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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Update Corona-Verordnung

Niedersachsen verschärft teilweise die Regeln in der neuen Corona-Verordnung

9. Oktober 2020/in Niedersachsen

HANNOVER. Seit heute ist eine neue Niedersächsische Corona-Verordnung gültig. Neben einem Beherbergungsverbot, welches ab Samstag gilt, werden auch in anderen Bereichen die erforderlichen Maßnahmen im Land Niedersachsen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angepasst.

In der neuen Verordnung wird zum ersten Mal seit Beginn des Corona-Ausbruchs auch der private Bereich beschränkt. Im Bereich der eigenen Wohnung dürfen sich maximal 25 Personen treffen. In einem Garten auf dem eigenen Grundstück maximal 50 Personen. Die derzeitige Obergrenze kann allerdings kurzfristig herabgesetzt werden. Wenn die Zahl von Ansteckungen zu stark steigt, kann die Einschränkung im privaten Bereich auf 10 Personen herabgesetzt werden. Im Bereich der Gaststätten sind allerdings auch Lockerungen vorgesehen.

Auch bei der Pflicht des Tragens eines Mund-/Nasenbedeckung hat es einige Änderungen gegeben. Die Verordnung selber ist vorerst gültig bis zum 15. November 2020.

Den Wortlaut der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung in einer Lesefassung vom 09.10.2020 können Sie hier sich ansehen. Die jeweils verbindlichen gültigen Dokumente finden sie auf den Seiten der Landesregierung unter www.niedersachsen.de mit weiteren Hinweisen.

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Ab dem 10. Oktober gilt in Niedersachsen ein Beherbergungsverbot – Beherbergungsverbot

Ab dem 10. Oktober gilt in Niedersachsen ein Beherbergungsverbot

9. Oktober 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (Red./PM). Ab Samstag, dem 10. Oktober 2020 gilt für gesamt Niedersachsen nach einer Verordnung ein Beherbergungsverbot für bestimmte Personenkreise. Dabei betrifft es Reisen zu touristischen Zwecken. Hierfür hat die Landesregierung die Niedersächsische Corona-Beherbergungs-Verordnung am heutigen Tag (9. Oktober 2020) veröffentlicht.

Das Unterbringungsverbot sieht aber auch einige Ausnahmen vor, die in der Verordnung geregelt sind. Welche Personengruppen davon betroffen sind, wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung festgelegt. Hierzu zählen Gebiet oder einer Einrichtung, in dem oder in der die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung 50 oder mehr Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen beträgt.

Ministerpräsident Stephan Weil äußerte sich zu dem Beherbergungsverbot:

„Es tut mir leid, wenn jetzt in den Herbstferien vor allem die Urlaubspläne von Familien mit schulpflichtigen Kindern aus den besonders vom Infektionsgeschehen belasteten Gebieten betroffen sind. Aufgrund der Beherbergungsverbote in anderen Ländern mussten wir aber dafür sorgen, dass nicht gerade Touristen aus solchen Gebieten auf niedersächsische Urlaubsziele ausweichen und das Infektionsrisiko erhöhen.

Ich habe auch großes Verständnis für die Situation von Hotelbetreibern, die jetzt Buchungen stornieren müssen. Es wäre allerdings auch keine Werbung für die Tourismusorte in Niedersachsen gewesen, wenn Urlauberinnen und Urlauber aus besonders belasteten Infektionsgebieten in großer Zahl dorthin gereist wären. Auch das ist zu bedenken.

Der starke Anstieg der Infektionszahlen in den letzten Tagen ist beunruhigend. Wir müssen jetzt wirklich aufpassen, dass wir nicht wieder eine exponentielle Kurve erreichen – also von Tag zu Tag die Infektionszahlen dynamisch ansteigen. Für Niedersachsen setze ich darauf, dass der weit überwiegende Teil der Bevölkerung sehr vernünftig ist und aus eigener Einsicht genau weiß: wir müssen Abstand halten, wir müssen die Hygiene beachten und die Alltagsmaske tragen, weil es notwendig ist, um uns und andere zu schützen, so Ministerpräsident Stephan Weil.“

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann betont: „Für die niedersächsische Tourismuswirtschaft ist das ein herber Rückschlag in der gerade begonnenen Erholungsphase. Wir werden die Betriebe mit den Folgen nicht alleinlassen. Wir planen kurzfristige Hilfsmaßnahmen im Umfang von bis zu 10 Millionen Euro. Damit wollen wir Einnahmeausfälle aufgrund des jetzt beschlossenen Beherbergungsverbots ausgleichen.“

Der Wortlaut der Niedersächsische Corona-Beherbergungs-Verordnung (Stand 09.10.2020 – die jeweils gültige Fassung finden Sie auf den Seiten der Landesregierung unter www.niedersachsen.de) lautet:

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Liste der betroffenen Städte und Gemeinden mit Beherbergungsverbot in Niedersachsen (STAND 09.10.2020 14:00 Uhr). Es gilt generell die offiziell aktuell veröffentlichte Liste des Landes Niedersachsen auf www.niedersachsen.de!

Sicherheitsfehler: PDF-Dateien müssen auf der selben Domäne wie diese Website gehostet sein.

PDF ist gehosted auf: http://https%3A%2F%2Fbg-press.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2020%2F10%2F2020-10-09-Liste-nach-%C2%A7-1-Abs.-1-Satz-1-Nds.-Corona-BeherbergungsVO_14.00-Uhr.pdf aber diese Site ist: https://bg-press.de

Land und Kirchen vereinbaren Ausnahmeregelung zur Sicherstellung des Religionsunterrichtes – Regligionsunterricht

Land und Kirchen vereinbaren Ausnahmeregelung zur Sicherstellung des Religionsunterrichtes

8. Oktober 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Auch in der aktuellen Krisenlage und unter erschwerten organisatorischen Bedingungen soll in niedersächsischen Schulen der Religionsunterricht aufrechterhalten werden. Dabei kann der Religionsunterricht auch konfessionell-kooperativ als gemeinsamer Unterricht insbesondere für evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler erteilt werden, der zugleich offen ist für Schülerinnen und Schüler anderer Religionen und Weltanschauungen.

Ein in Einzelfällen sonst übliches Einvernehmen mit den Kirchen muss dafür nicht hergestellt werden. Auf diese besondere Ausnahmeregelung haben sich Kultusminister Grant Hendrik Tonne, die Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen und das Katholische Büro Niedersachsen verständigt.

Die besondere Ausnahmeregelung für einen konfessionell-kooperativen Religionsunterricht bietet vielen Schulen die Möglichkeit, den evangelischen und den katholischen Religionsunterricht ohne die ansonsten erforderliche Genehmigung konfessionell-kooperativ einzurichten oder auszuweiten. Das gilt insbesondere auch dann, wenn eine Mischung der Lerngruppen zu vermeiden ist, um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten. Dabei unterstützen die zuständigen Lehrkräfte die tatsächlich unterrichtenden Lehrkräfte einer Lerngruppe ggf. durch die Bereitstellung geeigneter Materialien.

„Der Religionsunterricht steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und hat Verfassungsrang. Mir ist wichtig, dass das Recht auf religiöse Bildung in der Schule auch unter den derzeitigen Herausforderungen gewahrt bleibt. Daher freue ich mich über das klare Signal zur erleichterten Durchführung konfessionell-kooperativer Religionsunterrichte“, sagt Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

 

Die Bevollmächtigte der Konföderation evangelischer Kirchen, Kerstin Gäfgen-Track, betont: „In der Corona-Pandemie zeigt sich, wie zentral Bildung, gerade auch religiöse, zum Umgang mit der Krise und zur Bewältigung dieser ist. Menschen sind gegenwärtig verunsichert und blicken sorgenvoll in die Zukunft, hier können gerade Religionslehrkräfte in besonderer Weise mit ihren Schülerinnen und Schülern gemeinsam nach Wegen durch die Krise suchen, die christliche Zuversicht und Hoffnung zur Sprache bringen.

In der gemeinsamen Erklärung „Die Bedeutung religiöser und ethischer Bildung in Zeiten der Corona-Pandemie“ wird darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche in den vergangenen Monaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie besondere Erfahrungen gemacht hätten. Damit seien sie kognitiv, emotional und sozial vor große Herausforderungen gestellt. Im Religionsunterricht könnten Schülerinnen und Schüler ihre außergewöhnlichen Erfahrungen mit und durch die Corona-Pandemie diskutieren und verarbeiten. Religionslehrkräfte hätten im Umgang mit existentiell bedeutsamen Themen wie Gesundheit und Krankheit, Leben und Sterben hohe Kompetenzen und viel Erfahrung. Zugleich seien sie immer auch unterstützend und seelsorgerlich an den Schulen präsent.

Vor diesem Hintergrund leiste Religionsunterricht einen besonderen Beitrag, indem dieser, anders als jedes andere Fach, religiöse und ethische Grundfragen bearbeite und Schülerinnen und Schüler dabei unterstütze, existentielle Fragen zu thematisieren, heißt es in der Erklärung weiter.

Mit Vorsicht und Umsicht in die nächsten Monate – Niedersachsen Corona Krise

Mit Vorsicht und Umsicht in die nächsten Monate

7. Oktober 2020/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM/red.) Am 7. Oktober hat der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil eine Regierungserklärung vor dem Niedersächsischen Landtag zur Corona-Krise abgegeben. Am Freitag, 9. Oktober 2020, tritt dann eine neue Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus für Niedersachsen in Kraft, die wir Ihnen zeitnah im Wortlaut bekannt geben werden. Nachfolgend die Rede von Ministerpräsident Stephan Weil:

Wir befinden uns in Niedersachsen inzwischen im achten Monat der Corona-Krise und wünschen uns alle nichts sehnlicher, als dass dieser Albtraum nun endlich einmal aufhört.

Ohne Frage hat diese Zeit Spuren bei uns allen hinterlassen. Vor allem, das ist jedenfalls meine persönliche Erfahrung, ist die Unbefangenheit weg. Ein gemütlicher Abend mit Freunden ist eben keine Selbstverständlichkeit mehr, ein Treffen mit einem krebskranken Freund vorsichtshalber derzeit nicht möglich und wenn das Niedersachsenderby zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig sogar bei eingeschränkter Zuschauerzahl nicht ausverkauft ist, spricht das Bände.

Noch viel härter trifft die Krise aber diejenigen Menschen, die sich Sorgen um ihr Einkommen und um ihre Existenz machen. Die Arbeitslosigkeit in Niedersachsen ist zum Beispiel coronabedingt etwa ¼ höher als vor einem Jahr, hunderttausende Beschäftigte befinden sich weiterhin in Kurzarbeit und müssen mit deutlich weniger Geld auskommen. Ganz abgesehen von vielen Unternehmen in unserem Land, die nach wie vor nicht wissen, ob sie durchhalten können.

Ich möchte gerne zu Beginn meiner Ausführungen klar zum Ausdruck bringen, dass der Landesregierung alle diese Sorgen und Nöte sehr bewusst sind. In vielen Fällen kämpfen zum Beispiel Wirtschaftsminister Althusmann und ich derzeit intensiv um die Rettung von Arbeitsplätzen, das ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir kennen auch die anhaltende große Belastung, die z.B. die Menschen im Pflegewesen und den Gesundheitsämtern unverändert auf ihren Schultern tragen. Wir sind alle sehr dankbar für dieses Engagement.

Aber allen unseren Wünschen zum Trotz lautet die Wahrheit: Es ist kein Ende der Pandemie in Sicht und wir haben in den nächsten Monaten eine weitere Herausforderung zu bestehen. Wir müssen uns dieser Tatsache stellen.

Die Entwicklung der Infektionen spricht eine deutliche Sprache. In europäischen Nachbarstaaten steigen die Infektionszahlen rasant an, das gilt z.B. auch für unser Nachbarland Niederlande. Wir reagieren darauf mit den bekannten Quarantäneregeln. Ergänzend werden wir, wie auch die anderen Grenzländer, weiterhin den kleinen Grenzverkehr mit einem 24-Stunden-Aufenthalt aufrechterhalten. In Deutschland verzeichnen vor allem die Metropolen viele Neuinfektionen, und insgesamt hat sich das Infektionsniveau in Deutschland in den letzten Wochen verdoppelt.

Das gilt leider auch für Niedersachsen. Unsere Zahlen sind fast immer um einiges niedriger als der Bundesdurchschnitt, aber eben auch spürbar steigend und am vergangenen Samstag war mit mehr als 270 Neuinfektionen ein vorläufiger Höhepunkt erreicht.

Das ist kein Grund für Panik, aber allemal zur Vorsicht. Natürlich sind wir wesentlich besser aufgestellt, als vor acht Monaten. Wenn die Infektionszahlen nicht sprunghaft, sondern nach und nach steigen, ist das der Erfolg von vielen Vorbeugemaßnahmen und vor allem auch der ausgezeichneten Arbeit in den Gesundheitsämtern.

Ausdrücklich richtig ist auch der Hinweis, dass die Situation in den Krankenhäusern weiterhin unauffällig ist. Das hängt zusammen mit dem wesentlich niedrigeren Durchschnittsalter von infizierten Menschen gegenüber der Situation von vor einem halben Jahr.

Aber Vorsicht an der Bahnsteigkante: Je mehr Menschen in unserer Gesellschaft infiziert sind, desto größer ist auch das Risiko, dass die besonders gefährdeten Gruppen erfasst werden. Der große Ausbruch in einem Pflegeheim in Vechta mit zwei Todesfällen ist dafür ein warnendes Beispiel. Und ein überschaubares Infektionsrisiko ist auch die Grundlage dafür, dass Kinder in die Kita und Schülerinnen und Schüler in die Schulen gehen können. Gestern hatten 84 unserer 3.000 Schulen teilweise den Präsenzunterricht eingestellt. Das ist weiterhin eine überschaubare Zahl, zu der bis morgen noch die insgesamt geschlossenen Schulen im Landkreis Friesland hinzu zu rechnen sind, ab morgen nicht mehr. Aber die Risiken für die Gesamtentwicklung sind dennoch unübersehbar.

Wir müssen deswegen alle Menschen in Niedersachsen herzlich bitten: Bleiben Sie vorsichtig! Helfen Sie mit, dass es keine neuen Infektionen gibt! Diese Bitte richtet sich insbesondere auch an die jüngeren Menschen, denen naturgemäß manche Einschränkungen womöglich schwerfallen. Aber es hilft nichts: Nur, wenn wir alle vernünftig sind, können wir frei und sicher leben. Wenn zu viele von uns unvernünftig sind, riskieren wir die Gesundheit von vielen anderen Menschen und auch Einschränkungen unserer persönlichen Freiheit. Wir haben es selbst in der Hand!

Ein solcher Appell ersetzt natürlich keine politische Strategie für die jetzt folgende kältere Jahreszeit. Das war auch der durchgängige Tenor einer weiteren Konferenz der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs und -chefinnen der Länder in der vergangenen Woche: Die Infektionsrate steigt spürbar und wir müssen uns noch mehr auf die Vorsorge konzentrieren.

Die Ergebnisse dieser Runde sind auch mit eingeflossen in die Neuordnung der Corona-Verordnung, die übermorgen in Kraft treten wird. Sie wissen, dass wir diesen Schritt einige Male hinausgeschoben hatten, um zunächst einmal mehr Gewissheit über die weitere Entwicklung zu erlangen. Diese Gewissheit haben wir nun – und es ist derzeit leider keine gute Gewissheit, denn das Infektionsgeschehen spricht eine deutliche Sprache.

Handelt es sich dabei um eine Verschärfung oder um eine weitere Lockerung? Meine Antwort lautet: Weder noch.

Wir ziehen Lehren aus den bisherigen Erfahrungen und wir halten fest an einem anhaltend hohen Schutzniveau für die Menschen in Niedersachsen.

Grundlage ist eine noch stärkere Betonung der AHA-Regeln: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske – das ist und bleibt das Fundament des Infektionsschutzes. Ergänzend ist in dieser Jahreszeit noch das Stichwort „Lüften“ in geschlossenen Räumen hinzuzufügen.

Wir bemühen uns in der Verordnung darum, auf dieser Grundlage klare Regeln festzulegen, die für Bürgerinnen und Bürger gut verständlich sind.

Kurz gesagt: Draußen ist keine Maske nötig, es sei denn, der Mindestabstand ist nicht sichergestellt. In geschlossenen Räumen dagegen ist eine Maske nötig, es sei denn, der Mindestabstand ist sichergestellt. Und für alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen ist hinzuzufügen: Die sorgfältige Aufstellung von Hygienekonzepten und deren konsequente Beachtung sind unverzichtbar.

Auf Basis dieser relativ einfachen Aussagen haben wir unsere Verordnung deutlich kürzer fassen und in weiten Bereichen zugleich die bisherigen Regelungen beibehalten können. Ganz ohne besondere Regeln für besondere Bereiche geht es aber auch in Zukunft nicht.

Ein besonders Wort ist in diesem Zusammenhang aber nötig zu den Zusammenkünften, sei es im privaten Rahmen, sei es in öffentlichen Räumen. In dieser Hinsicht sind unsere bisherigen Erfahrungen durchaus unterschiedlich:

Positiv sind die Erfahrungen in vielen Gaststätten, Theatern, Kinos und anderen Angeboten. Nach unserem Eindruck wird dort die Vorsorge sehr ernst genommen, auch wenn sich alle genannten Bereiche in einer erheblichen wirtschaftlichen Not befinden.

Umgekehrt gibt es negative Erfahrungen mit größeren Zusammenkünften im privaten Sektor. Es gibt nicht wenige Beispiele dafür, dass bei solchen Zusammenkünften und auch in größerer Zahl kein Abstand, keine Maske, keine Hygieneregeln beachtet werden. Das gilt etwa bei Scheunenpartys und Zusammenkünften von Großfamilien, von denen aus manchen Regionen berichtet wird. Die Sorgen in diesem Bereich beschränkt sich übrigens nicht auf Niedersachsen, wie aus dem Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern in den letzten Wochen deutlich geworden ist. Auch in der Wissenschaft gelten solche Zusammenkünfte als einer der wichtigsten Infektionsherde.

Bislang haben wir in Niedersachsen auf zahlenmäßige Begrenzungen im privaten Bereich, verzichtet. Unter dem Eindruck dieser Erfahrung glauben wir allerdings nunmehr, dass eine Begrenzung notwendig ist. Dabei wollen wir selbstverständlich die privaten Aktivitäten in einem engeren Rahmen unberührt lassen. Wenn allerdings viele Menschen zusammenkommen, ist auch das Risiko größer. Deswegen soll künftig eine Grenze von 25 Personen bei privaten Zusammenkünften in privaten Räumen gelten. Normale Geburtstags- oder Familienfeiern sollten damit auch weiterhin möglich sein. Draußen gilt eine Grenze von 50 Personen.

Wir wollen damit natürlich den Menschen in Niedersachsen nicht die Geselligkeit vermiesen. Deswegen ist vorgesehen, den Rahmen für Gaststätten und andere öffentlich zugängliche Räume auf der Grundlage eines Hygienekonzepts zu erweitern. In dieser Hinsicht soll eine Besucherzahl von 100 Menschen als Obergrenze dienen und die bisherige Beschränkung auf besondere Anlässe entfallen.

Wir verbinden damit die Hoffnung, dass Feiern da stattfinden, wo sie unter professionellen Bedingungen stattfinden und damit sicherer sind. Die Gastwirte in Niedersachsen haben selbst das größte Interesse daran, dass es in ihren Betrieben zu keinen Infektionen kommt und darauf setzen wir.

Wir haben uns diese Umstellung nicht leichtgemacht und sehr sorgfältig diskutiert. Im Ergebnis sind wir allerdings überzeugt davon, dass wir aus unseren Erfahrungen nun einmal Schlüsse ziehen müssen und das tun wir in der gebotenen Form.

Mehr Möglichkeiten sollen demgegenüber Kinos, Theater und andere Kulturstätten erhalten. Mit einer Schachbrett-Belegung, guten Belüftungsanlagen und sorgfältigen Hygienemaßnahmen vor und nach den Veranstaltungen kann die Platzkapazität besser ausgenutzt werden. Parallel dazu gibt es das Programm des MWK „Niedersachsen dreht auf“, mit dem verstärkt Kulturveranstaltungen gefördert werden. Kurz gesagt: Wir wollen, dass Künstlerinnen, Künstler und Kreative wieder mehr Arbeit haben, denn das nutzt ihnen am meisten!

Die Corona-Verordnung ist das rechtliche Gerüst des Infektionsschutzes in Niedersachsen. Ich weiß aber sehr wohl, dass Corona nicht durch Rechtsetzung allein beherrschbar ist. Grundlage ist und bleibt vielmehr das persönliche Verhalten der Bürgerinnen und Bürger. Aus eigener Einsicht heraus nicht nur aus Rechtstreue, müssen wir alle unseren Beitrag leisten.

Parallel dazu hat aber selbstverständlich auch das behördliche Vorgehen eine große Bedeutung. Zwischen dem Land und den Kommunen gibt es hierzu eine enge Abstimmung. Die dabei entwickelten Regeln sind jetzt in einem Handlungskonzept zur Bekämpfung möglicher Steigerungen von Infektionszahlen zusammengefasst worden.

In vier Stufen wird das Vorgehen adäquat zu der jeweiligen Lage bestimmt. Dabei möchte ich noch einmal unseren dezentralen Ansatz hervorheben: Regionalität und lokaler Bezug haben sich in unserem Flächenland gerade bei einem erhöhten Infektionsaufkommen sehr bewährt. Landkreise und kreisfreie Städte handeln angemessen und konsequent, so dass vorübergehende Hotspots eingedämmt werden konnten. Das bleibt auch die weitere Grundlage unseres Vorgehens.

Unser Ziel ist es gerade, landesweite Maßnahmen so gut wie irgend möglich zu vermeiden. Ich bin überzeugt davon, dass dieser Weg richtig ist und verbinde diese Feststellung mit einem herzlichen Dank an die niedersächsischen Kommunen für ihre erfolgreiche Arbeit, gerade auch in schwierigen Situationen!

Das alles klingt in Ihren Ohren wahrscheinlich besorgt und wir sind als Landesregierung in der Tat „gewahr“, wie es auf gut niedersächsisch heißt. Gibt es also keine Hoffnungsschimmer? Doch, die gibt es und ich will sie hier nicht unterschlagen:

Nach Ankündigung des Bundes sollen sehr schnell Schnelltests zur Verfügung stehen, und das wäre ein echter Fortschritt. Für Pflegeheime und Krankenhäuser soll auch die Finanzierung sichergestellt werden, dort ist der Einsatz als erstes vorgesehen. Ich hoffe sehr, dass wir auf diese Weise besondere Risikoherde noch wesentlich schneller und besser unter Kontrolle zu bekommen. Bestenfalls gelingt es auf dieser Grundlage, gleichzeitig mehr Sicherheit und mehr Freiheit z.B. bei Besuchsregelungen zu ermöglichen.

Nach dieser ersten Stufe ist sicher eine Ausdehnung zu erwarten, über deren Grundsätze zwischen Bund und Ländern zu sprechen ist. Von anlasslosen Tests zunächst abzusehen und sich auf Risiken und besondere Anlässe zu konzentrieren, erscheint mir dabei der richtige Weg.

Fortschritte sind ebenfalls aus dem Bereich der Impfstoffforschung zu berichten. Weltweit befinden sich inzwischen neun Impfstoffkandidaten in einer klinischen Erprobung und erste Teillieferungen von zugelassenen Impfstoffen sind womöglich am Jahresanfang möglich, das ist jedenfalls die Hoffnung. Auch in Niedersachsen sind wir mit dem HZI, der MHH sowie Einrichtungen wie TWINCORE und dem Deutschen Zentrum für Infektionsforschung (DZIF) in der Impfstoffforschung dabei.

Als Land bereiten wir uns auch in dieser Hinsicht vor: Impfbesteck wird beschafft, die Logistik und die Kühlung des Impfstoffs werden sichergestellt und gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen werden Impfzentren vorbereitet.

Allerdings muss ich auch Wasser in den Wein gießen: Wir wissen eben nicht, wann ein Impfstoff tatsächlich zur Verfügung steht. Außerdem werden voraussichtlich zwei Impfungen im Abstand von vier bis sechs Wochen notwendig sein. Und schließlich müssen wir in Anbetracht des weltweiten riesigen Bedarfs auch ansonsten mit Verzögerungen rechnen.

Aber immerhin: Wie lange es nun auch genau dauern wird, bis durch Impfungen eine Herdenimmunität erreicht werden kann – alleine die Fortschritte der Forschung werden viele von uns und auch ich ganz persönlich als ausgesprochen ermutigend empfinden.

Das ist also das Bild, das sich uns derzeit darstellt: Wir sind am Beginn der kälteren Jahreszeit und wir starten von einem höheren Infektionsniveau aus, als wir es uns gewünscht hätten. Deswegen sind Risiken unübersehbar, deswegen müssen wir den Infektionsschutz auch weiter in den Mittelpunkt unseres Vorgehens stellen.

Und zugleich wissen wir, was wir können: Deutschland und auch Niedersachsen sind heute wesentlich besser vorbereitet als vor acht Monaten. Der weit überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger macht mit und hilft durch eigene Vorsicht, das Virus in Schach zu halten. Und die Forschung macht uns noch nicht ganz schnell, aber immerhin doch absehbar Hoffnung, Corona zurückzudrängen.

Bis dahin muss es bei unseren Zielen bleiben: Wir wollen Leben retten! Wir wollen die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern schützen!

Wir wollen unser Gesundheitswesen handlungsfähig erhalten! Und wir wollen unserer Wirtschaft die dringend notwendige Möglichkeit zur Erholung geben!

Die nächsten Monate versprechen durchaus anstrengend zu werden, da müssen wir nicht darum herumreden. Aber die Bundesrepublik ist doch insgesamt mit dieser Herausforderung bisher um einiges besser klargekommen als manche andere Gesellschaft. In Niedersachsen gilt das sogar noch einmal stärker. Das können wir auch in der nächsten Etappe wieder schaffen, wenn wir uns anstrengen!

Vielleicht geht es Ihnen so wie mir: Den Satz „Noch nie habe ich so gern in Deutschland gelebt“ habe ich noch niemals zuvor so oft gehört wie in den letzten Monaten. Da ist doch auch etwas dran. Ein Staat, der besonnen und gleichzeitig auch konsequent vorgeht. Eine Gesellschaft, in der sich viele Menschen um den Zusammenhalt kümmern und sich ihrer ganz persönlichen Verantwortung bewusst sind.

Lassen Sie uns mit Vorsicht und mit Umsicht in die nächsten Monate gehen. Das ist die beste Grundlage dafür, diese Krise auch weiter erfolgreich zu meistern.

Vorsorgliches Handlungskonzept zur Bekämpfung eines gegebenenfalls weiter ansteigenden Infektionsgeschehens in der COVID-19 Pandemie – covid19

Vorsorgliches Handlungskonzept zur Bekämpfung eines gegebenenfalls weiter ansteigenden Infektionsgeschehens in der COVID-19 Pandemie

5. Oktober 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Zahl der mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 infizierten Menschen in Niedersachsen ist nach wie vor moderat, sie steigt aber stetig an. Auch die Belegungszahlen in den Krankenhäusern hier im Land sind derzeit nicht besorgniserregend. Bislang konnten auch alle örtlichen Corona-Ausbrüche, sogenannte Hotspots mit stärker steigenden Infektionszahlen, nach kurzer Zeit eingedämmt und das Infektionsgeschehen zurückgeführt werden.

„Dies ist unserer klaren Strategie im Kampf gegen das Corona-Virus zu verdanken, die auf konsequente Kontaktnachverfolgung und massives Containment vor Ort setzt. Allen daran Beteiligten, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gesundheitsämtern danken wir dafür herzlich“, so Gesundheitsministerin Carola Reimann.

„Auch, wenn es aufgrund dieser Strategie und der aktiven Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen bislang gelungen ist, einen erneuten, sehr starken Anstieg der Infektionen wie im Frühjahr zu vermeiden, müssen wir uns für die nasse und kalte Jahreszeit wappnen. Sie begünstigt eine Ansteckung mit dem Corona-Virus genauso wie mit anderen Infektionskrankheiten,“ sagte Reinmann.

Das Sozial- und das Innenministerium haben deshalb auf Bitten der Staatskanzlei ein vorsorgliches Handlungskonzept zur Bekämpfung eines gegebenenfalls weiter ansteigenden Infektionsgeschehens in der COVID-19 Pandemie entwickelt. „Die Kommunen haben bislang bereits sehr angemessen und wirkungsvoll auf ein vor Ort erhöhtes Infektionsgeschehen reagiert,“ so Innenminister Boris Pistorius.

Pistorius weiter: „Das Handlungskonzept bietet nun allen örtlichen Behörden einen differenzierten Orientierungsrahmen für mögliche weitere Eskalationsstufen.

Im Mittelpunkt des Handlungskonzepts steht das Ziel, einen erneuten landesweiten Shutdown mit seinen erheblichen ökonomischen und sozialen Folgen möglichst zu vermeiden.“

Ausgehend von vier denkbaren Szenarien – sei reichen vom Zustand geringer örtlicher Ausbrüche (grünes Szenario), über ein begrenztes, aber stetiges Wachstum (gelbes Szenario) und schwereren Hotspots (orangenes Szenario) bis hin zu einem massiven und landesweit eskalierenden Infektionsgeschehen (rotes Szenario) – werden fünf Warnstufen definiert (1: Normal; 2: Erhöht; 3: Stark; 4: Sehr stark; 5: Eskalierend). Sie empfehlen den Gesundheitsbehörden vor Ort anhand von Schwellenwerten bestimmte Handlungsansätze. Diese Stufen sind als Orientierungswerte gedacht und stimmen mit den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen überein. Die verbindliche Grundlage der Infektionsschutzmaßnahmen bildet dabei weiterhin die Corona-Verordnung des Landes in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Auch in Niedersachsen bildet dabei die Zahl der in den letzten sieben Tagen laborbestätigt infizierten Personen je 100 Tsd. Einwohner einen wichtigen Maßstab. Mit der sog. Kumulativen Inzidenz korrespondieren im Konzept bestimmte Maßnahmen, die die örtlichen Behörden in Ansehung der jeweiligen Lage und unter Berücksichtigung anderer Informationen ergreifen können. Aktuell befindet sich Niedersachsen landesweit noch im Szenario ‚Grün‘ und in der Warnstufe 1.

In dieser ersten Stufe bis zu einer Inzidenz von 20 stehen vorbereitende Maßnahmen im Vordergrund. Ab einer Inzidenz von 20 empfiehlt sich auf den Stufen 2 und 3 – über die in der Corona-Verordnung vorgeschriebenen Maßnahmen hinaus – die Prüfung weiterer Kontaktbeschränkungen und Restriktionen für private wie öffentliche Veranstaltungen. Bei einem sehr starken oder sogar eskalierenden Infektionsgeschehen der Stufen 4 und 5 (ab 50 Infizierten je 100 Tsd. Einwohnern in sieben Tagen) könnten dann gegebenenfalls zusätzlich örtliche, regionale oder im Extremfall landesweite Einschränkungen ergriffen werden

Polizei und Verwaltungsbehörden können das Schwenken von Reichs- und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit unterbinden – Erlass Reichsflagge

Polizei und Verwaltungsbehörden können das Schwenken von Reichs- und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit unterbinden

1. Oktober 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Neuer Erlass des Innenministeriums: Polizei und Verwaltungsbehörden können das Schwenken von Reichs- und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit unterbinden

Pistorius: „Die Symbolik, die von diesen Flaggen ausgeht, steht für die Ablehnung unserer Verfassung und unserer gemeinsamen Werte“

Das Schwenken von Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen am Rande der Corona-Demo in Berlin am 30.08.2020 vor dem Reichstagsgebäude hat bundesweit für Entsetzen gesorgt. Auf anderen Kundgebungen gegen die Corona-Maßnahmen, an denen auch Reichsbürger, Verschwörungstheoretiker und Rechtsextreme teilnahmen, waren die Flaggen immer wieder zu sehen. Damit die Ordnungsbehörden und die Polizei in Niedersachsen gegen das Zeigen dieser Flaggen entschieden vorgehen können, wurde jetzt (01.10.2020) ein Erlass an die Verwaltungsbehörden und die Polizei herausgegeben, in dem Hinweise zum Umgang mit der öffentlichen Verwendung der Reichskriegsflagge gegeben werden.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Wer diese Flaggen öffentlich schwenkt, zeigt damit eine verfassungsfeindliche Haltung. Diese Flaggen sind Symbole für rechtsextremistische Einstellungen und Ausländerfeindlichkeit. Sie stehen für eine offene Ablehnung der Grundsätze, auf denen unsere Demokratie und unser gesellschaftliches Zusammenleben beruht. Mit diesem Erlass gehen wir entschieden dagegen vor, schaffen Rechtssicherheit und machen den Weg frei für ein leichteres Verbot dieser Flaggen.“

Das Verwenden der Flaggen erfüllt regelmäßig den Tatbestand des § 118 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz, sodass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten ist. Ist dies der Fall, stellt die Verwendung dieser Flaggen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, sodass auch nach den Regelungen des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes im Rahmen der Ermessensausübung das Verwenden der Flagge unterbunden und die Flagge sichergestellt werden kann.

Der Erlass ist ab sofort gültig.

Minister Pistorius zum Karriereende von Bibiana Steinhaus als aktive Schiedsrichterin – Bibiana Steinhaus

Minister Pistorius zum Karriereende von Bibiana Steinhaus als aktive Schiedsrichterin

1. Oktober 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, über die herausragenden Verdienste der ersten Frau, die in Deutschland Spiele der Fußball-Bundesliga der Männer leitete:

„Bibiana Steinhaus hat gestern Abend ihre Karriere als Schiedsrichterin auf dem grünen Rasen beendet. Sie hat damit schon wieder Pionierarbeit geleistet, denn natürlich war sie gestern Abend auch die erste Frau, die ein Endspiel des Supercups der Männer geleitet hat. Siebenmal deutsche Schiedsrichterin des Jahres, viermal beste Schiedsrichterin der Welt, je dreimal war sie bei der WM und EM der Frauen im Einsatz. Dazu kommen diverse Bundesliga- und Zweitliga-Einsätze bei den Männern und Frauen und gestern Abend schließlich der Supercup. Gerade diese Nominierung darf als Würdigung ihrer herausragenden Leistungen und ihrer einmaligen Karriere verstanden werden. Als besonderes Privileg durfte sie zudem 2012 in London das Endspiel der Frauen bei den Olympischen Spielen leiten. Ich habe dieses und diverse andere Spiele gesehen, die sie leitete: Immer umsichtig, immer auf Ballhöhe, immer souverän. Und immer auf Augenhöhe auch mit absoluten Weltstars vor Millionen von Menschen, teils im Focus der Weltöffentlichkeit. Sie hat damit den Grundstein dafür gelegt, dass Frauen gleichberechtigt auf dem Fußballplatz stehen. Ohne sie wäre der Fußball, aber auch andere Sportarten, möglicherweise noch nicht so weit. Dafür danke ich ihr herzlich!

Ich wünsche uns allen, dass viele weitere junge Schiedsrichterinnen Bibiana Steinhaus zum Vorbild nehmen und in ihre zugegebenermaßen großen Fußstapfen treten. Denn das würde insbesondere dem Fußball auch in Zukunft guttun!

Als Niedersächsischer Sportminister habe ich sie im vergangenen Jahr mit der Niedersächsischen Sportmedaille für herausragende Leistungen im Bereich des Sports ausgezeichnet.

Ich kenne Bibiana Steinhaus inzwischen schon seit vielen Jahren, auch als Mitarbeiterin im Referat für Sport im Innenministerium. Und egal ob auf dem Rasen oder bei uns im Haus: Sie ist enorm zuverlässig, was sie tut, hat Hand und Fuß. Genauso ist es jetzt auch mit ihrem Abschied vom aktiven Geschäft auf dem grünen Rasen. Gesagt – getan! Ich bin sehr gespannt, wohin sie ihr Weg gerade in sportlichen Gefilden zukünftig führt, und vor allem wäre ich nicht überrascht, wenn ihr in Zukunft noch die ein oder andere Pionierleistung, gerade in der – so muss man es immer noch formulieren – Männerdomäne Fußball gelänge. Dafür wünsche ich ihr alles erdenklich Gute und viel Erfolg.“

Bundesweite Einigung auf das weitere Vorgehen in der Corona-Krise – Ministerpräsident Stephan Weil

Bundesweite Einigung auf das weitere Vorgehen in der Corona-Krise

29. September 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Heute hat es eine erneute Videokonferenz der Regierungschefinnen und Chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin und Mitgliedern des Bundeskabinetts gegeben. Es bestand Einigkeit dahingehend, dass Deutschland die Corona-Krise auch dank der engen und konstruktiven Zusammenarbeit der Länder untereinander und mit dem Bund bislang vergleichsweise gut bewältigt hat.

„Auch aus Sicht der Niedersächsischen Landesregierung hat es sich bewährt, auf bundesweite Regeln zu Abstand, Hygiene und Alltagsmasken zu setzen, Teststrategien miteinander abzustimmen und Kontaktnachverfolgungen sicherzustellen und auf regionale Hotspots gezielt regional zu reagieren,“ so Ministerpräsident Stephan Weil am frühen Abend.

Einig sei man sich im Länderkreis und mit der Bundesregierung auch darüber, dass angesichts der wenn auch unterschiedlichen, so doch fast flächendeckend ansteigenden Infektionszahlen Vorsorge getroffen werden müsse, um eine Eskalation im Herbst und Winter zu verhindern. Zwar liege die Zahl der Neuinfektionen in Deutschland und erst Recht in Niedersachsen nach wie vor deutlich unter der in einigen europäischen Nachbarländern. Doch auch in Niedersachsen gebe es, so Weil, einen langsamen aber stetigen Anstieg der Corona-Fälle, der nicht mehr auf einigen wenigen regionalen Hotspots beruhe.

Weil: „Wir sehen deswegen auch in Niedersachsen Anlass zur Vorsicht.“ Die Landesregierung plane auf dieser Grundlage in der nächsten Woche für die neue niedersächsische Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus nur Veränderungen, die insgesamt das Schutzniveau stärken.

„Es soll jedoch“, so Weil, „durchaus eine – bereits angekündigte – vorsichtige Umstellung geben. Zukünftig sollen die Regelungen in Niedersachsen eingängiger und die Verordnung kürzer werden. Wo immer möglich sollen allgemeine Regelungen die bisherigen Einzelfallregelungen ersetzen.“ 

Die Details der zukünftigen Verordnung sollen in den nächsten Tagen beraten werden. Die aktuelle Verordnung läuft bis zum 8. Oktober. 

Eine wesentliche Ursache für das auch in Niedersachsen gesteigerte Infektionsgeschehen ist das Feiern unter Missachtung der Abstands- oder Maskenregelungen. Dazu Stephan Weil: „Wir dürfen es nicht riskieren, dass Feiern ohne Abstand und ohne Maske zu einem immer größeren Risiko werden.“

Man habe sich bundesweit auf die Empfehlung geeinigt, zumindest dann, wenn die 7-Tages-Inzidenz über 35/100.000 steigt, die Höchstzahlen für Feiern in privaten Räumen auf 25 und in angemieteten oder öffentlichen Räumen auf 50 zu begrenzen. Für den Fall einer Überschreitung auch der 50er Grenze in der 7-Tages-Inzidenz wird eine Grenze bereits bei 10 bzw. 25 Personen empfohlen. Eine Festlegung niedrigerer Werte bzw. Inzidenzen bleibt den Ländern oder Kommunen unbenommen. Weil: „In den nächsten Tagen werden wir diskutieren, in welcher Weise dieser Teil des heutigen MKP-Beschlusses für Niedersachsen umgesetzt wird.“

Bundesweit sollen – so eine weitere Einigung in der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Kanzlerin – Gastwirte in Zukunft die Kontaktdaten ihrer Gäste auf Plausibilität überprüfen. Verstöße dagegen sollen mit einem Bußgeld von mindestens 50 Euro geahndet werden.   

Die bereits Ende August vereinbarte Änderung der Teststrategie für Rückkehrer aus Risikogebieten soll und muss schnellstmöglich umgesetzt werden, auch darüber war man sich einig. Bis dahin bleibt es bei dem aktuellen Verfahren, also auch bei dem Testangebot an den Flughäfen.

Abschließend Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir dürfen uns von den hier bei uns noch vergleichsweise niedrigen Infektionszahlen nicht täuschen lassen. Die Kurve geht auch in Niedersachsen langsam, aber stetig nach oben und auch wir sind nicht vor einer Eskalation gefeit. Ich appelliere deshalb an das Verantwortungsgefühl aller Niedersächsinnen und Niedersachsen gerade auch der jüngeren und vermeintlich weniger gefährdeten: Bitte nehmen Sie das mit Corona verbunden Risiko ernst! Auch bei jungen Menschen gibt es schwerwiegende Krankheitsverläufe und langanhaltende Folgewirkungen. Aber schon der Schutz der älteren und der vorerkrankten Menschen in unserem Land sollte Grund genug sein, auch und gerade jetzt im Herbst und Winter die Regeln zu beachten und sich beim Reisen und Feiern zurückzuhalten. Es ist der Landesregierung ein großes Anliegen, dass unsere Krankenhäuser nicht an Kapazitätsgrenzen kommen, dass die Kinder und Jugendlichen in unserem Land auch in den nächsten Monaten gute Bildung und Betreuung erhalten und dass unsere Unternehmen sich von den Belastungen der letzten Monate erholen können und nicht erneut den Betrieb zurückfahren müssen. Wir müssen gerade in den nächsten Monaten, in denen uns Kälte und Nässe wieder mehr in die Innenräume zwingen, alles uns Mögliche dafür tun, das Infektionsgeschehen gering zu halten: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske und Lüften.“

Rechtmäßigkeit von Section Control abschließend gerichtlich festgestellt – section control

Rechtmäßigkeit von Section Control abschließend gerichtlich festgestellt

28. September 2020/in Niedersachsen, Verkehr

HANNOVER (PM). Der seit Anfang 2019 bestehende Rechtsstreit über die Abschnittskontrolle, Section Control, ist mit einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts nunmehr endgültig abgeschlossen. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Antrag eines Klägers auf Zulassung der Revision zurückgewiesen. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg rechtskräftig. Hier hatte das Gericht die Rechtmäßigkeit der Abschnittskontrolle bestätigt.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, begrüßte diese Entscheidung: „Die Einführung von Section Control war mir angesichts der damit verbundenen positiven Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit in Niedersachsen ein besonderes Anliegen. Denn klar war von vornherein: Der Einsatz von Section Control kann einen wesentlichen Beitrag für mehr Verkehrssicherheit leisten. Vor allem ist Section Control ein Ansatz für mehr Gerechtigkeit und Akzeptanz im Gegensatz zu stationären Blitzern, weil die Geschwindigkeit über einen längeren Zeitraum gemessen wird. Wie bei jeder neuen Technologie war aber auch beim Start von Section Control klar, dass es einige rechtliche und tatsächliche Hürden auf dem Weg bis zur hundertprozentigen Einsatzreife geben kann. Gerade vor diesem Hintergrund bin ich froh, dass wir diesen Schritt als erstes Bundesland seinerzeit gewagt haben und die Rechtmäßigkeit der Abschnittskontrolle jetzt abschließend gerichtlich bestätigt wurde. Damit steht auch anderen Bundesländer die Möglichkeit offen, dem niedersächsischen Beispiel zu folgen und diese innovative Technik zukünftig bei sich auf geeigneten Strecken einzusetzen.“

Der Polizeipräsident der Polizeidirektion Hannover, Volker Kluwe, ergänzte: „Mit der Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts wurde höchstrichterlich bestätigt, dass es sich bei dem Streckenradar Section Control um ein modernes und rechtskonformes Mittel der Geschwindigkeitsüberwachung handelt. Ich freue mich, dass damit Klarheit für alle Beteiligten geschaffen wurde.“

Hintergrund:

Die Abschnittskontrolle bezeichnet ein System zur Überwachung der Geschwindigkeit im Straßenverkehr, bei dem die Geschwindigkeit nicht an einem bestimmten Punkt, sondern die Durchschnittsgeschwindigkeit über eine längere Strecke gemessen wird. Die Vorteile dieser Technik liegen darin, dass sie für die Verkehrsteilnehmenden eine gerechtere Methode darstellen, da jede Fahrzeuggeschwindigkeit streckenbezogen gemessen und nur die durchschnittliche Überschreitung verfolgt wird. Diese gerechtere Methode führt zu deutlich mehr Akzeptanz der Abschnittskontrolle gegenüber den punktuellen Blitzern. Das Messsystem dient der Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit im gesamten überwachten Streckenabschnitt. Dadurch werden eine spürbare Harmonisierung des Verkehrsflusses und damit eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erreicht.

Niedersachsen hatte den Betrieb der Abschnittskontrolle am 19. Dezember 2018 an der Bundesstraße 6 im südlichen Bereich der Region Hannover zwischen den Orten Gleidingen und Laatzen aufgenommen. Dagegen hat ein Kläger vor dem Verwaltungsgericht Hannover geklagt. Das Klageverfahren erreichte später das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, das im November 2019 die Klage gegen die Abschnittskontrolle auch im Hauptsacheverfahren abgewiesen und damit die Rechtmäßigkeit dieser Anlage bestätigt hat. In dem Urteil wurde die Revision ausdrücklich nicht zugelassen. Dagegen hat sich der Kläger mit einem Antrag an das Bundesverwaltungsgericht gewandt, das diesen Antrag nunmehr abgewiesen hat. Damit ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts aus November 2019 rechtskräftig und die Rechtsmäßigkeit von Section Control abschließend gerichtlich festgestellt.

Feuerwehrbericht 2019: Zahl der Einsatzkräfte konstant – BGPress 4232

Feuerwehrbericht 2019: Zahl der Einsatzkräfte konstant

24. September 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat heute (24.09.2020) den Jahresbericht 2019 der niedersächsischen Feuerwehren vorgestellt. Insgesamt waren im vergangenen Jahr 126.596 Einsatzkräfte für die niedersächsischen Freiwilligen Feuerwehren im Einsatz. Der Anteil der Frauen in den Freiwilligen Feuerwehren hat sich, ebenso wie die Anzahl von Kindern und Jugendlichen, weiter erhöht.

Pistorius: „Die Feuerwehr ist insbesondere bei Kindern und Jugendlichen sehr beliebt. Über 44.800 Mädchen und Jungen sind in Niedersachsen in den Kinder- und Jugendfeuerwehren aktiv, das ist ein neuer Höchststand in diesem Bereich. Es freut mich zudem, dass immer mehr Frauen Teil der niedersächsischen Wehren sind. Die Gesamtzahl der Einsatzkräfte ist in den Freiwilligen Feuerwehren im Vergleich zum Vorjahr insgesamt minimal um 0,3 Prozent gesunken, was auch vor dem Hintergrund des demographischen Wandels erklärbar ist. Wir werden auch weiterhin zielgerichtet für den Dienst in den niedersächsischen Feuerwehren werben.“

Die Mitgliederzahlen in der Einsatzabteilung der Freiwilligen Feuerwehren sind gegenüber dem Vorjahr um 382 Einsatzkräfte auf 126.596 Einsatzkräfte leicht um 0,3 Prozent gesunken. Der Frauenanteil in den Feuerwehren hat sich insgesamt dagegen weiter auf nunmehr 12,4 Prozent erhöht.

Eine zentrale Rolle bei der Zukunftsstrategie der Feuerwehr in Niedersachsen spielt die Ausbildung an der Niedersächsischen Akademie für Brand- und Katastrophenschutz (NABK). Aktuell stehen je 350 Ausbildungsplätze für die jeweiligen Kurzlehrgänge an den beiden Standorten in Celle und Loy allen niedersächsischen Feuerwehrkindern, -frauen und -männern zur Verfügung. Insgesamt haben im vergangenen Jahr 11.240 Personen an den Lehrgängen teilgenommen. Klares Ziel im Rahmen der Landesstrategie ist die weitere Verbesserung des quantitativen Lehrgangsangebotes, was insbesondere mit der konsequenten Realisierung des NABK-Bauprojektes einhergeht. Für die in diesem Jahr fertig gestellten Bauvorhaben und die weiteren eingeleiteten Baumaßnahmen nimmt das Land insgesamt rund 19,4 Mio. € in die Hand.

Die Einsatzkräfte sind im Jahr 2019 zu insgesamt über 23.000 Brandeinsätzen und mehr als 57.000 technischen Hilfeleistungen ausgerückt. Das bedeutet einen Rückgang der Einsatzzahlen in Niedersachsen um mehr als 12 Prozent. Dieser Trend zeigt sich auch bei den Fehlalarmierungen, hier konnte nur bei den sogenannten Böswilligen Alarmen ein Anstieg von 6,6 Prozent registriert werden. Minister Pistorius dazu: „Es ist nicht hinnehmbar und verwerflich, wenn jemand Rettungskräfte, Feuerwehr oder Polizei unter Vorspiegelung falscher Tatsachen quasi zum Spaß zu einem Einsatz ruft! Nicht zuletzt kann das richtig teuer werden – zurecht!“

Für besondere Aufmerksamkeit haben 2019 insbesondere zwei Waldbrandereignisse gesorgt: Die Brände in Lübtheen und in der Lieberoser Heide konnten insbesondere auch durch die Unterstützung niedersächsischer Einsatzkräfte erfolgreich bekämpft werden. „Unsere Feuerwehren haben auch bei den Unterstützungseinsätzen außerhalb unseres Bundeslandes großartige Arbeit geleistet. Wir müssen uns auch strategisch darauf vorbereiten, dass insbesondere vor dem Hintergrund des Klimawandels die Anforderungen an unsere Brandschützerinnen und Brandschützer zukünftig weiter spürbar steigen werden. Darauf bereiten wir uns sukzessive mit entsprechenden Maßnahmen vor“, so Pistorius.

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