Waffenverbotszone: Beschilderung ist erfolgt

HANNOVER (PM). Die Landeshauptstadt Hannover und die Polizei haben im Sommer dieses Jahres den „Runden Tisch Messervorfälle“ ins Leben gerufen. 

Neben Stadt und Polizei sind die Bundespolizei, die Staatsanwaltschaft Hannover, das Landeskriminalamt, das Kriminologisches Forschungsinstitut Niedersachsen, die ÜSTRA, die Firma protec, das Deutsch-Europäische Forum für Urbane Sicherheit (Defus) sowie der Kommunale Präventionsrat Teilnehmer*innen des Runden Tisches.

Als erste Maßnahme erfolgte die Einführung einer Verbotszone für das Mitführen von Waffen, Messern und gefährlichen Gegenständen im Bahnhofs- und Steintorviertel. Der Rat der Landeshauptstadt hat die Waffenverbotszone in seiner Sitzung am 24. November beschlossen, sie ist am 9. Dezember in Kraft getreten. Bei einem Verstoß drohen neben der Einziehung der Gegenstände Bußgelder bis zu 10.000 Euro. Die Lagebewertung der Polizei hatte im Vergleich zum Vorjahr eine signifikante Steigerung der Delikte vor allem im Zusammenhang mit dem Tatmittel Messer in den nun als Verbotszone deklarierten Bereichen ergeben.

Am Rand der Verbotszonen sind jetzt insgesamt rund 40 Schilder aufgestellt worden, um dieses Verbot auch deutlich sichtbar zu machen.

Die Polizei und der Städtische Ordnungsdienst werden die Einhaltung der Verordnung kontrollieren und konsequent ahnden, um für mehr Sicherheit im öffentlichen Raum zu sorgen.

Finanz- und Ordnungsdezernent Dr. Axel von der Ohe machte sich am Freitag (23. Dezember) gemeinsam mit Polizeivizepräsident Detlef Hoffmann und der Leiterin des Fachbereiches Öffentliche Ordnung, Zuhal Karakas, ein Bild von der Beschilderung. Von der Ohe: „Für den Erfolg der Verbotszone ist die Überwachung ein entscheidendes Kriterium, Polizei und Ordnungsbehörde arbeiten hier eng zusammen. Wir steigen in den kommenden Wochen zusätzlich in die Planung von Aktionstagen zur Überwachung der Zone ein.“

Polizeivizepräsident Detlef Hoffmann sagte: „Wir freuen uns, dass die Waffenverbotszone nun auch für alle sichtbar gekennzeichnet ist. Es ist gut, dass diese Verordnung in Kraft getreten ist und wir werden im Rahmen von Schwerpunkteinsätzen entsprechende Kontrollen durchführen“.

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