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Schlagwortarchiv für: Lockdown

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2021 – Ostern Beschluss

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2021

23. März 2021/in Politik, Niedersachsen

BERLIN (PM/red) Bis tief in die Nacht haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder versucht, einen Kompromiss zu finden. Zwischendurch wurde die Videokonferenz wegen nicht zu überbrückender Meinungsverschiedenheiten für mehrere Stunden unterbrochen. Heraus gekommen ist dabei zu Ostern der schärfste Lockdown seit Beginn der Pandemiemaßnahmen. 

Sie fassten folgenden Beschluss:

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürger für ihre Solidarität im Kampf gegen die Pandemie bei den derzeit erforderlichen Beschränkungen. Nach deutlich sichtbaren Erfolgen bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens im Januar und Februar zeigt die aktuelle Entwicklung – insbesondere aufgrund der hohen Verbreitung von Covid-19-Variante B.1.1.7 – wieder ein starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik.

Das bedeutet, dass ohne Maßnahmen, die den Anstieg der Neuinfektionen begrenzen, bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich ist. Denn auch wenn bereits ein relevanter Teil der älteren Bevölkerung geimpft werden konnte, trägt die -nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen- deutlich höhere Sterblichkeit der in Deutschland nun führenden Mutante B.1.1.7 und die Tatsache, dass jüngere Patienten generell eine längere Verweildauer auf der Intensivstation haben, dazu bei, dass in der aktuellen Situation die Belastungsgrenze des Gesundheitssystems zwar nicht mehr bei der gleichen Inzidenzen wie bisher, aber bei exponentiellem Wachstum auch zeitlich nicht sehr viel später erreicht wird, als vor der Impfung der älteren Bevölkerung.

Bund und Länder haben sich auf Grundlage der geplanten Impfstofflieferung das Ziel gesetzt, im Sommer jeder Bürgerin und jedem Bürger ein Impfangebot zu machen. Mit der zunehmenden Verfügbarkeit von Impfstoffen werden die Impfungen von Woche zu Woche mehr Dynamik aufnehmen. Mit der zunehmenden Durchimpfung der Bevölkerung wird die Pandemie ihren Schrecken verlieren, denn je mehr Menschen geimpft sind, desto schlechter kann das Virus sich verbreiten. Der Anteil der geimpften Bevölkerung wirkt sich also positiv auf die Senkung des r-Wertes und damit auf die Frage aus, ob die Neuinfektionszahlen stabilisiert oder gesenkt werden können. Bei einem hohen r-Wert setzt die Stabilisierung des Infektionsgeschehens durch die Impfquote später ein. Bei hohen Neuinfektionszahlen muss über eine Stabilisierung des Infektionsgeschehens hinaus mit Öffnungen abgewartet werden, bis die Zahlen gesenkt werden konnten. Eine strenge Eindämmung des Infektionsgeschehens in den nächsten Wochen führt somit zu einer früheren Rückkehr zur Normalität und zu insgesamt kürzeren Beschränkungen. Sie ist damit aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Gründen geboten.

Zukünftige Öffnungsschritte werden maßgeblich von der konsequenten Testung der Bürgerinnen und Bürger abhängen. Schnelltests und Selbsttests können tagesaktuell zusätzliche Sicherheit bei Kontakten geben. Regelmäßige Testungen können dabei unterstützen, auch Infektionen ohne Krankheitssymptome zu erkennen. Infizierte Personen können so schneller in Quarantäne gebracht und ihre Kontakte besser nachvollzogen werden. Der Effekt ist dabei umso größer, je mehr Bürgerinnen und Bürger sich konsequent an dem Testprogramm beteiligen. Es geht um eine deutliche Ausweitung der Tests im Rahmen des Testprogramm und eine bessere Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer Infektion. Damit die Teststrategie funktioniert, müssen ausreichend Tests verfügbar sein. Die Teststrategie umfasst drei Säulen: In der ersten Säule werden die Schülerinnen und Schüler wie auch das Personal an den Schulen getestet. Die zweite Säule umfasst die kostenlosen Tests für die Bürgerinnen und Bürger und die Dritte Säule bilden die Tests für die Beschäftigten in den Betrieben, bei denen eine Präsenz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nötig ist. Bund und Länder weisen erneut darauf hin, dass ein positiver Schnell- oder Selbsttest eine sofortige Absonderung und zwingend einen Bestätigungstest mittels PCR erfordert. Ein solcher PCR-Test kann kostenlos durchgeführt werden.

Angesichts dieser Lage bedarf es konsequenter Maßnahmen. Insbesondere Kontakte in Innenräumen müssen aufgrund der dort erhöhten Infektionsgefahr weitestgehend vermieden oder mit umfassenden Schutzmaßnahmen wie dem verpflichtenden Tragen von Masken mit hoher Schutzwirkung und der Nutzung von Schnelltests verbunden werden. Um das Übergreifen von Infektionen aus Regionen mit höheren Inzidenzen in Regionen mit niedrigeren Inzidenzen weitestgehend einzudämmen, muss auch die Mobilität weiterhin eingeschränkt und auf das absolut notwendige reduziert werden. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen mit Wirkung ab 29. März 2021 entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern.

2. Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte („Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“) konsequent umgesetzt werden.

Für die vereinbarten Öffnungsschritte wurde als Voraussetzung vereinbart, dass in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht wird. Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der Neuinfektionszahlen scheiden also auch unterhalb dieser Inzidenzschwelle aus.

3. Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weitergehende Schritte umgesetzt. Dies kann insbesondere sein:

a. Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;

b. weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.

c. Ausgangsbeschränkungen;

d. verschärfte Kontaktbeschränkungen.

4. Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“). Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie  geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen. Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen. Soweit in den kommenden Tagen die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPK-Beschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden, erfolgt dessen Umsetzung ab dem 6. April 2021. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu nutzen.

5. Nach Ostern wird umfangreiches Testen für die Bekämpfung der Pandemie noch mehr eine entscheidenden Rolle spielen. Seit dem 8. März 2021 übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche (Bürgertest). Es ist den Ländern und Kommunen seitdem sehr schnell gelungen, flächendeckend und in Kooperation mit vielen unterschiedlichen Partnern vor Ort (u.a. kommunale Testzentren, Ärzte, Apotheker, Einzelhändler, Hilfsorganisationen, uvm.) eine entsprechende Infrastruktur für dieses Testangebot aufzubauen. Die eingesetzte Taskforce Testlogistik hat sichergestellt, dass alle Länder für die Monate März und April durch bereits getätigte und noch laufende Beschaffungen ausreichend mit Schnell- und Selbsttests versorgt sind.

Die Taskforce Testlogistik wird weiterhin mit den Herstellern dafür Sorge tragen, dass auch nach Ostern ausreichend Schnelltests zur Umsetzung der Teststrategie zur Verfügung stehen.

Das Robert-Koch-Institut wird gebeten, bis zur nächsten Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder einen Bericht darüber vorzulegen, ob bzw. ab welchem Zeitpunkt geimpfte Personen mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird.

In den Ländern werden derzeit mit der steigenden Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests flächendeckende Tests in Schulen und Kitas eingeführt. Mit der bevorzugten Impfung von Kitabeschäftigten sowie Grund- und Förderschullehrkräften wird ein wichtiger zusätzlicher Baustein bei den Schutzmaßnahmen erreicht. Die Testungen von Beschäftigten im Bildungsbereich und von Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut, es werden baldmöglichst zwei Testungen pro Woche angestrebt. Auch im Kitabereich werden die Beschäftigten baldmöglichst zweimal pro Woche in entsprechenden Verfahren getestet. Durch diese Maßnahme wird zum einen ein besserer Infektionsschutz in Schulen und Kitas erreicht, zum anderen auch das Erkennen und die Unterbrechung von Infektionsketten in der Gesamtbevölkerung unterstützt.

6. Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in einigen ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen. Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle.

7. Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es gerade in der aktuellen Phase der Pandemie wichtig, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie durch die Ermöglichung des Arbeitens von zu Hause die epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit reduzieren und, wo dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen. Dem dient die Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände zu den Testangeboten für die Mitarbeiter sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist eine zügige Umsetzung der Testangebote in allen Unternehmen in Deutschland notwendig. Die Tests sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, so sie nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden. Anfang April werden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht.

8. Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln.

9. Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Dies gilt aufgrund der jetzt vielfach beschriebenen längeren Ansteckungsdauer durch Virusvarianten seit dem 8. März ausdrücklich nicht bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten. Hier ist strikt eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten.  Darüber hinaus ist bei der Rückreise aus Virusvariantengebieten mit eingeschränkten Beförderungsmöglichkeiten zu rechnen.

Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien. Die Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird.

10. Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser wird durch die Ausgleichszahlungen des Bundes nachhaltig stabilisiert. Die Bundesregierung leistet mit dem vorgesehenen coronabedingten Erlösausgleich für das Jahr 2021, der Ausweitung der anspruchsberechtigten Krankenhäuser für Ausgleichszahlungen durch Absenkung des 7-Tage-Inzidenzwertes sowie der Verlängerung der reduzierten Zahlungsfrist für Krankenhausrechnungen durch die Krankenkassen einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Absicherung der Krankenhäuser in der Pandemie. Zudem sollen Krankenhäuser mit coronabedingten Liquiditätsproblemen, die trotz eines Belegungsrückgangs im Jahr 2021 keine Ausgleichszahlungen erhalten haben, im Vorgriff auf den nach Ablauf des Kalenderjahres durchzuführenden coronabedingten Erlösausgleich für das Jahr 2021 zeitnah unterstützt werden können. Die Umsetzung dieser Regelung erfolgt im Rahmen des aktuell laufenden Rechtsverordnungsverfahrens.

11. In Umsetzung der Impfstrategie wurden vorrangig Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und dort Beschäftigte geimpft, dies ist ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung schwerer und tödlicher Verläufe und zeigt bereits Erfolge. Mit diesem Erfolg ist die Erwartung nach einer Normalisierung der seit langem angespannten Situation für alle Beteiligten verbunden. Dieser Erwartung steht bis zu einer entsprechenden wissenschaftlichen Klärung und Empfehlung durch das Robert-Koch-Institut weiterhin die Unsicherheit gegenüber, inwieweit die Impfung eine potenzielle Infektiosität Geimpfter ausschließt. Deshalb haben die Bundeskanzlerin und die Regierunschefinnen und -chefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz gebeten, hierzu Empfehlungen vorzulegen. Danach ist es erforderlich, Hygiene- und Testkonzepte weiterhin konsequent umzusetzen. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung können die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden und wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote wieder durchgeführt werden. Eine Differenzierung zwischen geimpften und ungeimpften Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt danach bei den Maßnahmen nicht. Die Einrichtungen sind gehalten, ungeimpften, zum Beispiel neuen Bewohnern zügig zu einem Impfangebot zu verhelfen. Das Unterstützungsangebot des Bundes beim Testen, auch durch die Bundeswehr, wird vor diesem Hintergrund weiterhin aufrechterhalten.

12. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut beraten.

Neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung – Stephan Weil MP Nds

Neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung

23. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Ostern steht vor der Tür, das zweite Ostern in der Corona Pandemie. Schon sehr lange müssen die Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland jetzt harte Einschränkungen ertragen. Dennoch steigt die Zahl der Neuinfektionen aktuell deutschlandweit wieder stark an. Verantwortlich dafür ist insbesondere die Virusmutation B1.1.7. – eine sehr ansteckende und offenbar auch im Krankheitsverlauf gefährlichere Variante des Coronavirus.

Auch in Niedersachsen haben viele Landkreise und Kreisfreie Städte inzwischen die 100er-Marke wieder überschritten. In diesen Regionen muss die Notbremse gezogen werden, bereits erfolgte Öffnungen mussten bereits oder müssen bald wieder zurückgenommen werden. „Wir hatten alle miteinander gehofft,“ so Ministerpräsident Stephan Weil, „dass unsere gemeinsamen Anstrengungen die Ausbreitung des Virus nun endlich hätte eindämmen und wieder mehr Bewegungen und Begegnungen möglich machen können. Das ist nicht geschehen. Bund und Länder haben deshalb heute ein neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung aufgeschlagen.“

Ab Mitte April wird genug Impfstoff vorhanden sein, um wöchentlich bundesweit 3,5 Mio. Menschen zu impfen. Bis zum Sommer sollen dann alle Menschen geimpft sein, die sich impfen lassen wollen.

Nach Ostern werden konsequent 40 % der Menschen zweimal wöchentlich getestet, damit verbunden ist ein deutlicher Gewinn an Sicherheit vor einer unkontrollierten Ausbreitung des Coronavirus. Durch die regelmäßigen Testungen großer Teile der Bevölkerung im Bildungswesen und im Arbeitsleben sollen Infektionen frühzeitig aufgespürt und Infektionsketten unterbrochen werden. Ein konsequentes Testregime wird die Infektionszahlen nach und nach spürbar senken.

Gleichzeitig soll im Rahmen von Modellvorhaben durch gezieltes Testen der Zugang zum Einzelhandel und zur Gastronomie, zu Kultur- und Sportveranstaltungen geöffnet werden. Durch aktuelle Negativtests können sichere Zonen geschaffen werden, in denen Menschen Angebote angstfrei wahrnehmen sollen. Testungen helfen so, Freiheitsrechte wieder wahrzunehmen.

Der Preis für all das: Fünf Tage harter Lockdown über Ostern, Geschäfte sollen von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag geschlossen werden. Der Lebensmittelhandel im engeren Sinne wird am Ostersamstag geöffnet. Unternehmen sollen nicht produzieren, zur Arbeit darf nur gehen, wer absolut systemrelevant ist. Das öffentliche Leben in Deutschland und die direkten zwischenmenschlichen Kontakte sollen auf das absolute Mindestmaß zurückgefahren werden. Eine kurze aber konsequente Phase des Stillstands kann dazu führen, die Dynamik der Infektionswelle zu brechen und zu dämpfen. Es geht darum, das Infektionsniveau zu begrenzen bis die Teststrategie greift.

Vereinbart worden sind auch zusätzliche Wirtschaftshilfen des Bundes für besonders belastete Branchen, die seit langem geschlossen sind. Ministerpräsident Weil: „Ich gehe davon aus, dass insbesondere auch Hotels und Gaststätten davon profitieren werden.

Weil: „Wir werden die Ruhezeit über Ostern nutzen für den Aufbau eines ambitionierten und tragfähigen Testregimes. Wir verlangen den Menschen in Niedersachsen und in ganz Deutschland jetzt noch einmal viel ab. Aber wir haben damit die Chance, den dynamischen Anstieg der Fallzahlen zu durchbrechen, Zeit zu gewinnen und durch intensive Testangebote schrittweise zu mehr Normalität zurückzukehren.“

Niedersachsen wird vorbereitet sein: Nach Ostern sollen alle Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden können. Auch in den Unternehmen werden die Testkapazitäten ausgebaut. Weil: „Ich bin zuversichtlich, dass die niedersächsische Wirtschaft sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe stellen und alles daransetzen wird, die in Präsenz arbeitenden Beschäftigten zweimal wöchentlich zu testen.“

Weil bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen, die sich trotz all dieser zermürbenden Monate nach wie vor sehr konsequent an die Corona-Schutzmaßnahmen halten und ergänzt: „Wer weiß, wie die Fallzahlen sonst bei uns aussehen würden. Damit sind viele Menschenleben gerettet worden.“

Der Ministerpräsident appelliert an die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen: „Bitte lassen Sie sich mit uns zusammen auf dieses Vorgehen ein. Bitte halten sie sich über Ostern mit direkten Begegnungen zurück, bitte verzichten sie auf jede nicht unbedingt notwendige Mobilität. Ich betrachte den harten Lockdown über Ostern als eine Durchbrechung der zermürbenden Spirale von immer neuen Schließungen und zaghaften Lockerungen.“

Der Regierungschef betont: „Es ist mir bewusst, mit wie vielen Entbehrungen und Belastungen die Pandemie für jede und jeden einzelnen verbunden ist. Letztlich sind wir alle ‚coronamüde‘ geworden, wir alle sehen uns nach etwas mehr Normalität und mehr direkten Begegnungen. Wir bitten Sie jetzt um eine große Anstrengung über Ostern und anschließend darum, die niedersächsischen Testangebote intensiv zu nutzen und so mehr und mehr Freiheiten zurückzugewinnen.“

Bund und Länder sind zuversichtlich, durch dieses Konzept aus Impfen, Testen und Kontaktreduzierung die Corona-Krise beenden zu können. Stephan Weil: „Das ist es, wonach sich die Bürgerinnen und Bürger sehnen. Das ist es, was Bund und Länder gemeinsam als ihre wichtigste Aufgabe der nächsten Monate ansehen.“

Zoo muss wegen Wetter schließen

Zoo-Team tief enttäuscht

8. März 2021/in Hannover

HANNOVER (PM). Bis Samstagabend hatte der Erlebnis-Zoo gehofft, am morgigen Dienstag nach vier langen Monaten wieder öffnen zu können. Dann wurde die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen veröffentlicht: Da der Inzidenzwert in der Region Hannover über 100 liegt, bleibt der Zoo vorerst geschlossen, es gibt keine Sonderregelung. „Wir sind unglaublich enttäuscht“, so Zoo-Geschäftsführer Andreas M. Casdorff, „wir haben uns umfassend auf eine Wiedereröffnung mitsamt wirksamem Hygienekonzept vorbereitet und uns so sehr auf ein Wiedersehen mit unseren Besuchern gefreut.“

Wieso der 22 Hektar große Zoo als Open-Air- und Bildungsangebot mit einem umfassenden Hygienekonzept weiterhin mit Indoor-Angeboten gleichgestellt werde, treffe im gesamten Zoo-Team auf absolutes Unverständnis. „Die Menschen spazieren überall in Hannover am Maschsee und anderen hoch frequentierten Orten an der frischen Luft, während wir hier im Zoo eine kontrollierte Umgebung mit Abstandsregeln und Maskenpflicht hätten. Das ist einfach nicht zu verstehen.“

Die zoologischen Gärten hätten mit ihren umfangreichen Hygienekonzepten, die auf einer wissenschaftlich fundierten Grundlage basierten und mit den lokalen Gesundheitsämtern abgestimmt worden seien, im letzten Jahr Verantwortung bewiesen. Tatsächlich hätten sich Zoologische Gärten laut Robert-Koch-Institut nicht als Infektionsherde des Coronavirus erwiesen, betont Casdorff. „Der Erlebnis-Zoo mit seinem großen Freizeit-, Bildungs- und Erholungsangebot könnte die Familien in der Region Hannover gerade in der jetzigen Situation unterstützen und dazu beitragen, soziale Spannungen abzubauen.“

Die weitere Schließung sei auch wirtschaftlich weiterhin eine sehr große Herausforderung. „Jeder Tag kostet uns Geld, denn unser Team ist weiterhin vor Ort und versorgt hochengagiert die Tiere“, so Casdorff. „Auf der anderen Seite fehlen uns durch die Schließung die Einnahmen, wir finanzieren uns zu über 80 % durch den Verkauf von Eintrittskarten. Die Hilfen von Bund und Ländern greifen für den Erlebnis-Zoo nicht“, erklärt Casdorff.

Umso dankbarer ist der Zoo für die Hilfe von vielen Zoo- und Tierfreunden, die den Erlebnis-Zoo mit der Übernahme von Patenschaften, Spenden und dem Kauf von Gutscheinen unterstützen. „Es ist wirklich berührend zu sehen, wie sehr den Menschen ihr Zoo in Hannover am Herzen liegt. Wir möchten ein riesengroßes Dankeschön an alle Unterstützer schicken: Ihr Zuspruch gibt uns Kraft in diesen schwierigen Zeiten. Danke!“

Und genau mit dieser emotionalen Kraft arbeitet das Zoo-Team weiter und bereitet sich auf eine Öffnung in absehbarer Zeit vor. „Wir verschönern den Zoo an allen Ecken und freuen uns riesig auf ein Wiedersehen – Tiere und Team vermissen die Besucher!“

Die Hälfte der geschlossenen Geschäfte ist in akuter Existenzgefahr – Einzelhandel geschlossen

Die Hälfte der geschlossenen Geschäfte ist in akuter Existenzgefahr

25. Februar 2021/in Wirtschaft

BERLIN (PM). Der derzeit geschlossene Einzelhandel fordert die Bundesregierung sowie die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten dazu auf, den angekündigten Plan zum Ausstieg aus dem Lockdown sehr zeitnah zu präsentieren. Der Handelsverband Deutschland (HDE) und die ihm zugehörigen Unternehmen erwarten einen realistischen Stufenplan, der die rasche Öffnung der Geschäfte ermöglichen soll. Wie schwierig die Lage für viele Händler im Lockdown ist, zeigt eine aktuelle HDE-Umfrage unter mehr als 2000 Händlern. Demnach sieht sich mehr als jedes zweite Unternehmen ohne weitere Hilfen in Insolvenzgefahr.

„Viele Händler befinden sich einer dramatischen Situation. Ohne passgenaue staatliche Unterstützung und ohne Öffnungsperspektive werden in vielen Innenstädten in den kommenden Wochen die Lichter ausgehen“, so HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth. Eine aktuelle HDE-Umfrage macht deutlich, dass sich für das laufende Jahr ohne weitere staatliche Hilfen mehr als 60 Prozent der Innenstadthändler in Insolvenzgefahr sehen. Eine Ursache dafür liegt in den nach wie vor oft zu bürokratischen und zu langsamen staatlichen Hilfen. So erhielten die vom Lockdown betroffenen Händler im vergangenen Jahr im Schnitt lediglich 11.000 Euro an Unterstützung. Drei Viertel der befragten Unternehmen stellen deshalb fest, dass die aktuellen Hilfsmaßnahmen nicht zur Existenzsicherung ausreichen.

„Hilfen kommen nicht an, Regelungen sind völlig unsinnig, Ausgrenzungen waren und sind an der Tagesordnung: Die Unterstützung orientiert sich nicht an dem jeweiligen individuellen Schaden unserer Milliarden-Verluste“, so Timm Homann, Chief Executive Officer bei Ernstings family. Der Einzelhandel fordert deshalb nach wie vor Nachbesserungen bei den Hilfsprogrammen und mehr Tempo bei der Auszahlung. Wie verzweifelt die Lage für viele Einzelhändler mittlerweile ist, lässt sich auch in der hohen Klagebereitschaft ablesen. So plant mehr als ein Viertel der befragten Bekleidungshändler, gegen die Schließung des eigenen Geschäfts vor Gericht zu ziehen.

Ein weiterer Grund für die verbreiteten Pläne, vor Gericht zu ziehen, ist auch die Enttäuschung über die mangelnde Anerkennung der Politik für die hervorragend funktionierenden Hygienekonzepte der Branche. „Wer davon spricht, dass die Krise so groß ist wie nach dem Zweiten Weltkrieg, muss auch so handeln – das Wirtschaftswunder wurde nicht im Lockdown erarbeitet. Wir wollen an einer Öffnung teilhaben. Es muss jetzt in Lösungen gedacht werden. Einkaufen ist auch in Pandemiezeiten eine sichere Sache“, so Michael Busch, Geschäftsführender Gesellschafter der Thalia Bücher GmbH. Dass das verantwortbar möglich ist zeigt auch eine Studie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) und der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik (BGHW). Demnach konnte unter den Beschäftigten der Branche kein erhöhtes Infektionsgeschehen festgestellt werden.

Perspektivplanung für Kita und Schule für März bleibt bestehen – Schule im Lockdown

Perspektivplanung für Kita und Schule für März bleibt bestehen

23. Februar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Zum Bedauern von Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne sind weitere Öffnungen im Bildungsbereich zur nächsten Woche nicht möglich. Hintergrund sind nach Worten des Ministers die stagnierende Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz sowie die Unsicherheiten durch die Coronavirus-Varianten. Dessen unbenommen bleibe das Ziel, im März wieder mehr Kindern Bildung und Betreuung anbieten zu können.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Leider sind wir keinen wirklichen Schritt weiter, sondern treten seit zwei Wochen auf der Stelle beim Infektionsgeschehen. Wenn man dann die diffuse Lage, die durch die Coronavirus-Mutationen entstanden ist, mit hinzunimmt ins Gesamtbild, ist leider sehr klar ersichtlich, dass wir auf dieser Grundlage zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr machen können, als aktuell bereits läuft. Wir müssen die Lage weiter analysieren und im Blick behalten, damit wir unser Ziel, so schnell wie möglich wieder mehr Kinder und Jugendliche in die Kitas und Schulen zu lassen, Anfang März umsetzen können. Unsere Planungen haben dabei sowohl den 1. März umfasst, aber auch spätere Zeitpunkte nicht ausgeschlossen. Wir stehen in den Startblöcken, aber die Pandemie lehrt, dass Unwägbarkeiten bleiben“, so der Kultusminister.

Es sei nach wie vor Planungsgrundlage, für eine Übergangsphase nach Ende des Lockdowns bei verbesserter Infektionslage möglichst alle Schulen im Wechselunterricht nach Szenario B laufen zu lassen. Für Kitas wäre das Szenario B, das normale Gruppengrößen aber eine Verbot des Durchmischens der Gruppen beinhaltet, in diesem Fall vorgesehen.

Tonne: „Damit hätten wir ein regelmäßiges Präsenzangebot für alle Kinder und Jugendliche. Das halte ich nach wie vor für enorm wichtig, denn die physischen und psychischen Belastungen werden immer größer. Der Lockdown dauert schon lang und die kontaktarme Zeit drückt natürlich auf die Gemüter. Die Kinder brauchen ihre Peergroup, ihre Freundinnen und Freunde, ihre Erzieherinnen und ihre Bezugspersonen, ob Kita-Fachkräfte, Lehrkräfte oder pädagogische Mitarbeiter. Ich kann die Enttäuschung sehr gut nachvollziehen, dass das noch nicht am 1. März sein kann. Diese Perspektivplanung bleibt bestehen und wir werden alles daransetzen, dass wir bereits im März wieder einen Schritt weiterkommen. Wir werden im Kontext der anstehenden Bund-Länder-Beratungen die Lagebewertung aktualisieren.“

Mit Löwenmut in die neue Zoosaison – Yukon Bay im Lockdown

Mit Löwenmut in die neue Zoosaison

18. Februar 2021/in Hannover

HANNOVER (PM). Der immer noch geschlossene Erlebnis-Zoo Hannover geht mit Löwenmut in die neue Zoosaison. Auch wenn die Situation rund um die weitere Entwicklung der Pandemie noch sehr unklar ist, hofft das ganze Zoo-Team, bald wieder für die Besucher öffnen zu können.

„Wir haben die letzten Monate genutzt und trotz Kurzarbeit den Zoo an ganz vielen Stellen in Eigenarbeit für eine Wiedereröffnung herausgeputzt. Auch halten wir viele Angebote bereit – unter anderem Late-Zoo-Abende, neue Kreativ-Safaris für Kindergeburtstage, neue Ticketangebote, neue Unterrichtsgänge in der Zooschule und auch den Christmas Garden möchten wir in diesem Winter umsetzen,“ verriet Zoogeschäftsführer Andreas M. Casdorff bei der heutigen Vorstellung des Zoo-Wirtschaftsplanes für 2021 vor dem Ausschuss für Regionalplanung, Naherholung, Metropolregion und Europaangelegenheiten der Region Hannover.

Noch aber ist der Zoo coronabedingt geschlossen – eine Maßnahme zur Eindämmung des Virus, die hoffentlich bald ein Ende habe, so Casdorff. „So notwendig der aktuelle Lockdown ist, er bedeutet für alle Bevölkerungsgruppen auch einen enormen Kraftakt. Gerade mit den Familien ist ein besonders schutzbedürftiger Teil der Gesellschaft besonders betroffen“, erklärte der Geschäftsführer. Die vorsichtige, aber stetige Rückkehr zur Normalität müsse dringend einem nachvollziehbaren Stufenplan folgen, auch um soziale Spannungen vorzubeugen. „Gerade die zoologischen Gärten haben mit ihren umfangreichen Hygienekonzepten, die auf einer wissenschaftlich fundierten Grundlage basieren und mit den lokalen Gesundheitsämtern abgestimmt wurden, im letzten Jahr Verantwortung bewiesen. Tatsächlich ist kein einziger Fall einer ausgelösten Infektionskette aus einem Zoo bekannt,“ so Casdorff. „Wir möchten möglichst bald wieder Kinder auf den Zoospielplätzen herumtollen lassen und die Menschen für Tiere, Natur- und Artenschutz begeistern.“

Hinter das abgelaufene Wirtschaftsjahr kann aktuell noch kein Schlussstrich gezogen werden. „So eine Situation, dass im Februar das Jahresergebnis noch nicht feststeht, habe ich noch nicht erlebt,“ so Casdorff. Hintergrund seien die weiter offenen Fragen rund um die Bundeshilfen. „Hier sind noch beihilferechtliche Fragen rund um die November- bzw. Dezemberhilfe plus zu klären. Wir warten dringend auf die verbindlichen Verordnungen,“ so Casdorff.

Hatte der Zoo noch 2019 auf ein Geschäftsjahr mit mehr verkauften Tagetickets, mehr Besuchern, mehr gebuchten Führungen und rund 100.000 Jahreskarten geblickt, wurde diese Entwicklung durch die Corona-Krise in 2020 dramatisch gestoppt. Das Jahr 2020 habe den Erlebnis-Zoo Hannover vor große Herausforderungen gestellt, so Casdorff. Die Schließungen und Besucherbeschränkungen hätten zu Umsatzeinbußen von ca. 9. Mio. Euro im operativen Geschäft geführt. Dank der Unterstützung der Region Hannover, durch Hilfe aus Landesmitteln und Spenden aus der Bevölkerung sowie vereinbarter Kurzarbeit sieht es so aus, dass wir mit einem nahezu ausgeglichenen Ergebnis das Jahr 2020 abschließen können“, so Casdorff.

Der Ausblick auf das Jahr 2021 ist ebenfalls von den unsicheren Rahmenbedingungen geprägt. Der Wirtschaftsplan 2021 für den gemeinnützigen Zoo und dessen Tochter, die Zoo Hannover Service GmbH, wurde bis November letzten Jahres immer wieder den aktuellen Corona-Entwicklungen angepasst. „Wir haben bei der Planung wahrscheinliche Beschränkungen der Besucheranzahl, größte Einschränkungen in der Gastronomie und bei den Veranstaltungen berücksichtigt, aber im Oktober noch keinen Lockdown bis wahrscheinlich Mitte März antizipiert“, erläuterte der Geschäftsführer vorweg.

Daher ging der bis November erarbeitete Wirtschaftsplan 2021 noch von rund 896.000 Besuchern und dementsprechend rund 5,0 Mio. Euro fehlendem Umsatz gegenüber dem Budget 2020 aus. Aufgrund des nach wie vor durch die geltende Verordnung geschlossenen Zoo-Betriebes erhöhen sich die Umsatzeinbrüche nach einer erneuten Hochrechnung auf 6,9 Mio. Euro gegenüber Budget 2020. Diesen Umsatzausfällen stehen wiederum kaum zu reduzierende Fixkosten des buchstäblich lebenden Zoobetriebes gegenüber. „Wir haben alles runtergefahren, was vertretbar war, viele der Kolleginnen und Kollegen sind in Kurzarbeit, einige Kollegen auch zu 100%. Aber die Tierversorgung muss natürlich jederzeit sichergestellt sein, das Team ist auch im Lockdown jeden Tag vor Ort und kümmert sich leidenschaftlich um die Tiere – da kann der Zoo nicht sparen“, sagte Casdorff.

Aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Pandemie in 2020 und weiterhin in 2021 rechnet der Zoo notgedrungen mit einem negativen Ergebnis. „Wir gingen bei der Erstellung des Wirtschaftsplans ohne weitere Corona-Unterstützung in der Zoo Hannover gGmbH von einem Minus von rund 1,5 Mio. Euro aus“, so Casdorff. Aufgrund der bislang geltenden Schließung des Zoos steige dieser Betrag in der vorläufigen ersten Hochrechnung auf -2,7 Mio. Euro. Ob auch für 2021 ein öffentlicher Rettungsschirm die Corona-Folgen mildert, sei noch völlig unklar.

Trotz allem kämpft der Zoo auch im zweiten Pandemiejahr mit Löwenmut weiter: „Wir haben die Zeit genutzt und den Zoo im Lockdown an allen Ecken verschönert und erneuert. Der Abenteuerspielplatz ‚Die Brodelburg‘ glänzt im neuen Anstrich, wunderbar schiefe Hütten für unsere ’schrägen Vögel‘ wurden gebaut und Holzbohlenbeläge im Besucherbereich ausgetauscht.“ Selbst an die diffizile Sanierung der künstlerischen Betongestaltung hätten sich die Zoohandwerker gewagt und die bei Kindern so beliebten Steinelefanten und Brunnenbecken im Dschungelpalast restauriert, lobte Casdorff sein engagiertes Team.

Stabile Preise – neue Online-Angebote

Bei den seit 2013 nahezu stabilen Eintrittspreisen ist auch in diesem Jahr keine Erhöhung geplant. Aufgrund der sehr guten Erfahrungen im Online-Verkauf im Zuge der Pandemie sollen begrenzte, preislich attraktive Onlineangebote das normale Ticket-Angebot ergänzen. Neue Angebote gebe es auch beim Kinderferien-Programm mit Themen rund um bedrohte Tierarten oder Forschertouren mit allen Sinnen. Bei den neuen Kreativ-Safaris für Kinder können Eindrücke aus dem Zoo in der umgebauten „Klüterkamer“ der Dorfschule kreativ umgesetzt werden.

Die Zooschule bietet für Grundschulen neue 60-minütige Unterrichtsgänge zu den Themen „Tier-Riesen“ und „Haustiere auf Meyers Hof“ als idealen Einstieg in für das Lernen an einem außerschulischen Lernort an. Für die Sekundarstufe II wurde der 90-minütige Unterrichtsgang „Abiturvorbereitung Evolution“ entwickelt. Zudem sind neue didaktische Themenhefte auf der Website der Zooschule zu den Themen „Zootierhaltung“ und „Tierernährung“ von der Zooschule erarbeitet worden, die neben den weiteren didaktischen Themenheften zur Vor- und Nachbereitung des Unterrichts heruntergeladen werden können.  Für Schulen bleibt es beim hoch attraktiven Eintrittspreis ab 3,50 Euro.

Masterplan 2025+

Auch die Bauprojekte im Rahmen des Masterplans 2025+ wurden während des Lockdowns vorangetrieben. So haben die bauvorbereiten Maßnahmen für das neue Haus der bedrohten Seychellen-Riesenschildkröten und des Zoologicums bereits begonnen. „Beide Projekte werden durch Spenden mitfinanziert – wir sind begeistert, wie viele Menschen uns bei der Rückkehr der Riesen unterstützen“, so Casdorff. „Im Zoologicum kann man ab jetzt auch eine Patenschaft für einen Sitzplatz auf der Natur-Tribüne übernehmen, der dann eine Plakette mit dem Namen des Spenders erhält.“

Zudem steht die Vergrößerung der Gehege für die vom Aussterben bedrohten Asiatischen Elefanten im Dschungelpalast bevor, die neue Laufhalle für die Elefanten wird intensiv geplant, ebenso die Erweiterung der Sambesi-Landschaft. Und: „Bis zur Umsetzung der Erweiterung ‚Sambesi‘ werden wir direkt hinter dem Eingang eine neue Fläche dem Schutz einiger der hiesigen Arten widmen“, verriet der Zoo-Geschäftsführer, „und unsere Besucher weiterhin auf spannende und unterhaltsame Weise für den Natur- und Artenschutz sensibilisieren.“

Zunächst aber hofft der Zoo auf eine baldige Wiedereröffnung – und auf finanzielle Hilfe zum Beispiel aus dem Förderprogramm des Landes Niedersachsen, in dem im September 2020 für die 31 Zoos und Tierparks in Niedersachsen insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung standen, von denen nur ein geringer Teil abgefordert wurde. „Wir bitten das Land Niedersachsen erneut dringend um Prüfung, ob ein Teil dieser bisher nicht verwendeten Mittel genutzt werden kann, um damit die Zoos und Tierparks in Niedersachsen auch im zweiten Lockdown zu unterstützen“, so Casdorff, zumal Zoos in öffentlicher Trägerschaft an den Hilfsmaßnahmen des Bundes (Überbrückungshilfe III) wieder nicht partizipierten.

Verlängerung der Maßnahmen in Kita und Schule bis 14.02.2021 – Corona Schule

Verlängerung der Maßnahmen in Kita und Schule bis 14.02.2021

20. Januar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die aktuell geltenden Regelungen für Kindertageseinrichtungen und Schulen werden bis Sonntag, 14. Februar 2021, im Grundsatz verlängert. Für den Schulbesuch in Präsenz nach Szenario B in geteilten Klassen wird zudem die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt. Das ist das Ergebnis der Bund-Länder-Beratungen am späten Dienstagabend (19.01.2021) für Niedersachsen, wie das Kultusministerium mitteilt.

Demnach verbleiben mit rund 75 Prozent die allermeisten Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden und der berufsbildenden Schulen weiterhin im Distanzunterricht nach Szenario C. Für die jüngsten Schülerinnen und Schüler des Primarbereichs, Kinder mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung an Förderschulen einschließlich Tagesbildungszentren sowie Jugendliche, die in diesem Schuljahr ihren Abschluss machen, wird unter erhöhten Hygienestandards nach Szenario B Wechselunterricht in geteilten Klassen erteilt. Den vorhandenen Sorgen Rechnung tragend, wird aber neu die Möglichkeit auf Verzicht zum Präsenzunterricht eingeräumt.Kindertageseinrichtungen bieten eine Notbetreuung in der Regel bis zur Hälfte der üblichen Gruppengrößen an (Krippe bis 8 Kinder, Kindergarten bis 13 Kinder, Hort bis 10 Kinder). Tagespflegepersonen können aufgrund der Kleinstgruppen von maximal 5 zeitgleich betreuten fremden Kindern weiterhin im üblichen Rahmen Betreuung anbieten. Für Großtagespflegestellen gelten analoge Regelungen wie für die Kindertageseinrichtungen.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne kommentiert:

„Diese Schritte sind abgewogen und verantwortbar in alle Richtungen: als gewichtiger Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduktion einerseits, mit Blick auf die Notwendigkeit für ein Mindestmaß an Bildung und Betreuung andererseits. Die Kinder und Jugendlichen haben bereits seit vielen Wochen alle sozialen Kontakte zurückgefahren – mit den heutigen Beschlüssen werden richtigerweise auch andere gesellschaftliche Bereiche entsprechend stärker in den Lockdown einbezogen. Das ist überfällig.

Für die Grundschulkinder, die in vielen Fällen gerade erst Schreiben und Lesen lernen und sich in das neue soziale Umfeld Schule einfügen, ist das reine Distanzlernen sehr schwierig umzusetzen. Wir dürfen auch nicht vergessen, dass die Jüngsten jetzt schon seit Wochen zu Hause sind. Ein Zurück zu fester Tagesstruktur bei gleichzeitigem Infektionsschutz ist gut für die Kinder. Daher ist in unserer Abwägung ein zwar deutlich reduzierter, aber dennoch regelmäßiger Schulbesuch unter verschärften Hygienebedingungen nicht nur vertretbar, sondern auch notwendig für die Grundschülerinnen und Grundschüler sowie für die Kinder und Jugendlichen mit Unterstützungsbedarf im Bereich Geistige Entwicklung. Wir haben aber großes Verständnis, dass es auch Sorgen und Ängste bei allen Beteiligten gibt, insbesondere vor dem Hintergrund der Diskussionen über mögliche Coronavirus-Mutationen. Daher ermöglichen wir, dass in einem einfachen Verfahren für eine begrenzte Zeit vom Schulbesuch zurückgetreten werden kann. Dann muss jedoch zu Hause gelernt werden. Die Notbetreuung steht in diesen Fällen dann selbstverständlich nicht offen. Sämtliche Details hierzu werden wir heute im Laufe des Tages an die Schulen kommunizieren.

Für die jungen Menschen, die vor Abschlussprüfungen stehen, sind regelmäßige Prüfungsvorbereitungen in ihren kleinen, festen Lerngruppen wichtig. Sie haben ihre gesamte Schullaufbahn auf ihre Abschlüsse hingearbeitet und haben das Recht auf faire Prüfungen und gleichwertige Abschlüsse. Daher haben wir in Niedersachsen sehr frühzeitig einen Rahmen geschaffen, der es ermöglicht, sowohl die Abschlüsse des Sekundarbereiches I wie auch die Hochschulreife zu absolvieren. Das Lernen im Szenario B ist dabei eine wichtige Säule.

Ich hoffe sehr, dass sich durch den allgemeinen gesellschaftlichen Lockdown die Gesamtlage derart stabilisiert, dass diese Planungen halten.“

Folgende Maßnahmen gelten für die Zeit über den Halbjahreswechsel am 29. Januar hinaus bis Sonntag, 14.02.2021:

  1. Die Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches sowie alle Schülerinnen und Schüler der Förderschulen GE einschließlich Tagesbildungszentren werden im Wechselunterricht nach Szenario B in geteilten Klassen unterrichtet. Die Pflicht zum Präsenzbesuch wird aufgehoben und die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt.
  2. Alle Abitur- und weiteren Abschlussklassen werden in geteilten Klassen nach Szenario B unterrichtet.
  3. Die Sekundarbereiche I und II (SJG 5-8 in der Regel, wenn keine Abschlüsse gemacht werden auch 9 und 10 sowie 11 und 12) verbleiben im Distanzlernen nach Szenario C. Für die berufsbildenden Schulen gilt ebenfalls grundsätzlich Distanzlernen nach Szenario C.
  4. Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C.
  5. Die Kindertageseinrichtungen werden weiterhin in Szenario C betrieben. Die Notbetreuung für in der Regel bis zu 50 Prozent der Normalgruppengrößen wird weiterhin angeboten. Die Höchstgrenzen gelten auch für Großtagespflegestellen. Kindertagespersonen können ihr Regelangebot in sehr kleinen Betreuungsgruppen weiterhin ungeschmälert vorhalten.
Shutdown wird verlängert und ergänzt – Stephan Weil MP Nds

Shutdown wird verlängert und ergänzt

20. Januar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Trotz der jetzt schon viele Wochen lang andauernden Einschränkungen sind die Infektionszahlen und die Zahl der täglich an und mit dem Virus sterbenden Menschen immer noch zu hoch. Hinzu kommt, dass die sich aus Großbritannien und Südafrika verbreitenden Virusmutationen zwischen 30 und 70 Prozent infektiöser sind als das bisherige Sars-CoV-2-Virus. Diese Virusmutationen sind auch in Deutschland angekommen, wobei der Umfang derzeit unklar ist.

„Wir brauchen sehr rasch belastbare Informationen über den Ausbreitungsgrad der Virusmutationen in Deutschland. Dafür wurden jetzt die Weichen gestellt“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „Die Virusmutationen müssen auch in Deutschland schnell erkannt werden. Das muss die Grundlage für das weitere Vorgehen sein.“ Der Bund wird bis Anfang Februar eine erste Auswertung der bis dahin vorliegenden Ergebnisse vorlegen.

Stephan Weil: „Die getroffenen Maßnahmen, aber vor allem die Umsicht und der verantwortungsvolle Umgang der Menschen in Niedersachsen haben dazu geführt, dass der befürchtete weitere Anstieg der Infizierten bei uns gestoppt werden konnte und die Fallzahlen gesunken sind. Aber wir müssen jetzt weiter konsequent sein, um diese mühevoll erreichten Erfolge, nicht zu gefährden. Wir sind uns unter den Ländern und mit dem Bund einig, dass die bislang in Deutschland gegen die Pandemie getroffenen Maßnahmen verlängert und ergänzt werden müssen. Die aktuell zumindest in Niedersachsen noch vergleichsweise gute Ausgangslage muss jetzt genutzt werden, um die Fallzahlen weiter zu senken und eine mutationsbedingte starke Ausbreitung des Virus zu verhindern. Es gibt eine realistische Chance, die Virusinfektionen im Februar deutlich zu reduzieren. Das wird jedoch nur gelingen, wenn im Privat- wie im Arbeitsleben noch konsequenter nicht notwendige direkte Kontakte reduziert, überall Abstände eingehalten und Masken getragen werden.“

Stephan Weil bedankt sich erneut dafür, dass sich so viele Menschen jetzt schon über Wochen an die recht harten Corona Schutzmaßnahmen halten: „Herzlichen Dank für’s Durchhalten und für die damit geübte Solidarität! Es ist uns bewusst, dass wir den Niedersächsinnen und Niedersachsen sehr viel zumuten, auch und gerade den Kindern und Jugendlichen.“

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder und des Bundes haben sich darauf geeinigt, mehr Infektionsschutz insbesondere über die stärkere Nutzung von medizinischer Masken (OP-Masken oder FFP2-Masken), über mehr Homeoffice, mehr Abstand im ÖPNV und mehr Testen in Alten- und Pflegeheimen sicherzustellen.

„Ich begrüße es, dass jetzt einheitliche Regelungen auf Bundesebene dafür sorgen sollen, dass Homeoffice überall dort, wo es irgend möglich ist, zum Regelfall bei der Berufsausübung wird. Wo die Präsenz im Unternehmen oder in Institutionen unverzichtbar ist, muss die Belegung von Räumen reduziert werden, um ausreichende Abstände sicherzustellen. Wo das nicht möglich ist, müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber zumindest OP-Masken zur Verfügung stellen.“

Stephan Weil bittet die Verantwortlichen in den niedersächsischen Unternehmen und anderen Institutionen, für diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die nicht im Homeoffice arbeiten können, die Arbeits- bzw. Dienstzeiten noch stärker als bislang zu flexibilisieren. „Wir werden das auch in der Landesverwaltung tun. Es muss uns gemeinsam gelingen, die mit vollen Bussen und Bahnen verbundenen Infektionsgefahren drastisch zu reduzieren. Wo es möglich ist, sollen zusätzliche Verkehrsmittel eingesetzt werden.“

Im gesamten ÖPNV und im Einzelhandel sowie überall dort im öffentlichen Raum und in Gebäuden, in denen Menschen aus unterschiedlichen Haushalten enger und länger zusammenkommen, sollen zudem durchgehend medizinische Masken (OP-Masken oder FFP2-/KN95-Masken) getragen werden.

Für das Personal in Alten- und Pflegeeinrichtungen wird beim Kontakt mit Bewohnerinnen und Bewohnern eine FFP2-Maskenpflicht vorgeschrieben. Außerdem sind bereits in der jetzigen niedersächsischen Verordnung verpflichtende Testungen für alle Bediensteten mehrmals pro Woche angeordnet. Auch Angehörige und Freunde der Bewohnerinnen und Bewohner müssen schon jetzt ab einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen bei jedem Besuch einen negativen Schnelltest durchführen lassen.

Zur Situation in den Schulen und Kitas haben Bund und Länder eine restriktivere Handhabung der bisherigen Beschlüsse vereinbart. In Niedersachsen sind die Kitas bereits geschlossen und es wird eine Notbetreuung angeboten. Die weiterführenden Schulen befinden sich mit Ausnahme der Abschlussklassen bereits durchgängig im Homeschooling. Insoweit wird es keiner Änderung bedürfen. Was die Situation in den Grundschulen anbelangt, sind Änderungen zu erwarten über deren Inhalt die Landesregierung im Laufe des Tages entscheiden wird.

Weil abschließend: „Es geht in den nächsten Wochen darum, eine unkontrollierte Ausbreitung insbesondere der B117-Mutation zu verhindern. Wenn es gelingt, die Mutation B117 in Deutschland gering zu halten, haben wir die Chance, in den nächsten Wochen die Inzidenzwerte deutlich zu senken.

Gelingt es mit einigen zusätzlichen Maßnahmen unter einen Inzidenzwert von 50 Infektionen pro Hunderttausend Einwohner und Woche zu kommen, können vorsichtig und schrittweise einzelne Bereiche wieder gelockert werden. Je konsequenter sich die Menschen in Deutschland an die Corona-Maßnahmen halten, desto eher können wir alle auch wieder freier leben.“

 

Konzept für Bildung und Betreuung im Lockdown – Classroom

Konzept für Bildung und Betreuung im Lockdown

6. Januar 2021/in Kultur, Niedersachsen

HANNOVER (PM). Auch im Lockdown werden die Kindertageseinrichtungen und die Schulen Bildungs- und Betreuungsangebote vorhalten. Das hat Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am heutigen Mittwoch bei der Vorstellung unterstrichen. „Wir haben ein Konzept für Bildung und Betreuung im Lockdown. Kein Kind und kein Jugendlicher muss und darf zurückgelassen werden in dieser schwierigen Zeit“, sagte Tonne.

Und weiter: „Wir stellen um auf Wechsel- und Distanzunterricht sowie eine umfangreiche Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen. Aber auch für die Kinder, die vorerst nicht in unsere Bildungs- und Betreuungseinrichtungen gehen können, sind pädagogische Angebote und Distanzunterricht verpflichtend vorgesehen. Das gilt auch für das schlichte Kontakt halten und sich nach dem Wohlbefinden erkundigen.“

Folgende Maßnahmen für die Zeit nach den Weihnachtsferien ab dem 11. Januar 2021 bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar 2021 sind konkret vorgesehen:

1.) Die Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches (Grund- und Förderschulen) wechseln für eine Woche vom 11.01.-15.01.  ins Distanzlernen nach Szenario C und im Anschluss vom 18.01.-29.01. in den Wechselunterricht nach Szenario B. In allen drei Wochen wird an den Schulen Notbetreuung angeboten.

2.) Alle Abitur- und weiteren Abschlussklassen werden zwischen dem 11.01. und 29.01.  in geteilten Klassen nach Szenario B unterrichtet.

3.) Die Sekundarbereiche I und II (SJG 5-8 in der Regel, wenn keine Abschlüsse gemacht werden auch 9+10, sowie 11 und 12) wechseln komplett ins Distanzlernen nach Szenario C.

4.) Die Berufsbildenden Schulen wechseln ebenfalls grundsätzlich ins Distanzlernen nach Szenario C. Es kann für einzelne Bildungsgänge oder Klassen aber auch Ausnahmen geben, wenn Präsenz zeitweise zwingend erforderlich ist, z.B. bei Abschlussklassen.

5.) Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C.

6.) Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario C, bieten aber eine Notbetreuung für bis zu 50 Prozent der Kinder an, die normalerweise betreut werden.

Kultusminister Tonne betonte: „Das Recht auf Bildung, der Gesundheitsschutz aller und die berechtigten besonderen Interessen der Kinder und Jugendlichen sind immer abzuwägen und zueinander in ein vertretbares Verhältnis zu setzen. Daher werden Entscheidungen immer verantwortungsvoll und nie leichtfertig gefällt, das gilt auch für diese Beschlüsse.  Mir ist klar, dass die Einschränkungen dennoch für alle eine deutliche Belastung darstellen. Für die Lehrkräfte und Schulleitungen, die Kita-Leitungen und das Kita-Fachpersonal, aber insbesondere auch Eltern und allen voran für die Kinder und Jugendlichen. Daher habe ich mich im Grundschulbereich auch sehr dafür eingesetzt, dass wir nach einer Phase des Hochfahrens dann auch in einen Wechselmodus kommen, in dem sich die Schülerinnen und Schüler regelmäßig in die Schule aufmachen.

Wichtig ist zudem: Es gibt Angebote für alle Kinder – und dabei setzen wir auch nicht auf Freiwilligkeit, sondern auf klare und verbindliche Regelungen. Sowohl für die Kitas wie auch für Schule gibt es einen klaren pädagogischen Auftrag, ihre Schutzbefohlenen auch in den „Distanzzeiten“ zu betreuen. Das ist für mich auch der Kern, weshalb ich einen differenzierten Weg für richtig halte.

Sämtliche Prüfungen und Abschlüsse im allgemein bildenden und berufsbildenden Bereich werden sichergestellt. Details hierzu geben wir nach und nach bekannt. „

Schul- und Kitabetrieb im Lockdown in Niedersachsen – Schulen im Lockdown

Schul- und Kitabetrieb im Lockdown in Niedersachsen

6. Januar 2021/in Kultur, Niedersachsen

HANNOVER (PM). Mit Blick auf die bundesweit verlängerten und verschärften Lockdown-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stehen auch im Bereich Bildung und Betreuung Veränderungen an. Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärte nach den Bund-Länder-Beratungen am (heutigen) Dienstag, Niedersachsen werde nach dem Ende der Weihnachtsferien am 11. Januar 2021 bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar 2021 Wechselunterricht und Distanzlernen und die Notbetreuung als Eckpfeiler für ein Bildungs- und Betreuungsangebot im Corona-Lockdown einziehen.

Tonne: „Die Auswirkungen der bisherigen Maßnahmen sind ernüchternd, sodass wir den Lockdown verlängern müssen. Das bedeutet auch, dass der Bildungsbereich in Kita und Schule im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen und Kontakteinschränkungen einen weitergehenden Beitrag leisten muss. Mir war sehr wichtig, dass wir dabei einen Weg finden, der deutliche Kontaktreduzierungen erzeugt, aber auch Bildung und Betreuung vor allem für die Jüngsten sicherstellt und Zukunftschancen sichert. Daher legen wir ein besonderes Augenmerk auf den Primarbereich und die Abschlussklassen. Wir haben ein tragfähiges Konzept für Bildung im Lockdown.“

Im Primarbereich soll flächendeckend eine Woche (11.01.2021 -15.01.2021) in Distanzunterricht („Szenario C“) beschult und anschließend bis Schulhalbjahresende zwei Wochen im Wechselmodell in geteilten Lerngruppen („Szenario B“) unterrichtet werden, so der Kultusminister.

Die Klassen der Sekundarbereiche I und II, in denen keine Abschlüsse anstehen, wechseln vollumfänglich in das Distanzlernen („Szenario C“). Das gilt auch für die berufsbildendenden Schulen.

Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C, die nicht in der Präsenzlerngruppe sind, ist eine Notbetreuung vorzuhalten.

Für Kindertageseinrichtungen wird das „Szenario C“ mit einer Notbetreuung bis zu 50 Prozent der Gruppengröße eingesetzt.

„Niemand muss sich Sorgen um den Abschluss machen“, ergänzte Tonne: „Alle Prüfungen für Haupt-, Real-, und Förderschulabschluss werden stattfinden. Ebenso das Abitur. Hier arbeiten wir intensiv an der Sicherstellung der zentralen Abiturprüfung. Als Notfalloption können auch dezentrale Prüfungen durchgeführt werden, was wir aber grundsätzlich vermeiden möchten.“

Die Maßnahmen für die Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar 2021 im Überblick:

Szenario C mit Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen:

Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario C und sind damit im Grundsatz geschlossen. Notbetreuung wird angeboten wird bis zu 50 Prozent angeboten.

Grundschulen:

Ø  11.01.-15.01.2021  Szenario C (Distanzlernen mit Notbetreuung)

Ø  18.01.-29.01.2021  Szenario B (Wechselmodell mit Notbetreuung)

Abitur- und Abschlussklassen:

Ø  11.01.-29.01.2021  Szenario B (Wechselmodell)

Alle weiteren Jahrgänge:

Ø  11.01.-29.01.2021  Szenario C (Distanzlernen)

Notbetreuung Schule:

Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.

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