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Schlagwortarchiv für: Allgemeinverfügung

Allgemeinverfügung der Region Hannover

Neue Corona-Regelungen treten am Sonnabend, 16. Oktober, für die Region Hannover in Kraft

15. Oktober 2021/in Region Hannover

HANNOVER (PM/red). Seit dem 9. Oktober 2021 liegt die 7-Tage-Inzidenz in der Region Hannover unter 50. Das hat die Region offiziell in einer Allgemeinverfügung festgestellt: www.bekanntmachungen.region-hannover.de . (Lesefassung im Artikel unten)

Ab Samstag, 16. Oktober 2021 gilt unter anderem:

  • Keine 3G-Pflicht in Restaurants, Fitnesstudios, bei Sport in geschlossenen Räumen und bei körpernahen Dienstleistungen
  • Aber: Maske bis zum Platz und Kontaktdaten, es sei denn, es gilt freiwillig 2G
  • Keine Beschränkung der Personenzahl bei privaten Feiern, aber: ab 25 Personen müssen Kontaktdaten hinterlegt werden

Regionspräsident Hauke Jagau bittet in einem aktuellen Video Unternehmen und Gastronomie, 3G freiwillig beizubehalten – zum Schutz aller:

Die wichtigsten Corona-Regel im Überblick für Werte ohne Warnstufe bzw.Inzidenz unter 50

Regeln unter 50

© Land Niedersachsen

Die wichtigsten Corona-Regel im Überblick für Werte mit Warnstufe 1 bzw. bei einer Inzidenz über 50

Regeln über 50

© Land Niedersachsen

Lesefassung Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 14.10.2021:

Sicherheitsfehler: PDF-Dateien müssen auf der selben Domäne wie diese Website gehostet sein.

PDF ist gehosted auf: http://https%3A%2F%2Fbg-press.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2021%2F10%2FAllgemeinverfu%CC%88gung-14.10.2021.pdf aber diese Site ist: https://bg-press.de

Allgemeinverfügung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes erweitert – Maskenpflicht Maschsee

Allgemeinverfügung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes erweitert

26. Februar 2021/in Hannover

HANNOVER (red). Die Region Hannover hat die bestehende Allgemeinverfügung zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes erweitert. Die Maskenpflicht am Maschsee (Nordufer und Rudolf-von-Bennigsen-Ufer bis einschließlich zum Parkplatz Strandbad) sowie an der Promenade Steinhuder Meer (Uferpromenade – zwischen Strandterrassenplatz und Deichstraße) wird zeitlich ausgedehnt.

Sie gilt jetzt von 10 bis 19 Uhr. Die Allgemeinverfügung tritt am heutigen Freitag (26. Februar 2021) in Kraft und ist vorerst gültig bis einschließlich 22. März 2021.

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Verbot von Flügen aus Großbritannien und Nordirland ab dem 21.12.2020 0:00 Uhr – British Airways MS 1

Verbot von Flügen aus Großbritannien und Nordirland ab dem 21.12.2020 0:00 Uhr

20. Dezember 2020/in Politik, Reisen

BERLIN (red). Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat wegen der Verschärfung der Coronalage durch einen mutierten Coronavirus in Großbritannien eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Flügen aus dem Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland erlassen. Die Verfügung tritt ab heute Nacht (21.12.2020) ab 0:00 Uhr in Kraft und behält vorerst Gültigkeit bis zum 31.12.2020 24:00 Uhr.

Vorausgegangen war ein starker Anstieg von Infektionsfällen durch einen mutierten Coronavirus mit schneller Ausbreitung in Großbritannien und dem sofortigen harten Lockdown von Teilen des Landes und der gesamten Stadt London.

Von dem Flugverbot ausgenommen sind lediglich folgende Flüge:

  • Rückführung von Luftfahrzeugen, die in Deutschland stationiert sind sowie ihrer Crews aus dem Vereinigten Königreich
  • Reine Post- oder Fracht- und Leerflüge
  • Flüge mit medizinischem Personal im Interesse der öffentlichen Sicherheit

Die mutierten Varianten des Coronavirus sind zurzeit noch nicht in Deutschland festgestellt worden. Allerdings gibt es schon in den Niederlanden einen ersten bestätigten Fall.

Aus der Begründung der Allgemeinverfügung heißt es:

Die Virusvariante im Vereinigen Königreich von Großbritannien und Nordirland (VUI202012/01) ist nach Einschätzung der britischen Regierung um bis zu 70% leichter übertragbar und hat eine um 0,4 Punkte höhere Reproduktionsrate (R), im Vergleich zur bisher bekannten Variante von SARS-CoV-2. Die neue Virusvariante (VUI202012/01) verbreitet sich im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland schnell. In London und in weiteren Regionen im Osten und Südosten des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland handelt es sich bereits um die dominierende SARS-CoV-2-Variante. Parallel wird in diesen Regionen eine deutliche Zunahme der Fallzahlen berichtet. Dies führt zu einer weiteren Verstärkung der Belastung der medizinischen Einrichtungen vor Ort.

Auch wenn die Analysen noch nicht abgeschlossen sind und derzeit keine Hinweise für eine schwere Ausprägung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) nach Infektion mit den neuen Varianten sowie keine Hinweise auf einen ungünstigen Einfluss der neuen Variante auf die Wirkung einer Impfung vorliegen, so muss derzeit doch mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die neuen Virusvarianten die Ausbreitung der SARS-CoV-2 Pandemie weiter beschleunigen. Dementsprechend könnte es auch in der Bundesrepublik Deutschland zu einer schnelleren Verbreitung des Virus mit einhergehender stärkerer Belastung der medizinischen Einrichtungen kommen.

Dies ist zum Schutze der Bevölkerung in der Bundesrepublik Deutschland zu vermeiden. Das Flugverbot ist daher erforderlich, um das Risiko einer Einschleppung des mutierten COVID-19-Virus in die Bundesrepublik Deutschland auf dem Luftweg zu begrenzen.

Coronavirus: Region konkretisiert Verfügung zur Maskenpflicht – Maskenpflicht2© Bernd Günther

Coronavirus: Region konkretisiert Verfügung zur Maskenpflicht

11. November 2020/in Region Hannover

REGION HANNOVER (PM/red.). Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover vom Dienstag, 10. November, zur Maskenpflicht im öffentlichen Raum konkretisiert die Region wie angekündigt die entsprechende Allgemeinverfügung.

Als zu unpräzise hatte das Gericht die Formulierung kritisiert, die Maskenpflicht gelte auch in Ladengebieten, Einkaufszentren und Einkaufsstraßen. Diese Regelung wird die Region Hannover nun zunächst in einer Teilaufhebung der geltenden Verfügung zurücknehmen und durch eine Neuregelung ersetzen. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Ladengebieten, Einkaufszentren und Einkaufsstraßen ist somit in der Region ab Mittwoch, dem 11. November 2020, nicht mehr verpflichtend.

Weiterhin gilt allerdings die Maskenpflicht in der Region in Fußgängerzonen, auf Wochen-, Spezial- und Jahrmärkten sowie grundsätzlich an Örtlichkeiten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen können oder nicht nur vorübergehend aufhalten und somit eine Unterschreitung des Mindestabstands von 1,5 Metern zwischen Personen nicht auszuschließen ist.

Aktuell erarbeitet die Region Hannover in Abstimmung mit den 21 Städten und Gemeinden eine neue Allgemeinverfügung, die für alle Kommunen die Straßen genau auflisten wird, in denen es eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung an Örtlichkeiten unter freiem Himmel gibt. Ziel ist, dass die neue Allgemeinverfügung ab Montag, 16. November, gilt.

Regionspräsident Hauke Jagau bedauerte die Entscheidung des Gerichts: „Natürlich werden wir die Vorgabe des Gerichtes erfüllen, die Bestimmtheit zu erhöhen. Ich habe Zweifel, dass das den Menschen im Alltag hilft, denn niemand wird die Listen mit aufgeführten Straßennamen bei sich haben oder auswendig lernen. So entsteht zwar auf dem Papier Klarheit und die Regeln sind bestimmt. Die Akzeptanz wird das nicht erhöhen. Ich kann nur an alle appellieren, unabhängig von einer Verpflichtung, immer dann eine Maske zu tragen, wenn man die Abstände nicht einhalten kann, weil zu viele andere Menschen in der Nähe sind. Nur so kann man sich und andere schützen.“

Einkaufszentren wie die Ernst-August-Galerie oder CCL sind nicht von der Maskenpflicht befreit, sie fallen unter § 3, Abs. (1) der geltenden Landesverordnung. Dort heißt es „Jede Person hat ….in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.“

Dieser Grundsatz gilt, ebenso die allgemeine Regelung aus § 2 Abs. 2 Satz 2 CoronaVO: Überall dort, wo auch in der Öffentlichkeit unter freiem Himmel der Abstand nicht eingehalten werden kann, ist eine Maske zu tragen.

Die Teilaufhebung der Maskenpflicht, die die Region Hannover gestern bekannt gemacht hat, bezieht sich ausschließlich auf offene Bereiche von Einkaufszentren, also auf Zentren, in denen die Verkehrsflächen unter freiem Himmel sind, etwa wenn mehrere Geschäfte durch eine gemeinsame Parkplatzfläche verbunden sind. Für das A2-Center in Altwarmbüchen, das fälschlicherweise als Beispiel genannt worden war, gilt weiterhin die Maskenpflicht.

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Coronavirus: Maskenpflicht in Fußgängerzonen gilt ab Mittwoch 28. Oktober 2020 – Allgemeinverfügung Region Hannover

Coronavirus: Maskenpflicht in Fußgängerzonen gilt ab Mittwoch 28. Oktober 2020

26. Oktober 2020/in Region Hannover

REGION HANNOVER (PM). Aufgrund der weiterhin hohen Infektionszahlen in der Region Hannover erweitert die Region als zuständiges Gesundheitsamt jetzt über eine Allgemeinverfügung die Maskenpflicht: An öffentlichen Orten unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum begegnen oder sich nicht nur vorübergehend aufhalten und an denen der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht zuverlässig eingehalten werden kann, ist ab Mittwoch, 28. Oktober 2020, eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Dazu gehören Fußgängerzonen, Wochen-, Spezial- und Jahrmärkte, Ladengebiete, Einkaufszentren sowie Einkaufsstraßen sowie die dazugehörenden Parkplätze.

Ausnahmen gelten:

  • bei der Ausübung einer andauernden beruflichen schweren körperlichen Tätigkeit,
  • für Menschen mit körperlicher, geistiger oder psychischer Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung, die ein ärztliches Attest vorweisen können, das bestätigt, dass eine Mund-Nasen-Bedeckung nicht zumutbar ist,
  • für Kinder unter sechs Jahren,
  • bei gerichtlichen Ortsterminen,
  • während sportlicher Betätigung.

Die Ausnahmeregelung für Sporttreibende gilt ausschließlich unmittelbar während der sportlichen Betätigung.  Vor und nach dem Sport muss dagegen eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden – insbesondere auf Sportanlagen, in den Umkleiden sowie beim Betreten und Verlassen der Umkleiden.

Die Allgemeinverfügung untersagt zudem den Verkauf von Alkohol zwischen 23 und 6 Uhr. Dieses Verbot galt bereits seit Freitag vergangener Woche für Gastronomiebetriebe. Die Region Hannover hat es nun auch auf alle Verkaufsstellen des Einzelhandels, Kioske, Trinkhallen, Tankstellen und andere ähnliche Verkaufsstellen erweitert.

Regionspräsident Hauke Jagau ruft zu mehr Eigenverantwortung auf: „Ich würde mir wünschen, dass die Menschen sich unabhängig von Verordnungen und Allgemeinverfügungen so vernünftig verhalten, dass das Ansteckungsrisiko minimal ist. Wenn ich mich irgendwo aufhalte, wo ich auf andere Menschen treffe und den Abstand nicht einhalten kann, tragen ich eben eine Maske. Das ist nach jetzigem Stand der beste Weg, um sich selbst und andere zu schützen. Verordnungen, die nicht respektiert werden, helfen leider nichts. Deshalb glaube ich, dass wir mit Vorschriften maßvoll umgehen müssen und auf die Eigenverantwortung der Einwohnerinnen und Einwohner setzen sollten.“

Die jetzt erlassene Allgemeinverfügung der Region Hannover setzt die Vorgaben der seit Freitag gültigen Landesverordnung um und schärft sie nach. Die Veröffentlichung in der Tagespresse ist für Dienstag, 27. Oktober, geplant. Damit tritt die Allgemeinverfügung am Mittwoch, 28. Oktober 2020, in Kraft.

Lesefassung der Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 26.10.2020:

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Zweite Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus "COVID-19" – Zweite Allgemeinverfügung Region Hannover

Zweite Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus „COVID-19“

20. Oktober 2020/in Region Hannover

HANNOVER (red.). Die Region Hannover hat am heutigen Dienstag (20.10.2020) die Zweite Allgemeinverfügung der Region Hannover zur Verhinderung der Verbreitung des Corona-Virus „COVID-19“ bekannt gegeben. In dieser wird das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung wegen der Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes von 35 / 100.000 Einwohner in der Region Hannover geregelt.

Der Wortlaut ist ebenfalls auf der offiziellen Seite der Region Hannover unter www.hannover.de nachzulesen. Es gilt immer die offizielle Version auf der Internetpräsenz der Region Hannover. Wir geben hier die Version mit Stand 20.10.2020 als PDF-Leseversion wieder.

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