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Schlagwortarchiv für: Niedersachsen

Update Corona-Verordnung

Lockerungsdreischritt – neue Corona-Verordnung für Niedersachsen

23. Februar 2022/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Mit Artikel 1 der anliegenden neuen niedersächsischen ‚Verordnung über Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus Sars-Cov-2 und dessen Varianten’ werden zahlreiche Einschränkungen des gesellschaftlichen Lebens ab dem (morgigen) Donnerstag, 24. Februar 2022, schrittweise zurückgenommen.

Das zweite, ab dem 4. März 2022 folgende Lockerungspaket ergibt sich aus Artikel 2 der Mantelverordnung. Die neue Corona-Verordnung tritt zum 19. März 2022 außer Kraft. Danach sollen – wenn alles gut geht und es nicht zu einem Wiederansteigen der Infektions- und Krankenhauszahlen kommt – die coronabedingten Einschränkungen fast vollständig gelockert werden. Diesen Lockerungsdreischritt hatte die Ministerpräsidentenkonferenz am 16. Februar 2022 beschlossen.

In Niedersachsen nimmt die Zahl der Neuinfizierten in den letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner nach einem Höchstwert am 11. Februar 2022 mit 1220,5 aktuell langsam, aber kontinuierlich ab. Der heutige Wert liegt bei 1090,6. Auch der Hospitalisierungswert geht zurück. Der Scheitelpunkt lag am 12. Februar 2022 bei 11,9 heute sind es noch 10,3. Die Zahl der Aufnahmen von Corona-Patientinnen und -Patienten auf den niedersächsischen Intensivstationen ist bereits seit einigen Wochen gleichbleibend niedrig.

Nach wie vor aber infizieren sich täglich mehrere Tausend Menschen in Niedersachsen neu mit der Omikron-Variante des Coronavirus. Das ist auch weiterhin zu erwarten. Glücklicherweise erkranken jedoch nur wenige davon so stark, dass sie in einem Krankenhaus oder gar auf einer Intensivstation behandelt werden müssen. Die Niedersächsische Landesregierung schließt nicht aus, dass es infolge der jetzt beginnenden Lockerungen zu einem leichten Wiederanstieg der Infektionszahlen kommt. Es besteht jedoch – auch nach Überzeugung der Fachleute – eine berechtigte Hoffnung, dass zumindest in Niedersachsen die Belastung des Gesundheitssystems nicht allzu sehr wachsen wird.

Mit der neuen Corona-Verordnung wird das bisherige System der Warnstufen aufgegeben. In der Erwartung, dass auch in den nächsten vier Wochen die Infektionszahlen und die Zahl der Krankenhausbehandlungen wegen Corona trotz der Lockerungen zumindest nicht stark ansteigen werden, erscheinen in einem Abstand von etwa zwei Wochen vorgenommene Lockerungsschritte in Niedersachsen vertretbar.

„Morgen beginnt für Niedersachsen ein neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung. Nach einem schwierigen Winter nehmen wir Kurs auf Lockerungen. Bis zum 20. März 2022 werden in drei Stufen, mit Ausnahme der Maske, alle coronabedingten Einschränkungen abgeschafft. Oder etwas anders formuliert: Auf die Winterruhe folgt das Frühlingserwachen,“ so Ministerpräsident Stephan Weil heute im Landtag.

Die Übersicht über die beiden anstehenden, jetzt normierten Lockerungsschritte befindet sich ebenfalls in der Anlage sowie auf der Webseite der Niedersächsischen Landesregierung  https://www.niedersachsen.de/download/180543.

Hier nun die anstehenden Änderungen in der Corona-Verordnung ab dem 24. Februar 2022 im Einzelnen:

  • Unverändert geblieben sind die Regelungen zum Abstandhalten, zur Hygiene und zum Lüften (§ 2) sowie die Maskenpflicht (§ 4). Auch die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren bei der FFP2-Maskenpflicht bleiben.
  • Modifiziert wurde die Hotspotregelung: In einem neuen § 3 der VO ist vorgesehen, dass die Landkreise oder kreisfreien Städte auf die Instrumente der bisherigen Corona-Verordnung zurückgreifen können, wenn die Neuinfizierteninzidenz und die Zahl der Corona-Patientinnen und -Patienten, die im Krankenhaus aufgenommen werden, so stark ansteigen, dass eine Gefährdung der Gesundheitsversorgung konkret zu befürchten ist.
  • Von der in § 5 normierten Pflicht zur Erstellung eines Hygienekonzeptes sind zukünftig nach § 5 Abs. Nr. 1 Veranstaltungen mit höchstens 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern ausgenommen.
  • In § 6 findet sich zukünftig keine Pflicht mehr zur Kontaktdatenerhebung. Stattdessen müssen Veranstalterinnen und Veranstalter, Betreiberinnen und Betreiber QR-Codes für eine freiwillige Registrierung mit der Corona-Warn-App des RKIs zur Verfügung stellen. Der QR-Code ist für die sich registrierenden Personen gut sichtbar zu platzieren. Die Registrierung für alle Kundinnen und Kunden, Teilnehmerinnen und Teilnehmer ist freiwillig.
  • Mit dem modifizierten § 7a Kontaktbeschränkungen wird ein wesentlicher Teil des Beschlusses der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und -chefs der Länder vom 16. Februar 2022 umgesetzt. Die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich bei vollständig geimpften beziehungsweise genesenen Personen entfallen vollständig. (Um Vorsicht wird jedoch weiter gebeten!) Auch zukünftig vorgesehen sind strenge Kontaktbeschränkungen bei Zusammenkünften für Personen, die weder durch Impfungen oder Genesung grundimmunisiert sind: ein Haushalt plus zwei Personen eines weiteren Haushalts. Dies gilt nicht nur bei privaten, sondern bei allen Zusammenkünften. Die Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren bleiben hier und generell bei 2G oder 3G.

Auch an kleinen Veranstaltungen unter 50 Personen dürfen folglich lediglich geimpfte und genesene Personen teilnehmen. Die in § 8 für größere Veranstaltungen ab 50 Personen zusätzlich vorgeschriebenen Maßgaben (Maske, Abstände, Hygienekonzept) gelten für kleine Veranstaltungen nicht.

  • Unverändert bleibt die Regelung zu Versammlungen unter freiem Himmel in § 7b der Corona-VO.
  • § 8 der neuen Corona-Verordnung sieht modifizierte Zugangsregelungen vor für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 50 und bis zu 2 000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie für Innenräume von Theatern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, für Zoos, botanische Gärten und Freizeitparks.

Hier gilt in den nächsten zwei Wochen drinnen und draußen 2G, ungeimpfte Personen haben keinen Zutritt. Unverändert sind die Ausnahmeregelungen in § 8 Absatz 3 und die Verpflichtung zum Erstellen eines Hygienekonzeptes. Drinnen und draußen muss eine FFP2-Maske getragen werden. Abstände müssen nur noch drinnen eingehalten werden. Bei einer Schachbrettbelegung reduziert sich der notwendige Abstand auf 1 Meter. Bei Veranstaltungen ohne Interaktion kann er entfallen, wenn auch am Platz Maske getragen wird.

  • Mit der Neuregelung in § 8 a der Corona-VO wird für körpernahe Dienstleistungen die in der vorherigen Verordnung geltende Zugangsbeschränkung in Gestalt einer 3G-Regelung aufgehoben. Im Innenbereich muss jedoch sowohl von den Dienstleistenden als auch von den Kundinnen und Kunden eine FFP2-Maske getragen werden, solange nicht Behandlungen im Gesicht vorgenommen werden.

Die Regelungsstruktur des § 8 b (Beherbergung und Nutzung von Sportanlagen) wird im Vergleich zur vorherigen niedersächsischen Corona-Verordnung geändert. Zur besseren Übersichtlichkeit und Verständlichkeit sind die Beherbergungen (wie zuvor in § 8 b) und Nutzung von Sportanlagen (neu in § 8 c) nun getrennt geregelt worden.

  • Jede Person, die eine Beherbergungsstätte nach Absatz 1 nutzen will, hat schon beim Betreten der Beherbergungsstätte einen Impfnachweis oder einen Genesenennachweis vorzulegen. § 8 b sieht also eine verpflichtende 2G-Regelung für die Nutzung einer Beherbergungsstätte vor. In öffentlich zugänglichen Innenräumen der Beherbergungsstätten muss – außer im Sitzen – eine FFP2-Maske getragen werden. Dies gilt selbstverständlich nicht in Ferienwohnungen und auch nicht in den Zimmern der Gäste.
  • § 8b Absatz 4 enthält eine Ausnahmeregelung: Erlaubt ist zukünftig die Nutzung einer Beherbergungsstätte auch durch (nur) negativ getestete Personen, die sich auf einer beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung oder auf einer beruflichen Reise befinden. Letzteres ist neu.
  • Nach § 8 c der neuen Corona-VO haben Personen, die eine Sportanlage im Sinne des Absatzes 1 nutzen wollen, beim Betreten einen Impfnachweis gem. § 2 Nr. 3 SchAusnahmV, einen Genesenennachweis gem. § 2 Nr. 5 SchAusnahmV oder einen Nachweis über eine negative Testung gem. § 7 dieser Verordnung vorzulegen. Es gilt somit auf Sportanlagen drinnen wie draußen eine 3G-Regelung. In den Innenbereichen muss außer beim Sporttreiben eine FFP2-Maske getragen werden.
  • In der Gastronomie gilt in den nächsten zwei Wochen 2G, statt bislang 2Gplus sowie in den Innenbereichen eine FFP2-Maskenpflicht, außer beim Sitzen. Das ergibt sich aus der Neuregelung in § 9.
  • § 9 a regelt unverändert die Pflicht, im Einzelhandel eine FFP2-Maske zu tragen.

In den §§ 10 und 11 der neuen Corona-Verordnung finden sich die neuen Vorgaben für große Veranstaltungen mit mehr als 2.000 Personen.

  • Gegenüber der Fassung in der vorherigen niedersächsischen Corona-Verordnung sind in § 10 einige grundlegende Änderungen vorgenommen worden. § 10 Absatz 1 Satz 1 regelt nunmehr, dass Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen in geschlossenen Räumen mit mehr als 2000 gleichzeitig anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig sind. Die Sitzungen, Zusammenkünfte oder Veranstaltungen müssen weiterhin wie zuvor von den zuständigen Behörden zugelassen werden, dies erfolgt dann auch weiterhin mit dem Vorbehalt des Widerrufs in Bezug auf die Entwicklung des Infektionsgeschehens.
  • § 10 Absatz 2 beschränkt die Anzahl der an einer Sitzung, Zusammenkunft oder Veranstaltung teilnehmenden Personen auf bis zu 60 Prozent der Personenkapazität der gesamten Einrichtung. Die absolute Obergrenze liegt bei 6000 Personen.
  • § 10 Absatz 3 regelt das Erfordernis zur Vorlage eines Hygienekonzeptes nach § 5 Absatz 1 und die Anforderungen an das vorzulegende Hygienekonzept. Diese sind im Wesentlichen gleich geblieben zu der vorherigen Niedersächsischen Corona-Verordnung, lediglich die Zuweisung eines festen Sitzplatzes für jede Teilnehmerin und jeden Teilnehmer ist nicht mehr explizit als eine besondere Maßnahme genannt. Nach Satz 2 haben die Veranstalterin oder der Veranstalter unabhängig von Größe der Teilnehmeranzahl für eine hinreichende Lüftung zu sorgen, nämlich durch eine Lüftungsanlage mit Frischluftzufuhr oder durch eine Luftdesinfektion oder Luftfilterung wie bislang.
  • § 10 Absatz 4 schreibt für alle Großveranstaltungen drinnen wie draußen 2Gplus vor. Bei einer Schachbrettbelegung reduziert sich der notwendige Abstand auf 1m. Bei Veranstaltungen ohne Interaktion kann er entfallen.
  • § 11 der Verordnung sieht die gleichen nachweisgebundenen Zugangsregelungen und sonstigen Beschränkungen wie in § 10 auch für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen mit mehr als 2000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern unter freiem Himmel vor. Eine Zulassung darf hier jedoch bis zu 75 Prozent der Personenkapazität erfolgen, mit einer Obergrenze von 25.000 Personen. Die Pflicht, personalisierte Tickets auszustellen, entfällt.
  • Nach § 11 a sind Messen ohne weitere Begrenzung der Besucheranzahl zulässig. Die Besucherinnen und Besucher unterliegen nunmehr generell der sogenannten 3G-Regelung. Im Innenbereich der Messen gilt jedoch auch in den nächsten zwei Wochen noch eine FFP2-Maskenpflicht beim Stehen und Gehen.
  • Diskotheken, Clubs, Shisha-Bars und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen – das ergibt sich aus § 12 der neuen Corona-Verordnung. Die aktuelle Entwicklung des Infektionsgeschehens lässt eine Öffnung dieser Einrichtungen noch nicht zu.
  • Es bleibt unverändert bei den bisherigen Regelungen in § 13 für die Beschäftigung von Personen in bestimmten Betrieben, gemeint sind Schlacht- und Zerlegebetriebe sowie für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe, die Personen beschäftigen, die in Sammelunterkünften oder in betriebseigenen oder angemieteten Unterkünften untergebracht sind.
  • In § 14 Kindertagespflege, Jugendfreizeiten entfallen zukünftig die bisherigen Datenerhebungs- und Dokumentationspflichten der Kindertagespflegeperson. Außerdem wird – wie in anderen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens auch – die bisherige Beschränkung der Teilnehmendenzahl (50 Personen) aufgehoben. Die bis zum 23. Februar 2022 geltenden Bestimmungen werden darüber hinaus im Wesentlichen inhaltlich unverändert übernommen.
  • In der Kindertagesbetreuung gilt nach § 15 Absatz 2 weiterhin eine Testpflicht für Kinder ab drei Jahren. Sie müssen sich dreimal wöchentlich vor dem Besuch der Einrichtung zu Hause testen (lassen). Davon ausgenommen sind schulpflichtige Kinder, die ein Hortangebot nutzen (sie werden bereits im Schul-Zusammenhang getestet). Das gilt allerdings nur für die tatsächliche Schulzeit. Während der Schulferien gilt auch für diese Kinder die Kita-Testpflicht (dreimal wöchentlich).

Personen, die nicht zum Kita-Personal gehören, die Einrichtung aber betreten wollen, müssen auch weiterhin einen aktuellen Negativ-Test vorlegen (ausgenommen Rettungsdienste u.ä.). Neu ist allerdings, dass Erziehungsberechtigte und andere Personen, die ein Kind nur kurz bringen oder abholen wollen, keinen Testnachweis mehr vorlegen müssen.

  • Auch im Schulbereich wird langsam und schrittweise gelockert: Bis zum 04.03.2022 müssen sich alle Schülerinnen und Schüler gemäß § 16 Absatz 3 Satz 3 weiterhin an jedem Tag, an dem sie in die Schule kommen, zu Hause testen (ausgenommen „Geboosterte“). Ab Montag, den 07.03.2022, wird dann aber (verpflichtend) nur noch dreimal wöchentlich getestet.

Tritt in einer Lerngruppe ein Verdachtsfall auf, greift dann (ab 07.03.2022) wieder das ABIT-Verfahren, bei dem sich ALLE Schülerinnen und Schüler dann an fünf Schultagen hintereinander täglich testen müssen. Das „anlassbezogene intensivierte Testen“ kann abgebrochen werden, wenn sich der Verdachtsfall nicht bestätigt.

Zunächst muss auch im Unterricht am Platz weiter (mindestens) eine medizinische Maske getragen werden.

  • Es bleibt bei der bisherigen Regelungsstruktur im § 17 zu Heimen, unterstützenden Wohnformen, Intensivpflege-Wohngemeinschaften, Einrichtungen der Tagespflege und Angeboten zur Unterstützung im Alltag. In § 17 Absatz 3 Satz 3 erfolgt allerdings die Klarstellung, dass die in Satz 1 genannten Personen verpflichtet sind, in geschlossenen Räumen eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Unverändert bleiben in § 18 die Regelungen für Werkstätten und Tagesförderstätten für behinderte Menschen sowie vergleichbare Angebote der Eingliederungshilfe.
  • Das gleiche gilt für § 19 Krankenhäuser, Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen.
  • § 22 regelt das Außerkrafttreten der Verordnung mit Ablauf des 19. März 2022. Während der Geltungsdauer auch dieser Corona-Verordnung erfolgt unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgebots und unter Abwägung der betroffenen Grundrechtspositionen eine stetige Überprüfung der in dieser Verordnung enthaltenen infektionsbegrenzenden Schutzmaßnahmen.

Zum 4. März 2022 kommt es zu der bereits in Artikel 2 der Verordnung skizzierten Anpassung der präventiven Maßnahmen. Diese ergeben sich aus der beigefügten Übersicht. (Eine Erläuterung im Detail folgt in der nächsten Woche.)

Damit wird – wie oben bereits ausgeführt – dem Beschluss der Videoschaltkonferenz des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 16. Februar 2022 gefolgt: in einem Dreischritt der Öffnungen in Bereichen von überregionaler oder grundsätzlicher Bedeutung sollen bis zum kalendarischen Frühjahrsbeginn am 20. März 2022 die weitreichenden Einschränkungen des gesellschaftlichen, kulturellen und wirtschaftlichen Lebens schrittweise zurückgenommen werden. Eine Neuanpassung der Verordnungslage auch vor dem 19. März 2022 bleibt jedoch bei einer sich deutlich verschärfenden Pandemielage jederzeit möglich.

Abschließend sei noch einmal auf die ausdrücklichen Warnungen des Expertenrates der Bundesregierung aus der 6. Stellungnahme vom 13. Februar 2022 hingewiesen: Zu bedenken bleibe, so der 19:1-Beschluss, dass im Rahmen etwaiger Öffnungsschritte ungeimpfte und ältere Menschen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf verstärkt in das Infektionsgeschehen einbezogen werden können. Diese Gruppen trügen das höchste Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und müssten geschützt werden.

Die Niedersächsische Landesregierung fordert deshalb alle Bürgerinnen und Bürger weiter zu umsichtigem und eigenverantwortlichem Handeln in Bezug auf den Infektionsschutz auf. Dazu gehören insbesondere das Tragen von FFP2-Masken, die schnelle und konsequente Selbstisolation bei entsprechenden Symptomen sowie anlasslose und anlassbezogene Testungen. Das effektivste Instrument, um dieKrankheitslast durch COVID-19 zu minimieren und das Ende der Pandemie schrittweise zu erreichen aber bleibt, so auch der Expertenrat, die zumindest dreifache Impfung. Eine möglichst lückenlose Immunität sei daher anzustreben, um in den kommenden Monaten, insbesondere im Herbst/Winter, einer erneuten, starken Krankheitswelle vorzubeugen.

Ministerpräsident Stephan Weil abschließend in seiner Landtagsunterrichtung: „Wir sind in Niedersachsen gut durch einen weiteren schwierigen Corona-Winter gekommen. Wir haben uns dafür einmal mehr bei der überwältigenden Mehrheit unserer Bevölkerung zu bedanken, die durch ihre Vorsicht, durch ihre Umsicht dafür die Grundlage gelegt hat. Gerade für diese Bürgerinnen und Bürger freut es mich, wenn jetzt Schritt für Schritt wieder Normalität möglich werden wird. Wir haben die Chance, damit in einen entspannten Frühling und einen entspannten Sommer einzutreten. Aber, bitte, machen wir einen Fehler nicht: Das Virus ist nicht weg, wir können es nicht abhaken, nicht im Frühling und nicht im Sommer, erst recht nicht im Herbst. Wenn unsere Erfolge von Dauer sein sollen, müssen wir vorsichtig bleiben.“

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Ausblick auf Weihnachten und Neujahr für Niedersachsen – Ausblick Weihnachten

Ausblick auf Weihnachten und Neujahr für Niedersachsen

10. Dezember 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Ministerpräsidentenkonferenz hat in der letzten Woche für ganz Deutschland den Schutz gegen die teilweise stark ansteigenden Coronainfektionen und gegen die drohende Überlastung des Gesundheitssystems einvernehmlich deutlich verstärkt. Wesentliche Schutzmaßnahmen wurden vorverlagert und ausgeweitet. 2G wurde bundesweit ausgeweitet, auch auf den Einzelhandel. Ungeimpfte sollen überall im Land in ihren Kontaktmöglichkeiten stark eingegrenzt werden. All das soll auch in Niedersachsen gelten. 

Hinzu kommt, dass nach jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnissen die Geschwindigkeit der Reproduktion der Omikron-Variante gegenüber der bisher vorherrschenden Delta-Variante deutlich erhöht sein soll und Omikron die Immunantwort bei Geimpften und Genesenen mindestens teilweise umgehen könnte. Eine zweifache Impfung schützt vermutlich immer noch gegen eine schwere Erkrankung. Eine dritte Impfung (Booster) nach sechs Monaten erhöht die Immunantwort im Falle einer Infektion und bietet daher einen noch besseren Schutz. Derzeit wird versucht, die Impfstoffe an die neue Variante anzupassen.

Über die Schwere der Krankheitsverläufe bei Infektionen mit der Omikron-Variante gibt es derzeit noch keine eindeutige Studienlage. Sollten die Infektionszahlen aber durch eine Verbreitung der Variante stark ansteigen, würde das mit großer Wahrscheinlichkeit auch zu einer höheren Belastung der Krankenhäuser und insbesondere der Beschäftigten auf den Intensivstationen führen, die schon heute am Rande des Leistbaren arbeiten.

Ministerpräsident Stephan Weil: „Wir können leider dem Virus nicht die Regeln vorgeben, nach denen es sich entwickelt. Wir erleben, dass sich das Virus als sehr hartnäckiger und wandelbarer Gegner erweist, auf den wir uns alle immer wieder neu einstellen müssen. Es gilt also, in den nächsten Tagen und Wochen besonders vorsichtig zu sein, starke Kontaktbeschränkungen insbesondere für ungeimpfte Menschen sind notwendig. Wir befinden uns in einem neuen Wettlauf: wir müssen versuchen, eine Omikron-Welle so lange wie irgend möglich hinauszuschieben, um insbesondere die Boosterimpfungen voranzutreiben. Wir müssen unbedingt verhindern, dass Delta und Omikron unser Gesundheitssystem über die Belastungsgrenze hinaus strapazieren.“

Die niedersächsische Corona-Verordnung wird deshalb – unabhängig von den bereits angekündigten inhaltlichen Veränderungen – in dreierlei Hinsicht angepasst:

  • 2G im Einzelhandel (mit medizinischer Maske!) sowie die Kontaktbeschränkungen für Ungeimpfte (eigener Haushalt plus zwei Personen) sollen zukünftig auch in der Warnstufe 1 greifen.
  • Ferner soll die Rückkehr aus einer höheren Warnstufe in die nächstniedrige Warnstufe modifiziert werden: Hierbei soll in Zukunft nicht mehr nur auf das Absenken des Hospitalisierungswertes als Leitindikator abgestellt werden, sondern es muss mindestens ein weiterer Wert in den Bereich der nächstniedrigen Warnstufe absinken. Das entspricht dann den Regelungen zum Aufstieg in eine nächsthöhere Warnstufe. Diese Ergänzung wird dazu führen, dass die aktuellen Regeln in Warnstufe zwei länger Bestand haben werden.
  • Schließlich werden die Weichen gestellt für eine etwa zweieinhalbwöchige Weihnachts- und Neujahrsruhe. Vom 24. Dezember 2021 bis zum 2. Januar 2022 sollen in Niedersachsen die in einem Punkt für diese Zeitspanne noch einmal verschärften Regelungen der Warnstufe 3 gelten.

Das bedeutet,

  • dass für Ungeimpfte strenge Kontaktbeschränkungen auf einen Haushalt plus zwei Personen gelten. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit. Kindergeburtstage sind also weiter möglich.
  • Außerdem sind in dieser Zeit private Zusammenkünfte von geimpften und genesenen Personen nur noch bis 25 Personen im Innenbereich und bis 50 Personen im Außenbereich zulässig. Dies ist eine Verschärfung im Vergleich zur normalen Warnstufe 3. Kinder und Jugendliche werden bei den 25 Personen mitgerechnet.
  • Veranstaltungen mit mehr als 10 Personen sind generell in Warnstufe 3 und damit auch zwischen dem 24. Dezember 2021 und dem 2. Januar 2022 sowohl drinnen als auch draußen nur noch zulässig, wenn alle Teilnehmenden geimpft oder genesen und zusätzlich getestet sind (Ausnahmen von der Testverpflichtung siehe unten).
  • Tanzveranstaltungen sind generell in Warnstufe 3 und in Hotspots verboten (also auch zwischen dem 24. Dezember 2021 und dem 2. Januar 2022), ebenso Veranstaltungen mit mehr als 500 Personen und Messen.
  • Weihnachtsmärkte müssen in dieser Zeit schließen, ebenso alle Clubs und Diskotheken. Auch dies gilt zukünftig generell in Warnstufe 3 und in Hotspots.
  • Im Übrigen gilt 2G im Einzelhandel und 2Gplus in vielen weiteren Bereichen, solange nicht die Kapazität deutlich auf maximal 70 Prozent gesenkt wird.

Was den Schulbereich anbelangt, gilt in den nächsten Wochen Folgendes:

  • Es wird keine Änderung beim Ferientermin geben. Die Weihnachtsferien dauern vom 23.12.2021 bis zum 07.01.2022: Der letzte Schultag vor Weihnachten ist Mittwoch, der 22.12.2021, der erste Schultag im neuen Jahr ist Montag, der 10.01.2022.
  • Es wird jedoch eine dreitägige Aufhebung der Präsenzpflicht geben – vom 20.12.2021 bis 22.12.2021. Per formlosem Antrag bei der Schule können Erziehungsberechtigte ihre Kinder in dieser Zeit für bis zu drei Tage vom Präsenzunterricht befreien. Distanzlernen findet für diese Schülerinnen und Schüler nicht statt.
  • Vom 10.01.2022 bis 14.01.2022 gibt es eine Sicherheitsphase mit fünf Tests pro Woche für alle, die nicht vollständig geimpft oder genesen sind. Für schulisches Personal gilt 3G. Die Rückkehr zum gewohnten Testregime (dreimal pro Woche) erfolgt dann zum 17.01.2022.
  • Auch Schülerinnen und Schüler unter 14 Jahren, die bislang eine Stoffmaske tragen durften, müssen nach den Weihnachtsferien (also ab dem 10. Januar 2022) mindestens eine medizinische Maske tragen.

Mit dieser Weihnachts- und Neujahrsruhe soll Zeit gewonnen werden für möglichst viele Boosterimpfungen. Die Menschen sollen sicherer werden gegen die auch in Niedersachsen drohende stärkere Verbreitung der Omikron-Variante.

„Nach meiner tiefen Überzeugung,“ so Ministerpräsident Stephan Weil, „müssen wir auf Nummer sicher gehen so gut wir können und die Phase um Weihnachten und Neujahr herum gezielt nutzen, um die Ausbreitung von Infektionen einzudämmen. Das haben wir im letzten Jahr gemacht und das sollten wir auch in diesem Jahr erneut tun. Größere Feiern und andere Zusammenkünfte bergen ein erhebliches Risiko der unkontrollierten Weitergabe des Virus. Und Omikron ist bereits unter uns und wird sich unweigerlich auch in Niedersachsen verbreiten. Wir haben jetzt die Möglichkeit, mit einer längeren Auszeit ein Mehr an Sicherheit zu gewinnen – diese Möglichkeit werden wir zumindest in Niedersachsen ergreifen. Wir werden den Damm deutlich erhöhen, bevor das Wasser da ist.“

Begleitet werden soll die Weihnachtsruhe durch eine erneute Intensivierung der Impfkampagne. Trotz der Feiertage sollen an möglichst vielen Stellen in Niedersachsen möglichst viele Impfungen angeboten werden. Weil: „Wir haben keine Zeit zu verlieren. Ich bitte alle, die in der Lage sind, sich in irgendeiner Form am Impfen zu beteiligen, sich zur Verfügung zu stellen. Auch private Initiativen sind herzlich willkommen.“

 

Unabhängig von den Sonderregelungen für die Zeit von 24. Dezember 2021 bis zum 2. Januar 2022 soll in Niedersachsen zukünftig – wie bereits mitgeteilt – Folgendes gelten:

  • Der Zutritt zum Einzelhandel ab Warnstufe 1 wird auf geimpfte und genesene Personen begrenzt. Im Einzelhandel soll eine medizinische Maske getragen werden.

Von der 2G-Vorgabe ausgenommen sind neben

  • Wochenmärkten und Weihnachtsbaumverkauf unter freiem Himmel,

Betriebe und Einrichtungen des Einzelhandels mit folgenden Gütern des täglichen Bedarfs oder zur Grundversorgung der Bevölkerung:

  • Lebensmitteln einschließlich des Getränkehandels,
  • medizinischen Produkten und Arzneimitteln einschließlich der Produkte von Optiker- und Hörgeräteakustikerbetrieben sowie des Orthopädieschuhmacher-Handwerks und des Handwerks der Orthopädietechnik,
  • Drogerie-, Sanitätshaus- und Reformhausgütern,
  • Babybedarfsgütern,
  • Gartenmarktgütern,
  • Gütern des Brennstoff- und Heizstoffhandels einschließlich der Tankstellen,
  • Gütern des Tierbedarfs- und Futtermittelhandels, des Blumenhandels einschließlich der Güter des gärtnerischen Facheinzelhandels,
  • Zeitungen, Zeitschriften und Büchern,
  • Gütern des Brief- und Versandhandels,
  • Fahrkarten für den Personenverkehr,
  • Gütern zur Reparatur und Instandhaltung von Kraftfahrzeugen, Fahrrädern und Elektronikgeräten.

Die Zutrittsberechtigung der Kundinnen und Kunden ist vor Ort im Geschäft zu kontrollieren, kann jedoch auch dadurch sichergestellt werden, dass die Kundinnen und Kunden nach einer Kontrolle durch eine dafür bestimmte Stelle eine unverwechselbare und nicht übertragbare Kennzeichnung erhalten, die zum Zutritt berechtigen (Bändchenlösung).

  • Private Zusammenkünfte von (ausschließlich Geimpften und Genesenen) sollen ab der Warnstufe 3 und in Hotspot-Regionen ab einer Inzidenz von 350 Neuinfektionen zukünftig nur noch bis zu einer Obergrenze von 50 Personen drinnen und 200 Personen draußen zulässig sein. (Zwischen Weihnachten und Neujahr werden diese Grenzen auf 25 Personen drinnen und 50 Personen draußen reduziert.)
  • Bei Veranstaltungen soll in Warnstufe 3 und in Hotspot-Regionen zukünftig drinnen wie draußen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske gelten, auch im Sitzen.
  • Die zulässigen Veranstaltungen sollen „kleiner“ werden. In Warnstufe 1 und darunter dürften – so wird vorgeschlagen werden – nur noch Veranstaltungen bis 5.000 Personen drinnen und 10.000 draußen stattfinden, allerdings ab 2.500 Personen drinnen beziehungsweise 5.000 Personen draußen nur noch mit einer maximalen Auslastung von 30 Prozent. In Warnstufe 2 wären dann nur noch Veranstaltungen bis 2.500 Personen drinnen und 5.000 Personen zulässig und in Warnstufe 3 beziehungsweise Hotspot-Regionen nur bis 500 Personen.
  • Ab der Warnstufe 3 und in regionalen Hotspots soll zukünftig auch draußen die Vorgabe 2Gplus greifen.
  • Generell sollen jedoch zwei Erleichterungen für die 2Gplus-Regel in die Corona-Verordnung aufgenommen werden.
    • Die eine Erleichterung betrifft die Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben sowie Menschen mit einer Durchbruchsinfektion nach vollständiger Erst- und Zweitimpfung.
    • Außerdem sollen in der Warnstufe 2 die Inhaberinnen und Inhaber von Gastronomiebetrieben sowie Veranstalterinnen und Veranstalter die Möglichkeit haben, auf zusätzliche Tests zu verzichten, wenn nur 70 Prozent der Kapazitäten genutzt werden. Dann würde in diesen Einrichtungen 2G statt 2Gplus gelten.

Für den Hallensport soll die Möglichkeit eingeräumt werden, bei einer Begrenzung auf 10 m2 pro sporttreibende Person ebenfalls auf Tests zu verzichten. Auch dort bliebe es dann bei 2G.

Die Auswirkungen des Beschlusses des OVG Lüneburg, mit dem 2Gplus bei körpernahen Dienstleistungen außer Vollzug gesetzt wurde, werden jetzt noch in die Überarbeitung der neuen Corona-Verordnung eingearbeitet. Vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Prüfungen wird die Änderungsverordnung nun entgegen der bisherigen Ankündigungen nicht heute, sondern erst am (morgigen) Samstag verkündet und sie tritt nicht am Samstag, sondern erst am Sonntag, den 12. Dezember 2021, in Kraft.

Festakt zum 75. Geburtstag von Niedersachsen© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt

1. November 2021/in Niedersachsen

Hannover (red). Im Hannover Congress Centrum feierten heute rund 2.000 geladene Gäste und Prominente den 75. Geburtstag des Landes Niedersachsen. Zuvor fand ein Ökumenischer Gottesdienst in der hannoverschen Marktkirche statt.

An dem Festakt nahmen auch drei frühere niedersächsische Ministerpräsidenten teil. Der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD), der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff (CDU) und Gerhard Glogowski (SPD) feierten zusammen mit vielen Ministerinnen und Ministern der im Moment im Amt befindlichen Landesregierung im Kuppelsaal.

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) eröffnete mit einer Begrüßung die Veranstaltung: „Liebe Gäste, wir haben wahrlich Grund zum Feiern. Am Anfang unserer Landesgeschichte stehen ein verlorener Krieg, Millionen Tote, Millionen von Flüchtlingen, die kreuz und quer durch das Land geirrt sind. Es gab Zerstörung, wohin das Auge blicken konnte, und vor allem befand sich Deutschland auch auf dem moralischen Tiefpunkt seiner Geschichte. Am Anfang unserer Landesgeschichte stand auch Bergen-Belsen, bis heute das wohl wichtigste Symbol in Niedersachsen für unfassbare Verbrechen, die eben auch in unserer Heimat begangen worden sind.

Was für ein Wandel, den wir ein dreiviertel Jahrhundert später genießen können! Ein dreiviertel Jahrhundert in Frieden, in persönlicher und politischer Freiheit, mit – alles in allem stetig wachsendem Wohlstand. Vergleichen wir unser Leben heute mit dem in vielen anderen Regionen auf der Welt, dann können wir nur tief dankbar sein, meine ich.

75 Jahre Niedersachsen, das wollen wir heute feiern. Erwarten Sie aber bitte keine Grundsatzreden. Eine Ausnahme macht da vielleicht der Vortrag von Dr. Navid Kermani. Wir haben Herrn Dr. Kermani gebeten, den Blick über Niedersachsen hinaus auf die Rolle Deutschlands in der Welt zu richten. Lieber Dr. Kermani, wir freuen uns sehr auf Ihre Rede!“

Im Anschluss richtete Landtagspräsidentin Gabriele Andretta (SPD) einige Grußworte an die Anwesenden: „Eines sollten wir ganz besonders feiern: Die Gründung Niedersachsens war eine entscheidende Weichenstellung für den Weg unseres Landes in die Demokratie. Frieden, Freiheit, Vielfalt und Versöhnung – dafür ist die Demokratie in Niedersachsen seit 75 Jahren ein Garant!“

Als gekonnte Zwischeneinlage zeigte dann auf der Bühne das Showteam des „Feuerwerks der Turnkunst“ dem begeisterten Publikum einen kurzen Ausschnitt aus seiner Turnshow. Das Team setzt sich zum größten Teil aus ehemaligen Athleten des Niedersächsischen Turner-Bundes zusammen und trainiert 3-5 Mal wöchentlich für den großen Auftritt bei Europas erfolgreichster Turnshow.

  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6729
    Am 1. November 2021 fand im Hannover Congress Zentrum ein Festakt aus Anlaß des 75. Jahrestages des Landes Niedersachsen statt. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6731
    Am 1. November 2021 fand im Hannover Congress Zentrum ein Festakt aus Anlaß des 75. Jahrestages des Landes Niedersachsen statt.© Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Das Niedersächsische Jugendsinfonieorchester sorgte für die passende musikalische Untermalung. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Kim So-yeon und der ehemalige Bundeskanzler Gerhard Schröder beim Festakt © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Zu den Gästen beim Festakt zum 75. Jahrestages des Landes Niedersachsen gehörten auch der ehem. Bundespäsidenten Christian Wulff und des ehem. Bundeskanzlers Gerhard Schröder statt © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Am 1. November 2021 fand im Hannover Congress Zentrum ein Festakt aus Anlaß des 75. Jahrestages des Landes Niedersachsen statt.© Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6795
    Der neue Regionspräsident Steffen Krach (li.) mit dem Oberbürgermeister von Hannover Belit Onay und dem Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung und stellvertretender Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6811
    Mit einer Begrüßungsrede eröffnete der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil den Festakt. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6834
    Visueller Rückblick auf 75 Jahre Niedersachsen musikalisch begleitet vom Niedersächsische Jugendsinfonieorchester. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6842
    Grußworte der Präsidentin des Niedersächsischen Landtages Gabriele Andretta © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6856
    Das Showteam des Feuerwerks der Turnkunst zeigte ihr Können auf der Bühne. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 6884
    Das Showteam des Feuerwerks der Turnkunst zeigte ihr Können auf der Bühne. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Die Festrede zum 75. Jahrestag von Niedersachsen hielt der Schriftsteller Dr. habil. Navid Kermani © Bernd Günther / BG-PRESS.de
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    Für die humorvolle Seite stand Dietmar Wischmeyer alias Günther der Treckerfahrer auf der Bühne. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Niedersachsen feiert seinen 75. Geburtstag mit einem Festakt – BGPress 7022
    Mit Dietmar Wischmeyer alias Günther der Treckerfahrer kam auch der niedersächsische Humor nicht zu kurz © Bernd Günther / BG-PRESS.de

Die Festrede hielt der in Köln lebende freie Schriftsteller Dr. habil. Navid Kermani. Er ist habilitierter Orientalist und Mitglied der Deutschen Akademie für Sprache und Dichtung. Dr. Kermani wurde schon mit vielen Preisen ausgezeichnet. Dazu zählte der Kleist-Preis, der Hölderlin-Preis, der Joseph-Breitbach-Preis sowie der Friedenspreis des Deutschen Buchhandels.

In seiner Rede schlug er einen Bogen zwischen dem vor kurzem gescheiterten Militäreinsatz in Afghanistan und der militärischen Situation, die zur Entstehung von Niedersachsen vor 75 Jahren geführt hatte. Er mahnte die Verschlechterung für die Bevölkerung in Afghanistan an, vom Ende einer Mission, die nur rund 20 km entfernt auf dem Fliegerhorst Wunstorf vor kurzem ihr Ende fand. Dr. Kermani hierzu: „Auch die Gründung des Bundeslandes Niedersachsen am 1. November 1946 verdankt sich einem ausländischen Militäreinsatz und erfolgte durch eine Besatzungsmacht. Das heißt, wir feiern heute den phänomenalen Erfolg einer militärischen Intervention. Und wir sahen vor zwei Monaten zwanzig Kilometer entfernt das Ende einer spektakulär gescheiterten militärischen Intervention.“ Seine Worte und der gezogene Vergleich stimmten so manchen bei dem Festakt nachdenklich.

Als Ausgleich trat dann auf der Bühne Dietmar Wischmeyer auf, den die Niedersachsen eher als „Günther, der Treckerfahrer“ aus dem Rundfunk kennen. Seine typische Art zeigte – einen Niedersachsen kann einfach nichts aus der Ruhe bringen. Sein Vergleich, die Rheinländer wären zwar lustig, die Niedersachsen aber hätten Humor, löste bei den Zuschauern Beifall aus.

Den Abschluss des Festaktes bildete die vom Niedersächsischen Jugendsymphonieorchester gespielte Nationalhymne unter dem Dirigat von Stephan Zilias.

Symbolbild Feuerwehr

Brandschutzgesetz in Niedersachsen soll eine Änderung erfahren

12. Oktober 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Niedersächsische Landesregierung hat heute den Gesetzentwurf zur Änderung des niedersächsischen Brandschutzgesetzes zur Verbandsbeteiligung freigegeben. Hintergrund der angestrebten Novelle sind einerseits die Stärkung des Ehrenamtes in den Freiwilligen Feuerwehren und der demografische Wandel. Andererseits machen auch veränderte Bedrohungslagen von kritischen Infrastrukturen oder die Herausforderungen der Digitalisierung eine grundsätzliche Novelle des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) notwendig.

Mit den beabsichtigten Änderungen im Brandschutzgesetz sollen die Ergebnisse aus dem Abschlussbericht der Strukturkommission „Einsatzort Zukunft“ umgesetzt werden. Weitere Anpassungen sind nötig, damit das NBrandSchG zukünftig noch enger mit dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) abgestimmt ist.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius: „Mit den angestrebten Änderungen wollen wir den Brandschutz in Niedersachsen zukunftsfest aufstellen. Insbesondere werden wir für den Aufbau des ergänzenden überörtlichen Brandschutzes jährlich fünf Millionen Euro in einem dauerhaften Förder- und Investitionsprogramm für die niedersächsischen Feuerwehren bereitstellen. Ich bedanke mich herzlich bei allen Beteiligten der Strukturkommission ‚Einsatzort Zukunft‘, die die nun vorliegenden Vorschläge erarbeitet hat.“

Eckpunke des Gesetzentwurfs:

  1. Zum Aufbau eines ergänzenden überörtlichen Brandschutzes wird die Feuerwehrbedarfsplanung für das Land Niedersachsen verpflichtend eingeführt. Die Landkreise können zukünftig Feuerwehrbedarfsplanungen optional, bezogen auf die jeweiligen Risiken, erstellen.
  2. Es wird ein Brandschutzbeirat etabliert, der das Land z. B. bei der Ausrichtung der zentralen Aus- und Fortbildungseinrichtung, berät.
  3. Die Freistellungsansprüche insbesondere für die Führungskräfte sowie für Betreuerinnen und Betreuer der Kinder- und Jugendfeuerwehren werden erweitert.
  4. Für volljährige Schülerinnen und Schüler wird eine mögliche Pflichtenkollision zur Schulpflicht aufgelöst sowie eine Freistellung für Studentinnen und Studenten klargestellt.
  5. Die Feuerwehren werden im Gesetz zukünftig aufgerufen, zu Gleichstellung und Inklusion zu stehen sowie die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) und die Strukturen dazu in den Feuerwehren weiter aufzubauen und zu fördern.
  6. Für die in den Feuerwehren geführten Kassen der Mitglieder „sog. Kameradschaftskassen“ werden rechtliche Grundlagen aufgenommen.
  7. Für den Fall, dass Führungsfunktionen auf Gemeinde-, Kreis- oder Landesebene mangels geeigneter Bewerber nicht ehrenamtlich besetzt werden können, wird die Option aufgenommen, hauptamtliche Führungskräfte in bisher ausschließlich ehrenamtlich wahrgenommene Funktionen einzusetzen.
  8. Es wird den Feuerwehren die Möglichkeit der Verkehrsregelung eingeräumt, wenn Polizei nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung steht und wenn der Rat der Gemeinde der Übernahme durch die Feuerwehr zugestimmt hat.
  9. Die Kompetenzen des/der Einsatzleiters/in werden angepasst, so dass künftig die Feuerwehr rechtssicher Maßnahmen treffen kann, wenn der/die Einsatzleiter/in nicht zum/zur Verwaltungsvollzugsbeamten bestellt wurde.
  10. Die Anforderung, Einsatz und Unterstellung von Einheiten des Katastrophenschutzes werden für Großschadensereignisse außerhalb der im NKatSG vorgesehenen besonderen Ereignisse festgelegt.

 

Johanniter aus Niedersachsen und Bremen beenden Einsatz in Ahrweiler – Hochwassereinsatz JUH Lena Mucha

Johanniter aus Niedersachsen und Bremen beenden Einsatz in Ahrweiler

18. August 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM).  Die ersten 125 Johanniter des Landesverbandes Niedersachsen/Bremen waren vor vier Wochen in das Hochwassergebiet nach Bad Neuenahr-Ahrweiler gefahren, um in dem stark zerstörten Landstrich die medizinische Grundversorgung wiederherzustellen. Nach rund 70.000 Helferstunden beenden die Johanniter vor Ort jetzt ihren Einsatz.

„Nach vier Wochen ist ein Teil der medizinischen Infrastruktur wieder intakt und läuft den Umständen entsprechend wieder in geordneten Bahnen“, sagt Benjamin Häselbarth, Bereichsleiter Sondereinsatzdienste im Ortsverband Hannover-Wasserturm, der für den Landesverband der Johanniter-Unfall-Hilfe den Großeinsatz mit organisiert hatte. Im Einsatzzeitraum wurden mehr als 6000 medizinische Behandlungen durchgeführt.

In den vergangenen 30 Tagen konnten die Johanniter aus Niedersachsen und Bremen immer wieder neue Kräfte in das Einsatzgebiet schicken. In Hochzeiten waren in Ahrweiler rund 140 Freiwillige gleichzeitig im Einsatz. „Bei einem Einsatz dieser Größe ist die Herausforderung, die Helfenden nach 96 Stunden Dauereinsatz durch ausgeruhte Bevölkerungsschützer abzulösen“, sagt Häselbarth. Eine solche Aufgabe sei nur mit einer Vielzahl ausgebildeter ehrenamtlicher und hauptamtlicher Helferinnen und Helfer aus vielen Johanniter-Ortsverbänden zu stemmen.

Neben einer großen Personaldecke ist eine ineinandergreifende Logistik ein entscheidender Faktor, damit ein derartiger Großeinsatz in einem Gebiet mit fast komplett zerstörter Infrastruktur gelingen kann.

So mussten Medizinprodukte zur Patientenversorgung und zudem für die Unterbringung und die Versorgung der eigenen Kräfte Material wie Feldbetten, Stromgeneratoren und Zelte in das Zielgebiet transportiert werden. Der erste Konvoi zu Beginn des Einsatzes umfasste eine personelle Stärke von 125 Helfenden mit 45 Einsatzfahrzeugen. Im Abstand von drei bis vier Tagen folgten weitere Konvois mit ausgeruhten Kräften und Material. Für die Logistik und den Transport von Einsatzpersonal sind die Fahrzeuge in den vergangenen 30 Tagen mehr als 250.000 Kilometer bewegt worden. Neben der körperlichen war die psychische Belastung der Einsatzkräfte in Ahrweiler hoch. „Während und nach dem Einsatz begleiten unsere Spezialisten von der Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) unsere Einsatzkräfte, damit diese, die teils dramatischen Eindrücke gut, verarbeiten können“, sagt Häselbarth und fügt hinzu, dass ein solcher Einsatz einen schon an die Belastungsgrenze bringen könne.

An dem Großeinsatz haben sich Kräfte aus den Johanniter-Regionalverbänden Weser-Ems, Bremen-Verden, Niedersachsen Mitte, Harz-Heide, Südniedersachsen und Harburg beteiligt.

„Wir danken allen Helfenden, die sich in den vergangenen vier Wochen den großen Herausforderungen in Bad Neuenahr-Ahrweiler gestellt und mit aller Kraft eingesetzt haben“, sagt Hannes Wendler, Mitglied im Landesvorstand der Johanniter in Niedersachsen und Bremen. „Nicht zuletzt zeigt dieser Einsatz die große Bedeutung eines gut funktionierenden Bevölkerungsschutzes – sowohl ehrenamtlich als auch hauptamtlich getragen. Deshalb ist es notwendig, die Strukturen des Bevölkerungsschutzes auch zukünftig mit ausreichend Material und Ausrüstung auszustatten“, sagt Wendler. Ein weiterer Dank gehe an die vielen Arbeitgeber, die die ehrenamtlichen Johanniter-Bevölkerungsschützer unkompliziert für den Einsatz in Ahrweiler freigestellt haben.

In der Akutphase des Fluteinsatzes haben die Johanniter einen Behandlungsplatz 50 zur ersten medizinischen Notfallversorgung in das Krisengebiet geschickt. Im Laufe der ersten Woche wurden die mobilen Behandlungsplätze in stationäre gewandelt und die hausärztliche Notfallversorgung Stück für Stück wieder aufgebaut. Zudem wurde durch eine Medizinische Task Force der Johanniter aus Niedersachsen und Bremen der zeitweilig stark eingeschränkte Rettungsdienst reorganisiert und die Versorgung und Unterbringung von Menschen, die ihr gesamtes Hab und Gut verloren haben, gewährleistet.

Übergangsregelung in der Niedersächsischen Corona-Verordnung – Übergangsregelung CVO

Übergangsregelung in der Niedersächsischen Corona-Verordnung

27. Juli 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Mit der heute veröffentlichten und am (morgigen) Mittwoch, 28.07.2021, in Kraft tretenden Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung erhalten die Landkreise und Kreisfreien Städte deutlich erweiterte Handlungsspielräume bei wieder steigenden Inzidenzen. Zugleich werden die Regeln für besonders kritische Bereiche verschärft.

Es sollen damit noch stärker die Bereiche in den Blick genommen werden, die zuletzt nachweislich zum Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben. Es soll gleichzeitig vermieden werden, dass bei weiter steigenden Inzidenzwerten auch Bereiche von stärkeren Einschränkungen betroffen sind, für die das nicht gilt.

Der landesweite Inzidenzwert liegt heute mit 15,5 auf einem vergleichsweisen niedrigen Niveau. Allerdings ist der Wert in den letzten Wochen insgesamt wieder kontinuierlich angestiegen und in einigen Regionen Niedersachsen sind Anstiege mit einem besorgniserregenden Tempo zu verzeichnen, womit Grenzwerte des Niedersächsischen Stufenplans im Eiltempo überschritten werden könnten. In zahlreichen Kommunen lässt sich der starke Anstieg auf wenige Bereiche zurückführen. Mit der Verordnungsänderung können dort künftig diejenigen Bereiche von Einschränkungen ausgenommen werden, die nicht maßgeblich zum Anstieg der Infektionszahlen beigetragen haben.

Die aktuelle Änderungsverordnung kann nach Ansicht der Niedersächsischen Landesregierung nur eine Übergangsregelung sein. Auf Basis der Beratungen der Gesundheitsministerkonferenz muss bei den kommenden Bund-Länder-Gesprächen eine Verständigung über neue Maßstäbe getroffen werden, die sowohl die Impfquote als auch die Krankenhausbelegung stärker mit in den Blick nimmt. Wichtig ist, dass die Maßstäbe fundiert und verlässlich, aber auch für die Bürgerinnen und Bürger verständlich und nachvollziehbar sind. Dabei muss berücksichtigt werden, dass Deutschland beim Impfen große Fortschritte gemacht hat: Derzeit ist eine Hälfte der Bevölkerung vollständig geimpft, die andere Hälfte allerdings ist noch nicht vollständig geimpft und damit nicht ausreichend gegen die Delta-Variante geschützt – zudem müssen auch diejenigen geschützt werden, die sich nicht gegen Corona impfen lassen können, darunter Kinder und Personen mit Erkrankungen, die keine Impfung zulassen.

In Niedersachsen haben mit Stand heute 64 Prozent der Bürgerinnen und Bürger eine erste Impfung, 49 Prozent bereits die zweite Impfung erhalten. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung heute eine Kampagne vorgestellt, die ab Anfang August an vielen Stellen und auf unterschiedlichsten Kanälen für das Impfen werben wird. Die Landesregierung bittet alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, sich vollständig impfen zu lassen. Es ist mittlerweile ausreichend Impfstoff vorhanden, so dass auch kurzfristig Termine vereinbart werden können. Wir befinden uns weiterhin in einem Wettlauf „Impfen gegen Delta-Variante“.

 

Die wesentlichen Veränderungen in der Corona-Verordnung betreffen zwei Punkte:

 

  1. Verschärfung in kritischen Bereichen

Vor dem Hintergrund, dass insbesondere Diskotheken und Clubs sowie Einrichtungen zum Konsum von Shisha-Pfeifen vielerorts im Land zu einem Anstieg der Infektionen beigetragen und teilweise auch die Verfolgung von Infektionsketten erschwert haben, gelten in diesen Bereichen nun schärfere Maßgaben

Inzidenz unter 10:

Es gilt nun unter 10 (bislang Inzidenz 10 bis35) eine Maskenpflicht – auch beim Tanzen sowie ein Hygienekonzept mit einer Begrenzung der Kapazität auf 50 Prozent, § 1 f Abs. 2.

Inzidenz über 10:

Die unter § 9 Abs. 5 genannten Einrichtungen, Diskotheken, Clubs und Einrichtungen für den Konsum von Shisha-Pfeifen sind bei einer Inzidenz über 10 zu schließen

  1. Mehr Handlungsspielraum für Landkreise und kreisfreie Städte:

Die Landkreise und Kreisfreien Städte können im Rahmen ihrer zu erlassenen Allgemeinverfügung bei Überschreitung eines in der Landesverordnung festgelegten Inzidenzwertes Bereiche von schärferen Regeln ausnehmen, wenn die Überschreitung auf andere Bereiche zurückzuführen ist. Sprich: per Allgemeinverfügung können für bestimmte Bereiche die Regeln für einen niedrigeren Inzidenzwert verfügt werden, dies betrifft beispielsweise die Gastronomie, die Beherbergung, den Einzelhandel, den Amateursport und auch Kindertageseinrichtungen, weil dort durch regelmäßige Testungen das Infektionsgeschehen gut kontrolliert werden kann und Kindern möglichst weitere Einschränkungen erspart werden sollen.

Für Bereiche nach den §§ 6 bis 9 Abs. 4, §§ 9 a, 10, 10 b bis 12, 14 a und 16 bis 17 können künftig Schutzmaßnahmen eines niedrigeren Inzidenzwertes gelten:

  • 6       Religiöse Veranstaltungen
  • 6 a    Regelungen für Sitzungen, Zusammenkünfte und Veranstaltungen
  • 6 b    Veranstaltungen von Theatern, Opernhäusern, Konzerthäusern oder ähnlicher Einrichtungen sowie von Kinos
  • 6 c    Großveranstaltungen
  • 6 d    Stadtführungen und Führungen durch Natur und Landschaft
  • 7       Gedenkstätten
  • 7 a    Zoos, Tierparks und botanische Gärten
  • 7 b    Museen, Freilichtmuseen, Ausstellungen, Galerien und ähnliche Einrichtungen
  • 7 c    Freizeitparks
  • 7 d    Touristische Schiffs- und Kutschfahrten und touristische Busfahrten
  • 7 e    Seilbahnen
  • 7 f     Schwimmbäder, Saunen, Thermen
  • 7 g    Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen
  • 8       Beherbergung
  • 9       Gastronomie sowie Bars und ähnliche Einrichtungen; dabei sind allerdings für Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars (§ 9 Abs. 5) keine landkreisspezifischen Lockerungen möglich;
  • 9 a    Einzelhandel
  • 10     Messen, gewerbliche Ausstellungen, Spezialmärkte, Jahrmärkte und ähnliche Veranstaltungen
  • 10 b  Körpernahe Dienstleistungen
  • 10 c  Prostitution
  • 11     Kindertagespflege, private Kinderbetreuung, Jugendfreizeiten
  • 12     Kindertageseinrichtungen
  • 14 a  Außerschulische Bildung, Erwachsenen- und Weiterbildung und berufliche Bildung in Einrichtungen der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung einschließlich ihrer Beherbergungsstätten, Kantinen und Mensen
  • 16     Freizeit- und Amateursport in geschlossenen Räumen
  • 16 a  Freizeit- und Amateursport unter freiem Himmel
  • 17     Spitzen- und Profisport

Neben dem jetzt neuen zusätzlichen Handlungsspielraum der Kommunen bleibt der bisherige Handlungsrahmen nach § 1 a Absatz 2 Satz 3 weiterhin bestehen. Landkreise und Kreisfreie Städte können – wie bislang – auch aufgrund eines räumlich klar abgrenzbaren Bereichs der Infektionssteigerung insgesamt von einem Wechsel in die nächst höhere Stufe per Allgemeinverfügung absehen.

Ausgenommen:

Ausdrücklich ausgenommen vom erweiterten Handlungsrahmen sind die im ersten Teil der Verordnung von §1 bis §5a genannten Allgemeinen Vorschriften. Diese sollen weiterhin im ganzen Land gelten – dazu gehören ausdrücklich die Kontaktbeschränkungen, da private Zusammenkünfte weiterhin allgemein zum Anstieg der Infektionen beitragen.

Die Änderungsverordnung gilt wie die gesamte Corona-Verordnung formal bis zum 3. September 2021. Die Landesregierung strebt allerdings auf Basis der bereits oben angeführten Verständigung von Bund und Ländern eine frühere Anpassung an.

Lesefassung der Übergangsregelung der Niedersächsischen Corona-Verordnung (Stand 27.07.2021):

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Land Niedersachsen entsendet einen Betreuungsplatz 500 ins Hochwassergebiet – BGPress 9897 2

Land Niedersachsen entsendet einen Betreuungsplatz 500 ins Hochwassergebiet

21. Juli 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (bg). Das Land Rheinland-Pfalz hat heute beim Kompetenzzentrum Großschadenslagen des Niedersächsischen Innenministeriums für das Hochwassergebiet im Raum Ahrweiler einen Betreuungsplatz 500 angefordert. Am späten Abend brachte der Landesverband Niedersachsen des Deutschen Roten Kreuzes die erforderlichen Komponenten in Richtung Einsatzgebiet.

Auf dem Gelände des DRK-Landesverbandes Niedersachsen in Misburg wurden die notwendigen logistischen Maßnahmen eingeleitet. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer der Fachdienstbereitschaft und einige Helfer des DRK-Region Hannover halfen beim Beladen der LKW mit dem notwendigen Einsatzmaterial. Der Betreuungsplatz wird mit insgesamt 96 Einsatzkräften vom Deutschen Roten Kreuz betrieben. Er ist einer von insgesamt sechs Betreuungsplätzen 500 des Landes Niedersachsen, der von unterschiedlichen Hilfsorganisationen personell besetzt wird.

Der Betreuungsplatz ist für die Versorgung von maximal 500 Betroffenen in Katastrophengebieten materiell und personell ausgelegt. Alleine vom Standort in Hannover Misburg fahren 20 Einsatzkräfte mit zwei 7,5 Tonnen-LKW und einem 26 Tonnen-LKW mit Material ab. Hinzu kommen zwei VW-Busse und ein spezieller DRK-Reisebus.

Am Kamener Kreuz treffen sie dann auf die restlichen Teileinheiten aus den DRK-Kreisverbänden Osnabrück-Land, Grafschaft Bentheim, Göttingen-Northeim, Leer, Stade, Wesermünden, Harburg Land, Wolfenbüttel und Wolfsburg. Damit werden die Komponenten aus Hannover durch eine Führungsgruppe unter Leitung des Verbandsführers Jens Kasselmann, sieben Betreuungsgruppen, zwei Verpflegungsgruppen, einem Gerätewagen Sanität mit Arzt und einem Krankenwagen zur Eigensicherung ergänzt. Als Besonderheit wird auch eine Gruppe Psychosoziale Notfallversorgung mitgeführt, die sich um belastet Einsatzkräfte oder zu betreuende Personen mit speziell geschulten Kräften kümmern kann.

Gegen 4:00 Uhr wird dann der geschlossene Konvoi vom Kamener Kreuz in Richtung Ahrweiler zu seinem Einsatzort fahren. In Misburg ist der Einsatzstab des DRK-Landesverbandes Niedersachsen installiert worden und ab sofort während des Einsatzes rund um die Uhr besetzt.

Die Einsatzdauer ist vorerst unbestimmt. Sollte ein Personalwechsel nötig werden, so bleibt der aufgebaute Betreuungsplatz 500 vor Ort und wird nur durch Personal eines anderen Betreuungsplatzes aus Niedersachsen ausgetauscht. Die ersten 48 Stunden sind die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer des DRK auf eine autarke Versorgung eingerichtet. Der Abteilungsleiter der Abteilung II – Nationale Hilfsgesellschaften – beim DRK-Landesverband Niedersachsen, Daniel Schulte, war erfreut, dass diese Anforderung des Landes Niedersachsen trotz des kurzen Vorlaufs zeitnah umgesetzt werden kann. Das DRK hatte wegen der Hochwasserlage für ein Teil seiner Einsatzkräfte schon Voralarm ausgelöst.

  • Land Niedersachsen entsendet einen Betreuungsplatz 500 ins Hochwassergebiet – BGPress 9893
    Niedersachsen entsendet einen seiner sechs Betreuungssplatz 500 - Einheiten vom DRK Landesverband Niedersachsen ins Hochwassergebiet nach Ahrweiler. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Land Niedersachsen entsendet einen Betreuungsplatz 500 ins Hochwassergebiet – BGPress 9897
    Auf insgesamt drei große LKW verladen DRK Einsatzkräfte das benötigte Material für den Betreuungsplatz 500. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Land Niedersachsen entsendet einen Betreuungsplatz 500 ins Hochwassergebiet – BGPress 9902
    Hektische Treiben bei der Beladung der LKW beim DRK-Landesverband Niedersachsen in Misburg. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Land Niedersachsen entsendet einen Betreuungsplatz 500 ins Hochwassergebiet – BGPress 9906
    Hektische Treiben bei der Beladung der LKW beim DRK-Landesverband Niedersachsen in Misburg. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Land Niedersachsen entsendet einen Betreuungsplatz 500 ins Hochwassergebiet – BGPress 9911
    Der Einsatzstab des DRK Landesverbandes Niedersachsen in Hannover-Misburg ist jetzt rund um die Uhr besetzt. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Land Niedersachsen entsendet einen Betreuungsplatz 500 ins Hochwassergebiet – BGPress 9917
    Mitten in der Nacht machen sich die Logistiker des Deutschen Roten Kreuzes mit dem Material auf Richtung Einsatzgebiet. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
Letzter Schultag im Schuljahr 2020/2021 – Ferien

Letzter Schultag im Schuljahr 2020/2021

21. Juli 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Für rund 1,1 Millionen niedersächsische Schülerinnen und Schüler an den zirka 3.000 allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen in Niedersachsen beginnen am (morgigen) Donnerstag die Sommerferien. Das bedeutet zeitgleich für rund 88.000 Lehrkräfte sowie 40.000 weitere an Schulen beschäftigte Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Schulverwaltungskräfte den Start in die unterrichtsfreie Zeit. Am Mittwoch, dem 1. September 2021, enden die Sommerferien, am Donnerstag, dem 2. September, ist dann der erste Schultag im kommenden Schuljahr 2021/2022.

Das zu Ende gehende Schuljahr 2020/2021 war stark geprägt von der Dynamik der Corona-Pandemie, die in ihren negativen Konsequenzen zu Lockdowns und damit zu deutlichen Einschränkungen des Präsenzunterrichtes geführt hatte. Viele Jahrgänge waren zwischen Dezember 2020 und Mai 2021 im reinen Distanzunterricht (Szenario C), an Grundschulen wurde bereits ab Mitte Januar Wechselunterricht (Szenario B) angeboten, die Abschlussjahrgänge folgten kurz darauf. Nahezu alle Schülerinnen und Schüler befinden sich seit dem 31. Mai 2021 im Präsenzunterricht in voller Klassenstärke nach Szenario A.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne zollt den Schülerinnen und Schülern Respekt für ihre Leistungen und dankt den Lehrkräften und weiteren Schulbeteiligten sowie den Fachkräften in den Kindertageseinrichtungen und den Personen in der Kindertagespflege für ihr hohes Engagement während eines strapaziösen Schul- und Kitajahres mit folgenden Worten:

„Die Schülerinnen und Schüler können ausgesprochen stolz sein auf ihre Leistungen. Das gilt ausdrücklich für die Abschlüsse und Zeugnisse, die unter ungewohnten und schwierigen Bedingungen erworben wurden. In unterschiedlichen Unterrichtsformaten und Szenarien haben die Schülerinnen und Schüler gelernt und bewertbare Leistungen erbracht. Das ist anders gewesen als jemals in den Jahren zuvor – anders heißt aber nicht weniger wert oder schlechter! Im Gegenteil sind die in diesem Schuljahr unter den außergewöhnlich schwierigen Bedingungen erbrachten Leistungen besonders beachtenswert und positiv zu würdigen. Wir alle tun gut daran, dies nach vorne zu stellen und zu betonen. Dabei dürfen wir alle nicht vergessen, dass die Kinder und Jugendlichen über die diversen Kontaktbeschränkungen einen enormen Beitrag bei der Eindämmung von SARS CoV-2 geleistet haben. Die Einschränkungen bei Kita und Schule, der Verzicht auf Treffen mit Freunden, Sport und Hobbys haben bei vielen Kindern und Jugendlichen Spuren hinterlassen. Jetzt ist die Gesellschaft in der Breite gefordert, Kinder und Jugendliche auf ihrem weiteren Weg intensiv zu begleiten und zu unterstützen. Über die Schule und insbesondere über das neue Programm Startklar in die Zukunft werden wir diesem Auftrag nachkommen.

Mein Dank gilt den 100.000 Menschen, die an unseren Schulen arbeiten. Den Bildungsauftrag zu verwirklichen und sich um jedes Kind individuell zu kümmern, war bereits vor der Corona-Pandemie eine ebenso wichtige wie anspruchsvolle Aufgabe. Dieses Schuljahr aber hat allen Beteiligten noch ungleich mehr abverlangt – organisatorisch, pädagogisch, didaktisch. Meiner Wahrnehmung nach wurde diese Herausforderung eindrucksvoll gelöst im Sinne der Schülerinnen und Schüler. Auch nach vielen Rückmeldungen über Gespräche mit Erziehungsberechtigten sowie Schülerinnen und Schülern, Briefe und Mails kann ich sagen, dass sich diese Mühen gelohnt haben: Die umsichtige Arbeit der Schulleitungen, das Engagement der Lehrkräfte, der Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und der Schulverwaltungskräfte wird sehr wertgeschätzt und Schule über ihre Funktion als Bildungseinrichtung hinaus als sozialer Ort mehr denn je positiv wahrgenommen. Das ist ein erfreuliches Ergebnis eines schwierigen Schuljahres und ist das Resultat des Einsatzes aller an Schule Beteiligten. Das gilt ausdrücklich auch für die gute Arbeit der Regionalen Landesämter für Schule und Bildung, die als Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort den Schulen stets mit Rat und Tat zur Seite standen, wofür ich mich sehr herzlich bedanke.

Auch bei den Kitas stehen die Schließzeiten bevor und der Dank an die Schulbeschäftigten gilt nicht minder den Erzieherinnen und Erziehern, den Sozialassistentinnen und Sozialassistenten und den Personen in der Kindertagespflege. Auch in den Einrichtungen der frühkindlichen Bildung wurde Herausragendes geleistet. Die Notbetreuungsangebote und das schnelle Umstellen auf den eingeschränkten Regelbetrieb waren für viele Eltern und vor allem für die kleinen Kinder ganz wichtige Schritte, die den Alltag entlastet haben und zur gedeihlichen Entwicklung beigetragen haben.

Nunmehr können, sollen und müssen alle Beteiligten eine Pause einlegen, abschalten und neue Kraft tanken. Die Sommerferien liegen recht spät in diesem Jahr und entsprechend lang war die Strecke. Ich wünsche allen Beteiligten einen schönen und erholsamen Sommer!“

Kurzbilanz und Ausblick:

Die Einschränkungen im Präsenzunterricht haben ein erhebliches Ausmaß an Distanz- und Wechselunterricht mit sich gebracht, was für die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte und die Erziehungsberechtigten eine Belastung und Herausforderung darstellte. Festzustellen war, dass der Distanzunterricht insgesamt deutlich besser funktionierte als noch in der ersten Lockdown-Phase. Die technische Ausstattung wurde sukzessive verbessert und sowohl auf Seiten der Lehrkräfte als auch von Schülerseite entwickelte sich ein routinierterer Umgang. Das aufgenommene Tempo beim Lernen mit digitalen Medien soll unabhängig von der Corona-Pandemie hochgehalten werden. Weitere Fortschritte bei der digitalen Infrastruktur, beim digitalen Lerncontent und bei den Fortbildungsangeboten stehen für das kommende Schuljahr 2021/2022 oben auf der Agenda.  Gleichwohl ist unumstritten, dass Distanzunterricht kein adäquater Ersatz für das gemeinsame Lernen in Präsenz sein konnte und sein kann.

Um die Sicherheit in Schule zu erhöhen und wieder mehr Präsenz zu ermöglichen, wurden daher Selbsttestungen nach den Osterferien zum festen Bestandteil des Schulalltags gemacht, seitdem besteht Selbsttestpflicht für Schülerinnen und Schüler und das Schulpersonal. Das Instrument Selbsttest hat sich bewährt: Das Land Niedersachsen hat seit Mitte April über 30 Millionen Tests-Kits an die Schulen geliefert. Ausgegeben wurden 23,5 Millionen Tests. Rund 8.000-mal schlugen die Tests in diesem Zeitraum positiv an – rund 3.000 PCR Bestätigungen ergaben sich hieraus, der Eintrag in Schulen und Familien konnte somit in relevanter Höhe verhindert werden.

Die Selbsttestungen werden im kommenden Schuljahr 2021/2022 weitergeführt. Auch die weiteren Sicherheitsmaßnahmen wie abgestufte Maskenpflichten, inzidenzbasierte Szenarienwechsel, Hygienepläne und Lüftungskonzepte ggf. mit technischer Unterstützung sollen für den Schulbereich weiterhin gelten. Das Impfen der Lehrkräfte wird weiter fortgesetzt, wobei bereits 80 Prozent der Lehrerinnen und Lehrer über den doppelten Impfschutz verfügen. Es ist damit zu rechnen, dass nach den Sommerferien alle impfwilligen Lehrkräfte beide Impfungen erhalten haben werden.

Aber: Das Virus ist nicht weg, die Delta-Variante setzt sich immer mehr durch und ist insbesondere für die nicht geimpften Kinder und Jugendlichen eine potenzielle Gefahr. Vor diesem Hintergrund plant das Niedersächsische Kultusministerium dennoch weiterhin mit einem Start ins kommende Schuljahr auf der Basis von Präsenzunterricht nach Szenario A. Jeweils vier und zwei Wochen vor Unterrichtsbeginn wird die dann aktuelle Lage gemeinsam mit dem Gesundheitsministerium und dem Landesgesundheitsamt eingeschätzt. Alle können durch umsichtiges und vernunftgeleitetes Handeln in den kommenden Wochen einen Beitrag dazu leisten!

Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) – BGPress 6968 2© Bernd Günther / BG-PRESS.de

Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN)

14. Juli 2021/in Niedersachsen, Polizei

HANNOVER (ots). Pistorius: „Pünktlich zum Jubiläum bringen wir die Beschaffung von zwei neuen Hubschraubern auf den Weg. Bekenntnis zur Hubschrauberstaffel.“

Sie fliegen jährlich regelmäßig weit mehr als 1.000 Einsätze und erreichen jeden Ort in Niedersachsen binnen 30 Minuten – wenn es darauf ankommt manchmal auch ein wenig schneller. Die Kernaufgabe des Teams der PHuStN mit ihrem fliegenden Personal und den wichtigen Verwaltungs-, Service- und Wartungskräften am Boden ist auch nach 50 Jahren immer noch dieselbe: die Suche nach vermissten Personen und die Fahndung nach gesuchten Straftäterinnen und -tätern. Die sogenannte Missionsausstattung, bestehend aus zeitgemäßer Technik wie moderne Kamera- nebst Bildübertragungstechnik, leuchtstarken Suchscheinwerfern und hochsensiblen Wärmebildkameras sorgt inzwischen dafür, dass die Helikopter weitere Vorteile aus der Luft für den polizeilichen Einsatz am Boden generieren.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagte in seiner Rede: „Die Polizeihubschrauberstaffel leistet einen enorm wichtigen und unverzichtbaren Beitrag für die Sicherheit der Menschen in Niedersachsen. Ich freue mich, dass wir pünktlich zum Jubiläum die Beschaffung von zwei neuen Hubschraubern der 4-Tonnen-Klasse auf den Weg gebracht haben. Die Landesregierung sendet mit ihrem Haushaltsentwurf damit ein klares Bekenntnis zur Hubschrauberstaffel aus und setzt einen wichtigen Teil der Koalitionsvereinbarung um. Mit diesen größeren Maschinen, die zwei ältere Modelle der 3-Tonnen-Klasse ersetzen, können zum Beispiel Einsatzeinheiten des SEK transportiert werden. Besonders in Terrorlagen sind wir zukünftig noch schneller und flexibler vor Ort. Zuletzt wurden 2015 neue Hubschrauber beschafft. Auch diese sollen dann in einem weiteren Schritt ausgetauscht werden. Fest steht: Die seit Jahrzehnten an zwei Standorten mit professionellen Personal nebst Technik gut aufgestellte Polizeihubschrauberstaffel ist unersetzlich und ein wichtiger Bestandteil der niedersächsischen Polizei.“

Im Rahmen von Kooperationen zwischen Niedersachsen, Hamburg sowie der Bundespolizei ist es seit 2012 gelungen, Effektivität und Effizienz der technisch wie auch taktisch hochwertigen Einsatzmittel spürbar zu optimieren. „Diese etablierte gemeinsame Nutzung der Polizeihubschrauber ist gerade vor dem Hintergrund der Kosten eine Win-win-Situation!“, betonte Boris Pistorius.

Aufgrund der Trockenheit in den vergangenen Jahren gibt es neben den eigentlichen Kernaufgaben der PHuStN nun eine weitere Herausforderung: die wirksame Bekämpfung von Bränden aus der Luft. Auf Grundlage des 2020 ins Leben gerufenen niedersächsischen „Aktionsplan zur Waldbrandbekämpfung“ wurde erstmals die Ausrüstung eines außenlastfähigen Hubschraubers der PHuStN mit einem Lasthaken und Außenlastbehälter beauftragt. „Gemeinsam mit der Feuerwehr gewährleisten unsere speziell für solche Einsätze geschulten Besatzungen ab sofort eine verbesserte Brandbekämpfung aus der Luft“, so der Minister abschließend.

„Beim Einsatz von Polizeihubschraubern zeigen wir uns verlässlich und kostenbewusst“

Als Servicedienstleisterin für die Polizei Niedersachsen repräsentiert die Zentrale Polizeidirektion Niedersachsen (ZPD) unter anderem eine Vielfalt von technisch geprägten Themenfeldern, die längst keine reine Männerdomäne mehr sind. „Aus Anlass des Jubiläums bin ich deswegen nicht nur stolz auf die beeindruckende Teamleistung insgesamt, sondern auch darauf, dass bereits vor drei Jahren eine erste Kollegin in Niedersachsen ihre Pilotenlizenz erworben hat und seitdem Verantwortung im Cockpit trägt“, betonte Polizeipräsidentin Christiana Berg die moderne Ausrichtung und Philosophie ihrer Behörde.

Die tägliche Herausforderung der Besatzungen in der Luft ist es, den Kolleginnen und Kollegen bei der Bewältigung ihrer Arbeit am Boden zur Seite zu stehen – sieben Tage die Woche und rund um die Uhr. „Beim Einsatz von Polizeihubschraubern zeigen wir uns verlässlich und kostenbewusst. Mit momentan vier Polizeihubschraubern gewährleisten wir dabei einen hohen Qualitätsstandard, den wir kontinuierlich weiterentwickeln – sei es bei der Suche und Fahndung nach Personen oder bei gänzlich neuen Anforderungen“, so die Behördenleiterin weiter.

„Im Einsatz zählt oft nicht nur jede Sekunde, sondern auch die richtige Technik“

„Der Polizeihubschrauber mit seiner Besatzung ist seinem Pendant am Boden gerade außerhalb von Städten regelmäßig in den Aspekten Schnelligkeit und Überblick überlegen. Wir wissen aus Erfahrung: Im Einsatz zählt oft nicht nur jede Sekunde, sondern auch die richtige Technik!“, würdigte Landespolizeipräsident Axel Brockmann den Einsatzwert der PHuStN. Natürlich halte man deshalb auch regelmäßig Ausschau nach technischen Innovationen, um die vorhandenen Möglichkeiten weiter zu optimieren.

Seit Juni dieses Jahres in der praktischen Erprobung: der „Lifeseeker“ Die innovative Technik hat sich bereits bewährt. Sie ermöglicht in der Luft operierenden Rettungskräften die schnelle Lokalisierung von in Not geratenen Personen anhand ihrer Mobiltelefone – auch unter schwierigen Wetterbedingungen und in Gebieten ohne Handyempfang. Wichtige Voraussetzung: Das Handy der gesuchten Person ist eingeschaltet – auch ohne aktuelle Verbindung zu einem Mobilfunknetz.

„Kaum in Erprobung, gab es mit der neuen Technik bereits den ersten Einsatzerfolg: Am 14. Juni ortete eine Besatzung in einem unübersichtlichen Waldstück am Deister in der Region Hannover eine ältere und an Demenz erkrankte Seniorin, nach der bereits intensiv gesucht wurde. Sie konnte wenig später von Bodenkräften wohlbehalten gerettet werden“, schilderte der Landespolizeipräsident und machte gleichzeitig deutlich: „Die neue Technik wird momentan ausschließlich zur Gefahrenabwehr eingesetzt.“

„Der Aktionsplan leistet einen wichtigen Beitrag zur wertvollen Arbeit der niedersächsischen Feuerwehren“

Im Fall eines Wald- oder Flächenbrandes setzt das Flächenland Niedersachsen zunächst auf den bodengebundenen Einsatz der erfahrenen Feuerwehren. Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat 2020 einen ergänzenden Aktionsplan vorgelegt, um Wald- und Vegetationsbrände noch wirksamer erkennen und bekämpfen zu können. Er sieht unter anderem eine verbesserte Brandbekämpfung aus der Luft vor. Dafür wurde erstmals die Ausrüstung eines außenlastfähigen Hubschraubers der PHuStN vom Typ EC 135 P2+ mit einem Lasthaken und Außenlastbehälter beauftragt. „Der Aktionsplan leistet einen wichtigen Beitrag zur wertvollen Arbeit der niedersächsischen Feuerwehren. Auch in Niedersachsen verfügen wir nun ergänzend über hilfreiche Luftunterstützung, um Wald- und Flächenbrände schneller, effektiver und sicherer zu löschen“, zeigte sich Landesbranddirektor Jörg Schallhorn zufrieden.

Zusätzlich kann die kurzfristig mögliche Unterstützung aus der Luft durch Erkundungsflüge und gezielte Löschmaßnahmen eine sinnvolle und wertvolle Unterstützung sein. Mit sogenannten Bambi Buckets, die mehrere hundert Liter Wasser aufnehmen, ist die Staffel bei günstigen Flugbedingungen binnen Minuten auf Abruf einsatzbereit. „Und während sich Feuerwehrkräfte einem Brandherd bislang lediglich vorsichtig von der Seite annähern konnten, schafft es ein Polizeihubschrauber schnell und präzise aus der Luft“, beschrieb Jörg Schallhorn den besonderen und zusätzlichen Nutzen.

  • Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) – BGPress 6870
    Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) - Das "Phoenix-Team" feiert 50 erfolgreiche Jahre und stellt sich neuen Herausforderungen. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) – BGPress 6873
    Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) - Das "Phoenix-Team" feiert 50 erfolgreiche Jahre und stellt sich neuen Herausforderungen. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) – BGPress 6968
    Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) - Das "Phoenix-Team" feiert 50 erfolgreiche Jahre und stellt sich neuen Herausforderungen.(v.l. Pressesprecher Karsten Wolff, Polizeipräsidentin Christiana Berg, Minister für Inneres und Sport Boris Pistorius) © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) – BGPress 6975
    Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) - Das "Phoenix-Team" feiert 50 erfolgreiche Jahre und stellt sich neuen Herausforderungen. (v.l. Jörg Schallhorn, Karsten Wolff, Boris Pistorius, Christiana Berg, Axel Brockmann, Stefan Bruns) © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) – BGPress 7205
    Neue Unterstützungsaufgaben für die Feuerwehren in Niedersachsen. Abwurfbehälter mit Löschwasser unter dem Polizeihubschrauben © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) – BGPress 7234
    Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) - Das "Phoenix-Team" feiert 50 erfolgreiche Jahre und stellt sich neuen Herausforderungen. © Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) – BGPress 7262
    Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) - Das "Phoenix-Team" feiert 50 erfolgreiche Jahre und stellt sich neuen Herausforderungen.© Bernd Günther / BG-PRESS.de
  • Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen (PHuStN) – BGPress 7274
    Der Polizeihubschrauber mit dem neuen Abwurfbehälter für Löschwasser auf dem Flughafen Hannover © Bernd Günther / BG-PRESS.de

„500 Mal um die ganze Welt“

„Die Leistungsbilanz der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen ist seit der Gründung vor 50 Jahren mehr als beeindruckend: Alle bislang geflogenen Flugmuster kommen zusammen auf annähernd 100.000 Starts und Landungen und damit verbunden auf fast ebenso viele Flugstunden. Umgerechnet in Entfernungskilometer entspricht das etwa 25 Mal der Strecke von der Erde bis zum Mond und wieder zurück, oder, in anderen Worten: einem Flug rund 500 Mal um die ganze Welt“ bilanzierte der Leiter der PHuStN, Stefan Bruns.

Eine beeindruckende Statistik, hinter der sich unzählige Routineeinsätze, aber auch herausragende Anforderungen verbergen: beispielsweise die Großeinsätze zu den Castor-Transporten und den Elbe-Hochwassern im Wendland oder der unvergessliche Besuch des amerikanischen Präsidenten Barack Obama in Hannover. Aber nicht nur das: Auch bei bedeutenden politischen Terminen wie das G 7-Treffen im Bayrischen Schloss Elmau (2015) sowie G 20-Treffen in Hamburg (2017) waren niedersächsische Besatzungen mit ihren Polizeihelikoptern im Einsatz.

Wer sich jemals intensiver mit der Polizeifliegerei beschäftigt hat, so der Polizeioberrat weiter, weiß, dass eine solch beeindruckende Bilanz nur dann möglich ist, wenn sich neben den professionell agierenden Besatzungen ausgewiesene Technik- und Verwaltungsexpertinnen und -experten äußerst engagiert und professionell um den Erhalt der wartungsintensiven Maschinen bemühen. Mit anderen Worten: „Unser starkes Team steht für einen hohen Qualitätsstandard in der Polizeifliegerei!“

Geschichtlicher Hintergrund: Die Geburtsstunde von „Phoenix“

Der ministerielle Erlass „Einrichtung der Polizeihubschrauberstaffel Niedersachsen“ vom 6. Mai 1971 markiert den „offiziellen“ Beginn einer beispiellosen Entwicklung, die im Laufe der Jahrzehnte so manches Mal „Polizeigeschichte“ geschrieben hat. Zum damaligen Zeitpunkt waren die ersten beiden Hubschrauber vom Typ Alouette II bereits bestellt und insgesamt sieben ausgewählte Polizeibeamte, sozusagen die Flugpioniere der ersten Stunde, befanden sich bei der Fliegerstaffel des damaligen Bundesgrenzschutzes in Bonn-Hangelar in der Ausbildung zum Piloten oder Bordwart. Der für die Polizei Niedersachsen als auch die Öffentlichkeit sichtbare Startschuss fiel am 8. Juli 1971: Der damalige Innenminister Richard Lehners übergab die beiden ersten Polizeihubschrauber auf einem hannoverschen Sportplatz an die frisch lizensierten Besatzungen. Der Funkrufname der Einsatzmaschinen: „Phoenix 1“ und „Phoenix 3“.

Technischer Hintergrund: Polizeihubschrauber in Niedersachsen

Polizeihubschrauber SA 318 C Alouette II Astazou

Anschaffung:		1971
Ausmusterung:		1978
Anzahl:			2
Durchmesser Hauptrotor:	10,2 Meter
Triebwerke:		Turboméca Astazou II mit 406 Wellen-PS (WPS)
Höchstgeschwindigkeit:	195 km/h
Reichweite:		ca. 600 km
Abfluggewicht:		1.650 Kilogramm
Sitzplätze:		5

Polizeihubschrauber SA 319 B Alouette III

Anschaffung:		1974
Ausmusterung:		1995
Anzahl:			1
Durchmesser Hauptrotor:	11,02 Meter
Triebwerke:		1 Astazou XIV H mit 798 WPS
Höchstgeschwindigkeit:	220 km/h
Reichweite:		ca. 600 km
Abfluggewicht:		2.250 Kilogramm
Sitzplätze:		7

Polizeihubschrauber SA 342 J Gazelle

Anschaffung:		1974, 1977 und 1979
Ausmusterung:		1999 und 2000
Anzahl:			4
Durchmesser Hauptrotor:	10,5 Meter
Triebwerke:		1 Turboméca Astazou XIV H mit 870 WPS
Höchstgeschwindigkeit:	310 km/h
Reichweite:		ca. 750 km
Abfluggewicht:		2.000 Kilogramm
Sitzplätze:		5

Polizeihubschrauber SA 365 C Dauphin II

Anschaffung:		1979 und 1981
Ausmusterung:		2016
Anzahl:			2
Durchmesser Hauptrotor:	11,68 Meter
Triebwerke:		2 Turbomeca Arriel A II mit 2 x 660 WPS
Höchstgeschwindigkeit:	285 km/h
Reichweite:		ca. 880 km
Abfluggewicht:		3.500 Kilogramm
Sitzplätze:		2 plus 8

Polizeihubschrauber MD 902 Explorer

Anschaffung:		1999 und 2008
Ausmusterung:		2 (nach Abstürzen 2007 und 2010)
Aktuell geflogen:	2
Anzahl:			4
Durchmesser Hauptrotor:	10,31 Meter
Triebwerke:		2 Pratt & Whitney 206 B2 mit jeweils 373 KW (507 PS)
Höchstgeschwindigkeit:	260 km/h
Reichweite:		ca. 540 km
Abfluggewicht:		2.948 Kilogramm
Sitzplätze:		2 plus 6

Polizeihubschrauber EC 135 P2+

Anschaffung:		2015
Anzahl:			2
Durchmesser Hauptrotor:	10,2 Meter
Triebwerke:		2 Pratt & Whitney PW 206 mit jeweils 436 WPS
Höchstgeschwindigkeit:	260 km/h
Reichweite:		ca. 635 km
Abfluggewicht:		2.950 Kilogramm
Sitzplätze:		2 plus 6

 

Zukunftsfähiges digitales Arbeiten in den Behörden – Homeoffice© Bernd Günther

Zukunftsfähiges digitales Arbeiten in den Behörden

1. Juli 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Landesregierung und die gewerkschaftlichen Spitzenorganisationen haben nach intensiven Beratungen in einer gemeinsamen Vereinbarung die Rahmenbedingungen für mobile Arbeitsformen in der niedersächsischen Landesverwaltung ab dem 1. Juli 2021 festgelegt. Dabei wird im Bereich des so genannten Homeoffice im Wesentlichen ein Unterschied wird zwischen der so genannten Telearbeit und der mobilen Arbeit gemacht. Telearbeit einerseits ist eine seit 2004 in der Landesverwaltung bewährte Arbeitsform, deren Rahmenbedingungen – z. B. die vom Arbeitgeber fest eingerichteten Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten – in der Arbeitsstättenverordnung geregelt sind.

Die mobile Arbeit ist andererseits eine flexiblere Alternative mit einem geringeren zeitlichen Umfang, die mit der jetzt geschlossenen Vereinbarung einen landesweit einheitlichen Rahmen unter besonderer Beachtung des Arbeitsschutzes erhalten hat. Die bisher geltende Beschränkung der Inanspruchnahme auf soziale Kriterien wie Kinderbetreuung oder Pflege von Angehörigen wird mit der Vereinbarung deutlich ausgeweitet und modernisiert.

Minister Pistorius sagt: „Die Bedeutung und Nutzung mobiler Arbeitsformen hat gerade im Zuge der Corona-Pandemie noch einmal deutlich zugenommen und stark an Gewicht gewonnen. Die seit heute geltende landesweite Vereinbarung regelt einheitlich und verbindlich all das, was allgemein unter Homeoffice verstanden wird. Von dieser neuen Regelung profitieren rund 230.000 Menschen in 60 verschiedenen Berufsfeldern der Landesverwaltung. Wir bieten als größter Arbeitgeber Niedersachsens damit eine Regelung an, die auf der einen Seite modern und flexibel ist und auf der anderen Seite die Regelungen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Blick hat. Wir schlagen damit heute ein neues Kapitel der Arbeitskultur hier in Niedersachsen auf! Mobiles Arbeiten ist auch immer Ausdruck der von Vertrauen und Wertschätzung getragenen Arbeitskultur in unserer Landesverwaltung.“

Die Vereinbarung wurde vom Niedersächsischen Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sowie den Vorsitzenden des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Bezirk Niedersachsen – Bremen – Sachsen-Anhalt, Dr. Mehrdad Payandeh, des NBB – Niedersächsischer Beamtenbund und Tarifunion, Alexander Zimbehl, und des Niedersächsischen Richterbundes, Frank Bornemann, unterzeichnet.

„Insbesondere der Rahmen für die mobile Arbeit war uns in den Verhandlungen sehr wichtig“, erklärte Dr. Mehrdad Payandeh, „denn so kann das Spannungsfeld zwischen dem Arbeitsschutz und dem Wunsch der Beschäftigten nach möglichst selbstbestimmtem Arbeiten sichergestellt werden.“

Alexander Zimbehl erklärt, „dass die Vereinbarung eine Stärkung der Personalvertretungen in den beschriebenen Prozessen zur Umsetzung der Arbeitsformen mit sich bringt und sie ein guter Schritt hin zu gesundheitsförderlichen Arbeitsbedingungen in der Landesverwaltung ist.“

„Die Vereinbarung fördert eine moderne Arbeitsweise und sorgt durch die notwendigen Absprachen für eine gesteigerte Kommunikation zwischen Beschäftigten und Führungskräften“, stellt Frank Bornemann fest.

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