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Schlagwortarchiv für: Lockdown

Verlängerung des Shutdowns und weitere Verschärfungen der Kontaktbeschränkungen auch in Niedersachsen – MP Stephan Weil Erklärung

Verlängerung des Shutdowns und weitere Verschärfungen der Kontaktbeschränkungen auch in Niedersachsen

5. Januar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). „Es tut mir leid, aber auch Niedersachsen wird den Shutdown bis zum 31. Januar 2021 verlängern und auch die Vorgaben für direkte Kontakte zwischen Menschen jenseits des eigenen Hausstandes weiter verschärfen. Niedersachsen hat niedrigere Infektionszahlen als andere Länder in Deutschland, aber auch wir müssen davon ausgehen, dass die tatsächliche Inzidenz deutlich höher ist als die statistische Aussage. Es gibt keinen Grund, sich in Sicherheit zu wähnen, ganz im Gegenteil“, so Ministerpräsident Stephan Weil nach einer mehrstündigen Videokonferenz der Länderchefinnen und -chefs mit der Bundeskanzlerin und Teilen des Bundeskabinetts. Auch Niedersachsen sei nach wie vor weit entfernt von dem ersten Zwischenziel 50 Neuinfektionen pro 100.000 in 7 Tagen.  

Weil: „Ich bedanke mich sehr bei allen, die in den letzten Wochen trotz der Feiertage sehr zurückhaltend waren in ihren direkten Kontakten mit anderen Menschen. Dennoch ist es im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen über Weihnachten und Silvester zu anderen als den üblichen Begegnungen im engen Familien- und Freundeskreis gekommen. Die genauen Folgen der Festtage sind jedoch noch nicht absehbar.“

Die Inkubationszeit des Virus beträgt rund zehn Tage, viele Menschen sind an den Feiertagen nicht zum Arzt gegangen, die Labore haben weniger getestet. Die wirklichen Inzidenzen werden erst Mitte nächster Woche erkennbar sein. Der Winter hat gerade erst begonnen und damit die Zeit, in der das Coronavirus besonders leicht von Mensch zu Mensch übertragen werden kann. Kalte Luft, längere Aufenthalte in beheizten Räumen und andere Infekte begünstigen die Ausbreitung des Virus. Die in Großbritannien und Südafrika aufgetretenen Virusmutationen bergen noch größere Risiken.

Der Ministerpräsident bittet deshalb alle Niedersächsinnen und Niedersachsen auch weiterhin um eine enge Begrenzung ihrer direkten persönlichen Kontakte auf das absolute Minimum. „Bleiben Sie bitte möglichst zu Hause und treffen Sie höchstens eine weitere Person jenseits Ihres Hausstandes – idealerweise immer dieselbe.“

Da sich in diesem Punkt voraussichtlich nicht alle Menschen einsichtig zeigen werden, sollen private Zusammenkünfte in Niedersachsen mit der nächsten Verordnungsänderung begrenzt werden auf höchstens eine weitere nicht im eigenen Haushalt wohnende Person. Das gilt dann für Alleinlebende ebenso wie für Familien, für Kinder ebenso wie für Erwachsene, für den öffentlichen Raum ebenso wie für den privaten.

Aktuell wird für keinen Landkreis in Niedersachsen eine höhere Inzidenz als 200 pro 100.000 in 7 Tagen nachgewiesen. „Für diejenigen Landkreise aber, in denen das in den nächsten Wochen passieren wird, wird das Land Niedersachsen weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz vorsehen – gegebenenfalls auch Einschränkungen des Bewegungsradius“, so Stephan Weil nach der Ministerpräsidentenkonferenz. „Wir behalten uns ausdrücklich vor, auch tagestouristische Ausflüge zu verbieten, wenn die 7-Tages-Inzidenz die 200er Marke überschreitet. Schon jetzt bitte ich alle, auf Fahrten in den verschneiten Harz zu verzichten. Die dort zu beobachtenden Menschenansammlungen sind trotz der frischen Luft gefährlich im Hinblick auf eine Übertragung des Virus. Es gibt auch sonst schöne Ecken in Niedersachsen, in denen sie spazieren gehen oder mit dem Rad fahren können.“

Auch in Schulen und Kitas sind deutliche weitere Einschränkungen vorgesehen. Wegen der Einzelheiten wird auf die aktuelle Pressemitteilung des Kultusministeriums verwiesen.

Stephan Weil: „Die für die Schulen vorgesehenen Maßnahmen sind eine weitere erhebliche Herausforderung für Eltern und Kinder, dessen sind wir uns bewusst. Ich bitte dafür um Verständnis. Ich begrüße es, dass der Bund die Regelung des Kinderkrankengeldes rückwirkend ausweiten wird auf Fälle, in denen eine Betreuung der Kinder zu Hause erforderlich wird auf 10 zusätzliche Tage pro Elternteil beziehungsweise 20 Tage für Alleinerziehende.“

Auch in Niedersachsen sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Krankenhäusern – und dort insbesondere auf den Intensivstationen – stark gefordert. Es gibt noch ausreichend freie Betten, punktuell werden aber auch schon schwer erkrankte Coronapatienten aus anderen Bundesländern aufgenommen. Ministerpräsident Weil: „Herzlichen Dank allen in den Krankenhäusern und in den Arztpraxen Tätigen! Unsere heutigen Beschlüsse sollen Coronainfektionen verhindern, Leben retten und Ihnen einen einigermaßen erträglichen beruflichen Alltag ermöglichen.“

Der Ministerpräsident abschließend: „Niedersachsen ist keine Insel. Niedersachsen liegt mitten in Europa und mitten in Deutschland. Wir haben sieben direkt an uns angrenzende Bundesländer, wir sind ein Transit- und ein Logistikland. Und auch bei uns gibt es vernünftige und weniger vernünftige Bürgerinnen und Bürger. Auch bei uns können die Inzidenzen wieder stark ansteigen und auch bei uns können sich die Intensivstationen füllen, auch bei uns sind Vorsicht und Umsicht geboten – jetzt zu Beginn des Winters mehr denn je!“

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar 2021 – Kanzleramt Beschluss

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 5. Januar 2021

5. Januar 2021/in Politik, Niedersachsen

BERLIN (PM). Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die Corona-Pandemie hat auch das Weihnachtsfest und den Jahreswechsel 2020/2021 geprägt. Viele Bürgerinnen und Bürger haben auf für sie gerade in dieser Zeit wichtige Begegnungen verzichtet, um sich und andere zu schützen. Dafür danken wir allen sehr.

Dennoch ist die Belastung im Gesundheitswesen hoch und weiter gestiegen. Dem unermüdlichen Einsatz der medizinischen und Pflegefachkräfte, Ärztinnen und Ärzte und aller anderen, die in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Gesundheitsämtern ihren Dienst tun, gilt unser Dank und unsere besondere Anerkennung.

Mit der Mobilisierung aller Kräfte von Wissenschaft und Forschung ist es in Rekordzeit gelungen, Impfstoffe mit guter Verträglichkeit und hoher Wirksamkeit zu entwickeln, zu testen und zum Einsatz zu bringen. Dafür gebührt allen Beteiligten Dank und Anerkennung. Bund und Länder haben seit Beginn der Pandemie darauf gesetzt, diese durch die zügige Entwicklung von Impfstoffen zu bewältigen. Mit den nunmehr verfügbaren Impfstoffen gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen.

Bund und Länder begrüßen ausdrücklich die gemeinsame Impfstoffbestellung der Europäischen Union und das Ziel, den Impfstoff gemeinsam für alle 27 Länder der EU zu sichern. In Zeiten der weltweiten Pandemie verhindern nationale Alleingänge wirkungsvollen Gesundheitsschutz.

Die vor uns liegenden Monate Januar, Februar und März werden jedoch noch erhebliche Geduld und Disziplin aller erfordern. Die Wintermonate begünstigen durch die saisonalen Bedingungen die Ausbreitung des Virus und die Impfungen werden sich erst dann auf die Infektionsdynamik dämpfend auswirken, wenn auch ein größerer Teil der jüngeren Bevölkerung geimpft ist.

Mit Besorgnis betrachten Bund und Länder die Entwicklung von Mutationen des SARSCov2-Virus. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag und die Verbreitung von Virusvarianten mit eventuell ungünstigeren Eigenschaften möglichst weitgehend zu begrenzen.

Eine präzise Einschätzung der Entwicklung des Infektionsgeschehens ist am Beginn des neuen Jahres außerordentlich schwierig. Aufgrund der zahlreichen Feiertage kann es zu Test- und Meldeverzögerungen gekommen sein. Darüber hinaus zeigen sich die Auswirkungen des besonderen Besuchs- und Reiseverhaltens während der Feiertage erst später im Infektionsgeschehen. Es ist davon auszugehen, dass die derzeitigen Meldezahlen das tatsächliche Infektionsgeschehen tendenziell zu gering abbilden. Sicher kann jedoch gesagt werden, dass das Infektionsgeschehen deutschlandweit noch auf viel zu hohem Niveau ist.

In gut drei Viertel der 410 Landkreise und Stadtkreise liegt die 7-Tage-Inzidenz bei über 100 (292 Landkreise/Stadtkreise). Dort hat es also in den letzten sieben Tagen mehr als 100 neue Fälle pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern gegeben. Über 70 Land- bzw. Stadtkreise weisen eine Inzidenz von über 200 auf. Deshalb ist es unter Abwägung aller gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Faktoren erforderlich, über den 10. Januar hinaus die weitgehenden Beschränkungen aufrecht zu erhalten. Gemäß der Hotspotstrategie werden in allen Regionen, die ein besonders hohes Infektionsgeschehen aufweisen, weitere beschränkende Maßnahmen umgesetzt.

Ziel von Bund und Ländern bleibt es, die 7-Tage-Inzidenz auf unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner zu senken, um die Gesundheitsämter – unterstützt von Bund und Ländern – wieder in die Lage zu versetzen, die Infektionsketten nachzuvollziehen und Quarantäne für Kontaktpersonen 1 anzuordnen. Zur Beurteilung aller Aspekte der Pandemie werden weitere Indikatoren ebenfalls intensiv betrachtet, wie die Belastung des Gesundheitssystems oder der Impffortschritt, sowie insbesondere solche Indikatoren, die zusätzliche Aussagen zur Infektionsdynamik ermöglichen, wie der r-Wert oder die Verdopplungszeit.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

  1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig. Alle bis zum 10. Januar 2021 befristeten Maßnahmen, die auf gemeinsamen Beschlüssen beruhen, werden die Länder in den entsprechenden Landesverordnungen bis zum 31. Januar 2021 verlängern. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten drei Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und soweit möglich zu Hause zu bleiben.
  2. In Erweiterung der bisherigen Beschlüsse werden private Zusammenkünfte im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.
  3. Betriebskantinen werden geschlossen wo immer die Arbeitsabläufe es zulassen. Zulässig bleibt die Abgabe von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. Ein Verzehr vor Ort ist untersagt.
  4. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber werden dringend gebeten großzügige Home- Office-Möglichkeiten zu schaffen, um bundesweit den Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ umsetzen zu können.
  5. In Landkreisen mit einer 7-Tages-Inzidenz von über 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern werden die Länder weitere lokale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz ergreifen, insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar.
  6. Für Alten- und Pflegeheime sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Hohe Inzidenzen in der älteren Bevölkerung und zahlreiche Ausbrüche in solchen Einrichtungen in den letzten Wochen trotz aller bereits getroffenen Maßnahmen wie der Umsetzung von Hygienekonzepten und der Bereitstellung von Schutzausrüstung haben dies noch einmal verdeutlicht. Mindestens bis die Impfungen mit beiden Impfdosen in den Einrichtungen abgeschlossen sind und die Personen eine entsprechende Immunität aufgebaut haben, kommt den Schnelltests beim Betreten der Einrichtungen eine besondere Bedeutung zu. Deshalb haben die Länder auf Grundlage des gemeinsamen Beschlusses vom 13. Dezember 2020 eine verpflichtende Testung mehrmals pro Woche für das Personal in den Alten und Pflegeeinrichtungen sowie für Besucherinnen und Besucher in Regionen mit erhöhter Inzidenz angeordnet. Vielfach fehlen in den Einrichtungen die personellen Kapazitäten, solche Schnelltests vor Ort durchzuführen, obwohl die Abrechnung sowohl der Anschaffung als auch der Testdurchführung über die Testverordnung des Bundes sichergestellt ist. Die Einrichtungen sind in der Verantwortung, eine umfassende Umsetzung der Testanordnung sicherzustellen. Unterstützend werden Bund und Länder aufbauend auf bestehenden Maßnahmen der Länder eine gemeinsame Initiative starten, um Freiwillige vorübergehend zur Durchführung von umfangreichen Schnelltests in die Einrichtungen zu bringen. Die Hilfsorganisationen in Deutschland haben bereits zugesagt, die entsprechenden Schulungen zu übernehmen. Die kommunalen Spitzenverbände werden dabei koordinieren, um den regionalen Bedarf zu klären und die Bundesagentur für Arbeit wird die Vermittlung unterstützen. Diese Initiative soll auch Einrichtungen der Eingliederungshilfe unterstützen.
  7. Das Robert-Koch-Institut prüft sorgfältig die Berichte über neue Mutationen mit veränderten Eigenschaften des Virus, etwa in Hinblick auf eine erhöhte Ansteckungsgefahr oder Schwere des Verlaufs in verschiedenen Altersgruppen. Gemeinsames Ziel von Bund und Ländern ist es, den Eintrag von Mutationen mit möglichen pandemieverschärfenden Eigenschaften aus dem Ausland möglichst stark einzudämmen, solche Mutationen in Deutschland durch verstärkte Sequenzierung zu entdecken und deren Ausbreitung durch priorisierte Nachverfolgung und Quarantäne möglichst weitgehend zu begrenzen. Das Bundesministerium der Gesundheit wird auf Basis des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes zur verstärkten Sequenzierung eine Verordnung erlassen. Bei nicht vermeidbaren Einreisen aus Gebieten, in denen solche mutierten Virusvarianten vorkommen, wird die Bundespolizei die Einhaltung der besonderen Einreisebestimmungen verstärkt kontrollieren. Die Länder stellen sicher, dass die Kontrolle der Quarantäne in solchen Fällen ebenfalls verstärkt mit besonderer Priorität wahrgenommen wird, ebenso die Nachverfolgung von Fällen beim Auftreten solcher Virusvarianten in Deutschland.
  8. In den bisherigen Beschlüssen der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde von einem Impfbeginn in 2021 ausgegangen. Nunmehr war es aufgrund einer frühen Zulassung des Impfstoffes von BioNTech / Pfizer und Bereitstellung der Infrastruktur durch die Länder möglich, bereits am 27. Dezember 2020 in allen Ländern mit dem Impfen zu beginnen. 1,3 Millionen Dosen des Impfstoffes wurden bis Jahresende an die Länder ausgeliefert, knapp 2,7 Millionen weitere Dosen folgen bis zum 1. Februar 2021, so dass bis zu diesem Datum ca. vier Millionen Impfdosen ausgeliefert werden können. Der Bund wird den Ländern auf Grundlage der Herstellermeldungen verlässliche Lieferzeiten übermitteln, um ein abgesichertes Terminmanagement vor Ort zu ermöglichen.Bis spätestens Mitte Februar wird allen Bewohnerinnen und Bewohnern von stationären Pflegeeinrichtungen ein Impfangebot gemacht werden können. Dies ist nicht zuletzt wegen der hohen Fallzahlen und der schweren Verläufe im Bereich dieser Einrichtungen ein wichtiges erstes Zwischenziel der Impfkampagne.Ziel ist es, die anfangs eingeschränkten Produktionskapazitäten in Deutschland zu erhöhen. Dazu unterstützen der Bund und das Land Hessen BioNTech nach Kräften dabei, dass noch im Februar in einem neu eingerichteten Werk in Marburg die Produktion genehmigt und begonnen werden kann. Der Bund wird auch darüber hinaus mit den Herstellern darüber sprechen, wie schnellstmöglich weitere Produktionskapazitäten für Impfstoffe aufgebaut werden können.

    Im 1. Quartal 2021 ist mit der Zulassung weiterer Impfstoffe und in der Folge mit der Auslieferung weiterer Impfdosen zu rechnen.

  9. Der Betrieb von Kinderbetreuungseinrichtungen und Schulen hat höchste Bedeutung für den die Bildung der Kinder und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf der Eltern. Geschlossene Schulen und Kinderbetreuungseinrichtungen, ausgesetzte Präsenzpflicht bzw. Distanzunterricht in Schulen über einen längeren Zeitraum bleibt nicht ohne negative Folgen für die Bildungsbiographien und die soziale Teilhabe der Kinder und Jugendlichen. Dennoch müssen die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen auch in diesem Bereich entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert werden.
  10. Angesichts der SARS-CoV2-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird. Der Anspruch soll auch für die Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu Hause erforderlich wird, weil die Schule oder der Kindergarten bzw. die Klasse oder Gruppe pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde.
  11. Die Beschränkungsmaßnahmen wurden in allen Bereichen durch umfangreiche finanzielle Hilfsprogramme des Bundes und der Länder begleitet. Durch Abschlagszahlungen wurden bisher über eine Milliarde Euro an Novemberhilfe durch den Bund an Betroffene ausgezahlt. Die vollständige Auszahlung der beantragten Novemberhilfe über die Länder erfolgt spätestens ab dem 10. Januar 2021. Anträge für die Dezemberhilfe können seit Mitte Dezember 2020 gestellt werden, die ersten Abschlagszahlungen erfolgen seit Anfang Januar. Nunmehr kommt insbesondere der Überbrückungshilfe III des Bundes besondere Bedeutung zu. Dabei wird je nach Umsatzrückgang und Betroffenheit ein bestimmter Prozentsatz der fixen Kosten bis zu einer Höhe von maximal 500.000 Euro pro Monat erstattet. Es werden Abschlagszahlungen möglich gemacht. Erste reguläre Auszahlungen im Rahmen der bis Ende Juni 2021 laufenden Überbrückungshilfe III werden durch die Länder im ersten Quartal 2021 erfolgen. Nachdem der Bund die Voraussetzungen geschaffen hat, werden Bund und Länder die Auszahlungen so schnell wie möglich realisieren.
  12. Für Einreisen aus Risikogebieten nach Deutschland soll zukünftig grundsätzlich neben der bestehenden zehntägigen Quarantänepflicht, die vorzeitig beendet werden kann, sobald ein negatives Testergebnis eines frühestens am fünften Tag der Quarantäne erhobenen Coronatests vorliegt, zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise eingeführt werden (Zwei-Test-Strategie). Der Testpflicht bei Einreise kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Die Musterquarantäneverordnung wird entsprechend angepasst und von den Ländern in ihren entsprechenden Verordnungen zum 11. Januar 2021 umgesetzt1. Der Bund wird über die seit August 2020 bestehende Testpflicht hinaus auf der Grundlage des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes gesonderte Regeln insbesondere zur Testpflicht vor Einreise für besondere Risikogebiete erlassen, von denen aufgrund von der Verbreitung von Mutationen des Virus oder besonders hoher Inzidenzen ein besonderes Eintragsrisiko besteht. Bund und Länder weisen noch einmal eindrücklich darauf hin, dass Reisen in Risikogebiete ohne triftigen Grund unbedingt zu vermeiden sind und dass neben der Test- und Quarantänepflicht eine Verpflichtung zur digitalen Einreiseanmeldung bei Einreisen aus Risikogebieten besteht.
  13. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 25. Januar 2021 erneut beraten und über die Maßnahmen ab 1. Februar 2021 beschließen.
Schulraum

KMK spricht über Schul-Beitrag zur möglichen Lockdown-Verlängerung

4. Januar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In einer Videokonferenz der Kultusministerkonferenz (KMK) haben sich die Länderministerinnen und Länderminister über die Auswirkungen einer möglichen Verlängerung des Lockdowns für den Schulbereich ausgetauscht.

Das virtuelle Treffen war die Fortsetzung eines regelmäßigen Abgleiches zwischen den Ländern und diente der Vorbereitung der Gesprächsrunde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund am morgigen Dienstag.

Die KMK verständigte sich darauf, den hohen Wert der schulischen Bildung im Präsenzunterricht zu betonen, gleichwohl aber aufgrund der aktuell hohen Corona-Inzidenzwerte bei Verlängerung von Lockdown-Maßnahmen auch den Schulbereich in der Pflicht zu sehen, einen relevanten Beitrag zur allgemeinen Kontaktreduktion zu leisten.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne zu den heutigen Beschlüssen:

„Wir sind uns sehr einig darin, dass wir schnellstmöglich wieder vollen Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler wollen, weil das gut für die Lernfortschritte und die soziale Entwicklung der Kinder und Jugendlichen ist. Aber natürlich sehen wir auch, dass die Lage nach Weihnachten und Silvester sehr ungewiss ist und dass eine Verlängerung der allgemeinen Kontaktbeschränkungen daher zielführend ist. Schule muss daher einen Beitrag leisten zur Kontaktreduktion. Das kann auf unterschiedlichen Wegen erfolgen, über Präsenzunterricht für jüngere Schülerinnen und Schüler, Wechselmodelle zwischen Präsenz- und Distanzunterricht oder auch Distanzunterricht. Je nach Infektionslage und aktueller Inzidenz sind unterschiedliche Varianten denkbar. Die KMK hat hier nicht die eine Empfehlung abgegeben, sondern zur Vorbereitung der morgigen Gesprächsrunde der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit dem Bund mehrere Modelle genannt. Der Kultusministerkonferenz kam insofern eine beratende Funktion zu und keine mit Entscheidungscharakter.

Für Niedersachsen gilt, dass wir für den Fall der Verlängerung des Lockdowns mehrere umsetzungsreife Varianten vorbereitet haben, die sich auch in der KMK-Beratung wiederfinden. Welche Schritte konkret gegangen werden, wird heute und morgen beraten und dann sehr zügig kommuniziert.

Klar ist aber schon jetzt, dass es bei einem Fortsetzen des Lockdowns nicht bei den Schritten bleiben kann, die wir vor der Weihnachtspause für den 11. Januar 2020 vorgesehen hatten. Die damalige Planungsgrundlage war das Ende des Lockdowns. Sollte diese Grundlage nicht mehr gegeben sein, ist entsprechend unsere Planung anzupassen und lockdownkonform mit Blick auf Kontaktreduktion auszurichten. Daher kann ich mir nicht vorstellen, dass wir die Grundschülerinnen und Grundschüler wie ursprünglich geplant in voller Klassenstärke in Szenario A starten lassen. Und natürlich gilt es, auch Kontaktreduzierungen in Kindertageseinrichtungen vorzunehmen, zum Beispiel, indem wir wieder auf Gruppenmischungen verzichten.

Es gilt, dass wir unser Augenmerk bei allen Entscheidungen insbesondere auf die jüngeren Kinder richten werden sowie auch auf die Übergangs- und Abschlussklassen. Bei allen notwendigen Anstrengungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie dürfen Entscheidungen aber nicht einseitig zu Lasten der Kinder und jungen Erwachsenen gehen. Im Schul- und Kitabereich gilt es immer, sehr verschiedene Interessen und Auswirkungen abzuwägen: Das Recht auf Bildung, den Gesundheitsschutz aller und die berechtigten besonderen Interessen der Kinder und Jugendlichen an einem guten Aufwachsen. Daher werden Entscheidungen immer verantwortungsvoll und nie leichtfertig gefällt. Das erwarte ich mir auch von den morgigen Bund-Länder-Beratungen.“

Wegen Lockdown bleibt ÜSTRA Fundbüro geschlossen – Stadtbahn Maske© ÜSTRA / Florian Arp

Wegen Lockdown bleibt ÜSTRA Fundbüro geschlossen

15. Dezember 2020/in Hannover

HANNOVER (PM). Aufgrund der Regelungen zum Lockdown, wird das Reisebüro von ÜSTRA Reisen, inklusive des ÜSTRA Fundbüros, ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis zunächst, einschließlich Sonntag, 10. Januar 2021, geschlossen. Das ÜSTRA Kundenzentrum bleibt hingegen regulär geöffnet.

ÜSTRA Fundbüro geschlossen, keine direkte Abholung möglich

Das ÜSTRA Fundbüro in der Nordmannpassage 6 in 30159 Hannover bleibt ab Mittwoch, 16. Dezember 2020, bis voraussichtlich, 10. Januar 2021, geschlossen. Fundgegenstände aus den Stadtbahnen und ÜSTRA Bussen können weiterhin über das Online-Fundbüro über uestra.de eingesehen werden. Wenn Fundgegenstände eindeutig identifizierbar sein sollten – wie zum Beispiel Personalausweise oder Führerscheine – werden die Besitzer benachrichtigt. Nach positiver Rückmeldung werden Ausweispapiere per Postversand an den Eigentümer geschickt. Telefonisch ist das Fundbüro montags bis freitags zwischen 10:00 bis 18:30 Uhr sowie samstags zwischen 10:00 bis 14:00 Uhr unter der Telefonnummer 0511 1668-5080 erreichbar.

E-Mails an fundbuero@uestra.de werden ebenfalls bearbeitet. Alle sonstigen derzeit eingehenden Fundsachen werden gelagert und können nach Wiederöffnung des Fundbüros abgeholt werden.

ÜSTRA Kundenzentrum bleibt geöffnet

Das ÜSTRA Kundenzentrum in der Karmarschstraße 30/32 ist weiterhin von montags bis freitags 09:30 bis 20:00 Uhr und samstags 09:30 bis 18:00 Uhr geöffnet.

 

Weihnachtsstaus bleiben wegen Corona aus – Staubild

Weihnachtsstaus bleiben wegen Corona aus

14. Dezember 2020/in Verkehr

MÜNCHEN (PM). Der ADAC rechnet zum Beginn der Weihnachtsferien am vierten Adventswochenende, an Weihnachten selbst und zum Ende der Feiertage angesichts des Corona-Lockdowns und den draus resultierenden Einschränkungen mit deutlich weniger Verkehr und Staus auf den Autobahnen als in den Vorjahren. Die Feiertage selbst sind ohnehin stets weniger staureich als die meisten anderen Tage im Jahr.

Trotz der Beschränkungen werden die Straßen voraussichtlich nicht vollständig leer sein. Anders als Fahrten ins Ausland bleiben Verwandtenbesuche fast überall erlaubt. Ausflüge in die Naherholungsgebiete sind – abgesehen von einzelnen Hotspots – prinzipiell nicht verboten. Die Regierungen von Bund und Ländern raten allerdings dazu, auf Reisen und Ausflüge generell zu verzichten.

Neben Weihnachtsreisenden sind auch Berufspendler und Lkw-Fahrer unterwegs, wenngleich auch deutlich weniger als üblich. In Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen dürfen Lkw über 7,5 t sogar an den Feiertagen rollen.

Kaum belastet sind die Straßen rund um die Ballungszentren, weil keine Last-Minute-Geschenkejäger und Weihnachtsmarktbesucher unterwegs sind.

Mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Bremen und Thüringen starten alle Bundesländer am Samstag, 19. Dezember, in die Weihnachtsferien, wenngleich der Präsenzunterricht vorzeitig ausgesetzt wird.

Am Freitagnachmittag, 18. Dezember, ist auf den Autobahnen voraussichtlich mit etwas mehr Verkehr zu rechnen, Staus bleiben aber weitgehend aus. Zu den verkehrsreicheren Tagen zählen außerdem Dienstag, 22. Dezember, Mittwoch, 23. Dezember und Sonntag, 27. Dezember, der das Ende der Weihnachtsfeiertage markiert. Der Skiurlauberverkehr, der üblicherweise am zweiten Weihnachtsfeiertag einsetzt, wird dieses Jahr auf den Fernstraßen ausbleiben.

Von Weihnachtsreiseverkehr ins Ausland ist wegen der Corona-Pandemie ebenfalls nicht auszugehen. Die Grenzen sind zwar prinzipiell offen, Reisen in die Nachbarländer sind aber ebenfalls verboten oder nicht erwünscht. In einigen Ländern müssen deutsche Reisende sogar in Quarantäne. Diese gilt generell auch für Rückkehrer in Deutschland.

Gastronomiebereich fordert schnelle Hilfe und engere Zusammenarbeit bei Informationen – BGPress 0090© Bernd Günther

Gastronomiebereich fordert schnelle Hilfe und engere Zusammenarbeit bei Informationen

2. November 2020/in Hannover

HANNOVER (bg). Rund 200 Betreiberinnen und Betreiber aus den Bereichen des Gastronomiegewerbes versammelten sich heute auf dem Opernplatz, um sich anzuhören, was Wirtschaftsminister Bernd Althusmann (CDU) ihnen zur derzeitigen Situation und den Aussichten zu sagen hatte.  Weiterlesen

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