OLDENBURG (PM). Mit der Unterzeichnung des Konsortialvertrags ist Niedersachsen nun Teil des Alfred-Wegener-Instituts Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI). Das Helmholtz-Institut für Funktionelle Marine Biodiversität (HIFMB) der Universität Oldenburg ist nun ein Standort des meeres- und polarwissenschaftlichen Forschungsinstituts.
„Für Niedersachsen bedeutet die Aufnahme einen weiteren Schritt zur nachhaltigen Stärkung und Erhöhung der Sichtbarkeit der niedersächsischen Meeresforschung“, so Niedersachsens Wissenschaftsminister Björn Thümler. „Zugleich verbessert die Einbindung in eine große Wissenschaftsorganisation die Voraussetzungen für Spitzenforschung.“
Die Funktion mariner Ökosysteme hängt von der biologischen Vielfalt der Meere ab. Die Beantwortung der Kernfrage, wie stark und in welcher Form diese biologische Vielfalt auf die globale Klimaerwärmung und anthropogene Einflüsse reagiert, ist der wichtigste Forschungsschwerpunkt des Instituts in Oldenburg. „Mit ihrer Erforschung mariner Ökosysteme leisten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am HIFMB einen wichtigen Baustein zum Verständnis des Klimawandels“, so Thümler weiter.
Die Aufnahme Niedersachsens in die gemeinsame Bund-Länder-Förderung des AWI ist verbunden mit zusätzlichen Fördergeldern in Höhe von rund 6 Millionen Euro jährlich.
HANNOVER (PM). Am morgigen Samstag, 13. Februar 2021, treten mit der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung vom 12. Februar 2021 einige kleinere Erleichterungen in Kraft. Gleichzeitig wird aber die Pflicht, medizinische Masken zu tragen und Testungen durchzuführen, ausgeweitet.
Wesentliche Lockerungen sind jedoch trotz der zurückgehenden Infektionszahlen leider noch nicht möglich. Grund sind die sich auch in Deutschland und in Niedersachsen ausbreitenden Virusmutationen. Insbesondere die britische und die südafrikanischen Mutanten sind weitaus aggressiver als das ursprüngliche Virus. Es wird befürchtet, dass mit ihnen eine erhöhte Infektiosität, schwerere Krankheitsverläufe und eventuell auch verminderte Reaktionen auf die vorhandenen Impfstoffe einhergehen.
Aus diesem Grund hat sich die Niedersächsische Landesregierung – nach Abstimmung auch mit den Kommunalen Spitzenverbänden und einer Diskussion im Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtags – entschieden, den bisherigen Lockdown zu verlängern. In Kraft bleiben insbesondere die strengen Kontaktbeschränkungen (ein Haushalt plus eine Person), die breite Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken und die Schließung weiter Teile des Einzelhandels, der körpernahen Dienstleistungen und der Gastronomie.
Hier ein Überblick über die aber dennoch vorgenommenen wesentlichen Änderungen:
Mit der Änderung in § 2 Abs. 1 Satz 1 der Corona-Verordnung wird das Alter der von den Kontaktbeschränkungen ausgenommenen Kinder von bisher drei auf nunmehr sechs Jahre erhöht. Die Kontaktbeschränkungen belasten insbesondere Kinder und Familien stark. Die Anhebung der Altersgrenze reduziert diese Belastung ein wenig.
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders
wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Medizinische Masken haben eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. § 3 Absatz 3 Satz 3 enthält deshalb eine Ausweitung und Klarstellung zur Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Im Bereich der Gesundheitsversorgung und der Pflege von Personen beim Kontakt mit den zu versorgenden oder zu pflegenden Personen ist vom 13. Februar 2021 an verpflichtend eine medizinische Maske zu tragen. Deren erhöhter Schutzstandard soll auch in diesem sensiblen Bereich wirksam werden.
Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird die bisher in § 9 Abs. 1 Satz 4 enthaltene Regelung, dass bei Veranstaltungen der Glaubensgemeinschaften nach § 9 Abs. 1 eine medizinische Maske zu tragen ist, als neue Nummer 4 eingefügt. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden.
Die neue Nummer 4 regelt zudem durch ihre Bezugnahme auf § 9 Abs. 2, dass die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken auch für durch Rechtsvorschriften vorgeschriebene Sitzungen und Zusammenkünfte der öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie Parteien, Vereine, Initiativen und andere ehrenamtliche Zusammenschlüsse gilt, wenn die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen stattfinden.
Um die Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen, betreuten Wohngemeinschaften etc. bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, werden nach Nummer 5 Besucherinnen und Besucher sowie näher beschriebene Dritte während ihres Aufenthaltes in der Einrichtung ebenfalls zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet.
Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der zukünftig erlaubten beruflichen Fahrgemeinschaften sollen durch die in Nummer 6 geregelte Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske vor einer Ansteckung bestmöglich geschützt werden.
In § 4 Abs. 1 ist nunmehr – ebenso wie in den übrigen Regelungen der Verordnung (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5; § 3 Abs. 4 Nr. 4) – klargestellt, dass der Niedersächsische Landtag auch von der Pflicht zu einem Hygienekonzept freigestellt ist.
Die Änderung in § 6 ‚Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern‘ ist eine Folge der Anhebung der Altersgrenze für Kinder in § 2 Abs. 1 Satz 1.
In § 9 ‚Religionsausübung, sonstige Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Versammlungen‘ hatte die bisherige Regelung in Absatz 1 mitunter zu der nicht intendierten Interpretation geführt, dass die Maßgaben der Sätze 3 bis 6 nur dann gelten, wenn Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der vorhandenen Personenkapazitäten in den Räumlichkeiten führen können. Die textliche Änderung stellt in Satz 1 nunmehr klar, dass die Maßgaben der folgenden Sätze uneingeschränkt gelten. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden.
Die Ausnahmen für die Rechtspflege sind nunmehr einheitlich und übereinstimmend in § 2 Abs. 3 Satz 2 geregelt. § 9 Abs. 2 Satz 2 ist damit nicht mehr erforderlich und kann gestrichen werden.
In § 10 Abs. 1, Satz 1 Nr. 9 wird die angekündigte Öffnung der Friseure in Aussicht gestellt. Diese Regelung tritt jedoch erst am 1. März 2021 in Kraft. Die Schließung der Friseurbetriebe stellt für die Bürgerinnen und Bürger eine extreme Belastung dar. Die Mehrzahl der Menschen schneidet sich nicht selbst die Haare und tut dies auch nicht bei anderen Personen ohne dafür ausgebildet zu sein. Diese Situation ruft auf längere Sicht bei vielen Menschen ein deutliches Gefühl des Ungepflegtseins hervor. Andere körpernahe Dienstleistungen betreffen nicht im gleichen Maße ein körperpflegerisches Grundbedürfnis und können regelmäßig selbst vorgenommen werden.
Die Änderung in § 10 Abs. 1 Satz 5 dient der Klarstellung, dass die Erbringung und Inanspruchnahme aller sexuellen Dienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 ProstSchG untersagt sind, unabhängig vom Ort der Erbringung und einer möglichen Erlaubnispflicht nach den §§ 12 ff. ProstSchG. Es handelt sich also lediglich um eine Klarstellung, dass Prostitution in jeder Form aufgrund des Infektionsrisikos derzeit verboten bleibt.
10 Abs. 1 b Satz 1 Nrn. 2, 3 und 19 nimmt zukünftig Verkaufsstellen für Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen, Blumengestecke und Grabschmuck sowie des gärtnerischen Facheinzelhandels von der Schließung aus. Die in den genannten Verkaufsstellen angebotenen Waren sind Güter des täglichen Bedarfs und die Öffnung der in der Regel kleinteilig aufgestellten Verkaufsstellen eröffnet voraussichtlich kein gravierend erhöhtes Infektionsrisiko. Damit können ab dem morgigen Samstag, 13. Februar 2021 Gärtnereien, Gartencenter und Gartenmärkte und alle weiteren Verkaufsstellen für Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen sowie für Blumengestecke und Grabschmuck öffnen, also alle Geschäfte, deren Sortimentsschwerpunkt im Verkauf von Blumen und Pflanzen liegt. Randsortimente wie Töpfe, Blumenschmuck und Gartenartikel dürfen ebenfalls verkauft werden. Es gelten die bekannten Regeln zu Randsortimenten sowie die bekannten Hygieneregeln, wie sie bereits im geöffneten Einzelhandel angewendet werden. Der Verkauf von Pflanzen und Blumen ist außerdem auch auf Wochenmärkten und im landwirtschaftlichen Direktverkauf sowie in Hofläden gestattet.
Die Ergänzung in § 10 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 10a führt dazu, dass im Autohandel wie auch im Zweiradhandel Probefahrten wieder erlaubt sind. Dabei gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin, sodass die Kundin oder der Kunde die Probefahrt mit einem Pkw nur allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts durchführen kann. Analog zu den Regeln für „Click&Collect“ müssen auch bei Probefahrten FFP2-Masken getragen werden. Außerdem müssen die Unternehmen in ihrem Schutz- und Hygienekonzept insbesondere Maßnahmen vorsehen, die Menschenansammlungen vermeiden, etwa durch gestaffelte Zeitfenster.
Die in § 14 Abs. 2 Satz 1 genannten Beschäftigten und Personen in Heimen für ältere oder pflegebedürftige Menschen nach § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) für ältere oder pflegebedürftige Menschen sowie in Tagespflegeeinrichtungen sind verpflichtet, an jedem Tag, an dem sie in den Einrichtungen tätig sind, einen PoC-Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen zu lassen. Es soll auch weiterhin sichergestellt werden, dass ein Eintragen des Coronavirus in die Einrichtungen so weit wie möglich ausgeschlossen wird. Dies gilt auch für Einrichtungen der Tagespflege, auch hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftige Einrichtungen. Bei diesem Personenkreis tritt noch hinzu, dass vielfältige Kontakte außerhalb der Tagespflege möglich sind, auch zu nichtgetesteten Personen.
Im ambulanten Setting gilt eine Pflicht zur Testung für die Personen, die in den entsprechenden Einrichtungen tätig sind (Beschäftigte, eingesetzte Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, Praktikantinnen und Praktikanten, ehrenamtlich Tätige, Bundesfreiwilligendienstleistende und Freiwilligendienstleistende), an drei Tagen in der Woche. Dieses führt nicht zu einer unvertretbaren Gefährdungslage, auch wenn die zu Pflegenden ebenso wie die Bewohnerinnen und Bewohner etwa in Heimen zu einer besonders vulnerablen Gruppe gehören.
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Dementsprechend wird für den in § 14 Abs. 2 Satz 1 der Corona-VO bezeichneten Personenkreis beim Kontakt mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, Gästen der Tagespflege und Pflegebedürftigen eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen.
Künftig gelten die Bestimmungen zur Anmelde- und – bei entsprechender Inzidenz – Testpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie Dritte, die diese Einrichtung betreten wollen, auch in Heimen für Menschen mit Behinderungen (§ 14 Abs. 3). Um den Bewohnerinnen und Bewohnern einen noch besseren Schutz zu gewährleisten, darf die dem nachzuweisenden negativen Testergebnis zugrundeliegende Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 künftig höchstens 36 statt zuvor 72 Stunden zurückliegen.
Während die Beschäftigten etwa in Heimen schon jetzt verpflichtet sind, eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen haben, soweit und solange sie Kontakt zu einer Bewohnerin oder einem Bewohner haben, galt dies bislang nicht für Personen, die die Einrichtung ausschließlich betreten, um dort nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen oder Körperpflege auszuüben (z. B. externe Physiotherapeutinnen oder -therapeuten). Um die Pflegebedürftigen auch adäquat zu schützen, wenn eine Tätigkeit im Bereich der körpernahen Dienstleistungen oder Körperpflege nicht von Beschäftigten, sondern von Dritten durchgeführt wird, sind diese Dritten künftig ebenfalls zum Tragen einer Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus verpflichtet, soweit und solange sie Kontakt zu einer Bewohnerin oder einem Bewohner haben. Für diesen Personenkreis gilt dann auch die für die Beschäftigten der Einrichtungen bestehende Pflicht zur Durchführung von PoC-Antigen-Tests unabhängig von der Inzidenz.
Aus dem ergänzten § 14 Abs. 5 ergibt sich, dass seelsorgerische Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Begleitung Sterbender jederzeit zulässig bleibt.
Die Änderung in § 14 a der Corona-Verordnung führt dazu, dass die Abschlussklassen der Vorbereitungskurse für staatliche Schulabschlüsse im Zweiten Bildungsweg nicht mehr erfasst sind vom Verbot des Präsenzunterrichts. Die Erlangung von Schulabschlüssen, zum Beispiel für die Aufnahme einer anschließenden Berufsausbildung, ist von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung. Die Gruppengröße darf allerdings, analog zu den Regelungen für Lerngruppen an Schulen, in der Regel 16 Personen nicht überschreiten.
Der Präsenzunterricht sowie der sogenannte aufsuchende Unterricht im Bereich der außerschulischen Bildung, vor allem in Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung sind untersagt (§ 14a). Zulässig ist die Durchführung von Prüfungen und die Bildungsberatung, sofern dabei das Abstandsgebot und die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten werden.
Eine Ausnahme liegt nach § 2 Abs. 3 Nr. 6 für Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung nur dann vor, wenn ein Bezug zu einem angestrebten oder dem ausgeübten Beruf besteht. Dies kann zum Beispiel im Bereich von Angeboten der außerbetrieblichen Berufsausbildung, den nach SGB II und SGB III geförderten Qualifizierungs- und Arbeitsförderungsmaßnahmen sowie den berufsbezogenen Zertifikatskursen der Fall sein.
Die Teilnahme an Integrations- und Berufssprachkursen hat hingegen keinen konkreten Bezug zu einem angestrebten oder dem ausgeübten Beruf und ist daher als Präsenzunterricht unzulässig. Weiterhin möglich sind Online-Weiterbildungsangebote.
Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 13. März 2021. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass nach dem nächsten Treffen von Bund und Ländern am 3. März 2021 eine weitere Verordnungsänderung auf den Weg gebracht wird. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine Perspektive und abhängig vom Infektionsgeschehen ein Stück Planungssicherheit zu eröffnen, hatte das Land Niedersachsen einen Stufenplan erarbeitet, der derzeit breit diskutiert und weiterentwickelt wird. Diese Vorstellungen gehen ein in einen Arbeitsprozess zusammen mit den anderen Ländern und der Bundesregierung zur Entwicklung weiterer Schritte einer sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe. Die Öffnungsstrategie wird von einer Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet. Das Leben soll – soweit infektiologisch vertretbar – schrittweise wieder mehr an Normalität gewinnen. Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich haben höchste Priorität. Dieser Bereich soll daher möglichst schon im März weiter geöffnet werden.
Änderungen in der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung
Die Niedersächsische Quarantäneverordnung wird an die erhöhte Gefahr des Eintrags von Mutanten des Virus angepasst. Mit der Änderung soll ein weiterer Eintrag von Virusvarianten bei der Einreise vermindert werden.
Die Quarantäne dauert nun im Grundsatz immer 14 Tage. Der bisherige Absonderungszeitraum von 10 Tagen wird damit verlängert. Damit soll der mögliche Inkubationszeitraum abgesichert werden, der insgesamt bis zu 14 Tage betragen kann. Eine Verkürzung der Absonderungspflicht ist nur noch bei Einreisen aus (normalen) Risikogebieten möglich. Einreisende aus Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten können ihren Quarantänezeitraum hingegen nicht mehr verkürzen. Wer die Absonderungszeit nach der Einreise aus einem Risikogebiet verkürzen möchte, benötigt nun einen negativen PCR-Test. Diese Tests bieten eine höhere Sicherheit als die PoC-Antigen-Schnelltests in Bezug auf den Nachweis von Infektionen.
HANNOVER (red.). Bestätigte und gemeldete Infektionszahlen vom 11.02.2021 für das Land Niedersachsen und die Region Hannover. Es kann zwischen den Meldungen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover zu meldebedingt unterschiedlichen Zahlen kommen. Bedenken Sie, dass die Meldungen am Montag / Dienstag immer wegen der fehlenden Testungen am Wochenende niedriger ausfallen und somit nicht zwangsläufig auf einen Rückgang der Fallzahlen hinweisen. Die Region Hannover veröffentlicht am Wochenende und zu den Weihnachtstagen keine Fallzahlen für ihre Gemeinden.
Nachfolgend können Sie auf der Grafik sehen, in welchem Modus (Gelb = Vorwarnstufe >35 / Rot = Grenzwert >50 / Dunkelrot Grenzwert oberhalb >100 / Violett >200) ihr jeweiliger Landkreis sich aktuell befindet. 1.079 Neuinfektionen in Niedersachsen gegenüber dem Vortag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Montags nicht alle Meldungen vorliegen. Die genauen Fallzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Neu hinzugenommen wurde der Schwellwert >200 seit dem 26.11.2020
Hannover (PM). Die Meldungen vom Land Niedersachsen für den 11.02.2021
150.968 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Donnerstag, 9 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt worden. Das sind 1.079 Fälle mehr als noch am Vortag.
Der vom Robert Koch-Institut (RKI) für Niedersachsen mitgeteilte aktuelle 7-Tage-R-Wert beträgt 0,84 (0,80 – 0,89)*.
Mit dem 7-Tage-R-Wert wird die Reproduktionszahl (R) geschätzt, die angibt, wie viele Menschen eine infizierte Person in diesem Zeitraum im Durchschnitt angesteckt hat. Ein R > 1 weist auf ein tendenziell ansteigendes Infektionsgeschehen hin und ein R < 1 auf ein tendenziell rückläufiges Infektionsgeschehen.
* Bei dem 7-Tages-R-Wert handelt es sich um eine Schätzung, die mit einer Unsicherheit behaftet ist. Mit einer 95%-igen Wahrscheinlichkeit fällt der Wert in das in Klammern angegebene 95%-Prädiktionsintervall. Die Schätzung bezieht sich auf den 05.02.2021.
Informationen zur Berechnung dieses Wertes finden Sie auf den Internetseiten des RKI.
Insgesamt 3.696 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet.
Über Details kann die zuständige Kommune Auskunft geben.
Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 133.991 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 88,8 Prozent.
In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 1.213 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 946 Erwachsene auf Normalstationen, 266 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 175 Erwachsene beatmet werden, 18 davon auf einem ECMO-Platz. Ein Kind wird aktuell auf einer Normalstation behandelt.
Fallzahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle in Niedersachsen
Fälle
Verstorbene**
Genesene***
7-Tagesinzidenz
150968
3738
133991
65,3
(+1079*)
(+42*)
(+1406*)
Landkreise, kreisfreie Städte
Gesamtzahl der Fälle
Gesamt Inzidenz pro 100.000 Einwohner
Gesamtzahl der Fälle der letzten 7 Tage
7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner
Gesamtzahl der Todesfälle
Ammerland
1704
(+10)
1 364,7
37
29,6
33
Aurich
1987
(+13)
1 047,5
60
31,6
35
Celle
2443
(+19)
1 364,7
84
46,9
43
Cloppenburg
6704
(+34)
3 927,8
166
97,3
114
(+6)
Cuxhaven
2692
(+10)
1 359,3
155
78,3
103
(+5)
Diepholz
4256
(+18)
1 960,5
102
47,0
81
Emsland
6927
(+62)
2 118,6
223
68,2
126
Friesland
1008
(+5)
1 021,2
25
25,3
29
Gifhorn
3535
(+12)
2 002,6
93
52,7
121
(+1)
Goslar
1543
(+17)
1 132,1
67
49,2
75
Göttingen
5048
(+11)
1 548,3
150
46,0
180
Grafschaft Bentheim
3347
(+41)
2 440,2
128
93,3
87
Hameln-Pyrmont
2576
(+15)
1 734,1
90
60,6
63
(+1)
Harburg
3964
(+37)
1 558,0
138
54,2
73
Heidekreis
2093
(+6)
1 487,8
30
21,3
88
(+1)
Helmstedt
1445
(+9)
1 582,7
75
82,1
52
Hildesheim
5594
(+45)
2 028,2
240
87,0
198
(+1)
Holzminden
918
(+13)
1 302,9
24
34,1
44
(+1)
Leer
1785
(+24)
1 045,4
106
62,1
25
Lüchow-Dannenberg
478
(+2)
987,4
17
35,1
17
Lüneburg
1807
981,3
37
20,1
37
Nienburg (Weser)
2392
(+41)
1 970,5
173
142,5
85
(+3)
Northeim
1383
(+6)
1 045,5
33
24,9
25
Oldenburg
3166
(+14)
2 418,8
56
42,8
101
(+2)
Osnabrück
10346
(+45)
2 889,3
212
59,2
238
(+1)
Osterholz
1692
(+12)
1 485,1
36
31,6
49
Peine
2839
(+16)
2 106,1
146
108,3
56
(+3)
Rotenburg (Wümme)
2337
(+4)
1 426,9
32
19,5
70
Schaumburg
2662
(+10)
1 686,7
74
46,9
39
Stade
2828
(+10)
1 382,8
52
25,4
93
Uelzen
1251
(+29)
1 354,1
120
129,9
52
(+4)
Vechta
5216
(+38)
3 652,3
262
183,5
66
Verden
2558
(+10)
1 865,3
25
18,2
38
Wesermarsch
1637
(+24)
1 848,0
146
164,8
47
Wittmund
788
(+2)
1 384,3
19
33,4
27
(+2)
Wolfenbüttel
1541
(+23)
1 288,2
59
49,3
52
Hannover, Region
28324
(+228)
2 447,8
1172
101,3
659
(+4)
Braunschweig, Stadt
3561
(+25)
1 427,8
118
47,3
99
(+1)
Delmenhorst, Stadt
2172
(+12)
2 800,4
47
60,6
49
(+2)
Emden, Stadt
536
(+2)
1 073,9
30
60,1
6
Oldenburg (Oldb), Stadt
2383
(+14)
1 409,4
63
37,3
37
(+2)
Osnabrück, Stadt
4149
(+23)
2 510,7
93
56,3
75
Salzgitter, Stadt
2359
(+45)
2 261,9
106
101,6
47
(+1)
Wilhelmshaven, Stadt
1023
(+14)
1 344,5
25
32,9
37
Wolfsburg, Stadt
1971
(+29)
1 584,8
70
56,3
67
(+1)
Niedersachsen gesamt
150968
(+1079)
1 888,6
5216
65,3
3738
(+42)
Hannover (PM). Die Meldungen der Region Hannover für seine Gemeinden am 11.02.2021
Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 28.494 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 25.374 Personen als genesen aufgeführt. 680 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 85 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2440 Menschen in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 100,1. + + +
Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):
Alter
Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre
1417
10 – 19 Jahre
2983
20 – 29 Jahre
4989
30 – 39 Jahre
4404
40 – 49 Jahre
4050
50 – 59 Jahre
4031
60 – 69 Jahre
2177
70 – 79 Jahre
1328
80+ Jahre
2699
keine Angaben
416
Verteilung nach Kommunen:
*Die Inzidenzwerte der einzelnen Kommunen spielen für in der Corona-Verordnung aufgeführte Regelungen keine Rolle. Hierfür ist allein der Inzidenzwert der gesamten Region Hannover von Bedeutung.
HANNOVER (red.). Bestätigte und gemeldete Infektionszahlen vom 10.02.2021 für das Land Niedersachsen und die Region Hannover. Es kann zwischen den Meldungen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover zu meldebedingt unterschiedlichen Zahlen kommen. Bedenken Sie, dass die Meldungen am Montag / Dienstag immer wegen der fehlenden Testungen am Wochenende niedriger ausfallen und somit nicht zwangsläufig auf einen Rückgang der Fallzahlen hinweisen. Die Region Hannover veröffentlicht am Wochenende und zu den Weihnachtstagen keine Fallzahlen für ihre Gemeinden.
Nachfolgend können Sie auf der Grafik sehen, in welchem Modus (Gelb = Vorwarnstufe >35 / Rot = Grenzwert >50 / Dunkelrot Grenzwert oberhalb >100 / Violett >200) ihr jeweiliger Landkreis sich aktuell befindet. 938 Neuinfektionen in Niedersachsen gegenüber dem Vortag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Montags nicht alle Meldungen vorliegen. Die genauen Fallzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Neu hinzugenommen wurde der Schwellwert >200 seit dem 26.11.2020
Hannover (PM). Die Meldungen vom Land Niedersachsen für den 10.02.2021
149.889 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Mittwoch, 9 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt worden. Das sind 938 Fälle mehr als noch am Vortag.
Der vom Robert Koch-Institut (RKI) für Niedersachsen mitgeteilte aktuelle 7-Tage-R-Wert beträgt 0,90 (0,85 – 0,96)*.
Mit dem 7-Tage-R-Wert wird die Reproduktionszahl (R) geschätzt, die angibt, wie viele Menschen eine infizierte Person in diesem Zeitraum im Durchschnitt angesteckt hat. Ein R > 1 weist auf ein tendenziell ansteigendes Infektionsgeschehen hin und ein R < 1 auf ein tendenziell rückläufiges Infektionsgeschehen.
* Bei dem 7-Tages-R-Wert handelt es sich um eine Schätzung, die mit einer Unsicherheit behaftet ist. Mit einer 95%-igen Wahrscheinlichkeit fällt der Wert in das in Klammern angegebene 95%-Prädiktionsintervall. Die Schätzung bezieht sich auf den 04.02.2021.
Informationen zur Berechnung dieses Wertes finden Sie auf den Internetseiten des RKI.
Insgesamt 3.696 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet.
Über Details kann die zuständige Kommune Auskunft geben.
Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 132.585 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 88,5 Prozent.
In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 1.235 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 961 Erwachsene auf Normalstationen, 270 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 182 Erwachsene beatmet werden, 17 davon auf einem ECMO-Platz. Vier Kinder werden aktuell auf einer Normalstation behandelt.
Fallzahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle in Niedersachsen
Fälle
Verstorbene**
Genesene***
7-Tagesinzidenz
149889
3696
132585
65,7
(+938*)
(+46*)
(+1124*)
Landkreise, kreisfreie Städte
Gesamtzahl der Fälle
Gesamt Inzidenz pro 100.000 Einwohner
Gesamtzahl der Fälle der letzten 7 Tage
7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner
Gesamtzahl der Todesfälle
Ammerland
1694
(+6)
1 356,7
35
28,0
33
Aurich
1974
(+16)
1 040,6
63
33,2
35
Celle
2424
(+6)
1 354,1
94
52,5
43
(+1)
Cloppenburg
6670
(+17)
3 907,9
162
94,9
108
(+2)
Cuxhaven
2682
(+22)
1 354,3
177
89,4
98
(+4)
Diepholz
4238
(+21)
1 952,2
99
45,6
81
Emsland
6865
(+57)
2 099,7
196
59,9
126
Friesland
1003
(+2)
1 016,2
23
23,3
29
Gifhorn
3523
(+15)
1 995,8
92
52,1
120
(+1)
Goslar
1526
(+5)
1 119,7
77
56,5
75
Göttingen
5037
(+16)
1 544,9
171
52,4
180
(+4)
Grafschaft Bentheim
3306
(+19)
2 410,3
105
76,6
87
Hameln-Pyrmont
2561
(+21)
1 724,0
105
70,7
62
(+2)
Harburg
3927
(+29)
1 543,4
118
46,4
73
(+2)
Heidekreis
2087
(+5)
1 483,6
29
20,6
87
(+1)
Helmstedt
1436
(+17)
1 572,9
79
86,5
52
Hildesheim
5549
(+46)
2 011,8
244
88,5
197
(+1)
Holzminden
905
(+4)
1 284,5
31
44,0
43
Leer
1761
(+26)
1 031,3
89
52,1
25
(+1)
Lüchow-Dannenberg
476
(+4)
983,2
18
37,2
17
Lüneburg
1807
(+10)
981,3
50
27,2
37
Nienburg (Weser)
2351
(+29)
1 936,7
164
135,1
82
(+9)
Northeim
1377
(+6)
1 040,9
36
27,2
25
Oldenburg
3152
(+16)
2 408,1
49
37,4
99
(+3)
Osnabrück
10301
(+34)
2 876,7
218
60,9
237
(+2)
Osterholz
1680
(+7)
1 474,6
30
26,3
49
Peine
2823
(+26)
2 094,2
163
120,9
53
Rotenburg (Wümme)
2333
(+15)
1 424,5
45
27,5
70
Schaumburg
2652
(+13)
1 680,4
78
49,4
39
Stade
2818
(+9)
1 377,9
59
28,8
93
Uelzen
1222
(+25)
1 322,7
128
138,5
48
(+3)
Vechta
5178
(+54)
3 625,7
290
203,1
66
(+3)
Verden
2548
(+5)
1 858,1
30
21,9
38
(+1)
Wesermarsch
1613
(+43)
1 820,9
149
168,2
47
Wittmund
786
(+3)
1 380,7
28
49,2
25
Wolfenbüttel
1518
(+2)
1 269,0
59
49,3
52
(+1)
Hannover, Region
28096
(+201)
2 428,1
1166
100,8
655
(+4)
Braunschweig, Stadt
3536
(+17)
1 417,8
135
54,1
98
Delmenhorst, Stadt
2160
(+1)
2 785,0
43
55,4
47
Emden, Stadt
534
(+16)
1 069,9
29
58,1
6
Oldenburg (Oldb), Stadt
2369
(+13)
1 401,1
65
38,4
35
Osnabrück, Stadt
4126
(+14)
2 496,8
81
49,0
75
(+1)
Salzgitter, Stadt
2314
(+13)
2 218,8
73
70,0
46
Wilhelmshaven, Stadt
1009
(+5)
1 326,1
19
25,0
37
Wolfsburg, Stadt
1942
(+7)
1 561,5
56
45,0
66
Niedersachsen gesamt
149889
(+938)
1 875,1
5250
65,7
3696
(+46)
Hannover (PM). Die Meldungen der Region Hannover für seine Gemeinden am 10.02.2021
Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 28.211 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 25.138 Personen als genesen aufgeführt. 675 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 85 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2398 Menschen in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 99,2. + + +
Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):
Alter
Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre
1403
10 – 19 Jahre
2960
20 – 29 Jahre
4944
30 – 39 Jahre
4361
40 – 49 Jahre
4008
50 – 59 Jahre
3980
60 – 69 Jahre
2152
70 – 79 Jahre
1312
80+ Jahre
2677
keine Angaben
414
Verteilung nach Kommunen:
*Die Inzidenzwerte der einzelnen Kommunen spielen für in der Corona-Verordnung aufgeführte Regelungen keine Rolle. Hierfür ist allein der Inzidenzwert der gesamten Region Hannover von Bedeutung.
HANNOVER (red.). Bestätigte und gemeldete Infektionszahlen vom 09.02.2021 für das Land Niedersachsen und die Region Hannover. Es kann zwischen den Meldungen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover zu meldebedingt unterschiedlichen Zahlen kommen. Bedenken Sie, dass die Meldungen am Montag / Dienstag immer wegen der fehlenden Testungen am Wochenende niedriger ausfallen und somit nicht zwangsläufig auf einen Rückgang der Fallzahlen hinweisen. Die Region Hannover veröffentlicht am Wochenende und zu den Weihnachtstagen keine Fallzahlen für ihre Gemeinden.
Nachfolgend können Sie auf der Grafik sehen, in welchem Modus (Gelb = Vorwarnstufe >35 / Rot = Grenzwert >50 / Dunkelrot Grenzwert oberhalb >100 / Violett >200) ihr jeweiliger Landkreis sich aktuell befindet. 229 Neuinfektionen in Niedersachsen gegenüber dem Vortag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Montags nicht alle Meldungen vorliegen. Die genauen Fallzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Neu hinzugenommen wurde der Schwellwert >200 seit dem 26.11.2020
Hannover (PM). Die Meldungen vom Land Niedersachsen für den 09.02.2021
148.951 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Dienstag, 9 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt worden. Das sind 229 Fälle mehr als noch am Vortag.
Der vom Robert Koch-Institut (RKI) für Niedersachsen mitgeteilte aktuelle 7-Tage-R-Wert beträgt 0,97 (0,89 – 1,04)*.
Mit dem 7-Tage-R-Wert wird die Reproduktionszahl (R) geschätzt, die angibt, wie viele Menschen eine infizierte Person in diesem Zeitraum im Durchschnitt angesteckt hat. Ein R > 1 weist auf ein tendenziell ansteigendes Infektionsgeschehen hin und ein R < 1 auf ein tendenziell rückläufiges Infektionsgeschehen.
* Bei dem 7-Tages-R-Wert handelt es sich um eine Schätzung, die mit einer Unsicherheit behaftet ist. Mit einer 95%-igen Wahrscheinlichkeit fällt der Wert in das in Klammern angegebene 95%-Prädiktionsintervall. Die Schätzung bezieht sich auf den 03.02.2021.
Informationen zur Berechnung dieses Wertes finden Sie auf den Internetseiten des RKI.
Insgesamt 3.650 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet.
Über Details kann die zuständige Kommune Auskunft geben.
Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 131.461 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 88,3 Prozent.
In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 1.228 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 947 Erwachsene auf Normalstationen, 275 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 190 Erwachsene beatmet werden, 19 davon auf einem ECMO-Platz. Fünf Kinder werden aktuell auf einer Normalstation behandelt, ein Kind wird auf einer Intensivstation behandelt.
Fallzahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle in Niedersachsen
Fälle
Verstorbene**
Genesene***
7-Tagesinzidenz
148951
3650
131461
68,5
(+229*)
(+56*)
(+380*)
Landkreise, kreisfreie Städte
Gesamtzahl der Fälle
Gesamt Inzidenz pro 100.000 Einwohner
Gesamtzahl der Fälle der letzten 7 Tage
7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner
Gesamtzahl der Todesfälle
Ammerland
1688
(+1)
1 351,9
37
29,6
33
(+1)
Aurich
1958
(+3)
1 032,2
61
32,2
35
(+1)
Celle
2418
1 350,8
90
50,3
42
Cloppenburg
6653
3 897,9
184
107,8
106
(+6)
Cuxhaven
2660
(+11)
1 343,2
183
92,4
94
Diepholz
4217
(+10)
1 942,5
95
43,8
81
(+1)
Emsland
6808
(+13)
2 082,3
189
57,8
126
(+1)
Friesland
1001
(+1)
1 014,1
21
21,3
29
Gifhorn
3508
(+2)
1 987,3
86
48,7
119
Goslar
1521
(+3)
1 116,0
103
75,6
75
Göttingen
5021
1 540,0
186
57,0
176
Grafschaft Bentheim
3287
2 396,4
96
70,0
87
Hameln-Pyrmont
2540
(+4)
1 709,9
121
81,5
60
Harburg
3898
(+1)
1 532,0
119
46,8
71
(+1)
Heidekreis
2082
(+3)
1 480,0
34
24,2
86
(+1)
Helmstedt
1419
(+22)
1 554,3
80
87,6
52
(+2)
Hildesheim
5503
(+14)
1 995,2
238
86,3
196
(+2)
Holzminden
901
(+10)
1 278,8
30
42,6
43
Leer
1735
(+1)
1 016,1
88
51,5
24
Lüchow-Dannenberg
472
975,0
15
31,0
17
Lüneburg
1797
(+2)
975,9
55
29,9
37
Nienburg (Weser)
2322
(+9)
1 912,8
166
136,7
73
(+2)
Northeim
1371
(+4)
1 036,4
42
31,7
25
Oldenburg
3136
(+8)
2 395,9
46
35,1
96
(+1)
Osnabrück
10267
(+16)
2 867,2
201
56,1
235
Osterholz
1673
(+8)
1 468,5
27
23,7
49
(+4)
Peine
2797
(+2)
2 074,9
164
121,7
53
(+1)
Rotenburg (Wümme)
2318
(+2)
1 415,3
42
25,6
70
(+2)
Schaumburg
2639
(+1)
1 672,2
92
58,3
39
Stade
2809
(-1)
1 373,5
75
36,7
93
(+1)
Uelzen
1197
(+1)
1 295,6
153
165,6
45
(+5)
Vechta
5124
(+6)
3 587,9
267
187,0
63
(+1)
Verden
2543
(+1)
1 854,4
32
23,3
37
Wesermarsch
1570
(+16)
1 772,3
118
133,2
47
(+3)
Wittmund
783
(+2)
1 375,5
32
56,2
25
Wolfenbüttel
1516
1 267,3
78
65,2
51
Hannover, Region
27895
(+28)
2 410,7
1301
112,4
651
(+16)
Braunschweig, Stadt
3519
(+3)
1 411,0
152
60,9
98
(+3)
Delmenhorst, Stadt
2159
(+4)
2 783,7
49
63,2
47
(+1)
Emden, Stadt
518
1 037,8
17
34,1
6
Oldenburg (Oldb), Stadt
2356
(+1)
1 393,4
59
34,9
35
Osnabrück, Stadt
4112
(+9)
2 488,3
78
47,2
74
Salzgitter, Stadt
2301
2 206,3
85
81,5
46
Wilhelmshaven, Stadt
1004
(+1)
1 319,5
19
25,0
37
Wolfsburg, Stadt
1935
(+7)
1 555,8
66
53,1
66
Niedersachsen gesamt
148951
(+229)
1 863,4
5472
68,5
3650
(+56)
Hannover (PM). Die Meldungen der Region Hannover für seine Gemeinden am 09.02.2021
Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 28.108 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 24.860 Personen als genesen aufgeführt. 669 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 85 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2579 Menschen in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 111,2. + + +
Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):
Alter
Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre
1399
10 – 19 Jahre
2959
20 – 29 Jahre
4929
30 – 39 Jahre
4338
40 – 49 Jahre
3991
50 – 59 Jahre
3949
60 – 69 Jahre
2147
70 – 79 Jahre
1307
80+ Jahre
2675
keine Angaben
414
Verteilung nach Kommunen:
*Die Inzidenzwerte der einzelnen Kommunen spielen für in der Corona-Verordnung aufgeführte Regelungen keine Rolle. Hierfür ist allein der Inzidenzwert der gesamten Region Hannover von Bedeutung.
HANNOVER (red.). Bestätigte und gemeldete Infektionszahlen vom 06.02.2021 für das Land Niedersachsen und die Region Hannover. Es kann zwischen den Meldungen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover zu meldebedingt unterschiedlichen Zahlen kommen. Bedenken Sie, dass die Meldungen am Montag / Dienstag immer wegen der fehlenden Testungen am Wochenende niedriger ausfallen und somit nicht zwangsläufig auf einen Rückgang der Fallzahlen hinweisen. Die Region Hannover veröffentlicht am Wochenende und zu den Weihnachtstagen keine Fallzahlen für ihre Gemeinden.
Nachfolgend können Sie auf der Grafik sehen, in welchem Modus (Gelb = Vorwarnstufe >35 / Rot = Grenzwert >50 / Dunkelrot Grenzwert oberhalb >100 / Violett >200) ihr jeweiliger Landkreis sich aktuell befindet. 956 Neuinfektionen in Niedersachsen gegenüber dem Vortag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Montags nicht alle Meldungen vorliegen. Die genauen Fallzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Neu hinzugenommen wurde der Schwellwert >200 seit dem 26.11.2020
Hannover (PM). Die Meldungen vom Land Niedersachsen für den 06.02.2021
147.503 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Samstag, 9 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt worden. Das sind 956 Fälle mehr als noch am Vortag. Insgesamt 3.564 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet.
Über Details kann die zuständige Kommune Auskunft geben.
Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 129.791 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 88,0 Prozent.
Fallzahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle in Niedersachsen
Fälle
Verstorbene**
Genesene***
7-Tagesinzidenz
147503
3564
129791
71
(+956*)
(+48*)
(+1274*)
Die Zahlen in Klammern geben die Veränderung zum Vortag an.
Landkreise, kreisfreie Städte
Gesamtzahl der Fälle
Gesamt Inzidenz pro 100.000 Einwohner
Gesamtzahl der Fälle der letzten 7 Tage
7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner
Gesamtzahl der Todesfälle
Ammerland
1681
(+5)
1 346,3
37
29,6
32
Aurich
1938
(+7)
1 021,6
56
29,5
34
Celle
2402
(+22)
1 341,8
102
57,0
40
Cloppenburg
6613
(+105)
3 874,5
215
126,0
100
(+2)
Cuxhaven
2592
(+23)
1 308,8
148
74,7
94
(+2)
Diepholz
4189
(+22)
1 929,6
85
39,2
80
Emsland
6748
(+30)
2 063,9
184
56,3
123
Friesland
991
(+6)
1 004,0
29
29,4
29
Gifhorn
3492
(+27)
1 978,2
109
61,7
119
(+2)
Goslar
1510
(+20)
1 107,9
124
91,0
71
(+3)
Göttingen
4961
(+27)
1 521,6
186
57,0
176
Grafschaft Bentheim
3258
(+21)
2 375,3
101
73,6
85
(+1)
Hameln-Pyrmont
2522
(+23)
1 697,8
141
94,9
60
(+2)
Harburg
3871
(+17)
1 521,4
119
46,8
70
Heidekreis
2069
(+5)
1 470,8
30
21,3
83
(+1)
Helmstedt
1397
(+12)
1 530,2
75
82,1
50
Hildesheim
5435
(+40)
1 970,5
207
75,0
191
(+2)
Holzminden
891
(+2)
1 264,6
33
46,8
43
Leer
1712
(+22)
1 002,6
96
56,2
24
Lüchow-Dannenberg
468
(+5)
966,7
16
33,0
17
Lüneburg
1783
(+13)
968,3
63
34,2
37
Nienburg (Weser)
2280
(+35)
1 878,2
196
161,5
71
(+2)
Northeim
1350
1 020,5
35
26,5
25
Oldenburg
3121
(+8)
2 384,4
46
35,1
95
(+1)
Osnabrück
10201
(+27)
2 848,8
211
58,9
235
(+3)
Osterholz
1661
(+3)
1 457,9
41
36,0
45
(+1)
Peine
2756
(+40)
2 044,5
164
121,7
52
(+2)
Rotenburg (Wümme)
2310
(+4)
1 410,4
48
29,3
68
Schaumburg
2627
(+22)
1 664,6
111
70,3
38
(+1)
Stade
2796
(+16)
1 367,2
99
48,4
88
Uelzen
1173
(+24)
1 269,6
160
173,2
37
(+5)
Vechta
5064
(+53)
3 545,9
248
173,7
62
Verden
2539
(+3)
1 851,5
34
24,8
37
Wesermarsch
1490
1 682,0
67
75,6
40
Wittmund
779
(+6)
1 368,4
34
59,7
25
Wolfenbüttel
1491
(+1)
1 246,4
85
71,1
50
Hannover, Region
27571
(+185)
2 382,7
1340
115,8
635
(+13)
Braunschweig, Stadt
3491
(+21)
1 399,7
170
68,2
93
(+4)
Delmenhorst, Stadt
2140
(+8)
2 759,2
50
64,5
46
Emden, Stadt
512
(+6)
1 025,8
12
24,0
6
Oldenburg (Oldb), Stadt
2339
(+3)
1 383,4
62
36,7
35
(+1)
Osnabrück, Stadt
4090
(+12)
2 475,0
97
58,7
74
Salzgitter, Stadt
2288
(+16)
2 193,9
98
94,0
46
Wilhelmshaven, Stadt
989
(+3)
1 299,8
23
30,2
37
Wolfsburg, Stadt
1922
(+6)
1 545,4
91
73,2
66
Niedersachsen gesamt
147503
(+956)
1 845,3
5678
71,0
3564
(+48)
Hinweise zur Tabelle
In dieser Übersicht sind ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt elektronisch bis 9 Uhr mitgeteilt wurden. Es kann zu Abweichungen zwischen der NLGA-Tabelle und Angaben anderer Stellen, etwa der betroffenen Kommunen, kommen.
Die gegenüber dem vorherigen Tag neu ausgewiesenen Fälle sind nicht zwingend erst seit der gestrigen Auflistung neu aufgetreten. Die Gesundheitsämter leiten als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen ein, ggf. erfolgt die standardisierte Falldatenübermittlung erst danach mit zeitlicher Verzögerung. Bis zur Übermittlung der Fälle an das NLGA können einige Tage vergehen. Dies gilt vor allem, wenn viele Fälle in einem kurzen Zeitraum auftreten.
Veränderungen mit geringerer Fallzahl können darüber hinaus auftreten, wenn ein Krankenhaus beispielsweise einen Todesfall an das örtliche Gesundheitsamt gemeldet hat, die bzw. der Verstorbene aber in einem anderen Landkreis gemeldet war.
Als Kriterium für die Meldung „genesen“ gilt das Meldedatum des Falles, wenn es länger als 14 Tage zurückliegt. Die in dieser Kategorie aufgezählten Patientinnen und Patienten sind außerdem weder in Behandlung in einem Krankenhaus noch verstorben. Diese Kriterien legt auch das RKI an.
HANNOVER (red.). Bestätigte und gemeldete Infektionszahlen vom 04.02.2021 für das Land Niedersachsen und die Region Hannover. Es kann zwischen den Meldungen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover zu meldebedingt unterschiedlichen Zahlen kommen. Bedenken Sie, dass die Meldungen am Montag / Dienstag immer wegen der fehlenden Testungen am Wochenende niedriger ausfallen und somit nicht zwangsläufig auf einen Rückgang der Fallzahlen hinweisen. Die Region Hannover veröffentlicht am Wochenende und zu den Weihnachtstagen keine Fallzahlen für ihre Gemeinden.
Nachfolgend können Sie auf der Grafik sehen, in welchem Modus (Gelb = Vorwarnstufe >35 / Rot = Grenzwert >50 / Dunkelrot Grenzwert oberhalb >100 / Violett >200) ihr jeweiliger Landkreis sich aktuell befindet. 1.215 Neuinfektionen in Niedersachsen gegenüber dem Vortag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Montags nicht alle Meldungen vorliegen. Die genauen Fallzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Neu hinzugenommen wurde der Schwellwert >200 seit dem 26.11.2020
Hannover (PM). Die Meldungen vom Land Niedersachsen für den 04.02.2021
145.605 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Donnerstag, 9 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt worden. Das sind 1.215 Fälle mehr als noch am Vortag.
Der vom Robert Koch-Institut (RKI) für Niedersachsen mitgeteilte aktuelle 7-Tage-R-Wert beträgt 0,82. (0,77 – 0,87)*.
Mit dem 7-Tage-R-Wert wird die Reproduktionszahl (R) geschätzt, die angibt, wie viele Menschen eine infizierte Person in diesem Zeitraum im Durchschnitt angesteckt hat. Ein R > 1 weist auf ein tendenziell ansteigendes Infektionsgeschehen hin und ein R < 1 auf ein tendenziell rückläufiges Infektionsgeschehen.
* Bei dem 7-Tages-R-Wert handelt es sich um eine Schätzung, die mit einer Unsicherheit behaftet ist. Mit einer 95%-igen Wahrscheinlichkeit fällt der Wert in das in Klammern angegebene 95%-Prädiktionsintervall. Die Schätzung bezieht sich auf den 29.01.2021.
Informationen zur Berechnung dieses Wertes finden Sie auf den Internetseiten des RKI.
Insgesamt 3.461 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet.
Über Details kann die zuständige Kommune Auskunft geben.
Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 127.270 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 86,8 Prozent.
In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 1.315 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 1.014 Erwachsene auf Normalstationen, 296 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 205 Erwachsene beatmet werden, 21 davon auf einem ECMO-Platz. Vier Kinder werden aktuell auf einer Normalstation behandelt, ein Kind wird auf einer Intensivstation behandelt.
Fallzahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle in Niedersachsen
Fälle
Verstorbene**
Genesene***
7-Tagesinzidenz
145605
3461
127270
73,2
(+1215*)
(+63*)
(+1439*)
Landkreise, kreisfreie Städte
Gesamtzahl der Fälle
Gesamt Inzidenz pro 100.000 Einwohner
Gesamtzahl der Fälle der letzten 7 Tage
7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner
Gesamtzahl der Todesfälle
Ammerland
1667
(+8)
1 335,1
32
25,6
31
(+1)
Aurich
1921
(+16)
1 012,7
60
31,6
32
(+2)
Celle
2359
(+29)
1 317,8
87
48,6
40
Cloppenburg
6508
(+52)
3 812,9
174
101,9
98
(+1)
Cuxhaven
2550
(+58)
1 287,6
114
57,6
88
(+3)
Diepholz
4155
(+16)
1 914,0
83
38,2
80
(+3)
Emsland
6695
(+47)
2 047,7
192
58,7
123
(+3)
Friesland
981
(+3)
993,9
29
29,4
28
Gifhorn
3435
(+13)
1 945,9
141
79,9
113
(+2)
Goslar
1475
(+19)
1 082,2
114
83,6
68
(+1)
Göttingen
4896
(+22)
1 501,7
199
61,0
174
(+2)
Grafschaft Bentheim
3219
(+18)
2 346,9
96
70,0
84
(+1)
Hameln-Pyrmont
2486
(+32)
1 673,5
131
88,2
55
(+2)
Harburg
3825
(+17)
1 503,4
107
42,1
69
Heidekreis
2058
(+8)
1 463,0
32
22,7
79
(+2)
Helmstedt
1370
(+11)
1 500,6
84
92,0
49
Hildesheim
5356
(+50)
1 941,9
210
76,1
188
(+5)
Holzminden
883
(+11)
1 253,2
40
56,8
41
(+1)
Leer
1679
(+8)
983,3
90
52,7
24
(+1)
Lüchow-Dannenberg
461
(+3)
952,2
13
26,9
17
(+3)
Lüneburg
1754
952,5
59
32,0
36
Nienburg (Weser)
2219
(+32)
1 828,0
228
187,8
66
(+2)
Northeim
1342
(+12)
1 014,5
45
34,0
25
Oldenburg
3107
(+9)
2 373,7
78
59,6
94
Osnabrück
10132
(+49)
2 829,5
229
64,0
231
(+4)
Osterholz
1652
(+3)
1 450,0
38
33,4
44
(+1)
Peine
2692
(+32)
1 997,0
174
129,1
48
Rotenburg (Wümme)
2294
(+16)
1 400,6
47
28,7
68
Schaumburg
2589
(+14)
1 640,5
108
68,4
37
Stade
2769
(+24)
1 354,0
99
48,4
87
(+2)
Uelzen
1131
(+34)
1 224,2
208
225,1
29
Vechta
4953
(+66)
3 468,1
194
135,8
62
Verden
2533
(+15)
1 847,1
49
35,7
37
(+1)
Wesermarsch
1483
(+36)
1 674,1
85
96,0
40
(+2)
Wittmund
769
(+11)
1 350,9
45
79,0
25
(+1)
Wolfenbüttel
1478
(+19)
1 235,6
84
70,2
50
Hannover, Region
27147
(+286)
2 346,1
1411
121,9
608
(+14)
Braunschweig, Stadt
3440
(+42)
1 379,3
186
74,6
88
(+2)
Delmenhorst, Stadt
2125
(+8)
2 739,8
67
86,4
45
Emden, Stadt
506
(+1)
1 013,8
9
18,0
6
Oldenburg (Oldb), Stadt
2318
(+14)
1 371,0
58
34,3
34
Osnabrück, Stadt
4055
(+12)
2 453,8
97
58,7
72
Salzgitter, Stadt
2253
(+12)
2 160,3
91
87,3
45
Wilhelmshaven, Stadt
979
(+11)
1 286,7
33
43,4
37
(+1)
Wolfsburg, Stadt
1906
(+16)
1 532,5
98
78,8
66
Niedersachsen gesamt
145605
(+1215)
1 821,5
5848
73,2
3461
(+63)
Hannover (PM). Die Meldungen der Region Hannover für seine Gemeinden am 04.02.2021
Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 27.367 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 23.960 Personen als genesen aufgeführt. 625 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 85 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2782 Menschen in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 121,5. + + +
Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):
Alter
Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre
1344
10 – 19 Jahre
2894
20 – 29 Jahre
4791
30 – 39 Jahre
4225
40 – 49 Jahre
3912
50 – 59 Jahre
3852
60 – 69 Jahre
2074
70 – 79 Jahre
1272
80+ Jahre
2587
keine Angaben
416
Verteilung nach Kommunen:
*Die Inzidenzwerte der einzelnen Kommunen spielen für in der Corona-Verordnung aufgeführte Regelungen keine Rolle. Hierfür ist allein der Inzidenzwert der gesamten Region Hannover von Bedeutung.
LÜNEBURG (PM / red.). Seit Ende Januar wurde vom Land Niedersachsen die Durchführung des praktischen Fahrunterrichts mit Hinweis auf die derzeitigen Corona-Verordnung per Nachricht untersagt. Dieses sorgte bei den Fahrschulen für erheblichen Unmut. Nun zog ein Fahrlehrer vor das Verwaltungsgericht und dieses stellte klar: Fahrunterricht bleib trotz der Regelungen in der Corona-Verordnung erlaubt.
Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat im Rahmen eines Beschlusses vom 3. Februar 2021 entschieden, dass die Durchführung praktischen Fahrunterrichts derzeit nicht durch § 14a der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.01.2021, im Folgenden: Corona-VO) verboten ist (Az.: 13 MN 37/21).
In dem Verfahren hatte der Antragsteller, der im Landkreis Gifhorn mehrere Fahrschulen betreibt, beantragt, § 14a Corona-VO vorläufig außer Vollzug zu setzen, soweit sich das darin geregelte Verbot von Präsenzunterricht im Bereich der außerschulischen Bildung auf praktischen Fahrunterricht beziehe.
Zwar hat der Senat diesen Antrag als unzulässig verworfen. Dies ist jedoch nur darauf zurückzuführen, dass die Durchführung praktischen Fahrunterrichts nach Auffassung des Senats derzeit nicht durch die angegriffene Norm des § 14a Satz 1 Corona-VO verboten ist. Deshalb könne der Antragsteller im Hinblick auf den allein streitgegenständlichen praktischen Fahrunterricht nicht geltend machen, durch diese Verordnungsbestimmung in seinen Rechten verletzt zu sein.
Für Fahrprüfungen und die Fahrausbildungsberatung folge die Zulässigkeit bereits aus der ausdrücklichen Ausnahme in § 14a Satz 2 Corona-VO. Praktischer Fahrunterricht, der zu Zwecken einer beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung durchgeführt werde (z.B. bei angehenden Berufskraftfahrer/innen), sei ebenfalls zulässig. Denn in der von § 28a Abs. 5 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes geforderten ursprünglichen Begründung vom 8. Januar 2021 zu dem mit Wirkung vom 10. Januar 2021 eingefügten § 14a Corona-VO habe der Verordnungsgeber zu erkennen gegeben, dass sich das darin geregelte Verbot nicht auf Präsenzunterricht zu derartigen Zwecken beziehen sollte.
Aber auch der „gewöhnliche“ praktische Fahrunterricht sei weiterhin erlaubt. Denn in der genannten ursprünglichen Verordnungsbegründung sei auch betont worden, dass der sog. „aufsuchende“ Unterricht, zu dem nach einhelliger Auffassung und Verwaltungspraxis der praktische Fahrunterricht gehöre (vgl. Senatsbeschl. v. 22.1.2021 – 13 MN 17/21 -, juris), nicht von dem Verbot des Präsenzunterrichts betroffen sei.
Diesen durch einschränkende Auslegung ermittelten Bedeutungsgehalt des § 14a Corona-VO müsse der Verordnungsgeber weiterhin gegen sich gelten lassen. Der bloße „nachrichtliche“ Hinweis zu § 14a in der Begründung anlässlich der späteren Änderungsverordnung zur Corona-VO vom 22. Januar 2021, demzufolge der Verordnungsgeber ab dem 25. Januar 2021 unter verbotenem „Präsenzunterricht“ auch den „aufsuchenden“ Unterricht (und damit auch den praktischen Fahrunterricht) verstehe, ändere an der dargestellten Rechtslage nichts. Denn diese Änderungsverordnung habe den Text des § 14a Corona-VO unverändert gelassen. Der in dem „nachrichtlichen“ Hinweis zum Ausdruck gekommene Änderungswille des Verordnungsgebers sei damit bislang nicht umgesetzt worden.
Angesichts des Umstandes, dass das Land Niedersachsen als Antragsgegner in Gestalt dieses Hinweises und weiterer Verlautbarungen im Internet gleichwohl suggeriert habe, praktischer Fahrunterricht sei seit dem 25. Januar 2021 durch Landesverordnung verboten, hat ihm der 13. Senat trotz des Unterliegens des Antragstellers mit dem Normenkontrolleilantrag die Verfahrenskosten auferlegt.
Der Beschluss ist unanfechtbar.
Der Beschluss wird zeitnah in der kostenfrei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Justiz (www.rechtsprechung.niedersachsen.de/) veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund wird gebeten, von individuellen Anfragen zur Übersendung des Beschlusses abzusehen.
§ 14a der Niedersächsischen Corona-Verordnung lautet:
„Im Bereich der außerschulischen Bildung, vor allem in Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung, ist der Präsenzunterricht untersagt. Weiterhin zulässig sind die Durchführung von Prüfungen und die Bildungsberatung, soweit die Vorgaben des § 2 Abs. 2 eingehalten werden.“
Die Verordnungsbegründung vom 8. Januar 2021 (Nds. GVBl. S. 8) lautet auszugsweise: „Zu Nummer 8 (§ 14a – Außerschulische Bildung):
Die Regelung stellt für den außerschulischen Bildungsbereich, also insbesondere für die Veranstaltungen der Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung klar, dass ein Präsenzunterricht nicht zulässig ist. Dies betrifft auch die Tätigkeit von Nachhilfeeinrichtungen; zulässig bleibt dagegen der sog. aufsuchende Unterricht, wie zum Beispiel der Einzelmusikunterricht im Hause einer Schülerin oder eines Schülers. Nicht erfasst vom Verbot des Präsenzunterrichts sind Veranstaltungen und Angebote im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, für die in § 2 Abs. 3 Nr. 6 klargestellt ist, dass für sie die Kontaktbeschränkungen nach § 2 Abs. 1 und das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 nicht gelten.“
Die Verordnungsbegründung vom 22. Januar 2021 (Nds. GVBl. S. 30) lautet auszugsweise: „Nachrichtlich zu § 14a:
Das Verbot des Präsenzunterrichts umfasst auch den aufsuchenden Unterricht, da auch dieser in Präsenz vor Ort durchgeführt wird. Nicht durch § 14a geregelt wird die berufliche Aus-, Fort- oder Weiterbildung. Um eine berufliche Aus-, Fort- oder Weiterbildung handelt es sich dann, wenn ein unmittelbarer Bezug zu einem angestrebten Beruf oder dem ausgeübten Beruf besteht.“
HANNOVER (red.). Bestätigte und gemeldete Infektionszahlen vom 03.02.2021 für das Land Niedersachsen und die Region Hannover. Es kann zwischen den Meldungen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover zu meldebedingt unterschiedlichen Zahlen kommen. Bedenken Sie, dass die Meldungen am Montag / Dienstag immer wegen der fehlenden Testungen am Wochenende niedriger ausfallen und somit nicht zwangsläufig auf einen Rückgang der Fallzahlen hinweisen. Die Region Hannover veröffentlicht am Wochenende und zu den Weihnachtstagen keine Fallzahlen für ihre Gemeinden.
Nachfolgend können Sie auf der Grafik sehen, in welchem Modus (Gelb = Vorwarnstufe >35 / Rot = Grenzwert >50 / Dunkelrot Grenzwert oberhalb >100 / Violett >200) ihr jeweiliger Landkreis sich aktuell befindet. 1.086 Neuinfektionen in Niedersachsen gegenüber dem Vortag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Montags nicht alle Meldungen vorliegen. Die genauen Fallzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Neu hinzugenommen wurde der Schwellwert >200 seit dem 26.11.2020
Hannover (PM). Die Meldungen vom Land Niedersachsen für den 03.02.2021
144.390 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Mittwoch, 9 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt worden. Das sind 1.086 Fälle mehr als noch am Vortag.
Insgesamt 3.398 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet.
Über Details kann die zuständige Kommune Auskunft geben.
Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 125.831 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 87,1 Prozent.
In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 1.284 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 1.000 Erwachsene auf Normalstationen, 280 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 199 Erwachsene beatmet werden, 21 davon auf einem ECMO-Platz. Drei Kinder werden aktuell auf einer Normalstation behandelt, ein Kind wird auf einer Intensivstation behandelt.
Fallzahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle in Niedersachsen
Fälle
Verstorbene**
Genesene***
7-Tagesinzidenz
144390
3398
125831
76,6
(+1086*)
(+51*)
(+1351*)
Landkreise, kreisfreie Städte
Gesamtzahl der Fälle
Gesamt Inzidenz pro 100.000 Einwohner
Gesamtzahl der Fälle der letzten 7 Tage
7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner
Gesamtzahl der Todesfälle
Ammerland
1659
(+8)
1 328,7
38
30,4
30
(+1)
Aurich
1905
(+17)
1 004,2
50
26,4
30
Celle
2330
(+2)
1 301,6
73
40,8
40
Cloppenburg
6456
(+19)
3 782,5
184
107,8
97
(+1)
Cuxhaven
2492
(+15)
1 258,3
126
63,6
85
Diepholz
4139
(+22)
1 906,6
108
49,7
77
(+2)
Emsland
6648
(+30)
2 033,3
187
57,2
120
(+2)
Friesland
978
990,8
31
31,4
28
Gifhorn
3422
(+9)
1 938,6
150
85,0
111
(+1)
Goslar
1456
(+33)
1 068,3
107
78,5
67
(+1)
Göttingen
4874
(+40)
1 494,9
205
62,9
172
Grafschaft Bentheim
3201
(+10)
2 333,7
93
67,8
83
(+1)
Hameln-Pyrmont
2454
(+48)
1 652,0
125
84,1
53
Harburg
3808
(+29)
1 496,7
120
47,2
69
(+1)
Heidekreis
2050
(+2)
1 457,3
30
21,3
77
(+2)
Helmstedt
1359
(+17)
1 488,5
106
116,1
49
Hildesheim
5306
(+41)
1 923,7
216
78,3
183
(+2)
Holzminden
872
(+2)
1 237,6
37
52,5
40
Leer
1671
(+29)
978,6
99
58,0
23
Lüchow-Dannenberg
458
(+1)
946,0
16
33,0
14
Lüneburg
1754
(+25)
952,5
75
40,7
36
Nienburg (Weser)
2187
(+31)
1 801,6
253
208,4
64
(+4)
Northeim
1330
(+8)
1 005,4
40
30,2
25
(+1)
Oldenburg
3098
(+13)
2 366,9
97
74,1
94
(+1)
Osnabrück
10083
(+26)
2 815,9
232
64,8
227
Osterholz
1649
(+12)
1 447,4
60
52,7
43
(+1)
Peine
2660
(+27)
1 973,3
176
130,6
48
(+1)
Rotenburg (Wümme)
2278
(+11)
1 390,9
48
29,3
68
(+1)
Schaumburg
2575
(+27)
1 631,6
110
69,7
37
Stade
2745
(+25)
1 342,2
113
55,3
85
(+1)
Uelzen
1097
(+53)
1 187,4
216
233,8
29
(+5)
Vechta
4887
(+30)
3 421,9
168
117,6
62
Verden
2518
(+7)
1 836,2
48
35,0
36
Wesermarsch
1447
(+8)
1 633,5
93
105,0
38
(+5)
Wittmund
758
(+6)
1 331,6
50
87,8
24
(+2)
Wolfenbüttel
1459
(+20)
1 219,7
119
99,5
50
Hannover, Region
26861
(+265)
2 321,4
1422
122,9
594
(+7)
Braunschweig, Stadt
3398
(+32)
1 362,4
184
73,8
86
(+6)
Delmenhorst, Stadt
2117
(+7)
2 729,5
71
91,5
45
Emden, Stadt
505
(+5)
1 011,8
12
24,0
6
Oldenburg (Oldb), Stadt
2304
(+7)
1 362,7
66
39,0
34
(+1)
Osnabrück, Stadt
4043
(+15)
2 446,6
125
75,6
72
Salzgitter, Stadt
2241
(+25)
2 148,8
112
107,4
45
(+1)
Wilhelmshaven, Stadt
968
(+10)
1 272,2
36
47,3
36
Wolfsburg, Stadt
1890
(+17)
1 519,6
98
78,8
66
Niedersachsen gesamt
144390
(+1086)
1 806,3
6125
76,6
3398
(+51)
Hannover (PM). Die Meldungen der Region Hannover für seine Gemeinden am 03.02.2021
Die Region Hannover weist darauf hin, dass das Gesundheitsamt die Einhaltung von Quarantäneanordnungen verstärkt kontrolliert. Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure können sich als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Region Hannover ausweisen. Wer gegen Quarantäneanordnungen verstößt, muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 3000 Euro rechnen.
+ + + Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 27.081 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 23.719 Personen als genesen aufgeführt. 610 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 85 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2752 Menschen in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 121,5. + + +
Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):
Alter
Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre
1316
10 – 19 Jahre
2865
20 – 29 Jahre
4752
30 – 39 Jahre
4178
40 – 49 Jahre
3868
50 – 59 Jahre
3824
60 – 69 Jahre
2055
70 – 79 Jahre
1257
80+ Jahre
2555
keine Angaben
411
Verteilung nach Kommunen:
*Die Inzidenzwerte der einzelnen Kommunen spielen für in der Corona-Verordnung aufgeführte Regelungen keine Rolle. Hierfür ist allein der Inzidenzwert der gesamten Region Hannover von Bedeutung.
HANNOVER (PM). Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am (heutigen) Dienstag erneut den Entwurf für einen Stufenplan 2.0 beraten und ihn dann zur Übersendung an den Landtag, zur Abstimmung mit den Verbänden sowie zur landesweiten Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen freigegeben.
Es handelt sich bei dem Stufenplan 2.0 um eine Art erweitertes Ampelsystem über sechs Stufen von einem geringen Infektionsgeschehen <10 in Stufe 1 bis zu einem eskalierenden Infektionsgeschehen >200 beziehungsweise einem R-Faktor von >1,2. Ob der Stufenplan dann so oder modifiziert umgesetzt wird, wird nach den nächsten Gesprächen zwischen Bund und Ländern entschieden werden, insbesondere auch im Lichte der ersten Ergebnisse zur Verbreitung von Virusmutationen in Deutschland.
Der Stufenplan 2.0 baut auf dem Stufenplan vom Frühjahr auf, mit dem damals die erste Lockerungsphase strukturiert wurde und auf dem im Herbst vorgestellten Handlungskonzept zu den bei steigenden Inzidenzen vorgesehenen Restriktionen. Die Landesregierung verfolgt auch weiterhin das Ziel, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, die Kontrolle über das Infektionsgeschehen durch Kontaktnachverfolgung zu behalten und die Balance zwischen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Schäden zu wahren.
Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir legen hier keinen Lockerungsplan vor. Wir wollen zeigen, wie sich in den nächsten Monaten die Lage entwickelt – zum Guten wie zum Schlechten. Der Stufenplan 2.0 soll Orientierung geben und mehr Transparenz über die notwendigen Maßnahmen schaffen, die zum Gesundheitsschutz jeweils nötig sind. Veränderungen bleiben dabei immer möglich, etwa bei neuen Erkenntnissen zu der Verbreitung der britischen und südafrikanischen Virusmutationen. Deswegen ist auch eine frühe Intervention vorgesehen, falls sich die Lage verschlechtert. Zugleich setzen wir auf Schutzkonzepte: Masken, Schnelltests und andere Hilfsmittel, mit deren Hilfe wir in Zukunft dann den Infektionsschutz weiter verbessern und gegebenenfalls weitere Erleichterungen vorsehen könnten.“
Wirtschaftsminister Bernd Althusmann: „Die beschlossenen Beschränkungen und Schließungen verursachen branchenübergreifend deutliche Einbußen. Hotellerie, Gastronomie, Clubs, Diskotheken, Reisveranstalter, Freizeiteinrichtungen und Veranstalter aller Art waren und sind auch gegenwärtig die am stärksten betroffenen Branchen. Der aktuelle Lockdown trifft neben den so genannten körpernahen Dienstleistungen, etwa Friseure, auch den innerstädtischen Einzelhandel mit voller Wucht – das umsatzstärkste Geschäft rund um die Weihnachtsfeiertage fiel weitestgehend aus.“
Althusmann ergänzt: „Neben der schnellen und möglichst unbürokratischen Auszahlung der finanziellen Hilfen braucht die Wirtschaft dringend eine Perspektive. Mit dem Stufenplan wollen wir einen verlässlichen und transparenten Ausblick auf den langfristigen Umgang mit den Corona-Maßnahmen geben und bieten Unternehmen und Beschäftigten so die größtmögliche Planungssicherheit. Wirtschaft und Gesellschaft können sich an dem Plan orientieren, was bei welchen Inzidenzwerten und bei welchem Infektionsgeschehen möglich ist – und was nicht. Damit ist der Stufenplan ein guter Kompromiss aus Gesundheitsschutz und wirtschaftlichen Perspektiven.“
Der Stufenplan sieht einen neuen Vorwarnwert vor. Galt bisher die 7-Tages-Inzidenz von 35 als Vorwarnwert für ein drohendes Überschreiten der 50er Marke, soll jetzt schon ab einer 7-Tages-Inzidenz von 25 stärker eingegriffen werden, um Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren. Grund ist, dass es spätestens ab einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 50 sehr rasch wieder zu einem exponentiellen Anstieg des Infektionsgeschehens kommen kann. Damit wird auch auf die wegen der neuen Mutanten drohenden dynamischen Infektionsentwicklung reagiert.
Aus diesem Grund werden im Übergang von Stufe 4 auf 3 orientiert an der Reproduktionszahl (R-Faktor) differenzierte Maßnahmen vorgeschlagen, je nachdem, ob es sich um eine positive oder negative Infektionsentwicklung handelt. Der R-Faktor ist neben der 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen ein zusätzlicher Indikator dafür, dass es sich um eine deutliche positive bzw. negative Infektionsentwicklung handelt.
Der Stufenplan sieht vor, dass bei einer negativen Entwicklung des Infektionsgeschehens schneller und schärfer reagiert werden soll, um möglichst zügig wieder unterhalb des Vorwarnwertes von 25 (7-Tages-Inzidenz) zu kommen. Die Maßnahmen der nächsten Stufe (oder Stufen) sollen dann umgehend eingeleitet werden. Umgekehrt sollte bei einer positiven Infektionsentwicklung erst abgewartet werden, ob diese stabil rückläufig ist (in der Regel mindestens über einen Zeitraum von sieben Tagen), bevor Lockerungen der nächsten niedrigeren Stufe in Betracht kommen.
Zum Bereich Schule und Kita unterstreicht Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Mit diesem Plan möchten wir den Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie den Kindern, Jugendlichen und Eltern eine klare Perspektive und Orientierung geben – nach heutigem Stand. Wir sagen in dem Stufenplan glasklar, wer wann in die Kita und die Schule gehen kann. Wir machen transparent, unter welchen Voraussetzungen Öffnungen oder Verschärfungen erfolgen werden. Das gibt Kitas, Schulen, Schulträgern, Eltern und unter dem Strich den Kindern und Jugendlichen Verlässlichkeit. Die Leitlinie ist: Bildung und Betreuung hat Priorität. Es gilt, so viel Präsenzunterricht und Betreuung wie möglich bei maximalem Gesundheitsschutz!“
Carola Reimann weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die vorgesehenen Stufen im Wesentlichen auf Werte für ganz Niedersachsen beziehen und landesweit gültige Beschränkungen vorgeben. Reimann ergänzt: „Der Stufenplan 2.0 stellt aber außerdem dem Öffentlichen Gesundheitsdienst einen Handlungsrahmen für regional höhere Inzidenzen zur Verfügung. Zusätzliche Lockerungen auf regionaler Ebene sind aber einstweilen leider nicht möglich, zu groß ist die Mobilität innerhalb Niedersachsens zwischen den Landkreisen und zu groß die Gefahr, dass auch aus Nachbarländern Menschen die dann eventuell wieder geöffneten Fitnessangebote oder Gaststätten besuchen oder zum Shoppen kommen würden.“
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