Hochwasser

Region Hannover stellt Katastrophenschutz unter Einsatzvorbehalt

Maßnahme sichert eine schnelle Reaktion auf außergewöhnliche Hochwassermaßnahmen

HANNOVER (red). In der Region Hannover wurden als Vorsichtsmaßnahme die Einheiten des Katastrophenschutzes in einen Zustand der erhöhten Bereitschaft (dem sogenannten Einsatzvorbehalt) versetzt. Diese Maßnahme ermöglicht es, die Rettungskräfte schnell zu mobilisieren und angemessen auf sich verändernde Situationen zu reagieren, wie zum Beispiel bei notwendigen Evakuierungen.

Es bedeutet aber nicht, dass sich hierdurch schon Einheiten des Katastrophenschutzes im Einsatz befinden. Die Maßnahme dient zur Sensibilisierung von Katastrophenschutzeinheiten.

Leichtsinn oder Unvernunft kann teuer werden

Zudem wird nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Befahren von gesperrten Straßen streng verboten ist. Verstöße gegen diese Regelung werden ordnungs- oder strafrechtlich geahndet. Die Kosten für eventuelle Bergungseinsätze werden den Verantwortlichen in Rechnung gestellt.

Die Gefahr, durch Befahren von überfluteten Straßen und Wegen ist nicht unerheblich. Abgesackte Fahrbahnteile mit tiefen Löchern sind unter der Wasserfläche nicht zu erkennen. Auch die Fahrbahnränder lassen sich nicht mehr ausmachen, was ein Wenden oder Abkommen von der Fahrbahn extrem gefährlich macht. Fahrzeuge können primär in Flussnähe durch die unterschätzte Strömung fortgerissen werden. Hinzu kommt noch ein anderer Aspekt neben der Eigengefährdung der Fahrzeugbesatzung. Es müssen Feuerwehrkräfte die Fahrzeuginsassen retten. Dabei sind zeitaufwendige Sicherungsmaßnahmen der Einsatzkräfte erforderlich, die sich durch diesen absolut unnötigen Einsatz für andere Mitmenschen in Gefahr begeben. Andere erforderliche Einsätze können so nicht abgearbeitet werden.

Vollgelaufene Fahrzeuge haben häufig erhebliche Schäden an der empfindlichen Elektrik. Nur die Vollkasko bezahlt in dem Fall den Schaden, häufig bei Fahrlässigkeit wegen Befahren einer gesperrten Straße mit erheblichen Abschlägen. Wer nur eine Teilkasko hat, bleibt auf dem gesamten Schaden sitzen, da diese nur für geparkte Fahrzeuge aufkommt.

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