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Vermischtes aus Hannover, Deutschland und der Welt. Kurznachrichten, besondere Ereignisse und Meldungen außerhalb der klassischen Rubriken.

Leitstellen sind auf Digitalfunk angewiesen.

Digitalfunk-Ausfall: Feuerwehren fordern Konsequenzen

5. August 2025/in Panorama

DFV und AGBF fordern bessere Notfallpläne und Monitoring bei Digitalfunk-Ausfällen.

 

BERLIN (redu). Am 6. Mai 2025 war das zentrale Kommunikationsmittel der Sicherheitsbehörden in Deutschland für über eine Stunde gestört. Feuerwehrverbände schlagen nun Alarm und fordern technische und organisatorische Nachbesserungen, um die Einsatzfähigkeit bei Störungen abzusichern.

BOS-Digitalfunk für 90 Minuten bundesweit gestört – Feuerwehren fordern Konsequenzen

Am Vormittag des 6. Mai 2025 kam es zu einem bundesweiten Ausfall des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS). Die zentrale Kommunikationsinfrastruktur war für rund eineinhalb Stunden nicht verfügbar. Laut dem Deutschen Feuerwehrverband (DFV) handelte es sich um ein technisches Problem im Netzwerk. Betroffen waren alle Leitstellen und Einsatzkräfte, die auf das TETRA-Funknetz angewiesen sind, darunter Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienste.

In einem Positionspapier hat sich der Fachausschuss „Leitstellen und Digitalisierung“ der deutschen Feuerwehren nun mit dem Vorfall auseinandergesetzt. Der Ausschuss ist ein gemeinsames Gremium von DFV und der Arbeitsgemeinschaft der Leiterinnen und Leiter der Berufsfeuerwehren in Deutschland (AGBF bund). Ziel des Papiers ist es, aus dem Vorfall konkrete Maßnahmen für die Zukunft abzuleiten.

Sicherheitslücken durch fehlende Rückfallebenen

Nach Einschätzung der Feuerwehrverbände habe der Ausfall gezeigt, dass trotz der grundsätzlich hohen Zuverlässigkeit des BOS-Digitalfunks weiterhin Schwachstellen bestehen. „Gerade in einer Zeit mit besonderen und weiter ansteigenden Herausforderungen ist die Kommunikation das A und O für einen erfolgreichen Einsatz“, wird DFV-Präsident Karl-Heinz Banse in der Mitteilung zitiert.

Branddirektor Florian Erbacher von der Feuerwehr Frankfurt am Main erläutert in dem Papier, dass die bisherigen Notfallplanungen unzureichend seien. Zwar sei das BOS-Netz grundsätzlich sicher und stabil, es brauche aber deutlich mehr Redundanz. Besonders kritisiert wird, dass vielerorts keine Rückfallebenen für den Leitstellenfunk verfügbar seien. Die Feuerwehren fordern deshalb, lokale alternative Kommunikationslösungen zulassen und fördern zu lassen, um bei Störungen die Basisversorgung aufrechtzuerhalten.

Forderung nach Betriebsmonitor und Notfallkonzepten

Als zentrale Maßnahme schlägt der Fachausschuss die Einführung eines „Störungsstatus- und Betriebsmonitors“ vor. Dieser soll in Echtzeit den Zustand des BOS-Digitalfunknetzes abbilden. Mit einem solchen Instrument könnten Leitstellen im Störungsfall schneller reagieren, Maßnahmen ableiten und den eigenen Betrieb besser absichern. Auch die Transparenz gegenüber Einsatzkräften und der Bevölkerung würde gestärkt.

Ein weiterer Aspekt ist die Berücksichtigung neuer Bedrohungsszenarien. Im Positionspapier heißt es, dass neben technischen Fehlern auch externe Einflüsse wie Cyberangriffe oder hybride Kriegführung zu Ausfällen führen könnten. Daher müsse die Netzsicherheit insgesamt auf ein höheres Niveau gehoben werden.

Lokale Lösungen statt Standardmaßnahmen

Die Verfasser des Papiers betonen, dass es keine zentrale Lösung für alle geben könne. Stattdessen müssten Kommunen und Leitstellen individuelle Strategien entwickeln dürfen, um eine Mindestkommunikation sicherzustellen. Denkbar seien etwa mobile Funklösungen, lokale Notrufsysteme oder dezentrale Alarmierungsmechanismen.

Solche lokalen Rückfallebenen müssten nach Ansicht der Feuerwehrverbände förderfähig sein. Nur so könne ein Anreiz geschaffen werden, in die notwendige Technik zu investieren. Auch organisatorische und wirtschaftliche Lösungen müssten in Betracht gezogen werden.

Das Positionspapier kommt zu dem Schluss, dass ein Netzausfall wie im Mai 2025 nicht ohne Konsequenzen bleiben dürfe. Es brauche klare technische, strukturelle und politische Entscheidungen, um vergleichbare Situationen in Zukunft zu vermeiden.

Naturkatastrophe im Urlaub

Naturkatastrophen & Co.: Wann Reisen kostenfrei stornierbar sind

10. Juli 2025/in Panorama

ADAC klärt über rechtliche Möglichkeiten bei Krisen, Krankheiten und Naturereignissen auf.

MÜNCHEN (redu). Brände auf Kreta, Evakuierungen bei Marseille, politische Unruhen in verschiedenen Reiseländern – immer häufiger werden Urlaubsregionen von Krisen oder Naturkatastrophen betroffen. Für viele Reisende stellen sich dabei wichtige Fragen: Wann ist eine kostenfreie Stornierung möglich? Welche Rechte gelten bei Abbruch oder Umbuchung? Der ADAC gibt hierzu eine rechtliche Orientierung.

Pauschalreise: Rücktritt möglich bei außergewöhnlichen Umständen

Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, können in bestimmten Fällen kostenlos vom Reisevertrag zurücktreten. Voraussetzung ist das Vorliegen sogenannter „unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände“, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Dazu zählen laut ADAC unter anderem Naturkatastrophen wie Waldbrände, politische Unruhen oder auch Terroranschläge.

Entscheidend ist jedoch die konkrete Lage am Reiseziel und der zeitliche Zusammenhang zur geplanten Reise. Ein Rücktritt ohne Kosten ist nur dann möglich, wenn die Reise unmittelbar bevorsteht und die Gefahrensituation real und aktuell ist. Wer lediglich aus Sorge oder Unsicherheit absagt, obwohl keine konkrete Beeinträchtigung vorliegt, muss mit Stornokosten des Veranstalters rechnen.

Individualreisen: Strenge Stornobedingungen, kaum rechtlicher Schutz

Anders stellt sich die Lage bei selbstorganisierten Reisen dar. Wer Flug, Hotel und andere Leistungen individuell gebucht hat, unterliegt den Stornobedingungen der einzelnen Anbieter. Diese sehen in der Regel keine kostenfreie Stornierung aufgrund außergewöhnlicher Umstände vor. Ausnahmen gelten nur, wenn die Leistungen nachweislich nicht erbracht werden können – etwa weil das Hotel aufgrund einer Evakuierung nicht zugänglich ist.

Erst wenn das Auswärtige Amt eine offizielle Reisewarnung für die betreffende Region ausspricht oder gar zur Evakuierung rät, lassen sich bei Individualreisen rechtlich Ansprüche auf Rückzahlung oder Umbuchung durchsetzen. Ohne eine solche offizielle Einschätzung liegt die Entscheidung über Kulanz bei den Anbietern.

Was tun im Krisenfall während der Reise?

Treten Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Ereignisse während des laufenden Urlaubs auf, kommt es auf die Art der Reisebuchung an. Bei Pauschalreisen ist der Veranstalter verpflichtet, den Reisenden zu helfen – etwa durch Umbuchung, vorzeitige Rückreise oder Bereitstellung einer sicheren Unterkunft.

Kann die Rückreise aufgrund der Situation vor Ort nicht wie geplant erfolgen, muss der Reiseveranstalter eine alternative Unterbringung für maximal drei Nächte organisieren. Diese Pflicht gilt jedoch nicht unbegrenzt und nur bei Pauschalreisen.

Individualreisende sollten sich in solchen Fällen an das zuständige Konsulat oder die Botschaft wenden. Diese Stellen bieten in Krisenlagen organisatorische Unterstützung, können jedoch keine Kostenerstattung oder Umbuchungen übernehmen. Daher ist Eigeninitiative gefragt.

Versicherungen: Schutz bei Rücktritt, Abbruch und Krankheit

Ein weiterer zentraler Aspekt ist der Versicherungsschutz. Wer vor Reiseantritt schwer erkrankt, kann mit einer bestehenden Reiserücktrittsversicherung oft kostenfrei stornieren. Voraussetzung ist eine ärztlich attestierte, schwerwiegende Erkrankung, die eine Reise unmöglich macht. Leichte Erkrankungen oder bloße Unpässlichkeiten reichen dafür in der Regel nicht aus.

Tritt eine Krankheit während der Reise auf, kann das – insbesondere außerhalb Europas – hohe Kosten verursachen. Deshalb rät der ADAC dringend zum Abschluss einer Auslandskrankenversicherung. Diese übernimmt notwendige Behandlungen und gegebenenfalls auch Rücktransporte.

Für unvorhergesehene Unterbrechungen oder den vorzeitigen Abbruch der Reise kann eine Reiseabbruchversicherung einspringen. Sie übernimmt etwa Kosten für ungenutzte Reiseleistungen oder zusätzliche Rückreisekosten, wenn ein versicherter Grund vorliegt.

Vorsorge und Information: Risiken frühzeitig erkennen

Der ADAC empfiehlt, sich bereits vor der Reise über die aktuelle Sicherheitslage am Urlaubsort zu informieren. Die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes bieten eine erste Orientierung. Auch Wetterdienste und lokale Medien können Hinweise auf mögliche Risiken geben.

Zudem sollten alle Versicherungsunterlagen vor Reisebeginn überprüft und wichtige Notfallkontakte griffbereit aufbewahrt werden. Bei Buchungen ist es sinnvoll, auf flexible Tarife zu achten und im Zweifel frühzeitig das Gespräch mit Veranstaltern oder Versicherungen zu suchen.

Warnapp NINA Update

Zehn Jahre Warnapp NINA: Update bringt neue Funktionen

10. Juli 2025/in Panorama

Polizei integriert Gefahreninformationen direkt in die bundesweite Warn-App des Bevölkerungsschutzes.

BONN (redu). Die Warn-App NINA des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) feiert ihr zehnjähriges Bestehen. Zum Jubiläum wurde ein umfassendes Update veröffentlicht – mit einem neuen Warnbereich für polizeiliche Lagen und einer technisch überarbeiteten Nutzeroberfläche.

Seit Juli 2015 informiert die Warn-App NINA die Bevölkerung über Gefahrenlagen wie Unwetter, Hochwasser, Großbrände oder technische Störungen. Zum zehnten Jahrestag hat das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) die App nun grundlegend aktualisiert. Die auffälligste Neuerung: Ein eigener Warnbereich für polizeiliche Lagen wurde eingeführt. Damit können Bürgerinnen und Bürger nun auch über Bedrohungsszenarien wie Amokläufe, Anschläge oder bewaffnete Angriffe direkt von der Polizei gewarnt und über empfohlenes Verhalten informiert werden.

Die Inhalte im neuen Warnbereich stammen ausschließlich von Polizeibehörden und werden über das Modulare Warnsystem (MoWaS) verbreitet. Dieses System nutzen bereits verschiedene staatliche Stellen, um über eine Vielzahl von Kanälen wie Radio, Fernsehen, digitale Anzeigen oder Sirenen zu warnen. Mit der Integration polizeilicher Warnungen in NINA sollen künftig auch sicherheitsrelevante Lagen schneller und gezielter in die Fläche kommuniziert werden.

Nach Angaben des BBK wird mit diesem Schritt die enge Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden weiter gestärkt. Ziel sei es, die Bevölkerung in besonderen Gefährdungssituationen noch direkter zu erreichen und klare, verlässliche Informationen aus einer vertrauenswürdigen Quelle bereitzustellen. Die Polizei erhält mit der App erstmals eine eigene bundesweite Plattform, um die Öffentlichkeit schnell und einheitlich zu informieren.

Parallel zur inhaltlichen Erweiterung wurde die App technisch überarbeitet. Neben einer neuen Kartenansicht und verbesserter Navigation legte das BBK besonderen Wert auf Barrierefreiheit. Die App soll damit auch für Menschen mit Einschränkungen einfacher zugänglich sein. Die Überarbeitung umfasst unter anderem eine optimierte Darstellung, klarere Menüstrukturen und erweiterte Filteroptionen.

Mit rund 16 Millionen Downloads (Stand: 2024) gehört NINA zu den meistgenutzten Warn-Apps in Deutschland. Sie ist kostenlos in den gängigen App-Stores verfügbar. Nutzerinnen und Nutzer können individuelle Orte einstellen oder sich per GPS ortsbezogen warnen lassen. Das BBK empfiehlt ausdrücklich, die App zu installieren und die Ortungsfunktion zu aktivieren, um im Ernstfall aktuelle Hinweise zu erhalten.

Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe wurde 2004 gegründet und ist seit 2006 in Bonn ansässig. Es beschäftigt rund 700 Mitarbeitende an mehreren Standorten und ist die zentrale Bundesbehörde für den zivilen Bevölkerungsschutz in Deutschland. Seit Juni 2022 ist Ralph Tiesler Präsident der Behörde.

Krankenwagen Zivilschutz

Bevölkerungsschutz soll umfassend modernisiert werden

7. Juli 2025/in Panorama

Haushalt 2025 stärkt Krisenvorsorge mit Investitionen in Technik, Ausbildung und Wassersicherheit.

BONN (redu). Die Bundesregierung will im Jahr 2025 deutlich mehr Geld für den Bevölkerungsschutz bereitstellen. Der Entwurf für den Bundeshaushalt sieht zusätzliche Mittel für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe vor. Damit sollen Warnsysteme, Einsatztechnik und Schutzräume ausgebaut werden.

Im zweiten Entwurf für den Bundeshaushalt 2025 sind zusätzliche Finanzmittel für das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) vorgesehen. Ziel ist es, zentrale Projekte zur Verbesserung des Bevölkerungsschutzes voranzutreiben und bestehende Strukturen gezielt zu stärken. Die Mittel sollen auf mehrere strategische Maßnahmen verteilt werden, um die Resilienz der Gesellschaft angesichts wachsender Herausforderungen zu erhöhen.

BBK-Präsident Ralph Tiesler bezeichnete die neuen Haushaltsmittel als wichtiges Signal. Angesichts von Extremwetterlagen, technischen Großschadensereignissen und zunehmenden geopolitischen Spannungen sei der Bevölkerungsschutz gefordert wie selten zuvor. Das BBK betont, dass es sich um einen ersten Schritt handele – weitere Investitionen seien erforderlich, um Deutschland langfristig widerstandsfähig aufzustellen.

Im Einzelnen sieht das Programm folgende Maßnahmen vor:

1. Stärkung der Bevölkerungswarnung:

Der Ausbau und die Weiterentwicklung bestehender Warnsysteme wird fortgesetzt. Es fließen Mittel in:

  • das Modulare Warnsystem (MoWaS),

  • die NINA-WarnApp,

  • Cell Broadcast sowie

  • den Ausbau des Sirenennetzes.

2. Verbesserung der Ausstattung für Einsatzkräfte:

Alle Einsatzkräfte sollen künftig über eine modernisierte technische Ausrüstung verfügen. Dazu zählen:

  • neue Fahrzeuge für den ergänzenden Katastrophenschutz,

  • spezielle Messtechnik zur Erkennung und Einschätzung von Gefahrenstoffen.

3. Modernisierung des Schutzraumkonzepts:

Gemeinsam mit den Ländern entwickelt der Bund ein aktualisiertes Schutzraumkonzept. Im Haushaltsjahr 2026 ist eine Pilotförderung zur Ausstattung öffentlicher Zufluchtsorte geplant. Ziel ist es, vorhandene Schutzmöglichkeiten zu identifizieren und kurzfristig nutzbar zu machen.

4. Förderung des Selbstschutzes:

Kampagnen zur Notfallvorsorge sollen die Bevölkerung erreichen und aufklären. Die Maßnahmen werden so gestaltet, dass sie unterschiedliche Lebenssituationen der Menschen berücksichtigen und eine breite Wirkung entfalten.

5. Ausbau der Aus- und Fortbildung:

Mit Hilfe der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung wird die Fortbildung im Krisenmanagement ausgeweitet. Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträger sollen über föderale Ebenen hinweg einheitlich geschult werden, um komplexe Krisensituationen besser bewältigen zu können.

6. Projekte zur Wassersicherstellung:

Zur Sicherung der Wasserversorgung werden neue Maßnahmen angestoßen. Schwerpunkte sind:

  • der Ausbau leitungsgebundener Versorgung und Abwasserentsorgung,

  • zusätzliche mobile Wassertransportkapazitäten,

  • Sicherstellung der Funktionsfähigkeit bestehender Trinkwassernotbrunnen,

  • gegebenenfalls neue Brunnenbohrungen.

Abschließend betonte Präsident Tiesler, dass der Schutz der Bevölkerung eine Gemeinschaftsaufgabe sei. Das BBK arbeite eng mit den Ländern, kommunalen Behörden sowie mit ehren- und hauptamtlichen Einsatzkräften zusammen, um die gesteckten Ziele umzusetzen.

Hitzefalle

Lebensgefahr im Auto: Hitze wird schnell zur Todesfalle

29. Juni 2025/in Panorama

Kinder und Tiere sterben jedes Jahr in überhitzten Fahrzeugen.

HANNOVER (red. /redu). Sommerliche Temperaturen können parkende Autos in kürzester Zeit zu tödlichen Hitzefallen machen. Kinder und Tiere sind darin besonders schutzlos und sterben immer wieder an den Folgen der extremen Hitze.

Die Temperaturen im Inneren eines Autos steigen bei Sonneneinstrahlung rapide an. Bereits nach zehn Minuten kann die Luft im Fahrzeug um 20 Grad heißer sein als die Außentemperatur. Auch an scheinbar milden Tagen mit Temperaturen zwischen 22 und 25 Grad kann das Auto in kurzer Zeit zu einem lebensbedrohlichen Ort werden.

Kinder sind besonders gefährdet, da ihr Körper Wärme schlechter regulieren kann. Kleinkinder und Babys überhitzen schneller, was zu Kreislaufversagen, Bewusstlosigkeit und Hitzschlag führen kann. Tiere wie Hunde sind ebenso gefährdet. Sie regulieren ihre Körpertemperatur vor allem durch Hecheln, was bei stickiger Luft im geschlossenen Auto kaum funktioniert.

Ein leicht geöffnetes Fenster reicht nicht aus, um die extreme Aufheizung zu verhindern. Das Prinzip der Treibhauswirkung bleibt bestehen: Sonnenstrahlen dringen durch die Scheiben ein, die Hitze staut sich im Inneren. Experten betonen, dass schon wenige Minuten im überhitzten Auto für Kinder oder Tiere tödlich enden können.

Ein Beispiel bei 28 Grad in einem geschlossenen Fahrzeug:

Zeit (Minuten)

Innentemperatur (°C)

Temperaturdifferenz

0

28 °C

+0 °C

5

ca. 32 °C

+4 °C

10

ca. 36–37 °C

+8–9 °C

15

ca. 40–41 °C

+12–13 °C

Die Gefahr durch Hitze betrifft nicht nur parkende Fahrzeuge. In Deutschland sterben jährlich Hunderte Menschen an den Folgen extremer Hitzeperioden, darunter viele ältere Menschen, chronisch Kranke, Kinder und Haustiere. Fachleute gehen davon aus, dass durch den Klimawandel künftig häufiger und intensivere Hitzewellen auftreten werden.

Um das Risiko zu verringern, wird empfohlen, Kinder und Tiere nie unbeaufsichtigt im Auto zu lassen – auch nicht für kurze Einkäufe oder Besorgungen. Zudem sollten Aufenthalte in der prallen Sonne zwischen 11 und 16 Uhr wenn möglich vermieden werden. Regelmäßiges Trinken, eine Kopfbedeckung und der Aufenthalt in kühlen Räumen können ebenfalls helfen, gesundheitliche Folgen durch Hitze zu vermeiden.

Wichtig ist auch, auf Warnzeichen wie Schwindel, Kopfschmerzen oder Herzrasen zu achten. Bei Verdacht auf einen Hitzschlag sollte sofort ein Notruf (112) abgesetzt und Erste Hilfe geleistet werden. Prävention und Aufmerksamkeit können Leben retten.

Pontonbrücke THW

120-Meter-Pontonbrücke zum THW-Jubiläum errichtet

11. Juni 2025/in Panorama

THW zeigt bei Jubiläumsübung Einsatzfähigkeit im Brückenbau.

BONN (redu). Mit einer groß angelegten Übung und einer anschließenden Feier hat der THW-Ortsverband Haßmersheim sein 60-jähriges Bestehen begangen. Rund 300 Einsatzkräfte errichteten dafür in wenigen Stunden eine 120 Meter lange Pontonbrücke.

Zum 60. Jubiläum des Ortsverbands Haßmersheim bauten THW-Kräfte eine 120 Meter lange befahrbare Brücke aus Pontonbooten. Die temporäre Konstruktion entstand unter Mitwirkung von Helferinnen und Helfern aus 30 Ortsverbänden.

Die Brücke besteht aus sechs Meter langen und 2,12 Meter breiten Leichtmetallwannen, die über Träger verbunden und mit Fahrbahnplatten überdeckt wurden. Die fertige Konstruktion wog mehr als 55 Tonnen und besitzt eine theoretische Tragkraft von bis zu 78,2 Tonnen.

Laut THW-Präsidentin Sabine Lackner zeigt die Übung, dass Einsatzkräfte im Notfall schnell Übergänge errichten können. Der Brückenbau diente zugleich der Demonstration der Einsatzfähigkeit bei Infrastruktur-Ausfällen.

Nach Fertigstellung der Brücke sprachen THW-Präsidentin Sabine Lackner, Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl und Landrat Dr. Achim Brötel zu den Anwesenden. Anschließend überquerten THW-Fahrzeuge die Brücke.

Im Anschluss an die Übung wurde die Brücke für die Öffentlichkeit freigegeben. Dort fand ein Bürgerfest zum 60-jährigen Jubiläum des Ortsverbands statt.

Das Technische Hilfswerk wird in diesem Jahr selbst 75 Jahre alt. Die Einsatzorganisation des Bundes zählt rund 88.000 ehrenamtliche Mitglieder und ist weltweit im Bevölkerungsschutz tätig.

ADAC: Rekordpreisunterschiede beim Tanken im Tagesverlauf – Tanken zu teuer

ADAC: Rekordpreisunterschiede beim Tanken im Tagesverlauf

10. Juni 2025/in Panorama

Super E10 morgens im Schnitt 12,5 Cent teurer als abends – Diesel sogar 13,3 Cent.

MÜNCHEN (redu). Der ADAC hat eine Auswertung der Kraftstoffpreise im Mai 2025 veröffentlicht. Sie zeigt, dass sich Tanken am Abend deutlich lohnt: Der Preisunterschied zwischen Morgen- und Abendstunden erreicht Rekordniveau.

Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland können durch die Wahl des Tankzeitpunkts aktuell deutlich sparen. Das geht aus einer aktuellen Auswertung des ADAC für Mai 2025 hervor. Demnach liegen die Preisunterschiede für Kraftstoffe im Tagesverlauf so hoch wie nie zuvor.

Die Untersuchung basiert auf Daten von mehr als 14.000 Tankstellen bundesweit. Bei Super E10 beträgt die durchschnittliche Differenz zwischen dem höchsten und niedrigsten Tagespreis 12,5 Cent je Liter – ein neuer Rekord. Zum Vergleich: Im Mai 2024 lag dieser Unterschied noch bei 6,4 Cent, der bisherige Höchstwert von etwa elf Cent wurde im Jahr 2020 gemessen. Bei Diesel ist der Effekt noch stärker: Hier können 13,3 Cent pro Liter gespart werden, wenn zum richtigen Zeitpunkt getankt wird.

Die günstigsten Zeiten zum Tanken bleiben wie im Vorjahr die Abendstunden. Besonders niedrige Preise werden zwischen 19 und 20 Uhr festgestellt, günstig ist es aber auch zwischen 17 und 18 Uhr sowie zwischen 21 und 22 Uhr. Die teuersten Tankzeiten liegen laut ADAC morgens zwischen 6 und 9 Uhr, mit dem Höhepunkt kurz nach 7 Uhr.

Die Preisentwicklung folgt über den Tag einem bekannten Muster mit mehreren Wellenbewegungen. Nach einem morgendlichen Preisanstieg sinken die Preise im Laufe des Tages in mehreren Stufen, bevor sie gegen 23 Uhr wieder leicht anziehen. Während der Nacht liegen sie konstant leicht über dem Tagesdurchschnitt.

Eine konsequente Nutzung dieser Preisschwankungen kann sich lohnen: Bei einer 50-Liter-Tankfüllung sparen Verbraucher im Schnitt über sechs Euro. Zusätzlich empfiehlt der ADAC, gezielt günstige Tankstellen anzufahren. Unterstützung bietet dabei unter anderem die App „ADAC Drive“, die aktuelle Preise nahezu aller Tankstellen in Deutschland anzeigt.

Weitere Informationen zum Thema Kraftstoffpreise bietet der ADAC unter www.adac.de/tanken.

Kleeblatt Transporte

BBK koordiniert medizinische Hilfe für Ukraine-Verletzte

6. Juni 2025/in Panorama

Kleeblattmechanismus ermöglicht schnelle Versorgung schwer verletzter Patienten aus der Ukraine.

BERLIN (redu). Seit Beginn des Ukraine-Kriegs wurden über 1.500 verletzte oder schwerkranke Menschen zur Behandlung nach Deutschland gebracht. Die Transporte werden durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe organisiert und nutzen Strukturen des sogenannten Kleeblattmechanismus.

Kleeblattmechanismus ermöglicht medizinische Hilfe für über 1.500 Patienten aus der Ukraine

Am Flughafen Köln/Bonn sind kürzlich acht schwerverletzte Patienten aus der Ukraine angekommen. Der Transport erfolgte durch die norwegische Flugbereitschaft im Rahmen des sogenannten Kleeblattmechanismus. Seit 2022 wurden über diese Struktur mehr als 1.500 ukrainische Patientinnen und Patienten zur Behandlung nach Deutschland gebracht. Die Organisation übernimmt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) gemeinsam mit den beteiligten Bundesländern und Hilfsorganisationen.

Ursprung in der Corona-Pandemie

Der Kleeblattmechanismus wurde im Frühjahr 2020 eingeführt, um Covid-19-Patienten bundesweit zu verlegen und regionale Überlastungen in Krankenhäusern zu verhindern. Das Bundesgebiet wurde dafür in fünf Regionen unterteilt: Nord, Ost, West, Südwest und Süd. Mit dem Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine wurde das bestehende System erweitert. Seither dient es auch internationalen medizinischen Evakuierungen, vor allem im Rahmen des EU-Katastrophenschutzmechanismus (UCPM).

BBK als zentrale Koordinierungsstelle

Das BBK koordiniert im Auftrag des Bundes Hilfeleistungsgesuche aus der Ukraine oder von angrenzenden Staaten. Unterstützt wird es von verschiedenen Partnern auf Bundes- und Länderebene. Neben Rettungswagen und Intensivtransportmitteln kommen auch Ambulanzflugzeuge und Hubschrauber zum Einsatz. Für den Ukraine-Einsatz wurde zusätzlich ein sechstes Kleeblatt eingerichtet, das speziell auf diese Aufgabe abgestimmt ist.

Breite Zusammenarbeit mit Behörden und Organisationen

An der Umsetzung des Kleeblattmechanismus sind neben dem BBK auch das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Gesundheit, das Bundesministerium der Verteidigung, das Robert-Koch-Institut sowie Vertreter der Innenministerkonferenz und der Landesgesundheitsbehörden beteiligt.

Entlastung für das ukrainische Gesundheitssystem

Laut BBK-Präsident Ralph Tiesler trägt der Mechanismus dazu bei, das ukrainische Gesundheitssystem zu entlasten. Gleichzeitig erhalten die aus der Ukraine evakuierten Personen Zugang zu medizinischer Versorgung in Deutschland. Europaweit wurden laut BBK-Angaben seit Kriegsbeginn etwa 4.300 Patientinnen und Patienten im Rahmen des europäischen Mechanismus vermittelt.

Hitze

Arzneimittelsicherheit bei Hitzewellen: Apotheken beraten Patienten

3. Juni 2025/in Panorama

Medikamente können bei Hitze ihre Wirkung verändern oder Schaden nehmen.

BERLIN (redu). Zum Hitzeaktionstag am 4. Juni weist die Bundesapothekerkammer auf Gesundheitsrisiken durch hohe Temperaturen im Zusammenhang mit Arzneimitteln hin. Apotheken bieten individuelle Beratung zu Lagerung und Dosierung bei sommerlicher Hitze an.

Die Bundesapothekerkammer informiert zum diesjährigen Hitzeaktionstag über den richtigen Umgang mit Medikamenten während einer Hitzewelle. Hintergrund ist, dass hohe Temperaturen die Wirkung und Haltbarkeit von Arzneimitteln beeinflussen können.

Medikamente wie Blutdrucksenker, Entwässerungsmittel oder Schlafmittel können bei starker Hitze zu verstärkten Nebenwirkungen führen. Das liegt unter anderem daran, dass sie den Flüssigkeitshaushalt beeinflussen und sich ihre Wirkung durch Flüssigkeitsverlust beim Schwitzen verändert. Auch Arzneipflaster können durch die verstärkte Hautdurchblutung bei Wärme mehr Wirkstoff abgeben als vorgesehen.

Apotheken raten daher zur Anpassung der Medikamenteneinnahme in enger Abstimmung mit medizinischem Fachpersonal. Gleichzeitig warnen sie vor falscher Lagerung: Viele Medikamente dürfen dauerhaft nicht über 25 Grad aufbewahrt werden. Eine zu warme Lagerung kann die Wirksamkeit beeinträchtigen oder das Arzneimittel unbrauchbar machen. Einige Arzneien, wie Insulin, müssen sogar im Kühlschrank zwischen 2 und 8 Grad aufbewahrt werden.

Wurde ein Medikament überhitzt, sollte es nicht mehr verwendet werden – auch wenn äußerlich keine Schäden sichtbar sind. Sichtbare Anzeichen wie geschmolzene Zäpfchen oder veränderte Dosierung bei Asthmasprays können auf eine Beeinträchtigung hinweisen.

Weitere Informationen und Materialien zum Thema Hitzeschutz und Medikamentenlagerung stellt die Bundesapothekerkammer online unter www.abda.de zur Verfügung.

Selbstmedikation

Apotheker warnen: Medikamente in der Schwangerschaft

29. Mai 2025/in Panorama

Nur nach Beratung in der Apotheke Medikamente in der Schwangerschaft anwenden.

BERLIN (redu). Medikamente in der Schwangerschaft sollten nur nach fachlicher Beratung eingenommen werden. Darauf wies die Apothekerin Dr. Miriam Ude beim Fortbildungskongress pharmacon hin.

Selbstmedikation bei leichten Beschwerden ist für Schwangere grundsätzlich möglich. Dennoch sollten sie Medikamente nur nach Rücksprache mit dem Apothekenpersonal anwenden. Darauf machte Dr. Miriam Ude beim pharmacon-Kongress der Bundesapothekerkammer aufmerksam. Ude arbeitet als Apothekerin in Hessen und betonte, dass Nutzen und Risiko sorgfältig abgewogen werden müssten.

Am Beispiel von vaginalen Pilzinfektionen erklärte Ude, dass eine Behandlung in der Schwangerschaft wichtig sei, da unbehandelte Infektionen das Risiko für Frühgeburten erhöhen können. Dafür stünden in Apotheken auch rezeptfreie und für Schwangere geeignete Mittel zur Verfügung. Gleichzeitig warnte sie vor Hausmitteln und übertriebener Intimhygiene, etwa der Anwendung von Joghurt-Tampons.

Auch gegen Schwangerschaftsübelkeit könnten in vielen Fällen rezeptfreie Arzneien helfen. Bei schwerer Symptomatik, wie häufigem Erbrechen oder starkem Gewichtsverlust, sei jedoch ärztlicher Rat erforderlich.

Grenzen sieht Ude bei der Selbstmedikation immer dann, wenn unklare Beschwerden vorliegen, chronische Erkrankungen bestehen oder bei Symptomen wie Fieber, starken Schmerzen, Blutungen oder anhaltenden Beschwerden. In diesen Fällen sollten Schwangere ärztlich abgeklärt werden. Apothekenteams kämen dabei eine Lotsenfunktion zu.

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