Vorläufigen Außervollzugsetzung der Landeskinderregelung bei der Beherbergung zu touristischen Zwecken

LÜNEBURG (PM). Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die „Landeskinderklausel“ aufgehoben, das respektiert die Landesregierung selbstverständlich. Die entsprechende Regelung ist damit obsolet und wird bei der nächsten Änderung der Corona-Verordnung gestrichen. Damit können nun bereits zu Pfingsten auch Menschen aus anderen Bundesländern in Niedersachsen das Wochenende verbringen oder länger Urlaub machen.

Wir wünschen allen Gästen in Niedersachsen gute Erholung, bitten Sie aber weiterhin herzlich darum, sich und andere zu schützen und die geltenden Vorgaben zu beachten: Es ist weiterhin ein Schnelltest bei der Einreise sowie zweimal wöchentlich nötig, Kontaktbeschränkungen sowie Abstands- und Hygieneregeln sind einzuhalten. Wir hoffen, dass alle Beteiligten weiterhin vorsichtig sind und die Inzidenzen nicht ansteigen, sondern weiter sinken – denn ein zentrales Ziel der Landesregierung war und ist die Hauptsaison im Sommer nicht zu gefährden – für die Gäste und für die Tourismuswirtschaft.

 

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