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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Schuljahr 2020/2021 soll weitgehend normal starten nach den Sommerferien – schulferienende

Schuljahr 2020/2021 soll weitgehend normal starten nach den Sommerferien

8. Juli 2020/in Niedersachsen

HANNOVER / NIEDERSACHSEN.  „Wir planen das neue Schuljahr 2020/2021 auf der Basis von Normalität. Stand heute kommen wir mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen zu der klaren Einschätzung, dass das Schuljahr 2020/2021 im eingeschränkten Regelbetrieb startet. Im Endeffekt bedeutet dies, dass wir die ‚Schule wie immer‘ starten, allerdings mit ein paar Sonderregelungen bedingt durch das Coronavirus. Darauf sollten alle ihre Planungen ausrichten.

Gleichwohl müssen die Beteiligten auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Daher legen wir neben dem Regelbetrieb auch weitere Handlungsoptionen vor für den Fall der Fälle“, erklärte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am (heutigen) Dienstag. Damit erhalten Schulleitungen, Lehrkräfte, aber auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigten rund acht Wochen vor Schulbeginn Klarheit, Handlungssicherheit und Planbarkeit.

Der Bildungsminister hat hierzu umfangreiche Handreichungen für die allgemein- und die berufsbildenden Schulen vorgestellt, die Planungs- und Handlungssicherheit für das kommende Schuljahr 2020/2021 geben sollen. Die Leitfäden „Schule in Corona-Zeiten 2.0″ richten sich an Schulleitungen, Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an allgemein- und berufsbildenden Schulen und legen den Fokus auf die Durchführung eines schulischen Regelbetriebs unter Corona-Bedingungen („Szenario A: Eingeschränkter Regelbetrieb“). Zudem werden die Szenarien B („Schule im Wechselmodell“) und C („Quarantäne und Shutdown“) erläutert, für den Fall sich verschlechternder Infektionslagen. Wichtig ist, dass die Schulen in der Lage sind, schnell zwischen den verschiedenen Szenarien wechseln zu können.

Szenario A: Eingeschränkter Regelbetrieb

Angesichts der landesweit niedrigen Infektionszahlen erscheint nach derzeitigem Planungsstand ein eingeschränkter Regelbetrieb nach den Sommerferien sehr wahrscheinlich. Das im Folgenden beschriebene Szenario A soll deshalb als Grundlage für die Planungen der Schulen dienen. Tonne: „Dieses Szenario ist sehr nah an Schule, so wie wir sie aus der Vor-Corona-Zeit kennen und mit dessen Umsetzung ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch rechne. Dieser quasi-Regelbetrieb ermöglicht maximalen Präsenzunterricht und Pflichtunterricht unter den gegebenen Bedingungen. Dafür verzichten wir auf den Mindestabstand von 1,5 Metern und setzen stattdessen auf möglichst feste Lerngruppen. Für den Unterricht ist die maximale Bezugsgröße des jeweiligen Schuljahrganges eine feste Kohorte. Aufgrund der sehr niedrigen Infektionszahlen ist dieser Schritt verantwortbar.“

Das Szenario A strebt eine Rückkehr zu einem geordneten Schulbetrieb einschließlich Ganztagsbetrieb an, allerdings kann dieser unter Umständen nicht mit dem Ganztagsangebot vor der Corona-Pandemie gleichgesetzt werden. Dafür erweitern wir das Kohortenprinzip, dies bedeutet, dort können dann an den jeweiligen Angeboten Schülerinnen und Schüler aus bis zu zwei Schuljahrgängen teilnehmen.

Die Erteilung des Pflichtunterrichtes hat dabei höchste Priorität. Erst wenn die Pflichtstundentafeln abgesichert sind, sollten Lehrkräfte für Arbeitsgemeinschaften und die Ganztagsangebote eingeplant werden. Sollte es aufgrund des Ausfalls von Lehrkräften im Präsenzunterricht zudem notwendig sein, kann es in den Schuljahrgängen 7-13 des Sekundarbereichs zur Verlagerung von Unterrichtsanteilen ins häusliche Lernen kommen, dies an maximal einem Tag in der Woche. In den Schuljahrgängen 1-6 soll das Lernen zu Hause vermieden werden. Die Verlässlichkeit der Grundschulen ist sicherzustellen.

Szenario B: Schule im Wechselmodell

Sollte sich die Infektionslage verschlechtern und sich eine landesweite Verschärfung ergeben, dann wird – ggf. auch im bereits laufenden Schuljahr – auf das Szenario B, welches eine Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause vorsieht, zurückgegriffen. Dies entspricht der Vorgehensweise in den vergangenen Monaten.

In diesem Fall würden maximal 16 Personen im Präsenzunterricht sein, der Mindestabstand von 1,5 Metern würde gelten, der „schulische Schichtbetrieb“ in Wechselmodellen von Präsenz- und verpflichtendem Heimunterricht müsste umgesetzt werden. Eine Durchmischung wäre nur in wenigen Fällen möglich, die Notbetreuung an Schulen würde reaktiviert. Als Ableitung aus den Erfahrungen des zu Ende gehenden Schulhalbjahres, würden das Lernen zu Hause intensiver begleitet und eine häufigere Präsenz von benachteiligten Schülerinnen und Schülern in der Schule durch Auslastung der maximalen Lerngruppengrößen ermöglicht. Zu den Bereichen Bereitstellen von Aufgaben und Arbeitsmaterialien, Absprachen mit Kolleginnen und Kollegen, Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern, Feedback und Leistungsbewertung stehen in dem Leitfaden Ergänzungen bereit und geben den Schulen eine Handreichung mit weiteren Hinweisen zum Distanzlernen. Zudem wurde das Fortbildungsangebot deutlich ausgebaut – rund 160 Fortbildungen werden bis zum Herbst rund um das Themenfeld Digitales Lernen, Distanzlernen, Medienbildung stattfinden.

Für den Bereich der Berufsbildenden Schulen wird auch für den Regelbetrieb ein fester Anteil an Distanzlernen verpflichtend vorgesehen. In den Planungen der BBS werden 10 – 15% Distanzunterricht berücksichtigt. „Die Rückmeldungen der Berufsbildenden Schulen aus diesem ‚Corona-Halbjahr‘ haben gezeigt, dass das Distanzlernen hier sehr gut funktioniert hat. Für viele BBS hat sich die Zwangslage als Innovationstreiber erwiesen. Wir sehen hier viel Potenzial für die Zukunft, das wir fördern möchten, auch völlig unabhängig von einer Pandemie“, so Tonne. Das Distanzlernen könne ein weiterer Baustein sein, um insbesondere die BBS in den Regionen zu stärken und Ausbildungsgänge attraktiv zu halten.

Szenario C: Quarantäne und Shutdown

Bei (lokalen oder landesweiten) Schulschließungen bzw. Quarantänemaßnahmen tritt das Szenario C Quarantäne und Shutdown in Kraft. Neben regionalen Ereignissen mit Schließungen ganzer Schulen können auch einzelne Jahrgänge, Klassen oder Gebäudenutzer durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen dann ausschließlich zu Hause und die Lehrkräfte leiten an und kommunizieren regelmäßig mit den Schülerinnen und Schülern. Bei Schulschließungen muss eine Notbetreuung angeboten werden. „Es gibt derzeit keinerlei Anzeichen dafür, dass flächendeckende Schulschließungen in Niedersachsen notwendig sein könnten. Dafür haben wir die Lage zu gut in den Griff bekommen. Allerdings haben wir die lokal heftigen Infektionsgeschehen vor Augen, die sich auch negativ auf den Schulbetrieb auswirken können. Daher lassen sich gesundheitsamtlich verfügte Schulschließungen oder Quarantänemaßnahmen realistischer Weise nicht ausschließen. Jeweils vier Wochen und zwei Wochen vor dem Schulstart setzen wir uns mit dem Landesgesundheitsamt und dem Gesundheitsministerium zusammen und betrachten das landesweite Infektionsgeschehen“, betont der Kultusminister.

Abschließend dankt Minister Tonne allen Beteiligten für das große Engagement während des 2. Schulhalbjahres und blickt optimistisch auf das neue Schuljahr: „Alle an Schule Beteiligten haben die Herausforderungen angenommen und dabei geholfen, dass wir die Krise bisher gut bewältigt haben. Das gilt auch für die Eltern und die Schülerinnen und Schüler. Dafür bedanke ich mich! Wir werden in Niedersachsen diesen gemeinsamen Weg weitergehen. So können wir auch im neuen Schuljahr 2020/2021 schulische Bildung und Gesundheitsschutz gut miteinander zusammenbringen.“

Land Niedersachsen aktualisiert Corona-Verordnung - Regeln werden vereinfacht und angeglichen – Update Verordnung Nds

Land Niedersachsen aktualisiert Corona-Verordnung – Regeln werden vereinfacht und angeglichen

3. Juli 2020/in Niedersachsen

HANNOVER. Das Land Niedersachsen passt zum 6. Juli 2020 seine Corona-Verordnung erneut an. Dabei werden einige Auflagen präzisiert oder der Umgang mit Auflagen vereinheitlicht.

Weiterhin muss strikt darauf geachtet werden, Infektionsketten möglichst früh zu unterbrechen und so die Verbreitung des COVID-19-Virus einzudämmen.

Daher bleiben die Pflicht und die Verantwortung, Abstände und Hygieneregeln einzuhalten, bestehen. Überall dort, wo der Abstand von 1,5m nicht mit Sicherheit eingehalten werden kann, gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (vorrangig auch nach wie vor beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr). Am gesellschaftlichen Leben in Restaurants und Kneipen, in Kinos und bei Veranstaltungen sowie bei kontaktintensivem Sport kann nur teilnehmen, wer seine Kontaktdaten dokumentieren lässt.

Die neue „Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ finden Sie online hier.

Hier folgen einige Neuerungen im Überblick:

 

Kultur:

–            Kulturelle Veranstaltungen sind jetzt bis zu einer Personenanzahl von 500 wieder möglich. Dies gilt unter anderem für Kulturzentren, Theater und Opernhäuser, aber auch für Kinos.

–            Währenddessen besteht eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung dann nicht mehr, wenn die Besucherinnen und Besucher ihren Sitzplatz eingenommen haben, wohl aber beim Hinein- und Hinausgehen und auch, wenn sie während der Vorstellung ihren Platz verlassen. Die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher müssen wie bisher dokumentiert werden.
 

Tourismus:

–            Das Beherbergungsverbot für Personen aus dem Kreis Warendorf wird am Samstag (04.07.) aufgehoben, das für die Menschen aus Gütersloh bleibt vorerst bestehen.

–            Bei allen touristischen Angeboten wie Schifffahrten, Kutschfahrten, Stadt- und Naturführungen gilt nun die 10-Personen-Regel. Das heißt, dass Gruppen von bis zu 10 Personen keinen Abstand untereinander einhalten müssen.

 

Sport:

–            Erlaubt ist Kontaktsport, wenn er in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt (Mannschaftssport; aber auch Rudern in allen Klassen wird ermöglicht). Für diesen Fall sind die Kontaktdaten der einzelnen Personen der Kleingruppe zur Nachverfolgung nach dem üblichen Muster zu erheben. Ein Abstand von 2 m muss dann nicht eingehalten werden.

–            Gleiches gilt auch für die Sportausübung im öffentlichen Raum. Auch hier gilt die Regel, dass nur feste und nicht ständig wechselnde Gruppen zusammen Sport treiben dürfen.

–            Darüber hinaus sind bei Sportveranstaltungen anstelle der bisherigen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer ab Montag 500 erlaubt, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält. Beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, gelten strengere Regeln wie Zuschauen im Sitzen und Dokumentation der Anwesenden.

 

Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht:

–            Jede Person ist weiterhin dazu angehalten, physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

–            In der Öffentlichkeit ist ein Treffen zwischen zwei Haushalten, sowie in einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen möglich.

–            Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin dort zu tragen, wo Abstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Pflicht ist sie insbesondere beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen.

 

Niedersachsen präzisiert Verordnung zu Gütersloh und Warendorf – warendorf einreiseverbot

Niedersachsen präzisiert Verordnung zu Gütersloh und Warendorf

25. Juni 2020/in Niedersachsen

HANNOVER. Die Niedersächsische Landesregierung hat die gestern veröffentlichte Fassung der Änderungsverordnung zum Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf (NRW) heute noch einmal präzisiert.

Die Fassung, die heute im Amtsblatt veröffentlicht wird, erlaubt es Urlauberinnen und Urlaubern aus den genannten Landkreisen, die bereits in Niedersachsen weilen, ihren Urlaub fortzuführen: Dazu muss der Urlaub vor dem 11. Juni 2020 begonnen worden sein. Vermieterinnen und Vermieter von Ferienbetten dürfen diese Urlaubenden weiterhin beherbergen.

Niedersachsen beschließt Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf (NRW) ab Freitag – Ausnahmen mit negativem Test möglich | Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Den präzisierten Text der Verordnung im Wortlaut finden Sie hier .

 

Niedersachsen beschließt Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf – warendorf einreiseverbot

Niedersachsen beschließt Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf

24. Juni 2020/in Niedersachsen

HANNOVER. Die niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus um ein Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf (NRW) zu ergänzen.

Damit ist es Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten wie Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen in Niedersachsen ab Freitag nicht mehr erlaubt, Personen unterzubringen, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Gütersloh oder im Kreis Warendorf haben.

Die Landesregierung reagiert mit dieser Regelung auf den Corona-Ausbruch in einem Schlachtbetrieb im Kreis Gütersloh und das damit verbundene Infektionsgeschehen. In den genannten Kreisen ist der von Bund und Ländern festgelegte Schwellenwert für Neuinfektionen von 50 Fällen pro 100.000 EinwohnerInnen in einem Zeitraum von sieben Tagen deutlich überschritten: Im Kreis Gütersloh beträgt die 7-Tages-Inzidenz laut RKI (Stand: 24.6.2020) 270,3 Fälle pro 100.000 EinwohnerInnen, im Kreis Warendorf sind es 66,2 Fälle pro 100.000 EinwohnerInnen. Vor dem Hintergrund, dass andere Ferienländer wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern als Urlaubsregionen für Menschen aus den diesen Kreisen nicht mehr in Betracht kommen, wäre ein Ausweichen auf Niedersachsen zu befürchten gewesen.

Wer aus den betroffenen Kreisen kommt und dennoch einen Urlaub in Niedersachsen antreten möchte, kann ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das einen negativen Test auf Covid-19 bescheinigt. Für diese Personen gilt das Beherbergungsverbot nicht.

Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann erklärt dazu: „Es ist wichtig, dass wir eine dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens wie im März verhindern, als das Virus unter anderem aus Skigebieten massiv nach Niedersachsen eingetragen wurde. Wir wollen aber nicht, dass die Menschen aus diesen besonders betroffenen Kreisen stigmatisiert werden. Deshalb steht einem Urlaub in Niedersachsen bei einem vorliegenden ärztlichen Zeugnis auch nach dieser Verordnungsänderung nichts im Wege.“

Den Text der Verordnung im Wortlaut finden Sie hier . Die Verordnung gilt vorerst bis zum 5. Juli 2020.

 

Übergabe von zwei Übungsgebäuden und Spatenstich an der NABK Celle-Scheuen – NABK Celle© Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Übergabe von zwei Übungsgebäuden und Spatenstich an der NABK Celle-Scheuen

24. Juni 2020/in Niedersachsen

CELLE. Die Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) mit den Standorten Celle und Loy ist die zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung für die Feuerwehren und den Katastrophenschutz in Niedersachsen. Um den Ansprüchen an eine zukunftsfähige Aus- und Fortbildung gerecht zu werden, wird u. a. das Technik- und Trainingszentrum auf dem Gelände der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne in Celle-Scheuen kontinuierlich weiterentwickelt.

Nach der Fertigstellung des ersten Unterkunftsgebäudes sowie des ersten Übungsgebäudes im Jahr 2018 wurde am 30. April 2020 durch das Staatliche Baumanagement Lüneburger Heide nach nur einjähriger Bauzeit termingerecht der Umbau zweier ehemaliger Unterkunftsgebäude der Bundeswehr als Simulations- und Übungsgebäude fertiggestellt. Die Kosten für die beiden Gebäude betrugen rund 2,6 Mio. Euro.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Mit diesen Gebäuden erweitern und verbessern wir das vorhandene Angebot für Aus- und Fortbildung der niedersächsischen Feuerwehr um weitere wichtige Bestandteile. Bei dem Training geht es uns um möglichst realistische Voraussetzungen, die vom Team der NABK auch mit viel Liebe fürs Detail umgesetzt wurden. Ich bin überzeugt, dass dieses Angebot breit und gerne angenommen wird! Unser Ziel ist es weiterhin, den Ausbildungsbedarf der Kommunen mit einem hochwertigen Angebot möglichst hundertprozentig erfüllen zu können.“

In den Simulations- und Übungsgebäuden werden Feuerwehreinsätze unter nahezu realistischen Bedingungen, etwa mit Rauch und Feuersimulationen, geübt. Verschiedene Nutzungsbereiche, wie z. B. Krankenhaus, Alten-/Pflegeheim, Schule, Kindergarten, Verkaufsstätten, Apotheke, Café oder (Studenten-) Wohnungen wurden mit gespendeten Einrichtungsgegenständen originalgetreu eingerichtet. In den neuen Gebäuden können die Lehrgangsteilnehmer außerdem den Umgang mit Einrichtungen des anlagentechnischen Brandschutzes in Gebäuden lernen, dazu gehören z. B. Brandmeldeanlagen, Rauchabzüge oder trockene Steigleitungen.

Als weitere Baumaßnahme des ersten Bauabschnitts wurde vom Staatlichen Baumanagement Lüneburger Heide am 20. April 2020 in Nachbarschaft zu den Übungsgebäuden der Neubau des Wirtschaftsgebäudes für die NABK begonnen. Nach aktuellem Stand wird das Bauwerk Ende 2021 fertiggestellt und rund 5,8 Mio. Euro kosten. Zukünftig werden hier bis zu 200 Lehrgangsteilnehmer ihre Mahlzeiten einnehmen können. Frühstück und Abendessen werden vor Ort frisch in der neuen Großküche zubereitet. Das Mittagessen wird am bisherigen Standort im Bremer Weg in Celle gekocht und warm nach Scheuen geliefert. Die Großküche ist nach neuesten Hygienestandards mit mehreren Kühlräumen, umfangreicher Kochgeräteausstattung und einer automatisierten Bandspülmaschine ausgestattet. Der 330 Quadratmeter große Saal ist zusätzlich auch für Veranstaltungen der NABK nutzbar.

Am Standort der NABK in Celle-Scheuen ist in den nächsten Jahren der Neubau und die Herrichtung einer Reihe weiterer Gebäude im Umfang von rund 25 Mio. Euro geplant. Dazu zählt insbesondere der Neubau einer Lehrleitstelle, eine neue Heizzentrale für alle Gebäude der Liegenschaft und weitere spezielle Übungsanlagen für die Aus- und Fortbildung in den Bereichen Brandschutz und Hilfeleistung. Außerdem werden neue Ver- und Entsorgungsleitungen auf dem gesamten Gelände verlegt.

Mehr und mehr entsteht am Standort in Celle-Scheuen eine Aus- und Fortbildungseinrichtung, die im bundesweiten Vergleich einmalig ist. Das Land Niedersachsen stellt mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen eine zeitgemäße zentrale Aus- und Fortbildung der zum größten Teil ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sicher und trägt gleichzeitig zur Attraktivitätssteigerung bei.

241 Menschen in Stadt und Landkreis Göttingen mit Virus infiziert – Göttingen Update

241 Menschen in Stadt und Landkreis Göttingen mit Virus infiziert

21. Juni 2020/in Niedersachsen

GÖTTINGEN. In Stadt und Landkreis Göttingen sind aktuell 241 Personen mit SARS-CoV-2 infiziert. Die Gesamtzahl bestätigter Infektionen liegt bei 1.229; davon sind 483 in der Stadt Göttingen gemeldet, 746 im weiteren Kreisgebiet. 910 Personen sind wieder von der Infektion genesen, 78 sind in Verbindung mit einer Erkrankung an Covid-19 gestorben. Der statistische Richtwert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner*innen während der vergangenen 7 Tage liegt für die Stadt und den Landkreis bei 47,91.

Mit Blick auf das derzeitige Infektionsgeschehen in einem Göttinger Wohnungskomplex und den dortigen Krawallen vom Sonnabend, 20. Juni, hat Göttingens Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler in einer gemeinsam mit der Polizeidirektion und Polizeiinspektion Göttingen durchgeführten Pressekonferenz am Sonntag, 21. Juni 2020, betont: „Die Corona-Pandemie hat eine soziale Dimension erreicht. Bundesweit und auf der ganzen Welt sind vor allem Menschen in prekären Lebenssituationen dem Virus ausgesetzt. Enge Wohnverhältnisse, steigende Mieten und eine Überbelegung von Wohnraum zeugen von einer Profitgier derer, die mit Wohnraum spekulativ umgehen.“ Auch die Situation im betroffenen Göttinger Komplex führte Köhler auf die Profitmaximierung der Eigentümer*innen und der Hausverwaltung zurück. „Unter welchen Umständen die Menschen hausen müssen, scheint den Verantwortlichen oft egal, solange das Geld für die Miete fließt.“ Die Stadt habe auf privat abgeschlossene Mietverträge kaum Einflussmöglichkeiten, auch nicht auf solche von Transferleistungsbezieher*innen. Die Stadt vermittele selbst jedoch keine Transferleistungsbezieher*innen dorthin. „Wenn jetzt Stimmen in der Politik laut werden, die Verbesserungen verlangen, bin ich dabei. Die Adresse dieser Forderung kann aber nicht die Stadt sein“, so Köhler. Hier sei der Gesetzgeber gefordert, normativ entgegenzuwirken. „Solange die Rechtslage Profitgier und Preistreiberei mindestens duldet, sind den Städten und Gemeinden in Deutschland die Hände gebunden.“

Mit Blick auf die Entwicklung der Corona-Fallzahlen betont Oberbürgermeister Köhler: „Dieser Pandemie können wir nur gemeinsam entgegentreten. Jedes einzelne Mitglied der Gesellschaft muss daran mitwirken. Mehr denn je kommt es darauf an, sich solidarisch zu zeigen und zu verhalten. Es geht darum, Menschen zu schützen. Der beste Weg, das zu erreichen ist nach wie vor: Abstand halten, Kontakte auf ein Nötiges reduzieren, auf die Hygiene achten und möglichst bei jeder Gelegenheit im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Je mehr Menschen sich daran halten und dadurch helfen, dass die Infektionszahlen nicht steigen, desto weniger einschneidende Maßnahmen müssen erlassen werden.“

Nach Angaben der Polizei Göttingen waren etwa 300 Polizist*innen im Einsatz. Acht von ihnen wurden dabei verletzt. Bewohner*innen aus dem Komplex hatten sich an einem der Ausgänge versammelt und mit Flaschen, Steinen und anderen Gegenständen in Richtung der Polizei geworfen sowie Pyrotechnik gezündet. Die Polizei ermittelt jetzt wegen schweren Landfriedensbruch und Körperverletzung. Nach Aussage von Uwe Lührig, Leiter der Polizeidirektion Göttingen, sei der Einsatz angesichts der Lage absolut gerechtfertigt gewesen.

Oberbürgermeister Köhler hatte sich selbst ein Bild von der Lage vor Ort gemacht und war ins Gespräch mit Bewohnern gekommen. Dabei hatte er das Vorhaben der Stadt Göttingen erläutert und auf den doppelten Test von bereits zuvor negativ getesteten Personen hingewiesen. Nach dem Gespräch und im weiteren Verlauf des Nachmittags hatte sich die Lage wieder deutlich entspannt.

Am Sonnabend, 20. Juni 2020, war damit begonnen worden, alle bislang negativ getesteten Bewohner*innen des Wohnkomplexes erneut zu testen. 316 Personen konnten getestet werden, bevor die Maßnahme aufgrund der Gemengelage im Kontext einer Demonstration in unmittelbarer Nähe sowie aufgrund zunehmender Spannungen im Komplex aus Sicherheitsgründen beendet werden musste. Die Ergebnisse der Tests werden zum Wochenbeginn erwartet. Jene, deren Test erneut negativ ausfällt, die ohne Krankheitsanzeichen und die keine Kontaktpersonen 1. Grades sind, gelten als gesund und dürfen dann auch wieder ein- und ausgehen. Erlaubt sind dabei maximal drei Personen aus einem Hausstand zur gleichen Zeit; eine Mund-Nasen-Bedeckung ist währenddessen zu tragen. Außerdem dürfen diese Personen vorsorglich bis zum 30. Juni 2020 weder die Schule noch die Kita besuchen und auch keinen Vereinssport betreiben. Wer in sensiblen Bereichen arbeitet – etwa im Gesundheitswesen – darf außerdem seine Arbeitsstelle bis zum 30. Juni nicht aufsuchen.

Von den rund 700 Bewohner*innen des Komplexes sind inzwischen 119 positiv getestet, darunter 47 Kinder und Jugendliche. „Mit den Lockerungen für doppelt negativ Getestete wollen wir die Situation insbesondere der Familien und Kinder verbessern. Sie sollen nicht Leidtragende eines durch Hausverwaltung und Eigentümer*innen verursachten Zustands im Gebäudekomplex sein“, betont Petra Broistedt, Sozialdezernentin der Stadt Göttingen und Leiterin des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse.

Die Stadt Göttingen sorgt täglich mittags und am frühen Abend für eine Verpflegung mit Unterstützung der Johanniter Unfallhilfe und des Deutschen Roten Kreuzes. Zusätzlich können über ein Bestellzentrum telefonisch individuell gepackte Care-Pakete mit Lebensmitteln und Hygienebedarf angefordert werden; bislang wurden etwa 200 Pakete angefragt. Diese werden noch am selben Tag ausgeliefert. Dabei werden auch Wünsche und Erfordernisse wie beispielsweise nach Babynahrung oder Windeln berücksichtigt.

Der Sanitätscontainer ist von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet und mit medizinischem Personal besetzt. Dort können auch Medikamente bezogen werden. Wer auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen ist, kann telefonisch ein Rezept von der Hausärztin bzw. dem Hausarzt anfordern; eine Kooperationsapotheke liefert unverzüglich aus. Bei Bedarf werden auch Rezepte durch Ärzt*innen vor Ort ausgestellt.

Die Testungen wurden am Sonntag, 21. Juni 2020, fortgesetzt; insgesamt konnten an beiden Tagen mehr als 450 Personen getestet werden. Erste Test-Ergebnisse sind für Montagabend, 22. Juni 2020, zu erwarten. Menschen aus dem Umfeld des Komplexes, die sich aufgrund etwaiger Kontakte zu Personen aus dem Komplex unsicher fühlen, können sich ebenfalls auf das Virus testen lassen.

Sport nicht nur im Fernsehen – sondern jetzt auch wieder live vor Ort – hockey

Sport nicht nur im Fernsehen – sondern jetzt auch wieder live vor Ort

19. Juni 2020/in Niedersachsen

HANNOVER. Mit der Verordnung, die am 22. Juni 2020 in Kraft tritt, können wieder Zuschauerinnen und Zuschauer zu den Sportveranstaltungen in Niedersachsen kommen. Bei kleinen Sportveranstaltungen und Turnieren sowie dem Training können bis zu 50 Personen zuschauen, wenn sie dabei einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Darüber hinaus, also ab 50 Personen, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Sicherheit der beteiligten Personen gewährleistet werden kann.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Endlich können wieder Zuschauerinnen und Zuschauen bei ihren Lieblingssportarten zuschauen und den Sport live vor Ort an der frischen Luft genießen. Dieses macht es auch den Vereinen leichter, die Corona-Krise zu überstehen. Neben dem Wettkampf, der schon seit einigen Wochen erlaubt ist, können jetzt auch wieder Zuschauer zu den Veranstaltungen und zum Training kommen, wenn natürlich die erforderlichen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Auch Eltern können ihre Kinder wieder während des Trainings oder beim Wettkampf betreuen und müssen nicht die Sportanlage verlassen.“

Konkret darf die Sportausübung im Freien von bis zu 250 Personen besucht werden. Bis zu einer Zahl von 50 Personen ist lediglich der Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Gibt es mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauer, sind weitere Voraussetzungen einzuhalten. So müssen Sitzplätze im nötigen Abstand eingenommen werden und die Kontaktdaten der Personen für eine mögliche Nachverfolgung der Infektionsketten vom Veranstalter gespeichert werden.

Für die Fußball-Bundesligen und andere Profi-Mannschaftssportarten gelten weiterhin die erstellten Hygienekonzepte, die keine Teilnahme von Zuschauerinnen und Zuschauern vorsehen.

Die konkrete Ausgestaltung kann der veröffentlichten Verordnung in den nächsten Tagen entnommen werden.

Neben dieser werden den Vereinen sowie den Sportlerinnen und Sportlern auch wieder Hilfestellungen in Form von FAQs an die Hand gegeben. Diese FAQs kommen bei den Vereinen und Sportlerinnen und Sportlern sehr gut an und helfen bei den häufigsten und drängendsten Fragen rund um die Verordnung und die Wiederaufnahme des Sportbetriebs.

Neben den FAQs gibt es unter folgenden Rufnummern bei der Niedersächsischen Landesregierung (0511 120 6000) und beim Landessportbund Niedersachsen e.V. (0511 1268 210) eine Hotline, die ebenfalls für Fragen rund um die Wiederaufnahme des Sportbetriebs zur Verfügung stehen.

Auf dieser Homepage finden Sie zudem die wichtigsten Fragen und Antworten:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html#Corona_FAQ_Rubriken

Niedersachsen gibt die 5. Stufe ihrer Lockerung zu den Corona-Maßnahmen bekannt – Verordnung neu Update

Niedersachsen gibt die 5. Stufe ihrer Lockerung zu den Corona-Maßnahmen bekannt

19. Juni 2020/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER. Die niedersächsische Landesregierung hat mit Wirkung ab 22. Juni 2020 die 5. Stufe ihrer Lockerungen zu den Corona-Maßnahmen heute in einer Pressekonferenz vorgestellt.

Gesundheitsministerin Carola Reimann betonte in ihrer Einführung die Wichtigkeit der immer noch gültigen Vorgaben wie Kontaktbeschränkung, Abstandsregeln, Hygieneeinhaltung und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz. Die freiwillige Nutzung der Corona Warn App wurde ebenfalls empfohlen.  Sie verwies am Beispiel Gütersloh und Göttingen auf die jederzeit möglichen Ausbrüche lokaler Infektionen in beachtlicher Größenordnung.

In Anbetracht der Auswirkungen von Infektionsgeschehen in Schlachthöfen erläuterte Reimann die Verordnung, welche den Wechsel von Personal zwischen den Betrieben für Niedersachsen, vor allem aus anderen Bundesländern, deutlich untersagt. In Niedersachsen sind inzwischen 17.000 Testungen mit nur vereinzelten Infektionsfällen an Schlachtbetrieben durchgeführt worden.

Besonders am Herzen liegt der Ministerin, dass sich Pflegeeinrichtungen nicht restriktive auf Besucherregelungen festlegt, sondern mit dem entsprechenden Augenmaß diese erforderlichen Maßnahmen umsetzt. Teilweise können Angehörige ihre Bewohner in Pflegeeinrichtungen nur für ein paar Minuten sehen. Das würde zu einer deutlichen sozialen Isolation führen.

Im Anschluss verkündete die stellvertretende Leiterin des Krisenstabes, Claudia Schröder, die ab Montag anstehenden Lockerungen und Änderungen.

Generell gelten für alle nachfolgenden Regelungen dementsprechende Auflagen für Hygiene, Zugangsregelungen, Mund-Nasen-Schutz und ggf. Dokumentationspflicht sowie Abstand halten.

Demnach werden folgende Maßnahmen beschlossen (die korrekte Aufführung der Einzelmaßnahmen sind in der gültigen Verordnung nachzulesen):

• Es gilt nach wie vor die mögliche Kontaktreduzierung und das Gebot des Abstand halten von 1,5 Meter (bei sportlicher Betätigung 2 Meter).

• Unabhängig vom Hausstand dürfen sich im öffentlichen Raum 10 Personen als Gruppe treffen.

• Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars bleiben geschlossen

• Messen und größere Veranstaltungen sind bis zum 31. August untersagt. Diese können ab dem 1. September wieder stattfinden.

• Großveranstaltungen oberhalb 1.000 Personen sind bis 31. Oktober untersagt.

• Kinder- und Jugendgruppenreisen bis 16 Personen sind wieder möglich.

• Vereine können Sitzungen und Mitgliederversammlungen abhalten.

• Der Sportunterricht wird wieder möglich

• Kitas werden wieder geöffnet. Die Gruppen müssen aber getrennt werden. Dieses gilt auch für den Außenbereich.

• Picknick und Grillen ist wieder mit bis zu 10 Personen in der Öffentlichkeit gestattet.

• Die Tagespflege ist wieder geöffnet.

• Freizeitangebote Indoor und Outdoor sind wieder zulässig.

• Chöre und Bläsergruppen können outdoor trainieren.

• Die Hotel- und Beherbergungsbegrenzungen werden aufgehoben.

• Busse können Gruppen bis zu 10 Personen auch ohne Platzbeschränkung transportieren.

• Saunenbetrieb ist wieder zulässig.

• Gruppenangebote bis 10 Personen ist wieder zulässig.

• Bei Einreise aus ausgewiesenen Risikogebieten muss eine Quarantäne von 14 Tagen eingehalten werden. Eine aktuelle Liste der Risikogebiete gibt das Robert Koch-Institut (RKI) heraus. Abweichungen von der Regelung können Gesundheitsämter festlegen.

• Die 10 Personen Regel gilt ab Montag auch für die Gastronomie.

• In Verkaufsstellen wird die Regel 1 Person pro 10 qm unter weiterer Einhaltung von Abstandsregeln aufgehoben.

• Buffets zur Selbstbedienung bleiben verboten.

• Sportveranstaltungen im Breitensport sind bis 50 Zuschauer unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich. Bei Personenzahlen bis 250 Zuschauer gilt eine Dokumentationspflicht.

• Der Profisport muss weiterhin ohne Zuschauer durchgeführt werden.

• Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt die Pflicht des Tagens von Mund-Nasen-Schutz.

Frau Schröder machte im Abschluss noch einmal deutlich, dass die grundsätzlichen Regelungen bis zur Möglichkeit des Einsatzes eines Impfstoffes gelten werden. Die jetzige Verordnung gilt, bis auf die Regelungen für den 31. August / 31. Oktober, vorerst bis zum 5. Juli. Eine neue Verordnung wird voraussichtlich mehr auf die erforderlichen Grundsatzregeln eingehen.

Generell gilt bei der Verordnung die veröffentlichte Fassung auf der Seite der Landesregierung unter: Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus (Lesefassung, gültig ab: 22. Juni 2020)

Die Lesefassung mit Stand 19. Juni 12:00 Uhr können Sie hier zur Übersicht einsehen:

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Statement der Ministerin zu Corona-Ausbruch in Schlachtbetrieb in NRW – Schlachtbetrieb Covid19

Statement der Ministerin zu Corona-Ausbruch in Schlachtbetrieb in NRW

18. Juni 2020/in Niedersachsen

HANNOVER / GÜTERSLOH. In einem Schlachtbetrieb der Firma Tönnies im Landkreis Gütersloh (NRW) wurden bis Mittwochabend insgesamt 657 Beschäftigte positiv auf Covid-19 getestet. Insgesamt 7.000 weitere Personen wurden von den örtlichen Behörden unter Quarantäne gestellt.

Sozial- und Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann erklärt zu den Zuständen in der Fleischindustrie: „Corona legt die strukturellen Probleme in der Fleischbranche schonungslos offen. Sowohl bei der Unterbringung als auch im Betrieb selbst sind die Beschäftigten häufig auf sehr engem Raum zusammen, sodass sich Infektionen schnell verbreiten können. Dazu kommt, dass es für Werkvertragsbeschäftigte keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt. Dies kann dazu führen, dass Betroffene aus finanzieller Not auch mit Symptomen weiterarbeiten und ihre Kolleginnen und Kollegen infizieren. Die vom Bund geplante Abschaffung der Werkverträge in der Fleischindustrie ist vor diesem Hintergrund auch ein Mittel gegen die Weiterverbreitung des Virus in den Betrieben.

Es kommt jetzt ganz entscheidend darauf an, dass es keine Personalverschiebungen vom betroffenen Betrieb im Landkreis Gütersloh zu anderen Standorten der Tönnies-Gruppe gibt. Wir haben in Niedersachsen bereits nach dem Auftreten erster Infektionen in Schlachthöfen im Mai per Erlass das Durchwechseln von Personal in diesem Bereich untersagt. Diesem Erlass ist weiter unbedingt Folge zu leisten. Eine Ausbreitung des Infektionsgeschehens in andere Landkreise und auch nach Niedersachsen muss unbedingt verhindert werden.“

 

Die Corona Warn App geht in Betrieb – Corona Warnapp© Bernd Günther

Die Corona Warn App geht in Betrieb

16. Juni 2020/in Gesundheit, Niedersachsen

BERLIN. Seit heute früh ist die Corona Warn App der Bundesregierung über den App Store und Google Play, je nach Betriebssystem des Handys, kostenlos für die Bevölkerung verfügbar. 

Die Corona-Warn-App hilft festzustellen, ob Bürgerinnen oder Bürger in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. Somit können Infektionsketten schneller unterbrechen. Die App ist ein Angebot unserer Bundesregierung. Der Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig, welches auch ausdrücklich betont wird. Der effektive Einsatz der App ist aber nur gewährt, wenn möglichst viele Personen bereit sind, die App auf ihren Handys einzusetzen und so die Auswertungen ausreichend dicht sind.

Zuletzt gab es vor allem wegen dem Datenschutz immer wieder von unterschiedlichen Seiten bedenken. Die Anwendung soll am heutigen Vormittag von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Innenminister Horst Seehofer (CSU), Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) sowie Vertretern der an der Entwicklung beteiligten Unternehmen – Telekom-Vorstandschef Timotheus Höttges und SAP-Chief Technology Officer (CTO) Jürgen Müller – präsentiert werden.

Wegen der fehlenden Daten kann die Corona Warn App übrigens noch kein Infektionsrisiko dem Benutzer anzeigen. Dieses dürfte sich allerdings in den nächsten Tagen, wenn immer mehr Nutzer die App einsetzen, ändern.

Wer am Morgen versuchte, die App gleich als Erster zu installieren, brauchte etwas Geduld. Die große Anzahl an Anfrage ergab Engpässe beim Download und so mancher musste sich etwas in Geduld üben. Auch die ersten technischen Probleme bei der Installation sind aufgetaucht. So war der Versuch der Installation mit einem iPhone 6 plus mit dem iOS 12.4.7 vergeblich. Ein Warnhinweis wurde dem Benutzer angezeigt, dass ein Betriebssystem iOS 13.5 mindestens erforderlich wäre. Das Gerät signalisierte aber, dass es die aktuellste Betriebssoftware installiert habe.

Es gibt derzeit Mindestvoraussetzungen für die Installation der Corona Warn App. So benötigt iPhone aktuelle mindestens iOS 13.5. Dieses trifft für das iPhone 6s oder auch ab dem iPhone SE zu. Ältere iPhones lassen eine Installation der App nicht zu. Für Android-Handys ist Android 6 und die Unterstützung von Bluetooth LE eine Mindestvoraussetzung für die Installation. Auch der Google Play Services muss wegen der benötigten Schnittstelle laufen.

Im Laufe des Tages wird man sehen, wieviele der älteren Geräte, häufig genau die Geräte, die unsere älteren Mitmenschen gutgemeint von ihrer Familie zur Verfügung gestellt bekommen haben, eine Installation nicht zulassen. Damit würde man zumindest einen Teil der Risikogruppe ungewollt ausschließen oder unter Umständen zum Kauf neuerer Handys bewegen.

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