Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 17. März 2022

BERLIN (PM). Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

  1. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder verurteilen den Angriffskrieg des russischen Präsidenten Putin gegen die Ukraine auf das Schärfste. Er ist ein eklatanter Bruch des Völkerrechts und ein Angriff auf die europäische Friedensordnung sowie auf Freiheit und Demokratie. Die Ukraine hat das unverbrüchliche Recht, ein freies, demokratisches und selbstbestimmtes Land zu sein. Deshalb steht die überwältigende Mehrheit der Staatengemeinschaft solidarisch an der Seite der Ukraine.
  2. Der russische Präsident verantwortet Leid und Tod unzähliger Menschen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern Präsident Putin und die Russische Föderation auf, sofort jegliche Angriffshandlungen einzustellen und die russische Armee aus der Ukraine zurückzuziehen. Sie verurteilen die fortgesetzten Angriffe auf die ukrainische Zivilbevölkerung und erwarten von Russland, unverzüglich ernsthafte Gespräche über den Schutz von Zivilisten aufzunehmen. Sie sind in Gedanken bei den Betroffenen und drücken ihre uneingeschränkte Solidarität aus. Die Demokratiebewegung in Russland hat ihre volle Unterstützung und verdient großen Respekt.
  3. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder verurteilen gezielt verbreitete Desinformationen der russischen Regierung. Sie bitten die russischsprachigen Menschen in Deutschland, sich umfassend in den verschiedenen nationalen und internationalen Medien zu informieren. Niemand sollte der Desinformationskampagne der russischen Staatsmedien mit ihren zynischen und verharmlosenden Darstellungen Glauben schenken. Während aus der Ukraine eine breite und vielfältige Berichterstattung erfolgt, wird in Russland die Pressefreiheit massiv eingeschränkt. Journalistinnen und Journalisten werden in Russland verfolgt. Der Mut russischer Journalistinnen und Journalisten und vieler Bürgerinnen und Bürger, offen und im Wissen um die für sie gefährlichen Folgen auf den Straßen und in den sozialen Medien gegen das Regime Putin zu demonstrieren, ist bewundernswert. Alle Menschen in Russland haben das Recht zu erfahren, was in der Ukraine wirklich geschieht.
  4. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder betonen in aller Deutlichkeit, dass es keinerlei Rechtfertigung dafür gibt, Mitbürgerinnen oder Mitbürger, die aus Russland stammen oder Russisch sprechen, zu beschuldigen, zu beleidigen oder gar körperlich anzugreifen. Jede Straftat muss konsequent verfolgt werden. Das staatliche Sicherheits­versprechen gilt unterschiedslos für alle Menschen in Deutschland. Wir sind eine friedliebende Gesellschaft und werden es bleiben.
  5. Die internationale Staatengemeinschaft und die Europäische Union haben ein umfassendes Sanktionsregime in Kraft gesetzt. Der wirtschaftliche Druck soll helfen, den Krieg schnellstmöglich zu beenden. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass die beschlossenen Sanktionsmaßnahmen wirksam und konsequent umgesetzt werden und gegen deren Umgehung hart vorgegangen wird. Die zuständigen Behörden in Bund und Ländern arbeiten Hand in Hand, um die Umsetzung sicherzustellen. Der Bund überprüft im Rahmen der internationalen Staatengemeinschaft und der Europäischen Union beständig weitere Sanktionen. Die Länder unterstützen dies.
  6. Vor den andauernden Bombardierungen und der systematischen Zerstörung ihrer Heimat durch russische Streitkräfte befinden sich aktuell Millionen von Menschen auf der Flucht. Die meisten sind Frauen und Kinder. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass ihnen schnell und möglichst unbürokratisch Zuflucht und Unterstützung gewährt werden muss. Dies geschieht in den unmittelbaren Nachbarstaaten, in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Länder begrüßen die große Aufnahmebereitschaft der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie bitten den Bund, sich in der Internationalen Staatengemeinschaft darüber hinaus für eine Unterbringung in anderen Staaten einzusetzen. Die Betroffenen sollen Schutz, Geborgenheit und zumindest temporär eine neue Heimat finden.
  7. Die meisten Geflüchteten aus der Ukraine können sich frei in der Europäischen Union bewegen, da sie für 90 Tage visumfrei in die EU einreisen können. Viele Ankommende haben Verwandte oder Freundinnen und Freunde, die sie mit großer Solidarität und Hilfsbereitschaft empfangen und aufnehmen.
  8. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sprechen ihren allergrößten Dank an die vielen ehren- und hauptamtlichen Helfenden für ihren unermüdlichen Einsatz aus. Die Zivilgesellschaft zeigt eine überwältigende Kultur der Hilfsbereitschaft und Solidarität auch bei der Unterbringung. Zusammen mit Bund und Ländern lindern sie das Leid der in Deutschland ankommenden Geflüchteten und leisten im wahrsten Sinne des Wortes Überlebenshilfe. Sie bilden herausragende Beispiele einer lebendigen Zivilgesellschaft. Dank gebührt auch den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hilfsorganisationen, der Behörden vor Ort, der Deutschen Bahn, sowie den Rettungskräften, die in unermüdlichem Einsatz menschenwürdige Bedingungen schaffen, um den vielen Ankommenden aus der Ukraine Schutz zu bieten und Hilfe zu leisten. Dank gilt ebenso den Polizeien von Bund und Ländern sowie den Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen des Technischen Hilfswerks für ihre Unterstützung im Bereich Logistik, Notunterkünfte und Fachberatung.
  9. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten es für unerlässlich, die Ankommenden rasch und unkompliziert zu registrieren. Bund und Länder werden die Registrierung derjenigen, die in Deutschland bleiben, im Ausländerzentralregister sicherstellen; der Bund unterstützt bei der Registrierung personell und materiell (insbesondere Bereitstellung von Personalisierungsinfrastrukturkomponenten, PIK). Sie werden gemeinsam daran arbeiten, die Registrierungsverfahren zu beschleunigen. Bund und Länder stehen mit den Kommunen in einer Verantwortungsgemeinschaft. Der zielgerichtete und effektive Schutz derjenigen, die vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine flüchten, setzt zugleich voraus, dass der Bund in enger Abstimmung mit den europäischen Partnern Vorkehrungen trifft, um ein missbräuchliches Ausnutzen der aktuellen Krisensituation durch andere zu verhindern.
  10. Um eine zügige und leistungsgerechte Verteilung der angekommenen Geflüchteten in Deutschland zu erreichen, bitten die Länder den Bund, in enger Abstimmung mit den Ländern die Zuweisung der Ankommenden zu aufnahmebereiten Einrichtungen in ganz Deutschland zu koordinieren. Der Bundeskanzler und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern, die bundesweite Koordinierung und Verteilung weiter zu verbessern. Um die aktuellen Überlastungen in einzelnen Ländern zu vermeiden, wird eine Verteilung nach Königsteiner Schlüssel erfolgen. Die Ländergemeinschaft wird sich solidarisch zeigen, die bestehenden Überlasten in einzelnen Ländern aufzufangen und abzufedern. Der Bund nimmt bei der Verteilung zwischen den Ländern die koordinierende Funktion (Transporte, Verteilentscheidung, Informationsangebote etc.) ein, weil aufgrund der zunächst freien Wahlmöglichkeit des Aufenthaltsortes der Geflüchteten vor Äußerung eines Schutzgesuches zunächst nur begrenzte Steuerungsmöglichkeiten bestehen – anders als in früheren Situationen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten den Bund, umfassende Lageberichte und technische Unterstützung bereit zu stellen. Erforderliche Abstimmungen zu Fragen der praktischen Umsetzung sollen insbesondere über die Bund-Länder-Koordinierungsstelle Ukraine im Bundes­ministerium des Innern und für Heimat vorgenommen werden.
  11. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass der Bund und die Länder alle ihre zur Verfügung stehenden Kräfte bündeln, um den Geflüchteten die notwendige Hilfe zu bieten und sie von Anfang an und auf allen Ebenen gut zu integrieren. Aus diesem Grund werden die bestehenden Integrationsmaßnahmen (beispielsweise Integrations- und berufsbezogene Deutschsprachkurse) für sie geöffnet. Ein zentrales Erfolgskriterium bei der Arbeitsmarktintegration ist der zeitnahe Zugang der Geflüchteten zu kostenfreien Sprachkursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Der Bund gewährleistet diesen.
  12. Aufgrund des einstimmigen Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom 4. März 2022 zur Gewährung des Schutzes in der Europäischen Union infolge des bewaffneten Konflikts in der Ukraine erhalten die fliehenden Menschen aus der Ukraine unkompliziert eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Diese Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ermöglicht es den Vertriebenen aus der Ukraine, unmittelbar eine Arbeit in Deutschland aufzunehmen; die Ausländerbehörden erlauben entsprechend dem Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die Erwerbstätigkeit ausdrücklich. Die Agenturen für Arbeit sollen beraten, vermitteln und weitere Leistungen der aktiven Arbeitsförderung bieten. Der Bund passt die vielfältigen Programme und Angebote an, die sich mit Spracherwerb, Aufnahme von Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und Beratung von Geflüchteten und ihren Familien beschäftigen. Die bestehenden Angebote werden auf einem zentralen Hilfeportal „Germany 4 Ukraine“ (www.germany4ukraine.de) zusammenfasst – auch in ukrainischer und russischer Sprache. Bund und Länder werden ihre Maßnahmen abstimmen und wenn nötig an zukünftige Herausforderungen anpassen.
  13. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen die Anstrengungen der Kultusministerkonferenz, ukrainische Kinder und Jugendliche schnell in die Schulen und Hochschulen aufzunehmen und die schulpsychologische Beratung und Begleitung sicherzustellen. Auch der Zugang der Kinder zu Kindertagesbetreuungsangeboten soll zügig ermöglicht werden. Auch hier werden die Länder alle Anstrengungen unternehmen, um Kindern Bildungschancen zu eröffnen und den Erwachsenen eine zuverlässige Betreuung ihrer Kinder und den Besuch von Integrationskursen zu ermöglichen. Die Versorgung und der Schutz für Waisenkinder und ihre Betreuerinnen und Betreuer sowie unbegleitete und begleitete Minderjährige wird sichergestellt. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten es für erforderlich, dass eine Koordinierung auf Bundesebene durch eine zentrale Anlaufstelle erfolgt, um den eingehenden Nachfragen zur Aufnahme und Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus Waisenhäusern etc. zum Wohle der jungen Menschen nachkommen zu können. Sie erwarten darüber hinaus auch hier eine Finanzierungszusage durch den Bund. Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen halten es die Länder für notwendig, beschleunigte mit Übergangsfristen versehene Verteil­verfahren in Anwendung zu bringen.
  14. Für die ältere Generation der Kriegsflüchtlinge müssen Alten- und Pflegeheime gefunden werden. Ferner müssen den großen Gruppen von hilfebedürftigen Geflüchteten (z. B. Menschen mit Behinderungen) geeignete Angebote bereitgestellt werden. Maßnahmen zum Schutz geflüchteter Frauen und Kinder vor Gewalt werden im Hinblick auf die Situation der aus der Ukraine vertriebenen Menschen angepasst und, wo erforderlich, erweitert. Bund und Länder arbeiten eng zusammen, um Geflüchtete vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen.
  15. Für die Schutzsuchenden besteht Anspruch auf Gesundheitsleistungen, darunter die erforderliche ärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln. Hierunter kann auch eine psychische Behandlung fallen. Viele Länder haben bereits Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen geschlossen, um diese mit der Betreuung zu beauftragen. In diesen Fällen wird eine elektronische Gesundheitskarte ausgegeben.
  16. Im Hinblick auf die Eindämmung der Corona-Pandemie besteht für diejenigen, die aus der Ukraine nach Deutschland kommen, die Möglichkeit, einen entsprechenden Test durchzuführen. Zudem besteht ein Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und auf Ausstellung eines digitalen COVID-Impfzertifikats der EU. Die entsprechenden Informationen werden auch auf Ukrainisch verfügbar gemacht.
  17. Zur Behandlung von Erkrankten und Verletzten aus der Ukraine in Krankenhäusern koordiniert im Rahmen der eingeübten Verfahren („Kleeblattverfahren“) das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit dem Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern entsprechende Hilfeersuchen aus der Ukraine und den Anrainerstaaten. Die Patientinnen und Patienten werden in den eingeübten Verfahren auf Krankenhäuser in Deutschland verteilt.
  18. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Kommunen für die große Aufnahmebereitschaft und Hilfsbereitschaft. Die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Flüchtlinge und Vertriebenen aus der Ukraine sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Bund bekennt sich daher zu seiner Mitverantwortung auch bei der Finanzierung. Zur Klärung der Finanzierungsfragen einschließlich des systematischen Lösungsansatzes beauftragen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Länder, zeitnah einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten, der spätestens bis zur nächsten Sitzung am 7. April 2022 vorliegen soll. Dabei sollen insbesondere die Themen Kosten der Unterbringung, Kosten der Hilfen zum Lebensunterhalt und Fragen der individuellen Leistungserbringung, Hilfen für besonders vulnerable Gruppen sowie Fragen der Bundesbeteiligung auch an den Kosten der Integration in Kindertagesbetreuung, Schule und Arbeitsmarkt verhandelt und im Ergebnis ein Gesamtfinanzierungskonzept erarbeitet werden.
  19. Um die Unterbringung zu erleichtern und zu beschleunigen, wird der Bund Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Standards lagebedingt ermöglichen.
  20. Der Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine sowie die von der westlichen Wertegemeinschaft bereits ergriffenen und gegebenenfalls weiter zu verschärfenden Sanktionen haben auch Auswirkungen auf die Situation der Unternehmen in unserem Land. Nach den pandemiebedingten Einschränkungen der vergangenen zwei Jahre stehen viele von ihnen nun vor neuen, zum Teil zusätzlichen gravierenden Herausforderungen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen die Ankündigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Kenntnis, ein Kreditsofortprogramm für betroffene deutsche Firmen aufzulegen. Sie bitten den Bund, insbesondere denjenigen Unternehmen, die durch eine starke wirtschaftliche Verflechtung mit dem russischen und ukrainischen Markt vor substanziellen Problemen stehen, auch in dieser schwierigen Phase zur Seite zu stehen und Unterstützungsleistungen zu prüfen für Unternehmen, die von Lieferengpässen und in der Folge von Arbeitsausfällen oder von gestiegenen Rohstoff- oder Energiepreisen betroffen sind. Das gilt vor allem für die energieintensive Industrie sowie für Unternehmen, denen mit den Sanktionen die Grundlage für ihr Geschäft genommen worden ist.
  21. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs stimmen darüber ein, dass es weiter notwendig bleibt, die Krisenfestigkeit Deutschlands zu stärken. Dazu gehören eine strategische Stärkung und Fortentwicklung des Bevölkerungsschutzes. Die Innenministerkonferenz wird gebeten, sich zeitnah der Thematik anzunehmen und gegenüber der Ministerpräsidentenkonferenz zu berichten.
  22. Angesichts der bestehenden IT-Bedrohungslage werden Bund und Länder alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um auch im Cyberraum einen bestmöglichen Schutz von Gesellschaft und Wirtschaft zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere die Kritischen Infrastrukturen sowie die öffentliche Verwaltung. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder appellieren an die Wirtschaft und insbesondere an alle KRITIS Unternehmen, sich ihrer Abwehrfähigkeit zu versichern und die Warnhinweise der zuständigen Behörden ernst zu nehmen und umzusetzen. Sie begrüßen den zwischen Bund und Ländern begonnenen Austausch zu hybriden Bedrohungen in einer Bund-Länder-AG. Deutschland muss sich vor solchen Aggressionen konsequenter schützen und entschlossener reagieren. Deshalb werden die Länder die Cyberabwehr stärken. Das gilt sowohl für den Schutz staatlicher Einrichtungen als auch von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur in privater Hand. Zu diesem Schutz kann aus Sicht der Länder letztlich auch die Möglichkeit einer aktiven Cyberabwehr gehören.
  23. Die sichere und bezahlbare Versorgung mit Energie zu international wettbewerbsfähigen Preisen ist von existenzieller Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandortes Deutschland – und auch im Leben jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers. Die aktuellen Entwicklungen verstärken die schwierige Lage auf den bereits zuvor angespannten Energiemärkten. Sie zeigen das überragende sicherheitspolitische Interesse Deutschlands an einer stärkeren Unabhängigkeit von Energie-Importen.

    Mit dem Ziel des klimaneutralen Umbaus der Energieversorgung soll die fossile Importabhängigkeit Deutschlands gemindert werden. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen überein, dass aufgrund der aktuellen Krisensituation die Anstrengungen für einen schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien verstärkt werden müssen. Daher sollen jetzt gemeinsam alle Möglichkeiten genutzt werden, um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen. Damit mindert Deutschland seine Abhängigkeit von anderen Ländern, setzt ein aktives Zeichen gegen die völkerrechtswidrige Aggression Russlands und stärkt die eigene Energieversorgungssicherheit.

    Voraussetzung einer weiteren Beschleunigung ist die stets gebotene Sicherstellung der Energieversorgungssicherheit für Privathaushalte, Wirtschaft und Industrie sowie die Gewährleistung von Energiepreisniveaus, die die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Wirtschaft und Industrie nicht überfordern. Bund und Länder werden daher kurzfristig und umfassend Maßnahmen zur Beschleunigung der Energie-Transformation auf den Weg bringen.

    Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass Deutschland schnellstmöglich unabhängig vom Import russischer Energieträger werden muss. Dazu werden die Alternativen geprüft.

    Ferner ist es notwendig, die Energieimporte nach Deutschland zu diversifizieren und eine ausreichende Bevorratung der Energieträger sicherzustellen. Auch die Beschaffung von Flüssiggas (LNG) und der Ausbau der hierfür notwendigen Infrastruktur gehören dazu. Bund und Länder werden dafür sorgen, dass die dafür nötigen Planungen und Genehmigungen beschleunigt werden. Sie werden die entsprechenden Rechtsänderungen vorantreiben. Zur Sicherung der Versorgung mit Mineralölprodukten werden Bund und Länder Hafen-, Lager- und Transportkapazitäten ausbauen.

  24. Die Auswirkungen der Krise belasten die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ebenso wie die Unternehmen auch finanziell, etwa aufgrund der gestiegenen Energiepreise. Die Bundesregierung hat erste Schritte unternommen, um die Belastungen, insbesondere aus dem stetigen Anstieg der Energiepreise abzumildern. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass voraussichtlich weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die Steigerung der Energiepreise zu bremsen und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zu entlasten. Dazu werden sich Bund und Länder zeitnah abstimmen.
  25. Bund und Länder kommen wöchentlich hochrangig in der Bund-Länder-Koordinierungsstelle Ukraine unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zusammen, um sich über die aus dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine resultierenden Herausforderungen für die Ankommenden in Deutschland auszutauschen. Zusätzlich zu dieser Abstimmung werden sich Bund und Länder bei Bedarf auf der Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien austauschen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden sobald erforderlich, spätestens jedoch am
    7. April, erneut über die Lage beraten.

Protokollerklärung des Freistaates Bayern zu Ziffer 23 des Beschlusses:

Der Ukraine-Krieg zeigt in energiepolitischer Hinsicht deutlich, wie wichtig die Stärkung der Energiesicherheit für Deutschland ist. Hierzu sind aus bayerischer Sicht insbesondere folgende Maßnahmen dringend erforderlich:

Zur Diversifizierung der Transportwege und der Bezugsquellen von Flüssiggas und von Wasserstoff ist es aus Sicht Bayerns erforderlich, dass auch ein direkter Zugang des Südens Deutschlands zu LNG-Terminals z.B. in Italien und Kroatien aufgebaut wird. Um die Versorgungssicherheit insbesondere bei Gas und Strom aufrechtzuerhalten, müssen zudem die bereits erfolgten und geplanten Stilllegungen von Kohlekraftwerken kritisch überprüft werden. Dies ist aus Sicht Bayern aufgrund von Netzengpässen an hohen Lasttagen sowie des hohen CO2-Ausstoßes der Kohlekraft jedoch nicht ausreichend. Nötig ist daher darüber hinaus eine Verlängerung der Laufzeiten der laufenden bzw. eine Wiederinbetriebnahme der zum 31.12.2021 außer Betrieb genommenen Kernkraftwerke für zumindest drei Jahre. Darüber hinaus muss der Bund weitere Verbesserungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien auf den Weg bringen. Erforderlich ist hier insbesondere die beihilferechtliche Genehmigung der Südquoten bei Windkraftanlagen. Zudem muss auch das Potential der Wasserkraft u.a. durch Modernisierungen, Effizienzsteigerungen und eine Verbesserung der Vergütung und Rahmenbedingungen auch für die kleine Wasserkraft gehoben werden. Der für die Erneuerbaren Energien vorgesehene Vorrang muss auch für die Wasserkraft gelten.

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