Update Niedersächsische Corona-Verordnung ab dem 25. Mai

HANNOVER (red). Die Landesregierung hat mit Gültigkeit ab dem Dienstag, 25.05.2021, ihre Corona-Verordnung angepasst. Die Änderungen sind in der Lesefassung mit Stand 24.05.2021 in Gelb markiert.

Für den Bereich der Außengastronomie und den Museen bleibt die Testpflicht weiter erhalten. Die Landesregierung empfiehlt aber auch für den Besuch von Geschäften, in denen die Testpflicht entfällt, trotzdem auf die kostenlosen Angebote für einen Bürgertest in einem der vielen Testzentren zurück zu greifen. Damit beugt man der Ausbreitung der Corona-Pandemie vor.

Durch ein Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichtes wurde die sogenannte Landeskinderregelung gekippt. Dadurch dürfen auch Bundesbürger aus anderen Bundesländern in Niedersachsen Urlaub machen.

Lesefassung Niedersächsische Corona-Verordnung (aktuell gültige Version auf www.niedersachsen.de unter Corona-Verordnung):

Aktualisierter Stufenplan 2.0 (Stand 21.05.2021):

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