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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Neufassung des „Rahmen-Hygieneplan Corona Schule" veröffentlicht – Corona Schule

Neufassung des „Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“ veröffentlicht

8. August 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Rund drei Wochen vor dem Start des Schuljahres 2020/2021 hat das Niedersächsische Kultusministerium den aktualisierten „Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“ veröffentlicht und den Schulleitungen zur Verfügung gestellt. Schwerpunktmäßig ist die neue Version um die Regelungen für den eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) an den Schulen ergänzt worden.

Voraussetzung für den eingeschränkten Regelbetrieb ist, dass die landesweiten Infektionszahlen vergleichsweise niedrig bleiben. „Wir beobachten mit Sorgfalt und Vorsicht die steigenden Infektionszahlen, sehen aber aktuell keine Veranlassung für eine Anpassung unserer angekündigten Strategie des eingeschränkten Regelbetriebs zum Start des neuen Schuljahres. Wir behalten das Infektionsgeschehen aber weiterhin stetig im Blick und werden die Lage – wie geplant – zwei Wochen vor Ferienende erneut neu bewerten“, so die Staatssekretärin im Niedersächsischen Kultusministerium, Gaby Willamowius. „Mit dem jetzt veröffentlichten aktualisierten Rahmen-Hygieneplan geben wir den Schulleitungen und Lehrkräften rechtzeitig für alle Szenarien eine wirksame Ergänzung zum schuleigenen Hygieneplan an die Hand, um zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und aller an Schule Beteiligten beizutragen.“

 

Um den eingeschränkten Regelbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben. Unter Kohorten werden festgelegte Gruppen bzw. Jahrgänge verstanden, die aus mehreren Lerngruppen bestehen können und in ihrer Personenzusammensetzung möglichst unverändert bleiben. Dadurch lassen sich im Infektionsfall die Kontakte und Infektionswege wirksam nachverfolgen. Durch den Wegfall des Abstandsgebots zwischen den Schülerinnen und Schülern bekommt die konsequente Umsetzung der Lüftung von Räumen eine besondere Bedeutung. Zudem wird im Szenario A das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts in bestimmten Situationen verpflichtend vorgegeben. Im Unterricht und innerhalb einer Kohorte muss kein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden. Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung in von der Schule besonders gekennzeichneten Bereichen zu tragen, in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Enge) ein Abstand von mindestens 1,5 m zu Personen anderer Kohorten nicht gewährleistet werden kann. Das betrifft in der Regel Gänge, Flure, Versammlungsräume etc. sowie gegebenenfalls auch das Außengelände. Bei versetzten Pausenzeiten oder kohortenspezifischen Pausen kann das Tragen der MNS entfallen.

Wenn es regional wieder zu deutlich erhöhten Infektionszahlen kommen sollte und das örtliche Gesundheitsamt feststellt, dass das regionale Infektionsgeschehen einen eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) nicht mehr zulässt, wird in Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt in Szenario B (Schule im Wechselmodell) gewechselt, welches eine Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause vorsieht. Im Szenario B bleibt die bisherige Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen, darüber hinaus sind die vorgesehenen Hygiene- und Abstandsregeln wieder anzuwenden.

Bei lokalen oder landesweiten Schulschließungen bzw. Quarantänemaßnahmen tritt das Szenario C in Kraft. Neben regionalen Schließungen ganzer Schulen können auch einzelne Jahrgänge, Klassen oder Gebäudenutzende durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen dann ausschließlich zu Hause und die Lehrkräfte leiten an und kommunizieren regelmäßig mit den Schülerinnen und Schülern.

In Zeiten der Corona-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt wurde diesbezüglich klargestellt, dass bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) die Schule besucht werden kann. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

 

Gibt es organisatorische Probleme bei den Corona-Tests für Reiserückkehrer? – Corona Test DRK

Gibt es organisatorische Probleme bei den Corona-Tests für Reiserückkehrer?

8. August 2020/in Gesundheit, Niedersachsen

HANNOVER. Durch die neuen Regelungen des Bundesgesundheitsministers, dass sich Reiserückkehrer seit letztem Samstag kostenlos testen lassen können, wird die Unterscheidung der unterschiedlichen Testbedingungen für viele Beteiligte nicht unbedingt einfacher. Einerseits gelten die Vorgaben des Robert Koch-Instituts bei Corona-Verdachtsfällen, anderseits gibt es nun freiwillige Möglichkeiten zur Durchführung eines Corona-Test für Reiserückkehrer. Hinzu kommt nun noch die seit heute (08.08.) geltende Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikoländern.

Damit kann eine erhebliche Belastung der Hausarztpraxen, der Gesundheitsämter und Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen ausgelöst werden. Dieses betrifft vor allem den nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand bei Weiterleitungen an die Testzentren. Inzwischen ist es auch schon zu den ersten Ablehnungen durch Hausärzte bei den Vermittlungen an die Testzentren bei Reiserückkehrern gekommen, obwohl der Anspruch laut Bundesgesundheitsministerium klar definiert wurde.

Für viele Betroffene wird es schwierig, die für sie geltenden Bestimmungen zu erkennen. Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt z.B. die generelle Pflicht, sich nach der Einreise sofort in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben und sich umgehend beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Dort muss der genaue Aufenthaltsort der Quarantäne bekannt gegeben werden. Wer aus einer anderen Region (also keinem Risikogebiet) einreist, kann sich aber auch testen lassen. Innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ist der Test für alle Rückreisende aus dem Ausland kostenlos. Hierbei sollen die Hausärzte den Test über eines der Corona-Testzentren veranlassen. Wer für die Rückreise nach Deutschland in seinem Urlaubsland einen Corona-Test hat machen lassen, muss sicherstellen, dass der Test nicht älter als 48 Stunden ist.

Inzwischen werden die Probleme in dem System sichtbar. So plant die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen laut ihrem Pressesprecher Dr. Uwe Köster ein Online-Selbstanmeldesystem für Corona-Tests bei Reiserückkehrern für ihr Zuständigkeitsgebiet. Man arbeite mit Hochdruck an einer praktikablen Lösung, welche die Hausarztpraxen entlasten würde. So würde man den Verwaltungsweg verschlanken. Laut Köster muss man auch an eine Ausweitung der Testzentren oder ihre Verfügbarkeitszeiten denken, wenn der Ansturm zu groß würde. Im Moment sind die Corona-Testzentren der KVN am Wochenende geschlossen, da ja auch keine Hausarztpraxen geöffnet haben. Nur am Flughafen wird das Testzentrum rund um die Uhr betrieben. Hier allerdings ausschließlich für ankommende Flugreisende. Reiserückkehrer per Auto oder anderer Verkehrsmittel müssen sich bis Montag gedulden, wenn die Hausärzte wieder öffnen.

Wie kompliziert die derzeitige Lage vor allem im Abrechnungsbereich geworden ist, zeigt die nachfolgende Presseerklärung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen von gestern:

Die kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) übt heftige Kritik an ihrer Auffassung nach wirklichkeitsfremden und abstrakten Abrechnungsbestimmungen bei der Durchführung von Corona‐Test. „Sie widersprechen der medizinischen Gesamtlage, aber auch dem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden vieler Patienten und Ärzte“, so der stellv. KVNVorstandsvorsitzende Dr. Jörg Berling. „Corona‐Tests sollten generell kostenlos sein.“

Schon beim Thema Urlaub beginnen fragwürdige Unterscheidungen. Im In‐ und Ausland verlangen viele Hotels von anreisenden Gästen einen negativen Corona Test. Den müssen sie aus ihrer Reisekasse finanzieren. Kommen Sie aus dem Urlaub zurück, dürfen oder müssen Sie sich wieder testen lassen. Dann ist der Test kostenlos – aber nur für Auslandsrückkehrer. Wer im Inland blieb, hat keinen Anspruch darauf – auch wenn er sich vielleicht in der Nähe eines Corona‐Hotspots einquartiert hatte.

Auch widersinnig: Soll etwa ein Kind für eine Operation im Krankenhaus aufgenommen werden, muss das Krankenhaus den Corona Test durchführen. Er ist Teil der stationären Behandlung. Die erwachsene Begleitpersonen dagegen, die vielleicht im Krankenhaus übernachten möchte, muss den geforderten Test selbst bezahlen. Wird die Operation aber ambulant durchgeführt, ist der vorherige Corona‐Test eine Privatleistung. Wenn medizinische Fachangestellte einen negativen Testnachweis erbringen müssen, um in ihrer Praxis weiterarbeiten zu können, müssen sie den Test ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen. Wird aber einem Mitarbeiter über die Corona‐WarnApp ein „erhöhtes Risiko“ angezeigt, ist der Test eine Kassenleistung und muss vom örtlichen Gesundheitsamt organisiert werden.

Wie schnell Patienten in ein wirklichkeitsfremdes Getriebe von Fallunterscheidungen geraten können, macht der Fall eines Pflegebedürftigen deutlich, der von seinen Angehörigen in die Kurzzeitpflege gegeben werden sollte. Die Pflegeeinrichtung verlangte einen Corona Test, den der Patient selbst zu zahlen hatte. Zwar stellt die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministers in solchen Fällen einen kostenlosen Test in Aussicht. Es bindet die Entscheidung aber an die Einschätzung der epidemiologischen Lage durch das örtliche Gesundheitsamt. Wenn das eine allgemeine Gefährdung durch die Pandemie im Landkreis feststellt, wird der Test aus öffentlichen Mitteln bezahlt. Das war in diesem Fall aber nicht gegeben. Pech für den Patienten: Hätte er gehustet, hätte wegen Infektionsverdachts die Krankenkasse den Test bezahlt.

Berling: „Solche Beispiele entspringen einer formalen Rechtslogik, die in sich schlüssig sein mag, aber mit der erfahrbaren Situation der Patienten kaum in Übereinstimmung zu bringen ist.“ Im schlimmsten Fall, so Berling, belasten die diffizilen Vergütungsregelungen auch das Arzt‐Patienten‐Verhältnis in den Praxen. Denn die Ärzte sind diejenigen, die ihren Patienten erklären müssen, ob sie den Test nun bezahlen müssen oder nicht. „Das ist teilweise nicht mehr vermittelbar. Schlimmstenfalls setzt sich beim Patienten noch der Argwohn fest, der Arzt wolle sich mit dem Corona‐Test selbst bereichern.“

 

Niedersächsische Landesforsten warnen vor hoher Waldbrandgefahr – Waldbrandgefahr Schild

Niedersächsische Landesforsten warnen vor hoher Waldbrandgefahr

7. August 2020/in Niedersachsen

NIEDERSACHSEN (PM). Die für das Wochenende angekündigten hohen Temperaturen erhöhen die Waldbrandgefahr in den niedersächsischen Wäldern.

„Mit den steigenden Temperaturen zum Wochenende nimmt in allen Landesteilen die Waldbrandgefahr zu“, warnt Klaus Jänich, Vizepräsident der Niedersächsischen Landesforsten. Ab Donnerstag herrscht fast im gesamten Wald Niedersachsens wenigstens mittlere Waldbrandgefahrenstufe (Stufe 3 von 5). Im Laufe des Wochenendes nimmt die Gefahr dann weiter zu, sodass für Samstag in weiten Teilen Gefahrenstufe 4 prognostiziert wird.

In Bereichen Ost-Niedersachsens und der Lüneburger Heide wird sogar die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 erwartet. Klaus Jänich mahnt zur Vorsicht und Wachsamkeit: „Das Verbot, im Wald zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober zu rauchen oder Feuer zu entzünden, ist strikt einzuhalten – die Gefahr, die selbst von kleinsten Funken oder der achtlos weggeworfenen Zigarettenkippe ausgeht, wird vielfach unterschätzt.“

Die aufgrund der Urlaubszeit und der coronabedingten Reiseeinschränkungen zahlreichen Besucherinnen und Besucher in den niedersächsischen Wäldern bittet er, Brände oder etwaige Verdachtsfälle umgehend dem Notruf 112 zu melden. „Waldwege und Zufahrten müssen freigehalten werden und dürfen nicht zugeparkt werden, um Einsatzkräften die ungehinderte Zufahrt zu ermöglichen,“ erinnert Jänich.

Entspannung ist mit Blick auf die Wetterprognosen kurzfristig nicht zu erwarten, da die hohen Temperaturen auch in der kommenden Woche andauern werden und anhaltende Niederschläge nicht zu erwarten sind.

Die Waldbrandzentrale in Lüneburg, in der die Bilder von 20 Kameras zur Waldbrandfrüherkennung im besonders brandgefährdeten Wald im Nord-Osten Niedersachsens zusammenlaufen, ist täglich besetzt.

Weitere Information zu den Niedersächsischen Landesforsten und Hintergrundinformationen zum Thema Waldbrand lesen Sie unter www.landesforsten.de/waldbrand

Landesregierung bringt neue „Mietpreisbremse" auf den Weg – mietpreisbremse

Landesregierung bringt neue „Mietpreisbremse“ auf den Weg

5. August 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag die Neufassung der sogenannten Mietpreisbremse auf den Weg gebracht und zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die betroffenen Kommunen und Verbände haben nun sechs Wochen Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Erst danach kann die „Mieterschutzverordnung“ von der Landesregierung beschlossen werden und in Kraft treten.

Die Neufassung war nötig geworden, weil durch Einzelfallentscheidungen von Gerichten Unsicherheiten über die Gültigkeit der bereits 2016 eingeführten Mietpreisbremse entstanden waren.

Bauminister Olaf Lies: „Wir schaffen mit der neuen Mieterschutzverordnung klare Verhältnisse. Bei der Mietpreisbremse handelt es sich um einen wichtigen Baustein zur Begrenzung des Mietenanstiegs vor allem in Ballungsräumen und auf den Inseln.“

Die Landesregierung hatte zu Beginn des Jahres bei der NBank ein Gutachten in Auftrag gegeben. In dem nun vorliegenden Gutachten wird die Lage auf den Wohnungsmärkten analysiert und die Gebietskulisse aktualisiert. Danach soll in folgenden neun Kommunen, in denen es einen „angespannten Wohnungsmarkt“ gibt, die Mietpreisbremse gelten: Braunschweig, Gifhorn, Göttingen, Hannover, Laatzen, Langenhagen, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück. Hinzu kommen die sieben Ostfriesischen Inseln. Neu dabei sind Gifhorn und Laatzen. „Aber Handlungsbedarf für bezahlbaren Wohnraum gibt es in deutlich mehr Kommunen. Mit 1,7 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren wollen wir vor allem bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum schaffen, um die schwierige Situation in den Griff zu bekommen“, betont Bauminister Lies.

Nicht mehr unter die Mietpreisbremse sollen Buchholz in der Nordheide, Buxtehude, Leer, Vechta und Wolfsburg fallen. Der Grund: Dort hat es in den letzten Jahren erheblichen Neubau gegeben, so dass der künftige Bedarf voraussichtlich gedeckt werden kann. Die Mieten in diesen Städten steigen nicht mehr deutlich stärker als im Landesdurchschnitt.

Minister Lies wertet dies als ein wichtiges Signal: „Die großen Anstrengungen, den Wohnungsbau in Niedersachsen zu beleben, zeigen erste Erfolge. In den letzten fünf Jahren wurden 165.000 Wohnungen neu genehmigt. Das ist Rekord seit über 15 Jahren. Gerade der Neubau trägt entscheidend dazu bei, die Wohnungsmärkte zu entspannen.“

Die „Mietpreisbremse“ ist bis Ende 2025 befristet. Sie legt fest, dass bei Wiedervermietung die Miete höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Der Vermieter ist verpflichtet, dem neuen Mieter über die bisherige Miete Auskunft zu geben.

 

Anpassung der Corona-Verordnung zum 1. August 2020 in Niedersachsen – Update Verordnung 1 August

Anpassung der Corona-Verordnung zum 1. August 2020 in Niedersachsen

1. August 2020/in Niedersachsen

HANNOVER. Das Land Niedersachsen hat seine Corona-Verordnung mit Wirkung zum 1. August 2020 erneut angepasst. Verstöße gegen diese Verordnung werden wie bisher als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe bis zu 25.000 Euro belegt.

Die wichtigsten Abänderungen sind:

  • Die Regeln für Kindertagesstätten (§ 16) und Schulen (§ 17) wurden geändert entsprechend den Ankündigungen des Kultusministeriums zum Start ins Schul- beziehungsweise Kita-Jahr 2020/2021.
  • Shisha-Bars dürfen wieder öffnen.
  • Die Regeln für Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sowie für Kutschfahrten wurden ergänzt beziehungsweise angepasst.
  • Die Sportausübung ist in Gruppen bis zu 50 (bisher: 30) Personen zulässig.

Alle weitere Änderungen und Hinweise finden Sie entweder auf den Seiten des Landes Niedersachsen unter www.niedersachsen.de in der verbindlichen Fassung bzw. in der am 31. Juli veröffentlichten Lesefassung des Landes (Änderungen in Gelb markiert) im Anschluß an diesen Artikel.

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Zukunftstag für Girls und Boys 2020 abgesagt – Zukunftstag

Zukunftstag für Girls und Boys 2020 abgesagt

31. Juli 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Der niedersächsische Zukunftstag für Jungen und Mädchen ist für dieses Jahr endgültig abgesagt. Hintergrund ist die Corona-Krise und nach wie vor schwer absehbare Infektionsentwicklung auch in den kommenden Monaten.

Niedersachsen hatte den am 26. März 2020 geplanten Girls’Day und Boys’Day zunächst nur temporär abgesagt. Der Aktionstag sollte an einem noch nicht festgelegten Termin im Herbst nachgeholt werden – vorausgesetzt, die Infektionslage lässt dies zu.

„Wir können aber auch heute leider nicht sicher sagen, wie sich der Verlauf des Corona-Virus in den nächsten Monaten entwickeln wird“, sagte dazu Kultusminister Grant Hendrik Tonne. „Um den Schülerinnen und Schülern, Schulen sowie den Unternehmen und Verwaltungen jetzt Planungssicherheit zu geben, haben wir uns daher entschieden, den Zukunftstag in diesem Jahr ganz ausfallen zu lassen“, fügte er an. „Das ist sehr bedauerlich vor allem für die Kinder, aber ich hoffe stark, dass sie im nächsten Jahr am Girls‘ Day und Boy‘ Day in spannende Berufe hineinschnuppern können“, so der Minister.

Niedersachsen reiht sich mit dieser Entscheidung in die Positionen aller anderen Bundesländer und der zentralen Girls’Day-Organisation ein. Auch sie haben den Aktionstag für 2020 abgesagt. Der nächste Girls’Day und Boys’Day soll am 22. April 2021 stattfinden. Weitere Informationen dazu gibt es online unter https://www.girls-day.de/

Am 10. September ist bundesweiter Warntag – Warntag

Am 10. September ist bundesweiter Warntag

22. Juli 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In 50 Tagen ist es soweit: Am 10. September 2020 findet der erste bundesweite Warntag seit der Wiedervereinigung statt. Dazu werden in ganz Deutschland Warn-Apps piepen, Sirenen heulen, Rundfunkanstalten ihre Sendungen unterbrechen und Probewarnungen auf digitalen Werbetafeln erscheinen.

Ab sofort ist die neue Website www.bundesweiter-warntag.de online verfügbar. Sie bietet Informationen über den ab 2020 jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfindenden Warntag. Die Website erklärt aber auch, in welchen Fällen und auf welchen Wegen die Bevölkerung in Deutschland gewarnt wird. Eine Länderkarte ermöglicht mit einem Klick den Überblick über Regelungen zur Warnung in den einzelnen Bundesländern. Das integrierte Service-Portal auf der Website mit Informationsmaterial soll Kommunen dabei unterstützen, vor Ort über den Warntag und allgemein über das Thema zu informieren.

Boris Pistorius, Niedersächsischer Minister für Inneres und Sport: „Ob Terroranschlag oder Naturkatastrophe – zu wissen, wie man sich im Ernstfall verhalten muss, kann unter Umständen überlebenswichtig sein. Dafür muss man die Warnsignale kennen. Der bundesweite Warntag soll genau darauf aufmerksam machen und sensibilisieren. Über den landesweiten Probealarm sollen zugleich alle Warnmittel, neben den bekannten Sirenen auch Warn-Apps, erprobt werden. Mein Haus wird ebenfalls teilnehmen und zeitgleich um 11:00 Uhr landesweit eine Probewarnmeldung mit der Warn-App „NINA“ (Notfall-Informations- und Nachrichten-App des Bundes) versenden. Diese Premiere des bundesweiten Warntages am 10. September 2020 soll auch in Niedersachsen dazu beitragen, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen und damit die Fähigkeiten zum Selbstschutz stärken. Ich kann jedem empfehlen, diese kostenlose App auf seinem Smartphone zu installieren.“

Corona-Verordnung mit weiteren Lockerungen und optimierter Struktur – Verordnung neu

Corona-Verordnung mit weiteren Lockerungen und optimierter Struktur

10. Juli 2020/in Niedersachsen

HANNOVER. Am kommenden Montag tritt die neue Corona-Verordnung des Landes Niedersachen in Kraft. Die neue Verordnung beinhaltet weitere Lockerungen, die aufgrund des derzeit moderaten Infektionsgeschehens möglich sind. Darüber wurde sie thematisch neu in acht Teile gegliedert und übersichtlicher gestaltet.

In den Paragrafen 1 bis 4 finden Sie die grundlegenden und nach wie vor ausgesprochen wichtigen Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus:

  1. Abstand halten, persönliche Kontakte auf das Notwendigste beschränken
  2. Mund-Nasen-Bedeckung tragen, wenn kein Abstand 1,5 Metern möglich ist bzw. generell beim Einkaufen sowie in Bussen und Bahnen
  3. Hygienekonzepte erstellen und befolgen
  4. Daten erheben bzw. dokumentieren

Unverändert bleibt die Regelung, dass sich in der Öffentlichkeit zwei Haushalte (keine zahlenmäßige Beschränkung) oder auch eine Gruppe von bis zu 10 Personen (unabhängig von den Haushalten) treffen dürfen.

Wann bzw. zu welchen Gelegenheiten und in welchem Umfang diese Schutzmaßnahmen gelten, ist in den nachfolgenden Paragrafen 5 ff  geregelt. Die Gesamtausgabe der neues Verordnung finden Sie hier

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

 

Soziales:

Ferienfreizeiten sind nun auch in größerem Rahmen möglich: Ab Montag können Kinder- und Jugendgruppen im Rahmen der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII mit bis zu 50 Personen in einer Jugendherberge oder einer anderen Gruppeneinrichtung Veranstaltungen durchführen und auch übernachten.

In Jugendherbergen, Familienferien- und Freizeitstätten, Jugend- und Erwachsenenbildungsstätten und ähnlichen Einrichtungen sowie in Kreissportschulen, Landessportschulen und vergleichbaren verbandseigenen Einrichtungen sind Gruppenveranstaltungen und -angebote für Minderjährige und die Aufnahme von Gruppen Minderjähriger jetzt bis zu einer Gruppengröße von 50 Personen zulässig.

Werkstätten und Tagesförderstätten für behinderte Menschen können wieder alle vorhandenen Plätze zur Verfügung stelle

Kinderbetreuung:

In der privaten Kinderbetreuung dürfen künftig bis zu fünf „fremde“ Kinder betreut werden – zusätzlich zu den eigenen Kindern der betreuenden Person. Bisher betrug die Obergrenze fünf Kinder einschließlich der eigenen.

Tourismus & Gastronomie

Das Beherbergungsverbot für Personen, die aus dem Landkreis Gütersloh nach Niedersachsen kommen, wird bereits zum 11. Juli 2020 aufgehoben. Hotelbetten, Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen somit Gästen aus dem betreffenden Landkreis ab Samstag wieder zur Verfügung gestellt werden.

Restaurants dürfen ihren Gästen Buffets auch wieder mit Selbstbedienung anbieten.

Sport

Sofern die Kontaktdaten dokumentiert werden, ist der Kontaktsport in einer Gruppe bis 30 Personen möglich, d.h. auch Spiele gegeneinander – eine feste Kleingruppe ist hierfür nicht mehr notwendig. Möglich sind damit beispielsweise Testspiele beim Fußball in der Saisonvorbereitung.

Bei allen jetzt wieder zulässigen Aktivitäten, gelten immer die in Teil 1 der Verordnung aufgeführten allgemeinen Vorschriften zu Abstand, Mund-Nasenbedeckung, Hygiene(konzepten) und Dokumentationspflichten.

Die Corona-Verordnung können Sie hier in einer Lesefassung vom Stand (10.07.2020) nachlesen.

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DRK-Wasserwacht befürchtet mehr Badeunfälle – Appell an Eltern – wasserwacht 1© Bernd Günther

DRK-Wasserwacht befürchtet mehr Badeunfälle – Appell an Eltern

8. Juli 2020/in Niedersachsen

BERLIN. Die Nachrichten über Badeunglücke mit Todesfolge mehren sich. Die Wasserwacht des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) befürchtet dieses Jahr eine Zunahme an Ertrinkungsfällen. Grund sind das schöne Wetter und die Lockerungen der Kontaktbeschränkungen, aber auch die Ferien, die viele dieses Jahr an Ost- und Nordsee sowie anderen deutschen Gewässern verbringen. „Aufgrund der strengen Zugangsregeln in Freibädern weichen viele Menschen auf unbewachte Seen und Flüsse aus. Durch die Corona-Pandemie fand außerdem lange Zeit kein Schwimmunterricht statt, sodass viele Kinder nicht ausreichend geschult sind“, sagt Andreas Paatz, Bundesleiter der DRK-Wasserwacht. Er appelliert daher besonders an die Eltern, auf ihre Kinder zu achten und unbewachte Gewässer zu meiden.

Solange Kinder nicht sicher schwimmen können, sollten sie sich nie unbeaufsichtigt am oder im Wasser aufhalten, auch nicht mit Schwimmflügeln. „Das Seepferdchen reicht ebenfalls nicht aus. Es bescheinigt lediglich, dass jemand sich über Wasser halten kann. Kinder ertrinken oft lautlos. Daher der dringende Appell: Lassen Sie Ihre Kleinen nicht aus den Augen!“, sagt Paatz. Die DRK-Wasserwacht unterstützt die Kampagne „#SchauAuf“ der Dresdner Wasserwacht und der DLRG, die Eltern auffordert, Handy, Zeitschrift oder Buch zur Seite zu legen und auf Hinweise und Gefahren zu achten. Auch aufblasbares Wasserspielzeug wie Luftmatratzen oder Hobby-Schlauchboote bergen ein Risiko – vor allem auf dem offenen Meer und in Flüssen. „Diese Freizeitschwimmhilfen sind trügerisch: Wer vermeintlich sicher drauf liegt, kann aus Unachtsamkeit runterfallen, zudem treiben sie durch Strömungen und Wind schnell ab, können durch Steine oder Holz beschädigt werden und drohen dann unterzugehen“, sagt Paatz.

Badende sollten stets aufmerksam sein, die Baderegeln befolgen, auf Warnhinweise achten und nicht in unbewachten Gewässern schwimmen. Wer im Wasser in Gefahr gerät, etwa durch eine Strömung, sollte vor allem Ruhe bewahren. „Sofort auf den Rücken legen und mit der Strömung treiben lassen. So bleiben die Atemwege frei und der Körper bekommt Auftrieb. Machen Sie durch Rufen und Winken auf sich aufmerksam, vermeiden Sie sonstige Bewegungen. Versuchen Sie niemals, gegen die Strömung anzuschwimmen, sondern in einem größeren Bogen an Land zu gelangen“, sagt Paatz weiter.

Die rund 140.000 Ehrenamtlichen der Wasserwacht sichern 3000 deutsche Badegewässer und retten jährlich rund 250 Menschen vor dem Ertrinken.

Schuljahr 2020/2021 soll weitgehend normal starten nach den Sommerferien – schulferienende

Schuljahr 2020/2021 soll weitgehend normal starten nach den Sommerferien

8. Juli 2020/in Niedersachsen

HANNOVER / NIEDERSACHSEN.  „Wir planen das neue Schuljahr 2020/2021 auf der Basis von Normalität. Stand heute kommen wir mit Blick auf das aktuelle Infektionsgeschehen zu der klaren Einschätzung, dass das Schuljahr 2020/2021 im eingeschränkten Regelbetrieb startet. Im Endeffekt bedeutet dies, dass wir die ‚Schule wie immer‘ starten, allerdings mit ein paar Sonderregelungen bedingt durch das Coronavirus. Darauf sollten alle ihre Planungen ausrichten.

Gleichwohl müssen die Beteiligten auf alle Eventualitäten vorbereitet sein. Daher legen wir neben dem Regelbetrieb auch weitere Handlungsoptionen vor für den Fall der Fälle“, erklärte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne am (heutigen) Dienstag. Damit erhalten Schulleitungen, Lehrkräfte, aber auch Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigten rund acht Wochen vor Schulbeginn Klarheit, Handlungssicherheit und Planbarkeit.

Der Bildungsminister hat hierzu umfangreiche Handreichungen für die allgemein- und die berufsbildenden Schulen vorgestellt, die Planungs- und Handlungssicherheit für das kommende Schuljahr 2020/2021 geben sollen. Die Leitfäden „Schule in Corona-Zeiten 2.0″ richten sich an Schulleitungen, Lehrkräfte und pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an allgemein- und berufsbildenden Schulen und legen den Fokus auf die Durchführung eines schulischen Regelbetriebs unter Corona-Bedingungen („Szenario A: Eingeschränkter Regelbetrieb“). Zudem werden die Szenarien B („Schule im Wechselmodell“) und C („Quarantäne und Shutdown“) erläutert, für den Fall sich verschlechternder Infektionslagen. Wichtig ist, dass die Schulen in der Lage sind, schnell zwischen den verschiedenen Szenarien wechseln zu können.

Szenario A: Eingeschränkter Regelbetrieb

Angesichts der landesweit niedrigen Infektionszahlen erscheint nach derzeitigem Planungsstand ein eingeschränkter Regelbetrieb nach den Sommerferien sehr wahrscheinlich. Das im Folgenden beschriebene Szenario A soll deshalb als Grundlage für die Planungen der Schulen dienen. Tonne: „Dieses Szenario ist sehr nah an Schule, so wie wir sie aus der Vor-Corona-Zeit kennen und mit dessen Umsetzung ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch rechne. Dieser quasi-Regelbetrieb ermöglicht maximalen Präsenzunterricht und Pflichtunterricht unter den gegebenen Bedingungen. Dafür verzichten wir auf den Mindestabstand von 1,5 Metern und setzen stattdessen auf möglichst feste Lerngruppen. Für den Unterricht ist die maximale Bezugsgröße des jeweiligen Schuljahrganges eine feste Kohorte. Aufgrund der sehr niedrigen Infektionszahlen ist dieser Schritt verantwortbar.“

Das Szenario A strebt eine Rückkehr zu einem geordneten Schulbetrieb einschließlich Ganztagsbetrieb an, allerdings kann dieser unter Umständen nicht mit dem Ganztagsangebot vor der Corona-Pandemie gleichgesetzt werden. Dafür erweitern wir das Kohortenprinzip, dies bedeutet, dort können dann an den jeweiligen Angeboten Schülerinnen und Schüler aus bis zu zwei Schuljahrgängen teilnehmen.

Die Erteilung des Pflichtunterrichtes hat dabei höchste Priorität. Erst wenn die Pflichtstundentafeln abgesichert sind, sollten Lehrkräfte für Arbeitsgemeinschaften und die Ganztagsangebote eingeplant werden. Sollte es aufgrund des Ausfalls von Lehrkräften im Präsenzunterricht zudem notwendig sein, kann es in den Schuljahrgängen 7-13 des Sekundarbereichs zur Verlagerung von Unterrichtsanteilen ins häusliche Lernen kommen, dies an maximal einem Tag in der Woche. In den Schuljahrgängen 1-6 soll das Lernen zu Hause vermieden werden. Die Verlässlichkeit der Grundschulen ist sicherzustellen.

Szenario B: Schule im Wechselmodell

Sollte sich die Infektionslage verschlechtern und sich eine landesweite Verschärfung ergeben, dann wird – ggf. auch im bereits laufenden Schuljahr – auf das Szenario B, welches eine Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause vorsieht, zurückgegriffen. Dies entspricht der Vorgehensweise in den vergangenen Monaten.

In diesem Fall würden maximal 16 Personen im Präsenzunterricht sein, der Mindestabstand von 1,5 Metern würde gelten, der „schulische Schichtbetrieb“ in Wechselmodellen von Präsenz- und verpflichtendem Heimunterricht müsste umgesetzt werden. Eine Durchmischung wäre nur in wenigen Fällen möglich, die Notbetreuung an Schulen würde reaktiviert. Als Ableitung aus den Erfahrungen des zu Ende gehenden Schulhalbjahres, würden das Lernen zu Hause intensiver begleitet und eine häufigere Präsenz von benachteiligten Schülerinnen und Schülern in der Schule durch Auslastung der maximalen Lerngruppengrößen ermöglicht. Zu den Bereichen Bereitstellen von Aufgaben und Arbeitsmaterialien, Absprachen mit Kolleginnen und Kollegen, Kommunikation mit Schülerinnen und Schülern, Feedback und Leistungsbewertung stehen in dem Leitfaden Ergänzungen bereit und geben den Schulen eine Handreichung mit weiteren Hinweisen zum Distanzlernen. Zudem wurde das Fortbildungsangebot deutlich ausgebaut – rund 160 Fortbildungen werden bis zum Herbst rund um das Themenfeld Digitales Lernen, Distanzlernen, Medienbildung stattfinden.

Für den Bereich der Berufsbildenden Schulen wird auch für den Regelbetrieb ein fester Anteil an Distanzlernen verpflichtend vorgesehen. In den Planungen der BBS werden 10 – 15% Distanzunterricht berücksichtigt. „Die Rückmeldungen der Berufsbildenden Schulen aus diesem ‚Corona-Halbjahr‘ haben gezeigt, dass das Distanzlernen hier sehr gut funktioniert hat. Für viele BBS hat sich die Zwangslage als Innovationstreiber erwiesen. Wir sehen hier viel Potenzial für die Zukunft, das wir fördern möchten, auch völlig unabhängig von einer Pandemie“, so Tonne. Das Distanzlernen könne ein weiterer Baustein sein, um insbesondere die BBS in den Regionen zu stärken und Ausbildungsgänge attraktiv zu halten.

Szenario C: Quarantäne und Shutdown

Bei (lokalen oder landesweiten) Schulschließungen bzw. Quarantänemaßnahmen tritt das Szenario C Quarantäne und Shutdown in Kraft. Neben regionalen Ereignissen mit Schließungen ganzer Schulen können auch einzelne Jahrgänge, Klassen oder Gebäudenutzer durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen dann ausschließlich zu Hause und die Lehrkräfte leiten an und kommunizieren regelmäßig mit den Schülerinnen und Schülern. Bei Schulschließungen muss eine Notbetreuung angeboten werden. „Es gibt derzeit keinerlei Anzeichen dafür, dass flächendeckende Schulschließungen in Niedersachsen notwendig sein könnten. Dafür haben wir die Lage zu gut in den Griff bekommen. Allerdings haben wir die lokal heftigen Infektionsgeschehen vor Augen, die sich auch negativ auf den Schulbetrieb auswirken können. Daher lassen sich gesundheitsamtlich verfügte Schulschließungen oder Quarantänemaßnahmen realistischer Weise nicht ausschließen. Jeweils vier Wochen und zwei Wochen vor dem Schulstart setzen wir uns mit dem Landesgesundheitsamt und dem Gesundheitsministerium zusammen und betrachten das landesweite Infektionsgeschehen“, betont der Kultusminister.

Abschließend dankt Minister Tonne allen Beteiligten für das große Engagement während des 2. Schulhalbjahres und blickt optimistisch auf das neue Schuljahr: „Alle an Schule Beteiligten haben die Herausforderungen angenommen und dabei geholfen, dass wir die Krise bisher gut bewältigt haben. Das gilt auch für die Eltern und die Schülerinnen und Schüler. Dafür bedanke ich mich! Wir werden in Niedersachsen diesen gemeinsamen Weg weitergehen. So können wir auch im neuen Schuljahr 2020/2021 schulische Bildung und Gesundheitsschutz gut miteinander zusammenbringen.“

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