Wenn die Waldbrandgefahr steigt

Wichtiges Hilfsmittel für Feuerwehren bei Wald- und Vegetationsbränden

HANNOVER (red). Mit der zunehmenden Hitze und Trockenheit steigt auch die Wald- und Vegetationsbrandgefahr in Niedersachsen massiv an. Am Wochenende ist in Teilen von Niedersachsen die Stufe 4, in einigen Landkreisen sogar die höchste Stufe 5 ausgerufen worden.

Hierbei sind laut Deutschem Wetterdienst (Stand 09.06.2023) vorrangig die Bereiche Lüchow, Faßberg, Bergen, Nienburg und Celle von der höchsten Stufe 5 betroffen.

Wie kennzeichnet die Feuerwehr den Weg zur Einsatzstelle?

Um bei Waldbränden oder in größeren Vegetationsflächen nachrückenden Feuerwehrkräften den Weg zur Einsatzstelle zu markieren, werden sogenannte Verkehrsleitkegel gezielt umgekippt als Markierung neben die Wege oder Kreuzungen gelegt. Hierbei zeigt die Spitze des liegenden Verkehrsleitkegels die Fahrtrichtung zur Einsatzstelle an. Die Hinweise sind vorrangig für ortsunkundige Löschkräfte sehr wichtig.

Sollten Sie also bei einem Spaziergang in der Feldmark oder in Waldgebieten auf solche liegenden Verkehrsleitkegel stoßen, ist bitte Folgendes unbedingt zu beachten:

  • Verkehrsleitkegel unter keinen Umständen aufstellen oder gar mitnehmen bzw. entfernen

  • Nicht die angegebene Richtung verändern. So können nachrückende Feuerwehrkräfte fehlgeleitet werden und sich im schlimmsten Fall festfahren oder es werden sogar Menschenleben gefährdet.

Ausserdem ist es wichtig, in Bereichen von Wäldern, Grasflächen und Feldern Folgendes zu beachten:

  • Nur ausgewiesene Parkflächen zu nutzten und nicht auf Grünstreifen zu parken (Brandgefahr durch heiße Katalysatoren)
  • Nicht zu rauchen und keine Zigarettenstummel aus fahrenden Fahrzeugen zu schmeißen
  • Kein offenes Feuer zu machen
  • Nicht in gefährdeten Gebieten zu grillen
  • Zu- und Durchfahrten für Einsatzfahrzeuge von Feuerwehr, Rettungsdienst, Polizei und Forstbetrieb freizuhalten

Falls Sie im Wald oder auf Feldern Feuer oder Rauch sehen, ist unbedingt sofort die Feuerwehr unter 112 zu verständigen. Hierbei ist möglichst eine genaue Ortsangabe bzw. Richtungsangabe zum vermutlichen Brand  bzw. der Rauchentwicklung mitzuteilen.

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