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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Impfen

Pilotprojekte zur Covid-Schutzimpfung starten in Niedersachsen

25. Februar 2021/in Gesundheit, Niedersachsen

HANNOVER (PM). In Niedersachsen werden zeitnah erste Hausärztinnen und Hausärzte Patientinnen und Patienten gegen Covid-19 impfen. Am 26. Februar starten im Landkreis Osnabrück vier Pilotpraxen mit Impfhausbesuchen ihrer nicht mehr mobilen Patientinnen und Patienten, die über 80 Jahre alt sind.

Am 1. März beginnen zudem zwei Praxen in der Stadt und der Region Hannover sowie jeweils eine Praxis in der Wesermarsch, im Landkreis Uelzen und im Landkreis Leer in einem weiteren Modell mit den Impfungen von impfberechtigten Personen unter 65 Jahren in ihren Praxen in Ergänzung zu den regionalen Impfzentren.

„Um insbesondere die Logistik und Lagerung der Impfstoffe und die technischen Abläufe einmal durchzuspielen und Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung im Alltag zu sammeln, starten wir zunächst eine kurze Erprobungsphase von etwa maximal zwei Wochen in den neun Pilotpraxen. Voraussichtlich ab April können dann deutlich mehr Praxen in Niedersachsen mit im Boot sein“, erklärt Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann. Ein entsprechendes Konzept haben das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) vereinbart.

In den nun startenden Modellprojekten werden die beteiligten Praxen von den Impfzentren wie mobile Impfteams behandelt und von diesen mit Impfstoff beliefert. „Diese Pilotprojekte sollen als Initialzündung dienen für eine später folgende flächendeckende Impfung mobiler Patienten in unseren Praxen. Rund 9.000 Arztpraxen stehen in Niedersachsen bereit, einen ganz essenziellen Beitrag zu leisten für die Durchimpfung der Bevölkerung“, sagt dazu Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der KVN.

Mit den vier Hausarztpraxen in Osnabrück wird die Impfung nicht mobiler Patientinnen und Patienten aus der Gruppe der über 80-Jährigen erprobt. „Die Hausärzte wissen am besten, welche ihrer Patienten für das Impfen gegen COVID-19 in der Häuslichkeit infrage kommen. Die Priorisierung der über 80-Jährigen wird von der Praxis vorgenommen. Verwendet wird dabei ausschließlich der Biontech/Pfizer-Impfstoff“, so Barjenbruch.

Der stellvertretende KVN-Vorsitzende Dr. Jörg Berling ergänzt „Wir freuen uns sehr, dass die teilnehmenden Praxen demnächst ihren immobilen Hausbesuchspatienten ein Impfangebot gegen COVID-19 zu Hause durch ihre vertraute Hausarztpraxis unterbreiten können. Die Impfungen in den Praxen werden uns wertvolle Aufschlüsse über die zukünftigen Impfprozesse in den niedersächsischen Arztpraxen bringen.“

„Die Durchführung der Covid-Schutzimpfungen in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ist ein elementarer Baustein und extrem wichtig für den Fortgang der Impfkampagne“, begrüßt Frau Ministerin Dr. Reimann die Modellprojekte. „Insbesondere, wenn ab dem zweiten Quartal deutlich größere Mengen der zugelassenen Impfstoffe zur Verfügung stehen und möglicherweise noch weitere, neue Impfstoffe hinzukommen, sind die zahlreichen Fach- und Hausarztpraxen unverzichtbar, um möglichst viele Menschen in Niedersachsen möglichst schnell zu impfen. Dabei ist auch der Bund gefordert, ein Verfahren zu etablieren, das ermöglicht, die Praxen direkt mit Impfstoff zu versorgen und das die organisatorischen Hürden bei der Terminvergabe deutlich absenkt.“

Fünf weitere Flüge mit Geflüchteten aus Griechenland in den kommenden drei Wochen – Terminal D Symbolbild

Fünf weitere Flüge mit Geflüchteten aus Griechenland in den kommenden drei Wochen

24. Februar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Beginnend mit dem heutigen Mittwoch (24.02.2021) erfolgen in den nächsten Wochen weitere Übernahmen von Geflüchteten aus Griechenland. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um Menschen, die bereits in Griechenland als schutzberechtigt anerkannt worden sind. Sie werden entweder zentral im Grenzdurchgangslager Friedland der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen aufgenommen, bevor sie auf mehrere Bundesländer verteilt werden, oder unmittelbar durch die Bundesländer abgeholt. Bei zwei Einreisen ist zudem die direkte Aufnahme der Niedersachsen zugewiesenen Geflüchteten in niedersächsische Kommunen vorgesehen.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Ich danke allen beteiligten Ländern und dem Bund für das sich weiter fortsetzende Engagement bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus Griechenland. Insbesondere danke ich den niedersächsischen Kommunen, die hier eine unmittelbare Aufnahme ermöglicht haben. Gemeinsam tun wir viel dafür, zumindest einem Teil der Geflüchteten hier in Deutschland, fernab der nach wie vor äußerst problematischen Lage in den Flüchtlingslagern wie auf Lesbos, eine Perspektive zu bieten.“

Nach dem Brand des Flüchtlingslagers Moria auf der griechischen Insel Lesbos im Herbst vergangenen Jahres hatte die Bundesregierung zugesagt, 1.553 bereits in Griechenland als schutzberechtigt anerkannte Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen. Niedersachsen wird nach einem zwischen Bund und Ländern abgestimmten Verteilkonzept insgesamt 209 Personen aus diesem Kontingent aufnehmen, die dann in niedersächsischen Kommunen ein neues Zuhause finden.

Seit dem Frühjahr 2020 hatte Deutschland in enger Absprache mit den Bundesländern sowie den internationalen und europäischen Institutionen (IOM, UNHCR, EASO) unbegleitete Minderjährige, dann behandlungsbedürftige Kinder mit ihren Familienangehörigen aus den griechischen Flüchtlingslagern nach Deutschland ausgeflogen, damit diese hier ihr Asylverfahren durchlaufen können. Zentraler Ausgangspunkt hierfür ist ein Besuch der Insel Lesbos und der dortigen Flüchtlingslager von Minister Pistorius im Herbst 2019. Seitdem setzt sich der Niedersächsische Innenminister insbesondere für die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Kinder ein. Im März 2020 hatte dann die Bundesregierung beschlossen, sich im Rahmen einer europäischen Koalition bei der Aufnahme von Flüchtlingskindern von den griechischen Inseln zu engagieren.

Nach dem Brand von Moria hatte die Bundesregierung entschieden, in einem dritten Schritt ein Kontingent von bereits in Griechenland als schutzbedürftig anerkannten Personen in Deutschland aufnehmen. Anders als bei den unbegleiteten Minderjährigen und den behandlungsbedürftigen Kindern mit ihren Familienangehörigen sind hier die Asylverfahren bereits abgeschlossen und die Personen erhalten unmittelbar eine Aufenthaltserlaubnis.

Insgesamt sollen zwischen dem 24.02.2021 und dem 10.03.2021 fünf Flüge aus Griechenland stattfinden, davon zwei mit Direktaufnahmen durch niedersächsische Kommunen (am 25.02. und 04.03.2021). Bei dem heutigen Flug waren insgesamt 122 Personen an Bord der Maschine aus Lesbos, die zunächst alle im Grenzdurchgangslager Friedland aufgenommen werden. Davon sollen sieben Menschen dauerhaft in Niedersachsen bleiben.

Perspektivplanung für Kita und Schule für März bleibt bestehen – Schule im Lockdown

Perspektivplanung für Kita und Schule für März bleibt bestehen

23. Februar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Zum Bedauern von Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne sind weitere Öffnungen im Bildungsbereich zur nächsten Woche nicht möglich. Hintergrund sind nach Worten des Ministers die stagnierende Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz sowie die Unsicherheiten durch die Coronavirus-Varianten. Dessen unbenommen bleibe das Ziel, im März wieder mehr Kindern Bildung und Betreuung anbieten zu können.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Leider sind wir keinen wirklichen Schritt weiter, sondern treten seit zwei Wochen auf der Stelle beim Infektionsgeschehen. Wenn man dann die diffuse Lage, die durch die Coronavirus-Mutationen entstanden ist, mit hinzunimmt ins Gesamtbild, ist leider sehr klar ersichtlich, dass wir auf dieser Grundlage zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr machen können, als aktuell bereits läuft. Wir müssen die Lage weiter analysieren und im Blick behalten, damit wir unser Ziel, so schnell wie möglich wieder mehr Kinder und Jugendliche in die Kitas und Schulen zu lassen, Anfang März umsetzen können. Unsere Planungen haben dabei sowohl den 1. März umfasst, aber auch spätere Zeitpunkte nicht ausgeschlossen. Wir stehen in den Startblöcken, aber die Pandemie lehrt, dass Unwägbarkeiten bleiben“, so der Kultusminister.

Es sei nach wie vor Planungsgrundlage, für eine Übergangsphase nach Ende des Lockdowns bei verbesserter Infektionslage möglichst alle Schulen im Wechselunterricht nach Szenario B laufen zu lassen. Für Kitas wäre das Szenario B, das normale Gruppengrößen aber eine Verbot des Durchmischens der Gruppen beinhaltet, in diesem Fall vorgesehen.

Tonne: „Damit hätten wir ein regelmäßiges Präsenzangebot für alle Kinder und Jugendliche. Das halte ich nach wie vor für enorm wichtig, denn die physischen und psychischen Belastungen werden immer größer. Der Lockdown dauert schon lang und die kontaktarme Zeit drückt natürlich auf die Gemüter. Die Kinder brauchen ihre Peergroup, ihre Freundinnen und Freunde, ihre Erzieherinnen und ihre Bezugspersonen, ob Kita-Fachkräfte, Lehrkräfte oder pädagogische Mitarbeiter. Ich kann die Enttäuschung sehr gut nachvollziehen, dass das noch nicht am 1. März sein kann. Diese Perspektivplanung bleibt bestehen und wir werden alles daransetzen, dass wir bereits im März wieder einen Schritt weiterkommen. Wir werden im Kontext der anstehenden Bund-Länder-Beratungen die Lagebewertung aktualisieren.“

Projekt „Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch" – Kinderschutz

Projekt „Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch“

23. Februar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In 2019 wurden laut Polizeistatistik 15.936 Kinder als Opfer von sexuellem Missbrauch erfasst. Dies entspricht einem Anstieg von 9 Prozent gegenüber dem Vorjahr. 10 Prozent der Tatverdächtigen von sexuellem Missbrauch waren selber unter 14 Jahre alt.

„Dies sind erschreckende Zahlen, die zum konsequenten Handeln auffordern“, so Niedersachsens Kinder- und Jugendministerin Carola Reimann. „Wir haben in Niedersachsen landesweit hervorragend spezialisierte Beratungsstellen und Kinderschutz-Zentren, die Betroffene beraten, das Umfeld sensibilisieren und Präventionsarbeit leisten, um sexueller Gewalt an Kindern entgegenzuwirken“.

Seit September 2019 führt außerdem die Landesstelle Jugendschutz mit großem Erfolg das Projekt „Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch“ durch. In 2021 werden hierfür Landesmittel in Höhe von 93.200,- Euro zur Verfügung stehen. Ein Schwerpunkt des Projektes sind Inhouse- und Teamfortbildungen für Kitas, Jugendarbeit und Schulen.

Aktuell hat die Landesstelle Jugendschutz ein Erklärvideo entwickelt (auch mit Gebärdensprache), das pädagogische Fachkräfte in ihrer Beratungs- und Präventionsarbeit unterstützen soll. Aufklärung über sexuellen Missbrauch ist wichtig. Kinder brauchen Erwachsene, die klar und sicher über Missbrauch sprechen können – ohne dabei Angst zu machen und ohne das Problem zu verschleiern. Denn informierte Kinder sind besser geschützt. Allerdings gilt auch: Hundertprozentige Sicherheit gegen sexuelle Übergriffe gibt es nicht. Erwachsene, die Kinder sexuell missbrauchen, nutzen ihre Machtposition, die Abhängigkeit oder die Unwissenheit von Kindern aus, um sie unter Druck zu setzen, auszubeuten und zu isolieren. Aufklärung mit altersangemessenen Informationen ist deshalb ein wesentlicher Aspekt der Prävention.

Christine Eichholz, Koordinatorin des Projekts, betont: „Der Film kann pädagogischen Fachkräften helfen, mit Kindern einen Gesprächseinstieg zu dem sensiblen Thema zu finden. Er geht unkompliziert und ohne Umschweife an das Thema heran, und er bietet Vertiefungsmöglichkeiten für weitere Themen der Präventionsarbeit gegen sexualisierte Gewalt.“

Das Video erklärt mit einfachen Bildern und in kindgerechter Sprache, was sexueller Missbrauch ist. Kinder werden bestärkt, ihren eigenen Gefühlen zu vertrauen, „Nein“ zu sagen, wenn jemand ihre persönlichen Grenzen überschreitet und ermutigt, sich Hilfe zu suchen, wenn sie sich alleine nicht zur Wehr setzen können. Die Kernaussagen des Films – „Kinder haben nie Schuld, wenn ein sexueller Missbrauch passiert“ und „Kinder haben ein Recht auf Hilfe“ – werden mit kurzen Beispielen erläutert. Sie sollen junge Zuschauerinnen und Zuschauer dazu motivieren, sich an Vertrauenspersonen zu wenden, die so in einer Notlage unterstützen können, z.B. an die Eltern, an eine Lehrkraft oder an die in der Sozialarbeit Tätigen.

Der Film ist für Kinder im Grundschulalter konzipiert. In dieser Altersgruppe ist das Risiko, sexuelle Übergriffe durch ältere Jugendliche oder Erwachsene zu erleiden, relativ hoch. Andrea Buskotte, Leiterin des Projekts: „Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher und in der Sozialarbeit Tätige sind neben den Eltern die wichtigsten Bezugspersonen für Kinder. Sie haben eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, mit Kindern über das Thema zu sprechen. Wir wünschen uns deswegen sehr, dass der Film die Fachkräfte gut bei ihrer Präventionsarbeit unterstützt.“

„Kinder verdienen immer und gerade in der Coronazeit unsere uneingeschränkte Aufmerksamkeit, kompetente Unterstützung und tatkräftiges Handeln. Ich bedanke mich bei allen Fachkräften, die sich haupt- und ehrenamtlich für Kinder und Jugendliche engagieren. Ich finde das vom Team der Landesstelle Jugendschutz entwickelte Erklärvideo ganz großartig. Kinder brauchen Ansprache. Ich bin überzeugt davon, dass dieser Film anspricht,“ erklärt Ministerin Carola Reimann.

Weitere Informationen und das Video finden sie auf: https://www.jugendschutz-niedersachsen.de/gemeinsam-gegen-sexuellen-missbrauch/

Regierungserklärung des Niedersächsischen Ministerpräsidenten – Stephan Weil MP Nds

Regierungserklärung des Niedersächsischen Ministerpräsidenten

18. Februar 2021/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM/red.). Am Mittwoch, den 17.02.2021, ist die aktuelle Regierungserklärung des niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil vor dem Landtag veröffentlicht worden. Hier die Erklärung:

Es ist nun wirklich noch nicht lange her, dass ich Ihnen zuletzt von dieser Stelle aus über den Stand der Pandemiebekämpfung in Niedersachsen berichtet habe, genau genommen sind es gerade etwas mehr als drei Wochen. Und trotzdem ist schon wieder jede Menge passiert, so dass kein Mangel an Stoff für eine aktuelle Berichterstattung besteht.

Da ist zunächst einmal eine durchaus widersprüchliche Entwicklung bei den Infektionen. In Deutschland insgesamt verzeichnen wir einen sehr erfreulichen Rückgang der Inzidenzwerte. Allerdings bietet sich uns in Niedersachsen ein durchaus gemischtes Bild. Es gibt inzwischen weite Teile unseres Landes, die eine durchaus geringe Belastung verzeichnen. 23 der 45 niedersächsischen Gesundheitsämter melden heute einen Inzidenzwert unter 50, 11 sogar unter 35. Auf der anderen Seite haben wir aber auch nach wie vor Hotspots mit Werten zum Teil über 100. Von 14,0 in der Stadt Emden bis 215,6 im LK Wesermarsch reicht insgesamt die Spannbreite. Deswegen haben wir auch bei den Landeswerten im Vergleich zur Bundesentwicklung nur einen unterdurchschnittlichen Rückgang der Infektionszahlen. In den letzten Tagen treten wir sogar auf der Stelle, und das kann uns nicht zufrieden stellen.

Wir analysieren genau die Ursachen für diese lokalen Ausbrüche und haben die Zusammenarbeit mit den besonders belasteten Gebieten auf dieser Grundlage noch einmal intensiviert, damit wir auch dort die Fortschritte erzielen, die anschließend dann dem ganzen Land zugutekommen.

Aus unseren Krankenhäusern gibt es dagegen derzeit gute Nachrichten. Die Zahl der Intensivbehandlungen sinkt und endlich auch die der Todesfälle. Das freut mich vor allem auch für diejenigen, die sich in den letzten Monaten hingebungsvoll um ihre Patienten gekümmert haben und weiter kümmern. Dasselbe gilt für die Beschäftigten in der Altenpflege, die auf eine schlimme Zeit zurückblicken. Danke für diesen Einsatz!

Es gibt auch noch eine andere Seite der Medaille, die bislang noch weitgehend unsichtbar verläuft. Mutationen des Virus haben einen immer größeren Anteil an den Infektionen und werden bald dominant sein. Diese Mutationen haben auch ein deutlich höheres Ansteckungsrisiko. Deswegen dürfen wir uns von sinkenden Infektionszahlen insgesamt nicht täuschen lassen. Käme es jetzt zu einer neuen breiten Infektionswelle, dürften die Auswirkungen noch einmal viel größer sein, als unsere bisherigen Erfahrungen. Das Tückische an der aktuellen Lage ist, dass die Statistiken uns dieses Risiko nicht zeigen. Unser Vorteil ist aber auch, dass wir aus den Erfahrungen anderer Länder lernen können. Wir sind „gewahr“, wie wir in Niedersachsen sagen.

Deswegen haben Bund und Länder vor einer Woche beschlossen, den Lockdown mindestens bis zum 7. März fortzusetzen. Wir müssen das Infektionsniveau noch einmal deutlich absenken, um all unsere bisherigen Fortschritte nicht zu verspielen. Das macht niemand von uns gerne, und das war für viele Betroffene in unserer Gesellschaft eine richtig schlechte Nachricht. Aber es ist nach meiner Überzeugung die absolut richtige Entscheidung: Niemand hat einen Vorteil davon, nach einer kurzen Phase von Lockerungen ruckzuck wieder eine dritte Welle der Infektion zu erleben. Ein solcher Jo-Jo-Effekt wäre das Schlechteste für uns alle – für die Gesellschaft, für die Wirtschaft und für uns in der Politik.

Das ist nicht leicht zu kommunizieren, das weiß ich wohl. Aber wir müssen allen Bürgerinnen und Bürgern klarmachen, warum wir konsequent bleiben müssen und nicht lockerlassen dürfen. Dabei bitte ich Sie alle sehr herzlich um Ihre Unterstützung – es ist derzeit der beste Weg, den wir gehen können!

Wir sind der Mutation nicht schutzlos ausgeliefert, aber wir müssen in den ganzen nächsten Monaten vorsichtig bleiben. Umso wichtiger ist es, eine Frage zu beantworten, die sich viele Bürgerinnen und Bürger stellen: Wie soll es eigentlich weitergehen?

Der Bund-Länder-Beschluss von der vergangenen Woche ersetzt ja keine Strategie. Nach bald einem Vierteljahr Lockdown ist die Frage der Perspektive sehr berechtigt.

Die Landesregierung hat vor zwei Wochen vorgestellt, wie wir uns das weitere Vorgehen vorstellen können. Unser Vorschlag für einen Stufenplan 2.0 beruht auf einigen wenigen Grundsätzen:

–        Niemand gibt uns eine Garantie, dass es ab jetzt nur noch besser werden kann. Wir müssen vorbereitet
sein für gute wie auch für schlechtere Phasen, für Lockerungen ebenso wie für Verschärfungen.

–        Die Erfahrungen der vergangenen Monate sollten uns eines lehren: Wir müssen früher und konsequenter
einsteigen, wenn die Infektionszahlen wieder steigen.

–        Und noch etwas müssen wir im Kopf haben: Wenn sich eine dynamische Entwicklung bei den Infektionen
abzeichnet, muss diese Dynamik sofort gebrochen werden.

Auf dieser Grundlage haben wir ein erweitertes Ampelsystem vorgeschlagen und zur Diskussion gestellt. Ich freue mich, dass die Aufnahme dieses Vorschlags innerhalb unseres Landes durchaus wohlwollend gewesen ist und verstehe natürlich, dass alle Gruppen für sich selbst schnellere Fortschritte wünschen. Unser Vorschlag hat viel Beachtung auch außerhalb Niedersachsens gefunden und eine Reihe anderer Länder, die zwischenzeitlich ebenfalls ihre Position festgelegt haben, beziehen sich in ihrem Ausgangspunkt auf das niedersächsische Modell.

Es ist also viel Bewegung in der Diskussion, aber wir haben noch keine bundesweite Lösung. Ich hätte mir sehr gewünscht, dass es schon in der vergangenen Woche hierzu einen gemeinsamen Stufenplan gegeben hätte. Immerhin haben wir aber sehr intensiv die weiteren Perspektiven diskutiert und jetzt wohl alle das gemeinsame Verständnis, dass wir eine mittelfristige Strategie dringend brauchen. Meine klare Erwartung ist, dass in der nächsten Bund-Länder-Runde am 3. März dazu ein substantieller Vorschlag auf dem Tisch liegt. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten eine klare Orientierung gerade auch in unsicheren Zeiten. Die Niedersächsische Landesregierung jedenfalls wird an dieser Stelle sehr hartnäckig bleiben!

Bis dahin gilt jedenfalls eine wichtige Verständigung zwischen Bund und Ländern: Wesentliche Lockerungen sollen erst möglich sein, wenn ein Inzidenzwert von 35 erreicht ist. Davon sind wir derzeit um einiges entfernt, dennoch ist diese Aussage natürlich erklärungsbedürftig. Die Begründung ergibt sich aus meinen Hinweisen auf die derzeitige Lage. Wenn wir wissen, dass wir es bei den Virusmutationen mit einem neuen Gegner und einem größeren Infektionsrisiko zu tun haben, müssen wir noch einmal vorsichtiger sein. Wir müssen früher intervenieren oder später lockern. Und wir müssen unbedingt eine Situation vermeiden, von der aus die Zahlen dann stark ansteigen und die Kontaktnachverfolgung kaum noch möglich ist.

Noch einmal: Das ist keine gute Nachricht für viele Bereiche unserer Gesellschaft. Ich verstehe auch die Enttäuschung darüber, dass wir die Geschäfte und vieles andere mehr immer noch nicht wieder öffnen können. Aber auch die Betroffenen werden einräumen müssen, dass eine dritte Welle auch für sie die schlechteste Option wäre. Das darf nun wirklich nicht geschehen!

Unter diesen Voraussetzungen blicke ich gespannt auf die Fortsetzung unserer Beratungen auf Bundesebene am 3. März. Im Anschluss an die Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin werden wir dann innerhalb der Landesregierung das Ergebnis und unsere landesinterne Diskussion auswerten und über den Stufenplan in Niedersachsen entscheiden. Ich bin sicher, dazu wird es zuvor auch eine parlamentarische Beratung geben und die Landesregierung steht dafür sehr gerne zur Verfügung.

Die Infektionsbekämpfung, kurz- und mittelfristig, ist das eine, die Vorbeugung das andere.

Die Impfungen in Niedersachsen gehen von Tag zu Tag voran: Inzwischen haben über 233.000 Menschen eine Erstimpfung erhalten, mehr als 127.000 auch die notwendige Zweitimpfung. Besonders deutlich sind die Fortschritte in den Alten- und Pflegeheimen: In 90 Prozent der Pflegeheime wurde das erste Mal und etwa 60 Prozent das zweite Mal geimpft. Schon dieser Zwischenstand bringt spürbar mehr Sicherheit in unser System und reduziert die Todesfälle spürbar.

Nach den stationären Einrichtungen werden jetzt auch immer mehr Einrichtungen des betreuten Wohnens durch die mobilen Impfteams versorgt.

Und schließlich werden Tag für Tag in den 50 Impfzentren überall im Land Seniorinnen und Senioren über 80 Jahren geimpft.

Der Schutz unserer ältesten Mitbürgerinnen und Mitbürger war bislang unsere größte Schwachstelle. Ich bin wirklich froh darüber, dass wir sie jetzt wesentlich besser schützen können!

Die Impfungen gehen also deutlich voran, aber gehen sie auch schnell genug voran? Wir hatten in den letzten Wochen noch kein ausreichendes Vertrauen in die Zuverlässigkeit der angekündigten Lieferungen und deswegen konsequent für jede Dosis der Erstimpfung eine zweite Dosis für die zweite Impfung beiseitegelegt. Andere Länder haben dabei zum Teil andere Anteile gewählt und das erklärt die Unterschiede. Nach den Erfahrungen der vergangenen Wochen gab es allerdings gute Gründe für unser Vorgehen.

Inzwischen können wir aber mehr Vertrauen in die Lieferzusagen haben. Seit Anfang der Woche geht bereits ein deutlich höherer Anteil des Impfstoffs in die anstehenden Erstimpfungen, die damit mehr Tempo aufnehmen. Diesen Anteil können wir jetzt nach den neuen Empfehlungen des Bundes noch einmal deutlich erhöhen. Das Impf-Tempo wird sich dadurch in den nächsten Tagen spürbar beschleunigen, da bin ich sicher.

Dass der Auftakt der Impfkampagne in den Impfzentren leider mit einigen Mängeln behaftet gewesen ist, liegt offen zu Tage und ist auch nicht zu beschönigen. Es tut uns allen sehr leid, dass gerade hochbetagte Menschen mit den Tücken einer überlasteten Hotline zu kämpfen hatten. Inzwischen wird die Warteliste konsequent abgearbeitet, zur Zeit sind dort noch 222.987 Namen registriert, die der Reihenfolge nach in den nächsten Wochen ihre Impftermine erhalten werden, und zwar aus den genannten Gründen deutlich schneller als bisher.

Das Grundproblem der letzten Wochen hängt allerdings nicht mit Organisationsfragen zusammen. Erfreulicherweise haben wir in Niedersachsen eine riesige Impfbereitschaft bei vielen hochbetagten Menschen – und bedauerlicherweise haben wir dafür viel zu wenig Impfstoff. Dieses europaweite Problem ist ausgiebig diskutiert worden und muss hier nicht vertieft werden. Es gibt eine nüchterne Schlussfolgerung daraus zu ziehen: Vor allem im ersten Quartal werden alle Beteiligten noch eine ganze Menge Geduld aufbringen müssen. Das bedauern wir alle, aber es ist leider so.

Wie soll es auf dieser Grundlage weitergehen? Die Hersteller haben für das zweite Quartal einen starken Anstieg der Liefermengen zugesagt. Obendrein werden weitere Zulassungen für neue Impfstoffe erwartet. Kurzum: Es wird wesentlich mehr Impfstoff für wesentlich mehr Menschen zur Verfügung stehen.

Die Impfzahlen dürften also um einiges steigen. Deswegen haben wir die Impfzentren in der letzten Woche aufgefordert, ihre Kapazitäten von jetzt 120 Impfteams auf 200 Impfteams aufzustocken.

Wir haben zusammen mit den Landkreisen und kreisfreien Städten in Niedersachsen ein leistungsfähiges System aufgebaut. Der Spitzenwert liegt mittlerweile bei gut 18.000 Impfungen am Tag. Und es sollen mehr werden, die weiteren Planungen laufen. Wir wollen und können mit den Impfzentren, mit den mobilen Teams und auch mit den Arztpraxen mittelfristig bei einem deutlichen Anstieg der Impfstofflieferungen noch viel mehr schaffen.

Es gibt also gute Gründe für Zuversicht, dass die Impfungen in Niedersachsen sehr zügig weitergeführt und ausgebaut werden.

Was heißt das bezogen auf den Verlauf des weiteren Jahres?

Zunächst einmal gibt es so etwas wie eine zweite Impfspur. Sie wissen, dass der Impfstoff des Pharmakonzerns AstraZeneca in Deutschland nur für Menschen bis 65 Jahre zugelassen worden ist. Daraus folgt: Die bislang zugelassenen Impfstoffe werden konzentriert auf Menschen über 80 Jahre, und der neue Impfstoff soll vor allem für die Beschäftigten im Gesundheitswesen zur Verfügung stehen.

Wenn diese erste Prioritätsgruppe dann geimpft ist, werden weitere Gruppen an die Reihe kommen, insbesondere auch Bürgerinnen und Bürger mit Vorerkrankungen und chronischen Krankheiten. In der zweiten Stufe sind dann auch erstmals Polizeibeamte und Soldaten vorgesehen. Dazu müssen meines Erachtens unbedingt auch Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher gehören. Erfreulicherweise hat es in dieser Hinsicht jetzt offenbar einen Sinneswandel bei der Bundesregierung gegeben und es muss dazu keinen Streit geben.

Damit aber nicht wieder zu große Erwartungen entstehen: Diese zweite Prioritätsgruppe dürfte erst im zweiten Quartal nach und nach Impfangebote erhalten, bis dahin werden die Hochbetagten im Vordergrund stehen.

Wenn wir auf das ganze Jahr blicken, können wir den Impfkalender ganz grob wie folgt einteilen: Im ersten Quartal müssen wir auch für den noch verbleibenden Rest mit einer Mangelverwaltung rechnen. Es wird nicht genug Impfstoff geben, um alleine die Wünsche aus der ersten Prioritätsgruppe schnell und gründlich abzuarbeiten.

Im zweiten Quartal wird sich das aller Voraussicht nach deutlich ändern. Wenn alles gut geht, können wir im zweiten Quartal allen impfwilligen Menschen in den drei Priorisierungsgruppen Impfungen anbieten. Schon in dieser zweiten Phase möchten wir die niedergelassenen Ärzte mit in den Impfprozess einbeziehen.

Im dritten Quartal wird sich womöglich eine ganz andere Lage darstellen: Es gibt dann jede Menge Impfstoff, vor allem gibt es dann auch genug Impfstoff, damit die Hausärzte überall in Niedersachsen Impfangebote machen können. Das wäre wirklich ein echter Durchbruch und die Grundlage dafür, die Pandemie endlich in den Griff zu bekommen.

Bestätigen sich diese Planungen, dann bleibt unser Ziel realistisch: Alle impfwilligen Menschen in Deutschland sollen bis zum Ende des dritten Quartals ein Impfangebot erhalten! Wenn das gelingt, haben wir es hoffentlich geschafft.

Aber zurück zur Gegenwart. Regeln zum Infektionsschutz und Impfungen sind Säulen unseres Vorgehens, Schutzkonzepte für einzelne Bereiche sind es nicht minder. Auch diese Schutzkonzepte wollen wir weiter ausbauen.

Das betrifft zunächst die Masken. Wir wollen als Land vor allen Dingen besonders exponierten Landesbeschäftigten einen zusätzlichen Schutz bieten, also den Lehrerinnen und Lehrern, Polizeivollzugsbeamten und den Beschäftigten im Justiz- und Maßregelvollzug.

Hierzu werden zunächst 15 Millionen FFP2- und sieben Millionen OP-Masken zur Verteilung freigegeben.

Für die Beschäftigten in Schulen und den Kindertagesstätten gibt es jetzt darüber hinaus ein freiwilliges Testangebot. Bis zu den Osterferien können sich die über 100.000 Lehrkräfte und Schulleitungen, die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die kommunalen Beschäftigten in den Schulen einmal pro Woche testen lassen.

Dieselbe Möglichkeit soll es auch für die rund 80.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege geben. Handelt es sich bei diesen Personen zwar nicht um Landesbedienstete, übernimmt das Land dennoch die Hälfte der Kosten, sofern die andere Hälfte der jeweilige örtliche Träger der Einrichtung trägt. Auch in anderen Bereichen mit unvermeidbaren Kontakten wie der Polizei, Landesaufnahmebehörde, Justiz- und Maßregelvollzug wird es freiwillige Testangebote geben für die Beschäftigten des Landes.

Bei einer vollständigen Inanspruchnahme dieser Angebote werden dafür übrigens ca. 40 Millionen Euro Kosten entstehen.

In wenigen Wochen erwarten wir dann auch die Zulassung von neuen Schnelltests. Wie wir es ja auch während dieser Sitzungsperiode erleben, sind die bisherigen Verfahren nicht ohne Aufwand und auch nicht sonderlich angenehm. Das soll sich ändern, es werden Schnelltests erwartet, bei denen schon ein Abstrich im unteren Nasenbereich oder in der Wange genügt. Obendrein soll der Preis für diese Tests deutlich niedriger sein.

Sobald diese Möglichkeit besteht, werden wir wiederum mit großen Mengen diese Chance nutzen, im Bildungswesen und anderen geeigneten Bereichen mehr Sicherheit durch mehr Tests zu schaffen. Auch in vielen Unternehmen und im privaten Bereich gibt es damit die Chance oft zu testen. Meine Forderung an den Bund ist: Schnelle Zulassung der Tests und eine ambitionierte, möglichst bundesweite Teststrategie.

Last but not least, auch wissenschaftlich ist vieles in Bewegung. Ich war jedenfalls sehr beeindruckt davon, wie Spürhunde eine Corona-Infektion identifizieren können. Die Tierärztliche Hochschule in Hannover hat jetzt einen entsprechenden Nachweis erbracht und wir wollen in Machbarkeitsstudien klären, ob auch auf diese Weise die Sicherheit in allen sensiblen Bereichen weiter verstärkt werden kann.

Es tut sich also ausgesprochen viel und auch das wird seinen Beitrag dazu leisten, mehr Sicherheit in unsere Gesellschaft hineinzubringen.

Bis wir die Infektionszahlen dauerhaft reduziert haben und bis insbesondere auch alle Wirtschaftsbranchen wieder ihre Arbeit aufnehmen können, wird weiter eine sehr aktive Unterstützung nötig sein. Ja, sie wird sogar umso wichtiger, je länger Handel, Gastronomie und andere Bereiche stillgelegt sind. Bislang sind in Niedersachsen 95 Prozent der Anträge auf die Novemberhilfe und 64 Prozent auf die sogenannte Dezemberhilfe ausgezahlt worden. Bis März sollen alle Anträge abschließend bewilligt sein.

Jetzt steht allerdings eine vielleicht noch größere Herausforderung ins Haus. In der vergangenen Woche hat die Bundesregierung endlich die Möglichkeit eröffnet, online Anträge auf eine Überbrückungshilfe 3 zu stellen, die die Umsatzeinbußen in diesem Jahr entschädigen soll. Wir hoffen darauf, dass Abschläge auf entsprechende Anträge sehr schnell vom Bund ausgezahlt werden, danach erfolgt die endgültige Bearbeitung auf Landesebene und zwar durch die NBank. Da das Verfahren keineswegs trivial ist und viele, viele Anträge zu erwarten sind, handelt es sich dabei um eine Herausforderung, die allen Beteiligten viel abverlangen wird. Wir messen einer zügigen Auszahlung der Wirtschaftshilfen eine große Bedeutung zu.

Damit bin ich am Ende meines aktuellen Berichts angelangt. Vielleicht geht es Ihnen wie mir: Die Bekämpfung dieser Pandemie ist zäh und sie verlangt allen Beteiligten ungeheuer viel ab. Zwei Monate Lockdown und viele alltägliche Einschränkungen hinterlassen ihre Spuren, von den riesigen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Schäden der letzten Monate einmal ganz zu schweigen. Unsere ganze Gesellschaft steht unter Stress und sehnt sich nach einem Ende dieser Belastungen.

An dieser Stimmung ist nichts zu deuteln und ich kann den Frust jeder und jedes einzelnen gut verstehen. Dennoch: Auch die Fortschritte sind unübersehbar, die wir gemeinsam schaffen. Das gilt für die Infektionen, das gilt für die Impfungen, das gilt für Schutzkonzepte und Unterstützung. Nichts davon ist perfekt, überall könnten wir es uns noch besser vorstellen. Aber noch einmal: Die Fortschritte sind unübersehbar und ermutigend.

Sagen wir das überall auch laut und deutlich. Die Pandemiebekämpfung bleibt auch weiterhin kein Spaziergang, die Pandemiebekämpfung ist tatsächlich ein langwieriger und zäher Kampf mit einem sehr unangenehmen Gegner.

Dafür braucht es immer wieder auch Ermutigung und eines können wir mit Fug und Recht allen Bürgerinnen und Bürgern sagen: Wir sind auf dem richtigen Weg, mag er auch noch lang und steinig sein. Wir sind auf dem richtigen Weg, wir kommen voran – lassen Sie uns diesen Weg deswegen bitte gemeinsam weitergehen!

Niedersachsen ist nun offiziell Teil des Alfred-Wegener-Instituts – HIFMB Oldenburg

Niedersachsen ist nun offiziell Teil des Alfred-Wegener-Instituts

17. Februar 2021/in Niedersachsen

OLDENBURG (PM). Mit der Unterzeichnung des Konsortialvertrags ist Niedersachsen nun Teil des Alfred-Wegener-Instituts Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung (AWI). Das Helmholtz-Institut für Funktionelle Marine Biodiversität (HIFMB) der Universität Oldenburg ist nun ein Standort des meeres- und polarwissenschaftlichen Forschungsinstituts.

„Für Niedersachsen bedeutet die Aufnahme einen weiteren Schritt zur nachhaltigen Stärkung und Erhöhung der Sichtbarkeit der niedersächsischen Meeresforschung“, so Niedersachsens Wissenschaftsminister Björn Thümler. „Zugleich verbessert die Einbindung in eine große Wissenschaftsorganisation die Voraussetzungen für Spitzenforschung.“

Die Funktion mariner Ökosysteme hängt von der biologischen Vielfalt der Meere ab. Die Beantwortung der Kernfrage, wie stark und in welcher Form diese biologische Vielfalt auf die globale Klimaerwärmung und anthropogene Einflüsse reagiert, ist der wichtigste Forschungsschwerpunkt des Instituts in Oldenburg. „Mit ihrer Erforschung mariner Ökosysteme leisten die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler am HIFMB einen wichtigen Baustein zum Verständnis des Klimawandels“, so Thümler weiter.

Die Aufnahme Niedersachsens in die gemeinsame Bund-Länder-Förderung des AWI ist verbunden mit zusätzlichen Fördergeldern in Höhe von rund 6 Millionen Euro jährlich.

Warnung vor glatten Straßen und Eisregen – Eisdregen

Warnung vor glatten Straßen und Eisregen

14. Februar 2021/in Niedersachsen, Verkehr

HANNOVER (PM/red.) Am kommenden Montag kann es zu einer Überquerung einer Regenfront aus Westen kommen. Dabei ist wegen der immer noch anhaltenden tiefen Minustemperaturen mit plötzlich auftretendem Eisregen und Eisglätte auf den Straßen und Fußwegen zu rechnen.

Der Deutsche Wetterdienst hat eine Vorwarnung für Montag herausgegeben, die im Laufe des Abends voraussichtlich noch konkreter definiert wird.

VORABINFORMATION UNWETTER vor GLATTEIS

für Region Hannover gültig von: Montag, 15.02.2021 10:00 Uhr
bis: Montag, 15.02.2021 20:00 Uhr

ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst am: Sonntag, 14.02.2021 09:22 Uhr

Im Laufe des morgigen Montags ziehen aus Westen Niederschläge auf. Diese fallen anfangs noch mitunter als Schnee, gehen aber rasch in Regen über. Auf den gefrorenen Böden muss in der Folge verbreitet mit Glatteis gerechnet werden. Es ist mit zum Teil erheblichen Einschränkungen im Schienen- und Straßenverkehr zu rechnen.

Dies ist eine Vorabinformation, die frühzeitig auf die Gefahr eines Unwetterereignisses hinweisen soll. Bezüglich der genauen räumlichen Ausbreitung bestehen zum jetzigen Zeitpunkt noch größere Unsicherheiten. Akute Warnungen werden daher bei Bedarf ab den Abendstunden des heutigen Sonntags oder im Laufe des morgigen Montags ausgegeben.

Dies ist ein Hinweis auf eine Wetterlage mit hohem Unwetterpotential. Er soll die rechtzeitige Vorbereitung von
Schutzmaßnahmen ermöglichen. Das Unwetter-Ereignis wird verbreitet erwartet. Genauere Angaben zu Ort, Gebiet und Zeitpunkt des Ereignisses können erst mit der Ausgabe der amtlichen Unwetterwarnungen erfolgen. Bitte verfolgen Sie die weiteren Wettervorhersagen mit besonderer Aufmerksamkeit.

Änderungen in der Corona-Verordnung zum 13. Februar 2021 – Update 13.02.21 Corona Verordnung

Änderungen in der Corona-Verordnung zum 13. Februar 2021

12. Februar 2021/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM). Am morgigen Samstag, 13. Februar 2021, treten mit der Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung und der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung vom 12. Februar 2021 einige kleinere Erleichterungen in Kraft. Gleichzeitig wird aber die Pflicht, medizinische Masken zu tragen und Testungen durchzuführen, ausgeweitet. 

Wesentliche Lockerungen sind jedoch trotz der zurückgehenden Infektionszahlen leider noch nicht möglich. Grund sind die sich auch in Deutschland und in Niedersachsen ausbreitenden Virusmutationen. Insbesondere die britische und die südafrikanischen Mutanten sind weitaus aggressiver als das ursprüngliche Virus. Es wird befürchtet, dass mit ihnen eine erhöhte Infektiosität, schwerere Krankheitsverläufe und eventuell auch verminderte Reaktionen auf die vorhandenen Impfstoffe einhergehen.

Aus diesem Grund hat sich die Niedersächsische Landesregierung – nach Abstimmung auch mit den Kommunalen Spitzenverbänden und einer Diskussion im Sozialausschuss des Niedersächsischen Landtags – entschieden, den bisherigen Lockdown zu verlängern. In Kraft bleiben insbesondere die strengen Kontaktbeschränkungen (ein Haushalt plus eine Person), die breite Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken und die Schließung weiter Teile des Einzelhandels, der körpernahen Dienstleistungen und der Gastronomie.

Hier ein Überblick über die aber dennoch vorgenommenen wesentlichen Änderungen:

  1. Mit der Änderung in § 2 Abs. 1 Satz 1 der Corona-Verordnung wird das Alter der von den Kontaktbeschränkungen ausgenommenen Kinder von bisher drei auf nunmehr sechs Jahre erhöht. Die Kontaktbeschränkungen belasten insbesondere Kinder und Familien stark. Die Anhebung der Altersgrenze reduziert diese Belastung ein wenig.
  2. Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders

wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Medizinische Masken haben eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. § 3 Absatz 3 Satz 3 enthält deshalb eine Ausweitung und Klarstellung zur Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken. Im Bereich der Gesundheitsversorgung und der Pflege von Personen beim Kontakt mit den zu versorgenden oder zu pflegenden Personen ist vom 13. Februar 2021 an verpflichtend eine medizinische Maske zu tragen. Deren erhöhter Schutzstandard soll auch in diesem sensiblen Bereich wirksam werden.

Aus Gründen der Übersichtlichkeit wird die bisher in § 9 Abs. 1 Satz 4 enthaltene Regelung, dass bei Veranstaltungen der Glaubensgemeinschaften nach § 9 Abs. 1 eine medizinische Maske zu tragen ist, als neue Nummer 4 eingefügt. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden.

Die neue Nummer 4 regelt zudem durch ihre Bezugnahme auf § 9 Abs. 2, dass die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken auch für durch Rechtsvorschriften vorgeschriebene Sitzungen und Zusammenkünfte der öffentlich-rechtlichen Körperschaften sowie Parteien, Vereine, Initiativen und andere ehrenamtliche Zusammenschlüsse gilt, wenn die Veranstaltungen in geschlossenen Räumen stattfinden.

Um die Bewohnerinnen und Bewohner von Heimen, betreuten Wohngemeinschaften etc.  bestmöglich vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus zu schützen, werden nach Nummer 5 Besucherinnen und Besucher sowie näher beschriebene Dritte während ihres Aufenthaltes in der Einrichtung ebenfalls zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet.

Auch die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der zukünftig erlaubten beruflichen Fahrgemeinschaften sollen durch die in Nummer 6 geregelte Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske vor einer Ansteckung bestmöglich geschützt werden.

  1. In § 4 Abs. 1 ist nunmehr – ebenso wie in den übrigen Regelungen der Verordnung (§ 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5; § 3 Abs. 4 Nr. 4) – klargestellt, dass der Niedersächsische Landtag auch von der Pflicht zu einem Hygienekonzept freigestellt ist.
  2. Die Änderung in § 6 ‚Regelungen für private Zusammenkünfte und Feiern‘ ist eine Folge der Anhebung der Altersgrenze für Kinder in § 2 Abs. 1 Satz 1.
  3. In § 9 ‚Religionsausübung, sonstige Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Versammlungen‘ hatte die bisherige Regelung in Absatz 1 mitunter zu der nicht intendierten Interpretation geführt, dass die Maßgaben der Sätze 3 bis 6 nur dann gelten, wenn Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der vorhandenen Personenkapazitäten in den Räumlichkeiten führen können. Die textliche Änderung stellt in Satz 1 nunmehr klar, dass die Maßgaben der folgenden Sätze uneingeschränkt gelten. Eine inhaltliche Änderung ist damit nicht verbunden.

Die Ausnahmen für die Rechtspflege sind nunmehr einheitlich und übereinstimmend in § 2 Abs. 3 Satz 2 geregelt. § 9 Abs. 2 Satz 2 ist damit nicht mehr erforderlich und kann gestrichen werden.

In § 10 Abs. 1, Satz 1 Nr. 9 wird die angekündigte Öffnung der Friseure in Aussicht gestellt. Diese Regelung tritt jedoch erst am 1. März 2021 in Kraft. Die Schließung der Friseurbetriebe stellt für die Bürgerinnen und Bürger eine extreme Belastung dar. Die Mehrzahl der Menschen schneidet sich nicht selbst die Haare und tut dies auch nicht bei anderen Personen ohne dafür ausgebildet zu sein. Diese Situation ruft auf längere Sicht bei vielen Menschen ein deutliches Gefühl des Ungepflegtseins hervor. Andere körpernahe Dienstleistungen betreffen nicht im gleichen Maße ein körperpflegerisches Grundbedürfnis und können regelmäßig selbst vorgenommen werden.

  1. Die Änderung in § 10 Abs. 1 Satz 5 dient der Klarstellung, dass die Erbringung und Inanspruchnahme aller sexuellen Dienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 1 ProstSchG untersagt sind, unabhängig vom Ort der Erbringung und einer möglichen Erlaubnispflicht nach den §§ 12 ff. ProstSchG. Es handelt sich also lediglich um eine Klarstellung, dass Prostitution in jeder Form aufgrund des Infektionsrisikos derzeit verboten bleibt.
  2. 10 Abs. 1 b Satz 1 Nrn. 2, 3 und 19 nimmt zukünftig Verkaufsstellen für Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen, Blumengestecke und Grabschmuck sowie des gärtnerischen Facheinzelhandels von der Schließung aus. Die in den genannten Verkaufsstellen angebotenen Waren sind Güter des täglichen Bedarfs und die Öffnung der in der Regel kleinteilig aufgestellten Verkaufsstellen eröffnet voraussichtlich kein gravierend erhöhtes Infektionsrisiko. Damit können ab dem morgigen Samstag, 13. Februar 2021 Gärtnereien, Gartencenter und Gartenmärkte und alle weiteren Verkaufsstellen für Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen sowie für Blumengestecke und Grabschmuck öffnen, also alle Geschäfte, deren Sortimentsschwerpunkt im Verkauf von Blumen und Pflanzen liegt. Randsortimente wie Töpfe, Blumenschmuck und Gartenartikel dürfen ebenfalls verkauft werden. Es gelten die bekannten Regeln zu Randsortimenten sowie die bekannten Hygieneregeln, wie sie bereits im geöffneten Einzelhandel angewendet werden. Der Verkauf von Pflanzen und Blumen ist außerdem auch auf Wochenmärkten und im landwirtschaftlichen Direktverkauf sowie in Hofläden gestattet.
  3. Die Ergänzung in § 10 Abs. 1 b Satz 1 Nr. 10a führt dazu, dass im Autohandel wie auch im Zweiradhandel Probefahrten wieder erlaubt sind. Dabei gelten die allgemeinen Hygiene- und Abstandsregeln weiterhin, sodass die Kundin oder der Kunde die Probefahrt mit einem Pkw nur allein oder mit Angehörigen des eigenen Haushalts durchführen kann. Analog zu den Regeln für „Click&Collect“ müssen auch bei Probefahrten FFP2-Masken getragen werden. Außerdem müssen die Unternehmen in ihrem Schutz- und Hygienekonzept insbesondere Maßnahmen vorsehen, die Menschenansammlungen vermeiden, etwa durch gestaffelte Zeitfenster.
  4. Die in § 14 Abs. 2 Satz 1 genannten Beschäftigten und Personen in Heimen für ältere oder pflegebedürftige Menschen nach § 2 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über unterstützende Wohnformen (NuWG) für ältere oder pflegebedürftige Menschen sowie in Tagespflegeeinrichtungen sind verpflichtet, an jedem Tag, an dem sie in den Einrichtungen tätig sind, einen PoC-Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus SARS-CoV-2 durchführen zu lassen. Es soll auch weiterhin sichergestellt werden, dass ein Eintragen des Coronavirus in die Einrichtungen so weit wie möglich ausgeschlossen wird. Dies gilt auch für Einrichtungen der Tagespflege, auch hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftige Einrichtungen. Bei diesem Personenkreis tritt noch hinzu, dass vielfältige Kontakte außerhalb der Tagespflege möglich sind, auch zu nichtgetesteten Personen.

Im ambulanten Setting gilt eine Pflicht zur Testung für die Personen, die in den entsprechenden Einrichtungen tätig sind (Beschäftigte, eingesetzte Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, Praktikantinnen und Praktikanten, ehrenamtlich Tätige, Bundesfreiwilligendienstleistende und Freiwilligendienstleistende), an drei Tagen in der Woche. Dieses führt nicht zu einer unvertretbaren Gefährdungslage, auch wenn die zu Pflegenden ebenso wie die Bewohnerinnen und Bewohner etwa in Heimen zu einer besonders vulnerablen Gruppe gehören.

Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Dementsprechend wird für den in § 14 Abs. 2 Satz 1 der Corona-VO bezeichneten Personenkreis beim Kontakt mit den Bewohnerinnen und Bewohnern, Gästen der Tagespflege und Pflegebedürftigen eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen.

  1. Künftig gelten die Bestimmungen zur Anmelde- und – bei entsprechender Inzidenz – Testpflicht für Besucherinnen und Besucher sowie Dritte, die diese Einrichtung betreten wollen, auch in Heimen für Menschen mit Behinderungen (§ 14 Abs. 3). Um den Bewohnerinnen und Bewohnern einen noch besseren Schutz zu gewährleisten, darf die dem nachzuweisenden negativen Testergebnis zugrundeliegende Testung in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 künftig höchstens 36 statt zuvor 72 Stunden zurückliegen.

Während die Beschäftigten etwa in Heimen schon jetzt verpflichtet sind, eine Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen haben, soweit und solange sie Kontakt zu einer Bewohnerin oder einem Bewohner haben, galt dies bislang nicht für Personen, die die Einrichtung ausschließlich betreten, um dort nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 zulässige Tätigkeiten im Bereich der körpernahen Dienstleistungen oder Körperpflege auszuüben (z. B. externe Physiotherapeutinnen oder -therapeuten). Um die Pflegebedürftigen auch adäquat zu schützen, wenn eine Tätigkeit im Bereich der körpernahen Dienstleistungen oder Körperpflege nicht von Beschäftigten, sondern von Dritten durchgeführt wird, sind diese Dritten künftig ebenfalls zum Tragen einer Atemschutzmaske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus verpflichtet, soweit und solange sie Kontakt zu einer Bewohnerin oder einem Bewohner haben. Für diesen Personenkreis gilt dann auch die für die Beschäftigten der Einrichtungen bestehende Pflicht zur Durchführung von PoC-Antigen-Tests unabhängig von der Inzidenz.

  1. Aus dem ergänzten § 14 Abs. 5 ergibt sich, dass seelsorgerische Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Begleitung Sterbender jederzeit zulässig bleibt.
  2. Die Änderung in § 14 a der Corona-Verordnung führt dazu, dass die Abschlussklassen der Vorbereitungskurse für staatliche Schulabschlüsse im Zweiten Bildungsweg nicht mehr erfasst sind vom Verbot des Präsenzunterrichts. Die Erlangung von Schulabschlüssen, zum Beispiel für die Aufnahme einer anschließenden Berufsausbildung, ist von besonderer gesellschaftlicher Bedeutung. Die Gruppengröße darf allerdings, analog zu den Regelungen für Lerngruppen an Schulen, in der Regel 16 Personen nicht überschreiten.
  3. Der Präsenzunterricht sowie der sogenannte aufsuchende Unterricht im Bereich der außerschulischen Bildung, vor allem in Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung sind untersagt (§ 14a). Zulässig ist die Durchführung von Prüfungen und die Bildungsberatung, sofern dabei das Abstandsgebot und die allgemeinen Hygieneregeln eingehalten werden.

Eine Ausnahme liegt nach § 2 Abs. 3 Nr. 6 für Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung nur dann vor, wenn ein Bezug zu einem angestrebten oder dem ausgeübten Beruf besteht. Dies kann zum Beispiel im Bereich von Angeboten der außerbetrieblichen Berufsausbildung, den nach SGB II und SGB III geförderten Qualifizierungs- und Arbeitsförderungsmaßnahmen sowie den berufsbezogenen Zertifikatskursen der Fall sein.

Die Teilnahme an Integrations- und Berufssprachkursen hat hingegen keinen konkreten Bezug zu einem angestrebten oder dem ausgeübten Beruf und ist daher als Präsenzunterricht unzulässig. Weiterhin möglich sind Online-Weiterbildungsangebote.

Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 13. März 2021. Es ist jedoch damit zu rechnen, dass nach dem nächsten Treffen von Bund und Ländern am 3. März 2021 eine weitere Verordnungsänderung auf den Weg gebracht wird. Um den Bürgerinnen und Bürgern eine Perspektive und abhängig vom Infektionsgeschehen ein Stück Planungssicherheit zu eröffnen, hatte das Land Niedersachsen einen Stufenplan erarbeitet, der derzeit breit diskutiert und weiterentwickelt wird. Diese Vorstellungen gehen ein in einen Arbeitsprozess zusammen mit den anderen Ländern und der Bundesregierung zur Entwicklung weiterer Schritte einer sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe. Die Öffnungsstrategie wird von einer Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet. Das Leben soll – soweit infektiologisch vertretbar – schrittweise wieder mehr an Normalität gewinnen. Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich haben höchste Priorität. Dieser Bereich soll daher möglichst schon im März weiter geöffnet werden.

Änderungen in der Niedersächsischen Quarantäne-Verordnung

Die Niedersächsische Quarantäneverordnung wird an die erhöhte Gefahr des Eintrags von Mutanten des Virus angepasst. Mit der Änderung soll ein weiterer Eintrag von Virusvarianten bei der Einreise vermindert werden.

Die Quarantäne dauert nun im Grundsatz immer 14 Tage. Der bisherige Absonderungszeitraum von 10 Tagen wird damit verlängert. Damit soll der mögliche Inkubationszeitraum abgesichert werden, der insgesamt bis zu 14 Tage betragen kann. Eine Verkürzung der Absonderungspflicht ist nur noch bei Einreisen aus (normalen) Risikogebieten möglich. Einreisende aus Hochinzidenzgebieten und Virusvariantengebieten können ihren Quarantänezeitraum hingegen nicht mehr verkürzen. Wer die Absonderungszeit nach der Einreise aus einem Risikogebiet verkürzen möchte, benötigt nun einen negativen PCR-Test. Diese Tests bieten eine höhere Sicherheit als die PoC-Antigen-Schnelltests in Bezug auf den Nachweis von Infektionen.

Änderungen in der Corona-Verordnung zum 13. Februar 2021 – 2021 02 13 Kontakt02

© Land Niedersachsen

Die Lesefassung der geänderten Niedersächsischen Corona-Verordnung mit Stand 12.02.2021:

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Was ist so schlimm, es ist doch einfach nur Winter? – Bahn Lok Schneefräse

Was ist so schlimm, es ist doch einfach nur Winter?

11. Februar 2021/in Niedersachsen

UELZEN (PM). Winter ist schön – auch wir lieben die besondere Stimmung von schneebedeckter Landschaft, bauen gerne Schneemänner und haben Spaß bei einer Schneeballschlacht. 

ABER… 😉

Das Schienennetz in Deutschland, die Züge und Loks sind nicht für extreme Wettersituationen, viel Schnee und sehr harten Frost gebaut.

Die Eisenbahn in Deutschland soll vor allem sicher, komfortabel und (Energie-) effizient sein, bei mitteleuropäischem Durchschnittswetter, welches hier ja über viele Jahre zu 98% herrscht. Extremwettersituationen sind zum Glück sehr selten.

Deshalb fahren wir hier auch nicht die „Transsibirische Eisenbahn“ oder sind vergleichbar mit dem Zugverkehr in Skandinavien oder anderen Schwerwetter-Regionen.

  • Starker Schneefall / Schneeverwehungen
    bei mehr als 20cm Neuschnee, vor allem in kurzer Zeit, werden Gleise und Weichen vollständig mit Schnee bedeckt. Bei Wind verweht dieser Schnee an einzelnen Stellen teilweise sehr hoch.
  • Unsere Fahrzeuge sind nicht mit einem Schneeschild ausgerüstet und können den Schnee nicht einfach wegschieben.
  • Schnee verklumpt unter den Rädern. Rad und Schiene haben eine sehr geringe Auflagefläche – bei größeren Schnee-/Eisklumpen kann es dadurch zu Entgleisungen kommen, vor allem bei  vergleichsweise leichten (Diesel)Triebzügen
  • Schnee zwischen den Zungen einer Weiche verklumpt und blockiert die Weiche
  • Hoher Schnee auf den Gleisen führt dazu, dass der Zug die Spur auf den Gleisen nicht halten kann, d.h. von den Gleisen abrutschen kann.
  • Auf Bahnübergängen kann es zu extremer Eisbildung in den Schienenzwischenräumen zur Straße kommen. Auch hier ist die Gefahr einer Entgleisung bei leichteren Triebzügen sehr groß.

Für das Beseitigen größerer Schneemengen auf den Gleisen werden schwere Räumloks / Spurloks benötigt. Dies ist Aufgabe des Eigentümers der Gleise, DB Netz. metronom, erixx und enno haben solche Loks nicht im Fuhrpark, DB Netz hat auch nur sehr wenige dieser Spezialfahrzeuge in Niedersachsen.

  • Eisregen / Vereisung
    bei Eisregen, einem Wechsel von Tauwetter/Frost oder verfestigtem Schnee bildet sich sehr festes, kompaktes Eis.
  • Wenn Eis die Oberleitungen umschließt, können die E-Loks mit dem Stromabnehmer keinen Strom ziehen. Ohne Strom – keine Zugfahrt. Bei starken Vereisungen kann der Stromabnehmer der Lok beschädigt werden und es kann zu gefährlichen Lichtbögen kommen.
  • Wenn Eis die Gleise umschließt, haben die Räder keinen direkten Kontakt zum Gleis (es ist ja Eis dazwischen). Dadurch fehlt die notwendige elektrische Erdung – eine E-Lok kann dann nicht fahren.
  • Wenn Eis die Gleise umschließt oder bedeckt, besteht die Gefahr der Entgleisung,
    insbesondere bei Bahnübergängen
  • Eingefrorene Weichen
    das Streckennetz in Niedersachsen ist weit verzweigt und gut ausgebaut. Dafür braucht es an vielen Stellen Weichen. Unter anderem werden Weichen auch benötigt, damit ein Zug von gerader Strecke an einen Bahnhof fahren und dort halten kann. Im Regionalverkehr werden viel mehr Weichen benötigt als im Fernverkehr.
  • Wenn Schnee verklumpt oder Schmelzwasser in der Weiche gefriert, blockiert das Eis die Weiche. Diese kann dann nicht mehr umgelegt werden und ein Zug darf nicht darüber fahren.
  • Viele Weichen sind mit Weichenheizungen ausgerüstet, um sie frei von Eis und Schnee zu halten. Bei großen Mengen Schnee und Eis schaffen diese kleinen Heizungen es dann nicht mehr, Eis und Schnee zu schmelzen. In solchen Fällen werden die Weichen dann manuell mit einem Gasbrenner aufgetaut.
  • Züge, Wagen, Türen, Klimaanlagen
    Im Nahverkehr werden hochmoderne Fahrzeuge eingesetzt. Viel fein abgestimmte Elektronik und Technik macht das Bahnfahren (normalerweise) komfortabel, bequem und sehr sicher. Das sind z.B. die automatisch schließenden Türen mit bequemen Trittbrettern zum Einstieg, hochleistungsfähige Klimaanlagen und Lüftungssysteme, Bremshilfen, Geschwindigkeitssensoren und vieles mehr innen und außen am Zug. Bei der Fahrt durch Schnee und harten Frost kommt es an diesen empfindlichen Bauteilen manchmal zu extremer Eisbildung und die Funktionen werden blockiert, z.B.
  • Mechanik zum Öffnen und Schließen der Türen. Mit offener Tür dürfen (und wollen) wir nicht fahren. Ein Zug, an dem die Türen nicht öffnen können, ergibt keinen Sinn.
  • Die Be- und Entlüftung der Fahrgasträume erfolgt über Klimaanlagen. Sind die außenliegenden Ansaugstutzen und Wärmetauscher zu stark vereist, gibt es keine Belüftung und Heizung der Innenräume.

Es liegt in unserer DNA, zu fahren und Menschen sicher zur Arbeit, nach Hause oder zu Freunden zu bringen – gerade wenn es draußen kalt, windig und ungemütlich ist. Oder eben schneit. Wir als Unternehmen und Dienstleister haben keinerlei Interesse daran, dass wir nicht fahren. Ganz im Gegenteil. Wir lieben es zu fahren. Deshalb stoppen wir den Verkehr auch nur, wenn es wirklich nötig ist – zur Sicherheit aller Fahrgäste. Nur wenn die Strecken von DB Netz freigegeben sind, können wir fahren. Nur wenn die Fahrzeuge in einem einwandfreien, sicheren Zustand sind, wollen wir fahren.

Aktuelle Verkehrslage im Zugverkehr von metronom, erixx & enno – ERIXX im Schnee

Aktuelle Verkehrslage im Zugverkehr von metronom, erixx & enno

11. Februar 2021/in Niedersachsen

UELZEN (PM). update 16:30 // Fortschritte bei der Wiederaufnahme des Zugverkehrs

Liebe Fahrgäste,

es geht langsam, aber stetig voran. Weitere Strecken konnten wieder in Betrieb genommen werden:

metronom:

  • RE2 Göttingen-Hannover
    die Züge des metronom fahren, es gibt aber zahlreiche Störungen auf der Strecke.
    Von Hannover kommend Richtung Göttingen kann in Kreiensen nicht gehalten werden. Fahrgäste fahren bis Göttingen durch und fahren mit dem Gegenzug zurück nach Kreiensen. Ein BNV zwischen Freden und Einbeck-Salzderhelden ist ebenfalls eingerichtet.Aus Göttingen kommend Richtung Hannover kann in Kreiensen gehalten werden.

erixx:

  • RB42/43 Braunschweig – Vienenburg – Bad Harzburg
    Es sind noch immer keine Zugfahrten möglich
    ein Busnotverkehr zwischen Braunschweig – Bad Harzburg wurde eingerichtet.
  • RE10 Bad Harzburg-Goslar-Hildesheim:
    Zwischen Hildesheim – Hannover fährt erixx im Pendel, mit VerspätungenZwischen Hildesheim – Goslar – Bad Harzburg ist keine Zugfahrt möglich
    Ein Busnotverkehr in beide Richtungen wurde eingerichtet.
  • RB 47 Uelzen-Gifhorn-Braunschweig:
    die Strecke ist freigegeben und erixx kann im 2-Std.-Takt fahren
    der fahrplanmäßige Stunden-Takt ist voraussichtlich ab morgen, 12.02. vormittag wieder möglich

enno:

  • RE30 Hannover-Wolfsburg
    die Züge fahren regulär, es kann zu Verspätungen kommen
  • RE50 Wolfsburg – Braunschweig – Hikldesheim
    zwischen Hildesheim – Braunschweig fährt enno im Pendel
    ab dem frühen Abend kann voraussichtlich die gesamte Strecke Hildesheim-Braunschweig-Wolfsburg wieder befahren werden

Wir bitten alle Fahrgäste, sich wegen der wechselnden Lage auf den Strecken vor Antritt der fahrt über die konkrete Zugverbindung in der elektronischen Fahrplanauskunft auf der website, in einer App oder facebook zu informieren.

nächstes update Freitag, 12.02. ca. 12:00

 

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Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN

Ereignis: WINDBÖEN
Warnstufe: DWD Stufe 2 – markante Wetterwarnung
Betroffenes Gebiet: Region Hannover
Zeitraum: 23.10.2026 12:00–24.10.2026 04:00 Uhr
Es treten Windböen mit Geschwindigkeiten bis 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) aus südwestlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit Sturmböen um 70 km/h (20 m/s, 38 kn, Bft 8) gerechnet werden.
Betroffene Gebiete im Detail:
Handlungsempfehlung:
Hinweis auf: umherfliegende leichte Gegenstände. Handlungsempfehlungen: lose Gegenstände sichern; z.B. Zelte und Abdeckungen befestigen
Herausgeber: Deutscher Wetterdienst
Quelle/Übertragungsweg: DWD-Warn-App-Datenfeed
Stand: 23.10.2026 17:31 Uhr
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