Erscheinungsbild der Polizei: Neue Regeln in Niedersachsen
Ab 29. Oktober gelten neue Vorgaben für Tätowierungen und Piercings im Polizeidienst.
HANNOVER (redu) – Für das Erscheinungsbild der Polizei gelten in Niedersachsen ab Donnerstag, 29. Oktober 2026, neue Regeln: Tätowierungen an Armen und Beinen sind grundsätzlich zulässig. Auch kleine, unauffällige Piercings können erlaubt sein. Für beides gelten weiterhin Anforderungen an ein neutrales und professionelles Auftreten.
Die Verordnung des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres, Sport und Digitalisierung ersetzt den bislang geltenden Erlass aus dem Jahr 2013. Sie konkretisiert bundesrechtliche Vorgaben und schafft einen landesweit einheitlichen Maßstab.
Die Vorgaben zum Erscheinungsbild der Polizei erlauben Tätowierungen an Armen und Beinen, sofern sie mit einem neutralen, achtungs- und vertrauenswürdigen Auftreten vereinbar sind. Tattoos mit verfassungsfeindlichem, diskriminierendem, gewaltverherrlichendem oder sonst menschenverachtendem Charakter bleiben verboten.
Einschränkungen für Gesicht, Hals und Hände
Tätowierungen im Gesicht sind weiterhin nicht zulässig. Tattoos am Hals oder an den Händen sind unzulässig, wenn sie nicht angemessen abgedeckt werden können, etwa durch Dienstkleidung. Dezentes Permanent Make-up ist erlaubt, sofern es den Anforderungen an ein neutrales Auftreten entspricht.
Kleine und unauffällige Piercings können zulässig sein. Sie müssen den Anforderungen an Sicherheit, Eigensicherung und ein professionelles Erscheinungsbild entsprechen. Größere Piercings sowie sogenannte Tunnel oder Plugs bleiben untersagt.
Rückmeldungen aus dem Dienstalltag eingeflossen
Die Verordnung durchlief einen breiten Beteiligungsprozess, in den insbesondere die Berufsvertretungen eingebunden waren. Praktische Aspekte aus deren Rückmeldungen flossen in die abschließenden Regelungen ein.
Innenministerin Daniela Behrens begründet die Neuregelung mit dem gesellschaftlichen Wandel. Sichtbare Tätowierungen und dezente Piercings seien Ausdruck von Individualität. Die Professionalität der Polizei bemesse sich am Engagement, an der Kompetenz und am Verantwortungsbewusstsein der Beamtinnen und Beamten. Entscheidend bleibe eine leistungsfähige, professionelle und bürgernahe Polizei.









