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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann zu steigenden Infektionszahlen und dem Überschreiten der 7-Tages Inzidenz – Cloppenbrug Corona

Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann zu steigenden Infektionszahlen und dem Überschreiten der 7-Tages Inzidenz

18. September 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). „In den letzten Tagen sehen wir im ganzen Land deutlich steigende Infektionszahlen, die sich vielerorts nicht auf einzelne, große Ausbrüche zurückführen lassen. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung, die wir sehr ernst nehmen müssen.

Das Virus breitet sich überall dort aus, wo wir ihm die Gelegenheit dazu geben und zu sorglos agieren. Ich appelliere deshalb weiterhin eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen, die Pandemie sehr ernst zu nehmen und sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten und überall dort einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.“

Im Landkreis Cloppenburg wurde heute erstmals der Signalwert von 50 Fällen pro 100.000 EinwohnerInnen innerhalb von sieben Tagen überschritten. Der Landkreis hat bereits in den letzten Tagen Maßnahmen angeordnet, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Wir stehen mit den Behörden vor Ort in einem engen Austausch und analysieren das Infektionsgeschehen auch unter Einbeziehung der Expertinnen und Experten des Landesgesundheitsamtes. Die Lage vor Ort ist ernst, aber nach unseren derzeitigen Erkenntnissen beherrschbar.

Wenn die Zahl der Neuinfektionen aufgrund der bereits ergriffenen Maßnahmen nicht zurückgeht, werden jedoch auch weitere, lokal begrenzte Maßnahmen nötig sein. Nach unserer Auffassung müssen diese nicht zwangsläufig aus einem sogenannten „Lockdown“ des gesamten Landkreises bestehen. Vielmehr muss es darum gehen, Maßnahmen zu wählen, die geeignet sind, das Infektionsgeschehen so präzise wie möglich einzugrenzen und Infektionsketten zu unterbrechen.

Darüber hinaus stehen wir mit dem Landkreis in Gesprächen über die Umsetzung der Teststrategie des Landes, die in Landkreisen mit einem stark erhöhten Infektionsgeschehen präventive Testungen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen zum Schutz der besonders gefährdeten Gruppen vorsieht.“

Ab 2021: Niedersachsen startet Pilotprojekt für das FSJ-Pflege – Pflege FSJ

Ab 2021: Niedersachsen startet Pilotprojekt für das FSJ-Pflege

17. September 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist mit seinen vielfältigen Einsatzbereichen ein anerkanntes Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen, die sich in der Phase der Stärkung ihrer persönlichen Kompetenzen und der Klärung der Berufsentscheidung befinden. Die Attraktivität von Jugendfreiwilligendiensten möchte das Land Niedersachsen weiter erhöhen. Gleichzeitig soll das Arbeitsfeld der Pflege bei jungen Menschen aller Schulformen in den Fokus gerückt werden.

Ergebnis einer Veranstaltungsreihe mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege ist das Modellprojekt „Freiwilliges Soziales Jahr Pflege“. Das FSJ Pflege soll modellhaft über einen Zeitraum von drei Jahren erprobt werden.

Die Modellphase beginnt mit einer Startphase ab dem 01.01.2021 für die Akquise von Einsatzstellen und Freiwilligen und startet offiziell mit dem FSJ-Jahr am 01.09.2021. Pro Jahr wird im FSJ Pflege etwa 30 jungen Menschen ein Freiwilligendienst in Niedersachsen in der Pflege ermöglicht. Damit besteht für mindestens 90 junge Menschen in Niedersachsen die Möglichkeit, ein Orientierungsjahr in der Pflege zu absolvieren.

Sozialministerin Dr. Carola Reimann erklärt dazu: „Mit dem FSJ-Pflege hoffen wir, mehr junge Menschen für den so wichtigen Pflegeberuf zu gewinnen Ein entscheidender Schritt, um den Fachkräftenachwuchs in der Pflege auch in Zukunft zu sichern, ist der Ausbau der beruflichen Orientierung. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern soll das praktische Lernen in einem Berufsfeld ermöglicht werden, mit dem sie bisher wenig Berührungspunkte hatten.“

Das Modellprojekt wird wissenschaftlich evaluiert. Die wissenschaftliche Aufbereitung soll vorhandene Daten in Niedersachsen zu Jugendfreiwilligendiensten analysieren und Gelingens- und eventuell hemmenden Faktoren in Freiwilligendiensten untersuchen.

„Außerdem erhalten die Teilnehmenden des FSJ Pflege eine Jahresfahrkarte für ganz Niedersachsen, um innerhalb des Bundeslandes kostenfrei zu ihren Einsatzstellen gelangen zu können“, kündigt Ministerin Reimann an. Auf diese Weise solle die Wertschätzung gegenüber den Freiwilligendienstleistenden ausgedrückt und der Freiwilligendienst für junge Menschen noch attraktiver werden.

Niedersachsen verlängert Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 30. September – Verordnung ab 12.09.2020

Niedersachsen verlängert Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 30. September

11. September 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Angesichts des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens verlängert die Niedersächsische Landesregierung die derzeit geltenden Corona-Maßnahmen bis zum 30. September. Die Änderungsverordnung, die die neue Geltungsdauer enthält, tritt am Samstag, den 12. September, in Kraft.

Damit bleibt Niedersachsen bei seiner vorsichtigen Linie im Umgang mit dem Virus.

Die Änderungsverordnung, die am morgigen Samstag in Kraft tritt, enthält neben der Verlängerung der Geltungsdauer im Wesentlichen zwei weitere Schwerpunkte:

  1. Regelungen für Messen

Die Verordnung des Landes sieht weiterhin vor, dass die Durchführung von Messen, Kongressen und gewerblichen Ausstellungen grundsätzlich bis zum 30. September 2020 untersagt ist. Derartige Veranstaltungen können jedoch von den zuständigen Behörden zugelassen werden, wenn die Veranstalter ein überzeugendes Hygienekonzept vorlegen.  In dem Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen, die

  1. die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern,
  2. der Wahrung des Abstandsgebots nach § 1 dienen,
  3. Personenströme einschließlich Zu- und Abfahrten steuern und der Vermeidung von Warteschlangen von Personen dienen,
  4. das Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, und von Sanitäranlagen sicherstellen und
  5. sicherstellen, dass Räume möglichst durch die Zufuhr von Frischluft gelüftet werden.

 

  1. Regelungen für das Prostitutionsgewerbe

Die Straßenprostitution und sogenannte Prostitutionsveranstaltungen sind nach der jetzt beschlossenen Änderung der Corona-Verordnung untersagt. Der Betrieb von Prostitutionsstätten und Prostitutionsfahrzeugen (also von Bordellen und sogenannten Lovemobilen) ist nach entsprechenden Entscheidungen des OVG Lüneburg und den Verabredungen der Nordländer unter strengen Auflagen erlaubt.

Zu diesen Auflagen gehören:

  • Eine vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung
  • Die Dokumentation der Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden unter Überprüfung amtlicher Ausweisdokumente
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowohl für Kundinnen und Kunden als auch für die Betreiberin oder den Betreiber der Prostitutionsstätte oder des Prostitutionsfahrzeugs während des gesamten Aufenthalts
  • Die Ergreifung von infektionsschützenden Maßnahmen auf der Grundlage eines Hygienekonzeptes
  • Ein Alkoholverbot und ein Verbot von stimulierenden Substanzen in der Prostitutionsstätte oder im Prostitutionsfahrzeug
  • Eine Beschränkung der Personenzahl in der Räumlichkeit, in der die Dienstleistung angeboten wird, auf zwei Personen.

Auch die Prostitutionsvermittlung ist unter Auflagen erlaubt, wenn

  • eine Vermittlung von Prostituierten sowie Kundinnen und Kunden nur nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung erfolgt
  • die Vermittlerin oder der Vermittler die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie die Adresse, an der die sexuellen Dienstleistungen angeboten werden, dokumentiert. Auch hier sind die Angaben durch Vorlage amtlicher Ausweisdokumente mit Bild zu überprüfen
  • Kundinnen, Kunden und Prostituierte während der Inanspruchnahme der sexuellen Dienstleistung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Waschgelegenheiten und Mittel zur Handdesinfektion zur Verfügung stehen.
Corona-Testangebot für 100.000 Beschäftigte an Schulen – Corona Test DRK

Corona-Testangebot für 100.000 Beschäftigte an Schulen

10. September 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Bis zu den Herbstferien können sich die rund 100.000 Lehrkräfte und Schulleitungen sowie die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweimal auf SARS-CoV-2 testen lassen.

Das hat Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am (heutigen) Donnerstag mitgeteilt. Für diese Testungen einschließlich Laborauswertungen stellt das Land rund 11 Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bereit, erklärte der Minister auf einer Pressekonferenz mit dem Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KNN), Thorsten Schmidt.

Kultusminister Tonne: „Wir erweitern damit die Teststrategie des Landes um ein zusätzliches Angebot. Dieses Angebot ist kostenfrei, anlassunabhängig, symptomfrei und freiwillig angelegt. Alle können, aber niemand muss es wahrnehmen. Diese Corona-Testungen entsprechen meiner Auffassung von Fürsorge des Dienstherrn gegenüber Beschäftigten. Es ist ein weiterer und neuer Baustein zur Sicherheit und zum Sicherheitsempfinden der Schul-Beschäftigten im Land Niedersachsen.“

Über die praktische Abwicklung haben das Niedersächsische Kultusministerium und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) einen Vertrag geschlossen: Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte der KVN, die sich beteiligen, können die Tests in ihren Praxen vor Ort durchführen. Die KVN meldet vorher die konkreten Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dem Niedersächsischen Kultusministerium, welches dafür Sorge trägt, das die entsprechenden Ärztinnen und Ärzte im geschützten Bereich des Schul-Portals der Landesschulbehörde aufgeführt werden. So können testwillige Lehrkräfte und testende Ärztinnen und Ärzte direkt zusammenfinden.

„Wir können mit den angebotenen Tests nicht nur eventuelle Ausbrüche in Schulen verhindern, sondern den Beschäftigten auch eine gewisse Sicherheit geben“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Thorsten Schmidt. „Die KVN unterstützt das Ministerium bei seiner Teststrategie mit freiwillig teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten aus dem niedergelassenen Bereich“, so Schmidt.

Die Schulen sind heute per Erlass über die neue Testmöglichkeit informiert worden. Ein Berechtigungsschein zur Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Landesbedienstete in Schulen des Landes Niedersachsen ist dieser Information beigefügt worden und wird von der Schule den Beschäftigten auf Wunsch ausgehändigt.

Zwischen dem Kultusministerium und der KVN wurde vereinbart, dass regelmäßig über die Anzahl der durchgeführten Untersuchungen sowie die Anzahl der davon positiv Getesteten differenziert nach den Zuständigkeitsbereichen der jeweiligen Gesundheitsämter informiert wird. Diese Befunde sollen dabei helfen, weitere Erkenntnisse über die Verbreitung des Coronavirus- SARS-CoV-2 im Schulbereich zu erlangen.

Kultusminister Tonne abschließend: „Nach allem was wir wissen, sind unsere Schulen keine Corona-Hotspots, noch sind Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte bisher als Super-Spreader aufgefallen. Unsere Schulen sind sichere Orte, wenn die Regeln beachtet werden. Ich habe daher kein Verständnis, wenn die Hygieneregeln und Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden. Der Schutz und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer stehen für mich an erster Stelle.“

Brückentag vor Reformationstag offiziell schulfrei - Herbstferien 2023 um zwei Tage verlängert – Ferienänderung

Brückentag vor Reformationstag offiziell schulfrei – Herbstferien 2023 um zwei Tage verlängert

10. September 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Niedersachsens Schülerinnen und Schüler bekommen im Schuljahr 2023/24 verlängerte Herbstferien. Hintergrund ist ein sogenannter Brückentag vor dem neu eingeführten Reformationstag am 31. Oktober als offizieller Feiertag. Dieser fällt 2023 auf einen Dienstag. Mit dem neu festgelegten Ferientag am Montag davor verlängern sich die Gesamtdauer der Herbstferien (16. bis 30. Oktober) um zwei Tage. Im Gegenzug entfällt der letzte Tag der Osterferien 2024 (Dienstag, 2. April).

„Es ist gelebte Tradition in Niedersachsen, eintägige Brückentage als Ferientage festzulegen. In der Regel kommen Schülerinnen und Schüler sowie ihre Familien so in den Genuss verlängerter Wochenenden. Auch jetzt kommen wir mit der geänderten Ferienordnung dem Wunsch vieler Familien mit schulpflichtigen Kindern nach“, sagte dazu Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „Zugleich können wir so die Reisetätigkeit über die Herbstferien ein wenig entzerren“, fügte er an.

Niedersachsen hat den Reformationstag seit 2018 als Feiertag eingeführt. In acht weiteren Bundesländern gilt er ebenfalls als Feiertag.

In der Ferienordnung des Landes werden die Schulferien festgelegt. Danach gibt es in der Regel zwei Wochen Herbstferien und zwei Wochen Osterferien. Im Schuljahr 2023/24 gibt es jedoch eine Ausnahme mit verlängerten Herbstferien und einem Tag weniger Osterferien.

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Niedersachsen ist dabei: Erster bundesweiter Warntag seit 30 Jahren – BGPress 4834© Bernd Günther

Niedersachsen ist dabei: Erster bundesweiter Warntag seit 30 Jahren

10. September 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red).  findet der erste bundesweite Warntag seit 1990 statt. Unter Einbindung aller bei Bund, Ländern und Kommunen vorhandenen Warnmittel wurde um Punkt 11:00 Uhr ein bundesweiter Probealarm durchgeführt, die Entwarnung folgte um 11:20 Uhr. Im Vorfeld hatte der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, die Beteiligung Niedersachsens am bundesweiten Warntag angekündigt und aktiv bei den Kommunen um Beteiligung geworben.

Minister Pistorius: „Wir leben heute in einer ganz anderen Zeit als beim letzten bundesweiten Warntag vor 30 Jahren. 1990/1991 kannten wir alle die Sirenen, die regelmäßig getestet wurden und insbesondere auf Kriegssituationen oder militärische Auseinandersetzungen ausgelegt waren. Heute reden wir über andere Risiken oder Katastrophen, die uns beschäftigen – Terroranschläge oder Naturkatastrophen, um nur einige Beispiele zu nennen. Deshalb ist die jetzige Durchführung des bundesweiten Warntages ein wichtiges Signal an alle Bürgerinnen und Bürger, sich noch einmal zu vergegenwärtigen, welche Warnsignale es gibt und wie sich jede und jeder einzelne im Fall des Falles informieren kann. Und insbesondere auch, was genau in einem solchen Fall dann zu tun ist. Dies dient nicht nur dem Eigenschutz, sondern erleichtert auch die Arbeit derjenigen, die in so einem Fall dann für unser aller Sicherheit sorgen – ihnen möchte ich an dieser Stelle herzlich danken!“

Die Wichtigkeit und Aktualität des Themas Warnung zeigt sich nicht zuletzt durch die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus in diesem Jahr. Zur Warnung und Information der Bevölkerung nutzen Bund, Länder und Kommunen die verfügbaren Kommunikationskanäle. So werden beispielsweise über das vom BBK betriebene Modulare Warnsystem (MoWaS) und die Warn-App NINA Warnungen und Informationen der zuständigen Behörden, wie der Gesundheitsministerien des Bundes und der Länder, bereitgestellt.

Weitere Warnmultiplikatoren, dazu zählen u. a. Rundfunksender, übermitteln die Warnung mit möglichst wenig Zeitverlust über das jeweilige Programm. Die Entwarnung wird auf gleichem Wege an die Bevölkerung übermittelt.

Dem einen oder anderen wird am Warntag aufgefallen sein, dass es in etlichen Regionen keine Sirenenalarmierung gab. Viele Sirenen sind in den letzten Jahren abgebaut worden. Zum einen, weil heute vielfach bei den Feuerwehren eine „Stille Alarmierung“ über Funkmeldempfänger ausgelöst wird, zum anderen, weil die Gefahr eines Verteidigungsfalles nach Ende des Kalten Krieges massiv gesunken ist. Die Wartung und Instandhaltung der Sirenenanlagen ist außerdem sehr kostspielig. Aus diesem Grund wird empfohlen, sich eine der beiden Warn-Apps auf sein Handy oder geeignetem Tablet zu installieren. So kann die Bevölkerung sicher sein, dass bei Gefahr eine Warnung über die dafür vorgesehenen Apps sehr zeitnah erfolgt.

242.000 Euro für Schulen aus dem DigitalPakt – digitale Schule

242.000 Euro für Schulen aus dem DigitalPakt

9. September 2020/in Niedersachsen

LEER (PM). Der Landkreis Leer hat am (heutigen) Mittwoch Bewilligungsbescheide in Höhe von insgesamt 242.000 Euro aus den Händen des Kultusministers Grant Hendrik Tonne erhalten. Die Mittel aus dem DigitalPakt Schule erhält der Träger für das Teletta-Groß-Gymnasium (175.000 Euro), die Hauptschule Erich-Kästner-Schule Rhauderfehn erhält 35.000, 32.000 Euro gehen an die Realschule Overledingerland. Gefördert werden mit den Mitteln unter anderem die Anschaffung von interaktiven Tafeln, aber auch die Schaffung einer Netzwerkinfrastruktur.

„Die Gelder ermöglichen den Schulen, das Lernen im digitalen Wandel für ihre Schülerinnen und Schüler voranzutreiben. Mit den bereitgestellten Mitteln für Investitionen in die digitale Infrastruktur werden die bewährten Lernformen sinnvoll ergänzt und tragen dazu bei, Schülerinnen und Schüler fit für das digitale Zeitalter zu machen. Insofern gilt mein Dank dem Schulträger, eine nachhaltige digitale Lernumgebung für die Schülerinnen und Schüler schaffen“, so Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

Derzeit sind in Niedersachsen rund 1.165 Anträge in Höhe von insgesamt rund 43 Millionen Euro bewilligt worden. Über den DigitalPakt Schule erhält Niedersachsen 470 Millionen Euro vom Bund. Hinzu kommt eine Aufstockung durch das Land um rund 52 Millionen Euro. Damit stehen über 522 Millionen Euro für die Verbesserung der IT-Bildungsinfrastruktur an Niedersachsens Schulen bis 2024 zur Verfügung. 90 Prozent der Summe gehen direkt an die Schulen. 10 Prozent der Summe sind landesweiten und länderübergreifenden Projekten vorbehalten. Den Schulen in Deutschland stehen über den DigitalPakt bis Mai 2024 insgesamt fünf Milliarden Euro zur Verfügung.

„Achtsam bleiben, munter bleiben“ – Günther der Treckerfahrer

„Achtsam bleiben, munter bleiben“

7. September 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Im Rahmen der Kampagne der niedersächsischen Landesregierung „Wir sind stärker! Niedersachsen gegen Corona“ erklärt Dietmar Wischmeyer alias Günther, der Treckerfahrer in den kommenden Wochen in sechs kurzen Audiobeiträgen die Tücken, aber auch Chancen des Corona-Alltags in Niedersachsen. Jede Woche wird jeweils am Dienstag, um 12 Uhr eine neue Folge auf den Social-Media-Kanälen der Landesregierung sowie auf der Kampagnenseite „Wir-sind-staerker.de“ veröffentlicht.

In der ersten Folge (8. September 2020) beschäftigt sich Günther, der Treckerfahrer mit dem Thema „Arbeit und Lernen“ in Corona-Zeiten.

Hier kurze Auszüge:
„Durch den digitalen Unterricht haben die Blagen gelernt, dass nich alles schön is, was aufn Tablet oder im Smartphone läuft. Womöglich is das sogar der heimliche Hintergedanke bei der Digitalisierung des Unterrichts, dass man den Schülern das ewige Rumgeglotze in den Bildschirm leid werden lässt.“

„Home-Office in der Arbeitswelt hat doch sogar besser geklappt als gedacht. Sogar so, dass viele Firmen ihre Mitarbeiter gar nich wiederhaben wollen.“ 

In den weiteren Folgen geht es um die Themen „Verschwörungstheorien“, „Feiern und Geselligkeit“, „Abstand und Maske“, „Kontakte und Kommunikation“ und „Miteinander unterwegs“.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Günther, der Treckerfahrer passt perfekt zu unserer Kampagne, die auch immer wieder mit einer gewissen Prise Humor daran erinnern will, dass wir alle weiterhin achtsam sein müssen – eben auf Niedersächsisch. Mit gegenseitiger Rücksichtnahme und Hilfe sowie mit Abstand, Hygiene und Alltagsmaske können wir stärker sein als das Virus – auch wenn uns das nicht immer Spaß macht. Da hilft es, wenn Günther uns zum Lachen bringt.“

Weitere Aktionen der Kampagne: Über ganz Niedersachsen verteilt wirbt die Kampagne „Wir sind stärker! Niedersachsen gegen Corona“ ab dieser Woche auf rund 1.500 Großflächenplakaten an Hauptverkehrsstraßen und Knotenpunkten zusätzlich für das richtige Verhalten: „Abstand halten. Hände waschen. Maske tragen.“ Auch an den Hauptbahnhöfen Braunschweig, Göttingen, Hannover, Hildesheim, Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück und Wolfsburg sowie den Fähren nach Borkum werden animierte digitale Plakate geschaltet.

Fotorahmen-Aktion: Bis zum Sonntag, 13. September 2020, tourt darüber hinaus ein mobiler Fotorahmen durch Niedersachsen. Unter dem Motto #Wirsindstärker können Niedersächsinnen und Niedersachsen zeigen, dass sie zusammenhalten und gemeinsam stärker sind. Künftige Tour-Orte sind Wolfsburg (09.09.2020), Lüneburg und Undeloh (10.09.2020), Oldenburg (11.09.2020), Aurich (12.09.2020) und Lingen (13.09.2020). Weitere Informationen finden Sie unter „Wir-sind-staerker.de“

70,6 Prozent stimmen gegen Fortbestand der Pflegekammer – Altenpflege

70,6 Prozent stimmen gegen Fortbestand der Pflegekammer

7. September 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Insgesamt 15.100 von rund 78.000 befragten Mitgliedern der Pflegekammer Niedersachsen haben an der Abstimmung über die Zukunft der Kammer teilgenommen. Von ihnen stimmten 70,6 Prozent gegen den Fortbestand der Kammer, 22,6 Prozent dafür, 6,8 Prozent enthielten sich. Der Befragungszeitraum erstreckte sich vom 29. Juli bis zum 6. September 2020. 

„Dieses Ergebnis ist eindeutig“, so Sozialministerin Dr. Carola Reimann. „Die Pflegekammer ist damit ganz offensichtlich nicht die Form von Vertretung, die sich die Pflegekräfte in Niedersachsen wünschen. Angesichts der kontroversen politischen Debatten im Vorfeld und auch noch während der Befragung hatten wir eine höhere Beteiligung erwarten.“

Die Ministerin weiter: „Wir haben aber immer gesagt, dass das Ergebnis dieser Befragung für uns als Landesregierung politisch bindend ist. Deshalb werden wir auf Grundlage dieser sehr deutlichen Zahlen nun unverzüglich die Auflösung der Pflegekammer einleiten. Mit der Erstellung eines entsprechenden Gesetzesentwurfs hat mein Haus bereits begonnen.“ Im Zuge der Abwicklung der Kammer werde auch die Rückzahlung der in den Jahren 2018 und 2019 geleisteten Mitgliedsbeiträge erfolgen, so Reimann: „Auch dies soll so schnell wie möglich passieren.“

Über die Gründe für das Scheitern der Kammer könne man zum jetzigen Zeitpunkt nur spekulieren, so die Ministerin. Klar sei aber, dass es der Kammer nicht gelungen sei, sich in den Augen ihrer Mitglieder zu einem unverzichtbaren Sprachrohr der Belange der Pflege zu machen. Dies zeige sich auch an der vergleichsweise geringen Beteiligung an der Umfrage.

Mit Blick auf die Zukunft der Pflege in Niedersachsen, erklärt Ministerin Reimann: „Ich wünsche mir für die Pflegekräfte in Niedersachsen, dass es ihnen gelingt sich auch ohne eine Pflegekammer ausreichend zu Wort zu melden. Als Ministerium werden wir alles uns mögliche dafür tun, dass Pflegekräften auch in Zukunft Gehör geschenkt wird, mehr als das in der Vergangenheit der Fall war. Und ich fordere alle auf, die sich im Streit um die Pflegekammer überworfen haben, nun wieder zusammenzurücken und im Schulterschluss für das gemeinsame Ziel einzutreten: die Situation in der Pflege zu verbessern!“

Das Thema Pflege bleibe weit oben auf der Agenda dieser Landesregierung, so die Ministerin. „Daran ändert auch die Entscheidung über die Kammer nichts. Ich auch weiterhin mit voller Kraft daran arbeiten, für die Beschäftigten in diesem Bereich ganz konkrete Verbesserungen zu erzielen. Mit der Konzertierten Aktion Pflege haben wir dazu einen wichtigen Anfang gemacht und dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen.“

Nordhorner Frauenhaus mit Mitteln des Sozialministeriums barrierefrei umgebaut – Frauenhaus

Nordhorner Frauenhaus mit Mitteln des Sozialministeriums barrierefrei umgebaut

5. September 2020/in Niedersachsen

NORDHORN (PM). Dr. Carola Reimann, die niedersächsische Gesundheits- und Gleichstellungsministerin, hat sich am heutigen Freitag vor Ort in Nordhorn einen Eindruck der Arbeit im Frauenhaus verschafft.

„Ich freue mich hier vor Ort zu sein und direkt einen Eindruck Ihrer wertvollen Arbeit für die Frauen zu erhalten und gleichzeitig die seitens des Landes finanzierten barrierereduzierenden Umbaumaßnahmen anschauen zu können“, betont die Ministerin.

Das Frauen- und Kinderschutzhaus Nordhorn wurde 1986 gegründet und befindet sich in Trägerschaft des SKF e.V. Nordhorn. Es bietet 8 Frauen mit ihren Kindern Platz. Von November 2018 bis Sommer 2019 wurden barrierereduzierende Umbaumaßnahmen durchgeführt, es entstanden 5 barrierefreie Bäder (ebenerdige Duschen, unterfahrbare Waschbecken, erhöhte WC`s), visuelle Klingel für Frauen mit Gehörbeeinträchtigung, Video-Türsprechanlage, neues Schließsystem mit Chip, Verbreiterung der Eingangstür einschließlich automatischem Türöffner; vom niedersächsischen Gleichstellungsministerium mit 125.512,07 € gefördert.

“Es ist wichtig, dass das Thema Gewalt gegen Frauen und Kinder mehr Aufmerksamkeit bekommt“, so Dr. Carola Reimann. Oftmals ist die Zuflucht in ein Frauenhaus die einzige Chance für die Betroffenen, einer akuten Bedrohung im eigenen Zuhause zu entkommen. Ein Frauenhaus bietet einen Schutzraum für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Hier können sie zur Ruhe kommen, erhalten Beratung und Hilfe in der Krisensituation sowie für einen Neuanfang.

„Das ist für viele Frauen unschätzbar wichtig“, so die Gleichstellungsministerin. „Und sie ermöglichen den Frauen oftmals den ersten Schritt in ein selbstbestimmtes Leben – unabhängig von eigenem Einkommen, Alter, Kultur oder Herkunft“.

Niedersachsen verfügt über 43 Frauenhäuser mit rund 400 Frauen- und 600 Kinderplätzen. Das Land unterstützt die Frauenhäuser mit 5,4 Millionen Euro jährlich.

„Es ist aber nach wie vor notwendig, dass wir über die Ursachen der Gewalt in unserer Gesellschaft – Sexismus und die meist männliche Unterdrückung und Machtausübung – sprechen und sie bekämpfen“, betont die Ministerin.

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