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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Bahnverkehr auf vielen Strecken im Norden wegen Schnee zum Erliegen gekommen – Erixx Züge im Schnee

Bahnverkehr auf vielen Strecken im Norden wegen Schnee zum Erliegen gekommen

7. Februar 2021/in Niedersachsen

UELZEN (PM). Der Bahnverkehr ist in vielen Bereichen von Niedersachsen eingestellt worden. So teilte metronom folgende Behinderungen und Zugausfälle mit:

metronom:

  • RE2/3 Hannover – Uelzen: kein Zug-Verkehr möglich, eingestellt
  • RE2 Hannover – Göttingen: kein Verkehr möglich, eingestellt
  • RE4 Bremen-Rotenburg-Hamburg: kein Verkehr möglich, eingestellt
  • RE3 Uelzen – Lüneburg – Hamburg: Züge fahren, teilweise Verspätungen

erixx:

  • RB47 Braunschweig-Gifhorn-Uelzen: kein Zug-Verkehr möglich, eingestellt
  • RE10 Bad Harzburg – Goslar – Hannover: kein Zug-Verkehr möglich, eingestellt
  • RB42/43 Bad Harzburg – Braunschweig: kein Zug-Verkehr möglich, eingestellt
  • RB37 Soltau – Bremen: kein Zug-Verkehr möglich, eingestellt
  • RB38 Soltau – Hannover: kein Zug-Verkehr möglich, eingestellt
  • RB37 Soltau – Uelzen: kein Zug-Verkehr möglich, eingestellt
  • RB38 Soltau – Buchholz: kein Zug-Verkehr möglich, eingestellt

Die fahrenden Züge erreichen noch ihr Ziel, der Verkehr wird im Laufe des Abends jedoch eingestellt.

Der Betriebsstart auf allen Strecken am Montag Morgen wird nach jetzigem Stand nicht oder nur teilweise möglich sein. Bitte richten Sie sich darauf ein, dass ein regulärer Zugverkehr Montag früh/Vormittag nicht möglich ist.

der Verkehr auf den folgenden Strecken ist mit größeren Einschränkungen noch möglich:

  • RB32 Lüneburg – Dannenberg

enno:

  • RE30 Wolfsburg-Gifhorn-Hannover: kein Zug-Verkehr möglich, eingestellt
  • RE50 Wolfsburg – Braunschweig – Hildesheim: kein Zug-Verkehr möglich, eingestellt

Bitte achten Sie für die noch fahrenden Strecken auch weiterhin auf die elektronische Fahrplanauskunft, die regionale Presse, Website und Facebookeinträge. Die Situation kann sich im Laufe des Tages noch verändern.

Wir rechnen damit, dass der Betriebsstart am Montag Morgen nicht regulär erfolgen kann und es auch am Montag noch zu Streckensperrungen und erheblichen Einschränkungen kommen wird.

Weitere Infos folgen am Sonntag Abend ca. 20:30

Auch die Deutsche Bahn hat in großen Teilen ihren Nahverkehr in Niedersachsen und Bremen fast vollständig eingestellt.

Aufgrund von extremem Unwetter muss der Nahverkehr der Deutschen Bahn in Niedersachsen und Bremen bis auf eine Ausnahme bis Montag ca. 10:00 Uhr fast vollständig eingestellt werden. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen sind auch am Montag weiterhin (erhebliche) Einschränkungen zu erwarten.

Aufgrund von extremem Unwetter kommt es in weiten Teilen des Landes zu Verspätungen und Zugausfällen. Der Deutsche Wetterdienst empfiehlt dringend, wenn möglich zuhause zu bleiben.

Aktuell kommt es zu folgenden Einschränkungen im Fernverkehr der Deutschen Bahn:

  • Von Berlin aus verkehren bis auf weiteres keine Fernverkehrszüge mehr in Richtung Hannover/Köln, Erfurt, Frankfurt und München
  • Von Hamburg aus verkehren bis auf weiteres keine Fernverkehrszüge mehr in Richtung Dortmund/Köln, Hannover, Frankfurt und München
  • Von Dresden aus verkehren bis auf weiteres keine Fernverkehrszüge mehr in Richtung Leipzig, Frankfurt, Hannover und Köln
  • Der Fernverkehr nördlich von Frankfurt, z.B. in Richtung Leipzig, Dresden, Berlin, Hannover und Hamburg ist bis auf weiteres eingestellt
  • Der Fernverkehr zwischen Deutschland und den Niederlanden ist bis auf weiteres eingestellt. Die ICE-Züge zwischen Frankfurt und Amsterdam, sowie die Intercity-Züge zwischen Berlin und Amsterdam entfallen auf dem gesamten Laufweg
  • Es verkehren heute (Sonntag, 07.02.2021) keine Fernverkehrszüge zwischen Hamburg und Kiel, Hamburg und Lübeck sowie zwischen Hamburg und Westerland
  • Es verkehren heute (Sonntag, 07.02.2021) keine Intercity-Züge zwischen Hannover und Norddeich Mole sowie zwischen Münster (Westf) und Norddeich Mole

Aufgrund von extremem Unwetter muss der Nahverkehr der Deutschen Bahn in Niedersachsen und Bremen bis auf eine Ausnahme bis Montag ca. 10:00 Uhr fast vollständig eingestellt werden. Aufgrund der aktuellen Wetterprognosen sind auch am Montag weiterhin (erhebliche) Einschränkungen zu erwarten.
Die Deutsche Bahn hat eine kostenlose Servicenummer unter 08000 996633 eingerichtet.

Generell gilt: Wenn Sie beabsichtigen als Fahrgast den Schienenverkehr zu nutzen, sollte Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Eisenbahngesellschaft über Einschränkungen und Ausfälle persönlich informieren. Da sich jederzeit die Lage wegen der Witterungsverhältnisse ändern kann, bilden die oben genannten Informationen nur einen derzeitigen Sachstand ab.

update 18:00 Uhr // Kaum veränderte Lage auf den Strecken von metronom, enno und erixx

Die Lage auf den Strecken hat sich bisher leider kaum geändert.

Daher bitten wir Sie, sich vor Antritt der Fahrt in der elektronischen Fahrplanauskunft, auf der Webseite und auf Facebook über die jeweils einzelne Fahrt zu informieren.

metronom:

Der Zugverkehr auf den metronom Strecken läuft weitestgehend stabil, allerdings ist weiterhin mit (leichten) Verspätungen zu rechnen.

  • RE2 Hannover – Göttingen: Zugfahrten größtenteils möglich, einzelne Einschränkungen
  • RE2/3 Hannover – Uelzen: Züge fahren regulär
  • RE3 / RB31 Uelzen – Lüneburg – Hamburg: Züge fahren regulär
  • RE4 / RB41 Hamburg – Rotenburg – Bremen: Züge fahren regulär

enno

Auf der RE30 Wolfsburg – Gifhorn – Hannover konnten wir einen Busnotverkehr einrichten.
Die ungefähre Abfahrtszeit der Busse finden Sie unter https://www.der-enno.de/#live-fahrplan. Auf Grund der Witterung kann es zu Verspätungen der Busse kommen.

  • RE30 Wolfsburg – Gifhorn – Hannover:
    heute bis Betriebsschluss keine Zugfahrten möglich.
    Ein Notverkehr mit drei Bussen ist eingerichtet. Der Bus hält an allen Unterwegs-Bahnhöfen und fährt im Pendel.
    Zum Betriebsstart am 09.02. wird wieder ein Busnotverkehr eingerichtet, sofern die Straßenverhältnisse dies erlauben.
  • RE50 Wolfsburg – Braunschweig – Hildesheim:
    heute bis Betriebsschluss keine Zugfahrten mehr möglich.

Wir gehen davon aus, dass es keinen regulären Betriebsstart bei enno geben wird und sich die Einschränkungen noch bis mindestens in den Mittag hineinziehen werden.

erixx:

Auf wenigen Strecken konnten wir einen Busnotverkehr einrichten.
Die ungefähre Abfahrtszeit der Busse finden Sie unter https://www.erixx.de/fahrplan/live-fahrplan/. Auf Grund der Witterung kann es zu Verspätungen der Busse kommen.

  • RB47 Braunschweig – Gifhorn – Uelzen:
    heute bis Betriebsschluss keine Zugfahrten mehr möglich.
    Wir gehen davon aus, dass auch am 09.02. kein Zugverkehr möglich ist.
  • RE10 Bad Harzburg – Goslar – Hannover:
    heute bis Betriebsschluss keine Zugfahrten mehr möglich.
    Wir gehen davon aus, dass auch am 09.02. kein Zugverkehr möglich ist.
  • RB42/43 Bad Harzburg – Braunschweig:
    heute bis Betriebsschluss keine Zugfahrten mehr möglich.
    Wir gehen davon aus, dass auch am 09.02. kein Zugverkehr möglich ist.
  • RB37 Soltau – Bremen:
    heute bis Betriebsschluss keine Zugfahrten möglich.
    Ein Notverkehr im zweistunden Takt mit Bussen ist bis Betriebsschluss eingerichtet.
    Der Bus hält an allen Unterwegs-Bahnhöfen.
    Zum Betriebsstart am 09.02. informieren wir Sie rechtzeitig, ob ein regulärer Zugverkehr möglich ist.
  • RB37 Uelzen – Soltau:
    heute bis Betriebsschluss keine Zugfahrten mehr möglich.
    Zum Betriebsstart am 09.02. informieren wir Sie rechtzeitig, ob ein regulärer Zugverkehr möglich ist.
  • RB38 Soltau – Hannover:
    heute bis Betriebsschluss keine Zugfahrten mehr möglich. Zum Betriebsstart am 09.02. informieren wir Sie rechtzeitig, ob ein regulärer Zugverkehr möglich ist.
  • RB38 Soltau – Buchholz:
    heute bis Betriebsschluss keine Zugfahrten möglich.
    Ein Notverkehr im zweistunden Takt mit Bussen ist bis Betriebsschluss eingerichtet. Der Bus hält an allen Unterwegs-Bahnhöfen. Zum Betriebsstart am 09.02. informieren wir Sie rechtzeitig, ob ein regulärer Zugverkehr möglich ist.
  • RB32 Lüneburg – Dannenberg:
    die Züge des erixx fahren regulär, teilweise leichte Verspätungen

Nächstes update Dienstag, 09.02.2021 ca. 7:00 Uhr

 

Extreme Wetterlage - Die Niedersächsischen Landesforsten warnen vor dem Betreten der Wälder – Astbruch

Extreme Wetterlage – Die Niedersächsischen Landesforsten warnen vor dem Betreten der Wälder

6. Februar 2021/in Niedersachsen

BRAUNSCHWEIG (PM). Die Niedersächsischen Landesforsten warnen aufgrund der Wetterlage vor dem Betreten der Wälder.

Unter der Last großer Schneemassen, die sich auf die Baumkronen legen und an ihnen festfrieren, drohen einzelne Äste oder ganze Baumkronen unvermittelt abzubrechen und herabzustürzen.

Der vorhergesagte böige Wind vergrößert die von den Försterinnen und Förstern Schneebruch genannte Gefahr. „Darüber hinaus haben die Waldbäume drei Dürrejahre hinter sich, die selbst augenscheinlich unversehrten Bäumen zugesetzt haben und sie haben instabil werden lassen“, warnt Dr. Klaus Merker, Präsident der Niedersächsischen Landesforsten.

Wegen der zu erwartenden stürmischen Böen und der für viele Regionen Niedersachsens unüblich hohen Schneemengen rät der Forstchef vom Waldbesuch ab: „So lange die Wetterlage anhält, ist es sicherer, für den Spaziergang eine Strecke außerhalb des Waldes auszuwählen.“ Auch in den Bereichen, in denen nicht viel Schnee fällt, mahnt Merker zur Vorsicht: „Möglicherweise kommt es zu Eisanhang an den Baumkronen, der einen ähnlichen Effekt wie der Schnee haben kann.“

Metronom im Schnee

Aktuelle Informationen für das (Winter-)Wochenende 06. und 07.02.2021

5. Februar 2021/in Niedersachsen

UELZEN (PM). Für das kommende Wochenende wurden starker Schneefall, Eisregen und somit erneut Einschränkungen auf unseren Strecken vorausgesagt.

Die Vorbereitungen bei den Eigentümern der Gleise, DB Netz sowie bei metronom, enno und erixx laufen bereits.

So werden bei metronom, enno und erixx alle Züge bereits nachts vorsorglich enteist. Das mobile Team wurde verstärkt, so dass die Züge auch zwischendurch von Eisklumpen befreit werden können.

Zusätzliche Mitarbeiter sind in Bereitschaft, der Krisenstab ist aktiviert und die Kapazitäten der Leitstelle wurden erhöht.

Dennoch kann es ab Samstag Nachmittag zu Einschränkungen kommen.

Warum?

Bei starkem Schneefall und Eisregen besteht die Gefahr, dass Weichen einfrieren, Oberleitungen vereisen oder sich große Eisklumpen an den Fahrzeugen festsetzen. In diesen Fällen ist eine sichere Fahrt mitunter nicht mehr möglich. Wenn wir fahren, möchten wir mit Ihnen als Fahrgäste auch sicher ankommen. Wir wollen vermeiden, dass Züge auf halber Strecke stoppen müssen, im schlimmsten Fall auf freier Strecke.

Deshalb werden wir den Zustand der Strecke ab Samstag mittag genau beobachten und entscheiden, welche Maßnahmen notwendig sind, um Ihre Sicherheit zu gewährleisten.

Fahrkarten, welche bereits für Samstag oder Sonntag gekauft wurden, behalten ihre Gültigkeit bis einschließlich Sonntag, 14.02.2021

Bitte informieren Sie sich am Samstag und Sonntag vor Antritt der Fahrt in der elektronischen Fahrplanauskunft über Ihre Fahrt. Achten Sie auf die regionale Presse, die website und Facebookseiten des metronom, enno und erixx.

Vielen Dank und kommen Sie gut durch den Winter!

Update 07.02.2021 06:00

Auf folgenden Strecken gibt in den frühen Morgenstunden die ersten Einschränkungen im Zugverkehr:

metronom:

  • RE2 Hannover – Göttingen
    wegen eingefrorener Weichen in Einbeck können auf der Strecke bis auf weiteres keine Züge fahren.

erixx:

  • RE10 Bad Harzburg – Goslar – Hannover
    wegen eingefrorener Weichen in Goslar ist ein regulärer Betriebsstart nicht möglich. Bis zunächst 10:00 ist auf der Strecke nur ein eingeschränkter Zugverkehr möglich
Alle übrigen Strecken sind bislang ohne Einschränkungen befahrbar:

metronom:

  • RE3 Hannover-Uelzen-Lüneburg-Hamburg
    alle Züge fahren regulär
  • RE4 Hamburg-Rotenburg-Bremen
    alle Züge fahren regulär

erixx:

  • RB42 Bad Harzburg – Braunschweig
    bislang keine Einschränkungen
  • RB47 Braunschweig – Gifhorn – Uelzen
    bislang keine Einschränkungen
  • RB37 Uelzen – Soltau – Bremen
    bislang keine Einschränkungen
  • RB38 Hanover – Soltau – Buchholz – Harburg
    bislang keine Einschränkungen
  • RB32 Lüneburg – Dannenberg
    bislang keine Einschränkungen

enno:

  • RE30 Wolfsburg – Gifhorn – Hannover
    bislang keine Einschränkungen
  • RE50 Wolfsburg – Braunschweig – Hildesheim
    bislang keine Einschränkungen

Bitte informieren Sie sich auch weiterhin vor Antritt der Fahrt in der elektronischen Fahrplanauskunft. Achten Sie auf die regionale Presse, die Webseite und facebookseiten.

nächstes update ca. 9:00

 

 

Jobcenter finanzieren IT-Endgeräte für den pandemiebedingten Distanzunterricht – Schule tablett

Jobcenter finanzieren IT-Endgeräte für den pandemiebedingten Distanzunterricht

5. Februar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit digitalen Endgeräten ist in Zeiten des pandemiebedingten Distanzunterrichts unerlässlich. Bund und Länder haben für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien ein Sofortausstattungsprogramm zur Ausstattung über die Schulen auf den Weg gebracht. Hierfür standen in Niedersachen über 50 Millionen Euro zur Verfügung, die von den Schulträgern vollständig abgerufen wurden.

Als Ergänzung hat der Bund nun eine weitere Unterstützung auf den Weg gebracht:
Familien, die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende beziehen, können ab sofort von ihrem Jobcenter einen Zuschuss für die Beschaffung von IT-Endgeräten (Tablet, PC, Drucker) erhalten. Voraussetzung ist, dass ein „unabweisbarer Bedarf“ vorliegt, die Geräte also nicht von den Schulen, Fördervereinen oder sonstigen Dritten zur Verfügung gestellt werden können. Die Gewährung eines Zuschusses ist zudem beschränkt auf die pandemiebedingte Ausnahmesituation.

Sozialministerin Dr. Carola Reimann zeigte sich sehr erfreut über die Entscheidung des Bundes: „Die Auffanglösung über die Jobcenter stellt sicher, dass das Homeschooling in Familien mit geringem Einkommen nicht an der fehlenden IT-Ausstattung und damit am Geldbeutel der Eltern scheitert.“

Betroffenen Schülerinnen und Schülern und ihren Eltern ist zu raten, sich wegen der Ausleihe eines digitalen Endgerätes zunächst an ihre Schule zu wenden. Die Schule kann dann die Notwendigkeit eines Computers zur häuslichen Teilnahme am Schulunterricht und eine nicht vorhandene Ausleihmöglichkeit bestätigen, damit diese beim Jobcenter vorgelegt werden kann.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne begrüßte die pragmatische Abwicklung, forderte aber ein dauerhaftes Engagement des Bundes: „Das ist ein schlankes und schnelles Verfahren im Sinne der Schülerinnen und Schüler. Zugleich zeigt das Nachsteuern, dass sich der Bund über den Tag hinaus an den finanziellen Herausforderungen der Digitalisierung des Bildungsbereiches dauerhaft beteiligen muss. Auch über die Corona-Pandemie hinaus werden digitale Medien in Schule und im Unterricht eine wachsende Rolle spielen und der Bedarf an Ausstattung der Schulen hoch bleiben.“

Johannes Pfeiffer, Chef der Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen der Bundesagentur für Arbeit sieht in dem neuen Angebot eine sinnvolle Unterstützung:

„Die Jobcenter leisten mit dem Zuschuss einen Beitrag für mehr Chancengleichheit für Kinder in Familien, die Grundsicherung beziehen. Dies ist wichtig, da gute Schulbildung die Eintrittskarte ins Berufsleben bildet. Für digitale Endgeräte einschließlich erforderlichem Zubehör kann für die Zeit ab dem 1. Januar 2021 im Regelfall ein Gesamtbetrag in Höhe von bis zu 350 Euro gewährt werden.“

Praktischer Fahrunterricht in Niedersachsen weiterhin zulässig – Fahrschule

Praktischer Fahrunterricht in Niedersachsen weiterhin zulässig

3. Februar 2021/in Niedersachsen

LÜNEBURG (PM / red.). Seit Ende Januar wurde vom Land Niedersachsen die Durchführung des praktischen Fahrunterrichts mit Hinweis auf die derzeitigen Corona-Verordnung per Nachricht untersagt. Dieses sorgte bei den Fahrschulen für erheblichen Unmut. Nun zog ein Fahrlehrer vor das Verwaltungsgericht und dieses stellte klar: Fahrunterricht bleib trotz der Regelungen in der Corona-Verordnung erlaubt.

Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat im Rahmen eines Beschlusses vom 3. Februar 2021 entschieden, dass die Durchführung praktischen Fahrunterrichts derzeit nicht durch § 14a der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 30. Oktober 2020 (zuletzt geändert durch Verordnung vom 22.01.2021, im Folgenden: Corona-VO) verboten ist (Az.: 13 MN 37/21).

In dem Verfahren hatte der Antragsteller, der im Landkreis Gifhorn mehrere Fahrschulen betreibt, beantragt, § 14a Corona-VO vorläufig außer Vollzug zu setzen, soweit sich das darin geregelte Verbot von Präsenzunterricht im Bereich der außerschulischen Bildung auf praktischen Fahrunterricht beziehe.

Zwar hat der Senat diesen Antrag als unzulässig verworfen. Dies ist jedoch nur darauf zurückzuführen, dass die Durchführung praktischen Fahrunterrichts nach Auffassung des Senats derzeit nicht durch die angegriffene Norm des § 14a Satz 1 Corona-VO verboten ist. Deshalb könne der Antragsteller im Hinblick auf den allein streitgegenständlichen praktischen Fahrunterricht nicht geltend machen, durch diese Verordnungsbestimmung in seinen Rechten verletzt zu sein.

Für Fahrprüfungen und die Fahrausbildungsberatung folge die Zulässigkeit bereits aus der ausdrücklichen Ausnahme in § 14a Satz 2 Corona-VO. Praktischer Fahrunterricht, der zu Zwecken einer beruflichen Aus-, Fort- oder Weiterbildung durchgeführt werde (z.B. bei angehenden Berufskraftfahrer/innen), sei ebenfalls zulässig. Denn in der von § 28a Abs. 5 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes geforderten ursprünglichen Begründung vom 8. Januar 2021 zu dem mit Wirkung vom 10. Januar 2021 eingefügten § 14a Corona-VO habe der Verordnungsgeber zu erkennen gegeben, dass sich das darin geregelte Verbot nicht auf Präsenzunterricht zu derartigen Zwecken beziehen sollte.

Aber auch der „gewöhnliche“ praktische Fahrunterricht sei weiterhin erlaubt. Denn in der genannten ursprünglichen Verordnungsbegründung sei auch betont worden, dass der sog. „aufsuchende“ Unterricht, zu dem nach einhelliger Auffassung und Verwaltungspraxis der praktische Fahrunterricht gehöre (vgl. Senatsbeschl. v. 22.1.2021 – 13 MN 17/21 -, juris), nicht von dem Verbot des Präsenzunterrichts betroffen sei.

Diesen durch einschränkende Auslegung ermittelten Bedeutungsgehalt des § 14a Corona-VO müsse der Verordnungsgeber weiterhin gegen sich gelten lassen. Der bloße „nachrichtliche“ Hinweis zu § 14a in der Begründung anlässlich der späteren Änderungsverordnung zur Corona-VO vom 22. Januar 2021, demzufolge der Verordnungsgeber ab dem 25. Januar 2021 unter verbotenem „Präsenzunterricht“ auch den „aufsuchenden“ Unterricht (und damit auch den praktischen Fahrunterricht) verstehe, ändere an der dargestellten Rechtslage nichts. Denn diese Änderungsverordnung habe den Text des § 14a Corona-VO unverändert gelassen. Der in dem „nachrichtlichen“ Hinweis zum Ausdruck gekommene Änderungswille des Verordnungsgebers sei damit bislang nicht umgesetzt worden.

Angesichts des Umstandes, dass das Land Niedersachsen als Antragsgegner in Gestalt dieses Hinweises und weiterer Verlautbarungen im Internet gleichwohl suggeriert habe, praktischer Fahrunterricht sei seit dem 25. Januar 2021 durch Landesverordnung verboten, hat ihm der 13. Senat trotz des Unterliegens des Antragstellers mit dem Normenkontrolleilantrag die Verfahrenskosten auferlegt.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Der Beschluss wird zeitnah in der kostenfrei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Justiz (www.rechtsprechung.niedersachsen.de/) veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund wird gebeten, von individuellen Anfragen zur Übersendung des Beschlusses abzusehen.

§ 14a der Niedersächsischen Corona-Verordnung lautet:

„Im Bereich der außerschulischen Bildung, vor allem in Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung, ist der Präsenzunterricht untersagt. Weiterhin zulässig sind die Durchführung von Prüfungen und die Bildungsberatung, soweit die Vorgaben des § 2 Abs. 2 eingehalten werden.“

Die Verordnungsbegründung vom 8. Januar 2021 (Nds. GVBl. S. 8) lautet auszugsweise: „Zu Nummer 8 (§ 14a – Außerschulische Bildung):

Die Regelung stellt für den außerschulischen Bildungsbereich, also insbesondere für die Veranstaltungen der Volkshochschulen, Musikschulen und Einrichtungen der kulturellen Bildung klar, dass ein Präsenzunterricht nicht zulässig ist. Dies betrifft auch die Tätigkeit von Nachhilfeeinrichtungen; zulässig bleibt dagegen der sog. aufsuchende Unterricht, wie zum Beispiel der Einzelmusikunterricht im Hause einer Schülerin oder eines Schülers. Nicht erfasst vom Verbot des Präsenzunterrichts sind Veranstaltungen und Angebote im Bereich der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, für die in § 2 Abs. 3 Nr. 6 klargestellt ist, dass für sie die Kontaktbeschränkungen nach § 2 Abs. 1 und das Abstandsgebot nach § 2 Abs. 2 nicht gelten.“

Die Verordnungsbegründung vom 22. Januar 2021 (Nds. GVBl. S. 30) lautet auszugsweise: „Nachrichtlich zu § 14a:

Das Verbot des Präsenzunterrichts umfasst auch den aufsuchenden Unterricht, da auch dieser in Präsenz vor Ort durchgeführt wird. Nicht durch § 14a geregelt wird die berufliche Aus-, Fort- oder Weiterbildung. Um eine berufliche Aus-, Fort- oder Weiterbildung handelt es sich dann, wenn ein unmittelbarer Bezug zu einem angestrebten Beruf oder dem ausgeübten Beruf besteht.“

Am Wochenende drohen Unwetter Schneesturm, Dauerregen und 15 Grad – Schneeverwehungen

Am Wochenende drohen Unwetter Schneesturm, Dauerregen und 15 Grad

3. Februar 2021/in Niedersachsen, Verkehr

BONN (ots). Die Temperaturgegensätze zwischen Nord und Süd werden größer und damit wird das Wetter wieder turbulent. Zum Wochenende drohen mit jeder Menge Schnee, massiven Verwehungen und Hochwasser sogar Unwetter, wie wir sie schon lange nicht mehr gesehen haben.

Von Polar- bis Frühlingsluft

Die Wettergegensätze über Deutschland bleiben groß und nehmen sogar noch zu. „Bis zum Wochenende präsentiert sich das Wetter in den meisten Landesteilen wechselhaft und mild. Aber im äußersten Norden hält sich die Polarluft wacker. Dort schneit es sogar immer wieder. Zum nächsten Wochenende werden die Gegensätze dann noch größer“, weiß Björn Goldhausen, Pressesprecher und Meteorologe von WetterOnline.

Niederschläge an Luftmassengrenze

Eine Luftmassengrenze genau über Deutschland trennt dann eisige Polarluft im Norden von sehr milder Frühlingsluft im Süden. Dort, wo beide Kontrahenten aufeinanderprallen fällt kräftiger Niederschlag.

Goldhausen: „Während es auf der ‚warmen Seite‘ länger anhaltend und kräftig regnet, schneit es auf der ‚kalten Seite‘ meist. Nach derzeitigem Stand berechnen die Wettermodelle dabei sehr große Neuschneemengen. Selbst im Flachland wären demnach örtlich 20 bis 40 Zentimeter Schnee möglich, örtlich kommt es auch zu gefrierendem Regen.“

Wind: stark auffrischend bis stürmisch

Aufgrund der großen Temperaturgegensätze wird auch der Wind ein Thema. „Besonders auf der kalten Seite der Luftmassengrenze frischt dieser nämlich immer mehr auf. Selbst ein ausgewachsener Schneesturm mit gefühlten Temperaturen im zweistelligen Minusbereich ist dann denkbar“, erläutert der Meteorologe. Zudem ist an der Ostsee bei stürmischem Ostwind und deutlichen Minusgraden mit Hochwasser zu rechnen. An den Küsten entstehen durch die Gischt dann wahre Eislandschaften.

Goldhausens Fazit ist: „Was wir wissen: Zum Wochenende werkelt das Wetter an einer Unwetterlage, wie wir sie schon lange nicht mehr erlebt haben. Unsicher ist, wo genau der Übergangsbereich zwischen warm und kalt liegen wird und somit wo genau mit viel Schnee und Sturm zu rechnen ist. Am wahrscheinlichsten ist dies im Norden der Fall, es gibt aber auch Lösungen, wo eher die Landesmitte betroffen ist. Aus diesem Grund sind belastbare Prognosen für das Wochenende derzeit noch kaum möglich.“

Wie brisant die Wetterlage wird, erfährt man auf www.wetteronline.de, mit der WetterOnline App oder durch einen Blick auf die neue Wetterstation wetteronline home, ausgezeichnet mit dem „German Design Award 2020“ und dem „German Innovation Award 2020“. Mit dem WetterOnline Skill für Amazon Alexa sowie der WetterOnline Action für den Google Assistant können Wetterinfos auch über die digitalen Helfer abgefragt werden.

Entwurf des niedersächsischen Stufenplans 2.0 zur Beratung freigegeben – STUFENPLAN 2.0

Entwurf des niedersächsischen Stufenplans 2.0 zur Beratung freigegeben

2. Februar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettsitzung am (heutigen) Dienstag erneut den Entwurf für einen Stufenplan 2.0 beraten und ihn dann zur Übersendung an den Landtag, zur Abstimmung mit den Verbänden sowie zur landesweiten Diskussion mit den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen freigegeben.

Es handelt sich bei dem Stufenplan 2.0 um eine Art erweitertes Ampelsystem über sechs Stufen von einem geringen Infektionsgeschehen <10 in Stufe 1 bis zu einem eskalierenden Infektionsgeschehen >200 beziehungsweise einem R-Faktor von >1,2. Ob der Stufenplan dann so oder modifiziert umgesetzt wird, wird nach den nächsten Gesprächen zwischen Bund und Ländern entschieden werden, insbesondere auch im Lichte der ersten Ergebnisse zur Verbreitung von Virusmutationen in Deutschland.

Der Stufenplan 2.0 baut auf dem Stufenplan vom Frühjahr auf, mit dem damals die erste Lockerungsphase strukturiert wurde und auf dem im Herbst vorgestellten Handlungskonzept zu den bei steigenden Inzidenzen vorgesehenen Restriktionen. Die Landesregierung verfolgt auch weiterhin das Ziel, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden, die Kontrolle über das Infektionsgeschehen durch Kontaktnachverfolgung zu behalten und die Balance zwischen gesundheitlichen, sozialen und wirtschaftlichen Schäden zu wahren.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir legen hier keinen Lockerungsplan vor. Wir wollen zeigen, wie sich in den nächsten Monaten die Lage entwickelt – zum Guten wie zum Schlechten. Der Stufenplan 2.0 soll Orientierung geben und mehr Transparenz über die notwendigen Maßnahmen schaffen, die zum Gesundheitsschutz jeweils nötig sind. Veränderungen bleiben dabei immer möglich, etwa bei neuen Erkenntnissen zu der Verbreitung der britischen und südafrikanischen Virusmutationen. Deswegen ist auch eine frühe Intervention vorgesehen, falls sich die Lage verschlechtert. Zugleich setzen wir auf Schutzkonzepte: Masken, Schnelltests und andere Hilfsmittel, mit deren Hilfe wir in Zukunft dann den Infektionsschutz weiter verbessern und gegebenenfalls weitere Erleichterungen vorsehen könnten.“

Wirtschaftsminister Bernd Althusmann: „Die beschlossenen Beschränkungen und Schließungen verursachen branchenübergreifend deutliche Einbußen. Hotellerie, Gastronomie, Clubs, Diskotheken, Reisveranstalter, Freizeiteinrichtungen und Veranstalter aller Art waren und sind auch gegenwärtig die am stärksten betroffenen Branchen. Der aktuelle Lockdown trifft neben den so genannten körpernahen Dienstleistungen, etwa Friseure, auch den innerstädtischen Einzelhandel mit voller Wucht – das umsatzstärkste Geschäft rund um die Weihnachtsfeiertage fiel weitestgehend aus.“

Althusmann ergänzt: „Neben der schnellen und möglichst unbürokratischen Auszahlung der finanziellen Hilfen braucht die Wirtschaft dringend eine Perspektive. Mit dem Stufenplan wollen wir einen verlässlichen und transparenten Ausblick auf den langfristigen Umgang mit den Corona-Maßnahmen geben und bieten Unternehmen und Beschäftigten so die größtmögliche Planungssicherheit. Wirtschaft und Gesellschaft können sich an dem Plan orientieren, was bei welchen Inzidenzwerten und bei welchem Infektionsgeschehen möglich ist – und was nicht. Damit ist der Stufenplan ein guter Kompromiss aus Gesundheitsschutz und wirtschaftlichen Perspektiven.“

Der Stufenplan sieht einen neuen Vorwarnwert vor. Galt bisher die 7-Tages-Inzidenz von 35 als Vorwarnwert für ein drohendes Überschreiten der 50er Marke, soll jetzt schon ab einer 7-Tages-Inzidenz von 25 stärker eingegriffen werden, um Kontaktmöglichkeiten zu reduzieren. Grund ist, dass es spätestens ab einer 7-Tages-Inzidenz von mehr als 50 sehr rasch wieder zu einem exponentiellen Anstieg des Infektionsgeschehens kommen kann. Damit wird auch auf die wegen der neuen Mutanten drohenden dynamischen Infektionsentwicklung reagiert.

Aus diesem Grund werden im Übergang von Stufe 4 auf 3 orientiert an der Reproduktionszahl (R-Faktor) differenzierte Maßnahmen vorgeschlagen, je nachdem, ob es sich um eine positive oder negative Infektionsentwicklung handelt. Der R-Faktor ist neben der 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen ein zusätzlicher Indikator dafür, dass es sich um eine deutliche positive bzw. negative Infektionsentwicklung handelt.

Der Stufenplan sieht vor, dass bei einer negativen Entwicklung des Infektionsgeschehens schneller und schärfer reagiert werden soll, um möglichst zügig wieder unterhalb des Vorwarnwertes von 25 (7-Tages-Inzidenz) zu kommen. Die Maßnahmen der nächsten Stufe (oder Stufen) sollen dann umgehend eingeleitet werden. Umgekehrt sollte bei einer positiven Infektionsentwicklung erst abgewartet werden, ob diese stabil rückläufig ist (in der Regel mindestens über einen Zeitraum von sieben Tagen), bevor Lockerungen der nächsten niedrigeren Stufe in Betracht kommen.

Zum Bereich Schule und Kita unterstreicht Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Mit diesem Plan möchten wir den Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie den Kindern, Jugendlichen und Eltern eine klare Perspektive und Orientierung geben – nach heutigem Stand. Wir sagen in dem Stufenplan glasklar, wer wann in die Kita und die Schule gehen kann. Wir machen transparent, unter welchen Voraussetzungen Öffnungen oder Verschärfungen erfolgen werden. Das gibt Kitas, Schulen, Schulträgern, Eltern und unter dem Strich den Kindern und Jugendlichen Verlässlichkeit. Die Leitlinie ist: Bildung und Betreuung hat Priorität. Es gilt, so viel Präsenzunterricht und Betreuung wie möglich bei maximalem Gesundheitsschutz!“

Carola Reimann weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die vorgesehenen Stufen im Wesentlichen auf Werte für ganz Niedersachsen beziehen und landesweit gültige Beschränkungen vorgeben. Reimann ergänzt: „Der Stufenplan 2.0 stellt aber außerdem dem Öffentlichen Gesundheitsdienst einen Handlungsrahmen für regional höhere Inzidenzen zur Verfügung. Zusätzliche Lockerungen auf regionaler Ebene sind aber einstweilen leider nicht möglich, zu groß ist die Mobilität innerhalb Niedersachsens zwischen den Landkreisen und zu groß die Gefahr, dass auch aus Nachbarländern Menschen die dann eventuell wieder geöffneten Fitnessangebote oder Gaststätten besuchen oder zum Shoppen kommen würden.“

Der Stufenplan 2.0 in Tabellenform:

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Wegen der Witterung wurde in Niedersachsen teilweise der Zugverkehr eingestellt – Einstellung Zugverkehr

Wegen der Witterung wurde in Niedersachsen teilweise der Zugverkehr eingestellt

29. Januar 2021/in Niedersachsen, Verkehr

HANNOVER (PM). Die Bahnbetreiber metronom, erixx und enno haben heute Abend bekannt gegeben, dass der Bahnbetrieb in Niedersachsen ab ca. 23.00 Uhr geordnet wegen der Witterungsbedingungen eingestellt wird.

Grund für diese Entscheidung sind teilweise eingefrorene Weichen. So teilte metronom, erixx und enno mit, dass Wetter- und Verkehrslage leider unverändert sei und zahlreiche Weichen eingefroren sind und somit können die Züge des enno nicht fahren. Der Zugverkehr wird daher bis 23:00 geordnet eingestellt. Alle Züge, die unterwegs sind, erreichen ihren Zielbahnhof und enden dort. Für den Samstag-Morgen (30.01.) erwarten wir weiterhin starke Beeinträchtigungen auf den Strecken, sofern die Weichen über Nacht nicht repariert werden können. Bitte vermeiden Sie wenn möglich auch morgen früh Fahrten, oder informieren sich in der elektronischen Fahrplanauskunft.

Update metronom 09:00 Samstag 30.01.: Regulärer Betrieb wird wieder aufgenommen. Schnee und Eis beeinträchtigen Bahnverkehr stark.

metronom teilt seinen Fahrgästen mit:

Liebe Fahrgäste,

inzwischen konnten die meisten Weichen soweit gangbar gemacht werden, dass metronom den regulären Verkehr wieder aufnehmen kann.

Das heißt, auf den Strecken des metronom

  • RE 2 Göttingen – Hannover – Uelzen
  • RE3 + RB31 Uelzen – Lüneburg – Hamburg
  • RE4 + RB41 Bremen – Rotenburg – Hamburg

fahren die Züge weitgehend wieder. Es kommt noch zu einzelnen Verspätungen und eventuell auch einzelnen Zugausfällen.

Bitte informieren Sie sich für jede Zugfahrt vorher in der elektronischen Fahrplanauskunft (website oder App).

Nächstes update Samstag, 30.01. ca. 13:00 Uhr

Rund 10.000 Impftermine in Niedersachsen innerhalb zwei Tagen vergeben – Impfung2

Rund 10.000 Impftermine in Niedersachsen innerhalb zwei Tagen vergeben

29. Januar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Seit dem gestrigen Start der Terminvergabe für Niedersächsinnen und Niedersachsen, die 80 Jahre und älter sind, haben bis zum Freitagnachmittag insgesamt 10.334 Personen Termine für die Erst- und Zweitimpfung erhalten. Damit werden bis zum Ende des heutigen Tages alle derzeit zur Verfügung stehenden Termine in den Impfzentren vergeben sein. In den nächsten Tagen werden wegen des fehlenden Impfstoffs leider zunächst keine neuen Termine hinzukommen.

Zu Beginn der nächsten Woche wird das Land die Impfzentren über die weitere Verteilung des Impfstoffs für die siebte und achte Kalenderwoche informieren. Die Impfzentren können dann auf dieser Grundlage Termine planen und in das Buchungssystem eingeben.

Unter der Nummer 0800 9988665 wird es auch weiterhin möglich sein, sich auf die Warteliste für zukünftige Termine setzen zu lassen. Wartelisten werden für jedes Impfzentrum separat geführt. Sobald im regionalen Impfzentrum Impfstoff zur Verfügung steht, erhalten die auf der jeweiligen Warteliste stehenden Personen ihre Termine für die Erst- und Zweitimpfung auf dem gewünschten Kontaktweg mitgeteilt. Die Impfhotline ist von Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr geschaltet.

Nachdem am ersten Tag der Terminvergabe rund 8,9 Millionen Anrufversuche registriert wurden, waren es am Freitag bis 11:30 Uhr bereits wieder rund 2 Millionen. Die Landesregierung bittet angesichts dieser Zahlen um Verständnis, dass nur ein Bruchteil der Anrufe von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern angenommen werden kann.

Auch im Internet wird unter www.impfportal-niedersachsen.de in der nächsten Woche eine Warteliste bereitgestellt. Die Wahl des Impfzentrums wird angesichts der derzeitigen Knappheit des Impfstoffs zudem auf das Impfzentrum des jeweiligen Landkreises/der jeweiligen kreisfreien Stadt beschränkt. Damit soll verhindert werden, dass für die Impfung zu große Distanzen zurückgelegt werden müssen und es zu Unwuchten bei der Impfstoffverteilung zwischen den Kommunen kommt.

 

Terminvergabe für Impfungen der Niedersächsinnen und Niedersachsen über 80 gestartet – Impfterminvergabe

Terminvergabe für Impfungen der Niedersächsinnen und Niedersachsen über 80 gestartet

28. Januar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Seit heute Morgen um 8 Uhr haben Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind als 80 Jahre, die Möglichkeit, unter der Nummer 0800 9988665 oder die Internetseite www.impfportal-niedersachsen.de einen Termin in einem Impfzentrum zu erhalten. Diese Option besteht jedoch nur in Impfzentren, in denen ausreichend Impfstoff zur Verfügung steht.

Mit dem Start der Terminvergabe kam es leider – wie schon zu befürchten war – zu einem Ansturm auf die Hotline und die Webseite. Allein in der ersten Stunde zwischen 8 und 9 Uhr morgens registrierte der technische Dienstleister des Landes mehr als 700.000 versuchte Anrufe bei der Hotline und in den ersten eineinhalb Stunden 5,9 Millionen Zugriffe auf das Internetportal.

Aufgrund eines technischen Fehlers ertönte am Vormittag zunächst bei einigen Anrufen an der Hotline die Ansage, die gewählte Nummer sei nicht vergeben. Der vom Land beauftragte Dienstleister hatte auf diese Ansage keinen direkten Einfluss. Es wurde jedoch dafür gesorgt, dass der Fehler im Laufe des Vormittags von den beteiligten Telekommunikationsunternehmen behoben wurde.

Auch beim Versand der SMS, die für die Terminbuchung im Onlineportal notwendig sind, entstand innerhalb kürzester Zeit ein Rückstau. So wurden bis 8:20 zwar schon 25.000 entsprechende SMS versandt, mehr als 70.000 hingen jedoch zunächst in der Warteschleife und wurden erst mit Verspätung versandt, sodass der Online-Buchungs-Vorgang erneut gestartet werden musste.

„Ich bedauere die technischen Schwierigkeiten und die dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten“, erklärt Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann. „Ich bitte jedoch auch um Verständnis, dass bei einem solchen Ansturm auch mit intensiver Vorbereitung nicht verhindert werden kann, dass die Technik überlastet wird.“

Zur Zahl der heute vergebenen Termine sagt die Ministerin: „Bis 16 Uhr konnten rund 5.000 Termine vergeben werden, weitere kommen bis zum Dienstschluss der Hotline noch hinzu. Gerne würden wir noch deutlich mehr Termine für alle impfberechtigten ermöglichen, aber dafür fehlt uns derzeit leider einfach der Impfstoff. Ich bitte alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die schon impfberechtigt sind, deshalb herzlich um Geduld.“ Die Hotline ist von Montag bis Samstag von 8 bis 20 Uhr geschaltet.

Viele der 50 Impfzentren im Land können derzeit noch keine Termine zur Verfügung stellen, weil ihnen dazu der Impfstoff fehlt und/oder sie die gesamte vorhandene Menge des zur Verfügung stehenden Impfstoffs benötigen, um alle Bewohnerinnen und Bewohner in den Alten- und Pflegeheimen in ihrem Einzugsgebiet zu impfen.

„Wer über die Hotline einen Wartelistenplatz für eines dieser Impfzentren erhält, bekommt automatisch einen Termin zugewiesen, sobald vor Ort Impfstoff zur Verfügung steht“, betont Ministerin Reimann. „Grundsätzlich gilt: Alle, die einen Platz auf der Warteliste haben, werden regelmäßig darüber informiert und müssen von sich aus keine weiteren Anläufe unternehmen, um einen Termin zu erhalten.“ Bis 16 Uhr standen bereits 4.200 Personen auf der Warteliste. In der nächsten Woche soll auch auf dem Onlineportal eine Warteliste angeboten werden.

Alle Impfzentren, die in den nächsten Tagen und Wochen mit Impfstoff beliefert werden und mit den Impfungen der Bewohnerinnen und Bewohnern der Alten- und Pflegeheime bereits große Fortschritte gemacht haben, werden immer wieder Termine anbieten. Diese werden sowohl über die Warteliste (zwei Drittel) als auch direkt für die Terminbuchung (ein Drittel) zur Verfügung stellen.

„Wir erwarten von den Impfstoffherstellern, dass sie ihre Lieferzusagen verbindlich einhalten und ihre Produktionskapazitäten so schnell wie möglich ausbauen. Dann werden wir in den kommenden Wochen auch in Niedersachsen in der Lage sein, noch deutlich mehr Menschen in den Impfzentren zu impfen.“

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