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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Ministerpräsident Stephan Weil zur Rücknahme der Osterruhe – MP Stephan Weil Erklärung

Ministerpräsident Stephan Weil zur Rücknahme der Osterruhe

24. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red) Ministerpräsident Stephan Weil hat sich heute nach der überraschend kurzfristig um 11:00 Uhr durch die Bundeskanzlerin Angela Merkel angesetzten Bund-Länder-Konferenz zu der Rücknahme der Osterruhe geäußert.

Stephan Weil hierzu: „Die Bundeskanzlerin hat heute erklärt, dass die Osterruhe so wie geplant nicht umgesetzt werden kann, weil sie sich als nicht realisierbar erwiesen habe. Ich bedauere das sehr, weil es sich um ein wichtiges Element unserer Beschlüsse gehandelt hat. Ich teile allerdings die Auffassung, dass keinesfalls die Kosten durch betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hätten getragen werden dürfen.

Ich nehme mit Respekt zur Kenntnis, dass die Bundeskanzlerin die Verantwortung für das Scheitern der Osterruhe übernommen und einen Fehler eingeräumt hat. Gleichwohl haben alle Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten diese Entscheidung mit getroffen und tragen auch die Verantwortung dafür mit – auch ich. Mir ist bewusst, dass damit bei den Bürgerinnen und Bürgern ein Vertrauensschaden entstanden ist, das tut mir sehr leid. Fehlentscheidungen müssen zurückgenommen werden, das ist heute geschehen.

Die Lage, die uns am Dienstagabend dazu gebracht hat, eine Osterruhe ins Auge zu fassen, besteht allerdings unverändert fort. Wir befinden uns mitten in einer Dritten Welle, die noch gefährlicher ist als ihre Vorgänger. Das neue Virus, mit dem wir es zu tun haben, ist extrem ansteckend und extrem gefährlich. Es bleibt unsere gemeinsame Aufgabe, die Dynamik dieser Welle zu brechen und den Anstieg der Infektionszahlen abzuflachen. Alle Infektionsgefahren müssen soweit wie irgend möglich reduziert werden.

Auf jede nicht unbedingt notwendige Mobilität und auf alle nicht unbedingt notwendigen direkten Begegnungen mit Menschen jenseits des eigenen Haushalts muss bitte unbedingt verzichtet werden. Wir müssen in Niedersachsen in den nächsten zwei Wochen das öffentliche Leben so weit wie irgend möglich herunterfahren und zwar freiwillig und bitte auch über die staatlich angeordneten Maßnahmen hinaus.

Wir werden uns auf Grundlage der nun entstandenen Situation über das weitere Vorgehen innerhalb der Landesregierung beraten und in Kürze darüber informieren.“

Das Audio-Statement können Sie über diesen Link hören -> Audio-Statement von MP Weil zur Rücknahme der Osterruhe

 

 

Ministerpräsident Stephan Weil · MP Weil Rücknahme Osterruhe 2021
Bürgertestungen als wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung – BGPress 7780

Bürgertestungen als wichtiger Baustein in der Pandemiebekämpfung

23. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Ein wichtiger Baustein bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie ist das Testen. „Solange die Impfstoffe noch nicht in ausreichenden Mengen für alle zur Verfügung stehen, erhöhen regelmäßige Tests die Sicherheit im gesellschaftlichen Miteinander. Testungen können uns zu einer schrittweisen Öffnung der pandemiebedingten Einschränkungen führen. Deswegen rufe ich alle Bürgerinnen und Bürger auf: Nehmen Sie die kostenfreien Testangebote, auch wenn Sie keine Symptome haben, in Ihrer Umgebung wahr. Jede frühzeitig erkannte Infektion trägt dazu bei, das Virus einzudämmen“, betont Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

Die Rede ist hier von den so genannten Antigen-Schnelltests zur Patientennahen Verwendung oder Point of care (PoC) Tests zur Anwendung durch geschultes Personal. Auch die im Handel erhältlichen „Laien-Schnelltests“ zur Eigenanwendung bieten einen zusätzlichen Schutz im privaten Miteinander. Bürgertestungen sind nach der Bundes-Test-Verordnung einmal wöchentlich kostenfrei möglich.

Die Landesregierung schafft dank Kooperationen mit der niedergelassenen Ärzteschaft, den Apotheken, den Kommunalen Spitzenverbänden, den Hilfsorganisationen und den niedersächsischen Unternehmen, ein breites und wohnortnahes Angebot. „So wollen wir allen ermöglichen, leicht ein kostenfreies Testangebot in Anspruch zu nehmen“, so Daniela Behrens.

Auf der Corona-Internetseite bietet das Land unter www.niedersachsen.de/Coronavirus/Testung eine umfassende Übersicht zum Thema. Hier finden Interessierte neben vielen Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um das Testen, Informationen und Verlinkungen wo Bürgertestungen möglich sind.

Die kassenärztliche Vereinigung ist bereits mit über 1.600 Praxen mit Testmöglichkeiten dabei. Hinzu kommen rund 500 Apotheken, die sich bisher beteiligen. Die notwendige Netzwerkstruktur für flächendeckende Teststellen wird auch mit Hilfe der Kommunen und privater Unternehmen derzeit zügig ausgebaut. In vielen Landkreisen und Städten gibt es schon das Angebot kommunaler Teststellen. Auch karitative Einrichtungen und Wohlfahrtsverbände werden Testmöglichkeiten anbieten. „Die Anzahl der Testmöglichkeiten wächst stetig weiter. Mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung verhandeln wir ebenfalls über eine Rahmenvereinbarung. Auch hier werden Hunderte von Zahnarztpraxen dazukommen. Damit ist ein breites grundlegendes Netz in Niedersachsen gespannt“, so die Gesundheitsministerin.

Wichtig ist, Schnelltests sind gegenüber PCR-Tests grundsätzlich mit einer gewissen Unsicherheit behaftet. Deswegen muss nach jedem positiven Testergebnis eine PCR-Testung erfolgen. Antigentests, die nicht zur Laienanwendung zugelassen sind, müssen von geschultem Personal vorgenommen werden, so dass die Qualität der Abstrichentnahme gewährleistet ist. Bei den meisten diesen Tests ist, ebenso wie beim PCR-Test, ein tiefer Nasen- oder Rachenabstrich erforderlich.

„Wir alle müssen dabei aber vor Augen haben, dass Testungen immer eine Momentaufnahme darstellen. Sie bieten keinen Freifahrtschein, mit dem alle Regeln über Bord geworfen werden können. Deswegen bitte ich alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, seien Sie weiter wachsam und vorsichtig. Nur wenn wir uns alle an die Regeln halten, bleiben wir gesund“, unterstreicht Ministerin Daniela Behrens.

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2021 – Ostern Beschluss

Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 22. März 2021

23. März 2021/in Politik, Niedersachsen

BERLIN (PM/red) Bis tief in die Nacht haben die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder versucht, einen Kompromiss zu finden. Zwischendurch wurde die Videokonferenz wegen nicht zu überbrückender Meinungsverschiedenheiten für mehrere Stunden unterbrochen. Heraus gekommen ist dabei zu Ostern der schärfste Lockdown seit Beginn der Pandemiemaßnahmen. 

Sie fassten folgenden Beschluss:

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder danken den Bürgerinnen und Bürger für ihre Solidarität im Kampf gegen die Pandemie bei den derzeit erforderlichen Beschränkungen. Nach deutlich sichtbaren Erfolgen bei der Eindämmung des Infektionsgeschehens im Januar und Februar zeigt die aktuelle Entwicklung – insbesondere aufgrund der hohen Verbreitung von Covid-19-Variante B.1.1.7 – wieder ein starkes Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik.

Das bedeutet, dass ohne Maßnahmen, die den Anstieg der Neuinfektionen begrenzen, bereits im April eine Überlastung des Gesundheitswesens wahrscheinlich ist. Denn auch wenn bereits ein relevanter Teil der älteren Bevölkerung geimpft werden konnte, trägt die -nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen- deutlich höhere Sterblichkeit der in Deutschland nun führenden Mutante B.1.1.7 und die Tatsache, dass jüngere Patienten generell eine längere Verweildauer auf der Intensivstation haben, dazu bei, dass in der aktuellen Situation die Belastungsgrenze des Gesundheitssystems zwar nicht mehr bei der gleichen Inzidenzen wie bisher, aber bei exponentiellem Wachstum auch zeitlich nicht sehr viel später erreicht wird, als vor der Impfung der älteren Bevölkerung.

Bund und Länder haben sich auf Grundlage der geplanten Impfstofflieferung das Ziel gesetzt, im Sommer jeder Bürgerin und jedem Bürger ein Impfangebot zu machen. Mit der zunehmenden Verfügbarkeit von Impfstoffen werden die Impfungen von Woche zu Woche mehr Dynamik aufnehmen. Mit der zunehmenden Durchimpfung der Bevölkerung wird die Pandemie ihren Schrecken verlieren, denn je mehr Menschen geimpft sind, desto schlechter kann das Virus sich verbreiten. Der Anteil der geimpften Bevölkerung wirkt sich also positiv auf die Senkung des r-Wertes und damit auf die Frage aus, ob die Neuinfektionszahlen stabilisiert oder gesenkt werden können. Bei einem hohen r-Wert setzt die Stabilisierung des Infektionsgeschehens durch die Impfquote später ein. Bei hohen Neuinfektionszahlen muss über eine Stabilisierung des Infektionsgeschehens hinaus mit Öffnungen abgewartet werden, bis die Zahlen gesenkt werden konnten. Eine strenge Eindämmung des Infektionsgeschehens in den nächsten Wochen führt somit zu einer früheren Rückkehr zur Normalität und zu insgesamt kürzeren Beschränkungen. Sie ist damit aus gesundheitlichen, wirtschaftlichen und sozialen Gründen geboten.

Zukünftige Öffnungsschritte werden maßgeblich von der konsequenten Testung der Bürgerinnen und Bürger abhängen. Schnelltests und Selbsttests können tagesaktuell zusätzliche Sicherheit bei Kontakten geben. Regelmäßige Testungen können dabei unterstützen, auch Infektionen ohne Krankheitssymptome zu erkennen. Infizierte Personen können so schneller in Quarantäne gebracht und ihre Kontakte besser nachvollzogen werden. Der Effekt ist dabei umso größer, je mehr Bürgerinnen und Bürger sich konsequent an dem Testprogramm beteiligen. Es geht um eine deutliche Ausweitung der Tests im Rahmen des Testprogramm und eine bessere Nachvollziehbarkeit der Kontakte im Falle einer Infektion. Damit die Teststrategie funktioniert, müssen ausreichend Tests verfügbar sein. Die Teststrategie umfasst drei Säulen: In der ersten Säule werden die Schülerinnen und Schüler wie auch das Personal an den Schulen getestet. Die zweite Säule umfasst die kostenlosen Tests für die Bürgerinnen und Bürger und die Dritte Säule bilden die Tests für die Beschäftigten in den Betrieben, bei denen eine Präsenz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nötig ist. Bund und Länder weisen erneut darauf hin, dass ein positiver Schnell- oder Selbsttest eine sofortige Absonderung und zwingend einen Bestätigungstest mittels PCR erfordert. Ein solcher PCR-Test kann kostenlos durchgeführt werden.

Angesichts dieser Lage bedarf es konsequenter Maßnahmen. Insbesondere Kontakte in Innenräumen müssen aufgrund der dort erhöhten Infektionsgefahr weitestgehend vermieden oder mit umfassenden Schutzmaßnahmen wie dem verpflichtenden Tragen von Masken mit hoher Schutzwirkung und der Nutzung von Schnelltests verbunden werden. Um das Übergreifen von Infektionen aus Regionen mit höheren Inzidenzen in Regionen mit niedrigeren Inzidenzen weitestgehend einzudämmen, muss auch die Mobilität weiterhin eingeschränkt und auf das absolut notwendige reduziert werden. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bitten alle Bürgerinnen und Bürger dringend, auch in den nächsten Wochen alle Kontakte auf das absolut notwendige Minimum zu beschränken und insbesondere Zusammenkünfte in Innenräumen zu vermeiden.

Vor diesem Hintergrund vereinbaren die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder:

1. Die bestehenden Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder bleiben weiterhin gültig, sofern dieser Beschluss keine abweichenden Festlegungen trifft. Die Länder werden ihre Landesverordnungen mit Wirkung ab 29. März 2021 entsprechend anpassen und bis zum 18. April 2021 verlängern.

2. Angesichts der exponentiell steigenden Infektionsdynamik muss die im letzten Beschluss vereinbarte Notbremse für alle inzidenzabhängigen Öffnungsschritte („Steigt die 7-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen in dem Land oder der Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag die Regeln, die bis zum 7. März gegolten haben, wieder in Kraft (Notbremse).“) konsequent umgesetzt werden.

Für die vereinbarten Öffnungsschritte wurde als Voraussetzung vereinbart, dass in dem Land oder der Region eine stabile oder sinkende 7-Tage-Inzidenz von unter 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern erreicht wird. Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der Neuinfektionszahlen scheiden also auch unterhalb dieser Inzidenzschwelle aus.

3. Angesichts des deutlich exponentiellen Wachstums muss darüber hinaus durch zusätzliche Maßnahmen dafür Sorge getragen werden, dass die Neuinfektionszahlen wieder verlässlich sinken. Deshalb werden in Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 weitergehende Schritte umgesetzt. Dies kann insbesondere sein:

a. Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören;

b. weitergehende Verpflichtungen, in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen.

c. Ausgangsbeschränkungen;

d. verschärfte Kontaktbeschränkungen.

4. Angesichts der ernsten Infektionsdynamik wollen Bund und Länder die Ostertage nutzen, um durch eine mehrtägige, sehr weitgehende Reduzierung aller Kontakte das exponentielle Wachstum der 3. Welle zu durchbrechen. Deshalb sollen der 1. April (Gründonnerstag) und der 3. April (Samstag) 2021 zusätzlich einmalig als Ruhetage definiert werden und mit weitgehenden Kontaktbeschränkungen sowie einem Ansammlungsverbot vom 1. bis 5. April verbunden werden („Erweiterte Ruhezeit zu Ostern“). Es gilt damit an fünf zusammenhängenden Tagen das Prinzip #WirBleibenZuHause. Private Zusammenkünfte sind in dieser Zeit im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit einem weiteren Haushalt möglich, jedoch auf maximal fünf Personen beschränkt. Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. Paare gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum werden grundsätzlich untersagt. Soweit Außengastronomie  geöffnet ist, wird diese während der fünf Tage geschlossen. Ausschließlich der Lebensmitteleinzelhandel im engen Sinne wird am Samstag geöffnet. Der Bund wird dazu einen Vorschlag zur rechtlichen Umsetzung einschließlich der Begründung vorlegen. Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen. Soweit in den kommenden Tagen die Kriterien für einen Öffnungsschritt nach dem MPK-Beschluss vom 3. März 2021 erfüllt werden, erfolgt dessen Umsetzung ab dem 6. April 2021. Impf- und Testzentren bleiben geöffnet. Bürgerinnen und Bürger werden ermutigt, die kostenlosen Testangebote zu nutzen.

5. Nach Ostern wird umfangreiches Testen für die Bekämpfung der Pandemie noch mehr eine entscheidenden Rolle spielen. Seit dem 8. März 2021 übernimmt der Bund die Kosten für mindestens einen kostenlosen Schnelltest pro Woche (Bürgertest). Es ist den Ländern und Kommunen seitdem sehr schnell gelungen, flächendeckend und in Kooperation mit vielen unterschiedlichen Partnern vor Ort (u.a. kommunale Testzentren, Ärzte, Apotheker, Einzelhändler, Hilfsorganisationen, uvm.) eine entsprechende Infrastruktur für dieses Testangebot aufzubauen. Die eingesetzte Taskforce Testlogistik hat sichergestellt, dass alle Länder für die Monate März und April durch bereits getätigte und noch laufende Beschaffungen ausreichend mit Schnell- und Selbsttests versorgt sind.

Die Taskforce Testlogistik wird weiterhin mit den Herstellern dafür Sorge tragen, dass auch nach Ostern ausreichend Schnelltests zur Umsetzung der Teststrategie zur Verfügung stehen.

Das Robert-Koch-Institut wird gebeten, bis zur nächsten Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und -chefs der Länder einen Bericht darüber vorzulegen, ob bzw. ab welchem Zeitpunkt geimpfte Personen mit so hinreichender Sicherheit nicht infektiös sind, dass eine Einbeziehung in Testkonzepte möglicherweise obsolet wird.

In den Ländern werden derzeit mit der steigenden Verfügbarkeit von Schnell- und Selbsttests flächendeckende Tests in Schulen und Kitas eingeführt. Mit der bevorzugten Impfung von Kitabeschäftigten sowie Grund- und Förderschullehrkräften wird ein wichtiger zusätzlicher Baustein bei den Schutzmaßnahmen erreicht. Die Testungen von Beschäftigten im Bildungsbereich und von Schülerinnen und Schülern werden weiter ausgebaut, es werden baldmöglichst zwei Testungen pro Woche angestrebt. Auch im Kitabereich werden die Beschäftigten baldmöglichst zweimal pro Woche in entsprechenden Verfahren getestet. Durch diese Maßnahme wird zum einen ein besserer Infektionsschutz in Schulen und Kitas erreicht, zum anderen auch das Erkennen und die Unterbrechung von Infektionsketten in der Gesamtbevölkerung unterstützt.

6. Im Rahmen von zeitlich befristeten Modellprojekten können die Länder in einigen ausgewählten Regionen, mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens öffnen, um die Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes zu untersuchen. Zentrale Bedingungen dabei sind lückenlose negative Testergebnisse als Zugangskriterium, IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und ggf. auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene, eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst und klare Abbruchkriterien im Misserfolgsfalle.

7. Für einen umfassenden Infektionsschutz ist es gerade in der aktuellen Phase der Pandemie wichtig, dass die Unternehmen in Deutschland als gesamtgesellschaftlichen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie durch die Ermöglichung des Arbeitens von zu Hause die epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit reduzieren und, wo dies nicht möglich ist, ihren in Präsenz Beschäftigten regelmäßige Testangebote machen. Dem dient die Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände zu den Testangeboten für die Mitarbeiter sowie die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung. Angesichts der steigenden Infektionszahlen ist eine zügige Umsetzung der Testangebote in allen Unternehmen in Deutschland notwendig. Die Tests sollen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, so sie nicht im Homeoffice arbeiten, mindestens einmal und bei entsprechender Verfügbarkeit zwei Mal pro Woche angeboten und auch bescheinigt werden. Anfang April werden die Wirtschaftsverbände einen ersten Umsetzungsbericht vorlegen, wie viele Unternehmen sich beteiligen. Auf dieser Grundlage und auf der Grundlage eines eigenen Monitorings wird die Bundesregierung bewerten, ob regulatorischer Handlungsbedarf in der Arbeitsschutzverordnung besteht.

8. Für die Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, wird die Bundesregierung ein ergänzendes Hilfsinstrument im Rahmen der europarechtlichen Vorgaben entwickeln.

9. Bund und Länder appellieren weiterhin eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, auf nicht zwingend notwendige Reisen im Inland und auch ins Ausland zu verzichten – auch hinsichtlich der bevorstehenden Ostertage. Sie weisen nachdrücklich darauf hin, dass bei Einreisen aus ausländischen Risikogebieten die Pflicht zur Eintragung in die digitale Einreiseanmeldung verpflichtend ist, und dass eine Quarantänepflicht für einen Zeitraum von 10 Tagen nach Rückkehr besteht. Eine vorzeitige Beendigung der Quarantäne ist nur durch einen negativen Test möglich, der frühestens am 5 Tag nach der Einreise abgenommen wurde. Dies gilt aufgrund der jetzt vielfach beschriebenen längeren Ansteckungsdauer durch Virusvarianten seit dem 8. März ausdrücklich nicht bei Rückreisen aus Virusvariantengebieten. Hier ist strikt eine Quarantäne von 14 Tagen einzuhalten.  Darüber hinaus ist bei der Rückreise aus Virusvariantengebieten mit eingeschränkten Beförderungsmöglichkeiten zu rechnen.

Das Auftreten von verschiedenen Covid-19-Varianten und deren weltweite Verbreitung haben gezeigt, dass der grenzüberschreitende Reiseverkehr auch weiterhin auf das absolut erforderliche Mindestmaß begrenzt werden muss. Da insbesondere bei beliebten Urlaubszielen damit zu rechnen ist, dass Urlauber aus zahlreichen Ländern zusammentreffen und sich Covid-19 Varianten leicht verbreiten können, erwarten Bund und Länder von allen Fluglinien konsequente Tests von Crews und Passagieren vor dem Rückflug und keine weitere Ausweitung der Flüge während der Osterferien. Die Bundesregierung wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorlegen, wonach angesichts der weltweiten Pandemie eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland vorgesehen wird.

10. Die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser wird durch die Ausgleichszahlungen des Bundes nachhaltig stabilisiert. Die Bundesregierung leistet mit dem vorgesehenen coronabedingten Erlösausgleich für das Jahr 2021, der Ausweitung der anspruchsberechtigten Krankenhäuser für Ausgleichszahlungen durch Absenkung des 7-Tage-Inzidenzwertes sowie der Verlängerung der reduzierten Zahlungsfrist für Krankenhausrechnungen durch die Krankenkassen einen bedeutenden Beitrag zur wirtschaftlichen Absicherung der Krankenhäuser in der Pandemie. Zudem sollen Krankenhäuser mit coronabedingten Liquiditätsproblemen, die trotz eines Belegungsrückgangs im Jahr 2021 keine Ausgleichszahlungen erhalten haben, im Vorgriff auf den nach Ablauf des Kalenderjahres durchzuführenden coronabedingten Erlösausgleich für das Jahr 2021 zeitnah unterstützt werden können. Die Umsetzung dieser Regelung erfolgt im Rahmen des aktuell laufenden Rechtsverordnungsverfahrens.

11. In Umsetzung der Impfstrategie wurden vorrangig Bewohnerinnen und Bewohner in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe und dort Beschäftigte geimpft, dies ist ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung schwerer und tödlicher Verläufe und zeigt bereits Erfolge. Mit diesem Erfolg ist die Erwartung nach einer Normalisierung der seit langem angespannten Situation für alle Beteiligten verbunden. Dieser Erwartung steht bis zu einer entsprechenden wissenschaftlichen Klärung und Empfehlung durch das Robert-Koch-Institut weiterhin die Unsicherheit gegenüber, inwieweit die Impfung eine potenzielle Infektiosität Geimpfter ausschließt. Deshalb haben die Bundeskanzlerin und die Regierunschefinnen und -chefs der Länder die Gesundheitsministerkonferenz gebeten, hierzu Empfehlungen vorzulegen. Danach ist es erforderlich, Hygiene- und Testkonzepte weiterhin konsequent umzusetzen. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung können die Besuchsmöglichkeiten in Einrichtungen ohne Ausbruchsgeschehen wieder erweitert werden und wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote wieder durchgeführt werden. Eine Differenzierung zwischen geimpften und ungeimpften Bewohnerinnen und Bewohner erfolgt danach bei den Maßnahmen nicht. Die Einrichtungen sind gehalten, ungeimpften, zum Beispiel neuen Bewohnern zügig zu einem Impfangebot zu verhelfen. Das Unterstützungsangebot des Bundes beim Testen, auch durch die Bundeswehr, wird vor diesem Hintergrund weiterhin aufrechterhalten.

12. Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder werden im Lichte der weiteren Infektionsentwicklung am 12. April 2021 erneut beraten.

Neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung – Stephan Weil MP Nds

Neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung

23. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Ostern steht vor der Tür, das zweite Ostern in der Corona Pandemie. Schon sehr lange müssen die Bürgerinnen und Bürger in ganz Deutschland jetzt harte Einschränkungen ertragen. Dennoch steigt die Zahl der Neuinfektionen aktuell deutschlandweit wieder stark an. Verantwortlich dafür ist insbesondere die Virusmutation B1.1.7. – eine sehr ansteckende und offenbar auch im Krankheitsverlauf gefährlichere Variante des Coronavirus.

Auch in Niedersachsen haben viele Landkreise und Kreisfreie Städte inzwischen die 100er-Marke wieder überschritten. In diesen Regionen muss die Notbremse gezogen werden, bereits erfolgte Öffnungen mussten bereits oder müssen bald wieder zurückgenommen werden. „Wir hatten alle miteinander gehofft,“ so Ministerpräsident Stephan Weil, „dass unsere gemeinsamen Anstrengungen die Ausbreitung des Virus nun endlich hätte eindämmen und wieder mehr Bewegungen und Begegnungen möglich machen können. Das ist nicht geschehen. Bund und Länder haben deshalb heute ein neues Kapitel in der Pandemiebekämpfung aufgeschlagen.“

Ab Mitte April wird genug Impfstoff vorhanden sein, um wöchentlich bundesweit 3,5 Mio. Menschen zu impfen. Bis zum Sommer sollen dann alle Menschen geimpft sein, die sich impfen lassen wollen.

Nach Ostern werden konsequent 40 % der Menschen zweimal wöchentlich getestet, damit verbunden ist ein deutlicher Gewinn an Sicherheit vor einer unkontrollierten Ausbreitung des Coronavirus. Durch die regelmäßigen Testungen großer Teile der Bevölkerung im Bildungswesen und im Arbeitsleben sollen Infektionen frühzeitig aufgespürt und Infektionsketten unterbrochen werden. Ein konsequentes Testregime wird die Infektionszahlen nach und nach spürbar senken.

Gleichzeitig soll im Rahmen von Modellvorhaben durch gezieltes Testen der Zugang zum Einzelhandel und zur Gastronomie, zu Kultur- und Sportveranstaltungen geöffnet werden. Durch aktuelle Negativtests können sichere Zonen geschaffen werden, in denen Menschen Angebote angstfrei wahrnehmen sollen. Testungen helfen so, Freiheitsrechte wieder wahrzunehmen.

Der Preis für all das: Fünf Tage harter Lockdown über Ostern, Geschäfte sollen von Gründonnerstag bis einschließlich Ostermontag geschlossen werden. Der Lebensmittelhandel im engeren Sinne wird am Ostersamstag geöffnet. Unternehmen sollen nicht produzieren, zur Arbeit darf nur gehen, wer absolut systemrelevant ist. Das öffentliche Leben in Deutschland und die direkten zwischenmenschlichen Kontakte sollen auf das absolute Mindestmaß zurückgefahren werden. Eine kurze aber konsequente Phase des Stillstands kann dazu führen, die Dynamik der Infektionswelle zu brechen und zu dämpfen. Es geht darum, das Infektionsniveau zu begrenzen bis die Teststrategie greift.

Vereinbart worden sind auch zusätzliche Wirtschaftshilfen des Bundes für besonders belastete Branchen, die seit langem geschlossen sind. Ministerpräsident Weil: „Ich gehe davon aus, dass insbesondere auch Hotels und Gaststätten davon profitieren werden.

Weil: „Wir werden die Ruhezeit über Ostern nutzen für den Aufbau eines ambitionierten und tragfähigen Testregimes. Wir verlangen den Menschen in Niedersachsen und in ganz Deutschland jetzt noch einmal viel ab. Aber wir haben damit die Chance, den dynamischen Anstieg der Fallzahlen zu durchbrechen, Zeit zu gewinnen und durch intensive Testangebote schrittweise zu mehr Normalität zurückzukehren.“

Niedersachsen wird vorbereitet sein: Nach Ostern sollen alle Schülerinnen und Schüler zweimal pro Woche getestet werden können. Auch in den Unternehmen werden die Testkapazitäten ausgebaut. Weil: „Ich bin zuversichtlich, dass die niedersächsische Wirtschaft sich dieser verantwortungsvollen Aufgabe stellen und alles daransetzen wird, die in Präsenz arbeitenden Beschäftigten zweimal wöchentlich zu testen.“

Weil bedankt sich bei allen Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen, die sich trotz all dieser zermürbenden Monate nach wie vor sehr konsequent an die Corona-Schutzmaßnahmen halten und ergänzt: „Wer weiß, wie die Fallzahlen sonst bei uns aussehen würden. Damit sind viele Menschenleben gerettet worden.“

Der Ministerpräsident appelliert an die Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen: „Bitte lassen Sie sich mit uns zusammen auf dieses Vorgehen ein. Bitte halten sie sich über Ostern mit direkten Begegnungen zurück, bitte verzichten sie auf jede nicht unbedingt notwendige Mobilität. Ich betrachte den harten Lockdown über Ostern als eine Durchbrechung der zermürbenden Spirale von immer neuen Schließungen und zaghaften Lockerungen.“

Der Regierungschef betont: „Es ist mir bewusst, mit wie vielen Entbehrungen und Belastungen die Pandemie für jede und jeden einzelnen verbunden ist. Letztlich sind wir alle ‚coronamüde‘ geworden, wir alle sehen uns nach etwas mehr Normalität und mehr direkten Begegnungen. Wir bitten Sie jetzt um eine große Anstrengung über Ostern und anschließend darum, die niedersächsischen Testangebote intensiv zu nutzen und so mehr und mehr Freiheiten zurückzugewinnen.“

Bund und Länder sind zuversichtlich, durch dieses Konzept aus Impfen, Testen und Kontaktreduzierung die Corona-Krise beenden zu können. Stephan Weil: „Das ist es, wonach sich die Bürgerinnen und Bürger sehnen. Das ist es, was Bund und Länder gemeinsam als ihre wichtigste Aufgabe der nächsten Monate ansehen.“

Mehr „Szenario-B" und Start der „Testwoche" – Schule im Lockdown

Mehr „Szenario-B“ und Start der „Testwoche“

22. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Soweit es das Infektionsgeschehen vor Ort zulässt, können ab heute wieder alle Schulen Wechselunterricht (Szenario B) anbieten und damit deutlich mehr Schülerinnen und Schülern ein Präsenzangebot machen. Voraussetzung war und ist allerdings, dass der Inzidenzwert vor Ort (Kreis/Kreisfreie Stadt/Region) mindestens drei Tage durchgängig unter 100 Neuinfektionen im Sieben-Tages-Verlauf lag.

In einigen Landkreisen beziehungsweise kreisfreien Städten können aufgrund dieser Regelung derzeit keine weiteren Schulöffnungen stattfinden, so dass sich dort der Wechselunterricht (Szenario B) auf die Grundschulen, Abschlussklassen und die Förderschulen GE beschränkt oder das Szenario C mit reinem Distanzunterricht verhängt wurde.  Nach Rückmeldung aus den Schulen über die vier Regionalen Landesämter für Schule und Bildung verlief das Wiederanlaufen weitestgehend routiniert und reibungslos. Im Mittelpunkt stand der soziale Aspekt des Zusammenkommens als (Teil-)Klassengemeinschaft und des Wiedersehens. Vielfach haben die Schulen ihren Schülerinnen und Schülern erst einmal Raum zum Ankommen gegeben, im Allgemeinen begleiteten die Klassenlehrkräfte selbst den „Wiedereinstieg“ in den Präsenzunterricht.   

„Da war viel Freude aufeinander zu spüren, wie uns sehr eindrucksvoll berichtet wurde“, fasste Kultusminister Grant Hendrik Tonne die Stimmung an den Schulen zusammen und ergänzte: „Nach dem schon lange währenden Lockdown sind die Kinder und Jugendlichen einfach froh, ihre Freundinnen und Freunde sowie ihre Lehrerinnen und Lehrer wiederzusehen. Den Lehrkräften geht es nicht anders, auch sie wollten ihre Schülerinnen und Schüler gerne einmal wieder leibhaftig sehen und mit ihnen sprechen. Trotz der damit verbundenen besonderen organisatorischen Herausforderungen verlief auch die Planung nach den vorliegenden Rückmeldungen überwiegend reibungslos. Auch dies ist ein Beleg dafür, dass die Schulen durch die bisherigen Erfahrungen und vergangenen Szenarien inzwischen sehr professionell mit dem Thema Corona umgehen. Dazu gehört auch die Umsetzung der bewährten Hygiene- und Abstandsregeln.

Den Lehrkräften, Schulleitungen und allen an Schule Beteiligten spreche ich für diesen unermüdlichen Einsatz und das herausragende Engagement meinen persönlichen Dank aus.“

Als zusätzliche weitere flankierende Sicherheitsmaßnahme können sich Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte und weiteres Schulpersonal seit heute selbst auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mittels eines Nasenvorraumabstriches testen. In der „Testwoche“, in deren Rahmen der Einsatz der Selbsttests erprobt wird, sollen bis zu 1,2 Millionen Test-Kits zur Verfügung stehen, damit sich alle an Schule Beteiligten bis zum Beginn der Osterferien am kommenden Freitag einmal selbst testen können. Diese Tests finden auf freiwilliger Basis statt und nur dann, wenn entsprechende Einwilligungserklärungen vorliegen. Grundschulkinder sollen die Tests nicht in der Schule, sondern zu Hause mit den Eltern einüben. Vorbehaltlich der Marktlage und Einhaltung von Lieferfristen durch die Lieferanten sollen bis Ende der Osterferien bis zu drei Millionen Laientests direkt an die Schulen gehen. Heute fanden bereits eine ganze Reihe von Selbsttestungen statt, etliche weitere sollen bis zum Wochenende in den Schulen laufen. Dazu werden weiterhin Test-Kits ausgeliefert.  Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Die Testwoche ist das, was der Name bereits ausdrückt: Ein Zeitraum, in dem Erfahrungen gesammelt und geübt werden soll. Selbsttests sind etwas Neues und niemand erwartet, dass die Durchführung sofort perfekt läuft. Aber man muss anfangen! Neues will gelernt und trainiert sein. Kein Ort – neben dem Elternhaus – ist besser geeignet, um dies zu tun, als die Schule. Das ist der Grundgedanke, dem auch andere Länder folgen. Wir werden die Erfahrungen und die Hinweise aus den Schulen sehr gewissenhaft auswerten und hieraus gegebenenfalls Schlussfolgerungen für die Zeit nach den Osterferien ziehen. Ich bin da sehr offen für die beste Lösung. Das gilt auch für die Frage, ob in der Schule oder zu Hause zu testen der bessere Weg ist. Indem wir beide Varianten erproben, können wir uns ein rundes Bild machen und haben eine gute Grundlage für die Umsetzungsphase nach den Osterferien.“  Folgende Eckpunkte gelten für die Durchführung der Testwoche: 

  • Lehrkräfte können während der Testungen ausreichend Abstand zu den Schülerinnen und Schülern halten. Sie führen keine Testungen an anderenPersonen durch. Die Schülerinnen und Schüler testen sich ausschließlich selbst. Es bedarf damit auch keiner Schutzausrüstung.
  • Diese Testungen werden nicht im Rachen vorgenommen, sondern ausschließlich im vorderen Bereich der Nase.
  • Für die Testungen muss die MNB nur kurz abgenommen werden, die Schülerinnen und Schüler halten dabei Abstand zu allen anderen Personen im Raum. Gleiches gilt für das Naseputzen vor Testbeginn. Auch hier liegt kein erhöhtes Infektionsrisiko vor. Gründliches Lüften während der Testung trägt außerdem zu einer Minimierung des Risikos bei.
  • Die Schülerinnen und Schüler sind auch während der Testungen gesetzlich unfallversichert. Wichtig ist, dass die Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten vorliegt.
  • Schulische Bedienstete haften nicht für einen evtl. Personenschaden, das gilt auch im Kontext der Selbsttests. Etwas anderes gilt nur, wenn die Schädigung vorsätzlich oder grob fahrlässig erfolgte.
  • Sollte sich Ihnen die Gebrauchsanweisung der Test-Kits nicht vollumfänglich erschließen, können die im Internet verfügbaren Video-Tutorials der einzelnen Hersteller weiterhelfen.
  • Die Entsorgung der verwendeten Test-Kits kann problemlos über den normalen Restmüll erfolgen. Sie sind selbst im positiven Testfall nicht infektiös, da in der Testflüssigkeit ein sogenannter Inaktivator enthalten ist.
  • Das Testkonzept sowie die dazugehörigen Handreichungen und Materialien wurden in enger Abstimmung mit dem NLGA erstellt und von dort fachlich geprüft. Das gewählte Verfahren ist datenschutzkonform.
Johanniter sehen schnelle Umsetzungen von flächendeckenden Bürgertestungen gefährdet – Schnelltest JUH

Johanniter sehen schnelle Umsetzungen von flächendeckenden Bürgertestungen gefährdet

22. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM).  Mit der Möglichkeit der sogenannten „Bürgertestungen“ für die Bevölkerung auf der Grundlage der Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) vom 9. März 2021 wird der Bedarf an diesen Testungen stark steigen. Derzeit gehen Experten von 120.000 bis 200.000 Testungen pro Woche in Niedersachsen aus – die Ostertage stellen dabei eine besondere Herausforderung dar. Damit diese Nachfrage gedeckt werden kann, sollte aus Sicht des Landesverbandes der Johanniter-Unfall-Hilfe Niedersachsen/Bremen schnellstmöglich ein flächendeckendes Angebot für Schnelltestungen geschaffen werden, um die rasant wachsenden Infektionszahlen zu begrenzen.

Allerdings hat das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung am 12. März 2021 eine Allgemeinverfügung veröffentlicht, die schärfer formuliert ist, als die Bundesvorgabe und damit eine zügige Umsetzung erschwert.

„Die aktuellen Vorgaben stellen einen schnellen Umsetzungserfolg aus unserer Sicht infrage“, so Hannes Wendler, Mitglied im Landesvorstand der Johanniter-Unfall-Hilfe Niedersachsen/Bremen.

Insbesondere sind zeitraubende Einzelbeantragungsverfahren durch die Gesundheitsämter zu nennen, die auch die Johanniter ausbremsen. Deshalb fordert die Johanniter-Unfall-Hilfe an Stelle von Einzelbeantragungsverfahren eine generelle Bevollmächtigung der Hilfsorganisationen zur Umsetzung der Bürgertestungen, um schnellstmöglich ein flächendeckendes Angebot für Schnelltestungen zu schaffen.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe verfügt über die erforderlichen Konzepte, Fachexpertise und medizinisch geschultes Personal, hauptamtlich sowie ehrenamtlich, zur schnellen und qualitativ hochwertigen Umsetzung. Die Leistungsfähigkeit der Johanniter zeigt sich derzeit nicht zuletzt während der Umsetzung der Impfstrategie in den Impfzentren, die von den Johannitern massiv unterstützt wird.

Darüber hinaus sieht die Johanniter-Unfall-Hilfe die zeitliche Mindestvorhaltung einer Teststation beziehungsweise eines Testzentrums von 20 Wochenstunden und die Vorgabe der Vorhaltung „nachmittags und an Wochenenden“ sehr kritisch und nicht im Sinne der Maßnahme.

„Diese Vorgaben berauben uns in Niedersachsen dringend benötigter Testkapazitäten, die nicht zuletzt durch ehrenamtliche Helfende in Gebieten mit geringerem Testbedarf (geringerer Bevölkerungsdichte, ländlicher Raum) durchgeführt werden könnten,“ so Wendler.

Beispielsweise wäre es denkbar, an einem kleineren Standort montags bis freitags in der Zeit von 6 bis 9 Uhr für Pendler, die den ÖPNV nutzen, Testungen anzubieten. Dies wäre nach der Verfügung nicht möglich, da es insgesamt nur 15 Wochenstunden wären.

„Unser gemeinsames Ziel sollte es sein, allen Menschen täglich ein unkompliziertes Testangebot in ihrer Nähe anbieten zu können. Dies wird nur funktionieren, wenn die Menschen kurze Wege haben und das Angebot einfach zu handhaben ist“, sagt Hannes Wendler.

Deshalb ist es aus Sicht der Johanniter-Unfall-Hilfe notwendig, alle zur Verfügung stehenden Kapazitäten und Möglichkeiten, seien es hauptamtliche oder ehrenamtliche, für den Aufbau von Testkapazitäten im Sinne der Pandemiebekämpfung zu nutzen.

Internationaler Tag der Wälder - Millionen junger Bäume für den Landeswald – Wiederaufforstung

Internationaler Tag der Wälder – Millionen junger Bäume für den Landeswald

18. März 2021/in Niedersachsen

BRAUNSCHWEIG (PM).  Die Wiederaufforstung und der Aufbau klimastabiler Mischwälder in den Niedersächsischen Landesforsten läuft auf Hochtouren. Wenn es die Witterungsbedingungen zulassen, wird noch bis in den April hinein gepflanzt, wie die die Landesforsten anlässlich des Internationalen Tages der Wälder am 21. März mitteilen.

„Der Schwerpunkt der Pflanzarbeiten liegt in den von den Witterungsextremen besonders betroffenen Wäldern im Süden Niedersachsens“, erklärt Landesforsten-Präsident Klaus Merker. Neben den etwa 3,5 Millionen Laubbäumen wie Buchen, Eichen, Ahornen und den 2 Millionen Nadelbäumen wie Lärchen, Tannen und Douglasien, die in den gesamten Landesforsten gepflanzt werden, werden sich aber auch unzählige Bäumchen von allein einfinden. „Die Natur sät fleißig mit und das nehmen wir gern an. Doch für die richtige Baumartenmischung, auf die es jetzt ankommt, reicht das allein vielerorts nicht aus“ erläutert Merker die Einbindung der natürlichen Prozesse.

Wegen der durch den Klimawandel zunehmenden Gefahren durch Sturm, Dürre oder massenhafte Vermehrung von Schädlingen, ist die richtige Baumartenmischung von großer Bedeutung, denn: „Gemischte Wälder sind stabiler und sie helfen, die Risiken zu streuen. Wir wollen, dass der Wald in Zukunft vielfältig und vielfältig nutzbar ist“, so Merker.

Auch wenn es nur einen kleineren Anteil am Gesamtprogramm ausmacht, freut sich Merker besonders über den Beitrag von besorgten Bürgern und Unternehmen an den Aufforstungen: „Wir haben auch die Erlöse unserer ‚Klima-Aktion Wald‘ in voller Höhe verwendet, um Waldflächen im Harz wieder aufzuforsten. Dies war ein sicheres Zeichen dafür, dass der Wald den Menschen so am Herzen liegt wie uns.“ Über die „Klima-Aktion Wald“ der Landesforsten ist möglich, sogenannte Klima-Aktien zu erwerben, mit deren Erlös die Wiederaufforstung unterstützt wird.

Impfung mit AstraZeneca in Deutschland ausgesetzt – AstraZeneca Stop

Impfung mit AstraZeneca in Deutschland ausgesetzt

15. März 2021/in Gesundheit, Niedersachsen
BERLIN (red/PM). Wie auch in einigen anderen europäischen Länder stoppt nun auch Deutschland die Corona-Impfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca. Nach einer Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts hat sich das Bundesgesundheitsministerium dazu entschlossen. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn benannte diese Entscheidung eine reine Vorsichtsmaßnahme.

Das Aussetzen der Corona-Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca ist eine Vorsichtsmaßnahme. Das Bundesgesundheitsministerium teilte dieses am Montag mit und berief sich auf eine Empfehlung des Paul-Ehrlich-Instituts.

Das Institut wegen aktueller Meldungen eine Untersuchung des zeitlichen Zusammenhangs zwischen Thrombosen und der Impfung mit AstraZeneca erforderlich. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA muss entscheiden, ob die aktuellen Erkenntnisse sich auf die derzeitige Zulassung von AstraZeneca in der EU auswirken.

Neben Deutschland hatten zuvor auch einige weitere Länder wie Österreich, Irland, Norwegen, Dänemark, Island, Italien und die Niederlande die Impfung mit diesem Impfstoff ausgesetzt.

Hierzu Gesundheitsministerin Daniela Behrens: „Die Sicherheit und Gesundheit der Menschen geht vor, das ist vollkommen klar. Deswegen ist die Entscheidung des Paul-Ehrlich-Instituts absolut nachvollziehbar und richtig, die Impfungen mit AstraZeneca zunächst auszusetzen. Das wirft uns in der Impfkampagne natürlich wieder ein Stück zurück. Dennoch ist es absolut unerlässlich, dass das PEI den Fällen jetzt akribisch auf den Grund geht und mögliche Zusammenhänge zwischen der Impfung und aufgetretenen Hirnvenen-Thrombosen aufdeckt bzw. ausschließt. Solange wird Niedersachsen die Impfungen mit AstraZeneca aussetzen. Die kommunalen Impfzentren haben wir soeben darüber informiert, dass ab sofort keine weiteren Impfungen mit diesem Wirkstoff vorzunehmen sind.“

Das PEI weist darauf hin, dass sich Personen, die den COVID-19-Impfstoff AstraZeneca erhalten haben und sich mehr als vier Tage nach der Impfung zunehmend unwohl fühlen z.B. mit starken und anhaltenden Kopfschmerzen oder punktförmigen Hautblutungen, unverzüglich in ärztliche Behandlung begeben sollen. Die Mitteilung des PEIs ist am Ende des Artikels.

Der Impfstopp wird sich leider auf das Vorankommen der Schutzimpfungen in Niedersachsen auswirken. Die Impfungen mit AstraZeneca wurden gestoppt. Alle anderen Impfungen mit Impfstoff der Firmen BioNTech und Moderna laufen weiter. Welche konkreten Folgen, wie etwa der Umgang mit Lagerbeständen oder neue Terminvergaben etc., sich aus der Entscheidung ergeben, wird jetzt analysiert und bewertet. Nach Mitteilung des Bundes wird die Europäische Arzneimittelbehörde EMA entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken.

Stand heute wurden nach Niedersachsen 295.200 Impfdosen AstraZeneca ausgeliefert. 134.549 Dosen wurden verimpft.

Mitteilung des Paul-Ehrlich-Institut:

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Korrektur und Konkretisierung der Corona-Verordnung – Corona Verordnung 13 15 März

Korrektur und Konkretisierung der Corona-Verordnung

13. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Auf der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) in der letzten Woche ist vor dem Hintergrund der sich ausbreitenden Virusmutationen und der damit verbundenen anhaltenden Gefahr eines stärkeren Infektionsgeschehens eine Verlängerung des Shutdowns verbunden mit ersten, vorsichtigen Lockerungsschritten beschlossen worden. Nach der MPK blieben letztlich nur zwei Tage für die Erstellung eines Verordnungstextes zur Umsetzung der Beschlüsse und für die Abstimmung mit allen Beteiligten. Ein Teil der vereinbarten Lockerungen sollte ja bereits zum 8. März in Kraft treten.

Wie bereits angekündigt wird deshalb die CoronaVerordnung jetzt an einigen Stellen korrigiert und konkretisiert. Die Änderungsverordnung ist am gestrigen Abend per Eilverkündung verkündet worden. Mit Ausnahme der Neuregelungen im Bereich Kindertagespflege, private Kinderbetreuung und Kindertageseinrichtungen treten die Änderungen am heutigen Samstag (13. März 2021) in Kraft.

 

Zu den Änderungen im Einzelnen:

  • Die erste Konkretisierung betrifft die Kontaktbeschränkungen in § 2 Abs. 3 Nummer 10. Dort wird klargestellt, dass in Landkreisen und kreisfreien Städten unter einer Inzidenz von 35 bis zu zehn Personen aus bis zu drei Haushalten auch gemeinsam Sport treiben dürfen. Kinder bis 14 Jahren werden auch hierbei nicht mit eingerechnet. Voraussetzung ist eine durch die jeweiligen Landkreise und kreisfreien Städte erlassene Allgemeinverfügung, die Zusammenkünfte in dieser Größe ausdrücklich zulässt.
  • Die in § 5 (Datenerhebung und Dokumentation) vorgenommenen Änderungen legen fest, dass bei einer Terminvereinbarung im Einzelhandel und für Bemusterungs- und Anprobetermine die Kontaktdaten der das Geschäft besuchenden Personen erhoben und zusammen mit dem Termin dokumentiert werden müssen. Das gleiche gilt für Besuche in Museen und Galerien, Gedenkstätten, Zoos und botanischen Gärten. Auch hier ist, so § 7, eine Terminvereinbarung vorgesehen, in deren Rahmen dann eine Dokumentation der Kontaktdaten der Besucherinnen und Besucher und der jeweiligen Termine erfolgen muss. Dies alles hilft bei einer etwaig später notwendigen Kontaktnachverfolgung.
  • Vor dem Hintergrund, dass sukzessive mehr und mehr Selbsttests durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen werden, erfolgt jetzt eine dynamische Verweisung auf die offizielle Webseite dieses Instituts. (siehe § 5 a Testung)
  • In § 10 (Betriebsverbote sowie Betriebs und Dienstleistungsbeschränkungen) wurde in Abs. 1 Satz 5 klargestellt, dass zulässigerweise über Nacht beherbergte Gäste nicht nur das Frühstück sondern auch andere Speisen und natürlich auch Getränke in den Speiseräumen der Beherbergungsstätte einnehmen dürfen. Selbstverständlich müssen dabei die Kontaktbeschränkungen, das Abstandsgebot und die Anforderungen des jeweiligen Hygienekonzepts beachtet werden.
  • In § 10 Abs. 1b wurde in Satz 6 noch etwas klarer gefasst, dass es sich bei ‚Bemusterungsterminen‘ um Termine zur Vorbereitung des Innen- und Außenausbaus eines Gebäudes oder einer Wohnung handelt und bei ‚Anprobeterminen‘ um Termine zur Anprobe individuell hergestellter oder geänderter Kleidung.
  • Vor dem Hintergrund, dass es oftmals Kinder sind, die eine logopädische Behandlung entgegennehmen, wird trotz des bereits entfallenen Erfordernisses des Tragens einer medizinischen Maske nun auch auf die vorherige Testung der Kundinnen und Kunden verzichtet. (so die Änderung in § 10 Absatz 1c Satz 1)
  • Eine Klarstellung erfolgte in § 10 Absatz 1c Satz 2: Die Betreiberin oder der Betreiber eines Betriebs, in der bei einer Dienstleistung eine medizinische Maske nicht dauerhaft getragen werden kann, ist verpflichtet, die dienstleistenden Personen der Einrichtung nach einem Testkonzept mindestens einmal in der Woche auf das Vorliegen des Corona-Virus SARS-CoV-2 zu testen bzw. testen zu lassen.
  • Um zu verhindern, dass es in Landkreisen und kreisfreien Städten, die sich um die 100er Inzidenz herum bewegen, zu kurzfristigen Veränderungen in Kitas, Großtagespflege und Schulen kommt, wurden in den §§ 11 (Kindertagespflege, private Kinderbetreuung), 12 (Kindertageseinrichtungen) und 13 (Schulen) in etwa gleichlautende Veränderungen vorgenommen: Ein Wechsel zurück zur Notbetreuung in Kitas bzw. zurück zu der bis zum 5. März praktizierten Beschulung im Wechselmodell ohne Präsenzpflicht nur in Grundschulen, Förderschulen für geistige Entwicklung und Abschlussklassen soll nur erfolgen, wenn die Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen überschritten wird.

Ein solcher Wechsel erfolgt aber jeweils erst zum übernächsten Werktag, damit Eltern und Kinder rechtzeitig informiert werden können und die notwendige organisatorische Vorbereitung geleistet werden kann. Außerdem sollen die in den Landkreisen und kreisfreien Städten Verantwortlichen entscheiden können, ob nach ihrer Einschätzung die Überschreitung der 100er Inzidenz von Dauer ist. Eine dies feststellende Allgemeinverfügung wird in denjenigen Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen die 100er Inzidenz  gestern, heute und morgen (also am 12., 13. und 14 März 2021) überschritten wird, fingiert.

Bei den weiteren in § 13 Absatz 1 vorgenommenen Änderungen handelt es sich um bloße Klarstellungen.

  • In § 18 a Absatz 3 Ziffer 3 wird die bereits zum 8. März erklärte Öffnung von Bibliotheken und Büchereien unabhängig von der Inzidenz im Verordnungstext nachvollzogen. Bibliotheken und Büchereien werden also wie beabsichtigt den Buchläden gleichgestellt.

Aus Artikel 2 Satz 1 der hier als erste Datei beigefügten Änderungsverordnung ergibt sich das Inkrafttreten der Änderungsverordnung am (heutigen) 13. März 2021. Abweichend davon wird in Satz zwei für die Änderungen der Regelungen im Bereich Kindertagespflege, private Kinderbetreuung sowie Kindertageseinrichtungen ein Inkrafttreten erst zu Beginn der folgenden Woche am 15. März 2021 bestimmt. Daraus folgt, dass es auch in Regionen mit einer bereits dreitägigen Überschreitung der 100er Inzidenz nicht gleich am Montag zu abrupten Schließungen von Kinderbetreuungsangeboten kommen wird, sondern frühestens am Dienstag.

Für den Bereich Schule folgt eine Wirksamkeit der Neuregelung erst ab dem 15. März bereits aus dem § 13 selbst. In § 13 Absatz 1 Satz 3 Ziffer 1 folgt, dass erst ab dem 15. März 2021 die Schuljahrgänge 5 bis 7 und 12, die Berufseinstiegsschule sowie Berufsschulklassen, die von Jugendlichen mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung nach § 67 Abs. 4 des Niedersächsischen Schulgesetzes besucht werden, sowie die Förderschulen im Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung sowie in den verbundenen Förderschwerpunkten Hören und Sehen wieder öffnen können. Sie können jedoch leider überall dort nicht öffnen, wo die Inzidenz an den letzten drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 lag. Auf diese Möglichkeit hat das Kultusministerium am Freitag auch prophylaktisch bereits hingewiesen.

Lesefassung Corona-Verordnung – gültig ab dem 13. März 2021 (Änderungen in Gelb)

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Lesefassung Corona-Verordnung – gültig ab dem 15. März 2021 (Änderungen in Gelb)

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Corona-Impfkampagne: Niedersachsen startet in die nächste Phase – Impfen1

Corona-Impfkampagne: Niedersachsen startet in die nächste Phase

12. März 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Niedersächsinnen und Niedersachsen, die nach der Impfverordnung des Bundes als hochpriorisiert gelten, können ab kommendem Montag (15. März) einen Impftermin für eine Corona-Schutzimpfung vereinbaren. Gesundheitsministerin Daniela Behrens informierte heute in Hannover: „All denjenigen, die eines ganz besonderen Schutzes bedürfen und vom Bund in der Kategorie 1 eingestuft wurden, haben wir in Niedersachsen ein Impfangebot unterbreiten können.

Wir haben die Schlagzahl deutlich erhöht und starten jetzt in die nächste Phase unserer Impfkampagne. Über-70-Jährige sowie Menschen mit besonderen Erkrankungen, in besonderen Lebenslagen und Personal in bestimmten Einrichtungen sowie weitere von insgesamt 3 Millionen Personen in Niedersachsen sind jetzt an der Reihe.“ Details zum anspruchsberechtigen Personenkreis sind im untenstehenden Serviceteil aufgeführt.

Damit die Impfungen in dieser Personengruppe zügig vorangehen, setzt Niedersachsen weiter auf drei bewährte Säulen. „Die Strukturen der kommunalen Impfzentren und mobilen Impfteams haben sich bewährt. Hierauf setzen wir weiter. Ab April werden in Niedersachsen auch niedergelassene Ärztinnen und Ärzte vermehrt impfen“, so die Ministerin. Dabei sei die zuverlässige und gesteigerte Belieferung mit Impfstoff durch den Bund im Regelsystem des Großhandels ab April und dem zweiten Quartal die Voraussetzung für schnelle Fortschritte, so Behrens.

Terminvergabe und Benachrichtigungen

Impfberechtige Personen können im Internet unter

www.impfportal-niedersachsen.de

oder telefonisch unter der Nummer 0800 99 88 665 einen Termin vereinbaren.

Dabei durchläuft jede Nutzerin bzw. jeder Nutzer einen Fragenkatalog, der die Anspruchsberechtigung überprüft. Einen Impftermin erhalten Bürgerinnen und Bürger für das vom jeweiligen Landkreis oder von der kreisfreien Stadt betriebene Impfzentrum. Termine können gebucht werden, wenn im Impfzentrum ausreichend Impfstoff vorhanden ist. Sollte es in dem zuständigen Impfzentrum keine freien Termine geben, ist die Registrierung für einen Wartelistenplatz möglich. Impfberechtigte erhalten automatisch den nächstmöglichen Termin.

Ab Ende der kommenden Woche erhalten Personen, die älter als 70 Jahre sind nach Jahrgängen gestaffelt von der Landesregierung ein persönliches Anschreiben mit allen wichtigen Informationen für die Anmeldung.

Die Einladungen werden wochenweise nach Jahrgängen verschickt:

  1. 79-, 78-, 77-jährige
  2. 76-, 75-, 74-jährige
  3. 73-, 72-, 71- und 70-jährige

Hierzu Daniela Behrens: „Viele Menschen möchten jetzt verständlicherweise so schnell wie möglich einen Impftermin bekommen. Wir haben die Zahl der Hotline-Mitarbeiterinnen und
-Mitarbeiter verdoppelt und steigern sie weiter. Das Internetportal ist erprobt und der Betrieb läuft einwandfrei. Dennoch wird die Internetseite und die Hotline in den ersten Tagen vermutlich sehr belastet sein. Deswegen bitten wir die Menschen über 70 Jahren, sich erst dann für einen Termin registrieren zu lassen, wenn sie unser Anschreiben erhalten. So erhoffen wir uns, den Ansturm etwas abzumildern, und bitten schon jetzt all diejenigen um Verständnis, bei denen die Terminvergabe noch nicht gleich funktioniert. Alle impfwilligen und anspruchsberechtigen Personen erhalten auf jeden Fall einen Termin, wenn auch nicht gleich sofort oder im ersten Anlauf“, so Gesundheitsministerin Behrens.

Wichtig ist, wer jetzt schon auf der Warteliste registriert ist (u.a. Über 80-Jährige) behält seinen bevorzugten Terminanspruch. Darüber hinaus können weiterhin Personen aus der Priorisierungsgruppe 1 Termine vereinbaren bzw. sich auf einen Wartelistenplatz setzen lassen.

Impfzentrum oder Termin in einer Arztpraxis

In den Impfzentren werden bis auf weiteres alle mobilen Einzel-Personen geimpft. Das heißt der Großteil der Impfberechtigen wird eine Einladung für einen Termin im Impfzentrum erhalten.

Ab April sollen grundsätzlich alle Hausarztpraxen Corona-Schutzimpfungen vornehmen können. Dazu Ministerin Behrens: „Wir sind sehr gut gerüstet, wenn der Bund jetzt die Voraussetzungen schafft, dass ab April niedergelassene Ärztinnen und Ärzte impfen dürfen. Dann sind wir richtig gut aufgestellt und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir so weiter an Tempo gewinnen werden.“

Wichtig ist: Durch die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte werden, solange die Impfstofflieferung begrenzt ist und die Priorisierungsgruppen des Bundes eingehalten werden müssen, nur bettlägerige bzw. immobile Patientinnen und Patienten per Hausbesuch und jetzt Anspruchsberechtigte mit schweren Erkrankungen geimpft werden. Hierbei gehen die teilnehmenden Arztpraxen direkt auf die Patientinnen und Patienten zu. Die Arztpraxen werden von den mobilen Teams mit Impfstoff versorgt.

Für das ab April mögliche Impfverfahren in Arztpraxen wird es eine gesonderte Information geben. Noch sind die notwendigen Voraussetzungen durch den Bund nicht geschaffen worden.

Weiter fortgeführt wird die Impfung mit mobilen Teams in Einrichtungen wie beispielsweise Schulen und Kindergärten. Hierfür arbeiten Kommunen bzw. Impfzentren eng mit den jeweiligen Einrichtungen zusammen und vereinbaren Sammeltermine. Sollte eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter einer Einrichtung nicht an diesem Sammeltermin teilnehmen können, ist eine Einzelterminvergabe über das Impfportal möglich.

Serviceteil

Wer gehört zur Priorisierungsgruppe 2 „Hohe Priorität“ nach der Impfverordnung des Bundes?

  • Über 70-Jährige
  • Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
  • Personen nach einer Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung (bipolare Störung, Schizophrenie, schwere Depression)
  • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
  • Personen mit schweren chronischen Lungenerkrankungen (z.B. interstitielle Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose), Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen, Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung, chronischer Nierenerkrankung oder Adipositas (mit BMI über 40)
  • Personen, bei denen nach individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus besteht
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von pflegebedürftigen Personen, die nicht ein einer Einrichtung leben, die über 70 Jahre alt sind, nach Organtransplantation oder die eine der vorgenannten Erkrankungen oder Behinderung haben
  • Bis zu zwei enge Kontaktpersonen von Schwangeren
  • Personen, die in stationären oder teilstationären Einrichtungen für geistig oder psychisch behinderte Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen oder im Rahmen der Ausübung eines Heilberufes mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus tätig sind, insbesondere Ärztinnen und Ärzte und Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in Corona-Testzentren
  • Polizei- und Einsatzkräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind. Erfasst sind auch Soldatinnen und Soldaten, die bei Einsätzen im Ausland einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die in Auslandsvertretungen der Bundesrepublik Deutschland oder für das Deutsche Archäologische Institut an Dienstorten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die im Ausland für deutsche politische Stiftungen oder Organisationen und Einrichtungen mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland in den Bereichen Krisenprävention, Stabilisierung, Konfliktnachsorge, Entwicklungszusammenarbeit oder auswärtige Kultur- und Bildungspolitik oder als deutsche Staatsangehörige in internationalen Organisationen an Orten mit unzureichender gesundheitlicher Versorgung tätig und infolgedessen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind
  • Personen, die in Kinderbetreuungseinrichtungen, in der Kindertagespflege, in Grundschulen, Sonderschulen oder Förderschulen tätig sind
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in besonders relevanten Positionen zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die insbesondere in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen oder in sonstigen Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe oder in Frauenhäusern untergebracht oder tätig sind
  • Personen, die im Rahmen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne des § 45a des Elften Buches Sozialgesetzbuch regelmäßig bei älteren oder pflegebedürftigen Menschen tätig sind
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