Reisen mit Tieren: Region Hannover gibt wichtige Urlaubstipps
Wer mit Hund, Katze oder Vögeln außerhalb der EU verreist, sollte die Einreisevorschriften vor der Rückkehr genau kennen.
REGION HANNOVER – Wer in den Sommerferien mit Hund, Katze oder Vögeln ins Ausland reist, sollte die Reisen mit Tieren-Bestimmungen für die Rückkehr sorgfältig beachten. Darauf weist der Fachbereich Verbraucherschutz und Veterinärwesen der Region Hannover zum Ferienbeginn hin.
Besonders bei Reisen in sogenannte nicht gelistete Drittländer gelten zusätzliche Einreisevoraussetzungen. Fehlende Nachweise können zu Quarantäne, hohen Kosten und erheblichem Stress für die Tiere führen.
Besondere Regeln für Reisen außerhalb der EU
Wer mit Hund oder Katze in nicht gelistete Drittländer wie die Türkei, Tunesien oder Serbien reist, benötigt für die Wiedereinreise in die Europäische Union neben einem gültigen Tollwutimpfschutz auch einen Nachweis über dessen Wirksamkeit. Dieser erfolgt durch eine Blutuntersuchung zur Bestimmung der Tollwutantikörper, die vor der Ausreise durchgeführt werden muss.
Fehlt dieser Nachweis bei der Rückkehr, kann dem Tier die Einreise verweigert werden.
Quarantäne und hohe Kosten möglich
Nach Angaben der Region Hannover werden Tiere ohne vollständige Einreiseunterlagen zunächst unter Quarantäne gestellt. Während dieser Zeit versuchen die zuständigen Behörden, die fehlenden Voraussetzungen nachträglich zu erfüllen. Gelingt dies nicht oder dauert es zu lange, muss das Tier in das Herkunftsland zurückgebracht werden.
Während der Quarantäne besteht kein Kontakt zwischen Tier und Besitzer. Auch Spaziergänge sind nicht möglich.
Dr. Petra Spieler, Leiterin des Fachbereichs Verbraucherschutz und Veterinärwesen, appelliert deshalb an Reisende: „Wer sich vor der Reise auch über die Rückreisebedingungen informiert, erspart sich und seinem Tier viele Unannehmlichkeiten.“
Keine Tiere spontan aus dem Urlaub mitbringen
Die Region Hannover rät außerdem davon ab, Welpen oder Kätzchen spontan aus dem Urlaub mitzubringen oder Tiere als Flugpatin oder Flugpate für Dritte zu transportieren. Für beide Fälle gelten zusätzliche Einreisevorschriften, sodass eine Einreise häufig nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.
Der Hinweis gilt ausdrücklich auch für Reisen mit Vögeln. Tierhalterinnen und Tierhalter sollten sich deshalb bereits vor Reisebeginn umfassend über die Ein- und Rückreisebestimmungen informieren.






© Bernd Günther


