Zimmerbrand in Isernhagen fordert ein Todesopfer
Trotz schneller Rettungsmaßnahmen stirbt eine Person bei Zimmerbrand in Isernhagen
ISERNHAGEN (redu). Am Donnerstag, gegen 13:40 Uhr, wurde die Feuerwehr Isernhagen zu einem Einsatz in die Burgwedeler Straße gerufen. Grund war das Auslösen eines Rauchwarnmelders, begleitet von Rauchgeruch. Die erste Alarmierung erfolgte unter der Einsatzstufe „Brand 1“. Die Feuerwehren Isernhagen HB und NB sowie die Drehleiter aus Altwarmbüchen rückten zur Einsatzstelle aus.
Vor Ort entwickelte sich die Lage jedoch schnell weiter: Aus dem Rauchwarnmelder wurde ein Zimmerbrand, und eine Person wurde als vermisst gemeldet. Einsatzleiter Fabian Gartzke erhöhte daraufhin die Alarmstufe auf „Brand 2“ und alarmierte weitere Feuerwehren aus Altwarmbüchen, Neuwarmbüchen, FB und KB.
Ein Atemschutztrupp konnte die vermisste Person in der Wohnung finden, sie befand sich jedoch leblos. Trotz sofort eingeleiteter Reanimationsmaßnahmen konnte der Notarzt nur noch den Tod der Person feststellen. Die Wohnung wurde durch den Brand und die Rauchentwicklung schwer beschädigt.
Der Brand war nach etwa zehn Minuten unter Kontrolle, es mussten jedoch umfangreiche Lüftungsmaßnahmen durchgeführt werden. Während des Einsatzes blieb die Burgwedeler Straße vollständig gesperrt. Anschließend wurde der Verkehr wechselseitig an der Einsatzstelle vorbeigeführt.
Neben den etwa 40 Einsatzkräften der Feuerwehr waren auch die Polizei, der Rettungsdienst, ein Notarzt und zwei Rettungswagen im Einsatz. Die Polizei schätzt den Schaden derzeit auf 200.000 Euro.
Nachtrag vom 20.09.2024 (Polizei):
Nach einem folgenschweren Brand in einer Wohnung in Isernhagen ist eine verstorbene Person zweifelsfrei identifiziert. Wie die Polizeidirektion Hannover am Freitag, 20.09.2024, bestätigte, handelt es sich bei dem Toten um den 93 Jahre alten Bewohner der Wohnung, in der das Feuer am Vortag ausgebrochen war. Die Todesursache und die genaue Brandursache sind derzeit noch unklar. Den Ermittlern liegen aktuell jedoch keine Erkenntnisse zu einem Fremdverschulden vor.