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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Der Start ins Schuljahr 2020/2021 – Schuljahrstart

Der Start ins Schuljahr 2020/2021

26. August 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Für rund 848.800 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen beginnt nach den Sommerferien am (morgigen) Donnerstag wieder der Unterricht. Dazu starten viele Schulanfängerinnen und Schulanfänger in ihre schulische Laufbahn: Im 1. Schuljahrgang an Grundschulen und Förderschulen werden rund 72.500 Schülerinnen und Schüler erwartet.

Im Vorjahr wurden insgesamt 70.000 Kinder eingeschult. Auch an den berufsbildenden Schulen beginnt das neue Schuljahr, rund 250.000 Schülerinnen und Schüler werden hier erwartet.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Nach der Zwangspause durch das Aufflammen der Corona-Pandemie, dem Wechsel von Präsenz- und Heimunterricht sowie den verdienten Sommerferien dürften sich die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und Schulleitungen, die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das Verwaltungspersonal auf den Schulstart freuen. Wie vor den Sommerferien geplant, nehmen die Schulen den eingeschränkten Regelbetrieb auf. Das heißt, alle Kinder und Jugendlichen nehmen an allen Wochentagen am Präsenzunterricht in ihren Klassen teil. Dabei achten wir auf die entwickelten Hygienemaßnahmen. Wir bringen Bildung und Infektionsschutz zusammen. Ich wünsche allen einen gelingenden Start. Dabei können und sollen sich die Schulen Zeit für das Ankommen der Schülerinnen und Schüler nehmen.“

Zum Start des 1. Schulhalbjahres 2020/2021 werden an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (ABS) in Niedersachsen knapp 2.000 (1977; Stand 25.08.2020) neue Lehrkräfte ihren Dienst aufnehmen. Damit konnten rund 90 Prozent des ausgeschriebenen Vollzeitstellenvolumens besetzt werden. An den berufsbildenden Schulen – an denen auch unterjährig Lehrkräfte eingestellt werden und nicht ausschließlich zu den Schulhalbjahren – sind 2020 bereits 321 neue Lehrkräfte eingestellt worden.

Unter den rund 2.000 neuen Lehrkräften an ABS sind auch 143 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, was einem Anteil von rund sieben Prozent der vorgenommenen Einstellungen entspricht. 537 neue Lehrkräfte wurden an Grundschulen, 155 an Haupt- und Realschulen, 252 an Oberschulen eingestellt, 541 an den Gymnasien, 361 an Gesamtschulen und 131 an Förderschulen. Zusätzlich zu den knapp 2.000 neuen Lehrerinnen und Lehrern sind im Umfang von rund 190 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) Studierende und Pensionäre bzw. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger befristet bis zum Ende des Halbjahres eingestellt worden. Zudem konnten Lehrkräftestellen im Umfang rund 110 VZLE gewonnen werden durch entsprechende Teilzeiterhöhungen. Für weitere Einstellungen stehen rund 70 Stellen für die Programme Starke Sek I Schulen und Schule plus bereit. Darüber hinaus verfügt das Niedersächsische Kultusministerium über 100 Stellen, die weiterhin ausgeschrieben bleiben und besetzt werden können bis Dezember 2020. Stellen, die auch dann nicht besetzt wurden, gehen nicht verloren, sondern werden zum 2. Schulhalbjahr erneut ausgeschrieben.

Aus dem Dienst ausgeschieden sind rund 1.600 Lehrkräfte, so dass Niedersachsen erneut einen positiven Saldo von rund 400 Stellen erzielen wird. Im gesamten Jahr 2020 konnten über 800 Lehrkräfte mehr gewonnen werden, als ausgeschieden sind. Im noch nicht abgeschlossenen Einstellungsverfahren zum Einstellungstermin 24.08.2020 konnte an Grundschulen eine hohe Zahl an Einstellungen realisiert werden (rd. 95 %), wodurch sich die Abordnungsbedarfe an Grundschulen verringern werden. Das führt zu einem positiven Trend: Die Abordnungsstunden zwischen den Schulformen konnten im Vergleich zum 2. Schulhalbjahr 2019/2020 um rund 52 Prozent reduziert werden. Nach Stand vom 21.08.2020 werden schulformübergreifende Abordnungen im Umfang von rund 10.980 Stunden vorgenommen (rund 1.120 „Köpfe“). Das sind rund 12.060 Stunden weniger als im 2. Schulhalbjahr 2019/2020 (1.700 „Köpfe“ weniger als im 2. SHJ 19/20). Im Vergleich zum Start des letzten Schuljahres 2019/2020 sind das rund 9.370 Stunden weniger (- 1.190 „Köpfe“).

Sturmtief KIRSTEN über Nordhälfte Deutschlands – Sturm

Sturmtief KIRSTEN über Nordhälfte Deutschlands

25. August 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Am Mittwoch zieht ein ruppiger Sturm über die Nordhälfte Deutschlands hinweg. Bei diesem ersten größeren Herbststurm könnte weniger die Windgeschwindigkeit als vielmehr die Jahreszeit zum Problem werden.

Schwere Sturmböen

Der Hochsommer verabschiedet sich mit Pauken und Trompeten. Tiefs beeinflussen das Wetter vor allem im Norden. Sie bringen teils ruppigen Wind und kühle Atlantikluft mit. Ein Tief über dem Atlantik zieht weiter Richtung Großbritannien. Zur Wochenmitte erfasst sein Sturmfeld dann voraussichtlich auch Deutschland. „Am Mittwoch zieht dann ein erster kräftiger Herbststurm über die Nordhälfte Deutschlands hinweg. Er bringt neben teils schweren Sturmböen besonders zu den Küsten hin auch ergiebigen Regen mit und es reicht kaum für 20 Grad“, berichtet Birgit Heck, Sprecherin der Unternehmenskommunikation von WetterOnline. „Nach derzeitigen Stand haben wir es in der Nordhälfte des Landes dann mit Böen zwischen 70 und 100 Kilometer pro Stunde zu tun.“

Gefahr: belaubte Bäume und trockene Fichten

Auch wenn 70 bis 100 Kilometer pro Stunde nicht nach einem sehr heftigen Sturm klingen und im Winter auch keine allzu großen Probleme mit sich bringen würden, sieht es jetzt im Sommer anders aus. „Denn die belaubten Bäume bieten dem Wind eine große Angriffsfläche und so einen großen Widerstand, damit reichen Böen mit Tempo 70 bis 90 völlig aus, um große Äste abzubrechen oder ganze Bäume umzuwehen. Aber auch die durch das Fichtensterben vielerorts vertrockneten Nadelbäume lassen sich durch die Böen leicht umblasen.“

So zieht KIRSTEN

In den Frühstunden erreicht Sturmtief KIRSTEN die südliche Nordsee. An der deutschen Nordseeküste frischt der Südwestwind stürmisch auf, auf den Inseln sind erste Sturmböen dabei. In den Morgenstunden kommt das Windfeld landeinwärts voran. Verbreitet erreicht der Wind in Böen 60 bis 70, an der Nordsee und in den Hochlagen der Eifel bis 80 Kilometer pro Stunde.

Am Vormittag erfasst das Windfeld mit Ankunft der Kaltfront die westlichen Mittelgebirge. Im Flachland werden Böen von 60 bis 70, in höheren Lagen und an der Nordsee von 70 bis 90 Kilometer pro Stunde erreicht. In den Hochlagen der Eifel, des Sauerlandes und des Harzes gibt es Spitzenböen bis Tempo 100.

Über Mittag dehnt sich der Sturm auch in die östlichen Mittelgebirge aus. Er bläst weiterhin mit Spitzenböen auf den Bergen teils sogar mit über 100 Kilometer pro Stunde. Die Gefahr von herabstürzenden Ästen ist jetzt am größten.

Im Laufe des Nachmittags dreht der Wind immer mehr auf westliche Richtungen und schwächt sich im westlichen Deutschland abseits von Schauern schon etwas ab. Nach Osten hin drohen dagegen jetzt die stärksten Böen. Örtlich sind Spitzenböen bis 100 Kilometer pro Stunde dabei. In den Abendstunden schwächt sich der Wind im Westen ab und auch in Schauern sind dort kaum noch Sturmböen dabei. Im Osten weht er dagegen immer noch mit 60 bis 80, in höheren Berglagen auch noch mit Böen um 90 Kilometer pro Stunde.

Am späten Abend schrumpft das Windfeld weiter, Windspitzen von 60 bis 80 Kilometer pro Stunde werden nun auch im Osten seltener. Hinter dem inzwischen zur südlichen Ostsee abgezogenen Tief dreht der Wind über westliche mehr und mehr auf nordwestliche Richtungen.

Donnerstag früh ist Sturm KIRSTEN vorbei. (Quelle: www.wetteronline.de)

Keine weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen bis zum 15. September in Niedersachsen – Corona Lockerungen

Keine weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen bis zum 15. September in Niedersachsen

17. August 2020/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM). Angesichts der in den letzten Tagen und Wochen gestiegenen Infektionszahlen und den derzeit nicht vollständig absehbaren Folgen des Endes der Urlaubszeit und des Schulbeginns auf das Infektionsgeschehen in Niedersachsen hat die Landesregierung beschlossen, die derzeit geltenden Regelungen der Corona-Verordnung mindestens bis Mitte September aufrecht zu erhalten.

„Wir sind vorsichtig und wir bleiben vorsichtig“, erklärt dazu Ministerpräsident Stephan Weil.

Die Verschiebung der siebten Stufe des niedersächsischen Stufenplans sei vor dem Hintergrund der derzeitigen Infektionslage der richtige Weg.

Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen könnten erst wieder in den Blick genommen werden, wenn die Folgen des Schulstarts und der Rückkehr vieler Reisenden auf das Infektionsgeschehen absehbar seien, sagt auch Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann. Es sei auch nicht auszuschließen, dass es in der Zwischenzeit punktuelle Verschärfungen der geltenden Regeln geben müsse, so Reimann. „Bisher ist die Lage in Niedersachsen stabil und gut unter Kontrolle, aber ich sorge mich vor allem über die Folgen privater Feiern und der Rückkehr der vielen Reisenden auf das Infektionsgeschehen. Deshalb appelliere ich noch einmal sehr eindringlich an die niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger, die Pandemie weiter ernst zu nehmen und sich an die Abstands-, und Hygieneregeln zu halten und Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Wir haben es alle gemeinsam in der Hand, in welche Richtung es bei den Corona-Maßnahmen geht.“

Kultus- und Gesundheitsministerium geben grünes Licht für eingeschränkten Regelbetrieb – schule

Kultus- und Gesundheitsministerium geben grünes Licht für eingeschränkten Regelbetrieb

14. August 2020/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM). Die Schulen in Niedersachsen können nach derzeitigem Stand wie geplant nach den Sommerferien im eingeschränkten Regelbetrieb starten. Das hat ein Fachaustausch zwischen dem Niedersächsischen Kultusministerium, dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt am gestrigen Donnerstagnachmittag ergeben.

Gegenstand war die Beurteilung des aktuellen Infektionsgeschehens von Sars-CoV-2 in Niedersachsen mit Blick auf die Aufnahme des Schulbetriebes zum neuen Schuljahr 2020/2021 am 27. August. Die gemeinsame Lagebeurteilung der Schul- und Gesundheitsseite der Landesregierung schlussfolgert, dass dem eingeschränkten Regelbetrieb nichts entgegensteht. Ein entsprechendes Bestätigungsschreiben erreicht heute die Schulleitungen in Niedersachsen. Weiterhin werden das Kultusministerium, das Gesundheitsministerium und das Landesgesundheitsamt die Lage beobachten und gemeinsam beurteilen.

„Diese aktuelle Lageeinschätzung war wichtig und richtig, um den Schulleitungen und Lehrkräften weiterhin die nötige Planungssicherheit zu geben, so wie auch den Schülerinnen und Schülern und den Eltern“, sagt Gaby Willamowius, Staatssekretärin im Niedersächsischen Kultusministerium. Und weiter: „Wir alle möchten den Kindern und Jugendlichen ein Maximum an Bildung im Präsenzunterricht anbieten. Hierfür ist die Beurteilung der Lage aus der Perspektive des Infektions- und Gesundheitsschutzes zwingend geboten. Ich bedanke mich beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung für die gute Zusammenarbeit.“

Staatssekretärin Willamowius appelliert: „Wir alle müssen mithelfen, dass die Lage auch günstig bleibt. In der letzten Zeit werden zwar wieder vermehrt Neuinfektionen gemeldet, allerdings auf einem landesweit immer noch niedrigen Niveau. Wir dürfen die positive Ausgangslage aber nicht verspielen. Die Regeln zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus müssen konsequent angewandt werden:  Abstand halten, Mund-Nase-Schutz tragen, wo es vorgeschrieben ist, Hygieneregeln beachten. Reiserückkehrende aus Risikogebieten müssen sich unbedingt auf Sars-CoV-2 testen lassen. Steigende Infektionszahlen gefährden den eingeschränkten Regelbetrieb in Schule. Wir alle müssen durch unser Verhalten einen Beitrag leisten, damit unsere Schülerinnen und Schüler wieder jeden Tag zur Schule gehen können.“

Vor den Sommerferien hatte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärt, das kommende Schuljahr 2020/2021 auf der Basis größtmöglicher Normalität planen zu wollen. Hierfür wurde das „Szenario A: Eingeschränkter Regelbetrieb“ entwickelt und den Schulen kommuniziert. Die wichtigsten Eckpfeiler:

  • Unterricht in voller Klassenstärke
  • Verzicht auf Mindestabstand, dafür Einführung fester Lern- und Bezugsgruppen („Kohortenprinzip“)
  • Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kohorten nicht eingehalten werden kann
  • Pflichtunterricht hat Priorität
  • Ganztagsangebote sind möglich
  • Schutz von Risikogruppen kann zu Einschränkungen führen
  • Geltung des Rahmenhygieneplans Corona Schule

Da eine Negativdynamik bei der Verbreitung von Sars-CoV-2 nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Kultusministerium die Szenarien B („Schule im Wechselmodell“; Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause) und C („Quarantäne und Shutdown“; Lernen zu Hause für einzelne Personen oder Personengruppen) entwickelt.

Die Entscheidung über mögliche lokale oder regionale Maßnahmen aufgrund des sich entwickelnden Infektionsgeschehens (und damit über einen Wechsel in das Szenario B – Schule im Wechselmodell oder C) trifft das jeweilige Gesundheitsamt vor Ort. Weder die Schulleitungen noch die Schulbehörden haben hier die entsprechende Befugnis.

Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen schaltet Buchungssystem für Corona-Tests frei – Coronatest online

Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen schaltet Buchungssystem für Corona-Tests frei

13. August 2020/in Niedersachsen, Gesundheit, Reisen

Hannover (kvn‐pr/ös) – Am Freitag, den 14. August 2020, um 14.00 Uhr schaltet die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen ihr landesweites Online‐Buchungssystem für Corona‐Tests frei. „Damit haben alle Reiserückkehrer in Niedersachsen die Möglichkeit, sich bei einem unserer zehn Testzentren in Niedersachsen anzumelden“, gab der KVN‐Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch heute in Hannover bekannt.

„Innerhalb weniger Tage ist es uns gelungen, bewährte Technik für diesen Zweck einzurichten. Im Zeitalter von Smartphones und Tablet‐PCs ist dies der beste Weg, Reiserückkehrern schnell und unkompliziert Zugang zu den Tests zu geben.“

Das Anmeldesystem ist am Freitag ab 14.00 Uhr auf der Homepage der KVN unter www.kvn.de Navigationspunkt „Patienten“ oder unter dem Link

www.kvn.de/coronatest

im Internet aufrufbar. Auch der Hinweistext unter der Patienten‐Notfallnummer 116117 wird auf die KVN‐Site verweisen. Testwillige können dann auf einer Startseite eines der zehn Testzentren in Niedersachsen auswählen und hier eine Terminbuchung vornehmen. Die Termine werden in einem Zeitrahmen von 72 Stunden vergeben – danach verfällt ohnehin der Anspruch für Rückkehrer aus dem Ausland auf einen kostenlosen Test. Früheste Termine werden ab Samstag, den 15. August vergeben. Die Eingabemaske erlaubt auch die Terminreservierung für mehrere Personen, also etwa eine ganze Familie. Das System zeigt an, welche Termine innerhalb des 72‐Stunden‐Zeitrahmens verfügbar sind. Über eine Karte werden dem Buchenden der Anfahrtsweg zum Testzentrum beschrieben und Erläuterungen zum Testablauf an die Hand gegeben.

Eine Testung in einem der Testzentren setzt zwingend eine Terminbuchung über das System voraus. Die Probenentnahmen sind eng zeitgetaktet – wer ohne Anmeldung kommt, hat nicht die Möglichkeit, zwischendurch „drangenommen“ zu werden.

Im Testzentrum erfahren die Patienten, wie sie über das Testergebnis informiert werden. In der Regel ist das Ergebnis binnen 24 Stunden verfügbar. Sofern der Test positiv ist, wird das Ergebnis auch an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Der Patient erhält in diesem Fall Instruktionen, wie er sich weiter zu verhalten hat. Bei negativem Ergebnis kann der Getestete über das Online‐Buchungssystem einen Termin für einen Folgetest buchen.

Die durchgehend digitale Übermittlungskette soll Erfassungsfehler wie in Bayern von vornherein vermeiden. Die Digitalcodes gewährleisten die eindeutige Zuordnung einer Testperson zu ihrem Testergebnis. Zudem werden alle niedersächsischen Testzentren mit Praxisverwaltungssoftware wie in Arztpraxen ausgestattet. Sie können entsprechend auch die Versichertenkarten von GKV‐Versicherten einlesen und damit Erfassungsfehler vermeiden.

Das Buchungssystem greift natürlich nicht bei Flugreisenden, die sich gleich nach ihrer Ankunft am Flughafen Langenhagen testen lassen wollen. Bei ihnen erfolgt die Erfassung über ihre GKVVersichertenkarte. Nur für den Fall, dass sie keine Versichertenkarte verfügbar haben, ist eine händische Erfassung der Personalien erforderlich. Doch selbst, wenn hierbei etwa ein Name falsch geschrieben werden sollte, bleibt eine zweifelsfreie Zuordnung des Testergebnisses zum Getesteten durch einen Barcode gewährleistet.

Der stellv. Vorstandsvorsitzende der KVN, Dr. Jörg Berling, zeigt sich vor allem erleichtert darüber, dass das Buchungssystem die Arztpraxen in Niedersachsen entlasten wird. „Die niedergelassenen Vertragsärzte sind vollauf mit der täglichen Grundversorgung ihrer Patienten befasst. Es ist einfach nicht ihre Aufgabe, auch noch als Telefonzentralen für die Buchung von Testterminen einzuspringen“, so der Lüneburger Hausarzt. Dessen ungeachtet führen aber viele Hausarztpraxen in Niedersachsen auch selbst Corona‐Tests durch. Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, können für einen Test ihren Hausarzt kontaktieren.

Die KVN weist darauf hin, dass sich ihr Angebot nur an Reiserückkehrer aus dem Ausland richtet, die keine Krankheitssymptome verspüren, aber sich zur Sicherheit testen lassen möchten oder zum Test verpflichtet sind, weil sie sich in einem Corona‐Risikogebiet aufgehalten haben. Ganz wichtig: „Wer Anzeichen verspürt, dass er an Corona erkrankt sein könnte – etwa bei Husten oder Halsschmerzen muss sich nach wie vor zunächst telefonisch bei seinem Hausarzt melden“, betont Dr. Berling. „Der Hausarzt wird den Test vornehmen und eventuell erforderliche Quarantänemaßnahmen einleiten.“

Folgende Testzentren werden dann in Kürze zur Verfügung stehen bzw. sind schon in Betrieb:

  • Hannover-Langenhagen
  • Göttingen
  • Braunschweig
  • Rosche
  • Nienburg
  • Osnabrück
  • Oldenburg
  • Georgsheil
  • Wilhelmshaven
  • Zeven

Hinweis:

Die Seite www.kvn.de/coronatest ist erst ab Freitag, den 14. August 2020, 14:00 Uhr aufrufbar. Vorher funktioniert der Link nicht.

Neufassung des „Rahmen-Hygieneplan Corona Schule" veröffentlicht – Corona Schule

Neufassung des „Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“ veröffentlicht

8. August 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Rund drei Wochen vor dem Start des Schuljahres 2020/2021 hat das Niedersächsische Kultusministerium den aktualisierten „Rahmen-Hygieneplan Corona Schule“ veröffentlicht und den Schulleitungen zur Verfügung gestellt. Schwerpunktmäßig ist die neue Version um die Regelungen für den eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) an den Schulen ergänzt worden.

Voraussetzung für den eingeschränkten Regelbetrieb ist, dass die landesweiten Infektionszahlen vergleichsweise niedrig bleiben. „Wir beobachten mit Sorgfalt und Vorsicht die steigenden Infektionszahlen, sehen aber aktuell keine Veranlassung für eine Anpassung unserer angekündigten Strategie des eingeschränkten Regelbetriebs zum Start des neuen Schuljahres. Wir behalten das Infektionsgeschehen aber weiterhin stetig im Blick und werden die Lage – wie geplant – zwei Wochen vor Ferienende erneut neu bewerten“, so die Staatssekretärin im Niedersächsischen Kultusministerium, Gaby Willamowius. „Mit dem jetzt veröffentlichten aktualisierten Rahmen-Hygieneplan geben wir den Schulleitungen und Lehrkräften rechtzeitig für alle Szenarien eine wirksame Ergänzung zum schuleigenen Hygieneplan an die Hand, um zur Gesundheit der Schülerinnen und Schüler und aller an Schule Beteiligten beizutragen.“

 

Um den eingeschränkten Regelbetrieb zu gewährleisten, wird das Abstandsgebot unter den Schülerinnen und Schülern zugunsten eines Kohorten-Prinzips aufgehoben. Unter Kohorten werden festgelegte Gruppen bzw. Jahrgänge verstanden, die aus mehreren Lerngruppen bestehen können und in ihrer Personenzusammensetzung möglichst unverändert bleiben. Dadurch lassen sich im Infektionsfall die Kontakte und Infektionswege wirksam nachverfolgen. Durch den Wegfall des Abstandsgebots zwischen den Schülerinnen und Schülern bekommt die konsequente Umsetzung der Lüftung von Räumen eine besondere Bedeutung. Zudem wird im Szenario A das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb des Unterrichts in bestimmten Situationen verpflichtend vorgegeben. Im Unterricht und innerhalb einer Kohorte muss kein Mund-Nasen-Schutz (MNS) getragen werden. Außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen ist eine Mund-Nasen-Bedeckung in von der Schule besonders gekennzeichneten Bereichen zu tragen, in denen aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (Enge) ein Abstand von mindestens 1,5 m zu Personen anderer Kohorten nicht gewährleistet werden kann. Das betrifft in der Regel Gänge, Flure, Versammlungsräume etc. sowie gegebenenfalls auch das Außengelände. Bei versetzten Pausenzeiten oder kohortenspezifischen Pausen kann das Tragen der MNS entfallen.

Wenn es regional wieder zu deutlich erhöhten Infektionszahlen kommen sollte und das örtliche Gesundheitsamt feststellt, dass das regionale Infektionsgeschehen einen eingeschränkten Regelbetrieb (Szenario A) nicht mehr zulässt, wird in Abstimmung mit dem örtlichen Gesundheitsamt in Szenario B (Schule im Wechselmodell) gewechselt, welches eine Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause vorsieht. Im Szenario B bleibt die bisherige Empfehlung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bestehen, darüber hinaus sind die vorgesehenen Hygiene- und Abstandsregeln wieder anzuwenden.

Bei lokalen oder landesweiten Schulschließungen bzw. Quarantänemaßnahmen tritt das Szenario C in Kraft. Neben regionalen Schließungen ganzer Schulen können auch einzelne Jahrgänge, Klassen oder Gebäudenutzende durch das Gesundheitsamt in Quarantäne versetzt werden. Die Schülerinnen und Schüler lernen dann ausschließlich zu Hause und die Lehrkräfte leiten an und kommunizieren regelmäßig mit den Schülerinnen und Schülern.

In Zeiten der Corona-Pandemie ist es ganz besonders wichtig, die allgemein gültige Regel zu beachten: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein. In Abstimmung mit dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt wurde diesbezüglich klargestellt, dass bei einem banalen Infekt ohne deutliche Beeinträchtigung des Wohlbefindens (z. B. nur Schnupfen, leichter Husten) die Schule besucht werden kann. Dies gilt auch bei Vorerkrankungen (z. B. Heuschnupfen, Pollenallergie).

 

Gibt es organisatorische Probleme bei den Corona-Tests für Reiserückkehrer? – Corona Test DRK

Gibt es organisatorische Probleme bei den Corona-Tests für Reiserückkehrer?

8. August 2020/in Gesundheit, Niedersachsen

HANNOVER. Durch die neuen Regelungen des Bundesgesundheitsministers, dass sich Reiserückkehrer seit letztem Samstag kostenlos testen lassen können, wird die Unterscheidung der unterschiedlichen Testbedingungen für viele Beteiligte nicht unbedingt einfacher. Einerseits gelten die Vorgaben des Robert Koch-Instituts bei Corona-Verdachtsfällen, anderseits gibt es nun freiwillige Möglichkeiten zur Durchführung eines Corona-Test für Reiserückkehrer. Hinzu kommt nun noch die seit heute (08.08.) geltende Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikoländern.

Damit kann eine erhebliche Belastung der Hausarztpraxen, der Gesundheitsämter und Testzentren der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen ausgelöst werden. Dieses betrifft vor allem den nicht unerheblichen Verwaltungsaufwand bei Weiterleitungen an die Testzentren. Inzwischen ist es auch schon zu den ersten Ablehnungen durch Hausärzte bei den Vermittlungen an die Testzentren bei Reiserückkehrern gekommen, obwohl der Anspruch laut Bundesgesundheitsministerium klar definiert wurde.

Für viele Betroffene wird es schwierig, die für sie geltenden Bestimmungen zu erkennen. Für Reiserückkehrer aus Risikogebieten gilt z.B. die generelle Pflicht, sich nach der Einreise sofort in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben und sich umgehend beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. Dort muss der genaue Aufenthaltsort der Quarantäne bekannt gegeben werden. Wer aus einer anderen Region (also keinem Risikogebiet) einreist, kann sich aber auch testen lassen. Innerhalb von 72 Stunden nach Einreise ist der Test für alle Rückreisende aus dem Ausland kostenlos. Hierbei sollen die Hausärzte den Test über eines der Corona-Testzentren veranlassen. Wer für die Rückreise nach Deutschland in seinem Urlaubsland einen Corona-Test hat machen lassen, muss sicherstellen, dass der Test nicht älter als 48 Stunden ist.

Inzwischen werden die Probleme in dem System sichtbar. So plant die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen laut ihrem Pressesprecher Dr. Uwe Köster ein Online-Selbstanmeldesystem für Corona-Tests bei Reiserückkehrern für ihr Zuständigkeitsgebiet. Man arbeite mit Hochdruck an einer praktikablen Lösung, welche die Hausarztpraxen entlasten würde. So würde man den Verwaltungsweg verschlanken. Laut Köster muss man auch an eine Ausweitung der Testzentren oder ihre Verfügbarkeitszeiten denken, wenn der Ansturm zu groß würde. Im Moment sind die Corona-Testzentren der KVN am Wochenende geschlossen, da ja auch keine Hausarztpraxen geöffnet haben. Nur am Flughafen wird das Testzentrum rund um die Uhr betrieben. Hier allerdings ausschließlich für ankommende Flugreisende. Reiserückkehrer per Auto oder anderer Verkehrsmittel müssen sich bis Montag gedulden, wenn die Hausärzte wieder öffnen.

Wie kompliziert die derzeitige Lage vor allem im Abrechnungsbereich geworden ist, zeigt die nachfolgende Presseerklärung der Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen von gestern:

Die kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) übt heftige Kritik an ihrer Auffassung nach wirklichkeitsfremden und abstrakten Abrechnungsbestimmungen bei der Durchführung von Corona‐Test. „Sie widersprechen der medizinischen Gesamtlage, aber auch dem natürlichen Gerechtigkeitsempfinden vieler Patienten und Ärzte“, so der stellv. KVNVorstandsvorsitzende Dr. Jörg Berling. „Corona‐Tests sollten generell kostenlos sein.“

Schon beim Thema Urlaub beginnen fragwürdige Unterscheidungen. Im In‐ und Ausland verlangen viele Hotels von anreisenden Gästen einen negativen Corona Test. Den müssen sie aus ihrer Reisekasse finanzieren. Kommen Sie aus dem Urlaub zurück, dürfen oder müssen Sie sich wieder testen lassen. Dann ist der Test kostenlos – aber nur für Auslandsrückkehrer. Wer im Inland blieb, hat keinen Anspruch darauf – auch wenn er sich vielleicht in der Nähe eines Corona‐Hotspots einquartiert hatte.

Auch widersinnig: Soll etwa ein Kind für eine Operation im Krankenhaus aufgenommen werden, muss das Krankenhaus den Corona Test durchführen. Er ist Teil der stationären Behandlung. Die erwachsene Begleitpersonen dagegen, die vielleicht im Krankenhaus übernachten möchte, muss den geforderten Test selbst bezahlen. Wird die Operation aber ambulant durchgeführt, ist der vorherige Corona‐Test eine Privatleistung. Wenn medizinische Fachangestellte einen negativen Testnachweis erbringen müssen, um in ihrer Praxis weiterarbeiten zu können, müssen sie den Test ebenfalls aus eigener Tasche bezahlen. Wird aber einem Mitarbeiter über die Corona‐WarnApp ein „erhöhtes Risiko“ angezeigt, ist der Test eine Kassenleistung und muss vom örtlichen Gesundheitsamt organisiert werden.

Wie schnell Patienten in ein wirklichkeitsfremdes Getriebe von Fallunterscheidungen geraten können, macht der Fall eines Pflegebedürftigen deutlich, der von seinen Angehörigen in die Kurzzeitpflege gegeben werden sollte. Die Pflegeeinrichtung verlangte einen Corona Test, den der Patient selbst zu zahlen hatte. Zwar stellt die Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministers in solchen Fällen einen kostenlosen Test in Aussicht. Es bindet die Entscheidung aber an die Einschätzung der epidemiologischen Lage durch das örtliche Gesundheitsamt. Wenn das eine allgemeine Gefährdung durch die Pandemie im Landkreis feststellt, wird der Test aus öffentlichen Mitteln bezahlt. Das war in diesem Fall aber nicht gegeben. Pech für den Patienten: Hätte er gehustet, hätte wegen Infektionsverdachts die Krankenkasse den Test bezahlt.

Berling: „Solche Beispiele entspringen einer formalen Rechtslogik, die in sich schlüssig sein mag, aber mit der erfahrbaren Situation der Patienten kaum in Übereinstimmung zu bringen ist.“ Im schlimmsten Fall, so Berling, belasten die diffizilen Vergütungsregelungen auch das Arzt‐Patienten‐Verhältnis in den Praxen. Denn die Ärzte sind diejenigen, die ihren Patienten erklären müssen, ob sie den Test nun bezahlen müssen oder nicht. „Das ist teilweise nicht mehr vermittelbar. Schlimmstenfalls setzt sich beim Patienten noch der Argwohn fest, der Arzt wolle sich mit dem Corona‐Test selbst bereichern.“

 

Niedersächsische Landesforsten warnen vor hoher Waldbrandgefahr – Waldbrandgefahr Schild

Niedersächsische Landesforsten warnen vor hoher Waldbrandgefahr

7. August 2020/in Niedersachsen

NIEDERSACHSEN (PM). Die für das Wochenende angekündigten hohen Temperaturen erhöhen die Waldbrandgefahr in den niedersächsischen Wäldern.

„Mit den steigenden Temperaturen zum Wochenende nimmt in allen Landesteilen die Waldbrandgefahr zu“, warnt Klaus Jänich, Vizepräsident der Niedersächsischen Landesforsten. Ab Donnerstag herrscht fast im gesamten Wald Niedersachsens wenigstens mittlere Waldbrandgefahrenstufe (Stufe 3 von 5). Im Laufe des Wochenendes nimmt die Gefahr dann weiter zu, sodass für Samstag in weiten Teilen Gefahrenstufe 4 prognostiziert wird.

In Bereichen Ost-Niedersachsens und der Lüneburger Heide wird sogar die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 erwartet. Klaus Jänich mahnt zur Vorsicht und Wachsamkeit: „Das Verbot, im Wald zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober zu rauchen oder Feuer zu entzünden, ist strikt einzuhalten – die Gefahr, die selbst von kleinsten Funken oder der achtlos weggeworfenen Zigarettenkippe ausgeht, wird vielfach unterschätzt.“

Die aufgrund der Urlaubszeit und der coronabedingten Reiseeinschränkungen zahlreichen Besucherinnen und Besucher in den niedersächsischen Wäldern bittet er, Brände oder etwaige Verdachtsfälle umgehend dem Notruf 112 zu melden. „Waldwege und Zufahrten müssen freigehalten werden und dürfen nicht zugeparkt werden, um Einsatzkräften die ungehinderte Zufahrt zu ermöglichen,“ erinnert Jänich.

Entspannung ist mit Blick auf die Wetterprognosen kurzfristig nicht zu erwarten, da die hohen Temperaturen auch in der kommenden Woche andauern werden und anhaltende Niederschläge nicht zu erwarten sind.

Die Waldbrandzentrale in Lüneburg, in der die Bilder von 20 Kameras zur Waldbrandfrüherkennung im besonders brandgefährdeten Wald im Nord-Osten Niedersachsens zusammenlaufen, ist täglich besetzt.

Weitere Information zu den Niedersächsischen Landesforsten und Hintergrundinformationen zum Thema Waldbrand lesen Sie unter www.landesforsten.de/waldbrand

Landesregierung bringt neue „Mietpreisbremse" auf den Weg – mietpreisbremse

Landesregierung bringt neue „Mietpreisbremse“ auf den Weg

5. August 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Das Landeskabinett hat am (heutigen) Dienstag die Neufassung der sogenannten Mietpreisbremse auf den Weg gebracht und zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Die betroffenen Kommunen und Verbände haben nun sechs Wochen Zeit, dazu Stellung zu nehmen. Erst danach kann die „Mieterschutzverordnung“ von der Landesregierung beschlossen werden und in Kraft treten.

Die Neufassung war nötig geworden, weil durch Einzelfallentscheidungen von Gerichten Unsicherheiten über die Gültigkeit der bereits 2016 eingeführten Mietpreisbremse entstanden waren.

Bauminister Olaf Lies: „Wir schaffen mit der neuen Mieterschutzverordnung klare Verhältnisse. Bei der Mietpreisbremse handelt es sich um einen wichtigen Baustein zur Begrenzung des Mietenanstiegs vor allem in Ballungsräumen und auf den Inseln.“

Die Landesregierung hatte zu Beginn des Jahres bei der NBank ein Gutachten in Auftrag gegeben. In dem nun vorliegenden Gutachten wird die Lage auf den Wohnungsmärkten analysiert und die Gebietskulisse aktualisiert. Danach soll in folgenden neun Kommunen, in denen es einen „angespannten Wohnungsmarkt“ gibt, die Mietpreisbremse gelten: Braunschweig, Gifhorn, Göttingen, Hannover, Laatzen, Langenhagen, Lüneburg, Oldenburg und Osnabrück. Hinzu kommen die sieben Ostfriesischen Inseln. Neu dabei sind Gifhorn und Laatzen. „Aber Handlungsbedarf für bezahlbaren Wohnraum gibt es in deutlich mehr Kommunen. Mit 1,7 Milliarden Euro in den nächsten vier Jahren wollen wir vor allem bezahlbaren und barrierefreien Wohnraum schaffen, um die schwierige Situation in den Griff zu bekommen“, betont Bauminister Lies.

Nicht mehr unter die Mietpreisbremse sollen Buchholz in der Nordheide, Buxtehude, Leer, Vechta und Wolfsburg fallen. Der Grund: Dort hat es in den letzten Jahren erheblichen Neubau gegeben, so dass der künftige Bedarf voraussichtlich gedeckt werden kann. Die Mieten in diesen Städten steigen nicht mehr deutlich stärker als im Landesdurchschnitt.

Minister Lies wertet dies als ein wichtiges Signal: „Die großen Anstrengungen, den Wohnungsbau in Niedersachsen zu beleben, zeigen erste Erfolge. In den letzten fünf Jahren wurden 165.000 Wohnungen neu genehmigt. Das ist Rekord seit über 15 Jahren. Gerade der Neubau trägt entscheidend dazu bei, die Wohnungsmärkte zu entspannen.“

Die „Mietpreisbremse“ ist bis Ende 2025 befristet. Sie legt fest, dass bei Wiedervermietung die Miete höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Der Vermieter ist verpflichtet, dem neuen Mieter über die bisherige Miete Auskunft zu geben.

 

Anpassung der Corona-Verordnung zum 1. August 2020 in Niedersachsen – Update Verordnung 1 August

Anpassung der Corona-Verordnung zum 1. August 2020 in Niedersachsen

1. August 2020/in Niedersachsen

HANNOVER. Das Land Niedersachsen hat seine Corona-Verordnung mit Wirkung zum 1. August 2020 erneut angepasst. Verstöße gegen diese Verordnung werden wie bisher als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe bis zu 25.000 Euro belegt.

Die wichtigsten Abänderungen sind:

  • Die Regeln für Kindertagesstätten (§ 16) und Schulen (§ 17) wurden geändert entsprechend den Ankündigungen des Kultusministeriums zum Start ins Schul- beziehungsweise Kita-Jahr 2020/2021.
  • Shisha-Bars dürfen wieder öffnen.
  • Die Regeln für Feiern außerhalb der eigenen Wohnung sowie für Kutschfahrten wurden ergänzt beziehungsweise angepasst.
  • Die Sportausübung ist in Gruppen bis zu 50 (bisher: 30) Personen zulässig.

Alle weitere Änderungen und Hinweise finden Sie entweder auf den Seiten des Landes Niedersachsen unter www.niedersachsen.de in der verbindlichen Fassung bzw. in der am 31. Juli veröffentlichten Lesefassung des Landes (Änderungen in Gelb markiert) im Anschluß an diesen Artikel.

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