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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch - neuer Handlungsleitfaden für Fachkräfte – Sexueller Missbrauch

Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch – neuer Handlungsleitfaden für Fachkräfte

16. Oktober 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Sozialministerin Carola Reimann: „Für einen starken Kinderschutz braucht es starke und gut qualifizierte Fachkräfte. Mit dem Handlungsleitfaden gibt es jetzt ein fundiertes Nachschlagewerk für die Praxis“

Pädagogische Fachkräfte in Schule und Kita sind neben den Eltern für viele Kinder die ersten Ansprechpersonen. Ist ein Kind von sexuellem Missbrauch betroffen, bedarf es besonderer Sensibilität und Professionalität. Die Landesstelle Jugendschutz hat jetzt einen Leitfaden veröffentlicht, der als Basisinformation strukturierte Handlungsoptionen aufzeigt. Für Sozialministerin Carola Reimann ist die Publikation eine wichtige Ergänzung des Angebotes für Fachkräfte: „Für einen starken Kinderschutz braucht es starke und gut qualifizierte Fachkräfte. Wir setzen in Niedersachsen auf praxisgerechte Fort- und Qualifizierungsangebote und den kontinuierlichen Austausch untereinander. Mit dem Handlungsleitfaden gibt es jetzt ein fundiertes Nachschlagewerk für die Praxis.“

Erarbeitet wurde die Broschüre im Rahmen des landesweiten Präventionsprojektes „Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch“, das vom Niedersächsischen Sozialministerium gefördert wird.

Der Leitfaden erklärt, bei welchen Anhaltspunkten pädagogische Fachkräfte aufmerksam werden sollten, wie ein Gespräch mit einem betroffenen Kind verlaufen kann und welche Interventionsschritte anschließend sinnvoll sind. Christine Eichholz, Projektkoordinatorin und Autorin der Broschüre: „Weil Kinder selten von sich aus über einen Missbrauch berichten, sollten Fachkräfte aufmerksam für Persönlichkeits- oder Verhaltensveränderungen sein. Sozialer Rückzug, Ängste oder Aggressivität können Anzeichen sein. Manche Kinder testen mit vorsichtigen Andeutungen, wie Erzieherinnen und Lehrkräfte reagieren und sprechen erst nach langem Zögern über einen Übergriff.“

Ein zweiter Schwerpunkt der Broschüre betrifft die Prävention. Damit Schulen, Kitas, Jugendzentren sichere Orte für Kinder sind, sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sich auch grundsätzlich mit dem Thema „Missbrauch“ befassen. In der Broschüre sind Anregungen für die Präventionsarbeit mit Kindern zusammengeführt. Projekte, Bücher, Spiele zu Themen wie „Gefühle“, „Berührungen“, „Geheimnisse“ und Sexualität sind dabei sinnvolle Ansätze. Mit Hinweisen für die praktische Umsetzung im Alltag sowie weiterführenden Literatur- und Materialtipps bietet die Broschüre eine gute Basis für eine vertiefte Auseinandersetzung mit den Facetten des Themas. Andrea Buskotte, Projektleiterin und Referentin für den Arbeitsschwerpunkt Gewaltprävention: „Wir wollen mit der Broschüre Fachkräfte informieren und sie ermutigen, das Thema in den Arbeitsalltag zu integrieren. Viele Einrichtungen arbeiten aktuell an eigenen Schutzkonzepten gegen Missbrauch, diese Prozesse wollen wir mit der Broschüre und mit unserem Projekt unterstützen.“

Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Projektes unter: https://www.jugendschutz-niedersachsen.de/gemeinsam-gegen-sexuellen-missbrauch/

Bestell-Informationen zur Broschüre „Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch – Handlungsorientierungen für Prävention und Intervention“ (DIN A4, 48 Seiten): https://jugendschutz-materialien.de/

Hintergrund und Service

Das Land Niedersachsen fördert die Fortführung des Projektes „Gemeinsam gegen sexuellen Missbrauch“ in 2021 mit 93.200 Euro. Für das Projekt im Zeitraum Oktober 2019 – Dezember 2020 stellt das Land insgesamt 122.000 Euro zur Verfügung.

Niedersachsen verfügt über eine flächendeckende Hilfs- und Beratungsstruktur im Kinder- und Jugendschutz. So gibt es in Niedersachsen aktuell:

•             21 Beratungsstellen im Bereich Gewalt gegen Kinder und Jugendliche,

•             4 Kinderschutzzentren,

•             43 Gewaltberatungsstellen für Mädchen und Frauen,

•             die Kinderschutzambulanz an der MHH,

•             Beratungsstellen gegen sexuellen Missbrauch

•             und zahlreiche weitere Unterstützungsangebote

Sozialministerin Carola Reimann hat in ihrer Amtszeit – ergänzend zu den etablierten Einrichtungen in Hannover und Oldenburg – bereits zwei neue Kinderschutzzentren eröffnet: Das Zentrum in Osnabrück und das Kinderschutzzentrum Nordostniedersachsen mit Standorten in Lüneburg und Stade. Ein weiteres Kinderschutzzentrum ist in Vorbereitung.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kinderschutz-niedersachsen.de und www.jugendschutz-niedersachsen.de.

Beherbergungsverbot in Niedersachsen vorläufig außer Vollzug gesetzt – Oberverwaltungsgericht

Beherbergungsverbot in Niedersachsen vorläufig außer Vollzug gesetzt

15. Oktober 2020/in Niedersachsen

LÜNEBURG (PM). Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 15. Oktober 2020 in einem Normenkontrolleilverfahren die § 1 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Verordnung über Beherbergungsverbote zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Beherbergungs-Verordnung) vom 9. Oktober 2020 vorläufig außer Vollzug gesetzt (13 MN 371/20).

Der Antragsteller betreibt in Niedersachsen einen Ferienpark. Dort vermietet er auch Ferienhäuser. Mit einem Normenkontrolleilantrag vom 13. Oktober 2020 beantragte er die vorläufige Außervollzugsetzung des in § 1 Abs. 1 Satz 1 und § 1 Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Beherbergungs-Verordnung angeordneten grundsätzlichen Verbots, in Hotels, Pensionen, Jugendherbergen und ähnlichen Beherbergungsbetrieben sowie Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Campingplätzen Personen aus einem vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung festgelegten und veröffentlichten Risikogebiet zu touristischen Zwecken zu beherbergen (sog. Beherbergungsverbot). Er macht geltend, die Verbotsregelungen seien zu unbestimmt und das Verbot als solches sei zur Verhinderung weiterer Corona-Infektionen nicht geeignet, nicht notwendig und auch nicht angemessen.

Dieser Antrag hatte Erfolg. Der 13. Senat stellte deutlich heraus, dass auch angesichts der derzeit stark steigenden Infiziertenzahlen in vielen Teilen des Bundesgebiets und Niedersachsens die gesetzlichen Voraussetzungen für ein staatliches Handeln durch infektionsschützende Maßnahmen erfüllt seien.

Das in der Niedersächsischen Corona-Beherbergungs-Verordnung konkret angeordnete Beherbergungsverbot erweise sich bei summarischer Prüfung aber als rechtswidrig. Das Verbot sei schon nicht hinreichend bestimmt. Es erfasse Personen „aus“ Risikogebieten, ohne festzulegen, ob diese Personen dort einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben müssten oder ein kurzzeitiger Aufenthalt genüge.

Das Verbot stelle sich auch nicht als notwendige infektionsschutzrechtliche Schutzmaßnahme dar. Angesichts des engen Anwendungsbereichs (Übernachtungen zu touristischen Zwecken in Beherbergungsbetrieben, nicht aber bloße Einreisen und Aufenthalte ohne Übernachtungen zu jedweden Zwecken, unter anderem Fahrten von Berufspendlern und Heimreisen niedersächsischer Bürgerinnen und Bürger aus Urlauben in innerdeutschen Risikogebieten) und zahlreicher Ausnahmen (unter anderem negativer Corona-Test, „triftiger Reisegrund“ und Einzelfallausnahmen des Gesundheitsamts) erfasse das Verbot von vorneherein nur einen sehr begrenzten Ausschnitt des Reisegeschehens und könne auch nur insoweit überhaupt eine Wirkung auf das Infektionsgeschehen entfalten. Es sei zweifelhaft, ob ein derart begrenztes Verbot geeignet und erforderlich sei. Das Beherbergungsverbot beziehe sich auch auf Sachverhalte, die jedenfalls nicht offensichtlich mit einer erhöhten Infektionsgefahr verbunden seien. Dies gelte für die Beherbergung als solche, aber auch für die eigentlichen Reisen. Der Antragsgegner habe auch auf Nachfrage des Senats keine nachvollziehbaren tatsächlichen Erkenntnisse dazu präsentieren können, welche Zahl von infizierten Personen in den letzten Wochen im Bundesgebiet und in Niedersachsen auf Reisen innerhalb des Bundesgebiets zurückzuführen seien. Aber auch die in der Verordnung vorgenommene schlichte Anknüpfung an Infiziertenzahlen in einem Gebiet sei nicht ausreichend, um für alle Personen in einem solchen Gebiet eine einheitliche Gefahrenlage anzunehmen und diesen gegenüber unterschiedslos generalisierende infektionsschutzrechtliche Maßnahmen zu treffen. Der Verordnungsgeber müsse vielmehr vorhandene oder zumutbar zu ermittelnde tatsächliche Erkenntnisse zum Infektionsgeschehen in dem betroffenen Gebiet, etwa bei zu lokalisierenden und klar eingrenzbaren Infektionsvorkommen, in einer differenzierten Betrachtung berücksichtigen. Gegenüber Personen aus einem Risikogebiet, das außerhalb Niedersachsens liege, könne das Verbot auch tatsächlich kaum vollzogen werden. Für diesen Personenkreis gelte das Verbot nach § 1 Abs. 3 der Verordnung nur dann, wenn spätestens im Zeitpunkt ihrer Einreise nach Niedersachsen das Gebiet, aus dem sie einreisen, vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung als Risikogebiet veröffentlicht worden sei. Der danach maßgebliche Zeitpunkt der Einreise nach Niedersachsen werde aber weder dokumentiert noch sei er vom Betreiber eines Beherbergungsbetriebs nachzuprüfen.

Unter Berücksichtigung dieser Zweifel an der Eignung und Erforderlichkeit des Verbots greife dieses jedenfalls unangemessen in die grundrechtlich geschützte Berufsausübungsfreiheit der Betreiber von Beherbergungsbetrieben ein. Das Verbot bewirke eine gravierende organisatorische Belastung und könne zu erheblichen finanziellen Einbußen führen. Die Verbotswirkungen würden durch die Ausnahmen nicht deutlich gemildert. Insbesondere die Möglichkeit, eine Ausnahme von dem Verbot durch einen negativen Corona-Test zu erlangen, dürfte angesichts nur begrenzter theoretischer und bereits heute tatsächlich weitgehend ausgenutzter Testkapazitäten praktisch kaum zum Tragen kommen und auch der erstrebten Priorisierung von Testungen nach der Infektionswahrscheinlichkeit widersprechen.

Die vorläufige Außervollzugsetzung ist allgemeinverbindlich, d.h. die außer Vollzug gesetzten Regelungen sind von den darin genannten Beherbergungsbetrieben mit sofortiger Wirkung nicht mehr zu beachten.

Der Beschluss ist unanfechtbar.

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung teilte am Nachmittag mit, dass die Niedersächsische Landesregierung zur Kenntnis nimmt, dass das Oberverwaltungsgericht Lüneburg das Beherbergungsverbot im einstweiligen Rechtschutzverfahren außer Vollzug gesetzt hat. Damit wird die entsprechende Verordnung in Niedersachsen bis auf weiteres nicht mehr angewandt. Den Landkreisen und kreisfreien Städten steht es frei, bei entsprechenden Gefahrenlagen ihrerseits ggfs. konkreter gefasste, gezieltere Maßnahmen zu ergreifen. Im Übrigen werden die Argumente des Oberverwaltungsgerichts genau analysiert und bei etwaigen weiteren Maßnahmen der Landesregierung berücksichtigt werden.

Ungeachtet der heutigen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg werden alle Bürgerinnen und Bürger aus Hotspots innerhalb und außerhalb Niedersachsens herzlich gebeten, freiwillig auf touristische Reisen zu verzichten, um eine weitere Ausbreitung des Virus so weit wie möglich zu verhindern.

Wieder stärker Homeoffice nutzen – Homeoffice© Bernd Günther

Wieder stärker Homeoffice nutzen

15. Oktober 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red.). Im Moment steigen die Zahlen der Neuinfektionen im Bundesgebiet stark an. Neben den gestern vereinbarten schärferen Regelung zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer die schon im Frühjahr begonnenen Möglichkeiten der Nutzung von Homeoffice in Anbetracht der sich immer entwickelnden Lage überlegen. Das Robert Koch-Institut vermeldete heute mehr als 6.600 Neuinfektionen im Bundesgebiet und somit die höchste Zahl seit Beginn der Pandemie.

Angesichts steigender Corona-Infektionszahlen ruft Niedersachsen Gesundheitsministerin Carola Reimann alle Unternehmen auf, Homeoffice wieder stärker zu nutzen:

„Die Zahlen der Neuinfektionen der letzten Tage sprechen eine klare Sprache. Die Pandemie ist noch nicht bezwungen. Dabei werden die kommenden Wochen entscheidend sein, ob das Infektionsgeschehen unter Kontrolle bleibt.

Deshalb ist es jetzt wichtig, die Zahl der Kontakte so weit wie möglich zu begrenzen.

Corona hat dem Arbeiten im Homeoffice einen richtigen Schub gegeben. Und doch sehe ich, dass die Zahl an Pendlerinnen und Pendlern genauso wie der Beschäftigten, die wieder täglich in den Unternehmen sind, stetig zunimmt.

Deswegen rufe ich alle Unternehmen auf, die guten Erfahrungen der letzten Monate mit der mobilen Arbeit weiter zu nutzen!“

Regeln zur Pandemiebekämpfung werden verschärft – Zweite Welle

Regeln zur Pandemiebekämpfung werden verschärft

15. Oktober 2020/in Niedersachsen

BERLIN (red.). Bei dem gestrigen Treffen der Bundeskanzlerin Angela Merkel und den Ministerpräsidenten und Ministerpräsidentinnen der Bundesländer gab es nach zähem Ringen doch in vielen Punkten eine Einigung zur Bekämpfung der sprunghaft angestiegenen Infektionszahlen. Heute früh meldete das Robert Koch-Institut (RKI) die höchste Anzahl an Neuinfektionen mit 6.638 Fällen seit Ausbruch der Pandemie.

Auf folgende Punkte konnte man sich nach stundenlanger Debatte in Berlin zwischen der Kanzlerin und den Länderchefs einigen:

In Corona-Hotspots gelten maximal zehn Teilnehmer bei Treffen im öffentlichen Raum

Sobald der Inzidenzwert bei Neuinfektionen 50 übersteigt, sich nur noch maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. Wenn diese Maßnahme nicht zur Abschwächung führt, wird der Wert auf fünf Personen oder Angehörigen aus zwei Hausständen reduziert.

Sperrstunden in der Nacht ab 23 Uhr bei einem Inzidenzwert über 50

In den Gemeinden oder Städten, in denen die Neuinfektionen über 50 liegen und stark steigen, wird es in Zukunft eine Sperrstunde für die Gastronomie ab 23 Uhr geben. Diese geht einher mit einem Ausschankverbot für Alkohol. Ab einem Inzidenzwert oberhalb von 35 bis 50 gilt die Sperrstunde als Empfehlung.

Verschärfung der Regeln bei Feiern im öffentlichen und privaten Raum

Den Bundesbürgern wird dringend empfohlen, zu überlegen, ob bei der derzeitigen Situation private Feiern unbedingt durchgeführt werden müssen. Gerade die Feiern in privater Umgebung haben in den letzten Wochen zu erheblichen Infektionszahlen geführt. Deshalb wird in Regionen mit einem Inzidenzwert ab 35 Infektionen auf 100.000 Einwohner eine Teilnehmergrenze festgelegt. Dort gelten ab diesem Wert maximal 25 Personen im öffentlichen Raum und 15 Personen in privaten Räumlichkeiten.

Sobald der Grenzwert von 50 überschritten ist, sollen die Regeln zusätzlich verschärft werden. Hiernach dürfen dann nur noch maximal zehn Person im öffentlichen Raum an Feiern teilnehmen. Im privaten Bereich ist die Teilnehmerzahl dann ebenfalls auf zehn Personen aus maximal zwei Hausständen zu reduzieren.

Die Maskenpflicht wird auch verschärft und der neuen Grenzwert auf 35 festgelegt

Bei den Gemeinden und Städten mit erheblich ansteigenden Neuinfektionen soll das Tragen einer Mund- / Nasenbedeckung verschärft werden. Wenn der Inzidenzwert innerhalb von sieben Tagen die Zahl 35 übersteigt, gilt die Maskenpflicht überall dort, wo Personen länger zusammenkommen bzw. die Abstandsregeln von 1,5 Meter unterschritten werden.

Auslandsreisen ab dem 8. November

Bei Auslandsreisen in Risikogebiete werden ab dem 8. November neue Regelungen gelten. So müssen Reisende ohne triftigen Reisegrund nach Rückkehr für 10 Tage in Quarantäne. Die Quarantäne kann dann aber ab dem 5. Tag durch einen Negativtest verkürzt werden. Für unbedingt notwendige Reisen, zum Beispiel aus geschäftlichen Gründen oder bei Pendlern soll es aber Ausnahmeregeln geben.

Zusätzliche Absprachen wurden für folgende Regelungen gefunden

Die Problematik des Beherbergungsverbotes wird auf den 8. November vertagt. Bis dahin sollen die jetzt in den Ländern geltenden Verordnungen zum Beherbergungsverbot beibehalten werden. Die Länder sollen die Maßnahmen in der Zeit überprüfen und können diese auch außer Kraft setzten.durch die Ma

Es sollen für Unternehmen, die erhebliche Einbußen ihres Geschäftsbetriebes durch die Maßnahmen haben, zusätzliche Hilfen eingerichtet werden.

Der Bund will für regelmäßige Schnelltests die Kosten übernehmen. Dieses gilt für Personal, Patienten und Heimbewohner sowie Besucher aus:

  • Krankenhäuser
  • Pflegeeinrichtungen
  • Senioreneinrichtungen
  • Behinderteneinrichtungen

Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil hatte sich gestern Abend schon zu dem Treffen mit der Bundeskanzlerin in Berlin geäußert:

„Die heute von Bund und Länder gefassten Beschlüsse bestätigen in weiten Teilen den Niedersächsischen Kurs bei der Pandemiebekämpfung. Wir verfügen über einen großen Instrumentenkasten, um das jeweilige Infektionsgeschehen einzudämmen. Mit unserem auf verschiedenen Warnstufen basierenden Handlungskonzept, können alle beteiligten Akteure in Niedersachsen schnell auf ansteigende Infektionszahlen reagieren und insbesondere auch auf kommunaler Ebene mit gezielten Maßnahmen gegen lokale und regionale Hotspots vorgehen.

Die heute von Bund und Ländern vereinbarten Schritte bei steigenden Neuinfektionen innerhalb der letzten sieben Tage – beispielsweise die Beschränkungen der Teilnehmerzahlen bei privaten Feiern – sind in Niedersachsen bereits grundsätzlich Bestandteil der Verordnung bzw. des Handlungskonzeptes. Die einzelnen Beschlüsse werden nun in Niedersachsen im Detail mit den Beteiligten zu beraten sein.

Dass Deutschland und Niedersachsen im internationalen Vergleich bislang bei der Pandemiebekämpfung gut abschneiden, ist vor allem auch dem starken öffentlichen Gesundheitswesen und den dort Beschäftigten zu verdanken. Vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gesundheitsämter kommen aber teilweise bei der Kontaktnachverfolgung an ihre Belastungsgrenzen. Deshalb begrüße ich es ausdrücklich, dass Bund, Länder und Kommunen hier gemeinsam für Entlastung sorgen wollen, unter anderem auch durch die weitere Unterstützung durch die Bundeswehr.

Ein Blick zu unseren Nachbarn in den Niederlanden zeigt deutlich, dass es sehr schnell zu einem dynamischen Infektionsgeschehen mit erneuten massiven Einschränkungen kommen kann. Das wollen wir in Deutschland und in Niedersachsen unbedingt verhindert. Deshalb bitte ich – wie auch meine Amtskolleginnen und Kollegen sowie die Bundeskanzlerin – alle Bürgerinnen und Bürger auf nicht notwendige Reisen in oder aus besonders vom Infektionsgeschehen betroffenen Gebieten zu verzichten.“

Die Bundeskanzlerin Angela Merkel machte in der gestrigen Pressekonferenz noch einmal ausdrücklich darauf aufmerksam, dass es jetzt auf jeden einzelnen Mitbürger und sein Verhalten bei der Befolgung aller Regeln ankommt. Nur so hätten wir eine Chance, Situationen und Maßnahmen, wie sie im Moment in unseren Nachbarländern sich abzeichnen, für Deutschland zu verhindern. Sie danke ausdrücklich allen Bürgerinnen und Bürgern für das bisherige gute Verhalten bei den zwingend erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie.

 

 

Update Corona-Verordnung

Niedersachsen verschärft teilweise die Regeln in der neuen Corona-Verordnung

9. Oktober 2020/in Niedersachsen

HANNOVER. Seit heute ist eine neue Niedersächsische Corona-Verordnung gültig. Neben einem Beherbergungsverbot, welches ab Samstag gilt, werden auch in anderen Bereichen die erforderlichen Maßnahmen im Land Niedersachsen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angepasst.

In der neuen Verordnung wird zum ersten Mal seit Beginn des Corona-Ausbruchs auch der private Bereich beschränkt. Im Bereich der eigenen Wohnung dürfen sich maximal 25 Personen treffen. In einem Garten auf dem eigenen Grundstück maximal 50 Personen. Die derzeitige Obergrenze kann allerdings kurzfristig herabgesetzt werden. Wenn die Zahl von Ansteckungen zu stark steigt, kann die Einschränkung im privaten Bereich auf 10 Personen herabgesetzt werden. Im Bereich der Gaststätten sind allerdings auch Lockerungen vorgesehen.

Auch bei der Pflicht des Tragens eines Mund-/Nasenbedeckung hat es einige Änderungen gegeben. Die Verordnung selber ist vorerst gültig bis zum 15. November 2020.

Den Wortlaut der neuen Niedersächsischen Corona-Verordnung in einer Lesefassung vom 09.10.2020 können Sie hier sich ansehen. Die jeweils verbindlichen gültigen Dokumente finden sie auf den Seiten der Landesregierung unter www.niedersachsen.de mit weiteren Hinweisen.

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Ab dem 10. Oktober gilt in Niedersachsen ein Beherbergungsverbot – Beherbergungsverbot

Ab dem 10. Oktober gilt in Niedersachsen ein Beherbergungsverbot

9. Oktober 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (Red./PM). Ab Samstag, dem 10. Oktober 2020 gilt für gesamt Niedersachsen nach einer Verordnung ein Beherbergungsverbot für bestimmte Personenkreise. Dabei betrifft es Reisen zu touristischen Zwecken. Hierfür hat die Landesregierung die Niedersächsische Corona-Beherbergungs-Verordnung am heutigen Tag (9. Oktober 2020) veröffentlicht.

Das Unterbringungsverbot sieht aber auch einige Ausnahmen vor, die in der Verordnung geregelt sind. Welche Personengruppen davon betroffen sind, wird vom Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung festgelegt. Hierzu zählen Gebiet oder einer Einrichtung, in dem oder in der die Zahl der Neuinfizierten im Verhältnis zur Bevölkerung 50 oder mehr Fälle je 100 000 Einwohnerinnen und Einwohner kumulativ in den letzten sieben Tagen beträgt.

Ministerpräsident Stephan Weil äußerte sich zu dem Beherbergungsverbot:

„Es tut mir leid, wenn jetzt in den Herbstferien vor allem die Urlaubspläne von Familien mit schulpflichtigen Kindern aus den besonders vom Infektionsgeschehen belasteten Gebieten betroffen sind. Aufgrund der Beherbergungsverbote in anderen Ländern mussten wir aber dafür sorgen, dass nicht gerade Touristen aus solchen Gebieten auf niedersächsische Urlaubsziele ausweichen und das Infektionsrisiko erhöhen.

Ich habe auch großes Verständnis für die Situation von Hotelbetreibern, die jetzt Buchungen stornieren müssen. Es wäre allerdings auch keine Werbung für die Tourismusorte in Niedersachsen gewesen, wenn Urlauberinnen und Urlauber aus besonders belasteten Infektionsgebieten in großer Zahl dorthin gereist wären. Auch das ist zu bedenken.

Der starke Anstieg der Infektionszahlen in den letzten Tagen ist beunruhigend. Wir müssen jetzt wirklich aufpassen, dass wir nicht wieder eine exponentielle Kurve erreichen – also von Tag zu Tag die Infektionszahlen dynamisch ansteigen. Für Niedersachsen setze ich darauf, dass der weit überwiegende Teil der Bevölkerung sehr vernünftig ist und aus eigener Einsicht genau weiß: wir müssen Abstand halten, wir müssen die Hygiene beachten und die Alltagsmaske tragen, weil es notwendig ist, um uns und andere zu schützen, so Ministerpräsident Stephan Weil.“

Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann betont: „Für die niedersächsische Tourismuswirtschaft ist das ein herber Rückschlag in der gerade begonnenen Erholungsphase. Wir werden die Betriebe mit den Folgen nicht alleinlassen. Wir planen kurzfristige Hilfsmaßnahmen im Umfang von bis zu 10 Millionen Euro. Damit wollen wir Einnahmeausfälle aufgrund des jetzt beschlossenen Beherbergungsverbots ausgleichen.“

Der Wortlaut der Niedersächsische Corona-Beherbergungs-Verordnung (Stand 09.10.2020 – die jeweils gültige Fassung finden Sie auf den Seiten der Landesregierung unter www.niedersachsen.de) lautet:

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Liste der betroffenen Städte und Gemeinden mit Beherbergungsverbot in Niedersachsen (STAND 09.10.2020 14:00 Uhr). Es gilt generell die offiziell aktuell veröffentlichte Liste des Landes Niedersachsen auf www.niedersachsen.de!

Sicherheitsfehler: PDF-Dateien müssen auf der selben Domäne wie diese Website gehostet sein.

PDF ist gehosted auf: http://https%3A%2F%2Fbg-press.de%2Fwp-content%2Fuploads%2F2020%2F10%2F2020-10-09-Liste-nach-%C2%A7-1-Abs.-1-Satz-1-Nds.-Corona-BeherbergungsVO_14.00-Uhr.pdf aber diese Site ist: https://bg-press.de

Land und Kirchen vereinbaren Ausnahmeregelung zur Sicherstellung des Religionsunterrichtes – Regligionsunterricht

Land und Kirchen vereinbaren Ausnahmeregelung zur Sicherstellung des Religionsunterrichtes

8. Oktober 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Auch in der aktuellen Krisenlage und unter erschwerten organisatorischen Bedingungen soll in niedersächsischen Schulen der Religionsunterricht aufrechterhalten werden. Dabei kann der Religionsunterricht auch konfessionell-kooperativ als gemeinsamer Unterricht insbesondere für evangelische und katholische Schülerinnen und Schüler erteilt werden, der zugleich offen ist für Schülerinnen und Schüler anderer Religionen und Weltanschauungen.

Ein in Einzelfällen sonst übliches Einvernehmen mit den Kirchen muss dafür nicht hergestellt werden. Auf diese besondere Ausnahmeregelung haben sich Kultusminister Grant Hendrik Tonne, die Konföderation Evangelischer Kirchen in Niedersachsen und das Katholische Büro Niedersachsen verständigt.

Die besondere Ausnahmeregelung für einen konfessionell-kooperativen Religionsunterricht bietet vielen Schulen die Möglichkeit, den evangelischen und den katholischen Religionsunterricht ohne die ansonsten erforderliche Genehmigung konfessionell-kooperativ einzurichten oder auszuweiten. Das gilt insbesondere auch dann, wenn eine Mischung der Lerngruppen zu vermeiden ist, um das Ansteckungsrisiko möglichst gering zu halten. Dabei unterstützen die zuständigen Lehrkräfte die tatsächlich unterrichtenden Lehrkräfte einer Lerngruppe ggf. durch die Bereitstellung geeigneter Materialien.

„Der Religionsunterricht steht unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes und hat Verfassungsrang. Mir ist wichtig, dass das Recht auf religiöse Bildung in der Schule auch unter den derzeitigen Herausforderungen gewahrt bleibt. Daher freue ich mich über das klare Signal zur erleichterten Durchführung konfessionell-kooperativer Religionsunterrichte“, sagt Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne.

 

Die Bevollmächtigte der Konföderation evangelischer Kirchen, Kerstin Gäfgen-Track, betont: „In der Corona-Pandemie zeigt sich, wie zentral Bildung, gerade auch religiöse, zum Umgang mit der Krise und zur Bewältigung dieser ist. Menschen sind gegenwärtig verunsichert und blicken sorgenvoll in die Zukunft, hier können gerade Religionslehrkräfte in besonderer Weise mit ihren Schülerinnen und Schülern gemeinsam nach Wegen durch die Krise suchen, die christliche Zuversicht und Hoffnung zur Sprache bringen.

In der gemeinsamen Erklärung „Die Bedeutung religiöser und ethischer Bildung in Zeiten der Corona-Pandemie“ wird darauf hingewiesen, dass Kinder und Jugendliche in den vergangenen Monaten im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie besondere Erfahrungen gemacht hätten. Damit seien sie kognitiv, emotional und sozial vor große Herausforderungen gestellt. Im Religionsunterricht könnten Schülerinnen und Schüler ihre außergewöhnlichen Erfahrungen mit und durch die Corona-Pandemie diskutieren und verarbeiten. Religionslehrkräfte hätten im Umgang mit existentiell bedeutsamen Themen wie Gesundheit und Krankheit, Leben und Sterben hohe Kompetenzen und viel Erfahrung. Zugleich seien sie immer auch unterstützend und seelsorgerlich an den Schulen präsent.

Vor diesem Hintergrund leiste Religionsunterricht einen besonderen Beitrag, indem dieser, anders als jedes andere Fach, religiöse und ethische Grundfragen bearbeite und Schülerinnen und Schüler dabei unterstütze, existentielle Fragen zu thematisieren, heißt es in der Erklärung weiter.

Mit Vorsicht und Umsicht in die nächsten Monate – Niedersachsen Corona Krise

Mit Vorsicht und Umsicht in die nächsten Monate

7. Oktober 2020/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM/red.) Am 7. Oktober hat der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil eine Regierungserklärung vor dem Niedersächsischen Landtag zur Corona-Krise abgegeben. Am Freitag, 9. Oktober 2020, tritt dann eine neue Verordnung über Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus für Niedersachsen in Kraft, die wir Ihnen zeitnah im Wortlaut bekannt geben werden. Nachfolgend die Rede von Ministerpräsident Stephan Weil:

Wir befinden uns in Niedersachsen inzwischen im achten Monat der Corona-Krise und wünschen uns alle nichts sehnlicher, als dass dieser Albtraum nun endlich einmal aufhört.

Ohne Frage hat diese Zeit Spuren bei uns allen hinterlassen. Vor allem, das ist jedenfalls meine persönliche Erfahrung, ist die Unbefangenheit weg. Ein gemütlicher Abend mit Freunden ist eben keine Selbstverständlichkeit mehr, ein Treffen mit einem krebskranken Freund vorsichtshalber derzeit nicht möglich und wenn das Niedersachsenderby zwischen Hannover 96 und Eintracht Braunschweig sogar bei eingeschränkter Zuschauerzahl nicht ausverkauft ist, spricht das Bände.

Noch viel härter trifft die Krise aber diejenigen Menschen, die sich Sorgen um ihr Einkommen und um ihre Existenz machen. Die Arbeitslosigkeit in Niedersachsen ist zum Beispiel coronabedingt etwa ¼ höher als vor einem Jahr, hunderttausende Beschäftigte befinden sich weiterhin in Kurzarbeit und müssen mit deutlich weniger Geld auskommen. Ganz abgesehen von vielen Unternehmen in unserem Land, die nach wie vor nicht wissen, ob sie durchhalten können.

Ich möchte gerne zu Beginn meiner Ausführungen klar zum Ausdruck bringen, dass der Landesregierung alle diese Sorgen und Nöte sehr bewusst sind. In vielen Fällen kämpfen zum Beispiel Wirtschaftsminister Althusmann und ich derzeit intensiv um die Rettung von Arbeitsplätzen, das ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit. Wir kennen auch die anhaltende große Belastung, die z.B. die Menschen im Pflegewesen und den Gesundheitsämtern unverändert auf ihren Schultern tragen. Wir sind alle sehr dankbar für dieses Engagement.

Aber allen unseren Wünschen zum Trotz lautet die Wahrheit: Es ist kein Ende der Pandemie in Sicht und wir haben in den nächsten Monaten eine weitere Herausforderung zu bestehen. Wir müssen uns dieser Tatsache stellen.

Die Entwicklung der Infektionen spricht eine deutliche Sprache. In europäischen Nachbarstaaten steigen die Infektionszahlen rasant an, das gilt z.B. auch für unser Nachbarland Niederlande. Wir reagieren darauf mit den bekannten Quarantäneregeln. Ergänzend werden wir, wie auch die anderen Grenzländer, weiterhin den kleinen Grenzverkehr mit einem 24-Stunden-Aufenthalt aufrechterhalten. In Deutschland verzeichnen vor allem die Metropolen viele Neuinfektionen, und insgesamt hat sich das Infektionsniveau in Deutschland in den letzten Wochen verdoppelt.

Das gilt leider auch für Niedersachsen. Unsere Zahlen sind fast immer um einiges niedriger als der Bundesdurchschnitt, aber eben auch spürbar steigend und am vergangenen Samstag war mit mehr als 270 Neuinfektionen ein vorläufiger Höhepunkt erreicht.

Das ist kein Grund für Panik, aber allemal zur Vorsicht. Natürlich sind wir wesentlich besser aufgestellt, als vor acht Monaten. Wenn die Infektionszahlen nicht sprunghaft, sondern nach und nach steigen, ist das der Erfolg von vielen Vorbeugemaßnahmen und vor allem auch der ausgezeichneten Arbeit in den Gesundheitsämtern.

Ausdrücklich richtig ist auch der Hinweis, dass die Situation in den Krankenhäusern weiterhin unauffällig ist. Das hängt zusammen mit dem wesentlich niedrigeren Durchschnittsalter von infizierten Menschen gegenüber der Situation von vor einem halben Jahr.

Aber Vorsicht an der Bahnsteigkante: Je mehr Menschen in unserer Gesellschaft infiziert sind, desto größer ist auch das Risiko, dass die besonders gefährdeten Gruppen erfasst werden. Der große Ausbruch in einem Pflegeheim in Vechta mit zwei Todesfällen ist dafür ein warnendes Beispiel. Und ein überschaubares Infektionsrisiko ist auch die Grundlage dafür, dass Kinder in die Kita und Schülerinnen und Schüler in die Schulen gehen können. Gestern hatten 84 unserer 3.000 Schulen teilweise den Präsenzunterricht eingestellt. Das ist weiterhin eine überschaubare Zahl, zu der bis morgen noch die insgesamt geschlossenen Schulen im Landkreis Friesland hinzu zu rechnen sind, ab morgen nicht mehr. Aber die Risiken für die Gesamtentwicklung sind dennoch unübersehbar.

Wir müssen deswegen alle Menschen in Niedersachsen herzlich bitten: Bleiben Sie vorsichtig! Helfen Sie mit, dass es keine neuen Infektionen gibt! Diese Bitte richtet sich insbesondere auch an die jüngeren Menschen, denen naturgemäß manche Einschränkungen womöglich schwerfallen. Aber es hilft nichts: Nur, wenn wir alle vernünftig sind, können wir frei und sicher leben. Wenn zu viele von uns unvernünftig sind, riskieren wir die Gesundheit von vielen anderen Menschen und auch Einschränkungen unserer persönlichen Freiheit. Wir haben es selbst in der Hand!

Ein solcher Appell ersetzt natürlich keine politische Strategie für die jetzt folgende kältere Jahreszeit. Das war auch der durchgängige Tenor einer weiteren Konferenz der Bundeskanzlerin und der Regierungschefs und -chefinnen der Länder in der vergangenen Woche: Die Infektionsrate steigt spürbar und wir müssen uns noch mehr auf die Vorsorge konzentrieren.

Die Ergebnisse dieser Runde sind auch mit eingeflossen in die Neuordnung der Corona-Verordnung, die übermorgen in Kraft treten wird. Sie wissen, dass wir diesen Schritt einige Male hinausgeschoben hatten, um zunächst einmal mehr Gewissheit über die weitere Entwicklung zu erlangen. Diese Gewissheit haben wir nun – und es ist derzeit leider keine gute Gewissheit, denn das Infektionsgeschehen spricht eine deutliche Sprache.

Handelt es sich dabei um eine Verschärfung oder um eine weitere Lockerung? Meine Antwort lautet: Weder noch.

Wir ziehen Lehren aus den bisherigen Erfahrungen und wir halten fest an einem anhaltend hohen Schutzniveau für die Menschen in Niedersachsen.

Grundlage ist eine noch stärkere Betonung der AHA-Regeln: Abstand, Hygiene, Alltagsmaske – das ist und bleibt das Fundament des Infektionsschutzes. Ergänzend ist in dieser Jahreszeit noch das Stichwort „Lüften“ in geschlossenen Räumen hinzuzufügen.

Wir bemühen uns in der Verordnung darum, auf dieser Grundlage klare Regeln festzulegen, die für Bürgerinnen und Bürger gut verständlich sind.

Kurz gesagt: Draußen ist keine Maske nötig, es sei denn, der Mindestabstand ist nicht sichergestellt. In geschlossenen Räumen dagegen ist eine Maske nötig, es sei denn, der Mindestabstand ist sichergestellt. Und für alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen ist hinzuzufügen: Die sorgfältige Aufstellung von Hygienekonzepten und deren konsequente Beachtung sind unverzichtbar.

Auf Basis dieser relativ einfachen Aussagen haben wir unsere Verordnung deutlich kürzer fassen und in weiten Bereichen zugleich die bisherigen Regelungen beibehalten können. Ganz ohne besondere Regeln für besondere Bereiche geht es aber auch in Zukunft nicht.

Ein besonders Wort ist in diesem Zusammenhang aber nötig zu den Zusammenkünften, sei es im privaten Rahmen, sei es in öffentlichen Räumen. In dieser Hinsicht sind unsere bisherigen Erfahrungen durchaus unterschiedlich:

Positiv sind die Erfahrungen in vielen Gaststätten, Theatern, Kinos und anderen Angeboten. Nach unserem Eindruck wird dort die Vorsorge sehr ernst genommen, auch wenn sich alle genannten Bereiche in einer erheblichen wirtschaftlichen Not befinden.

Umgekehrt gibt es negative Erfahrungen mit größeren Zusammenkünften im privaten Sektor. Es gibt nicht wenige Beispiele dafür, dass bei solchen Zusammenkünften und auch in größerer Zahl kein Abstand, keine Maske, keine Hygieneregeln beachtet werden. Das gilt etwa bei Scheunenpartys und Zusammenkünften von Großfamilien, von denen aus manchen Regionen berichtet wird. Die Sorgen in diesem Bereich beschränkt sich übrigens nicht auf Niedersachsen, wie aus dem Erfahrungsaustausch zwischen den Ländern in den letzten Wochen deutlich geworden ist. Auch in der Wissenschaft gelten solche Zusammenkünfte als einer der wichtigsten Infektionsherde.

Bislang haben wir in Niedersachsen auf zahlenmäßige Begrenzungen im privaten Bereich, verzichtet. Unter dem Eindruck dieser Erfahrung glauben wir allerdings nunmehr, dass eine Begrenzung notwendig ist. Dabei wollen wir selbstverständlich die privaten Aktivitäten in einem engeren Rahmen unberührt lassen. Wenn allerdings viele Menschen zusammenkommen, ist auch das Risiko größer. Deswegen soll künftig eine Grenze von 25 Personen bei privaten Zusammenkünften in privaten Räumen gelten. Normale Geburtstags- oder Familienfeiern sollten damit auch weiterhin möglich sein. Draußen gilt eine Grenze von 50 Personen.

Wir wollen damit natürlich den Menschen in Niedersachsen nicht die Geselligkeit vermiesen. Deswegen ist vorgesehen, den Rahmen für Gaststätten und andere öffentlich zugängliche Räume auf der Grundlage eines Hygienekonzepts zu erweitern. In dieser Hinsicht soll eine Besucherzahl von 100 Menschen als Obergrenze dienen und die bisherige Beschränkung auf besondere Anlässe entfallen.

Wir verbinden damit die Hoffnung, dass Feiern da stattfinden, wo sie unter professionellen Bedingungen stattfinden und damit sicherer sind. Die Gastwirte in Niedersachsen haben selbst das größte Interesse daran, dass es in ihren Betrieben zu keinen Infektionen kommt und darauf setzen wir.

Wir haben uns diese Umstellung nicht leichtgemacht und sehr sorgfältig diskutiert. Im Ergebnis sind wir allerdings überzeugt davon, dass wir aus unseren Erfahrungen nun einmal Schlüsse ziehen müssen und das tun wir in der gebotenen Form.

Mehr Möglichkeiten sollen demgegenüber Kinos, Theater und andere Kulturstätten erhalten. Mit einer Schachbrett-Belegung, guten Belüftungsanlagen und sorgfältigen Hygienemaßnahmen vor und nach den Veranstaltungen kann die Platzkapazität besser ausgenutzt werden. Parallel dazu gibt es das Programm des MWK „Niedersachsen dreht auf“, mit dem verstärkt Kulturveranstaltungen gefördert werden. Kurz gesagt: Wir wollen, dass Künstlerinnen, Künstler und Kreative wieder mehr Arbeit haben, denn das nutzt ihnen am meisten!

Die Corona-Verordnung ist das rechtliche Gerüst des Infektionsschutzes in Niedersachsen. Ich weiß aber sehr wohl, dass Corona nicht durch Rechtsetzung allein beherrschbar ist. Grundlage ist und bleibt vielmehr das persönliche Verhalten der Bürgerinnen und Bürger. Aus eigener Einsicht heraus nicht nur aus Rechtstreue, müssen wir alle unseren Beitrag leisten.

Parallel dazu hat aber selbstverständlich auch das behördliche Vorgehen eine große Bedeutung. Zwischen dem Land und den Kommunen gibt es hierzu eine enge Abstimmung. Die dabei entwickelten Regeln sind jetzt in einem Handlungskonzept zur Bekämpfung möglicher Steigerungen von Infektionszahlen zusammengefasst worden.

In vier Stufen wird das Vorgehen adäquat zu der jeweiligen Lage bestimmt. Dabei möchte ich noch einmal unseren dezentralen Ansatz hervorheben: Regionalität und lokaler Bezug haben sich in unserem Flächenland gerade bei einem erhöhten Infektionsaufkommen sehr bewährt. Landkreise und kreisfreie Städte handeln angemessen und konsequent, so dass vorübergehende Hotspots eingedämmt werden konnten. Das bleibt auch die weitere Grundlage unseres Vorgehens.

Unser Ziel ist es gerade, landesweite Maßnahmen so gut wie irgend möglich zu vermeiden. Ich bin überzeugt davon, dass dieser Weg richtig ist und verbinde diese Feststellung mit einem herzlichen Dank an die niedersächsischen Kommunen für ihre erfolgreiche Arbeit, gerade auch in schwierigen Situationen!

Das alles klingt in Ihren Ohren wahrscheinlich besorgt und wir sind als Landesregierung in der Tat „gewahr“, wie es auf gut niedersächsisch heißt. Gibt es also keine Hoffnungsschimmer? Doch, die gibt es und ich will sie hier nicht unterschlagen:

Nach Ankündigung des Bundes sollen sehr schnell Schnelltests zur Verfügung stehen, und das wäre ein echter Fortschritt. Für Pflegeheime und Krankenhäuser soll auch die Finanzierung sichergestellt werden, dort ist der Einsatz als erstes vorgesehen. Ich hoffe sehr, dass wir auf diese Weise besondere Risikoherde noch wesentlich schneller und besser unter Kontrolle zu bekommen. Bestenfalls gelingt es auf dieser Grundlage, gleichzeitig mehr Sicherheit und mehr Freiheit z.B. bei Besuchsregelungen zu ermöglichen.

Nach dieser ersten Stufe ist sicher eine Ausdehnung zu erwarten, über deren Grundsätze zwischen Bund und Ländern zu sprechen ist. Von anlasslosen Tests zunächst abzusehen und sich auf Risiken und besondere Anlässe zu konzentrieren, erscheint mir dabei der richtige Weg.

Fortschritte sind ebenfalls aus dem Bereich der Impfstoffforschung zu berichten. Weltweit befinden sich inzwischen neun Impfstoffkandidaten in einer klinischen Erprobung und erste Teillieferungen von zugelassenen Impfstoffen sind womöglich am Jahresanfang möglich, das ist jedenfalls die Hoffnung. Auch in Niedersachsen sind wir mit dem HZI, der MHH sowie Einrichtungen wie TWINCORE und dem Deutschen Zentrum für Infektionsforschung (DZIF) in der Impfstoffforschung dabei.

Als Land bereiten wir uns auch in dieser Hinsicht vor: Impfbesteck wird beschafft, die Logistik und die Kühlung des Impfstoffs werden sichergestellt und gemeinsam mit der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen werden Impfzentren vorbereitet.

Allerdings muss ich auch Wasser in den Wein gießen: Wir wissen eben nicht, wann ein Impfstoff tatsächlich zur Verfügung steht. Außerdem werden voraussichtlich zwei Impfungen im Abstand von vier bis sechs Wochen notwendig sein. Und schließlich müssen wir in Anbetracht des weltweiten riesigen Bedarfs auch ansonsten mit Verzögerungen rechnen.

Aber immerhin: Wie lange es nun auch genau dauern wird, bis durch Impfungen eine Herdenimmunität erreicht werden kann – alleine die Fortschritte der Forschung werden viele von uns und auch ich ganz persönlich als ausgesprochen ermutigend empfinden.

Das ist also das Bild, das sich uns derzeit darstellt: Wir sind am Beginn der kälteren Jahreszeit und wir starten von einem höheren Infektionsniveau aus, als wir es uns gewünscht hätten. Deswegen sind Risiken unübersehbar, deswegen müssen wir den Infektionsschutz auch weiter in den Mittelpunkt unseres Vorgehens stellen.

Und zugleich wissen wir, was wir können: Deutschland und auch Niedersachsen sind heute wesentlich besser vorbereitet als vor acht Monaten. Der weit überwiegende Teil der Bürgerinnen und Bürger macht mit und hilft durch eigene Vorsicht, das Virus in Schach zu halten. Und die Forschung macht uns noch nicht ganz schnell, aber immerhin doch absehbar Hoffnung, Corona zurückzudrängen.

Bis dahin muss es bei unseren Zielen bleiben: Wir wollen Leben retten! Wir wollen die Gesundheit von Bürgerinnen und Bürgern schützen!

Wir wollen unser Gesundheitswesen handlungsfähig erhalten! Und wir wollen unserer Wirtschaft die dringend notwendige Möglichkeit zur Erholung geben!

Die nächsten Monate versprechen durchaus anstrengend zu werden, da müssen wir nicht darum herumreden. Aber die Bundesrepublik ist doch insgesamt mit dieser Herausforderung bisher um einiges besser klargekommen als manche andere Gesellschaft. In Niedersachsen gilt das sogar noch einmal stärker. Das können wir auch in der nächsten Etappe wieder schaffen, wenn wir uns anstrengen!

Vielleicht geht es Ihnen so wie mir: Den Satz „Noch nie habe ich so gern in Deutschland gelebt“ habe ich noch niemals zuvor so oft gehört wie in den letzten Monaten. Da ist doch auch etwas dran. Ein Staat, der besonnen und gleichzeitig auch konsequent vorgeht. Eine Gesellschaft, in der sich viele Menschen um den Zusammenhalt kümmern und sich ihrer ganz persönlichen Verantwortung bewusst sind.

Lassen Sie uns mit Vorsicht und mit Umsicht in die nächsten Monate gehen. Das ist die beste Grundlage dafür, diese Krise auch weiter erfolgreich zu meistern.

Vorsorgliches Handlungskonzept zur Bekämpfung eines gegebenenfalls weiter ansteigenden Infektionsgeschehens in der COVID-19 Pandemie – covid19

Vorsorgliches Handlungskonzept zur Bekämpfung eines gegebenenfalls weiter ansteigenden Infektionsgeschehens in der COVID-19 Pandemie

5. Oktober 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Zahl der mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 infizierten Menschen in Niedersachsen ist nach wie vor moderat, sie steigt aber stetig an. Auch die Belegungszahlen in den Krankenhäusern hier im Land sind derzeit nicht besorgniserregend. Bislang konnten auch alle örtlichen Corona-Ausbrüche, sogenannte Hotspots mit stärker steigenden Infektionszahlen, nach kurzer Zeit eingedämmt und das Infektionsgeschehen zurückgeführt werden.

„Dies ist unserer klaren Strategie im Kampf gegen das Corona-Virus zu verdanken, die auf konsequente Kontaktnachverfolgung und massives Containment vor Ort setzt. Allen daran Beteiligten, insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Gesundheitsämtern danken wir dafür herzlich“, so Gesundheitsministerin Carola Reimann.

„Auch, wenn es aufgrund dieser Strategie und der aktiven Mithilfe der Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen bislang gelungen ist, einen erneuten, sehr starken Anstieg der Infektionen wie im Frühjahr zu vermeiden, müssen wir uns für die nasse und kalte Jahreszeit wappnen. Sie begünstigt eine Ansteckung mit dem Corona-Virus genauso wie mit anderen Infektionskrankheiten,“ sagte Reinmann.

Das Sozial- und das Innenministerium haben deshalb auf Bitten der Staatskanzlei ein vorsorgliches Handlungskonzept zur Bekämpfung eines gegebenenfalls weiter ansteigenden Infektionsgeschehens in der COVID-19 Pandemie entwickelt. „Die Kommunen haben bislang bereits sehr angemessen und wirkungsvoll auf ein vor Ort erhöhtes Infektionsgeschehen reagiert,“ so Innenminister Boris Pistorius.

Pistorius weiter: „Das Handlungskonzept bietet nun allen örtlichen Behörden einen differenzierten Orientierungsrahmen für mögliche weitere Eskalationsstufen.

Im Mittelpunkt des Handlungskonzepts steht das Ziel, einen erneuten landesweiten Shutdown mit seinen erheblichen ökonomischen und sozialen Folgen möglichst zu vermeiden.“

Ausgehend von vier denkbaren Szenarien – sei reichen vom Zustand geringer örtlicher Ausbrüche (grünes Szenario), über ein begrenztes, aber stetiges Wachstum (gelbes Szenario) und schwereren Hotspots (orangenes Szenario) bis hin zu einem massiven und landesweit eskalierenden Infektionsgeschehen (rotes Szenario) – werden fünf Warnstufen definiert (1: Normal; 2: Erhöht; 3: Stark; 4: Sehr stark; 5: Eskalierend). Sie empfehlen den Gesundheitsbehörden vor Ort anhand von Schwellenwerten bestimmte Handlungsansätze. Diese Stufen sind als Orientierungswerte gedacht und stimmen mit den zwischen Bund und Ländern vereinbarten Maßnahmen überein. Die verbindliche Grundlage der Infektionsschutzmaßnahmen bildet dabei weiterhin die Corona-Verordnung des Landes in ihrer jeweils geltenden Fassung.

Auch in Niedersachsen bildet dabei die Zahl der in den letzten sieben Tagen laborbestätigt infizierten Personen je 100 Tsd. Einwohner einen wichtigen Maßstab. Mit der sog. Kumulativen Inzidenz korrespondieren im Konzept bestimmte Maßnahmen, die die örtlichen Behörden in Ansehung der jeweiligen Lage und unter Berücksichtigung anderer Informationen ergreifen können. Aktuell befindet sich Niedersachsen landesweit noch im Szenario ‚Grün‘ und in der Warnstufe 1.

In dieser ersten Stufe bis zu einer Inzidenz von 20 stehen vorbereitende Maßnahmen im Vordergrund. Ab einer Inzidenz von 20 empfiehlt sich auf den Stufen 2 und 3 – über die in der Corona-Verordnung vorgeschriebenen Maßnahmen hinaus – die Prüfung weiterer Kontaktbeschränkungen und Restriktionen für private wie öffentliche Veranstaltungen. Bei einem sehr starken oder sogar eskalierenden Infektionsgeschehen der Stufen 4 und 5 (ab 50 Infizierten je 100 Tsd. Einwohnern in sieben Tagen) könnten dann gegebenenfalls zusätzlich örtliche, regionale oder im Extremfall landesweite Einschränkungen ergriffen werden

Polizei und Verwaltungsbehörden können das Schwenken von Reichs- und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit unterbinden – Erlass Reichsflagge

Polizei und Verwaltungsbehörden können das Schwenken von Reichs- und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit unterbinden

1. Oktober 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Neuer Erlass des Innenministeriums: Polizei und Verwaltungsbehörden können das Schwenken von Reichs- und Reichskriegsflaggen in der Öffentlichkeit unterbinden

Pistorius: „Die Symbolik, die von diesen Flaggen ausgeht, steht für die Ablehnung unserer Verfassung und unserer gemeinsamen Werte“

Das Schwenken von Reichskriegsflaggen und Reichsfahnen am Rande der Corona-Demo in Berlin am 30.08.2020 vor dem Reichstagsgebäude hat bundesweit für Entsetzen gesorgt. Auf anderen Kundgebungen gegen die Corona-Maßnahmen, an denen auch Reichsbürger, Verschwörungstheoretiker und Rechtsextreme teilnahmen, waren die Flaggen immer wieder zu sehen. Damit die Ordnungsbehörden und die Polizei in Niedersachsen gegen das Zeigen dieser Flaggen entschieden vorgehen können, wurde jetzt (01.10.2020) ein Erlass an die Verwaltungsbehörden und die Polizei herausgegeben, in dem Hinweise zum Umgang mit der öffentlichen Verwendung der Reichskriegsflagge gegeben werden.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Wer diese Flaggen öffentlich schwenkt, zeigt damit eine verfassungsfeindliche Haltung. Diese Flaggen sind Symbole für rechtsextremistische Einstellungen und Ausländerfeindlichkeit. Sie stehen für eine offene Ablehnung der Grundsätze, auf denen unsere Demokratie und unser gesellschaftliches Zusammenleben beruht. Mit diesem Erlass gehen wir entschieden dagegen vor, schaffen Rechtssicherheit und machen den Weg frei für ein leichteres Verbot dieser Flaggen.“

Das Verwenden der Flaggen erfüllt regelmäßig den Tatbestand des § 118 Abs. 1 Ordnungswidrigkeitengesetz, sodass ein Ordnungswidrigkeitenverfahren einzuleiten ist. Ist dies der Fall, stellt die Verwendung dieser Flaggen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit dar, sodass auch nach den Regelungen des Niedersächsischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes im Rahmen der Ermessensausübung das Verwenden der Flagge unterbunden und die Flagge sichergestellt werden kann.

Der Erlass ist ab sofort gültig.

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