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Schlagwortarchiv für: Schule

Gesundheitsministerkonferenz (GMK) mit Beschluss vom 6. September 2021 – Schulklasse Corona

Gesundheitsministerkonferenz (GMK) mit Beschluss vom 6. September 2021

6. September 2021/in Niedersachsen, Gesundheit

BERLIN (red/PM). Wie geht es an den Schulen mit der Handhabung der Quarantänen bei Kindern weiter und wird es ein weitgehend einheitliches Verfahren geben? Aus diesem Grund gab es heute eine Gesundheitsministerkonferenz, wo sich Länder und der Bund zu dieser Fragestellung abstimmten.

Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder haben heute im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit Folgendes beschlossen:

  • Im Interesse eines möglichst verlässlichen Schulunterrichts in Präsenz und zur Gewährleistung einer Betreuung der Kinder in den Kinderbetreuungseinrichtungen ist die Anordnung einer Quarantäne von Kontaktpersonen im Rahmen des infektiologisch Vertretbaren auf möglichst wenige Personen zu beschränken.
  • Gibt es einen Infektionsfall in einer Schulklasse, soll grundsätzlich nicht mehr der gesamte Klassenverband eine Quarantäneanordnung erhalten.
  • Quarantäneanordnungen sind mit Augenmaß in Abhängigkeit von der Einhaltung der allgemeinen Hygienemaßnahmen einschließlich eines Lüftungskonzeptes mit Frischluftzufuhr sowie eines Testkonzepts und Regelungen zum Tragen medizinischer Schutzmasken zu erlassen; geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome sind von Quarantäneanordnungen grundsätzlich ausgenommen. Die zuständige Gesundheitsbehörde trifft die jeweils erforderlichen Maßnahmen.
  • Sofern asymptomatische enge Kontaktpersonen einer Quarantäneanordnung unterliegen, kann diese frühestens nach fünf Tagen bei Vorlage eines negativen Nukleinsäuretests oder eines negativen Antigentests aufgehoben werden. Die zuständige Gesundheitsbehörde kann im Einzelfall abweichende Entscheidungen treffen.
  • Bei den übrigen Schülerinnen und Schülern der Klasse, die nicht als enge Kontaktpersonen eingestuft sind, sollen für eine gewisse Zeit intensivierte Testungen im Rahmen der etablierten Testkonzepte durchgeführt werden.
  • Neben dem Schulbetrieb hat die Sicherstellung des Regelbetriebs in den Kinderbetreuungseinrichtungen oberste Priorität. Auch hier wird es bei einem Infektionsfall Quarantäne nur mit Augenmaß unter Berücksichtigung der Belange der Kinder und Kinderbetreuungseinrichtungen geben. Die Möglichkeit einer Freitestung nach frühestens fünf Tagen gilt auch für Kinder in Kinderbetreuungseinrichtungen.

Die Niedersächsische Gesundheitsministerin Daniela Behrens äußerte sich zum Beschluss der GMK zu den Quarantäneregelungen in Schule und Kita:

„Vom heutigen Beschluss geht das klare Zeichen aus, dass wir bundesweit einen möglichst einheitlichen Rahmen für die Anordnung von Quarantäne bei Schülerinnen und Schülern und in den Kindertagesstätten brauchen. Angesichts des hohen Schutzniveaus an unseren Schulen soll das Instrument der Quarantäne-Anordnung für Kontaktpersonen ohne Symptome möglichst gezielt eingesetzt werden.

Das bedeutet, dass grundsätzlich nicht mehr ganze Klassen eine Quarantäneanordnung vom Gesundheitsamt erhalten, wenn ein Corona-Fall ermittelt wird, sondern beispielsweise nur noch die direkten Sitznachbarinnen und -Nachbarn der infizierten Person. Zudem sollen Schülerinnen und Schüler mit Kontakt zu infizierten Mitschülerinnen und Mitschülern nach fünf Tagen einen Test machen können, um dann bei einem negativen Ergebnis und ohne Symptome wieder in die Schule gehen zu können. Die Gesundheitsämter werden dabei auch in Zukunft einen Ermessensspielraum haben, aber es ist ganz wichtig, dass Kinder und ihre Eltern hier nun mit Blick auf den Herbst und Winter mehr Klarheit und ein Stück weit Planungssicherheit haben.“

Schulunterricht

Erster Tag im Szenario B für viele Schulen in Niedersachsen

10. Mai 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). An rund 90 Prozent der niedersächsischen Schulen fand heute Unterricht in „halben Klassen“ nach Szenario B statt. Damit wechseln seit diesem Montag zirka 670.000 Schülerinnen und Schüler zwischen Präsenz- und Distanzlernen, je nach Schulform und pädagogischem Bedarf in unterschiedlichen Modellen tage- oder wochenweise.

Nach nicht repräsentativen ersten Rückmeldungen an die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB) kann der erste Tag als gelungen bewertet werden. Bei einem Großteil der Schülerinnen und Schülern, die am Präsenzunterricht teilnahmen, sei die Freude auf das Wiedertreffen der Mitschülerinnen und Mitschüler sowie der Lehrkräfte deutlich erfahrbar gewesen. Die Kinder und Jugendlichen hätten sich überwiegend froh geäußert, dass wieder Präsenzunterricht stattfindet. Die teilweise Monate währende Schulabstinenz habe aber auch Unsicherheiten bei einigen Schülerinnen und Schülern in der Klassen 5 bis 9 offengelegt, da insbesondere die Jahrgänge des Sekundarbereiches I sich erst wieder akklimatisieren müssten.

Schulorganisatorisch hätten Schulleitungen und Lehrkräfte vorbildlich agiert und den Planungsvorlauf sehr gut genutzt, um die Klassen sinnvoll aufzuteilen, Stunden- und Wochenpläne zu aktualisieren und die Schulgemeinschaften über die Abläufe zu informieren. Dabei habe sich gezeigt, dass die bereits in der Vergangenheit gesammelten Erfahrungen im Szenario B zu einer hohen Gewandtheit der Kollegien bei der Organisation des Wechselunterrichtes führt.

Insgesamt verzeichnet wurde eine überwiegend positive Stimmung bei Schulleitungen und Lehrkräften, aber auch Sorgen um das Wohl der Schülerinnen und Schüler, sowie vereinzelt Unwohlsein bezüglich des eigenen Gesundheitsschutzes.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne:

„Ich danke allen Schulleitungen und Lehrkräften für ihr großes Engagement im Sinne der Schülerinnen und Schüler! Auch den Regionalen Landesämter für Schule und Bildung danke ich für die Unterstützung der Schulen vor Ort. Hinter dem heutigen Tag steht sehr viel Arbeit, Koordination, Kommunikation, Planung. Ich zolle allen Schulleitungen und Lehrkräften Respekt, insbesondere, da mit den Tests noch eine neue Aufgabe zu organisieren ist.

Einen besonderen Dank verdient haben sich aber die Schülerinnen und Schüler, die sich so lange diszipliniert an die Vorgaben gehalten und einen zentralen Beitrag in der Pandemiebekämpfung geleistet haben. Die letzten Monate waren sehr entbehrungsreich. Ich bin froh, dass wir den Schülerinnen und Schülern nun wieder mehr Perspektive geben können.

Diese Woche muss eine Woche des Ankommens ohne Druck sein. Die Schülerinnen und Schüler sollen vorerst nicht mit Arbeiten oder Klausuren konfrontiert werden. Die Klassengemeinschaften sollen zu sich finden, es geht um soziale Aspekte und darum, wieder ein Gefühl für Schule in Präsenz zu bekommen. Zudem muss sich wieder ein Rhythmus finden. Ich bin sehr optimistisch, dass das gelingen wird.“

Schul- und Kitabetrieb im Lockdown in Niedersachsen – Schulen im Lockdown

Schul- und Kitabetrieb im Lockdown in Niedersachsen

6. Januar 2021/in Kultur, Niedersachsen

HANNOVER (PM). Mit Blick auf die bundesweit verlängerten und verschärften Lockdown-Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stehen auch im Bereich Bildung und Betreuung Veränderungen an. Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärte nach den Bund-Länder-Beratungen am (heutigen) Dienstag, Niedersachsen werde nach dem Ende der Weihnachtsferien am 11. Januar 2021 bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar 2021 Wechselunterricht und Distanzlernen und die Notbetreuung als Eckpfeiler für ein Bildungs- und Betreuungsangebot im Corona-Lockdown einziehen.

Tonne: „Die Auswirkungen der bisherigen Maßnahmen sind ernüchternd, sodass wir den Lockdown verlängern müssen. Das bedeutet auch, dass der Bildungsbereich in Kita und Schule im Rahmen der gesamtgesellschaftlichen Anstrengungen und Kontakteinschränkungen einen weitergehenden Beitrag leisten muss. Mir war sehr wichtig, dass wir dabei einen Weg finden, der deutliche Kontaktreduzierungen erzeugt, aber auch Bildung und Betreuung vor allem für die Jüngsten sicherstellt und Zukunftschancen sichert. Daher legen wir ein besonderes Augenmerk auf den Primarbereich und die Abschlussklassen. Wir haben ein tragfähiges Konzept für Bildung im Lockdown.“

Im Primarbereich soll flächendeckend eine Woche (11.01.2021 -15.01.2021) in Distanzunterricht („Szenario C“) beschult und anschließend bis Schulhalbjahresende zwei Wochen im Wechselmodell in geteilten Lerngruppen („Szenario B“) unterrichtet werden, so der Kultusminister.

Die Klassen der Sekundarbereiche I und II, in denen keine Abschlüsse anstehen, wechseln vollumfänglich in das Distanzlernen („Szenario C“). Das gilt auch für die berufsbildendenden Schulen.

Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C, die nicht in der Präsenzlerngruppe sind, ist eine Notbetreuung vorzuhalten.

Für Kindertageseinrichtungen wird das „Szenario C“ mit einer Notbetreuung bis zu 50 Prozent der Gruppengröße eingesetzt.

„Niemand muss sich Sorgen um den Abschluss machen“, ergänzte Tonne: „Alle Prüfungen für Haupt-, Real-, und Förderschulabschluss werden stattfinden. Ebenso das Abitur. Hier arbeiten wir intensiv an der Sicherstellung der zentralen Abiturprüfung. Als Notfalloption können auch dezentrale Prüfungen durchgeführt werden, was wir aber grundsätzlich vermeiden möchten.“

Die Maßnahmen für die Zeit ab dem 11. Januar 2021 bis zum Ende des Schulhalbjahres am 29. Januar 2021 im Überblick:

Szenario C mit Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen:

Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario C und sind damit im Grundsatz geschlossen. Notbetreuung wird angeboten wird bis zu 50 Prozent angeboten.

Grundschulen:

Ø  11.01.-15.01.2021  Szenario C (Distanzlernen mit Notbetreuung)

Ø  18.01.-29.01.2021  Szenario B (Wechselmodell mit Notbetreuung)

Abitur- und Abschlussklassen:

Ø  11.01.-29.01.2021  Szenario B (Wechselmodell)

Alle weiteren Jahrgänge:

Ø  11.01.-29.01.2021  Szenario C (Distanzlernen)

Notbetreuung Schule:

Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C, in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, bei denen mindestens eine Erziehungsberechtigte oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem Berufszweig von allgemeinem öffentlichem Interesse tätig ist. Zulässig ist auch die Betreuung in besonderen Härtefällen wie etwa für Kinder, deren Betreuung aufgrund einer Entscheidung des Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls erforderlich ist, sowie bei drohender Kündigung oder erheblichem Verdienstausfall für mindestens eine Erziehungsberechtigte oder einen Erziehungsberechtigten.

COVID-19 Infektionen am Gymnasium Langenhagen – Schulklasse Corona

COVID-19 Infektionen am Gymnasium Langenhagen

24. September 2020/in Region Hannover

LANGENHAGEN (PM). Am Gymnasium Langenhagen wurden drei Schülerinnen und Schüler positiv auf COVID-19 getestet. Das Gesundheitsamt der Region Hannover hat daraufhin heute die Quarantäne für alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 12 sowie für 21 Lehrkräfte bis zum 2. Oktober angeordnet und entschieden, alle Betroffenen zeitnah zu testen. 

„Wir haben die Schüler, Eltern und Lehrkräfte bereits informiert und gehen jetzt anhand unseres Hygieneplans vor“, sagt Silke Kaune, stellvertretende Schulleiterin des Gymnasiums Langenhagen. „Dabei kommt uns zugute, dass sich alle Klassenräume des Jahrgangs im neuen Campus im Eichenpark befinden und die Kohorten deshalb gut eingrenzbar waren“, so Kaune weiter. „Das hilft uns auch bei der Reinigung“, ergänzt Corinna Möhring, stellvertretende Abteilungsleiterin der Gebäudewirtschaft und ergänzt, dass schon heute in den Schulen alle Hautkontaktflächen, wie Türklinken, Handläufe, Tische oder Stühle täglich gereinigt werden.

Georg-Büchner-Gymnasium in Seelze: 130 Schüler und 4 Lehrer in Quarantäne – Schulklasse Corona

Georg-Büchner-Gymnasium in Seelze: 130 Schüler und 4 Lehrer in Quarantäne

2. September 2020/in Region Hannover

REGION HANNOVER/SEELZE (PM). Im Zuge eines bestätigten Coronafalles im 9. Jahrgang des Georg-Büchner-Gymnasiums in Seelze hat das Gesundheitsamt der Region nach Ermittlung des Sachverhaltes heute am späten Nachmittag entschieden, vorsorglich alle 130 Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 sowie 4 Lehrkräfte in Quarantäne zu setzen. Mit der Entscheidung folgt das Gesundheitsamt der Region den aktuellen Empfehlungen des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts.

Demnach gilt: Erkrankt ein Mitglied einer Kohorte, so gelten alle anderen Mitglieder derselben Kohorte als enge Kontaktpersonen der sogenannten Kategorie 1 und müssen 14 Tage in häusliche Quarantäne. Die Einteilung von Kohorten erfolgt durch die jeweiligen Schulen. Auch nach Gesprächen mit der Schule war keine engere Eingrenzung der Kontaktpersonen möglich, sodass hier keine alternative Handlungsmöglichkeit für das Gesundheitsamt bestand. Die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte sind über die Schule über die Maßnahme informiert worden, eine schriftliche Quarantäneverfügung wird postalisch versandt. Alle Personen werden nun zweimalig auf das Coronavirus getestet.

Eine häusliche Quarantäne bedeutet, dass die K1-Personen räumlich so weit wie möglich isoliert werden, das heißt, dass sie in der Wohnung bzw. dem Haushalt möglichst eine räumliche und zeitliche Trennung von allen mit im Haushalt lebenden Personen, einhalten sollte/n, indem sie sich in unterschiedlichen Räumen aufhalten, keine gemeinsamen Tätigkeiten ausführen und insbesondere ihre Mahlzeiten nacheinander oder räumlich getrennt voneinander einnehmen. Dies ist von den Eltern natürlich alters- und bedarfsgerecht zu gestalten.

 

Kultus- und Gesundheitsministerium geben grünes Licht für eingeschränkten Regelbetrieb – schule

Kultus- und Gesundheitsministerium geben grünes Licht für eingeschränkten Regelbetrieb

14. August 2020/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM). Die Schulen in Niedersachsen können nach derzeitigem Stand wie geplant nach den Sommerferien im eingeschränkten Regelbetrieb starten. Das hat ein Fachaustausch zwischen dem Niedersächsischen Kultusministerium, dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt am gestrigen Donnerstagnachmittag ergeben.

Gegenstand war die Beurteilung des aktuellen Infektionsgeschehens von Sars-CoV-2 in Niedersachsen mit Blick auf die Aufnahme des Schulbetriebes zum neuen Schuljahr 2020/2021 am 27. August. Die gemeinsame Lagebeurteilung der Schul- und Gesundheitsseite der Landesregierung schlussfolgert, dass dem eingeschränkten Regelbetrieb nichts entgegensteht. Ein entsprechendes Bestätigungsschreiben erreicht heute die Schulleitungen in Niedersachsen. Weiterhin werden das Kultusministerium, das Gesundheitsministerium und das Landesgesundheitsamt die Lage beobachten und gemeinsam beurteilen.

„Diese aktuelle Lageeinschätzung war wichtig und richtig, um den Schulleitungen und Lehrkräften weiterhin die nötige Planungssicherheit zu geben, so wie auch den Schülerinnen und Schülern und den Eltern“, sagt Gaby Willamowius, Staatssekretärin im Niedersächsischen Kultusministerium. Und weiter: „Wir alle möchten den Kindern und Jugendlichen ein Maximum an Bildung im Präsenzunterricht anbieten. Hierfür ist die Beurteilung der Lage aus der Perspektive des Infektions- und Gesundheitsschutzes zwingend geboten. Ich bedanke mich beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung für die gute Zusammenarbeit.“

Staatssekretärin Willamowius appelliert: „Wir alle müssen mithelfen, dass die Lage auch günstig bleibt. In der letzten Zeit werden zwar wieder vermehrt Neuinfektionen gemeldet, allerdings auf einem landesweit immer noch niedrigen Niveau. Wir dürfen die positive Ausgangslage aber nicht verspielen. Die Regeln zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus müssen konsequent angewandt werden:  Abstand halten, Mund-Nase-Schutz tragen, wo es vorgeschrieben ist, Hygieneregeln beachten. Reiserückkehrende aus Risikogebieten müssen sich unbedingt auf Sars-CoV-2 testen lassen. Steigende Infektionszahlen gefährden den eingeschränkten Regelbetrieb in Schule. Wir alle müssen durch unser Verhalten einen Beitrag leisten, damit unsere Schülerinnen und Schüler wieder jeden Tag zur Schule gehen können.“

Vor den Sommerferien hatte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärt, das kommende Schuljahr 2020/2021 auf der Basis größtmöglicher Normalität planen zu wollen. Hierfür wurde das „Szenario A: Eingeschränkter Regelbetrieb“ entwickelt und den Schulen kommuniziert. Die wichtigsten Eckpfeiler:

  • Unterricht in voller Klassenstärke
  • Verzicht auf Mindestabstand, dafür Einführung fester Lern- und Bezugsgruppen („Kohortenprinzip“)
  • Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kohorten nicht eingehalten werden kann
  • Pflichtunterricht hat Priorität
  • Ganztagsangebote sind möglich
  • Schutz von Risikogruppen kann zu Einschränkungen führen
  • Geltung des Rahmenhygieneplans Corona Schule

Da eine Negativdynamik bei der Verbreitung von Sars-CoV-2 nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Kultusministerium die Szenarien B („Schule im Wechselmodell“; Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause) und C („Quarantäne und Shutdown“; Lernen zu Hause für einzelne Personen oder Personengruppen) entwickelt.

Die Entscheidung über mögliche lokale oder regionale Maßnahmen aufgrund des sich entwickelnden Infektionsgeschehens (und damit über einen Wechsel in das Szenario B – Schule im Wechselmodell oder C) trifft das jeweilige Gesundheitsamt vor Ort. Weder die Schulleitungen noch die Schulbehörden haben hier die entsprechende Befugnis.

Niedersachsen legt Plan für weitere Schulöffnung vor – Schule tablett

Niedersachsen legt Plan für weitere Schulöffnung vor

16. Mai 2020/in Kultur

HANNOVER. Das Kultusministerium hat zum Ende dieser Woche einen konkretisierten Fahrplan zur Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts in den niedersächsischen Schulen veröffentlicht. Ein entsprechendes Schreiben hat Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne gestern Abend an die Schulleitungen und Lehrkräfte geschickt.

Demnach starten am 25. Mai die 11.Klassen in den Präsenzunterricht, ebenso kommen zusätzliche Jahrgänge der Förderschulen Geistige Entwicklung an ihre Schulen. Außerdem nehmen weitere Schulen des BBS-Bereichs mehr Schülerinnen und Schüler auf: Nach Pfingsten besuchen alle Schülerinnen und Schüler des berufsbildenden Schulwesens wieder ihre Schulen.

Nach den Pfingstferien am 3. Juni kehren die Jahrgänge 7/8 an ihre jeweiligen Schulen zurück, ebenfalls an diesem Tag nehmen die zweiten Klassen an den Grundschulen wieder den Präsenzunterricht auf. Weitere zwei Wochen später dann – am 15. Juni – kehren die Klassen 5/6 sowie die Erstklässler in den Präsenzunterricht zurück. Mitte Juni sind damit auch alle Schuljahrgänge der allgemein bildenden Schulen wieder zurück in der Schule.

Bereits festgelegt war, dass am kommenden Montag, dem 18. Mai, die Klassen 9/10 der Gymnasien sowie die Klassen 3 der Grundschulen zurückkehren. Die Abschlussklassen 13, 12 sowie 9/10 waren am 27. April in den prüfungsvorbereitenden Unterricht gestartet. Seit dem 4. Mai haben die 4. Klassen der Grundschulen Präsenzunterricht, die Klassen 12 seit dem 11. Mai.

„Der Zwei-Wochen-Rhythmus hat sich zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten bewährt und gibt den Schulen Planungssicherheit. Daher bleiben wir weiter in diesem Takt“, sagt Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

Tonne ergänzt: „Ich bin außerordentlich beeindruckt, wie gut die Schulen vor Ort organisatorisch und inhaltlich arbeiten. Das sind herausragende Leistungen.

Dafür möchte ich mich sehr herzlich bedanken. Wir bekommen die eindeutige Rückmeldung, dass die Schülerinnen und Schüler sich freuen, wieder zur Schule gehen zu können. Das ist eine Leistung der Lehrkräfte, Schulleitungen und aller Beteiligten, denn es gelingt ein sicheres Umfeld in schwierigen Zeiten zu schaffen.“

Entlastung für Lehrkräfte

Um ein deutliches Signal der Entlastung an die Lehrerschaft und die Schulen zu senden, wurden seitens des Ministeriums mehrere Erleichterungen umgesetzt. Zum einen ist ermöglicht worden, dass bei den Abschlussprüfungen in den Klassen 9 und 10 die mündliche Pflichtprüfung durch eine freiwillige mündliche Prüfung ersetzt werden kann. „Damit ermöglichen wir, dass vermutlich mehr als 60 bis 70 Prozent der mündlichen Prüfungen an den Schulen entfallen können und sorgen so für eine deutliche Entlastung der Lehrerinnen und Lehrer“, so der Minister. Die Qualität des Abschlusses bleibt für die Schülerinnen und Schüler ungeschmälert bestehen.

Zum anderen wird das Verfahren zur Rückmeldung der Ergebnisse der Abschlussarbeiten deutlich verschlankt. Es müssen keine Ergebnisse einzelner Aufgaben eingetragen und gemeldet werden, es reichen ein Gesamtergebnis der Arbeiten sowie ein Notenspiegel.

Zudem ist Luft geschaffen – insbesondere an den Oberschulen und Gesamtschulen – durch die Regelung, dass Schülerinnen und Schüler nach ihren Abschlussprüfungen nicht mehr in die Schule kommen müssen. Der in normalen Jahren vorgesehene Präsenzunterricht für die Abschlussschüler entfällt ersatzlos.

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