Verkehrssicherheit: Hannover beschränkt Geschwindigkeit auf 30 km/h
Erste Großstadt setzt StVO-Novelle auf zwei Hauptstraßen um.
HANNOVER (redu). Die Stadt Hannover reduziert als erste deutsche Großstadt auf Basis der StVO-Novelle von 2024 die Höchstgeschwindigkeit auf ausgewählten Hauptverkehrsstraßen auf 30 km/h.
Seit Oktober 2024 ermöglicht die StVO-Novelle Kommunen mehr Spielraum bei der Festlegung von Tempolimits. Hannover nutzt dies als erste Großstadt, um die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem Altenbekener Damm und der Walderseestraße auf 30 km/h zu reduzieren.
Auf dem Altenbekener Damm wurden bisherige Tempo-30-Zonen vor Schulen durchgehend verbunden. Zwischen dem Rudolf-von-Bennigsen-Ufer und der Alten Döhrener Straße sowie der Duisburger bis zur Jordanstraße gilt nun von 6 Uhr bis 22 Uhr Tempo 30. Eine ganztägige Regelung ist aufgrund der rechtlichen Rahmenbedingungen nicht möglich.
Auf der Walderseestraße wurde heute ein durchgehendes Tempolimit von 30 km/h eingeführt, das ganztägig gilt. Dabei wurden Fußgängerüberwege und bestehende reduzierte Abschnitte miteinander verknüpft.
Oberbürgermeister Belit Onay äußerte sich positiv über die Maßnahmen und lobte die erweiterten Möglichkeiten der StVO-Novelle. Stadtbaurat Thomas Vielhaber betonte die Bedeutung dieser Schritte für die „Initiative lebenswerte Städte“, der Hannover seit 2021 angehört. Mit mehr als 1.100 teilnehmenden Kommunen setzt sich die Initiative für kommunale Entscheidungsfreiheit in Verkehrsfragen ein.
Weitere Streckenabschnitte sollen laut Stadtverwaltung folgen, abhängig von den personellen Ressourcen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und die Lebensqualität zu verbessern.