Innenministerkonferenz in Berlin beendet

Wichtige Beschlüsse in den Themenbereichen Migration und Inneren Sicherheit

BERLIN (PM). Am (heutigen) Freitag endete die dreitägige, 219. Sitzung der Ständigen Konferenz der Innenministerinnen und -minister sowie Innensenatoren und -senatorinnen der Länder (IMK) in Berlin. Die Tagesordnung der Konferenz umfasste insgesamt mehr als 90 Tagesordnungspunkte und war geprägt von intensiven Debatten in einer Vielzahl von Themengebieten der Inneren Sicherheit, der Migrationspolitik und des Katastrophenschutzes.

Einen Schwerpunkt der zum Teil auch kontrovers diskutierten Themen bildete der Bereich der Migrationspolitik und dabei insbesondere die weitere Bearbeitung der Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) aus dem vergangenen Mai sowie der jüngsten Beschlüsse der EU-Innenministerinnen und -minister zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS).

Niedersachsens Ministerin für Inneres und Sport, Daniela Behrens, erklärt dazu: „Ich habe in den vergangenen Tagen sehr deutlich gemacht, dass wir in der Debatte zur Migration aus meiner Sicht dringend zur Sachlichkeit zurückkehren müssen. Es geht darum, die Probleme in diesem Bereich klar zu benennen, aber wir müssen ebenso deutlich machen, dass die Politik auf allen Ebenen in der Lage und willens ist, diese Probleme auch zu lösen. Die IMK war sich vor diesem Hintergrund einig, dass der sogenannte Asylkompromiss auf EU-Ebene einen ausgesprochen wichtigen Schritt in Richtung einer solidarischen und fairen Migrationspolitik in Europa darstellt. Nach Jahren der politischen Stagnation auf diesem Gebiet ist es insbesondere auf Initiative der deutschen Innenministerin Nancy Faeser gelungen, auch jene Staaten in die Verantwortung zu nehmen, die bisher praktisch gar keinen Beitrag zur Aufnahme und zur Versorgung von Geflüchteten leisten.“

Nichtsdestotrotz sieht Behrens noch weiteren Beratungsbedarf, insbesondere für das EU-Parlament: „Der Kompromiss aus der vergangenen Woche kann in einigen Bereichen nur ein Zwischenschritt sein. So ist es einerseits zu begrüßen, dass Asylverfahren in Zukunft auch direkt an den EU-Außengrenzen durchgeführt werden sollen, damit Geflüchtete möglichst schnell Klarheit über ihren Schutzstatus und ihre Chancen auf Asyl in der EU erhalten. Andererseits enthält der Kompromiss aber noch inakzeptable Härten mit Blick auf Familien und Kinder, bei denen ich große Bauchschmerzen habe. Für mich steht fest: Die geplanten Verfahren an den Außengrenzen müssen schnell, ergebnisoffen und unter Einhaltung unserer hohen humanitären und rechtsstaatlichen Standards erfolgen. Daran wird die ganze Welt messen, wie ernst es Europa mit seinen eigenen Werten meint.“

Mit Blick auf die weitere Ausgestaltung der Finanzierung bei der Unterbringung und Integration von Geflüchteten sagt Ministerin Behrens: „Alle Länder sind sich einig, dass die vom Bund zugesagte Milliarde für die Kommunen nur ein Anfang sein kann. Wir werden uns weiter dafür einsetzen, dass wir in Zukunft zu einem fairen Finanzierungssystem gelangen, das die gestiegenen Zugangszahlen und die großen Herausforderungen vor Ort berücksichtigt. In Niedersachsen entlasten wir die Kommunen so gut es geht, beispielsweise indem wir die Erstaufnahmeeinrichtungen ausbauen und den Kommunen so möglichst viel Vorlaufzeit für die Unterbringung vor Ort geben. Im Rahmen der IMK haben wir den Bund darüber hinaus noch einmal aufgefordert, seiner Verpflichtung nachzukommen, möglichst belastbare Prognosen für die zukünftigen Zugangszahlen vorzulegen. Diese Informationen brauchen wir, um unsererseits noch mehr Planbarkeit für die Kommunen schaffen zu können.“

Zu weiteren Beschlüssen der IMK erklärt Innenministerin Behrens im Einzelnen:

Geldautomatensprengungen

„Auch wenn die Fallzahlen bei den Geldautomatensprengungen in Niedersachsen im laufenden Jahr rückläufig sind, so stellen diese Taten weiter eine erhebliche Gefahr für unsere Bürgerinnen und Bürger dar. Vor diesem Hintergrund freue ich mich, dass sich die IMK auf die Forderung nach einer Strafverschärfung für Geldautomatensprengungen einigen konnte. Die bisherige strafrechtliche Würdigung dieser Delikte nimmt aus unserer Sicht bisher zu wenig zur Kenntnis, dass den Tätern völlig gleichgültig ist, dass sie das Leben und die Gesundheit anderer Menschen massiv gefährden. Es handelt sich aus unserer Sicht um besonders schwere Fälle des Diebstahls mit dem Einsatz von Sprengstoff und diese Taten müssen von den Gerichten auch in der Härte angemessen sanktioniert werden können.“

Gewalt gegen Einsatzkräfte

„Von dieser IMK geht die klare Botschaft aus, dass Gewalt gegen Einsatzkräfte auf das Schärfste zu verurteilen ist und dieses Problem der gesamtgesellschaftlichen Aufmerksamkeit bedarf. Wir müssen alle miteinander immer wieder lautstark deutlich machen, dass wir es nicht einfach hinnehmen, wenn diejenigen, die uns schützen, attackiert, beleidigt oder bedroht werden! Wir sind uns länderübergreifend einig, dass das gezielte Locken von Polizei- und Rettungskräften in einen Hinterhalt künftig mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr statt wie bisher nur mit sechs Monaten geahndet werden sollte.“

Seien Sie der Erste, der diesen Beitrag teilt