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Aktuelle Nachrichten aus der Landeshauptstadt Hannover – lokale Meldungen, Polizei, Politik und Stadtgeschehen.

Einigungsvorschlag zum Kohleausstieg in Hannover – Kohleausstieg

Einigungsvorschlag zum Kohleausstieg in Hannover

20. Mai 2021/in Hannover

HANNOVER (PM). Raus aus der Kohle: Die Stadt Hannover will die Energiewende vorantreiben und bis 2035 möglichst klimaneutral sein. Dem Kohlekraftwerk Stöcken kommt dabei eine Schlüsselrolle zu. Deshalb soll es so schnell wie möglich vom Netz gehen  − dieses Ziel strebt auch Betreiber enercity an. In der aktuellen Diskussion über die Abschaltung des Kraftwerks liegt nun ein Vorschlag für eine Vereinbarung auf dem Tisch, der den Ratsgremien und den Mitgliedern des Bürger*innenbegehrens „hannover erneuerbar“ zur Beratung vorgelegt wird. Das teilt Oberbürgermeister Belit Onay mit.

Demnach erklärt sich Energiedienstleister enercity bereit, nachprüfbar so früh wie möglich das Kohlekraftwerk stillzulegen – angestrebt wird das Jahr 2026. Ein weiterer Kernpunkt des Vorschlags ist, dass die Stadt und enercity für die Jahre 2021 bis 2023 den Menschen in Hannover insgesamt 35 Millionen Euro zur Verfügung stellen, um CO2-mindernde Maßnahmen zu finanzieren. Dazu zählen eine Initiative zum Ölheizungstausch, eine Anschlusspflicht für bisher fossile Heizanlagen ans Fernwärmenetz (bei Neubauten oder Anlagentausch bei Bestandsbauten), eine Heizungseffizienz-Offensive sowie der Plan, den ersten Block im Kohlekraftwerk nach Möglichkeit ein Jahr früher als geplant, also 2024, stillzulegen. Mit diesem Bündel an  Maßnahmen soll es gelingen, bis 2035 rund 800.000 Tonnen Kohlendioxid einzusparen. Dies entspricht mehr als der Hälfte des CO2-Ausstoßes für das Kohlekraftwerk in seiner bisher geplanten Laufzeit bis 2030. Die Vereinbarung sieht ferner vor, dass der Oberbürgermeister einen Beirat mit Teilnehmer*innen vom Bürger*innenbegehren, der Stadtverwaltung und von enercity einberuft, um für alle Beteiligte Transparenz über die Umsetzung vereinbarter Maßnahmen herzustellen.

 

„Intensive und konstruktive Beratungen“

 

Für die Landeshauptstadt haben neben dem Oberbürgermeister die Wirtschafts- und Umweltdezernentin Sabine Tegtmeyer-Dette sowie Finanzdezernent Dr. Axel von der Ohe den Einigungsvorschlag mit der enercity AG sowie mit Vertreter*innen des Bürger*innenbegehrens „hannover erneuerbar“ verhandelt. „Die Beratungen waren intensiv und sehr konstruktiv“, wie Belit Onay betont. „Alle Beteiligten einte das gemeinsame Ziel, den Kohleausstieg so schnell wie möglich zu vollziehen, um einen wirksamen Beitrag für mehr Klimaschutz zu leisten. Dieser Kompromissvorschlag verbindet das Notwendige mit dem Machbaren. Die Landeshauptstadt macht vor, wie der Kohleausstieg und eine klimafreundliche Wärmeversorgung auf kommunaler Ebene gelingen können. Wir schlagen vor, dafür die erforderliche Anschubfinanzierung zu leisten. Ich setze darauf, dass dieser Kompromiss tragfähig ist.“

„Von dem Bündel an Maßnahmen profitieren unsere Kundinnen und Kunden heute, aber vor allem die Generationen von morgen. Diese tragfähige Lösung war möglich durch offenen und konstruktiven Dialog und genau diesen wünsche ich mir auch mit den Bürgerinnen und Bürgern in Hannover im Rahmen der Genehmigungsprozesse für die 10 bis 14 neuen Anlagen, die in den kommenden Jahren gebaut werden. Für uns ist und bleibt wichtig, die Wärmewende nicht nur für die Menschen, sondern auch mit den Menschen zu gestalten − und zwar nachhaltig, leistbar und zuverlässig“, sagt enercity-Vorsitzende Dr. Susanna Zapreva.

Die vorgelegten Maßnahmen sind auch deshalb für die Bürger*innen der Landeshauptstadt von hoher Bedeutung, weil durch den CO2-Preis die Kosten für Heizöl und Erdgas kontinuierlich steigen werden. Die Orientierung auf Fernwärme und Wärmepumpen als Alternativen fördert damit genau die Wärmeträger, die in Zukunft für die Verbraucher*innen preiswerter sein werden.

 

„Finanzielle Unterstützung von Bund und Land notwendig“

 

Wenn alle Beteiligten dem Kompromiss zustimmen, wird er durch einen Beschluss des Rates sowie durch einen Vertrag zwischen enercity und der Landeshauptstadt in einen rechtsverbindlichen Rahmen überführt. Nach dem Ratsbeschluss wird das Bürger*innenbegehren „hannover erneuerbar“ keine weiteren Unterschriften mehr sammeln und bei der Landeshauptstadt einreichen.  Die Initiative hatte sich im Januar 2021 mit der Forderung gegründet, in der Satzung von enercity verbindlich festzulegen, dass das Kohlekraftwerk in Stöcken schon 2026 abzuschalten ist und möglichst bald auch auf Gas zu verzichten.

„Wir freuen uns sehr darüber, dass ein Einigungsvorschlag erreicht wurde, mit dem der Ausstieg aus der Kohleverbrennung nun blockweise für 2024 und 2026 angestrebt wird und zugleich noch weitere Maßnahmen anderer Bereiche der Wärmewende voranbringen sollen. Es ist großartig, dass dieses Ziel nun mit aller Kraft vorangetrieben werden kann – und zwar gemeinsam. Es wäre ein großer Erfolg  für den Klimaschutz in Hannover, wenn es gelingen würde, eine so breite Basis zu schmieden für diese wichtige Weichenstellung auf dem Weg Richtung Klimaneutralität der Landeshauptstadt in 2035“, sagt Johanna Gefäller von hannover erneuerbar.

„Wie schnell die Landeshauptstadt aus der Kohle aussteigt, hängt auch davon ab, wie aufwändig die Grundstückssuche und die Genehmigungsverfahren für Ersatzanlagen sind und ob es absehbar finanzielle Unterstützung vom Bund oder vom Land für die Umstellung auf alternative Energien gibt“, erklärt Belit Onay. Der Kohleausstieg in Hannover kostet einen dreistelligen Millionenbetrag, allein enercity investiert mehr als 500 Millionen Euro.

Erst vor wenigen Tagen hatte Hannovers OB ein Schreiben an das Bundeskanzleramt mit der Forderung gerichtet, der Bund müsse die Kommunen bei der Energiewende stärker unterstützen.

Inzidenz unter 100: Maskenpflicht in Bus und Bahn wird angepasst – ÖPNV Maskenpflicht© Bernd Günther

Inzidenz unter 100: Maskenpflicht in Bus und Bahn wird angepasst

19. Mai 2021/in Hannover

HANNOVER (PM). Die Inzidenz liegt in der Region Hannover seit mehr als fünf Werktagen unter 100. Demzufolge greift laut des aktuellen Infektionsschutzgesetzes ab Donnerstag, 20. Mai 2021, eine angepasste Maskenpflicht im ÖPNV, sodass in Bussen und Bahnen sowohl FFP2-Masken als auch wieder OP-Masken zulässig  sind. 

Durch die bundesweiten Änderungen im Infektionsschutzgesetz galt in den Fahrzeugen von ÜSTRA und regiobus seit Samstag, 24. April 2021, wegen der Inzidenz von über 100 eine Tragepflicht von FFP2-Masken oder KN95-/N95-Masken. Eine OP-Maske war nicht mehr ausreichend.

Maskenpflicht gilt in Fahrzeugen, Stationen und Haltestellen
Nach wie vor gilt die Maskenpflicht sowohl in den Fahrzeugen des ÖPNVs als auch in Stationen sowie an Haltestellen. Von dieser Regelung ausgenommen sind Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres, sowie Personen, deren Erkrankung das Tragen einer Maske nicht möglich macht. Letztere sollten ein entsprechendes Attest mit sich führen, welches sie auf Verlangen des Prüfpersonals vorzeigen.
Die Service- und Prüfpersonale von ÜSTRA und regiobus werden weiterhin auf die Einhaltung der Maskenpflicht achten und Personen mit nicht ausreichendem Schutz ansprechen. Wie bisher wird über Ansagen sowie Infodisplays über die veränderten Regelungen informiert.
Aktuelle Informationen zur Infektionslage in der Region Hannover, nach der sich die jeweiligen Maßnahmen im ÖPNV richten, finden Sie auf den Internetseiten der Region Hannover.

Inzidenz stabil unter 100: Ende der Testpflicht im Erlebnis-Zoo – BGPress 5915

Inzidenz stabil unter 100: Ende der Testpflicht im Erlebnis-Zoo

19. Mai 2021/in Hannover

HANNOVER (PM). Erleichterung im Erlebnis-Zoo Hannover: Die Region Hannover ist keine Hochinzidenz-Kommune mehr. Das hat sie am Mittwoch bekanntgegeben, nachdem der Inzidenzwert in der Region an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen unter 100 lag und auch aktuell die Tendenz ‚sinkend‘ zeigt. Ab Donnerstag löst nun die Niedersächsische Corona-Verordnung die zurzeit geltende Notbremse der Bundesregierung ab. Für den Zoobesuch bedeutet das: Beim Einlass entfällt der Nachweis eines bestätigten negativen Testergebnisses auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2.

„Wir sind sehr erleichtert“, so Zoo-Geschäftsführer Andreas M. Casdorff, „und freuen uns, unseren Zoobesuchern wieder einen vereinfachten Zutritt zu einem Spaziergang durch den Zoo ermöglichen zu können.“

Seit Einführung der Testpflicht verzeichnet der Zoo einen starken Rückgang der Besucherzahlen, der auch mit wirtschaftlichen Herausforderungen verbunden ist. Mit den Lockerungen wächst beim Zoo-Team nun die Hoffnung auf eine besucherstarke Sommersaison, die am Pfingstwochenende mit vorsichtigem Schwung beginnen könnte. „Unser etabliertes Hygienekonzept besteht natürlich weiterhin und sorgt für einen sicheren Zoobesuch für unsere Gäste,“ sagt Casdorff.

Die niedersächsische Verordnung erlaubt die Zoo-Öffnung ohne Testpflicht, allerdings bei nur maximal 50-prozentiger Kapazität. Daher benötigen Tagesgäste nach wie vor ein termingebundenes Ticket, Jahreskarteninhaber eine kostenlose Zutrittsberechtigung. Die Maskenpflicht behält der Zoo ebenfalls bei.

Auch die Außengastronomie im Zoo darf aufgrund der niedrigeren Inzidenzwerte wieder öffnen. Allerdings benötigen die Gäste hier laut Verordnung weiterhin einen negativen Test-, Impf- oder Genesungsnachweis. „Das Gastro-Team ist begeistert, nach so langer Zeit wieder Gäste begrüßen zu dürfen und ihnen vorsichtig ein Stück Normalität zurückzubringen,“ freut sich der Zoo-Geschäftsführer – auch wenn die Zoo-Gastronomie ab Freitag zunächst nur im Außenbereich der Yukon Market Hall mit einem ersten gastronomischen Angebot öffnet. Die Kontaktverfolgung wird durch die luca App oder die Corona-Warn-App sichergestellt. Die gewohnten To-Go-Angebote bleiben für alle Zoobesucher bestehen.

Rathaus Hannover

Bundes-Notbremse greift in der Region Hannover nicht mehr

19. Mai 2021/in Hannover

REGION HANNOVER (PM).  Seit Mittwoch, 12. Mai 2021, liegt die 7-Tage-Inzidenz in der Region Hannover unter der Schwelle von 100 und ist seitdem konsequent gesunken. Aktuell liegt sie laut RKI bei 51,0. Damit sind die im Bundesgesetz vorgegebenen fünf Werktage erfüllt, die zur Aufhebung der sogenannten „Bundesnotbremse“ notwendig sind. Das stellt die Region Hannover am heutigen Mittwoch mit einer Allgemeinverfügung fest.

Regionspräsident Hauke Jagau sagt: „Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung Normalität. Auch wenn die Regeln gelockert werden, bleibt die Verantwortung für sich und andere. Deswegen sollten jeder für sich weiterhin darauf bedacht sein, sich weiter vernünftig zu verhalten.“

Ab Donnerstag, 20. Mai gilt damit in der Region Hannover auf Grundlage der niedersächsischen Landesverordnung vom 8. Mai 2021 unter anderem folgendes:

  • Die Ausgangsbeschränkungen fallen für die Region Hannover weg. Es darf sich also wieder jede Bürgerin und jeder Bürger auch nach 22 Uhr außerhalb des eigenen Hausstandes aufhalten.
  • Bei privaten Treffen gilt ab Donnerstag folgendes: Ein Haushalt darf sich mit zwei Personen eines anderen Haushalts treffen. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt, nicht zusammenlebende Paare gelten als ein Haushalt. Genesene sowie vollständig geimpfte Personen zählen ebenfalls nicht.
  • Im Einzelhandel dürfen Lebensmittelgeschäfte sowie Geschäfte für Güter und Dienstleistungen des täglichen Bedarfs mit Hygienekonzept aber ohne notwendigen Schnelltest öffnen. Andere Geschäfte ab 200 Quadratmeter dürfen wieder regulär Kunden empfangen, wenn diese einen negativen Schnelltest vorweisen können. Ausnahmen: Vollständig geimpfte oder genesene Personen. Achtung: Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmeter Verkaufsfläche dürfen sich aussuchen, ob Kundinnen und Kunden spontan mit Schnelltest oder mit Terminvereinbarung kommen.
  • Körpernahe Dienstleistungen dürfen mit einem Hygienekonzept vollumfänglich öffnen. Dazu zählen etwa Friseurbetriebe, Massagestudios oder Kosmetikstudios. Wenn während der Dienstlistung nicht dauerhaft eine medizinische Maske getragen werden kann, muss der Kunde bzw. die Kundin einen aktuellen negativen Schnelltest vorweisen. Sexuelle Dienstleistungen sind weiterhin nicht erlaubt.
  • Die Außengastronomie darf ebenfalls öffnen. Grundvoraussetzung ist immer ein Hygienekonzept, zu dem unter anderem auch weitreichende Abstände zwischen den Tischen gehört. Voraussetzung auch hier ein aktueller negativer Schnelltest. Ausnahmen: Vollständig geimpfte oder genesene Personen.
  • Sport ist ebenfalls wieder in einem größeren Ausmaß möglich. Erwachsene, die entweder aktuell getestet, genesen oder vollständig geimpft sind, dürfen unter freiem Himmel wieder kontaktlosen Sport – auch in Gruppen – betreiben. Der Abstand von zwei Metern muss aber eingehalten werden. Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 18 Jahren ist auch Kontaktsport mit bis zu 35 Personen wieder erlaubt.
  • Ohne tagesaktuellen Test können nun auch Zoos, Tierparks oder botanische Gärten betreten werden. Das gilt allerdings nur für die Außenbereiche. Wenn Innenbereiche geöffnet werden sollen, brauchen Besucherinnen und Besucher einen tagesaktuellen Test.
  • Museen, Galerien und Ausstellungen dürfen mit einer maximalen Auslastung von 50 Prozent wieder für Menschen öffnen, die einen aktuellen Test vorweisen können, oder genesen bzw. vollständig geimpft sind. Für Kinos, Theater oder Kulturzentren sind Open-Air-Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen erlaubt. Auch hier gilt als Zulassungsvoraussetzung ein aktueller Test, Genesung oder vollständiger Impfschutz.

Die vollständige Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen finden Sie unter folgendem Link: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften/vorschriften-der-landesregierung-185856.html.

Regionspräsident Hauke Jagau hat sich zur Lockerung der Bundesnotbremse und den damit verbundenen Änderungen für die Region Hannover am Mittwoch (19. Mai 2021) in einem Video geäußert:

Illumination Herrenhäuser Gärten

Herrenhäuser Gärten: Illumination im Großen Garten ab 21. Mai

19. Mai 2021/in Hannover, Veranstaltungen

HANNOVER (PM). Mit dem Fortfall der Regelungen der „Bundesnotbremse“ in der Region Hannover an diesem Donnerstag und dem damit verbundenen Ende der Ausgangssperre können die Herrenhäuser Gärten wieder für romantische Abendspaziergänge öffnen: Schon am Freitag, dem 21. Mai, startet die festliche Illumination im Großen Garten über das Pfingstwochenende bis einschließlich Pfingstmontag.

Sprudelnde Brunnen und Fontänen, imposante Figuren und dichte Hecken erstrahlen in effektvollem Licht. Dazu erklingt die „Wassermusik“ von Georg Friedrich Händel in einer Aufnahme der Hannoverschen Hofkapelle. Wenn Veranstaltungen im Großen Garten stattfinden, muss die Illumination bei reduziertem Eintritt allerdings „stumm“ bleiben. Einlass ist jeweils ab 20 Uhr, von 22 bis 23 Uhr wird der Garten illuminiert. Der Eintritt beträgt vier Euro, ermäßigt drei Euro, und ist für Kinder unter 12 Jahren frei. Die Termine – üblicherweise Freitag bis Sonntag und an Feiertagen – sind im Internet unter www.herrenhausen.de zu finden.

 

Termine im ersten Halbjahr 2021

Mai: 22 bis 23 Uhr (Einlass ab 20 Uhr)

Fr., 21.5.; Sa., 22.5.; So., 23.5.; Mo. 24.5.

Fr., 28.5.*; Sa., 29.5.*; So., 30.5.*

 

Juni 22 bis 23 Uhr (Einlass ab 20 Uhr)

Fr., 4.6.*; Sa., 5.6.*; So., 6.6.*

Fr., 11.6.; Sa., 12.6.; So., 13.6.

Fr., 18.6.; Sa., 19.6.; So., 20.6.

Fr., 25.6.

 

Eintrittspreis: Vier Euro, ermäßigt drei Euro, Kinder unter 12 Jahren frei

Die Kasse schließt eine halbe Stunde vor dem Ende der Illumination.

*Illumination voraussichtlich ohne Musik wegen Parallelveranstaltung, Eintritt drei Euro

Gutachten zu Winterschäden: Keine Mängel an Bau oder Instandhaltung – Winterschäden Stadtbahn

Gutachten zu Winterschäden: Keine Mängel an Bau oder Instandhaltung

18. Mai 2021/in Hannover

HANNOVER (PM). Die Schäden am hannoverschen Stadtbahnnetz während des Wintereinbruchs im Februar dieses Jahres sind durch Schnee entstanden, den die fahrenden Stadtbahnen in die Gleiseindeckungen geschoben haben statt ihn neben dem Gleis zu verteilen. Dies ist das Ergebnis des abschließenden Gutachtens des TÜV Nord, der von der ÜSTRA mit der Schadensanalyse beauftragt wurde und das nun vorliegt. Eine falsche Bauweise oder mangelhafte Instandhaltung der Anlagen scheidet laut Gutachter als Ursache aus.

Laut Gutachten hatte Hannover mit ungewöhnlich großen Mengen besonders feinen Schnees bei gleichzeitig ortsunüblich kalten Temperaturen zu kämpfen. So wurde der Schnee durch die Räder der Stadtbahnen, die außen über die Schiene überstehen, in die Fugen neben den Gleisen gedrückt. Der feste Schnee hob die Einfassungen aus Asphalt oder Bitumen teilweise mehrere Zentimeter an. Bei den Großflächenplatten wurde der Schnee durch den Spurkranz der Räder verdichtet und in eine Fuge gedrückt, wodurch die Tragplatten angehoben wurden. Durch eine Räumung des Schnees mit Schneepflügen oder ähnlichem hätten sich diese Schäden nicht verhindern lassen, da auch dabei eine mehrere Zentimeter hohe Schneeschicht auf den Gleisen liegen geblieben wäre. Die ÜSTRA hat über die Jahre ihre drei zuletzt rund 90 Jahre alten Schneepflüge außer Betrieb genommen, da sie kaum mehr dem Stand der Technik entsprachen und ein Risiko für die Arbeits- und Betriebssicherheit darstellten. Zum Räumen der Betriebshöfe wurden geeignete Kraftfahrzeuge (Unimog und andere) beschafft. Für die Strecke sind alle Stadtbahnwagen seit den 1970er Jahren mit sogenannten Bahnräumern ausgerüstet, die den Schnee ähnlich hoch räumen wie ein Schneepflug, allerdings durch die größere Stückzahl der Fahrzeuge deutlich häufiger.

Für die Zukunft wird nun geprüft, bei welcher Witterung mit welcher Ausrüstung und auf welchen Strecken eine feinere Reinigung der Gleise während des Fahrbetriebes erfolgen kann, beispielsweise durch den verstärkten Einsatz von Taumitteln. Den Betrieb wegen Schneefalls einstellen will die ÜSTRA auch künftig möglichst nicht. Das Verkehrsunternehmen überlegt, in geeignete Räumtechnik zu investieren und weitere Verträge mit Bauunternehmen zu Winterdienst-Hilfeleistungen zu schließen, um zukünftig das Gleisnetz schneller und nachhaltiger vom Schnee zu befreien. Die angehobenen Platten sollen, wie in anderen Städten auch, zukünftig verschraubt und nicht nur aufgelegt werden.

Die Schadstellen sind inzwischen so ausgebessert, dass die betriebliche Sicherheit im ganzen Netz gewährleistet ist. An rund der Hälfte der insgesamt 150 Schadstellen gibt es noch geringen Nachbesserungsbedarf, der voraussichtlich bis Herbst dieses Jahres abgearbeitet ist. Dies soll so weit wie möglich während der Betriebspausen oder ohnehin notwendiger Sperrpausen geschehen, sodass der Stadtbahnbetrieb so wenig wie möglich eingeschränkt wird.

Ob die Kosten für die Behebungen der Winterschäden an der Infrastruktur, die sich nach derzeitigen Schätzungen auf ca. 1,5 Millionen Euro belaufen, durch eine entsprechende Versicherungen abgedeckt sind, wird derzeit noch geklärt.

Landespolizei im Einsatz© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Versammlungen im Stadtgebiet von Hannover

15. Mai 2021/in Polizei, Hannover

HANNOVER (ots). Im Stadtgebiet von Hannover sind am Samstag, 15.05.2021, mehrere Versammlungen weitgehend friedlich verlaufen. Bei einzelnen Aufzügen wurden massive Verstöße gegen Corona-Beschränkungen festgestellt. Zudem verhinderte die Polizei ein Aufeinandertreffen unterschiedlicher Lager hinsichtlich des aktuellen Nahost-Konflikts.

Den Auftakt machte gegen 12:00 Uhr eine Versammlung zum Thema „Friedlicher Protest gegen die Unterdrückung des Palästinensischen Volkes“ am Küchengarten. In der Spitze waren bei der Aktion knapp 30 Teilnehmende vor Ort. Um 13:20 Uhr wurde die Versammlung vorzeitig durch die Versammlungsleitung beendet.

Um 14:00 Uhr startete ein Aufzug zum Thema „Es reicht, Hannover geht neue positive Wege“ im Bereich des Maschsees. Nach der geplanten Route durch die Innenstadt endete die Versammlung störungsfrei gegen 16:15 Uhr am Maschsee.

Ebenfalls um 14:00 Uhr begann ein Aufzug im Bereich der Lister Meile zum Thema „Massive Angriffe der Türkei auf die Gebiete in Süd-Kurdistan“. 70 Teilnehmende bewegten sich auf einer festgelegten Route durch die Innenstadt. Circa 16:25 Uhr endete die Versammlung am Pfarrlandplatz. Am Rande kam es zu vereinzelten Störungen, die durch Polizeikräfte schnell unterbunden werden konnten.

Um 14:30 Uhr startete ein Autokorso mit dem Motto „Grundgesetz, Freiheit, Selbstbestimmung“. Dieser startete am Schützenplatz und bewegte sich auf einer festgelegten Route durch weite Teile des Stadtgebiets. Gegen 16:05 Uhr kehrte der Autokorso zum Schützenplatz zurück. Im Bereich der Brabeckstraße kam gegen 15:10 Uhr ein Polizeikrad aus zunächst ungeklärter Ursache zu Fall. Der Beamte überstand den Unfall unverletzt.

Um 15:05 Uhr startete eine Versammlung unter dem Thema „Gegen jeden Antisemitismus – Solidarität mit Israel“. Die Versammlung zog in der Spitze 300 Teilnehmende zu einer stationären Kundgebung auf den Opernplatz. Gegen 17:50 Uhr ging diese friedlich zu Ende.

Ab circa 15:50 Uhr zog ein Aufzug mit rund 470 Teilnehmenden vom Ernst-August-Platz über die Kurt-Schumacher-Straße zum Steintor. Das Thema der Versammlung lautete „Über die Unterdrückung und die ethnische Säuberung der Palästinenser“. Bereits vor Beginn des Aufzugs wurden die Teilnehmenden durch die Versammlungsleitung und mittels polizeilicher Durchsagen wiederholt auf die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung hingewiesen. Da es im Rahmen des Aufzugs wiederholt zu Verstößen gegen die Hygieneauflagen kam, wurden die Hinweise mehrfach wiederholt und bei Zuwiderhandlung die Auflösung der Versammlung angedroht. Dabei kamen auch zwei Lautsprecherfahrzeuge der Polizei zum Einsatz.

Auf Wunsch der Versammlungsleitung wurde kurzfristig entschieden, dass die Versammlung am Steintor verbleibt. Ursprünglich war eine Rückkehr der Teilnehmenden zum Ernst-August-Platz angezeigt worden. Um den Beschränkungen hinsichtlich einzuhaltender Abstände nachzukommen, wurde den Teilnehmenden eine größere Versammlungsfläche im Bereich des Steintors zugewiesen. In der Folge kam es zu kurzzeitigen Behinderungen im individuellen und öffentlichen Personennahverkehr. Um 16:50 Uhr wurde die Versammlung durch die Versammlungsleitung beendet.

In der Folge bewegte sich eine größere Zahl ehemaliger Teilnehmender der beendeten Versammlung in Richtung Kröpcke. Um eine Störung der zeitgleichen Versammlung auf dem Opernplatz zu verhindern, stoppte die Polizei die Personen und deklarierte sie zu einer weiteren Versammlung, die unter Beachtung der Corona-Beschränkungen zeitlich bis 18:00 Uhr und örtlich auf den Bereich des Steintorplatzes beschränkt wurde. Die Beschränkungen wurden den rund 100 Versammlungsteilnehmenden sowohl in deutscher als auch in arabischer Sprache über polizeiliche Lautsprecherdurchsagen mitgeteilt.

Die Einsatzkräfte gingen im weiteren Verlauf entschlossen vor und drängten die Personen in Richtung Steintor ab. Ein Teilnehmer wurde aus der Versammlung ausgeschlossen, da er keine Mund-Nase-Bedeckung trug. Zudem wurde ihm ein Platzverweis erteilt, dem die Person jedoch nicht nachkam. Daraufhin wurde sie in Gewahrsam genommen. Die Versammlung wurde wie vorgesehen um 18:00 Uhr für beendet erklärt.

Darüber hinaus wurde gegen 15:00 Uhr eine Aktion der Initiative „Extinction Rebellion“ als Versammlung deklariert. Zwei Personen hatten sich im Bereich Küchengarten auf die Fahrbahn gesetzt und zum Thema Klimaschutz demonstriert. Gegen 15:25 Uhr hatten die Personen die Fahrbahn bereits wieder verlassen. Die Versammlung war damit beendet. Eine ehemalige Teilnehmerin der Versammlung wurde durch die Polizei bis zum Abend in Gewahrsam genommen, da sie mehrfach einem erteilten Platzverweis nicht nachgekommen war. Dieser war ausgesprochen worden, da die Frau mehrmals in den fließenden Verkehr gelaufen war.

Jugendschutz-Projekt der Stadt zur Alkoholprävention – Graffiti Linden© Carl-Marcus Müller

Jugendschutz-Projekt der Stadt zur Alkoholprävention

11. Mai 2021/in Hannover

HANNOVER (PM). „Mehr Fun, weniger Alkohol“ ist das Motto der Graffitis, die Jugendliche gemeinsam mit dem Diplom-Designer und Graffiti-Künstler Jascha Müller auf der Skateanlage im Stadtteilpark Linden-Süd gesprayt haben. Heute (10. Mai) hat Bildungs-, Jugend- und Familiendezernentin Rita Maria Rzyski die Graffitis offiziell präsentiert. Die Aktion wurde vom städtischen Jugendschutz/Alkoholprävention in Abstimmung mit dem Fachbereich Umwelt und Stadtgrün beauftragt.

Die Ideen für die Graffitis wurden partizipativ mit den Nutzer*innen und Künstler*innen erarbeitet. Die Kinder und Jugendlichen wurden in der Ideenphase vor Ort und über Vorschläge via E-Mail miteinbezogen. Sie sollten als Nutzer*innen des Skateparks ihren Freizeitort selbst gestalten, dabei verstanden sich die professionellen Sprayer*Innen als Sprachrohr und Unterstützer*innen zur Realisierung der gesammelten Ideen.

„Durch die gemeinsame Gestaltung wird der Ort aufgewertet und im Verlauf des Arbeitsprozesses konnten die Beteiligten ihre eigene Haltung zum Konsum von Alkohol reflektieren“, erläutert Rzyski die Intention des Projekts. „Die Kombination von Graffiti-Kunstgestaltung und Alkoholprävention ist für junge Menschen ansprechend und öffnet einen Zugang zur Selbstreflexion. Diese Herangehensweise verspricht Wirksamkeit und Nachhaltigkeit“, so Rzyski weiter.

Das städtische Alkoholpräventionsprogramm

„Mehr Fun, weniger Alkohol“ ist der Name des Alkoholpräventionsprogramms des Jugendschutzes der Landeshauptstadt Hannover. Seit mehr als zehn Jahren hat sich das Team zur Aufgabe gemacht, junge Menschen, Eltern, Pädagogen*innen und Multiplikatoren*innen über den Konsum und die Wirkung von Alkohol aufzuklären. Das Ziel der Alkoholprävention ist die Förderung einer reflektierten Einstellung zum verantwortungsvollen Konsum von Alkohol. Dies geschieht durch einen Austausch auf Augenhöhe mit Jugendlichen. Hier liegt die Stärke der Alkoholprävention des Jugendschutzes Hannover: Sie will die Kritikfähigkeit und Eigenverantwortung junger Menschen fördern. Der Rahmen solch fördernder Aktivitäten erweist den Jugendlichen Respekt gegenüber ihren Interessen und Lebensansichten. Auf dieser Grundlage kann eine erfolgreiche Aufklärung zur Alkoholprävention stattfinden.

Im Vordergrund stehende Aspekte wie Kreativität, Selbstbestimmung und Gemeinschaft wirken Tendenzen von Desintegration und Selbstdestruktion im Zusammenhang mit Alkoholkonsum entgegen. In Crews, die als Peergroups fungieren, können sich Jugendliche identifizieren und positive Bestätigung erfahren. Junge Menschen erfahren durch das Projekt Bestätigung und können sich in ihrer Kritikfähigkeit erproben und vom Alkoholkonsum abgrenzen. Sie werden bei der Herausbildung ihrer Identität unterstützt und erhalten Raum für ihre gestalterischen und kreativen Interessen.

 

Ganz schön schräg – BGPress 1674© Bernd Günther

Ganz schön schräg

11. Mai 2021/in Hannover

HANNOVER (PM). Sie fallen auf. Durch ihren Namen, ihr Aussehen und ihre neuen Behausungen: Im Erlebnis-Zoo Hannover sind schräge Vögel, mit schrägen Namen in schrägen Hütten eingezogen! In den Volieren hinter dem Zoo-Bauernhof beäugen die Rabengeier neugierig die Besucher, entspannen die Tschajas am Wasserbecken und machen die Seriemas durch schrilles Rufen lautstark auf sich aufmerksam.

Mit den drei neuen südamerikanischen Vogelarten und einem liebevollen Konzept stellt der Erlebnis-Zoo seinen Besuchern eher unbekannte Tierarten vor, die aber tierisch spannend sind. „Aussehen und Name lassen nicht gleich darauf schließen, was genau für Vögel es sind“, verrät Tierpflegerin Angela Kruth. „Obendrein gibt es hier immer etwas zu beobachten. Die Tiere sind, alle auf ihre Weise, aktiv und überraschen mit Lauten, Verhalten und Interaktionen“, so Kruth, die die Idee zu den schrägen Vögeln hatte. Tatkräftig unterstützt wurde sie bei der Errichtung und Einrichtung der schrägen Hütten von den Zoo-Handwerkern und -Gärtnern, die erstaunlich schief gebaut und die Anlagen neu begrünt haben.

Schlangenjäger Seriema

Die neuen gefiederten Bewohner haben sich in den Volieren sehr schnell eingelebt. Die Seriemas Felipe und Oriana fühlten sich direkt so wohl, dass sie sich mit einem Nest auf dem Balkon häuslich eingerichtet haben und von dort den Blick über den Hof schweifen lassen. Als Rotfußseriema sind sie auch als Schlangenstorch bekannt und gelten als ausgezeichnete Schlangenjäger! Flink packen sie die Schlange mit dem Schnabel und werfen sie mit einer schwungvollen Kopfbewegung auf den Boden. Außerdem machen die Vögel mit den auffälligen Federn an der Stirn auch mit ihrem „Gesang“ ihrem Ruf als schräge Vögel alle Ehre – der Ruf ist nämlich ziemlich schrill und lautstark.

Ganz schön schräg – BGPress 1686

Seriemas zählen zu ausgezeichneten Schlangenjägern © Bernd Günther

Wehrhafte Tschajas

Leiser geht es bei den Nachbarn zu – das Tschaja-Pärchen Enrique und Esperanza entspannt gerne am Wasser – mal liegend, mal auf einem Bein stehend. Das friedliche Aussehen täuscht aber: Tschajas werden auch als Halsbandwehrvögel bezeichnet. Wahrhaft wehrhaft ist der spitze Dorn am Flügelbug, mit dem sie sich gegen Feinde und Artgenossen verteidigen können. Ihren Unmut machen die Tschajas, die zu den Gänsevögeln zählen, mit bösem Fauchen bemerkbar.

Ganz schön schräg – BGPress 1669

Das Tschaja-Pärchen Enrique und Esperanza entspannt gerne am Wasser © Bernd Günther

Schwarze Sonnenanbeter

Die Rabengeier Nestor und Amanda sind als Vertreter der Neuweltgeier Aasfresser, was auch ihr blanker Kopf verrät. Federn würden nur unnötig schmutzig werden, wenn sie ihren Kopf zum Fressen in Tierkadaver stecken würden. Die beiden Urubus, wie Rabengeier auch genannt werden, sind richtige Sonnenanbeter. Beim ersten Sonnenstrahl breiten sie ihre Flügel aus und lassen sich das dunkle Gefieder wärmen. Abkühlung verschaffen sich die Tiere, indem sie sich auf die Beine koten – eine natürliche Klimaanlage. Und schon irgendwie schräg.

Ganz schön schräg – BGPress 1659

Rabengeier sind als Vertreter der Neuweltgeier Aasfresser © Bernd Günther

Das Zoologicum entsteht

Mit den schrägen Vögeln stellt der Erlebnis-Zoo den ersten Teil vom neuen Zoologicum vor. Hinter dem Zoobauernhof entsteht eine neue Tierwelt, die fantastische Begegnungen mit den verschiedensten Tierarten wie Nasenbären, Gelbbrustaras, Gürteltieren und Steinkäuzen verspricht. In kommentierten Tiervorstellungen rücken die wichtigen Themen Natur- und Artenschutz in ein neues, emotionales Licht.

Ab Donnerstag individuelle Freibadnutzung zum Normalpreis möglich – Freibad Symbolbild

Ab Donnerstag individuelle Freibadnutzung zum Normalpreis möglich

10. Mai 2021/in Hannover

HANNOVER (PM). Ab Donnerstag, 13. Mai (Himmelfahrt), ist im Lister und im Ricklinger Bad eine individuelle Nutzung möglich und das zum normalen Eintrittspreis. Die Landeshauptstadt hat die Genehmigung für ein besonderes Öffnungskonzept erhalten.

Die städtischen Schwimmbäder sind seit November 2020 aufgrund gesetzlicher Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie geschlossen. Der Fachbereich Sport, Bäder und Eventmanagement hat jetzt ein Konzept erarbeitet, um den Hannoveraner*innen zumindest ein eingeschränktes Schwimmangebot machen zu können.

Künftig ist es möglich, im Lister Bad und im Ricklinger Bad individuell zu schwimmen. Allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Haushaltes kann eine 50-Meter-Bahn, ein halbes Nichtschwimmerbecken oder ein halbes Sprungbecken für eine Stunde angemietet werden. Um die Abstandsregeln einhalten zu können, werden nur jeweils vier der acht Bahnen in den 50-Meter-Becken vermietet.

Es fällt nur der reguläre Eintrittspreis an.

Konstanze Beckedorf, die zuständige Dezernentin für Sport und Kultur: „Uns war es besonders wichtig, ein solches Angebot zu normalen Konditionen machen zu können. Es ist sicher noch nicht der gewohnte Sommer-Schwimmspaß mit allen Facetten, aber wir verstehen dies als positives Signal und wollen mit Kreativität den Umständen trotzen.“

Die Umkleideräume und Duschen bleiben geschlossen, es sind nur die Toiletten geöffnet. Die Badegäste müssen sich am Schwimmbecken oder auf dem Gelände umziehen. Dafür haben sie nach Ende der Schwimmzeit 10 Minuten Zeit. Die Wegeführung wird analog zur Freibadöffnung 2020 geregelt, um eine Begegnung der ankommenden und das Bad verlassenden Badegäste zu vermeiden.

Die Einhaltung der notwendigen Abstände außerhalb der Schwimmbecken wird durch Wegeführung sowie das Personal sichergestellt. Bis zum Umkleideplatz müssen die Besucher*innen Mund-Nase-Bedeckungen tragen.

Die Anmeldung für Schwimmzeiten wird im jeweiligen Bad entgegengenommen, telefonisch von Montag bis Sonntag in der Zeit von 8 bis 12 Uhr. Um möglichst vielen Personen eine Nutzung zu ermöglichen, können keine Doppelstunden gebucht werden. Die Buchung ist drei Tage im Voraus möglich. Für das Lister Bad kann unter der Rufnummer 0511/168-48265 und für das Ricklinger Bad unter 0511/168-33563 gebucht werden.

Die Kontaktdaten werden schriftlich festgehalten, damit eine Übermittlung an die nach dem Infektionsschutzgesetz zuständige Behörde möglich wäre. Die schriftlichen Kontaktdaten werden nach einer Aufbewahrungsfrist von drei Wochen automatisch vernichtet. Die Datenerfassung dient nur dem Zweck der Kontaktnachverfolgung bei einem Covid-19-Verdacht.

Zeitfenster Lister Bad (Einlass immer 5 Minuten zuvor):

Montag – Freitag:

6 bis 7 Uhr

7.15 bis 8.15 Uhr

8.30 bis 9.30 Uhr

9.45 bis 10.45 Uhr

11 bis 12 Uhr

12.15 bis 13.15 Uhr

13.30 bis 14.30 Uhr

14.45 bis 15.45 Uhr

16 bis 17 Uhr

17.15 bis 18.15 Uhr (Montag, Mittwoch, Freitag)

18.30 bis 19.30 Uhr (Montag, Mittwoch, Freitag)

19.45 bis 20.45 Uhr (Montag, Mittwoch, Freitag)

Am Dienstag und am Donnerstag wird das Bad ab 17.15 Uhr den Schwimmvereinen zur

Verfügung gestellt.

Sonnabend, Sonntag sowie an Feiertagen

8 bis 9 Uhr

9.15 bis 10.15 Uhr

10.30 bis 11.30 Uhr

11.45 bis 12.45 Uhr

13 bis 14 Uhr

14.15 bis 15.15 Uhr

15.30 bis 16.30 Uhr

16.45 bis 17.45 Uhr

18 bis 19 Uhr

19.15 bis 20.15 Uhr

 

Zeitfenster Ricklinger Bad (Einlass immer 5 Minuten zuvor):

Montag – Freitag:

6 bis 7 Uhr

7.15 bis 8.15 Uhr

8.30 bis 9.30 Uhr

9.45 bis 10.45 Uhr

11 bis 12 Uhr

12.15 bis 13.15 Uhr

13.30 bis 14.30 Uhr

14.45 bis 15.45 Uhr

16 bis 17 Uhr

17.15 bis 18.15 Uhr (Dienstag, Donnerstag, Freitag)

18.30 bis 19.30 Uhr (Dienstag, Donnerstag, Freitag)

19.45 bis 20.45 Uhr (Dienstag, Donnerstag, Freitag)

Am Montag und am Mittwoch wird das Bad ab 17.15 Uhr den Schwimmvereinen zur Verfügung gestellt.

Samstag, Sonntag sowie an Feiertagen

8 bis 9 Uhr

9.15 bis 10.15 Uhr

10.30 bis 11.30 Uhr

11.45 bis 12.45 Uhr

13 bis 14 Uhr

14.15 bis 15.15 Uhr

15.30  bis 16.30 Uhr

16.45 bis 17.45 Uhr

18 bis 19 Uhr

19.15 bis 20.15 Uhr

Es läuft zunächst eine vierwöchige Erprobungsphase. Die Erfahrungen werden laufend ausgewertet,  bei positivem Verlauf könnten auch die anderen städtischen Freibäder nach diesem Konzept geöffnet werden, sofern bis dahin keine umfangreichere Öffnung möglich ist.

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Wetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes
Aktiv

Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN

Ereignis: WINDBÖEN
Warnstufe: DWD Stufe 2 – markante Wetterwarnung
Betroffenes Gebiet: Region Hannover
Zeitraum: 21.09.2026 10:00–21.09.2026 18:00 Uhr
Es treten Windböen mit Geschwindigkeiten um 55 km/h (15 m/s, 30 kn, Bft 7) aus nordwestlicher Richtung auf.
Betroffene Gebiete im Detail:
Handlungsempfehlung:
Hinweis auf: umherfliegende leichte Gegenstände.
Handlungsempfehlungen:
lose Gegenstände sichern; z.B. Zelte und Abdeckungen befestigen
Herausgeber: Deutscher Wetterdienst
Quelle/Übertragungsweg: DWD-Warn-App-Datenfeed
Stand: 21.09.2026 17:38 Uhr
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