BONN (PM). Die Spezialisten und Spezialistinnen des Technischen Hilfswerks (THW) bauen unermüdlich weiter an der Brücke in Bad Neuenahr. „Wir wollen gemeinsam mit den Betroffenen eine sinnbildliche Brücke in Richtung Wiederaufbau errichten. Ich bin stolz und dankbar, dass die Einsatzkräfte vor Ort weiterhin alles geben und mit einem solchen Engagement ans Werk gehen“, berichtet THW-Präsident Gerd Friedsam über den Fortschritt der Fachgruppe Brückenbau. Seit Samstag errichtet diese die Stahlkonstruktion für eine Behelfsbrücke über die Ahr in Bad Neuenahr.
Die Experten und Expertinnen der Fachgruppe Brückenbau bauen aktuelle eine so genannte Krupp-D-Brücke auf. Dabei handelt es sich um eine Brücke, die sogar von Schwerlastverkehr befahren werden darf. Die Einsatzkräfte werden insgesamt 6.000 Schrauben verbauen. „Die Brücke ist ein echtes Schwergewicht. Im fertigen Zustand hat sie ein Gewicht von 150 Tonnen“, erklärt Friedsam. Die Arbeiten schreiten dabei gut voran. „Wir liegen bei unserem Einsatz im Zeitplan. Jeden Tag wächst die Brücke ein Stückchen mehr – am Ende wird sie eine Länge von mehr als 50 Metern haben“, führt Friedsam weiter aus. Insgesamt dauert der Aufbau der Brücke etwa eine Woche. Die Helfenden hatten im Ahrtal intensive Erkundungen durchgeführt, um auch einen langfristigen Beitrag zum Wiederaufbau der Region zu leisten.
Die Brücke in Bad Neuenahr bildet jedoch erst den Anfang. Mindestens vier weitere Brücken im Landkreis Ahrweiler sind geplant. Sie sollen zerstörte und weggeschwemmte Brücken ersetzen. Dies kommt der Bevölkerung gleich mehrfach zugute: Einerseits erhalten die Anwohnerinnen und Anwohner wieder eine Verbindung zur jeweils anderen Seite, andererseits kann so schweres Gerät, dass für die Aufräum- und Aufbauarbeiten benötigt wird, in die betroffenen Ortschaften gebracht werden. Darüber hinaus hat das THW dadurch die Möglichkeit, noch einfacher eine vorübergehende Infrastruktur einzurichten. So werden künftig unter anderem Leitungen für Kommunikation oder Strom über die Brücke geführt.
BONN (PM). Kann ich mein Haus noch gefahrlos betreten? Diese Frage stellen sich nach der Unwetterkatastrophe in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz unzählige Menschen. Antwort darauf liefern aktuell Expertinnen und Experten des Technischen Hilfswerks (THW). So genannte Baufachberaterinnen und -berater bewerten und überwachen vielerorts einsturzgefährdete Gebäude. „Unsere Baufachberaterinnen und -berater ermitteln Schäden und Statik der betroffenen Bauten. Bei Bedarf nehmen wir dann Abstütz- und Abrissarbeiten vor“, erklärt THW-Präsident Gerd Friedsam.
Nachdem in den besonders vom Hochwasser betroffenen Landkreisen Euskirchen und Ahrweiler das Wasser größtenteils zurückgegangen ist, prüfen die Baufachberaterinnen und -fachberater des THW die Statik beschädigter Strukturen. Bei Bedarf entscheiden sie über weitere Maßnahmen wie das Abstützen oder Abreißen solcher Bauten. Die Fachberaterinnen und -fachberater bringen Expertise aus dem Bereich Bau mit. Sie haben beispielsweise eine Meisterausbildung im Baugewerbe, sind Architektinnen und Architekten oder Ingenieurinnen und Ingenieure. Zum Sondieren und Sichern setzt das THW seine Einsatzstellensicherungssysteme (ESS) ein. „Mit einem Laser und Reflektoren an verschiedenen Stellen eines betroffenen Gebäudes wird jede minimale Bewegung aufgezeichnet. So kann eine mögliche Instabilität früh erkannt werden“, erklärt THW-Präsident Gerd Friedsam. Diese Technik hat sich schon unzählige Male bewährt, wie beispielsweise 2009 nach dem Einsturz des Kölner Stadtarchivs.
Das THW hält für weitere Maßnahmen wie Abstützen oder Einreißen Spezialistinnen und Spezialisten mit zusätzlicher Ausstattung vor. Bergungsgruppen sichern einsturzgefährdete Gebäude mit Einsatzgerüstsystemen und bewahren sie so vor der vollständigen Zerstörung. Wenn kein Erhalt der Gebäude möglich ist, reißen die THW-Fachgruppen Räumen mit Baggern und Radladern unsichere Häuser vollständig ab.
Als weitere Einsatzschwerpunkte in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz versorgen THW-Helferinnen und -Helfer aktuell die Bevölkerung mit Strom, (Trink-)Wasser und Wärme. Außerdem verlagern sich die Einsatzaufträge der mittelfristigen Einsatzplanung hin zum Wiederaufbau. THW-Kräfte bauen beispielsweise Behelfsbrücken und setzen Infrastruktur wieder instand. Weiterhin sind rund 3.800 THW-Kräfte aus mehr als 360 THW-Ortsverbänden im Einsatz.
Das THW ist die ehrenamtliche Einsatzorganisation des Bundes. Das Engagement der bundesweit knapp 80.000 Ehrenamtlichen, davon die Hälfte Einsatzkräfte, ist die Grundlage für die Arbeit des THW im Bevölkerungsschutz. Mit seinem Fachwissen und den vielfältigen Erfahrungen ist das THW gefragter Unterstützer für Feuerwehr, Polizei, Hilfsorganisationen und andere. Das THW wird zudem im Auftrag der Bundesregierung weltweit eingesetzt. Dazu gehören unter anderem technische und logistische Hilfeleistungen im Rahmen des Katastrophenschutzverfahrens der Europäischen Union sowie im Auftrag von UN-Organisationen.
BONN (PM). In der aktuellen Hochwasserlage unterstützt das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) alle Beteiligten auf verschiedenen Ebenen des Krisenmanagements und der Lagebewältigung.
„Zum jetzigen Zeitpunkt steht die Hilfe für betroffene Menschen an erster Stelle. Dafür leisten wir mit dem BBK jede logistische Hilfe, die uns möglich ist“, so BBK-Präsident Armin Schuster.
Das GMLZ ist Informations- und Koordinationsschnittstelle
Das Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern (GMLZ) im BBK steht im sehr engen Austausch mit allen Ländern und Kommunen, die Hilfe benötigen, und liefert ihnen täglich länderübergreifende Lagebilder. Zudem werden auf Anfrage der betroffenen Bundesländer über den Copernicus-Dienst Satelliten-bilder zur besseren Lageeinschätzung zur Verfügung gestellt.
Nicht nur reine Sachinformationen werden im GMLZ eingeholt und verarbeitet. Auch die Koordination und Logistik von dringend gebrauchten Ressourcen und Hilfsgütern wie Katastrophenschutz-einheiten, Trinkwasserabgabe und -transport sowie die Vermittlung von Hubschraubern zur Personenrettung und der Versorgung aus der Luft werden im GMLZ gebündelt, gesteuert und in Zusammenarbeit mit den betroffenen Bundesländern abgewickelt. Weiter bündelt das GMLZ spontane Hilfsangebote internationaler, staatlicher und privater Partner und stellt diese den betroffenen Bundesländern zur Verfügung. Seit dem 14.07.2021 sind über 15.000 Nachrichten im GMLZ eingegangen und es wurden 14 Hilfeersuchen der Länder abgewickelt.
Die BABZ unterstützt aktiv den Kreis Ahrweiler und das Land Rheinland-Pfalz
Mitten im Katastrophengebiet in Bad Neuenahr-Ahrweiler befindet sich die Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) des BBK. Die BABZ ist die Aus- und Fortbildungseinrichtung des Bundes im Bevölkerungsschutz. Aufgrund ihrer erhöhten Lage ist sie nicht unmittelbar von der Hochwasserkatastrophe betroffen, sodass dem Kreis Ahrweiler und dem Land Rheinland-Pfalz sofort die volle Unterstützung zugesagt wurde. Auf dem Gelände der BABZ sind die Technische Einsatzleitung (TEL) und der Verwaltungsstab der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion des Landes Rheinland-Pfalz eingerichtet worden. Darüber hinaus befinden sich Führungsstellen aller Hilfsorganisationen, der Feuerwehren, der Polizeien, der Bundesanstalt THW und der Bundeswehr auf dem Gelände. Das Gelände wird ebenfalls als Hubschrauberlandplatz genutzt.
Die Akademie hat für die Unterbringung, Verpflegung und Versorgung der eingesetzten Kräfte einen eigenen Stab eingerichtet. Derzeit werden rund 500 Speisen täglich ausgegeben. BBK-Mitarbeitende betreuen auch über 40 betroffene Menschen aus dem Katastrophengebiet, die sich spontan hilfesuchend an die BABZ wenden, und bieten ihnen Unterkunft.
Schnelle Unterstützung im CBRN-Schutz zur Gefahrenabwehr
Das Einsatzteam der Analytischen Task Force des Bundes (ATF), eine Spezialeinheit des CBRN-Schutzes, unterstützt das Land Rheinland-Pfalz, um chemische, biologische oder radioaktive Substanzen zu untersuchen, die in der Folge des Hochwassers ausgetreten sein könnten. Hierzu verfügt sie über besondere Fähigkeiten, die über die üblichen Möglichkeiten der kommunalen Gefahrenabwehr hinausgehen.
Die ATF-Einheit erkundet derzeit das Katastrophengebiet entlang der Ahr auf solche Gefahrenstoffe, um Gefährdungen der betroffenen Bevölkerung zu vermeiden und die örtlichen Behörden zu beraten.
Das BBK hat am 21.07.21 aus seiner Chlorkalk-Reserve, die für den Verteidigungsfall angelegt ist, dem Land Rheinland-Pfalz kurzfristig 2,25 Tonnen Chlorkalk zur Verfügung gestellt. Dieser wird zur Vorbeugung von Seuchen eingesetzt, indem er an Sammelstellen über im Hochwasser verendeten Tiere gestreut wird. Grundsätzlich ist der Chlorkalk für Desinfektionsmaßnahmen geeignet. Vorgehalten wird er vom BBK primär zur großflächigen Dekontamination von Gebieten, die mit chemischen Gefahrenstoffen verseucht sind.
Betreuungs- und Sanitätsdienste helfen zügig
Die vom BBK initiierten und finanzierten Komponenten in der Trinkwassernotversorgung sind genauso im Einsatzgebiet, wie die Ausstattung aus der sich aktuell noch im Aufbau befindlichen Zivilschutzreserve des Bundes für die Betreuung. Einerseits werden die Einsatzkräfte und Stäbe mit acht Netzersatzanlagen mit jeweils 300 kVA unterstützt, die in Ahrweiler bei der Stromversorgung helfen. Andererseits wurden bereits 10.000 Schlafsäcke, 15.000 Wolldecken und 1.000 Etagenbetten an betroffene Menschen verteilt. Für die zerstörte Infrastruktur der Rettungswachen sind im Ahrtal zwölf Mehrzweck-Raumzellen (MRZ) des Bundes im Einsatz, die als Ersatz für die durch das Hochwasser zerstörten Rettungswachen Altenahr und Bad Neuenahr dienen. Auch geländefähige Fahrzeuge wie Teleskopstapler helfen ganz praktisch vor Ort. Der Einsatz der Ausstattung vor Ort erfolgt durch das Deutsche Rote Kreuz.
Im Bereich des Sanitätsdienstes sind unzählige Gerätewagen sowie Kommandowagen des Bundes im Einsatz. Diese Fahrzeuge stellt der Bund den Ländern für den Einsatz im Zivilschutz zur Verfügung. So wie jetzt geschehen, kann die Ausstattung aber auch im Rahmen der Katastrophenhilfe eingesetzt werden. Besetzt werden die Fahrzeuge dabei von überwiegend ehrenamtlich arbeitenden Kräften der Hilfsorganisationen und Feuerwehren. Zusätzlich zu den zahlreichen Einzelfahrzeugen sind auch Teileinheiten der sich noch im Aufbau befindlichen Medizinischen Task Force (MTF) des Bundes im Einsatz. Das Team der MTF ist auf die Bewältigung von länger andauernden katastrophenmedizinischen Einsatzlagen ausgelegt und dient beispielsweise dem weiträumigen Transport von Patienten.
Unkonventionelle Hilfe im Brandschutz
Das BBK stellt außerplanmäßig sechs Feuerwehr-Fahrzeuge für den Katastrophenschutz zur Verfügung. Im Bestückungslager des BBK in Bonn-Dransdorf wurden diese in kürzester Zeit vollständig ausgerüstet und den Ländern Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz jeweils drei Fahrzeuge zur Verfügung gestellt. Die vorgeschriebene Elektroprüfung wurde kurzfristig durch die Stadtwerke Bonn am vergangenen Wochenende durchgeführt. Zudem ist ein Fahrzeug zur Aufbereitung und Versorgung von Trinkwasser im Kreis Ahrweiler eingetroffen. Daneben kommen weitere vom BBK initiierte und finanzierte Komponenten in der Trinkwassernotversorgung zum Einsatz.
Serviceangebote des BBK für Betroffene
Das BBK verarbeitet unzählige telefonische Anfragen und Hilfsangebote direkt aus der Bevölkerung über das Servicetelefon und per E-Mail. Dazu führt es eine Liste mit vielen Hilfs- und Informationsangeboten von Behörden und Initiativen vor Ort, wo nähere Informationen eingeholt werden können. Diese Liste wird ständig aktualisiert.
Darüber hinaus gibt das BBK ständig Hinweise und Empfehlungen zum richtigen Verhalten in Notsituationen, aktuell insbesondere zur Vorsorge und zum Schutz vor, bei und nach Hochwasserlagen. Mit Betreibern Kritischer Infrastrukturen steht das BBK in Kontakt, um die Entwicklung der Situation vor Ort einschätzen und um Schutzempfehlungen geben zu können.
Seit der Unwetterlage ist auch das Team des Psychosozialen Krisenmanagements des BBK aktiv und übernimmt Aufgaben der psychosozialen Fachberatung, der Informationsvernetzung involvierter Akteure der psychosozialen Notfallversorgung, der Vermittlung von psychosozialen Unterstützungsangeboten und den Austausch und Vernetzung von Akteuren für den Aufbau einer mittel- und längerfristig vernetzten Hilfestruktur.
Insbesondere für den Aufbau von längerfristigen psychosozialen Betreuungsstrukturen in den Katastrophengebieten steht das BBK im engen Austausch mit der Landeszentralstelle Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) von Rheinland-Pfalz, der Landesbeauftragten PSNV in Nordrhein-Westfalen, der Notfallseelsorge und weiteren relevanten Partnern.
Für diesen Einsatz werden die etablierten Strukturen und Kooperationen der Koordinierungsstelle Nachsorge, Opfer- und Angehörigenhilfe (NOAH) des BBK genutzt.
Der Bevölkerungsschutz ist Gemeinschaftsaufgabe
In dieser Hochwasserlage sind alle Hilfsorganisationen, der Bund, die Länder und die Kommunen in kontinuierlicher Abstimmung und bewältigen gemeinsam die Lage. „In dieser Tragödie erleben wir, wie hervorragend Einsatzkräfte von Bund, Ländern und Kommunen sowie den Hilfsorganisationen eng und gut zusammenarbeiten. Das ist das Bild des Bevölkerungsschutzes für die Zukunft. Der Bevölkerungsschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Deshalb forcieren wir die schon beschlossene Zusammenarbeit von Bund, Ländern und Kommunen im neu zu gründenden Gemeinsamen Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz beim BBK“, so BBK-Präsident Armin Schuster.
HANNOVER (bg). Die Hochwasserkatastrophe im Rheinland hat es mehr als deutlich gezeigt. Warnungen, so z.B. vom Deutschen Wetterdienst oder über die Warnapps KATWARN und NINA, wurden zwar zum Teil frühzeitig ausgelöst, aber von vielen Bürger*innen nicht empfangen oder teilweise auch ignoriert. Nun soll das Warnsystem Cell Broadcast ab Mitte 2022 flächendeckend zur Verfügung stehen.
Doch bei genauerem Hinsehen offenbaren sich beim jetzigen System einige Stolperfallen. So sind die derzeitigen Warnsysteme über Handy an die Installation von Drittprogrammen wie KATWARN oder NINA gebunden. Auch die Warnapp des Deutschen Wetterdienstes ist eine separate Anwendung auf dem Handy. Sollte das Handy stumm geschaltet sein, so wird die Warnung erst beim nächsten Mal auf dem Bildschirm angezeigt. In der Nacht kann dieses fatale Folgen des zu späten reagieren haben. Viele Menschen laden ihre Handys nachts in der Küche oder im Wohnzimmer. Sie wollen verständlicherweise beim Schlafen ihre Ruhe. Bei plötzlich eintretenden Gefahren wie Hochwasser gibt es dann ein böses Erwachen bei diesem Vorgehen.
Die Telekom befürwortet die Einführung eines SMS-Warnsystems in Deutschland. „Cell Broadcast, also die Warnung per SMS, muss ein Teil des Warnsystems sein. Wir können das System aufbauen“, schrieb Tim Höttges, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Telekom, auf der Social-Media-Plattform „LinkedIn“. An einer möglichen Ausschreibung des Bundes werde sich die Telekom selbstverständlich beteiligen. Cell Broadcast ist ein Mobilfunkdienst zum Versenden von SMS-ähnlichen Nachrichten an alle Mobiltelefone innerhalb einer Funkzelle oder einer Gruppe von Funkzellen im jeweiligen Mobilfunknetz. Die Einführung erfordert Vorsysteme. Es muss ein „Cell Broadcast Center“ implementiert werden, über das zielgerichtet der Versand von Warnmeldungen angestoßen wird. Zudem muss das System gegen Angriffe Dritter geschützt werden, um den Versand falscher Meldungen zu vermeiden.
Mit Hilfe von Cell Broadcast bekommen alle Besitzer eines Mobiltelefons in einem gefährdeten Gebiet automatisch eine Textnachricht, ohne dass das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) oder andere Behörden deren Nummern haben. Es gibt auch keine Rückmeldung der Handys über den Empfang der Alarmnachricht. Das System gilt als verlässlich und datenschutzrechtlich unbedenklich. Sicherlich wird man sich damit vor Milliardenschäden nicht schützen können. Aber es gilt Menschenleben durch frühzeitige Warnung zu retten. Andere Länder betreiben dieses System schon seit Jahren erfolgreich wie die Niederlande, Japan oder die USA.
Ein unbestreitbarer Vorteil ist die Alarmierung durch eine berechtigte Behörde an alle Personen mit Handy, die sich in den betroffenen Funkzellen befinden. Unabhängig von jeweiligen Netzanbieter und dem Einstellstatus des eigenen eingeschalteten Handys. Selbst bei Stummschaltung wird die Alarmierung mit einem Signalton ausgelöst und die Nachricht auf dem Handybildschirm sofort angezeigt.
Wie das Cell Broadcast funktioniert, zeigt eine Grafik der Telekom:
Quelle: Deutsche Telekom
Katastrophenschützer sehen die freiwillige Nutzung von Warnapps mit Skepsis. So wurde NINA bisher nur von ca. 9 Millionen Bürger*innen installiert. Auch der Anteil der Sirenen ist von ursprünglich mehr als 80.000 auf knapp 15.000 in der Bundesrepublik zurück gegangen. Hintergrund war die zunehmende Ausrüstung der Feuerwehren mit digitalen Funkmeldeempfängern, die Einsatzkräfte „still“ alarmieren können. Zudem war auch die militärische Bedrohung durch den kalten Krieg erheblich gesunken, bei der die Bevökerung durch Sirenen gewarnt werden sollte.
Es muss also wieder auf eine Kombination von unterschiedlichen Warnsystemen gesetzt werden. Unabhängig von der Freiwilligkeit bei der Nutzung von Warnapps. So wäre eine Kombination von Cell Broadcast, Sirenenalarmierung und rechtzeitiger Vorabinformation über Warnapps, Rundfunk und Fernsehen wohl eine gute Kombination. Die EU hat die Umsetzung von Cell Broadcast mit einer Richtlinie schon im Dezember 2018 verbindlich bis spätestens Mitte 2022 gefordert.
So lautet der Artikel 110 in der RICHTLINIE (EU) 2018/1972 vom 11. Dezember 2018:
Artikel 110
Öffentliches Warnsystem
(1) Die Mitgliedstaaten stellen bis zum 21. Juni 2022 sicher, dass dort, wo öffentliche Systeme vorhanden sind, die vor drohenden oder sich ausbreitenden größeren Notfällen und Katastrophen warnen, die Anbieter von mobilen nummerngebundenen interpersonellen Kommunikationsdiensten den Endnutzern öffentliche Warnungen übermitteln.
(2) Ungeachtet des Absatzes 1 können die Mitgliedstaaten festlegen, dass öffentliche Warnungen über öffentlich zugängliche elektronische Kommunikationsdienste, bei denen es sich weder um die in Absatz 1 genannten Dienste noch um Rundfunkdienste handelt, oder über eine über einen Internetzugangsdienst verfügbare mobile Anwendung übertragen werden, sofern die Effektivität des öffentlichen Warnsystems in Bezug auf Abdeckung und Kapazität zur Erreichbarkeit der Endnutzer, auch derjenigen, die sich nur zeitweilig in dem betreffenden Gebiet aufhalten, gleichwertig ist; dabei tragen sie den GEREK-Leitlinien weitest möglich Rechnung. Öffentliche Warnungen müssen von den Endnutzern leicht empfangen werden können.
Die Umsetzung in diesem Sinne erfolgte allerdings durch die Bundesregierung bislang nicht. Angesichts des Anschaffungspreises von 30 Millionen Euro laut der Telekom steht das in keinem Verhältnis zu den vielen Todesopfern, die alleine bei dem Hochwasser 2021 zu beklagen sind. Und die plötzliche Bereitschaft zur Umsetzung schein nur rein zufällig mit dem Termin der EU zur Umsetzung bis zum 21. Juni 2022 zu stehen. Da muss sich die Politik und alle Verantwortlichen kritische Fragen gefallen lassen.
Die Änderung des Klimas und dessen zum Teil fatale Folgen auch in Deutschland müssen hier zu einem erheblichen Umdenken in der Politik führen. Nicht nur zum Thema Warnung der Bevölkerung oder Klimaschutz. Das ganze Katastrophenschutzsystem in Deutschland wird sich in Zukunft anderen Herausforderungen stellen müssen. Die hunderttausende von ehrenamtlichen Katastrophenschützern sind jedenfalls bereit. Ist es ihre Ausrüstung, die notwendige Technik und vor allem die erforderliche notwendige Wertschätzung ihrer Arbeit auch?
BERLIN / MÜNSTER (PM). Die Vereinigung zur Förderung des Deutschen Brandschutzes (vfdb) und der Deutsche Feuerwehrverband (DFV) haben als eine der Konsequenzen aus der Hochwasserkatastrophe die Einrichtung eines Forschungs- und Transferzentrums für Krisenmanagement angeregt. „Die Einsatzkräfte haben überall in den betroffenen Gebieten vielfach Übermenschliches geleistet und tun es immer noch“, sagten DFV-Präsident Karl-Heinz Banse und sein vfdb-Kollege Dirk Aschenbrenner bei einem Besuch im nordrhein-westfälischen Erftstadt. Auch seien überall schnelle und unbürokratische Entscheidungen gefallen, um Hilfe leisten zu können. Was jedoch fehle, sei eine Institution, die Lösungen für zukünftige Herausforderungen entwickelt und deutlich schneller als bisher für die Anwender verfügbar macht.
Auch müssten die, aufgrund gesellschaftlicher und technologischer Veränderungen aufkommenden Bedarfe der Anwender erkannt und in zukunftsfähige Produkte und Strategien umgesetzt werden. Die Feuerwehren – als tragende Säule des Katastrophenschutzes – verfügen nach den Worten von Banse und Aschenbrenner über eine große Zahl hoch motivierter sowie gut qualifizierter Menschen. Wie auch in vorhergehenden Lagen habe sich die Bereitschaft zur Spontanhilfe im Land als sehr groß gezeigt. „Um dieses Potential bestmöglich einsetzen zu können, sind modernste technische und organisatorische Rahmenbedingungen notwendig. Dazu zählen zum Beispiel digitale Lageerfassung- und Darstellungssysteme, die quasi auf Knopfdruck ein Bild von der aktuellen Situation liefern, um Einsatzkräfte dann optimal einzusetzen“, betonte vfdb-Präsident Aschenbrenner. So nutzen derzeit zahlreiche Einsatzkräfte von Feuerwehren und anderen Organisationen die Möglichkeit der vfdb, auf der Nationalen Plattform für geographische Daten (NPGEO-DE) ihre Einsatzdaten grafisch oder mit Bildern zu dokumentieren und sie bei Bedarf auch mit anderen Institutionen zu teilen.
Karl-Heinz Banse wies ergänzend darauf hin, dass Großeinsätze grundsätzlich zeitnah kritisch und konstruktiv reflektiert werden müssten. „Das gilt für die jetzige Hochwasserkatastrophe ebenso wie für andere Großschadenslagen, Beispiel Vegetationsbrände“, so der DFV-Präsident. „Wenn es um die Entwicklung des Bevölkerungsschutzes in Deutschland geht, haben wir noch viel zu tun!“
Auch die Entwicklung robotischer Erkundungs- und Einsatzsysteme sowie die Entwicklung und Einführung von Spezialtechnik zur Rettung von Personen aus Trümmern seien ganz oben auf der Agenda eines Forschungs- und Entwicklungszentrums, ebenso wie Simulations- und Prognosesysteme auf der Basis künstlicher Intelligenz, die bei der Vorhersage und Bewertung von Szenarien wichtige Dienste leisten könnten.
Gemeinsam hatten sich die beiden Präsidenten am Wochenende über den Verlauf der Rettungsaktion im Katastrophengebiet informiert. Dabei betrachteten sie besonders den heutigen Stand der Einsatzmöglichkeiten von Robotik in unzugänglichen Gebieten. So war zum Beispiel der in Deutschland bislang einzigartige Robotik-Einsatzleitwagen (RobLW) des Deutschen Rettungsrobotik-Zentrums aus Dortmund dorthin beordert worden. Unter anderem wird das Fahrzeug genutzt, um dessen georeferenzierte Drohnenbilder in die NPGEO-Plattform zu laden. Sie stehen damit Führungskräften zur Verfügung, um die Entscheidungsprozesse im Einsatz zu unterstützen.
„Wir müssen innovative Grundlagenforschung, transdisziplinäre Anwendungsforschung und Transfer eng verbinden. Die Erfahrung hat auch diesmal gezeigt, dass wir zwar über gut ausgebildete Einsatzkräfte, motivierte Freiwillige und beste Ressourcen verfügen, mit denen wir Extremereignissen begegnen können“, so Aschenbrenner. „Allerdings müssen wir uns im Klaren sein, dass die Zahl und Intensität solcher Katastrophen in Zukunft eher zunehmen wird – Stichwort: Klimaveränderungen.“ Sinnvoll sei deshalb eine Institution, in der Partner aus Anwendern, Wissenschaft und Industrie unter einem Dach Szenarien und Lösungsmöglichkeiten für die Zukunft entwickeln. Zugleich könnte ein solches Zentrum als Dachorganisation für nationale und internationale Aktivitäten die Forschungsarbeiten im Bevölkerungsschutz aufeinander abstimmen.
„Katastrophen machen, wie sich auch jetzt wieder zeigt, nicht vor Länder- und Zuständigkeitsgrenzen halt“, betonte DFV-Präsident Banse. Deutschland habe die Chance, mit seiner weltweit anerkannten Organisation von Katastrophenschutz und Rettungswesen auch mit einem Forschungszentrum für Krisenmanagement international eine Vorbildrolle einzunehmen.
HANNOVER (PM). In einer außergewöhnlichen Aktion des amtlichen deutschen Vermessungswesens werden in diesem Jahr die vermessungstechnischen Grundlagen für die gesamte Bundesrepublik Deutschland neu bestimmt. Dazu entsenden die Landesvermessungsämter und das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie Messtrupps in das gesamte Bundesgebiet von der Küste bis zu den Alpen. Ihr Auftrag: eine vollständige Überprüfung von 250 grundlegenden Vermessungspunkten Deutschlands in Position und Höhe mit dem Ziel, die neuen Koordinaten auf den Millimeter genau zu bestimmen.
Die insgesamt 35 hochmodern ausgerüsteten Vermessungstrupps der Länder und des Bundes führen vom 7. Juni bis zum 15. Juli 2021 in der gesamten Bundesrepublik Vermessungen mit Hilfe von Satelliten durch, teilweise auch während der Nacht. Dabei werden drei Satellitennavigationssysteme gleichzeitig genutzt. Dies sind das amerikanische GPS, das russische GLONASS und das europäische Galileo.
Die niedersächsische Landesvermessung des LGLN (Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen) stellt sieben Vermessungstrupps. Davon werden vier bundesweit und drei in Niedersachsen unterwegs sein, konkret im Umfeld von Aurich, Braunschweig, Cloppenburg, Cuxhaven, Göttingen, Hameln, Hannover, Jever, Lingen, Lüneburg, Osnabrück, Rotenburg (Wümme) und Soltau.
Die Messpunkte liegen überwiegend auf öffentlichem Grund. In einzelnen Fällen werden Messungen auch auf privaten Grundstücken, meist landwirtschaftlich genutzte Flächen außerhalb der Orte, durchgeführt. Die Vermessungstrupps haben hierfür eine entsprechende Befugnis. Da im Zusammenspiel mit den anderen beteiligten Messtrupps die Einhaltung fester Messzeiten unabdingbar ist, werden alle Bürgerinnen und Bürger gebeten, den angetroffenen Messtrupps die Ausführung ihrer Arbeiten zu ermöglichen. Für Fragen und Auskünfte stehen die jeweiligen Truppführer vor Ort gerne zur Verfügung.
DB feiert ICE-Jubiläum in Berlin • Erster XXL-ICE heißt „Bundesrepublik Deutschland“ • Bundespräsident Steinmeier: „Wir feiern heute nichts weniger als ein Wahrzeichen Deutschlands“
BERLIN (PM). Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat heute im Berliner Hauptbahnhof einen ICE auf den Namen „Bundesrepublik Deutschland“ getauft. Mit dem Festakt feiert die Deutsche Bahn (DB) auch 30 Jahre ICE-Verkehr in Deutschland. Am 2. Juni 1991 begann der Regelbetrieb des Hochgeschwindigkeitszuges und damit ein neues Bahnzeitalter. Der frisch getaufte erste „XXL“-ICE ist der längste Zug der ICE-Flotte. Passend dazu kam beim Taufakt Wasser aus Deutschlands längsten Flüssen – Donau, Rhein und Elbe – zum Einsatz.
Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier: „Wir feiern heute nichts weniger als ein Wahrzeichen Deutschlands – aber kein Geschichtsmonument hat Geburtstag, eine Idee der Zukunft. Und wenn heute debattiert wird, wie wir den CO2-Ausstoß des Verkehrs senken können, dann ist eine der Antworten mit dem ICE schon seit 30 Jahren verfügbar. Und: Ein moderner Hochgeschwindigkeitszug braucht seine Trassen, planerisch und technisch anspruchsvolle Trassen, damit er sein Tempo ausfahren kann.“
DB-Vorstandsvorsitzender Dr. Richard Lutz: „Der ICE ist ein echtes Aushängeschild für Deutschland. Er bietet unseren Fahrgästen Tempo, Komfort und Klimaschutz zugleich. Seit 30 Jahren erfüllt er uns bei der Bahn mit Stolz. Der ICE ist das Symbol der Mobilitätswende. Dieser Zug hat das Bahnfahren in Deutschland neu definiert.“
Vor 30 Jahren gab der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker grünes Licht für den Start des deutschen Hochgeschwindigkeitsverkehrs auf der Schiene. Seitdem sind 1,5 Milliarden Fahrgäste umweltfreundlich mit den ICE-Zügen der DB gereist.
Der ICE „Bundesrepublik Deutschland“ ist ein 13-teiliger „XXL“-ICE 4 und damit jüngster Zuwachs der ICE-Flotte. Der 374 Meter lange Zug bietet 918 Sitzplätze – so viele wie kein ICE zuvor. Es können damit mehr als fünfmal so viele Passagiere befördert werden, wie in einem typischen Mittelstreckenflugzeug. Mit 15.640 PS Leistung erreicht er eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 265 km/h. Aktuell besteht die ICE-Flotte aus 330 Zügen. Bis 2026 soll sie auf 421 Fahrzeuge anwachsen, langfristig sind sogar rund 600 Züge geplant. Insgesamt fließen bis 2026 rund 8,5 Milliarden Euro in neue Züge des Fernverkehrs.
In den Ausbau der Schieneninfrastruktur für den deutschen Hochgeschwindigkeitsverkehr investiert die DB bis 2030 gemeinsam mit dem Bund 170 Milliarden Euro. Zentrale Projekte wie etwa Stuttgart 21 oder der Ausbau der Verbindung Berlin–Dresden werden ab 2025 die Reisezeiten auf unseren Hauptrouten weiter deutlich verringern. Der Deutschlandtakt sorgt künftig für hohe Frequenzen, optimale Anschlüsse für den Personenverkehr und Kapazitäten für mehr Güterverkehr. Damit gibt er buchstäblich den Takt für die kommenden Jahrzehnte des ICE-Verkehrs vor und rückt unsere Städte und Regionen enger zusammen.
BERLIN (PM). Der Internationale Tag der Pflege wird jährlich am 12. Mai begangen. Der Tag erinnert an den Geburtstag der britischen Krankenpflegerin und Pionierin der modernen Krankenpflege, Florence Nightingale.
Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Unsere Pflegekräfte setzen sich in Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und bei der Pflege zu Hause tagtäglich unermüdlich für Menschen ein, die Hilfe benötigen. Pflegerinnen und Pfleger sind eine tragende Säule unserer Gesundheitsversorgung. Dafür verdienen sie Anerkennung und Dank, vor allem aber gute Ausbildungs- und Arbeitsbedingungen und eine angemessene Bezahlung. Deshalb haben wir die Voraussetzungen geschaffen, damit Krankenhäuser mehr Personal am Krankenbett beschäftigen können, die Personalausstattung in Pflegeeinrichtungen angepasst wird, mehr Betreuungskräfte eingestellt werden und die Bezahlung der Pflegekräfte nach Tarif gestärkt wird. Wichtig ist jetzt, dass die Verantwortlichen in den Bundesländern, in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen die Verbesserungen schnell umsetzen, damit sie den Pflegekräften zugutekommen.“
Der Patientenbeauftragte und Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, fordert mehr Wertschätzung und Anerkennung für die Pflegekräfte in Deutschland. „Die Pflege ist ein anspruchsvoller und komplexer Beruf. Unsere Pflegekräfte verfügen über ein hohes Maß an fachlicher Kompetenz und Professionalität. Gleichzeitig braucht es viel Empathie, um Patienten und Pflegebedürftige ihren Bedürfnissen entsprechend zu versorgen. Gerade der Tag der Pflege sollte daher ein Tag des ganz besonderen Dankes für dieses Engagement sein.“
Neue Umfrage: Hohe Anerkennung für Pflegende – Zustimmung zu neuen Pflegeleistungen
Die große Mehrheit der Bevölkerung (95 Prozent) hält den Pflegeberuf für einen fachlich anspruchsvollen Beruf mit Zukunft, 98 Prozent sind der Meinung, dass Pflegende mehr Anerkennung für ihre Arbeit erhalten sollten. Das ist das Ergebnis einer vom Bundesgesundheitsministerium in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage von Infratest dimap 2016. Die große Mehrheit der Bevölkerung hält zudem die Leistungsverbesserungen, die in dieser Wahlperiode auf den Weg gebracht wurden, für wichtig und richtig: 97 Prozent finden es richtig, Angehörige bei der Pflege zu Hause weiter zu entlasten, damit sie die Pflege und ihren Alltag vereinbaren können. Seit dem 1. Januar 2015 können Unterstützungsleistungen, wie z.B. Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- und Verhinderungspflege besser in Anspruch genommen werden. 66 Prozent der Bevölkerung halten es zudem für wichtig, dass demenziell Erkrankte künftig einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung erhalten.
Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff – Personalausstattung muss angepasst werden
Ab dem 1. Januar 2017 gelten ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit. Die bisherigen drei Pflegestufen werden durch fünf Pflegegrade abgelöst. Damit kann besser erfasst werden, was Pflegebedürftige noch selbst können und wo sie Hilfe benötigen – unabhängig davon, ob sie an einer Demenz oder an körperlichen Einschränkungen leiden. Demenziell Erkrankte erhalten dadurch erstmals gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung. Gleichzeitig setzt die Hilfe künftig deutlich früher an: In den nächsten Jahren werden bis zu 500.000 Menschen zusätzlich erstmals Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Auch die Situation in den Pflegeeinrichtungen wird sich verbessern: Bis Herbst 2016 müssen neue Pflegesätze vereinbart und damit auch die Personalausstattung in den Einrichtungen überprüft und an den Bedarf angepasst werden. Dadurch können die Verantwortlichen auf Landesebene und die Pflegeeinrichtungen für nachhaltige Verbesserungen in der Personalsituation sorgen. Zudem wird die Pflege-Selbstverwaltung gesetzlich verpflichtet, ein wissenschaftliches Personalbemessungssystem zu entwickeln und zu erproben.
Tariflöhne müssen refinanziert werden
Durch das Erste Pflegestärkungsgesetz wurde mit Wirkung zum 1. Januar 2015 die Bezahlung von Pflegekräften nach Tariflohn abgesichert: Es wurde gesetzlich klargestellt, dass die Bezahlung von Pflegekräften nach Tariflohn sowie entsprechende Vergütungen nach kirchlichen Arbeitsrechtsregelungen durch die Kostenträger refinanziert werden müssen. Pflegeeinrichtungen müssen dazu nachweisen, dass sie ihren Pflegekräften auch tatsächlich Tariflöhne bezahlen. Die Vereinbarung von Tariflöhnen erfolgt durch die Tarifvertragsparteien. Um Lohndumping zu verhindern, wird der 2010 eingeführte Pflege-Mindestlohn zudem zum 1. Januar 2017 angehoben.
Bürokratieabbau schafft mehr Zeit für die Pflege
Damit Pflegekräfte mehr Zeit für die Pflege haben und nicht durch unnötige Formulare belastet werden, unterstützt das Bundesgesundheitsministerium Pflegeeinrichtungen beim Bürokratieabbau. Mit dem Projekt Ein-STEP des Pflegebevollmächtigten der Bundesregierung, Staatssekretär Karl-Josef Laumann, werden Pflegeeinrichtungen unterstützt, die Pflegedokumentation in der Praxis effizienter zu gestalten, ohne fachliche Standards zu vernachlässigen oder Haftungsrisiken zu erzeugen. Bislang haben sich mehr als 9.200 Pflegeeinrichtungen für eine Umstellung auf das neue Modell entschieden. Das Bundesgesundheitsministerium hat zudem gesetzlich klargestellt, dass die Zeiteinsparungen durch das neue Dokumentationsmodell tatsächlich den Pflegekräften und damit den Pflegebedürftigen zugutekommen und nicht für Personaleinsparungen oder Einsparungen bei den Kostenträgern missbraucht werden dürfen.
Zusätzliche Betreuungskräfte verbessern den Pflegealltag
Durch das Erste Pflegestärkungsgesetz wurden die Voraussetzungen geschaffen, damit die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in voll- und teilstationäre Pflegeeinrichtungen auf bis zu 45.000 nahezu verdoppelt werden kann. Zusätzliche Betreuungskräfte unterstützen die wichtige Arbeit der Pflegefachkräfte, indem sie mit Pflegebedürftigen beispielsweise spazieren gehen, malen und basteln, Bewegungsübungen machen, gemeinsam lesen, spielen, in den Gottesdienst gehen oder einfach nur da sind und zuhören. Dadurch tragen sie dazu bei, den Pflegealltag spürbar zu verbessern. Das bestätigt auch eine Studie, die im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums durchgeführt wurde. Dabei gaben die Mitarbeiter in den Pflegeeinrichtungen an, dass sich die Betreuungsangebote bei der großen Mehrheit der Heimbewohner positiv auswirken, etwa in Form von höherer Zufriedenheit, besserer Stimmungslage oder Verminderung der inneren Unruhe. Allein für das Jahr 2015 wurden etwa 12.000 neuen Stellen für zusätzliche Betreuungskräfte geschaffen, außerdem wurde die Stundenzahl vieler Teilzeitkräfte aufgestockt. Zum 31. Dezember 2015 haben deutlich über 95 Prozent der vollstationären Pflegeeinrichtungen und über 60 Prozent der teilstationären Pflegeeinrichtungen zusätzliche Betreuungskräfte eingestellt.
Die Berufsausbildung wird modernisiert und für die Auszubildenden kostenfrei
Mit insgesamt mehr als 137.000 Auszubildenden in der Krankenpflege (64.022), Kinderkrankenpflege (6.928) und Altenpflege (66.285) gab es auch im Schuljahr 2014/2015 einen Ausbildungsrekord. Wir werden aber in Zukunft noch mehr Pflegekräfte brauchen, deshalb soll auch die Pflegeausbildung modernisiert und attraktiver gestaltet werden. Der Entwurf für ein neues Pflegeberufsgesetz befindet sich derzeit in der parlamentarischen Beratung. Die Ausbildungen in der Alten-, Kinderkranken- und Krankenpflege sollen zu einer gemeinsamen Ausbildung mit Schwerpunktsetzung weiterentwickelt werden. Denn Pflegekräfte müssen in Pflegeeinrichtungen zunehmend auch mehrfach und chronisch Kranke versorgen. Und eine Pflegekraft im Krankenhaus braucht Kenntnisse in der Versorgung demenziell Erkrankter. Mit der neuen Pflegeausbildung werden Pflegekräfte besser auf diese veränderten Anforderungen in der Pflege vorbereitet. Außerdem erhalten Pflegekräfte mehr Berufs- und Aufstiegschancen. Das Schulgeld wird abgeschafft, stattdessen wird eine Ausbildungsvergütung bezahlt. Ergänzend zur fachberuflichen Pflegeausbildung wird erstmals eine bundesgesetzliche Grundlage für ein Pflegestudium geschaffen. Das trägt dazu bei die Pflegequalität weiter zu steigern. Nach einer repräsentativen Infratest dimap-Befragung aus dem Jahr 2016 sind 65 Prozent der Bevölkerung der Meinung, dass die Ausbildung zur Alten- und Krankenpflege in einem gemeinsamen Ausbildungsgang erfolgen sollte.
Mehr Pflegekräfte am Krankenbett
Durch das Krankenhausstrukturgesetz erhalten Kliniken bis zu 830 Millionen Jahr zusätzlich pro Jahr, um dauerhaft mehr Personal zu beschäftigen: Mit dem Pflegestellen-Förderprogramm fließen den Kliniken 2016 bis 2018 Fördermittel von bis zu 660 Millionen Euro zu, ab 2019 stehen dauerhaft bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Ab 2017 erhalten Krankenhäuser zudem einen Pflegezuschlag von insgesamt 500 Millionen Euro. Er wird nach den Pflegepersonalkosten der Krankenhäuser verteilt. Damit erhalten Krankenhäuser einen Anreiz, eine angemessene Pflegeausstattung vorzuhalten. Außerdem ist gesetzlich geregelt, dass Tarifkostensteigerungen im Bereich der Krankenhauspflege refinanziert werden müssen.
KARLSRUHE (red). Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit denen erreicht werden sollte, dass die in § 28b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 IfSG geregelte nächtliche Ausgangsbeschränkung vorläufig außer Vollzug gesetzt wird.
Somit hat das Bundesverfassungsgericht Eilanträge gegen nächtliche Ausgangsbeschränkungen laut der Corona-Notbremse abgelehnt. Es wurde mit dieser Ablehnung der Eilanträge aber nicht entschieden, ob die Ausgangsbeschränkungen generell mit dem Grundgesetz vereinbar wären. Erst eine Hauptverhandlung muß diese Frage grundsätzlich klären.
BERLIN (ots). Wer hat es noch nicht erlebt: Ein Unfall auf der Autobahn und die Rettungsgasse wird nicht richtig gebildet, weil man einen Blick auf den Unfall erhaschen will? Blaulicht und Martinshorn sind zu hören und die Menschen schauen, was passiert ist? Eine Menschentraube auf der Straße entsteht und man möchte wissen, warum? Neugier ist menschlich. Aber Schaulustige, die an Unfallorten das Geschehen beobachten, fotografieren oder filmen, gefährden das Leben der Unfallopfer und manchmal sogar ihr eigenes.
„Gaffen tötet!“ – die Idee
Immer wieder erleben die Rettungskräfte der Johanniter, dass ihre Arbeit durch Schaulustige behindert wird. Die Verbreitung von Smartphones und die Veröffentlichungsmöglichkeiten in den Sozialen Medien haben die Problematik noch verschärft. „Das muss sich ändern, denn oft entscheiden schon wenige Minuten über Leben oder Tod“, so Jörg Lüssem, Mitglied des Bundesvorstandes der Johanniter-Unfall-Hilfe.
Die Johanniter greifen die Idee der Agentur Scholz & Friends auf und setzen diese derzeit in einem Pilot-Projekt um. Ziel ist es, Aufmerksamkeit für das brisante Thema „Gaffen am Unfallort“ zu schaffen und diesem durch eine innovative Design-Idee ganz neu zu begegnen. Mit einem innovativen digitalen Design auf Basis der QR-Code-Technologie, das an Rettungsfahrzeugen oder an der Ausrüstung der Retter angebracht werden kann, sollen Schaulustige, die mit ihrem Smartphone das Geschehen festhalten wollen, davon abgehalten werden. Er löst auf dem Handy der Fotografierenden den automatischen Warnhinweis „Gaffen tötet!“ aus. So soll Gaffern ihre Tat unmittelbar bewusst gemacht werden.
„Die innovative Idee hat das Potenzial, eine sehr breite Öffentlichkeit zu erreichen und viele Menschen zum Umdenken zu bewegen“, ist Johanniter-Vorstand Jörg Lüssem überzeugt.
Denn: Gaffen ist kein Kavaliersdelikt, auch wenn offenbar viele das denken – seit dem 1.1.2021 gilt laut Paragraf 201a des Strafgesetzbuches, dass das Fotografieren oder Filmen eines Unfalls mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren belangt werden kann.
Von der Idee zur Umsetzung
Die Idee wird nun gemeinsam mit den Berliner Johannitern in einem Pilot-Projekt getestet. Acht Rettungswagen und ein Intensivtransportwagen sollen mit dem innovativen Design ausgestattet werden. David Kreuziger, Mitglied des Landesvorstands der Johanniter in Berlin/Brandenburg und selbst Rettungsassistent, ist sich sicher, dass das Projekt großes Interesse auch bei anderen Betroffenen hervorrufen wird: „Gaffer sind ein Riesenproblem in allen Rettungsdiensten, daher sind wir sicher, dass diese Aktion eine hohe Aufmerksamkeit bekommen und Nachahmer in der gesamten Branche finden wird.“ Auch Jörg Lüssem bekräftigt dies: „Es macht mich stolz, dass wir als Johanniter hier Vorreiter für etwas sind, was viele weitere Organisationen zum Mitmachen anregen wird.“
Christoph Schlossnikel und Ramona Junggeburth, Kreativdirektoren der Berliner Agentur Scholz & Friends: „Kreativität hat die Kraft, echte Probleme zu lösen. Wir freuen uns, die Johanniter-Unfall-Hilfe bei einem so dringlichen Problem zu unterstützen. Durch das innovative digitale Tarnmuster erwischen sich Gaffende direkt selbst auf frischer Tat.“
Die Johanniter werden in den kommenden Monaten die Verwendung des aufmerksamkeitsstarken Designs auf Fahrzeugen und Ausrüstung in ihren Rettungsdiensten testen und Erfahrungen sammeln, wie effektvoll das Pilot-Projekt ist und wie es in die Breite getragen werden kann, auch über die eigene Organisation hinaus.
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