flaschen und auch Essensreste an Plätzen, in Parks und anderenorts finden als zuvor.“

„Derzeit spazieren wir viel mit den Kindern“, berichtete Maud Lehmann-Musfeldt, Leiterin der Kita Krähenwinkel. „Bei einer solchen Gelegenheit haben die Kinder beim Anblick des herumliegenden Mülls die Idee geäußert, ihn einzusammeln zu wollen.“ Tatkräftig unterstützt wurden sie dabei vom Kita-Team und den Trolle- und Querkse-Gruppen. Insgesamt 36 Kinder zogen in der derzeitigen Notgruppenbetreuung ausgerüstet mit Piecksern, Mülltüten und Bollerwagen durch die Umgebung.

Auch spielerisch lernten die drei Kita-Gruppen viel über Umweltverschmutzung oder Mülltrennung. Bei einem Spiel müssen etwa kleine Bildkarten verschiedenen, kleinen Tonnen aus Karton zugeordnet werden. Eine Herausforderung, der sich Heuer und Hunger unter den aufmerksamen Blicken der Kinder selbstverständlich ebenso stellten wie deren Fragen. So interessierte die Fexe etwa, warum einer der beiden Mülleimer beim Bäcker in Krähenwinkel entfernt worden sei. Heuer versprach, diesbezüglich nachzufassen und sich ebenso wie die Kinder weiterhin für eine saubere Stadt einzusetzen. „Solche Aktionen wie Eure sind wichtig, auch für uns als Stadt. Daher unterstützen wir gerne bei der Umsetzung mit dem benötigen Material wie Müllsäcken und verleihen Greifer. Im Nachgang solcher Aktionen holen wir den eingesammelten Müll selbstverständlich ab und entsorgen ihn über den städtischen Betriebshof.“

Stadt Langenhagen organisiert kurzfristig Impfungen für alle Kita-Mitarbeitenden – Impfen Symbol© Bernd Günther

Stadt Langenhagen organisiert kurzfristig Impfungen für alle Kita-Mitarbeitenden

22. März 2021/in Region Hannover

LANGENHAGEN (PM). Die Stadt Langenhagen hat kurzfristig Impftermine für alle Kita-Mitarbeitenden aus den kommunalen und freien Kitas in Langenhagen organisiert. Ein mobiles Impfteam der Region Hannover wird die Impfungen vor Ort am 26. und 30. März sowie am 1. April durchführen. „Diese schnellen Termine wurden möglich, weil die Kolleginnen und Kollegen in kürzester Zeit ihre Bereitschaft zur Impfung erklärt haben“, sagt Eva Bender, Stadträtin der Stadt Langenhagen. „Besonders gefreut habe ich mich, dass sich fast alle impfen lassen wollen“, so Bender weiter.

An jedem Impftag können etwa 160 Personen geimpft werden. Dabei sind zwischen 20 und 30 Impfungen pro Stunde möglich. „Die Zahl der Impfungen in einer Stunde richtet sich nach der Dauer von Beratungsgespräche, die vor Impfungen stattfinden“, sagt Heidi von der Ah, zuständige Abteilungsleiterin für die Kitas. „Es wird auf jeden Fall solange geimpft, bis alle am Tag durchgeimpft sind“, so von der Ah. Laut Auskunft der Region wird vermutlich das Vakzin von AstraZeneca verimpft, worüber die Impfwilligen von der Stadt informiert wurden.

„Wir wollten die Impfungen eigentlich im Schnelltest-Zentrum machen, da dort die Infrastruktur steht“, sagt Bürgermeister Mirko Heuer. „Da wir uns aber nach den Terminwünschen der Region richten müssen, weichen wir diesmal in den Treffpunkt der VHS Langenhagen aus“, so der Bürgermeister. „Im Augenblick laufen die Planungen auf Hochtouren“, sagt Kai Bublitz, Teamleiter Kindertagesstätten. Dazu stimmt sich sein Team gerade mit den Kita-Leitungen ab. „Wir versuchen, alle Mitarbeitende einer Kita auf zwei oder drei Impftermine zu verteilen“, so Bublitz. Sollte dies im Einzelfall bei Einrichtungen nicht möglich sein, bittet Bublitz die Eltern um Verständnis, falls es an den Impftagen zu Beeinträchtigungen bei der Kinderbetreuung kommen sollte.

 

Polizei im Einsatz

Außenfassade von Badenstedter Kita steht in Flammen

8. Februar 2021/in Polizei

HANNOVER (ots). Am Samstag, 06.02.2021, ist es zu einem Brand an der Außenfassade einer Kindertagesstätte im hannoverschen Stadtteil Badenstedt gekommen. Der Brand wurde durch die Feuerwehr gelöscht. Die Polizei hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung aufgenommen.

In der Nacht von Freitag auf Samstag hat eine 49-jährige Zeugin der Polizei und der Feuerwehr Hannover um 02:15 Uhr gemeldet, dass eine Kindertagesstätte im Katrin-Sello-Weg in Hannover-Badenstedt brenne. Bei Eintreffen der Feuerwehr- und Polizeikräfte konnten diese eine in Brand stehende Holzfassade einer dortigen Kindertagesstätte feststellen. Der Brand konnte durch die Feuerwehr schnell unter Kontrolle gebracht und ein Übergreifen der Flammen auf andere Gebäude verhindert werden.

An der Kindertagesstätte entstand ein Schaden von ca. 50.000 Euro.

Die Polizei Hannover ermittelt nun wegen des Verdachts der schweren Brandstiftung. Zeugen, die zur genannten Tatzeit Personen in der Nähe der Kita gesehen haben, werden gebeten, sich beim Kriminaldauerdienst der Polizeidirektion Hannover unter der Telefonnummer 0511 109-5555 zu melden.

Verlängerung der Maßnahmen in Kita und Schule bis 14.02.2021 – Corona Schule

Verlängerung der Maßnahmen in Kita und Schule bis 14.02.2021

20. Januar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die aktuell geltenden Regelungen für Kindertageseinrichtungen und Schulen werden bis Sonntag, 14. Februar 2021, im Grundsatz verlängert. Für den Schulbesuch in Präsenz nach Szenario B in geteilten Klassen wird zudem die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt. Das ist das Ergebnis der Bund-Länder-Beratungen am späten Dienstagabend (19.01.2021) für Niedersachsen, wie das Kultusministerium mitteilt.

Demnach verbleiben mit rund 75 Prozent die allermeisten Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden und der berufsbildenden Schulen weiterhin im Distanzunterricht nach Szenario C. Für die jüngsten Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs, Kinder mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung an Förderschulen einschließlich Tagesbildungszentren sowie Jugendliche, die in diesem Schuljahr ihren Abschluss machen, wird unter erhöhten Hygienestandards nach Szenario B Wechselunterricht in geteilten Klassen erteilt. Den vorhandenen Sorgen Rechnung tragend, wird aber neu die Möglichkeit auf Verzicht zum Präsenzunterricht eingeräumt.Kindertageseinrichtungen bieten eine Notbetreuung in der Regel bis zur Hälfte der üblichen Gruppengrößen an (Krippe bis 8 Kinder, Kindergarten bis 13 Kinder, Hort bis 10 Kinder). Tagespflegepersonen können aufgrund der Kleinstgruppen von maximal 5 zeitgleich betreuten fremden Kindern weiterhin im üblichen Rahmen Betreuung anbieten. Für Großtagespflegestellen gelten analoge Regelungen wie für die Kindertageseinrichtungen.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne kommentiert:

„Diese Schritte sind abgewogen und verantwortbar in alle Richtungen: als gewichtiger Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduktion einerseits, mit Blick auf die Notwendigkeit für ein Mindestmaß an Bildung und Betreuung andererseits. Die Kinder und Jugendlichen haben bereits seit vielen Wochen alle sozialen Kontakte zurückgefahren – mit den heutigen Beschlüssen werden richtigerweise auch andere gesellschaftliche Bereiche entsprechend stärker in den Lockdown einbezogen. Das ist überfällig.

Für die Grundschulkinder, die in vielen Fällen gerade erst Schreiben und Lesen lernen und sich in das neue soziale Umfeld Schule einfügen, ist das reine Distanzlernen sehr schwierig umzusetzen. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Jüngsten jetzt schon seit Wochen zu Hause sind. Ein Zurück zu fester Tagesstruktur bei gleichzeitigem Infektionsschutz ist gut für die Kinder. Daher ist in unserer Abwägung ein zwar deutlich reduzierter, aber dennoch regelmäßiger Schulbesuch unter verschärften Hygienebedingungen nicht nur vertretbar, sondern auch notwendig für die Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für die Kinder und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf im Bereich Geistige Entwicklung. Wir haben aber großes Verständnis, dass es auch Sorgen und Ängste bei allen Beteiligten gibt, insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussionen über mögliche Coronavirus-Mutationen. Daher ermöglichen wir, dass in einem einfachen Verfahren für eine begrenzte Zeit vom Schulbesuch zurückgetreten werden kann. Dann muss jedoch zu Hause gelernt werden. Die Notbetreuung steht in diesen Fällen dann selbstverständlich nicht offen. Sämtliche Details hierzu werden wir heute im Laufe des Tages an die Schulen kommunizieren.

Für die jungen Menschen, die vor Abschlussprüfungen stehen, sind regelmäßige Prüfungsvorbereitungen in ihren kleinen, festen Lerngruppen wichtig. Sie haben ihre gesamte Schullaufbahn auf ihre Abschlüsse hingearbeitet und haben das Recht auf faire Prüfungen und gleichwertige Abschlüsse. Daher haben wir in Niedersachsen sehr frühzeitig einen Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, sowohl die Abschlüsse des Sekundarbereiches I wie auch die Hochschulreife zu absolvieren. Das Lernen im Szenario B ist dabei eine wichtige Säule.

Ich hoffe sehr, dass sich durch den allgemeinen gesellschaftlichen Lockdown die Gesamtlage derart stabilisiert, dass diese Planungen halten.“

Folgende Maßnahmen gelten für die Zeit über den Halbjahreswechsel am 29. Januar hinaus bis Sonntag, 14.02.2021:

  1. Die Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches sowie alle Schülerinnen und Schüler der Förderschulen GE einschließlich Tagesbildungszentren werden im Wechselunterricht nach Szenario B in geteilten Klassen unterrichtet. Die Pflicht zum Präsenzbesuch wird aufgehoben und die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt.
  2. Alle Abitur- und weiteren Abschlussklassen werden in geteilten Klassen nach Szenario B unterrichtet.
  3. Die Sekundarbereiche I und II (SJG 5-8 in der Regel, wenn keine Abschlüsse gemacht werden auch 9 und 10 sowie 11 und 12) verbleiben im Distanzlernen nach Szenario C. Für die berufsbildenden Schulen gilt ebenfalls grundsätzlich Distanzlernen nach Szenario C.
  4. Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C.
  5. Die Kindertageseinrichtungen werden weiterhin in Szenario C betrieben. Die Notbetreuung für in der Regel bis zu 50 Prozent der Normalgruppengrößen wird weiterhin angeboten. Die Höchstgrenzen gelten auch für Großtagespflegestellen. Kindertagespersonen können ihr Regelangebot in sehr kleinen Betreuungsgruppen weiterhin ungeschmälert vorhalten.
Konzept für Bildung und Betreuung im Lockdown – Classroom

Konzept für Bildung und Betreuung im Lockdown

6. Januar 2021/in Kultur, Niedersachsen

HANNOVER (PM). Auch im Lockdown werden die Kindertageseinrichtungen und die Schulen Bildungs- und Betreuungsangebote vorhalten. Das hat Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am heutigen Mittwoch bei der Vorstellung unterstrichen. „Wir haben ein Konzept für Bildung und Betreuung im Lockdown. Kein Kind und kein Jugendlicher muss und darf zurückgelassen werden in dieser schwierigen Zeit“, sagte Tonne.

Und weiter: „Wir stellen um auf Wechsel- und Distanzunterricht sowie eine umfangreiche Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen. Aber auch für die Kinder, die vorerst nicht in unsere Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gehen können, sind pädagogische Angebote und Distanzunterricht verpflichtend vorgesehen. Das gilt auch für das schlichte Kontakt halten und sich nach dem Wohlbefinden erkundigen.“

Folgende Maßnahmen für die Zeit nach den Weihnachtsferien ab dem 11. Januar 2021 bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar 2021 sind konkret vorgesehen:

1.) Die Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches (Grund- und Förderschulen) wechseln für eine Woche vom 11.01.-15.01.  ins Distanzlernen nach Szenario C und im Anschluss vom 18.01.-29.01. in den Wechselunterricht nach Szenario B. In allen drei Wochen wird an den Schulen Notbetreuung angeboten.

2.) Alle Abitur- und weiteren Abschlussklassen werden zwischen dem 11.01. und 29.01.  in geteilten Klassen nach Szenario B unterrichtet.

3.) Die Sekundarbereiche I und II (SJG 5-8 in der Regel, wenn keine Abschlüsse gemacht werden auch 9+10, sowie 11 und 12) wechseln komplett ins Distanzlernen nach Szenario C.

4.) Die Berufsbildenden Schulen wechseln ebenfalls grundsätzlich ins Distanzlernen nach Szenario C. Es kann für einzelne Bildungsgänge oder Klassen aber auch Ausnahmen geben, wenn Präsenz zeitweise zwingend erforderlich ist, z.B. bei Abschlussklassen.

5.) Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C.

6.) Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario C, bieten aber eine Notbetreuung für bis zu 50 Prozent der Kinder an, die normalerweise betreut werden.

Kultusminister Tonne betonte: „Das Recht auf Bildung, der Gesundheitsschutz aller und die berechtigten besonderen Interessen der Kinder und Jugendlichen sind immer abzuwägen und zueinander in ein vertretbares Verhältnis zu setzen. Daher werden Entscheidungen immer verantwortungsvoll und nie leichtfertig gefällt, das gilt auch für diese Beschlüsse.  Mir ist klar, dass die Einschränkungen dennoch für alle eine deutliche Belastung darstellen. Für die Lehrkräfte und Schulleitungen, die Kita-Leitungen und das Kita-Fachpersonal, aber insbesondere auch Eltern und allen voran für die Kinder und Jugendlichen. Daher habe ich mich im Grundschulbereich auch sehr dafür eingesetzt, dass wir nach einer Phase des Hochfahrens dann auch in einen Wechselmodus kommen, in dem sich die Schülerinnen und Schüler regelmäßig in die Schule aufmachen.

Wichtig ist zudem: Es gibt Angebote für alle Kinder – und dabei setzen wir auch nicht auf Freiwilligkeit, sondern auf klare und verbindliche Regelungen. Sowohl für die Kitas wie auch für Schule gibt es einen klaren pädagogischen Auftrag, ihre Schutzbefohlenen auch in den „Distanzzeiten“ zu betreuen. Das ist für mich auch der Kern, weshalb ich einen differenzierten Weg für richtig halte.

Sämtliche Prüfungen und Abschlüsse im allgemein bildenden und berufsbildenden Bereich werden sichergestellt. Details hierzu geben wir nach und nach bekannt. „

Kindertagesstätten und Krippen: Appell der Landesregierung an die Eltern, die Kinder zu Hause zu betreuen – Kita Lockdown

Kindertagesstätten und Krippen: Appell der Landesregierung an die Eltern, die Kinder zu Hause zu betreuen

15. Dezember 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Zur Eindämmung der Corona-Pandemie wurden in den Bund-Länder Beratungen neue Maßnahmen im Bildungsbereich beschlossen. Ziel ist es, durch eine Verringerung der Mobilität von Eltern, Kindern und Jugendlichen die Kontakte zur verringern.

So gelten bei den Kindertageseinrichtungen ähnliche Vorgaben wie im Schulbereich: Auch in den Krippen und Kitas sollen die Kontakte so weit wie möglich reduziert werden. Insbesondere durch die Verringerung der Mobilität bzw. durch das Wegfallen des Hinbringens und Abholens der Kinder sollen die Kontakte reduziert werden.

Der Aufruf des Kultusministers Grant Hendrik Tonne geht in einem Aushang auch an die Langenhagener Kita-Eltern:  „Wer es einrichten kann, soll seine Kinder zu Hause betreuen und so einen Beitrag zum Herunterfahren des öffentlichen Lebens leisten. Fahren Sie Ihre Kontakte herunter und beschränken Sie sich auf das Allernotwendigste! Das gilt auch bei der Inanspruchnahme der Betreuungsangebote. Da es keine Kita-Pflicht gibt, können die Kinder einfach zu Hause bleiben.“

Die Maßnahmen des Landes Niedersachsen gelten ab sofort und mindestens bis zum 10. Januar 2021.

 

Bei weitergehenden Fragen können sich die Eltern an die Leitung Ihrer Einrichtung wenden.

Dienstag: Städtische Dienststellen von Streik betroffen - Kitas bleiben geschlossen – Streik Hannover

Dienstag: Städtische Dienststellen von Streik betroffen – Kitas bleiben geschlossen

5. Oktober 2020/in Hannover

HANNOVER (PM). Im Rahmen der aktuellen Tarifverhandlungen hat die Gewerkschaft ver.di zu Warnstreiks im Öffentlichen Dienst aufgerufen. Am Dienstag, 6. Oktober, kommt es daher auch bei der Landeshauptstadt Hannover zu Beeinträchtigungen. 

Alle städtischen Kindertagesstätten und die Familienzentren bleiben geschlossen. Bedauerlicherweise kann auch kein Notgruppenangebot gemacht werden.

Auch das Familienservicebüro bleibt geschlossen.

Die Tagesgruppen des Heimverbundes bleiben geschlossen.

Die Spielparks Mühlenberg (Hübenerweg 4), Linden (Hiltrud-Grote-Weg 6), List (Isernhagener Straße 82), Holzwiesen (Holzwiesen 71), Döhren (Ziegelstraße 1) und Roderbruch (Rotekreuzstraße 50) bleiben geschlossen. Das in Kooperation mit der Grundschule Hägewiesen organisierte Ganztagsangebot kann ebenfalls nicht durchgeführt werden.

Die Jugend-, Familien- und Erziehungsberatungsstelle Mitte (Kurt-Schumacher-Straße 29) wird telefonisch nicht erreichbar sein.

Für den Bereich Unterhaltsrecht und Elterngeld (Ihmeplatz 5) sind Einschränkungen in Bezug auf die telefonische Erreichbarkeit zu erwarten. Vereinbarte Termine werden jedoch wahrgenommen.

Bestreikt wird auch der Kommunale Sozialdienst, die Erreichbarkeit der Dienststellen ist jedoch sichergestellt.

Darf mein Kind bei Schnupfen in die Kita – Schnupfen

Darf mein Kind bei Schnupfen in die Kita

18. Juli 2020/in Gesundheit, Region Hannover

HANNOVER. Bei den vielen Verordnungen und den teilweise schwierig zu lesenden Be.stimmung im Umgang mit den Regeln zur Vermeidung der Verbreitung von Corona sind Eltern häufiger überfordert. Aus diesem Grund wurden diese Woche auf Initiative des Obmanns der Kinder- und Jugendärzte in Hannover, Herrn Dr. Buck, unter Mithilfe amtlicher Stellen eine Empfehlung für die Eltern mit Kindern im Kita-Alter herausgegeben. Das Wichtigste haben wir für Sie zusammengefasst.

Diese nun vorliegende Empfehlung soll die Eltern dabei unterstützen, sicherer im Umgang mit den aktuellen Verordnungen und der Frage des Kita-Besuchs Ihres Kindes im Falle eines Infektes zu werden. Es sind oft die scheinbar einfachen Fragen, die in der konkreten Situation zu Verunsicherung führen.

Bitte beachten Sie deshalb folgende Hinweise und Empfehlungen, wenn Sie vor der Frage stehen, ob Ihr Kind in der Kita betreut werden darf:

  1. Grundsätzlich gilt: Kinder, die Fieber (Fieber ist eine Körpertemperatur von 38,5°C und mehr) haben oder eindeutig krank sind, sich nicht wohl fühlen, gehören nicht in die Kita.
  2. Wenn Ihr Kind nur einen einfachen Schnupfen oder einen einfachen Infekt hat und sich wohl fühlt, darf es in die Kita. Dies gilt natürlich auch dann, wenn Ihr Kind z.B. an einem Heuschnupfen oder an einer Pollenallergie leidet.
  3. Weist Ihr Kind jedoch eine schwere Symptomatik mit Fieber (mindestens 38,5°C Körpertemperatur, rektal gemessen), einem starken, unerwarteten Infekt insbesondere der Atemwege mit deutlichem Unwohlfühlen oder plötzlich aufgetretenem anhaltendem Husten auf, darf Ihr Kind die Kita nicht besuchen, bzw. muss umgehend aus der Kita abgeholt werden. Wir empfehlen, dass Sie in einer solchen Situation Ihr Kind unbedingt dem Kinderarzt vorstellen.
  4. Sofern die Infektionszahlen in Ihrer Region weiterhin so niedrig sind, und Ihr Kind keinen Kontakt zu einer an Corona (Covid 19) erkrankten Person hatte, kann Ihr Kind 48 Stunden nach seiner Genesung ohne Auflagen wieder in die Kita. Die Vorlage eines Attests oder eines negativen Testergebnisses ist nicht erforderlich.
  5. Sofern Sie unsicher sind, wenn Ihr Kind, das die Kita besucht, zwar gesund ist, aber die Geschwister oder im Haushalt lebende Angehörige erkrankt sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem Gesundheitsamt auf. Das Gesundheitsamt bestimmt auch die erforderlichen Maßnahmen, wenn Ihr Kind Kontakt zu einer an Corona erkrankten Person hatte oder ein positives Testergebnis hat.

Diese Empfehlung wurde auf Initiative des Obmanns der Kinder- und Jugendärzte in Hannover, Herrn Dr. Buck, unter Mitwirkung der Kassenärztlichen Vereinigung Hannover, des Gesundheitsamtes LK Hildesheim, des Gesundheitsamtes der Region Hannover und der Fachdezernate für Jugend und Familien der Stadt und Region Hannover erarbeitet. Mit Blick auf mögliche Änderungen erlassener Verordnungen und ggf. wieder ansteigende Zahlen von mit dem Coronavirus Infizierten wird diese Empfehlung an die sich ändernde Situation angepasst.

 

Kita werden mit eingeschränktem Betrieb weiter geöffnet – Kita Wiederoeffnung© Bernd Günther

Kita werden mit eingeschränktem Betrieb weiter geöffnet

9. Juni 2020/in Niedersachsen

HANNOVER. Ab dem 22. Juni 2020 können Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen wieder öffnen und allen Kindern einen Betreuungsplatz anbieten. Die Notbetreuung läuft zu diesem Datum aus, es wird auf einen eingeschränkten Betrieb der Kindertageseinrichtungen umgestellt.

Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen Betreuungsplatz haben. Über diesen Grundsatz haben sich das Niedersächsische Kultusministerium, die Träger und die Kommunalen Spitzenverbände ausgetauscht und verständigt. Die Änderungen werden in der „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ zum 22. Juni festgeschrieben.

Im Grundsatz ist im eingeschränkten Betrieb Betreuung im Umfang von vor der coronabedingten Einrichtungsschließung möglich. Die Kinder können in ihre regulären Kita-Gruppen zurückkehren und betreut werden. Auch freie Plätze können mit neuen Kindern belegt werden. Beschränkungen im konkreten Angebot der jeweiligen Einrichtung sind aber möglich, da die Personalressourcen in den Kindertageseinrichtungen infolge der Ausbreitung des Coronavirus nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Der Fachkraft-Kind-Schlüssel bleibt daher weiterhin vorübergehend ausgesetzt. Um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und die Hygienepläne einhalten zu können, sind offene Gruppenkonzepte sowie die Durchmischung von Gruppen nicht zulässig.

Flexibilität beim Personaleinsatz erhalten die Träger, sollten nicht ausreichend Fach- und Betreuungskräfte verfügbar sein: Einmalig je Gruppe kann vorübergehend anstelle einer Fachkraft eine andere geeignete Person mit der Wahrnehmung von Aufsichtspflichten betraut werden, sofern mindestens eine sozialpädagogische Fachkraft in der Gruppe zeitgleich tätig ist. Möglicher Personalmangel kann so aufgefangen werden.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Ich bin sehr froh, dass wir zeitnah einen großen Schritt nach vorne machen können bei der Kinderbetreuung. Viele Eltern sind derzeit stark unter Druck, Familie und Arbeit zu organisieren. Mit dem eingeschränkten Betrieb können wir an dieser Stelle spürbar entlasten. Die Kinder können wieder regelmäßig mit ihren Kita-Freundinnen und -Freunden spielen und ihre Erzieherinnen und Erzieher sehen. Gerade die Vorschulkinder werden noch ausreichend Zeit bekommen, sich auf den wichtigen Wechsel zur Schule vorzubereiten und sich aus ihrer Kita zu verabschieden.

Das sind gute Perspektiven, die sich daraus ergeben, dass sich das Infektionsgeschehen insgesamt auf einem niedrigen Niveau stabilisiert hat. Gleichzeitig ist das Coronavirus noch aktiv und die Träger müssen ihre Risikogruppen schützen. Wir stehen in der Verantwortung, die Gesundheit der Fachkräfte in den Kitas zu schützen. Die Fachkräfte leisten im Allgemeinen und insbesondere in der jetzigen Lage eine ganz hervorragende Arbeit, für die ich mich im Namen der Landesregierung sehr herzlich bedanke. Das bedeutet aber, dass die Einrichtungen nicht auf Volllast fahren können wie vor der Corona-Pandemie. Auch dieser Tatsache wird in unserem gemeinsamen Konzept des eingeschränkten Betriebs Rechnung getragen.“

Bis zum 22. Juni 2020 haben die örtlichen Träger nun Vorlauf, um notwendige Vorbereitungen des eingeschränkten Betriebs vorzunehmen. Diesem ausdrücklichen Wunsch der Kommunen ist das Niedersächsische Kultusministerium nachgekommen, um einen funktionierenden Betrieb abzusichern.

 

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