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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Minister Pistorius zum Karriereende von Bibiana Steinhaus als aktive Schiedsrichterin – Bibiana Steinhaus

Minister Pistorius zum Karriereende von Bibiana Steinhaus als aktive Schiedsrichterin

1. Oktober 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, über die herausragenden Verdienste der ersten Frau, die in Deutschland Spiele der Fußball-Bundesliga der Männer leitete:

„Bibiana Steinhaus hat gestern Abend ihre Karriere als Schiedsrichterin auf dem grünen Rasen beendet. Sie hat damit schon wieder Pionierarbeit geleistet, denn natürlich war sie gestern Abend auch die erste Frau, die ein Endspiel des Supercups der Männer geleitet hat. Siebenmal deutsche Schiedsrichterin des Jahres, viermal beste Schiedsrichterin der Welt, je dreimal war sie bei der WM und EM der Frauen im Einsatz. Dazu kommen diverse Bundesliga- und Zweitliga-Einsätze bei den Männern und Frauen und gestern Abend schließlich der Supercup. Gerade diese Nominierung darf als Würdigung ihrer herausragenden Leistungen und ihrer einmaligen Karriere verstanden werden. Als besonderes Privileg durfte sie zudem 2012 in London das Endspiel der Frauen bei den Olympischen Spielen leiten. Ich habe dieses und diverse andere Spiele gesehen, die sie leitete: Immer umsichtig, immer auf Ballhöhe, immer souverän. Und immer auf Augenhöhe auch mit absoluten Weltstars vor Millionen von Menschen, teils im Focus der Weltöffentlichkeit. Sie hat damit den Grundstein dafür gelegt, dass Frauen gleichberechtigt auf dem Fußballplatz stehen. Ohne sie wäre der Fußball, aber auch andere Sportarten, möglicherweise noch nicht so weit. Dafür danke ich ihr herzlich!

Ich wünsche uns allen, dass viele weitere junge Schiedsrichterinnen Bibiana Steinhaus zum Vorbild nehmen und in ihre zugegebenermaßen großen Fußstapfen treten. Denn das würde insbesondere dem Fußball auch in Zukunft guttun!

Als Niedersächsischer Sportminister habe ich sie im vergangenen Jahr mit der Niedersächsischen Sportmedaille für herausragende Leistungen im Bereich des Sports ausgezeichnet.

Ich kenne Bibiana Steinhaus inzwischen schon seit vielen Jahren, auch als Mitarbeiterin im Referat für Sport im Innenministerium. Und egal ob auf dem Rasen oder bei uns im Haus: Sie ist enorm zuverlässig, was sie tut, hat Hand und Fuß. Genauso ist es jetzt auch mit ihrem Abschied vom aktiven Geschäft auf dem grünen Rasen. Gesagt – getan! Ich bin sehr gespannt, wohin sie ihr Weg gerade in sportlichen Gefilden zukünftig führt, und vor allem wäre ich nicht überrascht, wenn ihr in Zukunft noch die ein oder andere Pionierleistung, gerade in der – so muss man es immer noch formulieren – Männerdomäne Fußball gelänge. Dafür wünsche ich ihr alles erdenklich Gute und viel Erfolg.“

Bundesweite Einigung auf das weitere Vorgehen in der Corona-Krise – Ministerpräsident Stephan Weil

Bundesweite Einigung auf das weitere Vorgehen in der Corona-Krise

29. September 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Heute hat es eine erneute Videokonferenz der Regierungschefinnen und Chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin und Mitgliedern des Bundeskabinetts gegeben. Es bestand Einigkeit dahingehend, dass Deutschland die Corona-Krise auch dank der engen und konstruktiven Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit dem Bund bislang vergleichsweise gut bewältigt hat.

„Auch aus Sicht der Niedersächsischen Landesregierung hat es sich bewährt, auf bundesweite Regeln zu Abstand, Hygiene und Alltagsmasken zu setzen, Teststrategien miteinander abzustimmen und Kontaktnachverfolgungen sicherzustellen und auf regionale Hotspots gezielt regional zu reagieren,“ so Ministerpräsident Stephan Weil am frühen Abend.

Einig sei man sich im Länderkreis und mit der Bundesregierung auch darüber, dass angesichts der wenn auch unterschiedlichen, so doch fast flächendeckend ansteigenden Infektionszahlen Vorsorge getroffen werden müsse, um eine Eskalation im Herbst und Winter zu verhindern. Zwar liege die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland und erst Recht in Niedersachsen nach wie vor deutlich unter der in einigen europäischen Nachbarländern. Doch auch in Niedersachsen gebe es, so Weil, einen langsamen aber stetigen Anstieg der Corona-Fälle, der nicht mehr auf einigen wenigen regionalen Hotspots beruhe.

Weil: „Wir sehen deswegen auch in Niedersachsen Anlass zur Vorsicht.“ Die Landesregierung plane auf dieser Grundlage in der nächsten Woche für die neue niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus nur Veränderungen, die insgesamt das Schutzniveau stärken.

„Es soll jedoch“, so Weil, „durchaus eine – bereits angekündigte – vorsichtige Umstellung geben. Zukünftig sollen die Regelungen in Niedersachsen eingängiger und die Verordnung kürzer werden. Wo immer möglich sollen allgemeine Regelungen die bisherigen Einzelfallregelungen ersetzen.“ 

Die Details der zukünftigen Verordnung sollen in den nächsten Tagen beraten werden. Die aktuelle Verordnung läuft bis zum 8. Oktober. 

Eine wesentliche Ursache für das auch in Niedersachsen gesteigerte Infektionsgeschehen ist das Feiern unter Missachtung der Abstands- oder Maskenregelungen. Dazu Stephan Weil: „Wir dürfen es nicht riskieren, dass Feiern ohne Abstand und ohne Maske zu einem immer größeren Risiko werden.“

Man habe sich bundesweit auf die Empfehlung geeinigt, zumindest dann, wenn die 7-Tages-Inzidenz über 35/100.000 steigt, die Höchstzahlen für Feiern in privaten Räumen auf 25 und in angemieteten oder öffentlichen Räumen auf 50 zu begrenzen. Für den Fall einer Überschreitung auch der 50er Grenze in der 7-Tages-Inzidenz wird eine Grenze bereits bei 10 bzw. 25 Personen empfohlen. Eine Festlegung niedrigerer Werte bzw. Inzidenzen bleibt den Ländern oder Kommunen unbenommen. Weil: „In den nächsten Tagen werden wir diskutieren, in welcher Weise dieser Teil des heutigen MKP-Beschlusses für Niedersachsen umgesetzt wird.“

Bundesweit sollen – so eine weitere Einigung in der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin – Gastwirte in Zukunft die Kontaktdaten ihrer Gäste auf Plausibilität überprüfen. Verstöße dagegen sollen mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet werden.   

Die bereits Ende August vereinbarte Änderung der Teststrategie für Rückkehrer aus Risikogebieten soll und muss schnellstmöglich umgesetzt werden, auch darüber war man sich einig. Bis dahin bleibt es bei dem aktuellen Verfahren, also auch bei dem Testangebot an den Flughäfen.

Abschließend Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir dürfen uns von den hier bei uns noch vergleichsweise niedrigen Infektionszahlen nicht täuschen lassen. Die Kurve geht auch in Niedersachsen langsam, aber stetig nach oben und auch wir sind nicht vor einer Eskalation gefeit. Ich appelliere deshalb an das Verantwortungsgefühl aller Niedersächsinnen und Niedersachsen gerade auch der jüngeren und vermeintlich weniger gefährdeten: Bitte nehmen Sie das mit Corona verbunden Risiko ernst! Auch bei jungen Menschen gibt es schwerwiegende Krankheitsverläufe und langanhaltende Folgewirkungen. Aber schon der Schutz der älteren und der vorerkrankten Menschen in unserem Land sollte Grund genug sein, auch und gerade jetzt im Herbst und Winter die Regeln zu beachten und sich beim Reisen und Feiern zurückzuhalten. Es ist der Landesregierung ein großes Anliegen, dass unsere Krankenhäuser nicht an Kapazitätsgrenzen kommen, dass die Kinder und Jugendlichen in unserem Land auch in den nächsten Monaten gute Bildung und Betreuung erhalten und dass unsere Unternehmen sich von den Belastungen der letzten Monate erholen können und nicht erneut den Betrieb zurückfahren müssen. Wir müssen gerade in den nächsten Monaten, in denen uns Kälte und Nässe wieder mehr in die Innenräume zwingen, alles uns Mögliche dafür tun, das Infektionsgeschehen gering zu halten: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften.“

Rechtmäßigkeit von Section Control abschließend gerichtlich festgestellt – section control

Rechtmäßigkeit von Section Control abschließend gerichtlich festgestellt

28. September 2020/in Niedersachsen, Verkehr

HANNOVER (PM). Der seit Anfang 2019 bestehende Rechtsstreit über die Abschnittskontrolle, Section Control, ist mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nunmehr endgültig abgeschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag eines Klägers auf Zulassung der Revision zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg rechtskräftig. Hier hatte das Gericht die Rechtmäßigkeit der Abschnittskontrolle bestätigt.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, begrüßte diese Entscheidung: „Die Einführung von Section Control war mir angesichts der damit verbundenen positiven Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit in Niedersachsen ein besonderes Anliegen. Denn klar war von vornherein: Der Einsatz von Section Control kann einen wesentlichen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit leisten. Vor allem ist Section Control ein Ansatz für mehr Gerechtigkeit und Akzeptanz im Gegensatz zu stationären Blitzern, weil die Geschwindigkeit über einen längeren Zeitraum gemessen wird. Wie bei jeder neuen Technologie war aber auch beim Start von Section Control klar, dass es einige rechtliche und tatsächliche Hürden auf dem Weg bis zur hundertprozentigen Einsatzreife geben kann. Gerade vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass wir diesen Schritt als erstes Bundesland seinerzeit gewagt haben und die Rechtmäßigkeit der Abschnittskontrolle jetzt abschließend gerichtlich bestätigt wurde. Damit steht auch anderen Bundesländer die Möglichkeit offen, dem niedersächsischen Beispiel zu folgen und diese innovative Technik zukünftig bei sich auf geeigneten Strecken einzusetzen.“

Der Polizeipräsident der Polizeidirektion Hannover, Volker Kluwe, ergänzte: „Mit der Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts wurde höchstrichterlich bestätigt, dass es sich bei dem Streckenradar Section Control um ein modernes und rechtskonformes Mittel der Geschwindigkeitsüberwachung handelt. Ich freue mich, dass damit Klarheit für alle Beteiligten geschaffen wurde.“

Hintergrund:

Die Abschnittskontrolle bezeichnet ein System zur Überwachung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr, bei dem die Geschwindigkeit nicht an einem bestimmten Punkt, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke gemessen wird. Die Vorteile dieser Technik liegen darin, dass sie für die Verkehrsteilnehmenden eine gerechtere Methode darstellen, da jede Fahrzeuggeschwindigkeit streckenbezogen gemessen und nur die durchschnittliche Überschreitung verfolgt wird. Diese gerechtere Methode führt zu deutlich mehr Akzeptanz der Abschnittskontrolle gegenüber den punktuellen Blitzern. Das Messsystem dient der Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit im gesamten überwachten Streckenabschnitt. Dadurch werden eine spürbare Harmonisierung des Verkehrsflusses und damit eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht.

Niedersachsen hatte den Betrieb der Abschnittskontrolle am 19. Dezember 2018 an der Bundesstraße 6 im südlichen Bereich der Region Hannover zwischen den Orten Gleidingen und Laatzen aufgenommen. Dagegen hat ein Kläger vor dem Verwaltungsgericht Hannover geklagt. Das Klageverfahren erreichte später das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, das im November 2019 die Klage gegen die Abschnittskontrolle auch im Hauptsacheverfahren abgewiesen und damit die Rechtmäßigkeit dieser Anlage bestätigt hat. In dem Urteil wurde die Revision ausdrücklich nicht zugelassen. Dagegen hat sich der Kläger mit einem Antrag an das Bundesverwaltungsgericht gewandt, das diesen Antrag nunmehr abgewiesen hat. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus November 2019 rechtskräftig und die Rechtsmäßigkeit von Section Control abschließend gerichtlich festgestellt.

Feuerwehrbericht 2019: Zahl der Einsatzkräfte konstant – BGPress 4232

Feuerwehrbericht 2019: Zahl der Einsatzkräfte konstant

24. September 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat heute (24.09.2020) den Jahresbericht 2019 der niedersächsischen Feuerwehren vorgestellt. Insgesamt waren im vergangenen Jahr 126.596 Einsatzkräfte für die niedersächsischen Freiwilligen Feuerwehren im Einsatz. Der Anteil der Frauen in den Freiwilligen Feuerwehren hat sich, ebenso wie die Anzahl von Kindern und Jugendlichen, weiter erhöht.

Pistorius: „Die Feuerwehr ist insbesondere bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt. Über 44.800 Mädchen und Jungen sind in Niedersachsen in den Kinder- und Jugendfeuerwehren aktiv, das ist ein neuer Höchststand in diesem Bereich. Es freut mich zudem, dass immer mehr Frauen Teil der niedersächsischen Wehren sind. Die Gesamtzahl der Einsatzkräfte ist in den Freiwilligen Feuerwehren im Vergleich zum Vorjahr insgesamt minimal um 0,3 Prozent gesunken, was auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels erklärbar ist. Wir werden auch weiterhin zielgerichtet für den Dienst in den niedersächsischen Feuerwehren werben.“

Die Mitgliederzahlen in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehren sind gegenüber dem Vorjahr um 382 Einsatzkräfte auf 126.596 Einsatzkräfte leicht um 0,3 Prozent gesunken. Der Frauenanteil in den Feuerwehren hat sich insgesamt dagegen weiter auf nunmehr 12,4 Prozent erhöht.

Eine zentrale Rolle bei der Zukunftsstrategie der Feuerwehr in Niedersachsen spielt die Ausbildung an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK). Aktuell stehen je 350 Ausbildungsplätze für die jeweiligen Kurzlehrgänge an den beiden Standorten in Celle und Loy allen niedersächsischen Feuerwehrkindern, -frauen und -männern zur Verfügung. Insgesamt haben im vergangenen Jahr 11.240 Personen an den Lehrgängen teilgenommen. Klares Ziel im Rahmen der Landesstrategie ist die weitere Verbesserung des quantitativen Lehrgangsangebotes, was insbesondere mit der konsequenten Realisierung des NABK-Bauprojektes einhergeht. Für die in diesem Jahr fertig gestellten Bauvorhaben und die weiteren eingeleiteten Baumaßnahmen nimmt das Land insgesamt rund 19,4 Mio. € in die Hand.

Die Einsatzkräfte sind im Jahr 2019 zu insgesamt über 23.000 Brandeinsätzen und mehr als 57.000 technischen Hilfeleistungen ausgerückt. Das bedeutet einen Rückgang der Einsatzzahlen in Niedersachsen um mehr als 12 Prozent. Dieser Trend zeigt sich auch bei den Fehlalarmierungen, hier konnte nur bei den sogenannten Böswilligen Alarmen ein Anstieg von 6,6 Prozent registriert werden. Minister Pistorius dazu: „Es ist nicht hinnehmbar und verwerflich, wenn jemand Rettungskräfte, Feuerwehr oder Polizei unter Vorspiegelung falscher Tatsachen quasi zum Spaß zu einem Einsatz ruft! Nicht zuletzt kann das richtig teuer werden – zurecht!“

Für besondere Aufmerksamkeit haben 2019 insbesondere zwei Waldbrandereignisse gesorgt: Die Brände in Lübtheen und in der Lieberoser Heide konnten insbesondere auch durch die Unterstützung niedersächsischer Einsatzkräfte erfolgreich bekämpft werden. „Unsere Feuerwehren haben auch bei den Unterstützungseinsätzen außerhalb unseres Bundeslandes großartige Arbeit geleistet. Wir müssen uns auch strategisch darauf vorbereiten, dass insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels die Anforderungen an unsere Brandschützerinnen und Brandschützer zukünftig weiter spürbar steigen werden. Darauf bereiten wir uns sukzessive mit entsprechenden Maßnahmen vor“, so Pistorius.

Änderung der Corona-VO – wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen – Verordnung neu

Änderung der Corona-VO – wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer bei Sportveranstaltungen

24. September 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Geänderte Corona-Verordnung: Ab dem Wochenende dürfen wieder mehr Zuschauerinnen und Zuschauer zu Sportveranstaltungen in Niedersachsen kommen.


Pistorius: „Wir wollen mit Augenmaß und Vernunft wieder mehr Menschen ermöglichen, Sport vor Ort zu erleben“

Die Niedersächsische Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 wird erneut geändert:
Die zum Sportwochenende – inklusive dieses Freitags – bereits geänderte Verordnung macht den Weg dafür frei, dass Sportveranstaltungen wieder vor einem größeren Publikum stattfinden können. Die neue Regelung sieht im Einzelnen vor, dass unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen (s.u.) im Rahmen von Sportveranstaltungen bis zu 1.000 Zuschauerinnen und Zuschauer eingelassen bzw. bis zu 20 Prozent aller Zuschauerplätze belegt werden dürfen. Zur Veranschaulichung: Bei Sportstätten mit einer Gesamtkapazität von bis zu 5.000 Plätzen können jedenfalls bis zu 1.000 Besucherinnen und Besucher eingelassen werden. Bei Sportstätten mit einem Fassungsvermögen von über 5.000 Zuschauerinnen und Zuschauern greift dann die 20-Prozent-Regelung, z.B.: 4.000 Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen in einem Stadion mit einer Kapazität von 20.000 auf den Rängen sein.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Wir wollen mit Augenmaß und Vernunft wieder mehr Menschen ermöglichen, Sport vor Ort zu erleben. Gleichzeitig sind die Zuschauer für ganz viele Vereine, vor allem bei den Hallensportarten, von zentraler Bedeutung, nicht zuletzt für unsere niedersächsischen Profiklubs etwa aus dem Handball, Basketball, Volleyball oder Eishockey. Diese stehen bereits heute vor immensen finanziellen Herausforderungen. Wenn es uns gemeinsam gelingt diese Chance zum Erfolg werden zu lassen, wäre dies ein wichtiger Beitrag dazu, dass der Sport in Niedersachsen durch diese Krise kommt.

Ob das in dieser Phase gelingt, hängt vom Infektionsgeschehen der kommenden Wochen ab, und damit insbesondere von der Vorsicht und Vernunft der der Zuschauerinnen und Zuschauer. Darüber würde ich mich sehr freuen und wünsche unseren niedersächsischen Vereinen trotz aller Einschränkungen auch sportlich eine erfolgreiche Saison.“

 

Folgende Voraussetzungen müssen im Rahmen der geänderten Verordnung eingehalten werden, sofern mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauer eingelassen werden sollen:

  1. Während der Veranstaltung müssen Sitzplätze eingenommen werden

 

  1. Die Veranstalter müssen Maßnahmen aufgrund eines Hygienekonzeptes treffen (insbesondere zur Steuerung der Personenströme)

 

  1. Kontaktdaten der Zuschauerinnen und Zuschauer müssen erhoben und dokumentiert werden (dabei ist der Verkauf personalisierter Tickets ausreichend)

 

  1. Gästetickets dürfen nicht verkauft oder auf andere Weise vergeben werden

 

  1. Während der Sportveranstaltung darf Alkohol weder angeboten noch konsumiert werden, zudem darf erkennbar alkoholisierten oder berauschten Personen kein Zutritt zur Sportstätte gewährt werden

 

  1. Zuschauerinnen und Zuschauer haben außerhalb ihres Sitzplatzes grds. eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen

 

Die geänderte Verordnung soll bis zum 8. Oktober in Kraft bleiben.

Lesefassung der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen ab dem 25.09.2020 (Stand: 24.09.2020):

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Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann zu steigenden Infektionszahlen und dem Überschreiten der 7-Tages Inzidenz – Cloppenbrug Corona

Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann zu steigenden Infektionszahlen und dem Überschreiten der 7-Tages Inzidenz

18. September 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). „In den letzten Tagen sehen wir im ganzen Land deutlich steigende Infektionszahlen, die sich vielerorts nicht auf einzelne, große Ausbrüche zurückführen lassen. Das ist eine besorgniserregende Entwicklung, die wir sehr ernst nehmen müssen.

Das Virus breitet sich überall dort aus, wo wir ihm die Gelegenheit dazu geben und zu sorglos agieren. Ich appelliere deshalb weiterhin eindringlich an die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen, die Pandemie sehr ernst zu nehmen und sich an die Abstands- und Hygieneregeln zu halten und überall dort einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.“

Im Landkreis Cloppenburg wurde heute erstmals der Signalwert von 50 Fällen pro 100.000 EinwohnerInnen innerhalb von sieben Tagen überschritten. Der Landkreis hat bereits in den letzten Tagen Maßnahmen angeordnet, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verhindern. Wir stehen mit den Behörden vor Ort in einem engen Austausch und analysieren das Infektionsgeschehen auch unter Einbeziehung der Expertinnen und Experten des Landesgesundheitsamtes. Die Lage vor Ort ist ernst, aber nach unseren derzeitigen Erkenntnissen beherrschbar.

Wenn die Zahl der Neuinfektionen aufgrund der bereits ergriffenen Maßnahmen nicht zurückgeht, werden jedoch auch weitere, lokal begrenzte Maßnahmen nötig sein. Nach unserer Auffassung müssen diese nicht zwangsläufig aus einem sogenannten „Lockdown“ des gesamten Landkreises bestehen. Vielmehr muss es darum gehen, Maßnahmen zu wählen, die geeignet sind, das Infektionsgeschehen so präzise wie möglich einzugrenzen und Infektionsketten zu unterbrechen.

Darüber hinaus stehen wir mit dem Landkreis in Gesprächen über die Umsetzung der Teststrategie des Landes, die in Landkreisen mit einem stark erhöhten Infektionsgeschehen präventive Testungen in Gemeinschaftseinrichtungen wie Alten- und Pflegeheimen zum Schutz der besonders gefährdeten Gruppen vorsieht.“

Ab 2021: Niedersachsen startet Pilotprojekt für das FSJ-Pflege – Pflege FSJ

Ab 2021: Niedersachsen startet Pilotprojekt für das FSJ-Pflege

17. September 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) ist mit seinen vielfältigen Einsatzbereichen ein anerkanntes Bildungs- und Orientierungsjahr für junge Menschen, die sich in der Phase der Stärkung ihrer persönlichen Kompetenzen und der Klärung der Berufsentscheidung befinden. Die Attraktivität von Jugendfreiwilligendiensten möchte das Land Niedersachsen weiter erhöhen. Gleichzeitig soll das Arbeitsfeld der Pflege bei jungen Menschen aller Schulformen in den Fokus gerückt werden.

Ergebnis einer Veranstaltungsreihe mit der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege ist das Modellprojekt „Freiwilliges Soziales Jahr Pflege“. Das FSJ Pflege soll modellhaft über einen Zeitraum von drei Jahren erprobt werden.

Die Modellphase beginnt mit einer Startphase ab dem 01.01.2021 für die Akquise von Einsatzstellen und Freiwilligen und startet offiziell mit dem FSJ-Jahr am 01.09.2021. Pro Jahr wird im FSJ Pflege etwa 30 jungen Menschen ein Freiwilligendienst in Niedersachsen in der Pflege ermöglicht. Damit besteht für mindestens 90 junge Menschen in Niedersachsen die Möglichkeit, ein Orientierungsjahr in der Pflege zu absolvieren.

Sozialministerin Dr. Carola Reimann erklärt dazu: „Mit dem FSJ-Pflege hoffen wir, mehr junge Menschen für den so wichtigen Pflegeberuf zu gewinnen Ein entscheidender Schritt, um den Fachkräftenachwuchs in der Pflege auch in Zukunft zu sichern, ist der Ausbau der beruflichen Orientierung. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern soll das praktische Lernen in einem Berufsfeld ermöglicht werden, mit dem sie bisher wenig Berührungspunkte hatten.“

Das Modellprojekt wird wissenschaftlich evaluiert. Die wissenschaftliche Aufbereitung soll vorhandene Daten in Niedersachsen zu Jugendfreiwilligendiensten analysieren und Gelingens- und eventuell hemmenden Faktoren in Freiwilligendiensten untersuchen.

„Außerdem erhalten die Teilnehmenden des FSJ Pflege eine Jahresfahrkarte für ganz Niedersachsen, um innerhalb des Bundeslandes kostenfrei zu ihren Einsatzstellen gelangen zu können“, kündigt Ministerin Reimann an. Auf diese Weise solle die Wertschätzung gegenüber den Freiwilligendienstleistenden ausgedrückt und der Freiwilligendienst für junge Menschen noch attraktiver werden.

Niedersachsen verlängert Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 30. September – Verordnung ab 12.09.2020

Niedersachsen verlängert Geltungsdauer der Corona-Verordnung bis zum 30. September

11. September 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Angesichts des weiterhin dynamischen Infektionsgeschehens verlängert die Niedersächsische Landesregierung die derzeit geltenden Corona-Maßnahmen bis zum 30. September. Die Änderungsverordnung, die die neue Geltungsdauer enthält, tritt am Samstag, den 12. September, in Kraft.

Damit bleibt Niedersachsen bei seiner vorsichtigen Linie im Umgang mit dem Virus.

Die Änderungsverordnung, die am morgigen Samstag in Kraft tritt, enthält neben der Verlängerung der Geltungsdauer im Wesentlichen zwei weitere Schwerpunkte:

  1. Regelungen für Messen

Die Verordnung des Landes sieht weiterhin vor, dass die Durchführung von Messen, Kongressen und gewerblichen Ausstellungen grundsätzlich bis zum 30. September 2020 untersagt ist. Derartige Veranstaltungen können jedoch von den zuständigen Behörden zugelassen werden, wenn die Veranstalter ein überzeugendes Hygienekonzept vorlegen.  In dem Hygienekonzept sind insbesondere Maßnahmen vorzusehen, die

  1. die Zahl von Personen auf der Grundlage der jeweiligen räumlichen Kapazitäten begrenzen und steuern,
  2. der Wahrung des Abstandsgebots nach § 1 dienen,
  3. Personenströme einschließlich Zu- und Abfahrten steuern und der Vermeidung von Warteschlangen von Personen dienen,
  4. das Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, die häufig von Personen berührt werden, und von Sanitäranlagen sicherstellen und
  5. sicherstellen, dass Räume möglichst durch die Zufuhr von Frischluft gelüftet werden.

 

  1. Regelungen für das Prostitutionsgewerbe

Die Straßenprostitution und sogenannte Prostitutionsveranstaltungen sind nach der jetzt beschlossenen Änderung der Corona-Verordnung untersagt. Der Betrieb von Prostitutionsstätten und Prostitutionsfahrzeugen (also von Bordellen und sogenannten Lovemobilen) ist nach entsprechenden Entscheidungen des OVG Lüneburg und den Verabredungen der Nordländer unter strengen Auflagen erlaubt.

Zu diesen Auflagen gehören:

  • Eine vorherige telefonische oder elektronische Terminvereinbarung
  • Die Dokumentation der Kontaktdaten der Kundinnen und Kunden unter Überprüfung amtlicher Ausweisdokumente
  • Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung sowohl für Kundinnen und Kunden als auch für die Betreiberin oder den Betreiber der Prostitutionsstätte oder des Prostitutionsfahrzeugs während des gesamten Aufenthalts
  • Die Ergreifung von infektionsschützenden Maßnahmen auf der Grundlage eines Hygienekonzeptes
  • Ein Alkoholverbot und ein Verbot von stimulierenden Substanzen in der Prostitutionsstätte oder im Prostitutionsfahrzeug
  • Eine Beschränkung der Personenzahl in der Räumlichkeit, in der die Dienstleistung angeboten wird, auf zwei Personen.

Auch die Prostitutionsvermittlung ist unter Auflagen erlaubt, wenn

  • eine Vermittlung von Prostituierten sowie Kundinnen und Kunden nur nach vorheriger telefonischer oder elektronischer Terminvereinbarung erfolgt
  • die Vermittlerin oder der Vermittler die Kontaktdaten der Kundin oder des Kunden sowie die Adresse, an der die sexuellen Dienstleistungen angeboten werden, dokumentiert. Auch hier sind die Angaben durch Vorlage amtlicher Ausweisdokumente mit Bild zu überprüfen
  • Kundinnen, Kunden und Prostituierte während der Inanspruchnahme der sexuellen Dienstleistung eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und Waschgelegenheiten und Mittel zur Handdesinfektion zur Verfügung stehen.
Corona-Testangebot für 100.000 Beschäftigte an Schulen – Corona Test DRK

Corona-Testangebot für 100.000 Beschäftigte an Schulen

10. September 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Bis zu den Herbstferien können sich die rund 100.000 Lehrkräfte und Schulleitungen sowie die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zweimal auf SARS-CoV-2 testen lassen.

Das hat Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am (heutigen) Donnerstag mitgeteilt. Für diese Testungen einschließlich Laborauswertungen stellt das Land rund 11 Millionen Euro aus dem Sondervermögen zur Bewältigung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie bereit, erklärte der Minister auf einer Pressekonferenz mit dem Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KNN), Thorsten Schmidt.

Kultusminister Tonne: „Wir erweitern damit die Teststrategie des Landes um ein zusätzliches Angebot. Dieses Angebot ist kostenfrei, anlassunabhängig, symptomfrei und freiwillig angelegt. Alle können, aber niemand muss es wahrnehmen. Diese Corona-Testungen entsprechen meiner Auffassung von Fürsorge des Dienstherrn gegenüber Beschäftigten. Es ist ein weiterer und neuer Baustein zur Sicherheit und zum Sicherheitsempfinden der Schul-Beschäftigten im Land Niedersachsen.“

Über die praktische Abwicklung haben das Niedersächsische Kultusministerium und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) einen Vertrag geschlossen: Die Vertragsärztinnen und Vertragsärzte der KVN, die sich beteiligen, können die Tests in ihren Praxen vor Ort durchführen. Die KVN meldet vorher die konkreten Vertragsärztinnen und Vertragsärzte dem Niedersächsischen Kultusministerium, welches dafür Sorge trägt, das die entsprechenden Ärztinnen und Ärzte im geschützten Bereich des Schul-Portals der Landesschulbehörde aufgeführt werden. So können testwillige Lehrkräfte und testende Ärztinnen und Ärzte direkt zusammenfinden.

„Wir können mit den angebotenen Tests nicht nur eventuelle Ausbrüche in Schulen verhindern, sondern den Beschäftigten auch eine gewisse Sicherheit geben“, sagte der Hauptgeschäftsführer der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN), Thorsten Schmidt. „Die KVN unterstützt das Ministerium bei seiner Teststrategie mit freiwillig teilnehmenden Ärztinnen und Ärzten aus dem niedergelassenen Bereich“, so Schmidt.

Die Schulen sind heute per Erlass über die neue Testmöglichkeit informiert worden. Ein Berechtigungsschein zur Testung auf das Coronavirus SARS-CoV-2 für Landesbedienstete in Schulen des Landes Niedersachsen ist dieser Information beigefügt worden und wird von der Schule den Beschäftigten auf Wunsch ausgehändigt.

Zwischen dem Kultusministerium und der KVN wurde vereinbart, dass regelmäßig über die Anzahl der durchgeführten Untersuchungen sowie die Anzahl der davon positiv Getesteten differenziert nach den Zuständigkeitsbereichen der jeweiligen Gesundheitsämter informiert wird. Diese Befunde sollen dabei helfen, weitere Erkenntnisse über die Verbreitung des Coronavirus- SARS-CoV-2 im Schulbereich zu erlangen.

Kultusminister Tonne abschließend: „Nach allem was wir wissen, sind unsere Schulen keine Corona-Hotspots, noch sind Schülerinnen und Schüler oder Lehrkräfte bisher als Super-Spreader aufgefallen. Unsere Schulen sind sichere Orte, wenn die Regeln beachtet werden. Ich habe daher kein Verständnis, wenn die Hygieneregeln und Sicherheitsmaßnahmen nicht eingehalten werden. Der Schutz und die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler sowie der Lehrerinnen und Lehrer stehen für mich an erster Stelle.“

Brückentag vor Reformationstag offiziell schulfrei - Herbstferien 2023 um zwei Tage verlängert – Ferienänderung

Brückentag vor Reformationstag offiziell schulfrei – Herbstferien 2023 um zwei Tage verlängert

10. September 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Niedersachsens Schülerinnen und Schüler bekommen im Schuljahr 2023/24 verlängerte Herbstferien. Hintergrund ist ein sogenannter Brückentag vor dem neu eingeführten Reformationstag am 31. Oktober als offizieller Feiertag. Dieser fällt 2023 auf einen Dienstag. Mit dem neu festgelegten Ferientag am Montag davor verlängern sich die Gesamtdauer der Herbstferien (16. bis 30. Oktober) um zwei Tage. Im Gegenzug entfällt der letzte Tag der Osterferien 2024 (Dienstag, 2. April).

„Es ist gelebte Tradition in Niedersachsen, eintägige Brückentage als Ferientage festzulegen. In der Regel kommen Schülerinnen und Schüler sowie ihre Familien so in den Genuss verlängerter Wochenenden. Auch jetzt kommen wir mit der geänderten Ferienordnung dem Wunsch vieler Familien mit schulpflichtigen Kindern nach“, sagte dazu Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „Zugleich können wir so die Reisetätigkeit über die Herbstferien ein wenig entzerren“, fügte er an.

Niedersachsen hat den Reformationstag seit 2018 als Feiertag eingeführt. In acht weiteren Bundesländern gilt er ebenfalls als Feiertag.

In der Ferienordnung des Landes werden die Schulferien festgelegt. Danach gibt es in der Regel zwei Wochen Herbstferien und zwei Wochen Osterferien. Im Schuljahr 2023/24 gibt es jedoch eine Ausnahme mit verlängerten Herbstferien und einem Tag weniger Osterferien.

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