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Verkehrsregeln für die Urlaubszeit: ADAC klärt über Stauverhalten auf

24. Juli 2024/in Panorama

Rettungsgasse, Rechtsüberholen und mehr: Was Autofahrer im Stau beachten müssen

MÜNCHEN (redu/PM). In den kommenden Wochenenden erreichen die Reiseaktivitäten auf deutschen Autobahnen ihren Höhepunkt. Staus sind dabei unvermeidlich. Der ADAC informiert Autofahrer über die wichtigsten Verhaltensregeln im Stau, um Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.

Der ADAC hat wichtige Hinweise für Autofahrer veröffentlicht, um das Verhalten in Staus zu regeln und die Sicherheit zu erhöhen. Besonders in der Hauptreisezeit sind die Autobahnen stark frequentiert, und Staus gehören zum Alltag. Der ADAC gibt Tipps, was erlaubt ist und welche Regeln eingehalten werden müssen.

Diese Regeln sind besonders wichtig und sollte jeder Autofahrer kennen:

  • Zu den wichtigsten Regeln zählt die Bildung der Rettungsgasse: Bei stockendem Verkehr und bei Stau müssen Autofahrer eine Rettungsgasse bilden, um den Einsatzfahrzeugen ein schnelles Durchkommen zu ermöglichen. Die Rettungsgasse wird immer zwischen dem linken und den übrigen Fahrstreifen gebildet. Die Bußgelder für Autofahrer, die sich nicht an die Vorschriften halten, wurden auf 200 bis 320 Euro erhöht.
  • Rechts überholen ist auf der Autobahn dann erlaubt, wenn der Verkehr auf dem linken Fahrstreifen steht oder mit maximal 60 km/h fährt. Bei stehendem Verkehr darf man rechts mit maximal 20 km/h vorbeifahren. Rollt links der Verkehr, darf man rechts mit einer Differenzgeschwindigkeit von höchstens 20 km/h überholen. Die Fahrzeuge auf der rechten Spur dürfen dann also höchstens 80 km/h schnell fahren. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Geldbuße von 100 Euro sowie einen Punkt.
  • Egal, ob man dringend auf die Toilette muss oder es bei großer Hitze im Wagen kaum noch aushält: Die Straßenverkehrsordnung verbietet das Aussteigen auf der Autobahn, es sei denn, eine Unfallstelle muss gesichert werden. Allerdings drückt die Polizei bei längeren Störungen meist ein Auge zu und ist nachsichtig. Doch auch dann gilt, dass weitere Spaziergänge tabu sind und man stets in der Nähe des Fahrzeugs bleiben muss.
  • Rückwärtsfahren oder wenden ist auf der Autobahn immer verboten, es sei denn, die Polizei fordert die Autofahrer bei längeren Vollsperrungen dazu auf, um den Verkehr von der Autobahn abzuleiten. Bei eigenständigen Aktionen drohen eine Geldbuße bis zu 200 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot.
  • Der Seitenstreifen ist für Pannenfahrzeuge reserviert. Wer ihn bei Stau benutzt, um den nächsten Rastplatz oder die nächste Autobahnausfahrt schneller zu erreichen, riskiert 75 Euro Bußgeld und einen Punkt. Ausnahme: Wenn Verkehrszeichen die Nutzung des Standstreifens erlauben. Dann muss dieser wie ein rechter Fahrstreifen genutzt werden.
  • Ist ein Fahrstreifen wegen eines Unfalls oder einer Baustelle blockiert, müssen sich die Fahrer unmittelbar vor der Engstelle im Reißverschlussverfahren einordnen. Bei richtiger Anwendung kann so der Verkehr am Laufen gehalten werden.
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