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Verkehrsnachrichten aus Hannover und Niedersachsen: Staus, Sperrungen, ÖPNV, Bahnverkehr und Mobilitätsentwicklungen.

Verkehrshinweis

Vollsperrung der Ortsdurchfahrt Laatzen wegen Straßenarbeiten

2. Februar 2022/in Verkehr

HANNOVER / LAATZEN (PM). Von Montag, 07. Februar 2022, bis Freitag, 25. März 2022 wird die im Auftrag der Region Hannover die Wülferoder Straße (K 218) saniert.

Gleichzeitig wird beidseitigder Gehwegbelag aufgrund von Unebenheiten sowie die Fahrbahndecke auf der Brücke über die B 6 erneuert. Die Baustrecke reicht vom Kreisverkehrsplatz bis zur Stadtgrenze der Landeshauptstadt Hannover in der Ortsdurchfahrt Laatzen. Die Bauarbeiten werden unter Vollsperrung durchgeführt.

Eine Umleitungsstrecke ist ausgeschildert: Sie führt über die K 260, B 443 und L 388 nach Wülfelrode. Die Benachrichtigung der Anlieger ist bereits erfolgt. Die Baukosten betragen ca. 415.500 Euro.

Verkehrshinweis

Leitungsarbeiten im Umfeld der Willmerstraße – Verkehrsbehinderungen zu erwarten

6. Januar 2022/in Verkehr

HANNOVER (PM). Im Vorfeld der geplanten mehrjährigen Sanierung des Südschnellwegs einschließlich Baus eines Tunnels unter der Hildesheimer Straße startet die Stadtentwässerung Hannover am kommenden Montag (10. Januar) mit Leitungsarbeiten. Bis voraussichtlich Ende Mai lässt das Unternehmen neue Schmutz- und Regenwasserkanäle anlegen. Während der Bauzeit kommt es im Bereich Willmerstraße/Landwehrstraße und Willmerstraße/Heuerstraße zu Einschränkungen im Straßenverkehr.

Zu Beginn ist die Einmündung Landwehrstraße/Willmerstraße gesperrt und in dieser Höhe nur ein Fahrstreifen der Willmerstraße in Richtung Osten befahrbar. Ab voraussichtlich Mitte Februar werden in der Gegenrichtung die Einmündung Heuerstraße/Willmerstraße sowie ein Fahrstreifen gesperrt. Die Kanalarbeiten erfordern es zudem, die Willmerstraße Richtung Osten voraussichtlich ab März für etwa vier bis sechs Wochen komplett zu sperren. Das betrifft auch die Abfahrt vom Südschnellweg in diesem Bereich.

Überlebenswichtig: Rettungsgasse bilden! – Rettungsgasse ADAC Otto

Überlebenswichtig: Rettungsgasse bilden!

29. Dezember 2021/in Panorama, Verkehr

MÜNCHEN (PM). Nach einem Unfall zählt jede Minute. Umso wichtiger, dass Polizei, Krankenwagen oder Feuerwehr schnell und ungehindert zum Unfallort kommen und Unfallopfern helfen. Der ADAC weist darauf hin, dass auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen außerorts bereits dann, wenn der Verkehr nur noch mit Schrittgeschwindigkeit unterwegs ist, eine Gasse für Rettungsfahrzeuge geschaffen werden muss. Wer auf dem linken Fahrstreifen unterwegs ist, muss nach links ausweichen. Auf allen übrigen Fahrstreifen muss man nach rechts weichen, um so den Einsatzfahrzeugen den notwendigen Platz zu verschaffen.

Wenn die Fahrzeuge bereits dicht an dicht stehen, besteht kaum noch die Möglichkeit, den Einsatzfahrzeugen rechtzeitig Platz zu machen. Befahren dürfen die Rettungsgasse nur Polizei- und Hilfsfahrzeuge, Feuerwehr-, Notarzt und Rettungswägen sowie Bergungs- und Abschleppfahrzeuge. Für alle anderen ist die Durchfahrt tabu. Auf 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot wurden die Strafen inzwischen aufgestockt, wenn eine erforderliche Rettungsgasse nicht gebildet wird.

Den Standstreifen dürfen Autofahrer nur dann benutzen, wenn sie von der Polizei dazu aufgefordert werden oder wenn aus Platzgründen keine andere Möglichkeit besteht, eine Rettungsgasse zu bilden.

Das Wissen der Autofahrer um die Bildung der Rettungsgasse hat sich in den letzten Jahren verbessert: Wie eine Umfrage des ADAC aus dem Jahr 2020 unter seinen Mitgliedern gezeigt hat, wussten damals 84 Prozent der Befragten, wann für Krankenwagen, Polizei oder Feuerwehr Platz gemacht werden muss. Im Jahr 2018 war dies nur 73 Prozent bekannt. Der ADAC sieht die verbesserten Autofahrer-Kenntnisse als Erfolg der intensiven Aufklärungs- und Informationskampagnen der vorangegangenen Jahre.

Überlebenswichtig: Rettungsgasse bilden! – adac ev verkehr grafik rettungsgasse scaled

Quelle: ADAC e.V.

Verkehrshinweis

Kugelfangtrift ab 21. Dezember in Bothfeld wieder in beide Richtungen befahrbar

13. Dezember 2021/in Verkehr

HANNOVER (PM). Der Bau des Hochbahnsteiges an der Stadtbahnhaltestelle Bothfeld geht in die finale Phase. Damit einher gehen Erleichterungen für Autofahrer und die Menschen, die in den umliegenden Straßen wohnen. Lange Zeit war die Kugelfangtrift nur als Einbahnstraße nutzbar oder ganz gesperrt. Die Sperrung wird nun aufgehoben. 

Nachdem der Asphalt in dem an den Hochbahnsteig angrenzenden Bereich der Kugelfangrift eingebaut worden ist, wird die Straße ab Montag, 21. Dezember, wieder in beide Richtungen für den Individualverkehr befahr sein. Dann kann auch die Bushaltestelle in der Kugelfangtrift wieder angefahren werden. Die Umleitung über die Ebelingstraße entfällt dann.

Der Hochbahnsteig soll Ende Februar oder Anfang März 2022 in Betrieb genommen werden. Für die drei noch verbliebenen Niedrigbahnsteige in Bothfeld an den Haltestellen Bothfelder Kirchweg, Stadtfriedhof Bothfeld sowie dem Endpunkt Fasanenkrug laufen derzeit die Planungen. Als nächstes soll die Haltestelle Stadtfriedhof Bothfeld barrierefrei ausgebaut werden.

 

Neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsteilnehmer gilt ab heute – Neuer Bussgeldkatalog

Neuer Bußgeldkatalog für Verkehrsteilnehmer gilt ab heute

9. November 2021/in Niedersachsen, Verkehr

BERLIN (red). Ab heute (9. November 2021) gilt in Deutschland der neue Bußgeldkatalog und damit eine zum Teil empfindliche Erhöhung der Geldstrafen, Punkte oder eines Fahrverbots für Verkehrsteilnehmer bei Verstößen.

Temposünder und Falschparker werden nun mit höheren Geldstrafen zur Kasse gebeten. Teilweise verdoppeln sich die Geldbußen. Die Fahrverbotsgrenzen bei Überschreitung der Geschwindigkeit bleiben aber unverändert. Mit der neuen Regelung verfolgt man das Ziel, Radfahrer und Fußgänger im Straßenverkehr besser zu schützen.

Was ändert sich nun für die Verkehrsteilnehmer

Das Parken auf Geh- oder Radwegen

Das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe kosten künftig bis zu 110 Euro. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet, ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen.

Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.

Für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve sieht der Bußgeldkatalog eine Geldbuße von 35 Euro vor. Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 Euro fällig.

Was passiert beim Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz

Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem zukünftigen Bußgeld von 55 Euro rechnen.

Parken auf Plätzen, die ausschließlich für E-Fahrzeuge oder Carsharing-PKW´s gedacht sind

Neu aufgenommen in den Bußgeldkatalog wurde das unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge hat ein Bußgeld von 55 Euro zur Folge.

Das Parken oder Zustellen von gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten

Bei Parkverstößen in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten oder mit Behinderung von Rettungsfahrzeugen wird das Bußgeld auf bis zu 100 Euro erhöht.

Nichtbildung oder Nutzung einer Rettungsgasse wird richtig teuer

Für das unerlaubte Nutzen sowie Nichtbilden einer Rettungsgasse werden künftig zwischen 200 und 320 Euro Bußgeld, ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte im Fahreignungsregister fällig.

Die vorschriftswidrige Nutzung von Geh- oder Radwegen

Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen wird nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. Auch Radfahrer werden bei Verstößen, die im Bußgeldkatalog aufgeführt sind, mit Geldstrafen bis 100 Euro zur Kasse gebeten.

Autoposing und belästigendes Hin- und Herfahren wird teuer

Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie dem belästigenden unnützen Hin- und Herfahren wird auf bis zu 100 Euro angehoben.

Geldstrafe für zu schnelle Fahren inner- oder außerorts für PKW´s bis 3,5t wird deutlich angehoben

Im Schnitt werden die Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen inner- wie außerorts doppelt so teuer. Dafür bleiben die Fahrverbotsregelungen mit Punkten und Führerscheinentzug wie vor der Bußgeldreform bestehen. Für normale Pkw bis 3,5 Tonnen gelten fortan folgende Bußgelder:

Innerorts:

bis 10 km/h zu schnell: 30 statt 15 Euro
11 bis 15 km/h zu schnell: 50 statt 25 Euro
16 bis 20 km/h zu schnell: 70 statt 35 Euro
21 bis 25 km/h zu schnell: 115 statt 80 Euro plus 1 Punkt
26 bis 30 km/h zu schnell: 180 statt 100 Euro plus 1 Punkt und (1 Monat Fahrverbot)*
31 bis 40 km/h zu schnell: 260 statt 160 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
41 bis 50 km/h zu schnell: 400 statt 200 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
51 bis 60 km/h zu schnell: 560 statt 280 Euro plus 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
61 bis 70 km/h zu schnell: 700 statt 480 Euro plus 2 Punkte und 2 Monate Fahrverbot
über 70 km/h zu schnell: 800 statt 680 Euro plus 2 Punkte und 3 Monate Fahrverbot

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Außerorts:

bis 10 km/h zu schnell: 20 statt 10 Euro
11 bis 15 km/h zu schnell: 40 statt 20 Euro
16 bis 20 km/h zu schnell: 60 statt 30 Euro
21 bis 25 km/h zu schnell: 100 statt 70 Euro plus 1 Punkt
26 bis 30 km/h zu schnell: 150 statt 80 Euro plus 1 Punkt und (1 Monat Fahrverbot)*
31 bis 40 km/h zu schnell: 200 statt 120 Euro plus 1 Punkt und (1 Monat Fahrverbot)*
41 bis 50 km/h zu schnell: 320 statt 160 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
51 bis 60 km/h zu schnell: 480 statt 240 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot
61 bis 70 km/h zu schnell: 600 statt 440 Euro plus 2 Punkte und 2 Monat Fahrverbot
über 70 km/h zu schnell: 700 statt 600 Euro plus 2 Punkte und 3 Monat Fahrverbot

* Ein Fahrverbot gibt es in der Regel nur, wenn es zweimal innerhalb eines Jahres zu einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 26 km/h oder mehr kommt.

Für Pkw mit Anhänger / Fahrzeuge schwerer als 3,5 t sowie Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder Passagierbusse gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen noch höhere Geldbußen und  nach dem neuen Bußgeldkatalog.

Hinzu kommen noch weitere Regelungen ab dem 9. November

Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.

Daneben sieht der Bußgeldkatalog auch die Anpassung weiterer Geldbußen vor, so z. B. für fehlerhafte Abbiegevorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw. Aussteigen.


Eine gute verständliche Übersicht über den neuen Bußgeldkatalog ab 9. November 2021 gibt es auf www.bussgeldkatalog.org als PDF-Datei

 

Verkehrshinweis

Gleisbaumaßnahmen: Badenstedter Straße wird zur Einbahnstraße

11. Oktober 2021/in Verkehr

HANNOVER (PM). Für die Verlegung der Stadtbahngleise neben die Badenstedter Straße beginnt die nächste Bauphase. Damit die Stadtbahnen von August kommenden Jahres an zwischen der Haltestelle Körtingsdorfer Weg und der Brücke der Güterumgehungsbahn der Deutschen Bahn AG in einem separaten Gleisbett fahren können, muss hier nun die Verkehrsführung angepasst werden.

Im Zeitraum von Montag, 11. Oktober 2021, bis voraussichtlich 30. April 2022 wird die Badenstedter Straße zwischen Bartweg und Carlo-Schmid-Allee/Am Soltekampe zur Einbahnstraße. Die Straße kann nur noch in Richtung Westen, also stadtauswärts, von Fahrzeugen genutzt werden. In Richtung stadteinwärts führt die Umleitung für den Kraftfahrzeugverkehr über Carlo-Schmid-Allee und Davenstedter Straße.

Damit in dem rund 500 Meter langen Bauabschnitt Kanal- und Leitungsarbeiten fortgesetzt werden können, werden die Stadtbahnen der Linie 9 hier in den kommenden Monaten nur noch eingleisig fahren. Um den Gleiswechsel zu ermöglichen, wird vor der Haltestelle Körtingsdorfer Weg eine Weiche eingebaut. Dies geschieht vom 16. bis 21. Oktober 2021. Da die Arbeiten nur erledigt werden können, wenn hier kein Zugverkehr stattfindet, wird der Stadtbahnverkehr von 5 Uhr an am Samstag, 16. Oktober, eingestellt. Die Linie 9 verkehrt wieder regulär ab Betriebsbeginn am Donnerstag, 21. Oktober. In dieser Zeit richtet die ÜSTRA einen Ersatzverkehr mit Bussen zwischen den Haltestellen Schwarzer Bär und Endpunkt Empelde ein. Über Details zum Schienenersatzverkehr informiert die ÜSTRA.

Für die Bauarbeiten wird außerdem die Einmündung der Petermannstraße in die Badenstedter Straße vom 11. bis 25. Oktober gesperrt. Danach können Fahrzeuge von der Petermannstraße nach links in die Badenstedter Straße einbiegen und in Richtung stadtauswärts fahren.

Verkehrshinweis

Einrichtung einer Tempo 40-Regelung in der Friedrich-Ebert-Straße

9. Oktober 2021/in Verkehr

HANNOVER (PM/red). Am Montag (11. Oktober) wird die auf der Göttinger Straße bereits seit vielen Jahren bestehende Tempo 40-Regelung auf die Friedrich-Ebert-Straße bis zum Ricklinger Kreisel ausgeweitet.

Die Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit in der Friedrich-Ebert-Straße ist ein Beitrag zum Schutz der Wohnbevölkerung vor Luftschadstoffen und fester Bestandteil des im Sommer 2021 zwischen der Stadt Hannover und der Deutschen Umwelthilfe geschlossenen Vergleichs zur Beendigung eines Klageverfahrens vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht.

Höhere Bußgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitung© ADAC-Uwe Rattay

Schärfere Regeln für Falschparker

7. Oktober 2021/in Verkehr

MÜNCHEN (PM). Der Bundesrat wird voraussichtlich am Freitag, den 8. Oktober 2021, den Änderungen in der Bußgeldkatalogverordnung zustimmen. Die wichtigsten neuen Regelungen:

Mit deutlich schärferen Strafen müssen Falschparker rechnen: Für Halten und Parken mit Behinderung auf dem Rad- oder Gehweg oder in zweiter Reihe wird neben einem Bußgeld von mindestens 70 Euro auch ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg fällig. Vielen Verkehrsteilnehmern drohen Einträge, da Halten in zweiter Reihe fast immer eine gewisse Behinderung darstellt, wenn es zur Anzeige kommt. Der ADAC hatte diese neue Systematik im Gesetzgebungsverfahren kritisiert und stattdessen angeregt, einen Punkt erst bei Vorliegen einer Gefährdung zu verhängen.

Auch Temposünder müssen zukünftig deutlich tiefer in die Tasche greifen. Wer mit dem Auto oder Motorrad bis zu 20 Stundenkilometer zu schnell fährt, zahlt demnächst doppelt so viel wie bisher. Die Fahrverbotsgrenzen hingegen bleiben unverändert. Die ursprünglich geplanten Verschärfungen ab 21 km/h innerorts und 26 km/h außerorts wurden auch auf Drängen des ADAC korrigiert. Der ADAC hält die Erhöhung der Bußgelder im Sinne der Abschreckung für angemessen. Wichtig auch: Wie bisher gibt es erst für Übertretungen ab 21 km/h einen Punkt in Flensburg.

Für das Nichtbilden oder unerlaubte Nutzen einer Rettungsgasse drohen nicht nur Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro, sondern nun auch immer ein Monat Fahrverbot sowie zwei Punkte. Das Fahrverbot wird unabhängig von einer konkreten Gefahr oder Behinderung ohne weitere Differenzierung verhängt. Gerade Motorradfahrer haben bisher gerne die Rettungsgasse im Stau genutzt und sollten das jetzt ändern.

Laut ADAC Juristen ist eine umfassende und sehr detaillierte Überarbeitung der Bußgeldkatalogverordnung in den kommenden Jahren notwendig, da viele punktuelle Neuregelungen die eigentliche Systematik aufgelöst haben. Sie muss in weiten Teilen reformiert und durchgängig am jeweils vorliegenden Gefährdungspotenzial ausgerichtet werden. Der entscheidende Impuls dazu könnte bereits beim Verkehrsgerichtstag 2022 im Januar in Goslar erfolgen.

Verkehrshinweis

Forstarbeiten: Fritz-Behrens-Allee am Sonntag gesperrt

4. Oktober 2021/in Verkehr

HANNOVER ( PM). Die Fritz-Behrens-Allee (Stadtteil Zoo, zwischen Neues Haus und Bernadotteallee) wird am kommenden Sonntag (10. Oktober) für die Zeit von 7 bis circa 17 Uhr gesperrt. Grund sind notwendige Baumpflegearbeiten des Fachbereichs Umwelt und Stadtgrün in der Vorderen Eilenriede.

Eine Umleitung für Zoobesucher*innen – über Hohenzollernstraße und Bernadotteallee (und entsprechend umgekehrt) – ist ausgeschildert. Auch die Geh- und Radwege an der Straße sind in der genannten Zeit für die Nutzung gesperrt. Fußgänger*innen und Radfahrende können die Wege an der parallel verlaufenden Hindenburgstraße benutzen.

Sollten die Baumpflegearbeiten vor 17 Uhr beendet sein, wird die Fritz-Behrens-Allee entsprechend früher wieder für den kompletten Verkehr freigegeben.

Die Arbeiten sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht erforderlich. An einigen Bäumen wird Totholz aus den Kronen entfernt. Zudem müssen insgesamt sieben Bäume (zwei Ahorne, drei Buchen, zwei Eichen) gefällt werden, weil die Stand- oder Bruchsicherheit nicht mehr gewährleistet werden kann. Grund sind Trockenheitsschäden der vergangenen Jahre. Im kommenden Frühjahr werden entlang der Fritz-Behrens-Allee neue Bäume als Ersatz gepflanzt.

Verkehrshinweis

Hochbahnsteig Bothfeld geht früher in Betrieb – längere Verkehrseinschränkungen

11. September 2021/in Verkehr

HANNOVER (PM). Für den Bau des Hochbahnsteiges an der Stadtbahnhaltestelle Bothfeld müssen Einschränkungen des Individualverkehrs teilweise länger bestehen bleiben. Die Sperrung des gesamten Einmündungsbereiches von Sutelstraße und Kugelfangtrift ist teilweise wieder aufgehoben. Die Sutelstraße ist seit Mittwoch, 8. September, wieder in beide Richtungen befahrbar.

Aber die Wiederherstellungsarbeiten nach den umfangreichen Leitungsbauarbeiten sind umfangreicher als ursprünglich angenommen. Deshalb kann die Kugelfangtrift entgegen den Planungen noch nicht wieder als Einbahnstraße in Richtung der Kreuzung Sündernstraße/Langenforther Straße befahren werden. Die komplette Sperrung in diesem Abschnitt bleibt noch bis Mitte November bestehen. Dann gilt wieder die Einbahnregelung. Zum Jahreswechsel soll die Kugelfangrift wieder in beide Fahrtrichtungen nutzbar sein.

Positiver Effekt der längeren Straßensperrung: Einige Bauarbeiten können schneller abgeschlossen werden. Deshalb wird der Hochbahnsteig vermutlich schon Ende Februar oder Anfang März in Betrieb genommen. Dies ist jedoch abhängig von der Witterung in der kalten Jahreszeit. Ursprünglich war die Inbetriebnahme erst für das Frühjahr/den Frühsommer 2022 vorgesehen.

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