Leinenpflicht

Anleinpflicht für Hunde ab 1. April in Hannover

Stadt Hannover ruft Hundebesitzer zum Schutz von Jungtieren zur Rücksicht auf.

HANNOVER (redu). Vom 1. April bis zum 15. Juli gilt in Hannover erneut die Leinenpflicht für Hunde in Wäldern und offenen Landschaften. Grund ist die jährliche Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit, in der viele Wildtiere besonders störungsempfindlich sind.

Mit Beginn der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit am 1. April greift auch in Hannover wieder die gesetzlich vorgeschriebene Leinenpflicht für Hunde. Sie gilt in allen Wäldern und freien Landschaften der Stadt bis einschließlich 15. Juli. Grundlage ist das Niedersächsische Waldgesetz (NWaldLG).

Die Stadt Hannover bittet Hundebesitzerinnen und Hundebesitzer um Rücksichtnahme auf brütende Vögel und Jungtiere. Ziel der Regelung ist der Schutz freilebender Tiere, insbesondere von Bodenbrütern und Jungwild.

Johannes Drechsel, Leiter des Bereichs Forsten, Landschaftsräume und Naturschutz im städtischen Fachbereich Umwelt und Stadtgrün, verweist auf Vogelarten wie Feldlerche, Wachtel oder Rebhuhn in der freien Landschaft sowie Zilpzalp, Nachtigall und Rotkehlchen in den Wäldern. Diese Arten reagieren empfindlich auf Störungen durch freilaufende Hunde.

Laut Stadtverwaltung können selbst gut erzogene Hunde durch ihr Aufspürverhalten brütende Tiere aufschrecken. Dies kann zur Zerstörung der Gelege oder zum Verlassen der Jungtiere führen. Insbesondere bedrohte Arten könnten dadurch weiter zurückgehen.

Ausgenommen von der Anleinpflicht sind die offiziellen Hundeauslaufflächen und -wege im Stadtgebiet. Dort dürfen Hunde weiterhin frei laufen. Eine Ausnahme gilt jedoch für die Wege im Landschaftsraum Kronsberg sowie die Fläche im Bornumer Holz, wo ebenfalls eine temporäre Anleinpflicht besteht.

Informationen zu den Regelungen, Ausnahmen und Standorten der Auslaufflächen bietet die Stadt unter www.hannover.de/hundeauslauf. Dort steht auch ein Merkblatt zum Thema zur Verfügung.

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