BG-PRESS
  • Startseite
  • Werbung schalten
  • Suchen
  • Game
  • Über uns
    • Unsere Leistungen
    • Kontaktanfrage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Menü Menü
  • Link zu Instagram
  • Link zu Facebook

Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Kitas öffnen am 8. März in festen Gruppen - Schrittweise weitere Schulöffnungen ab 15. März – Schulöffnungen

Kitas öffnen am 8. März in festen Gruppen – Schrittweise weitere Schulöffnungen ab 15. März

4. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In Niedersachsen stehen nach den Bund-Länder-Beratungen am (gestrigen) Mittwoch weitere Schritte zur Öffnung des Bildungsbereiches an.

Die Kindertageseinrichtungen werden bereits ab Montag, 08.03.2021, geöffnet für den eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“). Die Kitas sind damit im Grundsatz geöffnet und bieten Betreuung in Regelgruppengröße an, aber ohne Gruppenmischung.

Zwei Änderungen im Schulbereich werden ebenfalls am 08.03.2021 vorgenommen: So ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Zudem gilt wieder, dass die Präsenzpflicht – mit Ausnahme der Risikogruppen – wiederhergestellt ist.

Eine Woche später, ab 15.03.2021, wird der Schulbereich geöffnet für Unterricht im Wechselmodell nach Szenario B für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 5-7 im Sekundarbereich I sowie den Schuljahrgang 12 im Sekundarbereich II. Außerdem werden die Berufseinstiegsschulen sowie Berufsschulklassen für Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf ohne Ausbildungsverhältnis und die Förderschulen im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung und in Förderschwerpunkten Hören und Sehen (Taubblinde) für Unterricht nach Szenario B geöffnet.

Ab 22.03.2021 und damit noch vor den Osterferien kommen dann alle Schulen und Schuljahrgänge zurück in Szenario B.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne zur Kita-Öffnung: „Die letzten Wochen und Monate waren für viele Kinder und Eltern eine große Belastung. Psychosozial und auch ökonomisch hat die Schließung der Kindertageseinrichtungen viele Familien unter Druck gesetzt. Es ist auch ein kaum machbarer Spagat, im Homeoffice zu arbeiten und gleichzeitig kleine Kinder zu betreuen. Und wir alle merken natürlich, dass es den Kindern nicht guttut, wenn soziale Kontakte fehlen; spielen, malen, toben mit anderen dürfen nicht dauerhaft fehlen. Daher bin ich sehr froh, dass wir bei den Kleinsten einen großen Schritt nach vorne machen. Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen Betreuungsplatz haben.  Das bedeutet, die Kitas können in gewohntem Umfang frühkindliche Bildung und Betreuung anbieten. Das sind gute Botschaften für Kinder und Eltern. Um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und die Hygienepläne einhalten zu können, sind offene Gruppenkonzepte sowie die Durchmischung von Gruppen nicht zulässig. Diese pädagogisch-qualitative Einschränkung ist notwendig und vertretbar mit Blick auf den Infektions- und Gesundheitsschutz.

Die Schul-Öffnung kommentiert der Kultusminister: „Wir wollen und wir werden vor Ostern allen Schülerinnen und Schülern Präsenzunterricht im Wechselmodell nach Szenario B anbieten. Mit Blick auf die Gesamtgemengelage – diffuses Infektionsgeschehen, Mutationen, Stagnation bei Inzidenz –  bin ich froh, dass wir heute diesen weiteren Öffnungsschritt machen können. Wir befinden uns nach wie vor im Spannungsfeld zwischen Kindeswohl, Bildungschancen und Familienfreundlichkeit einerseits und Pandemie-Bekämpfung andererseits.

Ich habe mich immer dafür ausgesprochen, dass wir diese Abwägung verantwortbar im Sinne der Kinder und Jugendlichen vornehmen – das haben wir einmal mehr getan und kommen unterm Strich dazu, die Schulen für deutlich mehr Kinder zu öffnen. Wir machen das allerdings behutsam und achtsam. Alle sollen sicher Tritt fassen und die Schulen sich nach und nach füllen. Wir setzen damit unsere Linie fort, erst die Jüngeren und die mit bald anstehenden Abschlüssen in die Schulen zu holen. Das hat sich bewährt und wird ausgebaut.

Parallel zu diesen Schritten flankieren wir über Impfen und Testen.

Ich gehe davon aus, dass noch im März die ersten Impfungen angeboten werden können. Die Impfzentren gehen auf die Schulen zu und bitten um Datenübermittlung, denn die Erhebung der Impfdaten ist der erste notwendige Schritt.

Das Kultusministerium hat ein Test-Konzept erarbeitet und in Abstimmung mit den anderen Ressorts hierfür auch die nötigen Weichen gestellt. Wir werden aller Voraussicht nach in der letzten Schulwoche vor den Osterferien eine „Testwoche“ an den niedersächsischen Schulen anbieten, um den Umgang mit den Selbsttests einzuüben. Nach den Osterferien werden wir wochenweise und bei bestimmten Anlässen weitere Testungen vorsehen. Bei betroffenen Klassen gelten ohnehin die Anordnungen der örtlichen Gesundheitsämter mit Quarantäne und Testungen, auch für die Kontaktpersonen, die kommen dann noch dazu.

Wir sind also auf einem guten Weg und werden das Tempo weiter hochhalten.

Mit der Kombination aus Testen, Impfen, Masken plus Abstand, Hygiene und Lüften erhöhen wir die Sicherheit immer weiter und schützen Kinder und Beschäftigte.“

Die Maßnahmen für die Zeit ab dem 08.03.2021 bis zum Ende der Osterferien am 09.04.2021 im Überblick:

Szenario B in Kindertageseinrichtungen:

Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario B und sind damit im Grundsatz geöffnet. Es gilt damit der eingeschränkte Regelbetrieb: Betreuung in Regelgruppengröße, aber keine Gruppenmischung.

Szenario B in Schulen:

Ab dem 15. März 2021 gilt das Szenario B für

  • die Schuljahrgänge 5-7 und die Abschlussklassen des Sekundarbereichs I
  • die Schuljahrgänge 12 und 13 des Sekundarbereichs II, Abschlussklassen an BBS
  • die Förderschulen GE, KME, Taubblinde (alle Jahrgänge)
  • Tagesbildungsstätten
  • Berufseinstiegsschulen und Schülerinnen und Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf ohne Ausbildungsstelle
  • den Primarbereich

Ab dem 22. März 2021 gilt das Szenario B für

  • alle Schülerinnen und Schüler

Präsenzpflicht:

Ab dem 8. März 2021 gilt wieder, dass kein freiwilliges Distanzlernen möglich ist. Die Regelungen für vulnerable Personen bleiben weiterhin bestehen.

Maskenpflicht:
Ab dem 8. März 2021 ist im Unterricht auch am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Notbetreuung Schule:

Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr.

Hot-Spot-Regelung:

Die beschriebenen Öffnungen von Kita und Schule gelten ausschließlich für Einrichtungen in Kreisen/kreisfreien Städten, bei denen eine Sieben-Tage-Inzidenz von bis zu 100 festgestellt wird. Bei über 100 können keine weiteren Öffnungsschritte gemacht werden, bis die Inzidenz dann stabil – mindestens drei Tage – wieder unter 100 gefallen ist: Bei drei Tagen ununterbrochen unter 100 erfolgt der Wechsel in Szenario B.

Tonne: „Wir stärken die schulische Praxis und sichern Verbindlichkeit in den Abläufen" – Schule im Lockdown

Tonne: „Wir stärken die schulische Praxis und sichern Verbindlichkeit in den Abläufen“

4. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Schulen in Niedersachsen gehen mit der schwierigen Situation, für Kindern und Jugendliche unter den Einschränkungen der Corona-Pandemie Bildung und Tagesstruktur zu sichern, routiniert und souverän um. Die Arbeit in den Szenarien B und C – dem Wechsel zwischen Präsenz- und Distanzunterricht sowie dem reinen Distanzunterricht – war neu und ungewohnt, ist mittlerweile aber Schulalltag geworden und funktioniert immer besser.

Um die Schulleitungen und Lehrkräfte, aber auch die Schülerinnen und Schüler auf diesem guten Weg weiter zu unterstützen, hat das Niedersächsische Kultusministerium im Rahmen seiner 10-Punkte-Agenda einen neuen Erlass veröffentlicht, der die aktuellen „Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“ zusammenfasst sowie unter anderem Hinweise zur Unterrichtsgestaltung, zur Notengebung und zur Erreichbarkeit der Schule gibt.

„Damit stärken wir die schulische Praxis und sichern zugleich Verbindlichkeit und Einheitlichkeit“, erläutert Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „Das betrifft Strukturen und Tagesabläufe, Kontaktaufnahmen und die Leistungsbewertung. Diese Klarheit hilft den Lehrkräften, den Schülerinnen und Schülern und auch den Eltern. In den Erlassen sind die Erfahrungen und Rückmeldungen aus dem ersten Schulhalbjahr 2020/2021 mit eingeflossen. Wir arbeiten ständig daran, die Realität abzubilden und unsere Rahmensetzungen anzupassen, um das Optimum für die Schülerinnen und Schüler aus dieser schwierigen Lage herauszuholen.“

Der Erlass betont Rituale und eine klare Tagesstruktur: Zu Beginn eines jeden Schultages im reinen Distanzlernen (Szenario C) soll fest vereinbart ein digitales Treffen stehen – beispielsweise in Form einer Videokonferenz – sofern es technisch möglich ist. Gemeinsam können so Aufgaben geklärt, Fragen beantwortet und Lösungswege skizziert werden. Auch ein Austausch über das persönliche Befinden kann hier stattfinden. Ein solcher Start in den

Tag zu einer verbindlich vereinbarten Uhrzeit dient außerdem der Kontaktpflege sowie der Klassengemeinschaft, erleichtert erfahrungsgemäß vielen Schülerinnen und Schülern den Einstieg in die häusliche Arbeit und verhindert die Isolierung einzelner Schülerinnen und Schüler. Kontakt halten auch in der Distanz, lautet das Motto. Die aktive und nach Möglichkeit technisch und digital gestützte Begleitung der Lernenden durch regelmäßigen und individuellen Kontakt mit der jeweiligen Lerngruppe muss sichergestellt werden. Dabei unterstreicht der Erlass: Für die Schülerinnen und Schüler besteht auch beim Distanzlernen Schulpflicht und somit die Verpflichtung, die ihnen gestellten Aufgaben in der von den Lehrkräften angegebenen Zeit zu bearbeiten

Um auf die sehr unterschiedlichen familiären und sozialen Bedingungen von Schülerinnen und Schüler reagieren zu können, wird geregelt, dass schulische Arbeitsplätze für Schülerinnen und Schüler in den Szenarien B und C entsprechend der personellen und sächlichen Ressourcen der jeweiligen Schule zur Verfügung zu stellen sind. Damit können Kinder und Jugendliche, die zu Hause keine adäquaten technischen oder räumlichen Lernbedingungen zur Verfügung haben, die Schulausstattung nutzen.

Die Schulen haben große Flexibilität bei der Gestaltung der Stundentafel, um Lernrückstände angemessen aufarbeiten zu können. So können an den Grundschulen Stunden zur Stärkung der Basiskompetenzen („Lesen, Schreiben, Rechnen“) in den Hauptfächern aus den Nebenfächern generiert werden. Die wichtigen Kompetenzen, die in Nebenfächern erworben werden, sollen schwerpunktmäßig in Ganztagsangeboten aufgehen. Analog kann auch an den weiterführenden Schulen im Sekundarbereich I vorgegangen werden, je nach individueller Lage einer Schule. Alle Schulen erhalten zusätzlich die Möglichkeit, die Stundentafel in den Schuljahrgängen 5 bis 8 zu flexibilisieren. Dies kann im gesamten Schuljahr 2020/2021 oder in Teilen des Schuljahres erfolgen. Dazu können je nach Entscheidung der Schule Stundenkontingente des einen Faches für ein anderes Fach genutzt werden

Ergänzt wird der Erlass mit Informationen zur Leistungsbewertung – auch im Distanzlernen – und den schriftlichen Arbeiten. So ist beispielsweise festgehalten, dass im zweiten Schulhalbjahr 2020/2021 in allen Schuljahrgängen und Fächern nur eine schriftliche Arbeit zu schreiben ist. Als Ersatzleistung für schriftliche Arbeiten können im Primar- und Sekundarbereich auch alternative Formen der Leistungsfeststellung und Leistungsbewertung erfolgen. So wird eine faire und angemessene Notengebung zum Schuljahresende 2020/2021 gesichert.

Die „Regelungen zur Organisation der Schuljahrgänge 1 bis 10 der allgemein bildenden Schulen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie“ unterstreichen zudem, dass die Schule eine klare Erreichbarkeit für Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern sicherzustellen hat: In den Szenarien B und C gewährleistet jede Schule von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:00 bis 13:00 Uhr die telefonische oder persönliche Erreichbarkeit.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne fasst zusammen: „Wir haben die letzten Wochen und Monate sehr intensiv daran gearbeitet, die Rahmenbedingungen für die Schülerinnen und Schüler und ihre Lehrkräfte auf die aktuellen Begebenheiten anzupassen. Wir setzen klare Prioritäten und geben bestmögliche Planungssicherheit für die kommende Zeit. Das ist das Ziel der 10-Punkte-Agenda und mit diesem Erlass wird ein weiterer Baustein umgesetzt.“

Fortentwicklung der Strategie im Kampf gegen die Pandemie – 76888D23 8AAD 4495 818E 868381EB0E89

Fortentwicklung der Strategie im Kampf gegen die Pandemie

4. März 2021/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM/red). Ministerpräsident Stephan Weil: „Das waren lange und anstrengende Beratungen aber der Einsatz hat sich gelohnt! Bund und Länder haben sich auf eine wirkliche Fortentwicklung der bisherigen Strategie im Kampf gegen die Pandemie geeinigt.“

Die Beratungen standen vor dem Hintergrund einer gegenläufigen Entwicklung: Einerseits sind sich Bund und Länder über das erhöhte Risiko durch die Virusmutationen im Klaren. Andererseits ist es unübersehbar, dass sich große Teile der Bevölkerung Lockerungen der monatelangen Einschränkungen dringend wünschen.

Vor diesem Hintergrund wird die bisherige Strategie um wesentliche Elemente ergänzt. Zum einen erwarten Bund und Länder in den nächsten Monaten einen erheblichen Anstieg der zur Verfügung stehenden Impfmengen. Jeden Tag können dann in Deutschland hunderttausende Menschen zusätzlich geschützt werden.

Des weiteren wollen Bund und Länder in den nächsten Wochen eine wirksame Testinfrastruktur aufbauen. Damit soll auch die Grundlage dafür geschaffen werden, in einem sicheren Umfeld bestimmte Angebote zu nutzen.  Stephan Weil: „Wenn wir beispielsweise jede Woche jede Klasse mindestens einmal in der Woche testen, dann haben wir einen sehr genauen Überblick, was ist in einer ganzen Generation los. Dann können wir vor allem auch früher gegen beginnende Infektionsketten angehen.“

Auf der Basis von Tests und Impfungen konnten die bisherigen Absprachen zu Einschränkungen und Inzidenzwerten in wichtigen Bereichen verändert werden. So sollen beispielsweise bereits ab der nächsten Woche private Treffen mit bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten wieder möglich sein. Kinder unter 14 Jahren werden dabei nicht mitgezählt. Mit einem tagesaktuellem Test sollen auch körpernahe Dienstleistungen, bei denen nicht durchgehend eine medizinische Maske getragen werden kann, wieder zulässig werden.

Fortentwicklung der Strategie im Kampf gegen die Pandemie – 76888D23 8AAD 4495 818E 868381EB0E89

Bei einer stabilen 7-Tages-Inzidenz von unter 50 Neuinfektionen pro 100.000 in 7-Tagen, können beispielsweise Museen, Galerien, Zoos und botanische Gärten geöffnet werden, ebenso der Einzelhandel mit einer Begrenzung auf eine/n Kunden/in pro 10 qm für die ersten 800 und einem/einer weiteren für jede weiteren 20 qm. Kontaktfreier Sport soll dann in kleinen Gruppen bis 10 Personen im Außenbereich möglich sein.

Liegt die Inzidenz zwischen 50 und 100 Neuinfektionen pro 100.000 in 7 Tagen können Kinder bis 14 Jahren gemeinsam im Außenbereich Sport treiben. Der Einzelhandel kann dann zunächst nur für sogenannte Terminshoppingangebote geöffnet werden, Zoos, Museen etc. nur mit Terminbuchungen.

Bei alledem gibt es eine Notbremse: Sobald die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen wieder auf über 50 bzw. über 100 ansteigt, treten die vorherigen Regelungen wieder in Kraft.

Ministerpräsident Weil zeigt sich zufrieden: „Die niedersächsische Position findet sich in einem großen Teil der gefassten Beschlüsse wieder. Ich halte die Ergebnisse dieser Beratungen für einen deutlichen Fortschritt. Insbesondere ist der maßgebliche Schwellenwert für Maßnahmen wieder 50. Alle Bereiche dieser Gesellschaft haben damit wieder eine realistische Öffnungsperspektive. Gleichzeitig achten wir auf den Infektionsschutz.

Ich bin zuversichtlich, dass wir jetzt schrittweise und vorsichtig zu Erleichterungen für die Bürgerinnen und Bürger kommen. Die Menschen in Niedersachsen haben lange und geduldig viele wirklich schwerwiegende Einschränkungen der persönlichen Freiheit akzeptiert. Dafür möchte ich mich auch heute noch einmal bei jeder und jedem Einzelnen bedanken!

Eines muss uns allen gemeinsam klar sein: mehr Lockerungen bedeuten auch mehr persönliche Verantwortung. Nur wenn wir alle uns auch weiterhin umsichtig und verantwortungsbewusst verhalten, werden wir mehr Normalität zurückgewinnen können. Ich bin jedoch guten Mutes, dass die Niedersächsinnen und Niedersachsen sich und andere schützen werden.“

Was bedeutet das für das Bundesland Niedersachsen?

Wir haben einmal am 7-Tage-Inzidenzwert vom 3. März grafisch aufgearbeitet, welche Stufen zurzeit nach dem beschlossenen Stufenplan in Niedersachsen für die einzelnen Landkreise bzw. kreisfreien Städte und die Region Hannover gelten könnten (Grün <50 / Gelb 50 – 100 / Rot und somit Notbremse auf die Einschränkungen vor dem 8. März > 100).

Fortentwicklung der Strategie im Kampf gegen die Pandemie – eeeiP stufenlockerung in niedersachsen stand 3 m rz 2021 nbsp nbsp

© BG-PRESS.de mit Stand 3. März 2021

Der Beschluss der Videoschaltkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 3. März 2021 im Wortlaut (Übermittelt durch die Niedersächsische Staatskanzlei):

View Fullscreen
Zum PDF-Inhalt springen
Neuer Erlass zur 10-Punkte-Agenda für faire, sichere und hochwertige Abiturprüfungen – Abiturprüfung

Neuer Erlass zur 10-Punkte-Agenda für faire, sichere und hochwertige Abiturprüfungen

3. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Abiturprüfungen werden auch in diesem Jahr unter Corona-Bedingungen qualitativ hochwertig und gleichzeitig sicher für Prüflinge und Lehrkräfte durchgeführt. Entsprechende Regelungen hat das Niedersächsische Kultusministerium in Form des Erlasses „Abiturprüfung 2021: Sonderregelungen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ an rund 450 Schulen, an denen die Hochschulreife erlangt werden kann, geschickt.

In dem Erlass werden die Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, Abendgymnasien und Kollegs, Freien Waldorfschulen und Beruflichen Gymnasien über pandemiegerechte Anpassungen in den Abläufen der schriftlichen und mündlichen Prüfungen informiert sowie auf die Durchführungsmodalitäten der mündlichen Prüfung in den Fächern Darstellendes Spiel und der musikpraktischen Prüfungen hingewiesen.

Die Abiturprüfungen finden zu den bereits vorab bekanntgegebenen Terminen statt. Die erste Klausur wird am 19.4.2021 im Fach Geschichte geschrieben, die letzte Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern am 11.5.2021 im Fach Physik. Die Nachschreibtermine liegen zwischen dem 17.5.2021 und dem 9.6.2021.

Ebenso wie die Abschlussprüfungen im Sekundarbereich I finden die Abiturprüfungen unter hohen Sicherheits- und Hygienestandards statt. Die entsprechenden „Hinweise zur Hygiene bei Durchführung der Abschluss- und Abiturprüfungen im Schuljahr 2020/2021″ wurden gestern ebenfalls an die die Abiturprüfung abnehmenden Schulen kommuniziert.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Wir sichern faire Prüfungen zu, keiner muss Nachteile wegen Corona befürchten. Die Prüfungen haben Pandemie-Zuschnitt: Es wird nur der Lernstoff in die Prüfungen aufgenommen, der auch tatsächlich behandelt wurde. Inhalte, die im Kerncurriculum oder in den thematischen Hinweisen explizit dem vierten Semester zugeordnet sind, sind für die schriftliche Abiturprüfung 2021 nicht prüfungsrelevant – mit Ausnahme der Fächer Geschichte sowie Betriebs- und Volkswirtschaft –, um Unwägbarkeiten bezüglich des noch bevorstehenden Unterrichts vorzubeugen. Alle Prüfungsaufgaben wurden aktuell noch einmal auf ihre Situationsangemessenheit hin geprüft und gegebenenfalls angepasst. Mit diesen und weiteren Maßnahmen machen wir anspruchsvolle und zugleich faire Prüfungen möglich, die die besonderen Schwierigkeiten für Schule und Unterricht in der Pandemie berücksichtigen und gleichzeitig einen möglichst normalen Weg des Endes der Schulkarriere zulassen. Das ist der beste Weg, um einen Corona-Makel zu verhindern und damit Zukunftschancen für die jungen Menschen zu sichern.“

Die Regelungen im Überblick:

  • Um Lehrkräfte für die Zeit der Abiturprüfungen zu entlasten, wird die Anzahl der Mitglieder der Fachprüfungsausschüsse von drei auf zwei reduziert. Die Aufgaben der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses übernimmt in wesentlichen Punkten die oder der Vorsitzende der Prüfungskommission. Dieses Verfahren hat sich bereits im vergangenen Jahr bei der Durchführung der Abiturprüfung unter Corona-Bedingungen bewährt.
  • Den Schulen werden mit diesem Erlass Hinweise zur Durchführung der spielpraktischen Abiturprüfungen im Fach Darstellendes Spiel insbesondere unter Berücksichtigung der Einhaltung der Hygienevorgaben sowie alternative Aufgabenformate zur Verfügung gestellt. Die Einhaltung des Abstandsgebots, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen sowie das Kontaktverbot müssen bei der Planung der spielpraktischen Prüfung und auch bei der Bewertung der Prüfungsleistung berücksichtigt werden (z. B. Wahl und Verwendung theatraler Mittel und Techniken, verminderte mimische und verbal-akustische Möglichkeiten).
  • Auch zu den musikpraktischen Abiturprüfungen werden entsprechende Regelungen getroffen, die insbesondere beim Singen und beim Spielen von Blasinstrumenten zu berücksichtigen sind.
  • Sollten einzelne Schülerinnen und Schüler zu den Prüfungsterminen erkrankt oder von Quarantänemaßnahmen betroffen sein, so können zunächst die Nachschreibtermine genutzt werden. Sollte dies auch nicht möglich sein, so findet für diese Schülerinnen und Schüler eine dezentrale Prüfung statt.
  • Haupttermine für die Prüfungsfächer mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung:

 

Mo 19.4.2021 Geschichte
Di 20.4.2021 Kunst,

1. Prüfungsfach an Beruflichen Gymnasien (Ernährung, Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling, Gesundheit-Pflege, Pädagogik-Psychologie)

Mi 21.4.2021 Chemie
Do 22.4.2021 Ev. Religion, Kath. Religion, Werte und Normen
Fr 23.4.2021 Englisch
Mo 26.4.2021 Biologie
Di 27.4.2021 Latein,

Berufliche Gymnasien: Volkswirtschaft, Betriebs- und Volkswirtschaft

Mi 28.4.2021 Französisch
Do 29.4.2021 Erdkunde
Fr 30.4.2021 Deutsch
Mo 3.5.2021 Politik-Wirtschaft
Di 4.5.2021 Mathematik
Mi 5.5.2021 Musik
Do 6.5.2021 Sport, Informatik
Fr 7.5.2021 Spanisch, Griechisch
Di 11.5.2021 Physik
  • Nachschreibtermine nach Nr. 1d gilt für die Prüfungsfächer mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung folgende Reihenfolge:
Mo 17.5.2021 Geschichte
Di 18.5.2021 Kunst,

1. Prüfungsfach an Beruflichen Gymnasien (Ernährung, Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling, Gesundheit-Pflege,
Pädagogik-Psychologie)

Mi 19.5.2021 Chemie
Do 20.5.2021 Englisch
Fr 21.5.2021 Politik-Wirtschaft
Mi 26.5.2021 Biologie
Do 27.5.2021 Deutsch
Fr 28.5.2021 Erdkunde
Mo 31.5.2021 Mathematik
Di 1.6.2021 Musik,

Berufliche Gymnasien: Volkswirtschaft, Betriebs- und Volkswirtschaft

Mi 2.6.2021 Französisch
Do 3.6.2021 Physik
Fr 4.6.2021 Spanisch, Griechisch
Mo 7.6.2021 Sport, Informatik
Di 8.6.2021 Latein
Mi 9.6.2021 Ev. Religion, Kath. Religion, Werte und Normen
Land Niedersachsen verteilt 5 Millionen Masken für Lehrerinnen und Lehrer – Maskenverteilung

Land Niedersachsen verteilt 5 Millionen Masken für Lehrerinnen und Lehrer

3. März 2021/in Niedersachsen

CELLE (PM). Das Land Niedersachsen stellt den Schulen mit einer ersten Lieferung zunächst fünf Millionen Masken für die Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung. Diese werden ab dem morgigen Mittwoch (03.03.2021) durch die zentrale Landeseinheit Logistik des niedersächsischen Katastrophenschutzes über die Kreise und Städte ausgeliefert. Die kommunalen Katastrophenschutzbehörden in Niedersachsen unterstützen das Land bei der Koordinierung und dem Weitertransport der Masken zu den einzelnen Schulen.

Die erste Lieferung umfasst 2,5 Millionen FFP2-Masken sowie 2,5 Millionen medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken. Die zeitnahe Lieferung der Masken ist durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem Kompetenzzentrum für Großschadenslagen (KomZ) im Geschäftsbereich des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport, den Katastrophenschutzbehörden, dem Nds. Kultusministerium und den kommunalen Spitzenverbänden möglich.

Der Nds. Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, zu der geplanten Auslieferung: „Es freut mich, dass wir die Schulen in enger Zusammenarbeit zwischen dem Katastrophenschutz und den Kommunen durch die Maskenlieferungen unterstützen können. Das belegt auch das gute Zusammenspiel aller Beteiligten mit dem Aufbau der Logistik in Niedersachen, um die mehr als 2.000 Schulen in Niedersachsen zu beliefern.“

Auch der Nds. Kultusminister Grant Hendrik Tonne begrüßt am heutigen Verladetag auf dem Gelände des KomZ in Celle-Scheuen die Maßnahme: „Die Sicherstellung des Schulbetriebs und der damit verbundene notwendige Schutz aller in den Schulen eingesetzten Beschäftigten ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen. Unser Ziel ist es nach wie vor, so schnell wie möglich wieder alle Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht in die Schulen zurückzuholen, sobald es die Infektionszahlen zulassen. Dabei gilt es zugleich, möglichst umfängliche Vorkehrungen zum Schutz der Schülerinnen, Schüler sowie der Schulbeschäftigten zu treffen. Die Bereitstellung von FFP2-Masken und medizinischen Mund-Nasen-Schutzmasken für Lehrkräfte und weiteres Personal in den Schulen, ist dabei ein zusätzlicher wichtiger Baustein neben unseren Abstands- und Hygieneregeln.“

Die zentrale Landeseinheit Logistik des Katastrophenschutzes Niedersachsen ist ein wichtiger und notwendiger Bestandteil der Gefahrenabwehr des Landes und vor dem Hintergrund der Corona Pandemie seit einem Jahr ganz besonders gefordert. Über die gesamte Zeit der Pandemiebekämpfung hinweg wurde durch diese Landeseinheit zusammen mit dem Zentrallager Katastrophenschutz Niedersachsen die Versorgung von Gesundheitseinrichtungen in enger Kooperation mit den kommunalen Katastrophenschutzbehörden durchgeführt und so bereits weit über 1 Mio. Kilometer an Fahrleistung in diesem Einsatz zurückgelegt. Dabei kann auf hochmotiviertes Personal des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz sowie ehrenamtliche Kräfte aus den Hilfsorganisationen und die Unterstützung des Technischen Hilfswerks zurückgegriffen werden.

In einer weiteren Lieferung soll in ca. einem Monat eine weitere Charge für die Schulen in Niedersachen bereitgestellt werden. Darüber hinaus können alle Dienststellen des Landes Niedersachsen über das KomZ Masken für ihre Beschäftigten anfordern, die dann zeitnah durch die Landeslogistik ausgeliefert werden.

Daniela Behrens soll neue Sozial- und Gesundheitsministerin werden – DanielaBehrens Quelle Die Foto Scheune OHZ

Daniela Behrens soll neue Sozial- und Gesundheitsministerin werden

2. März 2021/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM). Ministerpräsident Stephan Weil hat am (heutigen) Dienstag das Kabinett darüber informiert, dass Daniela Behrens Nachfolgerin der gestern aus gesundheitlichen Gründen zurückgetretenen Sozialministerin Carola Reimann werden soll.

„Ich freue mich sehr,“ so Weil, „dem Landtag mit Daniela Behrens eine hoch kompetente, politisch erfahrene und überzeugend auftretende Sozialministerin vorschlagen zu können.“

Daniela Behrens war von Februar 2013 bis Mai 2017 Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Niedersachsen. Aktuell ist sie Leiterin der Abteilung IV – Gleichstellung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Behrens ist Diplompolitologin und hatte bereits zahlreiche unterschiedliche politische Ämter inne, namentlich war sie von Februar 2008 bis Februar 2013 Abgeordnete im Niedersächsischen Landtag. Frau Behrens lebt in Niedersachsen in der Gemeinde Beverstedt.

Weil: „Ich kenne Frau Behrens schon lange und schätze sie sehr. Ich habe in der letzten Legislaturperiode ausgesprochen gerne und vertrauensvoll mit ihr zusammengearbeitet. Niedersachsen bekommt mit Daniela Behrens in schwierigen Zeiten eine hoch engagierte, durchsetzungsstrake Frau an der Spitze des aktuell so besonders wichtigen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.“

Bis zur Berufung von Daniela Behrens wird Innenminister Boris Pistorius die Geschäfte des Sozialministers wahrnehmen.

 

Startschuss für Projekt zur Erprobung von Waldbrandtanklöschfahrzeugen – Schlüsselübergabe Waldbrandtanklöschfahrzeug

Startschuss für Projekt zur Erprobung von Waldbrandtanklöschfahrzeugen

1. März 2021/in Niedersachsen

CELLE (PM). Pistorius: „Der Klimawandel lässt unsere Wälder austrocken, die Waldbrandgefahr steigt von Jahr zu Jahr. Die Beschaffung neuer Löschfahrzeuge ist ein notwendiger Schritt für einen zukunftsfesten Brand und Katastrophenschutz in Niedersachsen“

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat heute (1. März 2021) den Startschuss für die Erprobung von Waldbrandtanklöschfahrzeugen durch niedersächsische Feuerwehren gegeben. Am Standort des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) in Celle-Scheuen übergab Pistorius ein Tanklöschfahrzeug auf Basis eines Unimog U5023 mit einem Löschwassertankvolumen von 3.000 Litern und spezifischer Waldbrandausstattung zur dreimonatigen Erprobungsphase an den Landkreis Heidekreis.

Minister Pistorius: „Die großen Waldbrände in Lübtheen, Lieberoser Heide sowie der Moorbrand in Meppen haben uns klargemacht, dass wir noch mehr tun müssen als bisher. Die Beschaffung von Waldbrandtanklöschfahrzeugen und Fahrzeugen für die kommunalen Kreisfeuerwehrbereitschaften ist ein essentieller und dringend notwendiger Schritt zur Abwehr der auch in Niedersachsen immer häufiger auftretenden Vegetationsbränden. Der Klimawandel bleibt eine Herausforderung für uns alle, allen voran für unsere Feuerwehren, die die Auswirkungen im Einsatz direkt zu spüren bekommen. Angesichts der pandemiebedingten Umstände ist der Start der Erprobung ein positives Signal, das wir in Richtung der niedersächsischen Feuerwehren senden. Ihr Einsatz und Engagement ist gerade auch in diesen schwierigen Zeiten sehr wertvoll und quasi unbezahlbar.“

Ziel dieser Erprobung ist die Konzeptionierung eines Waldbrandtanklöschfahrzeuges für den kommunalen Einsatz, bei dessen Erwerb die Kommunen durch eine gezielte Förderung des Landes unterstützt werden sollen.

Im Anschluss an den Landkreis Heidekreis erfolgt die weitere Erprobung, jeweils für drei Monate, durch die Landkreise Göttingen, Goslar, Diepholz und Celle. Die Erprobungsphase läuft insgesamt bis Mitte kommenden Jahres und wird durch eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) Niedersachsen, Waldbrandteam e.V., Landesfeuerwehrverband (LFV) Niedersachsen e.V., NLBK und MI begleitet, die auf der Grundlage der Ergebnisse der Erprobungsphase weitere Beschaffungen oder Fördermaßnahmen prüft.

Startschuss für Projekt zur Erprobung von Waldbrandtanklöschfahrzeugen – Waldbrandtanklöschfahrzeug

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Neben dem Kauf von kommunalen Waldbrandtanklöschfahrzeugen für eine Verwendung in den Kreisfeuerwehrbereitschaften, sollen zukünftig auch weitere Fahrzeuge und Gerätschaften für den Einsatz in den Kreisfeuerwehrbereitschaften finanziell gefördert werden. Dieses Vorgehen stellt ein absolutes Novum in der „Feuerwehrgeschichte“ Niedersachsens dar, da die Förderung dieser Fahrzeuge bisher ausschließlich über den Bund lief. In den Haushaltsjahren 2021 bis 2024 stellt das Land Niedersachsen dafür insgesamt zehn Millionen Euro bereit.

Zum Ende des Jahres wird voraussichtlich die Erprobung eines weiteren Fahrzeugtyps starten. Hierbei handelt es sich um ein spezielles Waldbrandtanklöschfahrzeug mit einem Löschwassertankvolumen von 3.000 Litern sowie spezifischer Waldbrand- und Selbstschutzausstattung. Dieses Fahrzeug wurde in Anlehnung an die Fachempfehlung des deutschen Feuerwehrverbandes konzipiert und soll u.a. in einer neuen Landeseinheit zur Vegetationsbrandbekämpfung (sog. GFFF-V-Einheit) auf überörtlicher und internationaler Ebene eingesetzt werden. Der Aufbau dieser Landeseinheit befindet sich derzeit in Vorbereitung. Sie soll mit ihren Spezialfähigkeiten, die bereits sehr hohe Schlagkraft der Niedersächsischen Feuerwehren im Bereich der Vegetationsbrandbekämpfung zusätzlich stärken.

„Mit der Vorbereitung zur zukünftigen Aufstellung spezialisierter Landeseinheiten zur Vegetationsbrandbekämpfung bereiten wir uns auf die Herausforderungen der Zukunft vor. Damit stärken wir die Schlagkraft unserer niedersächsischen Feuerwehren. Gleichzeitig geht es darum, die Möglichkeiten unserer Partner auf Bundes- und Europaebene noch besser zu unterstützen“, so Pistorius weiter.

Pünktlich zum Projektstart zur Erprobung von Waldbrandtanklöschfahrzeugen wurde heute zudem zwischen der Bundeswehr und dem NLBK ein Mitbenutzungsvertrag für den Standortübungsplatz Celle-Scheuen geschlossen. Somit sind z.B. Geländeeinweisungsfahrten auf der dortigen Fahrschulstrecke aber auch Übungen zur Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte des Brand- und Katastrophenschutzes sowie gemeinsame Übungen mit der Bundeswehr, wie z.B. Brandbekämpfung aus der Luft mit Wasserentnahme aus Faltbehältern, möglich.

„Mit der gemeinsamen Nutzung des Standortübungsplatzes Celle-Scheuen schlagen wir ein weiteres Kapitel in der sehr erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen dem Land Niedersachsen und der Bundeswehr auf. So können wir nicht nur unsere Einsatzkräfte des Brand- und Katastrophenschutzes auf diesem Gelände aus- und fortbilden, sondern auch die gemeinsamen Übungen mit der Bundeswehr weiter intensivieren“, so Minister Pistorius abschließend.

Sozialministerin Dr. Carola Reimann legt aus gesundheitlichen Gründen Amt nieder – Carola Reimann cmm

Sozialministerin Dr. Carola Reimann legt aus gesundheitlichen Gründen Amt nieder

1. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Sozialministerin Carola Reimann hat heute Vormittag Ministerpräsident Stephan Weil in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass sie aus gesundheitlichen Gründen ihr Amt mit sofortiger Wirkung niederlegen muss.

Hierzu Carola Reimann:

„Heute Morgen habe ich Ministerpräsident Stephan Weil mitgeteilt, dass ich mein Amt als Sozialministerin mit sofortiger Wirkung niederlegen werde. Ich habe mir diese Entscheidung nicht leichtgemacht. In der vergangenen Woche habe ich mich eingehenden medizinischen Untersuchungen unterzogen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen machen einen zeitnahen Krankenhausaufenthalt erforderlich und es ist absehbar, dass ich meine Amtsgeschäfte in nächster Zeit nur sehr eingeschränkt wahrnehmen könnte.

Heute vor genau einem Jahr hatten wir in Niedersachsen den ersten bestätigten Corona-Fall zu verzeichnen. Die Entwicklung der Pandemie verlangt von allen politisch Verantwortlichen mindestens einhundertprozentigen Einsatz und eine große physische Belastbarkeit. Dies gilt insbesondere für die Aufgabe im Amt der Gesundheits- und Sozialministerin, das ich immer mit großer Leidenschaft und mit vollem Einsatz ausgefüllt habe. Es wird mir in nächster Zeit nicht möglich sein, diesen Einsatz im erforderlichen Umfang weiter zu leisten.

In Niedersachsen sind wir bisher vergleichsweise gut durch diese beispiellose Krise gekommen und ich bin froh und dankbar, dazu einen Beitrag geleistet haben zu können. Die Testungen und Impfungen gegen Covid-19 werden im Laufe dieses Jahres dazu führen, dass wir die Pandemie stabil unter Kontrolle bekommen, davon bin ich fest überzeugt. Das sollte uns bei allen harten Beschränkungen, die wir derzeit aushalten müssen, Mut für die Zukunft machen.

Vieles, was in meinem Haus im Laufe dieser Wahlperiode angeschoben und vorangebracht wurde, wird in der Rückschau sicher von der Corona-Krise und den Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung überlagert werden. Dennoch bin ich überzeugt, dass wir mit der konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen, der Novelle des Pflegegesetzes, den hohen Investitionen in unsere Krankenhäuser, der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bei vielen vielen anderen Themen gute Fortschritte erzielt haben und auch in den kommenden Monaten noch erzielen werden. Ich bin glücklich und stolz, dazu einen Beitrag geleistet zu haben.

Ich bedanke mich ganz herzlich beim Ministerpräsidenten und den anderen Kabinettsmitgliedern für die kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Ebenso danke ich den Regierungsfraktionen für ihre politische Unterstützung, auch in schwierigen und turbulenten Zeiten. Ganz besonders möchte ich mich aber bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, auf die ich mich immer vollständig verlassen konnte und die nun schon seit mehr als einem Jahr und unter hohem Druck dafür arbeiten, dass wir die derzeitige Situation in Niedersachsen bewältigen.”

Ministerpräsident Stephan Weil zum Rücktritt der Sozialministerin:

„Carola Reimann hat mir heute Morgen die Gründe erläutert, die zu ihrem sofortigen Rücktritt geführt haben. Ich bin sehr betroffen und habe großes Verständnis dafür, dass Carola Reimann ihrer Gesundheit jetzt unbedingten Vorrang einräumt. Inmitten der Corona-Pandemie ist die immens anspruchsvolle und zeitintensive Aufgabe einer Sozial- und Gesundheitsministerin unter diesen Bedingungen nicht zu realisieren.

Für die in den letzten dreieinhalb Jahren im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung geleistete Arbeit möchte ich Carola Reimann sehr herzlich danken. Sie hat in den zwölf Monaten der Corona-Krise mit großer Fachkenntnis und einem enormen Einsatz unermüdlich dafür gearbeitet, dass Niedersachsen einigermaßen unbeschadet die Pandemie bewältigt. Insbesondere ist es Carola Reimann zu verdanken, dass das niedersächsische Gesundheitswesen auch während der Krise ständig handlungs- und funktionsfähig gewesen ist. Ich habe stets außerordentlich gerne mit Carola Reimann zusammengearbeitet und konnte mich immer auf ihre große Kompetenz, Loyalität und Einsatzbereitschaft verlassen.

Für die nächsten Wochen und Monate wünsche ich Carola Reimann auch im Namen der gesamten niedersächsischen Landesregierung von Herzen alles Gute und dass sie möglichst bald wieder ganz gesund werden möge.”

Wer Carola Reimann nachfolgen soll, wird zeitnah bekanntgegeben werden.

Übersicht über die Priorisierungsgruppen bei den Impfungen gegen Corona – Impfpriorisierung

Übersicht über die Priorisierungsgruppen bei den Impfungen gegen Corona

26. Februar 2021/in Niedersachsen, Gesundheit

HANNOVER (red). Die Landesregierung Niedersachsen hat heute im Nachgang zur Landespressekonferenz eine aktuelle Übersicht über die Priorisierungsgruppen für die Impfung nach den Stufen „Höchste Priorität“, „Hohe Priorität“ und „Erhöhte Priorität“ zur Verfügung gestellt.

Wir möchten unseren Lesern die Grafiken zum besseren Verständnis der Abfolge der einzelnen Impfstufen hier vorstellen. Die Impf-Verordnung des Bundes wird hier mit Stand 24.02.2021 dargestellt und kann sich bei Bedarf ändern.

Übersicht über die Priorisierungsgruppen bei den Impfungen gegen Corona – PrioGruppe1

© Land Niedersachsen

Übersicht über die Priorisierungsgruppen bei den Impfungen gegen Corona – PrioGruppe2

© Land Niedersachsen

Übersicht über die Priorisierungsgruppen bei den Impfungen gegen Corona – PrioGruppe3

© Land Niedersachsen

Priorisierte Impfung von Polizeibediensteten – Impfen Polizeibeamte

Priorisierte Impfung von Polizeibediensteten

25. Februar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hatte sich bereits im Rahmen der Innenministerkonferenz im Dezember 2020 in Berlin für eine priorisierte Impfung insbesondere auch von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten eingesetzt. Der Anspruch auf eine Schutzimpfung und die priorisierte Impfung von Polizeibediensteten ist inzwischen in der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2″ (CoronaImpfV) des Bundesministeriums für Gesundheit bundeseinheitlich angepasst und geregelt worden.

Der in der Impfverordnung bundeseinheitlich geregelten Priorisierung folgend wurde in Niedersachsen ein landesweites Impfkonzept erstellt. Im Rahmen dieses Konzeptes werden nun zunächst diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Niedersachsen berücksichtigt, die in Ausübung ihres Dienstes durch häufigen und unüberschaubaren Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Für die Gruppe der Polizei mit diesem hohen tätigkeitsbezogenen Infektionsrisiko wurden die Impfungen mit dem Impfstoff AstraZeneca durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung grundsätzlich freigegeben.

Minister Pistorius: „Unsere Polizei ist tagtäglich vor Ort im Einsatz und garantiert damit unser aller Sicherheit und Ordnung. Gleichzeitig sind die Polizistinnen und Polizisten im Rahmen ihres Dienstes oft besonderen Infektionsrisiken ausgesetzt, wenn sich nämlich Mindestabstände oder andere Schutzmaßnahmen in brenzligen Situationen einfach nicht einhalten lassen. Deshalb habe ich mich bereits auf der IMK im Dezember in Berlin für eine priorisierte Impfung eingesetzt. Dieser Initiative haben sich alle Kolleginnen und Kollegen aus den Innenressorts angeschlossen. Ich freue mich, dass diese Priorisierung jetzt in der Impfverordnung aufgenommen wurde. Wir werden so schnell wie möglich mit den Impfungen der Kolleginnen und Kollegen beginnen, um sie so gut wie möglich vor Infektionsrisiken zu schützen.“

Eine Impfung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei wird vorwiegend in den Impfzentren des Landes erfolgen. Zur Entlastung der Impfzentren hat sich zudem der Medizinische Dienst der Polizei bereit erklärt, die priorisierten Impfungen der Angehörigen der Bereitschaftspolizei Niedersachsen durchzuführen.

Minister Pistorius: „Neben der Polizei gibt es natürlich auch noch weitere Bereiche wie den Katastrophenschutz und die Feuerwehren, die für die Funktionalität des Staates besonders wichtig und die ebenfalls immer wieder erhöhten Infektionsrisiken ausgesetzt sind. Ich kann verstehen, dass in diesen Bereichen eine Impfung ebenfalls herbeigesehnt wird, weshalb ich mich auf der IMK und auch in der Folge für diese Gruppen eingesetzt habe. Leider ist die Menge an verfügbarem Impfstoff nach wie vor sehr begrenzt. Ich hoffe aber, dass wir so schnell wie möglich auch hier mit den Impfungen starten und zu mehr Normalität im Alltag zurückkehren können.“

Seite 62 von 79«‹6061626364›»

Hinweise von Bürgern für unsere Redaktion über aktuelle Geschehen

Fotos oder Hinweise?

Sende Informationen, Hinweise oder Fotos direkt an die Redaktion.

📤 Fotos / Hinweise senden
📤 Hinweis senden
Fotos / Hinweise an Redaktion übermitteln
Zur Startseite
Search Search

Neueste Beiträge

  • Wildwechsel im Herbst: Zeitumstellung erhöht Unfallrisiko 23. Oktober 2026
  • Eine Stunde zurück: Winterzeit 2026 beginnt am Wochenende 22. Oktober 2026
  • Laubbeseitigung Hannover: aha entfernt 3.500 Tonnen 22. Oktober 2026
  • Betriebsversammlung ÜSTRA Reisen: Busausfälle am Montag 22. Oktober 2026

Kategorien

  • Gesundheit
  • Hannover
  • Kultur
  • Niedersachsen
  • Panorama
  • Politik
  • Polizei
  • Region Hannover
  • Reisen
  • Veranstaltungen
  • Verkehr
  • Welt-News
  • Wirtschaft
Oktober 2026
M D M D F S S
 1234
567891011
12131415161718
19202122232425
262728293031  
« Sep.    
RSS Feed Logo RSS Feed Logo Abonniereden RSS Feed

Eigener RSS-Nachrichten Feeder

Titelbild BG-PRESS.de

Kategorien

© Copyright 2025 - bg-press.de - Enfold Theme by Kriesi
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
⚠
Wetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes
Aktiv

Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN

Ereignis: WINDBÖEN
Warnstufe: DWD Stufe 2 – markante Wetterwarnung
Betroffenes Gebiet: Region Hannover
Zeitraum: 23.10.2026 12:00–24.10.2026 04:00 Uhr
Es treten Windböen mit Geschwindigkeiten bis 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) aus südwestlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit Sturmböen um 70 km/h (20 m/s, 38 kn, Bft 8) gerechnet werden.
Betroffene Gebiete im Detail:
Handlungsempfehlung:
Hinweis auf: umherfliegende leichte Gegenstände. Handlungsempfehlungen: lose Gegenstände sichern; z.B. Zelte und Abdeckungen befestigen
Herausgeber: Deutscher Wetterdienst
Quelle/Übertragungsweg: DWD-Warn-App-Datenfeed
Stand: 23.10.2026 17:21 Uhr
Cookie Warnung
This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass dies für Sie in Ordnung ist, aber Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen, wenn Sie dies wünschen. ACCEPT / AKZEPTIERT REJECT / ABLEHNEN
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN