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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Niedersachsen schließt einjährigen Vertrag zur Nutzung der LUCA App ab – Luca App

Niedersachsen schließt einjährigen Vertrag zur Nutzung der LUCA App ab

26. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Niedersachsen hat heute (26.03.2021) den Vertrag zur Nutzung der LUCA App abgeschlossen. Nach Ostern soll der Service in den ersten Modellkommunen starten. In spätestens einem Monat sollen sämtliche 43 Gesundheitsämter in Niedersachsen an das LUCA System angeschlossen sein. LUCA ist eine App, mit der die Kontaktnachverfolgung in Geschäften, Restaurants oder Kinos möglich gemacht wird. Die Nutzung der App, die auf allen gängigen Smartphones läuft, ist für alle Bürgerinnen und Bürger, sowie teilnehmende Betriebe und Gesundheitsämter, kostenlos.

Zur Funktion: Anders als die Corona Warn-App der Bundesregierung erfasst die LUCA App nicht nur, ob jemand Kontakt zu einer positiv auf Corona getesteten Personen hatte, sondern auch wo der Kontakt stattgefunden hat. Eine datenschutzkonforme Rückverfolgung von Infektionsketten wird somit unter Einbindung der Gesundheitsämter ermöglicht. Der Vertragsabschluss erfolgte über den Informations- und Kommunikations-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung für die Nord-Bundesländer, Dataport. Der Vertrag wurde zunächst für ein Jahr abgeschlossen. Die Summe für die Nutzung in diesem Zeitraum beträgt inklusive aller Nebenkosten rund 3 Millionen Euro.

Prioritäre Corona-Schutzimpfung in Niedersachsens Pflegeheimen zeigt Wirkung – Altenheimbewohner impfen

Prioritäre Corona-Schutzimpfung in Niedersachsens Pflegeheimen zeigt Wirkung

26. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In allen niedersächsischen Heimen ist die Erstimpfung erfolgt bzw. angeboten worden – und in 98 Prozent der Einrichtungen auch die Zweitimpfung. Die Impfteam-Besuche in den stationären Pflegeeinrichtungen können daher in den kommenden Tagen abgeschlossen werden. „Ein erster wichtiger Meilenstein beim Schutz der Gruppe hochverletzlicher Personen ist erreicht“, sagt Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsministerin Daniela Behrens und verweist auf die deutlich zurückgehenden Infektionszahlen in den Einrichtungen.

Laut Robert-Koch-Institut (RKI) wurden in Niedersachsen insgesamt 104.459 Erstimpfungen (Stand 25.03.21) in 1.473 Einrichtungen vorgenommen. Anhand der aktuell vorliegenden Daten ist ein deutlicher Rückgang des Infektionsgeschehens in niedersächsischen Heimen zu verzeichnen, sowohl bei der Zahl der betroffenen Einrichtungen als auch insgesamt bei den betroffenen Personen. Während im Januar 336 Alten- und Pflegeeinrichtungen mindestens eine COVID-19-Erkrankung verzeichneten, waren es im Februar noch 257 Einrichtungen – in der zurückliegenden Woche hatten nur noch 86 Einrichtungen in 25 niedersächsischen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten COVID-19-Fälle gemeldet. Die Anzahl der im Zusammenhang mit SARS-CoV-2 verstorbenen Bewohnerinnen und Bewohner in Pflegeheimen ist ebenfalls deutlich – von 370 im Januar auf 291 im Februar – gesunken. Im März ist es bisher zu 65 entsprechenden Todesfällen gekommen.

„Die Zahlen zeigen einen durchschlagenden Erfolg unserer Impfkampagne in den Heimen“, erklärt Ministerin Daniela Behrens: „Ich danke den unzähligen mobilen Teams unserer 50 niedersächsischen Impfzentren in den Kommunen für ihren beispielslosen Einsatz in den vergangenen Wochen und Monaten. Die Erst- und Zweitimpfung ist ein unerlässlicher Schutz gegen das Corona-Virus. Es war richtig, dass wir die Bewohnerinnen und Bewohner unserer Heime zuerst geimpft haben. Damit haben wir nun weitergehend die Gefahr eingedämmt, dass es in Pflegeeinrichtungen für ältere und pflegebedürftige Menschen zu weiteren massiven Corona-Ausbrüchen kommen kann.“ 

Niedersachsens Gesundheitsministerin ruft die Einrichtungsbetreiber vor diesem Hintergrund dazu auf, die Besuchsregelungen anzupassen: „Der Kontakt mit der Familie ist für die Älteren wichtig. Ich halte es daher für möglich, zukünftig wieder mehr Besuch zuzulassen. Zwei Wochen nach erfolgter zweiter Impfung können die Heime ihr Hygienekonzept an die aktuelle Lage anpassen und gewünschte Besuche zulassen“, erklärt Daniela Behrens. Das örtliche Gesundheitsamt sollte dabei eingebunden werden. Auch Gruppenangebote könnten möglich sein.

Trotz der guten Situation bei der Durchimpfung in Heimen und Pflegeeinrichtungen bleibe aber der Infektionsschutz das Gebot der Stunde. Denn nach wie vor sei eine Übertragung auch unter geimpften Personen nicht auszuschließen. Zudem müsse auf Neuzugänge, die noch nicht geimpft sind, geachtet werden. Gute Hygienekonzepte, die den Eintrag von Coronaviren (Sars-CoV-2) in Pflegeheime und ähnliche unterstützende Einrichtungen verhindern, bleiben wichtig, um vor allem ältere Menschen, Pflegebedürftige und das Personal zu schützen.

Dazu Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Wir haben in Niedersachsen den ersten Meilenstein im Kampf gegen das tödliche Virus erreicht. Aber wir dürfen jetzt nicht nachlassen. Unsere Sorge und unser täglicher Kampf gilt nach wie vor in besonderem Maße dem Schutz vulnerabler Gruppen. Wir haben das Impftempo mit inzwischen fast 180.000 Impfdosen wöchentlich deutlich erhöht. Wir haben eine umfangreiche Teststrategie auf den Weg gebracht und damit ein grundlegendes Netz von Tausenden von Testmöglichkeiten in ganz Niedersachsen geschaffen. Und dieses Netz wächst täglich. Wir sind im ständigen Austausch mit unseren Kommunen, um vor Ort angepasst zu reagieren.  Wir sind auf einem guten Weg durch die Pandemie. Ich bin überzeugt davon, dass unsere Strategie „Impfen und Testen“ uns im anstehenden Sommer viele Freiheiten zurückbringen wird.“

Verlässlichkeit bei Kitas und Schulen mit Öffnungen plus Notbremse – Schulen im Lockdown

Verlässlichkeit bei Kitas und Schulen mit Öffnungen plus Notbremse

25. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In Niedersachsen bleibt es auch nach den Osterferien zunächst beim Status Quo für Kitas und Schulen: Präsenzunterricht im Wechselmodell („Szenario B“) und Kinderbetreuung in Regelgruppengröße ohne Gruppenmischung sind dann möglich, wenn die Infektionslage es zulässt. Ein Wechsel in den Distanzunterricht („Szenario C“) jenseits von Grundschulen, Abschlussklassen und Förderschule geistige Entwicklung und zurück zur Notbetreuung sind notwendig, wenn sich das Infektionsgeschehen zuspitzt.

Folgende Grundsätze werden demnach fortgeschrieben:

  • Liegt der Inzidenzwert vor Ort (Kreis/Kreisfreie Stadt/Region) mindestens drei Tage durchgängig unter 100 Neuinfektionen im Sieben-Tages-Verlauf, sollen alle Schulen Wechselunterricht nach Szenario B anbieten, die Kindertageseinrichtungen werden im eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“) betrieben.
  • Liegt der Inzidenzwert vor Ort (Kreis/Kreisfreie Stadt/Region) mindestens drei Tage durchgängig über 100 Neuinfektionen im Sieben-Tages-Verlauf können diese Öffnungen nicht stattfinden bzw. müssen zurückgenommen worden. Dann können ausschließlich der Primarbereich, die Förderschulen Geistige Entwicklung sowie die Abschlussklassen im Wechselunterricht („Szenario B“) bleiben. Die Kitas können dann ausschließlich eine Notbetreuung im Umfang von bis zu 50 Prozent der Normalauslastung anbieten.
  • Unabhängig von der Inzidenz können Angebote der Kindertagespflege stattfinden, da hier regelhaft sehr kleine Gruppen gebildet werden, die Großtagespflege wird weiterhin an den Reglungen für Kindertageseinrichtungen orientiert.
  • Diese Änderungen in den Bereichen Schule und Kita werden von den zuständigen Behörden vor Ort in Form einer Allgemeinverfügung kommuniziert und umgesetzt.

Kultusminister Tonne: „Die letzten Wochen haben gezeigt, dass wir es mit unseren Regelungen schaffen, Bildung, Betreuung und Infektionsschutz gut in die Balance zu bringen. Wo das Infektionsgeschehen niedrig ist, können vorsichtig mehr Angebote in Kitas und Schulen stattfinden, wo die Lage angespannt ist, wird automatisch auf Distanzlernen und Notbetreuung umgestellt. Wir hatten diese Notbremse schon lange eingebaut, deshalb ist hier einstweilen kein Nachsteuern notwendig. Zudem stellen wir für die Jüngsten und die Schulabgänger immer eine regelmäßige Beschulung sicher, sowie die Notbetreuung in den Kitas. Ich hoffe sehr, dass wir diese Möglichkeiten noch möglichst lange beibehalten können. Das ist nicht selbstverständlich und zeigt den besonderen Stellenwert, den die Kinder und der Bildungsbereich in Niedersachsen einnehmen.

Vor dem Hintergrund steigender Inzidenzen sind jedoch die folgenden Sicherungsmaßnahmen geplant:

1.)  Wir werden nach den Osterferien die Testungen der Schülerinnen und Schüler, sowie des schulischen Personals auf zweimal pro Woche hochfahren. Die Kapazitäten werden derzeit entsprechend erweitert, auf bisher 11 Millionen Test-Kits. Nach den Osterferien ist auch die Testwoche ausgewertet und das Verfahren optimiert. Mit regelmäßigen verlässlichen Tests lässt sich die Sicherheit in den Schulen für die mehr als 1 Millionen Schülerinnen und Schüler und die 100.000 Beschäftigten weiter erhöhen.

2.)  Auch im Kita-Bereich werden wir nachlegen und den rund 80.000 Beschäftigten zwei Tests pro Woche anbieten, um das bestehende Testangebot zu verstetigen und zu erweitern. Entsprechende Gespräche mit den Trägerverbänden als Arbeitgeber werden wir zeitnah aufnehmen. Auch hier gilt, dass mehr Tests mehr Sicherheit bedeuten – und mehr Sicherheit bedeutet, dass mehr inhaltliche Angebote gemacht werden können.

3.)  Beim Impfen müssen endlich alle Lehrkräfte in der Priorisierung nach oben gesetzt werden. Der Bund muss alle Lehrkräfte und das weitere Personal an Schule mit einer hohen Priorität (Kategorie 2) in der Impfverordnung festschreiben. Es ist unzureichend, ausschließlich das Personal an Grund- und Förderschulen gegen SARS CoV-2 zu impfen. Eine umfassende, Lehrkräfte und Personal aller Schulformen umfassende Impfkampagne ist die zentrale Maßnahme, um perspektivisch wieder mehr Präsenzunterricht für alle Kinder und Jugendlichen anbieten zu können. Eine entsprechende Initiative wird Niedersachsen erneut in die Kultusministerkonferenz einbringen.

Wir werden die Entwicklung der Lage weiterhin sehr aufmerksam verfolgen und gemeinsam mit dem Landesgesundheitsamt und weiteren Expertinnen und Experten bewerten. Stand heute haben wir mit dem geltenden Regelwerk eine solide Basis für die Zeit nach Ostern. Bei Verbesserung der Lage und regelhaften Testungen stehen wir für weitere Öffnungen bereit. Vor allem die Erwachsenen sind gut beraten, die nächsten Wochen zu einer möglichst kontaktlosen Zeit zu machen, um das Infektionsgeschehen wieder einzudämmen.“ 

Die Maßnahmen im Überblick:

I.  Öffnung bei 7-Tage-Inzidenz drei Tage unter 100:

         Szenario B in Kindertageseinrichtungen:

  • Die Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario B und sind damit im Grundsatz geöffnet. Es gilt damit der eingeschränkte Regelbetrieb: Betreuung in Regelgruppengröße, aber keine Gruppenmischung.

       Szenario B in Schulen:

  • alle Schülerinnen und Schüler

II.   Reduktion bei 7-Tage-Inzidenz drei Tage über 100 („Notbremse“)

Notbetreuung in Kindertageseinrichtungen („Kita-Szenario C“):

  • Kindertageseinrichtungen wechseln in das Szenario C plus Notbetreuung für bis zu 50 Prozent der Kinder, die normalerweise betreut werden.

            Szenario B in Schulen:

  • Primarbereich
  • Förderschulen GE
  • Alle Abschlussklassen an ABS und BBS 

            Szenario C in Schulen:

  • Alle Schuljahrgänge an allen Schulen bzw. Schulformen im ABS- und BBS-Bereich außer den oben genannten 

III.    Inzidenzunabhängige Regelungen:

Präsenzpflicht und Schutz vulnerabler Personengruppen:

  • Freiwilliges Distanzlernen ist nicht möglich, die Präsenzpflicht gilt wieder vollumfänglich. Die umfassenden Regelungen für vulnerable Personen sind hiervon unberührt und bleiben weiterhin in vollem Umfang bestehen.

Maskenpflicht im Szenario B:

  • Im Unterricht ist auch im Szenario B am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich im Primarbereich kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden.

Notbetreuung Schule:

  • Notbetreuung wird angeboten für die Kinder der Schuljahrgänge 1-6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr.
Gegen die Pandemie, für mehr Sicherheit – Teststrategie Volkswagen

Gegen die Pandemie, für mehr Sicherheit

25. März 2021/in Niedersachsen, Wirtschaft

WOLFSBURG (PM).  Seit Beginn der Corona-Pandemie hat Volkswagen gemeinsam mit dem Betriebsrat alle zwischen Bundesregierung und Bundesländern vereinbarten Maßnahmen und Entscheidungen zur Eindämmung der Pandemie aktiv unterstützt und sich für den Gesundheitsschutz und die Unterbrechung der Infektionsketten eingesetzt.

Als einer der größten Arbeitgeber des Landes hat das Unternehmen gerade jetzt die Verantwortung, im Sinne der beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Lösungen zu unterstützen, die helfen, das Land schrittweise zu öffnen. Daher wird Volkswagen seinen Beschäftigten zweimal pro Woche Antigen-Selbsttests anbieten und damit die bestehende weitreichende Teststrategie um einen weiteren Baustein erweitern.

Volkswagen wird die Antigen-Selbsttests allen Beschäftigten an den deutschen Standorten ab April zweimal pro Woche kostenfrei zur Verfügung stellen. Die Tests beruhen auf Freiwilligkeit. Sie können von der Belegschaft unkompliziert selbst durchgeführt werden. Dies gewährleistet das Unternehmen durch umfangreiche Informationen, die auf den internen Kommunikationskanälen zur Verfügung stehen. Ziel ist es, dass möglichst viele Beschäftigte eigenverantwortlich von dem neuen Angebot Gebrauch machen. So können die Selbsttests vor allem in Ergänzung zu den vorhandenen PCR-Testmöglichkeiten die Sicherheit für die Beschäftigten erhöhen.

Ministerpräsident Stephan Weil sagte: „Volkswagen geht beim Testen mit gutem Beispiel voran! Impfen und Testen sind unsere wichtigsten Wege heraus aus der Corona-Krise. Zweimal wöchentliche Testungen in den Betrieben schützen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ihre Familien, aber sie schützen auch das Unternehmen. Sie helfen uns aber auch dabei, die gefährliche Ausbreitung der Corona-Viren einzudämmen. Herzlichen Dank an Volkswagen für diese Initiative!“

Gunnar Kilian, Personalvorstand Volkswagen AG, sagte: „Volkswagen leistet einen Beitrag, um gemeinsam mit Bund und Ländern die Anzahl der durchgeführten Tests in dieser kritischen Phase der Pandemie zu erhöhen. Wir freuen uns daher sehr, dass wir direkt nach Ostern für alle Beschäftigten an den deutschen Standorten Antigen-Selbsttests anbieten werden und integrieren diese als weitere Säule in unsere bestehende PCR-Teststrategie. Unserer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung folgend möchten wir nach einem Jahr mit der CoronaPandemie eine Perspektive für die Menschen schaffen, um unser Land schrittweise aus der Lähmung des Lockdowns herauszuführen. Auch unser Angebot, die deutsche Impfstrategie zu unterstützen und die Durchimpfung der Bevölkerung damit zu beschleunigen, ist eine solche Lösung mit Perspektive. Volkswagen steht daher bereit, gemeinsam mit Bund und Ländern die Beschäftigten zu impfen, sobald genügend Impfstoff verfügbar ist.“

Betriebsrat-Koordinator Sebastiano Addamo sagte: „Die Selbsttests sind eine sinnvolle Ergänzung der umfassenden Maßnahmen bei Volkswagen im Kampf gegen Corona. Wir wünschen uns, dass möglichst viele Beschäftigten das neue, freiwillige Angebot nutzen. Denn so schaffen wir mehr Sicherheit für alle, auch über unsere Werkstore hinaus. Gleichzeitig halten wir natürlich den hohen Standard unseres Schutzkonzepts in der Produktion aufrecht, daran ändern die Selbsttests nichts. Fest steht für uns als Betriebsrat auch, dass es jetzt Aufgabe der Führungskräfte ist, genügend Test-Sets für ihre Teams bereitzuhalten und über das Angebot zu informieren. Generell gilt: Vor allem jetzt, wo wir bald in die Osterfeiertage starten, müssen wir weiter Rücksicht auf die Corona-Regeln nehmen – bei der Arbeit wie im Privaten.“

Bereits seit August 2020 hat Volkswagen gemeinsam mit dem Klinikum Wolfsburg eigene PCRTestkapazitäten an den deutschen Volkswagen Standorten etabliert. Dieses Angebot wurde in besonderen Fällen, in denen eine schnelle Absicherung notwendig ist, um Schnelltests ergänzt. Nach Ostern startet das Unternehmen damit, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern AntigenSelbsttests zur Verfügung zu stellen, die an den Standorten in Präsenz tätig sind. Nicht zuletzt dank dieser mehrstufigen Vorgehensweise und unter Umsetzung eines behördlich abgestimmten Kontaktpersonenmanagements ist es Volkswagen gelungen, einen wichtigen Beitrag in der Pandemiebekämpfung zu leisten.

 

Maximalfördersumme aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen wird verdoppelt – Sportvereine

Maximalfördersumme aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen wird verdoppelt

24. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat eine Erhöhung der Maximalfördersumme aus dem Corona-Sonderprogramm für Sportorganisationen auf den Weg gebracht. In enger Abstimmung mit dem Landessportbund Niedersachsen e.V. (LSB), dem Niedersächsischen Finanzministerium sowie dem Niedersächsischen Landesrechnungshof wurde die bereits für das Jahr 2021 angepasste Richtlinie so angepasst, dass Sportvereine jetzt bis zu 100.000 Euro aus dem Sondervermögen abrufen können.

Für Sportminister Pistorius ist diese deutliche Erhöhung ein wichtiger Beitrag, um die niedersächsische Sportlandschaft bei der Bewältigung der COVID-19-Pandemie weiterhin bestmöglich zu unterstützen: „Mit der Möglichkeit, aus dem Sonderprogramm eine jetzt insgesamt doppelt so hohe Förderung wie bisher abrufen zu können, schaffen wir für die niedersächsischen Sportvereine die weiteren Voraussetzungen, um den Folgen der andauernden Corona-Pandemie weiterhin entschlossen entgegentreten zu können. Dadurch erhalten vor allem diejenigen Vereine, die durch die Pandemie in besonderem Maße von Mitgliederverlusten betroffen sind, weiterhin schnell und unbürokratisch Hilfe.“

Die Abwicklung des Corona-Sonderprogrammes für Sportorganisationen erfolgt weiterhin im Rahmen der Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Sportorganisationen. Auf der Grundlage der geänderten Richtlinie können gemeinnützige Sportorganisationen Billigkeitsleistungen in Höhe von 70 Prozent der entstehenden Unterdeckung, höchstens jedoch in Höhe von insgesamt 100.000 Euro pro Verein erhalten, wenn sie aufgrund von Liquiditätsengpässen infolge der COVID-19-Pandemie in ihrer Existenz bedroht sind. Eine allgemeine Kompensation entgangener Einnahmen ist mit dem Sonderprogramm weiterhin nicht vorgesehen. Damit alle Sportvereine von den Änderungen profitieren können und um den Vereinen eine größtmögliche Flexibilität bei der Antragstellung zu ermöglichen, wird die Anzahl maximal möglicher Anträge pro Verein nicht länger limitiert.

Minister Pistorius begründet die Erhöhung der Maximalfördersumme auch mit der gesellschaftlichen Rolle des Sports: „Die Sportvereine sind ein tragendes Element unserer Gesellschaft und zugleich von der Corona-Pandemie in besonderem Maße betroffen. Sie sind die stabile Stütze des Sportlandes Niedersachsen, gleichzeitig benötigen viele Vereine in diesen Zeiten unsere Hilfe. Das Ziel dieser Erhöhung der maximalen Fördersumme ist auch, dass insbesondere die mitgliederstarken Vereine durch die Änderungen des Förderhöchstbetrages Unterstützung zur finanziellen Abmilderung vermehrter Vereinsaustritte erhalten. Ich werde mich auch weiterhin dafür einsetzen, allen niedersächsischen Sportorganisationen bestmöglich unter die Arme zu greifen, damit den Menschen in Niedersachsen unsere vielfältige Sportlandschaft erhalten bleibt. Schließlich ist jeder dritte Niedersachse Mitglied in einem Sportverein – das belegt, dass Niedersachsen ein echtes Sportland ist.“

 

Gemeinnützige Sportorganisationen können ihre Anträge weiterhin wie gewohnt online über den Förderbereich im Intranet des LSB stellen (https://lsbntweb.lsb-niedersachsen.de/foerder.osp). Eine Antragstellung ist bis zum 15. November 2021 möglich.

Ministerpräsident Stephan Weil zur Rücknahme der Osterruhe – MP Stephan Weil Erklärung

Ministerpräsident Stephan Weil zur Rücknahme der Osterruhe

24. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red) Ministerpräsident Stephan Weil hat sich heute nach der überraschend kurzfristig um 11:00 Uhr durch die Bundeskanzlerin Angela Merkel angesetzten Bund-Länder-Konferenz zu der Rücknahme der Osterruhe geäußert.

Stephan Weil hierzu: „Die Bundeskanzlerin hat heute erklärt, dass die Osterruhe so wie geplant nicht umgesetzt werden kann, weil sie sich als nicht realisierbar erwiesen habe. Ich bedauere das sehr, weil es sich um ein wichtiges Element unserer Beschlüsse gehandelt hat. Ich teile allerdings die Auffassung, dass keinesfalls die Kosten durch betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten getragen werden dürfen.

Ich nehme mit Respekt zur Kenntnis, dass die Bundeskanzlerin die Verantwortung für das Scheitern der Osterruhe übernommen und einen Fehler eingeräumt hat. Gleichwohl haben alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten diese Entscheidung mit getroffen und tragen auch die Verantwortung dafür mit – auch ich. Mir ist bewusst, dass damit bei den Bürgerinnen und Bürgern ein Vertrauensschaden entstanden ist, das tut mir sehr leid. Fehlentscheidungen müssen zurückgenommen werden, das ist heute geschehen.

Die Lage, die uns am Dienstagabend dazu gebracht hat, eine Osterruhe ins Auge zu fassen, besteht allerdings unverändert fort. Wir befinden uns mitten in einer Dritten Welle, die noch gefährlicher ist als ihre Vorgänger. Das neue Virus, mit dem wir es zu tun haben, ist extrem ansteckend und extrem gefährlich. Es bleibt unsere gemeinsame Aufgabe, die Dynamik dieser Welle zu brechen und den Anstieg der Infektionszahlen abzuflachen. Alle Infektionsgefahren müssen soweit wie irgend möglich reduziert werden.

Auf jede nicht unbedingt notwendige Mobilität und auf alle nicht unbedingt notwendigen direkten Begegnungen mit Menschen jenseits des eigenen Haushalts muss bitte unbedingt verzichtet werden. Wir müssen in Niedersachsen in den nächsten zwei Wochen das öffentliche Leben so weit wie irgend möglich herunterfahren und zwar freiwillig und bitte auch über die staatlich angeordneten Maßnahmen hinaus.

Wir werden uns auf Grundlage der nun entstandenen Situation über das weitere Vorgehen innerhalb der Landesregierung beraten und in Kürze darüber informieren.“

Das Audio-Statement können Sie über diesen Link hören -> Audio-Statement von MP Weil zur Rücknahme der Osterruhe

 

 

Ministerpräsident Stephan Weil · MP Weil Rücknahme Osterruhe 2021
Bürgertestungen als wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung – BGPress 7780

Bürgertestungen als wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung

23. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie ist das Testen. „Solange die Impfstoffe noch nicht in ausreichenden Mengen für alle zur Verfügung stehen, erhöhen regelmäßige Tests die Sicherheit im gesellschaftlichen Miteinander. Testungen können uns zu einer schrittweisen Öffnung der pandemiebedingten Einschränkungen führen. Deswegen rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger auf: Nehmen Sie die kostenfreien Testangebote, auch wenn Sie keine Symptome haben, in Ihrer Umgebung wahr. Jede frühzeitig erkannte Infektion trägt dazu bei, das Virus einzudämmen“, betont Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

Die Rede ist hier von den so genannten Antigen-Schnelltests zur Patientennahen Verwendung oder Point of care (PoC) Tests zur Anwendung durch geschultes Personal. Auch die im Handel erhältlichen „Laien-Schnelltests“ zur Eigenanwendung bieten einen zusätzlichen Schutz im privaten Miteinander. Bürgertestungen sind nach der Bundes-Test-Verordnung einmal wöchentlich kostenfrei möglich.

Die Landesregierung schafft dank Kooperationen mit der niedergelassenen Ärzteschaft, den Apotheken, den Kommunalen Spitzenverbänden, den Hilfsorganisationen und den niedersächsischen Unternehmen, ein breites und wohnortnahes Angebot. „So wollen wir allen ermöglichen, leicht ein kostenfreies Testangebot in Anspruch zu nehmen“, so Daniela Behrens.

Auf der Corona-Internetseite bietet das Land unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/Testung eine umfassende Übersicht zum Thema. Hier finden Interessierte neben vielen Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Testen, Informationen und Verlinkungen wo Bürgertestungen möglich sind.

Die kassenärztliche Vereinigung ist bereits mit über 1.600 Praxen mit Testmöglichkeiten dabei. Hinzu kommen rund 500 Apotheken, die sich bisher beteiligen. Die notwendige Netzwerkstruktur für flächendeckende Teststellen wird auch mit Hilfe der Kommunen und privater Unternehmen derzeit zügig ausgebaut. In vielen Landkreisen und Städten gibt es schon das Angebot kommunaler Teststellen. Auch karitative Einrichtungen und Wohlfahrtsverbände werden Testmöglichkeiten anbieten. „Die Anzahl der Testmöglichkeiten wächst stetig weiter. Mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung verhandeln wir ebenfalls über eine Rahmenvereinbarung. Auch hier werden Hunderte von Zahnarztpraxen dazukommen. Damit ist ein breites grundlegendes Netz in Niedersachsen gespannt“, so die Gesundheitsministerin.

Wichtig ist, Schnelltests sind gegenüber PCR-Tests grundsätzlich mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Deswegen muss nach jedem positiven Testergebnis eine PCR-Testung erfolgen. Antigentests, die nicht zur Laienanwendung zugelassen sind, müssen von geschultem Personal vorgenommen werden, so dass die Qualität der Abstrichentnahme gewährleistet ist. Bei den meisten diesen Tests ist, ebenso wie beim PCR-Test, ein tiefer Nasen- oder Rachenabstrich erforderlich.

„Wir alle müssen dabei aber vor Augen haben, dass Testungen immer eine Momentaufnahme darstellen. Sie bieten keinen Freifahrtschein, mit dem alle Regeln über Bord geworfen werden können. Deswegen bitte ich alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, seien Sie weiter wachsam und vorsichtig. Nur wenn wir uns alle an die Regeln halten, bleiben wir gesund“, unterstreicht Ministerin Daniela Behrens.

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2021 – Ostern Beschluss

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2021

23. März 2021/in Politik, Niedersachsen

BERLIN (PM/red) Bis tief in die Nacht haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder versucht, einen Kompromiss zu finden. Zwischendurch wurde die Videokonferenz wegen nicht zu überbrückender Meinungsverschiedenheiten für mehrere Stunden unterbrochen. Heraus gekommen ist dabei zu Ostern der schärfste Lockdown seit Beginn der Pandemiemaßnahmen. 

Sie fassten folgenden Beschluss:

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürger für ihre Solidarität im Kampf gegen die Pandemie bei den derzeit erforderlichen Beschränkungen. Nach deutlich sichtbaren Erfolgen bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens im Januar und Februar zeigt die aktuelle Entwicklung – insbesondere aufgrund der hohen Verbreitung von Covid-19-Variante B.1.1.7 – wieder ein starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik.

Das bedeutet, dass ohne Maßnahmen, die den Anstieg der Neuinfektionen begrenzen, bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich ist. Denn auch wenn bereits ein relevanter Teil der älteren Bevölkerung geimpft werden konnte, trägt die -nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen- deutlich höhere Sterblichkeit der in Deutschland nun führenden Mutante B.1.1.7 und die Tatsache, dass jüngere Patienten generell eine längere Verweildauer auf der Intensivstation haben, dazu bei, dass in der aktuellen Situation die Belastungsgrenze des Gesundheitssystems zwar nicht mehr bei der gleichen Inzidenzen wie bisher, aber bei exponentiellem Wachstum auch zeitlich nicht sehr viel später erreicht wird, als vor der Impfung der älteren Bevölkerung.

Bund und Länder haben sich auf Grundlage der geplanten Impfstofflieferung das Ziel gesetzt, im Sommer jeder Bürgerin und jedem Bürger ein Impfangebot zu machen. Mit der zunehmenden Verfügbarkeit von Impfstoffen werden die Impfungen von Woche zu Woche mehr Dynamik aufnehmen. Mit der zunehmenden Durchimpfung der Bevölkerung wird die Pandemie ihren Schrecken verlieren, denn je mehr Menschen geimpft sind, desto schlechter kann das Virus sich verbreiten. Der Anteil der geimpften Bevölkerung wirkt sich also positiv auf die Senkung des r-Wertes und damit auf die Frage aus, ob die Neuinfektionszahlen stabilisiert oder gesenkt werden können. Bei einem hohen r-Wert setzt die Stabilisierung des Infektionsgeschehens durch die Impfquote später ein. Bei hohen Neuinfektionszahlen muss über eine Stabilisierung des Infektionsgeschehens hinaus mit Öffnungen abgewartet werden, bis die Zahlen gesenkt werden konnten. Eine strenge Eindämmung des Infektionsgeschehens in den nächsten Wochen führt somit zu einer früheren Rückkehr zur Normalität und zu insgesamt kürzeren Beschränkungen. Sie ist damit aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Gründen geboten.

Zukünftige Öffnungsschritte werden maßgeblich von der konsequenten Testung der Bürgerinnen und Bürger abhängen. Schnelltests und Selbsttests können tagesaktuell zusätzliche Sicherheit bei Kontakten geben. Regelmäßige Testungen können dabei unterstützen, auch Infektionen ohne Krankheitssymptome zu erkennen. Infizierte Personen können so schneller in Quarantäne gebracht und ihre Kontakte besser nachvollzogen werden. Der Effekt ist dabei umso größer, je mehr Bürgerinnen und Bürger sich konsequent an dem Testprogramm beteiligen. Es geht um eine deutliche Ausweitung der Tests im Rahmen des Testprogramm und eine bessere Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer Infektion. Damit die Teststrategie funktioniert, müssen ausreichend Tests verfügbar sein. Die Teststrategie umfasst drei Säulen: In der ersten Säule werden die Schülerinnen und Schüler wie auch das Personal an den Schulen getestet. Die zweite Säule umfasst die kostenlosen Tests für die Bürgerinnen und Bürger und die Dritte Säule bilden die Tests für die Beschäftigten in den Betrieben, bei denen eine Präsenz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nötig ist. Bund und Länder weisen erneut darauf hin, dass ein positiver Schnell- oder Selbsttest eine sofortige Absonderung und zwingend einen Bestätigungstest mittels PCR erfordert. Ein solcher PCR-Test kann kostenlos durchgeführt werden.

Angesichts dieser Lage bedarf es konsequenter Maßnahmen. Insbesondere Kontakte in Innenräumen müssen aufgrund der dort erhöhten Infektionsgefahr weitestgehend vermieden oder mit umfassenden Schutzmaßnahmen wie dem verpflichtenden Tragen von Masken mit hoher Schutzwirkung und der Nutzung von Schnelltests verbunden werden. Um das Übergreifen von Infektionen aus Regionen mit höheren Inzidenzen in Regionen mit niedrigeren Inzidenzen weitestgehend einzudämmen, muss auch die Mobilität weiterhin eingeschränkt und auf das absolut notwendige reduziert werden. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen mit Wirkung ab 29. März 2021 entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern.

2. Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte („Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“) konsequent umgesetzt werden.

Für die vereinbarten Öffnungsschritte wurde als Voraussetzung vereinbart, dass in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht wird. Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der Neuinfektionszahlen scheiden also auch unterhalb dieser Inzidenzschwelle aus.

3. Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weitergehende Schritte umgesetzt. Dies kann insbesondere sein:

a. Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;

b. weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.

c. Ausgangsbeschränkungen;

d. verschärfte Kontaktbeschränkungen.

4. Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“). Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie  geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen. Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen. Soweit in den kommenden Tagen die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPK-Beschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden, erfolgt dessen Umsetzung ab dem 6. April 2021. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu nutzen.

5. Nach Ostern wird umfangreiches Testen für die Bekämpfung der Pandemie noch mehr eine entscheidenden Rolle spielen. Seit dem 8. März 2021 übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche (Bürgertest). Es ist den Ländern und Kommunen seitdem sehr schnell gelungen, flächendeckend und in Kooperation mit vielen unterschiedlichen Partnern vor Ort (u.a. kommunale Testzentren, Ärzte, Apotheker, Einzelhändler, Hilfsorganisationen, uvm.) eine entsprechende Infrastruktur für dieses Testangebot aufzubauen. Die eingesetzte Taskforce Testlogistik hat sichergestellt, dass alle Länder für die Monate März und April durch bereits getätigte und noch laufende Beschaffungen ausreichend mit Schnell- und Selbsttests versorgt sind.

Die Taskforce Testlogistik wird weiterhin mit den Herstellern dafür Sorge tragen, dass auch nach Ostern ausreichend Schnelltests zur Umsetzung der Teststrategie zur Verfügung stehen.

Das Robert-Koch-Institut wird gebeten, bis zur nächsten Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder einen Bericht darüber vorzulegen, ob bzw. ab welchem Zeitpunkt geimpfte Personen mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird.

In den Ländern werden derzeit mit der steigenden Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests flächendeckende Tests in Schulen und Kitas eingeführt. Mit der bevorzugten Impfung von Kitabeschäftigten sowie Grund- und Förderschullehrkräften wird ein wichtiger zusätzlicher Baustein bei den Schutzmaßnahmen erreicht. Die Testungen von Beschäftigten im Bildungsbereich und von Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut, es werden baldmöglichst zwei Testungen pro Woche angestrebt. Auch im Kitabereich werden die Beschäftigten baldmöglichst zweimal pro Woche in entsprechenden Verfahren getestet. Durch diese Maßnahme wird zum einen ein besserer Infektionsschutz in Schulen und Kitas erreicht, zum anderen auch das Erkennen und die Unterbrechung von Infektionsketten in der Gesamtbevölkerung unterstützt.

6. Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in einigen ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen. Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle.

7. Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es gerade in der aktuellen Phase der Pandemie wichtig, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie durch die Ermöglichung des Arbeitens von zu Hause die epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit reduzieren und, wo dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen. Dem dient die Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände zu den Testangeboten für die Mitarbeiter sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist eine zügige Umsetzung der Testangebote in allen Unternehmen in Deutschland notwendig. Die Tests sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, so sie nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden. Anfang April werden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht.

8. Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln.

9. Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Dies gilt aufgrund der jetzt vielfach beschriebenen längeren Ansteckungsdauer durch Virusvarianten seit dem 8. März ausdrücklich nicht bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten. Hier ist strikt eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten.  Darüber hinaus ist bei der Rückreise aus Virusvariantengebieten mit eingeschränkten Beförderungsmöglichkeiten zu rechnen.

Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien. Die Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird.

10. Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser wird durch die Ausgleichszahlungen des Bundes nachhaltig stabilisiert. Die Bundesregierung leistet mit dem vorgesehenen coronabedingten Erlösausgleich für das Jahr 2021, der Ausweitung der anspruchsberechtigten Krankenhäuser für Ausgleichszahlungen durch Absenkung des 7-Tage-Inzidenzwertes sowie der Verlängerung der reduzierten Zahlungsfrist für Krankenhausrechnungen durch die Krankenkassen einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Absicherung der Krankenhäuser in der Pandemie. Zudem sollen Krankenhäuser mit coronabedingten Liquiditätsproblemen, die trotz eines Belegungsrückgangs im Jahr 2021 keine Ausgleichszahlungen erhalten haben, im Vorgriff auf den nach Ablauf des Kalenderjahres durchzuführenden coronabedingten Erlösausgleich für das Jahr 2021 zeitnah unterstützt werden können. Die Umsetzung dieser Regelung erfolgt im Rahmen des aktuell laufenden Rechtsverordnungsverfahrens.

11. In Umsetzung der Impfstrategie wurden vorrangig Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und dort Beschäftigte geimpft, dies ist ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung schwerer und tödlicher Verläufe und zeigt bereits Erfolge. Mit diesem Erfolg ist die Erwartung nach einer Normalisierung der seit langem angespannten Situation für alle Beteiligten verbunden. Dieser Erwartung steht bis zu einer entsprechenden wissenschaftlichen Klärung und Empfehlung durch das Robert-Koch-Institut weiterhin die Unsicherheit gegenüber, inwieweit die Impfung eine potenzielle Infektiosität Geimpfter ausschließt. Deshalb haben die Bundeskanzlerin und die Regierunschefinnen und -chefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz gebeten, hierzu Empfehlungen vorzulegen. Danach ist es erforderlich, Hygiene- und Testkonzepte weiterhin konsequent umzusetzen. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung können die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden und wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote wieder durchgeführt werden. Eine Differenzierung zwischen geimpften und ungeimpften Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt danach bei den Maßnahmen nicht. Die Einrichtungen sind gehalten, ungeimpften, zum Beispiel neuen Bewohnern zügig zu einem Impfangebot zu verhelfen. Das Unterstützungsangebot des Bundes beim Testen, auch durch die Bundeswehr, wird vor diesem Hintergrund weiterhin aufrechterhalten.

12. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut beraten.

Neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung – Stephan Weil MP Nds

Neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung

23. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Ostern steht vor der Tür, das zweite Ostern in der Corona Pandemie. Schon sehr lange müssen die Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland jetzt harte Einschränkungen ertragen. Dennoch steigt die Zahl der Neuinfektionen aktuell deutschlandweit wieder stark an. Verantwortlich dafür ist insbesondere die Virusmutation B1.1.7. – eine sehr ansteckende und offenbar auch im Krankheitsverlauf gefährlichere Variante des Coronavirus.

Auch in Niedersachsen haben viele Landkreise und Kreisfreie Städte inzwischen die 100er-Marke wieder überschritten. In diesen Regionen muss die Notbremse gezogen werden, bereits erfolgte Öffnungen mussten bereits oder müssen bald wieder zurückgenommen werden. „Wir hatten alle miteinander gehofft,“ so Ministerpräsident Stephan Weil, „dass unsere gemeinsamen Anstrengungen die Ausbreitung des Virus nun endlich hätte eindämmen und wieder mehr Bewegungen und Begegnungen möglich machen können. Das ist nicht geschehen. Bund und Länder haben deshalb heute ein neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung aufgeschlagen.“

Ab Mitte April wird genug Impfstoff vorhanden sein, um wöchentlich bundesweit 3,5 Mio. Menschen zu impfen. Bis zum Sommer sollen dann alle Menschen geimpft sein, die sich impfen lassen wollen.

Nach Ostern werden konsequent 40 % der Menschen zweimal wöchentlich getestet, damit verbunden ist ein deutlicher Gewinn an Sicherheit vor einer unkontrollierten Ausbreitung des Coronavirus. Durch die regelmäßigen Testungen großer Teile der Bevölkerung im Bildungswesen und im Arbeitsleben sollen Infektionen frühzeitig aufgespürt und Infektionsketten unterbrochen werden. Ein konsequentes Testregime wird die Infektionszahlen nach und nach spürbar senken.

Gleichzeitig soll im Rahmen von Modellvorhaben durch gezieltes Testen der Zugang zum Einzelhandel und zur Gastronomie, zu Kultur- und Sportveranstaltungen geöffnet werden. Durch aktuelle Negativtests können sichere Zonen geschaffen werden, in denen Menschen Angebote angstfrei wahrnehmen sollen. Testungen helfen so, Freiheitsrechte wieder wahrzunehmen.

Der Preis für all das: Fünf Tage harter Lockdown über Ostern, Geschäfte sollen von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag geschlossen werden. Der Lebensmittelhandel im engeren Sinne wird am Ostersamstag geöffnet. Unternehmen sollen nicht produzieren, zur Arbeit darf nur gehen, wer absolut systemrelevant ist. Das öffentliche Leben in Deutschland und die direkten zwischenmenschlichen Kontakte sollen auf das absolute Mindestmaß zurückgefahren werden. Eine kurze aber konsequente Phase des Stillstands kann dazu führen, die Dynamik der Infektionswelle zu brechen und zu dämpfen. Es geht darum, das Infektionsniveau zu begrenzen bis die Teststrategie greift.

Vereinbart worden sind auch zusätzliche Wirtschaftshilfen des Bundes für besonders belastete Branchen, die seit langem geschlossen sind. Ministerpräsident Weil: „Ich gehe davon aus, dass insbesondere auch Hotels und Gaststätten davon profitieren werden.

Weil: „Wir werden die Ruhezeit über Ostern nutzen für den Aufbau eines ambitionierten und tragfähigen Testregimes. Wir verlangen den Menschen in Niedersachsen und in ganz Deutschland jetzt noch einmal viel ab. Aber wir haben damit die Chance, den dynamischen Anstieg der Fallzahlen zu durchbrechen, Zeit zu gewinnen und durch intensive Testangebote schrittweise zu mehr Normalität zurückzukehren.“

Niedersachsen wird vorbereitet sein: Nach Ostern sollen alle Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden können. Auch in den Unternehmen werden die Testkapazitäten ausgebaut. Weil: „Ich bin zuversichtlich, dass die niedersächsische Wirtschaft sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe stellen und alles daransetzen wird, die in Präsenz arbeitenden Beschäftigten zweimal wöchentlich zu testen.“

Weil bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen, die sich trotz all dieser zermürbenden Monate nach wie vor sehr konsequent an die Corona-Schutzmaßnahmen halten und ergänzt: „Wer weiß, wie die Fallzahlen sonst bei uns aussehen würden. Damit sind viele Menschenleben gerettet worden.“

Der Ministerpräsident appelliert an die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen: „Bitte lassen Sie sich mit uns zusammen auf dieses Vorgehen ein. Bitte halten sie sich über Ostern mit direkten Begegnungen zurück, bitte verzichten sie auf jede nicht unbedingt notwendige Mobilität. Ich betrachte den harten Lockdown über Ostern als eine Durchbrechung der zermürbenden Spirale von immer neuen Schließungen und zaghaften Lockerungen.“

Der Regierungschef betont: „Es ist mir bewusst, mit wie vielen Entbehrungen und Belastungen die Pandemie für jede und jeden einzelnen verbunden ist. Letztlich sind wir alle ‚coronamüde‘ geworden, wir alle sehen uns nach etwas mehr Normalität und mehr direkten Begegnungen. Wir bitten Sie jetzt um eine große Anstrengung über Ostern und anschließend darum, die niedersächsischen Testangebote intensiv zu nutzen und so mehr und mehr Freiheiten zurückzugewinnen.“

Bund und Länder sind zuversichtlich, durch dieses Konzept aus Impfen, Testen und Kontaktreduzierung die Corona-Krise beenden zu können. Stephan Weil: „Das ist es, wonach sich die Bürgerinnen und Bürger sehnen. Das ist es, was Bund und Länder gemeinsam als ihre wichtigste Aufgabe der nächsten Monate ansehen.“

Mehr „Szenario-B" und Start der „Testwoche" – Schule im Lockdown

Mehr „Szenario-B“ und Start der „Testwoche“

22. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Soweit es das Infektionsgeschehen vor Ort zulässt, können ab heute wieder alle Schulen Wechselunterricht (Szenario B) anbieten und damit deutlich mehr Schülerinnen und Schülern ein Präsenzangebot machen. Voraussetzung war und ist allerdings, dass der Inzidenzwert vor Ort (Kreis/Kreisfreie Stadt/Region) mindestens drei Tage durchgängig unter 100 Neuinfektionen im Sieben-Tages-Verlauf lag.

In einigen Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten können aufgrund dieser Regelung derzeit keine weiteren Schulöffnungen stattfinden, so dass sich dort der Wechselunterricht (Szenario B) auf die Grundschulen, Abschlussklassen und die Förderschulen GE beschränkt oder das Szenario C mit reinem Distanzunterricht verhängt wurde.  Nach Rückmeldung aus den Schulen über die vier Regionalen Landesämter für Schule und Bildung verlief das Wiederanlaufen weitestgehend routiniert und reibungslos. Im Mittelpunkt stand der soziale Aspekt des Zusammenkommens als (Teil-)Klassengemeinschaft und des Wiedersehens. Vielfach haben die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern erst einmal Raum zum Ankommen gegeben, im Allgemeinen begleiteten die Klassenlehrkräfte selbst den „Wiedereinstieg“ in den Präsenzunterricht.   

„Da war viel Freude aufeinander zu spüren, wie uns sehr eindrucksvoll berichtet wurde“, fasste Kultusminister Grant Hendrik Tonne die Stimmung an den Schulen zusammen und ergänzte: „Nach dem schon lange währenden Lockdown sind die Kinder und Jugendlichen einfach froh, ihre Freundinnen und Freunde sowie ihre Lehrerinnen und Lehrer wiederzusehen. Den Lehrkräften geht es nicht anders, auch sie wollten ihre Schülerinnen und Schüler gerne einmal wieder leibhaftig sehen und mit ihnen sprechen. Trotz der damit verbundenen besonderen organisatorischen Herausforderungen verlief auch die Planung nach den vorliegenden Rückmeldungen überwiegend reibungslos. Auch dies ist ein Beleg dafür, dass die Schulen durch die bisherigen Erfahrungen und vergangenen Szenarien inzwischen sehr professionell mit dem Thema Corona umgehen. Dazu gehört auch die Umsetzung der bewährten Hygiene- und Abstandsregeln.

Den Lehrkräften, Schulleitungen und allen an Schule Beteiligten spreche ich für diesen unermüdlichen Einsatz und das herausragende Engagement meinen persönlichen Dank aus.“

Als zusätzliche weitere flankierende Sicherheitsmaßnahme können sich Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal seit heute selbst auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels eines Nasenvorraumabstriches testen. In der „Testwoche“, in deren Rahmen der Einsatz der Selbsttests erprobt wird, sollen bis zu 1,2 Millionen Test-Kits zur Verfügung stehen, damit sich alle an Schule Beteiligten bis zum Beginn der Osterferien am kommenden Freitag einmal selbst testen können. Diese Tests finden auf freiwilliger Basis statt und nur dann, wenn entsprechende Einwilligungserklärungen vorliegen. Grundschulkinder sollen die Tests nicht in der Schule, sondern zu Hause mit den Eltern einüben. Vorbehaltlich der Marktlage und Einhaltung von Lieferfristen durch die Lieferanten sollen bis Ende der Osterferien bis zu drei Millionen Laientests direkt an die Schulen gehen. Heute fanden bereits eine ganze Reihe von Selbsttestungen statt, etliche weitere sollen bis zum Wochenende in den Schulen laufen. Dazu werden weiterhin Test-Kits ausgeliefert.  Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Die Testwoche ist das, was der Name bereits ausdrückt: Ein Zeitraum, in dem Erfahrungen gesammelt und geübt werden soll. Selbsttests sind etwas Neues und niemand erwartet, dass die Durchführung sofort perfekt läuft. Aber man muss anfangen! Neues will gelernt und trainiert sein. Kein Ort – neben dem Elternhaus – ist besser geeignet, um dies zu tun, als die Schule. Das ist der Grundgedanke, dem auch andere Länder folgen. Wir werden die Erfahrungen und die Hinweise aus den Schulen sehr gewissenhaft auswerten und hieraus gegebenenfalls Schlussfolgerungen für die Zeit nach den Osterferien ziehen. Ich bin da sehr offen für die beste Lösung. Das gilt auch für die Frage, ob in der Schule oder zu Hause zu testen der bessere Weg ist. Indem wir beide Varianten erproben, können wir uns ein rundes Bild machen und haben eine gute Grundlage für die Umsetzungsphase nach den Osterferien.“  Folgende Eckpunkte gelten für die Durchführung der Testwoche: 

  • Lehrkräfte können während der Testungen ausreichend Abstand zu den Schülerinnen und Schülern halten. Sie führen keine Testungen an anderenPersonen durch. Die Schülerinnen und Schüler testen sich ausschließlich selbst. Es bedarf damit auch keiner Schutzausrüstung.
  • Diese Testungen werden nicht im Rachen vorgenommen, sondern ausschließlich im vorderen Bereich der Nase.
  • Für die Testungen muss die MNB nur kurz abgenommen werden, die Schülerinnen und Schüler halten dabei Abstand zu allen anderen Personen im Raum. Gleiches gilt für das Naseputzen vor Testbeginn. Auch hier liegt kein erhöhtes Infektionsrisiko vor. Gründliches Lüften während der Testung trägt außerdem zu einer Minimierung des Risikos bei.
  • Die Schülerinnen und Schüler sind auch während der Testungen gesetzlich unfallversichert. Wichtig ist, dass die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
  • Schulische Bedienstete haften nicht für einen evtl. Personenschaden, das gilt auch im Kontext der Selbsttests. Etwas anderes gilt nur, wenn die Schädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte.
  • Sollte sich Ihnen die Gebrauchsanweisung der Test-Kits nicht vollumfänglich erschließen, können die im Internet verfügbaren Video-Tutorials der einzelnen Hersteller weiterhelfen.
  • Die Entsorgung der verwendeten Test-Kits kann problemlos über den normalen Restmüll erfolgen. Sie sind selbst im positiven Testfall nicht infektiös, da in der Testflüssigkeit ein sogenannter Inaktivator enthalten ist.
  • Das Testkonzept sowie die dazugehörigen Handreichungen und Materialien wurden in enger Abstimmung mit dem NLGA erstellt und von dort fachlich geprüft. Das gewählte Verfahren ist datenschutzkonform.
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Wetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes
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Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN

Ereignis: WINDBÖEN
Warnstufe: DWD Stufe 2 – markante Wetterwarnung
Betroffenes Gebiet: Region Hannover
Zeitraum: 23.10.2026 12:00–24.10.2026 04:00 Uhr
Es treten Windböen mit Geschwindigkeiten bis 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) aus südwestlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit Sturmböen um 70 km/h (20 m/s, 38 kn, Bft 8) gerechnet werden.
Betroffene Gebiete im Detail:
Handlungsempfehlung:
Hinweis auf: umherfliegende leichte Gegenstände. Handlungsempfehlungen: lose Gegenstände sichern; z.B. Zelte und Abdeckungen befestigen
Herausgeber: Deutscher Wetterdienst
Quelle/Übertragungsweg: DWD-Warn-App-Datenfeed
Stand: 23.10.2026 18:13 Uhr
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