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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Bundestag beschließt Änderung des Infektionsschutzgesetzes – Bundeseinheitliche Corona Notbremse 1

Bundestag beschließt Änderung des Infektionsschutzgesetzes

21. April 2021/in Niedersachsen, Politik

BERLIN (bg). Der Bundestag hat am heutigen Mittwoch nach einer hitzigen Debatte die Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen. Der Bundesrat muss morgen noch dem Gesetz zustimmen. Somit könnte schon am Montag die bundesweit einheitliche Corona-Notbremse gelten.

Durch den Beschluss kann die Bundesregierung nun Kontaktbeschränkungen und Schließungen bundesweit anordnen. Das Gesetz könnte schon am 26. April in Kraft treten. Von den 656 abgegebenen Stimmkarten im Bundestag wurde die Zustimmung mit 342 Ja-Stimmen, 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen erteilt. Der Bundesrat muss am morgigen Donnerstag noch dem Gesetz zustimmen. Anschließend würde der Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz unterzeichnen.

In den kreisfreien Städten und Landkreisen würde dann bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 pro 100.000 Einwohner eine nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 Uhr und 5 Uhr gelten. Eine Nachbesserung wurde dadurch erreicht, dass man zwischen 22 Uhr und 24 Uhr Einzelpersonen das Joggen oder Spaziergehen im Freien erlauben würde.

Für Schulen hat man als Grenze einen Inzidenzwert von 165 festgelegt. Dieses bedeutet eine komplette Einstellung des Präsenzbetriebes bei Überschreitung.

Für Treffen im privaten Bereich gilt eine jetzt schon gültige Beschränkung auf einen Haushalt plus einer weiteren zusätzlichen Person, falls die Inzidenz an drei Tagen oberhalb der 100er Grenze liegt. Kinder bis zu einem Alter von 14 Jahren sind davon allerdings ausgenommen.

Das geänderte Infektionsschutzgesetz befristet die Corona-Notbremse bis Ende Juni. Die Bundesregierung setzt damit auf die Hoffnung, dass bis zu diesem Zeitpunkt durch die ständig steigenden Impfungen ein deutlicher Rückgang der Inzidenzwerte verzeichnet werden kann.

Begleitet wurde die Beratung im Bundestag von ca. 8.000 Demonstranten in Berlin. Anfangs ließ die Polizei die Versammlung gewähren, beendete diese aber, nachdem die Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes von vielen Demonstranten trotz mehrfachen Aufrufs der Polizei missachtet wurde. Hierbei kam es vereinzelt auch zu Angriffen auf die Polizeikräfte. Die Polizei und Einheiten der Bundespolizei setzten aber stark auf Deeskalation und lösten die Versammlung auf. Im Vorfeld waren mehrere angekündigte Versammlungen verboten worden.

Diese Regelungen könnten ab Montag bundesweit gelten:

  • Ausgangsbeschränkungen

Im Zeitraum von 22 Uhr bis 5 Uhr darf man seine Wohnung bzw. sein Grundstück nicht mehr verlassen. Ausnahmen regeln nur Notfälle, die Berufsausübung sowie die Betreuung und Pflege von Angehörigen. Auch die Versorgung von Tieren sowie andere gewichtige Gründe stellen eine Ausnahme dar. Diese müsste aber im Falle einer Polizeikontrolle klar nachgewiesen werden. Spaziergänge und das Joggen ist bis Mitternacht erlaubt, wenn es von einer Einzelperson betrieben wird.

  • Private Kontakte

Es sind Treffen nur mit einem Haushalt und einer weiteren Person erlaubt. Ausgenommen hiervon sind Kinder bis 14 Jahren. Die Einschränkung gilt nicht für Zusammenkünfte von Lebens- oder Ehepartnern sowie zur Wahrnehmung des Umgangs- und Sorgerechts. Zu Trauerfeiern sollen bis zu 30 Personen zusammenkommen dürfen.

  • Läden

Für das Einkaufen jenseits des Lebensmittel-, Drogerie-, Buch- und Blumenhandel sowie anderer Bereiche gilt: Geschäfte können ihre Kunden nur einlassen, wenn diese einen negativen Corona-Test vorlegen können. Außerdem müssen sie einen Termin gebucht haben. Sollte der Inzidenzwert über der Grenze von 150 liegen, wäre nur noch das Abholen der vorbestellten Ware (Click & Collect) möglich.

  • Schulen

Sollte der 7-Tage-Inzidenzwert an drei aufeinander folgenden Tagen über einer Marke von 165 liegen, wird ab dem übernächsten Tag die Teilnahme am Präsenzunterricht verboten. Für Abschlussklassen und den Bereich der Förderschulen sind Ausnahmen möglich.

Niedersachsen plant Impfung von Feuerwehrleuten ab Mai – Impfen von Feuerwehrleuten

Niedersachsen plant Impfung von Feuerwehrleuten ab Mai

20. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Ab Mai sollen in Niedersachsen alle aktiven Feuerwehrleute sowie die hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe nach SGB VIII in den Impfzentren geimpft werden können. Dies haben die Niedersächsische Ministerin für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Daniela Behrens, und der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, vereinbart.

Ministerin Behrens erklärt dazu: „Die Impfkampagne hat in den vergangenen Wochen weiter an Fahrt aufgenommen. Ein großer Teil der Niedersächsinnen und Niedersachsen, die aufgrund ihres Alters oder ihrer Vorerkrankungen besonders gefährdet sind, konnten bereits geimpft werden oder stehen auf der Warteliste für einen nahen Impftermin. Die Impfstofflieferungen für die Impfzentren erhöhen sich nach den Ankündigungen des Bundes leicht, sodass wir im nächsten Monat mit mindestens rund 930.000 Dosen rechnen. Hinzu kommen Lieferungen an die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Höhe von mindestens rund 600.000 Dosen. Vor diesem Hintergrund können wir die Terminvergabe in unseren Impfzentren ab Mai sukzessive für weitere Berufs- und Personengruppen öffnen. Dazu gehören neben den Lehrerinnen und Lehrern aller Schulformen auch die Feuerwehrleute und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe.“

Minister Pistorius: „Die 130.000 Feuerwehrleute der Freiwilligen Feuerwehren und rund 3.000 Feuerwehrleute der Berufsfeuerwehren im Land Niedersachsen leisten Tag für Tag einen unverzichtbaren Beitrag zu unser aller Sicherheit. Sie engagieren sich darüber hinaus vielerorts in der Pandemiebekämpfung, etwa beim Transport von Masken an Schulen oder in den Impfzentren. Darum habe ich mich bereits sehr frühzeitig für die priorisierte Impfung auch der Feuerwehrfrauen und -männer in Niedersachsen eingesetzt.

Mit der Impfung wollen wir den Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren und den Einsatzkräften der Berufsfeuerwehren mehr Sicherheit für ihren täglichen Einsatz im Flächenland Niedersachsen bieten.“

Ministerin Behrens: „Ich habe großen Respekt für das, was die Kinder- und Jugendhilfe für Kinder, Jugendliche und ihre Familien täglich leistet. Gerade in Zeiten der Pandemie stellt dieses Engagement eine besondere Herausforderung dar. Kinder und Jugendliche sind häufig die Leidtragenden dieser Pandemie. Wir müssen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter schützen, damit sie den Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche gewährleisten und auch in Pandemiezeiten Chancen und Perspektiven für jeden Einzelnen entwickeln können.“

Die Impfungen für Feuerwehrleute sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kinder- und Jugendhilfe sollen ab dem 1. Mai grundsätzlich möglich sein. Die Impfzentren können dazu Termine mit den Feuerwehren auch im Rahmen von Einsätze mobiler Impfteams vereinbaren. Der Zeitpunkt der Impfung richtet sich dabei immer nach der Verfügbarkeit des Impfstoffs und der Zahl der Personen auf der Warteliste vor Ort.

Für hauptamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kinder- und Jugendhilfe wird eine Anmeldung über das Internet unter www.impfportal-niedersachsen.de sowie die Hotline des Landes (Tel.: 0800 9988665) möglich sein. Die Impfberechtigung ist im Impfzentrum mit einer aktuellen Bescheinigung des Arbeitgebers nachzuweisen. Die Landesregierung wird die Kommunen und freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe entsprechend informieren. Die Impfzentren werden gebeten, ab Mai möglichst zügig Impfangebote für diese Gruppen bereitzustellen.

Minister Pistorius verurteilt gewalttätige Auseinandersetzungen in Visselhövede und Braunschweig scharf – Kriminalität

Minister Pistorius verurteilt gewalttätige Auseinandersetzungen in Visselhövede und Braunschweig scharf

19. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Am vergangenen Wochenende kam es in Braunschweig und Visselhövede zu zwei exzessiven gewalttätigen Auseinandersetzungen. Während in Visselhövede mehrere Personen in ihrer Wohnung von einer Vielzahl von Angreifern überfallen, zusammengeschlagen und schwer verletzt wurden, ist in Braunschweig in einem bereits länger anhaltenden Konflikt zwischen zwei Gruppen auf offener Straße eine offensichtlich scharfe Schusswaffe eingesetzt worden. Ein Projektil durchschlug die Frontscheibe einer vorbeifahrenden Straßenbahn. Nur durch Glück ist niemand verletzt worden. In beiden Fällen konnten bereits Tatverdächtige identifiziert und festgenommen werden.

Auch wenn beide Sachverhalte auf den ersten Blick unterschiedlich gelagert zu sein scheinen, so waren jeweils kriminelle Clanangehörige involviert. In Visselhövede scheint es sich um einen Racheakt gehandelt zu haben, der seinen Ursprung in einem bewaffneten Konflikt wenige Tage zuvor in der Türkei gehabt haben soll.

Der Niedersächsische Minister für Inneres und Sport, Boris Pistorius, verurteilt diese Ereignisse scharf: „Diese Dimension von Gewalt ist beachtlich. Wir haben Clankriminalität bereits seit vielen Jahren entschieden in den Fokus genommen. Wir bekämpfen sie konsequent, niedrigschwellig und ganzheitlich im Rahmen unserer Landeskonzeption. Auch wenn Niedersachsen bisher kein Hotspot ist, müssen wir weiter alles daran setzen, diesen sogenannten Clans das Leben schwer zu machen und bei Straftaten entschlossen dazwischen zu gehen. Kriminelle Clanmitglieder sind gewalttätig, treten mit überhöhtem Ehrgefühl und großer Respektlosigkeit auf, sie beachten geltende Regeln und Gesetze nicht. Darauf werden wir auch zukünftig repressiv und unmittelbar mit allem reagieren, was uns insbesondere im polizeilichen Repertoire zur Verfügung steht.“

Land öffnet ab 26. April Terminvergabe für Impfungen mit AstraZeneca für Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind, als 60 Jahre – Niedersächsisches Sozialministerium© Bernd Günther

Land öffnet ab 26. April Terminvergabe für Impfungen mit AstraZeneca für Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind, als 60 Jahre

17. April 2021/in Niedersachsen

Hannover (PM). Die Landesregierung plant, die Terminvergabe für Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca ab dem 26. April für alle Niedersächsinnen und Niedersachsen über 60 zu öffnen. Über die Internetseite www.impfportal-niedersachsen.de und bei der Impfhotline des Landes unter 0800 9988665 können sich dann alle, die älter sind als 60 Jahre, auf die Warteliste für einen Impftermin mit diesem Impfstoff setzen lassen.

„Nach dem Impfwochenende am 24. und 25. April werden wir einen Großteil der Personen, die älter sind als 70 Jahre und sich impfen lassen möchten, mindestens einmal geimpft oder mit Impfterminen versorgt haben“, erklärt dazu Gesundheitsministerin Daniela Behrens. „Gleichzeitig erwarten wir in nächster Zeit weitere Dosen des Impfstoffs von AstraZeneca. Im Sinne der möglichst schnellen Impfung großer Teile der Bevölkerung werden wir daher allen Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind als 60 Jahre, ab dem 26. April ein Impfangebot mit diesem hochwirksamen Impfstoff machen.“

In diesem Zusammenhang bittet Gesundheitsministerin Behrens alle Niedersächsinnen und Niedersachsen, die älter sind als 70, ganz herzlich darum, sich möglichst zeitnah für eine Covid-Schutzimpfung anzumelden und sich mit dem Impfstoff von AstraZeneca impfen zu lassen: „Bitte nutzen Sie die Möglichkeit für eine Schutzimpfung gegen Covid-19 so schnell wie irgend möglich.“

In der Altersgruppe der Menschen über 60 gebe es die eindeutige Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) für eine Impfung mit AstraZeneca. „Dieser Impfstoff schützt ausgesprochen wirksam vor einer Covid-Infektion und schweren Krankheitsverläufen. Das Risiko für schwere Nebenwirkungen in Folge einer Impfung ist in dieser Altersgruppe hingegen verschwindend gering. Das gilt insbesondere im Vergleich zum deutlich erhöhten Risiko einer schweren Covid-Erkrankung bei älteren Menschen“, so Behrens.

Mit der geplanten Öffnung der Terminvergabe für Impfungen mit AstraZeneca für alle Niedersächsinnen und Niedersachsen über 60 bewegt sich das Land weiter im Rahmen der von Bund und Ländern vereinbarten Impfpriorisierung. Diese stellt es den Ländern frei, die 60-69-jährigen mit diesem Impfstoff schon jetzt in ihre Impfkampagne einzubeziehen. Dadurch ist es möglich, diese ebenfalls besonders gefährdete und zahlenmäßig große Altersgruppe angesichts der dritten Pandemie-Welle schneller zu impfen.

Gesundheitsministerin Behrens: „Wir können die Priorisierung hoffentlich schon bald nach und nach aufheben, Stand heute sind wir aber noch nicht so weit. Es bleibt dabei, dass wir die besonders gefährdeten Personen vorrangig impfen müssen, solange der Impfstoff noch knapp ist.“

Mit Stand von Samstag, den 17. April, haben in Niedersachsen nach Angaben des RKI bereits mehr als 41 Prozent der über 60-jährigen Niedersächsinnen und Niedersachen mindestens eine Impfung erhalten (https://bit.ly/3aimPtY). Diese Personen gehören bisher den Gruppen der Priorisierungsstufen 1 und 2 nach der Bundesimpfverordnung an. Sie sind also 70 Jahre und älter oder aufgrund einer medizinischen oder beruflichen Indikation geimpft worden.

Corona-Verordnung und Quarantäne-Verordnung für Niedersachsen angepasst – Update CVO QVO 19042021

Corona-Verordnung und Quarantäne-Verordnung für Niedersachsen angepasst

16. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM/red). Die Landesregierung Niedersachsen hat die Corona-Verordnung angepasst. Die Verlängerung der Geltungsdauer der niedersächsischen Corona Verordnung gilt um weitere drei Wochen bis zum 9. Mai 2021. Die Änderungsverordnung ist bereits von Ministerin Behrens unterzeichnet und digital veröffentlicht worden. Sie tritt am Sonntag, 18. April 2021 in Kraft, die inhaltlichen Änderungen am Montag, den 19. April.

Nach dem für Ende nächster Woche zu erwartenden Inkrafttreten der aktuell im Bund diskutierten Änderungen des Infektionsschutzgesetzes wird die Niedersächsische Corona Verordnung erneut überarbeitet werden. Die jetzt vorgenommene Verlängerung war jedoch notwendig, weil die Verordnung andernfalls am 18. April 2021 ausgelaufen wäre.

Außerdem wurde die niedersächsische QuarantäneVerordnung geändert.

Die heutigen Verordnungsänderungen enthalten nur einige wenige neue inhaltliche Regelungen. Diese betreffen insbesondere die Gleichbehandlung von Personen mit einer seit mindestens 15 Tagen vollständig abgeschlossenen Schutzimpfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff mit negativ getesteten Personen.

Im Folgenden einige Erläuterungen zu den Änderungen:

Das Robert-Koch-Institut hat in der vergangenen Woche nach Auswertung des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstands festgestellt, dass nach gegenwärtigem Kenntnisstand das Risiko einer Virusübertragung durch Personen, die vollständig geimpft wurden, spätestens ab dem 15. Tag nach Gabe der zweiten Impfdosis geringer ist als bei Vorliegen eines negativen Antigen-Schnelltests bei symptomlosen infizierten Personen.

  • 5 Absatz 2 der CoronaVerordnung sieht deshalb zukünftig vor, dass eine Pflicht zur Testung entfällt, wenn eine Person eine seit mindestens 15 Tagen vollständig abgeschlossene Schutzimpfung gegen das Corona-Virus SARS-CoV-2 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff hat. Der Nachweis dieser Schutzimpfung ist in einen Impfausweis oder einer Impfbescheinigung zu dokumentieren.

Zu dieser Neuregelung in § 5 Absatz 2 gibt es dann diverse Folgeregelungen an den Stellen, an denen in der CoronaVerordnung eine negative Testung vorgeschrieben wird.

Für den Schulbereich werden in § 13 Absatz 4 Satz 4 Ausnahmen von dem Verbot, ein Schulgelände ohne eine Testung zu betreten, vorgesehen:

  • Nach Nummer 1 gilt das Zutrittsverbot nicht, wenn unmittelbar nach Betreten des Schulgeländes ein Test durchgeführt wird, der ein negatives Ergebnis aufweist.
  • Ohne einen Test dürfen nach Nummer 2 Schülerinnen und Schüler für die Teilnahme an schriftlichen Arbeiten und Abschlussprüfungen das Schulgelände betreten.
  • Nach Nummer 3 dürfen Personen aus einem unabweisbaren Grund das Schulgelände ohne Test betreten, z. B. weil ihr beruflicher Einsatzort das Schulgelände ist (Stadtreinigung, Lieferdienste); Voraussetzung ist jedoch, dass die betreffenden Personen voraussichtlich keinen Kontakt zu Schülerinnen, Schülern und Lehrkräften haben.
  • Nummer 4 knüpft an § 5 a Abs. 2 an und regelt eine Ausnahme für nachweislich gegen das das Corona-Virus SARS-CoV-2 geimpfte Personen.
  • 14 regelt Besuchsrechte und Neuaufnahmen in Heimen, unterstützenden Wohnformen, und IntensivpflegeWohngemeinschaften; Betreten von Heimen durch Dritte; Testungen von Beschäftigten; Einrichtungen der Tagespflege. In diesen Einrichtungen hat inzwischen die ganz überwiegende Anzahl der Bewohnerinnen und Bewohner inzwischen eine zweite Impfung erhalten.

In Verbindung mit der weiterhin bestehenden Testverpflichtung für nicht geimpfte Beschäftigte wird nach den Neuregelungen in § 14 Absatz 2 Sätze 6 und 7 von der Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Maske oder einer Maske mit gleichwertigem Schutzniveau für vollständig geimpfte Beschäftigte abgesehen. Es genügt die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Maske. Das Tragen nur einer medizinischen Maske stellt vor dem Hintergrund der häufig auch körperlich anspruchsvollen Tätigkeit in der Pflege eine erhebliche Erleichterung für die Pflegenden dar.

Für nicht geimpfte Personen, die in den in § 14 geregelten Einrichtungen körpernahe Dienstleistungen erbringen, ist das Tragen einer Maske des Schutzniveaus FFP2 oder vergleichbar aus Gründen des Infektionsschutzes auch zukünftig erforderlich. Bei bereits vollständig geimpften ErbringerInnen körpernaher Dienstleistungen, reicht es, wenn sie körpernahen Kontakt lediglich eine medizinische Maske tragen.

Auch Besuchende und Dritte, die eine Einrichtung im Sinne des § 14 der CoronaVerordnung betreten wollen, können dies ohne vorherige Testung tun, wenn sie bereits seit 14 Tagen vollständig geimpft sind. Für nicht geimpfte Besuchende und Dritte bleibt die Testverpflichtung in Abhängigkeit von dem Inzidenzwert zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Beschäftigten bestehen.

Die QuarantäneVerordnung wird dahingehend geändert, dass aus Risiko- und Hochinzidenzgebieten einreisende Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen, ebenso behandelt werden wie Personen, die über ein tagesaktuelles negatives Testergebnis (Antigen- oder PCR-Test) verfügen. Diese Personen können künftig zudem von individuellen Schutzmaßnahmen wie Quarantänemaßnahmen ausgenommen werden, solange sie keine Symptomatik aufweisen. Grund ist, dass in beiden Fällen – negativ getestet oder vollständig geimpft – von einem deutlich reduzierten Ansteckungsrisiko auszugehen ist.

Bei Einreise aus Virusvariantengebieten dagegen bleibt es für die ausnahmsweise noch erlaubte Einreise bei der Notwendigkeit einer Quarantäne, da bestimmte Virusvarianten zu einer geringeren Wirkung des Impfschutzes führen könnten.

Unbedingt beachtet werden sollte aber, dass die Impfung oder der tagesaktuelle Test zwar eine zusätzliche, aber keine hundertprozentige Sicherheit geben. Regeln wie Abstand, Hygiene und das Tragen medizinischer Schutzmasken gelten folglich auch für geimpfte wie negativ getestete Personen weiter.

Eine Lesefassung der ab dem 18. April in Kraft tretenden Corona-Verordnung und die geänderte Quarantäneverordnung könne Sie hier schon im Vorfeld einsehen (der aktuell gültige Stand befindet sich immer auf der Seite www.niedersachsen.de):

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Impftermin und Wartelistenplatz können ab sofort online storniert werden – Impftermine stornieren

Impftermin und Wartelistenplatz können ab sofort online storniert werden

15. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Ab sofort können impfberechtigte Personen ihren Impftermin oder ihren Wartelistenplatz im Impfportal auf www.impfportal-niedersachsen.de online absagen. Die Stornierung über die Telefon-Hotline 0800 99 88 665 ist weiterhin möglich.

Wer beispielsweise auf der Warteliste steht, jedoch bereits von seiner Hausarztpraxis einen Impftermin bekommen hat, wird darum gebeten, seinen Termin abzusagen. So können Impftermine in den Impfzentren für andere berechtige Personen freigegeben werden, die schneller geimpft werden können.

Im Impfportal ist hierfür die Funktion „Termin/Wartelistenplatz stornieren“ hinzugefügt worden. Wer seinen Termin stornieren möchte, muss zunächst seine Telefonnummer angeben und erhält im Anschluss einen Code. Dieser Code ist zusammen mit dem Geburtsdatum für die sich anschließende Stornierung einzugeben.

Impfangebote für Beschäftigte aller Schulformen ab Mai – Lehrer impfen

Impfangebote für Beschäftigte aller Schulformen ab Mai

15. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). In Niedersachsen soll ab Mai auch das Personal an weiterführenden und berufsbildenden Schulen ein Impfangebot für eine COVID-19-Schutzimpfung erhalten, wie Gesundheitsministerin Daniela Behrens und Kultusminister Grant Hendrik Tonne heute mitgeteilt haben. Bisher waren die Impfmöglichkeiten auf das Personal an Grund- und Förderschulen beschränkt.

„Die Impfkampagne in Niedersachsen läuft jetzt so gut, dass ich fest davon ausgehe, dass wir uns im Verlauf des Mai von den Priorisierungsgruppen nach und nach lösen können. Mit den Impfungen im Grund- und Förderschulbereich haben wir eine gute Basis geschaffen, damit Unterrichtende und an Schulen Beschäftigte gut geschützt ihrem wichtigen Bildungsauftrag nachkommen können. Ab Mai werden wir dieses Angebot auf alle anderen Schulformen ausweiten“, so Gesundheitsministerin Daniela Behrens.

Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne kommentiert dazu: „Wir müssen jede Möglichkeit nutzen, Schule im Umfeld des Corona-Virus noch sicherer als bisher zu machen, und so möglichst allen Schülerinnen und Schülern Präsenzunterricht ermöglichen. Dazu gehört auch der Schutz der Lehrkräfte und weiteren Beschäftigten bei ihrer Tätigkeit in der Schule. Mit der Ausweitung der Impfungen kommen wir auch hier wieder einen Schritt weiter. Damit setzen wir zudem ein klares Signal für pragmatische Lösungen. Die Impfverordnung von Bundesgesundheitsminister Spahn bietet einen kleinen Spielraum, den wir jetzt nutzen, um die überfällige Impfmöglichkeit auf alle Schulformen zu erweitern.“

Impfzentren und Schulen können damit ab 1. Mai Termine ausmachen für impfwillige Lehrkräfte und weitere an Schule tätige Personen wie Sekretariatskräfte oder Hauswarte, Schulbegleitungen, Integrations- oder Teilhabeassistenz, Studierende oder Praktikanten. Die Landesregierung wird die Kommunen und Schulen entsprechend informieren. Die Impfzentren werden gebeten, ab Mai möglichst zügig die Impfangebote für diese Zielgruppe bereitzustellen, damit für möglichst viele Schülerinnen und Schüler Präsenzangebote in der Schule gemacht werden können.

Umgesetzt wird die Impfaktion von den Kommunen und Impfzentren vor Ort und ihren mobilen Impfteams. Sie kontaktieren über die Schulen die potenziellen Impflinge für einen entsprechenden Termin.

Das Angebot richtet sich an etwa 52.000 Lehrkräfte an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und 15.500 Lehrkräfte an den berufsbildenden Schulen im Land. Hinzu kommen weitere Beschäftigte im Schulbereich.

Seit Anfang März können sich bereits Beschäftigte an den Grund- und Förderschulen sowie das Kita-Personal in Niedersachsen zum Schutz vor einer Covid-19-Infektion impfen lassen. An den Grundschulen sind inzwischen etwa 30.000 und damit etwa ein Drittel der Lehrkräfte erstmals geimpft. Die Aufnahme des Schul- und Kita-Personals in der höheren Impfpriorität war auf Initiative Niedersachsens in der Gesundheits- und Kultusministerkonferenz zurückgegangen. Damit wird der Bildungsanspruch der Kinder und Jugendlichen gesichert.

Auftaktsitzung des „Impfpaktes für Niedersachsen“ – Impfen Symbol© Bernd Günther

Auftaktsitzung des „Impfpaktes für Niedersachsen“

14. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Gesundheitsministerin Daniela Behrens hat am Mittwoch zur digitalen Auftaktsitzung des „Impfpaktes für Niedersachsen“ eingeladen. Der Einladung folgten Vertreterinnen und Vertreter aller Akteurinnen und Akteure, die an der niedersächsischen Impfkampagne maßgeblich mitwirken. Dazu gehören neben den Kommunen die Ärztinnen und Ärzte, aber auch Vertreterinnen und Vertreter der Krankenkassen, der Gewerkschaften und Unternehmen, der Apotheken, der Krankenhäuser und des Katastrophenschutzes. Themen der Sitzung waren unter anderem Berichte aus den Impfzenten und Praxen sowie die Erfahrungen der Kommunen vor Ort.

Gesundheitsministerin Daniela Behrens erklärt: „Die pandemische Lage ist nach wie vor herausfordernd, auch in Niedersachsen. Die Impfungen gegen das Virus sind der Weg aus der Pandemie. Es gilt daher, mit vereinten Kräften dafür zu sorgen, dass die Impfkampagne vorangebracht und noch weiter beschleunigt wird.“

Die Impfkampagne habe in den letzten Wochen bereits deutlich an Fahrt aufgenommen. Mehr als 16 Prozent der Niedersächsinnen und Niedersachsen sind mindestens einmal geimpft, 6 Prozent sind durch zwei Impfungen bereits vollständig geschützt. Durch die Einbeziehung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte seit der vergangenen Woche gebe es eine weitere große Dynamik, so Behrens.

Die Ministerin betont die Wichtigkeit, die der Impfpakt für den Impffortschritt hat: „Unsere Impfkampagne wird umso erfolgreicher sein, je besser alle Beteiligten –  die Kommunen, die Ärztinnen und Ärzte, die Akteurinnen und Akteure in der Gesundheitswirtschaft, die Hilfsorganisationen, die Verbände, die Sozialpartner und das Land – an einem Strang ziehen.“

Stand jetzt werden in Niedersachsen etwa 216.000 Dosen Impfstoff pro Woche allein in den Impfzentren verimpft. Angepeilt wird in den nächsten Wochen eine Quote von etwa 35.000 Impfungen pro Tag. In den vergangenen 3 Monaten waren es insgesamt knapp 1,8 Millionen Impfungen für rund 1,3 Millionen Niedersächsinnen und Niedersachsen.

„Um insbesondere mit dem Impfstoff von AstraZeneca noch mehr Menschen als bisher zu erreichen und den Schutz für die besonders gefährdeten Personen in Niedersachsen weiter zu erhöhen, haben wir beschlossen, dass die Impfzentren am 24. und 25. April ein landesweites Impfwochenende einplanen werden, an dem bis zu 70.000 Impfungen durchgeführt werden sollen“, kündigt Gesundheitsministerin Behrens an.

An diesen beiden Tagen sollen in allen Impfzentren vordringlich Personen geimpft werden, die derzeit noch auf der Warteliste für eine Impfung stehen und älter sind als 70 Jahre. „Gerade in dieser Altersgruppe ist die Gefahr einer schweren Erkrankung besonders hoch und es besteht für diese Menschen die klare Empfehlung, sich mit dem hochwirksamen Impfstoff von AstraZeneca impfen zu lassen. Ich appelliere deshalb an alle, die ein entsprechendes Impfangebot erhalten, dieses auch wahrzunehmen“, so Behrens.

Die Impfzentren werden die entsprechenden Termine in den nächsten Tagen in das Terminbuchungssystem des Landes eintragen, damit die Bürgerinnen und Bürger so schnell wie möglich über ihren Impftermin am 24. oder 25. April informiert werden können.

Weitere Schwerpunkte der Konferenz waren die Erfahrungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte seit dem Start der Impfungen in den Praxen und die Perspektive für Impfungen in den Betrieben. „Wir waren uns einig, dass wir zum Erfolg der Impfkampagne drei Säulen brauchen: Die Impfungen in den Praxen, in den Impfzentren, aber mittelfristig auch in den Betrieben. Der Bund hat den Start der Impfungen durch die Betriebsärztinnen und -ärzte zuletzt für Anfang Juni angekündigt und wir bereiten uns in Niedersachsen schon jetzt so gut es geht darauf vor“, so Behrens.

Grundsätzlich gebe es bei der Impfkampagne immer wieder die Notwendigkeit, kurzfristige Anpassungen der Strategie vorzunehmen, so die Ministerin: „Wie gestern durch die Gesundheitsministerinnenkonferenz beschlossen, werden wir auch in Niedersachsen zukünftig bei Personen, die jünger sind als 60 und die beim ersten Mal mit AstraZeneca geimpft wurden, zukünftig einen mRNA-Impfstoff für die Zweitimpfung verwenden. Der mögliche Zeitpunkt des Starts der Impfungen mit dem Vakzin von Johnson & Johnson ist dagegen heute noch ungewiss. Auch vor dem Hintergrund dieser vielschichtigen organisatorischen Herausforderungen bedanke ich mich bei allen Akteurinnen und Akteuren, die heute dabei waren und insbesondere bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, die die Impfzentren betreiben, für ihren großen Einsatz für die Impfkampagne.“

Die mittelfristige Perspektive sei positiv, so Behrens: „Wir erwarten in den nächsten Wochen und Monaten deutlich mehr Impfstoff, sodass die Impfzentren weiter ihren wichtigen Teil zur Impfkampagne beitragen können. Der Anteil des Impfstoffes in den Praxen und später auch bei den Betriebsärztinnen und-ärzten wird sukzessive zunehmen. Darauf bereiten wir uns alle gemeinsam vor und werden auch weiterhin in einem engen Austausch bleiben. Je besser wir mit dem Impfen vorankommen, desto schneller bekommen wir die Pandemie unter Kontrolle.“

Regelungen für Kitas und Schulen nach den Osterferien – Kita Lockdown

Regelungen für Kitas und Schulen nach den Osterferien

9. April 2021/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Auch nach den Osterferien werden die gültigen Regelungen für Öffnungs- und Schließungsszenarien von Kitas und Schulen fortgeschrieben. Neu hinzu kommt die Testpflicht im Schulbereich mittels Laien-Selbsttests zu Hause.  Zudem werden die Testmöglichkeiten für das Personal im Bereich der frühkindlichen Bildung von einem Test auf zwei Selbsttests erweitert werden. 

 

I.              Öffnungs- und Schließungsszenarien nach Inzidenzlage:

Wie bisher gelten folgende Regelungen:

  • Liegt der Inzidenzwert vor Ort (Landkreis/kreisfreie Stadt/Region Hannover) mindestens drei Tage durchgängig unter 100 Neuinfektionen im Sieben-Tages-Verlauf und ist die Unterschreitung nach Einschätzung der örtlichen Behörden von Dauer, sollen alle Schulen Wechselunterricht nach Szenario B anbieten, die Kindertageseinrichtungen werden im eingeschränkten Regelbetrieb („Kita-Szenario B“) betrieben.
  • Liegt der Inzidenzwert vor Ort (Landkreis/kreisfreie Stadt/Region Hannover) mindestens drei Tage durchgängig über 100 Neuinfektionen im Sieben-Tages-Verlauf und ist diese Überschreitung nach Einschätzung der örtlichen Behörden von Dauer, können diese Öffnungen nicht stattfinden bzw. müssen zurückgenommen werden. Dann können ausschließlich der Primarbereich, die Förderschulen Geistige Entwicklung sowie die Abschlussklassen im Wechselunterricht („Szenario B“) bleiben. Die Kitas können dann eine Notbetreuung im Umfang von bis zu rd. 50 Prozent der Normalauslastung anbieten.
  • Unabhängig von der Inzidenz können Angebote der Kindertagespflege stattfinden, da hier regelhaft sehr kleine Gruppen gebildet werden, die Großtagespflege wird weiterhin an den Regelungen für Kindertageseinrichtungen entsprechend ausgerichtet.
  • Diese Änderungen in den Bereichen Schule und Kita werden von den zuständigen Behörden vor Ort in Form einer Allgemeinverfügung kommuniziert und umgesetzt. Es bleibt bei entsprechend schlechter Inzidenzlage den Kommunen vorbehalten, schärfere Maßnahmen als die in der Verordnung festgelegten auszusprechen. Kita- und Schulschließungen sollen hierbei aber erst als letzte Instrumente eingesetzt werden, zuvor sind andere Schritte einzuleiten, um das Infektionsgeschehen einzudämmen. Der Schulbesuch für die Teilnahme an Abschluss- oder Abiturprüfungen darf allerdings nicht untersagt werden.

II.            Verpflichtende Testungen zu Hause (Schulbereich):

  • Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte, pädagogische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie weitere Schulbeschäftigte, die regelmäßig zu Unterrichtszeiten in der Schule anwesend sind, wie Verwaltungs- und Haustechnikpersonal, müssen sich zweimal pro Präsenzwoche selbst zu Hause auf das Coronavirus SARS-CoV-2 testen. Die Testungen sollten über die Woche verteilt stattfinden, z.B. montags und mittwochs oder dienstags und donnerstags. Die Schulen legen eigenverantwortlich die jeweiligen Testtage fest, es können auch unterschiedliche Testtage innerhalb einer Schule angesetzt werden. Die Testpflicht gilt auch für Prüflinge.
  • Nur bei einem negativen Testergebnis ist die Teilnahme am Präsenzbetrieb und an Abschluss- und Abiturprüfungen möglich. Die Eltern beziehungsweise Erziehungsberechtigten sowie die volljährigen Schülerinnen und Schüler haben die Negativtestung gegenüber der Schule zu bestätigen, das negative Testergebnis muss im Zweifel vorgelegt werden. Im Ausnahmefall kann der Test in der Schule nachgeholt werden. Für diese Nachholtests schaffen die Schulen den organisatorischen Rahmen. Die Schülerinnen und Schüler, die keine Selbsttestung vornehmen bzw. kein negatives Ergebnis vorweisen können, müssen die Lernzeit im Distanzlernen verbringen und werden mit Lernaufgaben versorgt.
  • Bei einem positiven Testergebnis bleiben die Betroffenen zu Hause, informieren die Schule und nehmen Kontakt zu einem Arzt auf, um einen PCR-Test zu veranlassen. Die Schule informiert das Gesundheitsamt. Bei einem Positivtest in der Schule muss die Schülerin oder der Schüler unverzüglich nach Hause fahren oder abgeholt werden. Auch dann muss ein PCR-Test durchgeführt werden.
  • Den Schülerinnen und Schülern werden von der Schule wöchentlich für die Folgewoche jeweils zwei kostenlose Testkits für die Selbsttestung zu Hause ausgehändigt. Am kommenden Montag, dem 12.04.2021, können die Schulen einen reinen „Abholtag“ durchführen. Zudem ist möglich, dass der erste Test in der Schule gemacht und der zweite dann mit nach Hause genommen wird.
  • Pro Schulwoche werden bis zu 3,2 Millionen Testkits an die Schulen in unterschiedlichen Margen ausgeliefert. Der Zustellungsvorgang für die erste Schulwoche nach den Osterferien (15. Kalenderwoche: 12.04.2021-16.04.2021) läuft derzeit im Hinblick auf die erste Testung, im Verlaufe der KW 15 erwarten die Schulen weitere Lieferungen für die zweite Testung und die Folgewochen. Grundlage für die Menge der Testkits pro Schule ist deren Größe (Anzahl der Schülerinnen und Schüler und des Personals).

III.      Inzidenzunabhängige Regelungen:

Präsenzpflicht aufgehoben:

In der Präsenzphase im Szenario B ist die Präsenzpflicht im Unterricht aufgehoben. Die Befreiung von der Präsenzpflicht ist an keine Voraussetzungen geknüpft und kann durch einfaches Schreiben auch per E-Mail durch die Erziehungsberechtigten oder bei Volljährigkeit durch die Schülerin oder den Schüler selbst erfolgen. Während der Befreiung von der Präsenzpflicht nehmen die Schülerinnen und Schüler am Distanzlernen bzw. am Distanzunterricht teil. Die Inanspruchnahme der Notbetreuung kommt in diesem Fall nicht mehr in Betracht.

Maskenpflicht im Szenario B:

  • Im Unterricht ist auch im Szenario B am Sitzplatz grundsätzlich in allen Jahrgängen der Sekundarbereiche I und II eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Lediglich im Primarbereich kann die Mund-Nasen-Bedeckung am Sitzplatz abgenommen werden. Ausnahmen gelten im Sportunterricht – für dessen Durchführung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen nach dem Sportkapitel im Rahmenhygieneplan gelten – sowie kurzzeitig im Sprachunterricht oder im Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung. 

Weitere Sicherheitsmaßnahmen im Szenario B:

  • „Geteilte Klassen“ in festen Gruppen mit nicht mehr als 16 Personen im Unterrichtsraum
  • Mindestabstand von 1,5 Metern
  • Regelmäßiges Stoß- oder Querlüften nach dem Prinzip 20-5-20
  • Handhygiene, Husten- und Niesregeln
  • Klarer Umgang mit Symptomen: Personen, die Fieber haben oder eindeutig krank sind, dürfen unabhängig von der Ursache die Schule nicht besuchen oder dort tätig sein.
  • Maßnahmen für vulnerable Schülerinnen und Schüler sowie Personal gelten weiterhin.

Notbetreuung in der Schule:

  • Notbetreuung wird angeboten für die Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1-6 in der Regel zwischen 08:00 Uhr und 13:00 Uhr. An Ganztagsschulen kann das Notbetreuungsangebot zeitlich erweitert werden. Für die Notbetreuung an Schulen gelten die Vorgaben des Szenarios B. Das heißt, die Gruppen dürfen die maximale Größe von 16 Personen (wie im Szenario B auch für die Lerngruppen gültig) nicht überschreiten und das Einhalten der Abstandsregeln (mindestens 1,5 Meter) sowie der Hygieneregeln muss gewährleistet sein.

IV.    Anteilige Finanzierung von Selbsttests für Kita-Beschäftigte:

Ab Montag, dem 12.04.2021, sollen auch die Testangebote für Beschäftigte im Bereich der frühkindlichen Bildung und Betreuung erweitert werden: Zwei Laien-Selbsttests pro Woche sollen hälftig von den Kita-Trägern und dem Land für das Personal in Kindertageseinrichtungen und für Kindertagespflegepersonen übernommen werden. Ein entsprechender Vorschlag für eine Förderrichtlinie ist zwischen den Träger-Verbänden und dem Land in der Abstimmung. Rückwirkender Förderzeitpunkt soll Montag, 12.04.2021, sein. Das Ende des Förderzeitraums ist vorerst auf den 31.07.2021 festgelegt.

Kultusminister Tonne kommentiert die niedersächsischen Regelungen wie folgt:

„Ich bedanke mich bei allen Kolleginnen und Kollegen in unserem gemeinsamen Geschäftsbereich für die intensive Arbeit auch in der Osterzeit. Uns allen liegt am Herzen, Bildung und Betreuung immer entsprechend der Pandemielage sicher zu halten, damit die Kinder und Jugendlichen zur Kita, in die Kindertagespflege oder in die Schule gehen können, und zugleich das Infektionsrisiko gering zu halten. Mein Dank gilt auch dem Gesundheits- sowie dem Innen- und dem Finanzministerium, mit denen wir eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten, um unserem Anspruch, den Kindern und Familien auch in der Pandemie Angebote machen zu können, gerecht zu werden.

Dabei sind wir mit den Testungen wieder einen erheblichen Schritt weitergekommen. Das ist eine sehr zielführende Ergänzung unserer Sicherheitsmaßnahmen. Die bisher wirksamen Konzepte werden dadurch nicht entfallen. Die Tests kommen noch hinzu, ohne etwas zu ersetzen. Es gibt damit ein Mehr an Sicherheit.

Hier wird mit Hochdruck daran gearbeitet, dass ausreichend Testkits bestellt werden, ankommende Testkits umgehend an die Schulen verteilt werden und auch schnellstmöglich zugestellt werden. Entsprechende Umschlagskapazitäten wurden und werden ausgebaut. Ich gehe davon aus, dass sich dieses neue Verfahren in den nächsten Wochen einspielen wird, bitte aber auch um Verständnis, dass die Bestellung, Lieferung und Versendung von über 2 Mio. Testkits wöchentlich für alle Beteiligten eine große Herausforderung darstellt. Genauso wie bei der Lieferung von Masken und Impfstoffen sind wir auch bei den Testkits auf regelmäßige und ausreichende Lieferung der bestellten Mengen angewiesen.

Die Kombination aus inzidenzbasierten Öffnungen, Testen und hohen Hygienestandards erscheint in der aktuellen Lage sehr angemessen. Daher ist Stand heute kein weiterer Änderungsbedarf erkennbar. Ich werbe dafür, diesen Weg vorerst weiter zu beschreiten und damit auf Verlässlichkeit zu setzen.

Der Unwägbarkeiten des Infektionsgeschehens bin ich mir dabei sehr bewusst. Wenn zusätzliche gesamtgesellschaftliche Maßnahmen als notwendig erachtet werden, um das Infektionsgeschehen insgesamt weiter einzudämmen, sollte allerdings nicht zuerst an mehr Einschränkungen bei Kitas und Schulen gedacht werden. Die Kinder und Jugendlichen leisten bereits während der gesamten Pandemie, zuletzt seit der Vorweihnachtszeit, einen erheblichen Beitrag zur Kontaktreduzierung. Deren „Homeoffice-Quote“ dürfte weitaus höher als diejenige der Erwachsenen sein. Daher müssen nunmehr auch andere Bereiche in den Fokus rücken.“

Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Celle "voraussichtlich rechtmäßig" – Celle

Ausgangsbeschränkungen im Landkreis Celle „voraussichtlich rechtmäßig“

7. April 2021/in Niedersachsen

CELLE (PM). Das Verwaltungsgericht Lüneburg hat gestern die Allgemeinverfügung des Landkreises Celle von Montag, 29. März, und die darin angeordneten Ausgangsbeschränkungen, die noch bis zum 13. April gelten, als „voraussichtlich rechtmäßig“ eingestuft und einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes abgelehnt.

Die angeordneten Ausgangsbeschränkungen sind nach Meinung des Verwaltungsgerichtes Lüneburg verhältnismäßig: Die Wirksamkeit von Ausgangsbeschränkungen werde durch mehrere Studien belegt. Der Landkreis habe sich dabei auf die Kommunen beschränkt, in denen sich das Infektionsgeschehen besonders hoch darstelle, nämlich die Städte Celle und Bergen, die Gemeinde Wietze und die Samtgemeinde Flotwedel.

Die Ausgangsbeschränkungen seien zur Verhinderung der Verbreitung der Corona-Pandemie erforderlich. Ohne sie sei eine wirksame Eindämmung des SARS-CoV-2-Virus erheblich gefährdet. Es gebe im Landkreis Celle deutliche Hinweise darauf, dass sich die meisten Personen im privaten Bereich und insbesondere auf Familienfeiern, Partys und Nachbarschaftstreffen ansteckten. Der Landkreis Celle habe zuvor umfangreiche anderweitige Maßnahmen getroffen, trotzdem habe sich das Infektionsgeschehen aber wesentlich verschlechtert.

Es sei auch kein gleich wirksames und weniger belastendes (milderes) Mittel erkennbar. Insbesondere die vom Antragsteller geforderten Betretungsverbote für bestimmte öffentliche Plätze oder Ausgangsbeschränkungen am Tage seien im Landkreis Celle nicht zielführend, da vor allem private Zusammenkünfte in den Abendstunden und abendlicher Alkoholkonsum dazu führten, dass die nötigen Abstands- und Hygieneregeln nicht eingehalten würden.

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Wetterwarnung des Deutschen Wetterdienstes
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Amtliche WARNUNG vor WINDBÖEN

Ereignis: WINDBÖEN
Warnstufe: DWD Stufe 2 – markante Wetterwarnung
Betroffenes Gebiet: Region Hannover
Zeitraum: 23.10.2026 12:00–24.10.2026 04:00 Uhr
Es treten Windböen mit Geschwindigkeiten bis 60 km/h (17 m/s, 33 kn, Bft 7) aus südwestlicher Richtung auf. In Schauernähe sowie in exponierten Lagen muss mit Sturmböen um 70 km/h (20 m/s, 38 kn, Bft 8) gerechnet werden.
Betroffene Gebiete im Detail:
Handlungsempfehlung:
Hinweis auf: umherfliegende leichte Gegenstände. Handlungsempfehlungen: lose Gegenstände sichern; z.B. Zelte und Abdeckungen befestigen
Herausgeber: Deutscher Wetterdienst
Quelle/Übertragungsweg: DWD-Warn-App-Datenfeed
Stand: 23.10.2026 18:54 Uhr
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