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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Sport nicht nur im Fernsehen – sondern jetzt auch wieder live vor Ort – hockey

Sport nicht nur im Fernsehen – sondern jetzt auch wieder live vor Ort

19. Juni 2020/in Niedersachsen

HANNOVER. Mit der Verordnung, die am 22. Juni 2020 in Kraft tritt, können wieder Zuschauerinnen und Zuschauer zu den Sportveranstaltungen in Niedersachsen kommen. Bei kleinen Sportveranstaltungen und Turnieren sowie dem Training können bis zu 50 Personen zuschauen, wenn sie dabei einen Abstand von 1,5 Metern einhalten. Darüber hinaus, also ab 50 Personen, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, damit die Sicherheit der beteiligten Personen gewährleistet werden kann.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Endlich können wieder Zuschauerinnen und Zuschauen bei ihren Lieblingssportarten zuschauen und den Sport live vor Ort an der frischen Luft genießen. Dieses macht es auch den Vereinen leichter, die Corona-Krise zu überstehen. Neben dem Wettkampf, der schon seit einigen Wochen erlaubt ist, können jetzt auch wieder Zuschauer zu den Veranstaltungen und zum Training kommen, wenn natürlich die erforderlichen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Auch Eltern können ihre Kinder wieder während des Trainings oder beim Wettkampf betreuen und müssen nicht die Sportanlage verlassen.“

Konkret darf die Sportausübung im Freien von bis zu 250 Personen besucht werden. Bis zu einer Zahl von 50 Personen ist lediglich der Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Gibt es mehr als 50 Zuschauerinnen und Zuschauer, sind weitere Voraussetzungen einzuhalten. So müssen Sitzplätze im nötigen Abstand eingenommen werden und die Kontaktdaten der Personen für eine mögliche Nachverfolgung der Infektionsketten vom Veranstalter gespeichert werden.

Für die Fußball-Bundesligen und andere Profi-Mannschaftssportarten gelten weiterhin die erstellten Hygienekonzepte, die keine Teilnahme von Zuschauerinnen und Zuschauern vorsehen.

Die konkrete Ausgestaltung kann der veröffentlichten Verordnung in den nächsten Tagen entnommen werden.

Neben dieser werden den Vereinen sowie den Sportlerinnen und Sportlern auch wieder Hilfestellungen in Form von FAQs an die Hand gegeben. Diese FAQs kommen bei den Vereinen und Sportlerinnen und Sportlern sehr gut an und helfen bei den häufigsten und drängendsten Fragen rund um die Verordnung und die Wiederaufnahme des Sportbetriebs.

Neben den FAQs gibt es unter folgenden Rufnummern bei der Niedersächsischen Landesregierung (0511 120 6000) und beim Landessportbund Niedersachsen e.V. (0511 1268 210) eine Hotline, die ebenfalls für Fragen rund um die Wiederaufnahme des Sportbetriebs zur Verfügung stehen.

Auf dieser Homepage finden Sie zudem die wichtigsten Fragen und Antworten:

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/antworten_auf_haufig_gestellte_fragen_faq/antworten-auf-haufig-gestellte-fragen-faq-185463.html#Corona_FAQ_Rubriken

Niedersachsen gibt die 5. Stufe ihrer Lockerung zu den Corona-Maßnahmen bekannt – Verordnung neu Update

Niedersachsen gibt die 5. Stufe ihrer Lockerung zu den Corona-Maßnahmen bekannt

19. Juni 2020/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER. Die niedersächsische Landesregierung hat mit Wirkung ab 22. Juni 2020 die 5. Stufe ihrer Lockerungen zu den Corona-Maßnahmen heute in einer Pressekonferenz vorgestellt.

Gesundheitsministerin Carola Reimann betonte in ihrer Einführung die Wichtigkeit der immer noch gültigen Vorgaben wie Kontaktbeschränkung, Abstandsregeln, Hygieneeinhaltung und das Tragen von Mund-Nasen-Schutz. Die freiwillige Nutzung der Corona Warn App wurde ebenfalls empfohlen.  Sie verwies am Beispiel Gütersloh und Göttingen auf die jederzeit möglichen Ausbrüche lokaler Infektionen in beachtlicher Größenordnung.

In Anbetracht der Auswirkungen von Infektionsgeschehen in Schlachthöfen erläuterte Reimann die Verordnung, welche den Wechsel von Personal zwischen den Betrieben für Niedersachsen, vor allem aus anderen Bundesländern, deutlich untersagt. In Niedersachsen sind inzwischen 17.000 Testungen mit nur vereinzelten Infektionsfällen an Schlachtbetrieben durchgeführt worden.

Besonders am Herzen liegt der Ministerin, dass sich Pflegeeinrichtungen nicht restriktive auf Besucherregelungen festlegt, sondern mit dem entsprechenden Augenmaß diese erforderlichen Maßnahmen umsetzt. Teilweise können Angehörige ihre Bewohner in Pflegeeinrichtungen nur für ein paar Minuten sehen. Das würde zu einer deutlichen sozialen Isolation führen.

Im Anschluss verkündete die stellvertretende Leiterin des Krisenstabes, Claudia Schröder, die ab Montag anstehenden Lockerungen und Änderungen.

Generell gelten für alle nachfolgenden Regelungen dementsprechende Auflagen für Hygiene, Zugangsregelungen, Mund-Nasen-Schutz und ggf. Dokumentationspflicht sowie Abstand halten.

Demnach werden folgende Maßnahmen beschlossen (die korrekte Aufführung der Einzelmaßnahmen sind in der gültigen Verordnung nachzulesen):

• Es gilt nach wie vor die mögliche Kontaktreduzierung und das Gebot des Abstand halten von 1,5 Meter (bei sportlicher Betätigung 2 Meter).

• Unabhängig vom Hausstand dürfen sich im öffentlichen Raum 10 Personen als Gruppe treffen.

• Clubs, Diskotheken und Shisha-Bars bleiben geschlossen

• Messen und größere Veranstaltungen sind bis zum 31. August untersagt. Diese können ab dem 1. September wieder stattfinden.

• Großveranstaltungen oberhalb 1.000 Personen sind bis 31. Oktober untersagt.

• Kinder- und Jugendgruppenreisen bis 16 Personen sind wieder möglich.

• Vereine können Sitzungen und Mitgliederversammlungen abhalten.

• Der Sportunterricht wird wieder möglich

• Kitas werden wieder geöffnet. Die Gruppen müssen aber getrennt werden. Dieses gilt auch für den Außenbereich.

• Picknick und Grillen ist wieder mit bis zu 10 Personen in der Öffentlichkeit gestattet.

• Die Tagespflege ist wieder geöffnet.

• Freizeitangebote Indoor und Outdoor sind wieder zulässig.

• Chöre und Bläsergruppen können outdoor trainieren.

• Die Hotel- und Beherbergungsbegrenzungen werden aufgehoben.

• Busse können Gruppen bis zu 10 Personen auch ohne Platzbeschränkung transportieren.

• Saunenbetrieb ist wieder zulässig.

• Gruppenangebote bis 10 Personen ist wieder zulässig.

• Bei Einreise aus ausgewiesenen Risikogebieten muss eine Quarantäne von 14 Tagen eingehalten werden. Eine aktuelle Liste der Risikogebiete gibt das Robert Koch-Institut (RKI) heraus. Abweichungen von der Regelung können Gesundheitsämter festlegen.

• Die 10 Personen Regel gilt ab Montag auch für die Gastronomie.

• In Verkaufsstellen wird die Regel 1 Person pro 10 qm unter weiterer Einhaltung von Abstandsregeln aufgehoben.

• Buffets zur Selbstbedienung bleiben verboten.

• Sportveranstaltungen im Breitensport sind bis 50 Zuschauer unter Einhaltung der Abstandsregeln möglich. Bei Personenzahlen bis 250 Zuschauer gilt eine Dokumentationspflicht.

• Der Profisport muss weiterhin ohne Zuschauer durchgeführt werden.

• Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gilt die Pflicht des Tagens von Mund-Nasen-Schutz.

Frau Schröder machte im Abschluss noch einmal deutlich, dass die grundsätzlichen Regelungen bis zur Möglichkeit des Einsatzes eines Impfstoffes gelten werden. Die jetzige Verordnung gilt, bis auf die Regelungen für den 31. August / 31. Oktober, vorerst bis zum 5. Juli. Eine neue Verordnung wird voraussichtlich mehr auf die erforderlichen Grundsatzregeln eingehen.

Generell gilt bei der Verordnung die veröffentlichte Fassung auf der Seite der Landesregierung unter: Niedersächsische Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus (Lesefassung, gültig ab: 22. Juni 2020)

Die Lesefassung mit Stand 19. Juni 12:00 Uhr können Sie hier zur Übersicht einsehen:

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Statement der Ministerin zu Corona-Ausbruch in Schlachtbetrieb in NRW – Schlachtbetrieb Covid19

Statement der Ministerin zu Corona-Ausbruch in Schlachtbetrieb in NRW

18. Juni 2020/in Niedersachsen

HANNOVER / GÜTERSLOH. In einem Schlachtbetrieb der Firma Tönnies im Landkreis Gütersloh (NRW) wurden bis Mittwochabend insgesamt 657 Beschäftigte positiv auf Covid-19 getestet. Insgesamt 7.000 weitere Personen wurden von den örtlichen Behörden unter Quarantäne gestellt.

Sozial- und Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann erklärt zu den Zuständen in der Fleischindustrie: „Corona legt die strukturellen Probleme in der Fleischbranche schonungslos offen. Sowohl bei der Unterbringung als auch im Betrieb selbst sind die Beschäftigten häufig auf sehr engem Raum zusammen, sodass sich Infektionen schnell verbreiten können. Dazu kommt, dass es für Werkvertragsbeschäftigte keine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt. Dies kann dazu führen, dass Betroffene aus finanzieller Not auch mit Symptomen weiterarbeiten und ihre Kolleginnen und Kollegen infizieren. Die vom Bund geplante Abschaffung der Werkverträge in der Fleischindustrie ist vor diesem Hintergrund auch ein Mittel gegen die Weiterverbreitung des Virus in den Betrieben.

Es kommt jetzt ganz entscheidend darauf an, dass es keine Personalverschiebungen vom betroffenen Betrieb im Landkreis Gütersloh zu anderen Standorten der Tönnies-Gruppe gibt. Wir haben in Niedersachsen bereits nach dem Auftreten erster Infektionen in Schlachthöfen im Mai per Erlass das Durchwechseln von Personal in diesem Bereich untersagt. Diesem Erlass ist weiter unbedingt Folge zu leisten. Eine Ausbreitung des Infektionsgeschehens in andere Landkreise und auch nach Niedersachsen muss unbedingt verhindert werden.“

 

Die Corona Warn App geht in Betrieb – Corona Warnapp© Bernd Günther

Die Corona Warn App geht in Betrieb

16. Juni 2020/in Gesundheit, Niedersachsen

BERLIN. Seit heute früh ist die Corona Warn App der Bundesregierung über den App Store und Google Play, je nach Betriebssystem des Handys, kostenlos für die Bevölkerung verfügbar. 

Die Corona-Warn-App hilft festzustellen, ob Bürgerinnen oder Bürger in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. Somit können Infektionsketten schneller unterbrechen. Die App ist ein Angebot unserer Bundesregierung. Der Download und Nutzung der App sind vollkommen freiwillig, welches auch ausdrücklich betont wird. Der effektive Einsatz der App ist aber nur gewährt, wenn möglichst viele Personen bereit sind, die App auf ihren Handys einzusetzen und so die Auswertungen ausreichend dicht sind.

Zuletzt gab es vor allem wegen dem Datenschutz immer wieder von unterschiedlichen Seiten bedenken. Die Anwendung soll am heutigen Vormittag von Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU), Innenminister Horst Seehofer (CSU), Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) sowie Vertretern der an der Entwicklung beteiligten Unternehmen – Telekom-Vorstandschef Timotheus Höttges und SAP-Chief Technology Officer (CTO) Jürgen Müller – präsentiert werden.

Wegen der fehlenden Daten kann die Corona Warn App übrigens noch kein Infektionsrisiko dem Benutzer anzeigen. Dieses dürfte sich allerdings in den nächsten Tagen, wenn immer mehr Nutzer die App einsetzen, ändern.

Wer am Morgen versuchte, die App gleich als Erster zu installieren, brauchte etwas Geduld. Die große Anzahl an Anfrage ergab Engpässe beim Download und so mancher musste sich etwas in Geduld üben. Auch die ersten technischen Probleme bei der Installation sind aufgetaucht. So war der Versuch der Installation mit einem iPhone 6 plus mit dem iOS 12.4.7 vergeblich. Ein Warnhinweis wurde dem Benutzer angezeigt, dass ein Betriebssystem iOS 13.5 mindestens erforderlich wäre. Das Gerät signalisierte aber, dass es die aktuellste Betriebssoftware installiert habe.

Es gibt derzeit Mindestvoraussetzungen für die Installation der Corona Warn App. So benötigt iPhone aktuelle mindestens iOS 13.5. Dieses trifft für das iPhone 6s oder auch ab dem iPhone SE zu. Ältere iPhones lassen eine Installation der App nicht zu. Für Android-Handys ist Android 6 und die Unterstützung von Bluetooth LE eine Mindestvoraussetzung für die Installation. Auch der Google Play Services muss wegen der benötigten Schnittstelle laufen.

Im Laufe des Tages wird man sehen, wieviele der älteren Geräte, häufig genau die Geräte, die unsere älteren Mitmenschen gutgemeint von ihrer Familie zur Verfügung gestellt bekommen haben, eine Installation nicht zulassen. Damit würde man zumindest einen Teil der Risikogruppe ungewollt ausschließen oder unter Umständen zum Kauf neuerer Handys bewegen.

Corona-Virus in Göttingen: Zahl der Infizierten sinkt auf 215 Personen

9. Juni 2020/in Niedersachsen

GÖTTINGEN. Aktuell sind 215 Personen in Stadt und Landkreis Göttingen am Corona-Virus erkrankt. Das sind elf Personen weniger als am Vortag. Die Gesamtzahl bestätigter Infektionen steigt auf 1.029 (+3); davon sind 316 in der Stadt Göttingen gemeldet, 713 im weiteren Kreisgebiet. 737 (+14) Personen sind wieder von der Infektion genesen, 77 sind in Verbindung mit einer Erkrankung an Covid-19 gestorben.

Die ermittelte Zahl der Neuinfektionen der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner*innen liegt bei 35,40 (Vortag: 42,72).

„Das ist ein positives Zeichen“, unterstreicht Petra Broistedt, Leiterin des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse und Dezernentin der Stadt Göttingen. „Noch sind wir nicht über den Berg. Die Tendenz kann aber ein Hinweis sein, dass unsere beschlossenen Maßnahmen wirken.“

Kita werden mit eingeschränktem Betrieb weiter geöffnet – Kita Wiederoeffnung© Bernd Günther

Kita werden mit eingeschränktem Betrieb weiter geöffnet

9. Juni 2020/in Niedersachsen

HANNOVER. Ab dem 22. Juni 2020 können Kindertageseinrichtungen in Niedersachsen wieder öffnen und allen Kindern einen Betreuungsplatz anbieten. Die Notbetreuung läuft zu diesem Datum aus, es wird auf einen eingeschränkten Betrieb der Kindertageseinrichtungen umgestellt.

Der eingeschränkte Betrieb sieht ein Betreuungsangebot für alle Kinder vor, die in der jeweiligen Kindertageseinrichtung einen Betreuungsplatz haben. Über diesen Grundsatz haben sich das Niedersächsische Kultusministerium, die Träger und die Kommunalen Spitzenverbände ausgetauscht und verständigt. Die Änderungen werden in der „Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus“ zum 22. Juni festgeschrieben.

Im Grundsatz ist im eingeschränkten Betrieb Betreuung im Umfang von vor der coronabedingten Einrichtungsschließung möglich. Die Kinder können in ihre regulären Kita-Gruppen zurückkehren und betreut werden. Auch freie Plätze können mit neuen Kindern belegt werden. Beschränkungen im konkreten Angebot der jeweiligen Einrichtung sind aber möglich, da die Personalressourcen in den Kindertageseinrichtungen infolge der Ausbreitung des Coronavirus nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen. Der Fachkraft-Kind-Schlüssel bleibt daher weiterhin vorübergehend ausgesetzt. Um den Gesundheitsschutz zu gewährleisten und die Hygienepläne einhalten zu können, sind offene Gruppenkonzepte sowie die Durchmischung von Gruppen nicht zulässig.

Flexibilität beim Personaleinsatz erhalten die Träger, sollten nicht ausreichend Fach- und Betreuungskräfte verfügbar sein: Einmalig je Gruppe kann vorübergehend anstelle einer Fachkraft eine andere geeignete Person mit der Wahrnehmung von Aufsichtspflichten betraut werden, sofern mindestens eine sozialpädagogische Fachkraft in der Gruppe zeitgleich tätig ist. Möglicher Personalmangel kann so aufgefangen werden.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Ich bin sehr froh, dass wir zeitnah einen großen Schritt nach vorne machen können bei der Kinderbetreuung. Viele Eltern sind derzeit stark unter Druck, Familie und Arbeit zu organisieren. Mit dem eingeschränkten Betrieb können wir an dieser Stelle spürbar entlasten. Die Kinder können wieder regelmäßig mit ihren Kita-Freundinnen und -Freunden spielen und ihre Erzieherinnen und Erzieher sehen. Gerade die Vorschulkinder werden noch ausreichend Zeit bekommen, sich auf den wichtigen Wechsel zur Schule vorzubereiten und sich aus ihrer Kita zu verabschieden.

Das sind gute Perspektiven, die sich daraus ergeben, dass sich das Infektionsgeschehen insgesamt auf einem niedrigen Niveau stabilisiert hat. Gleichzeitig ist das Coronavirus noch aktiv und die Träger müssen ihre Risikogruppen schützen. Wir stehen in der Verantwortung, die Gesundheit der Fachkräfte in den Kitas zu schützen. Die Fachkräfte leisten im Allgemeinen und insbesondere in der jetzigen Lage eine ganz hervorragende Arbeit, für die ich mich im Namen der Landesregierung sehr herzlich bedanke. Das bedeutet aber, dass die Einrichtungen nicht auf Volllast fahren können wie vor der Corona-Pandemie. Auch dieser Tatsache wird in unserem gemeinsamen Konzept des eingeschränkten Betriebs Rechnung getragen.“

Bis zum 22. Juni 2020 haben die örtlichen Träger nun Vorlauf, um notwendige Vorbereitungen des eingeschränkten Betriebs vorzunehmen. Diesem ausdrücklichen Wunsch der Kommunen ist das Niedersächsische Kultusministerium nachgekommen, um einen funktionierenden Betrieb abzusichern.

 

Verdacht auf unerlaubte Zugriffe bei Pflegekammer-Onlinebefragung – Datenmanipulation Pflegekammer

Verdacht auf unerlaubte Zugriffe bei Pflegekammer-Onlinebefragung

9. Juni 2020/in Niedersachsen

HANNOVER. Die Firma Kienbaum Consultants, die mit der Evaluation der Pflegekammer beauftragt wurde, hat dem Sozialministerium am Montagabend mitgeteilt, dass sie die laufende Online-Befragung der Mitglieder der Pflegekammer unterbrechen muss. Grund dafür seien Hinweise auf unerlaubte Zugriffe auf das Onlineportal, über das die Befragung abgewickelt wird.

Es sei nicht auszuschließen, dass es bei der Befragung in den letzten Tagen zu Manipulationsversuchen durch Dritte gekommen sei. Kienbaum arbeite gemeinsam mit seinem technischen Dienstleister mit Hochdruck an der Aufklärung des Manipulationsverdachtes sowie der Ermittlung und Lösung der technischen Probleme, die die Manipulation erst ermöglicht haben könnten. Bis zum Montag hatten ca. 7.000 von rund 80.000 Befragten einen Fragebogen ausgefüllt.

Sozialministerin Dr. Carola Reimann erklärt zu den Vorgängen: „Es ist ausgesprochen bedauerlich und sehr ärgerlich, dass die Befragung der Mitglieder der Pflegekammer nun auf diese Weise ausgebremst wird. Wir haben aus gutem Grund einen sehr renommierten und erfahrenen Dienstleister mit der Durchführung der Evaluation beauftragt, um ein belastbares Bild der Stimmung unter den Pflegekräften zu erhalten. Ich erwarte, dass die technischen Probleme, die zur Unterbrechung der Befragung geführt haben, jetzt so schnell wie möglich abgestellt werden. Gleichzeitig verurteile ich die Versuche der Manipulation an dieser so wichtigen Befragung scharf.“

Besonders ärgere die Ministerin, dass durch die unerlaubten Zugriffe Pflegekräfte wertvoller Zeit beraubt wurden: „Die Pflegekräfte sind in ihrem Beruf außergewöhnlichen Belastungen ausgesetzt und uns ist sehr bewusst, dass die Beteiligung an einer umfangreichen Umfrage eine zusätzliche zeitliche Belastung darstellt. Durch die Manipulationsversuche wurde dieser Zeitaufwand nun mutwillig zunichte gemacht.“

Entscheidend sei, dass die Befragung der Pflegekammer-Mitglieder nun so schnell wie möglich fortgeführt werden könne, so Reimann: „Wir wollen, dass die Pflegekräfte unabhängig und eigenständig über die Zukunft der Pflegekammer in Niedersachsen entscheiden können. Sie sollen selbst entscheiden, ob sie eine beitragsfreie Kammer als berufsständische Vertretung erhalten wollen oder ob die Kammer in dieser Form abgeschafft werden soll. Mit der nun notwendig gewordenen Unterbrechung der Online-Befragung ist diese Entscheidung lediglich vertagt.“

 

Covid-19-Ausbruchsgeschehen in Göttingen – Göttingen Update

Covid-19-Ausbruchsgeschehen in Göttingen

8. Juni 2020/in Niedersachsen

GÖTTINGEN (08.06.2020 17:30 Uhr). Aktuell sind 226 Personen in Stadt und Landkreis Göttingen am neuartigen Corona-Virus erkrankt. Das ist eine Person mehr als am Vortag. Die Gesamtzahl bestätigter Infektionen steigt auf 1.026 (+1); davon sind 313 in der Stadt Göttingen gemeldet, 713 im weiteren Kreisgebiet. 723 (+1) Personen sind wieder von der Infektion genesen, 77 sind in Verbindung mit einer Erkrankung an Covid-19 gestorben.

Die statistische Marke von 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner*innen innerhalb der letzten sieben Tage wird nicht erreicht. „Es gibt noch keinen Grund zur Entwarnung“, unterstreicht Petra Broistedt, Sozialdezernentin und Leiterin des Stabs für außergewöhnliche Ereignisse der Stadt Göttingen. „Von der weiteren Entwicklung hängt es ab, ob zusätzliche Maßnahmen getroffen werden müssen, die das Infektionsgeschehen zum Schutz der Bevölkerung begrenzen bzw. unterbrechen.“ Mit welchen Maßnahmen dies erfolgen kann, ist vom jeweiligen Infektionsgeschehen abzuleiten. Für solche Maßnahmen gibt es auch kein Regelwerk. Es gilt, hier vor Ort zu schauen und je nach Lage Entscheidungen zu fällen. Eine aktuelle Maßnahme ist, den Präsenzunterricht an Schulen zu untersagen.

Kein Präsenzunterricht an Göttinger Schulen

Ab Dienstag, 9. Juni 2020, ist der Präsenzunterricht auch an den Berufsbildenden Schulen I – III, wie bereits bei sämtlichen Schulen in Trägerschaft der Stadt Göttingen und freier Schulen im Stadtgebiet sowie an der IGS Bovenden, bis einschließlich Freitag, 12. Juni 2020, untersagt. Die Maßnahme erfolgt nach Auswertung weiterer Corona-Testergebnisse, Erkenntnissen aus der Kontaktnachverfolgung und der Abwägung weiterer Faktoren in dieser dynamischen Lageentwicklung.

Eine Notbetreuung an den Schulen wird ermöglicht, es sei denn, die betroffenen Kinder kommen aus Haushalten, in denen eine Kontaktpersonen 1. Grades lebt bzw. eine Person Symptome einer Erkrankung mit dem Corona-Virus aufzeigt.

Tests im Hochhauskomplex in Göttingen werden vorbereitet – Göttingen Ausbruch

Tests im Hochhauskomplex in Göttingen werden vorbereitet

5. Juni 2020/in Niedersachsen

GÖTTINGEN. Im Kontext der privaten Familienfeiern sind aktuell 120 Personen erkrankt, davon 102 Menschen in der Stadt und 18 Personen im Landkreis Göttingen. Insgesamt 3 Personen sind in stationärer Behandlung; weiterhin ist eine Person beatmungspflichtig. Von 57 getesteten Kindern sind 49 Covid-19-positiv. 28 Jugendliche an weiterführenden Schulen, 11 Kinder an Grundschulen und 10 Kinder in Kitas.

Tests im Hochhauskomplex

Im Zeitraum von Freitag bis Sonntag, 5. bis 7. Juni 2020, sind die Testungen im Hochhauskomplex jeweils in der Zeit zwischen 10.00 und 14.00 Uhr geplant. Am Donnerstagabend, 4. Juni 2020, stellt der Fachbereich Ordnung etwa 600 Einladungsschreiben zu den Testungen zu. Die Tests finden in der Tiefgarage des Hochhausgebäudes statt. Es werden Vorkehrungen getroffen, um den geregelten Zugang und Abgang zu gewährleisten, Wartezeiten kurz zu halten und Abstände zwischen den Betroffenen einhalten zu können.

Die Testung findet in Kooperation der Stadt Göttingen mit der Universitätsmedizin Göttingen, der Kassenärztlichen Vereinigung, den Laboren der Max-Plank-Instituten und der Polizei statt. Seitens der Stadt sind der Fachbereiche Ordnung, Gesundheitsamt und die Berufsfeuerwehr beteiligt. Dolmetscher stehen zur Verfügung, wenngleich nach Informationen der Stadt vermutlich alle Bewohnenden über die erforderlichen Deutschkenntnisse verfügen.

Testungen im Pflegeheim

Die Tests im betroffenen Pflegeheim wurden durch die Heimaufsicht der Stadt Göttingen gemeinsam mit der Heimleitung organisiert und werden Freitag, 5. Juni 2020, durchgeführt. Das Niedersächsische Landesgesundheitsamt wertet die rund 250 Tests aus.

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