BG-PRESS
  • Startseite
  • Werbung schalten
  • Suchen
  • Über uns
    • Unsere Leistungen
    • Kontaktanfrage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Menü Menü
  • Link zu Instagram
  • Link zu Facebook
Landesregierung definiert Feuerwerksverbot neu – Feuerwerk Verbot Neu

Landesregierung definiert Feuerwerksverbot neu

22. Dezember 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red.). Durch die Folge der Entscheidung des OVG-Lüneburg vom letzten Freitag ist eine Anpassung der Corona-Verordnung in Niedersachsen erforderlich geworden.

Nach der Neuregelung ist zur Vermeidung von Ansammlungen von Menschen am 31. Dezember 2020 und am 1. Januar 2021 das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 im Sinne des § 3 a des Sprengstoffgesetzes auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes sowie auf belebten öffentlich zugänglichen Flächen untersagt.

In der Zeit vom 31. Dezember 2020, 21.00 Uhr, bis zum 1. Januar 2021, 7.00 Uhr, ist auch das Mitführen der genannten Gegenstände auf den dort genannten Straßen, Wegen, Plätzen und Flächen untersagt.

Die Landkreise und kreisfreien Städte legen durch öffentlich bekannt zu gebende Allgemeinverfügung die maßgeblichen Straßen, Wege und Plätze sowie Flächen fest. Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit bleibt verboten.

Begründung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung:

Die Neufassung des § 10 a ist durch die Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (Beschluss vom 18. Dezember 2010 – 13 MN 568/20 –) veranlasst und greift für die Änderung die Ausführungen des Gerichts auf.

Zu Absatz 1:

Satz 1 regelt, dass in der Zeit vom 31. Dezember 2020 bis zum Ablauf des 1. Januar 2021 Feuerwerke in bestimmten öffentlichen Bereichen untersagt sind. Mit dem Verbot wird das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F 2 erfasst, die durch § 3 a des Sprengstoffgesetzes näher bestimmt sind. Mit dem Verbot soll auf belebten öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im Sinne des § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes sowie auf öffentlich zugänglichen Flächen vermieden werden, dass sich dort größere Menschenansammlungen bilden; dadurch soll ein unkontrollierbares Infektionsgeschehen unter den sich versammelnden Menschen verhindert werden. Es muss davon ausgegangen werden, dass durch den ablenkenden Charakter der Veranstaltungen insbesondere die allgemeinen Abstandsregeln nach § 2 der Verordnung nicht konsequent eingehalten werden und damit das Entstehen unnötiger Kontakte nicht verhindert werden kann. Auch wenn die Gefahr möglicherweise nicht unmittelbar von der das Feuerwerk durchführenden Person ausgeht, sondern zum einen von Gruppen, die diese Veranstaltung gemeinschaftlich durchführen, als auch zum anderen von Zuschauern des Geschehens, ist es erforderlich, insoweit gegebenenfalls auch sogenannten Nichtstörern diese Aktivitäten zu untersagen, um Gruppenbildungen zu verhindern. Die Maßnahme ist geeignet, um eine besondere Gefahrenlage im Hinblick auf Übertragungsmöglichkeiten und -wege zu minimieren. Mildere, gleich effektive Maßnahmen drängen sich nicht auf, insbesondere die Kontrolle und Überwachung eines ungeregelten Geschehens durch Ordnungskräfte oder Polizei wäre schlichtweg ausgeschlossen.

Darüber hinaus sollen Veranstaltungen mit größeren Menschengruppen, in denen eine besonders erhöhte Gefährdung von umstehenden Personen durch umherfliegende Feuerwerkskörper gegeben ist, vermieden werden, um Einsatzkräfte, wie Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter, Polizei und Feuerwehr, zu entlasten und Kapazitäten des Gesundheitswesens freizuhalten.

Zudem verursacht die jährlich auftretende unsachgemäße Verwendung von Pyrotechnik schwere Verletzungen und auch übermäßiger Alkoholgenuss führen zu in Krankenhäusern behandlungsbedürftigen Lebenssituationen. Das durch die Pandemie bereits an seine Belastungsgrenzen geratene Gesundheitssystem würde im erheblichen Maße zusätzlich belastet werden.

Satz 2 untersagt in einem eng begrenzten zeitlichen Rahmen auch das Mitführen der in Satz 1 genannten Gegenstände. Denn beim Mitführen von Feuerwerkskörpern, insbesondere in der Silvesternacht, handelt es sich um eine Verhaltensweise, die den Schluss zulässt, dass die den Feuerwerkskörper mitführende Person diesen vor Ort auch nutzen und somit abbrennen wird. Hinzu kommt, dass hoher Alkoholkonsum in der Silvesternacht häufig zu herabgesetzten Hemmschwellen führen wird. Schon im Mitführen von Feuerwerk liegt daher die Tendenz zu einem Geschehen, dass die Bildung von Menschenansammlungen begünstigt und dadurch Infektionsgefahren erhöht. Daneben bietet bereits das sichtbare Mit-Sich-Führen von Feuerwerkskörpern einen deutlichen Anreiz zur Gruppenbildung, Interaktion und Wettbewerb (sogenanntes „Posing“ mit Materialien). Die Nachahmung des Abbrennens von Feuerwerk, die damit verbundenen Menschenansammlungen und somit die Entstehung weiterer Infektionsketten können durch ein Mitführungsverbot von Feuerwerkskörpern verhindert werden.

Satz 3 gibt zur Konkretisierung, wo die Verbotsregeln einzuhalten sind, vor, dass die Kommunen die betreffenden Örtlichkeiten festlegen und öffentlich bekannt geben.

Zu Absatz 2:

Das Veranstalten von Feuerwerken für die Öffentlichkeit ist ohne Einschränkung auf den Ort untersagt. Erfasst sind sowohl private als auch gewerbliche Veranstaltungen. Insbesondere sind alle Veranstaltungen betroffen, die über die spontane einzelne Verwendung von Feuerwerkskörpern hinausgehen.

Bei Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz kann schnell ein empfindliches Bußgeld fällig werden:

Vergehen Maßnahme
ohne eine Genehmigung ein Feuerwerk der Kategorie 2 außerhalb der festgelegten Zeiten (31. Dezember – 1. Januar) ausgelöst Bußgeld bis zu 10.000 €
Feuerwerkskörper an bewohnten oder von Personen besuchten Orten ohne Anzeige oder ohne rechtzeitige Anzeige abgebrannt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bis zu 50.000 €
Gefährdung von Leib und Seele oder fremde Sachen von einem bedeutendem Wert mit einem Feuerwerkskörper Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe

 

Seien Sie der Erste, der diesen Beitrag teilt
  • teilen  
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • teilen 
  • E-Mail 
  • teilen 
Eintrag teilen
  • Share on X
Das könnte Dich auch interessieren
Tagesupdate Corona Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 22.03.2021
Am Wochenende nur 14 Neuinfektionen in Niedersachsen – BG PRESS NDS Corona 1307 Am Wochenende nur 14 Neuinfektionen in Niedersachsen
Tagesupdate Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 29.11.2020
13.922 gemeldete Covid-19-Infektionen in Niedersachsen – BG PRESS NDS Corona 1807 13.922 gemeldete Covid-19-Infektionen in Niedersachsen
Tagesupdate Corona Tagesupdate zu den Covid-19 Neuinfektionen in Niedersachsen / Region Hannover vom 01.02.2021
Schulraum KMK spricht über Schul-Beitrag zur möglichen Lockdown-Verlängerung

Hinweise von Bürgern für unsere Redaktion über aktuelle Geschehen

Fotos oder Hinweise?

Sende Informationen, Hinweise oder Fotos direkt an die Redaktion.

📤 Fotos / Hinweise senden
📤 Hinweis senden
Fotos / Hinweise an Redaktion übermitteln
Zur Startseite

Anzahl unser Artikelaufrufe

Search Search

Neueste Beiträge

  • Motorradfahrer stirbt bei Verkehrsunfall auf K332 8. März 2026
  • Tatverdächtiger nach Brandserie in Berenbostel festgenommen 7. März 2026
  • 19 Kinder legen Brandfloh bei Kinderfeuerwehr ab 7. März 2026
  • Region Hannover stellt neue Quereinsteiger ein 6. März 2026

Kategorien

  • Gesundheit
  • Hannover
  • Kultur
  • Niedersachsen
  • Panorama
  • Politik
  • Polizei
  • Region Hannover
  • Reisen
  • Veranstaltungen
  • Verkehr
  • Welt-News
  • Wirtschaft
März 2026
M D M D F S S
 1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
3031  
« Feb.    
RSS Feed Logo RSS Feed Logo Abonniereden RSS Feed

Artikelaufrufe seit 2020

Titelbild BG-PRESS.de

Kategorien

© Copyright 2025 - bg-press.de - Enfold Theme by Kriesi
Link to: Vier Verletzte nach Frontalzusammenstoß zwischen Pkw und Traktor nahe Landringhausen Link to: Vier Verletzte nach Frontalzusammenstoß zwischen Pkw und Traktor nahe Landringhausen Vier Verletzte nach Frontalzusammenstoß zwischen Pkw und Traktor nahe Land...Polizei im Einsatz Link to: Besuche mit Vorsicht und Umsicht in den Alten und Pflegeheim an den Weihnachtsfeiertagen Link to: Besuche mit Vorsicht und Umsicht in den Alten und Pflegeheim an den Weihnachtsfeiertagen Besuche mit Vorsicht und Umsicht in den Alten und Pflegeheim an den Weihnachtsfeiertagen – Besuch PflegeheimeBesuche mit Vorsicht und Umsicht in den Alten und Pflegeheim an den Weihnac...
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Cookie Warnung
This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass dies für Sie in Ordnung ist, aber Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen, wenn Sie dies wünschen. ACCEPT / AKZEPTIERT REJECT / ABLEHNEN
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN