BG-PRESS
  • Startseite
  • Werbung schalten
  • Suchen
  • Über uns
    • Unsere Leistungen
    • Kontaktanfrage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Menü Menü
  • Link zu Instagram
  • Link zu Facebook

Politische Nachrichten aus Hannover, der Region und Niedersachsen. Entscheidungen, Debatten und Hintergründe aus Verwaltung und Landespolitik.

Ministerpräsident Stephan Weil

Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler am 2. November 2022

2. November 2022/in Niedersachsen, Politik

Berlin (PM). Heute fand eine gesonderte Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer mit dem Bundeskanzler Olaf Scholz in Berlin statt.

Der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil äußerte sich nach der MPK:

„Seit Anfang Oktober haben wir bei insgesamt drei Ministerpräsidentenkonferenzen, an der Ausgestaltung der Entlastungen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaftsunternehmen und zahlreicher anderer wichtiger gesellschaftlicher Institutionen gearbeitet. Heute haben  Bund und Länder dafür sehr wichtige Entscheidungen getroffen. Dasselbe gilt für Finanzdiskussionen zwischen dem Bund und den Ländern, die wir heute abschließen konnten. Das war heute eine MPK der Entscheidungen.

Die im Rahmen der Gaspreisbremse und der Strompreisbremse vereinbarten Unterstützungsleistungen haben sehr konkrete Formen angenommen. Das ist gut so. Die Menschen, Unternehmen und sozialen Einrichtungen in Deutschland wissen jetzt, dass und wie sie im Dezember 2022 bzw. ab Januar 2023 entlastet werden. Die Länder unterstützen die Stoßrichtung des Bundes und das Konzept für den Energiepreisdeckel sehr.

Dabei haben wir der Bundesregierung ausdrücklich einen durchgehenden Pfad von Entlastungen empfohlen. Nach der Übernahme der Abschlagszahlungen für Gas durch den Bund im Dezember sollte es am Jahresanfang nicht zu starken Erhöhungen kommen, bevor der Gaspreisdeckel greift. Dafür hätten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen kein Verständnis. Ebenso wie beim Strom muss auch der Gaspreisdeckel im Januar beginnen. Praktikable Möglichkeiten dazu bestehen allemal.

Gerade auch viele kleine und mittlere Unternehmen brauchen darüber hinaus Unterstützung, wenn sie eine Perspektive haben sollen. Auch bei der Ausgestaltung der Härtefallregelung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wollen Bund und Länder ein Einvernehmen erreichen. Deshalb hat die Bundesregierung zugesagt, dass die jeweils zuständigen Bundesministerinnen und Bundesminister die vom Bund vorgesehenen Härtefallhilfen mit den jeweiligen Fachministerinnen und Fachministern der Länder abstimmen.

Für die Nutzerinnen und Nutzer von Bussen und Bahnen gibt es eine wichtige Nachricht: Das 49 Euro-Deutschlandticket kommt! Wir haben uns auf die Finanzierung geeinigt. Ich bin zuversichtlich, dass dieses bundesweit gültige Nahverkehrsticket im ersten Quartal 2023 eingeführt werden kann. In Niedersachsen werden wir ergänzend ein 29 Euro Ticket für Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende einführen. Die neue rot-grüne Landesregierung will den ÖPNV deutlich ausbauen. Aktuell geht es aber vor allem darum, die vorhandenen ÖPNV-Angebote angesichts der steigenden Kosten abzusichern. Deshalb war es wichtig, dass der Bund auch die Regionalisierungsmittel für die Länder um 1 Mrd. € erhöht hat – und dies schon ab 2022.

Eine gerechte Aufteilung der Kosten haben wir auch im Hinblick auf die Unterbringung und Versorgung der vielen Geflüchteten getroffen, die in diesem Jahr vorwiegend aus der Ukraine, aber auch aus anderen Ländern nach Deutschland gekommen sind. Allen Beteiligten ist bewusst, dass insbesondere die Kommunen hier enorme Leistungen erbringen und dabei finanziell angemessen unterstützt werden müssen.

Was die Wohngeldreform anbelangt, hoffe ich sehr, dass die von Hamburg und Niedersachsen vorgeschlagenen Verfahrensvereinfachungen im Rahmen des derzeit im Bund laufenden parlamentarischen Verfahrens noch berücksichtigt werden. Wir wollen alle, dass insbesondere den Bürgerinnen und Bürgern, deren finanziellen Möglichkeiten trotz der vorgesehenen Entlastungen infolge der erhöhten Energiepreise nicht ausreichen, schnell und unbürokratisch geholfen wird.

Es waren vergleichsweise kurze Beratungen, die heute in Berlin nötig waren. Die Ergebnisse, so meine ich, können sich umso mehr sehen lassen.“

Folgende Beschluss wurden gefasst:

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen
Ministerpräsident Stephan Weil

Abschlussstatement von Ministerpräsident Stephan Weil zur MPK

21. Oktober 2022/in Hannover, Politik

HANNOVER (PM). Ministerpräsident Stephan Weil gab ein Abschlussstatement zu der heute zu Ende gegangenen Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover:

„Das war eine sehr konstruktive  Ministerpräsidentenkonferenz mit engagierten Diskussionen in einer guten Atmosphäre. In allen sechzehn Ländern gibt es erhebliche Sorgen wegen der sozialen und wirtschaftlichen  Auswirkungen der Energiepreise, aber auch wegen des angespannten gesellschaftlichen Klimas. Auf besonders großes Interesse stießen deshalb die Zwischenberichte der Bundesminister Habeck und Lindner zu den Planungen für die Umsetzung der Gaspreisbremse und zur Flüchtlingsfinanzierung.

Einig waren sich alle Länder, dass es nicht ausreichen wird, im Dezember für die Gaskunden eine finanzielle Entlastung vorzusehen, die Bürgerinnen und Bürger dann aber im Januar und Februar wieder erhöhten Belastungen auszusetzen und erst im März zu einer längerfristigen Preisreduzierung zu kommen. Wir haben den Bundeswirtschaftsminister darauf hingewiesen, dass es durchaus eine Reihe von Energieunternehmen gibt, die sich im Stande fühlen, zum 1. Januar 2023 das neue, von der Expertenkommission vorgeschlagene System einzuführen. Außerdem gibt es interessante Berichte über Energieversorger, die mit Rücksicht auf die ermäßigte Mehrwertsteuer und den Verzicht auf die Gasumlage schon jetzt die Abschläge wieder senken. Eine deutliche Reduzierung der Abschläge wäre von den Energieversorgern bundesweit zu erwarten, sobald es in dem anstehenden Gesetzgebungsverfahren über eine Gaspreisbremse zu ersten konkreten Weichenstellungen kommt.

Die Strompreisbremse – so eine wichtige Information  der Bundesminister – soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Sie soll für Privathaushalte und Wirtschaftsunternehmen eine Entlastung etwa in dem gleichen Umfang wie beim Gas bringen. Gerade weil die Abschöpfung der sogenannten Zufallsgewinne nicht einfach umzusetzen ist, begrüßen wir die in Aussicht gestellte Zwischenfinanzierung durch den Bundesfinanzminister. Die Bürgerinnen und Bürger brauchen möglichst rasch Klarheit im Hinblick auf die Entlastungen.

Einigkeit bestand unter den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten, dass auch diejenigen Bürgerinnen und Bürger berücksichtigt werden müssen, die mit Öl oder Pellets heizen. Der Ölpreis ist nicht so stark gestiegen wie der Gaspreis, aber doch so stark, dass viele Bürger sich überfordert fühlen, wenn sie die Rechnung für ihre Jahreslieferung erhalten. Das haben wir der Bundesregierung als ein dringendes Anliegen der Länder mit auf den Weg gegeben.

Es ist gut, dass die Bundesregierung erklärt hat, sie wolle ebenfalls zum 1. Januar 2023 eine ganze Reihe von Hilfsprogrammen für diejenigen Bereiche starten, in denen die allgemeinen Entlastungen nicht ausreichen. Das könnte in besonders betroffenen Wirtschaftsbereichen wie beispielsweise dem Bäckerhandwerk der Fall sein oder auch im sozialen und im Gesundheits-Sektor. Aus allen Teilen Deutschlands hören wir Alarmrufe der Krankenhäuser, hier muss rasch und wirksam geholfen werden.

Einige weitere Themen wie beispielsweise das Wohngeld, der ÖPNV oder die Finanzierung der Unterbringung und Versorgung von Flüchtlingen werden bei unserem nächsten Treffen am 2. November in Berlin mit dem Bundeskanzler und Teilen der Bundesregierung weiter und dann hoffentlich abschließend im Interesse der Bürgerinnen und Bürger entschieden werden.

Dafür ist es jetzt auch Zeit. Wir müssen den bestehenden Entscheidungsstau auflösen. Das heimliche Motto der MPK in Hannover war „Let’s go!“. Und dieses „Let‘s go“ gilt erst recht für unser nächstes Treffen in Berlin mit dem Bundeskanzler und dem Kabinett am 2. November.“

Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover endet – BGPress 6057 2© Bernd Günther

Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover endet

21. Oktober 2022/in Hannover, Politik

HANNOVER (red). Heute Mittag hat die für den 19. – 21. Oktober 2022 angesetzte Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) im Schloss Herrenhausen in der Landeshauptstadt Hannover mit mehreren Beschlüssen geendet. 

Die Regierungschefinnen und Regierungschefs aller Bundesländer hatten sich zu verschiedenen dringlichen Themen, allen voran die Probleme der Energiekrise und deren Finanzauswirkung auf Länderhaushalte, für Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger, getroffen. Ministerpräsident Stephan Weil zog mit seinem Kollegen Hendrik Wüst bei der abschließenden Pressekonferenz eine positive Resonanz. Sie ermahnten die Notwendigkeit, jetzt schnell und konkret die Bundesbürger auf die nächsten Monate mit klaren Entscheidungen anzusprechen und bei ihnen eine Entlastung herbeizuführen. Dazu gehöre auch eine Strompreisbremse schon ab Januar 2023 sowie die Berücksichtigung des Bevölkerungsteils, der mit Öl heizt. Laut Wüst sind das in Nordrhein-Westfalen immerhin rund 25 % der Haushalte der Landesbevölkerung.

Am Vormittag waren zu der Ministerpräsidentenkonferenz auch der Wirtschaftsminister Robert Habeck und der Finanzminister Christian Lindner aus Berlin angereist. Am 2. November ist eine Sonder-MPK mit dem Bundeskanzler Olaf Scholz in Berlin vorgesehen. „Um Entscheidungen verbindlich zu treffen“, so Stephan Weil, „braucht es ein Treffen mit dem Bundeskanzler“.

  • Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover endet – BGPress 5904
    Ministerpräsident Markus Söder gab beim Eintreffen ein kurzes Statement zum gestrigen Tag ab. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover endet – BGPress 5928
    Ministerpräsident Stephan Weil gab einen kurzes Einblick zum gestrigen Tag ab. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover endet – BGPress 5983
    Ministerpräsident Hendrik Wüst gabe beim Eintreffen ein kurzes Statement zum gestrigen Tag ab. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover endet – BGPress 5946
    Ministerpräsidentin Anke Rehlinger zur Einschätzung des vergangenen Konferenztages © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover endet – BGPress 6035
    Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck traf heute Vormittag in Hannover zur Ministerpräsidentenkonferenz ein.© Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover endet – BGPress 6026
    Bundesfinanzminister Christian Lindner traf heute Vormittag in Hannover zur Ministerpräsidentenkonferenz ein. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover endet – BGPress 6050
    Finanzminister Christian Lindner und Wrtschaftsminister Robert Habeck stellten sich heute Vormittag den Fragen der Länderchefs.© Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover endet – BGPress 6057
    Finanzminister Christian Lindner und Wrtschaftsminister Robert Habeck stellten sich heute Vormittag den Fragen der Länderchefs.© Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover endet – BGPress 6000
    Ministerpräsidentin Manuela Schwesig äußerte sich kurz zu dem Anschlag auf das Flüchtlingsheim in Groß Strömkendorf © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover endet – BGPress 06
    Bundeswirtschaftsminister Rober Habeck © Matthias Falk
  • Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover endet – BGPress 01
    Bundesfinanzminister Christian Lindner © Matthias Falk

Nachfolgend sind folgende Beschlüsse in Hannover durch die MPK verabschiedet worden

Beschluss zu Wegen aus der Energiekrise

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen

Beschluss zur Ambulanten psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen

Beschluss Important Projects of Common European Interest (IPCEI)

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen

Beschluss Bevölkerungsschutz / Zivil– und Katastrophenschutz / Waldbrandbekämpfung

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen

Beschluss Bessere Rahmenbedingungen für den Wohnungsbau

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen

Beschluss Einführung einer verpflichtenden finanziellen Beteiligung von Kommunen an den Erträgen des Ausbaus von Windenergie und Photovoltaik (unter Bezugnahme auf § 6 EEG)

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen

 

 

Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGP 5867 20221020© Bernd Günther

Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen

21. Oktober 2022/in Hannover, Politik

Hannover (bg). Gestern Mittag gegen 14:00 Uhr empfing der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) seine Amtskollegen aus den restlichen 15 Bundesländern zur Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) auf dem Roten Teppich vor dem Schloss Herrenhausen.

Zuvor hatten sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder schon ab 10:00 Uhr im Gästehaus der Landesregierung getroffen. Niedersachsen hat im Oktober den turnusmäßigen Wechsel für die Durchführung und Organisation der MPK übernommen.

Bei der MPK stimmen sich die Bundesländer über länderspezifische Problematiken und ihre Interessen gegenüber dem Bund ab. Ein wichtiges Instrumentarium, welches vor allem in der Coronakrise und bei der derzeitigen Energieprobleme an Bedeutung gewonnen hat.

Wie man die Position der Länder gegenüber dem Bund vertreten möchte, ist bei der anstehenden Energiekrise ein Punkt auf der Tagesordnung. Hierzu werden auch der Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und der Bundesfinanzminister am heutigen Vormittag hinzukommen.

Aber auch über weitere Themen werden die Regierungschefs in Hannover beraten. So wird eines der Themen die Unterbringung aus der Ukraine geflüchteter Personen und die dazugehörige Finanzierung seitens der Länder sein. Ein weiterer Punkt ist die Finanzbeteiligung eines bundesweiten Nachfolgers für das Nahverkehrsticket.

Gestern Nachmittag tagten die einzelnen Vertreterinnen und Vertreter vorerst getrennt nach A und B-Ländern in unterschiedlichen Räumlichkeiten im Schloss Herrenhausen. Die Bundesländer sind in dieser politischen Einordnung nach der jeweiligen Regierungsmehrheit unterteilt. Bei den A-Ländern stellt die SPD die Mehrheit, bei den B-Ländern ist es die Union. Hat sich in einem Land eine Koalition aus CDU bzw. CSU und SPD gebildet, ist die Parteizugehörigkeit des Regierungschefs für die Einteilung zuständig. Bei der Unterteilung geht es um die unterschiedliche politische Positionierung der Regierungsmehrheiten.

Insgesamt hatte man bei dem mit Sonnenschein verwöhnten Herbstwetter von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen entspannten Eindruck beim Eintreffen vor dem Schloss Herrenhausen.

Am heutigen Freitag ist für 13:00 Uhr eine Pressekonferenz mit Teilnahme von Ministerpräsident Stephan Weil und seinem Kollegen Hendrik Wüst angesetzt, um einen Einblick in die verlaufenden Gespräche zu erhalten.

  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5882
    Der Sitzungsraum der B-Länder im Schloß Herrenhausen © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5876
    Die Flaggen der Bundsländer schmücken den Tagungssaal im Schloß Herrenhausen © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5873
    Tagungsraum der A-Länder im Schloß Herrenhausen © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5867
    Gruppenbild der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer am Schloß Herrenhausen © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5842
    Der Niedersächische Ministerpräsident Stephan Weil begrüßt den Präsident des Senats und Bürgermeister von Bremen, Andreas Bovenschulte © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5850
    Der Niedersächische Ministerpräsident Stephan Weil begrüßt die Ministerpräsidentin von Rheinland-Pfalz, Malu Dreyer © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5838
    Der Niedersächische Ministerpräsident Stephan Weil begrüßt die Regierende Bürgermeisterin von Berlin, Franziska Giffey © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5833
    Der Niedersächische Ministerpräsident Stephan Weil begrüßt den Ministerpräsidenten von Baden-Württemberg, Winfried Kretschmann © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5822
    Der Niedersächische Ministerpräsident Stephan Weil begrüßt den Ministerpräsidenten von Hessen, Boris Rhein © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5817
    Der Niedersächische Ministerpräsident Stephan Weil begrüßt den Ministerpräsidenten von Sachsen, Michael Kretschmer © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5812
    Der Niedersächische Ministerpräsident Stephan Weil begrüßt den Ministerpräsidenten von Schleswig-Holstein, Daniel Günther © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5808
    Der Niedersächische Ministerpräsident Stephan Weil begrüßt den Ministerpräsidenten von Nordrhein-Westfalen, Hendrik Wüst © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5796
    Der Niedersächische Ministerpräsident Stephan Weil begrüßt den Ministerpräsidenten von Brandenburg, Dietmar Woidke © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5800
    Der Niedersächische Ministerpräsident Stephan Weil begrüßt die Ministerpräsidentin von Saarland, Anke Rehlinger © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5791
    Der Niedersächische Ministerpräsident Stephan Weil begrüßt den Ministerpräsidenten von Sachsen-Anhalt, Reiner Haseloff © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5771
    Der Niedersächische Ministerpräsident Stephan Weil begrüßt den Ministerpräsidenten von Bayern, Markus Söder © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5780
    Der Niedersächische Ministerpräsident Stephan Weil begrüßt den Ersten Bürgermeister von Hamburg, Peter Tschentscher © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5789
    Der Niedersächische Ministerpräsident Stephan Weil begrüßt den Ministerpräsidenten von Thüringen, Bodo Ramelow © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Stephan Weil
    Niedersächische Ministerpräsident Stephan Weil © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5757
    Eine Abordnung der Reiterstaffel der Polizei erwartet die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5764
    Der Niedersächische Ministerpräsident Stephan Weil fährt zur Begrüßung vor. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5744
    Das Schloss Herrenhausen ist Tagungsort für die Jahres-Ministerpräsidentenkonferenz © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Ministerpräsidentenkonferenz im Schloss Herrenhausen – BGPress 5743
    Vor dem Schloß Herrenhausen wehen die Fahnen der Bundesländer © Bernd Günther / BG-PRESS.de
Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 17. März 2022 – Bundeskanzleramt

Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 17. März 2022

17. März 2022/in Politik

BERLIN (PM). Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

  1. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder verurteilen den Angriffskrieg des russischen Präsidenten Putin gegen die Ukraine auf das Schärfste. Er ist ein eklatanter Bruch des Völkerrechts und ein Angriff auf die europäische Friedensordnung sowie auf Freiheit und Demokratie. Die Ukraine hat das unverbrüchliche Recht, ein freies, demokratisches und selbstbestimmtes Land zu sein. Deshalb steht die überwältigende Mehrheit der Staatengemeinschaft solidarisch an der Seite der Ukraine.
  2. Der russische Präsident verantwortet Leid und Tod unzähliger Menschen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern Präsident Putin und die Russische Föderation auf, sofort jegliche Angriffshandlungen einzustellen und die russische Armee aus der Ukraine zurückzuziehen. Sie verurteilen die fortgesetzten Angriffe auf die ukrainische Zivilbevölkerung und erwarten von Russland, unverzüglich ernsthafte Gespräche über den Schutz von Zivilisten aufzunehmen. Sie sind in Gedanken bei den Betroffenen und drücken ihre uneingeschränkte Solidarität aus. Die Demokratiebewegung in Russland hat ihre volle Unterstützung und verdient großen Respekt.
  3. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder verurteilen gezielt verbreitete Desinformationen der russischen Regierung. Sie bitten die russischsprachigen Menschen in Deutschland, sich umfassend in den verschiedenen nationalen und internationalen Medien zu informieren. Niemand sollte der Desinformationskampagne der russischen Staatsmedien mit ihren zynischen und verharmlosenden Darstellungen Glauben schenken. Während aus der Ukraine eine breite und vielfältige Berichterstattung erfolgt, wird in Russland die Pressefreiheit massiv eingeschränkt. Journalistinnen und Journalisten werden in Russland verfolgt. Der Mut russischer Journalistinnen und Journalisten und vieler Bürgerinnen und Bürger, offen und im Wissen um die für sie gefährlichen Folgen auf den Straßen und in den sozialen Medien gegen das Regime Putin zu demonstrieren, ist bewundernswert. Alle Menschen in Russland haben das Recht zu erfahren, was in der Ukraine wirklich geschieht.
  4. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder betonen in aller Deutlichkeit, dass es keinerlei Rechtfertigung dafür gibt, Mitbürgerinnen oder Mitbürger, die aus Russland stammen oder Russisch sprechen, zu beschuldigen, zu beleidigen oder gar körperlich anzugreifen. Jede Straftat muss konsequent verfolgt werden. Das staatliche Sicherheits­versprechen gilt unterschiedslos für alle Menschen in Deutschland. Wir sind eine friedliebende Gesellschaft und werden es bleiben.
  5. Die internationale Staatengemeinschaft und die Europäische Union haben ein umfassendes Sanktionsregime in Kraft gesetzt. Der wirtschaftliche Druck soll helfen, den Krieg schnellstmöglich zu beenden. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass die beschlossenen Sanktionsmaßnahmen wirksam und konsequent umgesetzt werden und gegen deren Umgehung hart vorgegangen wird. Die zuständigen Behörden in Bund und Ländern arbeiten Hand in Hand, um die Umsetzung sicherzustellen. Der Bund überprüft im Rahmen der internationalen Staatengemeinschaft und der Europäischen Union beständig weitere Sanktionen. Die Länder unterstützen dies.
  6. Vor den andauernden Bombardierungen und der systematischen Zerstörung ihrer Heimat durch russische Streitkräfte befinden sich aktuell Millionen von Menschen auf der Flucht. Die meisten sind Frauen und Kinder. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass ihnen schnell und möglichst unbürokratisch Zuflucht und Unterstützung gewährt werden muss. Dies geschieht in den unmittelbaren Nachbarstaaten, in Deutschland und anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Die Länder begrüßen die große Aufnahmebereitschaft der Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Sie bitten den Bund, sich in der Internationalen Staatengemeinschaft darüber hinaus für eine Unterbringung in anderen Staaten einzusetzen. Die Betroffenen sollen Schutz, Geborgenheit und zumindest temporär eine neue Heimat finden.
  7. Die meisten Geflüchteten aus der Ukraine können sich frei in der Europäischen Union bewegen, da sie für 90 Tage visumfrei in die EU einreisen können. Viele Ankommende haben Verwandte oder Freundinnen und Freunde, die sie mit großer Solidarität und Hilfsbereitschaft empfangen und aufnehmen.
  8. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sprechen ihren allergrößten Dank an die vielen ehren- und hauptamtlichen Helfenden für ihren unermüdlichen Einsatz aus. Die Zivilgesellschaft zeigt eine überwältigende Kultur der Hilfsbereitschaft und Solidarität auch bei der Unterbringung. Zusammen mit Bund und Ländern lindern sie das Leid der in Deutschland ankommenden Geflüchteten und leisten im wahrsten Sinne des Wortes Überlebenshilfe. Sie bilden herausragende Beispiele einer lebendigen Zivilgesellschaft. Dank gebührt auch den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Hilfsorganisationen, der Behörden vor Ort, der Deutschen Bahn, sowie den Rettungskräften, die in unermüdlichem Einsatz menschenwürdige Bedingungen schaffen, um den vielen Ankommenden aus der Ukraine Schutz zu bieten und Hilfe zu leisten. Dank gilt ebenso den Polizeien von Bund und Ländern sowie den Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen des Technischen Hilfswerks für ihre Unterstützung im Bereich Logistik, Notunterkünfte und Fachberatung.
  9. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten es für unerlässlich, die Ankommenden rasch und unkompliziert zu registrieren. Bund und Länder werden die Registrierung derjenigen, die in Deutschland bleiben, im Ausländerzentralregister sicherstellen; der Bund unterstützt bei der Registrierung personell und materiell (insbesondere Bereitstellung von Personalisierungsinfrastrukturkomponenten, PIK). Sie werden gemeinsam daran arbeiten, die Registrierungsverfahren zu beschleunigen. Bund und Länder stehen mit den Kommunen in einer Verantwortungsgemeinschaft. Der zielgerichtete und effektive Schutz derjenigen, die vor dem russischen Angriffskrieg aus der Ukraine flüchten, setzt zugleich voraus, dass der Bund in enger Abstimmung mit den europäischen Partnern Vorkehrungen trifft, um ein missbräuchliches Ausnutzen der aktuellen Krisensituation durch andere zu verhindern.
  10. Um eine zügige und leistungsgerechte Verteilung der angekommenen Geflüchteten in Deutschland zu erreichen, bitten die Länder den Bund, in enger Abstimmung mit den Ländern die Zuweisung der Ankommenden zu aufnahmebereiten Einrichtungen in ganz Deutschland zu koordinieren. Der Bundeskanzler und Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern, die bundesweite Koordinierung und Verteilung weiter zu verbessern. Um die aktuellen Überlastungen in einzelnen Ländern zu vermeiden, wird eine Verteilung nach Königsteiner Schlüssel erfolgen. Die Ländergemeinschaft wird sich solidarisch zeigen, die bestehenden Überlasten in einzelnen Ländern aufzufangen und abzufedern. Der Bund nimmt bei der Verteilung zwischen den Ländern die koordinierende Funktion (Transporte, Verteilentscheidung, Informationsangebote etc.) ein, weil aufgrund der zunächst freien Wahlmöglichkeit des Aufenthaltsortes der Geflüchteten vor Äußerung eines Schutzgesuches zunächst nur begrenzte Steuerungsmöglichkeiten bestehen – anders als in früheren Situationen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten den Bund, umfassende Lageberichte und technische Unterstützung bereit zu stellen. Erforderliche Abstimmungen zu Fragen der praktischen Umsetzung sollen insbesondere über die Bund-Länder-Koordinierungsstelle Ukraine im Bundes­ministerium des Innern und für Heimat vorgenommen werden.
  11. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sind sich einig, dass der Bund und die Länder alle ihre zur Verfügung stehenden Kräfte bündeln, um den Geflüchteten die notwendige Hilfe zu bieten und sie von Anfang an und auf allen Ebenen gut zu integrieren. Aus diesem Grund werden die bestehenden Integrationsmaßnahmen (beispielsweise Integrations- und berufsbezogene Deutschsprachkurse) für sie geöffnet. Ein zentrales Erfolgskriterium bei der Arbeitsmarktintegration ist der zeitnahe Zugang der Geflüchteten zu kostenfreien Sprachkursen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge. Der Bund gewährleistet diesen.
  12. Aufgrund des einstimmigen Beschlusses des Rates der Europäischen Union vom 4. März 2022 zur Gewährung des Schutzes in der Europäischen Union infolge des bewaffneten Konflikts in der Ukraine erhalten die fliehenden Menschen aus der Ukraine unkompliziert eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland. Diese Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) ermöglicht es den Vertriebenen aus der Ukraine, unmittelbar eine Arbeit in Deutschland aufzunehmen; die Ausländerbehörden erlauben entsprechend dem Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern und für Heimat bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis die Erwerbstätigkeit ausdrücklich. Die Agenturen für Arbeit sollen beraten, vermitteln und weitere Leistungen der aktiven Arbeitsförderung bieten. Der Bund passt die vielfältigen Programme und Angebote an, die sich mit Spracherwerb, Aufnahme von Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und Beratung von Geflüchteten und ihren Familien beschäftigen. Die bestehenden Angebote werden auf einem zentralen Hilfeportal „Germany 4 Ukraine“ (www.germany4ukraine.de) zusammenfasst – auch in ukrainischer und russischer Sprache. Bund und Länder werden ihre Maßnahmen abstimmen und wenn nötig an zukünftige Herausforderungen anpassen.
  13. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen die Anstrengungen der Kultusministerkonferenz, ukrainische Kinder und Jugendliche schnell in die Schulen und Hochschulen aufzunehmen und die schulpsychologische Beratung und Begleitung sicherzustellen. Auch der Zugang der Kinder zu Kindertagesbetreuungsangeboten soll zügig ermöglicht werden. Auch hier werden die Länder alle Anstrengungen unternehmen, um Kindern Bildungschancen zu eröffnen und den Erwachsenen eine zuverlässige Betreuung ihrer Kinder und den Besuch von Integrationskursen zu ermöglichen. Die Versorgung und der Schutz für Waisenkinder und ihre Betreuerinnen und Betreuer sowie unbegleitete und begleitete Minderjährige wird sichergestellt. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder halten es für erforderlich, dass eine Koordinierung auf Bundesebene durch eine zentrale Anlaufstelle erfolgt, um den eingehenden Nachfragen zur Aufnahme und Versorgung von Kindern und Jugendlichen aus Waisenhäusern etc. zum Wohle der jungen Menschen nachkommen zu können. Sie erwarten darüber hinaus auch hier eine Finanzierungszusage durch den Bund. Für die Unterbringung, Versorgung und Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen halten es die Länder für notwendig, beschleunigte mit Übergangsfristen versehene Verteil­verfahren in Anwendung zu bringen.
  14. Für die ältere Generation der Kriegsflüchtlinge müssen Alten- und Pflegeheime gefunden werden. Ferner müssen den großen Gruppen von hilfebedürftigen Geflüchteten (z. B. Menschen mit Behinderungen) geeignete Angebote bereitgestellt werden. Maßnahmen zum Schutz geflüchteter Frauen und Kinder vor Gewalt werden im Hinblick auf die Situation der aus der Ukraine vertriebenen Menschen angepasst und, wo erforderlich, erweitert. Bund und Länder arbeiten eng zusammen, um Geflüchtete vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen.
  15. Für die Schutzsuchenden besteht Anspruch auf Gesundheitsleistungen, darunter die erforderliche ärztliche Behandlung einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln. Hierunter kann auch eine psychische Behandlung fallen. Viele Länder haben bereits Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen geschlossen, um diese mit der Betreuung zu beauftragen. In diesen Fällen wird eine elektronische Gesundheitskarte ausgegeben.
  16. Im Hinblick auf die Eindämmung der Corona-Pandemie besteht für diejenigen, die aus der Ukraine nach Deutschland kommen, die Möglichkeit, einen entsprechenden Test durchzuführen. Zudem besteht ein Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 und auf Ausstellung eines digitalen COVID-Impfzertifikats der EU. Die entsprechenden Informationen werden auch auf Ukrainisch verfügbar gemacht.
  17. Zur Behandlung von Erkrankten und Verletzten aus der Ukraine in Krankenhäusern koordiniert im Rahmen der eingeübten Verfahren („Kleeblattverfahren“) das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe mit dem Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern entsprechende Hilfeersuchen aus der Ukraine und den Anrainerstaaten. Die Patientinnen und Patienten werden in den eingeübten Verfahren auf Krankenhäuser in Deutschland verteilt.
  18. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Kommunen für die große Aufnahmebereitschaft und Hilfsbereitschaft. Die Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Flüchtlinge und Vertriebenen aus der Ukraine sind eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Der Bund bekennt sich daher zu seiner Mitverantwortung auch bei der Finanzierung. Zur Klärung der Finanzierungsfragen einschließlich des systematischen Lösungsansatzes beauftragen der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Vertreterinnen und Vertretern des Bundes und der Länder, zeitnah einen Lösungsvorschlag zu erarbeiten, der spätestens bis zur nächsten Sitzung am 7. April 2022 vorliegen soll. Dabei sollen insbesondere die Themen Kosten der Unterbringung, Kosten der Hilfen zum Lebensunterhalt und Fragen der individuellen Leistungserbringung, Hilfen für besonders vulnerable Gruppen sowie Fragen der Bundesbeteiligung auch an den Kosten der Integration in Kindertagesbetreuung, Schule und Arbeitsmarkt verhandelt und im Ergebnis ein Gesamtfinanzierungskonzept erarbeitet werden.
  19. Um die Unterbringung zu erleichtern und zu beschleunigen, wird der Bund Abweichungen von bauplanungsrechtlichen Standards lagebedingt ermöglichen.
  20. Der Angriffskrieg der Russischen Föderation gegen die Ukraine sowie die von der westlichen Wertegemeinschaft bereits ergriffenen und gegebenenfalls weiter zu verschärfenden Sanktionen haben auch Auswirkungen auf die Situation der Unternehmen in unserem Land. Nach den pandemiebedingten Einschränkungen der vergangenen zwei Jahre stehen viele von ihnen nun vor neuen, zum Teil zusätzlichen gravierenden Herausforderungen. Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder nehmen die Ankündigung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zur Kenntnis, ein Kreditsofortprogramm für betroffene deutsche Firmen aufzulegen. Sie bitten den Bund, insbesondere denjenigen Unternehmen, die durch eine starke wirtschaftliche Verflechtung mit dem russischen und ukrainischen Markt vor substanziellen Problemen stehen, auch in dieser schwierigen Phase zur Seite zu stehen und Unterstützungsleistungen zu prüfen für Unternehmen, die von Lieferengpässen und in der Folge von Arbeitsausfällen oder von gestiegenen Rohstoff- oder Energiepreisen betroffen sind. Das gilt vor allem für die energieintensive Industrie sowie für Unternehmen, denen mit den Sanktionen die Grundlage für ihr Geschäft genommen worden ist.
  21. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs stimmen darüber ein, dass es weiter notwendig bleibt, die Krisenfestigkeit Deutschlands zu stärken. Dazu gehören eine strategische Stärkung und Fortentwicklung des Bevölkerungsschutzes. Die Innenministerkonferenz wird gebeten, sich zeitnah der Thematik anzunehmen und gegenüber der Ministerpräsidentenkonferenz zu berichten.
  22. Angesichts der bestehenden IT-Bedrohungslage werden Bund und Länder alle erforderlichen Maßnahmen treffen, um auch im Cyberraum einen bestmöglichen Schutz von Gesellschaft und Wirtschaft zu gewährleisten. Das betrifft insbesondere die Kritischen Infrastrukturen sowie die öffentliche Verwaltung. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder appellieren an die Wirtschaft und insbesondere an alle KRITIS Unternehmen, sich ihrer Abwehrfähigkeit zu versichern und die Warnhinweise der zuständigen Behörden ernst zu nehmen und umzusetzen. Sie begrüßen den zwischen Bund und Ländern begonnenen Austausch zu hybriden Bedrohungen in einer Bund-Länder-AG. Deutschland muss sich vor solchen Aggressionen konsequenter schützen und entschlossener reagieren. Deshalb werden die Länder die Cyberabwehr stärken. Das gilt sowohl für den Schutz staatlicher Einrichtungen als auch von Einrichtungen der kritischen Infrastruktur in privater Hand. Zu diesem Schutz kann aus Sicht der Länder letztlich auch die Möglichkeit einer aktiven Cyberabwehr gehören.
  23. Die sichere und bezahlbare Versorgung mit Energie zu international wettbewerbsfähigen Preisen ist von existenzieller Bedeutung für die Funktionsfähigkeit des Wirtschafts- und Industriestandortes Deutschland – und auch im Leben jeder einzelnen Bürgerin und jedes einzelnen Bürgers. Die aktuellen Entwicklungen verstärken die schwierige Lage auf den bereits zuvor angespannten Energiemärkten. Sie zeigen das überragende sicherheitspolitische Interesse Deutschlands an einer stärkeren Unabhängigkeit von Energie-Importen.

    Mit dem Ziel des klimaneutralen Umbaus der Energieversorgung soll die fossile Importabhängigkeit Deutschlands gemindert werden. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen überein, dass aufgrund der aktuellen Krisensituation die Anstrengungen für einen schnellen Ausbau der erneuerbaren Energien verstärkt werden müssen. Daher sollen jetzt gemeinsam alle Möglichkeiten genutzt werden, um den Umstieg auf erneuerbare Energien zu beschleunigen. Damit mindert Deutschland seine Abhängigkeit von anderen Ländern, setzt ein aktives Zeichen gegen die völkerrechtswidrige Aggression Russlands und stärkt die eigene Energieversorgungssicherheit.

    Voraussetzung einer weiteren Beschleunigung ist die stets gebotene Sicherstellung der Energieversorgungssicherheit für Privathaushalte, Wirtschaft und Industrie sowie die Gewährleistung von Energiepreisniveaus, die die Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Wirtschaft und Industrie nicht überfordern. Bund und Länder werden daher kurzfristig und umfassend Maßnahmen zur Beschleunigung der Energie-Transformation auf den Weg bringen.

    Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass Deutschland schnellstmöglich unabhängig vom Import russischer Energieträger werden muss. Dazu werden die Alternativen geprüft.

    Ferner ist es notwendig, die Energieimporte nach Deutschland zu diversifizieren und eine ausreichende Bevorratung der Energieträger sicherzustellen. Auch die Beschaffung von Flüssiggas (LNG) und der Ausbau der hierfür notwendigen Infrastruktur gehören dazu. Bund und Länder werden dafür sorgen, dass die dafür nötigen Planungen und Genehmigungen beschleunigt werden. Sie werden die entsprechenden Rechtsänderungen vorantreiben. Zur Sicherung der Versorgung mit Mineralölprodukten werden Bund und Länder Hafen-, Lager- und Transportkapazitäten ausbauen.

  24. Die Auswirkungen der Krise belasten die Bürgerinnen und Bürger in Deutschland ebenso wie die Unternehmen auch finanziell, etwa aufgrund der gestiegenen Energiepreise. Die Bundesregierung hat erste Schritte unternommen, um die Belastungen, insbesondere aus dem stetigen Anstieg der Energiepreise abzumildern. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stimmen darin überein, dass voraussichtlich weitere Anstrengungen erforderlich sind, um die Steigerung der Energiepreise zu bremsen und Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Unternehmen zu entlasten. Dazu werden sich Bund und Länder zeitnah abstimmen.
  25. Bund und Länder kommen wöchentlich hochrangig in der Bund-Länder-Koordinierungsstelle Ukraine unter der Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat zusammen, um sich über die aus dem russischen Angriffskrieg auf die Ukraine resultierenden Herausforderungen für die Ankommenden in Deutschland auszutauschen. Zusätzlich zu dieser Abstimmung werden sich Bund und Länder bei Bedarf auf der Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staatskanzleien austauschen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden sobald erforderlich, spätestens jedoch am
    7. April, erneut über die Lage beraten.

Protokollerklärung des Freistaates Bayern zu Ziffer 23 des Beschlusses:

Der Ukraine-Krieg zeigt in energiepolitischer Hinsicht deutlich, wie wichtig die Stärkung der Energiesicherheit für Deutschland ist. Hierzu sind aus bayerischer Sicht insbesondere folgende Maßnahmen dringend erforderlich:

Zur Diversifizierung der Transportwege und der Bezugsquellen von Flüssiggas und von Wasserstoff ist es aus Sicht Bayerns erforderlich, dass auch ein direkter Zugang des Südens Deutschlands zu LNG-Terminals z.B. in Italien und Kroatien aufgebaut wird. Um die Versorgungssicherheit insbesondere bei Gas und Strom aufrechtzuerhalten, müssen zudem die bereits erfolgten und geplanten Stilllegungen von Kohlekraftwerken kritisch überprüft werden. Dies ist aus Sicht Bayern aufgrund von Netzengpässen an hohen Lasttagen sowie des hohen CO2-Ausstoßes der Kohlekraft jedoch nicht ausreichend. Nötig ist daher darüber hinaus eine Verlängerung der Laufzeiten der laufenden bzw. eine Wiederinbetriebnahme der zum 31.12.2021 außer Betrieb genommenen Kernkraftwerke für zumindest drei Jahre. Darüber hinaus muss der Bund weitere Verbesserungen beim Ausbau der erneuerbaren Energien auf den Weg bringen. Erforderlich ist hier insbesondere die beihilferechtliche Genehmigung der Südquoten bei Windkraftanlagen. Zudem muss auch das Potential der Wasserkraft u.a. durch Modernisierungen, Effizienzsteigerungen und eine Verbesserung der Vergütung und Rahmenbedingungen auch für die kleine Wasserkraft gehoben werden. Der für die Erneuerbaren Energien vorgesehene Vorrang muss auch für die Wasserkraft gelten.

Beschluss der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder – Kanzleramt Beschluss

Beschluss der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

24. Januar 2022/in Niedersachsen, Politik

BERLIN (red). Bei der Videokonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder wurde heute ein neuer Beschluss gefasst. Laut Olaf Scholz ist es angesichts der ständig ansteigenden Infektionszahlen mit täglich über 100.000 Neuerkrankungen nicht die Zeit, über Lockerungen nachzudenken. Eine Verschärfung der Maßnahmen ist aer noch nicht notwendig.

Der Expertenrat weisst auf eine regional stark variable Dynamik hin. Er erwartet einen weiteren Anstieg der Infektionzahlen. Regional könnten 7-Tages-Inzidenzen von mehreren Tausend erreicht werden.

Im einzelnen sind folgende 13 Punkte, die in der beigefügten Lesefassung des Beschlusses umfangreicher aufgeführt sind, besprochen worden:

  • Fortgeltung der bisherigen Maßnahmen
  • Öffnungsperspektive
  • Überregionale Großveranstaltungen
  • Impfen
  • Testen
  • Quarantäne und Isolation
  • Genesenen- und Impfstatus
  • Kontaktnachverfolgung
  • Schutz der Alten- und Pflegeeinrichtungen
  • Kritische Infrastruktur
  • Digitalisierung
  • Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld
  • Nächste Zusammenkunft

Beschluss der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 24. Januar 2022:

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen
Bundeseinheitliche Maßnahmen gegen Omikron – neue Quarantäneregeln – Bundeskanzleramt

Bundeseinheitliche Maßnahmen gegen Omikron – neue Quarantäneregeln

7. Januar 2022/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM). Die Zahl der täglichen Neuinfektionen mit der Virus-Variante Omikron steigt kontinuierlich an, das gilt für Deutschland und – wenn auch leicht abgeschwächt – für Niedersachsen.

„Dabei zeichnet sich“, so Ministerpräsident Stephan Weil, „zweierlei ab: Zum einen ist Omikron bekanntlich wesentlich ansteckender als vorangegangene Virusmutationen, zum anderen scheinen die Krankheitsverläufe im Durchschnitt allerdings milder zu sein. Noch nicht abschließend beantwortet werden kann die Frage, ob unter diesen Bedingungen die Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens dauerhaft gewährleistet sein wird. Unsicherheiten gib es in Deutschland zudem wegen des Durchschnittsalters unserer Bevölkerung und wegen der nach wie vor bestehenden Impflücke. Sicher ist jedoch, dass insbesondere ungeimpfte Menschen in den nächsten Wochen einem deutlich erhöhten Risiko einer Corona-Infektion ausgesetzt sind.“

Aus alledem zieht der Ministerpräsident Schlussfolgerungen für das weitere Vorgehen in Niedersachsen: „Die in Niedersachsen bereits sehr früh getroffenen Schutzmaßnahmen können derzeit nicht zurückgenommen werden. Wir alle tun gut daran, die mit Omikron einhergehende Gefahr sehr ernst zu nehmen. Wir müssen in den nächsten Wochen alles dafür tun, dass die Zahl der sich neu mit Omikron infizierenden Menschen unter Kontrolle bleibt. Dafür müssen intensiv weiter Auffrischungsimpfungen verabreicht und die Schutzmaßnahmen aufrechterhalten werden. Wir müssen sehr vorsichtig sein.“

Die Landesregierung wird zeitnah über die sich aus den heutigen Beschlüssen ergebenden Änderungsbedarfe für die Corona-Verordnung beraten. Da die in Niedersachsen bereits aktuell geltenden Regelungen (sog. Weihnachts- und Neujahrsruhe) den MPK-Beschlüssen entsprechen, sind grundlegende Veränderungen nicht zu erwarten.

Die im Rahmen der MPK mit der Bundesregierung geeinigte Weiterentwicklung der Quarantäneregelungen wird von Ministerpräsident Weil begrüßt: „Es ist nach allem, was wir über Omikron gelernt haben, richtig, Kontaktpersonen von Infizierten, die vollständig geimpft und geboostert sind, nicht mehr unter Quarantäne zu stellen. Alle anderen können sich nach sieben Tagen freitesten. Eine pragmatische Lösung! Wir alle haben ein großes Interesse daran, dass insbesondere die kritische Infrastruktur in Niedersachsen auch in den nächsten Wochen weiter funktioniert.“

Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 7. Januar 2022 (Beschluss)

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen
Beschluss der Videoschaltkonferenz zwischen Bund und Ländern am 21. Dezember 2021 – Bundeskanzleramt

Beschluss der Videoschaltkonferenz zwischen Bund und Ländern am 21. Dezember 2021

21. Dezember 2021/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER/BERLIN (PM). Obwohl sich die Zahl der Neuinfektionen mit dem SARS-CoV-2-Virus (Corona) in den vergangenen Tagen verlangsamt hat, befinden wir uns aktuell in einer sehr kritischen Phase der Pandemie.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie weiteren Fachleute des Expertenrats der Bundesregierung haben in ihrer ersten, einstimmigen Stellungnahme eine Einordnung der neuen Virusvariante “Omikron” vorgenommen. Die 19 Expertinnen und Experten haben festgehalten, dass sich die neue Variante sehr viel schneller und einfacher von einem Menschen auf den anderen überträgt. In anderen Staaten zeigt sich, dass sich die Zahl der Infizierten innerhalb von 2-3 Tagen verdoppelt. Das ist eine nie dagewesene Verbreitungsgeschwindigkeit. Die neue Virusvariante unterläuft außerdem einen bestehenden Infektionsschutz. Sie infiziert damit in kürzester Zeit deutlich mehr Menschen und bezieht auch Genesene und Geimpfte stärker in das Infektionsgeschehen ein. Dies kann zu einer explosionsartigen Verbreitung führen.

Die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler des Expertenrats weisen darauf hin, dass nach den ersten Studienergebnissen der Impfschutz gegen die Omikron-Variante rasch nachlässt und auch immune Personen symptomatisch erkranken. Nach erfolgter Auffrischungsimpfung (“Booster-Impfung”) mit den derzeit verfügbaren mRNAImpfstoffen (Moderna und BioNTech) zeigen verschiedene Studien einen guten Immunschutz. Es ist daher gut, dass Bund und Länder unmittelbar mit der Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut (STIKO) zu den Auffrischungsimpfungen für Erwachsene über 18 Jahre Mitte November eine umfangreiche Impfkampagne gestartet haben. Das Ziel, bis zum Jahresende 30 Millionen Impfungen durchzuführen, wird erreicht.

Dennoch ist aufgrund der vergleichsweise großen Impflücke in Deutschland, die insbesondere bei Erwachsenen besteht, mit einer sehr hohen Krankheitslast durch Omikron zu rechnen. Bereits jetzt sind die Krankenhäuser in einigen Regionen Deutschlands an ihre Grenzen geraten. Patientinnen und Patienten müssen in Krankenhäuser anderer Regionen verlegt werden, nicht dringend notwendige Operationen müssen verschoben werden. Ärztinnen und Ärzte, Pflegerinnen und Pfleger und die weiteren Beschäftigten in den Krankenhäusern arbeiten seit Monaten an oder über ihrer Belastungsgrenze.

Hinzu kommt, dass stark steigende Infektionszahlen und deren Folgen ein Ausmaß erreichen können, dass die kritische Infrastruktur (KRITIS, unter anderem Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Telekommunikation, Strom- und Wasserversorgung sowie die entsprechende Logistik) in ihrer Funktionsweise eingeschränkt wird.

Daher ist es vordringlich, dass sich noch mehr Bürgerinnen und Bürger impfen lassen. Die Impfkampagne soll daher erheblich intensiviert werden. Es geht um Boosterimpfungen, aber auch um Erst- und Zweitimpfungen. Dies gilt insbesondere für Ältere und andere Personen mit bekanntem Risiko für einen schweren COVID-19 Verlauf.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken der großen Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger für ihr verantwortungsbewusstes Verhalten. Sie wissen, dass die lange Dauer der Pandemie und die neue Virusvariante Omikron eine große Herausforderung und Zumutung für die gesamte Gesellschaft darstellen. Sie bitten alle Bürgerinnen und Bürger, sich gemeinsam dieser Herausforderung zu stellen und die Ausbreitung des Virus zu bekämpfen. Dazu ist es erneut nötig, die Kontakte zu anderen Menschen deutlich einzuschränken. Bisher betraf dies vor allem ungeimpfte Bürgerinnen und Bürger nunmehr gilt es aufgrund der Virusvariante Omikron auch wieder verstärkt für geimpfte und genesene Personen. Sofern Treffen im erlaubten Rahmen stattfinden, sollten dringend Schnelltests durchgeführt werden, um das Risiko einer unbemerkten Ansteckung zu reduzieren.

Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder haben vor dem Hintergrund der neuen Situation folgende Vereinbarungen getroffen:

1. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder appellieren an alle Bürgerinnen und Bürger, die noch keine Auffrischungsimpfung (“Booster”) erhalten haben, diese so schnell wie möglich vornehmen zu lassen. Expertinnen und Experten raten ausdrücklich davon ab, die Impfung hinauszuzögern und die Verfügbarkeit eines an die OmikronVariante angepassten Impfstoffes abzuwarten. Auch diejenigen, die sich bisher nicht haben impfen lassen, werden dringend aufgefordert, nunmehr sich und andere zu schützen und einen Termin für die Erst- und Zweitimpfung wahrzunehmen. Mit dem Impfstoff Novavax steht neben den bisher eingesetzten mRNA- und Vektor-Impfstoffen nunmehr auch ein von der Europäischen Arzneimittelbehörde zugelassenes proteinbasiertes Vakzin zur Verfügung. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder verbinden mit diesem Angebot sowohl die Hoffnung als auch die Erwartung, dass sich baldmöglichst weitere Personen impfen lassen und damit einen solidarischen Beitrag zur Überwindung der Pandemie leisten.

2. Bund und Länder bitten die zur Durchführung von COVID-19-Impfungen befugten Leistungserbringer (Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, etc.), sich nach besten Kräften an der Impfkampagne zu beteiligen. Die Impfkampagne wird auch über Weihnachten, an den Tagen zwischen Weihnachten und Silvester und an Silvester weiterlaufen. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken allen im Gesundheitswesen Beschäftigten ausdrücklich für ihren Einsatz zur Bekämpfung der Covid-Pandemie. Die Auffrischungsimpfung ist gerade zum jetzigen Zeitpunkt von sehr großer Bedeutung. Bund und Länder wollen weitere 30 Millionen Impfungen (Booster-, Erst- und Zweitimpfungen) bis Ende Januar 2022 erreichen. Bund und Länder werden die Impfkapazitäten voll ausschöpfen und bei Bedarf weiter ausbauen. Der Zugang zur Impfung soll schnell und einfach möglich sein.

3. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder begrüßen, dass nunmehr auch eine Impfung für Kinder im Alter von 5 bis 11 Jahren zugelassen ist und die Ständige Impfkommission (STIKO) beim

Robert-Koch-Institut (RKI) Empfehlungen zur Impfung von Kindern zwischen 5 bis 11 Jahren ausgesprochen hat. Soweit noch nicht geschehen werden Bund und Länder Impfangebote speziell für Kinder auf- und ausbauen, um diesen einen niederschwelligen Zugang zu Impfungen zu ermöglichen. Gleichzeitig bitten sie die Kinderärztinnen und Kinderärzte, sich an der Aufklärung und der Impfkampagne zu beteiligen.

4. Das Auftreten der Omikron-Variante erhöht die Dringlichkeit der für die mit dem Beschluss vom 2. Dezember 2021 für Februar 2022 in den Blick genommene Einführung einer allgemeinen Impfpflicht. Die Länder bitten den Bundestag und die Bundesregierung, die diesbezüglichen Vorbereitungen zügig voranzutreiben und kurzfristig einen Zeitplan vorzulegen.

5. Bund und Länder fordern die Betreiber kritischer Infrastrukturen auf, ihre jeweiligen betrieblichen Pandemiepläne umgehend zu überprüfen, anzupassen und zu gewährleisten, dass diese kurzfristig aktiviert werden können. Sie stellen sicher, dass diese Schritte für die von öffentlicher Seite betriebenen kritischen Infrastrukturen umgesetzt werden. Bund und Länder werden sich dazu fortwährend austauschen und mit den Betreibern eng zusammenarbeiten, damit die kritische Infrastruktur für die Herausforderungen durch die Omikron-Variante gewappnet ist. Die Länder stellen dies in enger Abstimmung mit dem Bund sicher. Der neu einrichtete Bund-Länder-Krisenstab wird dies unterstützen. Bund und Länder stehen mit den privaten und öffentlich-rechtlichen Betreibern von kritischen Infrastrukturen im Austausch und werden diesen Austausch mit Blick auf die bevorstehende Lage nochmals intensivieren.

6. Das Virus verbreitet sich durch Kontakte von Mensch zu Mensch. Es hat sich bewährt, dass in Deutschland schon seit einigen Wochen weitgehende Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte gelten. Um die Ausbreitung des Virus zu verhindern oder zumindest zu verlangsamen, sind diese Beschränkungen der Kontakte weiterhin notwendig. Sie gelten daher weiter: Bundesweit bleibt der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) sowie zum Einzelhandel (Ausnahme: Geschäfte des täglichen Bedarfs) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). Ausnahmen gelten für Personen, die nicht geimpft werden

können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt. Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren sind ebenfalls möglich. Die Einhaltung der Regeln wird streng kontrolliert. Für private Zusammenkünfte drinnen oder draußen, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, gilt weiterhin: Es dürfen sich lediglich die Angehörigen des eigenen Haushalts sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes treffen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Ungeimpfte dürfen darüber hinaus in den Arbeitsstätten nur mit tagesaktuellem Test tätig sein. Auch die Benutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs und der Züge des Nah- und Fernverkehrs ist für Ungeimpfte weiterhin nur mit einem tagesaktuellen Test möglich.

7. Um die neue Welle mit der Omikron-Variante zu bremsen, sind weitere Beschränkungen der Kontakte auch für Geimpfte und Genesene nötig. Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten. Daher sind spätestens ab dem

28. Dezember 2021 private Zusammenkünfte von Geimpften und Genesenen nur noch mit maximal 10 Personen erlaubt. Kinder bis zur Vollendung des

14. Lebensjahres sind hiervon ausgenommen. Sobald eine ungeimpfte Person an einer Zusammenkunft teilnimmt, gelten die Kontaktbeschränkungen für ungeimpfte Personen: Das Treffen ist also auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt.

8. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten die Bürgerinnen und Bürger, die Weihnachtsfeiertage verantwortungsbewusst zu begehen. Die Zahl der Kontakte bei Familienfeiern sollte eigenverantwortlich begrenzt werden und die Regeln zum Abstandhalten sollten eingehalten werden. Auch die üblichen Hygienemaßnahmen, das Maskentragen und das regelmäßige Lüften sollten selbstverständlich sein. Die Corona-Warn-App sollte genutzt werden. Zum Schutz der Menschen im unmittelbaren Umfeld rufen sie dazu auf, vor dem Zusammentreffen mit anderen Familienmitgliedern, Freundinnen und Freunden sowie Verwandten einen Test durchzuführen. Auf diese Weise kann Weihnachten gemeinsam und sicher begangen werden.

9. Bei allen Treffen mit mehreren Personen außerhalb des eigenen Haushaltes wird auch unabhängig von den Weihnachtsfeiertagen und Silvester die vorsorgliche Testung – auch für geimpfte Personen – empfohlen. Dies gilt insbesondere für das Zusammentreffen mit älteren Personen.

10. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder erinnern an das vereinbarte An- und Versammlungsverbot an Silvester und Neujahr sowie das Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester ist in diesem Jahr generell verboten. Vom Zünden von Silvesterfeuerwerk wird generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems.

11. Spätestens ab dem 28. Dezember 2021 werden in den Ländern, die von der Länderöffnungsklausel Gebrauch gemacht haben, Clubs und Diskotheken („Tanzlustbarkeiten“) in Innenräumen geschlossen, Tanzveranstaltungen verboten.

12. Überregionale Großveranstaltungen finden spätestens ab dem 28. Dezember 2021 ohne Zuschauer statt.

13. Mit der Überbrückungshilfe IV stehen für die von den Corona-Schutzmaßnahmen betroffenen Unternehmen auch weiterhin finanzielle Unterstützungen zur Verfügung. Die Härtefallhilfen, inklusive der Sonderregeln für die Veranstaltungsbranche, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Bund und Länder werden die weitere Entwicklung im Blick behalten und sich über eventuell notwendige Anpassungen austauschen. Dabei sind aus Sicht der Länder die besonderen Bedarfe der kommunalen Unternehmen, der Kultur- und Veranstaltungswirtschaft sowie der Unternehmen der pyrotechnischen Industrie in den Blick zu nehmen. Die Abwicklung der Wirtschaftshilfen erfolgt über die Länder.

14. Der Systematik des Beschlusses vom 2. Dezember 2021 folgend handelt es sich bei den vorstehend beschriebenen Maßnahmen um die Vereinbarung bundesweit einheitlicher Mindeststandards. Die bestehenden Beschlüsse von Bund und Ländern bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichende Feststellung trifft.

15. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden am 7. Januar 2022 erneut zusammenkommen, um über die Lage zu beraten. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten den Expertenrat, zur Vorbereitung der Zusammenkunft seine Empfehlungen fortzuschreiben. Auf dieser Grundlage wird die Bundesregierung eine Planung vorlegen, die etwaige weitere Maßnahmen identifiziert, die zur Eindämmung der Verbreitung der Omikron-Variante erforderlich sind. Zugleich sollen die gegebenenfalls notwendigen Anpassungen der Wirtschaftshilfen für die betroffenen Branchen vorbereitet werden.

Erste Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung zu COVID-19 – Zweite Welle

Erste Stellungnahme des Expertenrates der Bundesregierung zu COVID-19

19. Dezember 2021/in Panorama, Politik

BERLIN (PM/red) Am Sonntag (19.12.2021) hat der Expertenrates der Bundesregierung zu COVID-19 eine erste Stellungnahme und Einordnung der Omikronwelle abgegeben:

Aktuelle Ausgangslage in Deutschland

In der vierten und bislang stärksten Infektionswelle nach fast zwei Jahren Corona-Pandemie arbeitet das deutsche Gesundheitssystem aktuell unter sehr hoher Last. Neben einer konstant hohen Zahl von COVID-19 Patient:innen mit starker Belastung, insbesondere der Intensivbereiche, ist die Versorgung der nicht-COVID Erkrankten bereits in Teilen eingeschränkt. Schwerwiegende Verluste im Personalbereich der Krankenhäuser sind eingetreten und werden weiter zunehmen.

Die aktuell sinkenden Inzidenzen werden von weiten Teilen der Gesellschaft und Politik als Zeichen der Entspannung wahrgenommen. Die zu erwartende Meldeverzögerung über die kommenden Feiertage wird diesen Eindruck weiter verstärken. Aus den in der Folge aufgeführten Gründen ist dieser Eindruck nicht gerechtfertigt.

Aktueller Kenntnisstand zu Omikron / B1.1.529

Die kürzlich identifizierte Omikron-Variante bringt eine neue Dimension in das Pandemiegeschehen. Omikron zeichnet sich durch eine stark gesteigerte Übertragbarkeit und ein Unterlaufen eines bestehenden Immunschutzes aus. Dies bedeutet, dass die neue Variante mehrere ungünstige Eigenschaften vereint. Sie infiziert in kürzester Zeit deutlich mehr Menschen und bezieht auch Genesene und Geimpfte stärker in das Infektionsgeschehen ein.

Dies kann zu einer explosionsartigen Verbreitung führen: In Dänemark, Norwegen, den Niederlanden und Großbritannien wird bereits eine nie dagewesenen Verbreitungsgeschwindigkeit mit Omikron-Verdopplungszeiten von etwa 2-3 Tagen beobachtet. Mehrere unserer betroffenen Nachbarstaaten haben angesichts dieser Dynamik umgehend teils tiefgreifende Gegenmaßnahmen zur Eindämmung eines potentiell unkontrollierbaren Infektionsgeschehens ergriffen. Auch wenn in dieser frühen Phase der Omikronwelle die Krankheitsschwere nicht abschließend beurteilt werden kann, steigt die Hospitalisierung in Hotspots wie London bereits deutlich an.

Es ist bisher nicht davon auszugehen, dass im Vergleich zur Delta-Variante Menschen ohne Immunschutz einen milderen Krankheitsverlauf aufweisen werden. Erste Studienergebnisse zeigen, dass der Impfschutz gegen die Omikron-Variante rasch nachlässt und auch immune Personen symptomatisch erkranken. Der Schutz vor schwerer Erkrankung bleibt wahrscheinlich teilweise erhalten. Mehrere Studien zeigen einen deutlich verbesserten Immunschutz nach erfolgter Boosterimpfung mit den derzeit verfügbaren mRNA Impfstoffen. In Deutschland ist jedoch aufgrund der vergleichsweise großen Impflücke, die insbesondere bei Erwachsenen besteht, mit einer sehr hohen Krankheitslast durch Omikron zu rechnen.

Kurz- und mittelfristige Szenarien des Infektionsgeschehens in Deutschland

Nationale und internationale Modellierungen der Infektionsdynamik und möglicher SpitzenInzidenzen zeigen eine neue Qualität der Pandemie auf. Die in Deutschland angenommene Verdopplungszeit der Omikron-Inzidenz liegt aktuell im Bereich von etwa 2-4 Tagen. Durch die derzeitig gültigen Maßnahmen ist diese Verdoppelungszeit im Vergleich zu England zwar etwas langsamer, aber deutlich schneller als bei allen bisherigen Varianten.

Sollte sich die Ausbreitung der Omikron-Variante in Deutschland so fortsetzen, wäre ein relevanter Teil der Bevölkerung zeitgleich erkrankt und/oder in Quarantäne. Dadurch wäre das Gesundheitssystem und die gesamte kritische Infrastruktur unseres Landes extrem belastet. Weitere Kollateraleffekte sind insbesondere in der berufstätigen Bevölkerung zu erwarten, u.a. durch die dann notwendige Betreuung von Kindern oder pflegebedürftigen Menschen. Eine massive Ausweitung der Boosterkampagne kann die Dynamik verlangsamen und damit das Ausmaß mindern, aber nicht verhindern. Laut der mathematischen Modelle kann eine Überlastung des Gesundheitssystems und die Einschränkung der kritischen Infrastruktur nur zusammen mit starken Kontaktreduktionen eingedämmt werden.

Gefährdungspotential für die kritische Infrastruktur

Schnell steigende Inzidenzen bergen hohe Risiken für die kritischen Infrastruktur (KRITIS) in Deutschland. Hierzu gehören unter anderem Krankenhäuser, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienst, Telekommunikation, Strom- und Wasserversorgung und die entsprechende Logistik. Deshalb bedarf es einer umfassenden und sofortigen Vorbereitung des Schutzes der kritischen Infrastruktur unseres Landes.

Es müssen in den kommenden Tagen Vorkehrungen für die ersten Monate des Jahres 2022 getroffen werden, und zwar auf politischer und organisatorischer Ebene des Bundes, der Länder, der Städte und Gemeinden. Dabei sollten mögliche Partner wie Bundeswehr, THW oder Hilfsorganisationen frühzeitig eingebunden werden. Aktivierungswege und Steuerungsmechanismen müssen kurzfristig verfügbar sein sowie ausreichende Testkapazitäten und Versorgungsketten sichergestellt werden. Die Krankenhäuser müssen eine hinreichende Vorratshaltung von Material und Medikamenten herstellen. Eine schnelle politische Handlungsfähigkeit muss zu jedem Zeitpunkt auch während der Feiertage gewährleistet sein.

Belastung des Gesundheitssystems durch Omikron Aufgrund des gleichzeitigen, extremen Patientenaufkommens ist eine erhebliche Überlastung der Krankenhäuser zu erwarten – selbst für den wenig wahrscheinlichen Fall einer deutlich abgeschwächten Krankheitsschwere im Vergleich zur Delta-Variante. Sogar wenn sich alle Krankenhäuser ausschließlich auf die Versorgung von Notfällen und dringlichen Eingriffen konzentrieren, wird eine qualitativ angemessene Versorgung aller Erkrankten nicht mehr möglich sein. Eine strategische Patientenverlegung kann aufgrund der zu erwartenden flächendeckend hohen Belastung nicht mehr nennenswert zu einer regionalen Entlastung beitragen.

Zeitnah notwendige Maßnahmen

Aus dem geschilderten Szenario ergibt sich Handlungsbedarf bereits für die kommenden Tage. Wirksame bundesweit abgestimmte Gegenmaßnahmen zur Kontrolle des Infektionsgeschehens sind vorzubereiten, insbesondere gut geplante und gut kommunizierte Kontaktbeschränkungen. Die aktuell geltenden Maßnahmen müssen darüber hinaus noch stringenter fortgeführt werden. Parallel sollte die Impfkampagne erheblich intensiviert werden. Die Boosterimpfungen, wie auch die Erst- und Zweitimpfungen, müssen auch über die kommenden Feiertage mit allen verfügbaren Mitteln fortgesetzt und weiter beschleunigt werden.

Insbesondere für Ältere und andere Personen mit bekanntem Risiko für einen schweren COVID-19 Verlauf ist höchste Dringlichkeit geboten. Allerdings zeigen alle Modelle, dass Boosterimpfungen alleine keine ausreichende Eindämmung der Omikronwelle bewirken, sondern zusätzlich Kontaktbeschränkungen notwendig sind.

Neben den notwendigen politischen Entscheidungen muss die Bevölkerung intensiv zur aktiven Infektionskontrolle aufgefordert werden. Dazu gehören die Vermeidung größerer Zusammenkünfte, das konsequente, bevorzugte Tragen von FFP2 Masken, insbesondere in Innenbereichen, sowie der verstärkte Einsatz von Schnelltests bei Zusammenkünften vor und während der Festtage. Besonders vulnerable Gruppen bedürfen verstärkter Schutzmaßnahmen durch hochfrequente Testung und FFP2 Masken.

Bei allen Entscheidungen müssen die Interessen besonders belasteter und vulnerabler Gruppen, wie beispielsweise Kinder, Jugendliche oder Pflegebedürftige höchste Priorität erhalten.

Der Expertenrat erwartet für die kommenden Wochen und Monate enorme Herausforderungen, die ein gemeinsames und zeitnahes Handeln aller erfordern. Neben dem konsequenten Handeln ist stringentes Erklären entscheidend. Die Omikronwelle trifft auf eine Bevölkerung, die durch eine fast zweijährige Pandemie und deren Bekämpfung erschöpft ist und in der massive Spannungen täglich offenkundig sind.

Eine umfassende Kommunikationsstrategie mit nachvollziehbaren Erklärungen der neuen Risikosituation und der daraus folgenden Massnahmen ist essentiell. Die Omikronwelle läßt sich in dieser hochdynamischen Lage nur durch entschlossenes und nachhaltiges politisches Handeln bewältigen.

Die 19 Mitglieder des Expertenrates haben einstimmig dieser ersten Stellungnahme zugestimmt.

Ministerpräsident Stephan Weil äußerte sich zu der Einschätzung noch am Abend

“Viele Menschen in Niedersachsen schauen jetzt besorgt in das neue Virusvariantengebiet Großbritannien und auf die dort dramatisch ansteigenden Fallzahlen. Aber auch in den Niederlanden, in Dänemark und in vielen  allen anderen europäischen Nachbarstaaten gibt es tagtäglich viele Tausend Neuinfektionen.

Der neue Expertenrat der Bundesregierung zu COVID-19 hat heute in einer ersten Stellungnahme auch für Deutschland eine starke Zunahme von Infektionen mit einer entsprechenden Belastung unseres Gesundheitswesens vorhergesagt. Damit bestätigt der Expertenrat die bereits seit einiger Zeit von mir geäußerte Sorge. Zugleich werden auch die für Weihnachten und den Jahreswechsel in Niedersachsen bereits vorsorglich getroffenen zusätzlichen Schutzmaßnahmen der Sache nach bestätigt.

Es ist gut, dass Bundeskanzler Olaf Scholz für Dienstag eine erneute Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung angekündigt hat. Ich begrüße es sehr, dass wir uns dort mit Bund und Ländern über weitere Maßnahmen verständigen können, um bundesweit für eine größtmögliche Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger zu sorgen.“

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Dezember 2021 – Videoschaltkonferenz Bundeskanzlerin

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 2. Dezember 2021

2. Dezember 2021/in Niedersachsen, Politik

BERLIN (PM). Die Lage in unserem Land ist sehr ernst. In vielen Regionen Deutschlands steigen die Inzidenzen, die Belastung in den Krankenhäusern gerät vielerorts an seine Grenzen, insbesondere im Süden und Osten Deutschlands. Die Pandemie trifft unser ganzes Land hart. Über die solidarische Verteilung von Intensivpatienten sind wir alle eng miteinander verbunden.

Deshalb werden wir in einem Akt der nationalen Solidarität gemeinsam dafür sorgen, dass die Infektionszahlen wieder sinken und unser Gesundheitssystem entlastet wird.

Vor diesem Hintergrund beschließen die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder:

  1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen.
  2. Ein erweiterter Bund-Länder-Krisenstab wird im Bundeskanzleramt eingerichtet, der frühzeitig die Probleme in der Logistik, bei der Impfstofflieferung und  verteilung erkennen und beheben soll.
  3. Bund und Länder werden gemeinsam daran arbeiten, bis Weihnachten allen, die sich für eine Erstimpfung entscheiden und allen, die fristgerecht eine Zweit- oder Auffrischimpfung benötigen, die Impfung zu ermöglichen. Bei einer hohen Nachfrage in der Bevölkerung kann das bis zu 30 Millionen Impfungen erfordern.
  4. Der Bund wird zudem den Kreis der Personen deutlich ausweiten, die Impfungen durchführen dürfen. Kurzfristig geht das über Delegationen, mit denen Ärztinnen und Ärzten an Apothekerinnen und Apotheker sowie Pflegefachkräfte, etwa in Altenheimen die Impfung delegieren dürfen. Darüber hinaus soll eine gesetzliche Änderung erfolgen für Apothekerinnen und Apotheker, Zahnärztinnen und Zahnärzte und weitere, um den Kreis der Berechtigten, die in der Corona-Pandemie Impfungen durchführen können, auszuweiten.
  5. Weil der Schutz der Corona-Impfung vor den aktuell vorherrschenden Virusvarianten bei den derzeit verfügbaren Impfstoffen etwa ab dem fünften Monat kontinuierlich nachlässt, wird der Impfstatus, das heißt die Dauer der Anerkennung als vollständig geimpfte Person, zu verändern sein, sofern keine Auffrischungsimpfung erfolgt. Auf Ebene der Europäischen Union wird diskutiert, dass der Impfstatus nach der zweiten Impfung seine Gültigkeit für neun Monate behalten soll. Bund und Länder werden sich unter Berücksichtigung der Impfkampagne und der zur Verfügung stehenden Impfstoffe bis zum Jahresende verständigen, ab wann und wie eine entsprechende Regelung in der Bundesrepublik Deutschland Anwendung finden soll.
  6. Bundesweit ist der Zugang zu Einrichtungen und Veranstaltungen der Kultur- und Freizeitgestaltung (Kinos, Theater, Gaststätten, etc.) inzidenzunabhängig nur für Geimpfte und Genesene (2G) möglich. Ergänzend kann ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). Hierzu sind Ausnahmen für Personen, die nicht geimpft werden können und für Personen, für die keine allgemeine Impfempfehlung vorliegt, vorzusehen. Darüber hinaus sind Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren möglich.
  7. Die 2G-Regeln werden bundesweit inzidenzunabhängig auf den Einzelhandel ausgeweitet. Zugang haben also nur noch Geimpfte und Genesene. Ausgenommen sind Geschäfte des täglichen Bedarfs (1). Der Zugang muss von den Geschäften kontrolliert werden.
  8. In allen Ländern werden strenge Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte veranlasst. Private Zusammenkünfte im öffentlichen oder privaten Raum, an denen nicht geimpfte und nicht genesene Personen teilnehmen, sind auf den eigenen Haushalt sowie höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes zu beschränken. Kinder bis zur Vollendung des 14 Jahres sind hiervon ausgenommen. Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen bzw. Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft gelten als ein Haushalt, auch wenn sie keinen gemeinsamen Wohnsitz haben. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich Geimpfte und Genesene teilnehmen, sind davon nicht berührt. Der Bund wird die COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung entsprechend anpassen.
  9. Überregionale Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen werden deutlich eingeschränkt. Es werden Begrenzungen der Auslastung und eine absolute Obergrenze von Zuschauenden festgelegt. Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 5.000 Zuschauenden. Bei Veranstaltungen im Freien darf nur 30 bis 50 Prozent der Kapazität genutzt werden bis zu einer maximalen Gesamtzahl von 15.000 Zuschauenden. Es sind medizinische Masken zu tragen. Es gilt wie auch sonst, dass nur Geimpfte oder Genesene Zugang haben (2G). Ergänzend kann für die Teilnehmenden ein aktueller Test vorgeschrieben werden (2GPlus). In Ländern mit einem hohen Infektionsgeschehen müssen Veranstaltungen nach Möglichkeit abgesagt und Sportveranstaltungen ohne Zuschauer durchgeführt werden.
  10. Spätestens ab einer Inzidenz von mehr als 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen werden Clubs und Diskotheken in Innenräumen geschlossen. Aus Sicht des Bundes ist das rechtlich schon jetzt möglich. Bei der Reform des Infektionsschutzgesetzes wird dies aber noch einmal unzweifelhaft klargestellt. Die Länder können diese Möglichkeit aber schon jetzt flächendeckend nutzen, wo nötig.
  11. In Kreisen mit einer Inzidenz oberhalb von 350 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner müssen alle Kontakte reduziert werden. Deshalb gilt bei privaten Feiern und Zusammenkünften eine Teilnehmergrenze von 50 Personen (Geimpfte und Genesene) in Innenräumen und 200 Personen (Geimpfte und Genesene) im Außenbereich.
  12. In den Schulen gilt eine Maskenpflicht für alle Klassenstufen.
  13. Es werden strenge Kontrollen aller Regeln sichergestellt. Das gilt insbesondere für Kontrollen des Impfstatus, die möglichst mittels Apps erfolgen sollen.
  14. Der Gesetzgeber wird gebeten, das Infektionsschutzgesetz um weitere Regelungen zu ergänzen, damit Länder und Regionen mit einem hohen Infektionsgeschehen weiterhin angemessene zusätzliche Maßnahmen (z.B. zeitlich befristete Schließungen von Gaststätten, Verbot der Alkoholabgabe oder des Alkoholkonsums, Beschränkung von Ansammlungen, Einschränkungen bei Hotelübernachtungen) zur Verfügung haben. Darüber hinaus wird er gebeten, die Übergangsfrist für Schutzmaßnahmen im Infektionsschutzgesetz, die bis zum 25. November 2021 in Kraft getreten sind, über den 15. Dezember 2021 hinaus zu verlängern. Es wird gesetzlich klargestellt, dass diese Maßnahmen auch regional differenziert (z.B. Landkreise) angeordnet werden können.
  15. All die vorgenannten Maßnahmen markieren bundesweit einheitliche Mindest-standards. Damit verschärfen auch viele Länder und Regionen mit aktuell niedrigen Inzidenzen ihre Regeln, um die Welle abzumildern und ihre Gesundheitssysteme vorausschauend zu entlasten. Die besonders betroffenen Länder werden auch weiterhin über diese Mindeststandards hinaus mit landesrechtlichen Regelungen tätig werden.
  16. Der Bund wird eine einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte auf den Weg bringen, z.B. in Altenpflegeeinrichtungen und Krankenhäusern.
  17. Bund und Länder begrüßen es, dass der Deutsche Bundestag zeitnah über eine allgemeine Impfpflicht entscheiden will. Sie kann greifen, sobald sichergestellt werden kann, dass alle zu Impfenden auch zeitnah geimpft werden können, also etwa ab Februar 2022. Bund und Länder bitten den Ethikrat, hierzu bis Jahresende eine Empfehlung zu erarbeiten.
  18. Im Bundeskanzleramt wird ein Expertengremium von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eingerichtet. Es soll einmal die Woche tagen und gemeinsame Vorschläge machen.
  19. Am Silvestertag und Neujahrstag wird bundesweit ein An- und Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten und vom Zünden von Silvesterfeuerwerk generell dringend abgeraten, auch vor dem Hintergrund der hohen Verletzungsgefahr und der bereits enormen Belastung des Gesundheitssystems. Für die hiervon betroffenen Unternehmen ist wie im vergangenen Jahr eine entsprechende Kompensation im Rahmen der Wirtschaftshilfen vorzusehen.
  20. Die Regierungschefinnen und -chefs der Länder begrüßen das durch die Bundesregierung vorgelegte Term-Sheet zur Überbrückungshilfe IV, mit dem zur Umsetzung des Beschlusses vom 18. November 2021 ein Hilfsinstrument für die von Corona-Schutzmaßnahmen besonders betroffenen Adventsmärkte geschaffen werden soll. Dieses soll zügig umgesetzt werden. Die Härtefallhilfen, der Sonderfonds des Bundes für Messen und Ausstellungen, der Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, das Programm Corona-Hilfen Profisport und das KFW-Sonderprogramm sollen verlängert werden. Ebenso begrüßen sie, dass das Bundeskabinett die wesentlichen Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld bis zum 31. März 2022 verlängert hat. Sie bitten die Bundesregierung, die weitere Entwicklung im Blick zu behalten

(1) Hinsichtlich der Ausnahmen orientieren sich die Länder am entsprechenden Katalog in der Bundesnotbremse.

Seite 2 von 9‹1234›»

Hinweise von Bürgern für unsere Redaktion über aktuelle Geschehen

Fotos oder Hinweise?

Sende Informationen, Hinweise oder Fotos direkt an die Redaktion.

📤 Fotos / Hinweise senden
📤 Hinweis senden
Fotos / Hinweise an Redaktion übermitteln
Zur Startseite

Anzahl unser Artikelaufrufe

Search Search

Neueste Beiträge

  • Krisenvorsorge für jedermann: BBK schärft Leitlinien 13. Februar 2026
  • Feuerwehreinsatz in der Südstadt: Bewohner gerettet 13. Februar 2026
  • Kinderschutz bei Social Media: Ministerin fordert Verbot 13. Februar 2026
  • Versammlungen in der Innenstadt am Samstag 13. Februar 2026

Kategorien

  • Gesundheit
  • Hannover
  • Kultur
  • Niedersachsen
  • Panorama
  • Politik
  • Polizei
  • Region Hannover
  • Reisen
  • Veranstaltungen
  • Verkehr
  • Welt-News
  • Wirtschaft
Februar 2026
M D M D F S S
 1
2345678
9101112131415
16171819202122
232425262728  
« Jan.    
RSS Feed Logo RSS Feed Logo Abonniereden RSS Feed

Artikelaufrufe seit 2020

Titelbild BG-PRESS.de

Kategorien

© Copyright 2025 - bg-press.de - Enfold Theme by Kriesi
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Cookie Warnung
This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass dies für Sie in Ordnung ist, aber Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen, wenn Sie dies wünschen. ACCEPT / AKZEPTIERT REJECT / ABLEHNEN
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN