Grillverbot Hannover: Stadt untersagt Grillen in Parks ab Donnerstag
Wegen anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen ist das Grillen in öffentlichen Park- und Grünanlagen bis auf Weiteres untersagt.
HANNOVER (redu) – Wegen anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen gilt das Grillverbot Hannover ab Donnerstag in allen öffentlichen Park- und Grünanlagen der Landeshauptstadt. Grundlage ist ein vom Deutschen Wetterdienst prognostizierter Graslandfeuerindex der Stufe 4.
Mit der Maßnahme soll das Risiko von Vegetationsbränden reduziert werden. Das Verbot gilt automatisch an Tagen, an denen der Deutsche Wetterdienst einen Graslandfeuerindex der Stufen 4 oder 5 ausweist.
Kontrollen und Bußgelder
Ab Donnerstag ist das Grillverbot Hannover in öffentlichen Park- und Grünanlagen in Kraft. Die Landeshauptstadt reagiert damit auf die erhöhte Brandgefahr infolge anhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen.
Grundlage ist Paragraf 12 Absatz 2 der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Landeshauptstadt Hannover. Das Grillverbot greift automatisch an allen Tagen, an denen der Deutsche Wetterdienst einen Graslandfeuerindex der Stufe 4 oder 5 meldet.
Verstöße gegen das Grillverbot stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Regelgeldbuße von 55 Euro geahndet werden. Der städtische Ordnungsdienst wird entsprechende Kontrollen durchführen. Nach Angaben der Stadt liegt der Schwerpunkt zunächst auf Information und Belehrung der Bürgerinnen und Bürger.
Die Stadtverwaltung appelliert außerdem an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung. Bereits achtlos weggeworfene glimmende Zigarettenstummel können Brände auslösen. Das Wegwerfen von Zigarettenkippen ist zudem nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz verboten und wird ebenfalls geahndet.
Weitere Grillverbote
Unabhängig von der aktuellen Trockenheit ist Grillen grundsätzlich außerhalb öffentlicher Park- und Grünanlagen verboten. Das gilt unter anderem auf Spielplätzen, Friedhöfen, in Wäldern, in Gartendenkmalen wie dem Maschpark, dem Großen Garten und dem Berggarten sowie in Landschaftsschutzgebieten.














