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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Maßnahmen in Kita und Schule bleiben im Februar bestehen – Schule Szenario B

Maßnahmen in Kita und Schule bleiben im Februar bestehen

11. Februar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die am 10.02.2021 in der Bund-Länder-Beratung vereinbarten grundsätzlichen Verlängerung des Lockdowns bestätigen die bereits umgesetzten Maßnahmen Niedersachsens im Bildungsbereich.

Im Februar gilt vorerst weiter:

Kindertageseinrichtungen bieten weiterhin eine Notbetreuung in der Regel bis zur Hälfte der üblichen Gruppengrößen an (Krippe bis 8 Kinder, Kindergarten bis 13 Kinder, Hort bis 10 Kinder), sind im Grundsatz aber geschlossen. Tagespflegepersonen können aufgrund der Kleinstgruppen von maximal 5 zeitgleich betreuten fremden Kindern weiterhin im üblichen Rahmen Betreuung anbieten. Für Großtagespflegestellen gelten analoge Regelungen wie für die Kindertageseinrichtungen.

Die Grundschülerinnen und Grundschüler erhalten im Szenario B Wechselunterricht in geteilten Klassen unter Abstands- und Hygieneregeln. Das Szenario B gilt auch für Kinder mit dem sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf Geistige Entwicklung an Förderschulen einschließlich Tagesbildungszentren sowie Jugendliche, die in diesem Schuljahr ihren Abschluss machen. Die Schuljahrgänge fünf bis zwölf verbleiben im reinen Distanzlernen, ebenso die Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen. Die Notbetreuung bis Klasse 6 bleibt bestehen.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne:

„Damit setzen wir auf Sicherheit und Stabilität einerseits und kümmern uns um die Jüngsten und die Jugendlichen, die ihren Abschluss machen werden, andererseits. Dieses Modell macht offensichtlich Schule, da jetzt auch andere Länder diesen Weg einschlagen werden.

Wir setzen dieses Modell im Februar fort. Sollten die Inzidenzwerte weiter sinken, werden wir die Schulen im März weiter öffnen und das Wechselmodell auf weitere Schuljahrgänge ausdehnen. Bei zunehmender Verbesserung der Lage und weiter sinkenden Werten werden wir dann im April umstellen auf den Stufenplan, der bei schwachem Infektionsgeschehen so viel Präsenzunterricht wie möglich erlaubt und bei erhöhtem Infektionsgeschehen konsequente Einschnitte automatisch vorsieht.“

Zurzeit gelten folgende Maßnahmen weiter

 1)     Die Schülerinnen und Schüler des Primarbereiches sowie alle Schülerinnen und Schüler der Förderschulen GE einschließlich Tagesbildungszentren werden im Wechselunterricht nach Szenario B in geteilten Klassen unterrichtet. Die Pflicht zum Präsenzbesuch wird aufgehoben und die Möglichkeit auf reinen Distanzunterricht eingeräumt.

2)     Alle Abitur- und weiteren Abschlussklassen werden in geteilten Klassen nach Szenario B unterrichtet.

3)     Die Sekundarbereiche I und II (SJG 5 bis 8 in der Regel, wenn keine Abschlüsse gemacht werden auch 9 und 10 sowie 11 und 12) verbleiben im Distanzlernen nach Szenario C.  Für die berufsbildenden Schulen gilt ebenfalls grundsätzlich Distanzlernen nach Szenario C.

4)     Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in den Szenarien B und C.

5)     Die Kindertageseinrichtungen werden weiterhin in Szenario C betrieben. Die Notbetreuung für in der Regel bis zu 50 Prozent der Normalgruppengrößen wird weiterhin angeboten. Die Höchstgrenzen gelten auch für Großtagespflegestellen. Kindertagespersonen können ihr Regelangebot in sehr kleinen Betreuungsgruppen weiterhin ungeschmälert vorhalten.

Beeindruckender Rückgang der Inzidenzen, aber leider kaum Lockerungen möglich – MP Stephan Weil Erklärung

Beeindruckender Rückgang der Inzidenzen, aber leider kaum Lockerungen möglich

10. Februar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). „Wir haben viel erreicht in langen Wochen des Lockdowns und sind heute in Niedersachsen bei einer Inzidenz von 65 pro 100.000 Menschen in 7 Tagen. Das verdanken wir den Bürgerinnen und Bürgern Niedersachsens“, so Ministerpräsident Stephan Weil nach der (heutigen) Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) mit der Bundeskanzlerin und Teilen der Bundesregierung.

Weil weiter: „Gäbe es die neuen aggressiven Virusmutationen nicht und würden wir uns auch weiterhin konsequent der 50er Inzidenz nähern, könnten wir deutliche Lockerungen in Aussicht nehmen. Wir haben es jedoch mit Mutanten zu tun, die ansteckender sind als das ursprüngliche Virus und die sich dadurch sehr viel schneller ausbreiten. Vor diesem Hintergrund sind die Infektionszahlen leider immer noch zu hoch. Wir haben deshalb beschlossen, den Lockdown bundesweit bis zum 7. März 2021 zu verlängern. Niemand hat doch etwas von einem Jo-Jo-Effekt – also wenn wir schnell lockern und dann ebenso schnell in eine dritte Welle laufen.“

Der heutige MPK-Beschluss bestätigt den niedersächsischen Kurs, mit den Grundschulen in das Wechselmodell zu gehen: Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich haben Priorität. Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über eine Ausweitung der Kindertagesbetreuung und über eine schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht. Halbe Klassengrößen und Hygienemaßnahmen erlauben einen sichereren Unterricht. Gerade für die jüngsten Schülerinnen und Schüler ist der direkte Kontakt besonders wichtig, sowohl für den Bildungserfolg als auch für die soziale Entwicklung und das Kindeswohl insgesamt.

Niedersachsen wird deshalb die Grundschulen und die Abschlussklassen bis Ende Februar im Wechselmodell unter Aufhebung der Präsenzpflicht halten. Ob im März eine Ausweitung des Wechselmodells auf weitere Jahrgänge möglich sein wird, bleibt abzuwarten.

Stephan Weil: „Mit regelmäßigen freiwilligen Schnelltests für Lehrerinnen und Lehrer sowie bei den Erzieherinnen und Erziehern wollen wir in Niedersachsen jetzt kurzfristig die Sicherheit in Schulen und Kitas weiter erhöhen. Einzelheiten dazu wird morgen Kultusminister Grant Hendrik Tonne vorstellen.“

Weil zeigte sich sehr zufrieden, dass die Bundeskanzlerin und die Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Ländern sich seinem bereits in der letzten Konferenz gemachten Vorschlag angeschlossen haben, Erzieherinnen und Erziehern und Lehrerinnen und Lehrern in den Grundschulen eine frühere Impfung zu ermöglichen. Der Bundesgesundheitsminister ist gebeten worden, zu prüfen, ob diese Berufsgruppen in die Priorisierungsstufe 2 für Impfungen mit hoher Priorität aufgenommen werden können.

Niedersachsen wird schon zum 13. Februar 2021 die bisherige Corona-Verordnung mit nur einigen wenigen Erleichterungen verlängern. Kinder bis sechs Jahren sollen bei den Kontaktbeschränkungen nicht mehr eingerechnet werden, Verkaufsstellen für Pflanzen und Blumen sollen wieder öffnen dürfen, Probefahrten im Kfz- und im Fahrradhandel zugelassen werden, Friseure sollen – so die Einigung in der MPK – zum 1. März 2021 wieder öffnen dürfen

Vor dem Hintergrund der deutlich aggressiveren Virusmutationen soll der nächste Öffnungsschritt laut MPK-Beschluss erst erfolgen, wenn bei einer stabilen landesweiten 7-Tages-Inzidenz höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erfasst werden. Dann kämen Museen und Galerien, Einzelhandel und die übrigen körpernahen Dienstleistungen in Betracht. Im Einzelhandel soll zunächst eine Begrenzung von einem Kunden/einer Kundin pro 20 qm vorgesehen werden. Sofern benachbarte Gebiete stark voneinander abweichende Inzidenzen haben, sollen gemeinsame Vereinbarungen bei Lockerungen vorgesehen werden.

Stephan Weil: „Ich weiß, dass sich viele von den aktuellen Schließungen Betroffene schnellere Öffnungen gewünscht hätten. Besser sind aber verlässliche Perspektiven und Orientierungspunkte, wie sie etwa Niedersachsen in seinem Stufenplan vorsieht. Ich begrüße es deshalb, dass bis zur nächsten Besprechung von Bund und Ländern eine sichere und gerechte Perspektivstrategie erarbeitet werden soll. Wir brauchen transparente und nachvollziehbare Kriterien und eine Schrittigkeit für Lockerungen auch bei den Kontaktbeschränkungen, in der Kultur, im Sport, in der Gastronomie und im Hotelgewerbe.

Eine größere Berechenbarkeit soll jedoch auch für eventuell wieder notwendige Verschärfungen erarbeitet werden. Weil: „Bei einem durch Mutationen ausgelösten schnellen Anstieg der Infektionszahlen, müssen wir auch früher auf die Bremse treten, damit der Bremsweg nicht zu lang wird.“

Ob und wann die nächsten Öffnungsschritte erfolgen können, soll im Rahmen der gemeinsamen Besprechung am 3. März 2021 im Lichte der Entwicklung der Infektionszahlen unter besonderer Berücksichtigung der neuen Varianten entschieden werden. Ziel ist ein sicherer und gerechter Umgang mit der Pandemie und die Rückkehr zu mehr Normalität. Diese wird von der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Februar 2021 – Bundeskanleramt

Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 10. Februar 2021

10. Februar 2021/in Politik, Niedersachsen

BERLIN (PM). Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Die tiefgreifenden Maßnahmen zur Kontaktreduzierung haben in den vergangenen Wochen zu einem deutlichen Rückgang des Infektionsgeschehens geführt. Erstmals seit Ende Oktober 2020 ist es gelungen, die Anzahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen bundesweit auf einen Wert von unter 80 zu reduzieren. Für einige Bundesländer ist bereits eine Inzidenz unter 50 in Sichtweite, wenn auch noch nicht erreicht. Dies wurde dadurch ermöglicht, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre Kontakte noch weiter reduziert und die Einschränkungen des Lebens auch über diesen langen Zeitraum diszipliniert und besonnen mitgetragen haben. Dafür sind die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehr dankbar.

Gleichzeitig breiten sich Varianten des Coronavirus mit veränderten Eigenschaften aus. Insbesondere solche Mutanten, die ansteckender sind als der Wildtyp des Virus, breiten sich besonders schnell aus und erfordern erhebliche zusätzliche Anstrengungen, um die Infektionszahlen wieder zu senken. Daher müssen die Kontaktbeschränkungen in den nächsten Wochen grundsätzlich beibehalten werden. Die Bürgerinnen und Bürger werden dringend gebeten, auch in Gebieten mit einem kontinuierlich sinkenden Infektionsgeschehen Kontakte weiterhin auf ein absolut notwendiges Minimum zu beschränken. Der Grundsatz „Wir bleiben zuhause“ bleibt das wesentliche Instrument im Kampf gegen die Pandemie und rettet täglich Menschenleben. Das Tragen medizinischer Masken in Innenräumen reduziert das Infektionsgeschehen deutlich – es wird, sofern nicht ohnehin rechtlich vorgeschrieben, daher dringend in allen Situationen empfohlen, bei denen zwei oder mehr Personen in Innenräumen zusammenkommen.

Öffnungsschritte müssen vor dem Hintergrund der Virusmutanten vorsichtig und schrittweise erfolgen, um die erfolgreiche Eindämmung des Infektionsgeschehens nicht durch ein erneutes exponentielles Wachstum der Fallzahlen zu riskieren. Niemandem wäre geholfen, wenn durch zu weitgehende oder zu schnelle Öffnungen erneute umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens notwendig würden, weil das Infektionsgeschehen sich wieder beschleunigt. Bund und Länder werden in den nächsten Wochen weiter gemeinsam Öffnungsschritte abstimmen. Sie werden sich vorrangig am landesweiten und regionalen Infektionsgeschehen orientieren.

Es ist eine großartige Leistung der Wissenschaft und der forschenden Impfstoffhersteller, gerade auch aus Deutschland, dass rund ein Jahr nach Beginn der Pandemie Impfstoffe unterschiedlicher Art verfügbar sind und weitere bald sein werden. Dafür gebührt diesen großer Dank und Respekt.

Eine zügige Impfung der Bevölkerung ist die Voraussetzung, das Virus langfristig wirksam zu bekämpfen. Sobald bei entsprechender Verfügbarkeit allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann, gibt es eine Perspektive für eine Normalisierung unseres Alltags und die Rückkehr zu einem Leben ohne pandemiebedingte Einschränkungen. Bund und Länder werden daher weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, so schnell wie möglich so viele Bürgerinnen und Bürger wie möglich zu impfen.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungs- chefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen und bis zum 7. März 2021 verlängern.

2. Es bleibt insbesondere wichtig, die Anzahl der Kontakte zu reduzieren und die Corona-Regeln einzuhalten, um die Verbreitung des Virus einzudämmen:

a) Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden. Private Zusammenkünfte sind weiterhin nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dabei trägt es erheblich zur Reduzierung des Infektionsrisikos bei, wenn die Zahl der Haushalte, aus der die weiteren Personen kommen, möglichst konstant und möglichst klein gehalten wird („social bubble“).

b) Medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Atemschutzmasken nach dem Standard FFP2 oder vergleichbar) haben eine höhere Schutzwirkung als Alltagsmasken. Deshalb gilt eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften. Generell wird in Innenräumen die Nutzung medizinischer Masken angeraten.

c) In allen Einrichtungen müssen Hygienekonzepte konsequent umgesetzt und vor dem Hintergrund neuer Erkenntnisse – etwa bezüglich Virusmutanten – gegebenenfalls angepasst werden.

d) Nicht notwendige private Reisen und Besuche – auch von Verwandten – sind weiterhin zu unterlassen. Das gilt auch im Inland und für überregionale tagestouristische Ausflüge.

3. Angesichts der pandemischen Lage ist die weitere Reduzierung von epidemiologisch relevanten Kontakten am Arbeitsplatz erforderlich. Dazu gilt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber den Beschäftigten das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen müssen, sofern die Tätigkeiten es zulassen. Dadurch werden Kontakte am Arbeitsort, aber auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fordern Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber auf, die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung konsequent anzuwenden und durch großzügige Homeoffice-Lösungen mit stark reduziertem Präsenzpersonal umzusetzen oder ihre Büros ganz geschlossen zu halten und bitten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, das Angebot zu nutzen. Wo Homeoffice nicht möglich ist, sollen immer dann, wenn sich mehrere Personen in einem Raum aufhalten, medizinische Masken getragen werden.

4. Kinder und Jugendliche sind, ebenso wie ihre Eltern, besonders von den Einschränkungen betroffen. Um Bildung und Zukunft unserer Kinder und Jugendlichen zu gewährleisten, haben Öffnungen im Betreuungs- und Bildungsbereich daher Priorität. Dieser Bereich soll daher als erster schrittweise wieder geöffnet werden. Masken, Lüften und Hygienemaßnahmen werden dabei weiterhin nötig sein. Wo immer möglich, sollten medizinische Masken verwendet werden. Vermehrt sollen auch Schnelltests den sicheren Unterricht und die sichere Betreuung und Bildung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ermöglichen und Infektionsrisiken minimieren. Angesichts der hohen gesellschaftlichen Bedeutung von Bildung und Betreuung für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern und angesichts der Schwierigkeit, im Berufsalltag von Kindertagesstätten und Grundschulen Abstandsregeln umzusetzen, bitten Bund und Länder den Bundesminister der Gesundheit in Absprache mit der GMK zu prüfen, ob bei der nächsten Fortschreibung der Coronavirus-Impfverordnung Beschäftigte in der Kindertragesbetreuung sowie Grundschullehrerinnen und – lehrer frühzeitiger als bisher vorgesehen -in der Kategorie 2 mit hoher Priorität- geimpft werden können. Die Länder entscheiden im Rahmen ihrer Kultushoheit über die schrittweise Rückkehr zum Präsenzunterricht und die Ausweitung des Angebots der Kindertagesbetreuung. Sie werden gleichzeitig ihre Anstrengungen vergrößern, die Digitalisierung des Lernens zu befördern, um Teilungsunterricht und das schrittweise Hochfahren zu flankieren. Der Bund unterstützt dies durch den Digitalpakt Schule einschließlich der Sofortprogramme für Endgeräte von Schülern und Lehrern.

5. Friseurbetriebe können unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts mit Reservierungen sowie unter Nutzung medizinischer Masken den Betrieb ab 1. März 2021 wieder aufnehmen. Vor dem Hintergrund der Bedeutung von Friseuren für die Körperhygiene und der jetzt bereits seit längerem bestehenden Schließung erscheint es erforderlich, die Inanspruchnahme zu ermöglichen, da erhebliche Teile der Bevölkerung, insbesondere ältere Menschen, auf diese angewiesen sind.

6. Aus heutiger Perspektive, insbesondere vor dem Hintergrund der Unsicherheit bezüglich der Verbreitung von Virusmutanten, kann der nächste Öffnungsschritt bei einer stabilen 7-Tage-Inzidenz von höchstens 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Länder erfolgen. Dieser nächste Öffnungsschritt soll die Öffnung des Einzelhandels mit einer Begrenzung von einer Kundin oder einem Kunden pro 20 qm umfassen, die Öffnung von Museen und Galerien sowie die Öffnung der noch geschlossenen körpernahen Dienstleistungsbetriebe umfassen. Mit den benachbarten Gebieten mit höheren Inzidenzen sind gemeinsame Vorkehrungen zu treffen, um länderübergreifende Inanspruchnahme der geöffneten Angebote möglichst zu vermeiden. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen Planungsperspektiven zu geben, arbeiten Bund und Länder weiter an der Entwicklung nächster Schritte der sicheren und gerechten Öffnungsstrategie hinsichtlich der Kontaktbeschränkungen, von Kultur, Sport in Gruppen, Freizeit, Gastronomie und Hotelgewerbe, damit unser Leben wieder mehr Normalität gewinnt. Diese wird von der Arbeitsgruppe auf Ebene des Chefs des Bundeskanzleramtes und der Chefinnen und Chefs der Staats- und Senatskanzleien vorbereitet.

7. In Ländern bzw. Landkreisen, die aufgrund ihrer hohen 7-Tages-Inzidenz weiterhin die Inzidenz von 50 nicht unterschreiten können, werden die Länder bzw. Landkreise umfangreiche weitere lokale oder regionale Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz beibehalten oder ausweiten, damit eine entsprechend schnelle Senkung der Infektionszahlen erreicht wird.

8. Der Bund übernimmt weiterhin die organisatorische und finanzielle Verantwortung für die gemeinsame Beschaffung der Impfstoffe und die Länder schaffen die erforderlichen Strukturen für die Impfdurchführung vor Ort.

Bei dem gemeinsamen Impfgipfel am 1. Februar 2021 haben Bund und Länder daher eine Aktualisierung der Nationalen Impfstrategie verabredet, die der Bundesminister für Gesundheit in Abstimmung mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder vornimmt. Darin soll ein nationaler Impfplan aufgenommen werden, der auf Grundlage der jeweils verfügbaren Informationen den weiteren Verlauf der Impfkampagne für die kommenden Wochen und Monate modelliert und dadurch eine bessere Planbarkeit für die Auslastung der Impfkapazitäten schafft.

Die Bundesregierung wird im fortlaufenden Dialog mit den Herstellern weiter auf längerfristig planbare Auslieferungstermine hinwirken und etwaige Verzögerungen von Impfstofflieferungen weiterhin unmittelbar an die Länder kommunizieren, um weiter ein möglichst effektives Terminmanagement in den Impfzentren zu ermöglichen. Dies ist gerade mit Blick auf die fristgerechte Zweitimpfung von besonderer Bedeutung.

9. Bund und Länder halten an dem Ziel fest, dass allen Bürgerinnen und Bürgern spätestens bis zum Ende des Sommers ein Impfangebot gemacht werden kann. Dies ist nach Stand der aktuell von den Herstellern zugesagten Zulassungsdaten und Liefervolumen erreichbar. Bund und Länder werden alle entsprechenden organisatorischen Vorkehrungen treffen. Vor dem Herbst soll so ein ausreichendes Schutzniveau sichergestellt sein.

10. Es ist zu erwarten, dass in Kürze in den ersten Alten- und Pflegeeinrichtungen die Bewohnerinnen und Bewohner sowie das Pflegepersonal eine Zweitimpfung erhalten haben werden. Gleichzeitig haben Bund, Länder und Kommunen sowie die sozialen Träger in einer gemeinsamen Anstrengung die Durchführung von Schnelltests in den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie den Einrichtungen der Eingliederungshilfe vorangetrieben. Vor diesem Hintergrund bitten die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz, zeitnah Empfehlungen vorzulegen, in welchem zeitlichen Abstand zur Zweitimpfung und mit welchem Testkonzept die Besuchsregeln für die Einrichtungen wieder sicher erweitert werden können. Die Unterstützung bei der Testdurchführung in den Einrichtungen durch die Bundeswehr wird überall dort, wo kurzfristig über die Bundesagentur für Arbeit keine zivilen Kräfte zur Fortsetzung der Tätigkeit gefunden werden können, über die bisher angebotenen drei Wochen bei Bedarf bis Ostern fortgeführt.

11. In den letzten drei Monaten ist es gelungen, neben dem weiteren Aufbau der PCR- Laborkapazitäten auf mittlerweile bis zu zwei Millionen Tests pro Woche auch PoC- Antigen-Schnelltests für den Gebrauch durch geschulte Personen millionenfach verfügbar zu machen; Schätzungen gehen von 15-35 Millionen durchgeführten Schnelltests in Deutschland im Januar 2021 aus. Die Test-Verordnung des Bundes wurde seit der Verfügbarkeit solcher PoC-Antigen-Schnelltests ab Ende Oktober mehrfach angepasst, so dass die Kosten für die präventive Testung im Gesundheitswesen umfangreich durch den Bund übernommen werden.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder sehen in Schnelltests zur Selbstanwendung ein weiteres geeignetes Mittel zur Steigerung der Testkapazitäten in Deutschland. Die rechtliche Grundlage für den Vertrieb solcher Tests in Deutschland hat der Bundesminister für Gesundheit durch Verordnung geschaffen. Sobald Hersteller entsprechender Selbsttests, die für den Gebrauch ohne vorherige Schulung vorgesehen sind, eine Zulassung beantragen, wird der Bund diese zügig prüfen und bei erfolgreicher Prüfung zulassen. Wichtig ist dabei der Nachweis einer ausreichenden Qualität; denn eine zu große Zahl falsch-negativer Testergebnisse im Selbsttest kann fatale Folgen haben.

12. Zur Unterstützung der Unternehmen, die aufgrund des Lockdowns schließen mussten, haben Bund und Länder umfangreiche Unterstützungsmaßnahmen vereinbart. Seit Ende November wurden bereits mehr als 5 Milliarden Euro an die betroffenen Unternehmen ausgezahlt (November- und Dezemberhilfe). Seit heute ist die Antragstellung für die Überbrückungshilfe III möglich, damit beginnt in den nächsten Tagen die Auszahlung mit großzügigen Abschlagszahlungen (bis 100.000 Euro je Monat, maximal 400.000 Euro im automatisierten Verfahren für vier Monate). Es ist der Bundesregierung zudem in Gesprächen mit der EU gelungen, mehr als eine Verdopplung des EU-Beihilferahmens für Corona-bedingte Schäden zu erreichen. Kulturschaffende sind besonders von der Pandemie betroffen, deshalb hat der Bund das Rettungs- und Zukunfts-Programm „Neustart Kultur“ mit einer weiteren Milliarde Euro ausgestattet, die auch zügig zur Auszahlung gebracht werden soll.

13. Der Bund hat digitale Werkzeuge weiterentwickelt, um die Gesundheitsämter bei ihren vielfältigen Aufgaben zusätzlich zu unterstützen. Dabei ist insbesondere der flächendeckende Einsatz von SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System) zum besseren Management der Kontaktpersonen und Kontaktketten erforderlich. Die Länder werden durch entsprechende Vorgaben sicherstellen, dass künftig alle Gesundheitsämter SORMAS und DEMIS nutzen. Der Bund wird die dafür erforderlichen technischen Ressourcen bereitstellen. Bis Ende Februar soll SORMAS in allen Gesundheitsämtern installiert werden. Der Bund wird die Schnittstellen SORMAS- X und SORMAS-eXtra Layer zügig zur Verfügung stellen.

14. Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, im Falle einer Infektion vertrauensvoll mit den Gesundheitsämtern zu kooperieren. Die Gesundheitsämter können die Infektionsketten nur unterbrechen, wenn ihnen alle Kontaktpersonen genannt werden, damit unverzüglich eine Quarantäne und Testung erfolgen kann. Dies ist eine wesentliche Grundlage für die Stabilisierung der Neuinfektionszahlen und damit auch für die Öffnungsperspektiven.

15. Die anhaltende pandemische Lage wird die Krankenhäuser weiter stark belasten und die Refinanzierung durch planbare Operationen und Behandlungen teilweise außer Kraft setzen. Wie im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. November 2020 festgehalten, hat das Bundesministerium für Gesundheit eine Bestandsaufnahme zur wirtschaftlichen Absicherung für Krankenhäuser, die intensivmedizinische Kapazitäten für die Behandlung von COVID19-Patienten bereithalten, vorgenommen und die Ausgleichszahlungen für Krankenhäuser durch entsprechende Verordnungen bereits zweimalig ausgeweitet. Aus dem Bundeshaushalt wurden bereits über zwei Milliarden Euro an die Länder zur Weiterleitung an die begünstigten Krankenhäuser ausgezahlt. Das Bundesministerium für Gesundheit wird auch in Zukunft regelmäßig mit dem nach § 24 KHG gebildeten Beirat sowie den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsministern der Länder die Entwicklung beobachten und ggf. weitere Anpassungen vornehmen. Bund und Länder werden an diesem Thema weiter arbeiten und bei ihrer nächsten Besprechung darauf zurückkommen.

16. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 3. März 2021 erneut beraten.

Protokollerklärung:
TH: Thüringen betont die Bedeutung einer von den Ländern und dem Bund zu erarbeitenden Strategie des Pandemiemanagements und erwartet, dass diese Strategie für alle gesellschaftlichen Bereiche klare und transparente Perspektiven enthält. Sowohl für eine Verbesserung des Infektionsgeschehens, aber auch für den Fall einer Verschlechterung.
Die bereits am 19. Januar 2021 in der Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin vereinbarte Arbeit an dieser Strategie muss nun – unter Einbeziehung der u.a. von den Ländern Schleswig- Holstein, Niedersachsen und Thüringen vorgelegten Vorschläge – unverzüglich erfolgen und rechtzeitig vor der kommenden Besprechung der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder mit der Bundeskanzlerin abgeschlossen sein.

Witterungsbedingungen weiter extrem - Impfstofflieferungen an Impfzentren auch am Dienstag abgesagt – Witterungsprobleme bei Impfzentren

Witterungsbedingungen weiter extrem – Impfstofflieferungen an Impfzentren auch am Dienstag abgesagt

9. Februar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Aufgrund der weiterhin extremen Witterungsbedingungen auf vielen niedersächsischen Straßen mussten entgegen der ursprünglichen Planung auch die für Dienstag geplanten Impfstofflieferungen an die Impfzentren abgesagt werden. Betroffen sind am Dienstag insgesamt 20 Impfzentren:

Braunschweig, Cloppenburg, Diepholz, Lingen (Emsland), Göttingen Stadt, Göttingen Landkreis (beide Impfzentren), Grafschaft Bentheim, Hameln-Pyrmont, Region Hannover, Helmstedt, Hildesheim Stadt, Lüneburg, Osnabrück Stadt, Osnabrück Land, Peine, Salzgitter, Schaumburg, Vechta und Wolfenbüttel.

Die Lieferungen sollen so schnell wie möglich nachgeholt werden, um die Auswirkungen für die Niedersächsinnen und Niedersachsen, die in den nächsten Tagen einen Termin für eine Impfung haben, so gering wie möglich zu halten.

Wenn in den Impfzentren aufgrund der verschobenen Impfstofflieferungen Termine abgesagt werden müssen, sollen diese möglichst zeitnah nachgeholt werden. Die Landkreise und kreisfreien Städte informieren die betroffenen Bürgerinnen und Bürger entsprechend vor Ort. Wer von einer Terminverschiebung betroffen ist, muss sich nicht erneut über die Hotline oder das Internetportal des Landes um einen Termin bemühen. Die Terminbestätigung bleibt weiterhin gültig und muss bitte auch zum neuen Termin unbedingt mitgebracht werden.

Starker Schneefall beeinträchtigt Impfkampagne in Niedersachsen – Impfung bei Schnee

Starker Schneefall beeinträchtigt Impfkampagne in Niedersachsen

8. Februar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Der starke Schneefall in weiten Teilen des Landes hat auch Konsequenzen für die niedersächsische Impfkampagne. So hat das Gesundheitsministerium in Abstimmung mit der Polizei die für Montag geplanten Impfstofflieferungen an die Impfzentren aufgrund der witterungsbedingten Verkehrslage absagen müssen.

Von der Verschiebung betroffen sind insgesamt 12 Impfzentren, die alle mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer für anstehende Zweitimpfungen beliefert worden wären. Die entsprechenden Lieferungen sollen nach derzeitiger Planung am morgigen Dienstag nachgeholt werden. Auch die regulär für Dienstag geplanten Lieferungen sollen nach dem derzeitigen Stand der Planung erfolgen.

Niedersächsinnen und Niedersachsen, die bereits einen Impftermin haben und ihr Impfzentrum aufgrund der Witterung derzeit nicht erreichen können, sollen von den Impfzentren vor Ort die Möglichkeit eines Ersatztermins erhalten. Die Landkreise und kreisfreien Städte, die die Impfzentren betreiben, informieren ihrerseits über mögliche Terminverschiebungen. Grundsätzlich gilt, dass alle Impftermine, die aufgrund der Wetterverhältnisse entfallen müssen, nach Auffassung des Landes so schnell und unkompliziert wie möglich nachgeholt werden sollen.

Eine erneute Anmeldung über die Hotline oder das Internetportal des Landes ist in diesen Fällen nicht notwendig. Die Terminbestätigung bleibt auch für den verschobenen Termin gültig und muss bitte unbedingt ins Impfzentrum mitgebracht werden. Der Zeitpunkt des Termins für die notwendige Zweitimpfung wird dann automatisch entsprechend verschoben.

 

Bahnverkehr auf vielen Strecken im Norden wegen Schnee zum Erliegen gekommen – Erixx Züge im Schnee

Bahnverkehr auf vielen Strecken im Norden wegen Schnee zum Erliegen gekommen

7. Februar 2021/in Niedersachsen

UELZEN (PM). Der Bahnverkehr ist in vielen Bereichen von Niedersachsen eingestellt worden. So teilte metronom folgende Behinderungen und Zugausfälle mit:

metronom:

  • RE2/3 Hannover – Uelzen: kein Zug-Verkehr möglich, eingestellt
  • RE2 Hannover – Göttingen: kein Verkehr möglich, eingestellt
  • RE4 Bremen-Rotenburg-Hamburg: kein Verkehr möglich, eingestellt
  • RE3 Uelzen – Lüneburg – Hamburg: Züge fahren, teilweise Verspätungen

erixx:

  • RB47 Braunschweig-Gifhorn-Uelzen: kein Zug-Verkehr möglich, eingestellt
  • RE10 Bad Harzburg – Goslar – Hannover: kein Zug-Verkehr möglich, eingestellt
  • RB42/43 Bad Harzburg – Braunschweig: kein Zug-Verkehr möglich, eingestellt
  • RB37 Soltau – Bremen: kein Zug-Verkehr möglich, eingestellt
  • RB38 Soltau – Hannover: kein Zug-Verkehr möglich, eingestellt
  • RB37 Soltau – Uelzen: kein Zug-Verkehr möglich, eingestellt
  • RB38 Soltau – Buchholz: kein Zug-Verkehr möglich, eingestellt

Die fahrenden Züge erreichen noch ihr Ziel, der Verkehr wird im Laufe des Abends jedoch eingestellt.

Der Betriebsstart auf allen Strecken am Montag Morgen wird nach jetzigem Stand nicht oder nur teilweise möglich sein. Bitte richten Sie sich darauf ein, dass ein regulärer Zugverkehr Montag früh/Vormittag nicht möglich ist.

der Verkehr auf den folgenden Strecken ist mit größeren Einschränkungen noch möglich:

  • RB32 Lüneburg – Dannenberg

enno:

  • RE30 Wolfsburg-Gifhorn-Hannover: kein Zug-Verkehr möglich, eingestellt
  • RE50 Wolfsburg – Braunschweig – Hildesheim: kein Zug-Verkehr möglich, eingestellt

Bitte achten Sie für die noch fahrenden Strecken auch weiterhin auf die elektronische Fahrplanauskunft, die regionale Presse, Website und Facebookeinträge. Die Situation kann sich im Laufe des Tages noch verändern.

Wir rechnen damit, dass der Betriebsstart am Montag Morgen nicht regulär erfolgen kann und es auch am Montag noch zu Streckensperrungen und erheblichen Einschränkungen kommen wird.

Weitere Infos folgen am Sonntag Abend ca. 20:30

Auch die Deutsche Bahn hat in großen Teilen ihren Nahverkehr in Niedersachsen und Bremen fast vollständig eingestellt.

Aufgrund von extremem Unwetter muss der Nahverkehr der Deutschen Bahn in Niedersachsen und Bremen bis auf eine Ausnahme bis Montag ca. 10:00 Uhr fast vollständig eingestellt werden. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen sind auch am Montag weiterhin (erhebliche) Einschränkungen zu erwarten.

Aufgrund von extremem Unwetter kommt es in weiten Teilen des Landes zu Verspätungen und Zugausfällen. Der Deutsche Wetterdienst empfiehlt dringend, wenn möglich zuhause zu bleiben.

Aktuell kommt es zu folgenden Einschränkungen im Fernverkehr der Deutschen Bahn:

  • Von Berlin aus verkehren bis auf weiteres keine Fernverkehrszüge mehr in Richtung Hannover/Köln, Erfurt, Frankfurt und München
  • Von Hamburg aus verkehren bis auf weiteres keine Fernverkehrszüge mehr in Richtung Dortmund/Köln, Hannover, Frankfurt und München
  • Von Dresden aus verkehren bis auf weiteres keine Fernverkehrszüge mehr in Richtung Leipzig, Frankfurt, Hannover und Köln
  • Der Fernverkehr nördlich von Frankfurt, z.B. in Richtung Leipzig, Dresden, Berlin, Hannover und Hamburg ist bis auf weiteres eingestellt
  • Der Fernverkehr zwischen Deutschland und den Niederlanden ist bis auf weiteres eingestellt. Die ICE-Züge zwischen Frankfurt und Amsterdam, sowie die Intercity-Züge zwischen Berlin und Amsterdam entfallen auf dem gesamten Laufweg
  • Es verkehren heute (Sonntag, 07.02.2021) keine Fernverkehrszüge zwischen Hamburg und Kiel, Hamburg und Lübeck sowie zwischen Hamburg und Westerland
  • Es verkehren heute (Sonntag, 07.02.2021) keine Intercity-Züge zwischen Hannover und Norddeich Mole sowie zwischen Münster (Westf) und Norddeich Mole

Aufgrund von extremem Unwetter muss der Nahverkehr der Deutschen Bahn in Niedersachsen und Bremen bis auf eine Ausnahme bis Montag ca. 10:00 Uhr fast vollständig eingestellt werden. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen sind auch am Montag weiterhin (erhebliche) Einschränkungen zu erwarten.
Die Deutsche Bahn hat eine kostenlose Servicenummer unter 08000 996633 eingerichtet.

Generell gilt: Wenn Sie beabsichtigen als Fahrgast den Schienenverkehr zu nutzen, sollte Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Eisenbahngesellschaft über Einschränkungen und Ausfälle persönlich informieren. Da sich jederzeit die Lage wegen der Witterungsverhältnisse ändern kann, bilden die oben genannten Informationen nur einen derzeitigen Sachstand ab.

update 18:00 Uhr // Kaum veränderte Lage auf den Strecken von metronom, enno und erixx

Die Lage auf den Strecken hat sich bisher leider kaum geändert.

Daher bitten wir Sie, sich vor Antritt der Fahrt in der elektronischen Fahrplanauskunft, auf der Webseite und auf Facebook über die jeweils einzelne Fahrt zu informieren.

metronom:

Der Zugverkehr auf den metronom Strecken läuft weitestgehend stabil, allerdings ist weiterhin mit (leichten) Verspätungen zu rechnen.

  • RE2 Hannover – Göttingen: Zugfahrten größtenteils möglich, einzelne Einschränkungen
  • RE2/3 Hannover – Uelzen: Züge fahren regulär
  • RE3 / RB31 Uelzen – Lüneburg – Hamburg: Züge fahren regulär
  • RE4 / RB41 Hamburg – Rotenburg – Bremen: Züge fahren regulär

enno

Auf der RE30 Wolfsburg – Gifhorn – Hannover konnten wir einen Busnotverkehr einrichten.
Die ungefähre Abfahrtszeit der Busse finden Sie unter https://www.der-enno.de/#live-fahrplan. Auf Grund der Witterung kann es zu Verspätungen der Busse kommen.

  • RE30 Wolfsburg – Gifhorn – Hannover:
    heute bis Betriebsschluss keine Zugfahrten möglich.
    Ein Notverkehr mit drei Bussen ist eingerichtet. Der Bus hält an allen Unterwegs-Bahnhöfen und fährt im Pendel.
    Zum Betriebsstart am 09.02. wird wieder ein Busnotverkehr eingerichtet, sofern die Straßenverhältnisse dies erlauben.
  • RE50 Wolfsburg – Braunschweig – Hildesheim:
    heute bis Betriebsschluss keine Zugfahrten mehr möglich.

Wir gehen davon aus, dass es keinen regulären Betriebsstart bei enno geben wird und sich die Einschränkungen noch bis mindestens in den Mittag hineinziehen werden.

erixx:

Auf wenigen Strecken konnten wir einen Busnotverkehr einrichten.
Die ungefähre Abfahrtszeit der Busse finden Sie unter https://www.erixx.de/fahrplan/live-fahrplan/. Auf Grund der Witterung kann es zu Verspätungen der Busse kommen.

  • RB47 Braunschweig – Gifhorn – Uelzen:
    heute bis Betriebsschluss keine Zugfahrten mehr möglich.
    Wir gehen davon aus, dass auch am 09.02. kein Zugverkehr möglich ist.
  • RE10 Bad Harzburg – Goslar – Hannover:
    heute bis Betriebsschluss keine Zugfahrten mehr möglich.
    Wir gehen davon aus, dass auch am 09.02. kein Zugverkehr möglich ist.
  • RB42/43 Bad Harzburg – Braunschweig:
    heute bis Betriebsschluss keine Zugfahrten mehr möglich.
    Wir gehen davon aus, dass auch am 09.02. kein Zugverkehr möglich ist.
  • RB37 Soltau – Bremen:
    heute bis Betriebsschluss keine Zugfahrten möglich.
    Ein Notverkehr im zweistunden Takt mit Bussen ist bis Betriebsschluss eingerichtet.
    Der Bus hält an allen Unterwegs-Bahnhöfen.
    Zum Betriebsstart am 09.02. informieren wir Sie rechtzeitig, ob ein regulärer Zugverkehr möglich ist.
  • RB37 Uelzen – Soltau:
    heute bis Betriebsschluss keine Zugfahrten mehr möglich.
    Zum Betriebsstart am 09.02. informieren wir Sie rechtzeitig, ob ein regulärer Zugverkehr möglich ist.
  • RB38 Soltau – Hannover:
    heute bis Betriebsschluss keine Zugfahrten mehr möglich. Zum Betriebsstart am 09.02. informieren wir Sie rechtzeitig, ob ein regulärer Zugverkehr möglich ist.
  • RB38 Soltau – Buchholz:
    heute bis Betriebsschluss keine Zugfahrten möglich.
    Ein Notverkehr im zweistunden Takt mit Bussen ist bis Betriebsschluss eingerichtet. Der Bus hält an allen Unterwegs-Bahnhöfen. Zum Betriebsstart am 09.02. informieren wir Sie rechtzeitig, ob ein regulärer Zugverkehr möglich ist.
  • RB32 Lüneburg – Dannenberg:
    die Züge des erixx fahren regulär, teilweise leichte Verspätungen

Nächstes update Dienstag, 09.02.2021 ca. 7:00 Uhr

 

Extreme Wetterlage - Die Niedersächsischen Landesforsten warnen vor dem Betreten der Wälder – Astbruch

Extreme Wetterlage – Die Niedersächsischen Landesforsten warnen vor dem Betreten der Wälder

6. Februar 2021/in Niedersachsen

BRAUNSCHWEIG (PM). Die Niedersächsischen Landesforsten warnen aufgrund der Wetterlage vor dem Betreten der Wälder.

Unter der Last großer Schneemassen, die sich auf die Baumkronen legen und an ihnen festfrieren, drohen einzelne Äste oder ganze Baumkronen unvermittelt abzubrechen und herabzustürzen.

Der vorhergesagte böige Wind vergrößert die von den Försterinnen und Förstern Schneebruch genannte Gefahr. „Darüber hinaus haben die Waldbäume drei Dürrejahre hinter sich, die selbst augenscheinlich unversehrten Bäumen zugesetzt haben und sie haben instabil werden lassen“, warnt Dr. Klaus Merker, Präsident der Niedersächsischen Landesforsten.

Wegen der zu erwartenden stürmischen Böen und der für viele Regionen Niedersachsens unüblich hohen Schneemengen rät der Forstchef vom Waldbesuch ab: „So lange die Wetterlage anhält, ist es sicherer, für den Spaziergang eine Strecke außerhalb des Waldes auszuwählen.“ Auch in den Bereichen, in denen nicht viel Schnee fällt, mahnt Merker zur Vorsicht: „Möglicherweise kommt es zu Eisanhang an den Baumkronen, der einen ähnlichen Effekt wie der Schnee haben kann.“

Metronom im Schnee

Aktuelle Informationen für das (Winter-)Wochenende 06. und 07.02.2021

5. Februar 2021/in Niedersachsen

UELZEN (PM). Für das kommende Wochenende wurden starker Schneefall, Eisregen und somit erneut Einschränkungen auf unseren Strecken vorausgesagt.

Die Vorbereitungen bei den Eigentümern der Gleise, DB Netz sowie bei metronom, enno und erixx laufen bereits.

So werden bei metronom, enno und erixx alle Züge bereits nachts vorsorglich enteist. Das mobile Team wurde verstärkt, so dass die Züge auch zwischendurch von Eisklumpen befreit werden können.

Zusätzliche Mitarbeiter sind in Bereitschaft, der Krisenstab ist aktiviert und die Kapazitäten der Leitstelle wurden erhöht.

Dennoch kann es ab Samstag Nachmittag zu Einschränkungen kommen.

Warum?

Bei starkem Schneefall und Eisregen besteht die Gefahr, dass Weichen einfrieren, Oberleitungen vereisen oder sich große Eisklumpen an den Fahrzeugen festsetzen. In diesen Fällen ist eine sichere Fahrt mitunter nicht mehr möglich. Wenn wir fahren, möchten wir mit Ihnen als Fahrgäste auch sicher ankommen. Wir wollen vermeiden, dass Züge auf halber Strecke stoppen müssen, im schlimmsten Fall auf freier Strecke.

Deshalb werden wir den Zustand der Strecke ab Samstag mittag genau beobachten und entscheiden, welche Maßnahmen notwendig sind, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Fahrkarten, welche bereits für Samstag oder Sonntag gekauft wurden, behalten ihre Gültigkeit bis einschließlich Sonntag, 14.02.2021

Bitte informieren Sie sich am Samstag und Sonntag vor Antritt der Fahrt in der elektronischen Fahrplanauskunft über Ihre Fahrt. Achten Sie auf die regionale Presse, die website und Facebookseiten des metronom, enno und erixx.

Vielen Dank und kommen Sie gut durch den Winter!

Update 07.02.2021 06:00

Auf folgenden Strecken gibt in den frühen Morgenstunden die ersten Einschränkungen im Zugverkehr:

metronom:

  • RE2 Hannover – Göttingen
    wegen eingefrorener Weichen in Einbeck können auf der Strecke bis auf weiteres keine Züge fahren.

erixx:

  • RE10 Bad Harzburg – Goslar – Hannover
    wegen eingefrorener Weichen in Goslar ist ein regulärer Betriebsstart nicht möglich. Bis zunächst 10:00 ist auf der Strecke nur ein eingeschränkter Zugverkehr möglich
Alle übrigen Strecken sind bislang ohne Einschränkungen befahrbar:

metronom:

  • RE3 Hannover-Uelzen-Lüneburg-Hamburg
    alle Züge fahren regulär
  • RE4 Hamburg-Rotenburg-Bremen
    alle Züge fahren regulär

erixx:

  • RB42 Bad Harzburg – Braunschweig
    bislang keine Einschränkungen
  • RB47 Braunschweig – Gifhorn – Uelzen
    bislang keine Einschränkungen
  • RB37 Uelzen – Soltau – Bremen
    bislang keine Einschränkungen
  • RB38 Hanover – Soltau – Buchholz – Harburg
    bislang keine Einschränkungen
  • RB32 Lüneburg – Dannenberg
    bislang keine Einschränkungen

enno:

  • RE30 Wolfsburg – Gifhorn – Hannover
    bislang keine Einschränkungen
  • RE50 Wolfsburg – Braunschweig – Hildesheim
    bislang keine Einschränkungen

Bitte informieren Sie sich auch weiterhin vor Antritt der Fahrt in der elektronischen Fahrplanauskunft. Achten Sie auf die regionale Presse, die Webseite und facebookseiten.

nächstes update ca. 9:00

 

 

Jobcenter finanzieren IT-Endgeräte für den pandemiebedingten Distanzunterricht – Schule tablett

Jobcenter finanzieren IT-Endgeräte für den pandemiebedingten Distanzunterricht

5. Februar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten ist in Zeiten des pandemiebedingten Distanzunterrichts unerlässlich. Bund und Länder haben für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien ein Sofortausstattungsprogramm zur Ausstattung über die Schulen auf den Weg gebracht. Hierfür standen in Niedersachen über 50 Millionen Euro zur Verfügung, die von den Schulträgern vollständig abgerufen wurden.

Als Ergänzung hat der Bund nun eine weitere Unterstützung auf den Weg gebracht:
Familien, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, können ab sofort von ihrem Jobcenter einen Zuschuss für die Beschaffung von IT-Endgeräten (Tablet, PC, Drucker) erhalten. Voraussetzung ist, dass ein „unabweisbarer Bedarf“ vorliegt, die Geräte also nicht von den Schulen, Fördervereinen oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt werden können. Die Gewährung eines Zuschusses ist zudem beschränkt auf die pandemiebedingte Ausnahmesituation.

Sozialministerin Dr. Carola Reimann zeigte sich sehr erfreut über die Entscheidung des Bundes: „Die Auffanglösung über die Jobcenter stellt sicher, dass das Homeschooling in Familien mit geringem Einkommen nicht an der fehlenden IT-Ausstattung und damit am Geldbeutel der Eltern scheitert.“

Betroffenen Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern ist zu raten, sich wegen der Ausleihe eines digitalen Endgerätes zunächst an ihre Schule zu wenden. Die Schule kann dann die Notwendigkeit eines Computers zur häuslichen Teilnahme am Schulunterricht und eine nicht vorhandene Ausleihmöglichkeit bestätigen, damit diese beim Jobcenter vorgelegt werden kann.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne begrüßte die pragmatische Abwicklung, forderte aber ein dauerhaftes Engagement des Bundes: „Das ist ein schlankes und schnelles Verfahren im Sinne der Schülerinnen und Schüler. Zugleich zeigt das Nachsteuern, dass sich der Bund über den Tag hinaus an den finanziellen Herausforderungen der Digitalisierung des Bildungsbereiches dauerhaft beteiligen muss. Auch über die Corona-Pandemie hinaus werden digitale Medien in Schule und im Unterricht eine wachsende Rolle spielen und der Bedarf an Ausstattung der Schulen hoch bleiben.“

Johannes Pfeiffer, Chef der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit sieht in dem neuen Angebot eine sinnvolle Unterstützung:

„Die Jobcenter leisten mit dem Zuschuss einen Beitrag für mehr Chancengleichheit für Kinder in Familien, die Grundsicherung beziehen. Dies ist wichtig, da gute Schulbildung die Eintrittskarte ins Berufsleben bildet. Für digitale Endgeräte einschließlich erforderlichem Zubehör kann für die Zeit ab dem 1. Januar 2021 im Regelfall ein Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 350 Euro gewährt werden.“

Praktischer Fahrunterricht in Niedersachsen weiterhin zulässig – Fahrschule

Praktischer Fahrunterricht in Niedersachsen weiterhin zulässig

3. Februar 2021/in Niedersachsen

LÜNEBURG (PM / red.). Seit Ende Januar wurde vom Land Niedersachsen die Durchführung des praktischen Fahrunterrichts mit Hinweis auf die derzeitigen Corona-Verordnung per Nachricht untersagt. Dieses sorgte bei den Fahrschulen für erheblichen Unmut. Nun zog ein Fahrlehrer vor das Verwaltungsgericht und dieses stellte klar: Fahrunterricht bleib trotz der Regelungen in der Corona-Verordnung erlaubt.

Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat im Rahmen eines Beschlusses vom 3. Februar 2021 entschieden, dass die Durchführung praktischen Fahrunterrichts derzeit nicht durch § 14a der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.01.2021, im Folgenden: Corona-VO) verboten ist (Az.: 13 MN 37/21).

In dem Verfahren hatte der Antragsteller, der im Landkreis Gifhorn mehrere Fahrschulen betreibt, beantragt, § 14a Corona-VO vorläufig außer Vollzug zu setzen, soweit sich das darin geregelte Verbot von Präsenzunterricht im Bereich der außerschulischen Bildung auf praktischen Fahrunterricht beziehe.

Zwar hat der Senat diesen Antrag als unzulässig verworfen. Dies ist jedoch nur darauf zurückzuführen, dass die Durchführung praktischen Fahrunterrichts nach Auffassung des Senats derzeit nicht durch die angegriffene Norm des § 14a Satz 1 Corona-VO verboten ist. Deshalb könne der Antragsteller im Hinblick auf den allein streitgegenständlichen praktischen Fahrunterricht nicht geltend machen, durch diese Verordnungsbestimmung in seinen Rechten verletzt zu sein.

Für Fahrprüfungen und die Fahrausbildungsberatung folge die Zulässigkeit bereits aus der ausdrücklichen Ausnahme in § 14a Satz 2 Corona-VO. Praktischer Fahrunterricht, der zu Zwecken einer beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung durchgeführt werde (z.B. bei angehenden Berufskraftfahrer/innen), sei ebenfalls zulässig. Denn in der von § 28a Abs. 5 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes geforderten ursprünglichen Begründung vom 8. Januar 2021 zu dem mit Wirkung vom 10. Januar 2021 eingefügten § 14a Corona-VO habe der Verordnungsgeber zu erkennen gegeben, dass sich das darin geregelte Verbot nicht auf Präsenzunterricht zu derartigen Zwecken beziehen sollte.

Aber auch der „gewöhnliche“ praktische Fahrunterricht sei weiterhin erlaubt. Denn in der genannten ursprünglichen Verordnungsbegründung sei auch betont worden, dass der sog. „aufsuchende“ Unterricht, zu dem nach einhelliger Auffassung und Verwaltungspraxis der praktische Fahrunterricht gehöre (vgl. Senatsbeschl. v. 22.1.2021 – 13 MN 17/21 -, juris), nicht von dem Verbot des Präsenzunterrichts betroffen sei.

Diesen durch einschränkende Auslegung ermittelten Bedeutungsgehalt des § 14a Corona-VO müsse der Verordnungsgeber weiterhin gegen sich gelten lassen. Der bloße „nachrichtliche“ Hinweis zu § 14a in der Begründung anlässlich der späteren Änderungsverordnung zur Corona-VO vom 22. Januar 2021, demzufolge der Verordnungsgeber ab dem 25. Januar 2021 unter verbotenem „Präsenzunterricht“ auch den „aufsuchenden“ Unterricht (und damit auch den praktischen Fahrunterricht) verstehe, ändere an der dargestellten Rechtslage nichts. Denn diese Änderungsverordnung habe den Text des § 14a Corona-VO unverändert gelassen. Der in dem „nachrichtlichen“ Hinweis zum Ausdruck gekommene Änderungswille des Verordnungsgebers sei damit bislang nicht umgesetzt worden.

Angesichts des Umstandes, dass das Land Niedersachsen als Antragsgegner in Gestalt dieses Hinweises und weiterer Verlautbarungen im Internet gleichwohl suggeriert habe, praktischer Fahrunterricht sei seit dem 25. Januar 2021 durch Landesverordnung verboten, hat ihm der 13. Senat trotz des Unterliegens des Antragstellers mit dem Normenkontrolleilantrag die Verfahrenskosten auferlegt.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Der Beschluss wird zeitnah in der kostenfrei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Justiz (www.rechtsprechung.niedersachsen.de/) veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund wird gebeten, von individuellen Anfragen zur Übersendung des Beschlusses abzusehen.

§ 14a der Niedersächsischen Corona-Verordnung lautet:

„Im Bereich der außerschulischen Bildung, vor allem in Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung, ist der Präsenzunterricht untersagt. Weiterhin zulässig sind die Durchführung von Prüfungen und die Bildungsberatung, soweit die Vorgaben des § 2 Abs. 2 eingehalten werden.“

Die Verordnungsbegründung vom 8. Januar 2021 (Nds. GVBl. S. 8) lautet auszugsweise: „Zu Nummer 8 (§ 14a – Außerschulische Bildung):

Die Regelung stellt für den außerschulischen Bildungsbereich, also insbesondere für die Veranstaltungen der Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung klar, dass ein Präsenzunterricht nicht zulässig ist. Dies betrifft auch die Tätigkeit von Nachhilfeeinrichtungen; zulässig bleibt dagegen der sog. aufsuchende Unterricht, wie zum Beispiel der Einzelmusikunterricht im Hause einer Schülerin oder eines Schülers. Nicht erfasst vom Verbot des Präsenzunterrichts sind Veranstaltungen und Angebote im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, für die in § 2 Abs. 3 Nr. 6 klargestellt ist, dass für sie die Kontaktbeschränkungen nach § 2 Abs. 1 und das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 nicht gelten.“

Die Verordnungsbegründung vom 22. Januar 2021 (Nds. GVBl. S. 30) lautet auszugsweise: „Nachrichtlich zu § 14a:

Das Verbot des Präsenzunterrichts umfasst auch den aufsuchenden Unterricht, da auch dieser in Präsenz vor Ort durchgeführt wird. Nicht durch § 14a geregelt wird die berufliche Aus-, Fort- oder Weiterbildung. Um eine berufliche Aus-, Fort- oder Weiterbildung handelt es sich dann, wenn ein unmittelbarer Bezug zu einem angestrebten Beruf oder dem ausgeübten Beruf besteht.“

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Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN

Ereignis: WINDBÖEN
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Zeitraum: 23.10.2026 12:00–24.10.2026 04:00 Uhr
Es treten Windböen mit Geschwindigkeiten bis 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) aus südwestlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit Sturmböen um 70 km/h (20 m/s, 38 kn, Bft 8) gerechnet werden.
Betroffene Gebiete im Detail:
Handlungsempfehlung:
Hinweis auf: umherfliegende leichte Gegenstände. Handlungsempfehlungen: lose Gegenstände sichern; z.B. Zelte und Abdeckungen befestigen
Herausgeber: Deutscher Wetterdienst
Quelle/Übertragungsweg: DWD-Warn-App-Datenfeed
Stand: 23.10.2026 16:31 Uhr
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