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Wichtige Nachrichten aus Niedersachsen: Landespolitik, Behörden, Wirtschaft und gesellschaftliche Entwicklungen. Alle landesweiten Themen auf einen Blick.

Nordhorner Frauenhaus mit Mitteln des Sozialministeriums barrierefrei umgebaut – Frauenhaus

Nordhorner Frauenhaus mit Mitteln des Sozialministeriums barrierefrei umgebaut

5. September 2020/in Niedersachsen

NORDHORN (PM). Dr. Carola Reimann, die niedersächsische Gesundheits- und Gleichstellungsministerin, hat sich am heutigen Freitag vor Ort in Nordhorn einen Eindruck der Arbeit im Frauenhaus verschafft.

„Ich freue mich hier vor Ort zu sein und direkt einen Eindruck Ihrer wertvollen Arbeit für die Frauen zu erhalten und gleichzeitig die seitens des Landes finanzierten barrierereduzierenden Umbaumaßnahmen anschauen zu können“, betont die Ministerin.

Das Frauen- und Kinderschutzhaus Nordhorn wurde 1986 gegründet und befindet sich in Trägerschaft des SKF e.V. Nordhorn. Es bietet 8 Frauen mit ihren Kindern Platz. Von November 2018 bis Sommer 2019 wurden barrierereduzierende Umbaumaßnahmen durchgeführt, es entstanden 5 barrierefreie Bäder (ebenerdige Duschen, unterfahrbare Waschbecken, erhöhte WC`s), visuelle Klingel für Frauen mit Gehörbeeinträchtigung, Video-Türsprechanlage, neues Schließsystem mit Chip, Verbreiterung der Eingangstür einschließlich automatischem Türöffner; vom niedersächsischen Gleichstellungsministerium mit 125.512,07 € gefördert.

“Es ist wichtig, dass das Thema Gewalt gegen Frauen und Kinder mehr Aufmerksamkeit bekommt“, so Dr. Carola Reimann. Oftmals ist die Zuflucht in ein Frauenhaus die einzige Chance für die Betroffenen, einer akuten Bedrohung im eigenen Zuhause zu entkommen. Ein Frauenhaus bietet einen Schutzraum für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder. Hier können sie zur Ruhe kommen, erhalten Beratung und Hilfe in der Krisensituation sowie für einen Neuanfang.

„Das ist für viele Frauen unschätzbar wichtig“, so die Gleichstellungsministerin. „Und sie ermöglichen den Frauen oftmals den ersten Schritt in ein selbstbestimmtes Leben – unabhängig von eigenem Einkommen, Alter, Kultur oder Herkunft“.

Niedersachsen verfügt über 43 Frauenhäuser mit rund 400 Frauen- und 600 Kinderplätzen. Das Land unterstützt die Frauenhäuser mit 5,4 Millionen Euro jährlich.

„Es ist aber nach wie vor notwendig, dass wir über die Ursachen der Gewalt in unserer Gesellschaft – Sexismus und die meist männliche Unterdrückung und Machtausübung – sprechen und sie bekämpfen“, betont die Ministerin.

Celler Tanzschule Body Talk bei der UDO World Street Dance Championships 2020 – Teilnehmer UDO 2020

Celler Tanzschule Body Talk bei der UDO World Street Dance Championships 2020

31. August 2020/in Niedersachsen

CELLE. Dieses Jahr ist durch Corona alles anders. So auch bei der diesjährigen UDO World Street Dance Weltmeisterschaft. Zwei Mädchen, Ashley-Quiana Campbell und Victoria Klnowska, sowie der Nachwuchstänzer Maxim Simon hatten sich mit intensivem Training auf die Street Dance-Weltmeisterschaft vorbereitet.

Ashley-Quiana Campbell, die auch Trainerin in der Tanzschule Body Talk für HipHop und Street Dance ist, hatte 2018 sich schon einmal den Weltmeistertitel geholt. Doch dieses Mal ging es leider nicht nach Blackpool in England zu diesem großen Event. Wegen Corona musste die ganze Weltmeisterschaft dieses Jahr Online ausgetragen werden.

Celler Tanzschule Body Talk bei der UDO World Street Dance Championships 2020 – BGPress 1111

Ashley-Quiana Campbell holte sich 2018 schon einmal den Weltmeistertitel in ihrer Klasse © Bernd Günther

Hierzu hatten die Tänzerinnen und Tänzer nur ganze 35 Sekunden im Solotanz Zeit, ihr Können in einer Videoschalte vor der Jury zu zeigen. Wo sonst hunderte Zuschauer die Tänzer anfeuern, drückte dieses Jahr die Familie Campbell, allesamt begabte und erfolgreiche Tänzer mit ihren 5 Töchtern sowie dem Vater John und der Mutter Heike die Daumen hinter der Videokamera.

Der Wettkampf ging vom 26. – 30. August 2020 und wurde unter anderem über Facebook begleitet. Zum Schluss schafften es Ashley-Quiana Campbell ins U18-Finale und auch der junge Maxim Simon zog ins U12 Finale ein. Beide belegten einen guten 7. Platz in der Weltmeisterschaft. Victoria Klnowska erreichte mit ihren Leistungen das Semi Finale in der Klasse U16.

Somit haben die Tänzerinnen und Tänzer der Tanzschule Body Talk aus Celler wieder einmal bewiesen, dass sie nicht nur bei diversen Deutschen Meisterschaften auf dem Treppchen ganz oben stehen, sondern auch bei Weltmeisterschaften gleich mehrfach am Start sein können und es mit ihren Leistungen ins Final schaffen.

So wie wir die Trainerinnen und Trainer kennen, ist nach der Weltmeisterschaft vor der Weltmeisterschaft.

Niedersächsische Corona-Verordnung – Neue Regelungen zur Maskenpflicht und für Verkehrsunternehmen – Update Corona Verordnung 010920

Niedersächsische Corona-Verordnung – Neue Regelungen zur Maskenpflicht und für Verkehrsunternehmen

28. August 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Die Geltungsdauer der Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (kurz Niedersächsische CoronaVerordnung) wurde bis einschließlich 14. September 2020 verlängert. Gegen die ursprünglich geplanten weiteren Lockerungen sprechen die nach wie vor recht hohen Infektionszahlen. Inhaltlich wurde die Verordnung zunächst nur in zwei Aspekten geändert. Weitere Änderungen zur Umsetzung der gestrigen bundesweiten Einigungen werden folgen.

Grundsätzlich muss sich jede Person überall dort, wo dies die Niedersächsische CoronaVerordnung vorsieht, an die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung halten. Einige Personengruppen sind allerdings aus gesundheitlichen Gründen von dieser Pflicht ausgenommen. Diese Personen müssen dies jetzt durch ein ärztliches Attest oder eine vergleichbare amtliche Bescheinigung, wie beispielsweise einen Schwerbehindertenausweis, nachweisen. Bislang wurde eine glaubhafte Darstellung als ausreichend angesehen.

Die zweite Änderung der Verordnung verpflichtet Betreiberinnen und Betreiber von Verkehrsmitteln des Personenverkehrs dazu, ihre Fahrgäste durch Aushänge und mit Durchsagen auf die geltenden Pflichten hinzuweisen und für deren Einhaltung zu werben. Des Weiteren sollen sie innerbetrieblich sicherstellen, dass Personen ohne Mund-NasenBedeckung persönlich angesprochen, angemessen zur Einhaltung ermahnt und bei Bedarf erforderliche Gegenmaßnahmen ergriffen werden.

Bus- und Bahnpersonal haben unabhängig von den Corona-Regelungen des Landes das Recht, Fahrgäste, die sich nicht an die Corona-Regeln halten, dazu aufzufordern das Verkehrsmittel am nächsten Bahnhof zu verlassen. Die Polizei oder das Ordnungsamt kann in Amtshilfe hinzugezogen werden, beispielsweise um beim nächsten Halt ein Bußgeld zu verhängen.

Hier die Leseverfassung des Landes Niedersachsen mit Stand 28.08.2020:

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Statement von Ministerpräsident Stephan Weil zu der heutigen Videokonferenz – MP Weil 1408809

Statement von Ministerpräsident Stephan Weil zu der heutigen Videokonferenz

27. August 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Der niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil gab vor kurzem sein Statement zur Videokonferenz der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Bundesländer am heutigen Tag (27. August 2020) bekannt:

„Die Bedrohung durch das Coronavirus ist nach wie vor präsent, wenn auch in unterschiedlicher Intensität und Ausprägung. Wir müssen uns noch länger auf einen Alltag unter Corona-Bedingungen einstellen und den Schutz insbesondere für diejenigen Gruppen sicherstellen, die besonders gefährdet sind. Zugleich besteht in unserer Gesellschaft ein großes Bedürfnis nach Gemeinschaftserlebnissen, wie viele Beispiele zeigen. Von diesem Spagat war die heutige Videokonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin geprägt. Ich freue mich, dass dabei am Ende ein Einvernehmen hergestellt werden konnte.

Die Reiserückkehrer-Welle wird voraussichtlich Ende September vorüber sein. Vor diesem Hintergrund halte ich eine neue Teststrategie für aus Risikogebieten zurückkehrende Menschen für richtig. Rückkehrer sollen an den Flughäfen digital erfasst werden und sich dann in die häusliche Quarantäne begeben. Frühestens nach fünf Tagen können Tests erfolgen und die sonst 14-tägige Quarantäne vorzeitig beendet werden. Ab dieser Frist geben Tests die Sicherheit, die derzeit bei den Flughafentests noch nicht ausreichend besteht. Noch besser wäre ein Verzicht auf Reisen in Risikogebiete – hier appelliere ich an die Vernunft und an das Verantwortungsgefühl aller Niedersächsinnen und Niedersachsen. Wer aber trotz aller Warnungen in den nächsten Monaten ohne zwingenden Grund in ein Risikogebiet fährt, muss Nachteile in Kauf nehmen.

Wichtig ist es mir, dass wir genügend Testkapazitäten haben für Menschen, die in Pflegeheimen oder Krankenhäusern arbeiten, für Lehrkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher. Sehr zeitnah soll nun zwischen den Ländern ein Konzept für die gezielte Testung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen abgestimmt werden. Notwendig sind örtliche Testzentren, an denen schnell, unbürokratisch und zuverlässig sowohl Einzelpersonen als auch größere Gruppen getestet werden können.

Falls in Einzelfällen die Schließung von Schulen ganz oder teilweise notwendig wird, müssen Eltern die Möglichkeit haben, sich vorübergehend wieder um ihre Kinder zu kümmern. Gesetzlich Krankenversicherte haben in solchen Fällen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Angesichts der Corona-Pandemie kann der bestehende Anspruch in manchen Fällen nicht ausreichen. Deshalb wird der Bund gesetzlich regeln, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2020 für jeweils fünf weitere Tage (für Alleinerziehende weitere zehn Tage) gewährt wird.

Großveranstaltungen, bei denen eine Kontaktverfolgung und die Einhaltung von Hygieneregelungen nicht möglich sind, dürfen bis Ende Dezember 2020 nicht stattfinden. Das Risiko ist einfach zu hoch. Ob im Einzelfall Ausnahmen möglich sind, wird zwischen den Ländern weiter zu beraten sein.

In Bezug auf private Feiern wird es weiterhin keine bundeseinheitliche Regelung geben. Private Feiern haben nachweislich einen großen Anteil an der Verbreitung des Virus. In Niedersachsen haben wir immer schon um Zurückhaltung gebeten. Das moderate Infektionsgeschehen in unserem Land zeigt, dass in dieser Hinsicht kein Änderungsbedarf besteht.

Auch heute hat sich gezeigt: Die Niedersächsische Landesregierung ist im Vergleich zu anderen Ländern eher vorsichtig und zurückhaltend unterwegs, was etwaige Lockerungen anbelangt – zu hoch sind die Gefahren für die Menschen und für die Wirtschaft. Damit sind wir bislang gut gefahren. Meine herzliche Bitte an alle Menschen in Niedersachsen: Bleiben auch Sie bitte vorsichtig und solidarisch – nehmen Sie das Coronavirus auch weiterhin sehr ernst! Das hilft uns allen!“

Höhere Geldbußen bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung – Bussgeldkatalog 2

Höhere Geldbußen bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung

27. August 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Wer sich nicht an die vorgeschriebenen Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen hält, muss künftig mit deutlich höheren Bußgeldern als bislang rechnen. Der entsprechend aktualisierte Bußgeldkatalog ist heute in Kraft getreten.

Die Zahl der Neuinfektionen steigt in Niedersachsen, ebenso wie in weiten Teilen des Bundesgebiets, wieder an. Diese besorgniserregende Entwicklung kann nur gestoppt werden, wenn sich die gesamte Gesellschaft an die notwendigen Auflagen hält. Nach wie vor bittet die Landesregierung alle Niedersächsinnen und Niedersachsen um Einhaltung der Abstands-, Hygiene- und Mund/Nasen/Schutzregeln. Nur so können eine Rücknahme von Lockerungen verhindert und die Ressourcen des Gesundheitssystems geschont werden.

Die allermeisten Menschen halten sich an die Regeln, dafür herzlichen Dank! In den vergangenen Wochen haben Ordnungskräfte und Polizeibedienstete intensive Informations- und Aufklärungsarbeit geleitest. Es kommt aber immer mal wieder zum Fehlverhalten Einzelner, das zu Neuinfektionen und Corona-Ausbrüchen führen kann. Diese Verstöße gegen die Corona-Verordnung gilt es zu ahnden. Der neue Bußgeldkatalog bietet den niedersächsischen Kommunen eine Orientierung, wie mit Verstößen gegen die Verordnung umgegangen werden soll. Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern sind die Ordnungsämter der Kommunen zuständig  ̶  hilfsweise die Polizei.

Hier stellen wir Ihnen einige Beispiele vor:

Verstoß Bußgeld
Fehlende Mund-Nasen-Bedeckung in Bereichen, in denen sie vorgeschrieben ist 100 bis 150 Euro pro Person
Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Abstandsregelungen oder des Abstandsgebotes 100 bis 400 Euro pro Person
Zusammenkunft oder Ansammlung von mehr als 10 Personen oder zwei Hausständen im öffentlichen Bereich 150 bis 400 Euro für jede beteiligte Person
Hochzeitsfeiern, standesamtlichen Trauungen, Jubiläen, Taufen etc. mit mehr als 50 Personen 300 bis 3.000 Euro für die Veranlasserin/ den Veranlasser
Besuche von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen 150 bis 400 Euro für jede Besucherin/ jeden Besucher
Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Quarantänepflicht bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses nach Einreise aus einem Risikogebiet 500 bis 3.000 Euro für jede ein- oder rückreisende Person
Fehlende Kontaktaufnahme zur zuständigen Behörde nach der Einreise 150 bis 2.000 Euro für jede ein- oder rückreisende Person
Besuch von Messen, Kongressen, gewerblichen Ausstellungen, Spezialmärkten und ähnlichen Veranstaltungen vor dem Ablauf des 31.10.2020 150 bis 400 Euro für jede beteiligte Person
Durchführung von Messen, Kongressen, gewerblichen Ausstellungen, Spezialmärkten und ähnlichen Veranstaltungen, vor dem Ablauf des 31.10.2020 3.000 bis 20.000 Euro für die Veranstalterin/ den Veranstalter

Die genaue Höhe des Bußgeldes liegt im Ermessen der jeweiligen Ordnungskräfte.

Hier der derzeit (Stand: 29.07.2020) veröffentlicht Bußgeldkatalog:

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Sturmtief “Kirsten“ schüttelt geschwächte Bäume – Sturmschaden Bäume

Sturmtief “Kirsten“ schüttelt geschwächte Bäume

26. August 2020/in Niedersachsen

CLAUSTHAL-ZELLERFELD (PM).  Die Niedersächsischen Landesforsten warnen vor dem Betreten der Wälder. Grund ist das Sturmtief “Kirsten“, das aktuell geschwächte Bäume in Norddeutschland durchschüttelt. Autofahrer sollten Straßen durch Waldgebiete meiden und sichere Umwege wählen.

Spaziergänger in Harz, Heide und an der Küste sollten auf baumfreie Bereiche ausweichen. Die Waldbäume sind infolge der Trockenschäden weniger standfest als in normalen Jahren. Als Folge der mehrjährigen Dürre befinden sich in den Kronen von Buchen, Eichen, Eschen, Kiefern oder Lärchen mehr abgestorbenen Äste oder trockene Kronenteile, die jetzt beim Sturm herunterbrechen können. Da die Bäume noch belaubt sind, bieten sie eine größere Angriffsfläche als im Herbst oder Winter.

Forstleute erinnern Autofahrer daran, ihr Fahrzeug nicht unter Bäumen zu parken. Spaziergänger sollten die Wälder erst wieder betreten, wenn der Sturm vollständig abgezogen ist. Auch Tage nach einem Unwetter mit schweren Sturmböen können abgebrochene Äste, die noch in den Baumkronen hängen, Waldbesucher gefährden. Wanderer müssen in den kommenden Wochen damit rechnen, dass einzelne Bäume über den Wegen liegen. Eine endgültige Bilanz der Schäden in den Niedersächsischen Landesforsten wird erst nach einigen Wochen möglich sein.

 

Der Start ins Schuljahr 2020/2021 – Schuljahrstart

Der Start ins Schuljahr 2020/2021

26. August 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Für rund 848.800 Schülerinnen und Schüler an den allgemein bildenden Schulen beginnt nach den Sommerferien am (morgigen) Donnerstag wieder der Unterricht. Dazu starten viele Schulanfängerinnen und Schulanfänger in ihre schulische Laufbahn: Im 1. Schuljahrgang an Grundschulen und Förderschulen werden rund 72.500 Schülerinnen und Schüler erwartet.

Im Vorjahr wurden insgesamt 70.000 Kinder eingeschult. Auch an den berufsbildenden Schulen beginnt das neue Schuljahr, rund 250.000 Schülerinnen und Schüler werden hier erwartet.

Kultusminister Grant Hendrik Tonne: „Nach der Zwangspause durch das Aufflammen der Corona-Pandemie, dem Wechsel von Präsenz- und Heimunterricht sowie den verdienten Sommerferien dürften sich die Schülerinnen und Schüler, die Lehrkräfte und Schulleitungen, die pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und das Verwaltungspersonal auf den Schulstart freuen. Wie vor den Sommerferien geplant, nehmen die Schulen den eingeschränkten Regelbetrieb auf. Das heißt, alle Kinder und Jugendlichen nehmen an allen Wochentagen am Präsenzunterricht in ihren Klassen teil. Dabei achten wir auf die entwickelten Hygienemaßnahmen. Wir bringen Bildung und Infektionsschutz zusammen. Ich wünsche allen einen gelingenden Start. Dabei können und sollen sich die Schulen Zeit für das Ankommen der Schülerinnen und Schüler nehmen.“

Zum Start des 1. Schulhalbjahres 2020/2021 werden an den öffentlichen allgemein bildenden Schulen (ABS) in Niedersachsen knapp 2.000 (1977; Stand 25.08.2020) neue Lehrkräfte ihren Dienst aufnehmen. Damit konnten rund 90 Prozent des ausgeschriebenen Vollzeitstellenvolumens besetzt werden. An den berufsbildenden Schulen – an denen auch unterjährig Lehrkräfte eingestellt werden und nicht ausschließlich zu den Schulhalbjahren – sind 2020 bereits 321 neue Lehrkräfte eingestellt worden.

Unter den rund 2.000 neuen Lehrkräften an ABS sind auch 143 Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger, was einem Anteil von rund sieben Prozent der vorgenommenen Einstellungen entspricht. 537 neue Lehrkräfte wurden an Grundschulen, 155 an Haupt- und Realschulen, 252 an Oberschulen eingestellt, 541 an den Gymnasien, 361 an Gesamtschulen und 131 an Förderschulen. Zusätzlich zu den knapp 2.000 neuen Lehrerinnen und Lehrern sind im Umfang von rund 190 Vollzeitlehrereinheiten (VZLE) Studierende und Pensionäre bzw. Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger befristet bis zum Ende des Halbjahres eingestellt worden. Zudem konnten Lehrkräftestellen im Umfang rund 110 VZLE gewonnen werden durch entsprechende Teilzeiterhöhungen. Für weitere Einstellungen stehen rund 70 Stellen für die Programme Starke Sek I Schulen und Schule plus bereit. Darüber hinaus verfügt das Niedersächsische Kultusministerium über 100 Stellen, die weiterhin ausgeschrieben bleiben und besetzt werden können bis Dezember 2020. Stellen, die auch dann nicht besetzt wurden, gehen nicht verloren, sondern werden zum 2. Schulhalbjahr erneut ausgeschrieben.

Aus dem Dienst ausgeschieden sind rund 1.600 Lehrkräfte, so dass Niedersachsen erneut einen positiven Saldo von rund 400 Stellen erzielen wird. Im gesamten Jahr 2020 konnten über 800 Lehrkräfte mehr gewonnen werden, als ausgeschieden sind. Im noch nicht abgeschlossenen Einstellungsverfahren zum Einstellungstermin 24.08.2020 konnte an Grundschulen eine hohe Zahl an Einstellungen realisiert werden (rd. 95 %), wodurch sich die Abordnungsbedarfe an Grundschulen verringern werden. Das führt zu einem positiven Trend: Die Abordnungsstunden zwischen den Schulformen konnten im Vergleich zum 2. Schulhalbjahr 2019/2020 um rund 52 Prozent reduziert werden. Nach Stand vom 21.08.2020 werden schulformübergreifende Abordnungen im Umfang von rund 10.980 Stunden vorgenommen (rund 1.120 „Köpfe“). Das sind rund 12.060 Stunden weniger als im 2. Schulhalbjahr 2019/2020 (1.700 „Köpfe“ weniger als im 2. SHJ 19/20). Im Vergleich zum Start des letzten Schuljahres 2019/2020 sind das rund 9.370 Stunden weniger (- 1.190 „Köpfe“).

Sturmtief KIRSTEN über Nordhälfte Deutschlands – Sturm

Sturmtief KIRSTEN über Nordhälfte Deutschlands

25. August 2020/in Niedersachsen

HANNOVER (PM). Am Mittwoch zieht ein ruppiger Sturm über die Nordhälfte Deutschlands hinweg. Bei diesem ersten größeren Herbststurm könnte weniger die Windgeschwindigkeit als vielmehr die Jahreszeit zum Problem werden.

Schwere Sturmböen

Der Hochsommer verabschiedet sich mit Pauken und Trompeten. Tiefs beeinflussen das Wetter vor allem im Norden. Sie bringen teils ruppigen Wind und kühle Atlantikluft mit. Ein Tief über dem Atlantik zieht weiter Richtung Großbritannien. Zur Wochenmitte erfasst sein Sturmfeld dann voraussichtlich auch Deutschland. „Am Mittwoch zieht dann ein erster kräftiger Herbststurm über die Nordhälfte Deutschlands hinweg. Er bringt neben teils schweren Sturmböen besonders zu den Küsten hin auch ergiebigen Regen mit und es reicht kaum für 20 Grad“, berichtet Birgit Heck, Sprecherin der Unternehmenskommunikation von WetterOnline. „Nach derzeitigen Stand haben wir es in der Nordhälfte des Landes dann mit Böen zwischen 70 und 100 Kilometer pro Stunde zu tun.“

Gefahr: belaubte Bäume und trockene Fichten

Auch wenn 70 bis 100 Kilometer pro Stunde nicht nach einem sehr heftigen Sturm klingen und im Winter auch keine allzu großen Probleme mit sich bringen würden, sieht es jetzt im Sommer anders aus. „Denn die belaubten Bäume bieten dem Wind eine große Angriffsfläche und so einen großen Widerstand, damit reichen Böen mit Tempo 70 bis 90 völlig aus, um große Äste abzubrechen oder ganze Bäume umzuwehen. Aber auch die durch das Fichtensterben vielerorts vertrockneten Nadelbäume lassen sich durch die Böen leicht umblasen.“

So zieht KIRSTEN

In den Frühstunden erreicht Sturmtief KIRSTEN die südliche Nordsee. An der deutschen Nordseeküste frischt der Südwestwind stürmisch auf, auf den Inseln sind erste Sturmböen dabei. In den Morgenstunden kommt das Windfeld landeinwärts voran. Verbreitet erreicht der Wind in Böen 60 bis 70, an der Nordsee und in den Hochlagen der Eifel bis 80 Kilometer pro Stunde.

Am Vormittag erfasst das Windfeld mit Ankunft der Kaltfront die westlichen Mittelgebirge. Im Flachland werden Böen von 60 bis 70, in höheren Lagen und an der Nordsee von 70 bis 90 Kilometer pro Stunde erreicht. In den Hochlagen der Eifel, des Sauerlandes und des Harzes gibt es Spitzenböen bis Tempo 100.

Über Mittag dehnt sich der Sturm auch in die östlichen Mittelgebirge aus. Er bläst weiterhin mit Spitzenböen auf den Bergen teils sogar mit über 100 Kilometer pro Stunde. Die Gefahr von herabstürzenden Ästen ist jetzt am größten.

Im Laufe des Nachmittags dreht der Wind immer mehr auf westliche Richtungen und schwächt sich im westlichen Deutschland abseits von Schauern schon etwas ab. Nach Osten hin drohen dagegen jetzt die stärksten Böen. Örtlich sind Spitzenböen bis 100 Kilometer pro Stunde dabei. In den Abendstunden schwächt sich der Wind im Westen ab und auch in Schauern sind dort kaum noch Sturmböen dabei. Im Osten weht er dagegen immer noch mit 60 bis 80, in höheren Berglagen auch noch mit Böen um 90 Kilometer pro Stunde.

Am späten Abend schrumpft das Windfeld weiter, Windspitzen von 60 bis 80 Kilometer pro Stunde werden nun auch im Osten seltener. Hinter dem inzwischen zur südlichen Ostsee abgezogenen Tief dreht der Wind über westliche mehr und mehr auf nordwestliche Richtungen.

Donnerstag früh ist Sturm KIRSTEN vorbei. (Quelle: www.wetteronline.de)

Keine weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen bis zum 15. September in Niedersachsen – Corona Lockerungen

Keine weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen bis zum 15. September in Niedersachsen

17. August 2020/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM). Angesichts der in den letzten Tagen und Wochen gestiegenen Infektionszahlen und den derzeit nicht vollständig absehbaren Folgen des Endes der Urlaubszeit und des Schulbeginns auf das Infektionsgeschehen in Niedersachsen hat die Landesregierung beschlossen, die derzeit geltenden Regelungen der Corona-Verordnung mindestens bis Mitte September aufrecht zu erhalten.

„Wir sind vorsichtig und wir bleiben vorsichtig“, erklärt dazu Ministerpräsident Stephan Weil.

Die Verschiebung der siebten Stufe des niedersächsischen Stufenplans sei vor dem Hintergrund der derzeitigen Infektionslage der richtige Weg.

Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen könnten erst wieder in den Blick genommen werden, wenn die Folgen des Schulstarts und der Rückkehr vieler Reisenden auf das Infektionsgeschehen absehbar seien, sagt auch Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann. Es sei auch nicht auszuschließen, dass es in der Zwischenzeit punktuelle Verschärfungen der geltenden Regeln geben müsse, so Reimann. „Bisher ist die Lage in Niedersachsen stabil und gut unter Kontrolle, aber ich sorge mich vor allem über die Folgen privater Feiern und der Rückkehr der vielen Reisenden auf das Infektionsgeschehen. Deshalb appelliere ich noch einmal sehr eindringlich an die niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger, die Pandemie weiter ernst zu nehmen und sich an die Abstands-, und Hygieneregeln zu halten und Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Wir haben es alle gemeinsam in der Hand, in welche Richtung es bei den Corona-Maßnahmen geht.“

Kultus- und Gesundheitsministerium geben grünes Licht für eingeschränkten Regelbetrieb – schule

Kultus- und Gesundheitsministerium geben grünes Licht für eingeschränkten Regelbetrieb

14. August 2020/in Niedersachsen, Politik

HANNOVER (PM). Die Schulen in Niedersachsen können nach derzeitigem Stand wie geplant nach den Sommerferien im eingeschränkten Regelbetrieb starten. Das hat ein Fachaustausch zwischen dem Niedersächsischen Kultusministerium, dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie dem Niedersächsischen Landesgesundheitsamt am gestrigen Donnerstagnachmittag ergeben.

Gegenstand war die Beurteilung des aktuellen Infektionsgeschehens von Sars-CoV-2 in Niedersachsen mit Blick auf die Aufnahme des Schulbetriebes zum neuen Schuljahr 2020/2021 am 27. August. Die gemeinsame Lagebeurteilung der Schul- und Gesundheitsseite der Landesregierung schlussfolgert, dass dem eingeschränkten Regelbetrieb nichts entgegensteht. Ein entsprechendes Bestätigungsschreiben erreicht heute die Schulleitungen in Niedersachsen. Weiterhin werden das Kultusministerium, das Gesundheitsministerium und das Landesgesundheitsamt die Lage beobachten und gemeinsam beurteilen.

„Diese aktuelle Lageeinschätzung war wichtig und richtig, um den Schulleitungen und Lehrkräften weiterhin die nötige Planungssicherheit zu geben, so wie auch den Schülerinnen und Schülern und den Eltern“, sagt Gaby Willamowius, Staatssekretärin im Niedersächsischen Kultusministerium. Und weiter: „Wir alle möchten den Kindern und Jugendlichen ein Maximum an Bildung im Präsenzunterricht anbieten. Hierfür ist die Beurteilung der Lage aus der Perspektive des Infektions- und Gesundheitsschutzes zwingend geboten. Ich bedanke mich beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung für die gute Zusammenarbeit.“

Staatssekretärin Willamowius appelliert: „Wir alle müssen mithelfen, dass die Lage auch günstig bleibt. In der letzten Zeit werden zwar wieder vermehrt Neuinfektionen gemeldet, allerdings auf einem landesweit immer noch niedrigen Niveau. Wir dürfen die positive Ausgangslage aber nicht verspielen. Die Regeln zum Schutz vor der Ausbreitung des Coronavirus müssen konsequent angewandt werden:  Abstand halten, Mund-Nase-Schutz tragen, wo es vorgeschrieben ist, Hygieneregeln beachten. Reiserückkehrende aus Risikogebieten müssen sich unbedingt auf Sars-CoV-2 testen lassen. Steigende Infektionszahlen gefährden den eingeschränkten Regelbetrieb in Schule. Wir alle müssen durch unser Verhalten einen Beitrag leisten, damit unsere Schülerinnen und Schüler wieder jeden Tag zur Schule gehen können.“

Vor den Sommerferien hatte Niedersachsens Kultusminister Grant Hendrik Tonne erklärt, das kommende Schuljahr 2020/2021 auf der Basis größtmöglicher Normalität planen zu wollen. Hierfür wurde das „Szenario A: Eingeschränkter Regelbetrieb“ entwickelt und den Schulen kommuniziert. Die wichtigsten Eckpfeiler:

  • Unterricht in voller Klassenstärke
  • Verzicht auf Mindestabstand, dafür Einführung fester Lern- und Bezugsgruppen („Kohortenprinzip“)
  • Mund-Nasen-Bedeckung außerhalb von Unterrichts- und Arbeitsräumen, wenn der Mindestabstand von 1,5 m zwischen den Kohorten nicht eingehalten werden kann
  • Pflichtunterricht hat Priorität
  • Ganztagsangebote sind möglich
  • Schutz von Risikogruppen kann zu Einschränkungen führen
  • Geltung des Rahmenhygieneplans Corona Schule

Da eine Negativdynamik bei der Verbreitung von Sars-CoV-2 nicht ausgeschlossen werden kann, hat das Kultusministerium die Szenarien B („Schule im Wechselmodell“; Kombination aus Präsenzunterricht und Lernen zu Hause) und C („Quarantäne und Shutdown“; Lernen zu Hause für einzelne Personen oder Personengruppen) entwickelt.

Die Entscheidung über mögliche lokale oder regionale Maßnahmen aufgrund des sich entwickelnden Infektionsgeschehens (und damit über einen Wechsel in das Szenario B – Schule im Wechselmodell oder C) trifft das jeweilige Gesundheitsamt vor Ort. Weder die Schulleitungen noch die Schulbehörden haben hier die entsprechende Befugnis.

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