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Hinweis zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Personennahverkehr – Maskenpflicht ÖPNV

Hinweis zum Tragen der Mund-Nase-Bedeckung im öffentlichen Personennahverkehr

6. November 2020/in Hannover

HANNOVER (ots). Aufgrund der anhaltend hohen Zahl von Neuinfektionen mit dem Coronavirus appellieren die Polizeidirektion Hannover sowie die beiden Verkehrsunternehmen ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG und die regiobus Hannover GmbH erneut an die Nutzerinnen und Nutzer des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die Pflicht zum Tragen einer geeigneten Mund-Nase-Bedeckung in Bussen, Bahnen und an Haltestellen einzuhalten. Bei den jüngsten Kontrollen stellten Einsatzkräfte der Polizei Hannover immer wieder Fahrgäste fest, die keine Masken trugen.

Um bei der Eindämmung der Corona-Pandemie zu helfen, ist Nutzerinnen und Nutzern des ÖPNV bereits seit dem Frühjahr vorgeschrieben, eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung in den Fahrzeugen sowie an den Haltestellen und Stationen zu tragen. Bekräftigt wurde die Regelung in der Ende Oktober veröffentlichten Allgemeinverfügung der Region Hannover, die Trägerin des ÖPNV ist.

Demnach gilt für Personen, die keine Mund-Nase-Bedeckung in Fahrzeugen oder Haltestellen und in Stationen des ÖPNV tragen, ein Nutzungsverbot. Ausgenommen von der Tragepflicht sind lediglich Personen, für die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist und die dies durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können sowie für Kinder unter sechs Jahren.

Angesichts der weiter steigenden Infektionszahlen führt die Polizei bereits seit längerem verstärkte Kontrollen durch, um die Einhaltung der Corona-Beschränkungen zu überprüfen. So wurden bei Schwerpunktkontrollen der Polizeiinspektionen Hannover, Burgdorf und Garbsen bereits Anfang September etwa 5.000 Verstöße gegen die Maskenpflicht festgestellt. Die überwiegende Mehrheit der Verstöße wurde damals an Haltestellen und in Bahnhöfen verzeichnet.

Aufgrund der verschärften Pandemie-Lage drängen Polizei, die Üstra und regiobus noch stärker auf die Einhaltung der Tragepflicht. „Dass eine Mund-Nase-Bedeckung auch an Haltepunkten gilt, sollte inzwischen eigentlich allen Fahrgästen bekannt sein“, sagt Volker Kluwe, Präsident der Polizeidirektion Hannover. „Unsere Polizeibeamtinnen und -beamten sind deshalb angehalten, Verstöße fortan noch konsequenter zu verfolgen.“

Dr. Volkhardt Klöppner, Vorstandsvorsitzender der ÜSTRA Hannoversche Verkehrsbetriebe AG, begrüßt die verstärkten Kontrollmaßnahmen der Polizei: „Wir wissen, dass die überwiegende Mehrheit unserer Fahrgäste die Tragepflicht befolgt“, sagte er. „Um für sie die Gefahr einer Infektion so weit wie möglich zu minimieren, ist es aber wichtig, Verstöße einzelner Personen gezielt zu ahnden.“ Die Kontrollmaßnahmen begleitet die Üstra unter anderem mit Informationen, wie zum Beispiel Hinweisschildern, die nicht nur in den Fahrzeugen, sondern auch in Stationen und Haltestellen auf die Maskenpflicht hinweisen.

Gute Erfahrungen mit den Kontrollen hat auch die regiobus Hannover GmbH gemacht. „Schon mehrfach haben wir zusammen mit der Polizei die Tragepflicht kontrolliert und so viele Fahrgäste zusätzlich zu den von uns bereitgestellten Informationen für das wichtige Thema sensibilisieren können“, sagt Elke Maria van Zadel, Geschäftsführerin der regiobus Hannover GmbH.

Hintergrund: Im September dieses Jahres haben die zuständigen niedersächsischen Ministerien und die Verkehrsunternehmen des Verbandes Deutscher Verkehrsunternehmen zum Schutz der Fahrgäste eine gemeinsame Sicherheitspartnerschaft geschlossen. Die Fahrgäste sollen sich darauf verlassen können, dass die Nutzung des ÖPNV in Niedersachsen sicher ist und der Gesundheitsschutz von Fahrgästen und Fahrpersonal hohe Priorität genießt. Die Verkehrsunternehmen werden über alle ihnen zur Verfügung stehende Medien, insbesondere aber auch beim Einstieg in Bus und Bahn, die Fahrgäste auf das Tragen einer Maske hinweisen. Sie werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten in den Bussen und Bahnen aktiv mit ihrem Personal auf das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung hinwirken. Sollte es erforderlich sein, so werden sie die Polizei zur Unterstützung rufen. Im Rahmen ihrer Möglichkeiten wird die Polizei das Tragen einer Maske durchsetzen, den Fahrgast aus Bus und Bahn entfernen und/oder ordnungsrechtliche Maßnahmen einleiten.

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