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Schlagwortarchiv für: ADAC

ADAC-Marathon, Amanal Petros, 2023© Carina Günther

Turbostart für den ADAC-Marathon Hannover 2023

26. März 2023/in Hannover

Neue Streckenrekorde beim ADAC-Marathon durch Petros und Parlow – knapp 20.000 Aktive

HANNOVER (PM). Beste Bedingungen und gleich zwei neue Streckenrekorde – mit einem echten Paukenschlag eröffnete der 31. ADAC Marathon in Hannover die neue Saison der großen deutschen Stadtmarathonläufe.

Während der deutsche Rekordhalter Amanal Petros (Berlin) die 10 Jahre alte Bestmarke von Lusapho April (Südafrika) pulverisierte und die Bestmarke auf 2:07:02 Std. schraubte, und somit die zweitschnellste jemals von einem deutschen Läufer erzielte Zeit erreichte, verbesserte Vize-Europameisterin Matea Parlov aus Kroatien den Rekord der Damen auf 2:25:45 Std. und blieb somit 30 Sekunden unter dem alten Bestwert von Rachael Jemutai Mutgaa (Kenia) aus dem Jahr 2019 um glatte 30 Sekunden.

„Mir war im Vorfeld so Einiges über den Kurs in Hannover berichtet worden“, zog der 27-jährige Petros nach seiner Premiere bei einem deutschen Stadtmarathon zufrieden Resümee: „Aber dass die Strecke so schnell und flach sein würde, hat mich dann doch überrascht. Ich bin sehr glücklich mit dem Ergebnis.“

Während Parlov am Ende souverän vor Pauline Thitu (Kenia; 2:29:25) und der Mexikanerin Risper Gesabwa (2:29:49) siegte, blieben bei den Herren mit Denis Chichrir (2:07:17) und Fredrick Kibii (2:08:09, beide Kenia) gleich die ersten drei unter dem alten Streckenrekord. Über die Halbmarathondistanz dominierten die Lokalmatadoren. Der amtierende Deutsche Marathonmeister, Vorjahressieger und jetzt für den TK Hannover startende Hendrik Pfeiffer setzte sich am Ende in 1:02:57 nach hartem Kampf gegen den Tunesier Alef Saad (1:03:25) durch und sicherte sich gleichzeitig den Titel des Deutschen Hochschulmeisters. „Die Zeit war mir heute nicht so wichtig“, erklärte Team-Vizeeuropameister Pfeiffer, der das Rennen in seiner neuen Heimat als wichtigen Aufbauwettbewerb für seinen Frühjahrsmarathon im April in Boston nutzte: „Es war ein taktisches Rennen, bei dem nur der Sieg zählte.“ Bei den Damen triumphierte Jasmina Stahl von Hannover 96 in 1:15:27 vor Katharina Saathoff (Braunschweig, 1:16:49) und Julia Morlok (Idstein; 1:17:22).

„Ein ganz besonderer Tag mit großartigen Ergebnissen“, zog Veranstalterin Stefanie Eichel ein erstes Fazit nach Niedersachsens größtem Laufspektakel: „Es war ein großartiger Restart und ich denke, wir sind dafür belohnt worden, all in gegangen zu sein und einige Risiken auf uns genommen zu haben. Ab sofort gehen unsere Blicke auf die Neuauflage am 14. April 2024, wenn wir auch wieder Ausrichter der Deutschen Marathonmeisterschaften sein dürfen.“ Insgesamt waren in Hannover knapp 20.000 Aktive auf den unterschiedlichen Distanzen am
Start.

Höhere Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitung© ADAC-Uwe Rattay

Schärfere Regeln für Falschparker

7. Oktober 2021/in Verkehr

MÜNCHEN (PM). Der Bundesrat wird voraussichtlich am Freitag, den 8. Oktober 2021, den Änderungen in der Bußgeldkatalogverordnung zustimmen. Die wichtigsten neuen Regelungen:

Mit deutlich schärferen Strafen müssen Falschparker rechnen: Für Halten und Parken mit Behinderung auf dem Rad- oder Gehweg oder in zweiter Reihe wird neben einem Bußgeld von mindestens 70 Euro auch ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg fällig. Vielen Verkehrsteilnehmern drohen Einträge, da Halten in zweiter Reihe fast immer eine gewisse Behinderung darstellt, wenn es zur Anzeige kommt. Der ADAC hatte diese neue Systematik im Gesetzgebungsverfahren kritisiert und stattdessen angeregt, einen Punkt erst bei Vorliegen einer Gefährdung zu verhängen.

Auch Temposünder müssen zukünftig deutlich tiefer in die Tasche greifen. Wer mit dem Auto oder Motorrad bis zu 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, zahlt demnächst doppelt so viel wie bisher. Die Fahrverbotsgrenzen hingegen bleiben unverändert. Die ursprünglich geplanten Verschärfungen ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts wurden auch auf Drängen des ADAC korrigiert. Der ADAC hält die Erhöhung der Bußgelder im Sinne der Abschreckung für angemessen. Wichtig auch: Wie bisher gibt es erst für Übertretungen ab 21 km/h einen Punkt in Flensburg.

Für das Nichtbilden oder unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse drohen nicht nur Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, sondern nun auch immer ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte. Das Fahrverbot wird unabhängig von einer konkreten Gefahr oder Behinderung ohne weitere Differenzierung verhängt. Gerade Motorradfahrer haben bisher gerne die Rettungsgasse im Stau genutzt und sollten das jetzt ändern.

Laut ADAC Juristen ist eine umfassende und sehr detaillierte Überarbeitung der Bußgeldkatalogverordnung in den kommenden Jahren notwendig, da viele punktuelle Neuregelungen die eigentliche Systematik aufgelöst haben. Sie muss in weiten Teilen reformiert und durchgängig am jeweils vorliegenden Gefährdungspotenzial ausgerichtet werden. Der entscheidende Impuls dazu könnte bereits beim Verkehrsgerichtstag 2022 im Januar in Goslar erfolgen.

Hochwasser: Noch nie so viele Spezialeinsätze aus der Luft – ADAC Luftrettung Hochwasser© ADAC Luftrettung

Hochwasser: Noch nie so viele Spezialeinsätze aus der Luft

26. August 2021/in Panorama

MÜNCHEN (PM). Die Unwetterkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen hat selbst die erfahrenen Crews der ADAC Luftrettung emotional an ihre Grenzen gebracht. Dies erklärte das gemeinnützige Unternehmen jetzt bei der Vorstellung seiner Hochwasser-Einsatzbilanz. In den Krisenregionen absolvierten die Luftretter bis heute mehr als 200 Rettungseinsätze, darunter 111 Windenrettungen.

Auf dem Höhepunkt der Flutkatastrophe waren bis zu sechs ADAC Rettungshubschrauber in den Hochwassergebieten aktiv – darunter mit „Christoph 1“ aus München, der als Sonderhubschrauber in „Christoph 23 Bravo“ umbenannte wurde, und einer weiteren Reservemaschine zwei eigens in das Katastrophengebiet verlegte Helikopter mit Rettungswinde für Spezialeinsätze. So konnten Menschen aus Lebensgefahr gerettet oder verletzt in Kliniken geflogen werden. Am Montag, 30. August ist der Windenrettungseinsatz der ADAC Luftrettung offiziell beendet. Dann wird der noch im Ahrtal verbliebene Zusatzhubschrauber „Christoph 23 Bravo“ abgezogen.

Am 15. Juli, am ersten Tag der Hochwasserkatastrophe, hatte die ADAC Luftrettung zur Unterstützung der Rettungskräfte kurzfristig einen ersten Windenhubschrauber für Spezialeinsätze aus der Luft in die Krisenregion verlegt – ohne Unterbrechung der Einsatzbereitschaft in München. Der ADAC Rettungshubschrauber „Christoph 23 Bravo“ flog in den ersten Stunden 36 Spezialeinsätze, um Menschen von Dächern oder aus von Wasser eingeschlossenen Häusern und Plätzen zu retten. „So viele Windeneinsätze hintereinander ist seit Bestehen der ADAC Luftrettung noch kein ADAC Rettungshubschrauber an einem Tag geflogen“, hob Geschäftsführer Frédéric Bruder die außergewöhnliche Leistung der Crew hervor.

Im Einsatz waren auch die öffentlich-rechtlichen ADAC Rettungshubschrauber aus Wittlich und Koblenz in Rheinland-Pfalz sowie Köln und Aachen/Würselen in Nordrhein-Westfalen. „Christoph Europa 1“ aus Aachen war zum Beispiel einer der ersten Hubschrauber bei der Evakuierung des St. Antonius Hospitals in Eschweiler. Die Crews der ADAC Luftrettung hatten in den ersten Tagen auch überschwemmte Keller und Wohnungen nach Verletzten und Überlebenden durchkämmt sowie später Hundestaffeln der Polizei bei der Suche nach Vermissten unterstützt und von der Außenwelt abgeschnittene Bewohner mit Medikamenten versorgt. „Was uns die Crews von ihren Einsätzen berichtet haben, hat uns alle sehr bewegt und betroffen gemacht“, sagte Bruder.

Die Bedeutung von Rettungshubschraubern mit Winde und die Zahl derer Einsätze hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. 2021 verzeichneten die vier Windenstationen der ADAC Luftrettung in München, Murnau, Straubing (alle Bayern) und Sande (Niedersachsen) mit 342 Windeneinsätzen ein Plus von zwölf Prozent – Tendenz steigend. Vor dem Hintergrund, dass als Folge des Klimawandels weitere Wetterextreme und Unwetterkatastrophen vorausgesagt werden, bietet die ADAC Luftrettung ihre Expertise an, wenn die Bundesländer das Thema Luftrettung mit Winde neu bewerten möchten. Bei Bedarf könnten weitere Stationen auf solche Spezialeinsätze vorbereitet werden. „Im Idealfall könnte jedes Bundesland auf mindestens einen Windenhubschrauber mit Notarzt und Notfallsanitäter an Bord zurückgreifen, um Verletzte oder Patienten ohne Zeitverlust vor Ort zu versorgen“, erklärte Geschäftsführer Bruder. Nur so sei die optimale notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung bei Krisen- und Unwetterkatastrophen des jetzigen Ausmaßes optimal zu bewältigen. „Bei unserer Arbeit in der Krisenregion hat sich gezeigt, wie wichtig der einsatztaktische Vorteil eines notarztbesetzten Windenhubschraubers ist. So konnten wir Menschen nicht nur evakuieren, sondern auch medizinisch behandeln“, ergänzte Einsatzleiter Dr. Jens Schwietring.

Ausdrücklich lobte Geschäftsführer Bruder die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden von Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und Bayern. Die kurzfristige Verlegung der Windenhubschrauber ins Hochwassergebiet sei nur möglich gewesen, weil solidarisch, schnell und unbürokratisch gehandelt wurde.

In den vergangenen Wochen wurden in den Katastrophengebieten vermehrt auch wieder „normale“ Rettungseinsätze geflogen, etwa wegen Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Arbeitsunfällen. In Rheinland-Pfalz etwa ist noch immer viel schweres Gerät im Einsatz. Es wird dort noch längere Zeit dauern, die Infrastruktur am Boden wiederherzustellen. Der bodengebundene Rettungsdienst hat bis zur Wiederherstellung der Infrastruktur, gerade an topographischen Engstellen wie z.B. zerstörte Brücken oder unterspülte Straßen, große Zeitverluste bei der Patientenversorgung zu verzeichnen. Hier leisten die regulär stationierten Rettungshubschrauber nach wie vor einen maßgeblichen Beitrag zur Sicherstellung des Rettungsdienstes.

Um sich im Nachgang der Unwetterkatastrophe ein Bild von der Einsatzbereitschaft der Luftrettung zu machen, besucht Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius am Dienstag, 31. August die Station des ADAC Rettungshubschraubers „Christoph 26“ in Sande, die derzeit interimsweise am JadeWeserAIRPORT untergebracht ist. Die Crew demonstriert dem Minister dort, wie in seinem Bundesland im Ernstfall Spezialeinsätze mit Winde geflogen werden.

Autoschlangen wälzen sich in Richtung Berge und Meer – Stauberater ADAC© ADAC

Autoschlangen wälzen sich in Richtung Berge und Meer

12. Juli 2021/in Reisen

MÜNCHEN (PM). Am dritten Juli-Wochenende brauchen Autofahrer auf Deutschlands Autobahnen ganz besonders viel Geduld. Die Fernstraßen in Richtung Sommerurlaub sind jetzt häufig überlastet. Unter den Reisenden sind viele Urlauber aus Hessen, Rheinland-Pfalz, dem Saarland und der Mitte der Niederlande, wo jetzt die Ferien beginnen. Aus dem Norden der Niederlande und aus Frankreich rollt die zweite, aus Nordrhein-Westfalen die dritte Reisewelle. In neun deutschen Bundesländern und den meisten Nachbarländern sind die Schulen schon geschlossen.

Wer flexibel ist, sollte ruhigere Alternativrouten auswählen oder auf einen anderen Reisetag ausweichen, zum Beispiel Dienstag oder Mittwoch. Auch Urlaubsheimkehrer sollten sich nicht in Sicherheit wiegen. Die Spuren in Richtung Heimat füllen sich inzwischen auch.

Hauptziel der Sommerurlauber sind nach Einschätzung des ADAC die deutschen Küsten, die Alpen und der Süden. Heimat- und Campingurlaub stehen in Corona-Zeiten hoch im Kurs, was sich auf Deutschlands Fernstraßen deutlich bemerkbar macht. Die Autoschlangen wälzen sich auch über die Landstraßen und Ortsdurchfahrten in Richtung Berge und Seen. In diesen Blechlawinen befinden sich viele Tages- und Kurzurlauber, die angesichts der Corona-Situation in diesem Jahr auf einen Auslandsaufenthalt oder eine Flugreise verzichten. Das erweiterte Lkw-Fahrverbot an Samstagen im Juli und August von 7 bis 20 Uhr wird die Stausituation nur leicht lindern.

Die Spitzenzeiten am Wochenende: Freitagnachmittag, der Vormittag und frühe Nachmittag des Samstags und der Sonntagnachmittag.

Die Staustrecken (beide Richtungen):

• Fernstraßen zur Nord- und Ostsee
• A 1 Köln – Dortmund – Bremen – Lübeck
• A 2 Dortmund – Hannover
• A 3 Frankfurt – Nürnberg – Passau
• A 5 Frankfurt – Karlsruhe – Basel
• A 7 Hamburg – Flensburg
• A 7 Hamburg – Hannover – Kassel – Würzburg – Ulm – Füssen/Reutte
• A 8 Karlsruhe – München – Salzburg
• A 9 München – Nürnberg
• A 19 Dreieck Wittstock/Dosse – Rostock
• A 24 Berlin – Hamburg
• A 45 Gießen – Hagen
• A 49 Kassel – Gießen
• A 60 Mainz – Rüsselsheim
• A 61 Koblenz – Ludwigshafen
• A66 Frankfurt – Wiesbaden
• A 93 Inntaldreieck – Kufstein
• A 95/B 2 München – Garmisch-Partenkirchen
• A 99 Umfahrung München

Auch in den Nachbarländern nehmen die Staus spürbar zu. Zu den Brennpunkten zählen Tauern-, Fernpass-, Brenner-, Karawanken- und Gotthard-Route sowie die Fernstraßen zu den italienischen, kroatischen und französischen Küsten. Nicht viel besser sieht es auf den Zufahrtsstraßen der Ausflugsregionen im untergeordneten Straßennetz der Alpenländer aus und auf den Fernstraßen in Richtung nordeuropäische Urlaubsziele – darunter dänische, belgische und holländische Küstenregionen.

Bei der Ein- und Ausreise sollten Reisende ein dickes Zeitpolster einplanen. Die Aufenthalte an den Grenzen könnten aufgrund hohen Verkehrsaufkommens und intensiver Personenkontrollen mehrere Stunden dauern. Das gilt unter anderem für die Grenzen im Balkantransit. Alle Details zum Thema Grenzkontrollen unter https://bit.ly/adac_grenzen_corona.

Übernachten während Corona: Das gilt für Camper und Co. – Übernachtung Camper

Übernachten während Corona: Das gilt für Camper und Co.

10. Mai 2021/in Reisen

MÜNCHEN (PM). Übernachten auf öffentlichen Parkplätzen stellt für Fahrer von Pkw, Wohnmobilen und Caravangespannen normalerweise kein Problem dar. Zur Wiederherstellung der Fahrtauglichkeit darf als „Notfallausnahme“ (StVO) eine Nacht auf Parkplätzen und am Straßenrand im eigenen Fahrzeug verbracht werden. Maximal zehn Stunden darf diese Pause lang sein, während der aber „campingmäßiges Leben“ nicht erlaubt ist – also keine Campingmöbel vor dem Fahrzeug oder eine ausgefahrene Markise.

Jedoch herrscht in den deutschen Landkreisen mehrheitlich derzeit eine Corona-Inzidenz von über 100, und damit gilt eine nächtliche Ausgangssperre. Das stellt für manche Fahrer ein Dilemma dar – eine Fahrt quer durch die Republik kann sich durchaus in die Nacht hinziehen. „Reisende sollten jedoch eine bewusste Zwischenübernachtung vermeiden und ihre Fahrt so planen, dass sie nicht in den Zeitraum der nächtlichen Ausgangssperre fällt“, raten ADAC Juristen. Ob Übernachtungen im Fahrzeug im Geltungsbereich der nächtlichen Ausgangssperre erlaubt sind, ist bisher gerichtlich nicht entschieden worden. Es droht hier ein Bußgeld wegen des Verstoßes gegen die nächtliche Ausgangssperre.

ADAC in den Startlöchern – ADAC Reisen 2021

ADAC in den Startlöchern

11. März 2021/in Reisen

HANNOVER (PM). Informationen und Beratung rund um Freizeit und Mobilität – bald wieder in Präsenz: Die Geschäftsstellen und Reisebüros des ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt sind bestens vorbereitet für die Wiedereröffnung nach dem Lockdown und die persönliche Beratung der Kunden und Mitglieder.

In Braunschweig, Dessau, Göttingen, Halle, Magdeburg und Wolfsburg sind ab der kommenden Woche Geschäftsstellenbesuche nach Terminvereinbarung unter Tel. 05102 90 14 02 oder online unter videoberatung.adac.de möglich. Lediglich in der Region Hannover verhindern die hohen Inzidenzwerte die Rückkehr zum Service im sonst üblichen Umfang.

Erreichbar ist der ADAC jedoch bereits jetzt schon jederzeit:
Bei allen Fragen rund um die Mitgliedschaft, Versicherungen, Reisen und Freizeit sowie zur technischen Beratung können sich Interessierte unter der Telefon-Hotline 0800 5 10 11 12 (Montag bis Samstag, 8 bis 20 Uhr) sowie unter www.adac.de an den Club wenden. Auch eine Videoberatung ist möglich, mehr dazu unter videoberatung.adac.de.

Alle Informationen zu den regionalen Öffnungsmöglichkeiten und Terminvereinbarungen für Besuche in den Geschäftsstellen gibt es auch unter adac-niedersachsen-sachsen-anhalt.de.

Verschneite Schilder und warmlaufende Motoren – Autos im Schnee

Verschneite Schilder und warmlaufende Motoren

11. Januar 2021/in Verkehr

MÜNCHEN (PM). Bei Schnee und Eis müssen Autofahrer einige Besonderheiten beachten. Der ADAC hat die wichtigste Informationen für die kalte Jahreszeit zusammengestellt.

Ist das Fahrzeug vereist, müssen Scheiben und Außenspiegel freigekratzt werden. Auch wenn das zeitaufwändig sein kann, ist es nicht erlaubt, dabei den Motor laufen zu lassen. Wer sich nicht daran hält, muss ein Verwarnungsgeld von 10 Euro bezahlen. Hat es geschneit, muss das Fahrzeug immer komplett vom Schnee befreit werden, um den nachfolgenden Verkehr nicht zu gefährden. Ein schneebedecktes Kennzeichen kann fünf Euro, eine nicht vollständig freigekratzte Frontscheibe zehn Euro und ein verschneites Fahrzeugdach bis zu 80 Euro kosten.

Sind Verkehrsschilder verschneit und nicht mehr erkennbar, ist das kein Freibrief für verkehrswidriges Verhalten. Ist die Bedeutung der Schilder anhand der Form eindeutig erkennbar, bleiben diese weiter gültig. Das trifft beispielswiese auf das charakteristische achteckige Stoppschild oder das auf der Spitze stehende, dreieckige Verkehrszeichen „Vorfahrt achten“ zu. Anders sieht es bei Schildern aus, die allein durch ihre Form mehrere Bedeutungen haben können (dreieckige Gefahren- sowie die runden Verbots- oder Beschränkungszeichen, wie zum Beispiel erlaubte Höchstgeschwindigkeiten). Sind diese zugeschneit oder stark verdreckt, kann vom Verkehrsteilnehmer nicht erwartet werden, sie zu befolgen. Für Ortskundige, die etwa wissen, welche Geschwindigkeiten gelten, gilt dies allerdings nicht.

Wenn Parkausweise oder Parkscheiben durch den Schnee nicht mehr sichtbar sind, riskiert man kein Bußgeld. Nach der StVO müssen diese so im Fahrzeug angebracht werden, dass sie unter Normalbedingungen von außen gut sichtbar sind. Am besten platziert man sie hinter der Frontscheibe.

Weihnachtsstaus bleiben wegen Corona aus – Staubild

Weihnachtsstaus bleiben wegen Corona aus

14. Dezember 2020/in Verkehr

MÜNCHEN (PM). Der ADAC rechnet zum Beginn der Weihnachtsferien am vierten Adventswochenende, an Weihnachten selbst und zum Ende der Feiertage angesichts des Corona-Lockdowns und den draus resultierenden Einschränkungen mit deutlich weniger Verkehr und Staus auf den Autobahnen als in den Vorjahren. Die Feiertage selbst sind ohnehin stets weniger staureich als die meisten anderen Tage im Jahr.

Trotz der Beschränkungen werden die Straßen voraussichtlich nicht vollständig leer sein. Anders als Fahrten ins Ausland bleiben Verwandtenbesuche fast überall erlaubt. Ausflüge in die Naherholungsgebiete sind – abgesehen von einzelnen Hotspots – prinzipiell nicht verboten. Die Regierungen von Bund und Ländern raten allerdings dazu, auf Reisen und Ausflüge generell zu verzichten.

Neben Weihnachtsreisenden sind auch Berufspendler und Lkw-Fahrer unterwegs, wenngleich auch deutlich weniger als üblich. In Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen dürfen Lkw über 7,5 t sogar an den Feiertagen rollen.

Kaum belastet sind die Straßen rund um die Ballungszentren, weil keine Last-Minute-Geschenkejäger und Weihnachtsmarktbesucher unterwegs sind.

Mit Ausnahme von Baden-Württemberg, Bremen und Thüringen starten alle Bundesländer am Samstag, 19. Dezember, in die Weihnachtsferien, wenngleich der Präsenzunterricht vorzeitig ausgesetzt wird.

Am Freitagnachmittag, 18. Dezember, ist auf den Autobahnen voraussichtlich mit etwas mehr Verkehr zu rechnen, Staus bleiben aber weitgehend aus. Zu den verkehrsreicheren Tagen zählen außerdem Dienstag, 22. Dezember, Mittwoch, 23. Dezember und Sonntag, 27. Dezember, der das Ende der Weihnachtsfeiertage markiert. Der Skiurlauberverkehr, der üblicherweise am zweiten Weihnachtsfeiertag einsetzt, wird dieses Jahr auf den Fernstraßen ausbleiben.

Von Weihnachtsreiseverkehr ins Ausland ist wegen der Corona-Pandemie ebenfalls nicht auszugehen. Die Grenzen sind zwar prinzipiell offen, Reisen in die Nachbarländer sind aber ebenfalls verboten oder nicht erwünscht. In einigen Ländern müssen deutsche Reisende sogar in Quarantäne. Diese gilt generell auch für Rückkehrer in Deutschland.

Unfalltote Niedersachsen© Bernd Günther

Zahl der Verkehrstoten fällt auf historischen Tiefststand

10. Dezember 2020/in Verkehr, Panorama

MÜNCHEN (PM). Im Jahr 2020 werden nach einer aktuellen Prognose des ADAC 2.780 Menschen bei einem Verkehrsunfall ums Leben gekommen sein. Damit wären im Vergleich zum Vorjahr 266 bzw. 8,7 Prozent weniger Verkehrstote zu beklagen. Hauptgrund für das deutliche Minus dürften der Corona-bedingte Rückgang von Pendlerfahrten, die vielen ausgefallenen Urlaubsfahrten und damit das insgesamt geringere Verkehrsaufkommen sein. Der bisherige Tiefststand lag nach Zahlen des Statistischen Bundesamtes bei 3.046 Verkehrstoten im Jahr 2019.

Auch die Zahl der bei einem Verkehrsunfall Verunglückten wird in diesem Jahr stark rückläufig sein. Gegenüber dem Vorjahr rechnet der ADAC für 2020 mit 336.000 Verunglückten – ein Minus von 13,2 Prozent. Ebenfalls stark sinken wird die Zahl der polizeilich erfassten Unfälle: Der ADAC geht von rund 2.270.000 Unfällen aus, das wäre ein Rückgang von 15,5 Prozent. Bei voraussichtlich rund 268.000 Verkehrsunfällen – und damit 10,7 Prozent weniger als im Vorjahr – werden zudem Personen zu Schaden gekommen sein.

Ein Rückgang bei der Zahl der Verkehrstoten ist allerdings nicht bei allen Verkehrsarten zu verzeichnen: Während 14 Prozent weniger Pkw-Insassen und etwa 10 Prozent weniger Motorradfahrer bei Unfällen ums Leben kommen, steigt die Zahl der Getöteten bei Fußgängern und Radfahrern um jeweils vier Prozent. Hintergrund ist unter anderem das veränderte Mobilitätsverhalten seit Beginn der Corona-Krise: deutlich mehr Wege wurden in diesem Jahr mit dem Fahrrad oder zu Fuß zurückgelegt.

Auch vor diesem Hintergrund sieht der ADAC weiterhin Handlungsbedarf zur Verbesserung der Verkehrssicherheit. ADAC Verkehrspräsident Gerhard Hillebrand: „Gerade die schwächeren Verkehrsteilnehmer werden auch in den kommenden Jahren ein Schwerpunkt der Verkehrssicherheitsarbeit sein müssen – allen bisherigen Verbesserungen der Verkehrssicherheit zum Trotz. Jeder einzelne Verkehrsteilnehmer ist darüber hinaus aufgefordert, sich rücksichtsvoll zu verhalten und auf riskante Fahrmanöver zu verzichten, egal ob im Auto, auf dem Fahrrad oder mit dem eScooter.“

ADAC Luftrettung auf zweite Welle vorbereitet – ADAC Luftrettung

ADAC Luftrettung auf zweite Welle vorbereitet

4. November 2020/in Panorama

MÜNCHEN (PM). Die aktuell steigenden COVID-19-Infektionszahlen werden auch bei der ADAC Luftrettung mit Sorge beobachtet. Das Corona-Virus stellt die gemeinnützige Organisation aus München erneut vor große Herausforderungen.

„Der Rettungsdienst aus der Luft ist in Deutschland aber aktuell uneingeschränkt gesichert“, betont Geschäftsführer Frédéric Bruder.  „Mit unseren Erfahrungen aus der ersten Welle sind wir bestmöglich auf den Anstieg von COVID-19-Verlegungsflügen vorbereitet. Wir transportieren unsere Patienten, ob an COVID-19 erkrankt oder nicht, wie gewohnt sicher und zuverlässig in unseren Hubschraubern“.

Lob gab es von der ADAC Luftrettung für das sogenannte „Kleeblatt-Konzept“ des Bundesinnenministeriums. Bei knappen Kapazitäten wollen Bund und Länder künftig Intensivpatienten, die an Covid-19 erkrankt sind, zwischen den Bundesländern verteilen. „Dies ist ein wichtiger und richtiger Schritt, um frühzeitig regionale Engpässe bei der Versorgung von Corona-Intensivpatienten zu verhindern. Auf solche Überlastungen können wir so auch in der Luft besser und schneller reagieren als noch im Frühjahr“, erklärte Geschäftsführer Bruder.

Auf den 37 Stationen der ADAC Luftrettung gilt derzeit die höchste Sicherheitsstufe sowie ein sehr strenges Sicherheits- und Hygienekonzept für Infektionsschutztransporte. Für dieses war die ADAC Luftrettung erst kürzlich als erste Rettungsdienstorganisation in Deutschland mit dem Qualitätssiegel „Sicher gegen Corona“ vom TÜV Hessen ausgezeichnet worden. Niemand außer den Crews, die je aus einem Piloten, Notarzt und Notfallsanitäter bestehen, hat derzeit Zutritt zu den Luftrettungsstationen.

Innerhalb der Crews besteht konsequente Kontaktminimierung. Um diese sowie die Patienten im Einsatz und auf den Stationen vor einer Erkrankung zu schützen, sind die Ausgaben für Schutzanzüge, -Masken und -Brillen sowie Desinfektionsmittel seit Ausbruch der Pandemie von regulär rund 20.000 Euro pro Jahr auf bereits mehr als 1,2 Millionen Euro angestiegen. Um die Crews zu schützen – und so die notfallmedizinische Versorgung der Bevölkerung aufrechtzuerhalten – werden in der ADAC HEMS Academy, dem Ausbildungs- und Trainingszentrum für Hubschrauberpiloten, Notärzte und Rettungsassistenten in Bonn-Hangelar, inzwischen auch sogenannte Plasma-Ionisatoren zur Luftreinigung eingesetzt. Lohn der Investitionen: Wegen COVID-19-Infektionen ist es bis heute noch zu keinen Einschränkungen der Einsatzbereitschaft gekommen.

Die aktuellen Entwicklungen werden bei der ADAC Luftrettung täglich analysiert, um eventuelle Anpassungen der Prozesse oder notwendige Investitionen umgehend zu tätigen. In Abstimmung mit der Muttergesellschaft der ADAC Luftrettung, der gemeinnützigen ADAC Stiftung, wurden bereits zu Beginn der Pandemie Finanzmittel zur Verfügung gestellt, um schnell und pragmatisch in Vorleistung zu treten und alle notwendigen unerwarteten Investitionen zur Aufrechterhaltung des Rettungsdienstes aus der Luft mit der gewohnten Flug- und Patientensicherheit leisten zu können.

In der Pandemie-Hochphase von Mitte März bis Ende Juni hatten die fliegenden Gelben Engel rund 450 Corona-Einsätze geflogen und mit Spezialverlegungstransporten aus Frankreich grenzüberschreitende Hilfe geleistet sowie die Bundeswehr bei deren Italien-Hilfe unterstützt. Um zusätzliche Kapazitäten für Notfälle und Intensivverlegungen zu schaffen, war bereits Mitte April in Ludwigshafen mit „Christoph 112“ der erste bundesweit alarmierbare Rettungs- und Intensivtransporthubschrauber stationiert worden. „Christoph 112“ ist aufgrund seiner Ausstattung bestens geeignet für den Transport schwer lungenkranker Patienten und kann so für intensivmedizinische Verlegungen von Corona-Patienten eingesetzt werden, die auch während der Verlegung beatmet werden müssen.

In Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz haben die fliegenden Gelben Engel außerdem die Polizeihubschrauberstaffel zu den besonderen Hygienemaßnahmen bei Infektionstransporten geschult. So können Corona-Patienten nun im Notfall auch von der Polizei transportiert werden.

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