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Schlagwortarchiv für: Niedersachsen

Niedersachsen ist nun offiziell Teil des Alfred-Wegener-Instituts – HIFMB Oldenburg

Niedersachsen ist nun offiziell Teil des Alfred-Wegener-Instituts

17. Februar 2021/in Niedersachsen

OLDENBURG (PM). Mit der Unterzeichnung des Konsortialvertrags ist Niedersachsen nun Teil des Alfred-Wegener-Instituts Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI). Das Helmholtz-Institut für Funktionelle Marine Biodiversität (HIFMB) der Universität Oldenburg ist nun ein Standort des meeres- und polarwissenschaftlichen Forschungsinstituts.

„Für Niedersachsen bedeutet die Aufnahme einen weiteren Schritt zur nachhaltigen Stärkung und Erhöhung der Sichtbarkeit der niedersächsischen Meeresforschung“, so Niedersachsens Wissenschaftsminister Björn Thümler. „Zugleich verbessert die Einbindung in eine große Wissenschaftsorganisation die Voraussetzungen für Spitzenforschung.“

Die Funktion mariner Ökosysteme hängt von der biologischen Vielfalt der Meere ab. Die Beantwortung der Kernfrage, wie stark und in welcher Form diese biologische Vielfalt auf die globale Klimaerwärmung und anthropogene Einflüsse reagiert, ist der wichtigste Forschungsschwerpunkt des Instituts in Oldenburg. „Mit ihrer Erforschung mariner Ökosysteme leisten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am HIFMB einen wichtigen Baustein zum Verständnis des Klimawandels“, so Thümler weiter.

Die Aufnahme Niedersachsens in die gemeinsame Bund-Länder-Förderung des AWI ist verbunden mit zusätzlichen Fördergeldern in Höhe von rund 6 Millionen Euro jährlich.

Änderungen in der Corona-Verordnung zum 13. Februar 2021 – Update 13.02.21 Corona Verordnung

Änderungen in der Corona-Verordnung zum 13. Februar 2021

12. Februar 2021/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM). Am morgigen Samstag, 13. Februar 2021, treten mit der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung vom 12. Februar 2021 einige kleinere Erleichterungen in Kraft. Gleichzeitig wird aber die Pflicht, medizinische Masken zu tragen und Testungen durchzuführen, ausgeweitet. 

Wesentliche Lockerungen sind jedoch trotz der zurückgehenden Infektionszahlen leider noch nicht möglich. Grund sind die sich auch in Deutschland und in Niedersachsen ausbreitenden Virusmutationen. Insbesondere die britische und die südafrikanischen Mutanten sind weitaus aggressiver als das ursprüngliche Virus. Es wird befürchtet, dass mit ihnen eine erhöhte Infektiosität, schwerere Krankheitsverläufe und eventuell auch verminderte Reaktionen auf die vorhandenen Impfstoffe einhergehen.

Aus diesem Grund hat sich die Niedersächsische Landesregierung – nach Abstimmung auch mit den Kommunalen Spitzenverbänden und einer Diskussion im Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtags – entschieden, den bisherigen Lockdown zu verlängern. In Kraft bleiben insbesondere die strengen Kontaktbeschränkungen (ein Haushalt plus eine Person), die breite Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken und die Schließung weiter Teile des Einzelhandels, der körpernahen Dienstleistungen und der Gastronomie.

Hier ein Überblick über die aber dennoch vorgenommenen wesentlichen Änderungen:

  1. Mit der Änderung in § 2 Abs. 1 Satz 1 der Corona-Verordnung wird das Alter der von den Kontaktbeschränkungen ausgenommenen Kinder von bisher drei auf nunmehr sechs Jahre erhöht. Die Kontaktbeschränkungen belasten insbesondere Kinder und Familien stark. Die Anhebung der Altersgrenze reduziert diese Belastung ein wenig.
  2. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders

wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Medizinische Masken haben eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. § 3 Absatz 3 Satz 3 enthält deshalb eine Ausweitung und Klarstellung zur Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Im Bereich der Gesundheitsversorgung und der Pflege von Personen beim Kontakt mit den zu versorgenden oder zu pflegenden Personen ist vom 13. Februar 2021 an verpflichtend eine medizinische Maske zu tragen. Deren erhöhter Schutzstandard soll auch in diesem sensiblen Bereich wirksam werden.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird die bisher in § 9 Abs. 1 Satz 4 enthaltene Regelung, dass bei Veranstaltungen der Glaubensgemeinschaften nach § 9 Abs. 1 eine medizinische Maske zu tragen ist, als neue Nummer 4 eingefügt. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden.

Die neue Nummer 4 regelt zudem durch ihre Bezugnahme auf § 9 Abs. 2, dass die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken auch für durch Rechtsvorschriften vorgeschriebene Sitzungen und Zusammenkünfte der öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie Parteien, Vereine, Initiativen und andere ehrenamtliche Zusammenschlüsse gilt, wenn die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen stattfinden.

Um die Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen, betreuten Wohngemeinschaften etc.  bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, werden nach Nummer 5 Besucherinnen und Besucher sowie näher beschriebene Dritte während ihres Aufenthaltes in der Einrichtung ebenfalls zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet.

Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der zukünftig erlaubten beruflichen Fahrgemeinschaften sollen durch die in Nummer 6 geregelte Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske vor einer Ansteckung bestmöglich geschützt werden.

  1. In § 4 Abs. 1 ist nunmehr – ebenso wie in den übrigen Regelungen der Verordnung (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5; § 3 Abs. 4 Nr. 4) – klargestellt, dass der Niedersächsische Landtag auch von der Pflicht zu einem Hygienekonzept freigestellt ist.
  2. Die Änderung in § 6 ‚Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern‘ ist eine Folge der Anhebung der Altersgrenze für Kinder in § 2 Abs. 1 Satz 1.
  3. In § 9 ‚Religionsausübung, sonstige Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Versammlungen‘ hatte die bisherige Regelung in Absatz 1 mitunter zu der nicht intendierten Interpretation geführt, dass die Maßgaben der Sätze 3 bis 6 nur dann gelten, wenn Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der vorhandenen Personenkapazitäten in den Räumlichkeiten führen können. Die textliche Änderung stellt in Satz 1 nunmehr klar, dass die Maßgaben der folgenden Sätze uneingeschränkt gelten. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden.

Die Ausnahmen für die Rechtspflege sind nunmehr einheitlich und übereinstimmend in § 2 Abs. 3 Satz 2 geregelt. § 9 Abs. 2 Satz 2 ist damit nicht mehr erforderlich und kann gestrichen werden.

In § 10 Abs. 1, Satz 1 Nr. 9 wird die angekündigte Öffnung der Friseure in Aussicht gestellt. Diese Regelung tritt jedoch erst am 1. März 2021 in Kraft. Die Schließung der Friseurbetriebe stellt für die Bürgerinnen und Bürger eine extreme Belastung dar. Die Mehrzahl der Menschen schneidet sich nicht selbst die Haare und tut dies auch nicht bei anderen Personen ohne dafür ausgebildet zu sein. Diese Situation ruft auf längere Sicht bei vielen Menschen ein deutliches Gefühl des Ungepflegtseins hervor. Andere körpernahe Dienstleistungen betreffen nicht im gleichen Maße ein körperpflegerisches Grundbedürfnis und können regelmäßig selbst vorgenommen werden.

  1. Die Änderung in § 10 Abs. 1 Satz 5 dient der Klarstellung, dass die Erbringung und Inanspruchnahme aller sexuellen Dienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 ProstSchG untersagt sind, unabhängig vom Ort der Erbringung und einer möglichen Erlaubnispflicht nach den §§ 12 ff. ProstSchG. Es handelt sich also lediglich um eine Klarstellung, dass Prostitution in jeder Form aufgrund des Infektionsrisikos derzeit verboten bleibt.
  2. 10 Abs. 1 b Satz 1 Nrn. 2, 3 und 19 nimmt zukünftig Verkaufsstellen für Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen, Blumengestecke und Grabschmuck sowie des gärtnerischen Facheinzelhandels von der Schließung aus. Die in den genannten Verkaufsstellen angebotenen Waren sind Güter des täglichen Bedarfs und die Öffnung der in der Regel kleinteilig aufgestellten Verkaufsstellen eröffnet voraussichtlich kein gravierend erhöhtes Infektionsrisiko. Damit können ab dem morgigen Samstag, 13. Februar 2021 Gärtnereien, Gartencenter und Gartenmärkte und alle weiteren Verkaufsstellen für Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen sowie für Blumengestecke und Grabschmuck öffnen, also alle Geschäfte, deren Sortimentsschwerpunkt im Verkauf von Blumen und Pflanzen liegt. Randsortimente wie Töpfe, Blumenschmuck und Gartenartikel dürfen ebenfalls verkauft werden. Es gelten die bekannten Regeln zu Randsortimenten sowie die bekannten Hygieneregeln, wie sie bereits im geöffneten Einzelhandel angewendet werden. Der Verkauf von Pflanzen und Blumen ist außerdem auch auf Wochenmärkten und im landwirtschaftlichen Direktverkauf sowie in Hofläden gestattet.
  3. Die Ergänzung in § 10 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 10a führt dazu, dass im Autohandel wie auch im Zweiradhandel Probefahrten wieder erlaubt sind. Dabei gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin, sodass die Kundin oder der Kunde die Probefahrt mit einem Pkw nur allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts durchführen kann. Analog zu den Regeln für „Click&Collect“ müssen auch bei Probefahrten FFP2-Masken getragen werden. Außerdem müssen die Unternehmen in ihrem Schutz- und Hygienekonzept insbesondere Maßnahmen vorsehen, die Menschenansammlungen vermeiden, etwa durch gestaffelte Zeitfenster.
  4. Die in § 14 Abs. 2 Satz 1 genannten Beschäftigten und Personen in Heimen für ältere oder pflegebedürftige Menschen nach § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) für ältere oder pflegebedürftige Menschen sowie in Tagespflegeeinrichtungen sind verpflichtet, an jedem Tag, an dem sie in den Einrichtungen tätig sind, einen PoC-Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen zu lassen. Es soll auch weiterhin sichergestellt werden, dass ein Eintragen des Coronavirus in die Einrichtungen so weit wie möglich ausgeschlossen wird. Dies gilt auch für Einrichtungen der Tagespflege, auch hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftige Einrichtungen. Bei diesem Personenkreis tritt noch hinzu, dass vielfältige Kontakte außerhalb der Tagespflege möglich sind, auch zu nichtgetesteten Personen.

Im ambulanten Setting gilt eine Pflicht zur Testung für die Personen, die in den entsprechenden Einrichtungen tätig sind (Beschäftigte, eingesetzte Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, Praktikantinnen und Praktikanten, ehrenamtlich Tätige, Bundesfreiwilligendienstleistende und Freiwilligendienstleistende), an drei Tagen in der Woche. Dieses führt nicht zu einer unvertretbaren Gefährdungslage, auch wenn die zu Pflegenden ebenso wie die Bewohnerinnen und Bewohner etwa in Heimen zu einer besonders vulnerablen Gruppe gehören.

Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Dementsprechend wird für den in § 14 Abs. 2 Satz 1 der Corona-VO bezeichneten Personenkreis beim Kontakt mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, Gästen der Tagespflege und Pflegebedürftigen eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen.

  1. Künftig gelten die Bestimmungen zur Anmelde- und – bei entsprechender Inzidenz – Testpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie Dritte, die diese Einrichtung betreten wollen, auch in Heimen für Menschen mit Behinderungen (§ 14 Abs. 3). Um den Bewohnerinnen und Bewohnern einen noch besseren Schutz zu gewährleisten, darf die dem nachzuweisenden negativen Testergebnis zugrundeliegende Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 künftig höchstens 36 statt zuvor 72 Stunden zurückliegen.

Während die Beschäftigten etwa in Heimen schon jetzt verpflichtet sind, eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen haben, soweit und solange sie Kontakt zu einer Bewohnerin oder einem Bewohner haben, galt dies bislang nicht für Personen, die die Einrichtung ausschließlich betreten, um dort nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen oder Körperpflege auszuüben (z. B. externe Physiotherapeutinnen oder -therapeuten). Um die Pflegebedürftigen auch adäquat zu schützen, wenn eine Tätigkeit im Bereich der körpernahen Dienstleistungen oder Körperpflege nicht von Beschäftigten, sondern von Dritten durchgeführt wird, sind diese Dritten künftig ebenfalls zum Tragen einer Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus verpflichtet, soweit und solange sie Kontakt zu einer Bewohnerin oder einem Bewohner haben. Für diesen Personenkreis gilt dann auch die für die Beschäftigten der Einrichtungen bestehende Pflicht zur Durchführung von PoC-Antigen-Tests unabhängig von der Inzidenz.

  1. Aus dem ergänzten § 14 Abs. 5 ergibt sich, dass seelsorgerische Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Begleitung Sterbender jederzeit zulässig bleibt.
  2. Die Änderung in § 14 a der Corona-Verordnung führt dazu, dass die Abschlussklassen der Vorbereitungskurse für staatliche Schulabschlüsse im Zweiten Bildungsweg nicht mehr erfasst sind vom Verbot des Präsenzunterrichts. Die Erlangung von Schulabschlüssen, zum Beispiel für die Aufnahme einer anschließenden Berufsausbildung, ist von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung. Die Gruppengröße darf allerdings, analog zu den Regelungen für Lerngruppen an Schulen, in der Regel 16 Personen nicht überschreiten.
  3. Der Präsenzunterricht sowie der sogenannte aufsuchende Unterricht im Bereich der außerschulischen Bildung, vor allem in Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung sind untersagt (§ 14a). Zulässig ist die Durchführung von Prüfungen und die Bildungsberatung, sofern dabei das Abstandsgebot und die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten werden.

Eine Ausnahme liegt nach § 2 Abs. 3 Nr. 6 für Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung nur dann vor, wenn ein Bezug zu einem angestrebten oder dem ausgeübten Beruf besteht. Dies kann zum Beispiel im Bereich von Angeboten der außerbetrieblichen Berufsausbildung, den nach SGB II und SGB III geförderten Qualifizierungs- und Arbeitsförderungsmaßnahmen sowie den berufsbezogenen Zertifikatskursen der Fall sein.

Die Teilnahme an Integrations- und Berufssprachkursen hat hingegen keinen konkreten Bezug zu einem angestrebten oder dem ausgeübten Beruf und ist daher als Präsenzunterricht unzulässig. Weiterhin möglich sind Online-Weiterbildungsangebote.

Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 13. März 2021. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass nach dem nächsten Treffen von Bund und Ländern am 3. März 2021 eine weitere Verordnungsänderung auf den Weg gebracht wird. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine Perspektive und abhängig vom Infektionsgeschehen ein Stück Planungssicherheit zu eröffnen, hatte das Land Niedersachsen einen Stufenplan erarbeitet, der derzeit breit diskutiert und weiterentwickelt wird. Diese Vorstellungen gehen ein in einen Arbeitsprozess zusammen mit den anderen Ländern und der Bundesregierung zur Entwicklung weiterer Schritte einer sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe. Die Öffnungsstrategie wird von einer Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet. Das Leben soll – soweit infektiologisch vertretbar – schrittweise wieder mehr an Normalität gewinnen. Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich haben höchste Priorität. Dieser Bereich soll daher möglichst schon im März weiter geöffnet werden.

Änderungen in der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung

Die Niedersächsische Quarantäneverordnung wird an die erhöhte Gefahr des Eintrags von Mutanten des Virus angepasst. Mit der Änderung soll ein weiterer Eintrag von Virusvarianten bei der Einreise vermindert werden.

Die Quarantäne dauert nun im Grundsatz immer 14 Tage. Der bisherige Absonderungszeitraum von 10 Tagen wird damit verlängert. Damit soll der mögliche Inkubationszeitraum abgesichert werden, der insgesamt bis zu 14 Tage betragen kann. Eine Verkürzung der Absonderungspflicht ist nur noch bei Einreisen aus (normalen) Risikogebieten möglich. Einreisende aus Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten können ihren Quarantänezeitraum hingegen nicht mehr verkürzen. Wer die Absonderungszeit nach der Einreise aus einem Risikogebiet verkürzen möchte, benötigt nun einen negativen PCR-Test. Diese Tests bieten eine höhere Sicherheit als die PoC-Antigen-Schnelltests in Bezug auf den Nachweis von Infektionen.

Änderungen in der Corona-Verordnung zum 13. Februar 2021 – 2021 02 13 Kontakt02

© Land Niedersachsen

Die Lesefassung der geänderten Niedersächsischen Corona-Verordnung mit Stand 12.02.2021:

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Tagesupdate Corona

Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 11.02.2021

11. Februar 2021/in Gesundheit

HANNOVER (red.). Bestätigte und gemeldete Infektionszahlen vom 11.02.2021 für das Land Niedersachsen und die Region Hannover. Es kann zwischen den Meldungen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover zu meldebedingt unterschiedlichen Zahlen kommen. Bedenken Sie, dass die Meldungen am Montag / Dienstag immer wegen der fehlenden Testungen am Wochenende niedriger ausfallen und somit nicht zwangsläufig auf einen Rückgang der Fallzahlen hinweisen. Die Region Hannover veröffentlicht am Wochenende und zu den Weihnachtstagen keine Fallzahlen für ihre Gemeinden.

Nachfolgend können Sie auf der Grafik sehen, in welchem Modus (Gelb = Vorwarnstufe >35 / Rot = Grenzwert >50 / Dunkelrot Grenzwert oberhalb >100 / Violett >200) ihr jeweiliger Landkreis sich aktuell befindet. 1.079 Neuinfektionen in Niedersachsen gegenüber dem Vortag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Montags nicht alle Meldungen vorliegen. Die genauen Fallzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Neu hinzugenommen wurde der Schwellwert >200 seit dem 26.11.2020

Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 11.02.2021 – JOgNY 7 tage inzidenz in niedersachsen stand 11 februar 2021 nbsp

© BG-PRESS.de (Stand 11.02.2021)

Hannover (PM). Die Meldungen vom Land Niedersachsen für den 11.02.2021

150.968 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Donnerstag, 9 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt worden. Das sind 1.079 Fälle mehr als noch am Vortag.

Der vom Robert Koch-Institut (RKI) für Niedersachsen mitgeteilte aktuelle 7-Tage-R-Wert beträgt 0,84 (0,80 – 0,89)*.

Mit dem 7-Tage-R-Wert wird die Reproduktionszahl (R) geschätzt, die angibt, wie viele Menschen eine infizierte Person in diesem Zeitraum im Durchschnitt angesteckt hat. Ein R > 1 weist auf ein tendenziell ansteigendes Infektionsgeschehen hin und ein R < 1 auf ein tendenziell rückläufiges Infektionsgeschehen.

* Bei dem 7-Tages-R-Wert handelt es sich um eine Schätzung, die mit einer Unsicherheit behaftet ist. Mit einer 95%-igen Wahrscheinlichkeit fällt der Wert in das in Klammern angegebene 95%-Prädiktionsintervall. Die Schätzung bezieht sich auf den 05.02.2021.
Informationen zur Berechnung dieses Wertes finden Sie auf den Internetseiten des RKI.

Insgesamt 3.696 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet.

Über Details kann die zuständige Kommune Auskunft geben.

Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 133.991 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 88,8 Prozent.

In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 1.213 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 946 Erwachsene auf Normalstationen, 266 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 175 Erwachsene beatmet werden, 18 davon auf einem ECMO-Platz. Ein Kind wird aktuell auf einer Normalstation behandelt.

Fallzahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle in Niedersachsen
Fälle Verstorbene** Genesene*** 7-Tagesinzidenz
150968 3738 133991 65,3
(+1079*) (+42*) (+1406*)  

 

Landkreise, kreisfreie Städte Gesamtzahl der Fälle Gesamt Inzidenz pro 100.000 Einwohner Gesamtzahl der Fälle der letzten 7 Tage 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner Gesamtzahl der Todesfälle
Ammerland 1704 (+10) 1 364,7 37 29,6 33
Aurich 1987 (+13) 1 047,5 60 31,6 35
Celle 2443 (+19) 1 364,7 84 46,9 43
Cloppenburg 6704 (+34) 3 927,8 166 97,3 114 (+6)
Cuxhaven 2692 (+10) 1 359,3 155 78,3 103 (+5)
Diepholz 4256 (+18) 1 960,5 102 47,0 81
Emsland 6927 (+62) 2 118,6 223 68,2 126
Friesland 1008 (+5) 1 021,2 25 25,3 29
Gifhorn 3535 (+12) 2 002,6 93 52,7 121 (+1)
Goslar 1543 (+17) 1 132,1 67 49,2 75
Göttingen 5048 (+11) 1 548,3 150 46,0 180
Grafschaft Bentheim 3347 (+41) 2 440,2 128 93,3 87
Hameln-Pyrmont 2576 (+15) 1 734,1 90 60,6 63 (+1)
Harburg 3964 (+37) 1 558,0 138 54,2 73
Heidekreis 2093 (+6) 1 487,8 30 21,3 88 (+1)
Helmstedt 1445 (+9) 1 582,7 75 82,1 52
Hildesheim 5594 (+45) 2 028,2 240 87,0 198 (+1)
Holzminden 918 (+13) 1 302,9 24 34,1 44 (+1)
Leer 1785 (+24) 1 045,4 106 62,1 25
Lüchow-Dannenberg 478 (+2) 987,4 17 35,1 17
Lüneburg 1807 981,3 37 20,1 37
Nienburg (Weser) 2392 (+41) 1 970,5 173 142,5 85 (+3)
Northeim 1383 (+6) 1 045,5 33 24,9 25
Oldenburg 3166 (+14) 2 418,8 56 42,8 101 (+2)
Osnabrück 10346 (+45) 2 889,3 212 59,2 238 (+1)
Osterholz 1692 (+12) 1 485,1 36 31,6 49
Peine 2839 (+16) 2 106,1 146 108,3 56 (+3)
Rotenburg (Wümme) 2337 (+4) 1 426,9 32 19,5 70
Schaumburg 2662 (+10) 1 686,7 74 46,9 39
Stade 2828 (+10) 1 382,8 52 25,4 93
Uelzen 1251 (+29) 1 354,1 120 129,9 52 (+4)
Vechta 5216 (+38) 3 652,3 262 183,5 66
Verden 2558 (+10) 1 865,3 25 18,2 38
Wesermarsch 1637 (+24) 1 848,0 146 164,8 47
Wittmund 788 (+2) 1 384,3 19 33,4 27 (+2)
Wolfenbüttel 1541 (+23) 1 288,2 59 49,3 52
Hannover, Region 28324 (+228) 2 447,8 1172 101,3 659 (+4)
Braunschweig, Stadt 3561 (+25) 1 427,8 118 47,3 99 (+1)
Delmenhorst, Stadt 2172 (+12) 2 800,4 47 60,6 49 (+2)
Emden, Stadt 536 (+2) 1 073,9 30 60,1 6
Oldenburg (Oldb), Stadt 2383 (+14) 1 409,4 63 37,3 37 (+2)
Osnabrück, Stadt 4149 (+23) 2 510,7 93 56,3 75
Salzgitter, Stadt 2359 (+45) 2 261,9 106 101,6 47 (+1)
Wilhelmshaven, Stadt 1023 (+14) 1 344,5 25 32,9 37
Wolfsburg, Stadt 1971 (+29) 1 584,8 70 56,3 67 (+1)
Niedersachsen gesamt 150968 (+1079) 1 888,6 5216 65,3 3738 (+42)

Hannover (PM). Die Meldungen der Region Hannover für seine Gemeinden am 11.02.2021

Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 28.494 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 25.374 Personen als genesen aufgeführt. 680 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 85 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2440 Menschen in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 100,1. + + +

Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

Alter Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre 1417
10 – 19 Jahre 2983
20 – 29 Jahre 4989
30 – 39 Jahre 4404
40 – 49 Jahre 4050
50 – 59 Jahre 4031
60 – 69 Jahre 2177
70 – 79 Jahre 1328
80+ Jahre 2699
keine Angaben 416

Verteilung nach Kommunen:

*Die Inzidenzwerte der einzelnen Kommunen spielen für in der Corona-Verordnung aufgeführte Regelungen keine Rolle. Hierfür ist allein der Inzidenzwert der gesamten Region Hannover von Bedeutung.

Kommune Aktuelle Fallzahl Fallzahl Gesamt seit Ausbruch 7-Tage-Inzidenz
 
Barsinghausen 44 647 54,3
Burgdorf 56 579 57,1
Burgwedel 42 340 106,1
Garbsen 159 2061 112,0
Gehrden 17 306 38,6
Hemmingen 21 356 35,8
Isernhagen 30 497 36,4
Laatzen 90 1197 103,5
Landeshauptstadt Hannover 1191 14.209 107,7
Langenhagen 155 1755 106,8
Lehrte 129 1205 123,8
Neustadt 102 829 79,8
Pattensen 23 267 79,8
Ronnenberg 48 587 124,8
Seelze 98 869 125,2
Sehnde 48 545 122,0
Springe 33 542 53,4
Uetze 23 372 53,5
Wedemark 71 520 148,7
Wennigsen 6 193 20,9
Wunstorf 54 618 78,2

Verteilung nach Geschlecht

Männer                     48 Prozent

Frauen                      52 Prozent

Tagesupdate Corona

Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 10.02.2021

10. Februar 2021/in Gesundheit

HANNOVER (red.). Bestätigte und gemeldete Infektionszahlen vom 10.02.2021 für das Land Niedersachsen und die Region Hannover. Es kann zwischen den Meldungen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover zu meldebedingt unterschiedlichen Zahlen kommen. Bedenken Sie, dass die Meldungen am Montag / Dienstag immer wegen der fehlenden Testungen am Wochenende niedriger ausfallen und somit nicht zwangsläufig auf einen Rückgang der Fallzahlen hinweisen. Die Region Hannover veröffentlicht am Wochenende und zu den Weihnachtstagen keine Fallzahlen für ihre Gemeinden.

Nachfolgend können Sie auf der Grafik sehen, in welchem Modus (Gelb = Vorwarnstufe >35 / Rot = Grenzwert >50 / Dunkelrot Grenzwert oberhalb >100 / Violett >200) ihr jeweiliger Landkreis sich aktuell befindet. 938 Neuinfektionen in Niedersachsen gegenüber dem Vortag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Montags nicht alle Meldungen vorliegen. Die genauen Fallzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Neu hinzugenommen wurde der Schwellwert >200 seit dem 26.11.2020

Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 10.02.2021 – JOgNY 7 tage inzidenz in niedersachsen stand 10 februar 2021 nbsp

© BG-PRESS.de (Stand 10.02.2021)

Hannover (PM). Die Meldungen vom Land Niedersachsen für den 10.02.2021

149.889 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Mittwoch, 9 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt worden. Das sind 938 Fälle mehr als noch am Vortag.

 

Der vom Robert Koch-Institut (RKI) für Niedersachsen mitgeteilte aktuelle 7-Tage-R-Wert beträgt 0,90 (0,85 – 0,96)*.

Mit dem 7-Tage-R-Wert wird die Reproduktionszahl (R) geschätzt, die angibt, wie viele Menschen eine infizierte Person in diesem Zeitraum im Durchschnitt angesteckt hat. Ein R > 1 weist auf ein tendenziell ansteigendes Infektionsgeschehen hin und ein R < 1 auf ein tendenziell rückläufiges Infektionsgeschehen.

* Bei dem 7-Tages-R-Wert handelt es sich um eine Schätzung, die mit einer Unsicherheit behaftet ist. Mit einer 95%-igen Wahrscheinlichkeit fällt der Wert in das in Klammern angegebene 95%-Prädiktionsintervall. Die Schätzung bezieht sich auf den 04.02.2021.
Informationen zur Berechnung dieses Wertes finden Sie auf den Internetseiten des RKI.

 

Insgesamt 3.696 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet.

Über Details kann die zuständige Kommune Auskunft geben.

Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 132.585 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 88,5 Prozent.

In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 1.235 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 961 Erwachsene auf Normalstationen, 270 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 182 Erwachsene beatmet werden, 17 davon auf einem ECMO-Platz. Vier Kinder werden aktuell auf einer Normalstation behandelt.

Fallzahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle in Niedersachsen
Fälle Verstorbene** Genesene*** 7-Tagesinzidenz
149889 3696 132585 65,7
(+938*) (+46*) (+1124*)  

 

Landkreise, kreisfreie Städte Gesamtzahl der Fälle Gesamt Inzidenz pro 100.000 Einwohner Gesamtzahl der Fälle der letzten 7 Tage 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner Gesamtzahl der Todesfälle
Ammerland 1694 (+6) 1 356,7 35 28,0 33
Aurich 1974 (+16) 1 040,6 63 33,2 35
Celle 2424 (+6) 1 354,1 94 52,5 43 (+1)
Cloppenburg 6670 (+17) 3 907,9 162 94,9 108 (+2)
Cuxhaven 2682 (+22) 1 354,3 177 89,4 98 (+4)
Diepholz 4238 (+21) 1 952,2 99 45,6 81
Emsland 6865 (+57) 2 099,7 196 59,9 126
Friesland 1003 (+2) 1 016,2 23 23,3 29
Gifhorn 3523 (+15) 1 995,8 92 52,1 120 (+1)
Goslar 1526 (+5) 1 119,7 77 56,5 75
Göttingen 5037 (+16) 1 544,9 171 52,4 180 (+4)
Grafschaft Bentheim 3306 (+19) 2 410,3 105 76,6 87
Hameln-Pyrmont 2561 (+21) 1 724,0 105 70,7 62 (+2)
Harburg 3927 (+29) 1 543,4 118 46,4 73 (+2)
Heidekreis 2087 (+5) 1 483,6 29 20,6 87 (+1)
Helmstedt 1436 (+17) 1 572,9 79 86,5 52
Hildesheim 5549 (+46) 2 011,8 244 88,5 197 (+1)
Holzminden 905 (+4) 1 284,5 31 44,0 43
Leer 1761 (+26) 1 031,3 89 52,1 25 (+1)
Lüchow-Dannenberg 476 (+4) 983,2 18 37,2 17
Lüneburg 1807 (+10) 981,3 50 27,2 37
Nienburg (Weser) 2351 (+29) 1 936,7 164 135,1 82 (+9)
Northeim 1377 (+6) 1 040,9 36 27,2 25
Oldenburg 3152 (+16) 2 408,1 49 37,4 99 (+3)
Osnabrück 10301 (+34) 2 876,7 218 60,9 237 (+2)
Osterholz 1680 (+7) 1 474,6 30 26,3 49
Peine 2823 (+26) 2 094,2 163 120,9 53
Rotenburg (Wümme) 2333 (+15) 1 424,5 45 27,5 70
Schaumburg 2652 (+13) 1 680,4 78 49,4 39
Stade 2818 (+9) 1 377,9 59 28,8 93
Uelzen 1222 (+25) 1 322,7 128 138,5 48 (+3)
Vechta 5178 (+54) 3 625,7 290 203,1 66 (+3)
Verden 2548 (+5) 1 858,1 30 21,9 38 (+1)
Wesermarsch 1613 (+43) 1 820,9 149 168,2 47
Wittmund 786 (+3) 1 380,7 28 49,2 25
Wolfenbüttel 1518 (+2) 1 269,0 59 49,3 52 (+1)
Hannover, Region 28096 (+201) 2 428,1 1166 100,8 655 (+4)
Braunschweig, Stadt 3536 (+17) 1 417,8 135 54,1 98
Delmenhorst, Stadt 2160 (+1) 2 785,0 43 55,4 47
Emden, Stadt 534 (+16) 1 069,9 29 58,1 6
Oldenburg (Oldb), Stadt 2369 (+13) 1 401,1 65 38,4 35
Osnabrück, Stadt 4126 (+14) 2 496,8 81 49,0 75 (+1)
Salzgitter, Stadt 2314 (+13) 2 218,8 73 70,0 46
Wilhelmshaven, Stadt 1009 (+5) 1 326,1 19 25,0 37
Wolfsburg, Stadt 1942 (+7) 1 561,5 56 45,0 66
Niedersachsen gesamt 149889 (+938) 1 875,1 5250 65,7 3696 (+46)

Hannover (PM). Die Meldungen der Region Hannover für seine Gemeinden am 10.02.2021

Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 28.211 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 25.138 Personen als genesen aufgeführt. 675 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 85 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2398 Menschen in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 99,2. + + +

Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

Alter Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre 1403
10 – 19 Jahre 2960
20 – 29 Jahre 4944
30 – 39 Jahre 4361
40 – 49 Jahre 4008
50 – 59 Jahre 3980
60 – 69 Jahre 2152
70 – 79 Jahre 1312
80+ Jahre 2677
keine Angaben 414

Verteilung nach Kommunen:

*Die Inzidenzwerte der einzelnen Kommunen spielen für in der Corona-Verordnung aufgeführte Regelungen keine Rolle. Hierfür ist allein der Inzidenzwert der gesamten Region Hannover von Bedeutung.

Kommune Aktuelle Fallzahl Fallzahl Gesamt seit Ausbruch 7-Tage-Inzidenz
 
Barsinghausen 40 641 51,4
Burgdorf 54 574 88,8
Burgwedel 43 338 125,4
Garbsen 154 2046 113,5
Gehrden 22 305 38,6
Hemmingen 25 355 30,7
Isernhagen 33 497 40,4
Laatzen 97 1194 121,9
Landeshauptstadt Hannover 1169 14.061 104,7
Langenhagen 153 1740 131,7
Lehrte 132 1190 117,7
Neustadt 95 816 112,7
Pattensen 19 263 59,9
Ronnenberg 49 581 136,9
Seelze 96 862 128,0
Sehnde 48 540 126,2
Springe 27 530 16,7
Uetze 25 371 63,2
Wedemark 65 511 138,8
Wennigsen 8 193 34,8
Wunstorf 44 603 52,2

Verteilung nach Geschlecht

Männer                     48 Prozent

Frauen                      52 Prozent

Tagesupdate Corona

Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 09.02.2021

9. Februar 2021/in Gesundheit

HANNOVER (red.). Bestätigte und gemeldete Infektionszahlen vom 09.02.2021 für das Land Niedersachsen und die Region Hannover. Es kann zwischen den Meldungen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover zu meldebedingt unterschiedlichen Zahlen kommen. Bedenken Sie, dass die Meldungen am Montag / Dienstag immer wegen der fehlenden Testungen am Wochenende niedriger ausfallen und somit nicht zwangsläufig auf einen Rückgang der Fallzahlen hinweisen. Die Region Hannover veröffentlicht am Wochenende und zu den Weihnachtstagen keine Fallzahlen für ihre Gemeinden.

Nachfolgend können Sie auf der Grafik sehen, in welchem Modus (Gelb = Vorwarnstufe >35 / Rot = Grenzwert >50 / Dunkelrot Grenzwert oberhalb >100 / Violett >200) ihr jeweiliger Landkreis sich aktuell befindet. 229 Neuinfektionen in Niedersachsen gegenüber dem Vortag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Montags nicht alle Meldungen vorliegen. Die genauen Fallzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Neu hinzugenommen wurde der Schwellwert >200 seit dem 26.11.2020

Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 09.02.2021 – JOgNY 7 tage inzidenz in niedersachsen stand 9 februar 2021 nbsp

© BG-PRESS.de (Stand 09.02.2021)

Hannover (PM). Die Meldungen vom Land Niedersachsen für den 09.02.2021

148.951 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Dienstag, 9 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt worden. Das sind 229 Fälle mehr als noch am Vortag.

 

Der vom Robert Koch-Institut (RKI) für Niedersachsen mitgeteilte aktuelle 7-Tage-R-Wert beträgt 0,97 (0,89 – 1,04)*.

Mit dem 7-Tage-R-Wert wird die Reproduktionszahl (R) geschätzt, die angibt, wie viele Menschen eine infizierte Person in diesem Zeitraum im Durchschnitt angesteckt hat. Ein R > 1 weist auf ein tendenziell ansteigendes Infektionsgeschehen hin und ein R < 1 auf ein tendenziell rückläufiges Infektionsgeschehen.

* Bei dem 7-Tages-R-Wert handelt es sich um eine Schätzung, die mit einer Unsicherheit behaftet ist. Mit einer 95%-igen Wahrscheinlichkeit fällt der Wert in das in Klammern angegebene 95%-Prädiktionsintervall. Die Schätzung bezieht sich auf den 03.02.2021.
Informationen zur Berechnung dieses Wertes finden Sie auf den Internetseiten des RKI.

 

Insgesamt 3.650 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet.

Über Details kann die zuständige Kommune Auskunft geben.

Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 131.461 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 88,3 Prozent.

In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 1.228 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 947 Erwachsene auf Normalstationen, 275 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 190 Erwachsene beatmet werden, 19 davon auf einem ECMO-Platz. Fünf Kinder werden aktuell auf einer Normalstation behandelt, ein Kind wird auf einer Intensivstation behandelt.

Fallzahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle in Niedersachsen
Fälle Verstorbene** Genesene*** 7-Tagesinzidenz
148951 3650 131461 68,5
(+229*) (+56*) (+380*)  

 

Landkreise, kreisfreie Städte Gesamtzahl der Fälle Gesamt Inzidenz pro 100.000 Einwohner Gesamtzahl der Fälle der letzten 7 Tage 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner Gesamtzahl der Todesfälle
Ammerland 1688 (+1) 1 351,9 37 29,6 33 (+1)
Aurich 1958 (+3) 1 032,2 61 32,2 35 (+1)
Celle 2418 1 350,8 90 50,3 42
Cloppenburg 6653 3 897,9 184 107,8 106 (+6)
Cuxhaven 2660 (+11) 1 343,2 183 92,4 94
Diepholz 4217 (+10) 1 942,5 95 43,8 81 (+1)
Emsland 6808 (+13) 2 082,3 189 57,8 126 (+1)
Friesland 1001 (+1) 1 014,1 21 21,3 29
Gifhorn 3508 (+2) 1 987,3 86 48,7 119
Goslar 1521 (+3) 1 116,0 103 75,6 75
Göttingen 5021 1 540,0 186 57,0 176
Grafschaft Bentheim 3287 2 396,4 96 70,0 87
Hameln-Pyrmont 2540 (+4) 1 709,9 121 81,5 60
Harburg 3898 (+1) 1 532,0 119 46,8 71 (+1)
Heidekreis 2082 (+3) 1 480,0 34 24,2 86 (+1)
Helmstedt 1419 (+22) 1 554,3 80 87,6 52 (+2)
Hildesheim 5503 (+14) 1 995,2 238 86,3 196 (+2)
Holzminden 901 (+10) 1 278,8 30 42,6 43
Leer 1735 (+1) 1 016,1 88 51,5 24
Lüchow-Dannenberg 472 975,0 15 31,0 17
Lüneburg 1797 (+2) 975,9 55 29,9 37
Nienburg (Weser) 2322 (+9) 1 912,8 166 136,7 73 (+2)
Northeim 1371 (+4) 1 036,4 42 31,7 25
Oldenburg 3136 (+8) 2 395,9 46 35,1 96 (+1)
Osnabrück 10267 (+16) 2 867,2 201 56,1 235
Osterholz 1673 (+8) 1 468,5 27 23,7 49 (+4)
Peine 2797 (+2) 2 074,9 164 121,7 53 (+1)
Rotenburg (Wümme) 2318 (+2) 1 415,3 42 25,6 70 (+2)
Schaumburg 2639 (+1) 1 672,2 92 58,3 39
Stade 2809 (-1) 1 373,5 75 36,7 93 (+1)
Uelzen 1197 (+1) 1 295,6 153 165,6 45 (+5)
Vechta 5124 (+6) 3 587,9 267 187,0 63 (+1)
Verden 2543 (+1) 1 854,4 32 23,3 37
Wesermarsch 1570 (+16) 1 772,3 118 133,2 47 (+3)
Wittmund 783 (+2) 1 375,5 32 56,2 25
Wolfenbüttel 1516 1 267,3 78 65,2 51
Hannover, Region 27895 (+28) 2 410,7 1301 112,4 651 (+16)
Braunschweig, Stadt 3519 (+3) 1 411,0 152 60,9 98 (+3)
Delmenhorst, Stadt 2159 (+4) 2 783,7 49 63,2 47 (+1)
Emden, Stadt 518 1 037,8 17 34,1 6
Oldenburg (Oldb), Stadt 2356 (+1) 1 393,4 59 34,9 35
Osnabrück, Stadt 4112 (+9) 2 488,3 78 47,2 74
Salzgitter, Stadt 2301 2 206,3 85 81,5 46
Wilhelmshaven, Stadt 1004 (+1) 1 319,5 19 25,0 37
Wolfsburg, Stadt 1935 (+7) 1 555,8 66 53,1 66
Niedersachsen gesamt 148951 (+229) 1 863,4 5472 68,5 3650 (+56)

Hannover (PM). Die Meldungen der Region Hannover für seine Gemeinden am 09.02.2021

Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 28.108 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 24.860 Personen als genesen aufgeführt. 669 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 85 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2579 Menschen in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 111,2. + + +

Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

Alter Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre 1399
10 – 19 Jahre 2959
20 – 29 Jahre 4929
30 – 39 Jahre 4338
40 – 49 Jahre 3991
50 – 59 Jahre 3949
60 – 69 Jahre 2147
70 – 79 Jahre 1307
80+ Jahre 2675
keine Angaben 414

Verteilung nach Kommunen:

*Die Inzidenzwerte der einzelnen Kommunen spielen für in der Corona-Verordnung aufgeführte Regelungen keine Rolle. Hierfür ist allein der Inzidenzwert der gesamten Region Hannover von Bedeutung.

Kommune Aktuelle Fallzahl Fallzahl Gesamt seit Ausbruch 7-Tage-Inzidenz
 
Barsinghausen 45 640 71,5
Burgdorf 55 574 111,1
Burgwedel 33 328 106,1
Garbsen 169 2043 130,9
Gehrden 26 304 45,1
Hemmingen 28 355 51,1
Isernhagen 37 494 48,5
Laatzen 105 1184 112,7
Landeshauptstadt Hannover 1277 14.027 117,1
Langenhagen 170 1739 151,3
Lehrte 135 1181 153,2
Neustadt 97 813 121,5
Pattensen 21 261 53,2
Ronnenberg 48 572 120,8
Seelze 100 857 170,7
Sehnde 53 536 126,2
Springe 31 530 33,4
Uetze 25 369 58,3
Wedemark 69 509 155,3
Wennigsen 9 193 41,7
Wunstorf 46 599 49,8

Verteilung nach Geschlecht

Männer                     48 Prozent

Frauen                      52 Prozent

Tagesupdate Corona

Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 06.02.2021

6. Februar 2021/in Gesundheit

HANNOVER (red.). Bestätigte und gemeldete Infektionszahlen vom 06.02.2021 für das Land Niedersachsen und die Region Hannover. Es kann zwischen den Meldungen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover zu meldebedingt unterschiedlichen Zahlen kommen. Bedenken Sie, dass die Meldungen am Montag / Dienstag immer wegen der fehlenden Testungen am Wochenende niedriger ausfallen und somit nicht zwangsläufig auf einen Rückgang der Fallzahlen hinweisen. Die Region Hannover veröffentlicht am Wochenende und zu den Weihnachtstagen keine Fallzahlen für ihre Gemeinden.

Nachfolgend können Sie auf der Grafik sehen, in welchem Modus (Gelb = Vorwarnstufe >35 / Rot = Grenzwert >50 / Dunkelrot Grenzwert oberhalb >100 / Violett >200) ihr jeweiliger Landkreis sich aktuell befindet. 956 Neuinfektionen in Niedersachsen gegenüber dem Vortag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Montags nicht alle Meldungen vorliegen. Die genauen Fallzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Neu hinzugenommen wurde der Schwellwert >200 seit dem 26.11.2020

Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 06.02.2021 – JOgNY 7 tage inzidenz in niedersachsen stand 6 februar 2021 nbsp

© BG-PRESS.de (Stand 06.02.2021)

Hannover (PM). Die Meldungen vom Land Niedersachsen für den 06.02.2021

147.503 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Samstag, 9 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt worden. Das sind 956 Fälle mehr als noch am Vortag. Insgesamt 3.564 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet.

Über Details kann die zuständige Kommune Auskunft geben.

Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 129.791 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 88,0 Prozent.

 

Fallzahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle in Niedersachsen
Fälle Verstorbene** Genesene*** 7-Tagesinzidenz
147503 3564 129791 71
(+956*) (+48*) (+1274*)  

Die Zahlen in Klammern geben die Veränderung zum Vortag an.

Landkreise, kreisfreie Städte Gesamtzahl der Fälle   Gesamt Inzidenz pro 100.000 Einwohner Gesamtzahl der Fälle der letzten 7 Tage 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner Gesamtzahl der Todesfälle  
Ammerland 1681 (+5) 1 346,3 37 29,6 32  
Aurich 1938 (+7) 1 021,6 56 29,5 34  
Celle 2402 (+22) 1 341,8 102 57,0 40  
Cloppenburg 6613 (+105) 3 874,5 215 126,0 100 (+2)
Cuxhaven 2592 (+23) 1 308,8 148 74,7 94 (+2)
Diepholz 4189 (+22) 1 929,6 85 39,2 80  
Emsland 6748 (+30) 2 063,9 184 56,3 123  
Friesland 991 (+6) 1 004,0 29 29,4 29  
Gifhorn 3492 (+27) 1 978,2 109 61,7 119 (+2)
Goslar 1510 (+20) 1 107,9 124 91,0 71 (+3)
Göttingen 4961 (+27) 1 521,6 186 57,0 176  
Grafschaft Bentheim 3258 (+21) 2 375,3 101 73,6 85 (+1)
Hameln-Pyrmont 2522 (+23) 1 697,8 141 94,9 60 (+2)
Harburg 3871 (+17) 1 521,4 119 46,8 70  
Heidekreis 2069 (+5) 1 470,8 30 21,3 83 (+1)
Helmstedt 1397 (+12) 1 530,2 75 82,1 50  
Hildesheim 5435 (+40) 1 970,5 207 75,0 191 (+2)
Holzminden 891 (+2) 1 264,6 33 46,8 43  
Leer 1712 (+22) 1 002,6 96 56,2 24  
Lüchow-Dannenberg 468 (+5) 966,7 16 33,0 17  
Lüneburg 1783 (+13) 968,3 63 34,2 37  
Nienburg (Weser) 2280 (+35) 1 878,2 196 161,5 71 (+2)
Northeim 1350   1 020,5 35 26,5 25  
Oldenburg 3121 (+8) 2 384,4 46 35,1 95 (+1)
Osnabrück 10201 (+27) 2 848,8 211 58,9 235 (+3)
Osterholz 1661 (+3) 1 457,9 41 36,0 45 (+1)
Peine 2756 (+40) 2 044,5 164 121,7 52 (+2)
Rotenburg (Wümme) 2310 (+4) 1 410,4 48 29,3 68  
Schaumburg 2627 (+22) 1 664,6 111 70,3 38 (+1)
Stade 2796 (+16) 1 367,2 99 48,4 88  
Uelzen 1173 (+24) 1 269,6 160 173,2 37 (+5)
Vechta 5064 (+53) 3 545,9 248 173,7 62  
Verden 2539 (+3) 1 851,5 34 24,8 37  
Wesermarsch 1490   1 682,0 67 75,6 40  
Wittmund 779 (+6) 1 368,4 34 59,7 25  
Wolfenbüttel 1491 (+1) 1 246,4 85 71,1 50  
Hannover, Region 27571 (+185) 2 382,7 1340 115,8 635 (+13)
Braunschweig, Stadt 3491 (+21) 1 399,7 170 68,2 93 (+4)
Delmenhorst, Stadt 2140 (+8) 2 759,2 50 64,5 46  
Emden, Stadt 512 (+6) 1 025,8 12 24,0 6  
Oldenburg (Oldb), Stadt 2339 (+3) 1 383,4 62 36,7 35 (+1)
Osnabrück, Stadt 4090 (+12) 2 475,0 97 58,7 74  
Salzgitter, Stadt 2288 (+16) 2 193,9 98 94,0 46  
Wilhelmshaven, Stadt 989 (+3) 1 299,8 23 30,2 37  
Wolfsburg, Stadt 1922 (+6) 1 545,4 91 73,2 66  
Niedersachsen gesamt 147503 (+956) 1 845,3 5678 71,0 3564 (+48)

Hinweise zur Tabelle

In dieser Übersicht sind ausschließlich Fälle aufgelistet, die dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt elektronisch bis 9 Uhr mitgeteilt wurden. Es kann zu Abweichungen zwischen der NLGA-Tabelle und Angaben anderer Stellen, etwa der betroffenen Kommunen, kommen.

Die gegenüber dem vorherigen Tag neu ausgewiesenen Fälle sind nicht zwingend erst seit der gestrigen Auflistung neu aufgetreten. Die Gesundheitsämter leiten als erste Priorität die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen ein, ggf. erfolgt die standardisierte Falldatenübermittlung erst danach mit zeitlicher Verzögerung. Bis zur Übermittlung der Fälle an das NLGA können einige Tage vergehen. Dies gilt vor allem, wenn viele Fälle in einem kurzen Zeitraum auftreten.

Veränderungen mit geringerer Fallzahl können darüber hinaus auftreten, wenn ein Krankenhaus beispielsweise einen Todesfall an das örtliche Gesundheitsamt gemeldet hat, die bzw. der Verstorbene aber in einem anderen Landkreis gemeldet war.

Als Kriterium für die Meldung „genesen“ gilt das Meldedatum des Falles, wenn es länger als 14 Tage zurückliegt. Die in dieser Kategorie aufgezählten Patientinnen und Patienten sind außerdem weder in Behandlung in einem Krankenhaus noch verstorben. Diese Kriterien legt auch das RKI an.

 

Weitere Informationen zum Corona-Virus: www.niedersachsen.de/coronavirus

Tagesupdate Corona

Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 04.02.2021

4. Februar 2021/in Gesundheit

HANNOVER (red.). Bestätigte und gemeldete Infektionszahlen vom 04.02.2021 für das Land Niedersachsen und die Region Hannover. Es kann zwischen den Meldungen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover zu meldebedingt unterschiedlichen Zahlen kommen. Bedenken Sie, dass die Meldungen am Montag / Dienstag immer wegen der fehlenden Testungen am Wochenende niedriger ausfallen und somit nicht zwangsläufig auf einen Rückgang der Fallzahlen hinweisen. Die Region Hannover veröffentlicht am Wochenende und zu den Weihnachtstagen keine Fallzahlen für ihre Gemeinden.

Nachfolgend können Sie auf der Grafik sehen, in welchem Modus (Gelb = Vorwarnstufe >35 / Rot = Grenzwert >50 / Dunkelrot Grenzwert oberhalb >100 / Violett >200) ihr jeweiliger Landkreis sich aktuell befindet. 1.215 Neuinfektionen in Niedersachsen gegenüber dem Vortag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Montags nicht alle Meldungen vorliegen. Die genauen Fallzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Neu hinzugenommen wurde der Schwellwert >200 seit dem 26.11.2020

Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 04.02.2021 – JOgNY 7 tage inzidenz in niedersachsen stand 4 februar 2021 nbsp

© BG-PRESS.de (Stand 04.02.2021)

Hannover (PM). Die Meldungen vom Land Niedersachsen für den 04.02.2021

145.605 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Donnerstag, 9 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt worden. Das sind 1.215 Fälle mehr als noch am Vortag.

Der vom Robert Koch-Institut (RKI) für Niedersachsen mitgeteilte aktuelle 7-Tage-R-Wert beträgt 0,82. (0,77 – 0,87)*.

Mit dem 7-Tage-R-Wert wird die Reproduktionszahl (R) geschätzt, die angibt, wie viele Menschen eine infizierte Person in diesem Zeitraum im Durchschnitt angesteckt hat. Ein R > 1 weist auf ein tendenziell ansteigendes Infektionsgeschehen hin und ein R < 1 auf ein tendenziell rückläufiges Infektionsgeschehen.

* Bei dem 7-Tages-R-Wert handelt es sich um eine Schätzung, die mit einer Unsicherheit behaftet ist. Mit einer 95%-igen Wahrscheinlichkeit fällt der Wert in das in Klammern angegebene 95%-Prädiktionsintervall. Die Schätzung bezieht sich auf den 29.01.2021.
Informationen zur Berechnung dieses Wertes finden Sie auf den Internetseiten des RKI.

Insgesamt 3.461 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet.

Über Details kann die zuständige Kommune Auskunft geben.

Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 127.270 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 86,8 Prozent.

In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 1.315 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 1.014 Erwachsene auf Normalstationen, 296 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 205 Erwachsene beatmet werden, 21 davon auf einem ECMO-Platz. Vier Kinder werden aktuell auf einer Normalstation behandelt, ein Kind wird auf einer Intensivstation behandelt.

 

Fallzahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle in Niedersachsen
Fälle Verstorbene** Genesene*** 7-Tagesinzidenz
145605 3461 127270 73,2
(+1215*) (+63*) (+1439*)  

 

Landkreise, kreisfreie Städte Gesamtzahl der Fälle Gesamt Inzidenz pro 100.000 Einwohner Gesamtzahl der Fälle der letzten 7 Tage 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner Gesamtzahl der Todesfälle
Ammerland 1667 (+8) 1 335,1 32 25,6 31 (+1)
Aurich 1921 (+16) 1 012,7 60 31,6 32 (+2)
Celle 2359 (+29) 1 317,8 87 48,6 40
Cloppenburg 6508 (+52) 3 812,9 174 101,9 98 (+1)
Cuxhaven 2550 (+58) 1 287,6 114 57,6 88 (+3)
Diepholz 4155 (+16) 1 914,0 83 38,2 80 (+3)
Emsland 6695 (+47) 2 047,7 192 58,7 123 (+3)
Friesland 981 (+3) 993,9 29 29,4 28
Gifhorn 3435 (+13) 1 945,9 141 79,9 113 (+2)
Goslar 1475 (+19) 1 082,2 114 83,6 68 (+1)
Göttingen 4896 (+22) 1 501,7 199 61,0 174 (+2)
Grafschaft Bentheim 3219 (+18) 2 346,9 96 70,0 84 (+1)
Hameln-Pyrmont 2486 (+32) 1 673,5 131 88,2 55 (+2)
Harburg 3825 (+17) 1 503,4 107 42,1 69
Heidekreis 2058 (+8) 1 463,0 32 22,7 79 (+2)
Helmstedt 1370 (+11) 1 500,6 84 92,0 49
Hildesheim 5356 (+50) 1 941,9 210 76,1 188 (+5)
Holzminden 883 (+11) 1 253,2 40 56,8 41 (+1)
Leer 1679 (+8) 983,3 90 52,7 24 (+1)
Lüchow-Dannenberg 461 (+3) 952,2 13 26,9 17 (+3)
Lüneburg 1754 952,5 59 32,0 36
Nienburg (Weser) 2219 (+32) 1 828,0 228 187,8 66 (+2)
Northeim 1342 (+12) 1 014,5 45 34,0 25
Oldenburg 3107 (+9) 2 373,7 78 59,6 94
Osnabrück 10132 (+49) 2 829,5 229 64,0 231 (+4)
Osterholz 1652 (+3) 1 450,0 38 33,4 44 (+1)
Peine 2692 (+32) 1 997,0 174 129,1 48
Rotenburg (Wümme) 2294 (+16) 1 400,6 47 28,7 68
Schaumburg 2589 (+14) 1 640,5 108 68,4 37
Stade 2769 (+24) 1 354,0 99 48,4 87 (+2)
Uelzen 1131 (+34) 1 224,2 208 225,1 29
Vechta 4953 (+66) 3 468,1 194 135,8 62
Verden 2533 (+15) 1 847,1 49 35,7 37 (+1)
Wesermarsch 1483 (+36) 1 674,1 85 96,0 40 (+2)
Wittmund 769 (+11) 1 350,9 45 79,0 25 (+1)
Wolfenbüttel 1478 (+19) 1 235,6 84 70,2 50
Hannover, Region 27147 (+286) 2 346,1 1411 121,9 608 (+14)
Braunschweig, Stadt 3440 (+42) 1 379,3 186 74,6 88 (+2)
Delmenhorst, Stadt 2125 (+8) 2 739,8 67 86,4 45
Emden, Stadt 506 (+1) 1 013,8 9 18,0 6
Oldenburg (Oldb), Stadt 2318 (+14) 1 371,0 58 34,3 34
Osnabrück, Stadt 4055 (+12) 2 453,8 97 58,7 72
Salzgitter, Stadt 2253 (+12) 2 160,3 91 87,3 45
Wilhelmshaven, Stadt 979 (+11) 1 286,7 33 43,4 37 (+1)
Wolfsburg, Stadt 1906 (+16) 1 532,5 98 78,8 66
Niedersachsen gesamt 145605 (+1215) 1 821,5 5848 73,2 3461 (+63)

Hannover (PM). Die Meldungen der Region Hannover für seine Gemeinden am 04.02.2021

Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 27.367 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 23.960 Personen als genesen aufgeführt. 625 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 85 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2782 Menschen in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 121,5. + + +

Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

Alter Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre 1344
10 – 19 Jahre 2894
20 – 29 Jahre 4791
30 – 39 Jahre 4225
40 – 49 Jahre 3912
50 – 59 Jahre 3852
60 – 69 Jahre 2074
70 – 79 Jahre 1272
80+ Jahre 2587
keine Angaben 416

Verteilung nach Kommunen:

*Die Inzidenzwerte der einzelnen Kommunen spielen für in der Corona-Verordnung aufgeführte Regelungen keine Rolle. Hierfür ist allein der Inzidenzwert der gesamten Region Hannover von Bedeutung.

Kommune Aktuelle Fallzahl Fallzahl Gesamt seit Ausbruch 7-Tage-Inzidenz
 
Barsinghausen 46 629 80,0
Burgdorf 85 561 136,4
Burgwedel 38 318 106,1
Garbsen 186 1996 137,2
Gehrden 47 300 96,6
Hemmingen 33 350 81,7
Isernhagen 54 488 105,2
Laatzen 97 1148 117,3
Landeshauptstadt Hannover 1380 13.664 126,6
Langenhagen 188 1699 208,3
Lehrte 133 1147 166,6
Neustadt 90 772 126,0
Pattensen 20 255 73,2
Ronnenberg 64 559 120,8
Seelze 92 827 162,2
Sehnde 55 517 96,8
Springe 37 526 50,1
Uetze 46 362 58,3
Wedemark 42 474 105,7
Wennigsen 8 190 27,8
Wunstorf 41 585 52,2

Verteilung nach Geschlecht

Männer                     48 Prozent

Frauen                      52 Prozent

Praktischer Fahrunterricht in Niedersachsen weiterhin zulässig – Fahrschule

Praktischer Fahrunterricht in Niedersachsen weiterhin zulässig

3. Februar 2021/in Niedersachsen

LÜNEBURG (PM / red.). Seit Ende Januar wurde vom Land Niedersachsen die Durchführung des praktischen Fahrunterrichts mit Hinweis auf die derzeitigen Corona-Verordnung per Nachricht untersagt. Dieses sorgte bei den Fahrschulen für erheblichen Unmut. Nun zog ein Fahrlehrer vor das Verwaltungsgericht und dieses stellte klar: Fahrunterricht bleib trotz der Regelungen in der Corona-Verordnung erlaubt.

Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat im Rahmen eines Beschlusses vom 3. Februar 2021 entschieden, dass die Durchführung praktischen Fahrunterrichts derzeit nicht durch § 14a der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.01.2021, im Folgenden: Corona-VO) verboten ist (Az.: 13 MN 37/21).

In dem Verfahren hatte der Antragsteller, der im Landkreis Gifhorn mehrere Fahrschulen betreibt, beantragt, § 14a Corona-VO vorläufig außer Vollzug zu setzen, soweit sich das darin geregelte Verbot von Präsenzunterricht im Bereich der außerschulischen Bildung auf praktischen Fahrunterricht beziehe.

Zwar hat der Senat diesen Antrag als unzulässig verworfen. Dies ist jedoch nur darauf zurückzuführen, dass die Durchführung praktischen Fahrunterrichts nach Auffassung des Senats derzeit nicht durch die angegriffene Norm des § 14a Satz 1 Corona-VO verboten ist. Deshalb könne der Antragsteller im Hinblick auf den allein streitgegenständlichen praktischen Fahrunterricht nicht geltend machen, durch diese Verordnungsbestimmung in seinen Rechten verletzt zu sein.

Für Fahrprüfungen und die Fahrausbildungsberatung folge die Zulässigkeit bereits aus der ausdrücklichen Ausnahme in § 14a Satz 2 Corona-VO. Praktischer Fahrunterricht, der zu Zwecken einer beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung durchgeführt werde (z.B. bei angehenden Berufskraftfahrer/innen), sei ebenfalls zulässig. Denn in der von § 28a Abs. 5 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes geforderten ursprünglichen Begründung vom 8. Januar 2021 zu dem mit Wirkung vom 10. Januar 2021 eingefügten § 14a Corona-VO habe der Verordnungsgeber zu erkennen gegeben, dass sich das darin geregelte Verbot nicht auf Präsenzunterricht zu derartigen Zwecken beziehen sollte.

Aber auch der „gewöhnliche“ praktische Fahrunterricht sei weiterhin erlaubt. Denn in der genannten ursprünglichen Verordnungsbegründung sei auch betont worden, dass der sog. „aufsuchende“ Unterricht, zu dem nach einhelliger Auffassung und Verwaltungspraxis der praktische Fahrunterricht gehöre (vgl. Senatsbeschl. v. 22.1.2021 – 13 MN 17/21 -, juris), nicht von dem Verbot des Präsenzunterrichts betroffen sei.

Diesen durch einschränkende Auslegung ermittelten Bedeutungsgehalt des § 14a Corona-VO müsse der Verordnungsgeber weiterhin gegen sich gelten lassen. Der bloße „nachrichtliche“ Hinweis zu § 14a in der Begründung anlässlich der späteren Änderungsverordnung zur Corona-VO vom 22. Januar 2021, demzufolge der Verordnungsgeber ab dem 25. Januar 2021 unter verbotenem „Präsenzunterricht“ auch den „aufsuchenden“ Unterricht (und damit auch den praktischen Fahrunterricht) verstehe, ändere an der dargestellten Rechtslage nichts. Denn diese Änderungsverordnung habe den Text des § 14a Corona-VO unverändert gelassen. Der in dem „nachrichtlichen“ Hinweis zum Ausdruck gekommene Änderungswille des Verordnungsgebers sei damit bislang nicht umgesetzt worden.

Angesichts des Umstandes, dass das Land Niedersachsen als Antragsgegner in Gestalt dieses Hinweises und weiterer Verlautbarungen im Internet gleichwohl suggeriert habe, praktischer Fahrunterricht sei seit dem 25. Januar 2021 durch Landesverordnung verboten, hat ihm der 13. Senat trotz des Unterliegens des Antragstellers mit dem Normenkontrolleilantrag die Verfahrenskosten auferlegt.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Der Beschluss wird zeitnah in der kostenfrei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Justiz (www.rechtsprechung.niedersachsen.de/) veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund wird gebeten, von individuellen Anfragen zur Übersendung des Beschlusses abzusehen.

§ 14a der Niedersächsischen Corona-Verordnung lautet:

„Im Bereich der außerschulischen Bildung, vor allem in Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung, ist der Präsenzunterricht untersagt. Weiterhin zulässig sind die Durchführung von Prüfungen und die Bildungsberatung, soweit die Vorgaben des § 2 Abs. 2 eingehalten werden.“

Die Verordnungsbegründung vom 8. Januar 2021 (Nds. GVBl. S. 8) lautet auszugsweise: „Zu Nummer 8 (§ 14a – Außerschulische Bildung):

Die Regelung stellt für den außerschulischen Bildungsbereich, also insbesondere für die Veranstaltungen der Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung klar, dass ein Präsenzunterricht nicht zulässig ist. Dies betrifft auch die Tätigkeit von Nachhilfeeinrichtungen; zulässig bleibt dagegen der sog. aufsuchende Unterricht, wie zum Beispiel der Einzelmusikunterricht im Hause einer Schülerin oder eines Schülers. Nicht erfasst vom Verbot des Präsenzunterrichts sind Veranstaltungen und Angebote im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, für die in § 2 Abs. 3 Nr. 6 klargestellt ist, dass für sie die Kontaktbeschränkungen nach § 2 Abs. 1 und das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 nicht gelten.“

Die Verordnungsbegründung vom 22. Januar 2021 (Nds. GVBl. S. 30) lautet auszugsweise: „Nachrichtlich zu § 14a:

Das Verbot des Präsenzunterrichts umfasst auch den aufsuchenden Unterricht, da auch dieser in Präsenz vor Ort durchgeführt wird. Nicht durch § 14a geregelt wird die berufliche Aus-, Fort- oder Weiterbildung. Um eine berufliche Aus-, Fort- oder Weiterbildung handelt es sich dann, wenn ein unmittelbarer Bezug zu einem angestrebten Beruf oder dem ausgeübten Beruf besteht.“

Tagesupdate Corona

Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 03.02.2021

3. Februar 2021/in Gesundheit

HANNOVER (red.). Bestätigte und gemeldete Infektionszahlen vom 03.02.2021 für das Land Niedersachsen und die Region Hannover. Es kann zwischen den Meldungen vom Land Niedersachsen und der Region Hannover zu meldebedingt unterschiedlichen Zahlen kommen. Bedenken Sie, dass die Meldungen am Montag / Dienstag immer wegen der fehlenden Testungen am Wochenende niedriger ausfallen und somit nicht zwangsläufig auf einen Rückgang der Fallzahlen hinweisen. Die Region Hannover veröffentlicht am Wochenende und zu den Weihnachtstagen keine Fallzahlen für ihre Gemeinden.

Nachfolgend können Sie auf der Grafik sehen, in welchem Modus (Gelb = Vorwarnstufe >35 / Rot = Grenzwert >50 / Dunkelrot Grenzwert oberhalb >100 / Violett >200) ihr jeweiliger Landkreis sich aktuell befindet. 1.086 Neuinfektionen in Niedersachsen gegenüber dem Vortag. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Montags nicht alle Meldungen vorliegen. Die genauen Fallzahlen entnehmen Sie bitte der beigefügten Tabelle. Neu hinzugenommen wurde der Schwellwert >200 seit dem 26.11.2020

Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 03.02.2021 – JOgNY 7 tage inzidenz in niedersachsen stand 3 februar 2021 nbsp

© BG-PRESS.de (Stand 03.02.2021)

Hannover (PM). Die Meldungen vom Land Niedersachsen für den 03.02.2021

144.390 Fälle von Infektionen mit dem Corona-Virus sind bis heute – Mittwoch, 9 Uhr – in Niedersachsen labordiagnostisch bestätigt und dem Landesgesundheitsamt (NLGA) übermittelt worden. Das sind 1.086 Fälle mehr als noch am Vortag.

Insgesamt 3.398 an Covid-19 Erkrankte wurden dem NLGA als verstorben gemeldet.

Über Details kann die zuständige Kommune Auskunft geben.

Genesen sind in Niedersachsen nach einschlägiger Hochrechnung 125.831 der bislang gemeldeten laborbestätigten Fälle. Das entspricht einem Anteil von 87,1 Prozent.

In niedersächsischen Kliniken werden derzeit 1.284 mit dem Virus infizierte Patientinnen und Patienten behandelt: Davon liegen 1.000 Erwachsene auf Normalstationen, 280 Erwachsene benötigen intensivmedizinische Behandlung. Auf den Intensivstationen müssen 199 Erwachsene beatmet werden, 21 davon auf einem ECMO-Platz. Drei Kinder werden aktuell auf einer Normalstation behandelt, ein Kind wird auf einer Intensivstation behandelt.

Fallzahlen der laborbestätigten COVID-19-Fälle in Niedersachsen
Fälle Verstorbene** Genesene*** 7-Tagesinzidenz
144390 3398 125831 76,6
(+1086*) (+51*) (+1351*)  

 

Landkreise, kreisfreie Städte Gesamtzahl der Fälle Gesamt Inzidenz pro 100.000 Einwohner Gesamtzahl der Fälle der letzten 7 Tage 7-Tagesinzidenz pro 100.000 Einwohner Gesamtzahl der Todesfälle
Ammerland 1659 (+8) 1 328,7 38 30,4 30 (+1)
Aurich 1905 (+17) 1 004,2 50 26,4 30
Celle 2330 (+2) 1 301,6 73 40,8 40
Cloppenburg 6456 (+19) 3 782,5 184 107,8 97 (+1)
Cuxhaven 2492 (+15) 1 258,3 126 63,6 85
Diepholz 4139 (+22) 1 906,6 108 49,7 77 (+2)
Emsland 6648 (+30) 2 033,3 187 57,2 120 (+2)
Friesland 978 990,8 31 31,4 28
Gifhorn 3422 (+9) 1 938,6 150 85,0 111 (+1)
Goslar 1456 (+33) 1 068,3 107 78,5 67 (+1)
Göttingen 4874 (+40) 1 494,9 205 62,9 172
Grafschaft Bentheim 3201 (+10) 2 333,7 93 67,8 83 (+1)
Hameln-Pyrmont 2454 (+48) 1 652,0 125 84,1 53
Harburg 3808 (+29) 1 496,7 120 47,2 69 (+1)
Heidekreis 2050 (+2) 1 457,3 30 21,3 77 (+2)
Helmstedt 1359 (+17) 1 488,5 106 116,1 49
Hildesheim 5306 (+41) 1 923,7 216 78,3 183 (+2)
Holzminden 872 (+2) 1 237,6 37 52,5 40
Leer 1671 (+29) 978,6 99 58,0 23
Lüchow-Dannenberg 458 (+1) 946,0 16 33,0 14
Lüneburg 1754 (+25) 952,5 75 40,7 36
Nienburg (Weser) 2187 (+31) 1 801,6 253 208,4 64 (+4)
Northeim 1330 (+8) 1 005,4 40 30,2 25 (+1)
Oldenburg 3098 (+13) 2 366,9 97 74,1 94 (+1)
Osnabrück 10083 (+26) 2 815,9 232 64,8 227
Osterholz 1649 (+12) 1 447,4 60 52,7 43 (+1)
Peine 2660 (+27) 1 973,3 176 130,6 48 (+1)
Rotenburg (Wümme) 2278 (+11) 1 390,9 48 29,3 68 (+1)
Schaumburg 2575 (+27) 1 631,6 110 69,7 37
Stade 2745 (+25) 1 342,2 113 55,3 85 (+1)
Uelzen 1097 (+53) 1 187,4 216 233,8 29 (+5)
Vechta 4887 (+30) 3 421,9 168 117,6 62
Verden 2518 (+7) 1 836,2 48 35,0 36
Wesermarsch 1447 (+8) 1 633,5 93 105,0 38 (+5)
Wittmund 758 (+6) 1 331,6 50 87,8 24 (+2)
Wolfenbüttel 1459 (+20) 1 219,7 119 99,5 50
Hannover, Region 26861 (+265) 2 321,4 1422 122,9 594 (+7)
Braunschweig, Stadt 3398 (+32) 1 362,4 184 73,8 86 (+6)
Delmenhorst, Stadt 2117 (+7) 2 729,5 71 91,5 45
Emden, Stadt 505 (+5) 1 011,8 12 24,0 6
Oldenburg (Oldb), Stadt 2304 (+7) 1 362,7 66 39,0 34 (+1)
Osnabrück, Stadt 4043 (+15) 2 446,6 125 75,6 72
Salzgitter, Stadt 2241 (+25) 2 148,8 112 107,4 45 (+1)
Wilhelmshaven, Stadt 968 (+10) 1 272,2 36 47,3 36
Wolfsburg, Stadt 1890 (+17) 1 519,6 98 78,8 66
Niedersachsen gesamt 144390 (+1086) 1 806,3 6125 76,6 3398 (+51)

Hannover (PM). Die Meldungen der Region Hannover für seine Gemeinden am 03.02.2021

Die Region Hannover weist darauf hin, dass das Gesundheitsamt die Einhaltung von Quarantäneanordnungen verstärkt kontrolliert. Die Kontrolleurinnen und Kontrolleure können sich als Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter der Region Hannover ausweisen. Wer gegen Quarantäneanordnungen verstößt, muss mit einem Bußgeld zwischen 500 und 3000 Euro rechnen.

+ + + Die Region Hannover hat seit Auftreten der ersten Corona-Infektion insgesamt 27.081 Menschen registriert, die sich in der Region mit dem Coronavirus infiziert haben. Davon sind zum heutigen Stand 23.719 Personen als genesen aufgeführt. 610 Menschen sind infolge einer nachgewiesenen oder mutmaßlichen Corona-Infektion in der Region verstorben; der Altersmedian der Verstorbenen liegt bei 85 Jahren. Somit sind zum jetzigen Zeitpunkt 2752 Menschen in der Region infiziert. Die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner liegt für die Region Hannover tagesaktuell bei 121,5. + + +

Verteilung nach Alter (seit Beginn der Erfassung):

Alter Fallzahl Gesamt seit Ausbruch
0 – 9 Jahre 1316
10 – 19 Jahre 2865
20 – 29 Jahre 4752
30 – 39 Jahre 4178
40 – 49 Jahre 3868
50 – 59 Jahre 3824
60 – 69 Jahre 2055
70 – 79 Jahre 1257
80+ Jahre 2555
keine Angaben 411

Verteilung nach Kommunen:

*Die Inzidenzwerte der einzelnen Kommunen spielen für in der Corona-Verordnung aufgeführte Regelungen keine Rolle. Hierfür ist allein der Inzidenzwert der gesamten Region Hannover von Bedeutung.

Kommune Aktuelle Fallzahl Fallzahl Gesamt seit Ausbruch 7-Tage-Inzidenz
 
Barsinghausen 48 624 74,3
Burgdorf 78 545 95,2
Burgwedel 33 312 91,6
Garbsen 183 1977 126,1
Gehrden 48 299 122,3
Hemmingen 33 348 97,1
Isernhagen 68 487 117,3
Laatzen 91 1140 112,7
Landeshauptstadt Hannover 1368 13.518 129,3
Langenhagen 175 1670 185,1
Lehrte 133 1139 195,4
Neustadt 88 763 134,8
Pattensen 21 254 73,2
Ronnenberg 59 549 104,7
Seelze 91 819 159,3
Sehnde 59 512 88,4
Springe 40 525 60,1
Uetze 49 361 63,2
Wedemark 38 469 102,4
Wennigsen 10 188 20,9
Wunstorf 39 582 66,4

Verteilung nach Geschlecht

Männer                     48 Prozent

Frauen                      52 Prozent

Entwurf des niedersächsischen Stufenplans 2.0 zur Beratung freigegeben – STUFENPLAN 2.0

Entwurf des niedersächsischen Stufenplans 2.0 zur Beratung freigegeben

2. Februar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am (heutigen) Dienstag erneut den Entwurf für einen Stufenplan 2.0 beraten und ihn dann zur Übersendung an den Landtag, zur Abstimmung mit den Verbänden sowie zur landesweiten Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen freigegeben.

Es handelt sich bei dem Stufenplan 2.0 um eine Art erweitertes Ampelsystem über sechs Stufen von einem geringen Infektionsgeschehen <10 in Stufe 1 bis zu einem eskalierenden Infektionsgeschehen >200 beziehungsweise einem R-Faktor von >1,2. Ob der Stufenplan dann so oder modifiziert umgesetzt wird, wird nach den nächsten Gesprächen zwischen Bund und Ländern entschieden werden, insbesondere auch im Lichte der ersten Ergebnisse zur Verbreitung von Virusmutationen in Deutschland.

Der Stufenplan 2.0 baut auf dem Stufenplan vom Frühjahr auf, mit dem damals die erste Lockerungsphase strukturiert wurde und auf dem im Herbst vorgestellten Handlungskonzept zu den bei steigenden Inzidenzen vorgesehenen Restriktionen. Die Landesregierung verfolgt auch weiterhin das Ziel, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, die Kontrolle über das Infektionsgeschehen durch Kontaktnachverfolgung zu behalten und die Balance zwischen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Schäden zu wahren.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir legen hier keinen Lockerungsplan vor. Wir wollen zeigen, wie sich in den nächsten Monaten die Lage entwickelt – zum Guten wie zum Schlechten. Der Stufenplan 2.0 soll Orientierung geben und mehr Transparenz über die notwendigen Maßnahmen schaffen, die zum Gesundheitsschutz jeweils nötig sind. Veränderungen bleiben dabei immer möglich, etwa bei neuen Erkenntnissen zu der Verbreitung der britischen und südafrikanischen Virusmutationen. Deswegen ist auch eine frühe Intervention vorgesehen, falls sich die Lage verschlechtert. Zugleich setzen wir auf Schutzkonzepte: Masken, Schnelltests und andere Hilfsmittel, mit deren Hilfe wir in Zukunft dann den Infektionsschutz weiter verbessern und gegebenenfalls weitere Erleichterungen vorsehen könnten.“

Wirtschaftsminister Bernd Althusmann: „Die beschlossenen Beschränkungen und Schließungen verursachen branchenübergreifend deutliche Einbußen. Hotellerie, Gastronomie, Clubs, Diskotheken, Reisveranstalter, Freizeiteinrichtungen und Veranstalter aller Art waren und sind auch gegenwärtig die am stärksten betroffenen Branchen. Der aktuelle Lockdown trifft neben den so genannten körpernahen Dienstleistungen, etwa Friseure, auch den innerstädtischen Einzelhandel mit voller Wucht – das umsatzstärkste Geschäft rund um die Weihnachtsfeiertage fiel weitestgehend aus.“

Althusmann ergänzt: „Neben der schnellen und möglichst unbürokratischen Auszahlung der finanziellen Hilfen braucht die Wirtschaft dringend eine Perspektive. Mit dem Stufenplan wollen wir einen verlässlichen und transparenten Ausblick auf den langfristigen Umgang mit den Corona-Maßnahmen geben und bieten Unternehmen und Beschäftigten so die größtmögliche Planungssicherheit. Wirtschaft und Gesellschaft können sich an dem Plan orientieren, was bei welchen Inzidenzwerten und bei welchem Infektionsgeschehen möglich ist – und was nicht. Damit ist der Stufenplan ein guter Kompromiss aus Gesundheitsschutz und wirtschaftlichen Perspektiven.“

Der Stufenplan sieht einen neuen Vorwarnwert vor. Galt bisher die 7-Tages-Inzidenz von 35 als Vorwarnwert für ein drohendes Überschreiten der 50er Marke, soll jetzt schon ab einer 7-Tages-Inzidenz von 25 stärker eingegriffen werden, um Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren. Grund ist, dass es spätestens ab einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 50 sehr rasch wieder zu einem exponentiellen Anstieg des Infektionsgeschehens kommen kann. Damit wird auch auf die wegen der neuen Mutanten drohenden dynamischen Infektionsentwicklung reagiert.

Aus diesem Grund werden im Übergang von Stufe 4 auf 3 orientiert an der Reproduktionszahl (R-Faktor) differenzierte Maßnahmen vorgeschlagen, je nachdem, ob es sich um eine positive oder negative Infektionsentwicklung handelt. Der R-Faktor ist neben der 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen ein zusätzlicher Indikator dafür, dass es sich um eine deutliche positive bzw. negative Infektionsentwicklung handelt.

Der Stufenplan sieht vor, dass bei einer negativen Entwicklung des Infektionsgeschehens schneller und schärfer reagiert werden soll, um möglichst zügig wieder unterhalb des Vorwarnwertes von 25 (7-Tages-Inzidenz) zu kommen. Die Maßnahmen der nächsten Stufe (oder Stufen) sollen dann umgehend eingeleitet werden. Umgekehrt sollte bei einer positiven Infektionsentwicklung erst abgewartet werden, ob diese stabil rückläufig ist (in der Regel mindestens über einen Zeitraum von sieben Tagen), bevor Lockerungen der nächsten niedrigeren Stufe in Betracht kommen.

Zum Bereich Schule und Kita unterstreicht Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Mit diesem Plan möchten wir den Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie den Kindern, Jugendlichen und Eltern eine klare Perspektive und Orientierung geben – nach heutigem Stand. Wir sagen in dem Stufenplan glasklar, wer wann in die Kita und die Schule gehen kann. Wir machen transparent, unter welchen Voraussetzungen Öffnungen oder Verschärfungen erfolgen werden. Das gibt Kitas, Schulen, Schulträgern, Eltern und unter dem Strich den Kindern und Jugendlichen Verlässlichkeit. Die Leitlinie ist: Bildung und Betreuung hat Priorität. Es gilt, so viel Präsenzunterricht und Betreuung wie möglich bei maximalem Gesundheitsschutz!“

Carola Reimann weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die vorgesehenen Stufen im Wesentlichen auf Werte für ganz Niedersachsen beziehen und landesweit gültige Beschränkungen vorgeben. Reimann ergänzt: „Der Stufenplan 2.0 stellt aber außerdem dem Öffentlichen Gesundheitsdienst einen Handlungsrahmen für regional höhere Inzidenzen zur Verfügung. Zusätzliche Lockerungen auf regionaler Ebene sind aber einstweilen leider nicht möglich, zu groß ist die Mobilität innerhalb Niedersachsens zwischen den Landkreisen und zu groß die Gefahr, dass auch aus Nachbarländern Menschen die dann eventuell wieder geöffneten Fitnessangebote oder Gaststätten besuchen oder zum Shoppen kommen würden.“

Der Stufenplan 2.0 in Tabellenform:

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