BG-PRESS
  • Startseite
  • Werbung schalten
  • Suchen
  • Über uns
    • Unsere Leistungen
    • Kontaktanfrage
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Menü Menü
  • Link zu Instagram
  • Link zu Facebook

Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Advent unter Corona-Bedingungen – Advent unter Coronaregeln

Advent unter Corona-Bedingungen

25. November 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Verständliche und verlässliche Regeln für die Zeit bis zum Jahreswechsel – das ist das Ergebnis der Gespräche zwischen der Bundeskanzlerin und den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten am heutigen Tage.

„Wir befinden uns bei den täglichen Neuinfektionen nach wie vor auf einem hohen Plateau, die exponentielle Steigerung der Infektionszahlen aber konnten wir gemeinsam abschwächen. Bei allen Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen, die dazu beigetragen haben, möchte ich mich herzlich bedanken“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „Aber machen wir uns nichts vor – das Virus hat Niedersachsen und uns alle nach wie vor fest im Griff.“

Die bisherigen Einschränkungen haben in Deutschland, so Berechnungen des Helmholtz-Zentrums für Infektionsforschung in Braunschweig, zu einer Reduktion der direkten Kontakte um etwa 40 Prozent geführt. Stephan Weil: „Das ist gut, reicht aber leider nicht aus, um die Infektionskurve nach unten zu bringen. Deshalb ist es nicht nur nicht die Zeit für Lockerungen, sondern für noch mehr Zurückhaltung in den direkten Kontakten und für noch mehr Umsicht und Vorsicht und Rücksichtnahme auf andere.“

Alle am 28. Oktober 2020 für den November beschlossenen Maßnahmen werden bundesweit und auch in Niedersachsen bis zum 20. Dezember 2020 verlängert. Die aufgrund dieses Beschlusses geschlossenen Betriebe und Einrichtungen bleiben geschlossen. Das gilt insbesondere für die Gastronomie und die Übernachtungsangebote, aber auch für Kultureinrichtungen, für Sportstätten und für körpernahe Dienstleistungen. „Wir hätten gerne hierzu andere Signale gegeben, aber es wäre nicht zu verantworten.“

Bund und Länder gehen davon aus, dass diese Beschränkungen noch bis Anfang Januar 2020 erforderlich sein werden.

In Regionen mit Inzidenzen über 200 sind weitergehende Beschränkungen vorgesehen. Soweit niedersächsische Regionen betroffen sind, wird sich die Landesregierung mit den Kommunen abstimmen.

Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet, die Maskenpflicht wird jedoch ausgeweitet – auch auf den öffentlichen Raum vor Einzelhandelsgeschäften und auf die Parkplätze. Es ist sicherzustellen, dass sich in kleineren Geschäften nicht mehr als ein Kunde pro 10 m² Verkaufsfläche aufhält, bei einer Verkaufsfläche von über 800 m² lautet die Vorgabe 20 m² pro Kunde. All das gilt vom 1. Dezember 2020 an nicht nur in den Hotspots, sondern landesweit.

„Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger sehr herzlich, in diesem Jahr ihre Weihnachtseinkäufe möglichst klug über die Woche zu verteilen“, so Ministerpräsident Stephan Weil. Bitte planen Sie Ihre Einkäufe gut, kaufen Sie – wenn möglich – mehr auf einmal und gehen seltener los. Jüngere Menschen bitte ich, älteren Nachbarn oder Bekannten zu helfen und Ihnen den einen oder anderen Gang abzunehmen.“

Der Ministerpräsident weiter: „Gleichzeitig wäre es gut, wenn die Niedersächsinnen und Niedersachsen ihren jeweiligen örtlichen Einzelhandel unterstützen würden. Viele Geschäfte nehmen inzwischen auch digitale oder telefonische Bestellungen entgegen, liefern Waren selber aus oder schicken sie per Post. Es liegt an uns allen, dazu beizutragen, dass wir auch nach der Pandemie noch bunte und lebendige Innenstädte in Niedersachsen haben.“

Mit den heute zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundeskanzlerin vereinbarten Beschlüssen gehe Niedersachsen und ganz Deutschland, so der Ministerpräsident, in eine Vorweihnachtszeit, die sich sehr grundsätzlich vom Advent in anderen Jahren unterscheiden werde. Es falle ihm nicht leicht, noch stärker als bislang schon in das Privatleben der Menschen in Niedersachsen einzugreifen. Dennoch stehe auch er hinter dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern, in den nächsten Wochen private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf maximal fünf Personen zu beschränken und auf maximal zwei Haushalte.

Kinder bis 14 Jahren sind von dieser Einschränkung ausgenommen – das war dem Ministerpräsidenten ein Anliegen. „Wenn möglichst viele sich im Dezember an diese Regel halten, wird es“, so Stephan Weil, „gut vertretbar sein, über Weihnachten bis zum 1. Januar 2020 die Kontaktbeschränkungen maßvoll zu lockern.“ Bis zu zehn Personen sollen dann zusammenkommen dürfen, die Begrenzung auf zwei Haushalte wird vorübergehend ausgesetzt. Bund und Länder werden das Gespräch mit den Religionsgemeinschaften suchen, um Vereinbarungen zu schließen für möglichst sichere Gottesdienste und andere religiöse Zusammenkünfte.

Das Vorziehen der Weihnachtsferien auf den 18. Dezember 2020 hat, so Weil, einen wichtigen Grund: „Wir möchten allen Kindern und Jugendlichen die Chance geben, ihre Großeltern an Weihnachten zu sehen, ohne sie zu gefährden. Natürlich klappt das nur, wenn man sich in den dann schulfreien Tagen bis Weihnachten sehr zurückhält, was direkte Kontakte mit anderen anbelangt. „Ansonsten wollen wir“, bekräftigt Weil, „die Schulen in unserem Land grundsätzlich im Präsenzbetrieb halten. Davon profitieren insbesondere Kinder und Jugendliche aus bildungsfernen Familien.“  Diese Regel habe sich in den letzten Wochen nachweislich bewährt.

Bei einem Infektionsgeschehen mit einer Inzidenz oberhalb von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern in sieben Tagen sollen in den älteren Jahrgängen (außer den Abschlussklassen) weitergehende Maßnahmen für die Unterrichtsgestaltung schulspezifisch umgesetzt werden. Details zu den Planungen für Niedersachsen wird Kultusminister Grant Henrik Tonne morgen vorstellen.

„Bitte tun Sie uns und sich in den nächsten Wochen einen großen Gefallen“, so Weil abschließend: „Bitte halten Sie nicht nur die verschärften Regeln konsequent ein, sondern versuchen darüber hinaus, direkte Kontakte mit anderen zu jeder Zeit und an jedem Ort möglichst weitgehend zu vermeiden. Ich würde mir wünschen, dass die Niedersächsinnen und Niedersachsen nicht nach Schlupflöchern in den Regelungen suchen, sondern ihrerseits einen gewissen Ehrgeiz entwickeln, dem Virus einen Strich durch die Rechnung zu machen. Lassen sie uns gemeinsam alles dafür tun, gesund durch die nächsten Wochen zu kommen.“

Niedersachsen gibt zwei Tage vor Weihnachtsferien Schülerinnen und Schülern frei – Schülerfrei vor Weihnachten

Niedersachsen gibt zwei Tage vor Weihnachtsferien Schülerinnen und Schülern frei

24. November 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Durch zwei zusätzliche unterrichtsfreie Tage werden die Weihnachtsferien in Niedersachsen verlängert und beginnen nunmehr bereits am Montag, dem 21. Dezember 2020. Letzter Schultag wird demnach Freitag, der 18. Dezember 2020, sein, wie Kultusminister Grant Hendrik Tonne am (heutigen) Dienstag mitgeteilt hat.

Hintergrund ist, ein gemeinsames Weihnachfest in höherer Sicherheit vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zu ermöglichen. Ein Notbetreuungsangebot an den Tagen Montag, 21. Dezember 2020, und Dienstag, 22. Dezember 2020, ist an den Schulen für die Jahrgänge 1-6 bedarfsgerecht vorzuhalten.

Minister Tonne: „Über zwei zusätzliche freie Tage, an denen die Kinder und Jugendlichen ihre Kontakte zu anderen deutlich einschränken können, leisten wir schulseitig einen Beitrag, das Infektionsgeschehen vor Weihnachten abzudämpfen. Das ist Länderlinie und wurde letztes Wochenende so abgestimmt. Dieses abgestimmte Vorgehen bei den Ferien ist ein wichtiger Beitrag für eine wirksame Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2.

Die Zeitspanne zwischen dem letzten Schultag und Heiligabend vergrößert sich durch die zwei zusätzlichen Tage auf insgesamt fünf Tage. Das ist gut, dürfte nach der aktuellen Erkenntnislage aber nicht für alle Konstellationen ausreichend Sicherheit bieten.

Für die Familien, die in dieser bisher ungekannten Sondersituation mit Blick auf Familienmitglieder und Angehörige aus Risikogruppen weitergehenden Schutz zum Weihnachtfest benötigen, schaffen wir deshalb zudem die Möglichkeit, ihre Kinder in diesem Jahr an den Tagen Donnerstag,17. Dezember 2020, und/oder Freitag, 18. Dezember 2020, per formlosem Antrag vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Kinder, deren Eltern von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, hätten ihren letzten Schultag 2020 dann bereits am 16. Dezember 2020.

Bis Heiligabend wären demnach acht Tage Zeit für die Schülerinnen und Schüler, um sich zu isolieren und Kontakte zu minimieren. Das kommt einem hohen Maß an Sicherheit gleich und kann ein weiterer Baustein sein für ein gemeinsames Weihnachfest mit möglichst wenig Angst vor dem Coronavirus. Wir wollen damit einen Beitrag leisten, besonders gefährdete Menschen auch besonders zu schützen.“

Nein zu geschlechtsbasierter Gewalt – Ornage Day

Nein zu geschlechtsbasierter Gewalt

24. November 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen ruft Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann auf, das Schweigen bei geschlechterbasierter Gewalt zu brechen und konsequent dagegen vorzugehen. Die Ministerin setzt ein Zeichen und beteiligt sich an der Aktion Orange the World der UN Women.

Am Mittwoch, 25. November 2020, werden weltweit Gebäude, darunter auch das Niedersächsische Sozialministerium, in Orange erstrahlen, um das Problembewusstsein zum Thema zu verstärken.

Sozialministerin Reimann: „Gewalt aufgrund des Geschlechts oder der Sexualität findet alltäglich in unterschiedlichen Formen mitten in unserer Gesellschaft statt. Körperliche und psychische Gewalt gehören zum Alltag von Frauen, Lesben, Inter-, Nichtbinären- und Transpersonen.“

Weiter führt sie aus: „Insbesondere das Zuhause, ein vermeintlich sicherer Rückzugsort, birgt große Gefahr: An jedem dritten Tag wird in Deutschland eine Frau von ihrem Partner oder Ex-Partner getötet, alle 45 Minuten wird – statistisch gesehen – eine Frau Opfer von Partnergewalt. Die Dunkelziffer liegt vermutlich deutlich über den polizeibekannten Fällen. In der Zeit der Corona-Pandemie ist nach den Berichten der Beratungs- und Hilfestellen davon auszugehen, dass häusliche Gewalt eher zunimmt.“

Daher ihr Appell: „Diese Gewalt darf nicht geduldet werden. Wir alle sind im Rahmen nachbarschaftlicher Solidarität gefragt Zivilcourage zu zeigen.“

Seit 1991 ist der 25. November offiziell als internationaler Gedenktag für die Opfer von Gewalt gegen Frauen und Mädchen in den Vereinten Nationen anerkannt. Der Gedenktag geht auf den Todestag der drei Schwestern Mirabel im Jahr 1960 zurück, die aufgrund ihres Widerstands gegen Diktator Trujillo in der Dominikanischen Republik ermordet wurden.

Mit zahlreichen Aktionen und Info-Veranstaltungen wird diesem wichtigen Thema jeweils am 25. November besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Ziel ist es, die Einhaltung von Menschenrechten zu thematisieren und Gewalt gegen Frauen stärker in das Bewusstsein einer internationalen Öffentlichkeit zu bringen und anzuprangern.

„Der Kampf gegen Gewalt hat in Niedersachsen seit Gründung des bundesweit ersten Frauenministeriums vor 30 Jahren eine lange Tradition“, betont Gleichstellungsministerin Dr. Carola Reimann.

Seit 1990 ist die Gleichstellungspolitik in Niedersachsen fest institutionalisiert. Neben vielfältigen Themen – sei es die Überwindung überholter Rollenklischees, die Verbesserung der Erwerbstätigenquote von Frauen oder ihre gesellschaftliche Teilhabe in allen Bereichen – lag ein Schwerpunkt von Beginn an bei dem Thema Gewalt gegen Frauen. Der damalige Mittelansatz von 2,1 Mio. DM für den Schutz von Frauen und Mädchen wurde seit dem vervielfacht und beträgt heute rund 10,2 Millionen Euro im Jahr. Ein entsprechend breites Angebot für Betroffene konnte damit aufgebaut werden. Frauenhäuser, Mädchenhäuser, ein Netz von Notrufen und Beratungseinrichtungen sowie Anlaufstellen bei sexuellem Missbrauch zeigen deutlich, dass der Schutz vor Gewalt und die Prävention von Gewalthandeln auch 30 Jahre später höchste Priorität haben muss.

Hintergrund:

In Niedersachsen gibt es ein engmaschiges Netz an Hilfen für Betroffene. Die Angebote reichen von Frauenhäusern über Beratungs- und Interventionsstellen bei häuslicher Gewalt (BISS) und Gewaltberatungsstellen bis hin zu Notrufen:

https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/frauen_gleichstellung/beratungs_und_serviceangebote/

Das gesamte niedersächsische Gewaltschutzsystem für Frauen steht auch in Zeiten der Corona-Krise weiterhin zur Verfügung. Die 46 Gewaltberatungsstellen sind telefonisch und per E-Mail erreichbar und bieten zum Teil auch Online-Beratung an. 43 Einrichtungen nehmen gewaltbetroffene Frauen auf. Grundsätzlich kann immer im Sinne des Grundsatzes „Wer schlägt, muss gehen!“ der Täter durch polizeiliche Anordnung der Wohnung verwiesen werden.

Eine erste Beratung bietet das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“ unter der Nummer 08000/116 016 an. Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr erreichbar, die Beratung ist vertraulich, kostenlos und wird in 18 Sprachen angeboten (www.hilfetelefon.de).

Das „Netzwerk ProBeweis“ bietet von Gewalt Betroffenen in Niedersachsen flächendeckend in 40 Kliniken die Möglichkeit, Beweise sichern zu lassen – unabhängig von einer eventuellen späteren Strafverfolgung: www.probeweis.de, Tel.: 0511/532 4599.

Das Programm „Worte helfen Frauen“ (www.worte-helfen-frauen.de) wendet sich gezielt an geflüchtete Frauen. Um Sprachbarrieren abzubauen, können alle Einrichtungen, die zu frauenspezifischen Belangen beraten, mit diesem Projekt den Einsatz von Sprachmittlungen direkt und kostenfrei in Anspruch nehmen.

Eine Milliarde für den Klimaschutz in Niedersachsen – Klimaschutz

Eine Milliarde für den Klimaschutz in Niedersachsen

24. November 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das Maßnahmenprogramm „Energie und Klimaschutz“ der Landesregierung gehört zu den zentralen Instrumenten des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes (NKlimaG) und bildet die Basis für die Verwirklichung der niedersächsischen Klimaschutzziele.

Das Programm enthält insgesamt 46 Einzelmaßnahmen in acht Schwerpunktfeldern (Erneuerbare-Energien, Wasserstoffnutzung, Gebäude und Quartiere, Klimaschutz in der Wirtschaft, Land- und Forstwirtschaft, klimafreundlicher Verkehr, Forschung und Entwicklung, Bildung und klimafreundliche Landesverwaltung).

„Wir nehmen eine Milliarde Euro in die Hand, um in Niedersachsen durch zusätzliche Investitionen konkrete Fortschritte beim Klimaschutz, Wachstum und Wertschöpfung auszulösen“, so Ministerpräsident Stephan Weil. „Wir wollen „Klimaschutzland Nr. 1″ werden. Klimaschutz ist ein Thema, das alle Ressorts in der Landesregierung angeht und fordert. Überall gibt es neue Handlungsmöglichkeiten. Die wollen wir nutzen!“

Viele Maßnahmen aus dem Energie- und Klimaschutzpaket sind bereits in der Ausgabenplanung der Landesregierung enthalten und fest etatisiert – unter anderem für die Bereiche Forschung, Bildung und Infrastruktur mit den Schwerpunkten Energieoffensive (Solarprogramm), Wasserstoffoffensive, Landwirtschaft, Verkehr und Landesverwaltung. Umweltminister Lies erläutert: „Wir alle spüren längst die dramatischen Folgen des Klimawandels. Die Zeit wird knapp, wir müssen jetzt konsequent handeln. Dazu gehören der Klimaschutz in die Verfassung und ein Klimagesetz. Diese konkreten Maßnahmen zeigen: Wir handeln! Mit dem Maßnahmenprogramm ist insgesamt ein Finanzvolumen von über einer Milliarde Euro verbunden. Es handelt sich um das bisher größte Investitionsprogramm für Klimaschutz in Niedersachsen.“

Im Zentrum des Maßnahmenprogramms stehen eine Vielzahl neuer Förderschwerpunkte, etwa im Bereich der klimafreundlichen, der energetischen Sanierung von Gebäuden oder auf dem Weg zur treibhausgasneutralen Wirtschaft.

„Durch die aktuelle Pandemie werden langfristige Umbrüche in vielen Branchen deutlich beschleunigt. Auch bei uns in Niedersachsen sind hiervon – insbesondere bedingt durch die Digitalisierung – zahlreiche Arbeitsplätze betroffen. Hierin müssen wir auch eine Chance sehen, einen auch klimagerechten Übergang zu gewährleisten. Wir müssen fordern, aber nicht überfordern und vor allem unterstützen! Mit den Förderschwerpunkten wollen wir wichtige Impulse für die Niedersächsische Wirtschaft setzen und zeigen, dass Klimaschutz gleichzeitig Motor für Wachstum und Innovation sein kann“, sagt Wirtschaftsminister Bernd Althusmann.

„Wir sehen, dass der skizzierte Klima-Weg für uns alle eine Fülle von Hausforderungen bereithält, um an das vereinbarte große Ziel zu kommen. Wir sind entschlossen, diesen Klima-Weg gemeinsam zu gehen. Die gesamte Landesregierung steht hinter diesem Projekt“, betont Umweltminister Olaf Lies.

Die Arbeit des von der Landesregierung eingesetzten Lenkungsausschusses Klima ist mit der Verabschiedung des Programms keinesfalls beendet. Die Maßnahmen müssen jetzt in den Ressorts umgesetzt werden.

„Zwar ist eine Vielzahl der Maßnahmen bereits gestartet, veröffentlichte Richtlinien aber müssen kontinuierlich begleitet und beworben werden. Gleichzeitig soll ein Monitoring etabliert werden“, sagt Minister Althusmann. Olaf Lies ergänzt: „In diesem Rahmen wollen wir auch die Klima- und Konjunkturwirkungen der Maßnahmen abschätzen, soweit dies möglich ist.“

Das Maßnahmenprogramm soll kontinuierlich ergänzt und aktualisiert werden und bis Ende des Jahres 2021 in ein strategisches Gesamtkonzept, einer Klimaschutzstrategie gemäß der Entwurfsfassung des Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes, integriert werden. Dabei werden auch die Anforderungen und Zielsetzungen des noch zu beschließenden Niedersächsischen Klimaschutzgesetzes berücksichtigt.

Niedersachsen trifft umfangreiche Vorbereitungen für Covid-Impfung – Impfung

Niedersachsen trifft umfangreiche Vorbereitungen für Covid-Impfung

19. November 2020/in Niedersachsen, Gesundheit

HANNOVER (PM). Die Niedersächsische Landesregierung hat am Donnerstag gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landkreistag ein Konzept zum Aufbau der Impfzentren vorgestellt, das nun unmittelbar in die Planung und Umsetzung vor Ort geht.

„In Niedersachsen werden weiterhin vergleichsweise hohe Infektionszahlen gemeldet und wir alle werden unsere Kontakte noch eine Weile stark einschränken müssen, um die Lage stabil zu halten. Dennoch gibt es derzeit gleich mehrere Gründe, optimistisch in die Zukunft zu schauen“, erklärt Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann.

„Die Zahl der Neuinfektionen stabilisiert sich dank der tollen Disziplin der überwältigenden Mehrheit der niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger, für die ich herzlich Danke sage. Wenn wir unsere Anstrengungen so fortsetzen, bin ich sicher, dass wir die Kurve in den nächsten Wochen noch weiter abflachen können. Die positiven Nachrichten, die in den letzten Tagen und Wochen von unterschiedlichen Impfstoffherstellern verkündet wurden, machen uns zudem Hoffnung, dass schon in absehbarer Zeit mehrere hochwirksame Impfstoffe gegen das Corona-Virus zur Verfügung stehen könnten“, so Reimann.

Die Gesundheitsministerin kündigt an: „Darauf wollen und darauf werden wir in Niedersachsen vorbereitet sein. Damit wir flächendeckend mit den Impfungen gegen die Covid-Erkrankung starten können, sobald erste Lieferungen eines Impfstoffs eintreffen, werden wir in enger Kooperation mit den Landkreisen und kreisfreien Städten im ganzen Land bis zu 60 Impfzentren aufbauen.“ Grundsätzlich orientiere sich das Land an einer Zahl von rund 150.000 Einwohnerinnen und Einwohnern pro Impfzentrum. „Darüber hinaus planen wir insbesondere für die Impfung von den besonders gefährdeten Personen im Bereich der Gemeinschaftseinrichtungen mit dem Einsatz von mobilen Teams“, so Reimann.

Das Konzept sieht vor, dass im Rahmen des Krisenmanagements von MS und MI eine zentrale Leitung für die Impfkampagne aufgebaut wird und die Ortsebene im Auftrag des Landes die Impfzentren errichtet und betreibt. Die sich daraus ergebenden Kosten trägt das Land.

Niedersachsens Innenminister Boris Pistorius betont: „Die schnelle und kompetente Durchführung von Impfungen ist ein entscheidender Baustein in der Pandemiebekämpfung. Wir wollen das vor Ort mit Impfzentren und mobilen Teams in der Verantwortung der Kommunen absichern. Dafür sollen auch Personal und Ressourcen des Katastrophenschutzes genutzt werden. Besonderer Dank gilt daher den Kreisen, Städten und Hilfsorganisationen, die Ihre Unterstützung zugesagt haben und die Hauptlast vor Ort tragen werden.“

Die Rekrutierung des ärztlichen Impfpersonals wird das Land in Kooperation mit der Kassenärztlichen Vereinigung ebenso übernehmen wie die Verteilung des Impfstoffs. „Gerade die notwendige Kühlung der RNA-Impfstoffe auf eine Temperatur von ca. minus 70 Grad stellt uns bei dieser in der Geschichte beispiellosen Aufgabe noch einmal vor besondere Herausforderungen“, so Gesundheitsministerin Reimann. „Wir werden diese Aufgabe nur im engen Schulterschluss und einer gemeinsamen Kraftanstrengung von Bund, Land und Kommunen bewältigen können.“

Das Konzept gibt den Landkreisen und kreisfreien Städten unter anderem auch detaillierte Informationen zu den Anforderungen an die Standorte für die Impfzentren an die Hand. Dazu gehören beispielsweise eine gute Erreichbarkeit für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch eine stabile Internetverbindung, um die Terminbuchungen organisieren und ein möglichst niedrigschwelliges Impfangebot machen zu können. Das Land plant zu diesem Zweck ein einheitliches zentrales Terminmanagement, das neben Onlinebuchungen auch auf ein Bürgertelefon und einen Bürgerservice für analoge Terminbuchungen setzt.

„Der Aufbau und der Betrieb der Impfzentren bildet nach der auf Hochtouren laufenden Kontaktnachverfolgung die zweite große Herausforderung für die Landkreise und kreisfreien Städte in dieser Pandemie. Die Landkreise und kreisfreien Städte können den Aufbau und den Betrieb der Impfzentren organisieren, sie können den Prozess aber nicht allein bewältigen. Als Voraussetzung für das Gelingen erwarten wir als NLT vom Land zwingend die Feststellung eines außergewöhnlichen Ereignisses nach § 1 Abs. 3 NKatSchG. Das Land muss die Kommunen dadurch auch von den Kostenfolgen für die Impfzentren freistellen. Der Betrieb wird ein enges Zusammenwirken mit der Kassenärztlichen Vereinigung und den Hilfsorganisationen des Katastrophenschutzes erfordern. Es wird eine große Kraftanstrengung kosten, insbesondere das notwendige medizinische Personal in kurzer Zeit für den Zeitraum vieler Monate zu gewinnen“, betont der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Prof. Dr. Hubert Meyer.

„Uns muss auch klar sein, dass wir insbesondere zu Beginn der Impfphase von einer sehr begrenzten Zahl von Impfdosen ausgehen, sodass der Fokus zunächst auf den Risikogruppen und den Beschäftigten im Gesundheitswesen und den Gemeinschaftseinrichtungen liegen wird“, betont Reimann. Das langfristige Ziel sei es jedoch, die Covid-Impfungen so schnell wie irgend möglich in das ambulante Regelsystem zu überführen und perspektivisch durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte vornehmen zu lassen: „Die Impfzentren übernehmen damit eine Brückenfunktion, bis wir über ausreichend Dosen des Impfstoffs und auch Erfahrungen mit der Impfung verfügen.“

Ein weiterer wesentlicher Aspekt bei der Impfung gegen das Virus ist zudem die Dokumentation des Impfverlaufs, um mögliche Nebenwirkungen der Impfstoffe zu erkennen und weitere medizinische Erkenntnisse zu gewinnen.

„Schutzpaket Corona": 45 Millionen Euro für personelle Unterstützung und Schutzausstattung – Schulunterstützung

„Schutzpaket Corona“: 45 Millionen Euro für personelle Unterstützung und Schutzausstattung

17. November 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das Land Niedersachsen stellt kurzfristig 45 Millionen Euro für zusätzliches Personal und schulische Corona-Schutzmaßnahmen zur Verfügung, wie Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am (heutigen) Dienstag erklärte. Mit den Mitteln sollen die Schulen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie zusätzlich unterstützt werden.

„Dass wir als Land gut durch die Krise kommen, ist zu einem erheblichen Teil auch den Lehrkräften und Schulleitungen zu verdanken. Den Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld in unsicheren Zeiten zu verschaffen, ist sehr wertvoll. Dafür bedanke ich mich im Namen der Niedersächsischen Landesregierung. Den Bildungsauftrag umzusetzen, war selten schwieriger als in der Gegenwart. Als Gesellschaft sind wir gut beraten, diese Leistung wertzuschätzen und unsere Schulen zu unterstützen“, unterstrich Tonne.

I.    Personelle Unterstützung im Schulalltag durch bis zu 5.000 PMs   

Im Umfang von 25 Millionen Euro können die niedersächsischen Schulen für ein halbes Jahr rund 5.000 pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf 450-Euro-Basis einstellen. Für jede der rund 3.000 Schulen in Niedersachsen steht damit mindestens eine zusätzliche Kraft zur Verfügung. Mit der Maßnahme sollen insbesondere kleine Schulen mit geringem Budget, die aus eigenen Mitteln keine Unterstützung finanzieren können, entlastet werden. Die personelle Unterstützung durch pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter setzt sich zusammen aus 20 Millionen Euro für unterstützendes, nicht-lehrendes Personal (rund 4.800 Personen) sowie 5 Millionen Euro für lehrendes Personal, in der Regel Studierende oder Absolventinnen und Absolventen eines Lehramtsstudiums (rund 250 Personen). In einem vereinfachten und beschleunigten Einstellungsverfahren können die Schulen Personal auswählen, die konkrete Vertragsgestaltung übernimmt als entlastende Maßnahme die Landesschulbehörde. Ziel ist, mit Beginn Dezember Einstellungen zu realisieren, damit es im Schulalltag zu schnellen Entlastungen der Kollegien kommt.

II.               Corona-Schutzausstattung für den Schulbetrieb

Mit 20 Millionen Euro wird die sächliche Schutzausstattung der Schulen zusätzlich verstärkt. Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte sollen von einer intensivierten Ausstattung mit zum Beispiel Plexiglasschutzwänden- oder „Wechselmasken“ als Ersatz für durchfeuchtete oder von Schülerinnen und Schüler vergessene Mund-Nasen-Bedeckungen profitieren. Zudem können von den Schulen FFP2-Masken zum Eigenschutz der Lehrkräfte angeschafft werden.

Unter bestimmten Bedingungen und nachrangig können in besonderen Ausnahmefällen auch unterstützende Luftfilteranlagen beschafft werden. Damit verstärken und flankieren wir unser Lüftungskonzept 20-5-20, das weiterhin das Mittel der Wahl ist.

Mit den 20 Millionen Euro für Corona-Schutzmaßnahmen stehen im Landesschnitt pro Schülerin und Schüler rund 20 Euro zur Verfügung. Die Strukturen in den Kollegien und die Bedarfe sind ebenso unterschiedlich, wie es die Ausstattung der Schulen im Flächenland Niedersachsen ist. Eine Vor-Ort-Beschaffung ist einer zentralen Vorgabe insofern vorzuziehen. Aufgrund der akuten Notlage haben sich die kommunalen Schulträger ausnahmsweise und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit erklärt, das Land bei der Verteilung der Gelder zu unterstützen. Die kommunalen Schulträger können daher die Gelder für bedarfsgerechte Anschaffungen bürokratiearm an die Schulen über das Schulbudget weiterleiten. Es kann dann in der jeweiligen Schule konkret über die Verwendung entschieden werden.

Der Startschuss zur Beschaffung der sächlichen Schutzausstattung fällt heute, Stichtag für die Abrechnung ist der 17.11.2020.

Mit diesen Landesleistungen ergänzen wir die vielfältigen Aktivitäten der Schulträger vor Ort. Verpflichtungen leiten sich für die Städte, Gemeinden, Landkreise und der Region Hannover aus dem Programm ebenso wenig ab, wie sich keine weitergehenden Ansprüche der Schulen gegenüber den Schulträgern aus dieser Sonderförderung ergeben.

Die konkrete Förderrichtlinie wird diese Woche mit der AG der Kommunalen Spitzenverbände abgestimmt.

III.              Aktualisierter Leitfaden

Bereits vor den Sommerferien haben die Schulen mit dem Leitfaden „Schule in Corona-Zeiten 2.0″ eine Handreichung zur Umsetzung der Szenarien A, B und C in Ihren Schulen erhalten. Seitdem wurde fortlaufend nachgesteuert und alle Beteiligten mit weiteren, an die Situation angepassten Informationen, versorgt. Angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens wurde eine grundlegende Überarbeitung der drei Szenarien und ein inhaltliches „Update“ des Leitfadens vorgenommen. Zum einen soll die Übersicht über die geltenden Regelungen erleichtert werden. Alle für den Schulalltag notwendigen Informationen sind entsprechend in einer Handreichung gebündelt worden. Zum anderen wurden die einzelnen Szenarien inhaltlich ergänzt, insbesondere beim Umgang mit bildungsbenachteiligten Schülerinnen und Schülern oder zur Feststellung und Bewertung von erbrachten Leistungen im Distanzlernen.

Zusammenfassend bewertet Niedersachsens Kultusminister die Lage an den Schulen wie folgt: „In den Schulen in Niedersachsen findet nach wie vor kein Superspreading statt, unsere Schulen sind keine Orte der massiven Infektionsverbreitung. 80 Prozent und damit die überdeutliche Mehrheit der Schulen bieten den eingeschränkten Regelbetrieb mit Unterricht für alle an – das ist gut für die Schülerinnen und Schüler und für die Eltern. Ein landesweiter grundsätzlicher Wechsel ins Szenario B steht daher nicht an. Wenn sich die Lage massiv verschärft, dann kann ich weitere Einschränkungen aber auch nicht kategorisch ausschließen. Jeder und Jede kann durch das Einhalten der Regeln dazu beitragen, dass das System Schule grundsätzlich im eingeschränkten Regelbetrieb weiterlaufen kann. Wir sind gut beraten, die Arbeit der Schulen mit Ruhe, Verlässlichkeit und Stabilität zu unterstützen.“

Statement von Ministerpräsident Stephan Weil zu dem heutigen Beschluss von Bund und Ländern – MP Stephan Weil Erklärung

Statement von Ministerpräsident Stephan Weil zu dem heutigen Beschluss von Bund und Ländern

16. November 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil hat  zu dem heutigen Beschluss von Bund und Ländern in einer Videopressekonferenz ein Statement abgegeben:

„Es ist beeindruckend, wie viele Menschen sich in Niedersachsen an die Anfang November erlassenen Einschränkungen gehalten haben und bereit sind, dies auch weiter zu tun. Dafür gilt allen Bürgerinnen und Bürgern mein ganz herzlicher Dank!

Der stark exponentielle Anstieg der COVID-19 Infektionen in Niedersachsen und in Deutschland wurde gestoppt, das Gesundheitswesen in Deutschland blieb trotz vereinzelter Engpässe bislang leistungsfähig – nicht mehr, aber auch nicht weniger!

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen wächst jetzt langsamer als zuvor. Auch die Steigerungsrate bei der Belegung der Intensivbetten beträgt ‚nur‘ noch zwei Prozent statt zuvor acht Prozent. Das sind wichtige Fortschritte, sie bringen uns aber noch nicht in ein sicheres Fahrwasser.

Noch wissen wir nicht, ob der aktuell zu beobachtende Trend des Abflachens der Infektionskurve anhalten wird. Nach wie vor werden täglich viele Menschen mit einer Corona-Infektion in die Kliniken eingeliefert, auch die Zahl der COVID 19-Patientinnen und Patienten auf den Intensivstationen nimmt zu und die Verweildauer beträgt häufig mehrere Wochen. Unser gemeinsames Ziel muss es weiterhin sein, die Zahl der derzeit noch auf einem sehr hohen Niveau liegenden Neuinfektionen deutlich abzusenken, damit dann auch weniger Menschen schwer an Covid-19 erkranken.

Wir müssen deshalb nicht nur die bisherigen Kontaktbeschränkungen aufrechterhalten, sondern die Bürgerinnen und Bürger bitten, in der zweiten Novemberhälfte noch konsequenter als bislang auf direkte Kontakte zu Menschen, die nicht aus ihrem eigenen Hausstand kommen, zu verzichten. Überall dort, wo sich Menschen begegnen steigt das Infektionsrisiko – vor allem bei privaten Zusammenkünften. Ich bitte die Niedersächsinnen und Niedersachsen deshalb sehr eindringlich, die persönlichen Kontakte wirklich auf das Allernötigste zu begrenzen. Wenn möglichst viele Menschen in den nächsten Wochen gänzlich auf private Feiern verzichten und private Treffen wirklich konsequent auf nur einen festen weiteren Hausstand beschränken, haben wir eine gute Chance, das Infektionsgeschehen besser in den Griff zu bekommen.

Für Besuche bei Älteren oder Erkrankten gilt eine besondere Vorsicht und Umsicht. Wer selbst erkältet ist oder sich krank fühlt, möge lieber telefonieren oder einen Brief schreiben. Gutsitzende Schutzmasken sind ebenso wichtig wie ein hinreichend großer Abstand und eine intensive Belüftung der Räume.

Die Kultusministerinnen und -minister sind gebeten worden, weitere Vorschläge für den Infektionsschutz in Schulen zu unterbreiten.

Ich mache keinen Hehl daraus, dass ich einem pauschalen Wechsel in Szenario B in den niedersächsischen Schulen skeptisch gegenüberstehe. 80 Prozent unserer Schulen konnten dank des sehr umsichtigen Verhaltens aller Beteiligten bislang im Normalbetrieb gehalten werden. Solange wir es vertreten können, möchten wir verhindern, dass Kinder und Jugendliche die Hälfte der Zeit zu Hause verbringen müssen. Machen wir uns nichts vor: Eine wechselweise Beschulung ist eine enorme Belastung für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern, besonders für berufstätige Erziehungsberechtigte. Ähnliche Beschränkungen müsste es dann auch in den Kindertagesstätten geben. Kleine Kinder aber können erst Recht nicht alleine zuhause bleiben. Und bei einem Wechselmodell ist die Einrichtung von Notbetreuungen ungleich schwieriger.

Unabhängig davon werden wir uns in Niedersachsen auch in den nächsten Wochen intensiv für die Sicherheit in den niedersächsischen Kitas und Schulen einsetzen. Weitere Maßnahmen dazu wird Kultusminister Grant Hendrik Tonne morgen vorstellen.

Für die Wintermonate brauchen wir eine Gesamtstrategie, das hatte ich bereits im Vorfeld der Gespräche deutlich gemacht. Die Bürgerinnen und Bürger benötigen vor allem mit Blick auf das Weihnachtsfest, aber auch darüber hinaus eine klare Orientierung. Erforderlich ist ein sorgfältig zu erarbeitender Plan mit allen notwendigen coronabedingten Einschränkungen, aber auch mit wesentlichen persönlichen Freiheiten. Wir brauchen Regeln, die wir alle auch über mehrere Wochen einhalten können.

Ich begrüße es deshalb sehr, dass Bund und Länder sich bis Mitte nächster Woche auf einen solchen Plan für den mittelfristigen Horizont über Neujahr hinaus verständigen wollen.“

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder – Videoschaltkonferenz

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder

16. November 2020/in Politik, Niedersachsen

BERLIN (PM). Am heutigen Montag (16.11.2020) hat es mit der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder eine längere Videokonferenz gegeben. Dabei wurden folgende Eckpunkte fixiert.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

Mit Beginn der Herbst- und Wintermonate ist die Zahl der COVID-19-Infektionsfälle in ganz Europa exponentiell angestiegen. In manchen Nachbarstaaten ist die Inzidenz der Neuinfektionen bis zu vier Mal höher als in Deutschland. Mit Betroffenheit verfolgen Bund und Länder, wie dies dort mit erheblichen Engpässen im Gesundheitswesen, bei Tests und Medikamenten und auch mit einem Anstieg schwer und tödlich verlaufender Fälle verbunden ist. Praktisch alle Staaten haben darauf mit erheblichen, meist im Vergleich zu Deutschland weitergehenden Beschränkungen reagiert. Deutschland unterstützt besonders betroffene Staaten in dem Rahmen, wie es die augenblicklich ebenfalls sehr begrenzten Ressourcen in Deutschland zulassen.

Auch in Deutschland ist die Zahl der COVID-19-Fälle, die von Beginn der Pandemie bis Ende Oktober bei 520.000 Fällen lag, in nur zwei Wochen im November um rund 50% auf 780.000 Fälle angestiegen. Im gleichen Zeitraum hat die Zahl der COVID-19 Intensivpatienten in deutschen Krankenhäusern um 70% zugenommen.

In der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober 2020 wurden weitgehende Beschränkungen des öffentlichen Lebens vor allem im kulturellen, freizeitgestaltenden und touristischen Bereich ab dem 2. November beschlossen, um so zu einer deutlichen Kontaktreduzierung zu kommen. Dabei wurde bewusst der Zeitraum eines vollen Monats angesetzt, weil Schulen, Kitas und das Wirtschaftsleben weiterhin möglichst in Präsenz stattfinden sollten.

Durch die Oktoberbeschlüsse wurde die Dynamik der Neuinfektionen gebremst, aber eine Trendumkehr kann bisher noch nicht verzeichnet werden. Die Bevölkerung und die vielen Betroffenen in den verschiedenen Wirtschafts- und Gesellschaftsbereichen haben mit ihrem besonnenen Verhalten und der Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen bereits dazu beigetragen, den Anstieg der Infektionszahlen abzubremsen. Das erfordert viel Disziplin und Verzicht auf vieles, was uns wichtig ist in unserer freien und offenen Gesellschaft. Die Bundeskanzlerin und die

Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken allen dafür und bitten, nicht nachzulassen in den Anstrengungen, um das bereits Erreichte nicht zu gefährden. Durch die bisherigen Maßnahmen ist es gelungen, dass bisher das Gesundheitssystem trotz vereinzelter Engpässe jederzeit leistungsfähig gehalten werden konnte. Jetzt gilt es, hier die Maßnahmen konsequent umzusetzen, denn nur gemeinsam bekommen wir Corona unter Kontrolle. Die Priorität von Bund und Ländern bei der Bekämpfung der Pandemie besteht darin, die Gesundheit und das Leben der Bevölkerung zu schützen und die wirtschaftlichen und sozialen Folgeschäden zu minimieren.

Der Anstieg der letzten Wochen hat gezeigt, dass höhere Infektionszahlen trotz des erheblich ausgeweiteten Schutzes von vulnerablen Gruppen zu einer Zunahme der schweren Verläufe und der Todesfälle führen. Darüber hinaus gibt es immer wieder Erkenntnisse, die auch bei genesenen COVID-19-Fällen auf mögliche langfristige Folgeschäden hindeuten. Deshalb ist eine möglichst geringe Neuinfiziertenzahl aus gesundheitlichen Gründen dringend anzustreben.

Bisher ist die Sterberate durch COVID-19 in Deutschland sehr niedrig. Damit dies so bleibt, ist eine Verfügbarkeit von speziellen Medikamenten und Schutzausrüstung, genügend Ärzten und Pflegepersonal sowie intensivmedizinischen Infrastrukturen für die uneingeschränkt gute Versorgung aller schweren Fälle erforderlich.

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen haben Bund und Länder zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen für die Wirtschaft ergriffen und mit den Sozialschutzpaketen die Sozialleistungen deutlich erhöht. Hohe Infektionszahlen führen zu hohem Krankenstand und vielen Quarantänefällen, das beeinträchtigt die Wirtschaft und gefährdet die Aufrechterhaltung der Infrastruktur. Die Verunsicherung von Unternehmen und Verbrauchern in einem nicht kontrollierten Infektionsgeschehen dämpft Konsum und Investitionen. Auch der internationale Vergleich macht derzeit deutlich, dass die Staaten wirtschaftlich besonders gut durch die Krise kommen, die ein besonders niedriges Infektionsgeschehen haben. Insofern ist ein Konzept, das notwendige Beschränkungen von Teilen der Wirtschaft mit Hilfen unterstützt und auf ein kontrolliertes, niedriges Infektionsgeschehen setzt, auch gesamtwirtschaftlich und im Hinblick auf die sozialen Folgen am erfolgversprechendsten.

Hinzu kommt, dass ein hohes Infektionsgeschehen nur noch durch erhebliche Beschränkungen kontrolliert werden kann, die, je später sie erfolgen, umso einschneidender und länger erfolgen müssen. Ausreichende Testkapazitäten und die vollständige Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter sind wesentliche Faktoren für die Kontrolle des Infektionsgeschehens. Steigt die Zahl der Neuinfektionen über die Schwelle, bei der eine Kontaktnachverfolgung möglich ist, beschleunigt sich das Infektionsgeschehen, da Ansteckungsverdächtige nicht mehr informiert und isoliert werden können. Fehlende Testkapazitäten führen ebenso zu nicht erkannten Infektionen. Beides führt zu einer erhöhten Dunkelziffer an Infektionen und in der Folge zu einer Beschleunigung der Infektionsdynamik, die anschließend nur noch durch zunehmende Beschränkungen durchbrochen werden kann.

Deshalb ist eine Kontrolle des Infektionsgeschehens unterhalb einer Größenordnung, in der Kontaktnachverfolgung und Testkapazitäten überfordert werden, das wesentliche Ziel der Strategie von Bund und Ländern. Das Maß für die Überforderung von Kontaktnachverfolgung und Testkapazitäten lässt sich aus der Inzidenz der Neuinfektionen ableiten. Diesen Maßstab legt auch der neue Paragraph 28a des Infektionsschutzgesetzes an, der in dieser Woche im Rahmen des Bevölkerungsschutzgesetzes in Bundestag und Bundesrat verabschiedet werden soll. Dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat gebührt für das schnelle Handeln in diesem Zusammenhang großer Dank. Bund und Länder haben vereinbart, dass die Gesundheitsämter personell so aufgestockt werden, dass genügend Kontaktnachverfolgungspersonal bereitsteht, um täglich die Kontakte von 5 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner nachvollziehen zu können, das entspricht 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner pro Woche.

Dies ist gegenüber der vorpandemischen Zeit bereits eine Kraftanstrengung. Mit erheblicher Unterstützung von Landes- und Bundesbehörden sowie der Bundeswehr wird daran gearbeitet, dass auch bei 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern pro Woche die Kontaktverfolgung noch vollständig erfolgen kann. Ist dieser Wert bundesweit erreicht, treten auch Engpässe bei den Testkapazitäten auf. Nehmen die Infektionszahlen weiter zu, folgen mit zeitlicher Verzögerung die Überforderung von Medikamentenversorgung und Verfügbarkeit von Schutzausrüstung, Mangel an Ärzten und Pflegepersonal sowie intensivmedizinischen Infrastrukturen. Insofern lassen sich die verschiedenen Stufen der Überforderung alle aus der Inzidenz der Neuinfektionen und deren Dynamik ableiten. Zur Beurteilung aller Aspekte der Pandemie werden diese Spätindikatoren ebenfalls intensiv betrachtet, sowie weitere Indikatoren, die zusätzliche Aussagen insbesondere zur Infektionsdynamik ermöglichen, wie der r-Wert oder die Verdopplungszeit.

Zur Überwindung der Pandemie und für eine Rückkehr zum normalen Leben ist es erforderlich, dass eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung über eine Immunität gegen das SARS-CoV2-Virus verfügt. Diese entsteht in Folge durchgemachter Infektionen oder vor allem durch eine effektive Impfung. Es ist erfreulich, dass es bereits zahlreiche Impfstoffe in der klinischen Erprobung gibt und dass ein in Deutschland entwickelter Impfstoff bereits unter den strengen europäischen und amerikanischen Voraussetzungen eine Zulassung beantragt und erfreuliche Daten hinsichtlich der

Wirksamkeit veröffentlicht hat. Dazu hat auch die erhebliche Förderung durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung beigetragen. Angesichts dieser Entwicklung und den oben genannten Risiken hoher Infektionszahlen ist es ethisch nicht vertretbar, hohe Infektionszahlen hinzunehmen, statt den erhofften Erfolg einer möglichst breiten Impfung der Bevölkerung bereits im nächsten Jahr durch diesen oder einen anderen erfolgreichen Impfstoff abzuwarten. Deshalb bereiten sich Bund und Länder bereits intensiv darauf vor, möglichst kurzfristig in der Lage zu sein, je nach Verfügbarkeit von Impfstoffen möglichst breite Teile der Bevölkerung zu impfen. Solange nicht genügend Impfstoff für alle Impfwilligen in Deutschland verfügbar ist, werden die ständige Impfkommission beim Robert-Koch-Institut zusammen mit dem Deutschen Ethikrat und der Nationalen Akademie der Lebenswissenschaften Leopoldina Empfehlungen für Prioritäten bei der Impfung herausgeben. Eine Impfpflicht gegen SARS-CoV2 ist nicht sinnvoll und wird von Bund und Ländern abgelehnt.

Inwieweit die Maßnahmen, die am 2. November in Kraft getreten sind, ausreichen, um die Zahl der Neuinfektionen zügig wieder zu senken, lässt sich derzeit nicht präzise vorhersagen. Deshalb werden die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. November vor dem Hintergrund weiterer Erkenntnisse über konkrete Schlussfolgerungen sowie die weitere Perspektive für Dezember und Januar im Rahmen eines Gesamtkonzepts diskutieren und entscheiden. Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. In Zeiten hoher Infektionszahlen besteht ein Infektionsrisiko überall dort, wo Menschen sich begegnen. Deshalb ist es notwendig, alle nicht erforderlichen Kontakte unbedingt zu vermeiden und dort, wo Begegnungen erforderlich sind, die AHA+AL Regeln (Abstand, Hygienemaßnahmen, Alltagsmasken, CoronaWarnApp, Lüften) stets einzuhalten. Die seit Beginn der Pandemie und insbesondere seit dem 2. November erlassenen Beschränkungen insbesondere im Kultur-, Freizeit- und Tourismusbereich dienen genau dieser Reduzierung von Kontakten. Darüber hinaus haben Bund und Länder Bürgerinnen und Bürger aufgefordert, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Ein großer Teil von Infektionen findet jedoch weiterhin im privaten Umfeld und außerhalb des öffentlichen Raumes statt, einem Bereich, in dem für staatlichen Eingriffe besondere Zurückhaltung angezeigt ist. Deshalb kommt es in dieser Phase der Pandemie darauf an, dass Bürgerinnen und Bürger tatsächlich auch im privaten Bereich jenseits von Ge- und Verboten ihre privaten Kontakte in den kommenden Wochen noch einmal deutlich reduzieren, indem

a) Personen mit Atemwegserkrankungen die seit Oktober wieder eingeführte Möglichkeit, sich telefonisch bei ihrer Ärztin bzw. ihrem Arzt krankschreiben lassen können, nutzen. Zuhause zu bleiben bis die akuten Symptome abklingen und sich auszukurieren ist medizinisch für die Heilung sinnvoll, auch wenn keine zusätzliche ärztliche Behandlung erforderlich ist. Die Ärztin bzw. der Arzt bespricht mit den Betroffenen auch, ob die Krankheitszeichen, insbesondere bei Fieber oder der Beeinträchtigung von Geruchs- oder Geschmackssinn, so relevant sind, dass eine Testung, Untersuchung oder eine weitergehende Behandlung erforderlich sind. Der ärztliche Bereitschaftsdienst ist unter der Telefonnummer 116117 immer erreichbar.

b) sie auf private Feiern gänzlich verzichten.

c) sie private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten auf einen festen weiteren Hausstand beschränken, das schließt auch Kinder und Jugendliche in den Familien mit ein.

d) sie auf freizeitbezogene Aktivitäten und Besuche in Bereichen mit Publikumsverkehr sowie nicht notwendige private Reisen und touristische Tagestouren verzichten.

e) sie auf nicht notwendige Aufenthalte in geschlossenen Räumen mit Publikumsverkehr oder nicht notwendige Fahrten mit öffentlichen Beförderungsmitteln verzichten.

f) sie Besuche insbesondere bei älteren und vulnerablen Personen nur dann unternehmen, wenn alle Familienmitglieder frei von jeglichen Krankheitssymptomen sind und sich in den Tagen davor keinem besonderen Risiko ausgesetzt haben.

2. Bund und Länder betonen auch in dieser Phase der Pandemie die große Bedeutung der Hotspot-Strategie. Während der aktuellen Beschränkungsmaßnahmen zeigt sich in den unterschiedlichen Regionen in Deutschland, dass die Maßnahmen dort, wo das Infektionsgeschehen vergleichsweise gering ist, schnell zu einer Abschwächung des Infektionsgeschehens führen, während in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen die Infektionszahlen teilweise weiter steigen. Deshalb ist es weiter wesentlich, dass in den Hotspots über die bundesweiten Maßnahmen hinaus zügig weitergehende Schritte bezogen auf das jeweilige Infektionsgeschehen eingeleitet werden, um dieses wirksam zu reduzieren.

3. Gerade angesichts des Umstandes, dass eine vollständige Kontaktnachverfolgung in zahlreichen Hotspots nicht mehr vollständig möglich ist, sollen bei Ausbruchsgeschehen, die in einem bestimmten Cluster (z.B. Unternehmen, Einrichtung, Freizeitgruppe, Glaubensgemeinschaft, Familienfeier) auftreten, die bewährten Maßnahmen Quarantäne, Kontaktnachverfolgung und Testung in Bezug auf das Kontakt- bzw. Ausbruchscluster ergriffen werden. Insbesondere sollen Quarantäneanordnungen für das betroffene Cluster (wie ArbeitsplatzUmgebung, Freizeitgruppen etc.) rasch ergriffen werden; das Vorliegen eines positiven Testergebnisses ist dazu nicht zwingend erforderlich. Mit Blick auf die Verhältnismäßigkeit ist die Isolierung von Kontakt- bzw. Ausbruchsclustern im Vergleich zu Beschränkungsmaßnahmen ein milderes Mittel.

4. Bund und Länder haben am 28. Oktober beschlossen, trotz des dynamischen Infektionsgeschehens Schulen und Betreuungseinrichtungen nicht zu schließen. Verlässliche Betreuung dient der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Bildung ist essenziell für die Zukunftschancen der jungen Generation. Deshalb genießt die Offenhaltung von Einrichtungen im Präsenzunterricht in diesem Bereich mit hohem Infektionsschutzniveau eine wichtige politische Priorität. Die Länder arbeiten seit Monaten intensiv an diesem Ziel. Alle Beteiligten im Schulwesen leisten täglich vor Ort einen großartigen Dienst, um dies in der Praxis zu ermöglichen. Ihnen gilt unser besonderer Dank. Die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina hat eine Stellungnahme abgegeben, wie die Infektionsgefahren im Schulbereich reduziert werden können. Bund und Länder werden auf der nächsten Konferenz darüber beraten, wie Ansteckungsrisiken im Schulbereich in Hotspots reduziert werden können.

5. Wirksame Impfstoffe sind für die Bewältigung der Pandemie ein zentraler Baustein. Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird es im 1. Quartal 2021 mindestens einen wirksamen zugelassenen Impfstoff geben. Bei bestmöglichem Verlauf der Studien und der Zulassung kann zeitnah zu ersten Lieferungen von Impfstoffen an die Länder kommen. Um darauf vorbereitet zu sein, werden die Länder die geplanten Impfzentren und -strukturen so vorhalten, dass eine kurzfristige Inbetriebnahme möglich ist. Zur besseren Koordinierung melden die Länder dem Bund bis Ende November, mit wie viel durchführbaren Impfungen pro Tag sie jeweils aufs Bundesland bezogen planen. Basis für die beständige Weiterentwicklung der Nationalen Impfstrategie ist der von der GMK im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Gesundheit gefasste Beschluss vom 6. November 2020, der die jeweilige Verantwortlichkeit von Bund und Ländern zur Umsetzung der Strategie definiert.

6. Die gestiegenen Infektionszahlen haben leider auch zu einem Anstieg der Infektionen und Infektionsrisiken bei den über 65-Jährigen und bei wegen bestimmter Vorerkrankungen besonders vulnerablen Gruppen geführt. Deren Schutz ist seit Beginn der Pandemie eines der Kernanliegen unserer Politik. Deshalb haben die zuständigen Stellen je nach den lokalen Gegebenheiten für die Krankenhäuser, Pflegeheime und -dienste, Senioren- und Behinderteneinrichtungen besondere Schutzvorkehrungen ergriffen. Dabei wird stets berücksichtigt, dass die jeweiligen Regelungen nicht zu einer vollständigen sozialen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Bei steigenden Infektionszahlen werden diese Maßnahmen jeweils entsprechend angepasst. Der Bund hat durch die neue Testverordnung sichergestellt, dass die Kosten der seit kurzem verfügbaren SARS-CoV2-Schnelltests für regelmäßige Testungen der Bewohner bzw. Patienten, deren Besucher und das Personal übernommen werden. Mit Beginn des Winters im Dezember werden sich die Bürgerinnen und Bürger noch mehr zunehmend in geschlossenen Räumen aufhalten. Um das Risiko einer Ansteckung für die besonders vulnerablen Gruppen zu reduzieren, wird der Bund auf Basis einer vom Bundesminister für Gesundheit zu erlassenen Rechtsverordnung ab Anfang Dezember für diese vulnerablen Gruppen eine Abgabe von insgesamt 15 FFP2-Masken (rechnerisch eine pro Winterwoche) gegen eine geringe Eigenbeteiligung ermöglichen. Zur Definition der besonders vulnerablen Gruppen wird der Gemeinsame Bundesausschuss durch Stellungnahme einbezogen; für einen bestmöglichen Alltagsgebrauch werden praktische Hinweise des RKI unter Beteiligung des BfArM entwickelt. Die Kosten für diese einmalige Abgabe von FFP2-Masken übernimmt der Bund.

7. Aufgrund der gestiegenen Neuinfektionszahlen ist zeitversetzt, aber erwartbar auch der intensivmedizinische Behandlungsbedarf enorm gestiegen. Dies erfordert eine tagesaktuelle vorausschauende Planung: Im Beschluss der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 30.04.2020 haben die Länder die Aufgabe übernommen, die regionale Steuerung der intensivmedizinischen Kapazitäten unter Beachtung der regionalen Besonderheiten vorzunehmen. Der Bund hat dazu Ende April ein kriterienbasiertes Konzept vorgelegt und betreibt zudem das DIVI-IntensivRegister als digitales Tool zur Unterstützung der Steuerung durch die Länder. Da es regional zunehmend notwendig wird, planbare Operationen und Behandlungen zu verschieben, um ausreichend Personal-, Betten- und Intensivkapazitäten für COVID-19-Patienten bereit zu halten, ist für die beteiligten Krankenhäuser in diesen Regionen eine finanzielle Absicherung notwendig. Denn verschobene Operationen bedeuten immer auch betriebswirtschaftliche Mindereinnahmen. Der nach § 24 KHG gebildete Beirat hat vor diesem Hintergrund unter Beteiligung der Deutschen Krankenhausgesellschaft am 12.11.2020 einstimmig Empfehlungen für erforderliche Maßnahmen zur Stärkung der Krankenhäuser in dieser Pandemielage gegeben. Die Koalitionsfraktionen im Deutschen Bundestag haben sich diese Vorschläge zu eigen gemacht und diese gesetzgeberisch durch Änderungsanträge zum 3. Bevölkerungsschutzgesetz umgesetzt. Falls Bundestag und Bundesrat am 18.11.2020 zustimmen, gibt dies den besonders geforderten Krankenhäusern sehr zeitnah die erforderliche finanzielle Sicherheit.

8. Um die engagierten Beschäftigten in den Gesundheitsämtern vor Ort bei ihrer wichtigen Arbeit in dieser Pandemie von unnötigem Aufwand zu entlasten, hat der Bund mit Partnern digitale Werkzeuge für die tägliche Arbeit (weiter-)entwickelt, auch in Umsetzung der geltenden Datensicherheits- und datenschutzrechtlichen Anforderungen. Dies sind insbesondere

a) SORMAS (Surveillance Outbreack Response Management and Analysis System) zum besseren Management der Kontaktpersonen und Kontaktketten

b) ein digitales Symptomtagebuch zur viel weniger arbeitsaufwendigen und ressourcenschonenden Betreuung und Verwaltung der isolierten und quarantänisierten Personen; es soll nun Zug um Zug in SORMAS integriert werden

c) CovBot als KI-gestützter Telefonassistent zu einer relevanten Entlastung der Telefonleitungen der Gesundheitsämter

sowie

d) die stark beschleunigte Umsetzung von DEMIS (Deutsches Elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) zur sicheren, schnellen und bundeseinheitlichen digitalen Meldung und Informationsverarbeitung positiver SARS-CoV-2 Errergernachweise.

Der Bund hat diese digitalen Angebote den Gesundheitsämtern bereits über verschiedene Wege vorgestellt, zuletzt durch eine Videokonferenz des Bundesministers für Gesundheit mit allen interessierten Gesundheitsämtern. Ziel von Bund und Ländern ist es, dass bis Ende des Jahres 2020 zumindest bei SORMAS und DEMIS eine Nutzerrate von über 90 Prozent erreicht wird. Die GMK soll der MPK bis zum 15.01.2021 über den jeweils in den Bundesländern erreichten Umsetzungsgrad berichten.

9. Die Corona-Warn-App (CWA) hilft Infektionsketten schneller und umfassender zu erkennen und zu unterbrechen. Sie ist, gerade in der zweiten Welle des Infektionsgeschehens, eine wertvolle Ergänzung zur Arbeit der Gesundheitsämter. Fast alle Labore und über 90 Prozent der Sars-CoV-2-Laborkapazitäten sind an die CWA angeschlossen. Über 500.000 Testergebnisse wurden so in der vergangenen Woche über die CWA digital und somit signifikant beschleunigt zur Verfügung gestellt. Jeden Tag warnen aktuell bis zu 3.000 Nutzer der CWA, die ein positives Testergebnis bekommen haben, andere Nutzer und helfen so Infektionsketten zu durchbrechen. Mit diesen Funktionen und rund 22,5 Millionen Downloads ist die CWA eine der erfolgreichsten Warn-Apps europaweit. Seit Beginn wird die CWA, wie üblich bei softwarebasierten Technologien, kontinuierlich weiterentwickelt. Zuletzt mit der optionalen Symptomerfassung und der europäischen Interoperabilität. In den kommenden sechs Wochen wird die CWA drei weitere Updates erhalten. Dadurch wird der Warnprozess vereinfacht sowie automatische Erinnerungen nach Positivtestung an eine noch nicht erfolgte Warnung der eigenen Kontaktpersonen implementiert, ein Mini-Dashboard mit aktuellen Informationen zum Infektionsverlauf integriert, die Messgenauigkeit durch die Umstellung auf die neue Schnittstelle von google/apple verbessert sowie die Intervalle für die Benachrichtigung über eine Warnung erheblich reduziert. Weitere Umsetzungen, wie die Einbindung eines Kontakttagebuchs werden aktuell geprüft und wenn möglich zeitnah in 2021 umgesetzt.

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder rufen dazu auf, die CWA gerade in diesen Zeiten runterzuladen und aktiv zu nutzen. Alle Nutzerinnen und Nutzer, die positiv auf Corona getestet werden, können durch das Absetzen einer anonymen Warnung via CWA helfen diese Pandemie kontrollierbarer zu machen.

Protokollerklärung:

NI, BB, HB, MV: Die Länder Niedersachsen, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg halten ihre grundsätzlichen Bedenken gegen die in Punkt 7 adressierte Finanzierungssystematik zur Stärkung der Krankenhäuser in der Pandemie aufrecht.

Notrufnummer

Niedersachsen erweitert Erreichbarkeit der Corona-Hotline

6. November 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Bereits im März 2020 wurde die zentrale Corona-Hotline des Landes Niedersachsen eingerichtet. Mit dem Erlass der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung und den daraus resultierenden Einschränkungen des öffentlichen Lebens ergeben sich – gerade aktuell auch aufgrund der zuletzt veränderten Verordnung und der hohen Infektionszahlen – diverse Fragen rund um die aktuell gültigen Bestimmungen. Vor diesem Hintergrund wurde jetzt die Entscheidung getroffen, die Erreichbarkeitszeiten der Hotline noch einmal auszudehnen.

Pistorius: „Es ist wichtig, dass die in der Corona-Verordnung getroffenen Regelungen den Menschen bestmöglich und umfangreich erklärt werden. Dazu wollen wir mit diesem Schritt beitragen“

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius sagt: „Mit der seit Anfang der Woche gültigen neuen Verordnung und den damit einhergehenden Einschränkungen sind verständlicherweise viele Unsicherheiten und Fragen verbunden. Darauf reagieren wir und dehnen die zeitliche Erreichbarkeit unserer Hotline nochmals aus. Wir wollen damit dem Informationsbedarf der Menschen in Niedersachsen bestmöglich gerecht werden. Es ist wichtig, dass die in der Corona Verordnung getroffenen Regelungen den Menschen verständlich erklärt werden. Dazu wollen wir mit diesem Schritt weiter beitragen. Darüber hinaus wird die Verordnung auch in den FAQs auf den Seiten der Landesregierung verständlich und lebensnah erläutert – auch hier lohnt sich immer ein kurzer Blick, bevor man die Hotline anwählt.“

Die Hotline ist unter der bekannten Telefonnummer 0511 / 120 – 6000 bis auf Weiteres zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag-Freitag 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr

Samstag, sowie Sonn- und Feiertag 10:00 bis 17:00 Uhr

 

Zum Hintergrund:

Die vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport für die Landesregierung geschaltete Hotline soll allgemeine, direkt verfügbare Informationen zum Coronavirus und seinen Folgen unmittelbar geben, ansonsten aber der Vermittlung zu anderen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern aus verschieden Bereichen der Landesregierung dienen.

Die Landesregierung hat darüber hinaus bereits am 26. Februar 2020 eine zentrale Internetseite mit umfassenden Informationen eingerichtet. Diese Seite enthält sowohl allgemeine Informationen für alle Bürgerinnen und Bürger, aber auch spezifische Hinweise für Eltern und Kinder, für Beschäftigte und Unternehmen, für Rettungsdienste und Krankenhäuser sowie einige weitere Gruppierungen.

Abzurufen ist diese Seite unter dem Link https://www.niedersachsen.de/Coronavirus.

Außerdem gibt es auf der Homepage des Landes einen Frage- und Antwort-Katalog unter dem Link https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html.

Zu diesen Themen sind spezifische Hotlines zu den Folgen des Coronavirus geschaltet:

Gesundheit: +49 (0) 511 4505 555  (Mo. – Fr. 9 – 18 Uhr)

Land- und Ernährungswirtschaft: +49 (0) 511 120 2000 (Mo. – Fr. 9 – 17 Uhr)

Für Fragen rund um das Thema Wirtschaft und Verkehr können Sie sich per E-Mail (mw-corona@mw.niedersachsen.de) an das Nds. Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung wenden. Außerdem ist die Hotline der Industrie- und Handelskammer unter +49 (0) 511 3107 545 erreichbar (Mo. – Fr. 8 – 17 Uhr).

Allgemeinverfügung zum Arbeitszeitgesetz – Arbeitszeit Rettungsdienst

Allgemeinverfügung zum Arbeitszeitgesetz

3. November 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das Sozialministerium hat am 28.10.2020 eine Allgemeinverfügung zur Durchführung des Arbeitszeitgesetzes veröffentlicht, die in Arbeitsbereichen, die besonders mit der Bewältigung der Corona-Pandemie konfrontiert sind, Ausnahmen vom Verbot der Sonn- und Feiertagsarbeit und eine Erhöhung der zulässigen Wochenarbeitszeit auf maximal 60 Stunden ermöglicht.

„Mit der getroffenen Regelung ermöglichen wir, dass in Berufsgruppen, die unmittelbar mit der Bekämpfung der Pandemie beschäftigt sind, zeitlich flexible Lösungen im Einklang mit dem Arbeitszeitgesetz gefunden werden können. Diese Allgemeinverfügung löst aber keine Verpflichtung aus, 60 Stunden pro Woche zu arbeiten“, erklärt dazu Sozialministerin Dr. Carola Reimann.

In der Praxis können beispielsweise Mehrschichtensysteme oder „Arbeitsblöcke“ ermöglicht werden. Dies kann insbesondere dann erforderlich werden, wenn es zu Covid-Ausbrüchen in einer Einrichtung wie einem Pflegeheim oder einem Krankenhaus kommt und Pflegepersonal oder Ärztinnen und Ärzte in Quarantäne gehen müssen. „Die Regelung kann aber auch für Beschäftigte von Not- und Rettungsdiensten oder von Behörden angewandt werden, wenn die Lage vor Ort dies erfordert. Dies kann beispielweise auch in den Gesundheitsämtern durch den hohen Aufwand bei der Kontaktnachverfolgung der Fall sein“, so Ministerin Reimann.

Die Anordnung von Mehrarbeit ist auch weiterhin mitbestimmungspflichtig, das heißt in den Betrieben sind die betrieblichen Interessenvertretungen zur Anordnung von Mehrarbeit anzuhören und einzubinden, sodass die Interessen der Beschäftigten auf diesem Wege vertreten werden. Ziel der aktuellen Allgemeinverfügung ist es, einen rechtlichen Rahmen für zeitlich befristete und flexible Lösungen zur Bewältigung Corona-Pandemie zu schaffen. Wenn jedoch von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wird, sind die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtet, die geleistete Mehrarbeit wie bisher auch auszugleichen.

Ministerin Reimann: „Im Durchschnitt darf auch weiterhin innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen nicht mehr als acht Stunden täglich gearbeitet werden. Wir wissen um die besondere körperliche und auch psychische Belastung für viele Beschäftigte, die beruflich mit der Bewältigung dieser Pandemie konfrontiert sind. Ich bedanke mich ganz herzlich und im Namen der gesamten Landesregierung bei allen Beschäftigten, die zur Bewältigung dieser wirklich außergewöhnlichen Situation beitragen. Ohne Sie könnten wir es nicht schaffen!“

Die Allgemeinverfügung im Wortlaut:

Sicherheitsfehler: PDF-Dateien müssen auf der selben Domäne wie diese Website gehostet sein.

PDF ist gehosted auf: http://https%3A%2F%2Fbg-press.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2020%2F11%2FAllgemeinverfu%CC%88gung-Arbeitszeit.pdf aber diese Site ist: https://bg-press.de

Seite 68 von 76«‹6667686970›»

Hinweise von Bürgern für unsere Redaktion über aktuelle Geschehen

Fotos oder Hinweise?

Sende Informationen, Hinweise oder Fotos direkt an die Redaktion.

📤 Fotos / Hinweise senden
📤 Hinweis senden
Fotos / Hinweise an Redaktion übermitteln
Zur Startseite

Anzahl unser Artikelaufrufe

Search Search

Neueste Beiträge

  • Betonmischer kippt auf A2 – Fahrer eingeklemmt 10. März 2026
  • IdeenExpo 2026 startet mit Auftakt in Hannover 9. März 2026
  • Reinigungsroboter „Bürsti“ startet Test in U-Bahnstationen 9. März 2026
  • Polizei stoppt Fluchtfahrt mit über 100 km/h in Hannover 8. März 2026

Kategorien

  • Gesundheit
  • Hannover
  • Kultur
  • Niedersachsen
  • Panorama
  • Politik
  • Polizei
  • Region Hannover
  • Reisen
  • Veranstaltungen
  • Verkehr
  • Welt-News
  • Wirtschaft
März 2026
M D M D F S S
 1
2345678
9101112131415
16171819202122
23242526272829
3031  
« Feb.    
RSS Feed Logo RSS Feed Logo Abonniereden RSS Feed

Artikelaufrufe seit 2020

Titelbild BG-PRESS.de

Kategorien

© Copyright 2025 - bg-press.de - Enfold Theme by Kriesi
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen
Cookie Warnung
This website uses cookies to improve your experience. We'll assume you're ok with this, but you can opt-out if you wish.

Diese Website verwendet Cookies, um Ihre Erfahrungen zu verbessern. Wir gehen davon aus, dass dies für Sie in Ordnung ist, aber Sie können die Verwendung von Cookies ablehnen, wenn Sie dies wünschen. ACCEPT / AKZEPTIERT REJECT / ABLEHNEN
Privacy & Cookies Policy

Privacy Overview

This website uses cookies to improve your experience while you navigate through the website. Out of these cookies, the cookies that are categorized as necessary are stored on your browser as they are essential for the working of basic functionalities of the website. We also use third-party cookies that help us analyze and understand how you use this website. These cookies will be stored in your browser only with your consent. You also have the option to opt-out of these cookies. But opting out of some of these cookies may have an effect on your browsing experience.
Necessary
immer aktiv
Necessary cookies are absolutely essential for the website to function properly. This category only includes cookies that ensures basic functionalities and security features of the website. These cookies do not store any personal information.
Non-necessary
Any cookies that may not be particularly necessary for the website to function and is used specifically to collect user personal data via analytics, ads, other embedded contents are termed as non-necessary cookies. It is mandatory to procure user consent prior to running these cookies on your website.
SPEICHERN & AKZEPTIEREN