Niedersachsen führt Bezahlkarten für Geflüchtete ein
Neue Bezahlkartenlösung für Asylbewerberleistungen in Niedersachsen
HANNOVER (redu). Mit einer neuen Bezahlkartenlösung für Geflüchtete ermöglicht Niedersachsen künftig eine bargeldlose Abwicklung der Asylbewerberleistungen. Der Rahmenvertrag für die Bezahlkarten wurde am 25. September 2024 mit der secupay AG geschlossen, die bereits in anderen Bundesländern Erfahrungen mit ähnlichen Systemen gesammelt hat.
Die Bezahlkarte funktioniert als guthabengeführte Debitkarte und wird monatlich aufgeladen, wobei ein Überziehen nicht möglich ist. Für Geflüchtete bietet das Modell den Vorteil, dass sie weder ein Konto benötigen noch monatlich beim Amt erscheinen müssen, um ihr Geld abzuholen. Bargeldauszahlungen bleiben in geringem Umfang möglich; maximal 50 Euro pro Monat können an Händlern und Geldautomaten abgehoben werden.
Die Landesaufnahmebehörde Niedersachsen (LAB NI) bereitet seit Oktober die Einführung des Systems vor, sodass die Karten ab Dezember zunächst in den landeseigenen Einrichtungen ausgegeben werden können. Anfang 2025 soll die Ausgabe auch in den niedersächsischen Kommunen beginnen. Die Karten sind von herkömmlichen Debitkarten optisch nicht zu unterscheiden, was Diskriminierung vorbeugen soll.
Die Niedersächsische Innenministerin Daniela Behrens betont die Vorteile der neuen Lösung: „Mit der Bezahlkarte wird es flexibler und einfacher. Geflüchtete können damit direkt am Zahlungsverkehr teilnehmen, und der Verwaltungsaufwand durch Bargeldauszahlungen wird deutlich reduziert.“ Das Land Niedersachsen übernimmt alle Kosten für die Einführung und den Betrieb der Bezahlkarte für die Vertragslaufzeit von vier Jahren, ebenso wie die Einführungskosten für die Kommunen, abgesehen von Personalkosten.
Diese Maßnahme soll auch verhindern, dass Bargeld unzweckmäßig ins Ausland oder an Schleuser abfließt. Die Verwaltung wird durch den geringeren Bargeldbedarf entlastet, da die Guthaben auf den Karten flexibel per SEPA-Überweisung aufgeladen werden können.