Allgemeinverfügung der Region Hannover

Am 20. Mai treten für die Region die Schutzmaßnahmen nach § 28 b Infektionsschutzgesetz außer Kraft

HANNOVER (red). Die Region Hannover hat heute durch eine Allgemeinverfügung festgelegt, dass durch das Erreichen der Inzidenz unter 100 an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen ab dem 20. Mai (0:00 Uhr) die Schutzmaßnahmen nach § 28 b Infektionsschutzgesetz außer Kraft treten. 

Es gilt ab diesem Zeitraum die Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen. Die 7-Tage-Inzidenz der Region Hannover betrug heute 62,1 (Stand 18. Mai).

Allgemeinverfügung der Region Hannover vom 18. Mai 2021 (Lesefassung):

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