Wahlbriefe

Wahlbriefe müssen spätestens am 23. Februar vorliegen

Deutsche Post garantiert Zustellung bei Einwurf bis 20. Februar.

WIESBADEN (redu). Für die Bundestagswahl 2025 ist die rechtzeitige Abgabe von Wahlbriefen entscheidend. Wie die Bundeswahlleiterin mitteilt, müssen Wahlbriefe mit dem ausgefüllten Stimmzettel spätestens am Wahltag, dem 23. Februar 2025, bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen. Maßgeblich ist der tatsächliche Eingang – der Poststempel reicht nicht aus.

Die Deutsche Post sichert zu, dass Wahlbriefe, die bis spätestens Donnerstag, den 20. Februar 2025, vor der letzten Leerung eines Briefkastens eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden, rechtzeitig zugestellt werden. Wählerinnen und Wähler sollten daher sicherstellen, dass sie ihre Unterlagen frühzeitig absenden, um Verzögerungen zu vermeiden.

Für eine rechtzeitige Zustellung empfiehlt es sich, den Wahlbrief nicht erst kurz vor der Frist abzuschicken. Alternativ kann der Wahlbrief direkt bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle abgegeben werden. Wer per Briefwahl wählt, sollte die Fristen genau beachten, um sicherzustellen, dass seine Stimme zählt.

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