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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Neuer Erlass zur 10-Punkte-Agenda für faire, sichere und hochwertige Abiturprüfungen – Abiturprüfung

Neuer Erlass zur 10-Punkte-Agenda für faire, sichere und hochwertige Abiturprüfungen

3. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Abiturprüfungen werden auch in diesem Jahr unter Corona-Bedingungen qualitativ hochwertig und gleichzeitig sicher für Prüflinge und Lehrkräfte durchgeführt. Entsprechende Regelungen hat das Niedersächsische Kultusministerium in Form des Erlasses „Abiturprüfung 2021: Sonderregelungen im Zusammenhang mit den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie“ an rund 450 Schulen, an denen die Hochschulreife erlangt werden kann, geschickt.

In dem Erlass werden die Gymnasien und Gesamtschulen mit gymnasialer Oberstufe, Abendgymnasien und Kollegs, Freien Waldorfschulen und Beruflichen Gymnasien über pandemiegerechte Anpassungen in den Abläufen der schriftlichen und mündlichen Prüfungen informiert sowie auf die Durchführungsmodalitäten der mündlichen Prüfung in den Fächern Darstellendes Spiel und der musikpraktischen Prüfungen hingewiesen.

Die Abiturprüfungen finden zu den bereits vorab bekanntgegebenen Terminen statt. Die erste Klausur wird am 19.4.2021 im Fach Geschichte geschrieben, die letzte Prüfung in den schriftlichen Prüfungsfächern am 11.5.2021 im Fach Physik. Die Nachschreibtermine liegen zwischen dem 17.5.2021 und dem 9.6.2021.

Ebenso wie die Abschlussprüfungen im Sekundarbereich I finden die Abiturprüfungen unter hohen Sicherheits- und Hygienestandards statt. Die entsprechenden „Hinweise zur Hygiene bei Durchführung der Abschluss- und Abiturprüfungen im Schuljahr 2020/2021″ wurden gestern ebenfalls an die die Abiturprüfung abnehmenden Schulen kommuniziert.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Wir sichern faire Prüfungen zu, keiner muss Nachteile wegen Corona befürchten. Die Prüfungen haben Pandemie-Zuschnitt: Es wird nur der Lernstoff in die Prüfungen aufgenommen, der auch tatsächlich behandelt wurde. Inhalte, die im Kerncurriculum oder in den thematischen Hinweisen explizit dem vierten Semester zugeordnet sind, sind für die schriftliche Abiturprüfung 2021 nicht prüfungsrelevant – mit Ausnahme der Fächer Geschichte sowie Betriebs- und Volkswirtschaft –, um Unwägbarkeiten bezüglich des noch bevorstehenden Unterrichts vorzubeugen. Alle Prüfungsaufgaben wurden aktuell noch einmal auf ihre Situationsangemessenheit hin geprüft und gegebenenfalls angepasst. Mit diesen und weiteren Maßnahmen machen wir anspruchsvolle und zugleich faire Prüfungen möglich, die die besonderen Schwierigkeiten für Schule und Unterricht in der Pandemie berücksichtigen und gleichzeitig einen möglichst normalen Weg des Endes der Schulkarriere zulassen. Das ist der beste Weg, um einen Corona-Makel zu verhindern und damit Zukunftschancen für die jungen Menschen zu sichern.“

Die Regelungen im Überblick:

  • Um Lehrkräfte für die Zeit der Abiturprüfungen zu entlasten, wird die Anzahl der Mitglieder der Fachprüfungsausschüsse von drei auf zwei reduziert. Die Aufgaben der Vorsitzenden bzw. des Vorsitzenden des Fachprüfungsausschusses übernimmt in wesentlichen Punkten die oder der Vorsitzende der Prüfungskommission. Dieses Verfahren hat sich bereits im vergangenen Jahr bei der Durchführung der Abiturprüfung unter Corona-Bedingungen bewährt.
  • Den Schulen werden mit diesem Erlass Hinweise zur Durchführung der spielpraktischen Abiturprüfungen im Fach Darstellendes Spiel insbesondere unter Berücksichtigung der Einhaltung der Hygienevorgaben sowie alternative Aufgabenformate zur Verfügung gestellt. Die Einhaltung des Abstandsgebots, das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen sowie das Kontaktverbot müssen bei der Planung der spielpraktischen Prüfung und auch bei der Bewertung der Prüfungsleistung berücksichtigt werden (z. B. Wahl und Verwendung theatraler Mittel und Techniken, verminderte mimische und verbal-akustische Möglichkeiten).
  • Auch zu den musikpraktischen Abiturprüfungen werden entsprechende Regelungen getroffen, die insbesondere beim Singen und beim Spielen von Blasinstrumenten zu berücksichtigen sind.
  • Sollten einzelne Schülerinnen und Schüler zu den Prüfungsterminen erkrankt oder von Quarantänemaßnahmen betroffen sein, so können zunächst die Nachschreibtermine genutzt werden. Sollte dies auch nicht möglich sein, so findet für diese Schülerinnen und Schüler eine dezentrale Prüfung statt.
  • Haupttermine für die Prüfungsfächer mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung:

 

Mo 19.4.2021 Geschichte
Di 20.4.2021 Kunst,

1. Prüfungsfach an Beruflichen Gymnasien (Ernährung, Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling, Gesundheit-Pflege, Pädagogik-Psychologie)

Mi 21.4.2021 Chemie
Do 22.4.2021 Ev. Religion, Kath. Religion, Werte und Normen
Fr 23.4.2021 Englisch
Mo 26.4.2021 Biologie
Di 27.4.2021 Latein,

Berufliche Gymnasien: Volkswirtschaft, Betriebs- und Volkswirtschaft

Mi 28.4.2021 Französisch
Do 29.4.2021 Erdkunde
Fr 30.4.2021 Deutsch
Mo 3.5.2021 Politik-Wirtschaft
Di 4.5.2021 Mathematik
Mi 5.5.2021 Musik
Do 6.5.2021 Sport, Informatik
Fr 7.5.2021 Spanisch, Griechisch
Di 11.5.2021 Physik
  • Nachschreibtermine nach Nr. 1d gilt für die Prüfungsfächer mit landesweit einheitlicher Aufgabenstellung folgende Reihenfolge:
Mo 17.5.2021 Geschichte
Di 18.5.2021 Kunst,

1. Prüfungsfach an Beruflichen Gymnasien (Ernährung, Betriebswirtschaft mit Rechnungswesen-Controlling, Gesundheit-Pflege,
Pädagogik-Psychologie)

Mi 19.5.2021 Chemie
Do 20.5.2021 Englisch
Fr 21.5.2021 Politik-Wirtschaft
Mi 26.5.2021 Biologie
Do 27.5.2021 Deutsch
Fr 28.5.2021 Erdkunde
Mo 31.5.2021 Mathematik
Di 1.6.2021 Musik,

Berufliche Gymnasien: Volkswirtschaft, Betriebs- und Volkswirtschaft

Mi 2.6.2021 Französisch
Do 3.6.2021 Physik
Fr 4.6.2021 Spanisch, Griechisch
Mo 7.6.2021 Sport, Informatik
Di 8.6.2021 Latein
Mi 9.6.2021 Ev. Religion, Kath. Religion, Werte und Normen
Land Niedersachsen verteilt 5 Millionen Masken für Lehrerinnen und Lehrer – Maskenverteilung

Land Niedersachsen verteilt 5 Millionen Masken für Lehrerinnen und Lehrer

3. März 2021/in Niedersachsen

CELLE (PM). Das Land Niedersachsen stellt den Schulen mit einer ersten Lieferung zunächst fünf Millionen Masken für die Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung. Diese werden ab dem morgigen Mittwoch (03.03.2021) durch die zentrale Landeseinheit Logistik des niedersächsischen Katastrophenschutzes über die Kreise und Städte ausgeliefert. Die kommunalen Katastrophenschutzbehörden in Niedersachsen unterstützen das Land bei der Koordinierung und dem Weitertransport der Masken zu den einzelnen Schulen.

Die erste Lieferung umfasst 2,5 Millionen FFP2-Masken sowie 2,5 Millionen medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken. Die zeitnahe Lieferung der Masken ist durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem Kompetenzzentrum für Großschadenslagen (KomZ) im Geschäftsbereich des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport, den Katastrophenschutzbehörden, dem Nds. Kultusministerium und den kommunalen Spitzenverbänden möglich.

Der Nds. Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, zu der geplanten Auslieferung: „Es freut mich, dass wir die Schulen in enger Zusammenarbeit zwischen dem Katastrophenschutz und den Kommunen durch die Maskenlieferungen unterstützen können. Das belegt auch das gute Zusammenspiel aller Beteiligten mit dem Aufbau der Logistik in Niedersachen, um die mehr als 2.000 Schulen in Niedersachsen zu beliefern.“

Auch der Nds. Kultusminister Grant Hendrik Tonne begrüßt am heutigen Verladetag auf dem Gelände des KomZ in Celle-Scheuen die Maßnahme: „Die Sicherstellung des Schulbetriebs und der damit verbundene notwendige Schutz aller in den Schulen eingesetzten Beschäftigten ist der Landesregierung ein besonderes Anliegen. Unser Ziel ist es nach wie vor, so schnell wie möglich wieder alle Schülerinnen und Schüler in den Präsenzunterricht in die Schulen zurückzuholen, sobald es die Infektionszahlen zulassen. Dabei gilt es zugleich, möglichst umfängliche Vorkehrungen zum Schutz der Schülerinnen, Schüler sowie der Schulbeschäftigten zu treffen. Die Bereitstellung von FFP2-Masken und medizinischen Mund-Nasen-Schutzmasken für Lehrkräfte und weiteres Personal in den Schulen, ist dabei ein zusätzlicher wichtiger Baustein neben unseren Abstands- und Hygieneregeln.“

Die zentrale Landeseinheit Logistik des Katastrophenschutzes Niedersachsen ist ein wichtiger und notwendiger Bestandteil der Gefahrenabwehr des Landes und vor dem Hintergrund der Corona Pandemie seit einem Jahr ganz besonders gefordert. Über die gesamte Zeit der Pandemiebekämpfung hinweg wurde durch diese Landeseinheit zusammen mit dem Zentrallager Katastrophenschutz Niedersachsen die Versorgung von Gesundheitseinrichtungen in enger Kooperation mit den kommunalen Katastrophenschutzbehörden durchgeführt und so bereits weit über 1 Mio. Kilometer an Fahrleistung in diesem Einsatz zurückgelegt. Dabei kann auf hochmotiviertes Personal des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz sowie ehrenamtliche Kräfte aus den Hilfsorganisationen und die Unterstützung des Technischen Hilfswerks zurückgegriffen werden.

In einer weiteren Lieferung soll in ca. einem Monat eine weitere Charge für die Schulen in Niedersachen bereitgestellt werden. Darüber hinaus können alle Dienststellen des Landes Niedersachsen über das KomZ Masken für ihre Beschäftigten anfordern, die dann zeitnah durch die Landeslogistik ausgeliefert werden.

Daniela Behrens soll neue Sozial- und Gesundheitsministerin werden – DanielaBehrens Quelle Die Foto Scheune OHZ

Daniela Behrens soll neue Sozial- und Gesundheitsministerin werden

2. März 2021/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM). Ministerpräsident Stephan Weil hat am (heutigen) Dienstag das Kabinett darüber informiert, dass Daniela Behrens Nachfolgerin der gestern aus gesundheitlichen Gründen zurückgetretenen Sozialministerin Carola Reimann werden soll.

„Ich freue mich sehr,“ so Weil, „dem Landtag mit Daniela Behrens eine hoch kompetente, politisch erfahrene und überzeugend auftretende Sozialministerin vorschlagen zu können.“

Daniela Behrens war von Februar 2013 bis Mai 2017 Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr des Landes Niedersachsen. Aktuell ist sie Leiterin der Abteilung IV – Gleichstellung im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Behrens ist Diplompolitologin und hatte bereits zahlreiche unterschiedliche politische Ämter inne, namentlich war sie von Februar 2008 bis Februar 2013 Abgeordnete im Niedersächsischen Landtag. Frau Behrens lebt in Niedersachsen in der Gemeinde Beverstedt.

Weil: „Ich kenne Frau Behrens schon lange und schätze sie sehr. Ich habe in der letzten Legislaturperiode ausgesprochen gerne und vertrauensvoll mit ihr zusammengearbeitet. Niedersachsen bekommt mit Daniela Behrens in schwierigen Zeiten eine hoch engagierte, durchsetzungsstrake Frau an der Spitze des aktuell so besonders wichtigen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.“

Bis zur Berufung von Daniela Behrens wird Innenminister Boris Pistorius die Geschäfte des Sozialministers wahrnehmen.

 

Startschuss für Projekt zur Erprobung von Waldbrandtanklöschfahrzeugen – Schlüsselübergabe Waldbrandtanklöschfahrzeug

Startschuss für Projekt zur Erprobung von Waldbrandtanklöschfahrzeugen

1. März 2021/in Niedersachsen

CELLE (PM). Pistorius: „Der Klimawandel lässt unsere Wälder austrocken, die Waldbrandgefahr steigt von Jahr zu Jahr. Die Beschaffung neuer Löschfahrzeuge ist ein notwendiger Schritt für einen zukunftsfesten Brand und Katastrophenschutz in Niedersachsen“

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hat heute (1. März 2021) den Startschuss für die Erprobung von Waldbrandtanklöschfahrzeugen durch niedersächsische Feuerwehren gegeben. Am Standort des Niedersächsischen Landesamtes für Brand- und Katastrophenschutz (NLBK) in Celle-Scheuen übergab Pistorius ein Tanklöschfahrzeug auf Basis eines Unimog U5023 mit einem Löschwassertankvolumen von 3.000 Litern und spezifischer Waldbrandausstattung zur dreimonatigen Erprobungsphase an den Landkreis Heidekreis.

Minister Pistorius: „Die großen Waldbrände in Lübtheen, Lieberoser Heide sowie der Moorbrand in Meppen haben uns klargemacht, dass wir noch mehr tun müssen als bisher. Die Beschaffung von Waldbrandtanklöschfahrzeugen und Fahrzeugen für die kommunalen Kreisfeuerwehrbereitschaften ist ein essentieller und dringend notwendiger Schritt zur Abwehr der auch in Niedersachsen immer häufiger auftretenden Vegetationsbränden. Der Klimawandel bleibt eine Herausforderung für uns alle, allen voran für unsere Feuerwehren, die die Auswirkungen im Einsatz direkt zu spüren bekommen. Angesichts der pandemiebedingten Umstände ist der Start der Erprobung ein positives Signal, das wir in Richtung der niedersächsischen Feuerwehren senden. Ihr Einsatz und Engagement ist gerade auch in diesen schwierigen Zeiten sehr wertvoll und quasi unbezahlbar.“

Ziel dieser Erprobung ist die Konzeptionierung eines Waldbrandtanklöschfahrzeuges für den kommunalen Einsatz, bei dessen Erwerb die Kommunen durch eine gezielte Förderung des Landes unterstützt werden sollen.

Im Anschluss an den Landkreis Heidekreis erfolgt die weitere Erprobung, jeweils für drei Monate, durch die Landkreise Göttingen, Goslar, Diepholz und Celle. Die Erprobungsphase läuft insgesamt bis Mitte kommenden Jahres und wird durch eine Arbeitsgruppe mit Vertretern aus der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF) Niedersachsen, Waldbrandteam e.V., Landesfeuerwehrverband (LFV) Niedersachsen e.V., NLBK und MI begleitet, die auf der Grundlage der Ergebnisse der Erprobungsphase weitere Beschaffungen oder Fördermaßnahmen prüft.

Startschuss für Projekt zur Erprobung von Waldbrandtanklöschfahrzeugen – Waldbrandtanklöschfahrzeug

Quelle: Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Neben dem Kauf von kommunalen Waldbrandtanklöschfahrzeugen für eine Verwendung in den Kreisfeuerwehrbereitschaften, sollen zukünftig auch weitere Fahrzeuge und Gerätschaften für den Einsatz in den Kreisfeuerwehrbereitschaften finanziell gefördert werden. Dieses Vorgehen stellt ein absolutes Novum in der „Feuerwehrgeschichte“ Niedersachsens dar, da die Förderung dieser Fahrzeuge bisher ausschließlich über den Bund lief. In den Haushaltsjahren 2021 bis 2024 stellt das Land Niedersachsen dafür insgesamt zehn Millionen Euro bereit.

Zum Ende des Jahres wird voraussichtlich die Erprobung eines weiteren Fahrzeugtyps starten. Hierbei handelt es sich um ein spezielles Waldbrandtanklöschfahrzeug mit einem Löschwassertankvolumen von 3.000 Litern sowie spezifischer Waldbrand- und Selbstschutzausstattung. Dieses Fahrzeug wurde in Anlehnung an die Fachempfehlung des deutschen Feuerwehrverbandes konzipiert und soll u.a. in einer neuen Landeseinheit zur Vegetationsbrandbekämpfung (sog. GFFF-V-Einheit) auf überörtlicher und internationaler Ebene eingesetzt werden. Der Aufbau dieser Landeseinheit befindet sich derzeit in Vorbereitung. Sie soll mit ihren Spezialfähigkeiten, die bereits sehr hohe Schlagkraft der Niedersächsischen Feuerwehren im Bereich der Vegetationsbrandbekämpfung zusätzlich stärken.

„Mit der Vorbereitung zur zukünftigen Aufstellung spezialisierter Landeseinheiten zur Vegetationsbrandbekämpfung bereiten wir uns auf die Herausforderungen der Zukunft vor. Damit stärken wir die Schlagkraft unserer niedersächsischen Feuerwehren. Gleichzeitig geht es darum, die Möglichkeiten unserer Partner auf Bundes- und Europaebene noch besser zu unterstützen“, so Pistorius weiter.

Pünktlich zum Projektstart zur Erprobung von Waldbrandtanklöschfahrzeugen wurde heute zudem zwischen der Bundeswehr und dem NLBK ein Mitbenutzungsvertrag für den Standortübungsplatz Celle-Scheuen geschlossen. Somit sind z.B. Geländeeinweisungsfahrten auf der dortigen Fahrschulstrecke aber auch Übungen zur Aus- und Fortbildung der Einsatzkräfte des Brand- und Katastrophenschutzes sowie gemeinsame Übungen mit der Bundeswehr, wie z.B. Brandbekämpfung aus der Luft mit Wasserentnahme aus Faltbehältern, möglich.

„Mit der gemeinsamen Nutzung des Standortübungsplatzes Celle-Scheuen schlagen wir ein weiteres Kapitel in der sehr erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen dem Land Niedersachsen und der Bundeswehr auf. So können wir nicht nur unsere Einsatzkräfte des Brand- und Katastrophenschutzes auf diesem Gelände aus- und fortbilden, sondern auch die gemeinsamen Übungen mit der Bundeswehr weiter intensivieren“, so Minister Pistorius abschließend.

Sozialministerin Dr. Carola Reimann legt aus gesundheitlichen Gründen Amt nieder – Carola Reimann cmm

Sozialministerin Dr. Carola Reimann legt aus gesundheitlichen Gründen Amt nieder

1. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Sozialministerin Carola Reimann hat heute Vormittag Ministerpräsident Stephan Weil in einem persönlichen Gespräch mitgeteilt, dass sie aus gesundheitlichen Gründen ihr Amt mit sofortiger Wirkung niederlegen muss.

Hierzu Carola Reimann:

„Heute Morgen habe ich Ministerpräsident Stephan Weil mitgeteilt, dass ich mein Amt als Sozialministerin mit sofortiger Wirkung niederlegen werde. Ich habe mir diese Entscheidung nicht leichtgemacht. In der vergangenen Woche habe ich mich eingehenden medizinischen Untersuchungen unterzogen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen machen einen zeitnahen Krankenhausaufenthalt erforderlich und es ist absehbar, dass ich meine Amtsgeschäfte in nächster Zeit nur sehr eingeschränkt wahrnehmen könnte.

Heute vor genau einem Jahr hatten wir in Niedersachsen den ersten bestätigten Corona-Fall zu verzeichnen. Die Entwicklung der Pandemie verlangt von allen politisch Verantwortlichen mindestens einhundertprozentigen Einsatz und eine große physische Belastbarkeit. Dies gilt insbesondere für die Aufgabe im Amt der Gesundheits- und Sozialministerin, das ich immer mit großer Leidenschaft und mit vollem Einsatz ausgefüllt habe. Es wird mir in nächster Zeit nicht möglich sein, diesen Einsatz im erforderlichen Umfang weiter zu leisten.

In Niedersachsen sind wir bisher vergleichsweise gut durch diese beispiellose Krise gekommen und ich bin froh und dankbar, dazu einen Beitrag geleistet haben zu können. Die Testungen und Impfungen gegen Covid-19 werden im Laufe dieses Jahres dazu führen, dass wir die Pandemie stabil unter Kontrolle bekommen, davon bin ich fest überzeugt. Das sollte uns bei allen harten Beschränkungen, die wir derzeit aushalten müssen, Mut für die Zukunft machen.

Vieles, was in meinem Haus im Laufe dieser Wahlperiode angeschoben und vorangebracht wurde, wird in der Rückschau sicher von der Corona-Krise und den Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung überlagert werden. Dennoch bin ich überzeugt, dass wir mit der konzertierten Aktion Pflege Niedersachsen, der Novelle des Pflegegesetzes, den hohen Investitionen in unsere Krankenhäuser, der Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und bei vielen vielen anderen Themen gute Fortschritte erzielt haben und auch in den kommenden Monaten noch erzielen werden. Ich bin glücklich und stolz, dazu einen Beitrag geleistet zu haben.

Ich bedanke mich ganz herzlich beim Ministerpräsidenten und den anderen Kabinettsmitgliedern für die kollegiale und vertrauensvolle Zusammenarbeit in den letzten Jahren. Ebenso danke ich den Regierungsfraktionen für ihre politische Unterstützung, auch in schwierigen und turbulenten Zeiten. Ganz besonders möchte ich mich aber bei meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bedanken, auf die ich mich immer vollständig verlassen konnte und die nun schon seit mehr als einem Jahr und unter hohem Druck dafür arbeiten, dass wir die derzeitige Situation in Niedersachsen bewältigen.”

Ministerpräsident Stephan Weil zum Rücktritt der Sozialministerin:

„Carola Reimann hat mir heute Morgen die Gründe erläutert, die zu ihrem sofortigen Rücktritt geführt haben. Ich bin sehr betroffen und habe großes Verständnis dafür, dass Carola Reimann ihrer Gesundheit jetzt unbedingten Vorrang einräumt. Inmitten der Corona-Pandemie ist die immens anspruchsvolle und zeitintensive Aufgabe einer Sozial- und Gesundheitsministerin unter diesen Bedingungen nicht zu realisieren.

Für die in den letzten dreieinhalb Jahren im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung geleistete Arbeit möchte ich Carola Reimann sehr herzlich danken. Sie hat in den zwölf Monaten der Corona-Krise mit großer Fachkenntnis und einem enormen Einsatz unermüdlich dafür gearbeitet, dass Niedersachsen einigermaßen unbeschadet die Pandemie bewältigt. Insbesondere ist es Carola Reimann zu verdanken, dass das niedersächsische Gesundheitswesen auch während der Krise ständig handlungs- und funktionsfähig gewesen ist. Ich habe stets außerordentlich gerne mit Carola Reimann zusammengearbeitet und konnte mich immer auf ihre große Kompetenz, Loyalität und Einsatzbereitschaft verlassen.

Für die nächsten Wochen und Monate wünsche ich Carola Reimann auch im Namen der gesamten niedersächsischen Landesregierung von Herzen alles Gute und dass sie möglichst bald wieder ganz gesund werden möge.”

Wer Carola Reimann nachfolgen soll, wird zeitnah bekanntgegeben werden.

Übersicht über die Priorisierungsgruppen bei den Impfungen gegen Corona – Impfpriorisierung

Übersicht über die Priorisierungsgruppen bei den Impfungen gegen Corona

26. Februar 2021/in Niedersachsen, Gesundheit

HANNOVER (red). Die Landesregierung Niedersachsen hat heute im Nachgang zur Landespressekonferenz eine aktuelle Übersicht über die Priorisierungsgruppen für die Impfung nach den Stufen „Höchste Priorität“, „Hohe Priorität“ und „Erhöhte Priorität“ zur Verfügung gestellt.

Wir möchten unseren Lesern die Grafiken zum besseren Verständnis der Abfolge der einzelnen Impfstufen hier vorstellen. Die Impf-Verordnung des Bundes wird hier mit Stand 24.02.2021 dargestellt und kann sich bei Bedarf ändern.

Übersicht über die Priorisierungsgruppen bei den Impfungen gegen Corona – PrioGruppe1

© Land Niedersachsen

Übersicht über die Priorisierungsgruppen bei den Impfungen gegen Corona – PrioGruppe2

© Land Niedersachsen

Übersicht über die Priorisierungsgruppen bei den Impfungen gegen Corona – PrioGruppe3

© Land Niedersachsen

Priorisierte Impfung von Polizeibediensteten – Impfen Polizeibeamte

Priorisierte Impfung von Polizeibediensteten

25. Februar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, hatte sich bereits im Rahmen der Innenministerkonferenz im Dezember 2020 in Berlin für eine priorisierte Impfung insbesondere auch von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten eingesetzt. Der Anspruch auf eine Schutzimpfung und die priorisierte Impfung von Polizeibediensteten ist inzwischen in der „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2″ (CoronaImpfV) des Bundesministeriums für Gesundheit bundeseinheitlich angepasst und geregelt worden.

Der in der Impfverordnung bundeseinheitlich geregelten Priorisierung folgend wurde in Niedersachsen ein landesweites Impfkonzept erstellt. Im Rahmen dieses Konzeptes werden nun zunächst diejenigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei Niedersachsen berücksichtigt, die in Ausübung ihres Dienstes durch häufigen und unüberschaubaren Kontakt mit Bürgerinnen und Bürgern einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Für die Gruppe der Polizei mit diesem hohen tätigkeitsbezogenen Infektionsrisiko wurden die Impfungen mit dem Impfstoff AstraZeneca durch das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung grundsätzlich freigegeben.

Minister Pistorius: „Unsere Polizei ist tagtäglich vor Ort im Einsatz und garantiert damit unser aller Sicherheit und Ordnung. Gleichzeitig sind die Polizistinnen und Polizisten im Rahmen ihres Dienstes oft besonderen Infektionsrisiken ausgesetzt, wenn sich nämlich Mindestabstände oder andere Schutzmaßnahmen in brenzligen Situationen einfach nicht einhalten lassen. Deshalb habe ich mich bereits auf der IMK im Dezember in Berlin für eine priorisierte Impfung eingesetzt. Dieser Initiative haben sich alle Kolleginnen und Kollegen aus den Innenressorts angeschlossen. Ich freue mich, dass diese Priorisierung jetzt in der Impfverordnung aufgenommen wurde. Wir werden so schnell wie möglich mit den Impfungen der Kolleginnen und Kollegen beginnen, um sie so gut wie möglich vor Infektionsrisiken zu schützen.“

Eine Impfung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei wird vorwiegend in den Impfzentren des Landes erfolgen. Zur Entlastung der Impfzentren hat sich zudem der Medizinische Dienst der Polizei bereit erklärt, die priorisierten Impfungen der Angehörigen der Bereitschaftspolizei Niedersachsen durchzuführen.

Minister Pistorius: „Neben der Polizei gibt es natürlich auch noch weitere Bereiche wie den Katastrophenschutz und die Feuerwehren, die für die Funktionalität des Staates besonders wichtig und die ebenfalls immer wieder erhöhten Infektionsrisiken ausgesetzt sind. Ich kann verstehen, dass in diesen Bereichen eine Impfung ebenfalls herbeigesehnt wird, weshalb ich mich auf der IMK und auch in der Folge für diese Gruppen eingesetzt habe. Leider ist die Menge an verfügbarem Impfstoff nach wie vor sehr begrenzt. Ich hoffe aber, dass wir so schnell wie möglich auch hier mit den Impfungen starten und zu mehr Normalität im Alltag zurückkehren können.“

Impfen

Pilotprojekte zur Covid-Schutzimpfung starten in Niedersachsen

25. Februar 2021/in Gesundheit, Niedersachsen

HANNOVER (PM). In Niedersachsen werden zeitnah erste Hausärztinnen und Hausärzte Patientinnen und Patienten gegen Covid-19 impfen. Am 26. Februar starten im Landkreis Osnabrück vier Pilotpraxen mit Impfhausbesuchen ihrer nicht mehr mobilen Patientinnen und Patienten, die über 80 Jahre alt sind.

Am 1. März beginnen zudem zwei Praxen in der Stadt und der Region Hannover sowie jeweils eine Praxis in der Wesermarsch, im Landkreis Uelzen und im Landkreis Leer in einem weiteren Modell mit den Impfungen von impfberechtigten Personen unter 65 Jahren in ihren Praxen in Ergänzung zu den regionalen Impfzentren.

„Um insbesondere die Logistik und Lagerung der Impfstoffe und die technischen Abläufe einmal durchzuspielen und Erfahrungen mit der praktischen Umsetzung im Alltag zu sammeln, starten wir zunächst eine kurze Erprobungsphase von etwa maximal zwei Wochen in den neun Pilotpraxen. Voraussichtlich ab April können dann deutlich mehr Praxen in Niedersachsen mit im Boot sein“, erklärt Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann. Ein entsprechendes Konzept haben das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung und die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) vereinbart.

In den nun startenden Modellprojekten werden die beteiligten Praxen von den Impfzentren wie mobile Impfteams behandelt und von diesen mit Impfstoff beliefert. „Diese Pilotprojekte sollen als Initialzündung dienen für eine später folgende flächendeckende Impfung mobiler Patienten in unseren Praxen. Rund 9.000 Arztpraxen stehen in Niedersachsen bereit, einen ganz essenziellen Beitrag zu leisten für die Durchimpfung der Bevölkerung“, sagt dazu Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der KVN.

Mit den vier Hausarztpraxen in Osnabrück wird die Impfung nicht mobiler Patientinnen und Patienten aus der Gruppe der über 80-Jährigen erprobt. „Die Hausärzte wissen am besten, welche ihrer Patienten für das Impfen gegen COVID-19 in der Häuslichkeit infrage kommen. Die Priorisierung der über 80-Jährigen wird von der Praxis vorgenommen. Verwendet wird dabei ausschließlich der Biontech/Pfizer-Impfstoff“, so Barjenbruch.

Der stellvertretende KVN-Vorsitzende Dr. Jörg Berling ergänzt „Wir freuen uns sehr, dass die teilnehmenden Praxen demnächst ihren immobilen Hausbesuchspatienten ein Impfangebot gegen COVID-19 zu Hause durch ihre vertraute Hausarztpraxis unterbreiten können. Die Impfungen in den Praxen werden uns wertvolle Aufschlüsse über die zukünftigen Impfprozesse in den niedersächsischen Arztpraxen bringen.“

„Die Durchführung der Covid-Schutzimpfungen in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ist ein elementarer Baustein und extrem wichtig für den Fortgang der Impfkampagne“, begrüßt Frau Ministerin Dr. Reimann die Modellprojekte. „Insbesondere, wenn ab dem zweiten Quartal deutlich größere Mengen der zugelassenen Impfstoffe zur Verfügung stehen und möglicherweise noch weitere, neue Impfstoffe hinzukommen, sind die zahlreichen Fach- und Hausarztpraxen unverzichtbar, um möglichst viele Menschen in Niedersachsen möglichst schnell zu impfen. Dabei ist auch der Bund gefordert, ein Verfahren zu etablieren, das ermöglicht, die Praxen direkt mit Impfstoff zu versorgen und das die organisatorischen Hürden bei der Terminvergabe deutlich absenkt.“

Fünf weitere Flüge mit Geflüchteten aus Griechenland in den kommenden drei Wochen – Terminal D Symbolbild

Fünf weitere Flüge mit Geflüchteten aus Griechenland in den kommenden drei Wochen

24. Februar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Beginnend mit dem heutigen Mittwoch (24.02.2021) erfolgen in den nächsten Wochen weitere Übernahmen von Geflüchteten aus Griechenland. Es handelt sich dabei fast ausschließlich um Menschen, die bereits in Griechenland als schutzberechtigt anerkannt worden sind. Sie werden entweder zentral im Grenzdurchgangslager Friedland der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen aufgenommen, bevor sie auf mehrere Bundesländer verteilt werden, oder unmittelbar durch die Bundesländer abgeholt. Bei zwei Einreisen ist zudem die direkte Aufnahme der Niedersachsen zugewiesenen Geflüchteten in niedersächsische Kommunen vorgesehen.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, sagt: „Ich danke allen beteiligten Ländern und dem Bund für das sich weiter fortsetzende Engagement bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus Griechenland. Insbesondere danke ich den niedersächsischen Kommunen, die hier eine unmittelbare Aufnahme ermöglicht haben. Gemeinsam tun wir viel dafür, zumindest einem Teil der Geflüchteten hier in Deutschland, fernab der nach wie vor äußerst problematischen Lage in den Flüchtlingslagern wie auf Lesbos, eine Perspektive zu bieten.“

Nach dem Brand des Flüchtlingslagers Moria auf der griechischen Insel Lesbos im Herbst vergangenen Jahres hatte die Bundesregierung zugesagt, 1.553 bereits in Griechenland als schutzberechtigt anerkannte Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen. Niedersachsen wird nach einem zwischen Bund und Ländern abgestimmten Verteilkonzept insgesamt 209 Personen aus diesem Kontingent aufnehmen, die dann in niedersächsischen Kommunen ein neues Zuhause finden.

Seit dem Frühjahr 2020 hatte Deutschland in enger Absprache mit den Bundesländern sowie den internationalen und europäischen Institutionen (IOM, UNHCR, EASO) unbegleitete Minderjährige, dann behandlungsbedürftige Kinder mit ihren Familienangehörigen aus den griechischen Flüchtlingslagern nach Deutschland ausgeflogen, damit diese hier ihr Asylverfahren durchlaufen können. Zentraler Ausgangspunkt hierfür ist ein Besuch der Insel Lesbos und der dortigen Flüchtlingslager von Minister Pistorius im Herbst 2019. Seitdem setzt sich der Niedersächsische Innenminister insbesondere für die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Kinder ein. Im März 2020 hatte dann die Bundesregierung beschlossen, sich im Rahmen einer europäischen Koalition bei der Aufnahme von Flüchtlingskindern von den griechischen Inseln zu engagieren.

Nach dem Brand von Moria hatte die Bundesregierung entschieden, in einem dritten Schritt ein Kontingent von bereits in Griechenland als schutzbedürftig anerkannten Personen in Deutschland aufnehmen. Anders als bei den unbegleiteten Minderjährigen und den behandlungsbedürftigen Kindern mit ihren Familienangehörigen sind hier die Asylverfahren bereits abgeschlossen und die Personen erhalten unmittelbar eine Aufenthaltserlaubnis.

Insgesamt sollen zwischen dem 24.02.2021 und dem 10.03.2021 fünf Flüge aus Griechenland stattfinden, davon zwei mit Direktaufnahmen durch niedersächsische Kommunen (am 25.02. und 04.03.2021). Bei dem heutigen Flug waren insgesamt 122 Personen an Bord der Maschine aus Lesbos, die zunächst alle im Grenzdurchgangslager Friedland aufgenommen werden. Davon sollen sieben Menschen dauerhaft in Niedersachsen bleiben.

Perspektivplanung für Kita und Schule für März bleibt bestehen – Schule im Lockdown

Perspektivplanung für Kita und Schule für März bleibt bestehen

23. Februar 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Zum Bedauern von Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne sind weitere Öffnungen im Bildungsbereich zur nächsten Woche nicht möglich. Hintergrund sind nach Worten des Ministers die stagnierende Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz sowie die Unsicherheiten durch die Coronavirus-Varianten. Dessen unbenommen bleibe das Ziel, im März wieder mehr Kindern Bildung und Betreuung anbieten zu können.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Leider sind wir keinen wirklichen Schritt weiter, sondern treten seit zwei Wochen auf der Stelle beim Infektionsgeschehen. Wenn man dann die diffuse Lage, die durch die Coronavirus-Mutationen entstanden ist, mit hinzunimmt ins Gesamtbild, ist leider sehr klar ersichtlich, dass wir auf dieser Grundlage zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr machen können, als aktuell bereits läuft. Wir müssen die Lage weiter analysieren und im Blick behalten, damit wir unser Ziel, so schnell wie möglich wieder mehr Kinder und Jugendliche in die Kitas und Schulen zu lassen, Anfang März umsetzen können. Unsere Planungen haben dabei sowohl den 1. März umfasst, aber auch spätere Zeitpunkte nicht ausgeschlossen. Wir stehen in den Startblöcken, aber die Pandemie lehrt, dass Unwägbarkeiten bleiben“, so der Kultusminister.

Es sei nach wie vor Planungsgrundlage, für eine Übergangsphase nach Ende des Lockdowns bei verbesserter Infektionslage möglichst alle Schulen im Wechselunterricht nach Szenario B laufen zu lassen. Für Kitas wäre das Szenario B, das normale Gruppengrößen aber eine Verbot des Durchmischens der Gruppen beinhaltet, in diesem Fall vorgesehen.

Tonne: „Damit hätten wir ein regelmäßiges Präsenzangebot für alle Kinder und Jugendliche. Das halte ich nach wie vor für enorm wichtig, denn die physischen und psychischen Belastungen werden immer größer. Der Lockdown dauert schon lang und die kontaktarme Zeit drückt natürlich auf die Gemüter. Die Kinder brauchen ihre Peergroup, ihre Freundinnen und Freunde, ihre Erzieherinnen und ihre Bezugspersonen, ob Kita-Fachkräfte, Lehrkräfte oder pädagogische Mitarbeiter. Ich kann die Enttäuschung sehr gut nachvollziehen, dass das noch nicht am 1. März sein kann. Diese Perspektivplanung bleibt bestehen und wir werden alles daransetzen, dass wir bereits im März wieder einen Schritt weiterkommen. Wir werden im Kontext der anstehenden Bund-Länder-Beratungen die Lagebewertung aktualisieren.“

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