BG-PRESS
  • Startseite
  • Werbung schalten
  • Suchen
  • Über uns
    • Unsere Leistungen
    • Kontaktanfrage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Menü Menü
  • Link zu Instagram
  • Link zu Facebook

Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Zukunftstag für Girls und Boys 2020 abgesagt – Zukunftstag

Zukunftstag für Girls und Boys 2020 abgesagt

31. Juli 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Der niedersächsische Zukunftstag für Jungen und Mädchen ist für dieses Jahr endgültig abgesagt. Hintergrund ist die Corona-Krise und nach wie vor schwer absehbare Infektionsentwicklung auch in den kommenden Monaten.

Niedersachsen hatte den am 26. März 2020 geplanten Girls’Day und Boys’Day zunächst nur temporär abgesagt. Der Aktionstag sollte an einem noch nicht festgelegten Termin im Herbst nachgeholt werden – vorausgesetzt, die Infektionslage lässt dies zu.

„Wir können aber auch heute leider nicht sicher sagen, wie sich der Verlauf des Corona-Virus in den nächsten Monaten entwickeln wird“, sagte dazu Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „Um den Schülerinnen und Schülern, Schulen sowie den Unternehmen und Verwaltungen jetzt Planungssicherheit zu geben, haben wir uns daher entschieden, den Zukunftstag in diesem Jahr ganz ausfallen zu lassen“, fügte er an. „Das ist sehr bedauerlich vor allem für die Kinder, aber ich hoffe stark, dass sie im nächsten Jahr am Girls‘ Day und Boy‘ Day in spannende Berufe hineinschnuppern können“, so der Minister.

Niedersachsen reiht sich mit dieser Entscheidung in die Positionen aller anderen Bundesländer und der zentralen Girls’Day-Organisation ein. Auch sie haben den Aktionstag für 2020 abgesagt. Der nächste Girls’Day und Boys’Day soll am 22. April 2021 stattfinden. Weitere Informationen dazu gibt es online unter https://www.girls-day.de/

Am 10. September ist bundesweiter Warntag – Warntag

Am 10. September ist bundesweiter Warntag

22. Juli 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In 50 Tagen ist es soweit: Am 10. September 2020 findet der erste bundesweite Warntag seit der Wiedervereinigung statt. Dazu werden in ganz Deutschland Warn-Apps piepen, Sirenen heulen, Rundfunkanstalten ihre Sendungen unterbrechen und Probewarnungen auf digitalen Werbetafeln erscheinen.

Ab sofort ist die neue Website www.bundesweiter-warntag.de online verfügbar. Sie bietet Informationen über den ab 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfindenden Warntag. Die Website erklärt aber auch, in welchen Fällen und auf welchen Wegen die Bevölkerung in Deutschland gewarnt wird. Eine Länderkarte ermöglicht mit einem Klick den Überblick über Regelungen zur Warnung in den einzelnen Bundesländern. Das integrierte Service-Portal auf der Website mit Informationsmaterial soll Kommunen dabei unterstützen, vor Ort über den Warntag und allgemein über das Thema zu informieren.

Boris Pistorius, Niedersächsischer Minister für Inneres und Sport: „Ob Terroranschlag oder Naturkatastrophe – zu wissen, wie man sich im Ernstfall verhalten muss, kann unter Umständen überlebenswichtig sein. Dafür muss man die Warnsignale kennen. Der bundesweite Warntag soll genau darauf aufmerksam machen und sensibilisieren. Über den landesweiten Probealarm sollen zugleich alle Warnmittel, neben den bekannten Sirenen auch Warn-Apps, erprobt werden. Mein Haus wird ebenfalls teilnehmen und zeitgleich um 11:00 Uhr landesweit eine Probewarnmeldung mit der Warn-App „NINA“ (Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes) versenden. Diese Premiere des bundesweiten Warntages am 10. September 2020 soll auch in Niedersachsen dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen und damit die Fähigkeiten zum Selbstschutz stärken. Ich kann jedem empfehlen, diese kostenlose App auf seinem Smartphone zu installieren.“

Corona-Verordnung mit weiteren Lockerungen und optimierter Struktur – Verordnung neu

Corona-Verordnung mit weiteren Lockerungen und optimierter Struktur

10. Juli 2020/in Niedersachsen

HANNOVER. Am kommenden Montag tritt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachen in Kraft. Die neue Verordnung beinhaltet weitere Lockerungen, die aufgrund des derzeit moderaten Infektionsgeschehens möglich sind. Darüber wurde sie thematisch neu in acht Teile gegliedert und übersichtlicher gestaltet.

In den Paragrafen 1 bis 4 finden Sie die grundlegenden und nach wie vor ausgesprochen wichtigen Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus:

  1. Abstand halten, persönliche Kontakte auf das Notwendigste beschränken
  2. Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn kein Abstand 1,5 Metern möglich ist bzw. generell beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen
  3. Hygienekonzepte erstellen und befolgen
  4. Daten erheben bzw. dokumentieren

Unverändert bleibt die Regelung, dass sich in der Öffentlichkeit zwei Haushalte (keine zahlenmäßige Beschränkung) oder auch eine Gruppe von bis zu 10 Personen (unabhängig von den Haushalten) treffen dürfen.

Wann bzw. zu welchen Gelegenheiten und in welchem Umfang diese Schutzmaßnahmen gelten, ist in den nachfolgenden Paragrafen 5 ff  geregelt. Die Gesamtausgabe der neues Verordnung finden Sie hier

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

 

Soziales:

Ferienfreizeiten sind nun auch in größerem Rahmen möglich: Ab Montag können Kinder- und Jugendgruppen im Rahmen der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII mit bis zu 50 Personen in einer Jugendherberge oder einer anderen Gruppeneinrichtung Veranstaltungen durchführen und auch übernachten.

In Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugend- und Erwachsenenbildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen sowie in Kreissportschulen, Landessportschulen und vergleichbaren verbandseigenen Einrichtungen sind Gruppenveranstaltungen und -angebote für Minderjährige und die Aufnahme von Gruppen Minderjähriger jetzt bis zu einer Gruppengröße von 50 Personen zulässig.

Werkstätten und Tagesförderstätten für behinderte Menschen können wieder alle vorhandenen Plätze zur Verfügung stelle

Kinderbetreuung:

In der privaten Kinderbetreuung dürfen künftig bis zu fünf „fremde“ Kinder betreut werden – zusätzlich zu den eigenen Kindern der betreuenden Person. Bisher betrug die Obergrenze fünf Kinder einschließlich der eigenen.

Tourismus & Gastronomie

Das Beherbergungsverbot für Personen, die aus dem Landkreis Gütersloh nach Niedersachsen kommen, wird bereits zum 11. Juli 2020 aufgehoben. Hotelbetten, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen somit Gästen aus dem betreffenden Landkreis ab Samstag wieder zur Verfügung gestellt werden.

Restaurants dürfen ihren Gästen Buffets auch wieder mit Selbstbedienung anbieten.

Sport

Sofern die Kontaktdaten dokumentiert werden, ist der Kontaktsport in einer Gruppe bis 30 Personen möglich, d.h. auch Spiele gegeneinander – eine feste Kleingruppe ist hierfür nicht mehr notwendig. Möglich sind damit beispielsweise Testspiele beim Fußball in der Saisonvorbereitung.

Bei allen jetzt wieder zulässigen Aktivitäten, gelten immer die in Teil 1 der Verordnung aufgeführten allgemeinen Vorschriften zu Abstand, Mund-Nasenbedeckung, Hygiene(konzepten) und Dokumentationspflichten.

Die Corona-Verordnung können Sie hier in einer Lesefassung vom Stand (10.07.2020) nachlesen.

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen

 

DRK-Wasserwacht befürchtet mehr Badeunfälle – Appell an Eltern – wasserwacht 1© Bernd Günther

DRK-Wasserwacht befürchtet mehr Badeunfälle – Appell an Eltern

8. Juli 2020/in Niedersachsen

BERLIN. Die Nachrichten über Badeunglücke mit Todesfolge mehren sich. Die Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) befürchtet dieses Jahr eine Zunahme an Ertrinkungsfällen. Grund sind das schöne Wetter und die Lockerungen der Kontaktbeschränkungen, aber auch die Ferien, die viele dieses Jahr an Ost- und Nordsee sowie anderen deutschen Gewässern verbringen. „Aufgrund der strengen Zugangsregeln in Freibädern weichen viele Menschen auf unbewachte Seen und Flüsse aus. Durch die Corona-Pandemie fand außerdem lange Zeit kein Schwimmunterricht statt, sodass viele Kinder nicht ausreichend geschult sind“, sagt Andreas Paatz, Bundesleiter der DRK-Wasserwacht. Er appelliert daher besonders an die Eltern, auf ihre Kinder zu achten und unbewachte Gewässer zu meiden.

Solange Kinder nicht sicher schwimmen können, sollten sie sich nie unbeaufsichtigt am oder im Wasser aufhalten, auch nicht mit Schwimmflügeln. „Das Seepferdchen reicht ebenfalls nicht aus. Es bescheinigt lediglich, dass jemand sich über Wasser halten kann. Kinder ertrinken oft lautlos. Daher der dringende Appell: Lassen Sie Ihre Kleinen nicht aus den Augen!“, sagt Paatz. Die DRK-Wasserwacht unterstützt die Kampagne „#SchauAuf“ der Dresdner Wasserwacht und der DLRG, die Eltern auffordert, Handy, Zeitschrift oder Buch zur Seite zu legen und auf Hinweise und Gefahren zu achten. Auch aufblasbares Wasserspielzeug wie Luftmatratzen oder Hobby-Schlauchboote bergen ein Risiko – vor allem auf dem offenen Meer und in Flüssen. „Diese Freizeitschwimmhilfen sind trügerisch: Wer vermeintlich sicher drauf liegt, kann aus Unachtsamkeit runterfallen, zudem treiben sie durch Strömungen und Wind schnell ab, können durch Steine oder Holz beschädigt werden und drohen dann unterzugehen“, sagt Paatz.

Badende sollten stets aufmerksam sein, die Baderegeln befolgen, auf Warnhinweise achten und nicht in unbewachten Gewässern schwimmen. Wer im Wasser in Gefahr gerät, etwa durch eine Strömung, sollte vor allem Ruhe bewahren. „Sofort auf den Rücken legen und mit der Strömung treiben lassen. So bleiben die Atemwege frei und der Körper bekommt Auftrieb. Machen Sie durch Rufen und Winken auf sich aufmerksam, vermeiden Sie sonstige Bewegungen. Versuchen Sie niemals, gegen die Strömung anzuschwimmen, sondern in einem größeren Bogen an Land zu gelangen“, sagt Paatz weiter.

Die rund 140.000 Ehrenamtlichen der Wasserwacht sichern 3000 deutsche Badegewässer und retten jährlich rund 250 Menschen vor dem Ertrinken.

Schuljahr 2020/2021 soll weitgehend normal starten nach den Sommerferien – schulferienende

Schuljahr 2020/2021 soll weitgehend normal starten nach den Sommerferien

8. Juli 2020/in Niedersachsen

HANNOVER / NIEDERSACHSEN.  „Wir planen das neue Schuljahr 2020/2021 auf der Basis von Normalität. Stand heute kommen wir mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen zu der klaren Einschätzung, dass das Schuljahr 2020/2021 im eingeschränkten Regelbetrieb startet. Im Endeffekt bedeutet dies, dass wir die ‚Schule wie immer‘ starten, allerdings mit ein paar Sonderregelungen bedingt durch das Coronavirus. Darauf sollten alle ihre Planungen ausrichten.

Gleichwohl müssen die Beteiligten auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Daher legen wir neben dem Regelbetrieb auch weitere Handlungsoptionen vor für den Fall der Fälle“, erklärte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am (heutigen) Dienstag. Damit erhalten Schulleitungen, Lehrkräfte, aber auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigten rund acht Wochen vor Schulbeginn Klarheit, Handlungssicherheit und Planbarkeit.

Der Bildungsminister hat hierzu umfangreiche Handreichungen für die allgemein- und die berufsbildenden Schulen vorgestellt, die Planungs- und Handlungssicherheit für das kommende Schuljahr 2020/2021 geben sollen. Die Leitfäden „Schule in Corona-Zeiten 2.0″ richten sich an Schulleitungen, Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an allgemein- und berufsbildenden Schulen und legen den Fokus auf die Durchführung eines schulischen Regelbetriebs unter Corona-Bedingungen („Szenario A: Eingeschränkter Regelbetrieb“). Zudem werden die Szenarien B („Schule im Wechselmodell“) und C („Quarantäne und Shutdown“) erläutert, für den Fall sich verschlechternder Infektionslagen. Wichtig ist, dass die Schulen in der Lage sind, schnell zwischen den verschiedenen Szenarien wechseln zu können.

Szenario A: Eingeschränkter Regelbetrieb

Angesichts der landesweit niedrigen Infektionszahlen erscheint nach derzeitigem Planungsstand ein eingeschränkter Regelbetrieb nach den Sommerferien sehr wahrscheinlich. Das im Folgenden beschriebene Szenario A soll deshalb als Grundlage für die Planungen der Schulen dienen. Tonne: „Dieses Szenario ist sehr nah an Schule, so wie wir sie aus der Vor-Corona-Zeit kennen und mit dessen Umsetzung ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch rechne. Dieser quasi-Regelbetrieb ermöglicht maximalen Präsenzunterricht und Pflichtunterricht unter den gegebenen Bedingungen. Dafür verzichten wir auf den Mindestabstand von 1,5 Metern und setzen stattdessen auf möglichst feste Lerngruppen. Für den Unterricht ist die maximale Bezugsgröße des jeweiligen Schuljahrganges eine feste Kohorte. Aufgrund der sehr niedrigen Infektionszahlen ist dieser Schritt verantwortbar.“

Das Szenario A strebt eine Rückkehr zu einem geordneten Schulbetrieb einschließlich Ganztagsbetrieb an, allerdings kann dieser unter Umständen nicht mit dem Ganztagsangebot vor der Corona-Pandemie gleichgesetzt werden. Dafür erweitern wir das Kohortenprinzip, dies bedeutet, dort können dann an den jeweiligen Angeboten Schülerinnen und Schüler aus bis zu zwei Schuljahrgängen teilnehmen.

Die Erteilung des Pflichtunterrichtes hat dabei höchste Priorität. Erst wenn die Pflichtstundentafeln abgesichert sind, sollten Lehrkräfte für Arbeitsgemeinschaften und die Ganztagsangebote eingeplant werden. Sollte es aufgrund des Ausfalls von Lehrkräften im Präsenzunterricht zudem notwendig sein, kann es in den Schuljahrgängen 7-13 des Sekundarbereichs zur Verlagerung von Unterrichtsanteilen ins häusliche Lernen kommen, dies an maximal einem Tag in der Woche. In den Schuljahrgängen 1-6 soll das Lernen zu Hause vermieden werden. Die Verlässlichkeit der Grundschulen ist sicherzustellen.

Szenario B: Schule im Wechselmodell

Sollte sich die Infektionslage verschlechtern und sich eine landesweite Verschärfung ergeben, dann wird – ggf. auch im bereits laufenden Schuljahr – auf das Szenario B, welches eine Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause vorsieht, zurückgegriffen. Dies entspricht der Vorgehensweise in den vergangenen Monaten.

In diesem Fall würden maximal 16 Personen im Präsenzunterricht sein, der Mindestabstand von 1,5 Metern würde gelten, der „schulische Schichtbetrieb“ in Wechselmodellen von Präsenz- und verpflichtendem Heimunterricht müsste umgesetzt werden. Eine Durchmischung wäre nur in wenigen Fällen möglich, die Notbetreuung an Schulen würde reaktiviert. Als Ableitung aus den Erfahrungen des zu Ende gehenden Schulhalbjahres, würden das Lernen zu Hause intensiver begleitet und eine häufigere Präsenz von benachteiligten Schülerinnen und Schülern in der Schule durch Auslastung der maximalen Lerngruppengrößen ermöglicht. Zu den Bereichen Bereitstellen von Aufgaben und Arbeitsmaterialien, Absprachen mit Kolleginnen und Kollegen, Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern, Feedback und Leistungsbewertung stehen in dem Leitfaden Ergänzungen bereit und geben den Schulen eine Handreichung mit weiteren Hinweisen zum Distanzlernen. Zudem wurde das Fortbildungsangebot deutlich ausgebaut – rund 160 Fortbildungen werden bis zum Herbst rund um das Themenfeld Digitales Lernen, Distanzlernen, Medienbildung stattfinden.

Für den Bereich der Berufsbildenden Schulen wird auch für den Regelbetrieb ein fester Anteil an Distanzlernen verpflichtend vorgesehen. In den Planungen der BBS werden 10 – 15% Distanzunterricht berücksichtigt. „Die Rückmeldungen der Berufsbildenden Schulen aus diesem ‚Corona-Halbjahr‘ haben gezeigt, dass das Distanzlernen hier sehr gut funktioniert hat. Für viele BBS hat sich die Zwangslage als Innovationstreiber erwiesen. Wir sehen hier viel Potenzial für die Zukunft, das wir fördern möchten, auch völlig unabhängig von einer Pandemie“, so Tonne. Das Distanzlernen könne ein weiterer Baustein sein, um insbesondere die BBS in den Regionen zu stärken und Ausbildungsgänge attraktiv zu halten.

Szenario C: Quarantäne und Shutdown

Bei (lokalen oder landesweiten) Schulschließungen bzw. Quarantänemaßnahmen tritt das Szenario C Quarantäne und Shutdown in Kraft. Neben regionalen Ereignissen mit Schließungen ganzer Schulen können auch einzelne Jahrgänge, Klassen oder Gebäudenutzer durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen dann ausschließlich zu Hause und die Lehrkräfte leiten an und kommunizieren regelmäßig mit den Schülerinnen und Schülern. Bei Schulschließungen muss eine Notbetreuung angeboten werden. „Es gibt derzeit keinerlei Anzeichen dafür, dass flächendeckende Schulschließungen in Niedersachsen notwendig sein könnten. Dafür haben wir die Lage zu gut in den Griff bekommen. Allerdings haben wir die lokal heftigen Infektionsgeschehen vor Augen, die sich auch negativ auf den Schulbetrieb auswirken können. Daher lassen sich gesundheitsamtlich verfügte Schulschließungen oder Quarantänemaßnahmen realistischer Weise nicht ausschließen. Jeweils vier Wochen und zwei Wochen vor dem Schulstart setzen wir uns mit dem Landesgesundheitsamt und dem Gesundheitsministerium zusammen und betrachten das landesweite Infektionsgeschehen“, betont der Kultusminister.

Abschließend dankt Minister Tonne allen Beteiligten für das große Engagement während des 2. Schulhalbjahres und blickt optimistisch auf das neue Schuljahr: „Alle an Schule Beteiligten haben die Herausforderungen angenommen und dabei geholfen, dass wir die Krise bisher gut bewältigt haben. Das gilt auch für die Eltern und die Schülerinnen und Schüler. Dafür bedanke ich mich! Wir werden in Niedersachsen diesen gemeinsamen Weg weitergehen. So können wir auch im neuen Schuljahr 2020/2021 schulische Bildung und Gesundheitsschutz gut miteinander zusammenbringen.“

Land Niedersachsen aktualisiert Corona-Verordnung - Regeln werden vereinfacht und angeglichen – Update Verordnung Nds

Land Niedersachsen aktualisiert Corona-Verordnung – Regeln werden vereinfacht und angeglichen

3. Juli 2020/in Niedersachsen

HANNOVER. Das Land Niedersachsen passt zum 6. Juli 2020 seine Corona-Verordnung erneut an. Dabei werden einige Auflagen präzisiert oder der Umgang mit Auflagen vereinheitlicht.

Weiterhin muss strikt darauf geachtet werden, Infektionsketten möglichst früh zu unterbrechen und so die Verbreitung des COVID-19-Virus einzudämmen.

Daher bleiben die Pflicht und die Verantwortung, Abstände und Hygieneregeln einzuhalten, bestehen. Überall dort, wo der Abstand von 1,5m nicht mit Sicherheit eingehalten werden kann, gilt eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (vorrangig auch nach wie vor beim Einkaufen und im öffentlichen Nahverkehr). Am gesellschaftlichen Leben in Restaurants und Kneipen, in Kinos und bei Veranstaltungen sowie bei kontaktintensivem Sport kann nur teilnehmen, wer seine Kontaktdaten dokumentieren lässt.

Die neue „Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ finden Sie online hier.

Hier folgen einige Neuerungen im Überblick:

 

Kultur:

–            Kulturelle Veranstaltungen sind jetzt bis zu einer Personenanzahl von 500 wieder möglich. Dies gilt unter anderem für Kulturzentren, Theater und Opernhäuser, aber auch für Kinos.

–            Währenddessen besteht eine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung dann nicht mehr, wenn die Besucherinnen und Besucher ihren Sitzplatz eingenommen haben, wohl aber beim Hinein- und Hinausgehen und auch, wenn sie während der Vorstellung ihren Platz verlassen. Die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher müssen wie bisher dokumentiert werden.
 

Tourismus:

–            Das Beherbergungsverbot für Personen aus dem Kreis Warendorf wird am Samstag (04.07.) aufgehoben, das für die Menschen aus Gütersloh bleibt vorerst bestehen.

–            Bei allen touristischen Angeboten wie Schifffahrten, Kutschfahrten, Stadt- und Naturführungen gilt nun die 10-Personen-Regel. Das heißt, dass Gruppen von bis zu 10 Personen keinen Abstand untereinander einhalten müssen.

 

Sport:

–            Erlaubt ist Kontaktsport, wenn er in festen Kleingruppen von nicht mehr als 30 Personen erfolgt (Mannschaftssport; aber auch Rudern in allen Klassen wird ermöglicht). Für diesen Fall sind die Kontaktdaten der einzelnen Personen der Kleingruppe zur Nachverfolgung nach dem üblichen Muster zu erheben. Ein Abstand von 2 m muss dann nicht eingehalten werden.

–            Gleiches gilt auch für die Sportausübung im öffentlichen Raum. Auch hier gilt die Regel, dass nur feste und nicht ständig wechselnde Gruppen zusammen Sport treiben dürfen.

–            Darüber hinaus sind bei Sportveranstaltungen anstelle der bisherigen 250 Zuschauerinnen und Zuschauer ab Montag 500 erlaubt, wenn jede Zuschauerin und jeder Zuschauer einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu jeder anderen Person, die weder zum eigenen noch zu einem weiteren Hausstand noch zu einer gemeinsamen Gruppe von nicht mehr als 10 Personen gehört, einhält. Beträgt die Zahl der Zuschauerinnen und Zuschauer mehr als 50, gelten strengere Regeln wie Zuschauen im Sitzen und Dokumentation der Anwesenden.

 

Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht:

–            Jede Person ist weiterhin dazu angehalten, physische Kontakte zu anderen Menschen, die nicht zu den Angehörigen des eigenen Hausstandes gehören, auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.

–            In der Öffentlichkeit ist ein Treffen zwischen zwei Haushalten, sowie in einer Gruppe von nicht mehr als 10 Personen möglich.

–            Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist weiterhin dort zu tragen, wo Abstände von 1,5 Metern nicht eingehalten werden können. Pflicht ist sie insbesondere beim Einkaufen und in Bussen und Bahnen.

 

Niedersachsen präzisiert Verordnung zu Gütersloh und Warendorf – warendorf einreiseverbot

Niedersachsen präzisiert Verordnung zu Gütersloh und Warendorf

25. Juni 2020/in Niedersachsen

HANNOVER. Die Niedersächsische Landesregierung hat die gestern veröffentlichte Fassung der Änderungsverordnung zum Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf (NRW) heute noch einmal präzisiert.

Die Fassung, die heute im Amtsblatt veröffentlicht wird, erlaubt es Urlauberinnen und Urlaubern aus den genannten Landkreisen, die bereits in Niedersachsen weilen, ihren Urlaub fortzuführen: Dazu muss der Urlaub vor dem 11. Juni 2020 begonnen worden sein. Vermieterinnen und Vermieter von Ferienbetten dürfen diese Urlaubenden weiterhin beherbergen.

Niedersachsen beschließt Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf (NRW) ab Freitag – Ausnahmen mit negativem Test möglich | Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Den präzisierten Text der Verordnung im Wortlaut finden Sie hier .

 

Niedersachsen beschließt Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf – warendorf einreiseverbot

Niedersachsen beschließt Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf

24. Juni 2020/in Niedersachsen

HANNOVER. Die niedersächsische Landesregierung hat beschlossen, die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus um ein Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf (NRW) zu ergänzen.

Damit ist es Betreiberinnen und Betreibern von Beherbergungsstätten wie Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätzen in Niedersachsen ab Freitag nicht mehr erlaubt, Personen unterzubringen, die ihren ersten Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Kreis Gütersloh oder im Kreis Warendorf haben.

Die Landesregierung reagiert mit dieser Regelung auf den Corona-Ausbruch in einem Schlachtbetrieb im Kreis Gütersloh und das damit verbundene Infektionsgeschehen. In den genannten Kreisen ist der von Bund und Ländern festgelegte Schwellenwert für Neuinfektionen von 50 Fällen pro 100.000 EinwohnerInnen in einem Zeitraum von sieben Tagen deutlich überschritten: Im Kreis Gütersloh beträgt die 7-Tages-Inzidenz laut RKI (Stand: 24.6.2020) 270,3 Fälle pro 100.000 EinwohnerInnen, im Kreis Warendorf sind es 66,2 Fälle pro 100.000 EinwohnerInnen. Vor dem Hintergrund, dass andere Ferienländer wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Bayern als Urlaubsregionen für Menschen aus den diesen Kreisen nicht mehr in Betracht kommen, wäre ein Ausweichen auf Niedersachsen zu befürchten gewesen.

Wer aus den betroffenen Kreisen kommt und dennoch einen Urlaub in Niedersachsen antreten möchte, kann ein ärztliches Zeugnis vorlegen, das einen negativen Test auf Covid-19 bescheinigt. Für diese Personen gilt das Beherbergungsverbot nicht.

Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann erklärt dazu: „Es ist wichtig, dass wir eine dynamische Entwicklung des Infektionsgeschehens wie im März verhindern, als das Virus unter anderem aus Skigebieten massiv nach Niedersachsen eingetragen wurde. Wir wollen aber nicht, dass die Menschen aus diesen besonders betroffenen Kreisen stigmatisiert werden. Deshalb steht einem Urlaub in Niedersachsen bei einem vorliegenden ärztlichen Zeugnis auch nach dieser Verordnungsänderung nichts im Wege.“

Den Text der Verordnung im Wortlaut finden Sie hier . Die Verordnung gilt vorerst bis zum 5. Juli 2020.

 

Übergabe von zwei Übungsgebäuden und Spatenstich an der NABK Celle-Scheuen – NABK Celle© Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Übergabe von zwei Übungsgebäuden und Spatenstich an der NABK Celle-Scheuen

24. Juni 2020/in Niedersachsen

CELLE. Die Niedersächsische Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK) mit den Standorten Celle und Loy ist die zentrale Aus- und Fortbildungseinrichtung für die Feuerwehren und den Katastrophenschutz in Niedersachsen. Um den Ansprüchen an eine zukunftsfähige Aus- und Fortbildung gerecht zu werden, wird u. a. das Technik- und Trainingszentrum auf dem Gelände der ehemaligen Freiherr-von-Fritsch-Kaserne in Celle-Scheuen kontinuierlich weiterentwickelt.

Nach der Fertigstellung des ersten Unterkunftsgebäudes sowie des ersten Übungsgebäudes im Jahr 2018 wurde am 30. April 2020 durch das Staatliche Baumanagement Lüneburger Heide nach nur einjähriger Bauzeit termingerecht der Umbau zweier ehemaliger Unterkunftsgebäude der Bundeswehr als Simulations- und Übungsgebäude fertiggestellt. Die Kosten für die beiden Gebäude betrugen rund 2,6 Mio. Euro.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Mit diesen Gebäuden erweitern und verbessern wir das vorhandene Angebot für Aus- und Fortbildung der niedersächsischen Feuerwehr um weitere wichtige Bestandteile. Bei dem Training geht es uns um möglichst realistische Voraussetzungen, die vom Team der NABK auch mit viel Liebe fürs Detail umgesetzt wurden. Ich bin überzeugt, dass dieses Angebot breit und gerne angenommen wird! Unser Ziel ist es weiterhin, den Ausbildungsbedarf der Kommunen mit einem hochwertigen Angebot möglichst hundertprozentig erfüllen zu können.“

In den Simulations- und Übungsgebäuden werden Feuerwehreinsätze unter nahezu realistischen Bedingungen, etwa mit Rauch und Feuersimulationen, geübt. Verschiedene Nutzungsbereiche, wie z. B. Krankenhaus, Alten-/Pflegeheim, Schule, Kindergarten, Verkaufsstätten, Apotheke, Café oder (Studenten-) Wohnungen wurden mit gespendeten Einrichtungsgegenständen originalgetreu eingerichtet. In den neuen Gebäuden können die Lehrgangsteilnehmer außerdem den Umgang mit Einrichtungen des anlagentechnischen Brandschutzes in Gebäuden lernen, dazu gehören z. B. Brandmeldeanlagen, Rauchabzüge oder trockene Steigleitungen.

Als weitere Baumaßnahme des ersten Bauabschnitts wurde vom Staatlichen Baumanagement Lüneburger Heide am 20. April 2020 in Nachbarschaft zu den Übungsgebäuden der Neubau des Wirtschaftsgebäudes für die NABK begonnen. Nach aktuellem Stand wird das Bauwerk Ende 2021 fertiggestellt und rund 5,8 Mio. Euro kosten. Zukünftig werden hier bis zu 200 Lehrgangsteilnehmer ihre Mahlzeiten einnehmen können. Frühstück und Abendessen werden vor Ort frisch in der neuen Großküche zubereitet. Das Mittagessen wird am bisherigen Standort im Bremer Weg in Celle gekocht und warm nach Scheuen geliefert. Die Großküche ist nach neuesten Hygienestandards mit mehreren Kühlräumen, umfangreicher Kochgeräteausstattung und einer automatisierten Bandspülmaschine ausgestattet. Der 330 Quadratmeter große Saal ist zusätzlich auch für Veranstaltungen der NABK nutzbar.

Am Standort der NABK in Celle-Scheuen ist in den nächsten Jahren der Neubau und die Herrichtung einer Reihe weiterer Gebäude im Umfang von rund 25 Mio. Euro geplant. Dazu zählt insbesondere der Neubau einer Lehrleitstelle, eine neue Heizzentrale für alle Gebäude der Liegenschaft und weitere spezielle Übungsanlagen für die Aus- und Fortbildung in den Bereichen Brandschutz und Hilfeleistung. Außerdem werden neue Ver- und Entsorgungsleitungen auf dem gesamten Gelände verlegt.

Mehr und mehr entsteht am Standort in Celle-Scheuen eine Aus- und Fortbildungseinrichtung, die im bundesweiten Vergleich einmalig ist. Das Land Niedersachsen stellt mit der Umsetzung der geplanten Maßnahmen eine zeitgemäße zentrale Aus- und Fortbildung der zum größten Teil ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen sicher und trägt gleichzeitig zur Attraktivitätssteigerung bei.

241 Menschen in Stadt und Landkreis Göttingen mit Virus infiziert – Göttingen Update

241 Menschen in Stadt und Landkreis Göttingen mit Virus infiziert

21. Juni 2020/in Niedersachsen

GÖTTINGEN. In Stadt und Landkreis Göttingen sind aktuell 241 Personen mit SARS-CoV-2 infiziert. Die Gesamtzahl bestätigter Infektionen liegt bei 1.229; davon sind 483 in der Stadt Göttingen gemeldet, 746 im weiteren Kreisgebiet. 910 Personen sind wieder von der Infektion genesen, 78 sind in Verbindung mit einer Erkrankung an Covid-19 gestorben. Der statistische Richtwert der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner*innen während der vergangenen 7 Tage liegt für die Stadt und den Landkreis bei 47,91.

Mit Blick auf das derzeitige Infektionsgeschehen in einem Göttinger Wohnungskomplex und den dortigen Krawallen vom Sonnabend, 20. Juni, hat Göttingens Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler in einer gemeinsam mit der Polizeidirektion und Polizeiinspektion Göttingen durchgeführten Pressekonferenz am Sonntag, 21. Juni 2020, betont: „Die Corona-Pandemie hat eine soziale Dimension erreicht. Bundesweit und auf der ganzen Welt sind vor allem Menschen in prekären Lebenssituationen dem Virus ausgesetzt. Enge Wohnverhältnisse, steigende Mieten und eine Überbelegung von Wohnraum zeugen von einer Profitgier derer, die mit Wohnraum spekulativ umgehen.“ Auch die Situation im betroffenen Göttinger Komplex führte Köhler auf die Profitmaximierung der Eigentümer*innen und der Hausverwaltung zurück. „Unter welchen Umständen die Menschen hausen müssen, scheint den Verantwortlichen oft egal, solange das Geld für die Miete fließt.“ Die Stadt habe auf privat abgeschlossene Mietverträge kaum Einflussmöglichkeiten, auch nicht auf solche von Transferleistungsbezieher*innen. Die Stadt vermittele selbst jedoch keine Transferleistungsbezieher*innen dorthin. „Wenn jetzt Stimmen in der Politik laut werden, die Verbesserungen verlangen, bin ich dabei. Die Adresse dieser Forderung kann aber nicht die Stadt sein“, so Köhler. Hier sei der Gesetzgeber gefordert, normativ entgegenzuwirken. „Solange die Rechtslage Profitgier und Preistreiberei mindestens duldet, sind den Städten und Gemeinden in Deutschland die Hände gebunden.“

Mit Blick auf die Entwicklung der Corona-Fallzahlen betont Oberbürgermeister Köhler: „Dieser Pandemie können wir nur gemeinsam entgegentreten. Jedes einzelne Mitglied der Gesellschaft muss daran mitwirken. Mehr denn je kommt es darauf an, sich solidarisch zu zeigen und zu verhalten. Es geht darum, Menschen zu schützen. Der beste Weg, das zu erreichen ist nach wie vor: Abstand halten, Kontakte auf ein Nötiges reduzieren, auf die Hygiene achten und möglichst bei jeder Gelegenheit im öffentlichen Raum einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Je mehr Menschen sich daran halten und dadurch helfen, dass die Infektionszahlen nicht steigen, desto weniger einschneidende Maßnahmen müssen erlassen werden.“

Nach Angaben der Polizei Göttingen waren etwa 300 Polizist*innen im Einsatz. Acht von ihnen wurden dabei verletzt. Bewohner*innen aus dem Komplex hatten sich an einem der Ausgänge versammelt und mit Flaschen, Steinen und anderen Gegenständen in Richtung der Polizei geworfen sowie Pyrotechnik gezündet. Die Polizei ermittelt jetzt wegen schweren Landfriedensbruch und Körperverletzung. Nach Aussage von Uwe Lührig, Leiter der Polizeidirektion Göttingen, sei der Einsatz angesichts der Lage absolut gerechtfertigt gewesen.

Oberbürgermeister Köhler hatte sich selbst ein Bild von der Lage vor Ort gemacht und war ins Gespräch mit Bewohnern gekommen. Dabei hatte er das Vorhaben der Stadt Göttingen erläutert und auf den doppelten Test von bereits zuvor negativ getesteten Personen hingewiesen. Nach dem Gespräch und im weiteren Verlauf des Nachmittags hatte sich die Lage wieder deutlich entspannt.

Am Sonnabend, 20. Juni 2020, war damit begonnen worden, alle bislang negativ getesteten Bewohner*innen des Wohnkomplexes erneut zu testen. 316 Personen konnten getestet werden, bevor die Maßnahme aufgrund der Gemengelage im Kontext einer Demonstration in unmittelbarer Nähe sowie aufgrund zunehmender Spannungen im Komplex aus Sicherheitsgründen beendet werden musste. Die Ergebnisse der Tests werden zum Wochenbeginn erwartet. Jene, deren Test erneut negativ ausfällt, die ohne Krankheitsanzeichen und die keine Kontaktpersonen 1. Grades sind, gelten als gesund und dürfen dann auch wieder ein- und ausgehen. Erlaubt sind dabei maximal drei Personen aus einem Hausstand zur gleichen Zeit; eine Mund-Nasen-Bedeckung ist währenddessen zu tragen. Außerdem dürfen diese Personen vorsorglich bis zum 30. Juni 2020 weder die Schule noch die Kita besuchen und auch keinen Vereinssport betreiben. Wer in sensiblen Bereichen arbeitet – etwa im Gesundheitswesen – darf außerdem seine Arbeitsstelle bis zum 30. Juni nicht aufsuchen.

Von den rund 700 Bewohner*innen des Komplexes sind inzwischen 119 positiv getestet, darunter 47 Kinder und Jugendliche. „Mit den Lockerungen für doppelt negativ Getestete wollen wir die Situation insbesondere der Familien und Kinder verbessern. Sie sollen nicht Leidtragende eines durch Hausverwaltung und Eigentümer*innen verursachten Zustands im Gebäudekomplex sein“, betont Petra Broistedt, Sozialdezernentin der Stadt Göttingen und Leiterin des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse.

Die Stadt Göttingen sorgt täglich mittags und am frühen Abend für eine Verpflegung mit Unterstützung der Johanniter Unfallhilfe und des Deutschen Roten Kreuzes. Zusätzlich können über ein Bestellzentrum telefonisch individuell gepackte Care-Pakete mit Lebensmitteln und Hygienebedarf angefordert werden; bislang wurden etwa 200 Pakete angefragt. Diese werden noch am selben Tag ausgeliefert. Dabei werden auch Wünsche und Erfordernisse wie beispielsweise nach Babynahrung oder Windeln berücksichtigt.

Der Sanitätscontainer ist von 8.00 bis 15.00 Uhr geöffnet und mit medizinischem Personal besetzt. Dort können auch Medikamente bezogen werden. Wer auf verschreibungspflichtige Medikamente angewiesen ist, kann telefonisch ein Rezept von der Hausärztin bzw. dem Hausarzt anfordern; eine Kooperationsapotheke liefert unverzüglich aus. Bei Bedarf werden auch Rezepte durch Ärzt*innen vor Ort ausgestellt.

Die Testungen wurden am Sonntag, 21. Juni 2020, fortgesetzt; insgesamt konnten an beiden Tagen mehr als 450 Personen getestet werden. Erste Test-Ergebnisse sind für Montagabend, 22. Juni 2020, zu erwarten. Menschen aus dem Umfeld des Komplexes, die sich aufgrund etwaiger Kontakte zu Personen aus dem Komplex unsicher fühlen, können sich ebenfalls auf das Virus testen lassen.

Seite 76 von 77«‹74757677›

Hinweise von Bürgern für unsere Redaktion über aktuelle Geschehen

Fotos oder Hinweise?

Sende Informationen, Hinweise oder Fotos direkt an die Redaktion.

📤 Fotos / Hinweise senden
📤 Hinweis senden
Fotos / Hinweise an Redaktion übermitteln
Zur Startseite

Anzahl unser Artikelaufrufe

Search Search

Neueste Beiträge

  • Feuerwehreinsatz A2: LKW der niederländischen Streitkräfte brennt bei Hannover 26. Juni 2026
  • Badeunfall am Parksee Lohne: Achtjähriger Junge stirbt nach vergeblichem Rettungsversuch in Isernhagen 26. Juni 2026
  • Schwerlastkontrolle bei Lehrte: Polizei untersagt 46 Fahrzeugen die Weiterfahrt 26. Juni 2026
  • Motorraddiebstahl Hannover: BMW S 1000 RR aus Calenberger Neustadt gestohlen 25. Juni 2026

Kategorien

  • Gesundheit
  • Hannover
  • Kultur
  • Niedersachsen
  • Panorama
  • Politik
  • Polizei
  • Region Hannover
  • Reisen
  • Veranstaltungen
  • Verkehr
  • Welt-News
  • Wirtschaft
Juni 2026
M D M D F S S
1234567
891011121314
15161718192021
22232425262728
2930  
« Mai    
RSS Feed Logo RSS Feed Logo Abonniereden RSS Feed

Artikelaufrufe seit 2020

Titelbild BG-PRESS.de

Kategorien

© Copyright 2025 - bg-press.de - Enfold Theme by Kriesi
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Cookie Warnung
This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass dies für Sie in Ordnung ist, aber Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen, wenn Sie dies wünschen. ACCEPT / AKZEPTIERT REJECT / ABLEHNEN
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN