Parkscheibe

Falsch eingestellte Parkscheibe: So vermeiden Sie Verwarnungsgeld

Blau-weiße Parkscheibe und richtige Zeiteinstellung sind entscheidend

MÜNCHEN (redu). Wer falsch mit der Parkscheibe umgeht, riskiert Bußgelder. Autofahrer sollten auf die korrekte Farbe, Größe und Zeiteinstellung achten. Auch elektronische Parkscheiben unterliegen strengen Vorgaben.

Die Parkscheibe gehört zur Grundausstattung jedes Fahrzeugs, doch viele Autofahrer setzen sie nicht korrekt ein. Eine ordnungsgemäße Parkscheibe muss blau-weiß sein und die Maße von 11 x 15 Zentimetern aufweisen. Auch die Uhrzeiten auf der Scheibe müssen korrekt nummeriert sein – von links nach rechts und nicht in umgekehrter Reihenfolge. Wer diese Vorschriften missachtet, riskiert eine Strafe von 20 Euro. Parkscheiben in anderen Farben oder mit zusätzlichen Beschriftungen sind nicht zulässig.

Entscheidend für die korrekte Nutzung ist die Einstellung der Ankunftszeit. Die Parkscheibe muss stets auf die nächste halbe Stunde nach dem Abstellen des Fahrzeugs gestellt werden. Beispielsweise ist bei einer Ankunftszeit von 13:05 Uhr die Parkscheibe auf 13:30 Uhr einzustellen. Ein falsch eingestellter Zeitpunkt kann ein Verwarnungsgeld von 30 bis 40 Euro nach sich ziehen. Wichtig ist auch, dass die Parkscheibe gut sichtbar im Auto platziert wird, etwa auf dem Armaturenbrett.

Laut dem ADAC ist das manuelle Weiterdrehen der Parkscheibe nach Ablauf der Parkzeit nicht gestattet. Autofahrer müssen nach Ablauf der erlaubten Zeit das Fahrzeug umsetzen, bevor die Parkzeit neu eingestellt werden darf. Eine Ausnahme ist es, wenn der Parkplatz nach einer Umrundung des Blocks erneut frei ist.

Auch elektronische Parkscheiben sind nur unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Diese müssen die Ankunftszeit automatisch auf die nächste halbe Stunde einstellen und dürfen die Zeit während des Parkvorgangs nicht weiterlaufen lassen. Optisch müssen sie dem Standard entsprechen: Das blaue Verkehrszeichen muss zu sehen sein, und über dem Display muss „Ankunftszeit“ stehen. Die Zahlen müssen im 24-Stunden-Format angezeigt werden und mindestens zwei Zentimeter hoch sein.

Überzieht man die Parkzeit, drohen Bußgelder. Bis zu 30 Minuten Überziehung kosten 20 Euro, bis zu einer Stunde 25 Euro. Bei zwei Stunden werden 30 Euro fällig, und bei mehr als drei Stunden steigt das Bußgeld auf 40 Euro.

Motorradfahrer sollten ebenfalls nicht auf eine Parkscheibe verzichten. Wo diese am Motorrad angebracht werden muss, ist zwar nicht vorgeschrieben, doch sie muss sicher befestigt und gut sichtbar sein. Der ADAC empfiehlt, die Parkscheibe mit einem Kabelbinder am Motorrad zu fixieren und ein Beweisfoto zu machen, um bei Unklarheiten die korrekte Zeiteinstellung nachweisen zu können.

 

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