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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann zu den Lieferproblemen bei Pfizer – Carola Reimann Tom Figiel© Tom Figiel

Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann zu den Lieferproblemen bei Pfizer

15. Januar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). „Die Gesundheitsministerinnen und –Minister der Länder haben heute Nachmittag die Nachricht erhalten, dass Deutschland und damit auch Niedersachsen in den nächsten Wochen weniger Impfstoff von BioNTech und Pfizer erhalten wird, als uns angekündigt war. Das ist ein echter Schlag ins Kontor.

Als Grund wurden uns Umstellungen im Produktionsprozess in einem Werk des Herstellers Pfizer genannt. Die Lieferung über rund 68.000 Impfdosen, die wir in Niedersachsen für den 19. Januar erwarten, ist nach Angaben des Bundes und des Herstellers nicht betroffen und soll wie geplant eintreffen. Es wird aber erwartet, dass die Folgelieferungen in den nächsten Wochen kleiner ausfallen werden. BioNTech/Pfizer konnte heute noch keine konkreten Angaben dazu machen, in welchem Umfang dies zu erwarten sei.

Schon die ursprünglich für Niedersachsen angekündigten rund 60.000 Impfdosen pro Woche waren zu knapp, um alle impfberechtigten Personen mit der höchsten Priorität in unserem Bundesland zügig impfen zu können und nun könnte es noch länger dauern. Unsere Impfstruktur mit 50 Impfzentren im ganzen Land ist ausgesprochen leistungsfähig, das haben die guten Impfzahlen der letzten 10 Tage ganz deutlich gezeigt. So lange wir aber nicht zuverlässig und kontinuierlich mit Impfstoff beliefert werden, können wir das Potential dieser Infrastruktur nicht vollständig ausschöpfen.

Ich habe deshalb die klare Erwartungshaltung, dass sich die Stabilität der Lieferungen so schnell wie möglich verbessert. Jede kurzfristige Änderung der Impfstoffmenge hat ganz konkrete Auswirkungen auf unsere Lieferpläne und führt bei den Menschen, die sehnlichst auf eine Impfung warten, zu Enttäuschung und in den Kommunen, die die Impfzentren betreiben, zu massiver Unsicherheit.“

Forderung nach früherer Impfstoff-Lieferung zahlt sich aus – Impfstoff Symbolbild

Forderung nach früherer Impfstoff-Lieferung zahlt sich aus

15. Januar 2021/in Niedersachsen

GIFHORN (PM). Der Landkreis Gifhorn forderte seit gut einer Woche zusätzlichen Impfstoff vom Land Niedersachsen. Inzwischen ist klar, dass das Land dieser Forderung nicht nachkommen kann.

Allerdings hat Landrat Dr. Andreas Ebel am Freitag, 15. Januar 2021, erfahren, dass das Land Niedersachsen den Landkreis Gifhorn bei der nächsten Lieferung des Impfstoffes früher berücksichtigt als ursprünglich geplant. Damit erhält der Landkreis Gifhorn voraussichtlich am 19. Januar 2021 das nächste Mal eine neue Charge von 975 Impfdosen. Das wären drei Tage eher als noch am Mittwoch dieser Woche angekündigt.

Für die mobilen Impfteams des Landkreises Gifhorn bedeutet diese Nachricht, dass sie nur drei, und nicht wie befürchtet, ganze sechs Tage, handlungsunfähig bleiben.

Da die mobilen Impfteams den Impfstoff bisher immer innerhalb von fünf Einsatztagen verimpft haben, können sie nun die Alten- und Pflegeheime nicht so schnell durchimpfen, wie ursprünglich geplant. Der Landkreis Gifhorn wird durch die frühere Lieferung aber bis zum Ende der nächsten Woche alle Alten- und Pflegeheime mit der Erstimpfung versorgen können.

Auch das Helios Klinikum wird aus dieser Lieferung in der nächsten Woche mit Impfstoff versorgt werden, damit auch dort die Personen der höchsten Priorität ihre Erstimpfung erhalten können. Leider wird die Impfung danach wieder ins Stocken geraten, da das Land an dem Lieferintervall von 10 Tagen festhält. Grundlage für die Berechnung ist dabei allerdings der ursprünglich vorgesehene Liefertermin am 22.01.2021. Die nachfolgende Impfstofflieferung wird den Landkreis Gifhorn damit voraussichtlich leider erst am 01.02.2021 erreichen.

Landrat Dr. Andreas Ebel ist über den vorgezogenen Liefertermin erfreut, bedauert gleichzeitig aber auch die Entscheidung des Landes nicht wieder zu einem kürzeren Lieferintervall zurückzukehren: „Wir haben noch immer eine der höchsten Inzidenzen in Niedersachsen. Leider macht die Entscheidung des Landes unsere mobilen Teams weiterhin einige Tage handlungsunfähig.“

Dezentrale Impfungen in allen 13 Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg – Cloppenburg Projektstart

Dezentrale Impfungen in allen 13 Städten und Gemeinden des Landkreises Cloppenburg

14. Januar 2021/in Niedersachsen

LANDKREIS CLOPPENBURG (PM).  Das am Samstag in der Gemeinde Lastrup beginnende Pilotprojekt, das Covid-19-Impfungen der über 80-jährigen Bürgerinnen und Bürger in einem mobilen Impfzentrum vorsieht, wird anschließend auf den gesamten Landkreis ausgeweitet. Darauf haben sich am Montag Landrat Johann Wimberg und die Bürgermeister der 13 Städte und Gemeinden und der Landkreis verständigt. 

„Ich freue mich, dass die Städte und Gemeinden die ausgestreckte Hand des Landkreises ergreifen und damit nun Impfungen vor Ort für die Zielgruppe der über 80-jährigen angeboten werden können, die nicht in einem Senioren- oder Pflegeheim leben und dort bereits geimpft wurden“, erkläre Landrat Johann Wimberg.

Es ist dem Landkreis und seinen Städten und Gemeinden ein dringendes Anliegen, im ganzen Kreisgebiet dezentral und nahe am Wohnort allen älteren Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot auf kurzen Wege bieten zu können und so viele Menschen wie möglich sicher vor einer schweren Covid-19-Erkrankung zu schützen.

Der Vorsitzende des Kreisverbandes des Städte- und Gemeindebundes Bürgermeister Michael Fischer zeigte sich gleichermaßen erfreut über die gemeinsame Initiative. Es sei im Interesse der Menschen in den Kommunen, dass sie auf kurzen Wege so bald wie möglich ein Impfangebot bekommen, so Fischer weiter. Dass der Landkreis Cloppenburg hier Vorreiter in Niedersachsen sei, begrüßen alle Bürgermeister uneingeschränkt. Wichtige Fragen hätte man klären und abstimmen können. Es sei auch nachvollziehbar, dass man nicht zeitgleich in allen 13 Städten und Gemeinden impfen könne, so der Emsteker Bürgermeister, denn der Landkreis habe es nicht in der Hand, wie viel Impfstoff geliefert werde.

Gemäß der deutschen Impfstrategie werden zunächst die für eine Impfung in Frage kommenden Bürgerinnen und Bürger von der für sie zuständigen Stadt und Gemeinde ausgewählt und über die Impfungen schriftlich informiert. Mit einem beiliegenden Vordruck können die Bürgerinnen und Bürgern zurückmelden, ob sie geimpft werden wollen. Anschließend werden diese dann über den Zeitpunkt und Ort der Impfung informiert. Dieser erste Schritt soll zeitnah in allen Städten und Gemeinden gegangen werden.

Nach der ersten Information der Bürger werden die Städte und Gemeinden passende Örtlichkeiten suchen, die sich für die Impfungen eignen. Dabei kann es sich unter anderem um Sporthallen oder Gebäude eignen, in denen Blutspenden angeboten werden. Diese sind in der Regel barrierefrei gestaltet und auf größere Personenzahlen ausgerichtet.

Welche Stadt oder Gemeinde nach Lastrup ein mobiles Impfzentrum anbieten wird, wird nun vom Landkreis geprüft, der auch die Impfteams und die medizinische Infrastruktur organisiert. Wichtige Kriterien für die Reihenfolge sind die Anzahl der zur Verfügung gestellten Impfdosen im Verhältnis zur Anzahl der impfbereiten Personen am jeweiligen Ort, die Lage des Ortes und damit verbundene Fahrtwege für die Impfteams sowie die Entwicklung der Pandemie im Gebiet des Landkreises und damit verbundene Dringlichkeiten. Zum Ende des ersten Quartals 2021 sollen die Impfungen in dieser Personengruppe im Landkreis abgeschlossen sein. Ob dieses Ziel erreicht wird, hängt vor allem an der Verfügbarkeit des Impfstoffs ab.

Der Landkreis Cloppenburg startet mit seinen Städten und Gemeinden ein Pilotprojekt, um jede Impfdosis, die vom Land Niedersachsen zur Verfügung gestellt wird, schnellstmöglich zu verabreichen. Normalerweise sollte die Koordination der Impfungen zentral über das Land Niedersachsen und die Impfungen größtenteils im zentralen Impfzentrum erfolgen. Die Impfungen in den Alten- und Pflegeheimen wurden aber besonders schnell abgeschlossen. Jedes der drei Impfteams hat bislang pro Einsatztag bis zu 130 Personen geimpft. 391 waren es an nur einem Tag – ein Höchstwert in Niedersachsen. Es stehen nun genug Kapazitäten für ein Angebot an die nächste Personengruppe, die über 80-Jährigen, zur Verfügung. Da diese oft schwerlich größere Strecken, etwa zum Impfzentrum, reisen können, wird ihnen nun ein Angebot vor Ort gemacht. Dieser Cloppenburger Sonderweg erfährt auch die Unterstützung des Sozialministeriums des Landes Niedersachen, das das Pilotprojekt begrüßt.

Landrat Dr. Andreas Ebel würdigt die Arbeit der Pflegekräfte – Gifhorn Coronakrise

Landrat Dr. Andreas Ebel würdigt die Arbeit der Pflegekräfte

13. Januar 2021/in Niedersachsen

GIFHORN (PM). Für die Arbeit der Pflegekräfte in der Corona-Pandemie drückt Landrat Dr. Andreas Ebel den Pflegeeinrichtungen und den Pflegekräften im Landkreis Gifhorn seine höchste Anerkennung und seinen herzlichen Dank aus.

„Ich ziehe meinen Hut vor der Arbeit der hauptamtlichen und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Unter Einsatz ihrer eigenen Gesundheit haben sie in der ersten Phase der Pandemie verhindert, dass das Corona-Virus Einzug in die Alten- und Pflegeheime im Landkreis Gifhorn halten konnte“, so Landrat Dr. Andreas Ebel.

Der Landrat lobt auch die Zusammenarbeit innerhalb einer besonderen Unter-Arbeitsgruppe zum Stab außergewöhnliche Ereignisse im Landkreis Gifhorn: „In zahlreichen Treffen wurde hier die Lage mit den Einrichtungsträgern und -leitungen ausführlich diskutiert. In der letzten Sitzung am 07.01.2021 wurden bereits verstärkte Kontrollbesuche und Sanktionsmaßnahmen angekündigt. Dennoch warne ich davor, alle Einrichtungen pauschal für ein Infektionsgeschehen verantwortlich zu machen, ohne die Gründe des Eintrages zu kennen.“

Trotz aller Konzepte und Vorsichtsmaßnahmen sind bis zum vergangenen Montag elf von insgesamt 25 Einrichtungen von einer Infektion mit dem Corona-Virus betroffen gewesen. Darauf reagiert die Kreisverwaltung jetzt kurzfristig, um vor allem die Bewohnerinnen und Bewohner, sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor weiteren Infektionen zu schützen.

Nach Absprache mit der Polizei und weiteren Vertretern des Krisenstabes sieht Landrat Dr. Andreas Ebel seine Verpflichtung darin, Leib und Leben der Seniorinnen und Senioren zu schützen. „Deshalb haben wir in einer Allgemeinverfügung die Vorkehrungen für die Gesundheitserhaltung des Personals verstärkt und gehen damit wegen unserer hohen Zahlen über die Anforderungen des Landes Niedersachsen hinaus“, erklärt Landrat Dr. Andreas Ebel und ergänzt: „Außerdem müssen wir klären, warum die geltenden Hygienepläne nicht mehr helfen. Die damals erarbeiteten Hygienepläne haben in der ersten Phase sehr gut geholfen.“

Bereits über Weihnachten und den Jahreswechsel sind deshalb die Kontrollbesuche der Einrichtungen durch die Heimaufsicht verstärkt worden. Dies reicht aber nicht: Daher hat die neu eingesetzte Taskforce das Ziel, die Anzahl der Infektionen in den Einrichtungen zu minimieren.

Die Taskforce des Landkreises Gifhorn startet voraussichtlich noch Ende dieser Woche: Die Kolleginnen der Heimaufsicht werden die Taskforce leiten. „Die Gruppen bestehen aus kompetenten Mitarbeitern der unterschiedlichen Bereiche unserer Kreisverwaltung und wird durch die Polizeiinspektion Gifhorn unterstützt. Die Gruppen werden in den kommenden Wochen die Alten- und Pflegeheime im Kreisgebiet aufsuchen“, erklärt Landrat Dr. Andreas Ebel.

„Es ist unbestreitbar, dass ein hohes Infektionsgeschehen in der Bevölkerung auch ein erhöhtes Infektionsrisiko der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Einrichtungen mit sich bringt. Gerade die Pflegekräfte haben aber seit der ersten Welle herausragende Arbeit geleistet. So ist es schließlich den Einrichtungen und deren Mitarbeitenden bis Ende November gelungen, unsere Einrichtungen nahezu infektionsfrei zu halten, wofür ich sehr dankbar bin. Nun gilt es in einer weiteren gemeinsamen Kraftanstrengung, alle Menschen in den Einrichtungen vor weiteren Infektionen zu schützen.“

Deshalb wird die Taskforce weiterhin einen starken Fokus auf Beratung und Unterstützung setzen. Bei offensichtlichen oder wiederkehrenden Verstößen sollen indes alle zur Verfügung stehenden Sanktionsmöglichkeiten der Heim- und Gesundheitsaufsicht ergriffen werden: „Der Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner ist den Einrichtungen und deren Mitarbeitenden von erheblicher Bedeutung. Absehbares Fehlverhalten kann weitreichende Auswirkungen haben. Daher ist es wichtig, zum Schutz der Bevölkerung gemeinsam mit den Einrichtungen geschlossen gegen eine mögliche weitere Ausbreitung des Virus vorzugehen“, appelliert Landrat Dr. Andreas Ebel an die Einrichtungen.

Die Allgemeinverfügung dient dem Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner in allen Einrichtungen Dazu gehört auch die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken, um Infektionen zwischen Mitarbeitenden und Bewohnern zu vermeiden.

Außerdem regelt die Verfügung, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich einen Gesundheitscheck durchführen müssen und alle 48 Stunden einen Schnelltest vor Dienstantritt machen müssen.

Abschließend wiederholt er seinen Appell vom Montag: „Jeder Einzelne ist nun gefordert. die strikte Einhaltung der Beschränkungen und der geltenden Regeln dient dem Allgemeinwohl und der Gesundheit aller Menschen in unserem Landkreis. Diese Maßnahmen und die Hilfe jedes Einzelnen durch sein Verhalten können dabei helfen, diese Pandemie zu bewältigen und die Infektionen wieder zu verringern.“

Kabinett beschließt neue Coronavirus-Einreiseverordnung – Einreise© Bernd Günther

Kabinett beschließt neue Coronavirus-Einreiseverordnung

13. Januar 2021/in Reisen, Niedersachsen

BERLIN (PM). Wer aus einem Risikogebiet in die Bundesrepublik Deutschland einreist, muss künftig spätestens 48 Stunden nach Einreise nachweisen können, dass er nicht mit dem Coronavirus infiziert ist. Einreisende aus besonders betroffenen Regionen müssen schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen.

Das sieht eine neue Coronavirus-Einreiseverordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die das Bundeskabinett heute beschlossen hat. Die Verordnung tritt morgen, am 14. Januar in Kraft.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn:

„Auslandsreisen in Risikogebiete passen nicht zur Pandemielage. Wer trotzdem darauf nicht verzichten will, muss sich künftig bei seiner Rückkehr testen lassen. Virusmutationen sind eine zusätzliche Gefahr für unsere Gesundheit. Eine Ausbreitung in Deutschland müssen wir soweit wie möglich verhindern.“

Die von den Bundesländern angeordneten Quarantänepflichten bei Einreise aus Risikogebieten gelten weiterhin. Die „Verordnung zum Schutz vor einreisebedingten Infektionsgefahren in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 nach Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundestag“ sieht im Wesentlichen vor:

  • Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen die elektronische Einreiseanmeldung (DEA) unter www.einreiseanmeldung.de nutzen. Beförderungsunternehmen müssen den DEA-Nachweis kontrollieren.
  • Einreisende aus einem Gebiet außerhalb des Schengen-Raumes müssen den DEA-Nachweis auch bei der Einreisekontrolle vorlegen. Einreisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem Risikogebiet aufgehalten haben, müssen spätestens 48 Stunden nach Einreise über ein negatives Testergebnis oder ein entsprechendes ärztliches Zeugnis verfügen. Dieses müssen sie dem zuständigen Gesundheitsamt auf Anforderung vorlegen.
  • Wer aus einem Risikogebiet einreist, in dem besonders hohe Inzidenzen bestehen oder besonders ansteckende Virusvarianten verbreitet sind, muss bereits vor der Einreise – gegebenenfalls gegenüber dem Beförderungsunternehmen – nachweisen können, dass keine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Dieser Nachweis kann auch bei der Einreisekontrolle verlangt werden.
  • Ab 1. März müssen Betreiber von Mobilfunknetzen ihre Kunden per SMS über die in Deutschland geltenden Einreise- und Infektionsschutzmaßnahmen informieren.
Informationsschreiben des Landes an impfberechtigte Personen ab 80 Jahren – Briefkasten

Informationsschreiben des Landes an impfberechtigte Personen ab 80 Jahren

13. Januar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Wie bereits vom Innenministerium dargestellt, ist die Nutzung des sogenannten Melderegisterdatenspiegels, in dem die Meldedaten aus den Melderegistern der 409 niedersächsischen Kommunen landesseitig gespiegelt und gespeichert werden, nach § 5 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum Bundesmeldegesetz (Nds. AG BMG) durch einen privaten Versanddienstleister nicht zulässig.

Das Land ist bei einer Aussendung in dieser Größenordnung (es werden mehr als 200.000 Haushalte angeschrieben) aber auf die Unterstützung eines solchen Dienstleisters angewiesen. Die rechtlich grundsätzlich mögliche Einzelabfrage der Daten bei allen 409 Einwohnermeldeämtern in Niedersachsen wurde im Vorfeld der Beauftragung der Deutsche Post Direkt GmbH von Seiten des MS in Erwägung gezogen, aber aufgrund des damit verbundenen bürokratischen Aufwands zunächst nicht weiterverfolgt.

Das Land greift daher auf die Vermietdatenbank der Deutschen Post Direkt GmbH zurück. Diese Daten sind unabhängig von den Melderegistern und vom Unternehmen selbst nach den Erfordernissen der DSGVO erhoben. Sie können daher für ein reines Informationsschreiben an impfberechtigte Personen ab 80 Jahren zum Start der Terminvergabe genutzt werden.

Bei diesem Anschreiben handelt es sich nicht um die Zuweisung von oder die Einladung zu konkreten Impfterminen. Der Erhalt des Schreibens ist nicht Voraussetzung für eine Terminreservierung. Vielmehr geht es darum, zusätzlich zur Veröffentlichung der im Schreiben enthaltenen Informationen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung einen weiteren Informationsweg für die impfberechtigten Personen zu beschreiten.

Jede Bürgerin und jeder Bürger, die oder der älter ist als 80 Jahre oder aus anderen Gründen zur Gruppe der Personen mit der höchsten Priorisierung bei der Impfung gehört, hat ab dem 28. Januar die Möglichkeit, einen Termin in einem der 50 Impfzentren zu erhalten, sofern vor Ort ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht.

Die Terminbuchung wird über die Impfhotline des Landes unter 0800 9988665 sowie ein Internetportal, dessen Adresse zeitnah bekanntgegeben wird, möglich sein.

Weitere Fragen und Antworten:

Wie erstellt die Deutsche Post Direkt GmbH die Datenbank?

Das Unternehmen teilt dazu folgendes mit:

„Wir können bestätigen, dass die Deutsche Post Direkt GmbH (es betrifft nicht den Unternehmensbereich DHL) dem Land Niedersachsen Adressdaten zur Unterstützung der Impfaktion der über 80-Jährigen zur Verfügung gestellt hat. Dabei handelt es sich um Daten aus der Vermietdatenbank des Unternehmens, die neben dem Vor- und Nachnamen sowie der Adresse auch Echtaltersinformationen enthält. Diese Daten sind ordnungsgemäß und im Einklang mit der DSGVO erhoben worden und werden hier gem. Art. 6 (1) (f) DSGVO für Zwecke der Informationserteilung im Zusammenhang mit der Corona-Impfung und im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung verarbeitet. Zusätzlich werden statistische Daten zum Schätzalter auf Vornamensbasis – jedoch ohne Personenbezug – herangezogen, um die Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, die richtigen Empfängerinnen und Empfänger zu erreichen. In den Schreiben wird ausdrücklich auch darauf hingewiesen, dass die Empfängerinnen und Empfänger der Verarbeitung ihrer Daten bei der Deutschen Post Direkt GmbH widersprechen können.“

Wie viele Personen werden mit dem Anschreiben voraussichtlich erreicht?

Es werden voraussichtlich rund 210.000 Haushalte in Niedersachsen erreicht. Die Zahl der tatsächlich erreichten Personen wird deutlich darüber liegen, da es sich nicht ausschließlich um alleinstehende Personen handelt. Insgesamt leben in Niedersachsen rund 500.000 Menschen, die 80 Jahre und älter sind.

Was kostet das Informationsschreiben das Land?

Die Kosten für die Aussendung des Schreibens belaufen sich auf rund 28.000 Euro zuzüglich Porto und Mehrwertsteuer.

Aktuelle Infektionslage: Weitere Maßnahmen des Landkreises Gifhorn – Coronahotspot Gifhorn

Aktuelle Infektionslage: Weitere Maßnahmen des Landkreises Gifhorn

11. Januar 2021/in Niedersachsen

GIFHORN (PM) .Der Landkreis Gifhorn verzeichnet weiterhin hohe Infektionszahlen mit dem Corona-Virus. Die 7-Tage-Inzidenz liegt weiterhin über 200. Um vor allem die Neuinfektionen im Privatbereich und innerhalb von Alten- und Pflegeheimen einzudämmen, hat der Landkreis Gifhorn gemeinsam mit der Stadt Gifhorn und der Polizei Gifhorn vier Maßnahmen beschlossen, die teilweise ab Dienstag, 12. Januar 2021, in Kraft treten.

Als erstes tritt ab Dienstagabend, 12. Januar 2021, von 20 Uhr bis 5 Uhr eine Ausgangssperre für die Bewohnerinnen und Bewohner des Landkreises Gifhorn in Kraft. Diese gilt bis einschließlich 31. Januar 2021. In diesem Zeitraum ist auch das Einkaufen in Supermärkten sowie das in Anspruch nehmen von Lieferdiensten nicht erlaubt. Bei dieser Regelung gibt es einige Ausnahmen, die nicht unter die Ausgangssperre fallen.

Dazu zählen:

  • Ausübung beruflicher Tätigkeit, die zwingend in diesem Zeitraum erfolgen muss
  • Ausübung einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehr
  • dringend erforderliche Inanspruchnahme medizinischer oder veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen
  • Unterstützung Hilfsbedürftiger
  • Handlungen zur dringend erforderlichen Versorgung von Tieren
  • zur Begleitung Sterbender

Zudem hat der Landkreis Gifhorn eine Taskforce für Alten- und Pflegeheime eingesetzt. Diese soll weiterhin, und gemeinsam mit der Gifhorner Polizei, verstärkte Kontrollen seitens der Heimaufsicht durchführen. Auch Hygienepläne der Einrichtungen werden überprüft und eine Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit den Pflege- und Behandlungskapazitäten in den Heimen und Krankenhäusern.

Sofern die Inzidenz weiterhin so hoch ist wie zum jetzigen Zeitpunkt, wird der Landkreis Gifhorn als weitere Maßnahme ein Kontaktverbot für privaten Bereich verhängen. Dieses würde frühestens ab Freitag, 15. Januar 2021, spätestens jedoch ab Montag, 18. Januar 2021, greifen. Dafür beobachtet die Kreisverwaltung das Infektionsgeschehen im Landkreis Gifhorn genau und bereitet eine Allgemeinverfügung vor, die ein allgemeines Kontaktverbot vorsieht. Mit in Kraft treten der Allgemeinverfügung wären Kontakte außerhalb des eigenen Haushaltes nicht mehr erlaubt. In welchen Fällen es Ausnahmeregelungen geben kann, wird derzeit erarbeitet. Diese Vorgehensweise wird bereits mit dem Land Niedersachsen abgestimmt.

Zu den getroffenen und vorbereitenden Maßnahmen kommt hinzu, dass der Landkreis Gifhorn als einen vierten Handlungsschritt bereits mehr Impfdosen vom Land Niedersachsen gefordert hat. Mit einer Verdopplung der Impfdosen von 1.000 auf 2.000 Stück soll es schneller möglich sein, zusätzlich zu den Alten- und Pflegeheimen auch in den Kliniken im Landkreis zu impfen. Die erste Lieferung des Impfstoffes wurde seitens des Landkreises Gifhorn bereits in der ersten Woche verimpft.

Die in der Niedersächsischen Landesverordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vorgesehene Möglichkeit, einen 15-Kilometer-Radius einzuführen, ist höchst unbestimmt vorgegeben. So dürfen die Einwohnerinnen und Einwohner den 15-Kilometer-Radius beispielsweise nicht verlassen, Bürgerinnen und Bürger aus anderen Landkreises aber problemlos in den Landkreis Gifhorn einreisen. Außerdem ist eine Kontrolle seitens der Polizei und Ordnungsämter nur schwer zu gewährleisten.

Die nun getroffenen Maßnahmen werden nötig, weil das Gesundheitsamt Gifhorn bei der Kontaktnachverfolgung zunehmend feststellt, dass die Regelungen zu den Kontaktbeschränkungen vor allem während der Feiertage sehr großzügig ausgelegt wurden. Allein innerhalb der letzten fünf Tage verzeichnete der Landkreis Gifhorn 450 Neuinfektionen. Darauf reagiert die Kreisverwaltung nun umgehend.

Landrat Dr. Andreas Ebel begründet die getroffenen Maßnahmen: „Die aktuellen Zahlen veranlassen uns zu handeln. Denn unsere Aufgabe ist es, Leib und Leben der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Gifhorn zu gewährleisten. Daher halte ich die getroffenen Regeln für angemessen. Wir müssen bei allen Maßnahmen, die wir treffen, eine Rechtsgüterabwägung treffen. Dazu zählt, ob eine Maßnahme verhältnismäßig ist, ob sie angemessen und geeignet ist.“

Die jetzt getroffenen Maßnahmen gelten bis zum 31. Januar 2021. Deswegen appelliert Landrat Dr. Andreas Ebel nochmal eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger. „Jetzt kommt es auf jeden Einzelnen an. Wir erhalten immer wieder Nachfragen, wie die geltenden Regeln der Corona-Verordnung möglichst großzügig ausgelegt werden könnten. Stattdessen sollten sich alle Bürgerinnen und Bürger über das Gegenteil Gedanken machen. Es ist jetzt ganz wichtig, dass jeder Einzelne seine persönlichen Kontakte drastisch einschränkt und sich nicht täglich mit anderen Personen trifft. Wir müssen alle daran arbeiten, die Möglichkeiten für eine Infektion zu reduzieren.“

Zudem schaltet der Landkreis Gifhorn ab Dienstag, 12. Januar 2021, zwei Telefonnummern, über die Bürgerinnen und Bürger weitere Auskünfte erhalten. Die kostenfreien Telefonnummern sind montags bis donnerstags von 8 bis 18 Uhr und freitags von 8 bis 16 Uhr erreichbar.

  • Bürgertelefon für allgemeine Fragen zur Allgemeinverfügung und deren Auswirkungen: 0800 8282444
  • Zentrale Rufnummer für konkrete Infektionsfälle und Pflegebereich : 0800 8282555
Kurzbilanz: Erster Schultag nach den Weihnachtsferien – DistanceLearning

Kurzbilanz: Erster Schultag nach den Weihnachtsferien

11. Januar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Rund 94 Prozent der Schülerinnen und Schüler an allgemein bildenden Schulen in Niedersachsen sind heute von zu Hause aus in den Unterrichtsalltag nach Szenario C – dem Distanzunterricht – nach den Weihnachtsferien gestartet.

Zudem haben die allermeisten Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen ebenfalls im Distanzunterricht gelernt, da auch hier im Grundsatz auf Szenario C Distanzlernen umgestellt ist.

Ausnahmen bilden die Abschlussklassen an allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen, die im Wechselmodell in halben Klassen mit Abstand und unter Hygiene- und Sicherheitsstandards im Szenario B unterrichtet werden.

Erste nicht repräsentative Rückmeldungen legen nah, dass der Start insgesamt ordentlich verlief. Hierbei habe die frühzeitige Kommunikation der Planungen und das Flankieren durch Erlasse, Rundverfügung und Briefe geholfen. Dabei ist selbstverständlich, dass die derzeitige Phase schulorganisatorisch sehr herausfordernd ist und die oftmals zeitgleiche Ausgestaltung von Distanzlernangeboten, Wechselunterricht für die Abschlussklassen sowie die Bereitstellung der Notbetreuung auch dazu führen kann, dass nicht alles sofort optimal verläuft.

In diesem Zusammenhang ist bedauerlich, dass die augenscheinlich hohe Auslastung der IT-Systeme und Server eines privaten kommerziellen Anbieters einer digitalen Lernplattform zu erkennbaren Problemen geführt hat. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Probleme seitens der privaten Betreiber schnell behoben werden.

Stabil gezeigt hat sich die Niedersächsische Bildungscloud (NBC), die im Großen und Ganzen mit den vermehrten Zugriffen gut zu Rande kam. Allein für das Videokonferenz-System der NBC, Big Blue Button, wurden Montag über 750 Server zusätzlich gestartet, um Engpässe bei der Nutzung zu vermeiden. Mit Ausnahme einer 30-minütigen Problemphase, in der das Videokonferenz-Tool nicht störungsfrei lief, hat sich die NBC heute unter Hochlast bewährt. Nie vollends auszuschließen sind lokale Netzprobleme, z. B. durch ein überlastetes Internet-Netz einer Schule oder eines Schulträgers.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne kommentiert den ersten Schultag nach den Weihnachtsferien:

„Mein Dank gilt den Schulleitungen, den Lehrkräften und den Regionalen Landesämtern für Schule und Bildung. Alle geben alles, um mit der aktuellen Lage bestmöglich klar zu kommen. Dabei stehen die Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt. Gerade viele der jüngeren Schülerinnen und Schüler bedauern, dass sie wegen Corona nicht in die Schule gehen dürfen.

Das Ziel, auch in der Distanz Nähe zu schaffen und die Kinder und Jugendlichen zu begleiten und Kontakt zu halten, wird mit sehr großem Engagement verfolgt. Dass sich einiges noch verbessern und routinierter werden muss, ist keine Überraschung und auch nicht vorwerfbar. Ich danke im Namen der Landesregierung allen am Schulbetrieb Beteiligten.“

Kontaktbeschränkungen werden noch einmal in Niedersachsen angepasst – Anpassung Kontaktbeschränkung

Kontaktbeschränkungen werden noch einmal in Niedersachsen angepasst

11. Januar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (red.). Das Land Niedersachen hat zu seinen Kontaktbeschränkungen in der Corona-Verordnung, welche seit Sonntag gültig ist, eine Nachsteuerung für Babys und Kinder bis einschließlich drei Jahren vorgenommen.

Die FAQ´s auf den Seiten des Landes Niedersachsen sind durch die niedersächsische Regelung noch einmal ergänzt worden. Sie können die Ergänzungen unter folgendem Link nachlesen:

Antworten auf häufig gestellte Fragen (FAQ)

Außerdem hat die Landesregierung eine geänderte grafische Version zu ihren Kontaktbeschränkungen veröffentlicht

Kontaktbeschränkungen werden noch einmal in Niedersachsen angepasst – 2021 01 11 corona kompakt kontakt1

© Land Niedersachsen

Kontaktbeschränkungen werden noch einmal in Niedersachsen angepasst – 2021 01 11 corona kompakt kontakt2

© Land Niedersachsen

Gründe für hohes Infektionsgeschehen im Landkreis Gifhorn – Gifhorn Mühlenmuseum

Gründe für hohes Infektionsgeschehen im Landkreis Gifhorn

9. Januar 2021/in Niedersachsen

GIFHORN (PM/red.). In Gifhorn ist am heutigen Samstag (09.01.2021) die Überschreitung des 7-Tage-Inzidenzwertes auf 226 vom Land Niedersachsen in der Tagesmeldung mitgeteilt worden. Der Landkreis Gifhorn verzeichnete von Anfang November bis Mitte Dezember einen starken Anstieg an Corona-Neuinfektionen. Seit dem Lockdown Mitte Dezember 2020 befinden sich die Infektionszahlen im Landkreis Gifhorn weiter auf einem hohen Niveau, der Anstieg ist inzwischen aber linear. 

Grund für die hohen Infektionszahlen ist unter anderem die überdurchschnittlich hohe Anzahl an Tests, die das Gesundheitsamt Gifhorn durchführt. Allein vom Gifhorner Gesundheitsamt werden täglich bis zu 300 Tests an die Labore gegeben. Allein in der ersten Januarwoche testete das Gifhorner Gesundheitsamt 227 Privatpersonen und 868 Bewohner und Mitarbeiter in Alten- und Pflegeheimen. Damit liegt die Wahrscheinlichkeit, mehr positive Personen herauszufiltern, deutlich höher als in Städten und Landkreisen, in denen nach RKI-Richtlinie lediglich die symptomatischen K 1-Kontakte getestet werden. Gerade in den Alten- und Pflegeheimen sind umfassende Tests der Bewohner und des Personals unumgänglich, um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Aufgrund der derzeit vorliegenden Testergebnisse sowie der noch ausstehenden Rückmeldung der Labore erwartet der Landkreis Gifhorn für Freitag, 8. Januar 2021, erneut Neuinfektionen im dreistelligen Bereich. Das Übertreten der 200er-Schwelle der 7-Tage-Inzidenz im Landkreis Gifhorn ist sehr wahrscheinlich.

Im Zuge der Kontaktnachverfolgung stellt die Gifhorner Kreisverwaltung zunehmend fest, dass es in zwei Bereichen eine hohe Anzahl an Neuinfektionen gibt. Zum einen verzeichnet der Landkreis Gifhorn häufig Infektionen im privaten Bereich. Dieser Anteil wird noch ansteigen, da damit zu rechnen ist, dass über die Feiertage die Kontaktbeschränkungen von einigen Bürgerinnen und Bürger großzügig ausgelegt wurden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gifhorner Gesundheitsamt arbeiten seit Jahresbeginn intensiv daran, die Infektionen und damit verbunden Kontaktpersonen, die sich während der Feiertage ergeben haben, aufzuarbeiten. Damit einher geht auch die hohe Anzahl an Tests und positiven Testergebnissen.

Das Hauptinfektionsgeschehen liegt derzeit jedoch in den Alten- und Pflegeheimen im Landkreis Gifhorn. Mehr als die Hälfte aller Neuinfektionen tritt in diesen Einrichtungen auf. Alleine gestern sind in diesem Bereich über 100 Fälle hinzugekommen.

„Aus den Erkenntnissen des Gesundheitsamtes wissen wir leider auch, dass sowohl durch vermeidbare Nachlässigkeiten einzelner Mitarbeiter als auch durch Besucher, die sich nicht an die gebotenen Regeln gehalten haben, das Coronavirus in die Einrichtungen getragen wurde,“ zieht Landrat Dr. Andreas Ebel ein Fazit.

Der Landkreis Gifhorn hat aus diesem Grund sogar während der Feiertage Kontrollbesuche in den Alten- und Pflegeheimen durchgeführt und die Hygienemaßnahmen kontrolliert. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landkreises Gifhorn werden auch weiterhin diese  Einrichtungen intensiv kontrollieren. Nur wenn sich innerhalb der Einrichtungen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch die Besucherinnen und Besucher streng an die Hygienemaßnahmen halten, können neue Infektionen vermieden werden. Seitens der Kreisverwaltung werden hierbei auch etwaige Verstöße gegen die geltenden Beschränkungen unmittelbar und konsequent geahndet; dies kann von Ordnungswidrigkeiten bis hin zu Strafanzeigen reichen.

„Bei allem Verständnis für den Wunsch von Bewohnerinnen und Bewohnern sowie deren Angehörigen nach sozialem Kontakt, wenn durch die Nichteinhaltung bekannter Hygienevorschriften Menschen zu Schaden kommen, werden wir als Landkreis alle notwendigen Maßnahmen ergreifen. Im schlimmsten Fall gehört dazu auch die Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen“, schließt Landrat Dr. Andreas Ebel und richtet den Appell an alle Mitarbeitenden der Einrichtungen sowie Bürgerinnen und Bürger: „Schützen Sie Ihre Angehörigen in den genannten Einrichtungen, damit diese sich möglichst nicht infizieren. Zuneigung und Gefühl kann auch ohne Umarmung und ohne Berührung ausdrückt werden.“

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