Polizei Mannschaftswagen

Bilanz diverser angezeigter und nicht angezeigter Versammlungen

HANNOVER (ots). Am Montagabend, 10.01.2022, sind im Stadtgebiet und der Region Hannover etwa 1.100 Teilnehmende für 25 nicht angezeigte, vier angezeigte und eine Eilversammlung zusammengekommen. Das Verhalten der Personen deckte das Spektrum von friedlich und freundlich über Distanziertheit bis hin zu aggressiv und unkooperativ ab.

Zwei Polizisten wurden während der Versammlungen leicht verletzt, konnten ihren Dienst jedoch fortsetzen. Die Polizei leitete zahlreiche Ordnungswidrigkeiten ein.

Zum wiederholten Male trafen sich Personen für nicht angezeigte Versammlungen im Stadtgebiet von Hannover, im Bereich Burgdorf und Garbsen.

Im Stadtgebiet Hannover trafen sich etwa 400 Personen der „Corona-Maßnahmen-Kritiker“ unter anderem am Trammplatz und in den Fußgängerzonen im City-Bereich. Mehrere zum Teil Kleinstgruppen wurden durch die Einsatzkräfte festgestellt. Die Polizei nahm diese Ansammlungen frühzeitig wahr und deklarierte die Personengruppen jeweils als Versammlung. Zeitweise entzogen sich Versammlungsteilnehmende den Kontrollen, verließen in Kleinstgruppen die Orte und flüchteten sich unter anderem in Einkaufsgeschäfte. Die Personenanzahl bei den nicht angezeigten Versammlungen im Innenstadtbereich lag in der Spitze bei 200. Im Rahmen der Versammlungen wurde unter anderem versucht, eine Polizeikette zu durchbrechen, sodass die Einsatzkräfte die Teilnehmenden in Form von Schubsen zurückdrängten. Im Rahmen von Eingriffsmaßnahmen erlitt ein Polizeibeamter leichte Verletzungen, konnte seinen Dienst jedoch fortführen. Im Bereich des Kröpcke warf ein Versammlungsteilnehmer einen Becher mit Glühwein in Richtung der Einsatzkräfte. Ein Polizist wurde getroffen, blieb jedoch unverletzt. Ein Strafverfahren wegen tätlichen Angriffs wurde eingeleitet. Insgesamt sind 132 Ordnungswidrigkeiten nach dem Niedersächsischen Versammlungsgesetz eingeleitet worden. Seit dem 01.01.2022 gilt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske für die Teilnehmenden einer Versammlung.

In den Abendstunden, ab etwa 17:00 Uhr, fanden weitere diverse nicht angezeigte Versammlungen in der Region Hannover statt.

An der angezeigten Versammlung in Barsinghausen der „Freien Niedersachsen“ mit dem Thema „Barsinghausen geht spazieren“ beteiligten sich etwa 160 Teilnehmende. Im Rahmen einer Identitätsfeststellung von einem Teilnehmenden, welcher keine Mund-Nase-Bedeckung trug, kam es zu einem Widerstand. In der Folge wurde die Person mit Handschellen gefesselt und in Gewahrsam genommen. Währenddessen beleidigten zwei Frauen die Polizeikräfte. Eine Person griff die Einsatzkräfte mit Schlagschutzhandschuhen an. In der Folge wurde ein Polizeibeamter leicht verletzt. Er konnte seinen Dienst fortsetzen. Der Angreifer wurde ebenfalls leicht verletzt und wurde ambulant durch Sanitäter behandelt. Insgesamt wurden zwei Ermittlungsverfahren wegen Beleidigung, ein Ermittlungsverfahren wegen tätlichen Angriffs und ein Verstoß gegen die Mund-Nase-Bedeckung Beschränkung eingeleitet. Unter dem Motto „Solidarität und Zusammenhalt“, angezeigt durch „Omas gegen rechts“ gingen etwa 40 Teilnehmende in Barsinghausen auf die Straße. Die angezeigte Versammlung verlief friedlich und störungsfrei.

In Wunstorf kamen etwa 70 Personen für eine nicht angezeigte sich fortbewegende Versammlung zusammen. Die Teilnehmenden verhielten sich kooperativ und die Versammlung verlief störungsfrei. Zeitgleich wurde eine Eilversammlung von vier Personen als Gegenprostest angezeigt. Die örtliche Eilversammlung verlief ebenfalls störungsfrei. Vier Personen haben gegen die Mund-Nase-Bedeckung-Pflicht verstoßen. Entsprechende Verfahren wurden eingeleitet.

In Neustadt am Rübenberge trafen sich etwa 170 Personen unter anderem mit Kerzen für eine nicht angezeigte sich fortbewegende Versammlung. Eine Person weigerte sich eine FFP2-Maske zu tragen und wurde in der Folge von der Versammlung ausgeschlossen. Die übrigen Teilnehmenden verhielten sich diszipliniert und kooperativ. Es kam zu keinen Verstößen.

Am Rathaus in Wennigsen wurden durch Einsatzkräfte etwa 20 Personen festgestellt und als nicht angezeigte Versammlung deklariert. Die sich fortbewegende Versammlung wuchs auf etwa 40 Personen an. Teilweise wurden Unmutsbekundungen für die polizeilichen Maßnahmen geäußert. Die Versammlung verlief dennoch ruhig und störungsfrei. Es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen die Maskenpflicht eingeleitet.

Für eine nicht angezeigte sich fortbewegende Versammlung mit etwa 25 Teilnehmenden gab sich ein Versammlungsleiter in Ronnenberg zu erkennen. Die Versammlung verlief friedlich und störungsfrei. Zeitgleich fand eine ortsfeste angezeigte Versammlung der Partei „SPD“ an der Velsterstraße mit etwa 200 Personen statt. Alle Versammlungsteilnehmenden verhielten sich friedlich und kooperativ. Es wurde ein Verfahren eingeleitet wegen des Nichtanzeigens einer Versammlung.

Die „SPD“ hat ebenfalls in Springe eine ortsfeste Versammlung angezeigt. Es nahmen etwa 250 Personen an der Kundgebung teil. Eine nicht angezeigte Gegenversammlung mit etwa 40 Teilnehmenden fand im Nahbereich statt. Es wurden keine Verfahren eingeleitet.

Eine nicht angezeigte sich fortbewegende Versammlung gab es in Garbsen mit etwa 50 Personen. Die Teilnehmenden führten Lichterketten bei sich und stellten Windlichter mit mehreren Botschaften an einer Betonbank in der Nähe zum Rathausplatz ab. Es wurden vier Ordnungswidrigkeiten wegen des Nichttagens einer Mund-Nase-Bedeckung eingeleitet.

In Burgdorf trafen sich etwa 20 Personen auf dem Schützenplatz für eine nicht angezeigte Versammlung. Die sich fortbewegende Versammlung verlief kooperativ und störungsfrei. Es kam zu keinen Verstößen.

Etwa 80 Personen kamen in der Wedemark für eine nicht angezeigte Versammlung an unterschiedlichen Örtlichkeiten zusammen. Jedoch teilten sich die Personen, welche unter anderem Kerzen und andere Leuchtmittel mit sich führten, mehrfach weiterhin in Kleinstgruppen auf und wechselten diverse Male die Richtung bei Erblicken der Einsatzkräfte. Die Polizei hat sechs Ordnungswidrigkeiten wegen des Nichttragens einer Mund-Nase-Bedeckung eingeleitet.

Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Jeder Person steht es frei für bestimmte Anliegen die eigene Meinung offen kundzutun. Die Polizei schützt und wahrt die Grundrechte. Laut Art. 8 Grundgesetz haben alle Deutschen das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln. Dieses Recht kann auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden. Dies ist unter anderem das Niedersächsische Versammlungsgesetz und die aktuell geltende Corona-Verordnung. Wenn zur Durchsetzung der eigenen Meinung Gewalt gegen Personen und/oder Sachen eingesetzt wird, ist dies strafbar und wird konsequent verfolgt.

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